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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 4), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Gast_Guest_*
Beitrag 19.02.2005, 18:49
Beitrag #431





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Zitat (Bentley222 @ 19.02.2005, 18:46)
Zitat (strichachtdoktor @ 19.02.2005, 18:31)

Hi Joe,

Zitat
Aber jetzt mal ohne "lustig" und ganz ohne Scheiss:


Deswegen schätze ich Deine Postings so, immer fundiert... wavey.gif


Zitat
Auf 95% aller Fuehrerscheine, die mit meinem zusammen erteilt wurden stand die deutsche Adresse unter 8. (Adresse zum Zeitpunkt der Erteilung) - und genau um das zu vermeiden habe ich mir gleich bei Ankunft einen echten polnischen Wohnsitz organisiert. Denn eine Hoteladresse wurde da nicht eingetragen ...


Und jetzt rate nochmal, weshalb ich auf die 185-Tage-Regelung der EU verweise...
Du hast das Urteil so wie es ist aufgefasst und Deine Chance genutzt....
Die meisten anderen dürften demnächst Probleme bekommen... whistling.gif

Nochmals, ich habe nichts gegen Leute, die den EU-FS legal im Ausland gemacht haben.

Zitat
Vielleicht hilft es später mal was, dachte ich so ... whistling.gif


Für alle anderen sehe ich über kurz oder lang schwarz.... zumal die meisten MPU-Aspiranten nicht nur wegen den 185 Tagen Probleme bekommen dürften ..... cheers.gif

Bentley

Andere bekommen keine Probleme, denn, wie gesagt nach dem Urteil von April durften die Menschen dieses tun. Und damit auch alles legal zuging, haben die Menschen natürlich ihre aktuelle Meldeadresse (gleichzeitig Lebensmittelpunkt) angegeben. Ergo, alles klar...
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Gast_Guest_*
Beitrag 19.02.2005, 18:51
Beitrag #432





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Und genau um die Nutzungsuntersagung und die evtl. erfolgende Anweisung, eine MPU abzulegen, geht es hier, aber nicht mehr um die 185-Tage-Regel... mein lieber...bentley
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Gast_Guest_*
Beitrag 19.02.2005, 18:55
Beitrag #433





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Zitat (Bentley222 @ 19.02.2005, 18:46)
Hi Joe,

Zitat
Aber jetzt mal ohne "lustig" und ganz ohne Scheiss:


Deswegen schätze ich Deine Postings so, immer fundiert und mit Quellenangabe ... wavey.gif (echt gemeint!)


Zitat
Auf 95% aller Fuehrerscheine, die mit meinem zusammen erteilt wurden stand die deutsche Adresse unter 8. (Adresse zum Zeitpunkt der Erteilung) - und genau um das zu vermeiden habe ich mir gleich bei Ankunft einen echten polnischen Wohnsitz organisiert. Denn eine Hoteladresse wurde da nicht eingetragen ...


Und jetzt rate nochmal, weshalb ich auf die 185-Tage-Regelung der EU verweise...
Du hast das Urteil so wie es ist aufgefasst und Deine Chance genutzt....
Die meisten anderen dürften demnächst Probleme bekommen... whistling.gif

Nochmals, ich habe nichts gegen Leute, die den EU-FS legal im Ausland gemacht haben.

Zitat
Vielleicht hilft es später mal was, dachte ich so ... whistling.gif


Für alle anderen sehe ich über kurz oder lang schwarz.... zumal die meisten MPU-Aspiranten nicht nur wegen den 185 Tagen Probleme bekommen dürften ..... cheers.gif

Bentley

ABER ES GIBT JA NOCH DIE MELDEADRESSE IN CZ, also die Adresse, wo alle Führerscheinaspiranten angemeldet wurden (natürlich unterschiedliche Adressen), und wenn man die Bescheinigung hat oder sich besorgen kann, jaa, dann gibt es zwei Adressen. Die, in der man lebt, wurde eingetragen und die, wo man seit der Beantragung bis zum Ende des Führerscheins wohnt, also Meldeadresse für CZ, darüber hat man ein Bescheinigung...
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 19.02.2005, 19:18
Beitrag #434





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Zitat (Guest @ 19.02.2005, 19:12)
ich erbitte Beiträge, damit wir uns austauschen können

Lies doch mal die anderen Beiträge. Da sind hunderte zum Thema sad.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 19.02.2005, 19:30
Beitrag #435


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Also ich kann da nur noch das Folgende zu sagen:

Ich bin in Polen (und hier im Forumteilweise) auf voelliges Unverstaendnis gestossen, als ich habe verlauten lassen, ich haette schon seit Wochen keinen deutschen Wohnsitz mehr - mich also in Deutschland (unter Verzicht auf Arbeitslosengeld und eine guenstige Steuerklasse fuer meine Frau) definitiv abgemeldet. Einige haben mich sogar muede belaechelt.

