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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 5), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
RA XDiver
Beitrag 21.03.2005, 22:58
Beitrag #1051


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Das haben wir nun schon 27.000-Mal gehört. Eine immer wieder gerne genommene Behauptung, die bislang keiner belegen konnte. Aber selbst wenn, was tut das zur Sache? Es gibt genug Personen, die mittlerweile nicht mehr fahren.


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strichachtdoktor
Beitrag 22.03.2005, 00:01
Beitrag #1052


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Ist schon ein bisschen pervers, dass es einerseits wiederkaeuende Forumsmitglieder gibt, die nicht verstehen wollen, dass es nicht von vorrangigem Interesse ist, dass Herr Kapper noch faehrt - wenn er denn noch faehrt - und andererseits ein VG den Mist eines anderen VG einfach abschreibt ...

Ich denke ganz und gar nicht, dass ein deutsches VG, wie im Fall von Mannheim, berechtigt sei, nach dem EuGH die Auslegungsgrenzen fuer deutsches Recht in Bezug auf europaeisches Recht neu zu definieren. Man koennte sich einfach mal in einer sicher fuer deutsche Richter ungewoehnliche Disziplin, naemlich eine Nachdenkphase, zurueckziehen und probeweise versuchen die vom EuGH zitierten Richtlinienabschnitte irgendwie zu verarbeiten, sprich zu verstehen: Der EuGH hat gerade erst gesagt, dass der Art.8 in Verbindung mit Art.1 nicht so weit auszulegen sei, wie es die Deutschen gerne haetten. Da bringt auch ein wiederkaeuendes Rezitieren seitens des VG Neustadt keine Satisfaktion, sondern nur ein voellig neuer Blickwinkel ...

Da wird doch hin und her geschachert. Im Grunde genommen reichen fuer solche Beschluesse doch 4 Worte: WIR WOLLEN NICHT, BASTA ! Der Rest ist doch voellig belanglos und haelt einer naeheren Ueberpruefung mutmasslich nicht stand.


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Perplex
Beitrag 22.03.2005, 01:34
Beitrag #1053


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Zitat (Lexus @ 21.03.2005, 22:21)

Mir fehlen einfach nur die Worte!!!

Da werden von den deutschen Richtern neue Tatsachen in das EU-Urteil vom 29.04.2004 rein interpretiert, die vorher nicht da waren.
Was ist mit dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung?
Die Bedeutung des Wortes “Grundsatz’’ brauche ich hier wohl nicht näher zu erklären.
So wie die Richter hier argumentieren bräuchten sie sich auch nicht an das “Grundgesetz’’ halten.

Ich kann die Formulierungen der deutschen Richter kaum verstehen.
Wie soll bloß ein Grieche das verstehen? Der versteht doch nur noch Spanisch!

Was ist wenn der Grieche jetzt in seine Heimat zieht & später in Deutschland Urlaub machen will? Muss er erst zur Bundesdeutschen Botschaft gehen, um einen Antrag auf Nutzungserlaubnis zu stellen? Der Antrag würde sowieso abgelehnt werden! Das wäre dann eine Nichtanerkennung der gültigen Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit.

Die Frage ist: Gilt eine unbegrenzte Nutzungsuntersagung ganz sicher noch, wenn der Grieche seinen Lebensmittelpunkt nach Griechenland verlegt? Ich glaube nicht, dass das so sicher ist!

MfG Thommy


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Gast_Guest_*
Beitrag 22.03.2005, 02:11
Beitrag #1054





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Ich hab heut zum x ten mal das Urteil im Fall Kapper gelesen.
Anerkenen steht da.
Ohne wenn und aber,-- wir haben da noch die MPU.
Ob das Führerschein genant wird oder Fahrerlaubnis.
Aber wir haben hier ja noch den Begrif Fahreignung.
Die NU werden demnächst vom EUGH kassiert.

Die Deutsche Krankheit :
Ordnung durch Verwaltungswahnsin,gepaart mit Obrigkeitshörigkeit und Denunziantentum.

Die sagen,sie wollen des allerbeschte für dich und die Menschheit,und machen mäner kaput als ganz.

Die MPU,allein in Deutschland,hat bei Klage auf Anerkenung des EU-FÜ keine Chance,vor dem EUGH.
Da helfen auch keine sogenanten innerstaatliche Verwaltungsmasnahmen,die der EUGH angeblich erlaubt häte.

Verwaltungsrecht,oder Gesetz,oder innerstaatliche Richtlinien dürfen der Anerkenung,also der Möglichkeit,von der FÜ oder der FA Gebrauch zu machen nicht im Wege stehen.

Keine Formalität sagt der EUGH.
Keine zusätzliche Prüfung sagt der EUGH.
Ausnahmen nicht zulässig sagt der EUGH.

Das VGH in Deutschland sagt natürlich etwas anderes,sagt das in Deutschland Ausnahmen möglich sind.

Warum geht D nicht mit Kapper ins Rennen.?

Wird der ganz zum Schluß kassiert ?

Und ich werd in 20 Jahren noch in der Zeitung lesen,Kapper fährt noch.
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Karlos
Beitrag 22.03.2005, 03:30
Beitrag #1055


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Bei einer NU eines NL FS, darf ich dann einen CZ FS machen und mit dem bis zur nächsten NU fahren, usw...


