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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 4), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Levent
Beitrag 12.02.2005, 11:55
Beitrag #51


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@XDiver

Ist ja gut , ist ja gut.......


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Kermit007
Beitrag 12.02.2005, 11:55
Beitrag #52


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Zitat (strichachtdoktor @ 12.02.2005, 11:52)
QUOTE Inzwischen ...  whistling.gif ... bin ich endlich wieder so weit ...

was möchtest Du uns hiermit sagen?
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Levent
Beitrag 12.02.2005, 11:57
Beitrag #53


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Ich habe mal von einem bekannten Anwalt mich beraten lassen , wegen meiner MPU und was für chancen ich habe, nach dem ich meine sache geschildert hatte natüch.
Wollt ihr die antwort ?
Oder darf man es hier nicht im forum äusern , bevor ich etwas falsches mache , und ich wieder einen überm sack bekome frage ich lieber whistling.gif


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Kermit007
Beitrag 12.02.2005, 11:59
Beitrag #54


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ich möchte schon die Antwort... wavey.gif
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Levent
Beitrag 12.02.2005, 12:01
Beitrag #55


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Sehr geehrter Herr Stressmacher tongue.gif

auf Ihre Anfrage vom 07.02.05 teilen wir Ihnen mit, dass Sie nach
unserer Einschätzung in absehbarer Zeit keinerlei Chancen haben, einen
deutschen Führerschein wieder zu erlangen.

Demzufolge kommt in der Tat die Möglichkeit in Betracht, in einem
anderen der insgesamt 25 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen
Versuch zu unternehmen, weil es  mit Ausnahme von Österreich 
derartige Untersuchungen (MPU) nicht gibt.

Mit Hilfe eines solchen EU-Führerscheins wären Sie dann
selbstverständlich auch berechtigt am Straßenverkehr in der
Bundesrepublik teil zu nehmen.

Nachdem Sie in Schlarafenland wohnhaft sind, dürfte sich ja wohl das Nachbarland
Niederlande oder Belgien anbieten. Das aber sollten Sie für sich
persönlich entscheiden. Der Unterzeichner


kann Ihnen dabei keine Hilfestellung leisten, weil wir als Anwälte
natürlich an dem Führerscheintourismus nicht beteiligt sind.


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Levent
Beitrag 12.02.2005, 12:02
Beitrag #56


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Stressmacher und Schlaraffenland wurde natürlich von mir unbenannt wink.gif


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Levent
Beitrag 12.02.2005, 12:03
Beitrag #57


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Achja , bevor ich es vergesse, dieses schreiben habe ich mir 150 euro kosten lassen.


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Kermit007
Beitrag 12.02.2005, 12:03
Beitrag #58


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@Levent

Wie oft hast Du denn schon an einer MPU teilgenommen?

Ich 3x: 2xpositiv, 1xnegativ (innerhalb von 15 Jahren)
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Levent
Beitrag 12.02.2005, 12:05
Beitrag #59


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Ich genau 4 mal
2x davon negativ
2x davon postiv


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Kermit007
Beitrag 12.02.2005, 12:06
Beitrag #60


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uiuiui... dann bist Du ja genau so ein Härtefall wie ich. Habe 4x den Lappen wg. Alk weg... wie bereits erwäht innerhalb von 15 Jahren.
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Levent
Beitrag 12.02.2005, 12:07
Beitrag #61


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aber seit 1985


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Levent
Beitrag 12.02.2005, 12:09
Beitrag #62


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Ich habe ihn 3 mal weg gehabt mit diesem mal
Und das ist mein erstes alkohol delikt und hatte dabei 1,15 promille


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RA XDiver
Beitrag 12.02.2005, 12:12
Beitrag #63


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@ Levent

Danke für die Einstellung des Schreibens.

Das Du dafür 150 EUR bezahlt hast, ist allerdings heftig (bezogen auf den Inhalt). Das hätte ich Dir auch kostenlos schreiben können.