Auch beim PL-Amt gab es zunaechst Probleme, denn da wollte man die auf drei Monate befristete Touristenanmeldung als Adresse fuer den Fuehrerschein nicht akzeptieren. Aber ich habe darauf bestanden und dann ging es auch. Die Weitermeldungen waren dagegen kein Problem.

Heute - insbesondere nach dem Beschluss des VG Muenchen - bin ich heilfroh, dass ich das so gemacht habe. Natuerlich hat das finanziell schon gepiesackt, aber "was nichts kostet ist nichts wert". Und ich bin sicher, dass sich dieses eher abgedroschene Sprichwort mal bewahrheiten wird.

Spaetestens, wenn Polen und Tschechien unter Druck geraten, z.B. im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahren, dann werden die Fuehrerscheine, in denen von vornherein bekannt war, dass die Inhaber im betreffenden Land keinen Wohnsitz hatten, die ersten sein, die kippen. Denn anders, als z.B. bei mir, waren die PL-/bzw.CZ-Behoerden naemlich gar nicht zustaendig respektive berechtigt, den Fuehrerschein auszustellen. Und das ist dummerweise dann auch noch unter Punkt 8 des Fuehrerscheins dokumentiert ...

Bei mir steht meine Adresse im Fuehrerschein und ich habe eine behoerdliche Anmeldung (natuerlich auch einen Mietvertrag etc.) und - was ich noch wichtiger finde - ich habe fuer den betreffenden Zeitraum gar keine deutsche Anmeldung, dokumentiert durch ein Abmeldeformular mit Siegel einer deutschen Behoerde. So wird man vielleicht noch behaupten koennen, Polen sei fuer mich nicht zustaendig gewesen - ich haette z.B. alles nur getrickst. Man wird aber niemals nachweisen koennen, dass eigentlich Deutschland zustaendig gewesen waere. Denn in D war ich in dem betreffenden Zeitraum gar nicht angemeldet und ich war auch meistens gar nicht vor Ort. Wie uebrigens schoen oefter aus beruflichen Gruenden - insoweit ist das bei mir auch nichts Neues.

Letztendlich wird naemlich die Abmeldebescheinigung - der man, weil aus Deutschland, in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mehr Bedeutung zumessen wird - das wichtigste Dokument sein um nachzuweisen, dass die deutschen Behoerden gar nicht zustaendig gewesen sein konnten und nicht die Anmeldebescheinigung irgendeines EU-Landes, dem man sowieso schon in einem Verfahren unterstellt, dass es sich nicht an recht und Gesetz gehalten habe ...


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Bentley222
Beitrag 19.02.2005, 19:39
Beitrag #436


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Hi Joe,

deswegen
Zitat
Bei mir steht meine Adresse im Fuehrerschein und ich habe eine behoerdliche Anmeldung (natuerlich auch einen Mietvertrag etc.) und - was ich noch wichtiger finde - ich habe fuer den betreffenden Zeitraum gar keine deutsche Anmeldung, dokumentiert durch ein Abmeldeformular mit Siegel einer deutschen Behoerde.


wird man(n) Dir nicht an den Karren bzw. Strichachter pinkeln können.
Wie Du richtig festgestellt hast, haben 95 % der bisherigen deutschen EU-FS-Bewerber (und Empfänger crybaby.gif ) diese Abmeldung aus D nicht vorgenommen.

Insofern bleibt den meisten Leuten eine deutsche Verantwortlichkeit nicht erpart.

Sage mir mir nochmal einer, die Polen oder Tschechen wären dumm....

Clever gelöst.... !

Schönen Gruß, Bentley
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Gast_Guest_*
Beitrag 19.02.2005, 19:39
Beitrag #437





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naja, es geht hier wie gesagt, nicht mehr um die 185-Tage, die sind inzwischen längst rechtsgültig.
Es geht nur um Nutzungsuntersagung oder/und angeordnete MPU.
Dabei spielt es keine Rolle, wie man die FE erlangt hat, sondern um Eignungsmängel etc.
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Medusa
Beitrag 19.02.2005, 19:42
Beitrag #438


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Zitat (Bentley222 @ 19.02.2005, 19:39)
Insofern bleibt den meisten Leuten eine deutsche Verantwortlichkeit nicht erpart.

