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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 4), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Gast_Guest_*
Beitrag 23.02.2005, 18:12
Beitrag #701





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Was glaubst du wie oft Türken die aus den Niederlanden nach Deutschland Einreisen kontrolliert werden? whistling.gif
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Levent
Beitrag 23.02.2005, 18:32
Beitrag #702


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Zitat (Uwe @ 23.02.2005, 18:10)
Stimmt, ein Auto mit NL Kennzeichen, welches dauernd in Deutschland fährt, fällt wirklich kaum auf.

Gruß Uwe crybaby.gif

Weisst du eigentlich wieviele Autos hier herum fahren mit NL Kennzeichen, ich wohne im Grenz gebiet . Es sind ca 5 km .


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Levent
Beitrag 23.02.2005, 18:35
Beitrag #703


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Zitat (Guest @ 23.02.2005, 18:12)
Was glaubst du wie oft Türken die aus den Niederlanden nach Deutschland Einreisen kontrolliert werden? whistling.gif

Also zu meiner zeit als ich den FS noch hatte , da wurde ich bis lang noch nie kontroliert.
Und ausderem können sie mich doch anhalten, was ist dabei , bin einer der in Holand wohnt, und halt nach Deutschland fährt wink.gif

Oder denkst du das alle dann kontroliert werden ob sie früher mal in D gelebt haben. Ich denke mal das sie sich diesen aufwand nicht machen werden.


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Levent
Beitrag 23.02.2005, 18:37
Beitrag #704


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Bei mir ist es schon so nahe , das sich mein Handy ab und an mal ins Nl netz einbucht. smile.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 23.02.2005, 18:41
Beitrag #705


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Zitat
Dann habe ich ein Auto mit NL kennzeichen, und werde sicherlich nicht gleich auffallen, zumal ich ja auch kein Deutscher bin , und es auch genügend Türken in den NL leben.
Jou.

Zitat
Stimmt, ein Auto mit NL Kennzeichen, welches dauernd in Deutschland fährt, fällt wirklich kaum auf.
rofl1.gif

Zitat
Was glaubst du wie oft Türken die aus den Niederlanden nach Deutschland Einreisen kontrolliert werden?

Ein echtes Argument.

Ansonsten gilt der Spruch: Bis 18 Punkte ist der Fuehrerschein in Gefahr, ab 18 Punkte gibt´s ein gelbes Kennzeichen. cool.gif

Wobei die interessanteste Frage der letzten Tage noch nicht ganz geklaert ist: Wenn Levent wirklich in NL wohnt und mit den gelben Platten nach D faehrt um zu arbeiten - wer soll ihn dann zur MPU schicken ? Irgendein StVa ? Das StVa des letzten Wohnortes ? Denn zustaendig ist doch wohl entweder ein deutsches Gericht oder eine niederlaendische FEB. Oder doch eine deutsche FEB ohne dass er hier einen Wohnsitz haette ?

Ich denke ja, dass die Deutschen seinen Schein einfach nur noch anzuerkennen haben und sonst gar nicht mehr fuer ihn zustaendig sind - ausser, er baut mit der Karte Mist. Dann ist sie weg - bis die NL wieder erteilen, nach der Sperrfrist.


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Levent
Beitrag 23.02.2005, 19:06
Beitrag #706


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Ich könnte auch auf nummer sicher gehen, und erst in die Türkei ziehen , dort 5 monate lenben , und danach nach NL ziehen , dann ist mein letzter Wohnsitz in der Türkei gewesen.


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Gast_Guest_*
Beitrag 23.02.2005, 19:15
Beitrag #707





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Und ich denke mal das er ganz besonders oft eine Kontrolle über sich ergehen lassen muß, schon alleine aus dem vermuteten Anfangsverdacht unerlaubte Betäubungsmittel mitzuführen.
Der Deutsche Zoll hat ein ganz besonderes Auge auf aus den Niederlanden Einreisenden "Orientalen"
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Levent
Beitrag 23.02.2005, 19:19
Beitrag #708


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@Guest

Nein das ist also nicht der fall , und wenn sie das auto schon kenne , und du mit BTM nichts zu tun hast , dann lasse sie dich auch in ruhe , und werden dich nicht permanent alnhalten. Ich bin ja vor 16 monaten auch immer hin und her gefahren , und hatte keinerlei probleme.


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Gast_Guest_*
Beitrag 23.02.2005, 19:21
Beitrag #709





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Auch der Deutsche Zoll liest Verkehrsportal tongue.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 23.02.2005, 19:32
Beitrag #710


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Ach, Guest, das ist doch leeres Blabla !
Weder wissen wir, ob Levent nicht ein smarter europaeischer Typ ohne "tuerkische Erkennungszeichen" ist - die gibt es in der Tuerkei naemlich auch sehr oft - noch kennen wir sonstige Gepflogenheiten von Levent. Vielleicht ist er mit einem unauffaelligen Fahrzeug unterwegs und vielleicht entspricht er schlicht und ergreifend nicht dem Beuteschema eines BGS-Beamten.

