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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 4), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Levent
Beitrag 25.02.2005, 18:29
Beitrag #801


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@strichachtdoktor


hmm...

Denkst du die NU werden auch hier in NRW geben ?
Ich finde es wäre ein niederschlag für alle die es betrifft, und D hat mal wieder das geschafft und durch gesetzt was es wollte !
Ich finde es nicht gut , man ist als Bürger meistens der verlierer.

Eventuell wird der eine und der andere dagegen angehen , und wer weiss was dann dabei rauskommt.
Wäre aufjedenfall interessant abzuwarten.


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Roland
Beitrag 25.02.2005, 18:38
Beitrag #802


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Hab ich grade woanders gefunden
Soll angeblich die Aussage eines Verkehrssrechtsanwaltes sein
true or false ???? think.gif
Zitat
Kann ich in Deutschland mit dem tschechischen Führerschein fahren, obwohl ich eigentlich eine MPU machen muss? Kann mir eine MPU später auferlegt werden?

Die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (§§ 2, 11, 46, 47 Fahrerlaubnisverordnung) ergeht im Verlauf des deutschen Verwaltungsverfahrens zur Erteilung eines deutschen Führerscheines.

Beantragen Sie nicht die Erteilung einer Fahrerlaubnis, kann und wird Sie die Behörde auch nicht mit dieser Auflage behelligen. Haben Sie den Antrag auf (Wieder-) Erteilung schon gestellt, können Sie ihn jederzeit zurücknehmen. Dieses sollten Sie dann auch tun.

In jedem Fall ist aber die genannte Auflage nur Voraussetzung für die Erteilung eines deutschen Führerscheins. Den Erwerb eines Führerscheins außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland nach den im jeweiligen Ausstellungsland gültigen Vorschriften betrifft dies in keinem Fall.

Der tschechische Führerschein ist ein EU-weit gültiger Führerschein, mit dessen Erwerb Sie Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nachgewiesen haben. Diesen Hoheitsakt des Tschechischen Staates können die deutschen Behörden nicht ignorieren. Ohne erneuten Anlass kann Ihnen daher nach Erteilung des Tschechischen Führerscheines eine MPU nicht rechtskräftig auferlegt werden.


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Gast_Guest_*
Beitrag 25.02.2005, 18:44
Beitrag #803





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Wunschdenken denn gerade Polen oder Tschechien werden, wenn sie dir deinen Europaweit gültigen Deutschen Führerschein entziehen einen Dreck drum scheren woher du kommst.
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Roland
Beitrag 25.02.2005, 18:46
Beitrag #804


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Wieso "entziehen" blink.gif
Davon war doch nicht die Rede
Zitat
Den Erwerb eines Führerscheins außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland nach den im jeweiligen Ausstellungsland gültigen Vorschriften betrifft dies in keinem Fall.


Lesen hilft whistling.gif


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Gast_Guest_*
Beitrag 25.02.2005, 18:49
Beitrag #805





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Dann geh du mal etwa 250 Postings zurück tongue.gif
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Levent
Beitrag 25.02.2005, 18:51
Beitrag #806


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@Guest

Musst du eigentlich auch zur MPU ?


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Levent
Beitrag 25.02.2005, 19:19
Beitrag #807


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Klingt eigentlich ganz logisch, wenn ich keinen antrag auf wiedererteilung stelle beim STVA ,dann kann mir auch nicht die auflage gemacht werden eine positive MPU zu vorzuweisen, oder !
Schließlich stelle mache ich ja nicht in Deutschland den FS , sondern in einem anderen EU Staat rolleyes.gif

Wenn ich in Deutschland wegen diebstal betraft werde und bewährung bekommen, dann aber in der CZ , PL , NL eine diebstal begehe dann kann mich Deutschland nicht dafür bestrafen, in dem sie mir die bewährungsstrafe aufbrummen.


[/B]und ich bin überzeugt davon das, das nicht geht


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 25.02.2005, 19:25
Beitrag #808





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Zitat (Levent @ 25.02.2005, 19:19)
Klingt eigentlich ganz logisch, wenn ich keinen antrag auf wiedererteilung stelle beim STVA ,dann kann mir auch nicht die auflage gemacht werden eine positive MPU zu vorzuweisen, oder !
Schließlich stelle mache ich ja nicht in Deutschland den FS , sondern in einem anderen EU Staat

Richtig! Aber zum xten Mal: Man kann Dir auf deutschem Hoheitsgebiet das Führen von Kfz untersagen. Dabei ist es egal wo die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde, die Du mitführst. Aber das steht hier im thread sicherlich mehr als 100x mad.gif
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 25.02.2005, 19:32
Beitrag #809





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Zitat (strichachtdoktor @ 25.02.2005, 18:19)
... aber von der Gegenseite niemals ueberlesen ...
wavey.gif


Ruhe ist des Bürger's erste Pflicht! Das kann doch nicht Dein Ernst sein?

