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#161
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 ![]() |
Zitat (Guest @ 02.03.2005, 18:26) Zitat (Levent @ 02.03.2005, 18:16) Bei mir war es die aller erste trunkenfahrt , und ich slebst war halt der meinung das ich nicht blau bin , ich hatte 1,15 promille. Komm Levent, bei deiner Vorgeschichte brauchst du dich doch wirklich nicht wundern das sie von dir schon wieder ne MPU wollen, auch bei "lächerlichen" 1,15 Promille. Dabei gehts ausschließlich um die Gesamtheit deiner Verfehlungen, der kleine Alkaussetzer war nur der Auslöser. @Guest Die vorgeschichte liet aber 9 jahre und 8 monate zurück -------------------- |
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Gast_Berliner_* |
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#162
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Zitat (Matte @ 02.03.2005, 18:07) Zitat (Berliner) Jeder normale Mensch der erstmalig die FS für acht oder zwölf Monate abgegeben hat wird sich hüten nochmal eine Trunkenheitsfahrt zu begehen. Lies doch mal ein wenig im MPU-Forum. Dort wirst du feststellen, das das eben nicht der Fall ist. Zwischen wollen und können ist ein Unterschied. Zitat (Levent) Und wenn einer die möglichkeit wahrgenommen hat in einem anderen EU staat seinen FS wieder zu erlagen dann ist das ok, und er hat es unter beweis gestellt in dem er eine prüfung abgegeben hat. Ach komm, das ist doch nicht dein Ernst. Es hatt doch keiner bestritten das man Auto fahren kann. Will damit nur ausschließen das die in einer Trunkenheitsfahrt endet. Dafür ist die "Prüfung" MPU. Möchte wissen, woher Du Dein fundiertes Wissen hast. Die Leute die hier posten sind doch nicht für die Mehrheit repräsentativ. Das sind verschiedene Meinungen und kommentierte Einzelfälle. |
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#163
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Zitat (gerri @ 02.03.2005, 18:14) und deine meinung in allen ehren aber du verunsicherst uns wirklich etwas damit.. Ja Gerri, was verlangst Du denn. XDiver, Andreas und andere sind einfach der Meinung, dass es mit dem EU-FS auch rechtlich noch lange nicht (in Eurem Sinne) in trockenen Tüchern ist. Er schreibt seine Beiträge nicht, um Euch zu verunsichern sondern um die andere Seite darzustellen. Ihr hättet doch bestimmt nichts davon, wenn Ihr hier Eure Meinung von allen bestätigt bekommen würdet und nach der nächsten Verkehrskontrolle würde die Nutzungsuntersagung in´s Haus flattern. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#164
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Zitat (Berliner @ 02.03.2005, 18:29) Möchte wissen, woher Du Dein fundiertes Wissen hast. Die Leute die hier posten sind doch nicht für die Mehrheit repräsentativ. Das sind verschiedene Meinungen und kommentierte Einzelfälle. Genau das selbe könnte man über eure Rechtsauffassung zur MPU sagen. /Ironie an Ihr seit doch alles Einzelfälle. Bei anderen läuft alles gut. /Ironie aus Zitat (Levent) Ja das ist ja auch ok, aber wenn einer so mit seinem neuen FS umgeht , der kann dann den auch vergessen. Schön, aber man muss erst warten bist er wieder Mist baut? Dann ist der FS wieder für 1 Jahr weg und dann gehts wieder von vorne los? Sorry, aber der Schutz der anderen VT ist mir da wichtiger als das Einzelschicksal des Trunkheitsfahrers. Er hat sich schließlich für diese TF entschieden. -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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#165
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Zitat Jeder normale Mensch der erstmalig die FS für acht oder zwölf Monate abgegeben hat wird sich hüten nochmal eine Trunkenheitsfahrt zu begehen. na, dannn erklär mir mal die enorm hohen Rückfallraten. Und erklär mir mal, weshalb die Zeit bis zum zweiten oder dritten Rückfall umso kürzer ist je höher die BAK beim Erstvorfall war. Die MPU - nochmals: ich bin kein Befürworter der MPU in der gegenwärtigen Form - ist doch nicht aus dem Nichts vom Himmel gefallen, sondern es ist eine jahrelange kriminologische Erfahrung vorausgegangen, daß Strafen allein nichts, aber auch gar nichts bringt. -------------------- |
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#166
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 ![]() |
