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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 5), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Gast_Guest_*
Beitrag 20.03.2005, 21:35
Beitrag #1001





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Ich hab des ungute gfühl,das einige Stammuser,Moderatoren ihr Geld mit MPU und Schulungen,Kursen verdienen.
Hofentlich zahlense gut Steuer,den ohne FÜ müsense mich mit durchfüttere.
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RA XDiver
Beitrag 20.03.2005, 21:37
Beitrag #1002


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Glaubst Du, irgendeinen Richter am VG interessiert, was Prof. Böllinger zu der Sache gesagt hat? Professorenmeinungen sind bei Gerichten eher unbedeutend.

Deswegen werden die Argumente, so sie denn in einem 80 V er-Verfahren oder in einer Hauptsacheverhandlung angebracht würden, nicht dazu führen, dass Du weiter fahren dürftest.

Zitat
Ich hab des ungute gfühl,das einige Stammuser,Moderatoren ihr Geld mit MPU und Schulungen,Kursen verdienen.


Eine sehr qualifizierte Äusserung. wallbash.gif

Zum einen kann ich Dir versichern, dass nur ein Moderator überhaupt in diesem Bereich tätig ist (und der hat in diesem Thread noch nicht ein Wort verloren), zum anderen soll es Personen geben, die sich auch Gedanken über diese Thematik gemacht haben (offensichtlich mehr als Du) und fundierte Begründungen für Ihre Meinungen liefern können, die sich nicht in Zitaten irgendwelcher Dritter beschränken.


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michaelp100
Beitrag 20.03.2005, 21:39
Beitrag #1003


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naja, vergleiche fs-inhaber, die kurz vor der NU stehen und solche, die den lebensmittelpunkt ins ausland verlegt haben.
da will ich das bvg sehen, das entscheidet, dass bei einem nicht in d lebendem menschen in d eine NU ausspricht

auf jeden fall werden es die "ausländer " erheblich leichter im fs-bereich haben
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frankenstein
Beitrag 20.03.2005, 21:41
Beitrag #1004


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Zitat (Guest @ 20.03.2005, 21:35)
Ich hab des ungute gfühl,das einige Stammuser,Moderatoren ihr Geld mit MPU und Schulungen,Kursen verdienen.
Hofentlich zahlense gut Steuer,den ohne FÜ müsense mich mit durchfüttere.

Sonst hast Du aber kein Problem, oder?

Trollitis? unsure.gif


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Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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Gast_Guest_*
Beitrag 20.03.2005, 21:44
Beitrag #1005





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@ GSX-R
Eigentlich zwingt Dich § 14 FeV doch nur dazu, gegebene Eignungszweifel durch eine MPU auszuräumen.
Ich suche da vergeblich eine Aufforderung, den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen oder eine FE in Polen zu erwerben.

Eignungszweifel werden zu oft von der FEB generiert,und dann Dankbar vom MPU Institut aufgegriffen und verwertet.Einmal,oder zweimal,mit oder ohne Kurs.
Und im Obergutachten stellt sich dann heraus,das die drei vorherigen Gutachten Mängelhaft waren,und gar keine Eignungszweifel vorgelegen haben.

Toll,gell.
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RA XDiver
Beitrag 20.03.2005, 21:44
Beitrag #1006


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Frankenstein, lass ihn. Angesichts dessen, dass ihm offensichtlich die Argumente ausgehen, muss er halt zu den üblichen Klischees greifen. thread.gif

Zitat
Und im Obergutachten stellt sich dann heraus,das die drei vorherigen Gutachten Mängelhaft waren,und gar keine Eignungszweifel vorgelegen haben.


Was bei Dir wohl nicht der Fall war, da Du ja sonst wohl keine auswärtige FE benötigen würdest. whistling.gif


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 20.03.2005, 21:45
Beitrag #1007





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Zitat (Guest @ 20.03.2005, 21:35)
Ich hab des ungute gfühl,das einige Stammuser,Moderatoren ihr Geld mit MPU und Schulungen,Kursen verdienen.
Hofentlich zahlense gut Steuer,den ohne FÜ müsense mich mit durchfüttere.