Im übrigen bist Du selbst mit Deinem Wohnsitz in Polen doch von dem Münchener Urteil überhaupt nicht betroffen


VG München 13.01.2005 Az: M 6b S 04.5543 (Auszug)

Geht man im vorliegenden Fall entgegen den Erwägungen oben sub 1. von der Unanwendbarkeit des § 28 Abs. 4 FeV wegen entgegenstehenden Gemeinschaftsrechts aus, dann bedeutet jedenfalls ein Vorgehen über §§ 46 Abs. 3, 11 ff. FeV gegen den Antragsteller, um die Voraussetzungen für eine Entscheidung mit den Wirkungen des § 3 Abs. 1 Satz 2 StVG, § 46 Abs. 5 Satz 2 StVG (s.u.) zu überprüfen, keinen Verstoß gegen die gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung von den Mitgliedstaaten ausgestellter Führerscheine gem. Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG: Trotz des grundsätzlichen Anerkennungsgebots des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG muss es für jeden Mitgliedstaat bei der von der Ausnahmeregelung des Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG abgedeckten Möglichkeit verbleiben, in seinem Hoheitsgebiet seine nationalen Vorschriften über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung der Fahrerlaubnis zur Anwendung kommen zu lassen (EuGH v. 29.4.2004, DAR 2004, 333 [339]). Soweit im Hinblick auf materielle Eignungsvoraussetzungen die Richtlinie 91/493/EWG nur Mindestvoraussetzungen festlegt - s.o. 1 b) cc) -, besteht anders als beim Wohnsitzerfordernis keine ausschließliche Prüfkompetenz des Ausstellungsstaates. Im nicht harmonisierten Bereich behalten die Mitgliedstaaten daher die Kompetenz, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Betroffene trotz der in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen EU-Fahrerlaubnis nach den kraft nationalen Regeln bestehenden Kriterien nicht die Eignungsvoraussetzungen für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr erfüllt (i.E. ebenso: Kalus, VD 2004, 147 [151]; Weibrecht, VD 2004, 153 [154]; zweifelnd Otte/Kühner, NZV 2004, 321 [328]). Das gilt jedenfalls dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber seinen ordentlichen Wohnsitz gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland hat.
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Levent
Beitrag 25.02.2005, 19:39
Beitrag #810


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Zitat (Uwe Kusnezow @ 25.02.2005, 19:25)
Zitat (Levent @ 25.02.2005, 19:19)
Klingt eigentlich ganz logisch, wenn ich keinen antrag auf wiedererteilung stelle beim STVA ,dann kann mir auch nicht die auflage gemacht werden eine positive MPU zu vorzuweisen, oder !
Schließlich stelle mache ich ja nicht in Deutschland den FS , sondern in einem anderen EU Staat

Richtig! Aber zum xten Mal: Man kann Dir auf deutschem Hoheitsgebiet das Führen von Kfz untersagen. Dabei ist es egal wo die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde, die Du mitführst. Aber das steht hier im thread sicherlich mehr als 100x mad.gif

@Uwe Kusnezow


Das mag ja auch so sein Uwe , aber nicht bevor ich mir nicht mit dem neuen EU FS hier in D was neues zu schulden kommen lassen habe, man kann einen nicht bestrafen wenn er nichts getan hat .


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 25.02.2005, 19:47
Beitrag #811





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Zitat (Levent @ 25.02.2005, 19:39)
man kann einen nicht bestrafen wenn er nichts getan hat

Du wirst ja auch nicht bestraft. man untersagt Dir lediglich wegen bestimmten Vorkommnissen das Führen von Kfz in Deutschland, da man Deine Eignung anzweifelt. Diese Nichteignung kannst Du durch eine MPU aus dem Weg räumen.
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Levent
Beitrag 25.02.2005, 19:57
Beitrag #812


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Ich denke die Zeit wird zeigen wie weit D gehen kann damit, denn in diesem moment erkennen sie das Dokument eines anderen mittgliedstaates nicht an

SPRICH DAS LAND WIRD NICHT ANERKANT ! ! !


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Kermit007
Beitrag 25.02.2005, 19:57
Beitrag #813


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Zitat (Levent @ 25.02.2005, 18:29)
Denkst du die NU werden auch hier in NRW geben ?

