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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 5), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Matte
Beitrag 02.03.2005, 18:07
Beitrag #151


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Zitat (Berliner)
Jeder normale Mensch der erstmalig die FS für acht oder zwölf Monate abgegeben hat wird sich hüten nochmal eine Trunkenheitsfahrt zu begehen.


Lies doch mal ein wenig im MPU-Forum. Dort wirst du feststellen, das das eben nicht der Fall ist. Zwischen wollen und können ist ein Unterschied.

Zitat (Levent)
Und wenn einer die möglichkeit wahrgenommen hat in einem anderen EU staat seinen FS wieder zu erlagen dann ist das ok, und er hat es unter beweis gestellt in dem er eine prüfung abgegeben hat.

Ach komm, das ist doch nicht dein Ernst. Es hatt doch keiner bestritten das man Auto fahren kann. Will damit nur ausschließen das die in einer Trunkenheitsfahrt endet. Dafür ist die "Prüfung" MPU.


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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gerri
Beitrag 02.03.2005, 18:14
Beitrag #152


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xdiver


sei froh das du deinen deutschen fs hast und das du keinen fehler gemacht hast im strassenverkehr.aber du musst uns auch verstehen..du weist ja anscheinend nicht was das heisst wenn man keinen fs mehr hat.und das man dann etwas aufgewühlt ist ist jawohl verständlich.und deine meinung in allen ehren aber du verunsicherst uns wirklich etwas damit..


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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Gast_Guest_*
Beitrag 02.03.2005, 18:14
Beitrag #153





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Führerscheintourismus wird von der Kommision auch dahingehend definiert,das während einer Sperre ein Fü in einem anderen Land als dem das die Sperre ausgesprochen hat erworben wird.

Der Erwerb eines Fü 14 J nach ablauf der Sperre im Ausland mit erneuter Begündungdes Wohnsitzes im Inland ist kein Fü Tourismus.
Muk
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Gast_Guest_*
Beitrag 02.03.2005, 18:14
Beitrag #154





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Zitat (XDiver @ 02.03.2005, 15:06)
Auch diese Pauschalbehauptung ist nicht korrekt. Schuld ist zunächst wohl jeder, der drüben seinen Schein macht um die MPU zu umgehen. Hätte er nicht etwas getan, was Eignungszweifel begründet, hätte er das Problem gar nicht (wie gesagt, Ausnahmen....).


Zitat
Verstecken bis der Eugh uns befreit oder uns den letzten hieb verpasst


Schuld ist wohl eher jeder der Trinken, Kiffen und Fahren nicht auseinander halten kann.
Das selbe gilt auch für die Charakterlich ungeeigneten Choleriker die anderen im Auspuff hängen oder wild hinterm Lenkrad toben.
Ohne jetzt eklig erscheinen zu wollen, aber diesen Personenkreisen ist erstmal die FE zu Recht entzogen worden und DIE müssen beweisen das sich ihre Grundeinstellung geändert haben.
Da die meisten aber glauben das alles mit einer EU-FE umgehen zu können kommt jetzt eben da böse erwachen.

Und zum Zitat.
Den letzten Schlag hast du dir selbst verpaßt als du, vermutlich gewohnheitsmäßig, gegen geltendes Recht verstoßen hast.
Du hattest "nur" das "Pech" erwischt zu werden.
Rechne mal um wie oft es vorher gut gegangen ist.
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Levent
Beitrag 02.03.2005, 18:16
Beitrag #155


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@Matte

Ja das ist ja auch ok, aber wenn einer so mit seinem neuen FS umgeht , der kann dann den auch vergessen.

Bei mir war es die aller erste trunkenfahrt , und ich slebst war halt der meinung das ich nicht blau bin , ich hatte 1,15 promille.
Ich war ja auch nicht blau, da sich der körper schon dran gewühnt hatte.
Jetzt aber erst habe ich doch meine erfahrung damit machen können.
Und aus diesem grund werd ich wieder zur MPU geschickt !




@XDiver


Es geht nicht um selbstmittleid , klar hat es jeder gewusst , jeder einzelne auf was für ein dünnes Eis er sich bewegt , nur du musst es auch mal verstehen das man halt etwas überreagiert.

Das ist doch Menschlich , oder nicht ...


Gruss Levent


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Gast_Berliner_*
Beitrag 02.03.2005, 18:18
Beitrag #156





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Zitat (XDiver @ 02.03.2005, 18:01)
@ Berliner

Kann es vielleicht sein, dass es tatsächlich eher genau umgekehrt ist? Unsere "Seite" kann sich eigentlich relativ entspannt zurücklehnen und der Dinge harren, die da kommen. cool.gif

Hey X-Diver ,

ist das Alles was Du zu meinen Argumenten sagen kannst ??
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Gast_Guest_*
Beitrag 02.03.2005, 18:19
Beitrag #157





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Zitat (Johnnie Walker @ 02.03.2005, 16:36)
Zitat (Lexus @ 02.03.2005, 15:56)

.

Weshalb wäre es falsch, einen Kindesvergewaltiger nach der Strafverbüssung einfach wieder laufen zu lassen?

