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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 4), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Commodore25E
Beitrag 21.02.2005, 23:17
Beitrag #581


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@ Medusa.

das waren ja auch nur Denkansätze von mir. Jeder muß für sich entscheiden, was er macht, schon richtig.

Nur hat die Erfahrung gezeigt: Je mehr Kräfte sich bündeln, desto höher die Chancen auf Erfolg.

Aber es ist doch traurig, daß man eine FE erwirbt für teures Geld und dann immer Angst hat, an den Hörnern gepackt zu werden.

Was bringt eine FE, wenn man Angst hat, Freitag oder Samstag Abend/Nacht damit zu fahren???


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Jack Daniels
Beitrag 22.02.2005, 00:32
Beitrag #582


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Zitat (Guest @ 21.02.2005, 15:59)
strich8

die anwälte sind von unserer firma,und die verdienen mit unseren anderen verfahren wirklich genug geld. diese unterhaltung war auf rein freundschaftlicher basis und total unverbindlich..also ich erzähl hier wirklich keinen mist...

Wenn es die Anwälte eurer Firma sind könnte es aber auch sein das sie mit dem Verkehrs-und Führerscheinrecht nicht allzuviel zu tun haben.Bei Firmenanwälten sollte man genau auf's fachgebiet schauen. wink.gif Deren Fachgebiet ist eher das austüfteln der kleingedruckten Vertragsbedingungen.
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Jack Daniels
Beitrag 22.02.2005, 00:42
Beitrag #583


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Zitat (Levent @ 21.02.2005, 13:02)
Zitat (Jack Daniels @ 21.02.2005, 03:23)
Es dürfte ja auch kein Land interesse haben das ihre schlimmsten Sünder den Schein nach dem Entzug einfach in einem Nachbarland machen und dann wieder die heimatlichen Strassen unsicher machen.In welcher Form dann eine  MPU stattfindet sei aber ein anderes Thema.

Und wie schaut es aus wenn man dann einen FS hat , aus keinem der EU Staaten, den kann ich doch 6 monate benutzen !

Du solltest dich auf eine MPU einstellen,in Deutschland wirst du auf unabsehbare Zeit nicht mehr fahren dürfen,auch nicht mit einem ausländischen Schein.
Wenn es wirklcih so kommen würde das ein Führerscheinloser nur irgendwo in der EU den Schein machen kann und wieder fährt haben die Behörden das Problem das sie im Prinzip gar keine Handhabe gegen Extremsünder hätten.Da das mit Sicherheit kein EU-Land will bleibt nur eine Vereinheitlichung der Sanktionen.Das kann zwar auch die abschaffung der MPU bedeuten aber es ist dann auch möglich das dann Richter extrem lange Sperrfristen verhängen können die dann in einem Zentralregister registriert werden und es unmöglich machen irgendwo in der EU den Schein zu machen,egal ob man seinen Wohnsitz real verlegt oder eine Scheinadresse hat.
Was ist besser,eine relativ kurze Sperrfrist und die MPU oder von vorneherein eine Sperrfrist von 10+X Jahren?Bei der MPU hat man wenigstens eine Chance den Schein schnell wieder zu rückzubekommen.
Das die MPU in jetziger Form alles andere als optimal ist ist eindeutig,es gibt zuviele Rückfälle in alte Verhaltensmuster.
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mirko1
Beitrag 22.02.2005, 03:14
Beitrag #584


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@Jack Daniels

Ganz klare Antwort. Ohne MPU und dafür lange Sperrfristen ist xmal besser.

Den bei 1maligen vergehen muss man evtl. zur MPU, bei der ersten Tat würde bestimmt keine Sperrfrist von 10-X Jahren herauskommen. Sperrfristen da weis dann jeder wo er dran ist, bei der MPU eben nicht.
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Perplex
Beitrag 22.02.2005, 04:22
Beitrag #585


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Genau!
Lieber eine längere Sperre & dafür keine MPU.
Dann gäbe es keine Probleme mehr.
Alkoholtrinkende Wiederholungstäter sollten dann noch stärker bestraft werden.
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strichachtdoktor
Beitrag 22.02.2005, 04:44
Beitrag #586


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Zitat (Commodore25E @ 21.02.2005, 22:40)
Zitat (Medusa @ 21.02.2005, 20:03)
Zitat
Organisation wäre hier das Zauberwort....


