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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 4), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 13:19
Beitrag #881





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naja, so wie ihr es schreibt, macht D doch was es will, nämlich nutzungsuntersagungen
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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 13:23
Beitrag #882





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oder nun doch nicht??
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Kermit007
Beitrag 26.02.2005, 13:25
Beitrag #883


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ZWISCHENSUMME (eines Nichtjuristen)

1. eine EU-FE wird grundsätzlich anerkannt (BRD erkennt das Urteil v. 29.04.04 an)
2. fällt man auf ist eine NU fällig (BRD erkennt das Urteil v. 29.04.04 an???)

Das sind z.Z. die Fakten.

Unser Problem: die NU

Die Frage: darf Deutschland ein NU aussprechen? Oder anders gefragt: WANN muss/darf die FS eine NU aussrechen? Auch ohne aktuellem Anlass???

Meine Antwort: keine Ahnung...

ABER

Wenn Deutschland mich schon dazu zwingt eine MPU zu machen, dann muss diese vom Staat gezahlt werden! Man kann mich doch nicht einfach so -ohne aktuellem Anlass- zwingen ein kostenpflichtiges Gutachten abzulegen!
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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 13:26
Beitrag #884





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wenn nun schon einige nu ausgesprochen wurden, wie sind denn die berichte einer klage oder vorläufige anerkennung?
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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 13:28
Beitrag #885





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oder gibt es noch keine gesicherten berichte darüber? dann gibt es wohl auch nur einzelne oder eine nu?
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strichachtdoktor
Beitrag 26.02.2005, 13:28
Beitrag #886


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Zitat
Wenn Deutschland mich schon dazu zwingt eine MPU zu machen, dann muss diese vom Staat gezahlt werden! Man kann mich doch nicht einfach so -ohne aktuellem Anlass- zwingen ein kostenpflichtiges Gutachten abzulegen!

Das ist schon eindeutig geklaert. Es hat Dich ja keiner gezwungen, besoffen (oder irgendwie anders ungeeignet) ein Fahrzeug zu fuehren in einer Weise, die strafbar ist.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 13:31
Beitrag #887





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halloo, keine antwort auf reaktionenauf nutzungsuntersagungen?
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RA XDiver
Beitrag 26.02.2005, 13:33
Beitrag #888


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Mensch, lies Dich doch einfach hier ein.


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Kermit007
Beitrag 26.02.2005, 13:34
Beitrag #889


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@/8Doc

Ich gebe Dir Recht, aber nur bei aktuellem Anlass!
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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 13:35
Beitrag #890





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also keine gesicherten! erkenntnisse über anordnung von einer mpu und keine gesicherten! erkenntnisse über nutzungsuntersagung. ist das von euch panikmache?
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michael_mk
Beitrag 26.02.2005, 13:38
Beitrag #891


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hallo gerri und strich8,habe ich das richtig verstanden das gerri ab der 1.polizei kontrolle noch 6monate fahren konnte bis die nutzungsuntersagung kam? think.gif
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Kermit007
Beitrag 26.02.2005, 13:39
Beitrag #892


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Wieso Panikmache? Gerri hat z.B. eine NU... was möchtest Du denn sonst noch hören?
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RA XDiver
Beitrag 26.02.2005, 13:40
Beitrag #893


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Zitat
also keine gesicherten! erkenntnisse über anordnung von einer mpu und keine gesicherten! erkenntnisse über nutzungsuntersagung


Stimmt nicht. Hier ist mind. eine (gerri) bekannt. Dazu die anhängigen Verfahren in München.


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Lexus
Beitrag 26.02.2005, 13:46
Beitrag #894


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Zitat (Kermit007 @ 26.02.2005, 13:25)
Wenn Deutschland mich schon dazu zwingt eine MPU zu machen, dann muss diese vom Staat gezahlt werden! Man kann mich doch nicht einfach so -ohne aktuellem Anlass- zwingen ein kostenpflichtiges Gutachten abzulegen!

doch, man kann. Denn die Behörde hat auf Grund bestimmter Tatsachen Eignungszweifel. Die Beweislast (und damit die Kostenlast) zur Behebung der Zweifel liegt beim Alkoliker, ähm - Antragsteller.