Falsch wäre es nicht. Aber die Resozialisierung steht hier im Vordergrund. Der Täter wird meist als Opfer der gesellschaftlichen Verhältnisse gesehen, dem nach Strafverbüßung die Hand gereicht werden muß.

Vorsicht JW.
Ich glaub du warst gerade ne weile nicht da sonst hättest du wohl mitbekommen das in M ein Kind von einem Vorbestraften Ermordet wurde.
In der Haut des Sachverständigen der dem Ungefährlichkeit bestätigt hat möchte ICH nicht stecken,
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RA XDiver
Beitrag 02.03.2005, 18:21
Beitrag #158


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Zitat
ei froh das du deinen deutschen fs hast und das du keinen fehler gemacht hast im strassenverkehr.


@ Gerri

Du hast recht. Da bin ich in der Tat froh.

Zitat
aber du musst uns auch verstehen..du weist ja anscheinend nicht was das heisst wenn man keinen fs mehr hat.


Ich weiss es natürlich, mangels eigener Erfahrung, nicht genau, kann es mir aber lebhaft vorstellen. Das ist genau der Grund, warum ich nach mehr als einem Bier nicht mehr fahre.

Sicherlich verstehe ich, dass Ihr nach Auswegen sucht. Diese sind, nach meiner Rechtsauffassung, aber mehr als unsicher.


Zitat
deine meinung in allen ehren aber du verunsicherst uns wirklich etwas damit..


Gerri, was soll ich tun. Aus meiner Sicht kann ich halt nicht anders, als vor der EU-FE in bestimmten Fällen zu warnen. Dass dies teilweise vielleicht Verunsicherung auslöst, mag sein. Aber was nützt es, wenn man nur einseitig diskutiert und die möglichen Folgen komplett ausblendet.

Geh mal zu einem Anwalt. Der muss, schon aus Gründen der eigenen Absicherung, nahezu bei jedem Mandat auf das Prozessrisiko hinweisen. Tut er es nicht, macht er sich u.U. haftbar. Auch sowas kann Unsicherheit bei einem Mandanten auslösen. Aber dies muss halt in Kauf genommen werden.

@ Berliner
Zitat
ist das Alles was Du zu meinen Argumenten sagen kannst ??


Es ist ja nicht so, als wären Deine argumente hier im Forum neu. Stellungnahmen haben wir dazu genug abgegeben. Man muss sich ja nicht ständig wiederholen. wink.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 02.03.2005, 18:26
Beitrag #159





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Zitat (Levent @ 02.03.2005, 18:16)
Bei mir war es die aller erste trunkenfahrt , und ich slebst war halt der meinung das ich nicht blau bin , ich hatte 1,15 promille.

Komm Levent, bei deiner Vorgeschichte brauchst du dich doch wirklich nicht wundern das sie von dir schon wieder ne MPU wollen, auch bei "lächerlichen" 1,15 Promille.
Dabei gehts ausschließlich um die Gesamtheit deiner Verfehlungen, der kleine Alkaussetzer war nur der Auslöser.
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Levent
Beitrag 02.03.2005, 18:26
Beitrag #160


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Zitat (XDiver @ 02.03.2005, 18:21)
Ich weiss es natürlich, mangels eigener Erfahrung, nicht genau, kann es mir aber lebhaft vorstellen. Das ist genau der Grund, warum ich nach mehr als einem Bier nicht mehr fahre.

@XDriver

Sich das vorzustellen und es wirklich real zu erleben sind zwei verschiedene welten.

Du gehst unter Sozial , und auch privat , alles fällt zusammen wie ein kartenhaus


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Levent
Beitrag 02.03.2005, 18:27
Beitrag #161


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Zitat (Guest @ 02.03.2005, 18:26)
Zitat (Levent @ 02.03.2005, 18:16)
Bei mir war es die aller erste trunkenfahrt , und ich slebst war halt der meinung das ich nicht blau bin , ich hatte 1,15 promille.

Komm Levent, bei deiner Vorgeschichte brauchst du dich doch wirklich nicht wundern das sie von dir schon wieder ne MPU wollen, auch bei "lächerlichen" 1,15 Promille.
Dabei gehts ausschließlich um die Gesamtheit deiner Verfehlungen, der kleine Alkaussetzer war nur der Auslöser.

@Guest

Die vorgeschichte liet aber 9 jahre und 8 monate zurück


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Gast_Berliner_*
Beitrag 02.03.2005, 18:29
Beitrag #162





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Zitat (Matte @ 02.03.2005, 18:07)
Zitat (Berliner)
Jeder normale Mensch der erstmalig die FS für acht oder zwölf Monate abgegeben hat wird sich hüten nochmal eine Trunkenheitsfahrt zu begehen.


Lies doch mal ein wenig im MPU-Forum. Dort wirst du feststellen, das das eben nicht der Fall ist. Zwischen wollen und können ist ein Unterschied.

Zitat (Levent)
Und wenn einer die möglichkeit wahrgenommen hat in einem anderen EU staat seinen FS wieder zu erlagen dann ist das ok, und er hat es unter beweis gestellt in dem er eine prüfung abgegeben hat.

