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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 5), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Gast_Gast_Toni_*
Beitrag 28.02.2005, 14:47
Beitrag #11





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- Sozialrecht einschl. Sozialversicherungsrecht, Sozialhilferecht
- Verwaltungsrecht / Führerschein
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
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gerri
Beitrag 28.02.2005, 15:16
Beitrag #12


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gast toni


schön wenn es so stimmen würde.ist es aber leider nicht so.


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RA XDiver
Beitrag 28.02.2005, 15:19
Beitrag #13


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Zitat
schön wenn es so stimmen würde.ist es aber leider nicht so.


Wunder Dich nicht gerri. Die Texte entstammen offensichtlich der Homepage eines FE-Vermittlers. Was sollen die auch anderes schreiben?


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Gast_Gast_toni_*
Beitrag 28.02.2005, 15:19
Beitrag #14





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tja dann hast du den falschen anwalt...
mir wurde bereits eine nutzungsuntersagung ausgesprochen
jedoch mein chemnitzer anwalt hat dies erledigt
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RA XDiver
Beitrag 28.02.2005, 15:21
Beitrag #15


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Dann verrate uns doch mal, was er gemacht hat.


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Gast_Gast_Toni_*
Beitrag 28.02.2005, 15:22
Beitrag #16





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er hat die FE Behörde nur aufgeklärt
über geltendes EU- Recht...
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gerri
Beitrag 28.02.2005, 15:24
Beitrag #17


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das würde ich auch mal gerne wissen...dann wechsel ich sofort rofl1.gif toni mach dir keine illusionen.. xdiver,ich glaub der text kommt vom ****************??

**** Anmerkung Moderator:

Bitte keine Werbung für gewerbliche Führerscheinvermittler veröffentlichen. Link gelöscht.

Gruß Uwe


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 28.02.2005, 15:48


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RA XDiver
Beitrag 28.02.2005, 15:25
Beitrag #18


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Zitat
er hat die FE Behörde nur aufgeklärt
über geltendes EU- Recht...


Und daraufhin hat die FEB die NU zurückgenommen? rofl1.gif


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Gast_Gast_Toni_*
Beitrag 28.02.2005, 15:28
Beitrag #19





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ich seh schon ihr habt keine Ahnung
schön tach noch

bye
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gerri
Beitrag 28.02.2005, 15:30
Beitrag #20


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jo toni,dann gib uns doch was von deiner ahnung was ab.. wenn du schon mehr weist als wir alle.... wavey.gif


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Levent
Beitrag 28.02.2005, 15:37
Beitrag #21


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Gast_Toni hat zu gesehen das er land gewinnt >>>>>> scared.gif


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RA XDiver
Beitrag 28.02.2005, 15:40
Beitrag #22


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@gerri und andere

Es tut mir wirklich leid, dass immer wieder diese selbsternannten Heilsbringer auftauchen und mit angeblichen Erfolgsmeldungen aufwarten.

Fakt ist, dass sich jeder, der sich ein wenig mit Behörden auskennt, ausrechnen kann, dass in solchen offenen Rechtslagen keine FEB dieses Landes auf ein bloßes Anwaltsschreiben hin genötigt sehen würde, eine einmal erlassene NU wieder aufzuheben. Dies überlassen sie tunlichst den Gerichten, die ja offenbar momentan auch nicht zur Aufhebung tendieren.

Vor diesem Hintergrund ist die Story von Gast_Toni mehr als unglaubwürdig und der Diskussion nicht allzu förderlich.


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gerri
Beitrag 28.02.2005, 15:43
Beitrag #23


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ich hoffe ja das ich in zwei wochen bescheit bekomme..das ich auf solchen schwachsinn nicht höre versteht sich ja wohl von selbst.. nie die hoffnung aufgeben,nicht die behörden entscheiden,sondern das gericht.bin eigentlich sehr zuversichtlich nachdem schreiben von meinem rechtsanwalt.. rolleyes.gif


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Levent
Beitrag 28.02.2005, 15:53
Beitrag #24


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@gerri

Selbst wenn ich es abwarte , ich kann als nicht EU bürger nicht in die CZ einfach einreisen und mich dort anmelden und 185 tage dort verbleiben. So einfach ist es bei mir nicht.
Muss jetzt mal sehen wie ich am besten weiter komme.

