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#401
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 ![]() |
Zitat (GSX-R @ 18.02.2005, 20:57) Zitat (Levent @ 18.02.2005, 20:55) Sage nur eins , lasst es euch nicht gefallen, ich werd es auch nicht tun , schon garnicht von BAYERN ! ! ! Dementsprechend: Was hast Du denn nun vor??? Ich werde höchstwahrscheinlich , in den NL einen FS machen, mir dort auch eine vernümpftige anmeldung besorgen. Dann werd ich meiner arebit weiter gehen können , und falls ich dann eine untersagung bekomme, dann werd ich für mein Recht kämpfen. -------------------- |
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#402
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 ![]() |
Wer hat von euch eigentlich ales eine auflage zu MPU zu gehen ?
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#403
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 209 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Speyer Mitglieds-Nr.: 5731 ![]() |
[QUOTE=strichachtdoktor,18.02.2005, 16:08]Fuer mich zeigen solche Berichte ganz klar, dass Deutschland
- insbesondere Bayern, nicht gewillt ist, EU-FSe anzuerkennen, Wäre ich auch nicht, wenn illegal erteilt.... - keine Einzelfallpruefungen macht, sondern alle nach Schema "F" zur MPU schicken will, Die Prüfung, ob EU-FS-Erwerber XY zur MPU geschickt wird, macht die FS-Stelle. Dort ist es in jedem Fall eine "Einzelfall-Prüfung"... - illegal Daten sammelt. Ich bin mir nicht sicher, ob ein Grenzer bei jemandem so ohne Weiteres (z.B. ohne dass dieser Fuehrer eines Kfz ist) die Daten eines gefundenen Fuehrerscheins an eine FEB weiterleiten darf. Aber ich vermute mal "nein". Jeder Polizist oder BGS-Beamte ist dazu angehalten, Straftaten oder den Versuch einer solchigen anzuzeigen. Oder was meinst Du, warum an den Grenzen zu Österreich, der Schweiz oder den Benelux-Länder verstärkt nach "Schwarz"-Geld (umgangssprachlich auch "Bimbes" genannt) gesucht wird ? Darf der Grenzer den Fund von 100.000 Euro auch nicht dem Finanzamt melden ? - praeventiv MPUen verhaengt, ohne dass die Personen ueberhaupt eine Fahrabsicht hatten. Ich meine, da werden Fussgaengern Dokumente eines anderen Staates aus der Hose gefilzt und Strafmassnahmen eingeleitet, obwohl weder klar ist, ob sie ueberhaupt in Deutschland bleiben wollen oder gleich nach Oesterreich weiterziehen oder was auch immer. Ja ne, is klar. Ich hatte bestimmt vor, mit dem CZ-FS nicht hier in D zu fahren, ich ziehe gleich weiter nach A, PL oder nach Takatuka-Land.... Schönen Gruß, Bentley ![]() |
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#404
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 ![]() |
Hi@all,
habe heute etwas im Briefkasten gefunden was mich eigentlich nicht wirklich beunruhigt. Ich wollte es eigentlich hier veröffentlichen, jedoch habe ich dafür kein Webspace. Wer kann mir helfen? ![]() |
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Gast_Guest_* |
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#405
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erzähl einfach davon
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#406
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 ![]() |
Hab mir mal eben Webspace verschafft.
Hier das Schreiben. Wie soll ich mich nun verhalten? Soll ich da überhaupt hingehen? Oder ich gehe hin und sage, ich weis von nichts. Meine Aussage bei den Grenzern damals war das ich Geschäftlich in der CZ war. |
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#407
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Hallo Bentley,
aus Deinem Beitrag spricht profundes Unwissen. - Ein nach den bestehenden nationalen Verordnungen der Polen und Tschechen erteilter Fuehrerschein ist ein legales Dokument auch dann, wenn die 185-Tage-Regelung z.B. nicht eingehalten wurde, z.B. weil sie nicht eingehalten werden konnte, weil sie naemlich zum fraglichen Zeitpunkt noch gar nicht in nationales Recht umgesetzt worden war. So koennte natuerlich der Fuehrerschein vor Ort auf seine Echtheit ueberprueft werden - nicht aber die Daten uebernommen und an eine (welche eigentlich, wenn kein Wohnsitz in D???) FEB uebermittelt werden. - Vielleicht habe ich mich missverstaendlich ausgedrueckt: Mag sein, dass jede FEB jeden CZ-/PL-Fall individuell ueberprueft und abhandelt - sehr wahrscheinlich sogar. Wenn aber alle, die einen CZ-/PL-Schein in der Tasche haben nach Schema "F" behandelt werden, dann ist das eine Serie von gleichen Verstoessen gegen geltendes EU-Recht und gegen das Urteil des EuGH. Denn die Deutschen haben eine EU-FE anzuerkennen. - Diese illegale Datensammlung der BGS- und Polizei-Beamten entbehrt doch