Ach komm, das ist doch nicht dein Ernst. Es hatt doch keiner bestritten das man Auto fahren kann. Will damit nur ausschließen das die in einer Trunkenheitsfahrt endet. Dafür ist die "Prüfung" MPU.

Möchte wissen, woher Du Dein fundiertes Wissen hast. Die Leute die hier posten sind doch nicht für die Mehrheit repräsentativ. Das sind verschiedene Meinungen und kommentierte Einzelfälle.
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GSX-R
Beitrag 02.03.2005, 18:29
Beitrag #163


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Zitat (gerri @ 02.03.2005, 18:14)
und deine meinung in allen ehren aber du verunsicherst uns wirklich etwas damit..

Ja Gerri, was verlangst Du denn. XDiver, Andreas und andere sind einfach der Meinung, dass es mit dem EU-FS auch rechtlich noch lange nicht (in Eurem Sinne) in trockenen Tüchern ist.
Er schreibt seine Beiträge nicht, um Euch zu verunsichern sondern um die andere Seite darzustellen.
Ihr hättet doch bestimmt nichts davon, wenn Ihr hier Eure Meinung von allen bestätigt bekommen würdet und nach der nächsten Verkehrskontrolle würde die Nutzungsuntersagung in´s Haus flattern.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
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Matte
Beitrag 02.03.2005, 18:36
Beitrag #164


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Zitat (Berliner @ 02.03.2005, 18:29)
Möchte wissen, woher Du Dein fundiertes Wissen hast. Die Leute die hier posten sind doch nicht für die Mehrheit repräsentativ. Das sind verschiedene Meinungen und kommentierte Einzelfälle.

Genau das selbe könnte man über eure Rechtsauffassung zur MPU sagen.

/Ironie an
Ihr seit doch alles Einzelfälle. Bei anderen läuft alles gut.
/Ironie aus

Zitat (Levent)
Ja das ist ja auch ok, aber wenn einer so mit seinem neuen FS umgeht , der kann dann den auch vergessen.


Schön, aber man muss erst warten bist er wieder Mist baut? Dann ist der FS wieder für 1 Jahr weg und dann gehts wieder von vorne los?

Sorry, aber der Schutz der anderen VT ist mir da wichtiger als das Einzelschicksal des Trunkheitsfahrers. Er hat sich schließlich für diese TF entschieden.


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Lexus
Beitrag 02.03.2005, 18:53
Beitrag #165


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Zitat
Jeder normale Mensch der erstmalig die FS für acht oder zwölf Monate abgegeben hat wird sich hüten nochmal eine Trunkenheitsfahrt zu begehen.


na, dannn erklär mir mal die enorm hohen Rückfallraten. Und erklär mir mal, weshalb die Zeit bis zum zweiten oder dritten Rückfall umso kürzer ist je höher die BAK beim Erstvorfall war.

Die MPU - nochmals: ich bin kein Befürworter der MPU in der gegenwärtigen Form - ist doch nicht aus dem Nichts vom Himmel gefallen, sondern es ist eine jahrelange kriminologische Erfahrung vorausgegangen, daß Strafen allein nichts, aber auch gar nichts bringt.


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Roland
Beitrag 02.03.2005, 19:16
Beitrag #166


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Zitat (Lexus @ 02.03.2005, 18:53)
Die MPU - nochmals: ich bin kein Befürworter der MPU in der gegenwärtigen Form - ist doch nicht aus dem Nichts vom Himmel gefallen, sondern es ist eine jahrelange kriminologische Erfahrung vorausgegangen, daß Strafen allein nichts, aber auch gar nichts bringt.

Und ist denn bewiesen dass jemand der sein "Sprüchlein" bei dem Vorbereitungskurs auswendig gelernt hat und die MPU besteht, dass dieser nicht auch wieder rückfällig werden könnte? Was sagt denn diese "jahrelange kriminologische Erfahrung" darüber aus ????
Es gibt bestimmt viele Alk's die durchaus in der Lage sind ein Jahr Abstinenz nachzuweisen und auch die MPU zu bestehen aber trotz allem auch wieder rückfällig werden könnten.


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GSX-R
Beitrag 02.03.2005, 19:17
Beitrag #167


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Mal ein wenig offtopic.gif :

Kennt jemand einen Link, bei dem man mal eine Statistik der Trunkenheitsfahrten EU-weit nach Ländern, wenn möglich unter Berücksichtigung von Wiederholungsfällen, ansehen kann?
Hier wird immer über die MPU geklagt und behauptet, dass es in den anderen EU-Ländern ja auch ohne gehen würde.
Klar geht es auch ohne, nur hat bis jetzt niemand auch nur ein Wort darüber verloren wie gut oder wie schlecht es ohne MPU in den anderen Ländern geht.
Und ich gebe ehrlicherweise zu, ich habe auch keine Ahnung. think.gif

Wäre doch mal interessant zu wissen, leider habe ich im Net nichts Entsprechendes gefunden.

@ Roland: Und Du willst sie also ohne MPU einfach weiterfahren lassen, nur weil das System MPU nicht 100%tig ist???