Zudem ist die regelmaessige Kontrolle von Fuehrerschein und Fahrzeugschein durch den BGS an der niederlaendisch-deutschen Grenze pure Fiktion. (Ex-Öcher)Personalausweis raus, wird kontrolliert, ein Blick durch das Fahrzeug evtl. noch in den Kofferraum. Dumm nur, wenn man direkt aus einem Coffeeshop (Maastricht,Heerlen) kommt - da scheint es Standleitungen zu geben. Sonst: keine Probleme !


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Commodore25E
Beitrag 23.02.2005, 19:41
Beitrag #711


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Mal gänzlich offtopic.gif :

Ich frage mich nur eines:

Einerseits sagte Levent hier irgendwann einmal, daß sein Arbeitsplatz und Familie ohne FS aufgeschmissen wären, dann aber will er erst 5 Monate in die Türkei, um anschließend seinen Wohnsitz nach NL zu legen...

Reichlich verworren, das Ganze.... blink.gif think.gif

Aber egal, back to topic....


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Levent
Beitrag 23.02.2005, 20:00
Beitrag #712


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Zitat (Commodore25E @ 23.02.2005, 19:41)
Mal gänzlich offtopic.gif :

Ich frage mich nur eines:

Einerseits sagte Levent hier irgendwann einmal, daß sein Arbeitsplatz und Familie ohne FS aufgeschmissen wären, dann aber will er erst 5 Monate in die Türkei, um anschließend seinen Wohnsitz nach NL zu legen...

Reichlich verworren, das Ganze.... blink.gif think.gif

Aber egal, back to topic....

Da hast du recht, aber bevor es soweit kommt das ich meine stelle ganz verlieren, dann ziehe ich es in erwähgung 5 monate ohne FS zu sein. Ich habe es mit meinem Arbeitgeber besprochen , und da ich schon sehr lange dort tätigbin , hat er mein Arbeitgeber kein problem damit.


@strichachtdoktor

Danke , für deine ünterstützung wink.gif

und mir sieht man es tatsächlich nicht an das ich aus der Türkei komme.
Mit coffe shops habe ich nicht zu tun , habe nie die beziehung dazu gehabt. Rauche 3 schachteln pro tag, und ich denke das es schon ein laster genug ist .

Gruss Levent


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strichachtdoktor
Beitrag 23.02.2005, 21:11
Beitrag #713


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Zitat
und mir sieht man es tatsächlich nicht an das ich aus der Türkei komme.

... dachte ich es mir doch ! smile.gif

Tatsaechliches Problem ist, dass sich Menschen, die jede Gesichtskontrolle mit Laessigkeit ueberstehen, die auch keinen "Dreck am Stecken haben" und eine eigentlich gueltige EU-Fahrerlaubnis in der Tasche tragen, Gedanken ueber so einen Mist wie eine zufaellige Grenzkontrolle oder eine einfache Fahrzeugkontrolle in Deutschland machen muessen. Und das weil sie mal vor Jahren einen Fehler gemacht haben, den die meisten in der Form sicher nicht nochmal begehen wuerden.

Dass es da ein paar Alk-Hardliner gibt - keine Frage.
Aber deshalb zigtausende kriminalisieren ??? Deshalb Leute aktuell unbegruendet aus Lohn und Arbeit reissen ??? Und deshalb massiv gegen Grundrechte, Gesetze und Richtlinien verstossen ???


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Gast_Gast_Gast_*
Beitrag 23.02.2005, 21:20
Beitrag #714





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ich bin ein befürworter des eu-fs. trotzdem behaupte ich, dass nur die allerwenigsten, nämlich die, die fahrer sind, ihren arbeit verloren haben.
für die anderen gilt, umziehen e.t.c.
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Andreas
Beitrag 23.02.2005, 21:27
Beitrag #715


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Zitat (strichachtdoktor @ 23.02.2005, 21:11)
Dass es da ein paar Alk-Hardliner gibt - keine Frage.

Nur ein paar??? Ich denke da machst du es dir zu leicht. sad.gif

Ich kenne die Historie von vielen Alkoholmehrfachtätern, die nichts dazu gelernt haben und auch bei den div. Untersuchungen der MPU-Stellen keine große Einsicht in ihre Alkoholproblematik zeigen. Da wird bagatellisiert auf Teufel komm raus. Wenn ich mir jetzt vorstelle, dass diese "Spezialisten" mit einem EU-FS wieder auf Deutschlands Straßen losgelassen werden, dann wird mir unheimlich. sad.gif


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
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michael_mk
Beitrag 23.02.2005, 21:43
Beitrag #716


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Zitat (Andreas @ 23.02.2005, 21:27)
Zitat (strichachtdoktor @ 23.02.2005, 21:11)
Dass es da ein paar Alk-Hardliner gibt - keine Frage.

