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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 4), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 26.02.2005, 14:49
Beitrag #901





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Zitat (Lexus @ 26.02.2005, 14:02)
Der Unterschied zur innerdeutschen MPU liegt für mich darin, daß die Erfahrung lehrt, daß die Psychologen der DEKRA z. b. "freundlicher" reagieren, wenn man freiwillig ein Gutachten beauftragt und sie Honorar verdienen lässt. Denn zwischen den privaten anerkannten Gutachterstellen herrscht natürlich auch ein Konkurrenzkampf. Und weiterhin gehe ich davon aus, daß die ausländische Behörde das Gutachten eben akzeptieren wird und damit eine Überprüfung der Eignungszweifel stattgefunden hat.

Dein Vorschlag funktioniert doch wohl nur mit einer freiwilligen positiven MPU.

Dann kannst Du auch mit den Dekra Leuten aushandeln, daß eine angeordnete MPU mit dem gleichen Ergebnis ausgeht.

Alles weitere dann nach § 28.5
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Lexus
Beitrag 26.02.2005, 15:03
Beitrag #902


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Natürlich funktioniert es nur mit einem positiven Gutachten. Willst du etwa die anderen Klienten auf der Straße Fahrzeuge führen sehen?

Ich sehe aber einen Unterschied zwischen angeordneter und freiwiliger Untersuchung. Genauso wie die Leute, die an einem Alkoholkursus teilgenommen haben, beim Gutachten durchkommen und die anderen meistens nicht. Das liegt m. E. nicht etwa daran, daß sie in dem Kursus so viel gelernt haben, sondern daran, dass die Gutachterstellen einfach honorieren, dass der Aspirant schon mal für den Kursus gezahlt hat.

Da es um Psychologen geht, ist eben auch viel "Psychologie" im Spiel.

Aber noch einmal: Mir geht es in erster Linie darum, den Standpunkt auf europarechtlicher Ebene aufzuweichen, daß MPU alleinseligmachend ist (siehe insoweit meinen vorigen Beitrag). Die Diskussion geht doch bisher immer nur um die beiden Extremstandpunkte.

Vielleicht ist der Weg über ein freiwilliges (natürlich positives) Gutachten (von wem dann auch immer, Hauptsache objektiv brauchbar) geeignet, zu anerkannten EU-Fahrerlaubnissen zu kommen.

MfG Lexus


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Perplex
Beitrag 26.02.2005, 15:09
Beitrag #903


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Es wäre ja auch denkbar man teilt der Führerscheinbehörde in Deutschland mit, dass man inzwischen wieder ins Ausland gezogen sei. Von dort aus sollen die dir mitteilen, wo in diesem Ausland eine MPU abgelegt werden soll. Du erklärst dich selbstverständlich dazu bereit wohnortnah deine Eignungszweifel aus dem Weg zu räumen. Schließlich möchtest du ja auch in Zukunft wieder in Deutschland fahren dürfen.
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Lexus
Beitrag 26.02.2005, 15:14
Beitrag #904


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Zitat (XDiver @ 26.02.2005, 14:09)
Grundlage für das Gutachten ist die Kenntnis der FE-Akte. Diese wird jedoch nicht an das MPI versandt, solange kein Antrag auf Neuerteilung gestellt worden ist.

Lässt sich das Problem nicht über Akteneinsicht lösen? Hier in Brandenburg hat sogar jeder Bürger ein landesverfassungsrechtlich verbrieftes Recht, jede Verwaltungsakte (nicht nur seine eigene) einsehen und auf seine Kosten kopieren zu können, sofern nicht Rechte Dritter entgegenstehen.

MfG Lexus


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Medusa
Beitrag 26.02.2005, 15:18
Beitrag #905


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Zitat (strichachtdoktor @ 26.02.2005, 13:28)
Zitat
Wenn Deutschland mich schon dazu zwingt eine MPU zu machen, dann muss diese vom Staat gezahlt werden! Man kann mich doch nicht einfach so -ohne aktuellem Anlass- zwingen ein kostenpflichtiges Gutachten abzulegen!

Das ist schon eindeutig geklaert. Es hat Dich ja keiner gezwungen, besoffen (oder irgendwie anders ungeeignet) ein Fahrzeug zu fuehren in einer Weise, die strafbar ist.