Der Beitrag wurde von GSX-R bearbeitet: 02.03.2005, 19:18


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Medusa
Beitrag 02.03.2005, 19:20
Beitrag #168


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Roland
Beitrag 02.03.2005, 19:25
Beitrag #169


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Zitat
Bei mir war es die aller erste trunkenfahrt , und ich slebst war halt der meinung das ich nicht blau bin , ich hatte 1,15 promille.
Ich war ja auch nicht blau, da sich der körper schon dran gewühnt hatte.


@Levent

Nochmal - spätestens hier solltest du dir doch Gedanken über deine Trinkgewohnheiten machen.
Ich sags nochmal - jeder der sich schon mal annähernd kritisch mit Trinkverhalten und Promillewerten auseinandergesetzt hat für den sollte es eigentlich ein leichtes sein anhand seiner konsumierten Alkoholmengen auf einen Promillewert zu schliessen. Und wegen deiner "allerersten Trunkenheitsfahrt" musstest du ja auch nicht 3 mal zur MPU oder ??? cool.gif

Zitat
Jetzt aber erst habe ich doch meine erfahrung damit machen können.


Nene auch schon etliche Male vorher oder ??

Zitat
Und aus diesem grund werd ich wieder zur MPU geschickt !


Genau


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gerri
Beitrag 02.03.2005, 19:28
Beitrag #170


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ich finde es ja auch gut das wir alle verschiedene meinungen haben. das macht wirklich spass das wir hier ohne zu uns beleidigen unterhalten. nur wenn ich manche hier höre dann muss ich mir ja bald zweitklassig vorkommen. habe einen fehler gemacht der 4 jahre zurück liegt,habe dafür die strafe bekommen.habe bei der bundeswehr wo ich zu der zeit war als feldwebel ein jahr mir blut abnehmen lassen. wurden später nicht anerkannt. danach wusste ich das ich sowieso einen neuen fs machen muss und dann bin ich nach holland gegangen und habe einen neuen fs gemacht. fahre seid anderthalb jahren ohne eine auffälligkeit.deswegen bin ich kein schlechter mensch so wie das hier rüberkommt,und auch in den medien oder beim strassenverksamt. ich zahle meine steuern,gehe arbeiten,habe verantwortung für unsere arbeiter in der firma,lasse alte damen über die strasse und verhalte mich im strassenverkehr vorbildlich. so was will deutschland von mir??? bin ich so eine grosse gefahr.. wenn die so scharf auf verkehrssünder sind dann sollten die mal mehr tun. sylvester,karneval und alt weiber habe ich nachts nirgendwo die polizei rumfahren sehen,wo doch die meisten betrunken auto fahren. es ist ein urteil gefällt worden zu unseren gunsten,und deutschland hält sich nicht dran,nur ich halte mich an deutschlands nutzunguntersagung,ansonsten mach ich mich ja strafbar... armes deutschland....


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michael_mk
Beitrag 02.03.2005, 20:03
Beitrag #171


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Zitat (Medusa @ 02.03.2005, 19:20)

der link wurde hier schonmal gepostet,ist also nichts neues sad.gif
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RA XDiver
Beitrag 02.03.2005, 20:05
Beitrag #172


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Da dieser Anwalt übrigens eng mit einem Vermittler zusammenarbeitet (der übrigens mittlerweile seine Tätigkeit eingestellt hat), sich also auch zahlreicher Mandate aus dieser Ecke erfreuen möchte, wundert mich diese Aussage eh nicht.

Aber mal was anderes: michael_mk, Du hattest vor Wochen groß Deinen Besuch bei RA Säftel angekündigt. Warst Du wirklich a) da und b) hast Du ihm, wie versprochen, diverse Postings vorgelegt?


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Lexus
Beitrag 02.03.2005, 20:08
Beitrag #173


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Zitat (Roland @ 02.03.2005, 19:16)
Zitat (Lexus @ 02.03.2005, 18:53)
Die MPU - nochmals: ich bin kein Befürworter der MPU in der gegenwärtigen Form - ist doch nicht aus dem Nichts vom Himmel gefallen, sondern es ist eine jahrelange kriminologische Erfahrung vorausgegangen, daß Strafen allein nichts, aber auch gar nichts bringt.

Und ist denn bewiesen dass jemand der sein "Sprüchlein" bei dem Vorbereitungskurs auswendig gelernt hat und die MPU besteht, dass dieser nicht auch wieder rückfällig werden könnte? Was sagt denn diese "jahrelange kriminologische Erfahrung" darüber aus ????
Es gibt bestimmt viele Alk's die durchaus in der Lage sind ein Jahr Abstinenz nachzuweisen und auch die MPU zu bestehen aber trotz allem auch wieder rückfällig werden könnten.

Das ist absolut richtig.

Aber wir schaffen die Gesetze ja auch nicht deshalb ab, weil sie sowieso übertreten werden.

Es hat eben noch niemand den Königsweg gefunden, wie man in den Menschen hineingucken kann, auch wenn die MPU-Psychologen das glauben.


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Gast_Berliner_*
Beitrag 02.03.2005, 20:09
Beitrag #174





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Zitat (Lexus @ 02.03.2005, 18:53)
Zitat
Jeder normale Mensch der erstmalig die FS für acht oder zwölf Monate abgegeben hat wird sich hüten nochmal eine Trunkenheitsfahrt zu begehen.


na, dannn erklär mir mal die enorm hohen Rückfallraten. Und erklär mir mal, weshalb die Zeit bis zum zweiten oder dritten Rückfall umso kürzer ist je höher die BAK beim Erstvorfall war.

