EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 4), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
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EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 4), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
Gast_Guest_* |
26.02.2005, 09:11
Beitrag
#851
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wie wäre es denn, wenn z.b. gerri jetzt noch die eu-fs in eine deutsche umtauschen würde. gegen die versagung kann man doch klagen. viell. ein grund, das zu tun?
Wenn man eine eu-fs macht, stellt man dann nicht antrag auf eine ersterteilung? so dass der vertrauensvorschuss von seiten der eu-behörde schon da ist? wie kann d dann sagen, wir machen eine nu? |
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26.02.2005, 09:29
Beitrag
#852
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat (Guest @ 26.02.2005, 08:59) Zitat (strichachtdoktor @ 26.02.2005, 08:50) Der einzig richtige Weg waere fuer mich ab dem 29.04.04 gewesen, alle EU-Scheine bedingungslos zu akzeptieren und schleunigst dafuer zu sorgen, dass jedes EU-Land nur noch nach den gleichen Regeln erteilt und wiedererteilt. Zur Not mithilfe von Erteilungssperren fuer internationale Scheine, bis die Unstimmigkeiten ausgeraeumt sind. Aber nicht: Weitererteilen lassen und ansdchliessend die Nutzung untersagen ... Diese Antwort genügt mir und auch anderen nicht. Wie willst du Charakterlich ungeeingnete und nach wie vor Alkoholkranke vom Steuer Fern halten? Gar nicht! Bei denen, die wirklich ungeeignet sind, erledigt sich das Problem innerhalb kuerzester Frist von alleine, weil sie wieder auffallen werden. Hoffentlich passiert nichts und hoffentlich wird niemand geschaedigt. Wenn Du das jetzt fuer eine unverantwortliche Meinung meinerseits haelst, dann kann ich Dich verstehen. Ich jedoch denke, dass derjenige voellig verantwortungslos gehandelt hat, der diese Regeln gemacht hat. Ueber diese (zweifellos bestehenden gravierenden) Probleme haetten sich die Politiker Gedanken machen koennen, BEVOR sie der Anerkennung der EU-FS zugestimmt haben. Und es sind daher vor allem handwerkliche Fehler bei der Erschaffung der Richtlinie, die da zu eventuell bedauerlichen Toten fuehrt - ein hohes Lehrgeld, ich weiss. Aber es ist die Aufgabe der Politik die Verantwortlichen fuer dieses "Disaster" zu finden und zu bestrafen. Eine sofortige Aenderung der Situation koennte man aber herbeifuehren, indem man der EU die Sorgen mitteit und bei der Kommission oder dem Parlament die Bedenken vortraegt und um zeitlich befristete Sonderregeln bittet und um ein zeitlich befristetes Sonderrecht, die seit dem 29.04. in CZ und PL erteilten FE besonders pruefen zu duerfen - ohne sich dem Verdacht auszusetzen, man wolle die Rechte eines anderen Staates missachten. Gleichzeitig muss umgehend die Zentraldatei her und einheitliche Regeln muessen auch eingehalten werden. Ist da irgendwas geschehen ? Nein. Weil die gleichen oder die selben "Pfeifen" weiterhin die Strippen ziehen ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Gast_Guest_* |
26.02.2005, 09:33
Beitrag
#853
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dann tragen es doch die leute vor, die betroffen sin. also adressen raussuchen, und sich überall beschweren. vielleicht bringt das ja ein bischen was...
