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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 5), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
RA XDiver
Beitrag 20.03.2005, 22:21
Beitrag #1011


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Und was möchtest Du uns damit jetzt sagen? think.gif

Übrigens: Benutze doch bitte zum Zitieren die Quote-Funktion. Das macht den Beitrag lesbarer.


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Medusa
Beitrag 20.03.2005, 22:23
Beitrag #1012


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Im Zusammenhang mit einer MPU von Beweisen zu sprechen finde ich, bei den alleine schon hier im Forum gelesenen Rückfällen nach x.ter positiver MPU, schon etwas komisch wavey.gif
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RA XDiver
Beitrag 20.03.2005, 22:24
Beitrag #1013


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Hast recht, Medusa. Vielleicht wäre die Formulierung "Überzeugung" besser gewesen.


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GSX-R
Beitrag 20.03.2005, 22:26
Beitrag #1014


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Wenn ich Dich so schreiben sehe wird mir auch einiges klar.
Zitat
Ich kann es mir finanziel und zeitlich nicht leisten,und nervlich schon dreimal nicht,zwei MPUs und Obergutachten,und und und.

Den Verstoß, der zu der MPU-Anordnung geführt hat, den konntest Du Dir aber schon leisten, oder?

Egal, genug offtopic.gif , sonst muss der arme zuständige Moderator wieder stundenlang aufräumen...


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Gast_Guest_*
Beitrag 20.03.2005, 23:31
Beitrag #1015





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@ Medusa

In anderem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren wiederholt das Recht des einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung betont. In Fortentwicklung seiner bisherigen Rechtsprechung hat es das Bundesverwaltungsgericht 2001 für absurd gehalten, dass ein Abstinenzler neben der Tatsache des Einhaltens der Abstinenz auch noch Zufriedenheit mit der Abstinenz nachweisen müsse.

Der daszu pasende Link

http://www.jurathek.de/showdocument.php?se...475&referrer=32

Was will uns Guest sagen ?
Das anscheinend momentanes Recht,so wie § 14,so nicht bleiben muss.
In der Vergangenheit und der Geschichte so oft belegt.Und wens nicht so bleibt wies ist,ists Unrecht.
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RA XDiver
Beitrag 20.03.2005, 23:41
Beitrag #1016


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Zitat
Das anscheinend momentanes Recht,so wie § 14,so nicht bleiben muss.
In der Vergangenheit und der Geschichte so oft belegt.Und wens nicht so bleibt wies ist,ists Unrecht.


Diese Theorie ist, entschuldige bitte, Schwachsinn.

Sicherlich muss kein Gesetz bis in alle Ewigkeit unverändert bleiben, aber gerade bei § 14 halte ich eine Änderung in absehbarer Zeit für ausgeschlossen und auch nicht erforderlich.

Desweiteren bedeutet eine Gesetzesänderung nicht, dass altes Recht zu Unrecht wird. Diesen Umkehrschluss kannst Du mir mal per PM erklären. Eine Gesetzesänderung weisst auf eine veränderte Sichtweise der Dinge oder neuer Anforderungen an das Gesetz hin, nicht auf die Recht- oder Unrechtmäßigkeit.


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Commodore25E
Beitrag 20.03.2005, 23:43
Beitrag #1017


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Zitat (Guest @ 20.03.2005, 23:31)
..Was will uns Guest sagen ?
Das anscheinend momentanes Recht,so wie § 14,so nicht bleiben muss.
In der Vergangenheit und der Geschichte so oft belegt.Und wens nicht so bleibt wies ist,ists Unrecht...

Könntest Du das bitte mal näher erläutern? Ich verstehe den Zusammenhang nicht so ganz.... blink.gif sad.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 20.03.2005, 23:43
Beitrag #1018





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Einem Kollegen von mir,wollten sie wegen 0.5 ng THC ,berufen auf § 14, 4 Wochen Fahrverbot geben.Und Büsgeld,und und und
Hettenbach ging mit ihm bis zum BGH.
Das Urteil ist euch ja bekannt.
Entzug erst ab 1 ng,und das auch nur vieleicht.
Erfolg ? Zu Recht ? Bisherige Praxis und Auslegung des § 14 recht oder Unrecht ?
Und da will noch einer behaupten,der Entzug wäre Klar geregelt.
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Gast_Guest_*
Beitrag 20.03.2005, 23:47
Beitrag #1019





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gelöscht.