Aktuell ist ein Anlaß dann nicht mehr, wenn er zehn Jahre zurückliegt.

MfG Lexus


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Roland
Beitrag 26.02.2005, 13:51
Beitrag #895


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Hi all,

hab ich grade woanders gelesen von nem Fahrschüler in CZ:
Zitat
Hallo an alle,

ich war vor 2 Wochen in Pilzen und habe den EU -FS gemacht !
Eines Morgens kamen uniformierte Polizisten mit Maschinen-
pistolen in die Fahrschule und stellten alles auf den Kopf.
Es wurden die Kompletten Akten der Fahrschüler usw. beschlagnahmt.
Dann worden die Türklinken abgeschraubt !

Darauf hin war es sehr ruhig und kein Fahrschullehrer usw. mehr zu sehen.
Es dauerte Tage bis wieder jemand zu erreichen war.
Prüfungen gab es nicht mehr.
Erst ca. ne Woche später ging es weiter !!
Dann aber waren Leute vom Ministerium anwesend und Kontrollierten
den ganzen Ablauf der Führerscheinprüfungen usw. !
Also auch bei der praktischen Prüfung mit 5 Mann im Auto sowie bei der theoretischen !!!
von 7 Personen flogen 4 durch die Prüfung !
War alles sehr suspekt !!
Habe ihn aber bestanden und kann ihn in 4 Wochen abholen !
Meinen Antrag mit Unterlagen musste ich pers. bei der Führerschein Behörde abgeben !!

Fakt : von den anforderungen genau so schwer wie in Deutschland
nur das man weniger versteht und nicht sicher sein kann das der FS
auch ohne MPU usw. gültig bleibt !

PS : Das ganze war ein echtes Abenteuer !!!!!!


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Lexus
Beitrag 26.02.2005, 14:02
Beitrag #896


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Darf ich mal den Verdacht äußern, daß keiner den Vorschlag von mir gut findet, gleich ein privat erstelltes positives Gutachten zur ausländischen Führerscheinbehörde mitzunehmen, weil die Betroffenen genau wisssen, daß sie ein positives Gutachten nicht schaffen, also selbst einsehen, daß sie nach wie vor nicht geeignet sind? :-)

Der Unterschied zur innerdeutschen MPU liegt für mich darin, daß die Erfahrung lehrt, daß die Psychologen der DEKRA z. b. "freundlicher" reagieren, wenn man freiwillig ein Gutachten beauftragt und sie Honorar verdienen lässt. Denn zwischen den privaten anerkannten Gutachterstellen herrscht natürlich auch ein Konkurrenzkampf. Und weiterhin gehe ich davon aus, daß die ausländische Behörde das Gutachten eben akzeptieren wird und damit eine Überprüfung der Eignungszweifel stattgefunden hat.

Dann kann man doch mit Fug und "Recht(?)" sagen: Was will die Behörde denn nun noch verlangen?

Ich rede hier wohlgemerkt nicht von einem Schummelgutachten oder einem rein privaten Quacksalber. Aber jeder kennt die kontroversen Auseinandersetzungen um die Anforderungen an Gutachten und deren Zustandekommen. Diese Hürde ist nicht so hoch, wenn man selbst freiwillig einen Auftrag erteilt.

Irgendwie muß doch auch mal gesagt werden, daß plötzlich alle diejenigen glühende Europäer geworden sind (es lebe der EuGH über alles!!!), die glauben, ein Schlupfloch vor der MPU entdeckt zu haben oder auf reißerische ausländische Werbung reingefallen sind.

MfG Lexuse


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RA XDiver
Beitrag 26.02.2005, 14:09
Beitrag #897


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Ich bin immer noch der Meinung, dass eine entsprechende Untersuchung auf freiwilliger Basis nicht erfolgen kann. Grundlage für das Gutachten ist die Kenntnis der FE-Akte. Diese wird jedoch nicht an das MPI versandt, solange kein Antrag auf Neuerteilung gestellt worden ist.