Was würdest Du vorschlagen?


@Commo
Zitat
Bekanntlich ist man nur in der Gruppe stark. Und mit Strichachtdoktor haben wir hier jemanden, der sich nicht nur mit der Materie auskennt, sondern der sich wirklich dahinterklemmt und nach Infos und Fakten sucht, statt zu lamentieren.

Danke fur die Blumen. Aber ich muss sie leider zurueckweisen. Denn ich kenne mich in der Materie nur marginal aus und ich habe auch nicht die Absicht, meine ganz restliche Lebenszeit auf dieses Thema zu verwenden. Sicher, ich lese manche Dinge nach - weil ich sie einfach verstehen will. Aber fuer jemanden, der sich bemueht logisch zu denken, ist Verwaltungsrecht einfach nichts, weshalb es da zu mehr Frustrationen fuehrt als gut fuer einen ist ... wink.gif

Wenn es nach den Bayern ginge, waere jede "Zusammenrottung" von mehreren EU-FE-Inhabern sowieso eine kriminelle Vereinigung - weshalb man sich das in Zeiten von AlQuaida, ETA und PLO gruendlich ueberlegen sollte. Hinterher steht da noch der Ami vor unserer Tuer ... wink.gif (**Spaesschen!**)

Aber Dein Vorschlag funktioniert schon aus mehreren, naheliegenderen Gruenden nicht:
- Jeder kaempft zunaechst notgedrungen gegen seine zustaendige FEB, danach gegen sein VG, dann vielleicht gegen das zustaendige OVG und irgendwann oder auch zwischendurch sagt der EuGH noch was dazu.
- Es ist unmoeglich sowas zu koordinieren, da man es nicht nur mit einer Unzahl von Leuten zu tun hat, sondern auch mit deren Meinungen und Rechtsansichten
- Gruppenklagen sind in aller Regel nicht zulaessig.
- Eine Interessengemeinschaft ist mit diesen drei vorgenannten Punkten schon ueberfordert, wie soll das erst gehen, wenn man gemeinsame Ideen nach vorne treiben will ?

Glaub´mir - ich weiss wovon ich rede. Ich habe drei Jahre in sowas (auf einem anderen Gebiet) mitgearbeitet. Am Schluss gab es einen Haufen Aerger, eine nicht abzuarbeitende Schar von Feinden und mehrere Tausend Euro Schulden ... Danke! Nie mehr !

Was allerdings zu ueberlegen ist, und da bietet sich das Internet eigentlich fuer an, waere ine Art "Daten-Pool" mit allen nuetzlichen Hinweisen, Adressen, E-Mail- und Web-Adressen, Links et cetera p.p. - also etwas wie das hier, nur nicht als Diskussionsforum, sondern gezielt als Datenpool, der alles aufnimmt, was zu dem Thema verfuegbar ist und es allen zur Verfuegung stellt.

Andererseits ist die Idee nicht ganz neu. Es gibt diese Pools bereits teilweise - aber die Herrschaften vertreten genau die Gegenseite und lassen nicht jeden an ihre Daten ran ... Zudem gibt es so Dinge wie "Datenschutz", der dann immer gerade die Daten schuetzt, die Du brauchst usw.

Und last but not least muesste all´ das auch moderiert und kontrolliert werden. Wer macht das ? Also ich sicher nicht, da ich gar keine Zeit habe, mich den ganzen Tag dahinterzuklemmen. Rolf Tjardes und alle anderen mitlesenden Moderatoren werden wissen, was ich meine.

Also, Commo, gut gedacht und trotzdem kaum realisierbar, Deine Idee.