Ja, wir sind alle beim TÜV tätig und verdienen an der MPU. Endlich mal einer der es merkt.... wink.gif
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GSX-R
Beitrag 20.03.2005, 21:47
Beitrag #1008


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Zitat (Guest @ 20.03.2005, 21:44)
Eignungszweifel werden zu oft von der FEB generiert,und dann Dankbar vom MPU Institut aufgegriffen und verwertet.

Versteh ich nicht. Die Begründung von Eignungszweifeln ist doch in den entsprechenden § ziemlich klar geregelt. Wie soll sich denn eine FeB Eignungszweifel generieren??? think.gif


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Commodore25E
Beitrag 20.03.2005, 22:14
Beitrag #1009


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Zitat (Guest @ 20.03.2005, 21:44)
...Eignungszweifel werden zu oft von der FEB generiert,und dann Dankbar vom MPU Institut aufgegriffen und verwertet....

Nee, die Eignungszweifel liefert man selbst, indem man gegen Gesetze und Verordnungen verstößt und erwischt wird.

Nun ist man am Zug und muß, ich nenne es mal "Beweislastumkehr", beweisen, daß man sich von nun an ordnungsgerecht verhält, zumindest in der Öffentlichkeit.

Nur so am Rande.....


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Gast_Guest_*
Beitrag 20.03.2005, 22:19
Beitrag #1010





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QUOTE (Guest @ 20.03.2005, 21:44)
Eignungszweifel werden zu oft von der FEB generiert,und dann Dankbar vom MPU Institut aufgegriffen und verwertet.


Versteh ich nicht. Die Begründung von Eignungszweifeln ist doch in den entsprechenden § ziemlich klar geregelt. Wie soll sich denn eine FeB Eignungszweifel generieren???

Klar ? wenn es im ermessen einer Behörde liegt .........
Klar ? eine kann bestimmung ........

Wenn ich euch so schreiben sehe ,dann wird mir einiges Klar.

Ich kann es mir finanziel und zeitlich nicht leisten,und nervlich schon dreimal nicht,zwei MPUs und Obergutachten,und und und.

Übrigens,musten sich die "nichtstaatlichen" MPU Institutsträger (Pima,MPU GMBH und andere) die Zulasung ihre Dienstleistung anzubieten dürfen erst einklagen.

Und die tatsache,das ein seit mehreren Jahren Abstinenter Suchtkranker bei der MPU nicht mehr seine " Zufriedene Abstinenz " nachweisen mus,wurde auch erst eingeklagt.
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RA XDiver
Beitrag 20.03.2005, 22:21
Beitrag #1011


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Und was möchtest Du uns damit jetzt sagen? think.gif

Übrigens: Benutze doch bitte zum Zitieren die Quote-Funktion. Das macht den Beitrag lesbarer.


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Medusa
Beitrag 20.03.2005, 22:23
Beitrag #1012


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Im Zusammenhang mit einer MPU von Beweisen zu sprechen finde ich, bei den alleine schon hier im Forum gelesenen Rückfällen nach x.ter positiver MPU, schon etwas komisch wavey.gif
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RA XDiver
Beitrag 20.03.2005, 22:24
Beitrag #1013


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Hast recht, Medusa. Vielleicht wäre die Formulierung "Überzeugung" besser gewesen.


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GSX-R
Beitrag 20.03.2005, 22:26
Beitrag #1014


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Wenn ich Dich so schreiben sehe wird mir auch einiges klar.
Zitat
Ich kann es mir finanziel und zeitlich nicht leisten,und nervlich schon dreimal nicht,zwei MPUs und Obergutachten,und und und.

Den Verstoß, der zu der MPU-Anordnung geführt hat, den konntest Du Dir aber schon leisten, oder?

Egal, genug offtopic.gif , sonst muss der arme zuständige Moderator wieder stundenlang aufräumen...