Wie kommst Du nun darauf, dass eine freiwillige Untersuchung durchgeführt werden würde?


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Gast_Berliner_*
Beitrag 26.02.2005, 14:27
Beitrag #898





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Zitat (Thommy Bumm @ 26.02.2005, 12:41)
Ja, es gibt immer ein Restrisiko, dass Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof gewinnen könnte.

Deutschland macht einen riesigen Reibach durch Steuereinnahmen & Gebühren von der Führerscheinbehörde.

Diplomaten & Abgeordnete zeigen bei einer Polizei-Kontrolle einfach ihren Diplomatenausweis & können weiterfahren, wenn von ihnen keine unmittelbare Gefahr (z.B. wegen offensichtlicher Trunkenheit) ausgeht. Außerdem werden Diplomaten wegen ihres Diplomatenkennzeichens gar nicht erst angehalten. Bei dieser Berufsgruppe gibt es auch unterschiedliche Immunitätsstufen.

wink.gif

Tommy Bumm
ich hätte gerne deine E-Mail, meine ist: ***********
Ich komme an deine hier leider nicht ran.
Melde dich bitte.

**** Anmerkung Moderator:

Bitte keine Email Adressen hier veröffentlichen. Mail Addy gelöscht.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 26.02.2005, 19:04
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Perplex
Beitrag 26.02.2005, 14:29
Beitrag #899


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Hi Lexus!
Das war eine interessante Sichtweise von Dir, die aber so nicht funktioniert.
Die MPU-Behörde prüft individuell nach Aktenlage, die sie von der Fahrerlaubnisbehörde bekommt.
Deswegen kannst Du auch keine MPU im Ausland machen.
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Lexus
Beitrag 26.02.2005, 14:43
Beitrag #900


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Irgendwie trage ich diese Überzeugung von jeher in mir :-).

Es ist doch auch möglich, das Gutachten schon vor dem Antrag auf Wiedererteilung zu machen. Der Gutachter wird wohl nach dem Anlaß usw. fragen und sich das Urteil oder die Urteile vorlegen lassen. Man kann wohl auch mit dem Führerscheinbüro einvernehmlich eine Aktenübersendung vereinbaren. Ich habe von Mandanten, die es außerordentlich eilig hatten, schon wahre Wunderdinge in dieser Richtung gehört.

Wahrscheinlich wird eine Begutachtung innerhalb der Sperrfrist nicht zulässig sein, weil das gegen die rechtskräftig festgestellte Nichteignung verstoßen würde.

Aber wenn dann das Gutachten einmal da ist und die Akte wieder an das FS-Büro zurückgegangen ist und gar kein Antrag gestellt wird, dann kräht doch kein inländischer Hahn danach.

Mir geht es ja noch um einen weiteren Gedanken: Irgendwie muss natürlich auch die deutsche Verwaltung einen gewissen Respekt vor ausländischen EU-Führerscheinentscheidungen haben. Zwischen der Nichtanerkennung, weil eine Eignungsüberprüfung in charakterlicher Hinsicht überhaupt nicht stattgefunden hat, und Anerkennung, weil MPU-Standards eingehalten wurden, liegt ja ein weites Feld.

Wenn nun die ausländische Behörde bescheinigt, über die Eignungszweifel aufgeklärt worden zu sein und Bescheid gewusst zu haben, und weiter erklärt, dass geeignete Beweismittel vorgelegen haben, mit denen diese Zweifel auch überwunden wurden, dann kommt es evtl. unter europarechtlichen Gesichtspunkten nicht mehr darauf an, ob nun exakt der inländische MPU-Standard eingehalten wurde, sondern es genügt, dass die Beweismittel zur Zweifelsüberwindung objektiv geeignet waren. Und das kann vielliecht sogar ein entsprechend qualifiziertes Gutachten eines "privaten" Verkehrspsychologen sein.