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Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
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Perplex
Beitrag 22.03.2005, 03:52
Beitrag #1056


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Wie geht es in der Zukunft weiter (rein Fiktiv)?

Deutschland wird die Benutzung der EU-Führerscheine, für MPU-Kandidaten, wieder sofort unter Strafe stellen, so wie es vor dem EU-Urteil praktiziert wurde. Dann wird es wieder automatisch Strafverfahren wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" geben.

Dann sind die MPU-Kandidaten dran, die im Ausland wohnen.
Die EU-Führerscheine werden dann in beiden Fällen sofort beschlagnahmt & an die ausstellende Behörde geschickt.

Danach werden vorsorgliche Nutzungsuntersagungen, für alle Nicht-EU-Führerschein-Besitzer, ausgesprochen.

Wenn die Europäische Datenbank fertig ist, bekommen auch alle Europäer mit EU-Führerschein, denen die Fahrerlaubnis in irgend einem Land entzogen worden waren, in Deutschland eine Nutzungsuntersagung.

Später gibt es dann noch MPU & Nutzungsuntersagungen für alle Straftäter, weil die ja irgendwann mal gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen könnten.

Zuletzt bekommt auch noch jeder Wiederholungsfalschparker eine MPU & Nutzungsuntersagung, weil das ja auch ein charakterliches Defizit sein kann.

Und das alles hat keine Folgen für Deutschland.

Wie soll das finanziert werden? Ganz einfach, mit 1,-€ Jobs für arbeitslose Juristen!

MfG Thommy


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Gast_Guest123_*
Beitrag 22.03.2005, 09:02
Beitrag #1057





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@Thommy Bumm

Die äusserung von Bumm ist doch gar nichtmehr so rein fiktiv,
wenn man bedenkt die "Erweiterungs" -"Möglichkeiten" der FEB
mit dem ich glaub am 1.3.05 in Kraft getreten sind, mit der, haltet euch fest:!
Verschäferung bei eignungszweifeln (MPU)!

Die vorsieht auch bei KEINEM Verstoß Eignungszweifel begründen und zwar
auch bei z.b. "aggressiven" Menschen die einen Führerschein haben den aber
nicht benutzt haben.

Hab ich vor längerem im Netz gelesen, leider weiß ich nichtmehr genau wo!

Falls ich mich dahingehend irre, lasse ich mich gerne besseren belehren!


Ein Kumpel von mir den ich schon sehr lange kenne (18 J), arbeitet im Landratsamt und hat auch teile der FEB über.
Der sieht das aber schon als Möglichkeit die MPU zu umgehen indem man den EU-FÜ im ausland macht.

Wegen den NU habe ich leider mit ihm noch nicht geredet, aber letztendlich ist es
doch egal so denke ich, denn wenn die Aufforderung zur MPU nach EU-FÜ kommt kann man doch EINFACH den Wohnsitz doch ins Ausland verlegen, denn zum
Arbeiten braucht man sowieso keine Arbeitsbesch. usw usw.

Von den steuerlichen Vorteile ganz zu schweigen und auch die Autovers. wird im Ausland sicher billiger sein als hier!
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Gast_Guest123_*
Beitrag 22.03.2005, 09:16
Beitrag #1058





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Nachtrag:

An was wird eigentlich geknüpft um die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen?
Denn so wie ich die VG Urteile gelesen habe handelt es sich bei den NU die ihren den Wohnsitz in der BRD hatten.

Gibt es denn überhaupt eigentlich noch Haupt und Neben oder 2. Wohnsitz?

Wann muß man sich denn den Nationalen bzw. Verwaltungsvorschriften halten?
Habe in Polen ein Ferienhaus, muss ich mich dann auch noch nach polnischen Vorschriften halten? Denke nicht!

Und im Umgekehrten Fall, sollte es das gleiche sein
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Lexus
Beitrag 22.03.2005, 11:02
Beitrag #1059


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Zitat (Karlos @ 22.03.2005, 03:30)
Bei einer NU eines NL FS, darf ich dann einen CZ FS machen und mit dem bis zur nächsten NU fahren, usw...

Das scheint mir so zu sein, da nicht generell für sämtliche EU-Fahrerlaubnisse eine NU ausgesprochen werden kann (denn es könnte ja sein, daß ausnahmsweise grade in einem Land doch eine gründliche Eignungsüberprüfung stattgefunden hat).

Insoweit ist der Fall vom VG Neustadt mit den Niederlanden ganz interessant:

Die NU kam ja erst, nachdem auf Anfrage die niederländische Führerscheinbehörde ausdrücklich geantwortet hatte, daß dort keine Eignungsüberprüfung vorgenommen worden sei.


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Lexus
Beitrag 22.03.2005, 11:27
Beitrag #1060


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Zitat (Thommy Bumm @ 22.03.2005, 03:52)
Wie geht es in der Zukunft weiter (rein Fiktiv)?

Ich wage mal folgende Prognose:

Bei der Beratung der 3. Führerschein-Richtlinie kommen die anderen EU-Staaten auch dahinter, daß sich im Interesse der Gleichbehandlung aller EU-Bürger und im Interesse der Verkehrssicherheit überhaupt nicht vermeiden läßt, daß in der gesamten EU ein übereinstimmender Eignungsstandard und eine übereinstimmende Eignungsüberrpüfung nach dem Muster etwa der deutschen Regelungen eingeführt werden.