Gruss Levent

PS: Habe dir im Übrigen eine e-mail geschrieben


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Levent
Beitrag 28.02.2005, 15:56
Beitrag #25


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Kann jemand etwas zur der MPU stelle AVIS München etwas sagen . Hatte dort ein paar positive dinge gehört, aber hören tun wir ja sehr viel .


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Uwe
Beitrag 28.02.2005, 16:03
Beitrag #26


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@Gast_Toni alias "Staubsauger", "Tiefergelegter Rassenmäher", "Ochsenmaulsalat", "Konrad" usw.

Deine Beiträge sind hier unerwünscht, da Du wiederholt gegen die Nettiquette verstoßen hast und vehement Werbung für einen Rechtsanwalt aus Frankenthal betrieben hast. Deshalb wurden Deine 2 Accounts vor nicht allzu langer Zeit gebanned.

Du hast die Chance wahrgenommen, durch die Hintertür wieder reinzukommen und als Gast hier zu posten. Du bist leider wieder negativ aufgefallen mit der Verbreitung von als vermeintliche Wahrheiten getarnten Falschaussagen.

Ich erwarte hier keine weiteren Beiträge mehr von Dir. Ansonsten erfolgt unkommentierte Löschung.

Gruß Uwe



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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Perplex
Beitrag 28.02.2005, 18:51
Beitrag #27


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Zitat (Gast_toni @ 28.02.2005, 15:19)
tja dann hast du den falschen anwalt...
mir wurde bereits eine nutzungsuntersagung ausgesprochen
jedoch mein chemnitzer anwalt hat dies erledigt

@Gast_Toni

Hier handelt es sich um den Vermittler in Dresden:

www.P******-L*******.de

Der Anwalt Herr K***** aus Chemnitz kann bis jetzt bei einer NUTZUNGSUNTERSAGUNG mit SOFORTVOLLZUG auch nichts tun.
Im Gegenteil, er rät sogar bei einer NUTZUNGSUNTERSAGUNG den Führerschein in Deutschland NICHT zu benutzen.


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RA XDiver
Beitrag 28.02.2005, 19:12
Beitrag #28


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Zitat
Im Gegenteil, er rät sogar bei einer NUTZUNGSUNTERSAGUNG den Führerschein in Deutschland NICHT zu benutzen.


Was soll er auch sonst tun? Alles andere wäre mindestens grob fahrlässig, wenn nicht sogar Anstiftung zu einer Straftat.


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Kermit007
Beitrag 28.02.2005, 19:29
Beitrag #29


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@all
Meine Güte, hat der uns schon Zeit + Nerven gekostet... ihr wisst wen ich meine...

Habe mal eine generelle Frage an unsere Profis: z.Z. besteht ja die große Frage, ob eine NU rechtens ist oder nicht. OK, das VG in München hat gegen "uns" entschieden. Wie ist denn jetzt der weitere Weg? Durch welche Instanzen kann denn der Kläger -wenn er entsprechend Mumm + Kohle + Nerven haben sollte- noch gehen? Muss er erst durch alle deutschen Instanzen bis er evtl. mal beim EUGH landet?
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michael_mk
Beitrag 28.02.2005, 19:54
Beitrag #30


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Zitat (Kermit007 @ 28.02.2005, 19:29)
@all
Meine Güte, hat der uns schon Zeit + Nerven gekostet... ihr wisst wen ich meine...

Habe mal eine generelle Frage an unsere Profis: z.Z. besteht ja die große Frage, ob eine NU rechtens ist oder nicht. OK, das VG in München hat gegen "uns" entschieden. Wie ist denn jetzt der weitere Weg? Durch welche Instanzen kann denn der Kläger -wenn er entsprechend Mumm + Kohle + Nerven haben sollte- noch gehen? Muss er erst durch alle deutschen Instanzen bis er evtl. mal beim EUGH landet?

wink.gif so wie ich das verstanden habe hat das VG münchen bereits erwähnt das der EUGH das letztentlich endscheiden muss und wird.nur das wird wohl um die 2jahre dauern bis wir klarheit haben mad.gif
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RA XDiver
Beitrag 28.02.2005, 19:55
Beitrag #31


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Solange es nicht zu einer Vorlage durch das VG an den EuGH kommt, ist folgender Rechtsweg einzuhalten (jeweils Klageverfahren):

VG --> OVG --> BVerwG

Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Revision zum BVerwG ausdrücklich im Urteil zugelassen werden muss.