Ich meine mich zu erinnern, daß der EuGH beim Kapper Urteil die Verantwortlichkeit beim ausstellenden, niederländischen, Staat sah .. wavey.gif
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Roland
Beitrag 19.02.2005, 19:44
Beitrag #439


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Zitat
Auch beim PL-Amt gab es zunaechst Probleme, denn da wollte man die auf drei Monate befristete Touristenanmeldung als Adresse fuer den Fuehrerschein nicht akzeptieren


Ich dachte es geht um 185 Tage, oder ist das in Polen anders ??? blink.gif


--------------------
Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Gast_Guest_*
Beitrag 19.02.2005, 19:45
Beitrag #440





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Es geht doch hier NICHT MEHR (das hatten wir schon) um die 185-Tage-Regelung. Das ist inzwischen geklärt und rechtsns. Nein
es geht um die Nutzungsunersagung oder MPU-Anordnung in D, wenn ein Mensch mit einer ausländischer FE hier fährt, aber in D lebt.
Und um nichts anderes!
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Bentley222
Beitrag 19.02.2005, 19:45
Beitrag #441


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Zitat (Bentley222 @ 19.02.2005, 19:39)
Insofern bleibt den meisten Leuten eine deutsche Verantwortlichkeit nicht erpart.

Zitat
Ich meine mich zu erinnern, daß der EuGH beim Kapper Urteil die Verantwortlichkeit beim ausstellenden, niederländischen, Staat sah ..  wavey.gif


Und fährt Kapper wieder?


Mit vielen Grüßen nahe dem Frankenthal....

Bentley
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Gast_Guest_*
Beitrag 19.02.2005, 19:50
Beitrag #442





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Da hast du recht, un dBentley (einziger) hat mit den 185 Tagen angefangen.
Der Beitrag von Roderick, dem haben wir, glaube ich, ein wenig geholfen.
Ausserdem möge bitte keiner mehr auf Bentley oder irgendwie auf die 185-Tage-Regelung Rücksicht nehmen, denn Bentley spricht, wie gesagt, keine neuen Fakten an, sondern nur das, was hier schon längst usus ist.
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strichachtdoktor
Beitrag 19.02.2005, 19:52
Beitrag #443


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Zitat
imkreiseumsthemaherumlabern

Wozu die Beitraege von nicht angemeldeten Schwaetzern nicht unwesentlich beitragen ... blushing.gif Oder sind es Mitglieder, die ihren Frust hier kundtun, denen der mumm fehlt, das angemeldet zu tun ???


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Bentley222
Beitrag 19.02.2005, 19:55
Beitrag #444


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Zitat
strichachtdoktor Geschrieben am: 19.02.2005, 19:52
 

imkreiseumsthemaherumlabern

Wozu die Beitraege von nicht angemeldeten Schwaetzern nicht unwesentlich beitragen ...  Oder sind es Mitglieder, die ihren Frust hier kundtun, denen der mumm fehlt, das angemeldet zu tun ???


Die sprichst mir so aus dem Herzen Joe....

Schönen Gruß an Dich und Deine Katzen, Bentley
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strichachtdoktor
Beitrag 19.02.2005, 19:55
Beitrag #445


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Zitat
Auch beim PL-Amt gab es zunaechst Probleme, denn da wollte man die auf drei Monate befristete Touristenanmeldung als Adresse fuer den Fuehrerschein nicht akzeptieren

Die FS-Rili spricht von einem mindestens sechsmonatigen Aufenthalt. Dafuer benoetigt man eine Aufenthaltserlaubnis fuer Polen. Einfacher und ohne AE geht es mit drei sich ueberlappenden Touristenanmeldungen á 90 Tagen. Daher ...


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strichachtdoktor
Beitrag 19.02.2005, 20:06
Beitrag #446


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Zitat
Manchmal bistdu m.E. schon auch ein wenig naiv! In einem anderen Tread hab ich gelesen das du dich auch gern bei einem Treffen der Forumsmitglieder beteiligen würdest. Pass nur auf das da nicht jemand im Nebenzimmer sitzt. Bei den vielen Anhängern die du hast, würde es mich nicht wundern, wenn da soger zwei Typen sitzen würden.

Ein bisschen Naivitaet hilft, die Welt so zu ertragen, wie sie ist ...
Das Treffen ist im April. Abgesehen davon, dass ich dann seit einem 3/4 Jahr in Polen sein werde, verstehe ich nicht ganz, warum ich mir irgendwelche Sorgen bezueglich eines Aufenthaltes in Deutschland machen sollte, Stichwort: Reisefreiheit .... Und ich werde es schon zu verhindern wissen, dass mich die zwei aus dem Nebenzimmer belaestigen ... cool.gif
Im Uebrigen, Lucky, habe ich keine polnische Staatsbuergerschaft - die man gar nicht benoetigt fuer einen FS und ich bin auch ziemlich sicher, dass mich innerhalb des Referenzbereiches von 185 Tagen in Deutschland niemand mehr am Steuer eines Fahrzeugs kontrollieren wird, denn die Zeit ist um.
Alles klar ? whistling.gif


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Gast_luky_luke_*
Beitrag 19.02.2005, 20:12
Beitrag #447





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@ /8Doc

Du hast aber mit Sicherheit die Sache mit dem Österreicher vor dem VG München auch zur Kenntniss genommen....oder? Und aus wars!!!