Denkt mal an die Entwicklung der Fahrzeugüberprüfung: Früher durften in den Niederlanden, in Griechenland, Spanien usw. völlig verkehrsunsichere Gurken herumkutschen. Heute gibt es in der ganzen EU eine regelmäßige Untersuchungspflicht entsprechend unserem deutschen TÜV-Verfahren, teilweise noch strenger (kürzere Intervalle).

Genauso wird es auch bei den Führerscheinen kommen.

Im übrigen: bei aller Autorität, die der EuGH hat - auch er ist dem Europarecht unterworfen. Und wenn Kommission und Parlament eine dem deutschen Standard entsprechende Führerschein-Richtlinie in Kraft setzen, dann wird der EuGH nicht irgendwas anderes sagen, selbst wenn er die Vorschriften kippen dürfte, er wird es einfach nicht tun.

Es ist doch letztlich völlig undenkbar, daß der EuGH oder auch nur ein einziger EU-Mitgliedsstaat sagt: "Ist uns doch völlig egal, ob zigfach auffällig gewordene Alkis die Straßen unsicher machen, im Interesse der europäischen Fahne dürfen auch diese Mitbürger unüberprüft überall herumfahren!"


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gerri
Beitrag 22.03.2005, 11:28
Beitrag #1061


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lexus


aber in holland gibt es doch keine eignungsüberprüfung meines wissens..


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Lexus
Beitrag 22.03.2005, 11:33
Beitrag #1062


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Wenn aber die 3. FS-Richtlinie in Kraft gesetzt wird, die sich ja den Kampf gegen Führerscheintourismus ausdrücklich vogenommen hat, dann werden auch alle anderen Länder entsprechende "MPU"-Richtlinien erlassen müssen; das ist dann die Umsetzung von Europarecht in nationales Recht.


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Commodore25E
Beitrag 22.03.2005, 12:04
Beitrag #1063


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Wir hatten hier irgendwann mal einen link im einem Thread, daß verschiedene US-Bundesstaaten zur Zeit ein Modell der Eignungsuntersuchung in Anlehnung an das deutsche Modell testen.

Und auch Spanien ist zur Zeit dabei, eine Eignungsuntersuchung festzuschreiben, wurde hier im Forum auch schon mal gepostet. Andere Länder werden bestimmt folgen.

Mit Sicherheit kommt neben einem zentralen EU-weiten FE-Register auch eine EU-einheitliche Regelung der Eignungsprüfung, zumal einige Länder ja schon bei, für unser Verständnis, Lappalien drakonische Strafen verhängen.

Den drastisch zunehmenden Verkehr in Europa kann man nur auf diesem Weg regulieren. Nur, wann es soweit ist, steht in den Sternen.....


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Tortenjan
Beitrag 22.03.2005, 12:22
Beitrag #1064


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Falls irgendwann einmal die Bußgelder harmonisiert werden sollten, werden sich einige aber ganz schön ausgenommen vorkommen wink.gif


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Gast_Floh_*
Beitrag 22.03.2005, 12:33
Beitrag #1065





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Zitat (Lexus @ 22.03.2005, 11:33)
Wenn aber die 3. FS-Richtlinie in Kraft gesetzt wird, die sich ja den Kampf gegen Führerscheintourismus ausdrücklich vogenommen hat, dann werden auch alle anderen Länder entsprechende "MPU"-Richtlinien erlassen müssen

Selbst wenn dem so sein sollte, stellt sich immer noch die Frage, inwieweit es rechtens ist, Eingungszweifel anzumelden, die vor einer Neuerteilung lagen.

Und genau darum geht es ja. Bevor keine 3-FS-Richtline in Kraft tritt, stellen die einzelnen EU-Länder die Führerscheine nach Ihren nationalen Recht aus, und dieser Hoheitsakt ist von den anderen Ländern anzuerkennen, so sieht es auch der EUGH.

Eine später in Kraft tretende Richtlinie, sollte ihmo auf die zum heutigen Zeitpunkt bereits ausgestellten EU-Führerscheine und deren Rechtskraft keine Aussage haben wavey.gif
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Lexus
Beitrag 22.03.2005, 12:37
Beitrag #1066


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Jetzt drehen wir uns wieder im Kreis: nach deutscher Auffassung hat der EuGH doch über MPU-Fälle noch gar nicht geurteilt. Und daher ist für die vor der 3. Richtlinie ausgestellten Führerscheine auch kein ausländisches Recht maßgeblich, sondern nur deutsches. Das wird eben bis zur 3. Richtlinie so bleiben. Dadurch tritt doch in den MPU-Fällen keine nachträgliche Inlands-Gültigkeit ein.


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strichachtdoktor
Beitrag 22.03.2005, 12:41
Beitrag #1067


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... nach deutscher Auffassung waere die Erde immer noch eine Scheibe ... wink.gif

Ueber MPU-Faelle wurde vor dem EuGH noch nicht geurteilt. Abr das Verwaltungsrecht war dennoch betroffen. Auch wenn es den Deutschen schwerfaellt, das zur Kenntnis zu nehmen.