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Gast_Johnnie Walker_* |
26.02.2005, 10:26
Beitrag
#854
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Zitat (luky_luke @ 25.02.2005, 23:01) Frage @ all besonders die Profis Könnte mann den Präsidenten des EUGH dazu bewegen, mal einen Aufsatz zu verfassen wie es Geiger ja auch getan hat. Das soll jetzt ein rein rechtliche Frage sein. Darf der Präsident oder auch ein Richter des EUGH das? Ich könnte mir auch vorstellen das die das auf Honorarbasis machen? Vieleicht ist der nachstehende Weg mit einer Vielzahl gleichlautender Eingaben erfolgversprechend: Europäisches Recht durchsetzen Wie kann ich meine Rechte als Unionsbürger durchsetzen? Das Petitionsrecht Jeder Bürger, der sich in Angelegenheiten, die die Union betreffen, ungerecht behandelt fühlt, kann eine Petition an das Europäische Parlament richten. Der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments prüft die an ihn gerichteten Beschwerden und entscheidet, was weiter geschehen soll. Der Gegenstand der Petition muss in jedem Fall in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union fallen, sich auf den Inhalt der Unionsverträge und des Gemeinschaftsrechts beziehen oder einen Bezug zu einer Gemeinschaftsinstitution haben. Die Bürger können in einer Petition sowohl Anliegen von allgemeinem Interesse (zum Beispiel der Schutz des architektonischen, kulturellen oder ökologischen Erbes) als auch Einzelbeschwerden (wie die Anerkennung von Ansprüchen in der Rentenversicherung) an das Europäische Parlament richten. Für die Einhaltung des Gemeinschaftsrechtes ist die Europäische Kommission zuständig. Sie ist "Hüterin der Verträge". Deshalb wird sie auf Initiative des Petitionsausschusses aktiv. Sie kann die Behörde des Mitgliedstaates, die nach Auffassung des Petitionsausschusses und der Kommission gegen europäisches Recht verstößt, vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Der Bürgerbeauftragte des Europäischen Parlaments Seit 1995 hat das Europäische Parlament einen Bürgerbeauftragten, der immer dann eingeschaltet werden kann, wenn ein Bürger meint, dass eine Institution oder ein Organ der Europäischen Union seine Rechte verletzt hat. Der Bürgerbeauftragte nimmt diese Beschwerden auf und überprüft sie. Wenn er zu der Überzeugung gelangt, dass eine europäische Behörde nicht korrekt gehandelt hat, muss das betreffende Organ innerhalb von drei Monaten eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben. Nach deren Erhalt legt der Bürgerbeauftragte einen Bericht vor und leitet ihn dem Parlament und dem betreffenden Organ zu. Der Beschwerdeführer wird über die Untersuchung ebenfalls informiert. Der Bürgerberater der Europäischen Kommission Um den Bürgern die Wahrnehmung ihrer Rechte zu erleichtern, hat die Europäische Kommission in allen Mitgliedstaaten Bürgerberater benannt. Zusammen mit seinen Kollegen in den anderen Ländern der Union informiert der Bürgerberater in Deutschland über Fragen des EU-Rechts, die den einzelnen Bürger betreffen - von der Anerkennung der Diplome bis zur Errechnung der Rente. Informationen Die Petition kann unmittelbar gerichtet werden an den Präsidenten des Europäischen Parlaments, L - 2929 Luxemburg. Auskünfte erteilen auch die Abgeordneten des Europäischen Parlaments oder das Informationsbüro des Europäischen Parlaments, Unter den Linden 78,10117 Berlin, Tel.: 030/2280-1000, Fax: 030/2280-1111. Bürgerbeauftragter des Europäischen Parlaments, L - 2929 Luxemburg. Auskünfte zum Bürgerbeauftragten erteilen auch die Abgeordneten des Europäischen Parlaments oder das Informationsbüro des Europäischen Parlaments, Unter den Linden 78, 10117 Berlin, Tel.: 030/2280-1000, Fax: 030/2280-1111. EU-Bürgerberater, Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Unter den Linden 78, 10117 Berlin, Tel.: 030/2280-2000, Fax: 030/2280-2880. hoch REGIERUNGonline |
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26.02.2005, 10:30
Beitrag
#855
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 |
@strich 8
ja im grossen und ganzen stimmt deine wiedergabe.. der anwalt hat sehr viele urteile,und paragraphen aufgezählt wo deutschland gegen verstößt..strich 8 danke noch mal.. habe jetzt noch mal mit dem anwalt aus der firma gesprochen. und der sagt,da man nicht genau weiss wer im endeffekt in brüssel gewinnen wird (die chancen würden wohl besser für mich stehen) da das urteil für alle leute klar ersichtlich ist,die es verstehen wollen!!!!! würde der wiederspruch bis zur klärung wohl statt gegeben.. weil in münchen beim verfahren,hat das gericht ja nicht verneint das der führerschein nicht geduldet wird bis zur klärung sondern die fs- stelle... vielleicht ist das von bundesland zu bundesland verschieden.. -------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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26.02.2005, 10:35
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat würde der wiederspruch bis zur klärung wohl statt gegeben.. Wenn das VG Münster in seiner summarischen Prüfung zur Überzeugung kommt, dass der Rechtsbehelf in der Hauptsache tatsächlich Erfolg hat (wobei nicht der EuGH, sondern das VG Münster der Maßstab ist), wird es die aufschiebende Wirkung herstellen. Ob dem tatsächlich so sein wird, insbesondere die vorzunehmende Interessenabwägung zu Deinen Gunsten ausfällt, steht allerdings in den Sternen. Zitat weil in münchen beim verfahren,hat das gericht ja nicht verneint das der führerschein nicht geduldet wird bis zur klärung sondern die fs- stelle. Wenn das Gericht die aufschiebende Wirkung wieder hergestellt hätte, könnte die Münchener FEB sich auf den Kopf stellen und Tango tanzen, sie könnte sich nicht querstellen. Zitat vielleicht ist das von bundesland zu bundesland verschieden.. Dürfte es eigentlich nicht, da es sich um Bundesrecht handelt. Allerdings soll es bisweilen auch zu Unterschieden in der Rechtsauffassung einzelner Gerichte kommen. -------------------- |
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26.02.2005, 10:43
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#857
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 |
naja ich hoffe doch das es zu meinen gunsten ausgeht.. aber was ist denn eigentlich wenn ich jetzt das verfahren verliere,gehe zu fs stelle,kläre das mit denen ab das ich eine mpu mache und meinen fs so lange behalte und mache die mpu,und dann wird in brüssel darüber beschlossen das man keine mpu braucht.. könnte ich dann klagen?
