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Gast_Mathias Müller_* |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 ![]() |
du kannst die suche benutzen, damit wirst du alles finden.
du musst alles nachrüsten um xenon einbauen zu dürfen. automatische leuchtweitenregulierung hochdruck scheinwerferreinigungsanlage xenon scheinwerfer mit zulassung xenon brenner mit zulassung xenon steuergerät mit zulassung und am besten alles vom fachman einbauen lassen tüv abnahme ist sowieso klar... -------------------- |
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Gast_Guest_* |
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#3
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Zitat (zpeedy @ 24.02.2005, 17:27) du kannst die suche benutzen, damit wirst du alles finden. du musst alles nachrüsten um xenon einbauen zu dürfen. automatische leuchtweitenregulierung hochdruck scheinwerferreinigungsanlage xenon scheinwerfer mit zulassung xenon brenner mit zulassung xenon steuergerät mit zulassung und am besten alles vom fachman einbauen lassen tüv abnahme ist sowieso klar... Ähm, ich hab das so verstanden, dass er ein Fahrzeug hat, was werksmäßig so geliefert wurde, also zu der Zeit wo Lwr und Swr noch nicht Vorschrift war. Sollte dies der Fall sein, so kann alles bleiben wie es ist, denn eine Pflicht zur Nachrüstung gibt es nicht. |
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Der TE möchte doch wissen, ob er eine Originalxenonausrüstung weiter betreiben darf. Von nachrüsten war nicht die Rede.
![]() Zitat Mein Fahrzeug besitzt eine Original Xenonausrüstung, hat aber keine Reinigungsanlage sowie Dauerregulierung. Wenn Xenon ab Werk ohne die entsprechenden Vorrichtungen montiert war, darfst Du sie auch weiterhin betreiben. -------------------- |
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 09.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4832 ![]() |
Zitat (XDiver @ 24.02.2005, 17:33) Von nachrüsten war nicht die Rede. Von "nicht nachgerüstet" aber auch nicht. ![]() Es könnte auch sein, dass das Fahrzeug mit Originalteilen des Typs nachgerüstet wurde. Wenn der Wagen allerdings schon so ausgeliefert wurde, dann hast du natürlich recht. Es wäre also gut zu wissen, ob dem so ist. |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2380 Beigetreten: 19.10.2003 Mitglieds-Nr.: 379 ![]() |
also wenn man es nachrüstet muss alles verbaut werden was zur zeit vorgeschrieben ist.
wenn es schon immer drin ist, dann ist das so legal. -------------------- |
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#7
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 25.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6918 ![]() |
Hi,
kleine Zusatzfrage, und wenn man bei einem Fahrzeug Xenon nachrüsten will das genau aus dieser Zeit stammt ? Dort gibt es ja meistens dann dementsprechend auch gar keine Leuchtweitenregulierung zu kaufen und auch keine Aussparungen für Reinigungsanlage etc. Gruß, Martin |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 ![]() |
Wenn du jetzt Xenon nachrüsten willst müssen die Leuchtweitenregulierung und die Scheibenwaschanlage vorhanden sein,egal ob es das betreffende Modell mal ohne gab.Ist eben mal ein Fall wo eine Gesetzeslücke komplett geschlossen wurde.
Wenigstens die Waschanlage ist kein Hinderungsgrund,die kann man überall nachrüsten. |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 769 Beigetreten: 29.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4607 ![]() |
Hallo,
... und woran erkennt der TÜV oder die ![]() Gruß, Michael |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Zitat ... und woran erkennt der TÜV oder die , dass die Xenons nachgerüstet und nicht original drin waren? Klar, erlaubt ist es nicht, aber der Nachweis der Illegalität ist hier sehr schwer, wenn es das Fahrzeug damals mit Xenons ohne LWR und SWA ab Werk gab und die Teile genau so nachgerüstet werden. Die Original-Sccheinwerfer sind aber sündhaft teuer und deshalb werden welche aus dem Zubehör genommen ![]() mfg Stefan |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 09.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4832 ![]() |
Über die FIN und den Fahrzeughersteller, kann man herausfinden, mit welchen Extras das Fahrzeug ausgeliefert wurde.