@Levent
"unser" Gerri kommt doch auch aus NRW und hat leider -wenn ich mich nicht ganz täusche- die NU vor 2-3 Tagen bekommen...
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RA XDiver
Beitrag 25.02.2005, 19:59
Beitrag #814


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@ Levent

Zitat
Denkst du die NU werden auch hier in NRW geben ?


Aber sicher, frag mal gerri.

Zitat
Wenn ich in Deutschland wegen diebstal betraft werde und bewährung bekommen, dann aber in der CZ , PL , NL eine diebstal begehe dann kann mich Deutschland nicht dafür bestrafen, in dem sie mir die bewährungsstrafe aufbrummen.


Das ist ebenfalls nicht richtig. Schau mal in § 7 Abs. 2 StGB.

@all insb. JW:

Das ewig wiederholte zitieren ganzer Passagen aus irgendwelchen Entscheidungen kostet nur unnötig Speicherplatz und ersetzt keine Argumentation.....


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Levent
Beitrag 25.02.2005, 20:11
Beitrag #815


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Wollen wir es mal abwarten was aus Gerri sein fall mit der NU wird , glaube kaum das es aufrecht erhalten bleibt die NU .


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RA XDiver
Beitrag 25.02.2005, 20:13
Beitrag #816


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Glauben kannst Du das ja. Allerdings wird die FEB nicht allein deswegen, weil sein Anwalt einigermaßen bekannt ist, vor Angst erzittern und das Ding zurücknehmen.


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Levent
Beitrag 25.02.2005, 20:18
Beitrag #817


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Zitat (XDiver @ 25.02.2005, 19:59)
@ Levent

Zitat
Denkst du die NU werden auch hier in NRW geben ?


Aber sicher, frag mal gerri.

Zitat
Wenn ich in Deutschland wegen diebstal betraft werde und bewährung bekommen, dann aber in der CZ , PL , NL eine diebstal begehe dann kann mich Deutschland nicht dafür bestrafen, in dem sie mir die bewährungsstrafe aufbrummen.


Das ist ebenfalls nicht richtig. Schau mal in § 7 Abs. 2 StGB.

@all insb. JW:

Das ewig wiederholte zitieren ganzer Passagen aus irgendwelchen Entscheidungen kostet nur unnötig Speicherplatz und ersetzt keine Argumentation.....

@XDriver

Es kann nicht mit rechten dingen zu gehen wenn D einfach eine NU ausspricht.
Denn der jeniege hat doch einen neuen FS gemacht !
Auch wenn es schon 1000 und aber tausend mal ausdiskutiert wurde , sag mal jetzt alle die ihr hier jetzt seit , findet ihr das berauschent ???
Das es so ist !
Wenn einer der dann erneut sich etwas zu schulden kommen lässt, dann können sie ihm doch die NU andrehen, aber doch nicht wenn er einen neunen FS gemacht hat.
Oder haltet ihr das für richtig!


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RA XDiver
Beitrag 25.02.2005, 20:22
Beitrag #818


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Zitat
Auch wenn es schon 1000 und aber tausend mal ausdiskutiert wurde , sag mal jetzt alle die ihr hier jetzt seit , findet ihr das berauschent ???


Und genau, weil das schon auf unzähligen Seiten hier steht, müssen wir jetzt nicht wieder bei null anfangen und erneut die immer gleichen Argumente pro und contra vortragen. Das bringt keinem was und lässt diesen Thread auch ins unermessliche ausufern.

Sollte irgendjemand was neues einfallen, immer her damit..... cool.gif


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gerri
Beitrag 25.02.2005, 20:29
Beitrag #819


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ja liebe leute,ich habe die nu bekommen.bin damit schon vorm vg,schriftlicher wiederspruch..was in dem 20 seitigen schreiben steht das mein anwalt geschrieben hat als begründung kann euch vielleicht (wenn er so lieb ist und zeit dafür hat strich 8 wiedergeben.. der kann das bestimmt besser als ich.. naja ist schon ganz schön scheisse in der situation wo ich gerade bin...auf einmal wieder ohne lappen.. crybaby.gif


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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Levent
Beitrag 25.02.2005, 20:53
Beitrag #820


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@gerri

Hallo erst mal und mein beileid ...

Wann wirst du bescheid bekommen von deiner NU ?

Drücke dir auf jedenfall die daumen, und schreibe mir doch bitte noch eine e-mail woher du kommst .