Die MPU - nochmals: ich bin kein Befürworter der MPU in der gegenwärtigen Form - ist doch nicht aus dem Nichts vom Himmel gefallen, sondern es ist eine jahrelange kriminologische Erfahrung vorausgegangen, daß Strafen allein nichts, aber auch gar nichts bringt.

Woher Dein WISSEN über die enorm hohen Rückfallraten ?

Aber gehen wir mal davon aus Du hast mit obigem recht.

Dann erklär ich Dir jetzt folgendes:

Dann ist die MPU ja noch schwachsinniger als ich dachte, denn
jemand der nach einer Trunkenheitsfahrt (>1,6 Promille) rückfällig wurde mußte ja vorher eine positive MPU beibringen damit er seine Fe wieder erhalten hat und erneut rückfällig werden konnte.
Heißt also nach Deiner Meinung im Klartext: Nach positiver MPU ist die Rückfallquote enorm hoch.
Gut gebrüllt Löwe !!
Erklär es mir bitte !!!!
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Gast_Guest_*
Beitrag 02.03.2005, 20:09
Beitrag #175





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Statistik?Wiederholungstäter?
Wie kommts das bei der MPU 50-70% Durchfallen?
Und wie kommts das manche 3 positive MPUs machen?

Die übrigen 30 % haben sich eben gründlich mit hilfe eines Verkehrspsychos vorbereitet.
Und das bis zu drei mal.
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GSX-R
Beitrag 02.03.2005, 20:12
Beitrag #176


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@ Berliner:

Wenn trotz MPU so viele rückfällig werden, wie würde es dann ohne MPU aussehen??


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Gast_Berliner_*
Beitrag 02.03.2005, 20:22
Beitrag #177





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Zitat (GSX-R @ 02.03.2005, 20:12)
@ Berliner:

Wenn trotz MPU so viele Rückfällig werden, wie würde es dann ohne MPU aussehen??

Sag mal begreifst Du das nicht ?

Es können nur welche MIT MPU rückfällig werden, die Anderen haben entweder noch keine Trunkenheitsfahrt hinter sich und können deshalb nicht rückfällig werden, oder sie haben keine Fe und können deshalb auch nicht rückfällig werden.

Ist nicht böse gemeint, aber ich versteh Dein Posting nicht.

Aber wenn Du mich fragst ob ich weiß wie es ohne MPU aussehen würde bist Du bei mir falsch, im Gegensatz zu manch Anderen bin ich kein Hellseher.
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GSX-R
Beitrag 02.03.2005, 20:31
Beitrag #178


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Zitat (Berliner @ 02.03.2005, 20:22)
die Anderen haben entweder noch keine Trunkenheitsfahrt hinter sich und können deshalb nicht rückfällig werden,

Schätze mal Du meinst, sie sind noch nicht erwischt worden. wink.gif

Ich bin mir nicht ganz sicher, was ich IYO noch nicht begriffen habe think.gif
Meine Meinung ist, dass es ohne MPU, also der Auflage sich mit seinem Alkoholkonsum auseinanderzusetzten, viel mehr Rückfällige geben würde als mit MPU.
Hier wird doch so gerne argumentiert, dass es die böse MPU nur in Deutschland gibt, deshalb würden mich handfeste Vergleichswerte aus anderen EU-Staaten mal wirklich interessieren.
Mal ganz abgesehen davon, dass es auch wegen anderer Gründe als Alk am Steuer MPU-Auflagen gibt.
Zitat
Ist nicht böse gemeint, aber ich versteh Dein Posting nicht.

Jetzt klarer? wink.gif
Zitat
Gegensatz zu manch Anderen bin ich kein Hellseher

Kennst Du welche?? Mich würden die Lottozahlen am Wochenende reizen....


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Lexus
Beitrag 02.03.2005, 20:32
Beitrag #179


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Zitat (Berliner @ 02.03.2005, 20:09)
Aber gehen wir mal davon aus Du hast mit obigem recht.

Dann erklär ich Dir jetzt folgendes:

Dann ist die MPU ja noch schwachsinniger als ich dachte, denn
jemand der nach einer Trunkenheitsfahrt (>1,6 Promille) rückfällig wurde mußte ja vorher eine positive MPU beibringen damit er seine Fe wieder erhalten hat und erneut rückfällig werden konnte.
Heißt also nach Deiner Meinung im Klartext: Nach positiver MPU ist die Rückfallquote enorm hoch.
Gut gebrüllt Löwe !!
Erklär es mir bitte !!!!