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strichachtdoktor
Beitrag 22.03.2005, 12:47
Beitrag #1068


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Zitat
Eine später in Kraft tretende Richtlinie, sollte imho auf die zum heutigen Zeitpunkt bereits ausgestellten EU-Führerscheine und deren Rechtskraft keine Aussage haben. 

Fraglich.
Ich wuerde raten, alle alten Faelle bis zum Inkrafttreten der 3.Richtlinie abzuschliessen - sonst kann man diese Scheine ganz vergessen. Hat man es geschafft, dass die Deutschen einen EU-FS anerkannt haben (notfalls mit MPU) oder dass der EuGH sagt, sie muessen anerkennen (auch ohne MPU), dann kann bezueglich der 3. RiLi nicht mehr viel passieren.
Ist das Verfahren aber noch schwebend, dann werden die Deutschen einen neuen Weg finden, das Fahren mit dem EU-FS zu unterbinden. Einen neuen Weg nach RiLi zur Unterbindung des FS-Tourismus z.B.


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Beitrag 22.03.2005, 12:48
Beitrag #1069





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Zitat (Lexus @ 22.03.2005, 12:37)
Jetzt drehen wir uns wieder im Kreis


: nach deutscher Auffassung hat der EuGH doch über MPU-Fälle noch gar nicht geurteilt. Und daher ist für die vor der 3. Richtlinie ausgestellten Führerscheine auch kein ausländisches Recht maßgeblich, sondern nur deutsches. Das wird eben bis zur 3. Richtlinie so bleiben. Dadurch tritt doch in den MPU-Fällen keine nachträgliche Inlands-Gültigkeit ein.

Zitat (Lexus @ 22.03.2005, 12:37)
Jetzt drehen wir uns wieder im Kreis


Das machen wir doch schon seit über einem Jahr wink.gif


Zitat (Lexus @ 22.03.2005, 12:37)
nach deutscher Auffassung hat der EuGH doch über MPU-Fälle noch gar nicht geurteilt.


aber auch nur nach deutscher Auffassung

Zitat (Lexus @ 22.03.2005, 12:37)
Und daher ist für die vor der 3. Richtlinie ausgestellten Führerscheine auch kein ausländisches Recht maßgeblich, sondern nur deutsches.


Da die Führerscheine aber nicht in D erteilt wurden kann ich dieser Logik nicht ganz folgen, D mag es wohl so sehen aber der EUGH eben nicht, insofern bleibe ich weiterhin bei der These das die 3. Richtlinie keine Aussagekraft haben wird, auf in der Vergangenheit erteilte Führerscheine.
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Commodore25E
Beitrag 22.03.2005, 12:59
Beitrag #1070


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Zitat (strichachtdoktor @ 22.03.2005, 12:47)
...Hat man es geschafft, dass die Deutschen einen EU-FS anerkannt haben (notfalls mit MPU)...

Wenn man erfolgreich eine MPU absolviert, ist eine EU-Lizenz doch überflüssig, es sei denn, es sind mehr als 2 Jahre vergangen und man will bei den Prüfungen Geld sparen.

So sehe ich das....


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Gast_Floh_*
Beitrag 22.03.2005, 13:11
Beitrag #1071





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Zitat (Commodore25E @ 22.03.2005, 12:59)
Wenn man erfolgreich eine MPU absolviert, ist eine EU-Lizenz doch überflüssig

Oberflächlich betrachtet sicherlich richtig, mir stellt sich hier allerdings die Frage,
inwieweit es die MPU beeinträchtigt, wenn ich sagen wir mal bereits seit 5 Jahren wieder ohne Auffälligkeiten mit EU-Schein am Straßenverkehr teilgenommen habe.


Ein Gutachter der dann noch Eingnungszweifel unterstellt, erscheint mir eine doch sehr blühende Phantasie zu haben, es sei denn es sind erheblich gesundheitliche Beeinträchtigungen sofort zu erkennen, durch Alkohol, Drogen etc.

Desweiteren ist noch lange nicht gesagt, das die MPU 1:1 nach deutschem Vorbild EU-weit übernommen wird, und auch über Verwertungszeiten wird neu diskutiert werden müssen.
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GSX-R
Beitrag 22.03.2005, 13:14
Beitrag #1072


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Zitat (Floh @ 22.03.2005, 13:11)
Oberflächlich betrachtet sicherlich richtig, mir stellt sich hier allerdings die Frage,
inwieweit es die MPU beeinträchtigt, wenn ich sagen wir mal bereits seit 5 Jahren wieder ohne Auffälligkeiten mit EU-Schein am Straßenverkehr teilgenommen habe.

Bei uns im Kaff ist einer fast 20 Jahre lang jeden Tag sternhagelvoll gefahren, bis sie ihn endlich erwischt haben.
5 Jahre ohne Auffälligkeit hat noch lange nichts zu sagen, außer dass man bei nichts erwischt wurde...


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Gast_Guest_*
Beitrag 22.03.2005, 13:18
Beitrag #1073





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Wenn die geplante 3. FÜ Richtlinie ,so wie geplant in Kraft tritt .....

Wenn de Hund nid gschisse hätt,hätt er de Has gekriegt.

..... dann brauchen wir auch keinen EU FÜ,mit gegenseitiger Anerkennung.

Dann kann ich die MPU auch im Ausland machen.Die wird aber hier wieder nicht anerkannt.