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26.02.2005, 10:54
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#858
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat aber was ist denn eigentlich wenn ich jetzt das verfahren verliere Welches Verfahren? Den einstweiligen Rechtsschutz oder die Anfechtungsklage? Zitat und dann wird in brüssel darüber beschlossen das man keine mpu braucht.. könnte ich dann klagen? Entschieden würde das in Luxemburg. Wenn Du allerdings eine MPU ablegst und somit weiterfahren dürftest, würde in o.g. Klage Dein Rechtsschutzbedürfnis entfallen. Du würdest also gar nicht zum EuGH kommen. Dies wäre dann höchstens mit einer (neuen) Fortsetzungsfeststellungsklage über den gesamten Rechtsweg möglich. Dass da am Ende ein SE-Anspruch rauskommt (der auch noch extra einzuklagen wäre) wage ich zu bezweifeln. -------------------- |
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26.02.2005, 11:00
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#859
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 |
ich weiss auch nicht warum ich immer brüssel schreibe
-------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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26.02.2005, 11:03
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#860
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Vielleicht weil Brüssel das Synonym für Europa ist?
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26.02.2005, 11:09
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#861
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
... das synonym fuer europaeisches Recht ist jedenfalls Luxemburg.
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"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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26.02.2005, 11:11
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#862
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Offensichtlich nicht für alle.....
Ausserdem gibt´s ja noch den EGMR in Straßburg. -------------------- |
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26.02.2005, 11:14
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#863
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Vielleicht sollte mal folgendes Verfahren überlegt werden:
Man lässt nach Ablauf der Sperrfrist ein positives Fahreignungsgutachten erstellen (das kann jede geeignete Stelle - Dekra, Tüv, dafür qualifizierte Verkehrspsychologen usw. - und legt dieses Gutachten zwecks Überprüfung etwaiger Eignungszweifel der ausländischen Führerscheinbehöre vor der Erteilung des EU-Führerscheins vor. Wird dann im Inland der Versuch unternommen, die Nutzung zu untersagen, legt man im Eilverfahren das Gutachten vor und rügt, daß die Führerscheinbehörde vor Anordnung ihrer Maßnahme nicht über das KBA bei der ausländischen Behörde nachgefragt hat, ob dort vor der Erteilung eine Überprüfung zur Behebung von Eignungszweifeln durchgeführt wurde. Das Anfrageverfahren ist lt Ludovisy DAR 2005, 7 ff. nach einer Bund-Länder-Vereinbarung sowieso vorgeschrieben, bevor im Inland Maßnahmen ergriffen werden dürfen. Ich kann mir vorstellen, daß im Eilverfahren das Verwaltungsgericht bei einem derartigen Versäumnis die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder herstellt. Und dann müsste sich die Behörde im Widerspruchsverfahren erst einmal mit dem positiven Gutachten auseinandersetzen. MfG Lexus -------------------- |
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26.02.2005, 11:20
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#864
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Der Haken an der Sache: Wenn Du ein äG meinst, das ersetzt keine MPU. Meinst Du eine MPU, dann kannst Du Dir den Umweg übers Ausland sparen. Letztere wird aber bekanntermaßen nur nach Antrag auf Neuerteilung durchgeführt.
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Gast_Guest_* |
26.02.2005, 11:29
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#865
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vielen dank für die adressen, die betroffenen sollten umgehend dorthin schreiben und zwar möglichst viele!
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26.02.2005, 11:36
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#866
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
XDiver, hier scheint mir ein Mißverständnis vorzuliegen . Es geht doch darum, daß die Nutzung untersagt werden soll, weil vor der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis die Eignung nicht entsprechend den deutschen Standards geprüft wurde. Da eine ausländische Behörde kaum eine deutsche MPU anordnen kann, muss sie doch andere genauso gut geeignete Mittel akzeptieren, die sachlich geeignet sind, etwa bestehende Eignungszweifel zu beheben. Dies kann auch ein fachlich gut quailifiziertes Fahreignungsgutachten z. B. der Dekra sein, welches ich doch jederzeit ohne Benachrichtigung des Führerscheinbüros als privater Auftraggeber erstellen lassen kann .