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 21.03.2005, 07:19
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Commodore25E
Beitrag 20.03.2005, 23:52
Beitrag #1020


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Zitat (Guest @ 20.03.2005, 23:47)
gelöscht.

Lieber Guest,

ich darf Dich bitten, Dich zu zügeln!!! das, was Du hier gepostet hast, ist offtopic.gif und Polemik pur.

Damit ist niemandem hier geholfen.

Und bitte unterlassen vergleiche mit der Regierung des dritten Reiches. Ärger mit der FEB hat NICHTS mit dem grausamen Mord an Millionen unschuldigen zu tun.

In diesem Sinne....

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 21.03.2005, 07:19


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RA XDiver
Beitrag 20.03.2005, 23:55
Beitrag #1021


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Guest, wenn ich mal von Deinen unsäglichen Vergleichen absehe, die hinken wie ein Einbeiniger beim Marathon, so wäre es schön, wenn Du wenigstens wüsstest, wovon Du schreibst.

Ein Owi-Verfahren landet niemals vor dem BGH. Die Sache wurde vom BVerfG entschieden. Desweiteren war in dem Verfahren nicht die Rede von einem Entzug der FE sondern von einem FV.

Der Entzug der FE aufgrund mangelnder Eignung ist klar geregelt. § 14 ist diesbzgl. mehr als eindeutig. Auch wenn Du es offensichtlich nicht verstehen willst. In einer Gesellschaft muss man sich an gewisse Spielregeln halten. Dies gilt um so mehr, wenn auch Rechtsgüter Dritter auf dem Spiel stehen. Der (regelmäßige) Konsum von BtM und das Führen eines Kfz sind nunmal Dinge, die nicht unter einen Hut passen. Somit ist eine Anwendung des § 14 in den entsprechenden Fällen mehr als legitim.


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Medusa
Beitrag 20.03.2005, 23:58
Beitrag #1022


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Zitat
FeV § 63 Vorzeitige Tilgung

(1) Wurde die Fahrerlaubnis durch eine Fahrerlaubnisbehörde ausschließlich wegen körperlicher oder geistiger Mängel oder wegen fehlender Befähigung entzogen oder aus den gleichen Gründen versagt, ist die Eintragung mit dem Tag der Erteilung der neuen Fahrerlaubnis zu tilgen.


Steht irgendwo, daß sich dies nur auf von D. erteilte europäische Fahrerlaubnisse bezieht?
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michaelp100
Beitrag 21.03.2005, 00:00
Beitrag #1023


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du meinst, die eintragungen werden schon mit der erteilung einer eu-fe gelöscht?
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Gast_Guest_*
Beitrag 21.03.2005, 00:01
Beitrag #1024





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Sinnentleerter Beitrag gelöscht.

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 21.03.2005, 07:20
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RA XDiver
Beitrag 21.03.2005, 00:01
Beitrag #1025


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Medusa, bemüh mal die Suchmaschine. Zu § 63 habe ich hier schon vor geraumer Zeit, im Zuge Deiner persönlichen Anfrage an mich, Stellung genommen. Diese Norm findet nahezu nie Anwendung, da sie nicht für Alkohol- oder BtM-Verstöße, sondern für die Fälle gilt, in denen primär gesundheitliche Gründe für die Entziehung ausschlaggebend waren.

@ Guest

So langsam reicht´s. Deine Unverschämtheiten hast Du lang genug hier verbreitet.


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michaelp100
Beitrag 21.03.2005, 00:04
Beitrag #1026


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naja, wenn alle sagen würden, diese mängel haben bestanden..., obwohl das alles nur noch mehr kompliziert.
aber was wäre wenn...

im §§ 63 steht, wenndie fe wg. fehlender befähigung versagt wurde. ist das nicht mpu-relevant?

mit mängeln meine ich die mängel, die in dem §§ beschrieben werden
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RA XDiver
Beitrag 21.03.2005, 00:05
Beitrag #1027


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Zitat
naja, wenn alle sagen würden, diese mängel haben bestanden...,


Was meinst Du genau, Michael? Ich werde aus Deinem Posting nicht so recht schlau. think.gif


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Commodore25E
Beitrag 21.03.2005, 00:05
Beitrag #1028


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Zitat (Guest @ 21.03.2005, 00:01)
gelöscht.