Nur ein paar??? Ich denke da machst du es dir zu leicht. sad.gif

Ich kenne die Historie von vielen Alkoholmehrfachtätern, die nichts dazu gelernt haben und auch bei den div. Untersuchungen der MPU-Stellen keine große Einsicht in ihre Alkoholproblematik zeigen. Da wird bagatellisiert auf Teufel komm raus. Wenn ich mir jetzt vorstelle, dass diese "Spezialisten" mit einem EU-FS wieder auf Deutschlands Straßen losgelassen werden, dann wird mir unheimlich. sad.gif

die wird es aber dann nicht lange geben,bei der nächsten kontrolle ist der führerschein wieder weg.jetzt wirst du sagen"bis dahin ist es zu spät,weil es jederzeit zu verletzten oder gar toten kommen kann bei einem unfall oder ähnliches"!nur,das gilt auch bei fahranfängern die zu alkohol greifen und auto fahren.wurden die vorher psychologisch untersucht ob sie überhaupt in der lage sind ein KFZ zu führen oder alkoholanfällig sind?NEIN!!!!also wenn eine MPU dann für alle führerscheinanwärter oder garnicht!!!!!!!
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Gast_Gast_Gast_*
Beitrag 23.02.2005, 21:45
Beitrag #717





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es gibt so viel leute, die besoffen fahren. viele fahren auch unter illegalen drogen. also will sagen, die paar hardliner müssen wir dulden, ganauso wie wir dien anderen menschen dulden müssen, die gefährlich sind.
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Roland
Beitrag 23.02.2005, 22:10
Beitrag #718


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Zitat
nur,das gilt auch bei fahranfängern die zu alkohol greifen und auto fahren.wurden die vorher psychologisch untersucht ob sie überhaupt in der lage sind ein KFZ zu führen oder alkoholanfällig sind?NEIN!!!!also wenn eine MPU dann für alle führerscheinanwärter oder garnicht!!!!!!!

Jetzt stellt euch mal vor "rein hypothetisch" JEDER FS-Besitzer müsste jetzt einfach der Sicherheit des Verkehrs dienend alle 5 Jahre ne MPU machen. Was glaubt Ihr wohl wie frei unsere strassen wieder wären. laugh2.gif rofl1.gif laugh2.gif


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Gast_Guest_*
Beitrag 23.02.2005, 23:15
Beitrag #719





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Hallo!
Eine Frage Bitte,
wenn man in D abgemeldet ist und im Mitgliedsstaat seinen Wohnsitz denn dort hat,darf ich dann in D arbeiten???

Wo zahle ich Steuern etc. ???
Wäre nett wenn mir einer helfen könnte !

Dankeschön
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strichachtdoktor
Beitrag 23.02.2005, 23:25
Beitrag #720


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Das was wohl eigentlich nur als eine flapsige Bemerkung von Roland gedacht ist, waere leider Realitaet. So ist keinesfalls bewiesen, dass die Faktoren, bei denen alkoholauffaellige Kraftfahrer durchfallen, auch typischerweise nur bei Ihnen vorkommen. Dieser vom TUEV gerne genutzte Reaktionstest z.B., in dem alle vier Extremitaeten getestet werden, die Reaktionsgeschwindigkeit, Verschaltungen der Hirnhaelften usw. koennte sich dabei als eine fatale Falle erweisen ... Und wuerde man wirklich jeden testen, dann waeren die Ergebnisse das erste Mal seit Bestehen der MPU repraesentativ - was fatale Auswirkungen auf das Ueberleben der MPU und ihrer Handlanger haben duerfte ...

@Andreas
Bagatellisierungen sind psychische Kniffe des Geistes, mit der Welt und sich und vor allem seinen Schwaechen, einigermassen friedfertig umzugehen. Das Boese wird dann ploetzlich doch ein bisschen gut. Und oftmals sind Bagatellisierungen
auch nur Ausdruck einer gewissen gesellschaftlichen Praegung. Das wird viel zu sehr von Psychologen aufgebauscht - denn die sichern mit solchen Thesen ihre Jobs. So wie Du Deinen sicherst (gehen wir mal davon aus, Du seiest ein ...), indem Du wahre menschenmordende Saeufermassen auf Deutschlands Strassen siehst. Aber so viele sind es wahrscheinlich doch nicht ...


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Roland
Beitrag 23.02.2005, 23:46
Beitrag #721


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Zitat (strichachtdoktor @ 23.02.2005, 23:25)
Das was wohl eigentlich nur als eine flapsige Bemerkung von Roland gedacht ist, waere leider Realitaet. .

@ /8

Sooo flapsig hab ich das eigentlich gar nicht gemeint. Aber du hast das ganze natürlich etwas schöner ausgeführt als ich.
Fakt ist dass da wirklich z. B. auch ältere Leute usw. ernsthafte Probleme dabei hätten. Und stellt euch mal vor wie viele es gäbe die noch nie durch eine Trunkenheitsfahrt auffällig wurden - ja gibts auch - (1 auffällige Trunkenheitsfahrt = ca 1000 unauffällige) aber trotzdem mehr oder weniger Sprittis sind und dadurch auch wegen der Leberwerte ernste Probleme beim Gespräch mit dem Psychologen hätten um diese zu rechtfertigen


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Jack Daniels
Beitrag 24.02.2005, 00:39
Beitrag #722


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Zitat (strichachtdoktor @ 23.02.2005, 08:03)
Zitat (Thommy Bumm @ 23.02.2005, 01:21)
Ich werde RA.Säftel king.gif (Tel.xxxxxx) eine e-mail schicken. Mal sehen ob ich neue Infos bekomme.