schon des Anfangsverdachtes, wenn sich bei der Ueberpruefung des Dokumentes herausstellt, dass dieses echt ist. Was da stattfindet ist das missbraeuchliche Ausueben von staatlicher Macht, wenn jeder Grenzgaenger auf das Vorhandensein von Papieren, die dem Staat z.Zt. nicht ins Konzept passen, ueberprueft wird und aufgrund eines fuer den Einzelfall nicht zu belegenden Generalverdachtes hin Ueberpruefungen eingeleitet werden, die sowieso rechtswidrig sind. Der Vergleich mit dem Schearzgeld ist unsinnig, denn die Menge von 100.000Euro in bar verstoesst - ohne eindeutige Nachweise - natuerlich gegen das Geldwaeschegesetz und rechtfertigt somit einen Anfangsverdacht. Das Beisichtragen eines legalen auslaendischen Dokumentes dagegen verstoesst gegen kein Gesetz !!! - Da der Besitz des Führerscheines nicht strafbar ist, sondern u.U. - je nach Interpretation einschlaegiger Schriften - nur die Verwendung desselben um auslaendische Rechte im Inland zu nutzen, ist es voellig unerheblich, ob ich das Ding habe oder nicht. Daraus koennen keinerlei Schluesse abgeleitet werden. Wenn jemand nicht im Besitz eines Fuehrerscheines ist, aber Autoschluessel in der Tasche hat, erfuellt das ja auch nicht den Tatbestand des "Fahrens ohne Fuehrerschein", es koennen nichtmal Ermittlungen daraufhin eingeleitet werden ... Ich stehe auf dem Standpunkt, dass dem Inhaber einer auslaendischen Fahrerlaubnis diese fuer den inlaendischen Gebrauch nur untersagt werden kann, wenn er diesen bereits vorgelegt hat - z.B. nach einer Polizei-Kontrolle als Fuehrer eines Fahrzeugs. Denn nur so ist eine Nutzungsabsicht im Inland nachweisbar. Der alleinige Besitz begruendet gar nichts - weder einen Anfangsverdacht einer Straftat, noch eine Straftat, noch eine Untersagung im Inland davon Gebrauch zu machen. Nichts. Es ist ein Dokument, was auslaendische Rechte - deren Nutzung im Inland umstritten ist - garantiert. Sonst nichts. Wenn ein tunesischer Arzt in Deutschland mit einer tunesischen Approbation angehalten wird, dann ergeht ja auch kein Berufsverbot, weil er mit dieser tunesischen Approbation in Deutschland nicht arbeiten duerfte !!! Nee, Bentley - so ist das nichts. Wer auch immer an der bayrischen Grenze derartig kontrolliert wird, sollte sich die Namen und Dienstnummern der Herren geben lassen und umgehend Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten - nur so kann man ueberhaupt die Oeffentlichkeit auf diese eklatanten bayrischen Zustaende aufmerksam machen. Ansonsten empfiehlt sich das Hinzuziehen eines Anwaltes fuer weitere Massnahmen, wie z.B. Strafanzeigen wegen Verstosses gegen das Datenschutzgesetz, Noetigung, u.U. auch Beleidigung, Rechtsbeugung etc. Das ganze Programm, mit dem sich ein Buerger vor den Uebergriffen uebereifriger Beamter schuetzen kann. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#408
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das was doktor geschrieben hat, kann ich nur unterstützen. Wichtig ist es, zunächst KEINE Aussagen zu machen und unverzüglich einen Anwalt heranzuziehen, obwohl ich über das Schreiben seibst wenig weiss:). Soviel weiss ich aber. Natürlich, sofort Beschwerde gegen die Beamten, auch unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz UND den Datenschutzbeauftragten einschalten!
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#409
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#410
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ok, ganz klar, keine Aussage! BGS Schirnding kommt mir bekannt vor... Nicht reagieren und zum Anwalt gehen!!
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#411
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Ach ja, noch etwas! Du solltest umgehend ein Schreiben oder Fax zu der Dienststelle senden und die Weitergabe der Daten widersprechen. Zum zweiten solltest du dir mitteilen lassen, an welche Stelle der BGS welche Infos gesaandt hat.
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#412
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Ich wuerde meinen Anwalt einschalten und den mal freundlich nachfragen lassen, was man denn von mir wolle.
Dann wirst Du schon erfahren, was man gegen Dein vorgefundenes Dokument gedenkt zu unternehmen ... Alles ueber Anwalt - Du bist hoffentlich rechtsschutzversichert - und jegliches persoenliches Erscheinen ablehnen. Solche Dinge lassen sich viel sicherer auf dem Schriftweg abhandeln. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#413
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Wie wärs mit einer schriftlichen oder telefonischen Beschwerde beim Sachbearbeiter für EU-Führerschein-Angelegenheiten? Einige Mitlgieder kennen die Adresse.