Jetzt werde ich mal deutlich:

Unterlasse bitte dieses hirn- und sinnentleerte Geblubber und beteilige Dich sinnvoll an der Diskussion oder lasse es. Es steht Dir frei.

Aber ein Thema, welches anderen unter den Nägeln brennt und wo viele versuchen, Licht ins Dunkle zu bringen, runterzuziehen, ist unsäglich.

Deine Beiträge stehen kurz vor der Löschung!!!!

schon geschehen.

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 21.03.2005, 07:21


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Medusa
Beitrag 21.03.2005, 00:05
Beitrag #1029


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Zitat (michaelp100 @ 21.03.2005, 00:00)
du meinst, die eintragungen werden schon mit der erteilung einer eu-fe gelöscht?

Werden wohl kaum gelöscht ..

Müßten aber vielleicht, rückwirkend bis Ausstellung, sobald die dt. Behörden Kenntnis von der erteilten EU Fahrerlaubnis bekommen??
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RA XDiver
Beitrag 21.03.2005, 00:06
Beitrag #1030


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Zitat
Müßten aber vielleicht, rückwirkend bis Ausstellung, sobald die dt. Behörden Kenntnis von der erteilten EU Fahrerlaubnis bekommen??


Eben nicht. Arg. siehe oben. Ich darf diesbzgl. auf den Aufsatz von Borth/Gauglitz/Kalus hinweisen.


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strichachtdoktor
Beitrag 21.03.2005, 00:46
Beitrag #1031


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Zitat
Eben nicht.

Ist das sicher ?

Wenn die auslaendische Entscheidung der einer deutschen gleichzusetzen ist, dann muessten alle Sachen, die nach einer deutschen WE geloescht werden muessen, auch nach einer WE durch eine auslaendische FEB geloescht werden. Oder ?!
Sonst ist die auslaendische Entscheidung ja doch anders ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Gast_Guest123_*
Beitrag 21.03.2005, 00:58
Beitrag #1032





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Hallo zusammen,

das kann und darf doch nicht sein, dass ein in D lebender -deutscher- Autofahrer
wegen Geschwindigkeitsübertretung z.B. 2 Monate den Führerschein abgeben muss
und Strafe für zu schnelles Fahren bezahlen muss, bei wdh. Geschw. Verletzung eine MPU machen "darf"


UND


ein "ausländer" (lebend in EU) der die GLEICHE widrigkeit begeht KEIN Fahrverbot bekommt,
sonder lediglich ein "paar" Euros mehr bezahlt und somit als abgesühnt gilt.

Oder mehrere Geschwindigkeitsverstöe begeht und auch IMMER seine Strafe bezahlt und somit der leidigen MPU ENTGEHT.

Fazit: Ist auf dem Papier "auswandern" nebs MPU (Eignungszweifel beseitigen), die Einzige Lösung um schnellstens wieder fahren zu dürfen UND auch wieder am beruflichen Leben teilnehmen zu können.

Wie gesagt, darf und kann doch das nicht wahr sein ! ! !
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Gast_Gust 123_*
Beitrag 21.03.2005, 05:42
Beitrag #1033





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So ist es. Was hat das mit Europa zu tun. Nichts und rein gar nichts. Alle anderen Staaten müssen, und sollen, nur wir nicht. Das ist doch nur eine Farce. Wenn sich die Herren die noch meinen das es noch Herrschaft hier gibt, mal Gedanken machen würden, müssten die mal ins Ausland gehen. Da sieht es ganz anders aus. Aber die Herren wollen doch immer so global denken. Das ist es was ich nicht kapiere. Im Ausland ist doch alles besser. Gruss an die Beamten.
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Gast_Dark Ranger_*
Beitrag 21.03.2005, 08:49
Beitrag #1034





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Zitat (XDiver @ 20.03.2005, 21:37)
Eine sehr qualifizierte Äusserung.