Jou, mach´das. So Rechtsanwaelte sind total scharf darauf, per E-Mails zu informieren ...

@JackDaniels
Ich denke, dass wir das hoeren werden, was mit einigen Saeftel-Juengern geschieht - ob nun positiv oder negativ. Die Presse wird es schon irgendwann berichten. Oder die Urteile werden irgendwann veroeffentlicht. Oder glaubst Du, Saeftel-Faelle erhalten irgendeine Sonderbehandlung ?! wink.gif

laugh2.gif Die Jünger des Gottes des Verkehrs-und Verwaltungsrechts werden doch hoffentlich nicht wie ein X-beliebiger Verkehrssünder behandelt werden.Das grenzt ja an Gotteslästerung.
Was ich meine ist ob sich die Herren wahrheitsgemäs hier melden werden,stillschweigend verschwinden oder die Story vom blauen Mülleimer erzählen wie es ausgegangen ist.Das der eine oder andere Fall durch die Medien geistern wird ist klar.
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Jack Daniels
Beitrag 24.02.2005, 00:50
Beitrag #723


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Zitat (Levent @ 23.02.2005, 17:50)
Ich bin damals 8 Jahre ohne FS gefahren, dann wird es doch auch möglich sein mit einem CZ , PL , oder mit einem NL FS fahren zu können , ohne angehlaten zu werden ! ! !
Ich werd sehen das ich so schnell einen machen, werde nach Holland ziehen, und auch mein Wohnsitz weiterhin dort behalten, auch über die 185 tageregelung.
Dann habe ich ein Auto mit NL kennzeichen, und werde sicherlich nicht gleich auffallen, zumal ich ja auch kein Deutscher bin , und es auch genügend Türken in den NL leben.
Müsste eingetlich gut geht.

Du übersiehst die Gefahr das du ganz zufällig in eine Kontrolle kommen kannst.Wurde auch fast 10 Jahre gar nicht und dann an zwei Wochenenden 3X kontrolliert.Ohne besonderen Grund nur weil ich gerade da war und sie Zeit hatten.Übrigens hat ein Arbeitskollege anlässlich eine Kontrolle seinen Jugendfreund den er aus den Augen verloren hat wiedergefunden.War ja nur knapp 800km von der alten Heimat weg wo er von diesem kontrolliert wurde.
Wenn man auch jahrelang nie kontrolliert wird passiert es bestimmt dann wenn man es am wenigsten brauchen kann,in deinem Fall ist es dann bestimmt noch einer der weiss das du in Deutschland keinen Führerschein hast.Kurze kontrolle und die Nutzungsuntersagung steht im Raum.
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Gast_Konrad_*
Beitrag 24.02.2005, 08:30
Beitrag #724





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Zitat
Kurze kontrolle und die Nutzungsuntersagung steht im Raum.


ich fahre seit letztem jahr August mit einem CZ schein,
wurde bisher 2x kontrolliert / mehr als eine Benachrichtigung
an die FE Stelle war nicht.....
die Nutzung darf nicht untersagt werden!! ranting.gif
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Levent
Beitrag 24.02.2005, 09:03
Beitrag #725


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@Konrad

Warum darf sie nicht untersagt werden ? think.gif


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Gast_Konrad_*
Beitrag 24.02.2005, 09:15
Beitrag #726





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Das Urteil betont den Gedanken des gegenseitigen Vertrauens in Europa auf den wir uns endlich einmal besinnen sollten", so Säftel weiter, "und nicht meinen, wir müssten in Deutschland einen Sonderweg gehen". Der Sonderweg MPU ist nämlich in den übrigen europäischen Ländern nicht bekannt.
Deutsche Behörden sind machtlos whistling.gif
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Levent
Beitrag 24.02.2005, 09:19
Beitrag #727


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@Konrad

Deswegen meine ich stand ja auch als dicke Überschrift ,, WIRD DIE MPU JETZT ABGESCHAFFT ,,


http://www.fight-for-your-right.org/start.htm


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Gast_Konrad_*
Beitrag 24.02.2005, 09:33
Beitrag #728





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Die MPU ist lediglich gefordert für den erneuten Erwerb einer Fahrerlaubnis in Deutschland. Der CZ EU- Führerschein ist ein in der gesamten EU gültiger Führerschein. Beim Erwerb dieses Führerscheines haben Sie die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges nachgewiesen. Ohne erneuten Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung hat dieser dann seine Gültigkeit. Eine in Deutschland von Ihnen geforderte MPU kann Ihnen von deutschen Behörden nicht auferlegt werden. Die Zuteilung eines Führerscheines ist ein autonomer Hoheitsakt des polnischen Staates, welcher von deutschen Behörden nicht ignoriert werden darf. wavey.gif
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Levent
Beitrag 24.02.2005, 10:05
Beitrag #729