Ist ja nach EU-FE Erteilung auch nicht vorgekommen .. cool.gif
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RA XDiver
Beitrag 26.02.2005, 15:19
Beitrag #906


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@ Lexus

Das könnte durchaus möglich sein. Ich denke, jedes Bundesland gestattet dem Bürger Akteneinsicht, zumindest in die, ihn betreffenden Akten. Hier (in NRW) ist das auch möglich.

Ist nicht sogar mittlerweile eine Regelung wie in Brandenburg bundesweit im Gespräch?

Ein unter diesen Voraussetzungen posives Gutachten dürfte sicherlich eine Chance sein, einer Nutzungsuntersagung zu entgehen. M.E. wäre eine solche dann nicht mehr begründbar.

Fakt ist jedoch, dass ein Großteil der EU-FE-Besitzer den Weg ins Ausland ja gerade deshalb beschreitet, um eben nicht den Weg zum MPI antreten zu müssen. Deswegen dürfte Dein (nicht uninteressaner Vorschlag) wohl rein akademischer Natur sein.


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Perplex
Beitrag 26.02.2005, 15:23
Beitrag #907


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Klar, man macht eine allgemeine MPU, die jegliche Eignungszweifel aus der Welt schafft. Der Psychologe geht dann erst einmal von deiner, in jeder Hinsicht, völligen charakterlichen Ungeeignetheit aus & du beweist ihm das Gegenteil.
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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 16:33
Beitrag #908





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Zitat (Medusa @ 26.02.2005, 15:18)
Ist ja nach EU-FE Erteilung auch nicht vorgekommen .. cool.gif

Aber vor dem Entzug der Deutschen Fahrerleubnis.
Und über eins solltest du dir im klaren sein.
Alkoholismus ist eine sehr langwierige Krankheit, die legt man nicht eben mal so ab wie nen dreckiges Hemd.
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Mr.T
Beitrag 26.02.2005, 16:42
Beitrag #909


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@Lexus:
schau mal in Anlage 15 FeV. Hier ist besonders Nr. 1a interessant:
Zitat
Die Untersuchung ist anlassbezogen und unter Verwendung der von der Fahrerlaubnisbehörde zugesandten Unterlagen über den Betroffenen vorzunehmen. Der Gutachter hat sich an die durch die Fahrerlaubnisbehörde vorgegebene Fragestellung zu halten.


Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 26.02.2005, 16:42


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Lexus
Beitrag 26.02.2005, 18:37
Beitrag #910


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@Mr.T

jaha - aber: meine Überlegungen gingen europarechtlich in die Richtung, ob diese Bestimmungen auch so stringent angewendet werden können, wenn es um die Frage geht, ob die ausländische Führerscheinbehörde ihr bekannte Zweifel aufgeklärt hat.

Bisher wird die Diskussion doch so geführt: Die einen sagen, seit dem EuGH-Urteil interessiert sie innerstaatliches Recht überhaupt nicht mehr; die Gegenmeinung (Verwaltung und andere vernünftige Leute) sagen, dass auf das MPU-Erfordernis im Interesse der Verkehrssicherheit nicht verzichtet werden kann - Ergebnis: Nutzungsuntersagung.

Ich überlege, ob dann, wenn die ausländische Behörde tatsächlich wahrheitsgemäß über die Eignungszweifel unterrichtet wurde, und diese Zweifel bei ihr als der verantwortlichen ausstellenden Behörde, die auch an die Führerschein-Richtlinie gebunden ist, durch Vorlage eines positiven Fahreignungsgutachtens in privatem Auftrag beseitigt wurden, die deutsche Behörde dieser ausländischen Fahrlerlaubnis auf Dauer die Anerkennung nicht mehr versagen kann.

Und dass es über Akteneinsicht usw. möglich ist, einem Gutachter die Führerscheinakte zur Verfügung zu stellen, ist doch trotz der von dir zitierten Bestimmung möglich (und ob diese Bestimmung überhaupt mit EU-Recht vereinbar ist, ist doch wegen des nicht überall gleichen Standards noch fraglich).


MfG Lexus


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Bentley222
Beitrag 26.02.2005, 18:59
Beitrag #911


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Hi Lexus,

Zitat
Und dass es über Akteneinsicht usw. möglich ist, einem Gutachter die Führerscheinakte zur Verfügung zu stellen, ist doch trotz der von dir zitierten Bestimmung möglich


O.k., ich kopiere meine Akte, lasse aber die ein oder andere Seite unter den Tisch fallen... Der Gutachter kann nicht fragen, weil er's nicht besser weiss...