Wenn nun die ausländische Behörde wahrheitsgemäß antwortet, dass die Zweifel dort bekannt waren, diese Zweifel jedoch mit einem positiven Eignungsgutachten widerlegt wurden, wird die inländische Führerscheinbehörde wohl kaum die Anerkennung der erteilten Fahrerlaubnis verweigern können. Überhaupt: was ist denn der Unterschied zwischen einem Fahreignungsgutachten (so der Ausdruck des Gesetzes) und der MPU (lediglich eine Laienbezeichnung). Die Dekra z. B. ist auch amtlich anerkannt. Wo liegen wirklich sachlich begründete Bedenken? MfG Lexus -------------------- |
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26.02.2005, 11:42
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#867
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Überhaupt: was ist denn der Unterschied zwischen einem Fahreignungsgutachten (so der Ausdruck des Gesetzes) und der MPU (lediglich eine Laienbezeichnung). Ein Fahreignungsgutachten kennt die FeV nicht. Dort ist entweder die Rede von einem medizinisch-psychologischen Gutachten oder einem ärztlichen Gutachten. MPU ist demnach keine Laienbezeichnung sondern nur eine Abkürzung der Gesetzesformulierung... IMHO ist ein Fahreignungsgutachten nichts anderes als eine MPU. -------------------- |
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26.02.2005, 11:53
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#868
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Tatsache ist: Deutschland verlangt nach wie vor [freiwillig] eine MPU für EU-FS-Besitzer, wenn früher eine deutsche Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Tatsache ist: Deutschland spricht in allen Bundesländern Nutzungsuntersagungen mit Sofortvollzug auf gültige EU-Führerscheine aus, wenn eine positive MPU nicht fristgerecht beigebracht wird. Ich komme z.B. aus Berlin. Tatsache ist: Deutschland beugt ganz klar EU-Recht. Tatsache ist: Deutschland kann nicht wirklich belangt werden. Tatsache ist: Deutschland macht einen riesigen Reibach dabei. Es gibt jetzt 6 Möglichkeiten für EU-FS-Besitzer, wenn eine positive MPU fristgerecht abgeliefert werden soll & man weiterfahren will: 1) Man liefert die positive MPU fristgerecht ab, dann hat Deutschland gewonnen. Dazu braucht man aber erst einmal eine teure psychologische Ausbildung. 2) Man gibt in Deutschland bei einer ersten -Kontrolle seine ausländische Adresse an & ist in Deutschland nicht gemeldet. Dann ist Deutschland für dich nicht zuständig & es kann keine Nutzungsuntersagung geben. Man müsste dann aber mehrere Jahre im Ausland wohnen & dort seine Steuern bezahlen. Dann hat Deutschland verloren. 3) Man legt Rechtsmittel gegen die widerrechtliche Nutzungsuntersagung ein & fährt trotzdem weiter. Das wäre eine Straftat & man wird wahrscheinlich auch dann bestraft, wenn man einen Prozess später vor dem Europäischen Gerichtshof gewinnt. Das kann dann viele Jahre Knast oder hohe Geldstrafen bedeuten. Dann hat Deutschland gewonnen. 4) Man fällt mit seinem EU-Führerschein in Deutschland nicht auf & darf auch nicht von der kontrolliert werden & wartet auf ein neues EU-Urteil. Dann hat Deutschland verloren. 5) Man zieht nach der Nutzungsuntersagung ins Ausland & hat von der Fahrerlaubnisbehörde für Deutschland ein Fahrverbot auf unbestimmte Zeit in der Tasche. Ob allerdings eine Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ins Ausland rechtswirksam erhoben werden kann, das weis ich nicht. Zuständig wäre das Gericht in Deutschland, wo die Tat begangen wurde. Dann hat Deutschland wieder gewonnen. 6) Man wird ganz schnell Diplomat oder Politiker & ist dann wegen diplomatischer Immunität vor Strafverfolgung sicher. --- Anmerkung Mod: Unregistrierter Doppelpost auf Wunsch des Verfassers gelöscht!! Chris Der Beitrag wurde von Chris bearbeitet: 26.02.2005, 12:04 -------------------- (\_/)
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26.02.2005, 11:55
Beitrag
#869
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Da haben sich leider ein paar Fehler in Deine Ausführungen eingeschlichen:
Zitat Tatsache ist: Deutschland beugt ganz klar EU-Recht. Das steht nicht fest und wird von führenden Juristen teilweise anders gesehen. Zitat Tatsache ist: Deutschland macht einen riesigen Reibach dabei. Wenn, dann höchstens über die Steuern der Gutachtenersteller. An einer MPU unmittelbar verdient D nichts. Zitat Man legt Rechtsmittel gegen die widerrechtliche Nutzungsuntersagung ein Siehe Punkt 1. Zitat Man fällt mit seinem EU-Führerschein in Deutschland nicht auf & darf auch nicht von der kontrolliert werden & wartet auf ein neues EU-Urteil. Dann hat Deutschland verloren. Nur unter der Voraussetzung, dass der EuGH im entsprechenden Sinne entscheidet. Zitat Ob allerdings eine Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ins Ausland rechtswirksam erhoben werden kann, das weis ich nicht. Grundsätzlich ist das möglich, wenn in D eine Straftat begangen worden ist. Zitat Man wird ganz schnell Diplomat oder Politiker & ist dann wegen diplomatischer Immunität vor Strafverfolgung sicher. Auch die Immunität von Abgeordneten und Diplomaten kann aufgehoben werden. -------------------- |
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26.02.2005, 11:59
Beitrag
#870
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
XDiver, das ist jetzt ein müßiger Streit um Wörter. Das der FeV übergeördnete StVG kennt nur das Fahreignungsgutachten, z. B..