Zum einen kann ich Dir versichern, dass nur ein Moderator überhaupt in diesem Bereich tätig ist (und der hat in diesem Thread noch nicht ein Wort verloren),....

Es geht mich zwar nichts an,aber ist das der Herr Fahrlehrer
oder der Herr Andreas?
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Andreas
Beitrag 21.03.2005, 08:56
Beitrag #1035


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Zitat
Es geht mich zwar nichts an


Stimmt. cool.gif

Ich kann dich aber beruhigen

Zitat
aber ist das der Herr Fahrlehrer
oder der Herr Andreas?


keiner von uns beiden.


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Medusa
Beitrag 21.03.2005, 16:21
Beitrag #1036


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Beunruhigen würde mich eigentlich nur, wenn sich Mitglieder der MPU Fraktion als EuGH Richter entpuppen würden rofl1.gif
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richy
Beitrag 21.03.2005, 18:48
Beitrag #1037


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also, ich verfolge diese diskussion schon einige zeit, und frage mich, warum hier eigentlich diskutiert wird. die rechtslage ist doch eindeutig, das sollte doch nun jeder begreifen. eg-führerscheine sind anzuerkennen, wenn sie nach ablauf der sperrfrist gemacht wurden. basta.
ob das den deutschen behörden passt oder nicht ist völlig scheissegal.
oder prüfen die behörden jeden ausländer der durch deutschland fährt ob er nicht eine mpu machen müsste weil er z.b. in holland mal den lappen wegen trunkenheit verloren hat ???
angenommen ein italiener kriegt in italien seinen italienischen lappen wg. 3 0/oo
abgenommen, zieht nach seiner abgelaufenen sperrfrist nach deutschland, dann darf er hier den fs machen machen, oder ??
ein deutscher darf ihn aber nicht machen, warum ??? ist der ein schlechterer säufer als der italiener ???
das neue diskriminierungsgesetz lässt grüssen.
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Medusa
Beitrag 21.03.2005, 19:01
Beitrag #1038


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Zitat (richy @ 21.03.2005, 18:48)
also, ich verfolge diese diskussion schon einige zeit, und frage mich, warum hier eigentlich diskutiert wird. die rechtslage ist doch eindeutig, das sollte doch nun jeder begreifen. eg-führerscheine sind anzuerkennen, wenn sie nach ablauf der sperrfrist gemacht wurden. basta.
ob das den deutschen behörden passt oder nicht ist völlig scheissegal.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel. Entscheidet der EuGH in unserem Sinne droht uns bis dahin trotzdem eine NU. Fahren wir trotz NU bekommen wir Anzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und am Ende evtl. Knast.
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richy
Beitrag 21.03.2005, 19:43
Beitrag #1039


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mit welcher begründung will den die fs stelle eine nachuntersuchung anordnen ??
du darst dir natürlich nichts zu schulden kommen lassen.
falls eine nu angeordnet wird ist das ein gefundenes fressen für jeden anwalt,
wegen der ungleichbehandlung, du darfst also nicht fahren weil du deutscher bist,
ein spanier mit dem gleichen vergehen darf fahren, das ist doch absurd.
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michael_mk
Beitrag 21.03.2005, 19:49
Beitrag #1040


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Zitat (richy @ 21.03.2005, 19:43)
mit welcher begründung will den die fs stelle eine nachuntersuchung anordnen ??
du darst dir natürlich nichts zu schulden kommen lassen.
falls eine nu angeordnet wird ist das ein gefundenes fressen für jeden anwalt,
wegen der ungleichbehandlung, du darfst also nicht fahren weil du deutscher bist,
ein spanier mit dem gleichen vergehen darf fahren, das ist doch absurd.

so so,ein gefundenes fressen für nen anwalt*lol*deswegen wurden vor diversen VG-Gerichten auch schon beschlossen das die NU rechtens bzw. befürwortet wurden!aber finanziell ist es für nen anwalt natürlich ein gefundenes fressen,das stimmt wavey.gif
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Medusa
Beitrag 21.03.2005, 19:51
Beitrag #1041


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Zitat (richy @ 21.03.2005, 19:43)
mit welcher begründung will den die fs stelle eine nachuntersuchung anordnen ??