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
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Gast_Guest_*
Beitrag 20.03.2005, 23:31
Beitrag #1015





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@ Medusa

In anderem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren wiederholt das Recht des einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung betont. In Fortentwicklung seiner bisherigen Rechtsprechung hat es das Bundesverwaltungsgericht 2001 für absurd gehalten, dass ein Abstinenzler neben der Tatsache des Einhaltens der Abstinenz auch noch Zufriedenheit mit der Abstinenz nachweisen müsse.

Der daszu pasende Link

http://www.jurathek.de/showdocument.php?se...475&referrer=32

Was will uns Guest sagen ?
Das anscheinend momentanes Recht,so wie § 14,so nicht bleiben muss.
In der Vergangenheit und der Geschichte so oft belegt.Und wens nicht so bleibt wies ist,ists Unrecht.
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RA XDiver
Beitrag 20.03.2005, 23:41
Beitrag #1016


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Zitat
Das anscheinend momentanes Recht,so wie § 14,so nicht bleiben muss.
In der Vergangenheit und der Geschichte so oft belegt.Und wens nicht so bleibt wies ist,ists Unrecht.


Diese Theorie ist, entschuldige bitte, Schwachsinn.

Sicherlich muss kein Gesetz bis in alle Ewigkeit unverändert bleiben, aber gerade bei § 14 halte ich eine Änderung in absehbarer Zeit für ausgeschlossen und auch nicht erforderlich.

Desweiteren bedeutet eine Gesetzesänderung nicht, dass altes Recht zu Unrecht wird. Diesen Umkehrschluss kannst Du mir mal per PM erklären. Eine Gesetzesänderung weisst auf eine veränderte Sichtweise der Dinge oder neuer Anforderungen an das Gesetz hin, nicht auf die Recht- oder Unrechtmäßigkeit.


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Commodore25E
Beitrag 20.03.2005, 23:43
Beitrag #1017


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Zitat (Guest @ 20.03.2005, 23:31)
..Was will uns Guest sagen ?
Das anscheinend momentanes Recht,so wie § 14,so nicht bleiben muss.
In der Vergangenheit und der Geschichte so oft belegt.Und wens nicht so bleibt wies ist,ists Unrecht...

Könntest Du das bitte mal näher erläutern? Ich verstehe den Zusammenhang nicht so ganz.... blink.gif sad.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 20.03.2005, 23:43
Beitrag #1018





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Einem Kollegen von mir,wollten sie wegen 0.5 ng THC ,berufen auf § 14, 4 Wochen Fahrverbot geben.Und Büsgeld,und und und
Hettenbach ging mit ihm bis zum BGH.
Das Urteil ist euch ja bekannt.
Entzug erst ab 1 ng,und das auch nur vieleicht.
Erfolg ? Zu Recht ? Bisherige Praxis und Auslegung des § 14 recht oder Unrecht ?
Und da will noch einer behaupten,der Entzug wäre Klar geregelt.
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Gast_Guest_*
Beitrag 20.03.2005, 23:47
Beitrag #1019





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gelöscht.

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 21.03.2005, 07:19
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Commodore25E
Beitrag 20.03.2005, 23:52
Beitrag #1020


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Zitat (Guest @ 20.03.2005, 23:47)
gelöscht.

Lieber Guest,

ich darf Dich bitten, Dich zu zügeln!!! das, was Du hier gepostet hast, ist offtopic.gif und Polemik pur.

Damit ist niemandem hier geholfen.

Und bitte unterlassen vergleiche mit der Regierung des dritten Reiches. Ärger mit der FEB hat NICHTS mit dem grausamen Mord an Millionen unschuldigen zu tun.

In diesem Sinne....

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 21.03.2005, 07:19


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RA XDiver
Beitrag 20.03.2005, 23:55
Beitrag #1021


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Guest, wenn ich mal von Deinen unsäglichen Vergleichen absehe, die hinken wie ein Einbeiniger beim Marathon, so wäre es schön, wenn Du wenigstens wüsstest, wovon Du schreibst.