Das europarechtliche Problem der gegenwärtigen Praxis liegt doch darin, daß Deutschland versucht, seinen eigenen MPU-Standard als gesamteuropäische Meßlatte durchzudrücken. Das wird wohl auf Dauer nicht gehen. Europarechtlich "fallen" wir möglicherweise wieder auf den auch bei uns früher gegebenen Zustand "zurück", daß auch andere Gutachten als die der amtlich anerkannten Gutachterstellen geeignete Eignungsnachweise darstellen können. Ok, das überschreitet den Thread schon etwas. Aber es gibt oft nicht nur das Alles-oder-Nichts-Prinzip.

MfG Lexus



MfG Lexus


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 26.02.2005, 14:49
Beitrag #901





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Zitat (Lexus @ 26.02.2005, 14:02)
Der Unterschied zur innerdeutschen MPU liegt für mich darin, daß die Erfahrung lehrt, daß die Psychologen der DEKRA z. b. "freundlicher" reagieren, wenn man freiwillig ein Gutachten beauftragt und sie Honorar verdienen lässt. Denn zwischen den privaten anerkannten Gutachterstellen herrscht natürlich auch ein Konkurrenzkampf. Und weiterhin gehe ich davon aus, daß die ausländische Behörde das Gutachten eben akzeptieren wird und damit eine Überprüfung der Eignungszweifel stattgefunden hat.

Dein Vorschlag funktioniert doch wohl nur mit einer freiwilligen positiven MPU.

Dann kannst Du auch mit den Dekra Leuten aushandeln, daß eine angeordnete MPU mit dem gleichen Ergebnis ausgeht.

Alles weitere dann nach § 28.5
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Lexus
Beitrag 26.02.2005, 15:03
Beitrag #902


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Natürlich funktioniert es nur mit einem positiven Gutachten. Willst du etwa die anderen Klienten auf der Straße Fahrzeuge führen sehen?

Ich sehe aber einen Unterschied zwischen angeordneter und freiwiliger Untersuchung. Genauso wie die Leute, die an einem Alkoholkursus teilgenommen haben, beim Gutachten durchkommen und die anderen meistens nicht. Das liegt m. E. nicht etwa daran, daß sie in dem Kursus so viel gelernt haben, sondern daran, dass die Gutachterstellen einfach honorieren, dass der Aspirant schon mal für den Kursus gezahlt hat.

Da es um Psychologen geht, ist eben auch viel "Psychologie" im Spiel.

Aber noch einmal: Mir geht es in erster Linie darum, den Standpunkt auf europarechtlicher Ebene aufzuweichen, daß MPU alleinseligmachend ist (siehe insoweit meinen vorigen Beitrag). Die Diskussion geht doch bisher immer nur um die beiden Extremstandpunkte.

Vielleicht ist der Weg über ein freiwilliges (natürlich positives) Gutachten (von wem dann auch immer, Hauptsache objektiv brauchbar) geeignet, zu anerkannten EU-Fahrerlaubnissen zu kommen.

MfG Lexus


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Perplex
Beitrag 26.02.2005, 15:09
Beitrag #903


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Es wäre ja auch denkbar man teilt der Führerscheinbehörde in Deutschland mit, dass man inzwischen wieder ins Ausland gezogen sei. Von dort aus sollen die dir mitteilen, wo in diesem Ausland eine MPU abgelegt werden soll. Du erklärst dich selbstverständlich dazu bereit wohnortnah deine Eignungszweifel aus dem Weg zu räumen. Schließlich möchtest du ja auch in Zukunft wieder in Deutschland fahren dürfen.
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Lexus
Beitrag 26.02.2005, 15:14
Beitrag #904


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Zitat (XDiver @ 26.02.2005, 14:09)
Grundlage für das Gutachten ist die Kenntnis der FE-Akte. Diese wird jedoch nicht an das MPI versandt, solange kein Antrag auf Neuerteilung gestellt worden ist.