Und so wie von D geplant wird sie auch nicht in Kraft treten.
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mirko1
Beitrag 22.03.2005, 13:19
Beitrag #1074


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Wenn die MPU Europa weit kommen sollte, dann bestimmt in abgeschwächter Form, bestimmt nicht in der heutigen Deutschen Form, Österreich hat ja auch die MPU und die ist einiges leichter zu bestehen als die in DE.

Die Deutsche MPU und Ihre Statistiken sprechen im Euro-Vergleich eben nicht für sichere Strassen und auch die Rückfall-Quoten zeigen eher nicht in Richtung Deutsche MPU.
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Beitrag 22.03.2005, 13:24
Beitrag #1075





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Dann kann D jeden der hier durchfährt,bei dem vor 14 Jahren mal was war,zur MPU schiken.Zur Deutschen wohlbemerkt.Oder er kriegt für D eine NU ???
Träumt weiter.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 22.03.2005, 13:34
Beitrag #1076





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Zitat (Lexus @ 21.03.2005, 22:21)


Wird hier ein Dissenz deutlich?

EuGH und Nutzungsuntersagungen - Eilentscheidung II des VG Neustadt zur Nutzungsuntersagung des Führerscheins

In einem Beschuß vom 04.03.2005 - 3 L 253/05 - hat die dritte Kammer des VG Neustadt an der Weinstraße einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Nutzungsuntersagung bezüglich einer griechischen EU-Fahrerlaubnis schon am fehlenden Rechtsschutzbedürfnis scheitern lassen, weil sich bereits aus § 28 Abs. 4 Nr. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV - von selbst ergebe, daß der Antragsteller von der EU-Fahrerlaubnis ohnehin nicht in Deutschland Gebrauch machen dürfe. Diese Ansicht wird jedoch von anderen Verwaltungsgerichten (z. B. auch von der vierten Kammer des VG Neustadt) nicht geteilt; diese gehen - wohl auch richtigerweise - von einem Rechtsschutzbedürfnis aus, halten aber die sofortige Vollziehung der Nutzungsuntersagung für begründet, wenn der Antragsteller einer Aufforderung zu einer positiven MPU nicht nachkomme.
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Lexus
Beitrag 22.03.2005, 13:36
Beitrag #1077


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Sicherlich wird da ein gewaltiger Dissenz deutlich, nur geht er eher zu Lasten der EU-FE-Inhaber, weil die "strengere" Auffassung besagt, daß man nicht mal mehr einen zulässigen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellen darf.

Das halte ich aber für absolut falsch.


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Gast_Guest_*
Beitrag 22.03.2005, 13:41
Beitrag #1078





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Zitat (GSX-R @ 22.03.2005, 13:14)
Bei uns im Kaff ist einer fast 20 Jahre lang jeden Tag sternhagelvoll gefahren, bis sie ihn endlich erwischt haben.
5 Jahre ohne Auffälligkeit hat noch lange nichts zu sagen, außer dass man bei nichts erwischt wurde...

Nee aber 15 Jahre ist der Weisheit letzter Schluss oder wie ???

So wie Du argumentierst, müsste man nach 50 Jahren noch zur MPU gehen müssen.

Wer 20 Jahre jeden Tag sternhagelvoll Auto fährt, ohne erwischt zu werden, dem wird man sehr leicht körperlich bleibende Schäden nachweisen können.

Ich denke schon das es nicht zum Nachteil sein kann, bereits längere Zeit wieder am Straßenverkehr teilgenommen zu haben, evtl. könnte das psychologische Gespräch etwas entschärft stattfinden, und verstärkte Beachtung auf die Blutwerte gelegt werden, alles Spekulation aber sicherlich nicht undenkbar.


Zumal es ja stark zu bezweifeln gilt, das die MPU in der jetzigen Form überleben wird, falls sie überhaupt übernommen wird.

Letztendlich steht es mir dann wohl auch frei, meine MPU in einem anderen EU-Land zu machen, was sicherlich nicht hinderlich sein sollte.


Das wird D aber auch wissen, deswegen müssen wir die 3. Richtlinie in der Form auch weiterhin bezeifeln, denn was bringt D eine einheitliche MPU, wenn auch z.B. CZ meine Eignungszweifel ausräumen könnte, das wird D bestimmt nicht passen, denn in D seinen Augen sind das doch alles Bananenrepubliken, dessen positiver Befund D nicht wirklich beruhigen würde wavey.gif
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GSX-R
Beitrag 22.03.2005, 13:46
Beitrag #1079


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Zitat (Guest @ 22.03.2005, 13:41)
Ich denke schon das es nicht zum Nachteil sein kann, bereits längere Zeit wieder am Straßenverkehr teilgenommen zu haben, evtl. könnte das psychologische Gespräch etwas entschärft stattfinden, und verstärkte Beachtung auf die Blutwerte gelegt werden, alles Spekulation aber sicherlich nicht undenkbar.

Das stelle ich auch gar nicht in Abrede. Allerdings ist es IMHO alleine noch kein Argument für eine positive MPU.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Gast_Guest_*
Beitrag 22.03.2005, 13:47
Beitrag #1080





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Genau,Fü und MPU im Doppelpack.In der Cz,oder in Italien.
Deutschland,was dann ????
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mirko1
Beitrag 22.03.2005, 13:54
Beitrag #1081


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Zitat (Guest @ 22.03.2005, 13:47)
Genau,Fü und MPU im Doppelpack.In der Cz,oder in Italien.
Deutschland,was dann ????