Die Sache mit einer positiven MPU in D ist auch damit nicht aus der Welt. crybaby.gif
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 19.02.2005, 20:20
Beitrag #448





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@ Lieber Bentley222

Zitat
Was mich ankotzt, ist die Einstellung einiger Forums-Teilnehmer, das ihr EU-FS unantastbar ist.... ich bin mir der Gefahr bewusst, sollte ich irgendwann jemals wieder mit Alk am Steuer erwischt zu werden, mit beiden Beinen im Knast stehe!


Wenn du den Tread verfolgt hast, müstest du wissen das ich diese Geschichte schon hinter mir habe. Ich hatte leider das Vergnügen in Bayern zu leben.

Das der EU-FS sehr antastbar ist hab ich schon in anderen Postings geschrieben.

Ich kann nur immer wieder appelieren sehr umsichtig mit dem EU-FS Dokument umzugehen.
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Andreas
Beitrag 19.02.2005, 20:22
Beitrag #449


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Zitat (Guest @ 19.02.2005, 20:19)
Nun gut, das hat nicht die Auswirkungen, die du dir vorsttellst. ... Wer wohnt in Ö, wer hat die Ö-MPU-Variante abgelegt...

Du solltest diesen Thread etwas genauer lesen, es gibt nämlich 2 Urteile des VG München. In einem Fall lag eine Art MPU aus Österreich vor, im zweiten Fall nicht. Der zweite Fall ist also die "klassische Gebrauchsuntersagung" eines EU-FS, wie er in den nächsten Monaten in D sicher noch öfter vorkommen wird (auch mit FS aus anderen EU-Ländern).


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Medusa
Beitrag 19.02.2005, 20:24
Beitrag #450


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Zitat (Guest @ 19.02.2005, 20:16)
Natürlich, derjenige, der mit einer EU-FE betrunken oder bekifft fährt oder Unfallflucht begeht, dessen FE ist auch weg. (Zumindest theoretisch)

Nicht theoretisch - praktisch! Und das zurecht !
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Gast_Guest_*
Beitrag 19.02.2005, 20:26
Beitrag #451





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Damit hätten wir das Österreich_Urteil ausgeschlossen. Bliebe noch ein Fall in ganz D, seit der ganzen Zeit... den ich aber nicht kenne. So sicher seid ihr aber auch nicht auf den Beinen.
Ich argumentiere mit verscheidenen Gerichten mit unterschiedlichen Richtern in ganz D.
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Gast_Guest_*
Beitrag 19.02.2005, 20:29
Beitrag #452





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Zitat (Andreas @ 19.02.2005, 20:22)
Zitat (Guest @ 19.02.2005, 20:19)
Nun gut, das hat nicht die Auswirkungen, die du dir vorsttellst. ... Wer wohnt in Ö, wer hat die Ö-MPU-Variante abgelegt...

Du solltest diesen Thread etwas genauer lesen, es gibt nämlich 2 Urteile des VG München. In einem Fall lag eine Art MPU aus Österreich vor, im zweiten Fall nicht. Der zweite Fall ist also die "klassische Gebrauchsuntersagung" eines EU-FS, wie er in den nächsten Monaten in D sicher noch öfter vorkommen wird (auch mit FS aus anderen EU-Ländern).

Natürlich kann ich mit meinen Voraussagen, was in den nächsten Monaten passiert, zum Miliardär werden... doch dadurch werden die Aussagen eher abgeschwächt.
Kein Mensch kann in die Zukunft sehen und Prognosen abgeben, die stimmen müssen!!!!!!!!!!!
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Andreas
Beitrag 19.02.2005, 20:29
Beitrag #453


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Zitat (Guest @ 19.02.2005, 20:26)
Damit hätten wir das Österreich_Urteil ausgeschlossen. Bliebe noch ein Fall in ganz D, seit der ganzen Zeit... den ich aber nicht kenne. So sicher seid ihr aber auch nicht auf den Beinen.
Ich argumentiere mit verscheidenen Gerichten mit unterschiedlichen Richtern in ganz D.

Was soll uns dieser Beitrag jetzt sagen? Könntest du dies noch einmal in verständliche Worte fassen?? rolleyes.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 19.02.2005, 20:36
Beitrag #454


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Zitat
Du hast aber mit Sicherheit die Sache mit dem Österreicher vor dem VG München auch zur Kenntniss genommen....oder? Und aus wars!!!

Ich nehme hier so ziemlich alles zur Kenntnis, Lucky.