Lässt sich das Problem nicht über Akteneinsicht lösen? Hier in Brandenburg hat sogar jeder Bürger ein landesverfassungsrechtlich verbrieftes Recht, jede Verwaltungsakte (nicht nur seine eigene) einsehen und auf seine Kosten kopieren zu können, sofern nicht Rechte Dritter entgegenstehen.

MfG Lexus


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Medusa
Beitrag 26.02.2005, 15:18
Beitrag #905


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Zitat (strichachtdoktor @ 26.02.2005, 13:28)
Zitat
Wenn Deutschland mich schon dazu zwingt eine MPU zu machen, dann muss diese vom Staat gezahlt werden! Man kann mich doch nicht einfach so -ohne aktuellem Anlass- zwingen ein kostenpflichtiges Gutachten abzulegen!

Das ist schon eindeutig geklaert. Es hat Dich ja keiner gezwungen, besoffen (oder irgendwie anders ungeeignet) ein Fahrzeug zu fuehren in einer Weise, die strafbar ist.

Ist ja nach EU-FE Erteilung auch nicht vorgekommen .. cool.gif
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RA XDiver
Beitrag 26.02.2005, 15:19
Beitrag #906


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@ Lexus

Das könnte durchaus möglich sein. Ich denke, jedes Bundesland gestattet dem Bürger Akteneinsicht, zumindest in die, ihn betreffenden Akten. Hier (in NRW) ist das auch möglich.

Ist nicht sogar mittlerweile eine Regelung wie in Brandenburg bundesweit im Gespräch?

Ein unter diesen Voraussetzungen posives Gutachten dürfte sicherlich eine Chance sein, einer Nutzungsuntersagung zu entgehen. M.E. wäre eine solche dann nicht mehr begründbar.

Fakt ist jedoch, dass ein Großteil der EU-FE-Besitzer den Weg ins Ausland ja gerade deshalb beschreitet, um eben nicht den Weg zum MPI antreten zu müssen. Deswegen dürfte Dein (nicht uninteressaner Vorschlag) wohl rein akademischer Natur sein.


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Perplex
Beitrag 26.02.2005, 15:23
Beitrag #907


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Klar, man macht eine allgemeine MPU, die jegliche Eignungszweifel aus der Welt schafft. Der Psychologe geht dann erst einmal von deiner, in jeder Hinsicht, völligen charakterlichen Ungeeignetheit aus & du beweist ihm das Gegenteil.
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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 16:33
Beitrag #908





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Zitat (Medusa @ 26.02.2005, 15:18)
Ist ja nach EU-FE Erteilung auch nicht vorgekommen .. cool.gif

Aber vor dem Entzug der Deutschen Fahrerleubnis.
Und über eins solltest du dir im klaren sein.
Alkoholismus ist eine sehr langwierige Krankheit, die legt man nicht eben mal so ab wie nen dreckiges Hemd.
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Mr.T
Beitrag 26.02.2005, 16:42
Beitrag #909


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@Lexus:
schau mal in Anlage 15 FeV. Hier ist besonders Nr. 1a interessant:
Zitat
Die Untersuchung ist anlassbezogen und unter Verwendung der von der Fahrerlaubnisbehörde zugesandten Unterlagen über den Betroffenen vorzunehmen. Der Gutachter hat sich an die durch die Fahrerlaubnisbehörde vorgegebene Fragestellung zu halten.


Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 26.02.2005, 16:42


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Lexus
Beitrag 26.02.2005, 18:37
Beitrag #910


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@Mr.T

jaha - aber: meine Überlegungen gingen europarechtlich in die Richtung, ob diese Bestimmungen auch so stringent angewendet werden können, wenn es um die Frage geht, ob die ausländische Führerscheinbehörde ihr bekannte Zweifel aufgeklärt hat.

Bisher wird die Diskussion doch so geführt: Die einen sagen, seit dem EuGH-Urteil interessiert sie innerstaatliches Recht überhaupt nicht mehr; die Gegenmeinung (Verwaltung und andere vernünftige Leute) sagen, dass auf das MPU-Erfordernis im Interesse der Verkehrssicherheit nicht verzichtet werden kann - Ergebnis: Nutzungsuntersagung.