Das dürfte insgesamt einer Verfahrensdauer von nicht unter 4 Jahren von Klageeinreichung bis zum Urteil des BVerwG entsprechen.

Zitat
so wie ich das verstanden habe hat das VG münchen bereits erwähnt das der EUGH das letztentlich endscheiden muss und wird.nur das wird wohl um die 2jahre dauern bis wir klarheit haben


Das VG hat die Sache dem EuGH vorgelegt, richtig. Auch der Zeitansatz dürfte stimmen. Allerdings: Ob die zu erwartende Entscheidung Rechtssicherheit hinsichtlich der hier diskutierten MPU-Frage gibt, bleibt abzuwarten, da der Sachverhalt ein wenig vom hiesigen abweicht.


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Medusa
Beitrag 28.02.2005, 20:30
Beitrag #32


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Zitat (XDiver @ 28.02.2005, 19:55)
Allerdings: Ob die zu erwartende Entscheidung Rechtssicherheit hinsichtlich der hier diskutierten MPU-Frage gibt, bleibt abzuwarten, da der Sachverhalt ein wenig vom hiesigen abweicht.

Der EuGH kann die Frage ja im eigenen Ermessen umformulieren. Hoffe das er sich generell der Thematik MPU, Zweitsanktion in D. durch nichtrichterliche FE Verweigerung durch Verwaltungsbehörden *, "Vertrauensvorschuß" in D. bei (Erst)Erteilung statt Eignungsprüfung, "Nichtvorkommen" einer Wiedererteilung = immer Erteilung lt. EU FS Richtlinie, etc., annimmt. Vielleicht schießt sich D. ja gerade selbst ins Knie wavey.gif

(* Wird in D. nicht als Sanktion gesehen)
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Rolf Tjardes
Beitrag 28.02.2005, 21:03
Beitrag #33


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Nach langer Zeit will ich auch mal wieder mitmischen.

Hier ein schon etwas älterer Artikel zum EuGH-Urteil aus der Fachzeitschrift "Blutalkohol", in dem auf die Problematik der Gebrauchsuntersagung eingegangen wird. Der Verfasser war Vorsitzender Richter im Landgericht. Leider wird nicht explizit unterschieden, ob eignungsverneinende Tatsachen nur NACH dem Erwerb oder auch frührere VOR dem Erwerb herangezogen werden dürfen. Offensichtlich unterscheidet der VRiLG a.D. hier nicht, siehe auch den letzten Satz im unteren Absatz.

Bemerkungen zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes
(EuGH) vom 29.04.2004 - C-476/01 (Felix Kapper)


Zitat
[...] Nicht infrage gestellt wird durch das Urteil des EuGH des Befugnis des Mitgliedstaates, gem. Art. 8 Abs. 2 und Abs. 4 der Richtlinie 91/439 der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein die Anerkennung zu verweigern, wenn auf dessen Inhaber in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung angewendet wurde (Urteil in der Rechtssache Kapper, Rn 70/73).
[...]
Es besteht daher auch kein Zweifel, dass die Verwaltungsbehörde gemäß § 46 FeV dem Inhaber des EU/EWR-Führerscheins die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland versagen darf und muss, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat. Dies gilt insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 vorliegen. Zu den körperlichen Mängeln können u. a. Krankheit, hohes Alter, Alkoholismus, Rauschgiftsucht und Medikamentenmissbrauch gehören. Ungeeignetheit kann sich auch ergeben, wenn der Führerscheininhaber erheblich oder wiederholt gegen die verkehrsrechtlichen Vorschriften der Strafgesetze verstoßen hat. Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken begründen, dass der Führerscheininhaber zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet oder bedingt geeignet ist, so wird ausdrücklich auf die Vorschriften der §§ 11 bis 14 FeV verwiesen, § 46 Abs. 3 FeV. Das heißt auch, dass die Entscheidung des EuGH die deutschen Fahrerlaubnisbehörden nicht hindert, bei Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des EU/EW-Führerscheininhabers zur Vorbereitung über den Entzug der Berechtigung aus diesem Führerschein die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anzuordnen, § 11 Abs. 2 FeV Das gilt ebenso für den Nachweis des Sehvermögens, § 12 Abs. 8 FeV und zur Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik, § 13 FeV und Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel, § 14 FeV. Die Freizügigkeit ist gestärkt, die Verkehrssicherheit wird nicht eingeschränkt. [...]