Zitat (Lexus @ 02.03.2005, 18:53) Die MPU - nochmals: ich bin kein Befürworter der MPU in der gegenwärtigen Form - ist doch nicht aus dem Nichts vom Himmel gefallen, sondern es ist eine jahrelange kriminologische Erfahrung vorausgegangen, daß Strafen allein nichts, aber auch gar nichts bringt. Und ist denn bewiesen dass jemand der sein "Sprüchlein" bei dem Vorbereitungskurs auswendig gelernt hat und die MPU besteht, dass dieser nicht auch wieder rückfällig werden könnte? Was sagt denn diese "jahrelange kriminologische Erfahrung" darüber aus ???? Es gibt bestimmt viele Alk's die durchaus in der Lage sind ein Jahr Abstinenz nachzuweisen und auch die MPU zu bestehen aber trotz allem auch wieder rückfällig werden könnten. -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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#167
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Mal ein wenig
![]() Kennt jemand einen Link, bei dem man mal eine Statistik der Trunkenheitsfahrten EU-weit nach Ländern, wenn möglich unter Berücksichtigung von Wiederholungsfällen, ansehen kann? Hier wird immer über die MPU geklagt und behauptet, dass es in den anderen EU-Ländern ja auch ohne gehen würde. Klar geht es auch ohne, nur hat bis jetzt niemand auch nur ein Wort darüber verloren wie gut oder wie schlecht es ohne MPU in den anderen Ländern geht. Und ich gebe ehrlicherweise zu, ich habe auch keine Ahnung. ![]() Wäre doch mal interessant zu wissen, leider habe ich im Net nichts Entsprechendes gefunden. @ Roland: Und Du willst sie also ohne MPU einfach weiterfahren lassen, nur weil das System MPU nicht 100%tig ist??? Der Beitrag wurde von GSX-R bearbeitet: 02.03.2005, 19:18 -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#168
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#169
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 ![]() |
Zitat Bei mir war es die aller erste trunkenfahrt , und ich slebst war halt der meinung das ich nicht blau bin , ich hatte 1,15 promille. Ich war ja auch nicht blau, da sich der körper schon dran gewühnt hatte. @Levent Nochmal - spätestens hier solltest du dir doch Gedanken über deine Trinkgewohnheiten machen. Ich sags nochmal - jeder der sich schon mal annähernd kritisch mit Trinkverhalten und Promillewerten auseinandergesetzt hat für den sollte es eigentlich ein leichtes sein anhand seiner konsumierten Alkoholmengen auf einen Promillewert zu schliessen. Und wegen deiner "allerersten Trunkenheitsfahrt" musstest du ja auch nicht 3 mal zur MPU oder ??? ![]() Zitat Jetzt aber erst habe ich doch meine erfahrung damit machen können. Nene auch schon etliche Male vorher oder ?? Zitat Und aus diesem grund werd ich wieder zur MPU geschickt ! Genau -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 ![]() |
ich finde es ja auch gut das wir alle verschiedene meinungen haben. das macht wirklich spass das wir hier ohne zu uns beleidigen unterhalten. nur wenn ich manche hier höre dann muss ich mir ja bald zweitklassig vorkommen. habe einen fehler gemacht der 4 jahre zurück liegt,habe dafür die strafe bekommen.habe bei der bundeswehr wo ich zu der zeit war als feldwebel ein jahr mir blut abnehmen lassen. wurden später nicht anerkannt. danach wusste ich das ich sowieso einen neuen fs machen muss und dann bin ich nach holland gegangen und habe einen neuen fs gemacht. fahre seid anderthalb jahren ohne eine auffälligkeit.deswegen bin ich kein schlechter mensch so wie das hier rüberkommt,und auch in den medien oder beim strassenverksamt. ich zahle meine steuern,gehe arbeiten,habe verantwortung für unsere arbeiter in der firma,lasse alte damen über die strasse und verhalte mich im strassenverkehr vorbildlich. so was will deutschland von mir??? bin ich so eine grosse gefahr.. wenn die so scharf auf verkehrssünder sind dann sollten die mal mehr tun. sylvester,karneval und alt weiber habe ich nachts nirgendwo die polizei rumfahren sehen,wo doch die meisten betrunken auto fahren. es ist ein urteil gefällt worden zu unseren gunsten,und deutschland hält sich nicht dran,nur ich halte mich an deutschlands nutzunguntersagung,ansonsten mach ich mich ja strafbar... armes deutschland....
-------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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#171
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Zitat (Medusa @ 02.03.2005, 19:20) der link wurde hier schonmal gepostet,ist also nichts neues ![]() |
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#172
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Da dieser Anwalt übrigens eng mit einem Vermittler zusammenarbeitet (der übrigens mittlerweile seine Tätigkeit eingestellt hat), sich also auch zahlreicher Mandate aus dieser Ecke erfreuen möchte, wundert mich diese Aussage eh nicht.