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Gast_luky_luke_*
Beitrag 19.02.2005, 20:36
Beitrag #455





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Lieber Gast,

denn sollte mann aber wissen bevor man hier mitdiskutiert.
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Andreas
Beitrag 19.02.2005, 20:39
Beitrag #456


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Zitat (Guest @ 19.02.2005, 20:32)
Andreas, bevor du kamst, war hier nur von einem Urteil die Rede (mach dir wenigstens die Mühe, 1 Seite durchzulesen, bevor du anfängst zu diskutieren.
Nochmal: Wir hatten 1 Fall, das war der Österreicher.
Wir hatten 2 Fall, den hat Andreas ins Spiel gebracht, von dem ich nichts weiss
A

Ich würde dir zunächst empfehlen, diesen Thread sehr genau zu lesen. Dann wirst du feststellen, dass es 2 Urteile des VG München gibt. Dies ist keine Behauptung von mir, sondern eine Tatsache. Dies wird in diesem Thread sogar durch Zeitungsartikel in der SZ belegt.

Also erst lesen, dann schreiben. sad.gif


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Andreas
Beitrag 19.02.2005, 20:47
Beitrag #457


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Zitat (Bentley222 @ 19.02.2005, 20:44)
ansonsten ist für mich EOD shutup.gif

Nicht für für dich.....

Kommt hier rein, hat offensichtlich den Thread nicht einmal ansatzweise gelesen (von den anderen Threads ganz zu schweigen) und schwingt sich hier als großer Wissender auf. Sorry, aber das ist mir wirklich zu doof. sad.gif


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Bentley222
Beitrag 19.02.2005, 20:48
Beitrag #458


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Zitat
Andreas, nett dass du mich so zurechtweisst, so wird der Infoaustausch sicherlich sehr... gefördert.
Gut, ich weiss auch nicht alles und jetzt habe ich vernommen, dass es ein zweites Urteil...Verfügung oder was immer gibt.


Andreas ist Moderator dieses Forums und weist einige Leute hin und wieder mal auf Foums-Netiquette und Disclaimer hin... Is sein Job....



Zitat
ch wollte sagen, Verwaltungsgerichte gibt es zu hunderten in D. Und überall könnten und werden (bei dieser großen Zahl) unterschiedlich ausfallen.
Oder anders gesagt, könnten unterschiedlich ausfallen.


Könnte. O.k. Warten wir die Urteile der VG's ab. Im Moment bin ich gewillt, einem Urteil aus BY zu folgen....


Bentley
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Gast_Guest_*
Beitrag 19.02.2005, 20:49
Beitrag #459





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Zitat (Andreas @ 19.02.2005, 20:47)
[

Ich möchte nur die Diskussion weiterführen und neue Fakten erfahren und und und.
Jetzt hindern mich Andreas und der andere daren, nein uns alle!!!

NOCH EINMAL; LASSEN WIR DIE ABWERTUNGEN UND MACHEN WEITER
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Peter Lustig
Beitrag 19.02.2005, 20:50
Beitrag #460


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Zitat (luky_luke @ 19.02.2005, 20:41)
...do soag i jetzt moal nix dazou!!!

Hääh? Wos isn jetzat dös? Bayrochinesisch oder niederbayrisch? laugh2.gif
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Mr.T
Beitrag 19.02.2005, 20:53
Beitrag #461


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Zitat (Guest @ 19.02.2005, 20:49)
Zitat (Andreas @ 19.02.2005, 20:47)
[

Ich möchte nur die Diskussion weiterführen und neue Fakten erfahren und und und.
Jetzt hindern mich Andreas und der andere daren, nein uns alle!!!

NOCH EINMAL; LASSEN WIR DIE ABWERTUNGEN UND MACHEN WEITER

Melde dich an, dann werden auch deine Probleme kleiner. Sonst wird bald niemand mehr mit dir "diskutieren".


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Andreas
Beitrag 19.02.2005, 21:05
Beitrag #462


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Zitat (Guest @ 19.02.2005, 20:55)
Ich denke schon, dass die meisten hier mit mir weiter diskutieren werden, viell. nicht heute, aber die anderen Tage.

Das glaube ich ehrlich gesagt nicht. wink.gif

Zitat
Ihr schafft es nicht, mich davon abzubringen, noch einmal zu bitten, wenden wir uns wieder dem Thama zu.


Wir wollen dich auch nicht davon abbringen.

Bevor man hier jedoch mitdiskutiert, sollte man sich zunächst in die vorhandenen Threads umfassend einlesen. Wenn man dann noch konkret verständliche Fragen stellt, bekommt man u. U. auch ein vernünftige Antwort. Außerdem sollte man sich auch einen individuellen Nicknamen zulegen, dies ist auch ohne eine Anmeldung im Forum möglich. Bitte bedenke auch, dass der normale Mitleser nicht in der Lage ist anhand der IP-Nummern die verschiedenen Gäste zu unterscheiden. So erscheinen dann nur noch Gäste im Thread und keiner weiß noch, wer jetzt wem eine Antwort gibt.

Bei Beachtung dieser einfachen Regeln, bekommst auch du in Zukunft evtl. eine Antwort auf eine vernünftige Frage.