Im Ergebnis sagt das Schreiben nicht mehr aus, als die bekannten Postings hier. Dummerweise geht der Kollege nicht auf eine MPU-Anordnung bzw. Nutzungsuntersagung ein (ich vermute, wohlweisslich, um nicht in eine Haftungsfalle zu tappen).


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gerri
Beitrag 12.02.2005, 12:12
Beitrag #64


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ja ich weiss nicht was ich davon halten soll. habe gerade eine mpu stelle in düsseldorf angerufen,und habe mein problem geschildert. ich habe sie gefragt ob es möglich ist, das wenn ich eine aufforderung zur mpu habe den eu-fs denn die zeit bis zum termin behalten könnte. und sie meinten das das wohl möglich ist.zudem habe ich ihnen gesagt das ich anderthalb jahre meinen eu fs besitze und es noch nichts passiert ist. sie würden das wohl mit dem strassenverkehrsamt absprechen,und wenn das strassenverkehrsamt sieht das ich eine amtlich anerkannte stelle beauftragt hätte würden meine chancen wohl noch deutlich steigen. also das wäre doch eine möglichkeit..


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Levent
Beitrag 12.02.2005, 12:14
Beitrag #65


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@XDriver

Ich denke das selbe, habe dann noch mal dort hin geschrieben , aber es kam gestern keine antwort mehr. Wenn etwas neues kommen sollte, werde ich das natürlich hier im forum austellen. wink.gif


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RA XDiver
Beitrag 12.02.2005, 12:15
Beitrag #66


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Zitat
also das wäre doch eine möglichkeit..


So sieht es die MPU-Stelle. Eine Sicherheit für Dich ist das natürlich nicht. Allerdings muss man konstatieren, dass im Ermessen des SB liegt, Dir vor MPU-Antritt die Nutzung zu untersagen. Vielleicht lässt der sich tatsächlich erweichen, davon abzusehen, wenn Du einen Termin machst. Verpflichtet ist er dazu nicht.


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Levent
Beitrag 12.02.2005, 12:17
Beitrag #67


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Datum: 12.02.05
Führerscheinsache
Reg.-Nr.: - .. / su - D/D80xxx
Führerscheinangelegenheit

Sehr geehrter Herr Stressmacher

zunächst einmal bestätigen wir Ihnen der Ordnung halber den Eingang des per e-mail übersandten Schreibens vom 07.02.2005 sowie die bereitwillige Beantwortung der darin gestellten Fragen.

Im Interesse der Gleichbehandlung unserer Mandanten bitten wir aber um Verständnis dafür, dass wir das von einem insoweit auch anwaltsüblichen Pauschalhonorar von lediglich 150,00 € abhängig machen müssen.

Diesen Betrag können Sie entweder auf eines der nachstehenden Konten überweisen, per V-Scheck ausgleichen oder in bar beifügen, sofern Sie Vertrauen in die Post haben.


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strichachtdoktor
Beitrag 12.02.2005, 12:21
Beitrag #68


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Zitat (Kermit007 @ 12.02.2005, 11:55)
Zitat (strichachtdoktor @ 12.02.2005, 11:52)
QUOTE Inzwischen ...  whistling.gif ... bin ich endlich wieder so weit ...

was möchtest Du uns hiermit sagen?

Ich moechte Euch damit sagen, dass ich grundsaetzlich die Aufregungen verstehe, die durch die teils hektisch-gestressten Mails von Euch ausgedrueckt werden. Ich, fuer mich, versuche aber dem Ganzen auch die positiven Dinge abzugewinnen und sehe alles heute viel, viel entspannter als noch vor ca. zwei Jahren, als ich das letzte Mal durch eine MPU geseegelt bin. Und mich natuerlich tierisch darueber aufgeregt habe, denn der Psycho hat einen dermassenen Muell an den Haaren herbeigezogen etc ...