Mit allem geeigneten, was im VZR steht. Wie dies Verhalten rechtlich zu beurteilen ist wird irgendwann der EuGH entscheiden. Du solltest den Thread 'mal vom Anfang durchlesen. Es wird nicht nur mit diesem Verhalten gedroht, es wird so gehandelt.
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richy
Beitrag 21.03.2005, 20:05
Beitrag #1042


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also ich kenn niemand dem sie die fe, nicht den fs, nachträglich aufgrund einer richterlichen anordnung wieder abgnommen haben weil er keine mpu gemacht hat.
man kann ja über die sache denken wie man will, auch dt. richter müssen sich an eg urteile halten.
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Medusa
Beitrag 21.03.2005, 20:10
Beitrag #1043


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Das VG München hat gerade einen entsprechenden Fall an den EuGH verwiesen. Der Betroffene hatte sogar eine MPU in Österreich abgelegt - wurde hier nicht anerkannt. Mehrere Forumsmitglieder sind ebenfalls betroffen .. Bitte in den Thread hier einlesen ..
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Andreas
Beitrag 21.03.2005, 20:11
Beitrag #1044


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Zitat (richy @ 21.03.2005, 20:05)
also ich kenn niemand dem sie die fe, nicht den fs, nachträglich aufgrund einer richterlichen anordnung wieder abgnommen haben weil er keine mpu gemacht hat.

Ob du jemand kennst oder nicht ist zweitrangig, Tasache ist jedoch, dass es bereits div. Gerichtsurteile gibt, in denen eine nachträgliche Nutzungsuntersagung eines EU-FS für rechtmäßig erachtet wurde.


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Beitrag 21.03.2005, 20:31
Beitrag #1045


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Zitat (richy @ 21.03.2005, 19:48)
also, ich verfolge diese diskussion schon einige zeit, und frage mich, warum hier eigentlich diskutiert wird. die rechtslage ist doch eindeutig, das sollte doch nun jeder begreifen. eg-führerscheine sind anzuerkennen, wenn sie nach ablauf der sperrfrist gemacht wurden. basta.
ob das den deutschen behörden passt oder nicht ist völlig scheissegal.
oder prüfen die behörden jeden ausländer der durch deutschland fährt ob er nicht eine mpu machen müsste weil er z.b. in holland mal den lappen wegen trunkenheit verloren hat ???
angenommen ein italiener kriegt in italien seinen italienischen lappen wg. 3 0/oo
abgenommen, zieht nach seiner abgelaufenen sperrfrist nach deutschland, dann darf er hier den fs machen machen, oder ??
ein deutscher darf ihn aber nicht machen, warum ??? ist der ein schlechterer säufer als der italiener ???
das neue diskriminierungsgesetz lässt grüssen.

also, der richie ist viell. nicht ganz das was irh euch wünscht...
aber in einem punkt hat er recht, der punkt ungleichbehandlung zw. deutschen und anderen eu-bürgern.
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Medusa
Beitrag 21.03.2005, 20:37
Beitrag #1046


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Zitat (michaelp100 @ 21.03.2005, 20:31)
also, der richie ist viell. nicht ganz das was irh euch wünscht...
aber in einem punkt hat er recht, der punkt ungleichbehandlung zw. deutschen und anderen eu-bürgern.

Wieso? Ich finde richy hat Recht. Frage ist nur wann bezieht der EuGH Stellung dazu.
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Lexus
Beitrag 21.03.2005, 22:21
Beitrag #1047


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Eilentscheidung I des VG Neustadt (auf der Linie von München und Bayreuth)

Eilentscheidung II des VG Neustadt (hier wird sogar schon das Rechtsschutzbedürfnis für einen Eilantrag abgelehnt)


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bazi
Beitrag 21.03.2005, 22:54
Beitrag #1048


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@Richy
auf sowas hab ich gewartet, dass einer mal klar sieht,
da wird monatelang rumdiskutiert, dabei ist doch alles so einfach,

bazi


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RA XDiver
Beitrag 21.03.2005, 22:55
Beitrag #1049