§ 2 Abs. 8 StVG Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Bewerbers begründen, so kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, daß der Antragsteller ein Gutachten oder Zeugnis eines Facharztes oder Amtsarztes, ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr innerhalb einer angemessenen Frist beibringt. Und die FeV spricht in § 11 Abs. 3 auch von der Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Beguchtachtungsstelle für Fahreignung (und nur in Klammern dann von der medizinisch-psychologischen Untersuchung). Darf ich also den Oberbegriff Fahreignungsgutachten weiter benutzen? MfG Lexus -------------------- |
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26.02.2005, 12:03
Beitrag
#871
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Darf ich also den Oberbegriff Fahreignungsgutachten weiter benutzen? Da wir hier sicher keine Begriffsjurisprudenz betreiben wollen, mach was Du willst. Diese Debatte ist eh müßig. -------------------- |
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Gast_Guest_* |
26.02.2005, 12:03
Beitrag
#872
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stimmt es wirklich, dass in allen bundesländern mpu-schreiben rausgehen?
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26.02.2005, 12:06
Beitrag
#873
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat stimmt es wirklich, dass in allen bundesländern mpu-schreiben rausgehen? Hier im Forum gibt es gesicherte Erkenntnisse über NU aus Bayern, NRW, Berlin und ich meine was von Niedersachsen und BaWü in Erinnerung zu haben. Ich würde also grundsätzlich davon ausgehen, dass tatsächlich bundesweit so verfahren wird. -------------------- |
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26.02.2005, 12:09
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#874
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
die ganze Debatte ist nicht überflüssig: Mir geht es in der Sache darum, zu klären, ob die Verwaltung nicht nach der Bund-Länder-Vereinbarung erst dann mit Nutzungsverboten vorgehen kann, wenn sie vorher durch Anfrage geklärt hat, ob bei der ausländischen FS-Behörde die Eignungszweifel bekannt waren und ob diese vor der Erteilung behoben wurden; und sodann, ob das Unterlassen dieser durch Selbstbindung vorgeschriebenen Anfrage (über das KBA an das ausländische Führerscheinbüro) nicht im Eilverfahren erst einmal zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung führen muss.
MfG Lexus -------------------- |
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26.02.2005, 12:15
Beitrag
#875
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Ich habe nicht die Debatte grundsätzlich in Frage gestellt (die ist in der Tat sehr interessant), sondern den Streit um Begrifflichkeiten .
Hast Du mal einen Link zu besagter B-L-Vereinbarung? Die ist mir im Wortlaut nicht bekannt und die DAR habe ich leider nicht im Arbeitszimmer stehen. -------------------- |
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26.02.2005, 12:30
Beitrag
#876
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 |
ich habe mir gerade bestimmt zum 30.ten mal das schreiben durchgelesen von meinem anwalt.. der zählt allein 8 gerichtsurteile auf was fakt ist wo deutschland gegen verstösst.. und vier zitate aus dem urteil vom eugh wo klar hervorgeht das deutschland den fs anzuerkennen hat ohne wenn und aber... aber dieses kleines vg im bezug aufs eugh kann doch nicht die autorität in frage stellen und hat doch kein recht sich dagegen zu stellen..? bin mal gespannt was passieren wird.. habe wohl ein gutes gefühl..
-------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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26.02.2005, 12:31
Beitrag
#877
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
einen Link zu der Vereinbarung habe ich auch nicht; den wesentlichen Inhalt des Aufsatzes von Ludovisy gebe ich auf meiner HP unter http://www.ra-x-ius.de/Lexikon/Texte/EUFahrerlaubnis02.htm
wieder. L. gibt auch keine Quelle an. Ich hab das erst mal so geglaubt. MfG Lexus -------------------- |
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26.02.2005, 12:41
Beitrag
#878
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Ja, es gibt immer ein Restrisiko, dass Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof gewinnen könnte.