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#414
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Thx für eure Antworten.
Aber damit wir uns nicht falsch verstehen, meinen EU-FS habe ich mir per Post nach schicken lassen. Auch habe ich keinerlei Unterlagen (Übungsbögen oder Belege) bei mir gehabt. Der BGS hat eigentlich NICHT den geringsten Grund meine Daten an die FSB weiter zuleiten gehabt. |
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#415
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Hallo Joe,
Zitat Hallo Bentley, aus Deinem Beitrag spricht profundes Unwissen. Danke für die Blumen. Zitat - Ein nach den bestehenden nationalen Verordnungen der Polen und Tschechen erteilter Fuehrerschein ist ein legales Dokument auch dann, wenn die 185-Tage-Regelung z.B. nicht eingehalten wurde Die 185-Tage-Regelung ist EU-Recht, oder nicht? Legal? Zitat So koennte natuerlich der Fuehrerschein vor Ort auf seine Echtheit ueberprueft werden - nicht aber die Daten uebernommen und an eine (welche eigentlich, wenn kein Wohnsitz in D???) FEB uebermittelt werden. Warum nicht? Der Betroffene reist nach D ein und zeigt deutsche Ausweis-Papiere vor. Warum keine Daten-Übermittlung? Oder ist es inzwischen Usus, das jeder grenznah-wohnende in EU-Ausland den FS macht? Zitat Denn die Deutschen haben eine EU-FE anzuerkennen. Jeder EU-Bürger aber auch die 185-Tage-Regelung.... selbst in CZ seit dem 17.10 in nationales Recht "übersetzt"...Zitat Ich stehe auf dem Standpunkt, dass dem Inhaber einer auslaendischen Fahrerlaubnis diese fuer den inlaendischen Gebrauch nur untersagt werden kann, wenn er diesen bereits vorgelegt hat - z.B. nach einer Polizei-Kontrolle als Fuehrer eines Fahrzeugs. Denn nur so ist eine Nutzungsabsicht im Inland nachweisbar. Soweit d'accord.... Nur... Zitat Der alleinige Besitz begruendet gar nichts - weder einen Anfangsverdacht einer Straftat, noch eine Straftat, noch eine Untersagung im Inland davon Gebrauch zu machen. Nichts. Es ist ein Dokument, was auslaendische Rechte - deren Nutzung im Inland umstritten ist - garantiert. Sonst nichts Der Besitz von größeren Mengen Heroin oder sonstigen Drogen sagt auch nichts darüber aus, ob ich diese selber nehmen oder verkaufen will. Ich weiß, Joe, Du sagst jetzt wieder, der Besitz dieser Drogen ist in D eh untersagt. Richtig. Nur ist eine EU-FE, die unter Umgehung der 185 Tage gemacht wurde, auch illegal. Sie ist zwar anzuerkennen, und darf nicht als "Fahren ohne FE" gewertet werden. Doch noch stehen endgültig klärende Urteile aus. Zitat Wer auch immer an der bayrischen Grenze derartig kontrolliert wird, sollte sich die Namen und Dienstnummern der Herren geben lassen und umgehend Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten - nur so kann man ueberhaupt die Oeffentlichkeit auf diese eklatanten bayrischen Zustaende aufmerksam machen. Ansonsten empfiehlt sich das Hinzuziehen eines Anwaltes fuer weitere Massnahmen, wie z.B. Strafanzeigen wegen Verstosses gegen das Datenschutzgesetz, Noetigung, u.U. auch Beleidigung, Rechtsbeugung etc. Also mal ganz ehrlich Joe.... glaubst Du wirklich das, was Du schreibst? Ich denke, kein Gericht würde an einer solchen Kontrolle und deren Folgen Schlimmes finden. Dann dürften ja auch die Holländer und die Leute, die aus D kommen und dort THC-haltige Substanzen geholt haben, auch hier Anzeige erstatten. Nene Joe, so wird das nix.... Schönen Gruß, Bentley |
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Gast_Guest_* |
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#416
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per post... naja, ist ja auch nicht dein Thema. Greife unsere Ratschläge auf, sonst gibt es nichts für dich in dieser Sache zu tun.
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Gast_Guest_* |
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#417
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Und ob eine Nutzungsuntersagung wirklich ausgesprochen werden kann und ob das rechtswirksam ist, weiss hier keiner!