Im Uebrigen habe ich nicht verstanden, warum Du befuerchtest, jemand koenne sauer auf Dich sein. Ich denke, dass jeder klar denkende Mensch zustimmen wird, dass man alkoholkranke oder drogenkranke Verkehrsteilnehmer gerade davon abhalten muss, dass sie mit Fahrzeugen unterwegs sind. Aber mit anderen Mitteln.


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Andreas
Beitrag 22.02.2005, 07:16
Beitrag #587


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Zitat (strichachtdoktor @ 22.02.2005, 04:44)
Aber mit anderen Mitteln.

...und welche??

Im Moment ist die Nutzungsuntersagung die einzige Möglichkeit potenzielle Alks ect. von den Straßen in D fernzuhalten.


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Gast_Gast_Sven_*
Beitrag 22.02.2005, 13:11
Beitrag #588





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Hi @all,

.... melde mich wieder zurück, hab mir mal 2 Wochen Forumspause gemacht weil mir das hin und her etwas gegen dem strich ging. Wie ist den im moment die sachlage? hat schon jemand seinen legalen CZ führerschein abgeben müssen oder nicht? Ich konnte auch noch nichts in sachen Fahrschulen kontrolle warnehmen. Weis jemand mehr wie ich? wavey.gif
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Levent
Beitrag 22.02.2005, 15:08
Beitrag #589


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Zitat (Jack Daniels @ 22.02.2005, 00:42)
Was ist besser,eine relativ kurze Sperrfrist und die MPU oder von vorneherein eine Sperrfrist von 10+X Jahren?Bei der MPU hat man wenigstens eine Chance den Schein schnell wieder zu rückzubekommen.
Das die MPU in jetziger Form alles andere als optimal ist ist eindeutig,es gibt zuviele Rückfälle in alte Verhaltensmuster.



UND ICH GLAUBE KAUM DAS EIN RICHTER SO EINEN URTEIL FÄLLEN WÜRDE VON 5 oder 9 jahren

Hi
Also ich habe das erste mal 8 jahre auf meinen FS gewartet , und es hat mich ein haufen geld gekostet , das 2 mal waren es genau 9 jahre, und ebenfalls eine Stange geld .


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Gast_Guest_*
Beitrag 22.02.2005, 15:56
Beitrag #590





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aus der Sicht eines Anwaltes für Verkehrsrecht


Die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (§§ 2, 11, 46, 47 Fahrerlaubnisverordnung) ergeht im Verlauf des deutschen Verwaltungsverfahrens zur Erteilung eines deutschen Führerscheines.

In jedem Fall ist aber die genannte Auflage nur Voraussetzung für die Erteilung eines deutschen Führerscheins. Den Erwerb eines Führerscheins außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland nach den im jeweiligen Ausstellungsland gültigen Vorschriften betrifft dies in keinem Fall.

Der ts/pl Führerschein ist ein EU-weit gültiger Führerschein, mit dessen Erwerb Sie Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nachgewiesen haben. Diesen Hoheitsakt des ts/pl Staates können die deutschen Behörden nicht ignorieren. Ohne erneuten Anlass kann Ihnen daher nach Erteilung des Tschechischen Führerscheines eine MPU nicht rechtskräftig auferlegt werden.
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Levent
Beitrag 22.02.2005, 16:02
Beitrag #591


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Zitat (Guest @ 22.02.2005, 15:56)
Ohne erneuten Anlass kann Ihnen daher nach Erteilung des Tschechischen Führerscheines eine MPU nicht rechtskräftig auferlegt werden.

@Guest

Genau so wäre es fair thumbup.gif


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Gast_Schluchti_*
Beitrag 22.02.2005, 16:15
Beitrag #592





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Hat sich schon mal jemand überlegt was passiert, wenn man trotz Nu weiterfährt?

Im schlimmsten Fall kommt es zu einer Anklage wegen "Fahrens ohne Füherschein"

Wenn man dann vor Gericht erscheint mit einem legal erworbenen Eu-FS und

sich auf das Kapper-Urteil beruft .