Ich habe inzwischen einen Polen-Fuehrerschein und kann mich zumindest tagsueber frei bewegen - was ja reicht um alles fuer den Fall eines "Entdecktwerdens" vorzubereiten. Also nutze ich meinen aktuell noch nicht eingeschraenkten FS um mich auf die Zeit vorzubereiten, in der mir die FEB wieder Stress machen will. Denn ich verstehe das schon so, dass mit den 2000Euro fuer die Polenkarte noch nicht alles gewonnen ist - es verschafft mir etwas Zeit im andauernden Kampf um die deutsche FE. Und um die wird man auf Dauer nicht herumkommen in D.

Also nach dem Motto: Vorhandene Mobilitaet nutzen um weitere Mobilitaet zu sichern!
Der EU-FS erhaelt so einen gewissen Selbstzweck und das Geld bleibt in Zukunft sinnvoll investiert. Natuerlich werde ich, wenn ich mich fitt genug fuehle, die Umschreibung meiner FE in ein deutsches Papier beantragen. Auf die geforderte MPU bin ich dann vorbereitet und ich erspare mir deutsche Fahrschule und Pruefungen. Mit ein bisschen Glueck bestimme ich so den Zeitpunkt der naechsten Ueberpruefung - und das ist schon viel wert.

Natuerlich bin ich auch weiterhin gegen das System "MPU" in Deutschland und ich bin auch von der Unrechtmaessigkeit gewisser Anordnungen in Bezug auf das EU-Recht ueberzeugt. Aber es nutzt doch nichts. Das VG Mannheim und das VG Muenchen zeigen doch deutlich, dass eine endgueltige Entscheidung noch Jahre dauern wird. Und das waere mir persoenlich dann einfach zu lange. Also Zaehne zusammenbeissen - aber mehr als Lockerungsuebung - und dann: Auf in die naechste Runde mit StVa und MPU. Gut informiert, gut vorbereitet und mit gutem Timing. Sprich: Gelassen angehen ...

Ist das jetzt verstaendlicher ?


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Kermit007
Beitrag 12.02.2005, 12:22
Beitrag #69


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Zitat (XDiver @ 12.02.2005, 12:15)
Zitat
also das wäre doch eine möglichkeit..


So sieht es die MPU-Stelle. Eine Sicherheit für Dich ist das natürlich nicht. Allerdings muss man konstatieren, dass im Ermessen des SB liegt, Dir vor MPU-Antritt die Nutzung zu untersagen. Vielleicht lässt der sich tatsächlich erweichen, davon abzusehen, wenn Du einen Termin machst. Verpflichtet ist er dazu nicht.

Trotz alledem: eine sehr gute Alternative!!! Danke für den Beitrag Gerri!
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Kermit007
Beitrag 12.02.2005, 12:27
Beitrag #70


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Zitat (strichachtdoktor @ 12.02.2005, 12:21)
Ist das jetzt verstaendlicher ?

ja, ist verständlicher danke...

Ich Prinzip sind wir also gleicher Meinung... die MPU wird kommen...
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strichachtdoktor
Beitrag 12.02.2005, 12:32
Beitrag #71


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Ist jedenfalls moeglich nach aktueller Urteilslage.


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Levent
Beitrag 12.02.2005, 12:39
Beitrag #72


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Ich möchte euch mal etwas fragen:
Also , wenn einer jeden tag alk zu sich nimmt , der hat bei der blut abnahme sagen wir mal einen wert von 1,3 promille.
ist aber ganz klar im kopf, natürlich durch die gewöhnung des konsums


Und eine der nie alkohol trinkt nimmt nur etwas zu sich , und hat sagen wir mal den wert von 1,3

1) Der kann doch nicht bestraft werden wegen trunkenheit im Strassenverkehr
er war ja klar im kopf und hatte keinerlei ausfallerscheinungen.