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Zitat (Konrad @ 24.02.2005, 09:33)
Die MPU ist lediglich gefordert für den erneuten Erwerb einer Fahrerlaubnis in Deutschland. Der CZ EU- Führerschein ist ein in der gesamten EU gültiger Führerschein. Beim Erwerb dieses Führerscheines haben Sie die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges nachgewiesen. Ohne erneuten Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung hat dieser dann seine Gültigkeit. Eine in Deutschland von Ihnen geforderte MPU kann Ihnen von deutschen Behörden nicht auferlegt werden. Die Zuteilung eines Führerscheines ist ein autonomer Hoheitsakt des polnischen Staates, welcher von deutschen Behörden nicht ignoriert werden darf. wavey.gif

Das ist doch eigentlich einleuchtend , und klingt ganz logisch .
Was auch meiner meinung nach logisch ist. Ich beweise ja meine fähigkeit das ich dazu in der lage bin ein KFZ zu führen.
Denn sonst könnten sie ja alle bevor sie einen FS machen, erst einmal zur MPU schicken , und schauen ob diese leute die zum ersten mal einen FS machen , auch fähig sind ein KFZ zu führen.
Vieleicht ist ja der eine oder andere ein Alkoholiker oder Drogen abhängig.

ODER SEHE ICH DA WAS FALSCH ! ! ! blink.gif

Und wenn ein Alkoholiker halt mit alk fährt dann ist sein lapppen weg , obwohl er alkoholiker war , durfte er einen FS machen . Es wusste bis dato aber keiner das er ein alk wahr.
Und so ist es wenn ich einen EU FS in NL , CZ , oder PL mache, dann bekomme ich den obwohl ich schon in Deutschland meinen verloren habe wegen alk , ind diesem EU Staat einen neuen. Wenn ich mir dann was zu schulden kommen lasse , ist der dann auch weg.


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strichachtdoktor
Beitrag 24.02.2005, 10:08
Beitrag #730


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Zitat
Die Zuteilung eines Führerscheines ist ein autonomer Hoheitsakt des polnischen Staates, welcher von deutschen Behörden nicht ignoriert werden darf.

Danke, Konrad.
Das Problem ist nur - und Du wuesstest es laengst, wenn Du den ganzen Thread laenger verfolgt haettest - dass die Deutschen meinen, sie koennten in einer Art "Graetsche" diesen Umstand umgehen, indem sie zwar die Fahrerlaubnis anerkennen, die Fahreignung aber bezweifeln und die Nutzung fuer Deutschland untersagen. Das eine Untersagung eine "Aberkennung" ist, das wird wortgewaltig umgangen, ebenso, dass eine Aberkennung schwerlich eine Anerkennung sein kann.
In der guten Absicht, damit die Sicherheit auf deutschen Strassen zu gewaehrleisten und unter Ausnutzung jahrelanger Prozesszeiten, in denen den Betroffenen das Fuehren von Kfz untersagt ist, rettet man sich auch dann noch ueber ein paar Jahre hinweg, wenn man letztendlich diese Prozesse verliert.
Motto: Hauptsache weg von der Strasse.
Das ist das Problem.


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Levent
Beitrag 24.02.2005, 10:11
Beitrag #731


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@strichachtdoktor

Hallo strichachtdoktor wink.gif

Sagmal kann man/n dagegen keine kampange grüden !


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mirko1
Beitrag 24.02.2005, 11:05
Beitrag #732


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Zitat (strichachtdoktor @ 24.02.2005, 10:08)
In der guten Absicht, damit die Sicherheit auf deutschen Strassen zu gewaehrleisten und unter Ausnutzung jahrelanger Prozesszeiten, in denen den Betroffenen das Fuehren von Kfz untersagt ist, rettet man sich auch dann noch ueber ein paar Jahre hinweg, wenn man letztendlich diese Prozesse verliert.
Motto: Hauptsache weg von der Strasse.
Das ist das Problem.

d.h. in den nächsten Jahren werden die Deutschen nicht von Ihrem Verhalten abrücken. So kann jeder einzelne nur hoffen das er nicht kontroliert wird bis der Eugh entscheidet. Ich hoffe das es nicht all zu lange dauert. sad.gif
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Gast_mike_*
Beitrag 24.02.2005, 11:10
Beitrag #733





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Frage vom 23.2. um 23.15 Uhr

Warum antwortet mir keiner ?Ist mindestens genau so eine blöde frage wie als wenn man schon wieder fragt ob man eine kampagne ...
Bitte um Hilfe!!!
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mirko1
Beitrag 24.02.2005, 11:17
Beitrag #734


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Zitat (Guest @ 23.02.2005, 23:15)
Hallo!
Eine Frage Bitte,
wenn man in D abgemeldet ist und im Mitgliedsstaat seinen Wohnsitz denn dort hat,darf ich dann in D arbeiten???

Wo zahle ich Steuern etc. ???
Wäre nett wenn mir einer helfen könnte !