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Gast_Guest_*
Beitrag 25.02.2005, 20:53
Beitrag #821





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wie lange hast du denn zeit gehabt, von der ersten meldung bis zur nu?
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RA XDiver
Beitrag 25.02.2005, 20:55
Beitrag #822


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Wenn Du mitgelesen hättest, wüsstest Du es..... whistling.gif


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Levent
Beitrag 25.02.2005, 20:59
Beitrag #823


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@XDriver

Es kann ja du es nur sein oder Andreas

Ich denke mal wenn du am tag 2 1/2 stunden wie ich schlafen würdest, dann möchte ich dich mal sehen.
Und lass es doch bitte mal sein , deine immer so schlauen zitate.....
Wenn du mir andauernt antworten müsstes , dann würde ich es auch verstehen.
Aber die frage stellte ich , oder glaube zu wiessen das ich sie gerri gestellt habe , und nicht dir .


DANKE !


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RA XDiver
Beitrag 25.02.2005, 21:03
Beitrag #824


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@ Levent

Ich meine mich erinnern zu können, gar nicht mit Dir gesprochen zu haben. Abgesehen davon lasse ich mir sicher nicht vorschreiben, was ich zu schreiben habe oder was nicht.

Und zum x-ten Mal: Es heisst XDiver und nicht XDriver.


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Levent
Beitrag 25.02.2005, 21:06
Beitrag #825


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@XDiver

Achne, wenn meinte du den damit , ich habe dich höflich drum gebten.
Ich würde dir niemals was vorschreiben wie kommst du auf sowas ! rolleyes.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 25.02.2005, 21:06
Beitrag #826





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xdiver-lass deine sprüche, wir wollen viell. etwas neuer erfahren
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Levent
Beitrag 25.02.2005, 21:08
Beitrag #827


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Zitat (Levent @ 25.02.2005, 21:06)
@XDiver

Achne, wenn meinte du den damit , ich habe dich höflich drum gebten.
Ich würde dir niemals was vorschreiben wie kommst du auf sowas ! rolleyes.gif

Irgend wie habe ich es auch immer mit den selben leuten zu tun whistling.gif

Ob da wohl was anderes hinter steckt whistling.gif

Ich habe bis her noch nie mit jemanden hier so eine diskusion gehabt.


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RA XDiver
Beitrag 25.02.2005, 21:08
Beitrag #828


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Zitat
wir wollen viell. etwas neuer erfahren


Das wollen wir doch alle. Leider gibt es bislang ja keine neuen Informationen.

Zitat
@XDiver


Na siehst Du, geht doch. wink.gif


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 25.02.2005, 21:17
Beitrag #829





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Zitat (Levent @ 25.02.2005, 20:59)
Ich denke mal wenn du am tag 2 1/2 stunden wie ich schlafen würdest, dann möchte ich dich mal sehen.

Wer so wenig schläft, hat hinter dem Steuer eines Fahrzeuges m.M.n. nichts zu suchen think.gif
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michael_mk
Beitrag 25.02.2005, 21:20
Beitrag #830


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Zitat (Uwe Kusnezow @ 25.02.2005, 21:17)
Zitat (Levent @ 25.02.2005, 20:59)
Ich denke mal wenn du am tag 2 1/2 stunden wie ich schlafen würdest, dann möchte ich dich mal sehen.

Wer so wenig schläft, hat hinter dem Steuer eines Fahrzeuges m.M.n. nichts zu suchen think.gif

das sehe ja sogar ich genauso think.gif
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Levent
Beitrag 25.02.2005, 21:24
Beitrag #831


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@Uwe Kusnezow

Also du hast noch gefehlt mit deinem komentar UWE
Was weiß du warum ich nicht schlafe, und du weisst doch nichts von mir , und weißt auch nicht wie und wann ich fahre . Ich denke mal das dein beitrag voll daneben liegt .


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Levent
Beitrag 25.02.2005, 21:25
Beitrag #832


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Und auserdem kann ich mich nicht entsinnen , das ich geschrieben habe das ich am fahren bin !


Könnte man sich darauf einigen beim Thema zu bleiben!?

Der Beitrag wurde von frankenstein bearbeitet: 25.02.2005, 22:00


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Gast_Guest_*
Beitrag 25.02.2005, 21:50
Beitrag #833





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levent, ich dachte, du hättest einen cz-fs
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strichachtdoktor
Beitrag 25.02.2005, 21:52
Beitrag #834


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Koennten wir uns nicht einfach freuen, dass Levent vielleicht einen guten Grund hat, so wenig zu schlafen. Muesst Ihr denn immer so auf einander rumhacken ? Das ist wie im Kindergarten hier. Ehrlich.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Beitrag 25.02.2005, 21:55
Beitrag #835





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levent, hast du eine cz-fs oder nicht?
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Gast_Guest_*
Beitrag 25.02.2005, 21:56
Beitrag #836





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und du fährst nicht?
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 25.02.2005, 22:01
Beitrag #837





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Zitat (Levent @ 25.02.2005, 21:24)
Ich denke mal das dein beitrag voll daneben liegt .