Auszüge aus:
Blutalkohol, Vol. 41, Nr. 5, September 2004, S. 441 ff.
vom Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e.V. (B.A.D.S.)

Verfasser: Hansgeorg Bräutigam, VRiLG a.D.
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Perplex
Beitrag 28.02.2005, 21:12
Beitrag #34


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Zitat (Kermit007 @ 28.02.2005, 19:29)
@all
Meine Güte, hat der uns schon Zeit + Nerven gekostet... ihr wisst wen ich meine...

Habe mal eine generelle Frage an unsere Profis: z.Z. besteht ja die große Frage, ob eine NU rechtens ist oder nicht. OK, das VG in München hat gegen "uns" entschieden. Wie ist denn jetzt der weitere Weg? Durch welche Instanzen kann denn der Kläger -wenn er entsprechend Mumm + Kohle + Nerven haben sollte- noch gehen? Muss er erst durch alle deutschen Instanzen bis er evtl. mal beim EUGH landet?

@Kermit007

Die Frage stellt sich erst gar nicht. Wenn Du bei einer Nutzungsuntersagung nachgibst, & nicht fährst, hat Deutschland eh gewonnen, & wenn Du die MPU bestehst auch. crybaby.gif

Die Frage ist vielmehr:
Was passiert wenn du trotz Nutzungsuntersagung weiter in Deutschland rumfährst? whistling.gif
Du kannst dich ja auf geltendes EU-Recht berufen. Das Urteil vom 29.04.2004 war diesbezüglich eindeutig. Herr Kapper hatte damals schlechtere Karten & wurde auch verurteilt wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Für ihn galt damals auch der Sofortvollzug. Seine Verurteilung wurde rückwirkend aufgehoben & sein beschlagnahmtes & verschrottetes KFZ muss Deutschland auch ersetzen. rofl1.gif

Die Frage ist:
Welches Recht musst du beachten?
EU-Recht oder Landesrecht?
smartass.gif

Angenommen deine Fahrerlaubnis wurde dir früher in Deutschland entzogen. Du möchtest eine MPU machen, um danach im EU-Ausland eine Fahrerlaubnis zu erwerben. Du hältst natürlich die 185 Tage Regelung ein.

DAS GEHT NICHT !!!
Du musst erst eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis für 195,-Euro in Deutschland beantragen.
ANSONSTEN DARFST DU KEINE M.P.U. MACHEN !!!

sadwalk.gif


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RA XDiver
Beitrag 28.02.2005, 21:16
Beitrag #35


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Tommi, informiere Dich doch erstmal, bevor du einen solchen (gefährlichen) Mist postest.

Bei Kapper ging es ausschließlich um ein Strafverfahren. Da stand gar kein Verwaltungsakt mit Sofortvollzug im Raum. Kapper hatte eine NL-FE und wurde aufgrund dessen angeklagt.

Wenn Du hier, entgegen einer NU fährst, wirst Du vollkommen zu recht verknackt, egal wie der EuGH entscheidet.

Nochmal: Auch ein rechtswidriger VA ist gültig. Das sagen selbst Anwälte, die einer NU eher ablehnend gegenüberstehen.

Ich bitte deshalb, von solch gefährlichen Tipps, die andere User in ein Strafverfahren treiben können, welches garantiert nicht vom EuGH aufgehoben wird, abzusehen. ranting.gif


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Rolf Tjardes
Beitrag 28.02.2005, 21:18
Beitrag #36


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Zitat (Gast_Toni @ 28.02.2005, 14:41)
Der tschechische Führerschein ist ein EU-weit gültiger Führerschein, mit dessen Erwerb Sie Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nachgewiesen haben.

Diesen von dem obigen Möchtegern-Toni eingestellten Satz möchte ich nochmals kurz kommentieren.

Der Satz ist sachlich falsch.

Warum?

Weil ein Ersterwerber seine "Eignung", so wie wir sie begrifflich in Deutschland verstehen, gar nicht nachweisen muss!

Auch ein Ersterwerber in Deutschland muss seine Eignung nicht nachweisen.