Deutschland macht einen riesigen Reibach durch Steuereinnahmen & Gebühren von der Führerscheinbehörde. Diplomaten & Abgeordnete zeigen bei einer Polizei-Kontrolle einfach ihren Diplomatenausweis & können weiterfahren, wenn von ihnen keine unmittelbare Gefahr (z.B. wegen offensichtlicher Trunkenheit) ausgeht. Außerdem werden Diplomaten wegen ihres Diplomatenkennzeichens gar nicht erst angehalten. Bei dieser Berufsgruppe gibt es auch unterschiedliche Immunitätsstufen. -------------------- (\_/)
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26.02.2005, 12:56
Beitrag
#879
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (gerri @ 26.02.2005, 12:30) aber dieses kleines vg im bezug aufs eugh kann doch nicht die autorität in frage stellen und hat doch kein recht sich dagegen zu stellen..? gerri, lies auch mal das EuGH-Urteil dreißigmal :-) Es geht doch jetzt in diesem Thread nur noch um die Gruppe derjenigen, deren Sperrfrist zwar abgelaugfen ist, bei denen aber dennoch Eignungszweifel fortbestehen, also z. b. bei einer BAK von über 1,60 Promille und dem daraus folgenden Erfordernis einer MPU. Und genau zu dieser Klein(?-)Gruppe hat der EuGH eben nichts gesagt. Deshalb kann (und muß?) die Bundesrepublik sich mit dem Problem befassen und somit auch jedes kleine Verwaltungsgericht. MfG Lexus -------------------- |
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26.02.2005, 13:04
Beitrag
#880
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Der EuGH hat nichts zu einer bestimmten Gruppe von Verkehrsauffaelligen gesagt, das ist korrekt. Aber er hat etwas zum §28FeV gesagt - und der wiederum befasst sich gerade mit dieser Deliquentengruppe ganz besonders.
Die Anmerkung von Geiger zum §28.5FeV finde ich da schon eher abwegig - eigentlich sollte der ganze §28FeV nicht mehr anwendbar sein. Bleibt letztendlich die Frage, ob nach einer Erteilung durch eine EU-Behoerde Eignungszweifel aufgrund weit zurueckliegender Taten ueber den §46FeV ueberpruefbar sind. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Gast_Guest_* |
26.02.2005, 13:19
Beitrag
#881
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Guests |
naja, so wie ihr es schreibt, macht D doch was es will, nämlich nutzungsuntersagungen
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Gast_Guest_* |
26.02.2005, 13:23
Beitrag
#882
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Guests |
oder nun doch nicht??
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26.02.2005, 13:25
Beitrag
#883
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 11.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8331 |
ZWISCHENSUMME (eines Nichtjuristen)
1. eine EU-FE wird grundsätzlich anerkannt (BRD erkennt das Urteil v. 29.04.04 an) 2. fällt man auf ist eine NU fällig (BRD erkennt das Urteil v. 29.04.04 an???) Das sind z.Z. die Fakten. Unser Problem: die NU Die Frage: darf Deutschland ein NU aussprechen? Oder anders gefragt: WANN muss/darf die FS eine NU aussrechen? Auch ohne aktuellem Anlass??? Meine Antwort: keine Ahnung... ABER Wenn Deutschland mich schon dazu zwingt eine MPU zu machen, dann muss diese vom Staat gezahlt werden! Man kann mich doch nicht einfach so -ohne aktuellem Anlass- zwingen ein kostenpflichtiges Gutachten abzulegen! |
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Gast_Guest_* |
26.02.2005, 13:26
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#884
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wenn nun schon einige nu ausgesprochen wurden, wie sind denn die berichte einer klage oder vorläufige anerkennung?
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Gast_Guest_* |
26.02.2005, 13:28
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#885
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oder gibt es noch keine gesicherten berichte darüber? dann gibt es wohl auch nur einzelne oder eine nu?
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26.02.2005, 13:28
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#886
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Wenn Deutschland mich schon dazu zwingt eine MPU zu machen, dann muss diese vom Staat gezahlt werden! Man kann mich doch nicht einfach so -ohne aktuellem Anlass- zwingen ein kostenpflichtiges Gutachten abzulegen! Das ist schon eindeutig geklaert. Es hat Dich ja keiner gezwungen, besoffen (oder irgendwie anders ungeeignet) ein Fahrzeug zu fuehren in einer Weise, die strafbar ist. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Gast_Guest_* |
26.02.2005, 13:31
Beitrag
#887
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halloo, keine antwort auf reaktionenauf nutzungsuntersagungen?
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26.02.2005, 13:33
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#888
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Mensch, lies Dich doch einfach hier ein.
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26.02.2005, 13:34
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#889
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 11.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8331 |
@/8Doc
Ich gebe Dir Recht, aber nur bei aktuellem Anlass! |
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Gast_Guest_* |
26.02.2005, 13:35
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#890
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also keine gesicherten! erkenntnisse über anordnung von einer mpu und keine gesicherten! erkenntnisse über nutzungsuntersagung. ist das von euch panikmache?