Denke ich nicht. Ich habe ja nicht gesagt, dass man dem der nur 2 - 3 Stunden am Tag schläft die Fahrerlaubnis entziehen soll, sondern:
Zitat
Wer so wenig schläft, hat hinter dem Steuer eines Fahrzeuges m.M.n. nichts zu suchen

wink.gif
Und das ist meine Überzeugung. Wenn ich aus irgend einem Grund zu wenig Schlaf bekomme, dann verzichte ich auf´s Fahren yes.gif
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frankenstein
Beitrag 25.02.2005, 22:02
Beitrag #838


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Zitat (strichachtdoktor @ 25.02.2005, 21:52)
Das ist wie im Kindergarten hier. Ehrlich.

yes.gif wavey.gif

Wenn nicht gar schlimmer!? think.gif


--------------------
Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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strichachtdoktor
Beitrag 25.02.2005, 22:17
Beitrag #839


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Also, mal kurz zu Gerri:

Inhaber einer NL-Klasse-B-FE seit etwa 18 Monaten, kam vor ueber sechs Monaten in eine zufaellige Polizeikontrolle. Nach sechs Monaten kam seitens einer FEB eine Aufforderung zur MPU, der nicht nachgekommen wurde. Daraufhin Entzug der NL-FE durch die FEB. Nach direkter Intervention Wiederaushaendigung der FE. Danach eine NU.

Anwalt "Fleissig" hat daraufhin einen etwa 20-seitigen Schriftsatz verfasst mit etwa folgenden Leitsaetzen:
- NL-FE ist durch deutsche FEB nicht entziehbar, wg. Souveraenitaet der NL-Behoerde hat der Antragsgegner keine Berechtigung
- durch Verhalten der FEB und Begruendung wird die Autoritaet des EuGH missachtet
- rechtswidrige Nachforschungen der deutschen Behoerde in NL wg. Ueberpruefung des Wohnsitzes verstossen ebenfalls gegen das Urteil
- der deutschen FeV wurde bisher seitens der EU keine Zustimmung erteilt, insbesondere §§28 und 46 FeV erscheinen zweifelhaft, s.a. Schlussantrage RN 76
- bezug auf ein BVerfG-urteil bezgl. Wahllosigkeit, Interessenabwaegung, Gefahrenforschungseingriffe
- Verstoss gegen Grundsatz der Verhaeltnismaessigkeit d.Mittel, Antragsteller hat sich laengst bewaehrt und stellt offensichtlich keine Gefahr f.d. Allgemeinheit dar.
Es geht um die Aufhebung der Sofortanordnung (nach 6 Monaten...) und Wiedernutzungsverfuegung gem.§80 VwGO, diesmal zu entscheiden vom VG Muenster/NRW.
Alles schick ausgearbeitet mit einer Menge von Zitaten aus ergangenen frueheren Urteilen und Beschluessen.

Ich hoffe, dass ich mir das so in etwa korrekt gemerkt habe ..., sonst korrigiere mich bitte, Gerri.


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Levent
Beitrag 25.02.2005, 22:29
Beitrag #840


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Ich habe keinen FS keinen D keinen CZ,PL.


@Uwe

Wenn du das so schreibst, da denkt jeder das ich nur 2-3 stunden schlafe , und dann auto fahre, das ist aber nicht der fall.

UND NUN HÖR AUF HIER IM FORUM IRGEND WELCHE DINGE ZU BEHAUPTEN ! ! !


ICH FAHRE NICHT , UND HABE AUCH KEINEN FS


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 25.02.2005, 22:51
Beitrag #841





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Zitat (Levent @ 25.02.2005, 22:29)
Wenn du das so schreibst, da denkt jeder das ich nur 2-3 stunden schlafe , und dann auto fahre, das ist aber nicht der fall.

Das denken nur die, die nicht lesen können wink.gif Weil geschrieben habe ich:
Zitat
Wer so wenig schläft, hat hinter dem Steuer eines Fahrzeuges m.M.n. nichts zu suchen


Ich habe nicht geschrieben: Da Levent nur wenig schläft hat er hinter dem Steuer eines Fahrzeuges nichts zu suchen wavey.gif

Zitat
UND NUN HÖR AUF HIER IM FORUM IRGEND WELCHE DINGE ZU BEHAUPTEN ! !