Also ganz ehrlich, so gibt das nix mad.gif

Zitat
und ob diese Bestimmung überhaupt mit EU-Recht vereinbar ist, ist doch wegen des nicht überall gleichen Standards noch fraglich


Genau DARUM geht es doch die ganze Zeit in diesen Thread.... ist eine MPU erforderlich, um in D eine EU-FE nutzen zu können ....

Schönen Gruß, Bentley
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Lexus
Beitrag 26.02.2005, 19:13
Beitrag #912


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@ Bentley222

klar ging es darum auch.

Aber es ging immer nur um die Fälle (nämlich alle Fälle, sag ich mal), in denen doch feststeht, dass der ausländischen Behörde das Vorliegen von Eignungszweifeln verschwiegen wurde.

Mir geht es ausdrücklich und mehrfach betont um Fälle, in denen es eben nicht verschwiegen wird, sondern man gleich ein positives - möglicherweise rein privat eingeholtes - Eignungsgutachten ins Ausland mitbringt.

Das wurde auch von wenigen so verstanden, denke ich, aber leider nicht von allen, die eben keine MPU wollen und auch sonst überhaupt nicht mehr ihre Eignung nachweisen möchten.

MfG Lexus


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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 19:13
Beitrag #913





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genau darum geht es. und deshlab wundert es mich, dass in dem forum noch keine rede davon ist (es soll ja schon angeordnete mpu´s geben und auch nutzuntersagungen), ob maßnahmen, die von den betroffenen dann (auch) per anwalt unternommen worden sind, ausgegangen sind!
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Lexus
Beitrag 26.02.2005, 19:17
Beitrag #914


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nochmal @Bentley222

ausser dem augenblicklichen Meinungssteit, der m. E. längst zu Ungunsten der tschechischen usw. FE entschieden ist, gibt es doch auch noch eine Zukunft, über die es sich nachzudenken lohnt.

Mein Ansatz war: es ist leichter, ein privates positives Gutachten zu bekommen als eine positive MPU; aber was will die deutsche Behörde machen, wenn die ausländische Behörde antwortet: Klar wußten wir, das Eignungszweifel bestanden, aber wir haben dies überprüft und sind zu einem für den Bewerber positiven Ergebnis gekommen.

Greift auch in diesen Fällen die Möglichkeit der Nutzungsversagung? Das ist m. E. die entscheidende und noch völlig offene Frage.

MfG Lexus


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Lexus
Beitrag 26.02.2005, 19:20
Beitrag #915


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Zitat (Guest @ 26.02.2005, 19:13)
..., dass in dem forum noch keine rede davon ist

irgendwie ermüdet das, hier ist davon schon soviel die Rede gewesen einschließlich Gerichtsentscheidungen aus München und MÜnster und Maßnahmen in verschiedenen Bundesländern, dass die Diskussion doch nur Sinn macht, wenn sich jeder erst mal einliest.


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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 19:22
Beitrag #916





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erstens ist noch überhaupt nichts geklärt! (Denn dann gäbe es diese diskussion nicht).
warum soll nicht einfach behaupten, wir glauben dem anderen staat ja, aber wir haben trotzdem zweifel... dann wärst du ganau da, wo einige jetzt schon sind.
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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 19:22
Beitrag #917





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meinte deutschland
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Beitrag 26.02.2005, 19:24
Beitrag #918





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in den von dir zitierten gerichtsverhandlungen gab es aber andere ausgangslagen und voraussetzungen!
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Bentley222
Beitrag 26.02.2005, 19:24
Beitrag #919


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Hi Lexus,

was meinst Du denn mit einem privaten Gutachten?
Es gibt hier in D einige Verkehrs-Psychologen, denen es erlaubt ist, amtlich anerkannte MPU's zu verfassen. Nur kannst Du die an einem Finger abzählen und rate mal, wie voll deren Praxen sind.

Nochmals, ein medizinisch-psychologisches Gutachten, welches von den deutschen Ämtern "geschluckt" wird, wird nur noch Übersendung der gesamten FS-Akte durch die Behörde anerkannt. Es soll sogar Behörden geben, die bei dem MPI anrufen, ob man tatsächlich auch zur Begutachtung "da war"....

Zitat
Greift auch in diesen Fällen die Möglichkeit der Nutzungsversagung? Das ist m. E. die entscheidende und noch völlig offene Frage.