Ich überlege, ob dann, wenn die ausländische Behörde tatsächlich wahrheitsgemäß über die Eignungszweifel unterrichtet wurde, und diese Zweifel bei ihr als der verantwortlichen ausstellenden Behörde, die auch an die Führerschein-Richtlinie gebunden ist, durch Vorlage eines positiven Fahreignungsgutachtens in privatem Auftrag beseitigt wurden, die deutsche Behörde dieser ausländischen Fahrlerlaubnis auf Dauer die Anerkennung nicht mehr versagen kann.

Und dass es über Akteneinsicht usw. möglich ist, einem Gutachter die Führerscheinakte zur Verfügung zu stellen, ist doch trotz der von dir zitierten Bestimmung möglich (und ob diese Bestimmung überhaupt mit EU-Recht vereinbar ist, ist doch wegen des nicht überall gleichen Standards noch fraglich).


MfG Lexus


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Bentley222
Beitrag 26.02.2005, 18:59
Beitrag #911


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Hi Lexus,

Zitat
Und dass es über Akteneinsicht usw. möglich ist, einem Gutachter die Führerscheinakte zur Verfügung zu stellen, ist doch trotz der von dir zitierten Bestimmung möglich


O.k., ich kopiere meine Akte, lasse aber die ein oder andere Seite unter den Tisch fallen... Der Gutachter kann nicht fragen, weil er's nicht besser weiss...

Also ganz ehrlich, so gibt das nix mad.gif

Zitat
und ob diese Bestimmung überhaupt mit EU-Recht vereinbar ist, ist doch wegen des nicht überall gleichen Standards noch fraglich


Genau DARUM geht es doch die ganze Zeit in diesen Thread.... ist eine MPU erforderlich, um in D eine EU-FE nutzen zu können ....

Schönen Gruß, Bentley
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Lexus
Beitrag 26.02.2005, 19:13
Beitrag #912


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@ Bentley222

klar ging es darum auch.

Aber es ging immer nur um die Fälle (nämlich alle Fälle, sag ich mal), in denen doch feststeht, dass der ausländischen Behörde das Vorliegen von Eignungszweifeln verschwiegen wurde.

Mir geht es ausdrücklich und mehrfach betont um Fälle, in denen es eben nicht verschwiegen wird, sondern man gleich ein positives - möglicherweise rein privat eingeholtes - Eignungsgutachten ins Ausland mitbringt.

Das wurde auch von wenigen so verstanden, denke ich, aber leider nicht von allen, die eben keine MPU wollen und auch sonst überhaupt nicht mehr ihre Eignung nachweisen möchten.

MfG Lexus


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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 19:13
Beitrag #913





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genau darum geht es. und deshlab wundert es mich, dass in dem forum noch keine rede davon ist (es soll ja schon angeordnete mpu´s geben und auch nutzuntersagungen), ob maßnahmen, die von den betroffenen dann (auch) per anwalt unternommen worden sind, ausgegangen sind!
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Lexus
Beitrag 26.02.2005, 19:17
Beitrag #914


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nochmal @Bentley222

ausser dem augenblicklichen Meinungssteit, der m. E. längst zu Ungunsten der tschechischen usw. FE entschieden ist, gibt es doch auch noch eine Zukunft, über die es sich nachzudenken lohnt.

Mein Ansatz war: es ist leichter, ein privates positives Gutachten zu bekommen als eine positive MPU; aber was will die deutsche Behörde machen, wenn die ausländische Behörde antwortet: Klar wußten wir, das Eignungszweifel bestanden, aber wir haben dies überprüft und sind zu einem für den Bewerber positiven Ergebnis gekommen.

Greift auch in diesen Fällen die Möglichkeit der Nutzungsversagung? Das ist m. E. die entscheidende und noch völlig offene Frage.