Ich weiß nicht wie ein Strafrichter dann urteilt und ob er wie ein VG geltendes EU-Recht

beugt. Ich kann es mir nicht vorstellen.
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RA XDiver
Beitrag 22.02.2005, 17:00
Beitrag #593


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Zitat
Ich weiß nicht wie ein Strafrichter dann urteilt


Das kann ich Dir sagen: Er verurteilt Dich wegen Fahrens ohne FE.

Das hat nichts mit Rechtsbeugung zu tun. Selbst wenn, und ich sage ausdrücklich, selbst wenn der Verwaltungsakt der Nutzungsuntersagung rechtswidrig wäre, so ist er dennoch gültig, bis er u.U. zurückgenommen wird. In der Zwischenzeit liegt also tatbestandlich Fahren ohne FE vor und ist dementsprechend zu ahnden.


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Levent
Beitrag 22.02.2005, 17:21
Beitrag #594


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@XDiver
Dann bleibt ihm doch immer noch eine Berufung !
Und eventuell hätte er doch dann chancen , oder nicht ?

Weisst du wann das nächste treffen ist , und waren viele da bei dem treff in Mh


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strichachtdoktor
Beitrag 22.02.2005, 17:30
Beitrag #595


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Zitat (Andreas @ 22.02.2005, 07:16)
Zitat (strichachtdoktor @ 22.02.2005, 04:44)
Aber mit anderen Mitteln.

...und welche??

Im Moment ist die Nutzungsuntersagung die einzige Möglichkeit potenzielle Alks ect. von den Straßen in D fernzuhalten.

Das ist doch eine ganz typische verallgemeinernde Antwort.

Was ist denn ein potentieller Alkoholiker oder ein potentieller Drogenabhaengiger ? Zahlenmaessig sind das genau 80 Millionen Deutsche, je nach Lebenssituation mehr oder weniger stark. Ist ein Amt wirklich berechtigt, von jemandem, der einmal mit erhoehten Alkoholwerten aufgefallen ist, quasi lebenslang (zumindest aber ueber einen Zeitraum von etwa 15 Jahren) zu behaupten, er sei "potentieller Alk" etc. ??? Den einzigen Beweis fuer die Behauptung bietet eine Verurteilung, die meist ohne Hinzuziehen eines Mediziners oder Psychologen zustande gekommen ist. Der reine medizinische Wert von X,Y %o sagt ueber den potentiellen Abusus gar nichts aus.

Soviel Vertrauen sollte in legale und offizielle Papiere eines anderen Staates schon gelegt werden, dass diese nicht an ganz offensichtlich alkoholkranke etc. Personen erteilt werden. Denn auch PL- oder CZ- oder NL-Pruefer schicken Leute einfach nach Hause, wenn ihnen etwas an ihnen auffaellt, was mit der Fahreignung nicht vereinbar ist und senden eine entsprechende Mitteilung an die FEB. Dort wird dann durch ein Gespraech oder eine Untersuchung ermittelt, inwieweit derjenige zu einer erneuten Pruefung zugelassen werden kann. In Polen ist das zumindest so. Zugegeben: Die von den Deutschen willkuerlich erweiterte Fragestellung "Ist zu erwarten/ist mit ausreichender Sicherheit auszuschliessen, dass der Betroffene in Zukunft wieder unter der Einnahme von ... versuchen wird, ein Kfz zu fuehren" ist so nicht absolut sicher zu beantworten.

Allerdings ist jede Beantwortung einer solchen Frage ein Roulette-Spiel. Denn in die Zukunft zu sehen, das massen sich nur deutsche Psychologen an - frei und unabhaengig und auch schonmal klar negativ bei eindeutig unauffaelligen Leberwerten und mit testpsychologischen Ergebnissen nicht abgesicherten Behauptungen aufgrund eines psychologischen Gespraechs von ca. 20 Minuten ...