Wer es also möchte, kann es darüber herausfinden. |
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Gast_Heinz_* |
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#12
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Tag zusammen,
@MichaelW: Zum Beispiel am Herstellungsdatum der Scheinwerfer....?! @hansehans: Derlei Auskünfte (FIN Abfrage) sind immer mit Vorsicht zu genießen. Zum einen ist die Verwendung nur für versicherungsrechtliche Sachverhalte zulässig, und zum anderen gibt die Abfrage nur Auskunft über die Bestellung nicht über die tatsächlich ausgelieferte Konfiguration. Wenn der Kunde es sich 3 Wochen vorher nochmal anders überlegt (zum Beispiel weil die Xenons bei Bestellung noch nicht in der Preisliste standen) kann es durchaus zu Abweichungen zwischen Ausstattungsliste und realem Fahrzeug kommen. Gruss, Heinz |
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Gast_Gast_Biker_* |
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#13
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Zitat ... und woran erkennt der TÜV oder die , dass die Xenons nachgerüstet und nicht original drin waren? Klar, erlaubt ist es nicht, aber der Nachweis der Illegalität ist hier sehr schwer, wenn es das Fahrzeug damals mit Xenons ohne LWR und SWA ab Werk gab und die Teile genau so nachgerüstet werden. gilt denn das Prinzip der "Besitzstandswahrung" nicht mehr. es gelten die Bauforschriften, die am Tag der ersten Zulassung aktuell waren. wenn damals Xenonlicht ohne LWR und Waschanlage zulässig war, dann kann man Fahrzeuge, die ohne Xenonlicht ausgeliefert wurden mit bauartgeprüften Leuchten nachrüsten, egal ob aus dem Zubehörhandel oder vom Vertragshändler |
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#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 769 Beigetreten: 29.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4607 ![]() |
Hallo,
Zitat Über die FIN und den Fahrzeughersteller, kann man herausfinden, mit welchen Extras das Fahrzeug ausgeliefert wurde. Die Nachrüstung ist vielleicht ja schon kurz nach dem Kauf erfolgt, da wär's noch zulässig gewesen. Die Rechnung muss man ja nicht aufbewahren... Zitat Zum Beispiel am Herstellungsdatum der Scheinwerfer....?! Die wurden z.B. aufgrund eines Unfalles erneuert... Also kein definitiver Nachweis möglich. Gruß, Michael |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Zitat wenn damals Xenonlicht ohne LWR und Waschanlage zulässig war, dann kann man Fahrzeuge, die ohne Xenonlicht ausgeliefert wurden mit bauartgeprüften Leuchten nachrüsten, egal ob aus dem Zubehörhandel oder vom Vertragshändler Nein, das geht eben nicht (mehr) ! mfg Stefan |
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Gast_Gast_Biker_* |
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#16
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@ Stefan
Zitat Nein, das geht eben nicht (mehr) ! ich will das mal nicht so pauschal anzweifeln, denn es hat ja schon Ausnahmen vom Prinzip der "Besitzstandswahrung" gegeben, wie z.B. eine Nachrüstpflicht für Gurte usw. Währe trotzdem schön wenn du die Richtlinie zitieren könntest. |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Zitat Währe trotzdem schön wenn du die Richtlinie zitieren könntest. §72 zu §50 StVZO. Das war hier im Forum schon mehrmals. Stichtag für eine Umrüstung war der 01.04.2000. Danach ist die Umrüstung nur mit LWR und SRA zulässig. mfg Stefan |
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#18
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kommt ich treibe es mal auf die spitze,
Annahme: "das Fahrzeug hatte kein Xenon licuht vom werk, Xenonlicht wurde zum zeitpunkt nachgerüstet wo es noch keine pflicht war mit LWR usw. muss dann nachgerüstet werden??? Oder besteht dann noch der bestandsschütz von alt anlagen??? ![]() -------------------- Wer später bremst, ist länger schnell!!!
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1999 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 ![]() |
Alles was vor dem 01.04.2000 original drinnen war bzw. legal nachgerüstet wurde, kann natürlich so bleiben wie es ist.
Was nach dem 01.04.2000 eingebaut wurde braucht dann auch zwingend die LWR und SWR. MfG |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.03.2025 - 11:58 |