MfG Lexus


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Lexus
Beitrag 26.02.2005, 19:20
Beitrag #915


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Zitat (Guest @ 26.02.2005, 19:13)
..., dass in dem forum noch keine rede davon ist

irgendwie ermüdet das, hier ist davon schon soviel die Rede gewesen einschließlich Gerichtsentscheidungen aus München und MÜnster und Maßnahmen in verschiedenen Bundesländern, dass die Diskussion doch nur Sinn macht, wenn sich jeder erst mal einliest.


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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 19:22
Beitrag #916





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erstens ist noch überhaupt nichts geklärt! (Denn dann gäbe es diese diskussion nicht).
warum soll nicht einfach behaupten, wir glauben dem anderen staat ja, aber wir haben trotzdem zweifel... dann wärst du ganau da, wo einige jetzt schon sind.
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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 19:22
Beitrag #917





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meinte deutschland
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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 19:24
Beitrag #918





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in den von dir zitierten gerichtsverhandlungen gab es aber andere ausgangslagen und voraussetzungen!
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Bentley222
Beitrag 26.02.2005, 19:24
Beitrag #919


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Hi Lexus,

was meinst Du denn mit einem privaten Gutachten?
Es gibt hier in D einige Verkehrs-Psychologen, denen es erlaubt ist, amtlich anerkannte MPU's zu verfassen. Nur kannst Du die an einem Finger abzählen und rate mal, wie voll deren Praxen sind.

Nochmals, ein medizinisch-psychologisches Gutachten, welches von den deutschen Ämtern "geschluckt" wird, wird nur noch Übersendung der gesamten FS-Akte durch die Behörde anerkannt. Es soll sogar Behörden geben, die bei dem MPI anrufen, ob man tatsächlich auch zur Begutachtung "da war"....

Zitat
Greift auch in diesen Fällen die Möglichkeit der Nutzungsversagung? Das ist m. E. die entscheidende und noch völlig offene Frage.


Nach ofizieller deutscher Lesart ja, da keine MPU abgelegt wurde und die Nicht-Eignung nicht widerlegt wurde....

Schönen Gruß, Bentley
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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 19:24
Beitrag #920





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das kann man nicht eins zu eins auf eu-fsinhaber umsetzen!
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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 19:27
Beitrag #921





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Zitat (Lexus @ 26.02.2005, 19:20)
Zitat (Guest @ 26.02.2005, 19:13)
..., dass in dem forum noch keine rede davon ist

irgendwie ermüdet das, hier ist davon schon soviel die Rede gewesen einschließlich Gerichtsentscheidungen aus München und MÜnster und Maßnahmen in verschiedenen Bundesländern, dass die Diskussion doch nur Sinn macht, wenn sich jeder erst mal einliest.

mensch, es ist doch nur ein! gericht unter vielen anderen in D. also kann jedes gericht anders entscheiden
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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 19:30
Beitrag #922





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auperdem, wie sind die widerbzw einsprüche und maßnahmen des anwalts ausgegangen? dacon schreibt hier keiner was...
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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 19:33
Beitrag #923





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also ich zum beispiel, ich habe seit einigen monaten einen cz-fs, wurde dreimal kontrolliert, nichts ist bis jetzt. die erste kontrolle ist ca. zwei monate her.
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Lexus
Beitrag 26.02.2005, 19:35
Beitrag #924


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@ Bentley222

Gut, führen wir die Diskussion also unter der Überschrift: "Die Sprechstunde meines Verkehrspsychologen ist voll, was nun?"

Ich meinte nicht nur amtliche anerkannte Gutachter, sondern auch andere. Ich habe in einem Beitrag mal gesagt, dass es um fachkompetente, objektiv brauchbare Gutachten geht. Auf den Inhalt kommt es an, nicht auf die ausstellende Person.

Dass das alles für die Wiedererteilung einer deutschen FE im Inland so ist, wie du meinst, ist doch klar.