Ein Owi-Verfahren landet niemals vor dem BGH. Die Sache wurde vom BVerfG entschieden. Desweiteren war in dem Verfahren nicht die Rede von einem Entzug der FE sondern von einem FV.

Der Entzug der FE aufgrund mangelnder Eignung ist klar geregelt. § 14 ist diesbzgl. mehr als eindeutig. Auch wenn Du es offensichtlich nicht verstehen willst. In einer Gesellschaft muss man sich an gewisse Spielregeln halten. Dies gilt um so mehr, wenn auch Rechtsgüter Dritter auf dem Spiel stehen. Der (regelmäßige) Konsum von BtM und das Führen eines Kfz sind nunmal Dinge, die nicht unter einen Hut passen. Somit ist eine Anwendung des § 14 in den entsprechenden Fällen mehr als legitim.


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Medusa
Beitrag 20.03.2005, 23:58
Beitrag #1022


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Zitat
FeV § 63 Vorzeitige Tilgung

(1) Wurde die Fahrerlaubnis durch eine Fahrerlaubnisbehörde ausschließlich wegen körperlicher oder geistiger Mängel oder wegen fehlender Befähigung entzogen oder aus den gleichen Gründen versagt, ist die Eintragung mit dem Tag der Erteilung der neuen Fahrerlaubnis zu tilgen.


Steht irgendwo, daß sich dies nur auf von D. erteilte europäische Fahrerlaubnisse bezieht?
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michaelp100
Beitrag 21.03.2005, 00:00
Beitrag #1023


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du meinst, die eintragungen werden schon mit der erteilung einer eu-fe gelöscht?
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Gast_Guest_*
Beitrag 21.03.2005, 00:01
Beitrag #1024





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Sinnentleerter Beitrag gelöscht.

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 21.03.2005, 07:20
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RA XDiver
Beitrag 21.03.2005, 00:01
Beitrag #1025


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Medusa, bemüh mal die Suchmaschine. Zu § 63 habe ich hier schon vor geraumer Zeit, im Zuge Deiner persönlichen Anfrage an mich, Stellung genommen. Diese Norm findet nahezu nie Anwendung, da sie nicht für Alkohol- oder BtM-Verstöße, sondern für die Fälle gilt, in denen primär gesundheitliche Gründe für die Entziehung ausschlaggebend waren.

@ Guest

So langsam reicht´s. Deine Unverschämtheiten hast Du lang genug hier verbreitet.


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michaelp100
Beitrag 21.03.2005, 00:04
Beitrag #1026


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naja, wenn alle sagen würden, diese mängel haben bestanden..., obwohl das alles nur noch mehr kompliziert.
aber was wäre wenn...

im §§ 63 steht, wenndie fe wg. fehlender befähigung versagt wurde. ist das nicht mpu-relevant?

mit mängeln meine ich die mängel, die in dem §§ beschrieben werden
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RA XDiver
Beitrag 21.03.2005, 00:05
Beitrag #1027


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Zitat
naja, wenn alle sagen würden, diese mängel haben bestanden...,


Was meinst Du genau, Michael? Ich werde aus Deinem Posting nicht so recht schlau. think.gif


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Commodore25E
Beitrag 21.03.2005, 00:05
Beitrag #1028


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Zitat (Guest @ 21.03.2005, 00:01)
gelöscht.

Jetzt werde ich mal deutlich:

Unterlasse bitte dieses hirn- und sinnentleerte Geblubber und beteilige Dich sinnvoll an der Diskussion oder lasse es. Es steht Dir frei.

Aber ein Thema, welches anderen unter den Nägeln brennt und wo viele versuchen, Licht ins Dunkle zu bringen, runterzuziehen, ist unsäglich.

Deine Beiträge stehen kurz vor der Löschung!!!!

schon geschehen.