Für Ersterwerber gilt generell die Beweisumkehr. Die ausstellende Behörde muss vielmehr die Nichteignung des Ersterwerbers nachweisen, um den Erteilungsantrag ablehnen zu können. Ohne eignungsverneinende Tatsachen muss die FE erteilt werden, darauf besteht Rechtsanspruch.

Dies ist der springende Punkt, der offensichtlich von einigen nicht verstanden wird.

Bei einer Neuerteilung nach Entzug (in Deutschland) dreht sich das Nachweiserfordernis zu Lasten des Antragstellers. Nun muss er ggf. die Eignung anlassbezogen nachweisen (Beweisumkehr). Die ausstellende Behörde kann die Erteilung solange verweigern, bis eben jene "Eignung" nachgewiesen wird.

Und genau dies ist der Moment, wo der Erwerbswillige aus rein taktischen Gründen zum Ausland tendieren könnte, weil er dort die Erteilung einer FE im Rahmen eines Ersterwerbs leichter erreichen kann. Dort liegt die Beweislast in den Händen einer ausstellenden Behörde, die keinen Zugriff auf die entsprechenden Daten in Deutschland hat.
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Perplex
Beitrag 28.02.2005, 21:31
Beitrag #37


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Zitat (XDiver @ 28.02.2005, 21:16)
Ich bitte deshalb, von solch gefährlichen Tipps, die andere User in ein Strafverfahren treiben können, welches garantiert nicht vom EuGH aufgehoben wird, abzusehen. ranting.gif

Das ist ja das Problem. Der Sofortvollzug ist leider Rechtsgültig.
cop.gif thread.gif cop.gif


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RA XDiver
Beitrag 28.02.2005, 21:32
Beitrag #38


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Dann sind wir uns ja einig, auch wenn Dein vorletztes Posting durchaus anders verstanden werden könnte. wink.gif


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Perplex
Beitrag 28.02.2005, 21:57
Beitrag #39


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Zitat (XDiver @ 28.02.2005, 21:32)
Dann sind wir uns ja einig, auch wenn Dein vorletztes Posting durchaus anders verstanden werden könnte.  wink.gif

Ich hasse die MPU. Aber leider bin ich Deutscher & lebe auch hier. wallbash.gif


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Beitrag 28.02.2005, 22:01
Beitrag #40


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Ich habe noch eine Woche Zeit der Führerscheinbehörde meine Wahl einer MPU-Behörde zu nennen.
Die Führerscheinbehörde muss mir die Möglichkeit einer MPU lassen.
Die 29,05 Euro Gebühr für „Anordnung von Maßnahmen zur Eignungsprüfung“ zahle ich nicht.
notworthy.gif


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Beitrag 28.02.2005, 22:21
Beitrag #41


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Am besten ich rufe die Führerscheinbehörde Morgen an & sage denen, dass ich vorhabe nächste Woche wieder nach Tschechien zu ziehen. Ich frage die wo ich dort die MPU machen darf. scared.gif

Es gibt 2 Möglichkeiten:
Entweder sie nennen mir eine MPU Behörde im Ausland. Dort könnten meine Chancen besser sein & die Preise sind auch billiger.
Oder sie können das nicht.
Dann bitte ich sie die Frist so lange zu verlängern bis ich wieder in Berlin wohne. whistling.gif Meine bisherige Frist beträgt noch 7 Wochen. walkman.gif


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Beitrag 28.02.2005, 23:06
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Zitat (Rolf Tjardes @ 28.02.2005, 21:18)
Weil ein Ersterwerber seine "Eignung", so wie wir sie begrifflich in Deutschland verstehen, gar nicht nachweisen muss!

Auch ein Ersterwerber in Deutschland muss seine Eignung nicht nachweisen.

Ein Vertrauensvorschuß sowie eine Differenzierung zwischen Erst- und Wieder- Erwerbern ist aber nicht in der 91/439/EWG vorgesehen .. Wenn D. meint mittels MPU die Eignung feststellen zu müssen dann bitte gemäß 91/439/EWG für alle Fahrerlaubnisbewerber ..
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Beitrag 28.02.2005, 23:09
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Zitat (Rolf Tjardes @ 28.02.2005, 21:18)
Warum?