Welche anderen Mittel in Zukunft angewendet werden sollten muss auf jedenfall neu in die Rahmendaten eingefuegt werden: Wenn jemand z.B. 1995 das letzte Mal negativ in Deutschland aufgefallen ist, aber schon wieder seit einiger Zeit am Strassenverkehr aufgrund einer EU-FE teilnimmt, dann sollte 2005 die Unschuldsvermutung wieder soweit hergestellt sein, dass nur minimal-invasive Massnahmen eingeleitet werden koennen, wie z.B. regelmaessige Atemalkoholkontrollen, sagen wir einmal in der Woche bei der Polizei, oder bei der FEB. Das ist vielleicht nur ein Beispiel - aber man koennte es ja mal in Erwaegung ziehen ... Erst bei einem Wert, der von 0,0%o abweicht, koennte man dann an die medizinische Untersuchung denken, bei positivem Befund an eine MPU. So eine Art Stufenloesung.

Das jetztige Verfahren - ohne den geringsten aktuellen Anlass zur MPU oder eine NU bei Weigerung - massregelt den Betroffenen in meiner Meinung nach unzulaessiger Weise, der sich darauf verlassen koennen muss, dass eine europaweit anzuerkennende FE eben auch in D gueltig ist, wenn er sich hier vernuenftig verhaelt. Fuer alle anderen Verstoesse gibt es zudem noch das Strafrecht ...


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GSX-R
Beitrag 22.02.2005, 17:30
Beitrag #596


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Zitat (Levent)
Dann bleibt ihm doch immer noch eine Berufung !

Aber die Berufung nützt Dir doch nichts. Stell Dir vor, Dir wird wegen zB. Tatverdacht der Unfallflucht der FS beschlagnahmt. Auch wenn der Verdacht später nichtig ist und Du den FS wieder bekommst, wenn Du während der Beschlagnahme fährst ist das Fahren ohne und wird auch bestraft.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
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Perplex
Beitrag 22.02.2005, 17:50
Beitrag #597


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Hallo Leute!

Ich hab Neuigkeiten wegen meines CZ-Führerscheins.
DIE FAHRERLAUBNISBEHÖRDE HAT FAKTISCH MEINE TSCHECHISCHE FAHRERLAUBNIS ANERKANNT.

Sie hat allerdings nach wie vor Zweifel an meiner Fahreignung & gibt mir ab jetzt zwei Monate Zeit eine positive MPU beizubringen. Sollte ich die nicht fristgerecht beibringen, wird mir eine Nutzungsuntersagung für Deutschland mit Sofortvollzug ausgesprochen.

Nach Rücksprach mit meinem Anwalt komme ich um eine MPU nicht herum. Er sagte mir, das wird wahrscheinlich jetzt gängige Praxis für alle diejenigen werden, deren Entziehung nicht länger als zwei Jahre zurück liegt. Wenn die dann abgearbeitet wurden, dann kommen die Anderen dran.

Also für alle, die einen ausländischen EU-Führerschein haben:

FALLT BLOß NICHT AUF !!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Roland
Beitrag 22.02.2005, 17:54
Beitrag #598


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Guest schreibt dies:
Zitat
Der ts/pl Führerschein ist ein EU-weit gültiger Führerschein, mit dessen Erwerb Sie Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nachgewiesen haben. Diesen Hoheitsakt des ts/pl Staates können die deutschen Behörden nicht ignorieren. Ohne erneuten Anlass kann Ihnen daher nach Erteilung des Tschechischen Führerscheines eine MPU nicht rechtskräftig auferlegt werden.


Thommy Bumm schreibt das:
Zitat
Sie hat allerdings nach wie vor Zweifel an meiner Fahreignung & gibt mir ab jetzt zwei Monate Zeit eine positive MPU beizubringen. Sollte ich die nicht fristgerecht beibringen, wird mir eine Nutzungsuntersagung für Deutschland mit Sofortvollzug ausgesprochen.