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#418
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 209 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Speyer Mitglieds-Nr.: 5731 ![]() |
Zitat oho bentley, du irrst dich aber geswaltig mit deinen Aussagen. Zitat Und illegal ist solch eine Fahrerlaubniss schon gar nicht! Hallo Guest, Argument -> Gegenargument. Bentley P.S.: Du irrst geswaltig Dich in beiden Deiner Annahmen ![]() |
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#419
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Zitat (Guest @ 19.02.2005, 17:46) Und ob eine Nutzungsuntersagung wirklich ausgesprochen werden kann und ob das rechtswirksam ist, weiss hier keiner! Meinst du jetzt meinen Fall? Dazu muß ich sagen das die garnicht wissen das ich einen EU-FS habe. Weder der BGS noch eine Polizeikontrolle (hatte noch keine) noch die FEB wissen etwas von meinem FS. Ich kann doch hingehen und sagen das ich einfach Geschäftskotakte geknüpt habe. Das hatte ich den BGS damals gesagt. Oder wird mir bei einer (vieleicht irgendwann) Routinekontrolle mein verneinen des EU-FS bezüglich des Schreibens zum Vorwurf gemacht. Falschaussage??? |
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Gast_Guest_* |
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#420
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Wir wissen doch mittlerweile, dass eine FE gültig ist, die ohne 185-Tage Regelung gemacht worden ist. Ergo nicht illegal.
Untersagung ist noch unklar zum jetzigen Zeitpunkt. |
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Gast_luky_luke_* |
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#421
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@ Rolrick
Bitte sei mir nicht böse. Mit soviel Leichtsinn wie du mit deinem Dokument in öffentlichen Foren umgehst ist es kein Wunder das du Streß mit der Führerscheinstelle bekommst. Vieleicht bist du an der Grenze ganauso leichtsinnig gewesen. Das schwärzen der relevanten Daten bringt gar nichts. Wenn ich will kann ich dir nach einigen Recherchen und dem Einsatz eines guten Bilbearbeitungsprogramms sogar noch deine Schuhnummer sagen. Bitte nimm bei solchen Sachen immer die relevanten Pixel raus. Also einscannen und dann ausschneiden. Denke immer daran: "Der schlimmste Feind in unserem Land ist und bleibt der Denuziant". Ich weiß: OFF Topic.....aber sehr gefährlich |
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#422
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Nichts gegen Deine Beitraege, aber Deine Vergleiche hinken alle:
- Zitat Der Besitz von größeren Mengen Heroin oder sonstigen Drogen sagt auch nichts darüber aus, ob ich diese selber nehmen oder verkaufen will. Bereits der Besitz von Heroin steht unter hoher Strafe. Vom Handeln und in Verkehrbringen ganz zu schweigen. Der Besitz eines gueltigen auslaendischen Fuehrerscheines steht dagegen weder unter Strafe, noch ist dem irgendetwas Verwerfliches anhaftend. - Zitat Dann dürften ja auch die Holländer und die Leute, die aus D kommen und dort THC-haltige Substanzen geholt haben, auch hier Anzeige erstatten. Der Besitz geringer Mengen von thc-haltigen Substanzen sowie deren Verwendung ist in den Niederlanden legal, gleich welcher Nationalitaet man angehoert etc. Lediglich die Einfuhr, der Handel und das Nutzen derartiger Stoffe in Deutschland ist illegal. Was bleibt ist ein Nichts: Ein gueltiges Dokument ist ein gueltiges Dokument und bleibt ein gueltiges Dokument, selbst wenn die Umstaende des Zustandekommens nicht 100%ig in Ordnung gewesen sein sollten. Die deutschen Behoerden duerften die Tschechen bitten, diese Dokumente zu pruefen. Aber sie duerfen es nicht selber tun. Die deutschen Behoerden duerften die Tschechen darauf hinweisen, dass der Traeger des besagten Dokumentes im Erteilungszeitraum in Deutschland gemeldet war und daher nach deutschen Regeln kein tschechischer Wohnsitz vorgelegen haben kann - daher eine Erteilungsvoraussetzung missachtet wurde und der Fuehrerschein wieder einzuziehen sei. Aber sie duerfen das Dokument weder in Frage stellen, noch einziehen. Ist doch alles ganz einfach: Der Weg, den die deutschen Behoerden gehen duerfen und muessen, ist im EuGH-Urteil beschrieben. Alles andere ist rechtswidrig nach EU-Recht. Und das meiste, was die Deutschen zur Zeit mit den auslaendischen Fuehrerscheinen machen, ist sogar nach eigenem Recht fragwuerdig, s. Datenschutz etc. Zitat so wird das nix.... Allein dem koennte ich mich anschliessen. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#423
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 ![]() |