2)Da kann ich es verstehen , dadurch das er nie trinkt ist er natürlich blau.


Empfindet ihr das als normal , wenn beide gleich gestellt werden?
Also ich sehe es nicht so

Bei dem ersten sieht man ja eine gewönung an, und dem kann man doch dann nicht das unterstellen das er betrunekn ist.

oder sehe ich das falsch?


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Uwe
Beitrag 12.02.2005, 12:41
Beitrag #73


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Ja, es werden beide gleich gestellt. Der Alkoholgehöhnte hat dabei sogr ein größeres Problem, da man regelmäßigen Konsum bzw. Missbrauch unterstellt.

Gruß Uwe


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
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RA XDiver
Beitrag 12.02.2005, 12:42
Beitrag #74


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Zitat
oder sehe ich das falsch?


Ja, siehst Du falsch. Die Unfähigkeit, ein Fahrzeug zu führen wird ab 1,1 o/oo von Gesetzes wegen fingiert. Deswegen bist Du auch ohne Ausfallerscheinungen zu bestrafen. Kommen die dann auch noch dazu und gefährdet Du u.U: noch jemanden, wird´s heftiger (§ 315c).


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caleb
Beitrag 12.02.2005, 12:42
Beitrag #75


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Zitat (strichachtdoktor @ 12.02.2005, 12:21)
Auf in die naechste Runde mit StVa und MPU. Gut informiert, gut vorbereitet und mit gutem Timing. Sprich: Gelassen angehen ....

Nun das habe ich bereits vor einigen Monaten erläutert und gerade SIE mr /8 haben mich ausgelacht und niedergemacht für mein "Idiotisches" Verhalten, trotz EU FS eine MPU vorzubereiten.... Und wer hat nun die besseren Karten?

mfg


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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Lino
Beitrag 12.02.2005, 12:49
Beitrag #76


Neuling
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Hier im Forum wird in letzter Zeit immer davon ausgegangen das eine MPU Pflicht wäre bei einem EU-FS der im EU Ausland gemacht wurde (CZ-FS/PL-FS usw).
Selbst wenn eine Vorbelastung vorhanden war (Sperrfrist aber abgelaufen) ist es zur Zeit noch überhaupt nicht klar bzw. geklärt ob eine angeordnete MPU Rechtens ist. Wenn es denn so wäre würden hunderte MPU Aufforderungen ins Haus flattern, was bis jetzt nicht der Fall ist. Selbst hier im Forum wurden höchstens 3 bekannt.

Meine empfehlung: Jeder der nach EU-Richtlinie den EU-FS im EU-Ausland erworben hat sollte nicht auf eine MPU reagieren. Sollte danach eine N-untersagung erfolgen sofort Rechtliche Mittel nutzen und Einspruch einlegen. Die Beamten können nicht immer machen was sie wollen,irgendwo ist eine Grenze und seit dem Urteil v. 29.4.2004 sind diese an eine Grenze gestoßen.

Bei einem Einspruch kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Dort sollte man erst mal das Urteil abwarten.

Meine pers.Meinung: Eine MPU würde den EU-Führerschein durch Eignungszweifel in Frage stellen was ja wie bekannt nicht gemacht werden darf. Ein EU-FS ist anzuerkennen und kann nicht wegen Eignungszweifel in Frage gestellt werden. Das verstößt ganz klar gegen das neue EU-Urteil v. 29.4.04

Liebe Grüße
Lino
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Mr.T
Beitrag 12.02.2005, 12:51
Beitrag #77


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Zitat (Levent @ 12.02.2005, 12:39)
Ich möchte euch mal etwas fragen:
Also , wenn einer jeden tag alk zu sich nimmt , der hat bei der blut abnahme sagen wir mal einen wert von 1,3 promille.
ist aber ganz klar im kopf, natürlich durch die gewöhnung des konsums


Und eine der nie alkohol trinkt nimmt nur etwas zu sich , und hat sagen wir mal den wert von 1,3

1) Der kann doch nicht bestraft werden wegen trunkenheit im Strassenverkehr
er war ja klar im kopf und hatte keinerlei ausfallerscheinungen.