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Gast_Guest_*
Beitrag 19.02.2005, 21:15
Beitrag #463





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Ich denke, wenn man eine Brief von der Führerscheinstelle bekommt, sollte man sich auf keinen Fall dazu äußern und unbedingt einen Anwalt einschalten.
Außerdem könnte man anfragen, woher die Führerscheinstelle die Infos hat und dann dagegen angehen
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Bentley222
Beitrag 19.02.2005, 21:17
Beitrag #464


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@ all:

Hier gehts wieder mächtig offtopic.gif

Ich bin für jegliche weitere Diksussion, aber dies hier sind in etwa 4 Seiten Kindergarten...

offtopic.gif


ZumThema sind weitere Beiträge sicher gern gesehen....

Bentley
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Medusa
Beitrag 19.02.2005, 21:20
Beitrag #465


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Wie sieht es eigentlich aus, wenn die FS eine MPU Aufforderung schickt, die mit "verwertungsverbotenen" Argumenten begründet wird? Aufforderung ist kein Verwaltungsakt .. ,(btw., netter Trick), aber gegen ungerechtfertigte Beschuldigungen muß man sich doch irgendwie wehren können? Rechtsstaat??

@Andreas, XDiver, Peter Lustig - was machst Ihr, wenn Ihr cool.gif eine MPU Aufforderung bekommst - mit unzutreffender Begründung?
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Gast_Guest_*
Beitrag 19.02.2005, 21:24
Beitrag #466





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Mag sein, dass man gegen den Bescheid in irgendeiner Art klagen kann. Auf jeden Fall aber dann, wenn eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen wird. Dann kommt es auf das Gericht an...
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Gast_Guest_*
Beitrag 19.02.2005, 21:27
Beitrag #467





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Was man auf jeden Fall machen kann, eine Dienstaufsichtsbeschwerde (ohne Begründung) gegen den Mitarbeiter der Führerscheinstellt. Dann entscheidet der Vorgesetzte (oder der dadrüber) ob inhaltlich sachlich und richtig begründet wurde.
Zumindest eine kleine Chance
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strichachtdoktor
Beitrag 19.02.2005, 21:30
Beitrag #468


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Nix - man macht erstmal nix.
Insofern ist der alte Tipp (von Johnny Walker, glaube ich) recht nuetzlich. erfolgt dann die Nutzungsuntersagung aufgrund getilgter Kenntnisse, faehrt die Behoerde spaetestens bei der §80VwGO-Entscheidung vor die Wand. Spaeter dann natuerlich auch in der Hauptsache.
Ist immer gut, wenn man weiss, wer die Kosten traegt.
laugh2.gif


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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Andreas
Beitrag 19.02.2005, 21:31
Beitrag #469


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Zitat
Also, gelesen habe ich in diesem Forum sehr viel.


Davon merkt man leider nicht viel.

Zitat
Und ich höre nicht auf, mir Rat zu holen


Das kannst du auch, allerdings unter der Voraussetzung das du diesen Thread nicht mit dauernden Einzeilern zumüllst. mad.gif

Zitat
oder jemandem Rat zu geben


Davon habe ich bisher noch nichts gemerkt.

Zitat
nur weil einige Mitglieder meinen, das geht so nicht...


Nur zur Information, ich bin einer der Moderatoren in diesem Forum und ich bin auch berechtigt, die Diskussionslinie vorzugeben bzw. einzelne Poster entsprechende Hinweise zu geben. Daher solltest du dich auch an meine Hinweise halten.

1. Lege dir endlich einen individuellen Nicknamen zu!!

2. Lies dich in die verschiedenen Threads zum EuGH-Urteil vernünftig ein!!

3. Unterlasse endlich diese meist nichtssagenden Einzeiler, die diesen Thread nur unnötig aufblasen. Denke auch an die anderen Mitleser, die sich nicht seitenweise durch deine meist nichtssagenden Dauerantworten lesen wollen!!!

Wenn dies so weiter geht werde ich hier aufräumen und einige Seiten löschen müssen!!! Dies ist eine ernstgemeinte Drohung als Moderator mad.gif


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Bentley222
Beitrag 19.02.2005, 21:32
Beitrag #470


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Hi Medusa,

Zitat
Wie sieht es eigentlich aus, wenn die FS eine MPU Aufforderung schickt, die mit "verwertungsverbotenen" Argumenten begründet wird? Aufforderung ist kein Verwaltungsakt .. ,(btw., netter Trick), aber gegen ungerechtfertigte Beschuldigungen muß man sich doch irgendwie wehren können?


Was heißt bei Dir "verwertungsverbotenen Argumenten".

Die Aufforderung ist kein Grund zur Klage, nur muss die Aufforderung auf Grund von irgendeinem Vorkommnis begründet sein.