Irgendwie drehen wir uns im Kreis


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gerri
Beitrag 22.02.2005, 17:58
Beitrag #599


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hallo.habe meine nutzungsuntersagung bekommen..mein anwalt hat schon reagiert,und einen 20 seitigen bericht zum verwaltungsgericht geschickt.und was da für sachen drin stehen..man man,jetzt weiss ich warum der in brüssel gewonnen hat..der kennt sich aus.fast vier seiten lang gesetze die von deutschland gebrochen werden im bezug auf den eu-fs.. ich mache mir jetzt drei wochen(solange wird es dauern) bis das vg eine aufhebung der nu zu meinen gunsten entschieden hat(hoffe ich doch mal) keine sorgen und spare mir den sprit,ausserdem wird in den nächsten tagen eine schadensersatzklage beim strassenverkehrsamt eintrudeln.


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Roland
Beitrag 22.02.2005, 17:59
Beitrag #600


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Zitat
Er sagte mir, das wird wahrscheinlich jetzt gängige Praxis für alle diejenigen werden, deren Entziehung nicht länger als zwei Jahre zurück liegt. Wenn die dann abgearbeitet wurden, dann kommen die Anderen dran.


Wie darf ich das denn verstehen - erstmal musst du ja überhaupt "erwischt" werden - sprich die FEB muss auf deinem CZ-Schein erstmal aufmerksam werden.
Wieso sollte dann jemand dessen "Auffälligkeiten" nicht länger als 2 Jahre zurückliegen anders behandelt werden wie jemand der schon 9 Jahre keine FE mahr hat ???


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Levent
Beitrag 22.02.2005, 18:05
Beitrag #601


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Was ist wenn ich nach 16 Monaten einen CZ oder NL FS mache ?
Ich habe noch 8 Monate zeit !


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Medusa
Beitrag 22.02.2005, 18:07
Beitrag #602


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@Thommy Bumm

Zitat
Er sagte mir, das wird wahrscheinlich jetzt gängige Praxis für alle diejenigen werden, deren Entziehung nicht länger als zwei Jahre zurück liegt


Wie kommt er auf die zwei Jahre? Irgendeine Verwaltungsanordnung etc.?
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Perplex
Beitrag 22.02.2005, 18:09
Beitrag #603


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Ich werde jetzt so behandelt wie jemand der einen deutschen Führerschein hat & jetzt zur MPU muß.


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Beitrag 22.02.2005, 18:15
Beitrag #604


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Zitat (Thommy Bumm @ 22.02.2005, 17:50)
Also für alle, die einen ausländischen EU-Führerschein haben:

FALLT BLOß NICHT AUF !!!!!!!!!!!!!!!!!!

lightbulb.gif lightbulb.gif lightbulb.gif lightbulb.gif lightbulb.gif

@Thommy Bumm

Hallo , aus welchem Bundesland kommst du ?


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Perplex
Beitrag 22.02.2005, 18:22
Beitrag #605


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Zwei Jahre sind kein fester Richtwert. Wenn die Entziehung sehr lange Zurück liegt, ist eine UNGEEIGNETHEIT von der Führerscheinbehörde weniger zu erwarten.

Alle die mit ihrem ausländischem EU-Führerschein nicht auffallen, die müssen auch nicht zur MPU. yes.gif


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Beitrag 22.02.2005, 18:23
Beitrag #606


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Beitrag 22.02.2005, 18:34
Beitrag #607


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thommy bumm.

du kannst aber unmöglich in 2 monaten eine positive mpu ablegen wenn du wegen alkohol oder drogen den fs weg hattest..falls du dann durchfallen solltest ist dein fs weg...


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Levent
Beitrag 22.02.2005, 18:36
Beitrag #608


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Ja , aber wie ist es wenn du in eine normale Verkehrskontrolle kommst , und dann sehen sie das du einen CZ oder PL FS hast .


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Beitrag 22.02.2005, 18:45
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NEIN, wenn ich bei der MPU durchfalle, dann bekomme ich eine NU & muss meinen FE vorlegen zur Eintragung der „Nutzungsuntersagung in der BRD“.