2)Da kann ich es verstehen , dadurch das er nie trinkt ist er natürlich blau.


Empfindet ihr das als normal , wenn beide gleich gestellt werden?
Also ich sehe es nicht so

Bei dem ersten sieht man ja eine gewönung an, und dem kann man doch dann nicht das unterstellen das er betrunekn ist.

oder sehe ich das falsch?

Wenn ich mich recht erinnere, hattest du 1,15 o/oo und hast doch stets betont, dass du deine Alkoholisierung nicht gemerkt hattest. Auf der anderen Seite hast du aber immer darauf hingewiesen, dass du Alkohol absolut nicht gewöhnt warst. Oder irre ich mich? think.gif
Also ist auch dein Urteil ungerecht? Du hättest also als Geübter mit Alkohol, der Alc nicht gewohnt ist, nicht wegen Trunkenheit im Verkehr bestraft werden dürfen, da du ja klar im Kopf warst?
Irgendwie verschließt sich mir hier die Logik.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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monerle
Beitrag 12.02.2005, 12:52
Beitrag #78


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Zitat
Meine empfehlung: Jeder der nach EU-Richtlinie den EU-FS im EU-Ausland erworben hat sollte nicht auf eine MPU reagieren. Sollte danach eine N-untersagung erfolgen sofort Rechtliche Mittel nutzen und Einspruch einlegen.


Diesen Ratschlag würde ich besser niemanden geben. Das kann nämlich angesichts der aktuellen Rechtslage ganz schön nach hinten losgehen. Und nicht jeder hat die finanziellen Mittel oder ggf. eine Rechtsschutzversicherung um auf gerichtlichem Wege dagegen vorzugehen.


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"Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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RA XDiver
Beitrag 12.02.2005, 12:55
Beitrag #79


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Zitat
Bei einem Einspruch kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Dort sollte man erst mal das Urteil abwarten.


Hier verwechselst Du Staf- und Verwaltungsrecht.

Gegen die Nutzungsuntersagung kann man Widerspruch einlegen. Wird der abgewiesen, kannst Du Klage beim VG einreichen. Automatisch geht da gar nichts.

Da eine Nutzungsuntersagung in 99% der Fälle für sofort vollziehbar erklärt wird, fährst Du mind. bis zum Urteil erstmal nicht.

Zitat
Meine empfehlung: Jeder der nach EU-Richtlinie den EU-FS im EU-Ausland erworben hat sollte nicht auf eine MPU reagieren.


Das hat gerri auch gemacht. Die Folgen kannst du oben lesen.

Zitat
Ein EU-FS ist anzuerkennen und kann nicht wegen Eignungszweifel in Frage gestellt werden. Das verstößt ganz klar gegen das neue EU-Urteil v. 29.4.04


Lies doch nochmal das Urteil. Die Eignungsfrage ist bislang ungeklärt .


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Kermit007
Beitrag 12.02.2005, 12:57
Beitrag #80


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Wir gehen nicht davon aus, dass eine zur MPU Pflicht wird, sobald der FS die Existens einer EU-FE bekannt wird.

Wir suchen nur nach Alternativen und eine solche ist nunmal die Zeit zu nutzen in de man mobil ist, um sich in dieser auf eine MPU vorzubereiten. Eine solche vorbereitende Massnahme kostet zwar wieder ein Schweinegeld und natürlich auch Zeit und Nerven, aber im Endeffekt wird es sich lohnend auszahlen. Nicht nur in Sachen MPU, sondern auch für die eigene Persönlichkeit. Ich spreche hier von Mehrfachtätern in Sachen Alkohol.
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Lino
Beitrag 12.02.2005, 12:59
Beitrag #81


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Zitat (XDiver @ 12.02.2005, 12:55)
Zitat
Bei einem Einspruch kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Dort sollte man erst mal das Urteil abwarten.