Nach ofizieller deutscher Lesart ja, da keine MPU abgelegt wurde und die Nicht-Eignung nicht widerlegt wurde....

Schönen Gruß, Bentley
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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 19:24
Beitrag #920





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das kann man nicht eins zu eins auf eu-fsinhaber umsetzen!
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Beitrag 26.02.2005, 19:27
Beitrag #921





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Zitat (Lexus @ 26.02.2005, 19:20)
Zitat (Guest @ 26.02.2005, 19:13)
..., dass in dem forum noch keine rede davon ist

irgendwie ermüdet das, hier ist davon schon soviel die Rede gewesen einschließlich Gerichtsentscheidungen aus München und MÜnster und Maßnahmen in verschiedenen Bundesländern, dass die Diskussion doch nur Sinn macht, wenn sich jeder erst mal einliest.

mensch, es ist doch nur ein! gericht unter vielen anderen in D. also kann jedes gericht anders entscheiden
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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 19:30
Beitrag #922





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auperdem, wie sind die widerbzw einsprüche und maßnahmen des anwalts ausgegangen? dacon schreibt hier keiner was...
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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 19:33
Beitrag #923





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also ich zum beispiel, ich habe seit einigen monaten einen cz-fs, wurde dreimal kontrolliert, nichts ist bis jetzt. die erste kontrolle ist ca. zwei monate her.
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Lexus
Beitrag 26.02.2005, 19:35
Beitrag #924


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@ Bentley222

Gut, führen wir die Diskussion also unter der Überschrift: "Die Sprechstunde meines Verkehrspsychologen ist voll, was nun?"

Ich meinte nicht nur amtliche anerkannte Gutachter, sondern auch andere. Ich habe in einem Beitrag mal gesagt, dass es um fachkompetente, objektiv brauchbare Gutachten geht. Auf den Inhalt kommt es an, nicht auf die ausstellende Person.

Dass das alles für die Wiedererteilung einer deutschen FE im Inland so ist, wie du meinst, ist doch klar.

Aber: Es ist noch kein einziger Fall entschieden oder aufgetreten, bei dem der FS-Aspirant mit mehr als 1,60 Prom. der tschechischen Führerscheinbehörde sein Strafurteil hingelegt und die damit gezwungen hat, über seine charakterliche Eignung eine sachliche Entscheidung zu treffen. Und um diesen Fall geht es mir. Es handelt sich dann um einen FE-Führerschein, bei dem eben vor der Ausstellung eine Überprüfung der Eignung stattgefunden hat.

Kann in einem solchen Fall die deutsche Behörde sich für das Inland tatsächlich über das Prüfungsergebnis eines anderen EU-Staates hinwegsetzen?

Ich werde zu diesem Thema aber nichts mehr schreiben. Hier sind offenbar überwiegend Diskutanten, die lediglich nach einem Schlupfloch suchen, um dem Nachweis ihrer Fahreignung mit allen Folgen der Gefährdung der Allgemeinheit ganz zu entgehen.

MfG Lexus


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Beitrag 26.02.2005, 19:37
Beitrag #925





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@lexus
wieso kommst du überhaupt auf so einen vorschlag? dann mach doch deine mpu hier in deutschland, dann ist doch für dich doch alles gut...
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Beitrag 26.02.2005, 19:39
Beitrag #926





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und natürlich kann d sich über die prüfung eines anderen staates hinwegsetzen, mit dem selben grund, mit dem d das alles macht. weil. du mußt eine deutschhe mpu vorlege
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Medusa
Beitrag 26.02.2005, 19:40
Beitrag #927


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@Lexus

Ich finde Deine Gedanken sehr interessant, jedoch sehe ich nach 91/439/EWG die Ausstellende Behörde bereits jetzt in der Pflicht die Eignung des Kandidaten zu überprüfen. Insbesonders gemäß Artikel 2 und Anhang 2. Es wird in der Richtline auch nicht nach Erst- und Wiedererteilung unterschieden. Wie diese Eignungsprüfung stattfindet ist nicht festgelegt und somit Sache jedes Landes. Die Praxis mancher Länder cool.gif keine Eignungsprüfung gemäß 91/439/EWG zu machen und stattdessen einen Vortrauenvorschuß zu gewähren ist für mich eher problematisch .. Die Wiedererteilung ist für mich nach 91/439/EWG eine Erteilung. Über die Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung hat bereits der EuGH aufgeklärt, das eine Gebrauchsuntersagung die einer Gebrauchserlaubnis folgt keine Anerkennung des Hoheitsakt des ausstellenden Staates ist , wird der EuGH hoffentlich bald erklären. Wobei die Betonung meinerseits auf "bald" liegt denn in der Sache bin ich da sehr zuversichtlich. Ich gehe davon aus, das der EuGH auf die faktischen Auswirkungen einer Gebrauchsuntersagung abstellen wird, die einer Einschränkung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung gleichzusetzen sind.
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Beitrag 26.02.2005, 19:40
Beitrag #928