Stell Dir mal folgende Situation vor: der nette Rentner von nebenan hat sein Kissen jeden Tag um 6.50 Uhr am Fenster: um 7.10 Uhr steigt jemand aus seinem "Block" in ein Auto auf die Fahrerseite, obwohl dieser bis jetzt jeden Tag um 6.51 zur S-Bahn gewackelt ist.
Problem: Dieser ältere Herr ruft jetzt irgendwen an, der irgndwio irgendwen bei irgendeiner FS-Stelle kennt.... und dieser merkt, das der nette Nachbar von XY gar nicht hier fahren dürfte...

Das Problem ist, dies passiert heutzutage und wird weiterhin passieren.
Ob ich das nun gutheisse oder nicht, sei dahingestellt... nur die Möglichkeit besteht immer....

Um zu Deiner Frage zurückzukommen: sollte die FE-Behörde eine MPU anordnen, dann wird Sie das in einem zugestellten Schreiben tun. Dort kannst Du nachlesen, was gegen Dich vorliegt und gegebenfalls Widerspruch einlegen.
Gegen die Aufforderung zum Ablegen einer MPU kannst du rein verwaltungsrechtlich nix machen... bleibst Du der Utersuchung fern oder weigerst Dich, eine solche zu machen, kann Dir die FS-Behörde die Nutzung Deiner EU-FS für D versagen....

Schönen Gruß, Bentley
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Medusa
Beitrag 19.02.2005, 21:32
Beitrag #471


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Zitat (Guest @ 19.02.2005, 21:27)
Was man auf jeden Fall machen kann, eine Dienstaufsichtsbeschwerde

Meine erste Reaktion wäre der Griff zum Handy - Anwaltsnummer kenn ich auswendig wink.gif . Würde mich aber einmal interessieren, welche Möglichkeiten es da gibt. Fachleute vorraus think.gif
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Andreas
Beitrag 19.02.2005, 21:37
Beitrag #472


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Zitat (Medusa @ 19.02.2005, 21:32)
Zitat (Guest @ 19.02.2005, 21:27)
Was man auf jeden Fall machen kann, eine Dienstaufsichtsbeschwerde

Meine erste Reaktion wäre der Griff zum Handy - Anwaltsnummer kenn ich auswendig wink.gif . Würde mich aber einmal interessieren, welche Möglichkeiten es da gibt. Fachleute vorraus think.gif

Dienstaufsichtsbeschwerde??? Die berühmten 3 "F"...formlos, fristlos, fruchtlos tongue.gif

Aber im ernst, was soll eine Dienstaufsichtsbeschwerde bewirken, wenn sich der Mitarbeiter der FS-Stelle an die Vorgaben des jeweilig zuständigen Fachministerium hält?? dry.gif


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Medusa
Beitrag 19.02.2005, 21:38
Beitrag #473


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Zitat (Bentley222 @ 19.02.2005, 21:32)
Hi Medusa,

Zitat
Wie sieht es eigentlich aus, wenn die FS eine MPU Aufforderung schickt, die mit "verwertungsverbotenen" Argumenten begründet wird? Aufforderung ist kein Verwaltungsakt .. ,(btw., netter Trick), aber gegen ungerechtfertigte Beschuldigungen muß man sich doch irgendwie wehren können?


Was heißt bei Dir "verwertungsverbotenen Argumenten".

Die Aufforderung ist kein Grund zur Klage, nur muss die Aufforderung auf Grund von irgendeinem Vorkommnis begründet sein.

Stell Dir mal folgende Situation vor: der nette Rentner von nebenan hat sein Kissen jeden Tag um 6.50 Uhr am Fenster: um 7.10 Uhr steigt jemand aus seinem "Block" in ein Auto auf die Fahrerseite, obwohl dieser bis jetzt jeden Tag um 6.51 zur S-Bahn gewackelt ist.
Problem: Dieser ältere Herr ruft jetzt irgendwen an, der irgndwio irgendwen bei irgendeiner FS-Stelle kennt.... und dieser merkt, das der nette Nachbar von XY gar nicht hier fahren dürfte...

Das Problem ist, dies passiert heutzutage und wird weiterhin passieren.
Ob ich das nun gutheisse oder nicht, sei dahingestellt... nur die Möglichkeit besteht immer....

Um zu Deiner Frage zurückzukommen: sollte die FE-Behörde eine MPU anordnen, dann wird Sie das in einem zugestellten Schreiben tun. Dort kannst Du nachlesen, was gegen Dich vorliegt und gegebenfalls Widerspruch einlegen.
Gegen die Aufforderung zum Ablegen einer MPU kannst du rein verwaltungsrechtlich nix machen... bleibst Du der Utersuchung fern oder weigerst Dich, eine solche zu machen, kann Dir die FS-Behörde die Nutzung Deiner EU-FS für D versagen....