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 21.03.2005, 07:21


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Medusa
Beitrag 21.03.2005, 00:05
Beitrag #1029


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Zitat (michaelp100 @ 21.03.2005, 00:00)
du meinst, die eintragungen werden schon mit der erteilung einer eu-fe gelöscht?

Werden wohl kaum gelöscht ..

Müßten aber vielleicht, rückwirkend bis Ausstellung, sobald die dt. Behörden Kenntnis von der erteilten EU Fahrerlaubnis bekommen??
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RA XDiver
Beitrag 21.03.2005, 00:06
Beitrag #1030


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Zitat
Müßten aber vielleicht, rückwirkend bis Ausstellung, sobald die dt. Behörden Kenntnis von der erteilten EU Fahrerlaubnis bekommen??


Eben nicht. Arg. siehe oben. Ich darf diesbzgl. auf den Aufsatz von Borth/Gauglitz/Kalus hinweisen.


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strichachtdoktor
Beitrag 21.03.2005, 00:46
Beitrag #1031


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Zitat
Eben nicht.

Ist das sicher ?

Wenn die auslaendische Entscheidung der einer deutschen gleichzusetzen ist, dann muessten alle Sachen, die nach einer deutschen WE geloescht werden muessen, auch nach einer WE durch eine auslaendische FEB geloescht werden. Oder ?!
Sonst ist die auslaendische Entscheidung ja doch anders ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Gast_Guest123_*
Beitrag 21.03.2005, 00:58
Beitrag #1032





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Hallo zusammen,

das kann und darf doch nicht sein, dass ein in D lebender -deutscher- Autofahrer
wegen Geschwindigkeitsübertretung z.B. 2 Monate den Führerschein abgeben muss
und Strafe für zu schnelles Fahren bezahlen muss, bei wdh. Geschw. Verletzung eine MPU machen "darf"


UND


ein "ausländer" (lebend in EU) der die GLEICHE widrigkeit begeht KEIN Fahrverbot bekommt,
sonder lediglich ein "paar" Euros mehr bezahlt und somit als abgesühnt gilt.

Oder mehrere Geschwindigkeitsverstöe begeht und auch IMMER seine Strafe bezahlt und somit der leidigen MPU ENTGEHT.

Fazit: Ist auf dem Papier "auswandern" nebs MPU (Eignungszweifel beseitigen), die Einzige Lösung um schnellstens wieder fahren zu dürfen UND auch wieder am beruflichen Leben teilnehmen zu können.

Wie gesagt, darf und kann doch das nicht wahr sein ! ! !
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Gast_Gust 123_*
Beitrag 21.03.2005, 05:42
Beitrag #1033





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So ist es. Was hat das mit Europa zu tun. Nichts und rein gar nichts. Alle anderen Staaten müssen, und sollen, nur wir nicht. Das ist doch nur eine Farce. Wenn sich die Herren die noch meinen das es noch Herrschaft hier gibt, mal Gedanken machen würden, müssten die mal ins Ausland gehen. Da sieht es ganz anders aus. Aber die Herren wollen doch immer so global denken. Das ist es was ich nicht kapiere. Im Ausland ist doch alles besser. Gruss an die Beamten.
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Gast_Dark Ranger_*
Beitrag 21.03.2005, 08:49
Beitrag #1034





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Zitat (XDiver @ 20.03.2005, 21:37)
Eine sehr qualifizierte Äusserung.

Zum einen kann ich Dir versichern, dass nur ein Moderator überhaupt in diesem Bereich tätig ist (und der hat in diesem Thread noch nicht ein Wort verloren),....

Es geht mich zwar nichts an,aber ist das der Herr Fahrlehrer
oder der Herr Andreas?
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Andreas
Beitrag 21.03.2005, 08:56
Beitrag #1035


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Zitat
Es geht mich zwar nichts an


Stimmt. cool.gif

Ich kann dich aber beruhigen

Zitat
aber ist das der Herr Fahrlehrer
oder der Herr Andreas?


keiner von uns beiden.