Zitat (luky_luke @ 19.02.2005, 18:01) @ Rolrick Bitte nimm bei solchen Sachen immer die relevanten Pixel raus. Also einscannen und dann ausschneiden. Denke immer daran: "Der schlimmste Feind in unserem Land ist und bleibt der Denuziant". Wie wahr. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (strichachtdoktor @ 19.02.2005, 18:02) Die deutschen Behoerden duerften die Tschechen darauf hinweisen, dass der Traeger des besagten Dokumentes im Erteilungszeitraum in Deutschland gemeldet war und daher nach deutschen Regeln kein tschechischer Wohnsitz vorgelegen haben kann Möglicherweise lautet die Antwort der Tschechen dann: Deswegen steht ja auch der dt. Wohnsitz auf der EU-FE. ![]() |
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#425
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Zitat Deswegen steht ja auch der dt. Wohnsitz auf der EU-FE. *** GRÖHL *** ***auf dem Boden waelz´*** -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Aber jetzt mal ohne "lustig" und ganz ohne Scheiss:
Auf 95% aller Fuehrerscheine, die mit meinem zusammen erteilt wurden stand die deutsche Adresse unter 8. (Adresse zum Zeitpunkt der Erteilung) - und genau um das zu vermeiden habe ich mir gleich bei Ankunft einen echten polnischen Wohnsitz organisiert. Denn eine Hoteladresse wurde da nicht eingetragen ... Vielleicht hilft es später mal was, dachte ich so ... ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (strichachtdoktor @ 19.02.2005, 18:31) Vielleicht hilft es später mal was, dachte ich so ... ![]() Klar, kann nicht schaden. Die tschechischen Behörden hätten aber doch wohl etwas Probleme solche FEs mit dem Hinweis auf den ihnen bekannten Wohnsitz später wieder einzuziehen. Tschechien ist ein Rechtsstaat und zum Zeitpunkt der Ausstellung gab es die 185 Tage Regel noch nicht im tschechischen Recht. Wenn es D. beliebt die nachbarlichen Beziehungen durch eine Klage gegen Tschechien wg. ehemaligen Verstößen gegen EU Recht zu versauen .... betrifft das immer noch nicht den EU-FE Inhaber. |
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#428
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 75 Beigetreten: 31.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5305 ![]() |
Wie ich aber sicher weiß, dürfen die Leute, die vor 17.01. sich in einer Tschech. Fahrschule angemeldet haben Ihren FS noch machen, wenn die Prüfung noch vor 17.07. abgelegt wird. Also denk ich mal, werden die Tschech. Behörden die Führerscheine nicht einziehen oder ungültig erklären, die vor 17.01. ausgestellt wurden. Die Wohnsitzregelung ist erst ab 17.01. in nat. Tschech. Recht umgesetzt worden.
MfG. Cab. |
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#429
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Zitat (strichachtdoktor @ 19.02.2005, 18:27) Zitat Deswegen steht ja auch der dt. Wohnsitz auf der EU-FE. *** GRÖHL *** ***auf dem Boden waelz´*** Natürlich steht der deutsche Wohnort auf den FE. Ergo ist das legal. Aber das wussten wir ja! |
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#430
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 209 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Speyer Mitglieds-Nr.: 5731 ![]() |
Hi Joe,
Zitat Aber jetzt mal ohne "lustig" und ganz ohne Scheiss: Deswegen schätze ich Deine Postings so, immer fundiert und mit Quellenangabe ... ![]() Zitat Auf 95% aller Fuehrerscheine, die mit meinem zusammen erteilt wurden stand die deutsche Adresse unter 8. (Adresse zum Zeitpunkt der Erteilung) - und genau um das zu vermeiden habe ich mir gleich bei Ankunft einen echten polnischen Wohnsitz organisiert. Denn eine Hoteladresse wurde da nicht eingetragen ... Und jetzt rate nochmal, weshalb ich auf die 185-Tage-Regelung der EU verweise... Du hast das Urteil so wie es ist aufgefasst und Deine Chance genutzt.... Die meisten anderen dürften demnächst Probleme bekommen... ![]() Nochmals, ich habe nichts gegen Leute, die den EU-FS legal im Ausland gemacht haben. Zitat Vielleicht hilft es später mal was, dachte ich so ... ![]() Für alle anderen sehe ich über kurz oder lang schwarz.... zumal die meisten MPU-Aspiranten nicht nur wegen den 185 Tagen Probleme bekommen dürften ..... ![]() Bentley |
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Beitrag
#431