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Zitat (Guest @ 26.02.2005, 19:39)
und natürlich kann d sich über die prüfung eines anderen staates hinwegsetzen, mit dem selben grund, mit dem d das alles macht. weil. du mußt eine deutschhe mpu vorlege

weil, du hast deine eignung nicht durch eine deutsche mpu erwiesen, die nach aufforderung der fs-stelle kommt. punkt
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Lexus
Beitrag 26.02.2005, 19:44
Beitrag #929


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@ Guest

Du verdrehst die Tatsachen, deine chrakterliche Eignung hat vor der Erteilung deines tschechischen Führerscheins eben niemand geprüft. Deshalb setzt sich D auch nicht über eine ausländiscxhe Eignungsprüfung hinweg, sondern über ausländische Nichtprüfung und Blindheit. Und Gott sei Dank ist das so!

Ach, und noch was: Ich trinke nicht, daher brauch ich weder eine MPU noch einen ausländischen Führerschein. Aber mich haben die rechtlichen Fragen interessiert.


MfG Lexus


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Beitrag 26.02.2005, 19:46
Beitrag #930





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@ lexus
meinst du nicht, du verdrehst die tatsachen etwas...
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Lexus
Beitrag 26.02.2005, 19:48
Beitrag #931


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@Medusa

Ja, du hast vollkommen recht. Aber bestimmte ausländische Behörden taten es nicht, wie das Beispiel Guest zeigt, der ohne charakterliche Eignungsüberprüfung schon monatelang mit einem cz-FS die Straßen unsicher macht :-)

na ja, Quatsch, vielleicht ist er ja vom Alk runter.

Warum sind wohl die tschechischen Polizisten mit Kalaschnikows in die Fahrschulen in der Tschechei eingefallen? Denen wurde das Handwerk gelegt.

MfG Lexus


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Beitrag 26.02.2005, 19:48
Beitrag #932





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warum sollte d meine fahreignung überprüfen dürfen, wenn ich einen gültigen ausländischen fs habe, der con d auch anerkannt werden muss. nana lxus, so einfach geht das auch nicht...
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Lexus
Beitrag 26.02.2005, 19:52
Beitrag #933


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warum wohl, Guest?


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Beitrag 26.02.2005, 19:52
Beitrag #934





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wobei ich jetzt die frage aufwerfe, was wäre denn, wenn
man für kurze zeit in einem anderen land sich als student meldet, z.b. vorlesungen als gast besuchen, für einen monat eine wohnung mietet, und glaubhaft macht, z.b. durchs studium, man bleibt länger als 185 tage da.

dann kann man doch seinen alten deutschen fs einfach in dem eu-land wieder beantragen. dann ist nämlich das eu-lans zuständig. und wenn die keine mpu kennen...
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Beitrag 26.02.2005, 19:54
Beitrag #935





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@lexus
ich meinte rechtlich begründbar!
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Medusa
Beitrag 26.02.2005, 19:55
Beitrag #936


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@Lexus

Zitat
Aber bestimmte ausländische Behörden taten es nicht, ..


Unterstellt dies träfe zu, so wäre dies dann entsprechend dem Wohnsitz eine Entscheidung des ausstellenden Staates, gegen den dann wiederum D. Klage vor dem EuGH wegen dieser Praxis einreichen müßte. Der FE Inhaber ist nicht der richtige Adressat dafür.
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Lexus
Beitrag 26.02.2005, 19:56
Beitrag #937


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@Guest

Das kann ich dir sagen: Wie schon Medusa im Beitrag sagte, ist auch das jeweilige andere ausländische Führerscheinbüro an die Führerschein-Richtlinie der EU gebunden. Und wenn sie ihren Job gut machen würden, dann würden sie bei einem deutschen Studenten erst mal in Deutschland nachfragen, ob ihm schon mal die FE entzogen wurde und aus welchem Grund und dann in eine adäquate charakterliche Eignungsprüfung eintreten.