Für Ersterwerber gilt generell die Beweisumkehr. Die ausstellende Behörde muss vielmehr die Nichteignung des Ersterwerbers nachweisen, um den Erteilungsantrag ablehnen zu können. Ohne eignungsverneinende Tatsachen muss die FE erteilt werden, darauf besteht Rechtsanspruch.

Bei einer Neuerteilung nach Entzug (in Deutschland) dreht sich das Nachweiserfordernis zu Lasten des Antragstellers. Nun muss er ggf. die Eignung anlassbezogen nachweisen (Beweisumkehr).

So ganz richtig ist das auch nicht. Der Führerschein-Bewerber hat immer die Beweislast für seine Fahreignung, wenn die Behörde Zweifel hat. Sie hat nur in der Regel bei einem Ersterwerb keine tatsächlichen Anhaltspunkte für Zweifel. Daher die relativ unproblematische Erteilung.

Wenn aber z. B. ein Bewerber lt. Bundeszentralregister-Auszug (warum muß man wohl ein Führungszeugnis beibringen?) mehrfach unter Alkohol- oder Drogeneinfluss in einer Weise straffällig geworden ist, die eben Zweifel an seiner Fahreignung aufkommen lassen, wird er genauso behandelt wie ein Wiederbewerber; keine Unterschiede in der Beweislast.


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Lexus
Beitrag 28.02.2005, 23:12
Beitrag #44


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Und hier noch mal ein bisschen Lesekost für diejenigen, die sich schon so bannig auf die nächsten EuGH-Entscheidungen freuen; die Kommission und das Parlament sitzen schon an der 3. Führerschein-Richtlinie, mag deren Verabschiedung auch noch länger dauern:

der EU-Richtlinien-Entwurf gegen den Führerscheintourismus

Um unter anderem auch den sog. Führerscheintourismus zu beenden, wird zur Zeit auf EU-Ebene die 3. Führerschein-Richtlinie beraten. Hierzu werden gegenwärtig noch Änderungsvorschläge gemacht.

Die für die Frage des Führerscheintourismus auf Grund der Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments maßgeblichen Entwurfsbestimmungen der Art. 8 Abs. 5 und Art. 12 Abs. 4 lauten:

Art. 8 Abs. 5:

5. Jede Person kann nur Inhaber eines einzigen Führerscheins sein. Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen um sicherzustellen, dass ein Antragsteller für die Ausstellung, Ersetzung oder Erneuerung eines Führerscheins nicht bereits Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten entweder gültigen oder vorläufig entzogenen Führerscheins ist; hierzu nehmen sie eine Abfrage über das EU-Führerscheinnetz vor, sobald dieses Netz einsatzbereit ist. Sie vergewissern sich ferner, ob die Behörden eines anderen Mitgliedstaats nicht bereits die Ausstellung eines Führerscheins für den Bewerber untersagt haben. Unbeschadet des Artikels 2 achten die Mitgliedstaaten bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis sorgfältig darauf, dass eine Person die Anforderungen nach Absatz 1 erfüllt; sie wenden ihre einzelstaatlichen Vorschriften für die Aufhebung oder den Entzug der Fahrerlaubnis an, wenn feststeht, dass ein Führerschein ausgestellt worden ist, ohne dass die Anforderungen erfüllt waren.

Begründung

Die Bekämpfung des Führerscheintourismus ist ein wesentlicher Bestandteil der Richtlinie; die Mitgliedstaaten müssen hier verstärkt kontrollieren, um Missbräuche zu verhindern und zu beheben. Das europäische Führerscheinnetzwerk ist von unersetzlicher Wichtigkeit für die Verhinderung des Führerscheintourismus. Die Mitgliedstaaten müssen diesen Dienst, sobald er einsatzfähig ist, auch nutzen.

Art. 12 Abs. 4:

4. Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 genannten Maßnahmen angewendet wurde. Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, einem Bewerber, auf den eine Einschränkung, Aussetzung oder Entzug der Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat angewendet wurde, einen Führerschein auszustellen. Ein Mitgliedstaat kann es außerdem ablehnen, einem Bewerber, auf den eine Aufhebung in einem anderen Mitgliedstaat angewendet wurde, einen Führerschein auszustellen.