Interesant:
wenn MPU für alle Europäer, dann wird es auch so kommen müssen. laugh.gif

MPU in jedem Land und Deutschland muss diese dann anerkennen. rolleyes.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 22.03.2005, 13:56
Beitrag #1082





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Und selbst wenn,MPU ist eine Dienstleistung,wir haben eine Dienstleistungsfreiheit in der EU.
Die Deutschen wollen eine MPU,auf,mal schnell nach Polen,mpu gemacht.
Die lassen dich nicht durchfallen,denn wenn die Durchfallquote zu hoch ist,tragen die Deutschen ihr Geld nach Italien,zur dortigen MPU.

Überschrift in Bild : MPU Monopol gefallen,Institute verweist,TÜV entläst Mitarbeiter.

Egal wies kommt,D schiest mal wieder ein Eigentor.
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RA XDiver
Beitrag 22.03.2005, 13:59
Beitrag #1083


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Die Argumentation kann ich nicht so ganz nachvollziehen.

Gesetzt den Fall, eine MPU würde europaweit eingeführt, dann ist das entweder nur über die Verpflichtung zur Ablegung, bereits bei Ersterteilung oder aber, ähnlich wie in D, bei der Neuerteilung nach Entzug der FE unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Letzteres ließe sich nur durch das geplante europäische FS-Register bewerkstelligen. Steht das einmal, kann problemlos auch im Ausland abgefragt werden, warum dem betreffenden die FE entzogen wurde und dann auf Grundlage einheitlicher Standards beurteilt werden, ob eine MPU erforderlich ist oder nicht.

Dies wäre m.E. die vorzuziehende Variante, weil auch im EU-Ausland das Interesse nicht darin liegen kann, dass gewisse Problemfälle weiterhin auf ihren Strassen unterwegs sind.

Zitat
Die lassen dich nicht durchfallen,denn wenn die Durchfallquote zu hoch ist,tragen die Deutschen ihr Geld nach Italien,zur dortigen MPU.


Bei einheitlichen Voraussetzungen wäre diese Möglichkeit wohl rein theoretischer Natur. Rein aus fiskalischen Erwägungen Probanden bestehen zu lassen könnte sich kein Staat leisten.


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Gast_Guest_*
Beitrag 22.03.2005, 14:17
Beitrag #1084





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Zitat
Letzteres ließe sich nur durch das geplante europäische FS-Register bewerkstelligen. Steht das einmal, kann problemlos auch im Ausland abgefragt werden, warum dem betreffenden die FE entzogen wurde und dann auf Grundlage einheitlicher Standards beurteilt werden, ob eine MPU erforderlich ist oder nicht.

Dies wäre m.E. die vorzuziehende Variante, weil auch im EU-Ausland das Interesse nicht darin liegen kann, dass gewisse Problemfälle weiterhin auf ihren Strassen unterwegs sind.


Aha,deshalb braucht das Ausland die Deutsche Form der MPU ???Gemeinsame Stantdarts zur Anordnung ?
Und Deutschland gibt den Ton an???
Wo lebt ihr ???
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mirko1
Beitrag 22.03.2005, 14:22
Beitrag #1085


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Zitat
Bei einheitlichen Voraussetzungen wäre diese Möglichkeit wohl rein theoretischer Natur. Rein aus fiskalischen Erwägungen Probanden bestehen zu lassen könnte sich kein Staat leisten.


Da hast du recht xDiver doch die MPU zu bestehen ist Auslegungssache vom Psychologen unsere EU-Nachbarländer und dann deren MPU Psychologen (so kann ich mir gut vorstellen) drücken da eher ein Auge zu.

Die Östlichen EU-Länder und die Südlichen EU-Länder haben eben eine andere Lebenskultur wie die Deutschen, da wird vieles in Bezug auf Führerschein nicht so eng gesehen wie hier.

Egal wie, sollte Deutschland Ihre MPU behalten dürfen oder sogar auf ganz Europa übertragen können, dann wird und muss es dann auch erlaubt sein in jedem X-beliebigen EU-Land seine MPU zu machen. whistling.gif

Egal wie Deutschland muss auf die eine oder andere Weise in den Sauren Apfel beißen, entweder EU-FS wird auch ohne MPU anerkannt oder MPU wird von jedem anderen EU-Land akzeptiert, das sich Deutschland gegen beides auf Dauer verwehren kann, kann ich mir nicht vorstellen das dies von den anderen 24 EU-Ländern akzeptiert wird. sad.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 22.03.2005, 14:23
Beitrag #1086





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In Holland und Belgien dürfte ich fahren,obwohl ich ab und zu einen Ziehe.
Hier müste ich eine MPU machen da ich ab und zu einen Ziehe.
Mach ich die MPU halt in Holland.
Aber jetzt dürfte ich in Frankreich nich Fahren,die haben die null PromillGrenze,aber hier fahre ich noch mit 0,3 Straffrei.
Mus jetzt aber in Frankreich zur MPU,und wähle mir dann ein Institut in Polen aus.
Ne Leute,das wird nix.
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Gast_Guest_*
Beitrag 22.03.2005, 14:26
Beitrag #1087





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Gemeinsame Standarts ????
Die Deutsche FEV EU weit ????
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RA XDiver
Beitrag 22.03.2005, 14:32
Beitrag #1088


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Guest, ich denke, zu Deinen teilweise unqualifizierten Vergleichen hast Du schonmal ein passendes Feedback in Form der Löschung bekommen. Bist Du so lernresistent?