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Zitat
da wird monatelang rumdiskutiert, dabei ist doch alles so einfach,


Stimmt. Die Rechtsprechung ist wirklich einheitlich. Allerdings wohl nicht in Eurem Sinne. whistling.gif


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bazi
Beitrag 21.03.2005, 22:56
Beitrag #1050


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Nachtrag:
... und Kapper fährt immer noch

bazi


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RA XDiver
Beitrag 21.03.2005, 22:58
Beitrag #1051


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Das haben wir nun schon 27.000-Mal gehört. Eine immer wieder gerne genommene Behauptung, die bislang keiner belegen konnte. Aber selbst wenn, was tut das zur Sache? Es gibt genug Personen, die mittlerweile nicht mehr fahren.


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strichachtdoktor
Beitrag 22.03.2005, 00:01
Beitrag #1052


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Ist schon ein bisschen pervers, dass es einerseits wiederkaeuende Forumsmitglieder gibt, die nicht verstehen wollen, dass es nicht von vorrangigem Interesse ist, dass Herr Kapper noch faehrt - wenn er denn noch faehrt - und andererseits ein VG den Mist eines anderen VG einfach abschreibt ...

Ich denke ganz und gar nicht, dass ein deutsches VG, wie im Fall von Mannheim, berechtigt sei, nach dem EuGH die Auslegungsgrenzen fuer deutsches Recht in Bezug auf europaeisches Recht neu zu definieren. Man koennte sich einfach mal in einer sicher fuer deutsche Richter ungewoehnliche Disziplin, naemlich eine Nachdenkphase, zurueckziehen und probeweise versuchen die vom EuGH zitierten Richtlinienabschnitte irgendwie zu verarbeiten, sprich zu verstehen: Der EuGH hat gerade erst gesagt, dass der Art.8 in Verbindung mit Art.1 nicht so weit auszulegen sei, wie es die Deutschen gerne haetten. Da bringt auch ein wiederkaeuendes Rezitieren seitens des VG Neustadt keine Satisfaktion, sondern nur ein voellig neuer Blickwinkel ...

Da wird doch hin und her geschachert. Im Grunde genommen reichen fuer solche Beschluesse doch 4 Worte: WIR WOLLEN NICHT, BASTA ! Der Rest ist doch voellig belanglos und haelt einer naeheren Ueberpruefung mutmasslich nicht stand.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Perplex
Beitrag 22.03.2005, 01:34
Beitrag #1053


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Zitat (Lexus @ 21.03.2005, 22:21)

Mir fehlen einfach nur die Worte!!!

Da werden von den deutschen Richtern neue Tatsachen in das EU-Urteil vom 29.04.2004 rein interpretiert, die vorher nicht da waren.
Was ist mit dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung?
Die Bedeutung des Wortes “Grundsatz’’ brauche ich hier wohl nicht näher zu erklären.
So wie die Richter hier argumentieren bräuchten sie sich auch nicht an das “Grundgesetz’’ halten.

Ich kann die Formulierungen der deutschen Richter kaum verstehen.
Wie soll bloß ein Grieche das verstehen? Der versteht doch nur noch Spanisch!

Was ist wenn der Grieche jetzt in seine Heimat zieht & später in Deutschland Urlaub machen will? Muss er erst zur Bundesdeutschen Botschaft gehen, um einen Antrag auf Nutzungserlaubnis zu stellen? Der Antrag würde sowieso abgelehnt werden! Das wäre dann eine Nichtanerkennung der gültigen Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit.

Die Frage ist: Gilt eine unbegrenzte Nutzungsuntersagung ganz sicher noch, wenn der Grieche seinen Lebensmittelpunkt nach Griechenland verlegt? Ich glaube nicht, dass das so sicher ist!

MfG Thommy


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Gast_Guest_*
Beitrag 22.03.2005, 02:11
Beitrag #1054





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Ich hab heut zum x ten mal das Urteil im Fall Kapper gelesen.
Anerkenen steht da.
Ohne wenn und aber,-- wir haben da noch die MPU.
Ob das Führerschein genant wird oder Fahrerlaubnis.
Aber wir haben hier ja noch den Begrif Fahreignung.
Die NU werden demnächst vom EUGH kassiert.