Also man muß das schon etwas differenzierter sehen:

Wenn ich schlau bin und mir ein gutes Vorbereitungsbuch für die MPU zu Hilfe nehme, hab ich eine nicht so schlechte Chance, ein positives Gutachten zu bekommen (es gibt ja sogar ein CD-Programm dafür). Aber dieser Vorbereitete hat eben eine gute Anpassungsleistung für einen bestimmten Zeitpunkt und zu einem bestimmten Zweck erbracht, aber nicht seine Alk-Problematik „bearbeitet“. Daher ist, wenn die „Gefahr“ und der Druck, die FE wieder zu erlangen, erst mal vorüber sind, eigentlich alles beim alten. Eine Weile hält der Schock noch vor; es wird auch nicht betrunken gefahren; aber dann kommt irgendwann die Versuchung oder der „Zwang“, „ausnahmsweise“ doch mal zu fahren, das geht auch gut; die Intervalle werden kleiner und irgendwann ist es wieder passiert. Der eigentliche Grund ist: Es hat sich hinsichtlich der Einstellung zum Alk und vor allem zur strikten und bedingungslosen Trennung von Alk und Fahren nichts Wesentliches geändert.

Eher sind Erfolge zu verzeichnen, wenn der FE-Bewerber vor der MPU noch an einem Kursus nach dem Mainzer Modell oder was ähnlichem teilgenommen hat. Jedenfalls ist die Rückfälligkeit bei Kurs-Teilnehmern geringer.

Ich kann mir ja mal Mühe geben, auch noch statistisches Material zu beschaffen, hab aber grad wenig Zeit für so was übrig. Aber wer schon mal ein negatives MPU-Gutachten gelesen hat, der weiß, daß darin auch fast immer Literaturangaben gerade über den Zusammenhang von BAK und Rückfälligkeit drinstehen.

Warum muß eigentlich immer „diese“ Seite alles beweisen? Die EuGH-Freunde und absoluten MPU-Gegner verlangen immer, daß man ihnen ihre tiefgreifende Wandlung einfach glaubt, ne joke *g*


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Lexus
Beitrag 02.03.2005, 20:42
Beitrag #180


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Zitat (Berliner @ 02.03.2005, 20:22)
Es können nur welche MIT MPU rückfällig werden, die Anderen haben entweder noch keine Trunkenheitsfahrt hinter sich und können deshalb nicht rückfällig werden, oder sie haben keine Fe und können deshalb auch nicht rückfällig werden.

Auch das muß man differenzierter sehen: Es gibt natürlich auch FE-Inhaber, die den Lappen ohne MPU wieder bekommen haben, weil sie unter 1,60 Prom. lagen; aber auch unter diesen gibt es selbstverständlich Rückfälle.

Das dumme an der 1,60-Prom.-Grenze ist doch die Schematisierung, die dem Zufall Tor und Tür öffnet: Wenn der echte Vollalkoholiker zufällig mal vor einer Fahrt nur soviel getrunken hat, daß er es nur auf 1,5 Prom. gebracht hat, dann muß er nicht zur MPU, obwohl er sonst immer über die 2 Prom.-Grenze hinaus trinkt; während jemand, der zufällig sich mal richtig zugeschüttet hat, aber sonst nicht trinkt, auf jeden Fall zur MPU muß.


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GSX-R
Beitrag 02.03.2005, 20:47
Beitrag #181


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Nichts ist Perfekt, das System MPU am allerwenigsten. Aber wo will man die Grenze ziehen??
Jeder weiss, dass z.B. Alkohol im Straßenverkehr nichts zu suchen hat, der Alkoholiker genauso wie der Gelegenheitstrinker.
Der Eine fährt ständig besoffen, der Andere vielleicht nur ein Mal. Die Folgen können für beide die Gleichen sein, gerecht ist das nicht, aber beide wissen, dass sie falsch unterwegs waren.
Wenn jemand einen besseren, praktikableren und wirkungsvolleren Vorschlag hat, dann bitte.

Btw, wir sind hier im Moment wieder ziemlich offtopic.gif .
Vielleicht sollten sich die Diskutanten wieder mal um das Thema dieses Threads kümmern...

Der Beitrag wurde von GSX-R bearbeitet: 02.03.2005, 20:49


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Gast_Guest_*
Beitrag 02.03.2005, 20:48
Beitrag #182





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Laut Eu FÜ Richtlinie wird bei Erteilung eines FÜ eine Ärztliche Untersuchung durchgefürt.Die Bestimungen über die Vorausetzung einer solchen Untersuchung sind in derRichtlinie vorgegeben und Harmonisiert,und unterliegen dem Erteilungsstaat.Polen hätte auch bei bekantwerden meiner Trunkenheitsfahrt 1990 keine Bedenken an meiner Eignung gehabt.Polen und andere EU Länder geben keinen Vertrauensvorschus,den ich bei einer Straftat,mit oder ohne bezug zum Verkehr,verliere.Sie verlangen auch kein fragwürdiges Gutachten das eine Warscheinlichkeit einer erneuten Auffäligkeit in 15 jähriger Zukunft prognostiziert.
Da exestiert eben ein anderes Rechtssystem.
Da kann sich dann doch kein deutsches gericht darauf berufen,den Polen wären keine Gründe die Eignungszweifel rechtfertigen bekannt.
Die Polen und 20 andere kennen diesen Eignungszweifel ab 1,6 %0 nicht.
Straftat wird geahndet und danach ist gut.
Da müste D jeden anderen EU Bürger,und ich bin einer,auf den schon einmal in den letzten 15 J eine Masnahme des Entzugs,ausetzung......usw. angewendet worden war hier ,aber nur hier zur MPU schiken.
Und wenn D das kann,dann könnten es die 23 anderen auch.
Schöne Harmonisierung.
Ade Reise,Niederlassungsfreiheit,freie Arbeitsplatzwahl.
Ade Europa.Vieleicht kommt die D-Mark wieder.
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michael_mk
Beitrag 02.03.2005, 20:55
Beitrag #183


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Zitat (XDiver @ 02.03.2005, 20:05)
Da dieser Anwalt übrigens eng mit einem Vermittler zusammenarbeitet (der übrigens mittlerweile seine Tätigkeit eingestellt hat), sich also auch zahlreicher Mandate aus dieser Ecke erfreuen möchte, wundert mich diese Aussage eh nicht.