Begründung

Der Führerscheintourismus soll wie weit wie möglich unterbunden werden. Wird einer Person in einem Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis eingeschränkt, entzogen, ausgesetzt oder aufgehoben, so darf der Mitgliedstaat einen Führerschein, der dieser Person von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde, nicht anerkennen. Die Mitgliedstaaten dürfen darüber hinaus keine Führerscheine an Personen ausstellen, deren Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen ist (jede Person darf nur Inhaber eines einzigen Führerscheins sein, Artikel 8, Absatz 5). Wird der Führerschein in einem Mitgliedstaat aufgehoben, so kann ein anderer Mitgliedstaat die Ausstellung eines Führerscheins verweigern.


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RA XDiver
Beitrag 28.02.2005, 23:15
Beitrag #45


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Zitat
Ein Vertrauensvorschuß sowie eine Differenzierung zwischen Erst- und Wieder- Erwerbern ist aber nicht in der 91/439/EWG vorgesehen .. Wenn D. meint mittels MPU die Eignung feststellen zu müssen dann bitte gemäß 91/439/EWG für alle Fahrerlaubnisbewerber ..


Das Argument muss noch nichtmal herangezogen werden. Man beachte Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie:

Zitat
Vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen Territorialitätsprinzips kann der Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und zu diesem Zweck den betreffenden Führerschein erforderlichenfalls umtauschen


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Medusa
Beitrag 28.02.2005, 23:23
Beitrag #46


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Ich dachte in dem Zusammenhang auch eher an eine MPU Auflage bei einem FE Antrag in D. Off Topic, Sorry.
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Perplex
Beitrag 28.02.2005, 23:53
Beitrag #47


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Ich muss jetzt also, trotz meiner CZ-Fahrerlaubnis, zur MPU. thumbdown.gif

Ich habe mich inzwischen mit der Psychologie von der MPU näher beschäftigt. Dort muss ich meine eigene Meinung ablegen & die Meinung des Psychologen annehmen. Ich muss also lügen. Aber wenn der das merkt, dann falle ich sofort durch & die Kohle ist futsch. sadwalk.gif

Beispiel-Fragen des Psycho:

Welche Bedeutung hat die MPU für Sie?
Falsche Antwort: Ich brauche die positive MPU um keine Nutzungsuntersagung zu bekommen.
Richtige Antwort: Mir ist klar geworden, dass ich ein Problem habe & etwas dagegen unternehmen muss. Insofern ist die MPU auch eine Chance für mich und mein weiteres Leben.

Ist der Führerschein wichtig für Sie?
Vorsicht, gefährliche Frage!
Falsche Antwort: Na klar ist der Führerschein wichtig für mich, sonst säße ich ja nicht hier.
Richtige Antwort: Ich habe mich inzwischen arrangiert, aber besser wäre es natürlich, wenn ich ihn zurück hätte.

Was für eine gequirlte Scheiße !!! showoff.gif
Für so ein SCHWACHSINN soll ich auch noch Kohle ausgeben ???


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Levent
Beitrag 28.02.2005, 23:58
Beitrag #48


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@Thommy Bumm

Sag mal woher hast du diese fragen und antworten ?


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Lexus
Beitrag 01.03.2005, 00:01
Beitrag #49


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@Thommy Bumm

wieso hast du so eine starke Neigung zu den falschen Antworten??? *g*


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Perplex
Beitrag 01.03.2005, 00:08
Beitrag #50


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Zitat (Levent @ 28.02.2005, 23:58)
@Thommy Bumm

Sag mal woher hast du diese fragen und antworten ?

Von einer MPU-Software. smile.gif
Ich darf hier leider keine Werbung machen. Aber ich soll keine Angst vor der MPU haben. whistling.gif


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Perplex
Beitrag 01.03.2005, 00:13
Beitrag #51


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Zitat (Lexus @ 01.03.2005, 00:01)
@Thommy Bumm

wieso hast du so eine starke Neigung zu den falschen Antworten??? *g*

Weil es nun mal meine Meinung ist. plasma.gif
Ich komme aus West-Berlin & habe gelernt immer meine Meinung zu vertreten. mad.gif


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Levent
Beitrag 01.03.2005, 00:32
Beitrag #52


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@Thommy Bumm

Danke


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mirko1
Beitrag 01.03.2005, 06:28
Beitrag #53


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@Thommy Bumm
drücke dir die daumen, habe auch seit 09/04 ne CZ-Pappe bisher aber noch ohne Kontrolle duchgekommen. Werde mich mal auf die MPU vorbereiten, benötige aber laut 1 maliger negativer MPU von 1997 4 negative drogenscreenings inerhalb eines jahres. Das Jahr werde ich jetzt beginnen, muss die sceenings gleich bei der MPU-Stelle abegeben, wo dann auch letztlich die MPU statt findet.