Die Deutsche Krankheit :
Ordnung durch Verwaltungswahnsin,gepaart mit Obrigkeitshörigkeit und Denunziantentum.

Die sagen,sie wollen des allerbeschte für dich und die Menschheit,und machen mäner kaput als ganz.

Die MPU,allein in Deutschland,hat bei Klage auf Anerkenung des EU-FÜ keine Chance,vor dem EUGH.
Da helfen auch keine sogenanten innerstaatliche Verwaltungsmasnahmen,die der EUGH angeblich erlaubt häte.

Verwaltungsrecht,oder Gesetz,oder innerstaatliche Richtlinien dürfen der Anerkenung,also der Möglichkeit,von der FÜ oder der FA Gebrauch zu machen nicht im Wege stehen.

Keine Formalität sagt der EUGH.
Keine zusätzliche Prüfung sagt der EUGH.
Ausnahmen nicht zulässig sagt der EUGH.

Das VGH in Deutschland sagt natürlich etwas anderes,sagt das in Deutschland Ausnahmen möglich sind.

Warum geht D nicht mit Kapper ins Rennen.?

Wird der ganz zum Schluß kassiert ?

Und ich werd in 20 Jahren noch in der Zeitung lesen,Kapper fährt noch.
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Karlos
Beitrag 22.03.2005, 03:30
Beitrag #1055


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Bei einer NU eines NL FS, darf ich dann einen CZ FS machen und mit dem bis zur nächsten NU fahren, usw...


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Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
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Perplex
Beitrag 22.03.2005, 03:52
Beitrag #1056


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Wie geht es in der Zukunft weiter (rein Fiktiv)?

Deutschland wird die Benutzung der EU-Führerscheine, für MPU-Kandidaten, wieder sofort unter Strafe stellen, so wie es vor dem EU-Urteil praktiziert wurde. Dann wird es wieder automatisch Strafverfahren wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" geben.

Dann sind die MPU-Kandidaten dran, die im Ausland wohnen.
Die EU-Führerscheine werden dann in beiden Fällen sofort beschlagnahmt & an die ausstellende Behörde geschickt.

Danach werden vorsorgliche Nutzungsuntersagungen, für alle Nicht-EU-Führerschein-Besitzer, ausgesprochen.

Wenn die Europäische Datenbank fertig ist, bekommen auch alle Europäer mit EU-Führerschein, denen die Fahrerlaubnis in irgend einem Land entzogen worden waren, in Deutschland eine Nutzungsuntersagung.

Später gibt es dann noch MPU & Nutzungsuntersagungen für alle Straftäter, weil die ja irgendwann mal gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen könnten.

Zuletzt bekommt auch noch jeder Wiederholungsfalschparker eine MPU & Nutzungsuntersagung, weil das ja auch ein charakterliches Defizit sein kann.

Und das alles hat keine Folgen für Deutschland.

Wie soll das finanziert werden? Ganz einfach, mit 1,-€ Jobs für arbeitslose Juristen!

MfG Thommy


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Gast_Guest123_*
Beitrag 22.03.2005, 09:02
Beitrag #1057





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@Thommy Bumm

Die äusserung von Bumm ist doch gar nichtmehr so rein fiktiv,
wenn man bedenkt die "Erweiterungs" -"Möglichkeiten" der FEB
mit dem ich glaub am 1.3.05 in Kraft getreten sind, mit der, haltet euch fest:!
Verschäferung bei eignungszweifeln (MPU)!

Die vorsieht auch bei KEINEM Verstoß Eignungszweifel begründen und zwar
auch bei z.b. "aggressiven" Menschen die einen Führerschein haben den aber
nicht benutzt haben.

Hab ich vor längerem im Netz gelesen, leider weiß ich nichtmehr genau wo!

Falls ich mich dahingehend irre, lasse ich mich gerne besseren belehren!