Aber mal was anderes: michael_mk, Du hattest vor Wochen groß Deinen Besuch bei RA Säftel angekündigt. Warst Du wirklich a) da und b) hast Du ihm, wie versprochen, diverse Postings vorgelegt?

natürlich war ich da,warum sollte ich mir einen termin geben lassen und den nicht einhalten?allerdings habe ich ihm keine einzelnen postings vorgelegt sondern darauf hingewiesen das ich mich in diesem forum versucht habe mich schlau zu machen,was mir allerdings nicht gelungen ist sad.gif er kennt diese seite vom hören sagen her!
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Roland
Beitrag 02.03.2005, 20:55
Beitrag #184


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Zitat (Lexus @ 02.03.2005, 20:42)
Das dumme an der 1,60-Prom.-Grenze ist doch die Schematisierung, die dem Zufall Tor und Tür öffnet: Wenn der echte Vollalkoholiker zufällig mal vor einer Fahrt nur soviel getrunken hat, daß er es nur auf 1,5 Prom. gebracht hat, dann muß er nicht zur MPU, obwohl er sonst immer über die 2 Prom.-Grenze hinaus trinkt; während jemand, der zufällig sich mal richtig zugeschüttet hat, aber sonst nicht trinkt, auf jeden Fall zur MPU muß.

Nicht ganz richtig Lexus.
Auch jemand der wiederholte Male im Strassenverkehr mit BAK's unter 1,6 0/00 aufgefallen ist MUSS zur MPU.
Desweiteren muss man hier noch aufführen
Zitat
während jemand, der zufällig sich mal richtig zugeschüttet hat, aber sonst nicht trinkt

So jemand fällt schon rein aus statistischen Gründen nicht so oft auf.
Bedenke -> 1 auffällige Trunkenheitsfahrt = ca. 1.000 unauffällige Trunkenheitsfahrten.


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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michael_mk
Beitrag 02.03.2005, 21:03
Beitrag #185


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@x-diver,sollte ich mal eine nutzungsuntersagung bekommen,was ich nicht hoffe,so rät er mir bei vorhandener arbeit die ich dann eventuell verlieren werde ohne führerschein,D zu verklagen.voraussgesetzt das der EUGH für uns endscheidet,wo er sich sehr sehr sicher ist das dies der fall ist.deutlicher als das urteil vom EUGH kann es laut seiner meinung nicht sein,D handelt nicht rechtens!laut seiner meinung versucht deutschland dadurch zeit zu gewinnen,was aber nach hinten losgehen wird.warten wir es einfach mal ab unsure.gif
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Lexus
Beitrag 02.03.2005, 21:16
Beitrag #186


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Zitat
Nicht ganz richtig Lexus.
Auch jemand der wiederholte Male im Strassenverkehr mit BAK's unter 1,6 0/00 aufgefallen ist MUSS zur MPU.


Daß ich nur den meinte, der immer trinkt und fährt, aber zufällig nur ein Mal aufgefallen ist und völlig zufällig grad mal mit einer BAK unter 1,60 Prom. - das ist nicht deutlich geworden?


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Gast_Guest_*
Beitrag 02.03.2005, 22:12
Beitrag #187





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Hier beschwehren
http://www.euro-ombudsman.eu.int/guide/pdf/de/guide_de.pdf
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Perplex
Beitrag 02.03.2005, 22:13
Beitrag #188


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Die Fahrerlaubnisbehörde forderte mich letzte Woche auf nach § 2 Abs. 8 Straßenverkehrsgesetz eine positive MPU abzubeben, obwohl ich eine gültige CZ-Faherlaubnis habe. Nach genauerer Betrachtung dieses Paragraphen fiel mir auf: book.gif

§ 2 Abs. 8 (StVG) trifft auf mich nicht zu. rofl1.gif

Begründung: Ich bin weder ein Antragsteller noch ein Bewerber für eine deutsche Fahrerlaubnis. Außerdem reicht auch ein Gutachten oder Zeugnis eines Facharztes aus, welches sie schon haben. Zudem muss mir die Fahrerlaubnisbehörde eine angemessene Frist geben. Sie geben mir aber keine angemessene Frist. thumbup.gif


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gerri
Beitrag 02.03.2005, 22:23
Beitrag #189


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thommy


bei mir war das genau so,und glaub mir dir passiert das auch.. die scheissen doch auf gesetze und fristen... geh schnell zum anwalt.