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26.02.2005, 13:38
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#891
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 |
hallo gerri und strich8,habe ich das richtig verstanden das gerri ab der 1.polizei kontrolle noch 6monate fahren konnte bis die nutzungsuntersagung kam?
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26.02.2005, 13:39
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#892
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 11.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8331 |
Wieso Panikmache? Gerri hat z.B. eine NU... was möchtest Du denn sonst noch hören?
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26.02.2005, 13:40
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#893
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat also keine gesicherten! erkenntnisse über anordnung von einer mpu und keine gesicherten! erkenntnisse über nutzungsuntersagung Stimmt nicht. Hier ist mind. eine (gerri) bekannt. Dazu die anhängigen Verfahren in München. -------------------- |
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26.02.2005, 13:46
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#894
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (Kermit007 @ 26.02.2005, 13:25) Wenn Deutschland mich schon dazu zwingt eine MPU zu machen, dann muss diese vom Staat gezahlt werden! Man kann mich doch nicht einfach so -ohne aktuellem Anlass- zwingen ein kostenpflichtiges Gutachten abzulegen! doch, man kann. Denn die Behörde hat auf Grund bestimmter Tatsachen Eignungszweifel. Die Beweislast (und damit die Kostenlast) zur Behebung der Zweifel liegt beim Alkoliker, ähm - Antragsteller. Aktuell ist ein Anlaß dann nicht mehr, wenn er zehn Jahre zurückliegt. MfG Lexus -------------------- |
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26.02.2005, 13:51
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#895
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 |
Hi all,
hab ich grade woanders gelesen von nem Fahrschüler in CZ: Zitat Hallo an alle,
ich war vor 2 Wochen in Pilzen und habe den EU -FS gemacht ! Eines Morgens kamen uniformierte Polizisten mit Maschinen- pistolen in die Fahrschule und stellten alles auf den Kopf. Es wurden die Kompletten Akten der Fahrschüler usw. beschlagnahmt. Dann worden die Türklinken abgeschraubt ! Darauf hin war es sehr ruhig und kein Fahrschullehrer usw. mehr zu sehen. Es dauerte Tage bis wieder jemand zu erreichen war. Prüfungen gab es nicht mehr. Erst ca. ne Woche später ging es weiter !! Dann aber waren Leute vom Ministerium anwesend und Kontrollierten den ganzen Ablauf der Führerscheinprüfungen usw. ! Also auch bei der praktischen Prüfung mit 5 Mann im Auto sowie bei der theoretischen !!! von 7 Personen flogen 4 durch die Prüfung ! War alles sehr suspekt !! Habe ihn aber bestanden und kann ihn in 4 Wochen abholen ! Meinen Antrag mit Unterlagen musste ich pers. bei der Führerschein Behörde abgeben !! Fakt : von den anforderungen genau so schwer wie in Deutschland nur das man weniger versteht und nicht sicher sein kann das der FS auch ohne MPU usw. gültig bleibt ! PS : Das ganze war ein echtes Abenteuer !!!!!! -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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26.02.2005, 14:02
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#896
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Darf ich mal den Verdacht äußern, daß keiner den Vorschlag von mir gut findet, gleich ein privat erstelltes positives Gutachten zur ausländischen Führerscheinbehörde mitzunehmen, weil die Betroffenen genau wisssen, daß sie ein positives Gutachten nicht schaffen, also selbst einsehen, daß sie nach wie vor nicht geeignet sind? :-)
Der Unterschied zur innerdeutschen MPU liegt für mich darin, daß die Erfahrung lehrt, daß die Psychologen der DEKRA z. b. "freundlicher" reagieren, wenn man freiwillig ein Gutachten beauftragt und sie Honorar verdienen lässt. Denn zwischen den privaten anerkannten Gutachterstellen herrscht natürlich auch ein Konkurrenzkampf. Und weiterhin gehe ich davon aus, daß die ausländische Behörde das Gutachten eben akzeptieren wird und damit eine Überprüfung der Eignungszweifel stattgefunden hat. Dann kann man doch mit Fug und "Recht(?)" sagen: Was will die Behörde denn nun noch verlangen? Ich rede hier wohlgemerkt nicht von einem Schummelgutachten oder einem rein privaten Quacksalber. Aber jeder kennt die kontroversen Auseinandersetzungen um die Anforderungen an Gutachten und deren Zustandekommen. Diese Hürde ist nicht so hoch, wenn man selbst freiwillig einen Auftrag erteilt. Irgendwie muß doch auch mal gesagt werden, daß plötzlich alle diejenigen glühende Europäer geworden sind (es lebe der EuGH über alles!!!), die glauben, ein Schlupfloch vor der MPU entdeckt zu haben oder auf reißerische ausländische Werbung reingefallen sind. MfG Lexuse -------------------- |
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26.02.2005, 14:09
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#897
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Ich bin immer noch der Meinung, dass eine entsprechende Untersuchung auf freiwilliger Basis nicht erfolgen kann. Grundlage für das Gutachten ist die Kenntnis der FE-Akte. Diese wird jedoch nicht an das MPI versandt, solange kein Antrag auf Neuerteilung gestellt worden ist.