Zitat
Gemeinsame Standarts ????
Die Deutsche FEV EU weit ????


Ich kann mich nicht erinnern geschrieben zu haben, dass es die deutschen Standards sein müssen. Ich schrieb lediglich was von einheitlichen Standards. Ist das so schwer zu kapieren?
wallbash.gif wallbash.gif


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 22.03.2005, 14:38
Beitrag #1089





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In 2004 wurde hier nachdruecklich die These vertreten, dass Verwaltungsrecht und Strafrecht zwei unvereinbare Rechtsgebiete sind und sich daher jedweder Vergleich verbiete.

Dankbar waere ich fuer eine Stellungnahme:

In den mir bekannten VG-Verfahren wurden Antraegen auf aufschiebende Wirkung abgelehnt.

Strafgerichte haben nach meiner Kenntnis unter ausdruecklichem Bezug auf das
EugH-Urteil wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis freigeprochen.

Was wird die Folge sein, wenn beide Rechtsbereiche ihren bisherigen Ansaetzen der Rechtsfindung verbunden bleiben?
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strichachtdoktor
Beitrag 22.03.2005, 14:47
Beitrag #1090


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Zitat
Allerdings ist es IMHO alleine noch kein Argument für eine positive MPU.


Wenn der FS wg. Straftaten entzogen wurde und wenn die Frage der FEB lautet: "Ist in Zukunft mit weiteren Auffaelligkeiten zu rechnen?", oder bei aehnlicher "Glaskugel-Prognostik", dann duerfte schon von erheblicher Bedeutung sein, ob in den letzten Jahren irgendetwas und in den Jahren der Teilnahme am Strassenverkehr mit einem EU-FS eine verkehrsbezogene Auffaelligkeit zu beobachten war.


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strichachtdoktor
Beitrag 22.03.2005, 14:52
Beitrag #1091


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Zitat
Ich kann mich nicht erinnern geschrieben zu haben, dass es die deutschen Standards sein müssen.


Wenn die Deutschen von "gemeinsamen" oder "angeglichenen" Standards reden, dann meinen sie aber meist Standards, die entweder "deutsch" oder besser sind. cool.gif Und am allerliebsten haetten die Deutschen eine verschaerfte Version der FEV weltweit ...


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RA XDiver
Beitrag 22.03.2005, 14:55
Beitrag #1092


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Zitat
Und am allerliebsten haetten die Deutschen eine verschaerfte Version der FEV weltweit ...


Verkehrt wäre es nicht. whistling.gif

Allerdings habe ich das tatsächlich nicht gemeint. Da sieht man wieder wohin Verallgemeinerungen ("die Deutschen") führen. wink.gif


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Karlos
Beitrag 22.03.2005, 15:11
Beitrag #1093


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Hallo Leute,

Ich habe von einem deutschen Mitarbeiter der tschechischen Fahrschuhle gehört, das RA Säftl vor kurzem erst 4 Prozesse in Berlin gewonnen hat, wo es um eine im Nachhinein erteilte NU eines EU-FS ging. Und auch das Herr Säftl vor den EUGH ziehen möchte und die 185 Tage Regelung abschaffen will.
Nach dem ich das gehört hatte, habe ich wieder mal angefangen diesen Thread zu lesen da ich davon ausgegangen bin, dass wenn das mit den 4 gewonnen Prozessen stimmen sollte, dann wird das hier bestimmt erwähnt worden sein.
Tatsächlich wurde hier auch mal was kurz von Berlin erwähnt, aber leider nur erwähnt und nichts genaues.

Könnte es theoretisch möglich sein, dass es diese vier Urteile gegeben hat und das die Forummitglieder hier noch nichts davon mitbekommen haben ? Eigentlich kann ich mir das nicht vorstellen...


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RA XDiver
Beitrag 22.03.2005, 15:15
Beitrag #1094


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Zitat
Könnte es theoretisch möglich sein, dass es diese vier Urteile gegeben hat und das die Forummitglieder hier noch nichts davon mitbekommen haben ? Eigentlich kann ich mir das nicht vorstellen...


Dass mal ein Urteil durchrutscht, möchte ich ja als recht wahrscheinlich ansehen. Dass dies allerdings mit 4 passiert sein soll wage ich, angesichts dessen, dass Lexus vor Kurzem noch mit dem VG Berlin telefoniert hat, für sehr unwahrscheinlich.

Allerdings halte ich Deine Quelle auch nicht für allzu zuverlässig, da Aussagen wie

Zitat
und die 185 Tage Regelung abschaffen will.


solch einen Nonsens darstellen, dass ich vermute, der Herr wollte nur mal wieder ein wenig sein eingeschlafenes FE-Geschäft ankurbeln.