Schönen Gruß, Bentley

Ich meine die Verwendung von bereits "getilgten" Einträgen. Kein Eintrag, Nirgendwo. Nur alte Akte im Keller gefunden.

Erfolgt dann eine Gebrauchsuntersagung sehe ich die FS als Schadensersatzpflichtig an. Richtig?
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Medusa
Beitrag 19.02.2005, 21:41
Beitrag #474


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Zitat (strichachtdoktor @ 19.02.2005, 21:30)
Ist immer gut, wenn man weiss, wer die Kosten traegt.
laugh2.gif

Du meinst mein Anwalt sollte dann für die Führerscheinstelle arbeiten und sie warnen? laugh2.gif
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Medusa
Beitrag 19.02.2005, 21:43
Beitrag #475


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Zitat (Andreas @ 19.02.2005, 21:37)
Aber im ernst, was soll eine Dienstaufsichtsbeschwerde bewirken, wenn sich der Mitarbeiter der FS-Stelle an die Vorgaben des jeweilig zuständigen Fachministerium hält?? dry.gif

Was tätest Du in so einem Fall?
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Gast_Guest_*
Beitrag 19.02.2005, 21:46
Beitrag #476





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Man kann natürlich auch gegen die Ablehnung der Dienstaufsichtsbeschwerde klagen, vor Gericht, denn auch die MPU-Anordnung ist an gesetzliche Grundlagen gebunden. Falls man dann im Verfahren Recht bekommen solle...

Oder man schaltet die zuständige Behörde der EU, bzw. den Sachbearbeiter für europäische Führerscheinangelegenheiten, bei der EU, ein
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Bentley222
Beitrag 19.02.2005, 21:48
Beitrag #477


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Hi Medusa,

Zitat
Geschrieben am: 19.02.2005, 21:38

Ich meine die Verwendung von bereits "getiglten" Einträgen. Kein Eintrag, Nirgendwo. Nur alte Akte im Keller gefunden.

Erfolgt dann eine Gebrauchsuntersagung sehe ich die FS als Schadensersatzpflichtig an. Richtig?


1, Was heißt "getilgt"? Mehr als 15 Jahre alte Einträge dürfen nicht mehr verwendet werden, solange kein neuerlicher Eintrag in die FS-Akte vorliegt.

2, Sollten alle vorgeworfenen Taten "älter" als 15 Jahre (heisst hier 1989 oder früher) sein und danach kein neuer Eintrag bezüglich Neu-Erteilung etc. eingetragen sein, dann sind alle "alten" Einträge als getilgt zu werten.

Sollte die FE-Behörde Dir dann auf Grund alter Akten ein NU aussprechen, dann kannst Du natürlich auf Anerkennung der neuen EU-FE klagen.

Ob dann ein Schadens-Ersatzanspruch (aufgrund was denn eigentlich?) fruchtbar wird? Ich denke eher nein, aber lasse hier gerne Mitstreitern gerne das Wort....

Schönen Gruß, Bentley
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strichachtdoktor
Beitrag 19.02.2005, 21:48
Beitrag #478


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Zitat (Medusa @ 19.02.2005, 21:41)
Zitat (strichachtdoktor @ 19.02.2005, 21:30)
Ist immer gut, wenn man weiss, wer die Kosten traegt.
laugh2.gif

Du meinst mein Anwalt sollte dann für die Führerscheinstelle arbeiten und sie warnen? laugh2.gif

Ich meine, man sollte nichts machen. Den Dingen seinen Lauf lassen. Wenn alle Akten, bis auf die aus dem Keller des StVa, sauber sind, dann kann Dir ueberhaupt nichts passieren. Gegen die Anordnung zur GU gem. §80VwGO vorgehen und dann hoert die FEB eine Stellungnahme von Leuten, die sich mit Recht und Gesetz auskennen. Ist die FEB klug, laesst sie spaetestens dann die Angelegenheit fallen und traegt die Kosten. Etwaige zivilrechtliche Ansprueche koennte man hinterherschicken - aber da sieht es generell nicht gut aus in D.


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Medusa
Beitrag 19.02.2005, 21:49
Beitrag #479


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Zitat (Guest @ 19.02.2005, 21:46)
Man kann natürlich auch gegen die Ablehnung der Dienstaufsichtsbeschwerde klagen, vor Gericht, denn auch die MPU-Anordnung ist an gesetzliche Grundlagen gebunden. Falls man dann im Verfahren Recht bekommen solle...

Daran kann man aus zeitlichen Gründen aber kaum interessiert sein. Bis zur Entscheidung wäre man Fußgänger.
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Gast_Guest_*
Beitrag 19.02.2005, 21:52
Beitrag #480





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@ Medusa
Klar, das dauert lange, nur, aus welchem Grund sollte man keine Klage einreichen? Denn man ist eh Fußgänger.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 01:32