Sollte ich inerhalb des nächsten Jahres nicht kontrolliert werden, dann werde ich noch 1 Jahr ranhängen, in der Hoffnung das der Eugh evtl. zu unseren gunsten entscheidet und ich dann zwar die sceenings umsonst gemacht habe, doch sicher ist sicher. crybaby.gif

Die Situation mit CZ-FS ist meiner Meinung nach immer noch besser als hätte man garkeinen FS, mit Positiver MPU ist der CZ-FS dann genauso gut wie ein DE-FS. Das Geld für den CZ-FS ist aufjedenfall nicht Umsonst gewesen. smile.gif

@gerri
ich hoffe das Du erfolg haben wirst. Irgendwas Positives muss es doch noch geben.
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gerri
Beitrag 01.03.2005, 10:16
Beitrag #54


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ja danke,drückt mir alle die daumen,dann wird es schon klappen. lasst uns nicht gegenseitig verrückt machen.. rolleyes.gif


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mirko1
Beitrag 01.03.2005, 10:20
Beitrag #55


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@gerri
und du meinst du bekommst schon in 2 Wochen eine Antwort=?
must Du nicht vors VG? und das dauert doch normalerweise ewig(1-2jahre)
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RA XDiver
Beitrag 01.03.2005, 10:24
Beitrag #56


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Es geht dort doch zunächst um einstweiligen Rechtsschutz. Das geht selbst vor dem VG schneller. wink.gif


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gerri
Beitrag 01.03.2005, 10:28
Beitrag #57


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das schreiben liegt schon beim vg,das ist der wiederspruch gegen die sofortige nu. mein anwalt meinte es dauert 2-3 wochen bis entschieden ist..


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mirko1
Beitrag 01.03.2005, 10:33
Beitrag #58


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achso na dann zittern wir der Entscheidung entgegen, wenn einer was erreícht so können wir alle wieder ein wenig aufatmen. cool.gif
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Perplex
Beitrag 01.03.2005, 10:35
Beitrag #59


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Zitat (mirko1 @ 01.03.2005, 06:28)
@Thommy Bumm
drücke dir die daumen, habe auch seit 09/04 ne CZ-Pappe bisher aber noch ohne Kontrolle duchgekommen. Werde mich mal auf die MPU vorbereiten, benötige aber laut 1 maliger negativer MPU von 1997 4 negative drogenscreenings inerhalb eines jahres. Das Jahr werde ich jetzt beginnen, muss die sceenings gleich bei der MPU-Stelle abegeben, wo dann auch letztlich die MPU statt findet.

@mirko 1
Das geht doch so nicht! Ohne Antrag auf Wiedererteilung keine MPU. Ohne MPU keine verwertbaren Screenings. narr.gif
Sage der Führerscheinbehörde bloß nicht, dass Du schon einen CZ-Lappen hast! Dann beginnt nämlich erst die Zwangsmaßnahme.
no.gif


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gerri
Beitrag 01.03.2005, 10:43
Beitrag #60


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ich mache mich nicht mehr verrückt. habe ich lange genug getan.wir alle wissen eigentlich nur das was uns erzählt wird,und was wir lesen,und papier ist geduldig.jeder der lesen kann weiss was im urteil steht..und das spricht für uns.. es gibt hier halt leute die es etwas negativ sehen,und versuchen etwas trübe stimmung zu verbreiten und das hat auch bei mir geklappt am anfang wo ich auf das forum gestoßen bin.. also keiner weiss hundert prozentig bescheit,die chancen stehen gut für uns.. warten wir mal alle ab,bis ich post bekomme. und ausserdem,jeder der einen eu-fs hat und zur mpu gebeten wird wird sich wohl mit dem strassenverkehrsamt gut stellen können das solange bis er die mpu gemacht hat den fs behalten kann..ich denke die meisten werden sich darauf einlassen.sie haben ja dann ihren willen bekommen.. ich denke wenn die gefährdung gerade nicht deutlich über derer ist die einen deutschen fs haben,dürfte das wohl in ordnung gehen, think.gif


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