Hier verwechselst Du Staf- und Verwaltungsrecht.

Gegen die Nutzungsuntersagung kann man Widerspruch einlegen. Wird der abgewiesen, kannst Du Klage beim VG einreichen. Automatisch geht da gar nichts.

Da eine Nutzungsuntersagung in 99% der Fälle für sofort vollziehbar erklärt wird, fährst Du mind. bis zum Urteil erstmal nicht.

Zitat
Meine empfehlung: Jeder der nach EU-Richtlinie den EU-FS im EU-Ausland erworben hat sollte nicht auf eine MPU reagieren.


Das hat gerri auch gemacht. Die Folgen kannst du oben lesen.

Zitat
Ein EU-FS ist anzuerkennen und kann nicht wegen Eignungszweifel in Frage gestellt werden. Das verstößt ganz klar gegen das neue EU-Urteil v. 29.4.04


Lies doch nochmal das Urteil. Die Eignungsfrage ist bislang ungeklärt .

@XDRIVER Lies doch nochmal das Urteil. Die Eignungsfrage ist bislang ungeklärt

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Gerade deshalb!!!!

Liebe Grüße
Lino
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Levent
Beitrag 12.02.2005, 13:05
Beitrag #82


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Zitat (Mr.T @ 12.02.2005, 12:51)
Zitat (Levent @ 12.02.2005, 12:39)
Ich möchte euch mal etwas fragen:
Also , wenn einer jeden tag alk zu sich nimmt , der hat bei der blut abnahme sagen wir mal einen wert von 1,3 promille.
ist aber ganz klar im kopf, natürlich durch die gewöhnung des konsums


Und eine der nie alkohol trinkt nimmt nur etwas zu sich , und hat sagen wir mal den wert von 1,3

1) Der kann doch nicht bestraft werden wegen trunkenheit im Strassenverkehr
er war ja klar im kopf und hatte keinerlei ausfallerscheinungen.

2)Da kann ich es verstehen , dadurch das er nie trinkt ist er natürlich blau.


Empfindet ihr das als normal , wenn beide gleich gestellt werden?
Also ich sehe es nicht so

Bei dem ersten sieht man ja eine gewönung an, und dem kann man doch dann nicht das unterstellen das er betrunekn ist.

oder sehe ich das falsch?

Wenn ich mich recht erinnere, hattest du 1,15 o/oo und hast doch stets betont, dass du deine Alkoholisierung nicht gemerkt hattest. Auf der anderen Seite hast du aber immer darauf hingewiesen, dass du Alkohol absolut nicht gewöhnt warst. Oder irre ich mich? think.gif
Also ist auch dein Urteil ungerecht? Du hättest also als Geübter mit Alkohol, der Alc nicht gewohnt ist, nicht wegen Trunkenheit im Verkehr bestraft werden dürfen, da du ja klar im Kopf warst?
Irgendwie verschließt sich mir hier die Logik.

Nein also ist schon alles richtig was du sagst , nur bin halt kein alkoholiker.
trinke regelmässig, da ich in der Gastronomie tätig bin.
Das komiche ist die hatten mich mal vor 2 jahren angehalten und ich hatte schon etwas bemerkt das ich also nicht so gut im laufen war, aber es ging noch.
Da hatte ich nicht soviel drin gehabt, konnte weiter fahren.
und 2 oder drei monate später hatte ich keine problem gehabt eigentlich, nichts , und dachte mir ja da an dem tag hatte ich es ja bemerkt das ich nicht so gut im laufen war, also werd ich dieses mal weniger drin haben, und das war meine fehlentscheidung. Es wurde mir zum verhägniss.

Aber war schon alles richtig, was du geschrieben hast


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RA XDiver
Beitrag 12.02.2005, 13:05
Beitrag #83


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Zitat
Gerade deshalb!!!!