Dankeschön

ich denke nicht das Du hier im richtigen Thread bist.
Deine Frage hat absolut nichts mit dem Thema hier zu tun ( Thema: EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis ) cool.gif
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Gast_mike_*
Beitrag 24.02.2005, 11:27
Beitrag #735





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Na Danke .Warum war der thread denn geschlossen??? Seitenlang haben sie da gelabert und meine kleine frage die auch schon hier ein bisschen an-diskutiert wurde hätten einige schnell mal in sekunden eine antwort schicken können.
Finde ich jedenfalls.
Dann viel spass noch und macht weiter so!!!
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mirko1
Beitrag 24.02.2005, 11:30
Beitrag #736


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Das war nur ein Hinweis, evtl. beantwortet ja einer Deine Frage.
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Gast_Schluchti_*
Beitrag 24.02.2005, 11:31
Beitrag #737





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Habe gestern in den Spätnachrichten erfahren, daß die EU beschlossen hat, daß innerhalb der nächsten 10 Jahre alle in der EU gültigen FS in die neue Plastikkarte umgetauscht werden MÜSSEN.
War ja bisher auf freiwilliger Basis möglich.
Vielleicht wurde in diesem Zusammenhang ja auch über die unselig diskutierte Anerkennung gesprochen und so manchen seine größenwahnsinnige Illusion genommen, daß AM DEUTSCHEN RECHT EUROPA GENESEN WIRD.

Viel Spaß beim löschen!
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 24.02.2005, 11:35
Beitrag #738





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Zitat (strichachtdoktor @ 23.02.2005, 00:10)
Wenn der EuGH in RN 77 den Generalanwalt in der Urteilsbegruendung so zitiert, dass der §28FeV (ein § des Verwaltungsrechts und nicht des Strafrechts!) ganz eindeutig gegen gemeinschaftliches Recht verstosse, dann meint er mit Sicherheit auch nicht, dass einige Unterkapitel des §28 FeV aber bestimmt doch geeignet sind, das Fahren in Deutschland zu untersagen, wenn die Deutschen das so anwenden wollen ... blink.gif



Grundgesetz


II. Der Bund und die Länder
Artikel 20
[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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strichachtdoktor
Beitrag 24.02.2005, 13:05
Beitrag #739


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... solange Du noch den normalen gerichtlichen Weg einschlagen kannst, ist diese Ordnung ja noch existent. Es ist imho verfehlt zu denken, nur weil da eine FE unrechtmaessig nicht anerkannt wird, koenne man in den Widerstand gehen und den Staat irgendwie bekaempfen ... wink.gif
Dann vielleicht doch etwas weit ausgelegt ...


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RA XDiver
Beitrag 24.02.2005, 14:53
Beitrag #740


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Das ist JWs Problem. Er liest irgendwo etwas und meint, den Stein der Weisen gefunden zu haben bzw. interpretiert Dinge hinein, ohne sich zunächst sachkundig zu machen. wink.gif

Art. 20 Abs. 4 GG begründet ein Recht der Bevölkerung, sich gegen jeden straflos aufzulehnen der es versucht, die Staatsform in der BRD sowie ihre freiheitlich demokratische Grundordnung zu zerstören.

Das dies dies kein Widerstandsrecht gegen Urteile einschließt, die gewissen Leuten nicht passen dürfte evident sein. Die Rechtsprechung ist diesbzüglich m.E. eh nicht betroffen, da sich der Begriff "Ordnung" eindeutig auf das Staatsprinzip und nicht auf mögliche Falschurteile bezieht. Dafür ist, wie /8 zutreffend ausführt, der Rechtsweg offen.


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Gast_Schluchti_*
Beitrag 24.02.2005, 15:00
Beitrag #741





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Und wie ist es dann mit Art. 20 Abs.3 GG ?

Kannst Du mir das auch erklären ?
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RA XDiver
Beitrag 24.02.2005, 15:09
Beitrag #742


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Gerne.

§ 20 Abs. 3 GG regelt für die Rechtsprechung, dass keine sachfremden Erwägungen in die Urteilsfindung einfließen dürfen. Der Richter darf nur nach geltendem Recht und den Gesetzen urteilen. Dort ist die Manifestierung des Rechtsstaatsprinzipes durchgeführt.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 24.02.2005, 15:55
Beitrag #743





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Zitat (XDiver @ 24.02.2005, 15:09)
Gerne.

§ 20 Abs. 3 GG regelt für die Rechtsprechung, dass keine sachfremden Erwägungen in die Urteilsfindung einfließen dürfen. Der Richter darf nur nach geltendem Recht und den Gesetzen urteilen. Dort ist die Manifestierung des Rechtsstaatsprinzipes durchgeführt.

Exakt hier beginnt das Problem.

Richtlinien und Verordnungen der EU müssen von den nationalen Behörden genauso angewendet werden wie nationale Gesetze; bei einem Widerspruch zwischen nationalem und europäischen Recht hat EU Recht vorang.

Die Richtlinie 91/439/EWG erfüllt die Voraussetzung der sog. unmittelbvaren Wirkung
(VGH Mannheim v. 21.6.2004, Az. 10S 308/04.)

Zur Erinnerung:
Diese unmittelbare Wirkung von Richtlinienen haben alle staatlichen Stellen, also auch Gemeinden und sonstige Gebietskörperschaften zu beachten.