Aber: Es ist noch kein einziger Fall entschieden oder aufgetreten, bei dem der FS-Aspirant mit mehr als 1,60 Prom. der tschechischen Führerscheinbehörde sein Strafurteil hingelegt und die damit gezwungen hat, über seine charakterliche Eignung eine sachliche Entscheidung zu treffen. Und um diesen Fall geht es mir. Es handelt sich dann um einen FE-Führerschein, bei dem eben vor der Ausstellung eine Überprüfung der Eignung stattgefunden hat.

Kann in einem solchen Fall die deutsche Behörde sich für das Inland tatsächlich über das Prüfungsergebnis eines anderen EU-Staates hinwegsetzen?

Ich werde zu diesem Thema aber nichts mehr schreiben. Hier sind offenbar überwiegend Diskutanten, die lediglich nach einem Schlupfloch suchen, um dem Nachweis ihrer Fahreignung mit allen Folgen der Gefährdung der Allgemeinheit ganz zu entgehen.

MfG Lexus


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Beitrag 26.02.2005, 19:37
Beitrag #925





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@lexus
wieso kommst du überhaupt auf so einen vorschlag? dann mach doch deine mpu hier in deutschland, dann ist doch für dich doch alles gut...
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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 19:39
Beitrag #926





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und natürlich kann d sich über die prüfung eines anderen staates hinwegsetzen, mit dem selben grund, mit dem d das alles macht. weil. du mußt eine deutschhe mpu vorlege
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Medusa
Beitrag 26.02.2005, 19:40
Beitrag #927


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@Lexus

Ich finde Deine Gedanken sehr interessant, jedoch sehe ich nach 91/439/EWG die Ausstellende Behörde bereits jetzt in der Pflicht die Eignung des Kandidaten zu überprüfen. Insbesonders gemäß Artikel 2 und Anhang 2. Es wird in der Richtline auch nicht nach Erst- und Wiedererteilung unterschieden. Wie diese Eignungsprüfung stattfindet ist nicht festgelegt und somit Sache jedes Landes. Die Praxis mancher Länder cool.gif keine Eignungsprüfung gemäß 91/439/EWG zu machen und stattdessen einen Vortrauenvorschuß zu gewähren ist für mich eher problematisch .. Die Wiedererteilung ist für mich nach 91/439/EWG eine Erteilung. Über die Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung hat bereits der EuGH aufgeklärt, das eine Gebrauchsuntersagung die einer Gebrauchserlaubnis folgt keine Anerkennung des Hoheitsakt des ausstellenden Staates ist , wird der EuGH hoffentlich bald erklären. Wobei die Betonung meinerseits auf "bald" liegt denn in der Sache bin ich da sehr zuversichtlich. Ich gehe davon aus, das der EuGH auf die faktischen Auswirkungen einer Gebrauchsuntersagung abstellen wird, die einer Einschränkung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung gleichzusetzen sind.
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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 19:40
Beitrag #928





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Zitat (Guest @ 26.02.2005, 19:39)
und natürlich kann d sich über die prüfung eines anderen staates hinwegsetzen, mit dem selben grund, mit dem d das alles macht. weil. du mußt eine deutschhe mpu vorlege

weil, du hast deine eignung nicht durch eine deutsche mpu erwiesen, die nach aufforderung der fs-stelle kommt. punkt
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Lexus
Beitrag 26.02.2005, 19:44
Beitrag #929


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@ Guest

Du verdrehst die Tatsachen, deine chrakterliche Eignung hat vor der Erteilung deines tschechischen Führerscheins eben niemand geprüft. Deshalb setzt sich D auch nicht über eine ausländiscxhe Eignungsprüfung hinweg, sondern über ausländische Nichtprüfung und Blindheit. Und Gott sei Dank ist das so!

Ach, und noch was: Ich trinke nicht, daher brauch ich weder eine MPU noch einen ausländischen Führerschein. Aber mich haben die rechtlichen Fragen interessiert.


MfG Lexus


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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 19:46
Beitrag #930





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@ lexus
meinst du nicht, du verdrehst die tatsachen etwas...
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