1. Schrei nicht so
2. Ich behaupte keine Dinge

Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 25.02.2005, 22:52
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 25.02.2005, 23:01
Beitrag #842





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Zitat
Inhaber einer NL-Klasse-B-FE seit etwa 18 Monaten, kam vor ueber sechs Monaten in eine zufaellige Polizeikontrolle. Nach sechs Monaten kam seitens einer FEB eine Aufforderung zur MPU, der nicht nachgekommen wurde. Daraufhin Entzug der NL-FE durch die FEB. Nach direkter Intervention Wiederaushaendigung der FE. Danach eine NU


Frage @ /8doc und gerri

Warum brauchten die 6 Monate bis zur Aufforderung der MPU. Entweder gerri ist ungeeignet oder geeignet. Am police.gif kann es nicht liegen, weil der schreibt seinen Bericht und der Fall geht zur FEB.

Ich glaube das sich die FEB hier auf ganz dünnem Eis bewegt. Es wäre doch ganz einfach gewesen, innerhalb von 1-2 Wochen hier die Aufforderung zur MPU zuzustellen. (Laut Andreas geht das innerhalb dieser Frist raus.) Aber nein, hier wird nach Wohnsitz geforscht, dann Entzug, dann Wiederaushändigung. Und das alles im Sinne von sicheren Straßen? Da ist doch was oberfaul.


Frage @ all besonders die Profis

Könnte mann den Präsidenten des EUGH dazu bewegen, mal einen Aufsatz zu verfassen wie es Geiger ja auch getan hat. Das soll jetzt ein rein rechtliche Frage sein. Darf der Präsident oder auch ein Richter des EUGH das? Ich könnte mir auch vorstellen das die das auf Honorarbasis machen?
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Levent
Beitrag 25.02.2005, 23:27
Beitrag #843


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Zitat (Uwe Kusnezow @ 25.02.2005, 21:17)
Zitat (Levent @ 25.02.2005, 20:59)
Ich denke mal wenn du am tag 2 1/2 stunden wie ich schlafen würdest, dann möchte ich dich mal sehen.

Wer so wenig schläft, hat hinter dem Steuer eines Fahrzeuges m.M.n. nichts zu suchen think.gif

Muss dir ja unheimlich spass machen UWE , aber kindern soll man den spass lassen.
Wahrscheinlich gehörst du auch zu denen x x x x x x x , dahrer immer deine
provizierende art.

Oder warum solltest du sonst sowas schreiben, oder du bist nicht mehr Herr deiner sinne.



Vieleicht wirst du dich hier wieder finden





wavey.gif http://www.fight-for-your-right.org/start.htm wavey.gif


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 25.02.2005, 23:34
Beitrag #844





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RA XDiver
Beitrag 25.02.2005, 23:35
Beitrag #845


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Zitat
Darf der Präsident oder auch ein Richter des EUGH das?


Vielleicht zunächst einmal eine grundsätzliche Klärung:

Der Präsident des EuGH ist gleichzeitig Richter desselben. Er wird für die Amtszeit von drei Jahren durch die Richter des EuGH aus ihrer Mitte gewählt.

Sicherlich wird man weder Richter noch dem PräsEuGH verbieten können, Aufsätze in Fachzeitschriften zu veröffentlichen. Rechtlich dürfte das unzweifelhaft möglich sein. Zu beachten ist dabei durch den Autor jeweils jedoch, dass er durch den Aufsatz nicht seine richterliche Unabhängigkeit in Frager stellt und sich so ggf. einen Befangenheitsantrag einfängt (gilt auch für deutsche Gerichte).

Zitat
Könnte mann den Präsidenten des EUGH dazu bewegen, mal einen Aufsatz zu verfassen wie es Geiger ja auch getan hat.


Wie sollte man ihn dazu bewegen. Entweder hat derjenige Interesse an einer Veröffentlichung, dann wird er von selbst auf die Idee kommen. Hat er dies nicht, wird man ihn, auch mit Geld nicht zu einer Veröffentlichung bewegen. Man muss bedenken, dass solche Art von Aufsätzen auch ein gutes Maß an Zeit in Anspruch nehmen.

Letztlich ist zu bedenken, dass gerade Richter von Obergerichten sich in diese Richtung zumeist sehr bedeckt halten (und das zu recht). Zu einer hochbrisanten und aktuellen Thematik wird man kaum wertende Literatur, verfasst von Personen in solchen Positionen finden.

Schau mal in einen Jahresband einer NJW und versuche die Anzahl der Aufsätze/Rezensionen von Herrn Prof. Dr. Papier (PräsBVerfG) oder Herrn Prof. Dr. Hirsch (PräsBGH) zu ermitteln. Du wirst kaum was finden. Dies liegt schlicht und einfach daran, dass es sich für Personen dieser Ämter nicht ziemt, Stellung zu aktueller Rechtsprechung zu nehmen. Als PräsVG o.ä. kann man sich sowas schon eher mal leisten, wobei ich zugeben muss, dass sich Herr Geiger sehr weit aus dem Fenster gelehnt hat und sich dieser Aufsatz u.U. rächen könnte. Für einen geschickten und belesenen Anwalt könnten seine Aussagen als Steilvorlage für einen Befangenheitsantrag angesehen werden.