Und jetzt der große Auftritt des VG-Gerichtspräsidenten Geiger:


VG München M 6b S 04.5543 vom 13.01.2005
Erwerb einer nl. Fahrerlaubnis nach Entzug der dt.Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 1,7 %o. Das VG bestätigt die Anordnung einer med.-psy. Begutachtung entsprechend § 13 FeV nach Erwerb der nl. Fahrerlaubnis und die Aberkennung des Rechtes von dieser Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen nach Weigerung der Begutachtung. Das Gericht setzt sich ausführlich mit der Bewertung des EU-GH-Beschlusses vom 29.04.2004 unter Heranziehung anderer verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung in Bezug auf die Regelungen des § 28 FeV auseinander.

Voraussetzung ist, daß in der Richtlinie konkrete Rechte des Bürgers genannt sind .
Mit dem EuGH Urteil 29.04.2004 sind die diese Rechte konkretisiert worden..

Nochmals GG § 29 ABS 3
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.


Ja so ist das im Freistaat

Der EuGH als höchste Rechtsinstanz des europäischen Rechtssystem wird
vom Präsidenten Geiger in obigem Urteil vorgführt und wir die Bürger mit ihm.
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RA XDiver
Beitrag 24.02.2005, 16:01
Beitrag #744


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@JW

Den entscheidenden Satz hast du leider nicht dick geschrieben:

Zitat
Das Gericht setzt sich ausführlich mit der Bewertung des EU-GH-Beschlusses vom 29.04.2004 unter Heranziehung anderer verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung in Bezug auf die Regelungen des § 28 FeV auseinander.


Daraus geht doch schon hervor, dass das Gericht seine Verpflichtung zur Prüfung der Rechtsauffassung des EuGH erkannt hat und im vorliegenden Fall einen Zusammenhang verneint hat. Dies ist das Recht eines jeden Gerichtes und eben Grundlage für eine Entscheidung nach Recht und Gesetz, nämlich eine Entscheidung unter Zugrundelegung von existierenden Rechtsnormen und höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Dass Dir das Ergebnis nicht passt ist eine Sache. Hier aber von einer Rechtsverletzung (sogar des GG) zu sprechen ist nicht Deine Aufgabe sondern ggf. die der Instanzgerichte. Dafür gibt es den Rechtsweg zum EuGH oder BVerfG.


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strichachtdoktor
Beitrag 24.02.2005, 16:45
Beitrag #745


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Zitat
Daraus geht doch schon hervor, dass das Gericht seine Verpflichtung zur Prüfung der Rechtsauffassung des EuGH erkannt hat und im vorliegenden Fall einen Zusammenhang verneint hat. Dies ist das Recht eines jeden Gerichtes und eben Grundlage für eine Entscheidung nach Recht und Gesetz, nämlich eine Entscheidung unter Zugrundelegung von existierenden Rechtsnormen und höchstrichterlicher Rechtsprechung.


Ist es so, dass da ein Zusammenhang verneinbar ist ? Denke ich ja anders drueber ... whistling.gif
Und wie weit kann man so ein EuGH-Urteil auslegen? Eine 180°-Auslegung sollte wohl nicht im Bereich des Moeglichen liegen.
Wieso soll ein "kleines" deutsches VG die Rechtsauffassung des EuGH nur "pruefen" und muss es nicht 1:1 umsetzen?


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RA XDiver
Beitrag 24.02.2005, 16:48
Beitrag #746


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Zitat
Wieso soll ein "kleines" deutsches VG die Rechtsauffassung des EuGH nur "pruefen" und muss es nicht 1:1 umsetzen?


Ich habe mich wohl falsch ausgedrückt.

Gemeint war, dass das VG prüft, ob eine Auswirkung des EuGH-Urteils auf die zu treffende Entscheidung besteht. Die hat das VG verneint. Wenn die Kammer keinen direkten Zusammenhang zwischen den Fragestellungen der einzelnen Verfahren sieht, ist eine Umsetzung 1:1 wohl schwerlich möglich.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 24.02.2005, 16:51
Beitrag #747





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Zitat (XDiver @ 24.02.2005, 16:01)
Daraus geht doch schon hervor, dass das Gericht seine Verpflichtung zur Prüfung der Rechtsauffassung des EuGH erkannt hat und im vorliegenden Fall einen Zusammenhang verneint hat.


Trefflich, trefflich, aber es ist eben nicht die Aufgabe nachgeordneter nationaler Verwaltungs-Gerichte die Rechtsauffassung des EuGH zu prüfen und zu verwerfen.


Merke:
Wirksamkeit der Vorabentscheidung (Kapper-Urteil):
Die Vorabentscheidung, die in Form eines urteils ergeht, binded das vorliegende Gericht und alle anderen Gerichte, die mit der betreffenden Streitsache befaßt weren.

Darüber hinaus kommt den Vorabentscheidungen in der Praxis eine erhebliche Präjudizwirkung zu.