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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Medusa
Beitrag 02.03.2005, 22:25
Beitrag #190


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@Thommy Bumm

Ein Bewerber für eine FE bist Du wohl nicht ..:

Zitat
(8) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Bewerbers begründen,


und kannst Du entsprechend 2.7
Zitat
keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.

auch nicht werden..

Aber kann man das irgendwie nutzen um den "Nicht"verwaltungsakt MPU Anforderung zu stoppen?
Nichtzuständigkeit weil kein FE Antrag .. ??
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RA XDiver
Beitrag 02.03.2005, 22:39
Beitrag #191


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Zitat
Aber kann man das irgendwie nutzen um den "Nicht"verwaltungsakt MPU Anforderung zu stoppen?


Wohl eher nicht. Beachte § 46 FeV.

Zitat
Zudem muss mir die Fahrerlaubnisbehörde eine angemessene Frist geben. Sie geben mir aber keine angemessene Frist.


Angemessen ist ein dehnbarer Begriff. Wie lang war sie bei Dir nochmal, habe Deine Angaben nicht mehr gegenwärtig. think.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 02.03.2005, 22:41
Beitrag #192





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Hier kann man sich auch noch beschweren
http://www.europarl.eu.int/petition/petition_de.htm
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RA XDiver
Beitrag 02.03.2005, 22:49
Beitrag #193


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Bevor Du noch mehr Links postest, schau doch erstmal, ob die betreffende Institution überhaupt zuständig ist.

Der europäische Bürgerbeauftragte bspw. hat mit Beschwerden von EU-FE-Inhabern nu gar nichts am Hut.


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Perplex
Beitrag 02.03.2005, 22:53
Beitrag #194


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Ich war Heute bei einem Infoabend einer MPU-Behörde. Dort sagte man mir ich darf lt. § 29b meine CZ-Fahrerlaubnis in Deutschland nicht benutzen. Ich sagte denen, dass das, lt. Urteil vom 29.04.2004, falsch ist. Die hatten echt nichts von dem Urteil des Europäischen Gerichtshof gehört. Außerdem hatte die Führerscheinbehörde das ausdrücklich bestätigt. Plötzlich war die MPU-Behörde nicht mehr zuständig. argue.gif


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RA XDiver
Beitrag 02.03.2005, 22:54
Beitrag #195


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§ 29b welchen Gesetzes?

Übrigens: Die MPU-Anbieter sind keine Behörden sondern privatwirtschaftliche Unternehmen.


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Perplex
Beitrag 02.03.2005, 23:07
Beitrag #196


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Was soll ich tun?
1. Die Führerscheinbehörde will eine MPU obwohl ein Zeugnis eines Facharztes auch reicht & das haben sie schon.
2. Sie geben mir eine viel zu kurze Frist. huh.gif


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RA XDiver
Beitrag 02.03.2005, 23:11
Beitrag #197


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Zitat
Sie geben mir eine viel zu kurze Frist.


Ich habe Dich oben schonmal gefragt: Wie lang ist die Frist denn? Ein fachärztliches Gutachten ersetzt keine MPU.


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Perplex
Beitrag 02.03.2005, 23:22
Beitrag #198


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Zitat (XDiver @ 02.03.2005, 23:11)
Zitat
Sie geben mir eine viel zu kurze Frist.


Ich habe Dich oben schonmal gefragt: Wie lang ist die Frist denn? Ein fachärztliches Gutachten ersetzt keine MPU.

§ 2 Abs. 8 StVG schreibt nicht ausschließlich eine MPU vor.
Meine Frist beträgt 2 Monate. Meine MPU dauert aber mehr als 6 Monate.
huh.gif


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RA XDiver
Beitrag 02.03.2005, 23:28
Beitrag #199


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Zitat
Meine Frist beträgt 2 Monate. Meine MPU dauert aber mehr als 6 Monate.


Die Vorbereitung auf eine MPU dauert 6 Monate. 2 Monate sind im Hinblick darauf, dass es im Endeffekt um Gefahrenabwehr (so heisst das wirklich) geht, schon relativ lang.

Die Behörde wird Dir erwidern, wenn Du sagst, Du bräuchtest mehr Zeit, dass Du schließlich auch Zeit für eine EU-FE hattest. Eine längere Frist wird Dir sicher nicht gewährt werden und auch vor Gericht nicht einklagbar sein.

Hilf mir nochmal, aufgrund wessen musst Du eine MPU machen?


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Gast_Guest_*
Beitrag 02.03.2005, 23:30
Beitrag #200





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Der erste link war zum Büro des EU Bürgerbeauftragten.
Da kann mann sich über erlasse,entscheidungen von EU Institutionen beschweren.
Auch über die des EUGH.Wenn mann bertrofen istDurch die ungenaue Ausage bezüglich der MPU hinsichtlich des Kapper-Urteils und die damit einhergehenden Represalien seitens der D-Verwaltungsbehörden bin ich ja betroffen.
Beschweren schadet doch nicht.
Wenn sich viele Beschweren?
Ich will eine schnelle Rechtssprechung seitens des EUGH.
Oder selbst mit Philip Leger telefonieren.
Jedenfalls irgend etwas tun.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 06:50