Die MPU ist immer noch eine Gelddruckmaschine!


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gerri
Beitrag 22.02.2005, 18:48
Beitrag #610


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ja das meine ich ja auch,die haben mir ja auch so eine kurze frist gesetzt,unmöglich in so kurzer zeit eine positive mpu zu machen


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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Perplex
Beitrag 22.02.2005, 18:53
Beitrag #611


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Bei einer police.gif Kontrolle wird über Funk nachgeprüft, ob eine NU vorliegt. Wenn Ja, dann haben sie Dich am Arsch. crybaby.gif


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Roland
Beitrag 22.02.2005, 19:02
Beitrag #612


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Zitat
Alle die mit ihrem ausländischem EU-Führerschein nicht auffallen, die müssen auch nicht zur MPU


Schon klar solange ich nicht in ne Kontrollle gerate was soll da passieren.
Aber bist du denn aufgefallen oder wars nur ne normale Verkehrskontrolle ???


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Levent
Beitrag 22.02.2005, 19:04
Beitrag #613


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Mir haben sie eine zeit von 2 1/2 Monaten gelassen eine positive MPU zu bringen.


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Perplex
Beitrag 22.02.2005, 19:05
Beitrag #614


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Die Frist kannst Du ewig verlängern lassen, wenn gesundheitliche Gründe vorliegen (z.B.: Drogenscreening).
Du kannst auch vor der NU auswandern, das heißt offiziell Deinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen.
Sobald Du dann wieder in Deutschland wohnst, beginnt das Spielchen von Vorne.
wallbash.gifwallbash.gifwallbash.gif


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Levent
Beitrag 22.02.2005, 19:06
Beitrag #615


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Ja gut, dann lebe ich offiziell in NL und fahre in Deutschland , dann werd ich doch kein problem haben , oder ! ! !


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Perplex
Beitrag 22.02.2005, 19:10
Beitrag #616


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Mit einem CZ-Führerschein falle ich bei einer police.gif Kontrolle immer auf.
rofl1.gif


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Levent
Beitrag 22.02.2005, 19:13
Beitrag #617


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Aber nicht mit einem NL FS


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Gast_Gast_Gast_*
Beitrag 22.02.2005, 19:13
Beitrag #618





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Wie wäre es denn, seinen Zweitwohnsitz z.B. nach cz zu legen, in der Stadt, wo ihr den FS gemacht habt, Adresse, ein Hotel
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Perplex
Beitrag 22.02.2005, 19:15
Beitrag #619


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Und wo zahlst Du deine Steuern?


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Jack Daniels
Beitrag 22.02.2005, 19:16
Beitrag #620


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Zitat (Levent @ 22.02.2005, 19:06)
Ja gut, dann lebe ich offiziell in NL und fahre in Deutschland , dann werd ich doch kein problem haben , oder ! ! !

crybaby.gif Kapiers doch endlich,wenn du in Deutschland eine Nutzungsuntersagung für deinen EU-Schein hast darfst du überall fahren,nur hier in Deutschland nicht.Dabei ist es Egal ob du in Deutschland,NL oder auf dem Mars deinen Wohnsitz hast.Hier darfst du erst wieder fahren wenn du einen positive MPU abgeliefert hast.

Zu den Anderen die meinen das eine längere Sperrzeit besser ist als eine MPU.Euch möchte ich hören wenn im Urtei steht das vor Ablauf von 10 Jahren,oder länger, kein neuer Führerschein ausgestellt werden darf und das EU-weit gilt.Dann schreit man nach einer Möglichkeit den Schein wieder vorzeitig machen zu dürfen,man will die MPU dann zurück.
Fangt endlich mal an die Schuld am Führerscheinverlust woanders zu suchen als beim Staat.Den Grundstein für die jetzige Misere habt ihr alle selbst gelegt.
Aber die Schuld bei Anderen zu suchen ist einfacher,vor allem wenn der Andere eine anonyme Behörde ist.
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Perplex
Beitrag 22.02.2005, 19:23
Beitrag #621