Man kann doch nicht mit der EU unter dem Arm durch die Gegend laufen und nach Anerkennung von EU-Führerscheinen schreien, wenn in manchen Ländern die für die Ausstellung dieser Führerscheine maßgeblichen Vorschriften des europäischen Gemeinschaftsrechts mit Füßen getreten werden.

MfG Lexus


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Bentley222
Beitrag 26.02.2005, 19:57
Beitrag #938


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Hi Lexus,

Zitat
Ich werde zu diesem Thema aber nichts mehr schreiben. Hier sind offenbar überwiegend Diskutanten, die lediglich nach einem Schlupfloch suchen, um dem Nachweis ihrer Fahreignung mit allen Folgen der Gefährdung der Allgemeinheit ganz zu entgehen.


Ich denke genau wie Du. Du hast weiter oben etwas von Mandanten geschrieben, bist Du Anwalt ?

Das eigentliche Problem liegt in der von Dir angesprochenen Umgehung: es werden Tausende von Euro in ausländische Fahrschulen, (Schein-) Wohnsitze, eventuell Vermitller etc. gesteckt, um eine "neue" FE zu erhalten. Dem eigentlichen Problem stellen sich die Wenigsten, die im EU-Ausland eine "neue" FE erwerben.

Du siehst ja auch an einigen Posts hier im Thread, da wird immer von den "Anderen", den "Alk-Abhängigen" oder den "Drogen-Kosnumenten" geredet. Und das diese unbedingt vom Strassenverkehr fernzuhalten sind. Weshalb sind diese Poster denn zur MPU eingeladen worden? Da fehlt es meiner Meinung nach an innerer Reflexion...

Ich denke aber, das sich das "Problem" in kurzer Zeit haben wird: entweder die Neu-Inhaber werden mittels Nutzungsuntersagung bei negativer bzw. nicht abgelegter MPU "lahmgelegt" oder fallen über kurz oder lang wieder auf....


Sorry für diese lange Ausführung, Bentley
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Beitrag 26.02.2005, 19:58
Beitrag #939





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bezüglich des auslandes wollte ich nur auf die möglichkeit hinweisen!!...
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Lexus
Beitrag 26.02.2005, 19:58
Beitrag #940


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@Medusa

Deine Adressatenbedenken in Ehren; aber es gibt auch einen übergesetzlichen Notstand, wenn plötzlich Tausende von ungeeigneten Alkoholikern unüberprüft nicht nur durch Foren, sondern real durch die Straßen sausen.

MfG Lexus


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Beitrag 26.02.2005, 20:01
Beitrag #941





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eine andere frage wäre ja auch überlegenswert.
was ist mit den führerscheinen, die auch schon früher unter einhaltung der 185-tage regel erworben wurden?

droht denen auch eine nutzungsuntersagung oder mpu?
das wäre eine verletzung des gleichheitsgrundsatzes.
und wie hat es d bis zum april letzten jahres gehalten?
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Medusa
Beitrag 26.02.2005, 20:04
Beitrag #942


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@Lexus

wenn D. mit kleinerer Munition schießen würde, z.B. der Aufforderung regelmäßig Leberwerte etc. abzuliefern, gäbe es wesentlich weniger Widerstand aus den betroffenen Reihen und die Spreu würde sich schnell vom Weizen trennen. (Die Legalität einer solchen Aufforderung nach FE Erteilung 'mal außen vor gelassen).
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Lexus
Beitrag 26.02.2005, 20:05
Beitrag #943


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@Guest


Die 185-Tage-Regel ist ein ganz anderes Problem, aber natürlich auch vorhanden. Aber auch nach dem EuGH-Urteil gilt die 185-Regelung weiterhin und ist vom Ausland und vom Inland zu beachten. Nur hat der EuGH gesagt, dass ein möglicher Verstoß nicht zur automatischen Nichtanerkennung führen darf. Aber selbstverständlich kann die inländische FS-Behörde die ausländische Ausstellerbehörde über das KBA darauf hinweisen, dass nach innerdeutschen Erkenntnissen die 185-Tage-Regelung nicht eingehalten worden sein kann und um Entziehung der erteilten FE bitten. Bei Nichtbefolgung bleibt dann nur eine Vertragsverletzungsklage BRD gegen das betreffende Land.