Zitat
Ich könnte mir auch vorstellen das die das auf Honorarbasis machen?


Selbstverständlich. IdR wird Zeilengeld bezahlt.

Übrigens: Theoretisch kann jeder in einer Fachzeitschrift einen Aufsatz veröffentlichen, soweit sein Inhalt fundiert und fachlich interessant ist.

@ Levent

Überlege Dir mal Deine Ausdrucksweise. Im Gegensatz zu Deinem letzten Beitrag hat Uwe niemandem etwas unterstellt sondern lediglich eine allgemeine Feststellung getroffen. rolleyes.gif


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Levent
Beitrag 25.02.2005, 23:42
Beitrag #846


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@gerri

Hast post , habe dir eine e-mail geschrieben.


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Levent
Beitrag 26.02.2005, 05:48
Beitrag #847


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Also normaler weisse sagt doch dieser satz alles...


"Wenn in Deutschland keine richterliche Sperrfrist mehr
besteht, darf jede EU-Behörde einen neuen Führerschein
ausstellen."

Aber die wusten ja nicht vorher das D so blöd reagiert , sonst hätten sie es noch ausdrücklicher zu aussprache gebracht.


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Levent
Beitrag 26.02.2005, 05:57
Beitrag #848


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"Das Gemeinschaftsrecht ( EU- RECHT) verdrängt widersprechendes nationales Recht (hier: Deutsche FeV). der Vorrang des EU-Rechts vor einzelstaatlichem Recht erfogt zwignend aus der Klammerwirkung des Rechts in einem als Rechtsgemeinschaft verfassten engen Staatenverbund. Würde das Gemeinschafftsrecht kollidierende nationale Rechtsformen in den Mitgliedsstaaten neben sich dulden, verlöre es seine Autorität und Wirkung..."

"Aus alledem folgt, dass jeder staatliche (Deutsche) Richter VERPFLICHTET ist, das Gemeinschaftsrecht UNEINGESCHRÄNKT anzuwenden und die Rechte, die es den Einzelnen verleiht ( Führerscheinbesitzer), zu schützen, indem JEDE möglicherweise entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts, gleichgültig, ob sie früher oder später als die Gemeinschaftsnorm ergangen ist unangewendet lässt (Rn. 17-21 des Urteils)"


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strichachtdoktor
Beitrag 26.02.2005, 08:50
Beitrag #849


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@ Johnny Walker
Zitat
Zitat
... aber von der Gegenseite niemals ueberlesen ...

Ruhe ist des Bürger's erste Pflicht! Das kann doch nicht Dein Ernst sein?

Dazu habe ich NICHTS geschrieben, JW. Denn ich habe gesagt:
Zitat
Und last but not least ist auch der teilweise etwas ruede Umgang mit den Theorien und Ansichten von honorigen Personen, wie z.B. einem Herrn Geiger aus Muenchen, der Sache nicht dienlich. Wenn man sich mit der "Gegenseite" - also auch Leuten, die die gleiche Meinung wie ein Herr Geiger vertreten, unterhalten moechte, dann ist es sehr hilfreich, wenn man eine Form benutzt, die der Sache und der Person angemessen ist und die niemanden beleidigt oder herabsetzt. Das wird gerne uebersehen ...
... aber von der Gegenseite niemals ueberlesen ...

... oder ganz kurz: Der Ton macht die Musik.
Es war mein Verstaendnis und meine Erklaerung zu Levents Bemerkung, hier im Forum sei nichts mehr los. Weitere Gruende standen dazu noch weiter oben. Es hatte jedenfalls absolut gar nichts mit Deinem Kommentar zu tun ... Jeder Buerger kann und soll etwas sagen - aber er sollte auf die Form achten. Vor allem in mehr oder weniger geschlossenen Listen, sonst sind die Diskussionspartner bald sauer und die Diskussion versiegt.

Und, lieber JW, zur allgemeinen Erbauung traegt sicher auch nicht bei, dass Du endlose Textpassagen aus Urteilen zitierst, die denen, die sich damit auseinandergesetzt haben, schon lange bekannt sind. Ich meine, es ist schoen, dass Du offensichtlich zu den Wenigen gehoerst, die sich intensiv mit dem zur Verfuegung stehenden Material auseinandersetzen. Aber fuer die, die sich auch fleissig damit beschaeftigen, sind Deine Zitate von Urteilsauszuegen pure Wiederholungen - daher nicht sehr spannend.