Ein Kumpel von mir den ich schon sehr lange kenne (18 J), arbeitet im Landratsamt und hat auch teile der FEB über.
Der sieht das aber schon als Möglichkeit die MPU zu umgehen indem man den EU-FÜ im ausland macht.

Wegen den NU habe ich leider mit ihm noch nicht geredet, aber letztendlich ist es
doch egal so denke ich, denn wenn die Aufforderung zur MPU nach EU-FÜ kommt kann man doch EINFACH den Wohnsitz doch ins Ausland verlegen, denn zum
Arbeiten braucht man sowieso keine Arbeitsbesch. usw usw.

Von den steuerlichen Vorteile ganz zu schweigen und auch die Autovers. wird im Ausland sicher billiger sein als hier!
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Gast_Guest123_*
Beitrag 22.03.2005, 09:16
Beitrag #1058





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Nachtrag:

An was wird eigentlich geknüpft um die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen?
Denn so wie ich die VG Urteile gelesen habe handelt es sich bei den NU die ihren den Wohnsitz in der BRD hatten.

Gibt es denn überhaupt eigentlich noch Haupt und Neben oder 2. Wohnsitz?

Wann muß man sich denn den Nationalen bzw. Verwaltungsvorschriften halten?
Habe in Polen ein Ferienhaus, muss ich mich dann auch noch nach polnischen Vorschriften halten? Denke nicht!

Und im Umgekehrten Fall, sollte es das gleiche sein
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Lexus
Beitrag 22.03.2005, 11:02
Beitrag #1059


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Zitat (Karlos @ 22.03.2005, 03:30)
Bei einer NU eines NL FS, darf ich dann einen CZ FS machen und mit dem bis zur nächsten NU fahren, usw...

Das scheint mir so zu sein, da nicht generell für sämtliche EU-Fahrerlaubnisse eine NU ausgesprochen werden kann (denn es könnte ja sein, daß ausnahmsweise grade in einem Land doch eine gründliche Eignungsüberprüfung stattgefunden hat).

Insoweit ist der Fall vom VG Neustadt mit den Niederlanden ganz interessant:

Die NU kam ja erst, nachdem auf Anfrage die niederländische Führerscheinbehörde ausdrücklich geantwortet hatte, daß dort keine Eignungsüberprüfung vorgenommen worden sei.


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Lexus
Beitrag 22.03.2005, 11:27
Beitrag #1060


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Zitat (Thommy Bumm @ 22.03.2005, 03:52)
Wie geht es in der Zukunft weiter (rein Fiktiv)?

Ich wage mal folgende Prognose:

Bei der Beratung der 3. Führerschein-Richtlinie kommen die anderen EU-Staaten auch dahinter, daß sich im Interesse der Gleichbehandlung aller EU-Bürger und im Interesse der Verkehrssicherheit überhaupt nicht vermeiden läßt, daß in der gesamten EU ein übereinstimmender Eignungsstandard und eine übereinstimmende Eignungsüberrpüfung nach dem Muster etwa der deutschen Regelungen eingeführt werden.

Denkt mal an die Entwicklung der Fahrzeugüberprüfung: Früher durften in den Niederlanden, in Griechenland, Spanien usw. völlig verkehrsunsichere Gurken herumkutschen. Heute gibt es in der ganzen EU eine regelmäßige Untersuchungspflicht entsprechend unserem deutschen TÜV-Verfahren, teilweise noch strenger (kürzere Intervalle).

Genauso wird es auch bei den Führerscheinen kommen.

Im übrigen: bei aller Autorität, die der EuGH hat - auch er ist dem Europarecht unterworfen. Und wenn Kommission und Parlament eine dem deutschen Standard entsprechende Führerschein-Richtlinie in Kraft setzen, dann wird der EuGH nicht irgendwas anderes sagen, selbst wenn er die Vorschriften kippen dürfte, er wird es einfach nicht tun.

Es ist doch letztlich völlig undenkbar, daß der EuGH oder auch nur ein einziger EU-Mitgliedsstaat sagt: "Ist uns doch völlig egal, ob zigfach auffällig gewordene Alkis die Straßen unsicher machen, im Interesse der europäischen Fahne dürfen auch diese Mitbürger unüberprüft überall herumfahren!"


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