Nachstehende VG-München Entscheidung (Auszug) wird keinen Bestand haben, da sie im Gegensatz zu den Prinzipien des Rechtschutzsystem der EG, gefällt wurde

Zitat
Nach den Lösungsmustern von Geiger und des VGH Baden-Württemberg wäre der Antragsteller, da ihm gegenüber bislang keine Entscheidung gemäß § 28 Abs. 5 FeV ergangen ist, wegen § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV von Gesetzes wegen - also auch ohne die Verfügung vom 27. Oktober 2004 - nicht berechtigt, im Bundesgebiet Kraftfahrzeuge aufgrund der in den Niederlanden im Jahr 2002 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B zu führen.
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Jack Daniels
Beitrag 24.02.2005, 16:59
Beitrag #748


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Der Richter bestreitet ja die Rechtmässigkeit des Führerscheins.Er bestätigt nur die Meinung der Behörden das man den in deutschland erst benutzen darf wenn eine positive MPU vorliegt.Das man in anderen Ländern ein Fahrverbot anstelle eines Führerscheinentzugs aufgebrummt bekommt ist ja wohl die Regel.Wenn ich im Ausland was anstelle das bei Einheimischen zum schreddern des Scheins führt erhalte ich eben eine entsprechend lange Nutzungsuntersagung für das betreffende Land.In Deutschland kann die eben so lange dauern bis die Auflagen erfüllt sind.In diesem Fall ist es die MPU,in anderen Länder kann das auch eine Freiheitsstrafe oder eine hohe Geldstrafe sein.Ich wüsste nicht das das gegen das Eu-Recht verstösst.Bisher besteht die EU immer noch aus Einzelstaaten mit zum Teil sehr unterschiedlicher Rechtsprechung.

rofl1.gif Das manche immer mit dem GG kommen ist der Brüller,mit der Argumentatión könnte ein Mörder noch gegen ein Urteil angehen.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 24.02.2005, 17:44
Beitrag #749





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Zitat (Jack Daniels @ 24.02.2005, 16:59)
Der Richter bestreitet ja die Rechtmässigkeit des Führerscheins.Er bestätigt nur die Meinung der Behörden das man den in deutschland erst benutzen darf wenn eine positive MPU vorliegt.

Willst Du uns damit sagen:

Falls die Auslegung der FS-Richtlinie des VG-Präsidenten Geiger im Widerspruch zu Auslegung des EuGH steht ist Bayerisches Landrecht vorangig!

Ist das Deine Botschaft?
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Gast_Schluchti_*
Beitrag 24.02.2005, 19:30
Beitrag #750





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Zitat (Jack Daniels @ 24.02.2005, 16:59)
Der Richter bestreitet ja die Rechtmässigkeit des Führerscheins.Er bestätigt nur die Meinung der Behörden das man den in deutschland erst benutzen darf wenn eine positive MPU vorliegt.Das man in anderen Ländern ein Fahrverbot anstelle eines Führerscheinentzugs aufgebrummt bekommt ist ja wohl die Regel.Wenn ich im Ausland was anstelle das bei Einheimischen zum schreddern des Scheins führt erhalte ich eben eine entsprechend lange Nutzungsuntersagung für das betreffende Land.In Deutschland kann die eben so lange dauern bis die Auflagen erfüllt sind.In diesem Fall ist es die MPU,in anderen Länder kann das auch eine Freiheitsstrafe oder eine hohe Geldstrafe sein.Ich wüsste nicht das das gegen das Eu-Recht verstösst.Bisher besteht die EU immer noch aus Einzelstaaten mit zum Teil sehr unterschiedlicher Rechtsprechung.

rofl1.gif Das manche immer mit dem GG kommen ist der Brüller,mit der Argumentatión könnte ein Mörder noch gegen ein Urteil angehen.

Meintest Du evtl. "..... bestreitet ja die Rechtmäßigkeit des Füherscheins NICHT ? "
Es soll ja jeder Mensch eine eigene Meinung haben und diese auch kundtun.
Aber ich verstehe nicht ganz, warum einige hier das nicht begreifen, daß Geiger und Konsorten nach europäischen Recht "RECHTSBEUGUNG" begehen.

In der Europäischen Verfassung Art. I-6, Unionsrecht, steht übrigens:
Die Verfassung und das den Organen der Union in Ausübung der der Union übertragenen Zuständigkeiten gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedsstaaten.

Und außerdem, warum wird hier eigentlich immmer das VG München als Maß aller Dinge genommen.
Das VG Karlsruhe urteite doch am 18.08.2004 genau gegenteilig und sagt aus, daß dem Kläger nicht unter Berufung auf §28 Abs. 4 Nr. 3 FeV die Anerkennung seines Ital. FS im Bundesgebiet versagt werden kann.
Und begründet: Auch diese Vorschrift ist indes wegen des ihr teilweise entgegenstehenden vorrangigen Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf im EU-Ausland ausgestellte FSe in weitem Umfang unanwendbar (vgl. Otte/Kühner, NZV 2004, 321, 328). Die Unanwendbarkeit der nationalen Reglung betrifft auch den vorliegenden Fall.
Quintessenz: Der Eintrag "keine Fahrberechtigung in der BRD " mußte entfernt werden.
Aber wahrscheinlich sind die in Brüssel und Karlsruhe alle doof, nur der Geiger ist schlau,
getreu den Motto: Mir san mir und I bin I
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