Das ändert nichts an der Tatsache, dass Du bei einer Klage sicherlich zunächst mind. ein Jahr, eher länger, den FS übers Klo hängen kannst.


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Lino
Beitrag 12.02.2005, 13:10
Beitrag #84


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Zitat (XDiver @ 12.02.2005, 13:05)
Zitat
Gerade deshalb!!!!


Das ändert nichts an der Tatsache, dass Du bei einer Klage sicherlich zunächst mind. ein Jahr, eher länger, den FS übers Klo hängen kannst.

Das ist nicht richtig!

Erst wenn das darauf folgende Urteil (nach einem Einpruch gegen NU,Gericht usw.) Negativ ausfallen würde bekämst du wegen Fahren ohne FE eine Anzeige. Sollte das Urteil aber Positiv ausfallen passiert nichts.

Liebe Grüße
Lino
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monerle
Beitrag 12.02.2005, 13:10
Beitrag #85


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Zitat
Das komiche ist die hatten mich mal vor 2 jahren angehalten und ich hatte schon etwas bemerkt das ich also nicht so gut im laufen war, aber es ging noch.


Oje. scared.gif

Wie kannst Du Dich noch ans Steuer setzen wenns schon mit dem Laufen nicht mehr richtig klappt???


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RA XDiver
Beitrag 12.02.2005, 13:13
Beitrag #86


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Zitat
Das ist nicht richtig!
Erst wenn das darauf folgende Urteil (nach einem Einpruch gegen NU,Gericht usw.) Negativ ausfallen würde bekämst du wegen Fahren ohne FE eine Anzeige. Sollte das Urteil aber Positiv ausfallen passiert nichts.


Lino, schön, dass Du Dich so gut auskennst.

Eine Nutzungsuntersagung ist idR sofort vollziehbar, d.h., sie ist sofort gültig. Ab dem Eingang derselben fährst Du ohne FE, wenn Du fährst. Widerspruch und Anfechtungsklage haben in diesem Fall keine aufschiebende Wirkung .

Lies doch einfach mal § 80 VwGO.


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Levent
Beitrag 12.02.2005, 13:15
Beitrag #87


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@Monerle

Du hast ja recht , es war sicherlich sehr sehr leichtsinnig.
Ich habe dann den vergleich gemacht und da ich an diesem besagten tag wo mein FS abgenommen wurde soweit alles voll normal gewesen ist.

Es ist garkeine frage , ich durfte nicht mehr fahren. Es war ein fehlverhalten , und nicht ok das ich gefahren bin.
Ehrlich gesagt , ich würde es nicht wieder tun.


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Beitrag 12.02.2005, 13:33
Beitrag #88


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Wenn ich mir das so durchlese daß es wohl doch eine NU gegeben hat in einem aktuellen Fall, da werde ich mich wohl doch auf eine MPU vorbereiten und mir meine Leberwerte monatlich kontrollieren lassen...
Nur für den Fall der Fälle daß ich in eine Routinekontrolle geraten würde und mir dann eine MPU angeordnet wird mad.gif

Nur komisch daß mein für mich zuständiges OA am Telefon gesagt hat daß ich trotz MPU Auflage mit dem EU Führerschein ohne Probleme fahren darf-sehr seltsam think.gif


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gerri
Beitrag 12.02.2005, 13:39
Beitrag #89


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ich weiss auch nicht was ich denken soll.. einmal so,einmal so.. aber eu-recht geht doch vor nationalen recht.. die können doch nicht mit uns machen was sie wollen.wir sind doch keine verbrecher...


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RA XDiver
Beitrag 12.02.2005, 13:43
Beitrag #90


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Zitat
die können doch nicht mit uns machen was sie wollen.


Tun sie ja auch nicht. Das Ganze hat schon eine handfeste Rechtsgrundlage.