Wie kommst Du nun darauf, dass eine freiwillige Untersuchung durchgeführt werden würde? -------------------- |
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Gast_Berliner_* |
26.02.2005, 14:27
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#898
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Zitat (Thommy Bumm @ 26.02.2005, 12:41) Ja, es gibt immer ein Restrisiko, dass Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof gewinnen könnte. Deutschland macht einen riesigen Reibach durch Steuereinnahmen & Gebühren von der Führerscheinbehörde. Diplomaten & Abgeordnete zeigen bei einer Polizei-Kontrolle einfach ihren Diplomatenausweis & können weiterfahren, wenn von ihnen keine unmittelbare Gefahr (z.B. wegen offensichtlicher Trunkenheit) ausgeht. Außerdem werden Diplomaten wegen ihres Diplomatenkennzeichens gar nicht erst angehalten. Bei dieser Berufsgruppe gibt es auch unterschiedliche Immunitätsstufen. Tommy Bumm ich hätte gerne deine E-Mail, meine ist: *********** Ich komme an deine hier leider nicht ran. Melde dich bitte. **** Anmerkung Moderator: Bitte keine Email Adressen hier veröffentlichen. Mail Addy gelöscht. Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 26.02.2005, 19:04 |
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26.02.2005, 14:29
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#899
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Hi Lexus!
Das war eine interessante Sichtweise von Dir, die aber so nicht funktioniert. Die MPU-Behörde prüft individuell nach Aktenlage, die sie von der Fahrerlaubnisbehörde bekommt. Deswegen kannst Du auch keine MPU im Ausland machen. -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination |
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26.02.2005, 14:43
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#900
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Irgendwie trage ich diese Überzeugung von jeher in mir :-).
Es ist doch auch möglich, das Gutachten schon vor dem Antrag auf Wiedererteilung zu machen. Der Gutachter wird wohl nach dem Anlaß usw. fragen und sich das Urteil oder die Urteile vorlegen lassen. Man kann wohl auch mit dem Führerscheinbüro einvernehmlich eine Aktenübersendung vereinbaren. Ich habe von Mandanten, die es außerordentlich eilig hatten, schon wahre Wunderdinge in dieser Richtung gehört. Wahrscheinlich wird eine Begutachtung innerhalb der Sperrfrist nicht zulässig sein, weil das gegen die rechtskräftig festgestellte Nichteignung verstoßen würde. Aber wenn dann das Gutachten einmal da ist und die Akte wieder an das FS-Büro zurückgegangen ist und gar kein Antrag gestellt wird, dann kräht doch kein inländischer Hahn danach. Mir geht es ja noch um einen weiteren Gedanken: Irgendwie muss natürlich auch die deutsche Verwaltung einen gewissen Respekt vor ausländischen EU-Führerscheinentscheidungen haben. Zwischen der Nichtanerkennung, weil eine Eignungsüberprüfung in charakterlicher Hinsicht überhaupt nicht stattgefunden hat, und Anerkennung, weil MPU-Standards eingehalten wurden, liegt ja ein weites Feld. Wenn nun die ausländische Behörde bescheinigt, über die Eignungszweifel aufgeklärt worden zu sein und Bescheid gewusst zu haben, und weiter erklärt, dass geeignete Beweismittel vorgelegen haben, mit denen diese Zweifel auch überwunden wurden, dann kommt es evtl. unter europarechtlichen Gesichtspunkten nicht mehr darauf an, ob nun exakt der inländische MPU-Standard eingehalten wurde, sondern es genügt, dass die Beweismittel zur Zweifelsüberwindung objektiv geeignet waren. Und das kann vielliecht sogar ein entsprechend qualifiziertes Gutachten eines "privaten" Verkehrspsychologen sein. Das europarechtliche Problem der gegenwärtigen Praxis liegt doch darin, daß Deutschland versucht, seinen eigenen MPU-Standard als gesamteuropäische Meßlatte durchzudrücken. Das wird wohl auf Dauer nicht gehen. Europarechtlich "fallen" wir möglicherweise wieder auf den auch bei uns früher gegebenen Zustand "zurück", daß auch andere Gutachten als die der amtlich anerkannten Gutachterstellen geeignete Eignungsnachweise darstellen können. Ok, das überschreitet den Thread schon etwas. Aber es gibt oft nicht nur das Alles-oder-Nichts-Prinzip. MfG Lexus MfG Lexus -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 09:34 |