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Zitat (Bentley222 @ 19.02.2005, 18:46) Zitat (strichachtdoktor @ 19.02.2005, 18:31) Hi Joe, Zitat Aber jetzt mal ohne "lustig" und ganz ohne Scheiss: Deswegen schätze ich Deine Postings so, immer fundiert... ![]() Zitat Auf 95% aller Fuehrerscheine, die mit meinem zusammen erteilt wurden stand die deutsche Adresse unter 8. (Adresse zum Zeitpunkt der Erteilung) - und genau um das zu vermeiden habe ich mir gleich bei Ankunft einen echten polnischen Wohnsitz organisiert. Denn eine Hoteladresse wurde da nicht eingetragen ... Und jetzt rate nochmal, weshalb ich auf die 185-Tage-Regelung der EU verweise... Du hast das Urteil so wie es ist aufgefasst und Deine Chance genutzt.... Die meisten anderen dürften demnächst Probleme bekommen... ![]() Nochmals, ich habe nichts gegen Leute, die den EU-FS legal im Ausland gemacht haben. Zitat Vielleicht hilft es später mal was, dachte ich so ... ![]() Für alle anderen sehe ich über kurz oder lang schwarz.... zumal die meisten MPU-Aspiranten nicht nur wegen den 185 Tagen Probleme bekommen dürften ..... ![]() Bentley Andere bekommen keine Probleme, denn, wie gesagt nach dem Urteil von April durften die Menschen dieses tun. Und damit auch alles legal zuging, haben die Menschen natürlich ihre aktuelle Meldeadresse (gleichzeitig Lebensmittelpunkt) angegeben. Ergo, alles klar... |
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#432
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Und genau um die Nutzungsuntersagung und die evtl. erfolgende Anweisung, eine MPU abzulegen, geht es hier, aber nicht mehr um die 185-Tage-Regel... mein lieber...bentley
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#433
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Zitat (Bentley222 @ 19.02.2005, 18:46) Hi Joe, Zitat Aber jetzt mal ohne "lustig" und ganz ohne Scheiss: Deswegen schätze ich Deine Postings so, immer fundiert und mit Quellenangabe ... ![]() Zitat Auf 95% aller Fuehrerscheine, die mit meinem zusammen erteilt wurden stand die deutsche Adresse unter 8. (Adresse zum Zeitpunkt der Erteilung) - und genau um das zu vermeiden habe ich mir gleich bei Ankunft einen echten polnischen Wohnsitz organisiert. Denn eine Hoteladresse wurde da nicht eingetragen ... Und jetzt rate nochmal, weshalb ich auf die 185-Tage-Regelung der EU verweise... Du hast das Urteil so wie es ist aufgefasst und Deine Chance genutzt.... Die meisten anderen dürften demnächst Probleme bekommen... ![]() Nochmals, ich habe nichts gegen Leute, die den EU-FS legal im Ausland gemacht haben. Zitat Vielleicht hilft es später mal was, dachte ich so ... ![]() Für alle anderen sehe ich über kurz oder lang schwarz.... zumal die meisten MPU-Aspiranten nicht nur wegen den 185 Tagen Probleme bekommen dürften ..... ![]() Bentley ABER ES GIBT JA NOCH DIE MELDEADRESSE IN CZ, also die Adresse, wo alle Führerscheinaspiranten angemeldet wurden (natürlich unterschiedliche Adressen), und wenn man die Bescheinigung hat oder sich besorgen kann, jaa, dann gibt es zwei Adressen. Die, in der man lebt, wurde eingetragen und die, wo man seit der Beantragung bis zum Ende des Führerscheins wohnt, also Meldeadresse für CZ, darüber hat man ein Bescheinigung... |
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Gast_Uwe K._* |
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Beitrag
#434
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Zitat (Guest @ 19.02.2005, 19:12) ich erbitte Beiträge, damit wir uns austauschen können Lies doch mal die anderen Beiträge. Da sind hunderte zum Thema ![]() |
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#435
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Also ich kann da nur noch das Folgende zu sagen:
Ich bin in Polen (und hier im Forumteilweise) auf voelliges Unverstaendnis gestossen, als ich habe verlauten lassen, ich haette schon seit Wochen keinen deutschen Wohnsitz mehr - mich also in Deutschland (unter Verzicht auf Arbeitslosengeld und eine guenstige Steuerklasse fuer meine Frau) definitiv abgemeldet. Einige haben mich sogar muede belaechelt. Auch beim PL-Amt gab es zunaechst Probleme, denn da wollte man die auf drei Monate befristete Touristenanmeldung als Adresse fuer den Fuehrerschein nicht akzeptieren. Aber ich habe darauf bestanden und dann ging es auch. Die Weitermeldungen waren dagegen kein Problem. Heute - insbesondere nach dem Beschluss des VG Muenchen - bin ich heilfroh, dass ich das so gemacht habe. Natuerlich hat das finanziell schon gepiesackt, aber "was nichts kostet ist nichts wert". Und ich bin sicher, dass sich dieses eher abgedroschene Sprichwort mal bewahrheiten wird. Spaetestens, wenn Polen und Tschechien unter Druck geraten, z.B. im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahren, dann werden die Fuehrerscheine, in denen von vornherein bekannt war, dass die Inhaber im betreffenden Land keinen Wohnsitz hatten, die ersten sein, die kippen. Denn anders, als z.B. bei mir, waren die PL-/bzw.CZ-Behoerden