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Medusa
Beitrag 22.03.2005, 16:38
Beitrag #1095


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Auch wenn es für unsere Diskussion nicht relevant ist - die 185 Tage = 6 Monatsregel dürfte ein Wackelkandidat sein. Was ist, wenn ich die nächsten Jahrzehnte von EU Land zu EU Land ziehe und in jedem Land nur 5 Monate wohne? Darf ich dann nie eine FE in Europa machen? Das paßt nicht zum Gedanken der europäischen Freizügkigkeit.
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Commodore25E
Beitrag 22.03.2005, 16:53
Beitrag #1096


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Zitat (Guest @ 22.03.2005, 14:26)
Gemeinsame Standarts ????
Die Deutsche FEV EU weit ????
Unsere Nachbarn werden sich bedanken.
Wir haben den Krieg verloren,nicht umgekehrt.

Auch wenn Du es nicht hören möchtest: Viele EU-Mitgliedsstaaten haben "typisch deutsche" Vorgehensweisen übernommen, z.B. die Fahrzeugüberwachung, landläufig TÜV genannt.

Andere Länder erstellen z.Zt. ebenfalls Grundsätze einer Fahreignungsüberprüfung und orientieren sich am Verfahren der MPU.

Von da her wird nicht alles, was deutsch ist, in anderen Ländern kategorisch abqualifiziert.

Zudem frage ich mich, was ein verlorerer Krieg mit der Fahreignung zu tun hat???

Nur mal vorab, lieber Guest: Wie Dir XDiver bereits mitgeteilt hat, sind schon einmal Beiträge von Dir wegen Nullinhalts gelöscht worden. Vermeide es bitte, erneute Löschaktionen Deiner Beiträge zu provozieren.

Sinnvolle postings und Einlassungen von Dir sind hier stets willkommen.

In diesem Sinne...


Gruß Commo


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michaelp100
Beitrag 22.03.2005, 18:27
Beitrag #1097


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hat einer schon von den beiden urteilen des vg Neustadt/Weinstraße gehört?
der mdr hat diese oder letzte woche eine sendung darüber gebracht
diese urteile sind echt mies

https://ssl.sueddeutsche.de/automobil/ticke...15-dpa_8406260/

obwohl ich den satz nicht mit eu-recht vereinbar finde
"Sie müssten den Schein zuerst bei einer deutschen Behörde beantragen".
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Karlos
Beitrag 22.03.2005, 18:33
Beitrag #1098


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NEUIGKEITEN:

Es ist vielleicht nichts wirklich neues, aber trotzdem sehr interessant. Ein Freund von mir hat seit zwei Tagen den italienischen FS, und siehe da, heute wird er dann auch gleich schon mal angehalten. Und wie soll es anders sein, die cop.gif crybaby.gif cop.gif kassieren sein FS ein und er bekommt eine Anzeige wegen fahren ohne Fahrerlaubniss. Der FS sei zum zwecke einer Überprüfung beschlagnahmt worden. Sie haben Ihm auch gesagt, er solle sich morgen noch mal melden, wegen seinem FS.
Was meint Ihr dazu, denn die Polizei hat doch kein Recht den FS einzubehalten?
Das die, mit Fahren ohne gültiger Fahrerlaubnis nicht durchkommen werden, das ist ja soweit klar.
Natürlich wird er sich einen Anwalt nehmen und ich werde den Lauf der Dinge hier posten!

Übrigens, heute um 14:30 Uhr ist die Sache passiert und eine Stunde später hatte er einen Termin mit einem von der Rechtschutzversicherung die er direkt danach abgeschlossen hat. Falls er es schaffen sollte, dass die Rechtschutzversicherung den Fall übernimmt, dann werde ich Ihm den Herrn Säftel empfehlen, und wenn dieser den Fall übernehmen sollte würde mich das persönich natürlich sehr freuen, weil ich so direkt am Geschehen bin und alles aus erster Hand erfahre, was mich einer Seits sowieso schon etwas freut, wobei es natürlich besser gewesen wäre, Sie police.gif hätten Ihn nie angehalten.


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Commodore25E
Beitrag 22.03.2005, 18:38
Beitrag #1099


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Nur mal so am Rande: Der Gute Herr RA heißt Säftel...... whistling.gif wink.gif


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michaelp100
Beitrag 22.03.2005, 18:39
Beitrag #1100


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Ich habe gerade diese mail an den Beauftragten der Europäischen Union für Führerscheinfragen abgesandt.

Sehr geehrter Herr ,

wir haben im Dezember per mail Kontakt gehabt. Bei meinen damaligen Anfragen ging es um den EU-Führerschein unter Bezig auf das Urteil vom EUGH am 29.04.2004.

Sie gaben mir damals Auskunft, dass deutsche Behörden daran gehindert wären, eine neuerliche MPU anzuordnen.

Wenn Sie sich diese Webseite anschauen, hat das Verwaltungsgericht eine Nutzungsuntersagung ausgesrpochen, da doch eine MPU-Anordnung erfolgte.

Ich bitte Sie um Auskunft, ob diese Entscheidungen mit dem Gerichtsurteil vom 29.04.2004 und Ihrer, natürlich völlig unverbindlichen, Auskunft vereinbar sind.

Bitte teilen Sie mir auch nocht mit, ob und was die Betroffenen dagegen unternehmen (könnten).

Mit Freundlichen Grüßen
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