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Medusa
Beitrag 21.03.2005, 16:21
Beitrag #1036


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Beunruhigen würde mich eigentlich nur, wenn sich Mitglieder der MPU Fraktion als EuGH Richter entpuppen würden rofl1.gif
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richy
Beitrag 21.03.2005, 18:48
Beitrag #1037


Neuling
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also, ich verfolge diese diskussion schon einige zeit, und frage mich, warum hier eigentlich diskutiert wird. die rechtslage ist doch eindeutig, das sollte doch nun jeder begreifen. eg-führerscheine sind anzuerkennen, wenn sie nach ablauf der sperrfrist gemacht wurden. basta.
ob das den deutschen behörden passt oder nicht ist völlig scheissegal.
oder prüfen die behörden jeden ausländer der durch deutschland fährt ob er nicht eine mpu machen müsste weil er z.b. in holland mal den lappen wegen trunkenheit verloren hat ???
angenommen ein italiener kriegt in italien seinen italienischen lappen wg. 3 0/oo
abgenommen, zieht nach seiner abgelaufenen sperrfrist nach deutschland, dann darf er hier den fs machen machen, oder ??
ein deutscher darf ihn aber nicht machen, warum ??? ist der ein schlechterer säufer als der italiener ???
das neue diskriminierungsgesetz lässt grüssen.
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Medusa
Beitrag 21.03.2005, 19:01
Beitrag #1038


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Zitat (richy @ 21.03.2005, 18:48)
also, ich verfolge diese diskussion schon einige zeit, und frage mich, warum hier eigentlich diskutiert wird. die rechtslage ist doch eindeutig, das sollte doch nun jeder begreifen. eg-führerscheine sind anzuerkennen, wenn sie nach ablauf der sperrfrist gemacht wurden. basta.
ob das den deutschen behörden passt oder nicht ist völlig scheissegal.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel. Entscheidet der EuGH in unserem Sinne droht uns bis dahin trotzdem eine NU. Fahren wir trotz NU bekommen wir Anzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und am Ende evtl. Knast.
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richy
Beitrag 21.03.2005, 19:43
Beitrag #1039


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mit welcher begründung will den die fs stelle eine nachuntersuchung anordnen ??
du darst dir natürlich nichts zu schulden kommen lassen.
falls eine nu angeordnet wird ist das ein gefundenes fressen für jeden anwalt,
wegen der ungleichbehandlung, du darfst also nicht fahren weil du deutscher bist,
ein spanier mit dem gleichen vergehen darf fahren, das ist doch absurd.
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michael_mk
Beitrag 21.03.2005, 19:49
Beitrag #1040


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Zitat (richy @ 21.03.2005, 19:43)
mit welcher begründung will den die fs stelle eine nachuntersuchung anordnen ??
du darst dir natürlich nichts zu schulden kommen lassen.
falls eine nu angeordnet wird ist das ein gefundenes fressen für jeden anwalt,
wegen der ungleichbehandlung, du darfst also nicht fahren weil du deutscher bist,
ein spanier mit dem gleichen vergehen darf fahren, das ist doch absurd.

so so,ein gefundenes fressen für nen anwalt*lol*deswegen wurden vor diversen VG-Gerichten auch schon beschlossen das die NU rechtens bzw. befürwortet wurden!aber finanziell ist es für nen anwalt natürlich ein gefundenes fressen,das stimmt wavey.gif
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Medusa
Beitrag 21.03.2005, 19:51
Beitrag #1041


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Zitat (richy @ 21.03.2005, 19:43)
mit welcher begründung will den die fs stelle eine nachuntersuchung anordnen ??