Bedenke: Grundsätzlich geht EU-Recht natürlich vor, richtig. Es gibt jedoch Bereiche, in denen die EU keine Regelung getroffen hat. Eignungsvoraussetzungen sind nunmal nationale Angelegenheit und das wird wohl auch so bleiben.

Dewegen kann durchaus sein, dass der EuGH zur bekannten Problematik unter Verweis auf nationale Zuständigkeiten keine Entscheidung ausspricht.


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gerri
Beitrag 12.02.2005, 13:52
Beitrag #91


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in dem gesetz steht aber doch.der fs ist anzuerkennen,ohne wenn und aber. und es steht doch auch,das man einen verkehrsteilnehmer nicht wegen einer sache belangen kann die der vergangenheit angehört..


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Mr.T
Beitrag 12.02.2005, 13:56
Beitrag #92


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Man wird nicht für Sachen aus der Vergangenheit belangt, sondern man muss seine Eignung für die Zukunft nachweisen. Ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Beitrag 12.02.2005, 13:58
Beitrag #93





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Leute, fahrt in Zukunft Anständig Verkehrsgerecht und genießt Euren neuen EU-FS.

Alles andere ist im Moment nur BlaBlaBla...

MfG
B.U.
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gerri
Beitrag 12.02.2005, 14:02
Beitrag #94


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bla bla,dir wird das lachen noch vergehen.du kannst so verkehrsgerecht fahren wie du willst,wenn in brüssel verloren wird dann wird es für alle eu fs besitzer dumm aussehen.dann wird richtig nachgeforscht von den behörden..


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caleb
Beitrag 12.02.2005, 14:04
Beitrag #95


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Wieder einer dieser tollen Tipps... Bist du auch der Meinung MPU Anordnung ignorieren, Nutzungsuntersagung ignorieren? Mannomann solche Postings sollte man löschen, sonst glaubt das noch jemand.. wavey.gif


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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Beitrag 12.02.2005, 14:12
Beitrag #96





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Zitat (gerri @ 12.02.2005, 14:02)
bla bla,dir wird das lachen noch vergehen.du kannst so verkehrsgerecht fahren wie du willst,wenn in brüssel verloren wird dann wird es für alle eu fs besitzer dumm aussehen.dann wird richtig nachgeforscht von den behörden..

wenn das Wörtchen WENN nich wär, dann wär ich.....
MfG
B.U.
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RA XDiver
Beitrag 12.02.2005, 14:14
Beitrag #97


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@B.U.

Könntest Du Deine Postings bitte ein wenig mit Inhalt füllen? Aufgrund solcher, nutzlosen, Postings bläht sich dieses Thema mittlerweile über 4 Threads im 1000er-Bereich aus.

Im Sinne der Erhaltung der Informationsmöglichkeit bitte ich Dich um Zurückhaltung oder eben Inhaltlichkeit bzgl. Deiner Beiträge.


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gerri
Beitrag 12.02.2005, 14:14
Beitrag #98


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du schnallst es nicht.. naja dann lassen wir dich in dem glauben,wo die meisten von uns auch waren.eu-fs ist gültig ohne wenn und aber.. das ist er aber nicht mein freund.... man sieht es an mir. ich werde wahrscheinlich am 17.2.05 meine nutzungsuntersagung ins haus bekommen.. die stelle ich dann mal hier rein..


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Andreas
Beitrag 12.02.2005, 14:20
Beitrag #99


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Lino
Beitrag 12.02.2005, 15:03
Beitrag #100


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Zitat (Andreas @ 12.02.2005, 14:20)
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ICH LINO habe persönlich nicht unter B.U. gepostet. Wir sitzen hier in so einer Art Gruppe. Mein PC (Netzwerk) wird auch von Freunden,Verwandten genutzt die hier auch manchmal mitposten aber unter ihren eigenen Namen ,oder auch als Gast wie in diesem falle B.U.

Liebe Grüße
Lino
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