naemlich gar nicht zustaendig respektive berechtigt, den Fuehrerschein auszustellen. Und das ist dummerweise dann auch noch unter Punkt 8 des Fuehrerscheins dokumentiert ... Bei mir steht meine Adresse im Fuehrerschein und ich habe eine behoerdliche Anmeldung (natuerlich auch einen Mietvertrag etc.) und - was ich noch wichtiger finde - ich habe fuer den betreffenden Zeitraum gar keine deutsche Anmeldung, dokumentiert durch ein Abmeldeformular mit Siegel einer deutschen Behoerde. So wird man vielleicht noch behaupten koennen, Polen sei fuer mich nicht zustaendig gewesen - ich haette z.B. alles nur getrickst. Man wird aber niemals nachweisen koennen, dass eigentlich Deutschland zustaendig gewesen waere. Denn in D war ich in dem betreffenden Zeitraum gar nicht angemeldet und ich war auch meistens gar nicht vor Ort. Wie uebrigens schoen oefter aus beruflichen Gruenden - insoweit ist das bei mir auch nichts Neues. Letztendlich wird naemlich die Abmeldebescheinigung - der man, weil aus Deutschland, in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mehr Bedeutung zumessen wird - das wichtigste Dokument sein um nachzuweisen, dass die deutschen Behoerden gar nicht zustaendig gewesen sein konnten und nicht die Anmeldebescheinigung irgendeines EU-Landes, dem man sowieso schon in einem Verfahren unterstellt, dass es sich nicht an recht und Gesetz gehalten habe ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#436
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 209 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Speyer Mitglieds-Nr.: 5731 ![]() |
Hi Joe,
deswegen Zitat Bei mir steht meine Adresse im Fuehrerschein und ich habe eine behoerdliche Anmeldung (natuerlich auch einen Mietvertrag etc.) und - was ich noch wichtiger finde - ich habe fuer den betreffenden Zeitraum gar keine deutsche Anmeldung, dokumentiert durch ein Abmeldeformular mit Siegel einer deutschen Behoerde. wird man(n) Dir nicht an den Karren bzw. Strichachter pinkeln können. Wie Du richtig festgestellt hast, haben 95 % der bisherigen deutschen EU-FS-Bewerber (und Empfänger ![]() Insofern bleibt den meisten Leuten eine deutsche Verantwortlichkeit nicht erpart. Sage mir mir nochmal einer, die Polen oder Tschechen wären dumm.... Clever gelöst.... ! Schönen Gruß, Bentley |
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Gast_Guest_* |
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#437
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naja, es geht hier wie gesagt, nicht mehr um die 185-Tage, die sind inzwischen längst rechtsgültig.
Es geht nur um Nutzungsuntersagung oder/und angeordnete MPU. Dabei spielt es keine Rolle, wie man die FE erlangt hat, sondern um Eignungsmängel etc. |
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#438
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (Bentley222 @ 19.02.2005, 19:39) Insofern bleibt den meisten Leuten eine deutsche Verantwortlichkeit nicht erpart. Ich meine mich zu erinnern, daß der EuGH beim Kapper Urteil die Verantwortlichkeit beim ausstellenden, niederländischen, Staat sah .. ![]() |
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#439
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 ![]() |
Zitat Auch beim PL-Amt gab es zunaechst Probleme, denn da wollte man die auf drei Monate befristete Touristenanmeldung als Adresse fuer den Fuehrerschein nicht akzeptieren Ich dachte es geht um 185 Tage, oder ist das in Polen anders ??? ![]() -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Gast_Guest_* |
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#440
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Es geht doch hier NICHT MEHR (das hatten wir schon) um die 185-Tage-Regelung. Das ist inzwischen geklärt und rechtsns. Nein
es geht um die Nutzungsunersagung oder MPU-Anordnung in D, wenn ein Mensch mit einer ausländischer FE hier fährt, aber in D lebt. Und um nichts anderes! |
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#441
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Zitat (Bentley222 @ 19.02.2005, 19:39) Insofern bleibt den meisten Leuten eine deutsche Verantwortlichkeit nicht erpart. Zitat Ich meine mich zu erinnern, daß der EuGH beim Kapper Urteil die Verantwortlichkeit beim ausstellenden, niederländischen, Staat sah .. ![]() Und fährt Kapper wieder? Mit vielen Grüßen nahe dem Frankenthal.... Bentley |
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Gast_Guest_* |
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#442
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Da hast du recht, un dBentley (einziger) hat mit den 185 Tagen angefangen.