Mit allem geeigneten, was im VZR steht. Wie dies Verhalten rechtlich zu beurteilen ist wird irgendwann der EuGH entscheiden. Du solltest den Thread 'mal vom Anfang durchlesen. Es wird nicht nur mit diesem Verhalten gedroht, es wird so gehandelt.
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richy
Beitrag 21.03.2005, 20:05
Beitrag #1042


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also ich kenn niemand dem sie die fe, nicht den fs, nachträglich aufgrund einer richterlichen anordnung wieder abgnommen haben weil er keine mpu gemacht hat.
man kann ja über die sache denken wie man will, auch dt. richter müssen sich an eg urteile halten.
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Medusa
Beitrag 21.03.2005, 20:10
Beitrag #1043


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Das VG München hat gerade einen entsprechenden Fall an den EuGH verwiesen. Der Betroffene hatte sogar eine MPU in Österreich abgelegt - wurde hier nicht anerkannt. Mehrere Forumsmitglieder sind ebenfalls betroffen .. Bitte in den Thread hier einlesen ..
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Andreas
Beitrag 21.03.2005, 20:11
Beitrag #1044


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Zitat (richy @ 21.03.2005, 20:05)
also ich kenn niemand dem sie die fe, nicht den fs, nachträglich aufgrund einer richterlichen anordnung wieder abgnommen haben weil er keine mpu gemacht hat.

Ob du jemand kennst oder nicht ist zweitrangig, Tasache ist jedoch, dass es bereits div. Gerichtsurteile gibt, in denen eine nachträgliche Nutzungsuntersagung eines EU-FS für rechtmäßig erachtet wurde.


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michaelp100
Beitrag 21.03.2005, 20:31
Beitrag #1045


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Zitat (richy @ 21.03.2005, 19:48)
also, ich verfolge diese diskussion schon einige zeit, und frage mich, warum hier eigentlich diskutiert wird. die rechtslage ist doch eindeutig, das sollte doch nun jeder begreifen. eg-führerscheine sind anzuerkennen, wenn sie nach ablauf der sperrfrist gemacht wurden. basta.
ob das den deutschen behörden passt oder nicht ist völlig scheissegal.
oder prüfen die behörden jeden ausländer der durch deutschland fährt ob er nicht eine mpu machen müsste weil er z.b. in holland mal den lappen wegen trunkenheit verloren hat ???
angenommen ein italiener kriegt in italien seinen italienischen lappen wg. 3 0/oo
abgenommen, zieht nach seiner abgelaufenen sperrfrist nach deutschland, dann darf er hier den fs machen machen, oder ??
ein deutscher darf ihn aber nicht machen, warum ??? ist der ein schlechterer säufer als der italiener ???
das neue diskriminierungsgesetz lässt grüssen.

also, der richie ist viell. nicht ganz das was irh euch wünscht...
aber in einem punkt hat er recht, der punkt ungleichbehandlung zw. deutschen und anderen eu-bürgern.
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Medusa
Beitrag 21.03.2005, 20:37
Beitrag #1046


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Zitat (michaelp100 @ 21.03.2005, 20:31)
also, der richie ist viell. nicht ganz das was irh euch wünscht...
aber in einem punkt hat er recht, der punkt ungleichbehandlung zw. deutschen und anderen eu-bürgern.

Wieso? Ich finde richy hat Recht. Frage ist nur wann bezieht der EuGH Stellung dazu.
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Lexus
Beitrag 21.03.2005, 22:21
Beitrag #1047


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Eilentscheidung I des VG Neustadt (auf der Linie von München und Bayreuth)

Eilentscheidung II des VG Neustadt (hier wird sogar schon das Rechtsschutzbedürfnis für einen Eilantrag abgelehnt)


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bazi
Beitrag 21.03.2005, 22:54
Beitrag #1048


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@Richy
auf sowas hab ich gewartet, dass einer mal klar sieht,
da wird monatelang rumdiskutiert, dabei ist doch alles so einfach,

bazi


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RA XDiver
Beitrag 21.03.2005, 22:55
Beitrag #1049


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Zitat
da wird monatelang rumdiskutiert, dabei ist doch alles so einfach,


Stimmt. Die Rechtsprechung ist wirklich einheitlich. Allerdings wohl nicht in Eurem Sinne. whistling.gif


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bazi
Beitrag 21.03.2005, 22:56
Beitrag #1050


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Nachtrag:
... und Kapper fährt immer noch

bazi


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