@Levent
Zitat
"Wenn in Deutschland keine richterliche Sperrfrist mehr besteht, darf jede EU-Behörde einen neuen Führerschein ausstellen."


Das wird von den Deutschen ja auch nicht bestritten.
Es geht darum, dass Deutschland die mit dem Dokument erteilten Rechte fuer das deutsche Staatsgebiet nicht anerkennen will, wenn auf den Betroffenen in Deutschland bereits eine Massnahme des Entzuges etc. angewendet wurde und die deutschen Behoerden daher Zweifel an der grundsaetzlichen Eignung des Betroffenen haben.
Und es ist ja wohl unbestritten, dass die Deutschen mehr von einer Person wissen als es die Behoerde im EU-Ausland erfahren hat, bevor sie erteilt hat. Jedenfalls im Regelfall.

Genaugenommen geht es um eine Diskrepanz zwischen Erst- und Wiedererteilung. Waehrend bei der Ersterteilung eine Eignung ueberwiegend angenommen, bzw. vorausgesetzt wird, muss fuer eine Wiedererteilung nach deutscher Logik geprueft werden, ob die Gruende, die einst zum Entzug der FE in D gefuehrt haben noch bestehen oder nicht. Das waere auch die Aufgabe der EU-Behoerde, die wiedererteilt. Doch dazu muss sie ersteinmal wissen oder anerkennen, dass sie wiedererteilt und dass es sich nicht um eine Neuerteilung mit Vertrauensvorschuss handelt. Das kann sie aber nicht wissen, wenn sie entweder nicht fragt oder die Akte nicht hat usw.

Aus der Sicht der Deutschen ist das sogar verstaendlich. Denn in der Nichtpruefung liegt eine Ungleichbehandlung zwischen denen, die einen Wohnsitz im Ausland haben (wenn sie einen haben, sonst: Problemkreis "B" wink.gif ) und es stellt eine nicht unerhebliche Sicherheitsluecke dar.

Allerdings ist das eine Folge der Nichtharmonisierung von Eignungsregeln und eine Folge der Nichtschaffung einer zentralen Fuehrerscheindatei. Und es ist nicht die Schuld des Einzelnen, der da mit EU-Karte vorfaehrt.

Was die Deutschen also lernen muessen (so jedenfalls verstehe ich das), ist, dass eine EU-Karte auch dann eine volle Gueltigkeit besitzt, wenn sie unter Bedingungen erteilt wurde, die die Eignungspruefung aus irgendwelchen Gruenden nicht beinhaltet. Denn es muss die Aufgabe der Politik sein, dafuer zu Sorgen, dass die inhaltlichen Voraussetzungen fuer ein international anzuerkennendes Dokument auch bestehen. Soll heissen, dass alle nach den gleichen Regeln pruefen, auf die gleichen Daten Zugriff haben.Usw.

Zu einer Nutzungsuntersagung sind die Deutschen imho nicht befugt, wenn sie damit alte Entzugsgruende aufwaermen, die die erteilende Behoerde haette kennen koennen, wenn die Voraussetzungen fuer eine einheitliche Uberpruefung gegeben gewesen waeren - hier hat die Politik klar versagt, weil sie den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht hat. Das aber kann keinen Einfluss auf die Gueltigkeit des Dokumentes, der Erteilung haben.

Der einzig richtige Weg waere fuer mich ab dem 29.04.04 gewesen, alle EU-Scheine bedingungslos zu akzeptieren und schleunigst dafuer zu sorgen, dass jedes EU-Land nur noch nach den gleichen Regeln erteilt und wiedererteilt. Zur Not mithilfe von Erteilungssperren fuer internationale Scheine, bis die Unstimmigkeiten ausgeraeumt sind. Aber nicht: Weitererteilen lassen und ansdchliessend die Nutzung untersagen ...


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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 08:59
Beitrag #850





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Zitat (strichachtdoktor @ 26.02.2005, 08:50)
Der einzig richtige Weg waere fuer mich ab dem 29.04.04 gewesen, alle EU-Scheine bedingungslos zu akzeptieren und schleunigst dafuer zu sorgen, dass jedes EU-Land nur noch nach den gleichen Regeln erteilt und wiedererteilt. Zur Not mithilfe von Erteilungssperren fuer internationale Scheine, bis die Unstimmigkeiten ausgeraeumt sind. Aber nicht: Weitererteilen lassen und ansdchliessend die Nutzung untersagen ...

Diese Antwort genügt mir und auch anderen nicht.
Wie willst du Charakterlich ungeeingnete und nach wie vor Alkoholkranke vom Steuer Fern halten?
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