Der Beitrag von Roderick, dem haben wir, glaube ich, ein wenig geholfen. Ausserdem möge bitte keiner mehr auf Bentley oder irgendwie auf die 185-Tage-Regelung Rücksicht nehmen, denn Bentley spricht, wie gesagt, keine neuen Fakten an, sondern nur das, was hier schon längst usus ist. |
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#443
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Zitat imkreiseumsthemaherumlabern Wozu die Beitraege von nicht angemeldeten Schwaetzern nicht unwesentlich beitragen ... ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#444
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Zitat strichachtdoktor Geschrieben am: 19.02.2005, 19:52 imkreiseumsthemaherumlabern Wozu die Beitraege von nicht angemeldeten Schwaetzern nicht unwesentlich beitragen ... Oder sind es Mitglieder, die ihren Frust hier kundtun, denen der mumm fehlt, das angemeldet zu tun ??? Die sprichst mir so aus dem Herzen Joe.... Schönen Gruß an Dich und Deine Katzen, Bentley |
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#445
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Zitat Auch beim PL-Amt gab es zunaechst Probleme, denn da wollte man die auf drei Monate befristete Touristenanmeldung als Adresse fuer den Fuehrerschein nicht akzeptieren Die FS-Rili spricht von einem mindestens sechsmonatigen Aufenthalt. Dafuer benoetigt man eine Aufenthaltserlaubnis fuer Polen. Einfacher und ohne AE geht es mit drei sich ueberlappenden Touristenanmeldungen á 90 Tagen. Daher ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#446
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Zitat Manchmal bistdu m.E. schon auch ein wenig naiv! In einem anderen Tread hab ich gelesen das du dich auch gern bei einem Treffen der Forumsmitglieder beteiligen würdest. Pass nur auf das da nicht jemand im Nebenzimmer sitzt. Bei den vielen Anhängern die du hast, würde es mich nicht wundern, wenn da soger zwei Typen sitzen würden. Ein bisschen Naivitaet hilft, die Welt so zu ertragen, wie sie ist ... Das Treffen ist im April. Abgesehen davon, dass ich dann seit einem 3/4 Jahr in Polen sein werde, verstehe ich nicht ganz, warum ich mir irgendwelche Sorgen bezueglich eines Aufenthaltes in Deutschland machen sollte, Stichwort: Reisefreiheit .... Und ich werde es schon zu verhindern wissen, dass mich die zwei aus dem Nebenzimmer belaestigen ... ![]() Im Uebrigen, Lucky, habe ich keine polnische Staatsbuergerschaft - die man gar nicht benoetigt fuer einen FS und ich bin auch ziemlich sicher, dass mich innerhalb des Referenzbereiches von 185 Tagen in Deutschland niemand mehr am Steuer eines Fahrzeugs kontrollieren wird, denn die Zeit ist um. Alles klar ? ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Gast_luky_luke_* |
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#447
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@ /8Doc
Du hast aber mit Sicherheit die Sache mit dem Österreicher vor dem VG München auch zur Kenntniss genommen....oder? Und aus wars!!! Die Sache mit einer positiven MPU in D ist auch damit nicht aus der Welt. ![]() |
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Gast_luky_luke_* |
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#448
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@ Lieber Bentley222
Zitat Was mich ankotzt, ist die Einstellung einiger Forums-Teilnehmer, das ihr EU-FS unantastbar ist.... ich bin mir der Gefahr bewusst, sollte ich irgendwann jemals wieder mit Alk am Steuer erwischt zu werden, mit beiden Beinen im Knast stehe! Wenn du den Tread verfolgt hast, müstest du wissen das ich diese Geschichte schon hinter mir habe. Ich hatte leider das Vergnügen in Bayern zu leben. Das der EU-FS sehr antastbar ist hab ich schon in anderen Postings geschrieben. Ich kann nur immer wieder appelieren sehr umsichtig mit dem EU-FS Dokument umzugehen. |
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#449
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Zitat (Guest @ 19.02.2005, 20:19) Nun gut, das hat nicht die Auswirkungen, die du dir vorsttellst. ... Wer wohnt in Ö, wer hat die Ö-MPU-Variante abgelegt... Du solltest diesen Thread etwas genauer lesen, es gibt nämlich 2 Urteile des VG München. In einem Fall lag eine Art MPU aus Österreich vor, im zweiten Fall nicht. Der zweite Fall ist also die "klassische Gebrauchsuntersagung" eines EU-FS, wie er in den nächsten Monaten in D sicher noch öfter vorkommen wird (auch mit FS aus anderen EU-Ländern). -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Beitrag
#450
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Zitat (Guest @ 19.02.2005, 20:16) Natürlich, derjenige, der mit einer EU-FE betrunken oder bekifft fährt oder Unfallflucht begeht, dessen FE ist auch weg. (Zumindest theoretisch) Nicht theoretisch - praktisch! Und das zurecht ! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 01:32 |