MfG Lexus


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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 20:07
Beitrag #944





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Zitat (Lexus @ 26.02.2005, 20:05)
@Guest


Die 185-Tage-Regel ist ein ganz anderes Problem, aber natürlich auch vorhanden. Aber auch nach dem EuGH-Urteil gilt die 185-Regelung weiterhin und ist vom Ausland und vom Inland zu beachten. Nur hat der EuGH gesagt, dass ein möglicher Verstoß nicht zur automatischen Nichtanerkennung führen darf. Aber selbstverständlich kann die inländische FS-Behörde die ausländische Ausstellerbehörde über das KBA darauf hinweisen, dass nach innerdeutschen Erkenntnissen die 185-Tage-Regelung nicht eingehalten worden sein kann und um Entziehung der erteilten FE bitten. Bei Nichtbefolgung bleibt dann nur eine Vertragsverletzungsklage BRD gegen das betreffende Land.

MfG Lexus

da der eu-gerichtshof gesagt hat, auch die fs- die unter umgehung dieser regel erworben wurden, sind gültig.
wenn das stimmt, was du da geschrieben hast, beantworte mir die frage
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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 20:07
Beitrag #945





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frage: warum fordert d mpu oder macht nu
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Lexus
Beitrag 26.02.2005, 20:08
Beitrag #946


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@Medusa

Leberwerte usw. sind keine Lösung und auch mit deutschem Recht nicht vereinbar. Es ist doch nicht das Trinken, das unzuverlässig macht, sondern die Unfähigkeit Trinken und Fahrzeugführung strikt zu trennen - ein reiner Charaktermangel. Auch FE-Inhaber können trinken soviel sie wollen und miese Leberwerte haben; nur müssen sie eben entweder das eine oder das andere lassen. Und das können sie nicht, weshalb auch die Rückfalllquoten so hoch sind.

MfG Lexus


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Lexus
Beitrag 26.02.2005, 20:11
Beitrag #947


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@Guest

Das hat der EuGH nicht gesagt. Er hat nur gesagt, D darf nicht einfach automatisch die Anerkennung versagen. Dass ein auch nach EU-Recht widerrechtlich erworbener Führerschein gültig ist, hat der EuGH nirgends gesagt.

MfG Lexus


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Beitrag 26.02.2005, 20:11
Beitrag #948





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Zitat (Guest @ 26.02.2005, 20:07)
Zitat (Lexus @ 26.02.2005, 20:05)
@Guest


Die 185-Tage-Regel ist ein ganz anderes Problem, aber natürlich auch vorhanden. Aber auch nach dem EuGH-Urteil gilt die 185-Regelung weiterhin und ist vom Ausland und vom Inland zu beachten. Nur hat der EuGH gesagt, dass ein möglicher Verstoß nicht zur automatischen Nichtanerkennung führen darf. Aber selbstverständlich kann die inländische FS-Behörde die ausländische Ausstellerbehörde über das KBA darauf hinweisen, dass nach innerdeutschen Erkenntnissen die 185-Tage-Regelung nicht eingehalten worden sein kann und um Entziehung der erteilten FE bitten. Bei Nichtbefolgung bleibt dann nur eine Vertragsverletzungsklage BRD gegen das betreffende Land.

MfG Lexus

da der eu-gerichtshof gesagt hat, auch die fs- die unter umgehung dieser regel erworben wurden, sind gültig.
wenn das stimmt, was du da geschrieben hast, beantworte mir die frage

@lexus
du verdrehst wohl ein bischen die worte...?

es ging um eine tatsächliche nichteinhaltung der 085-tage regel und
entgegen deiner meinung MUSS D DIE FS AUTOMATISCH ANERKENNEN!!
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Gast_Guest_*
Beitrag 26.02.2005, 20:13
Beitrag #949





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@ lexus
du machst doch wohl keine unterschiede zwischen fs die unter einahltung der 185-tage regel ersorben wurden und bei denen, die diese regel nicht eingehalten haben? tststs...smile.gif
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Medusa
Beitrag 26.02.2005, 20:18
Beitrag #950


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Zitat (Lexus @ 26.02.2005, 20:08)
@Medusa

Leberwerte usw. sind keine Lösung und auch mit deutschem Recht nicht vereinbar.

Und Gebrauchsuntersagungen sind mit übergeordneten Europarecht wohl kaum vereinbar. Auf die Entscheidung des EuGHs dazu müssen wir leider noch warten. Es gäbe auch technische Alternativen zu Leberwerten.
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