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Es kommt nicht auf den Erstwohnsitz an. Der kann in Deutschland bleiben. Es kommt auf den Lebensmittelpunk an (z.B.: wegen Geschäftlicher Verbindungen).

thread.gif


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Levent
Beitrag 22.02.2005, 19:28
Beitrag #622


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Ganz klar das wir selber schuld daran haben , aber in meinen augen gesehen ist es doch abzocke. Es ist doch kein grund die leute der maasen auszubeuten , nur weil wir es ihnen ermöglichthaben, ich kann jedem ein lied von einer MPU singen, und ich stehe besser mit 10 jahren da, als im ungewissen zu sein wenn ich jedes mal zur MPU gehe.
Was würde dem Staat an gelder verloren gehen, wenn die falsch parker nicht wären ! ! !
Es ist fakt das es eine Abzoke ist , für mich auf jedenfall. Auch wenn ich schuld bin , gibt es keinem das recht mich oder die anderen auszubeuten bis auf das lezte .
Die hohen tiere machen doch noch mehr scheisse als das was wir hier machen , diese dinge kommen erst garnicht an die öffentlichkeit.
Und wenn dann sollen alle sammt gleich bestraft werden, ohne jegliche ausnahme .


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Gast_Gast_Gast_*
Beitrag 22.02.2005, 19:31
Beitrag #623





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Wie wäre es mit einem Zweitwohnsitz in zB. CZ, bevor man auffällt!!!
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gerri
Beitrag 22.02.2005, 19:36
Beitrag #624


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@levent


genau meine meinung.wahrscheinlich können aussenstehende da nichts mit anfangen.. man muss erst in der situation sein... man soll nicht vergessen.. mpu besteher,das heisst nicht das man geheilt ist.man hat sich gut verstellt beim gespräch,man hat sätze auswendig gelernt und guckt euch doch mal die rückfallquote an.. soviel zum thema mpu..da hätte ich lieber zwei jahre den fs weg und gut ist anstatt die ganze lauferei,blut abgeben vorgespräche,beruf leidet und familie auch... oder sehe ich das falsch..


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Levent
Beitrag 22.02.2005, 19:41
Beitrag #625


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@gerri

DU SIEHST ES GENAU RICHTIG , DU BEKOMMST IN DER MPU VORBEREITUNG ALLES IN DEM MUND GELGET , MEHR NICHT

Und das kostet geld, und nicht grad wenig


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Gast_Gast_Gast_*
Beitrag 22.02.2005, 19:43
Beitrag #626





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Wenn du dann die Schiene kennst, auf der du dich mit deinen Antworten bewegen musst und was su vermeiden sollst... Klasse
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Levent
Beitrag 22.02.2005, 19:48
Beitrag #627


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Ich denke mal das es einfach quatsch ist , wenn ich 7 monate vorher bei der MPU war , und jetzt wieder hin muss wegen 1,15 promille , und das zu aller ersten mal wegen alkohol .
Die wieder sprechen sich doch, der eine kann nicht sagen er ist keine gefährdung mehr, dann nach 7 monnten ist man es doch wieder !


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Perplex
Beitrag 22.02.2005, 19:49
Beitrag #628


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Es hat keinen Sinn über den Sch...staat zu meckern.
Wir müssen alle sehen wie wir da am besten durch kommen.

WIR wissen wenigstens was uns erwartet. book.gif
plasma.gif


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Levent
Beitrag 22.02.2005, 19:51
Beitrag #629


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Ich denke das es egal ist ob wir es selber verschuldet haben oder nicht, und wir sitzen alle im selben boot , und sollten nicht dem einen oder anderen vorwürfe machen das wir es selber verschuldet haben , denn das wissen wir alle.

ZUSAMMEN HALT ! ! !

ALL DIE WIE WIR HIER SIND SOLLTEN ZUSAMMEN HALTEN


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Beitrag 22.02.2005, 19:53
Beitrag #630





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Dem kann ich nur beipflichten!!!!!!!!!!!
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