Aber mal was anderes: michael_mk, Du hattest vor Wochen groß Deinen Besuch bei RA Säftel angekündigt. Warst Du wirklich a) da und b) hast Du ihm, wie versprochen, diverse Postings vorgelegt? -------------------- |
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#173
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Zitat (Roland @ 02.03.2005, 19:16) Zitat (Lexus @ 02.03.2005, 18:53) Die MPU - nochmals: ich bin kein Befürworter der MPU in der gegenwärtigen Form - ist doch nicht aus dem Nichts vom Himmel gefallen, sondern es ist eine jahrelange kriminologische Erfahrung vorausgegangen, daß Strafen allein nichts, aber auch gar nichts bringt. Und ist denn bewiesen dass jemand der sein "Sprüchlein" bei dem Vorbereitungskurs auswendig gelernt hat und die MPU besteht, dass dieser nicht auch wieder rückfällig werden könnte? Was sagt denn diese "jahrelange kriminologische Erfahrung" darüber aus ???? Es gibt bestimmt viele Alk's die durchaus in der Lage sind ein Jahr Abstinenz nachzuweisen und auch die MPU zu bestehen aber trotz allem auch wieder rückfällig werden könnten. Das ist absolut richtig. Aber wir schaffen die Gesetze ja auch nicht deshalb ab, weil sie sowieso übertreten werden. Es hat eben noch niemand den Königsweg gefunden, wie man in den Menschen hineingucken kann, auch wenn die MPU-Psychologen das glauben. -------------------- |
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Gast_Berliner_* |
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#174
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Zitat (Lexus @ 02.03.2005, 18:53) Zitat Jeder normale Mensch der erstmalig die FS für acht oder zwölf Monate abgegeben hat wird sich hüten nochmal eine Trunkenheitsfahrt zu begehen. na, dannn erklär mir mal die enorm hohen Rückfallraten. Und erklär mir mal, weshalb die Zeit bis zum zweiten oder dritten Rückfall umso kürzer ist je höher die BAK beim Erstvorfall war. Die MPU - nochmals: ich bin kein Befürworter der MPU in der gegenwärtigen Form - ist doch nicht aus dem Nichts vom Himmel gefallen, sondern es ist eine jahrelange kriminologische Erfahrung vorausgegangen, daß Strafen allein nichts, aber auch gar nichts bringt. Woher Dein WISSEN über die enorm hohen Rückfallraten ? Aber gehen wir mal davon aus Du hast mit obigem recht. Dann erklär ich Dir jetzt folgendes: Dann ist die MPU ja noch schwachsinniger als ich dachte, denn jemand der nach einer Trunkenheitsfahrt (>1,6 Promille) rückfällig wurde mußte ja vorher eine positive MPU beibringen damit er seine Fe wieder erhalten hat und erneut rückfällig werden konnte. Heißt also nach Deiner Meinung im Klartext: Nach positiver MPU ist die Rückfallquote enorm hoch. Gut gebrüllt Löwe !! Erklär es mir bitte !!!! |
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Gast_Guest_* |
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#175
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Statistik?Wiederholungstäter?
Wie kommts das bei der MPU 50-70% Durchfallen? Und wie kommts das manche 3 positive MPUs machen? Die übrigen 30 % haben sich eben gründlich mit hilfe eines Verkehrspsychos vorbereitet. Und das bis zu drei mal. |
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#176
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@ Berliner:
Wenn trotz MPU so viele rückfällig werden, wie würde es dann ohne MPU aussehen?? -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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Gast_Berliner_* |
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#177
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Zitat (GSX-R @ 02.03.2005, 20:12) @ Berliner: Wenn trotz MPU so viele Rückfällig werden, wie würde es dann ohne MPU aussehen?? Sag mal begreifst Du das nicht ? Es können nur welche MIT MPU rückfällig werden, die Anderen haben entweder noch keine Trunkenheitsfahrt hinter sich und können deshalb nicht rückfällig werden, oder sie haben keine Fe und können deshalb auch nicht rückfällig werden. Ist nicht böse gemeint, aber ich versteh Dein Posting nicht. Aber wenn Du mich fragst ob ich weiß wie es ohne MPU aussehen würde bist Du bei mir falsch, im Gegensatz zu manch Anderen bin ich kein Hellseher. |
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#178
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Zitat (Berliner @ 02.03.2005, 20:22) die Anderen haben entweder noch keine Trunkenheitsfahrt hinter sich und können deshalb nicht rückfällig werden, Schätze mal Du meinst, sie sind noch nicht erwischt worden. ![]() Ich bin mir nicht ganz sicher, was ich IYO noch nicht begriffen habe ![]() Meine Meinung ist, dass es ohne MPU, also der Auflage sich mit seinem Alkoholkonsum auseinanderzusetzten, viel mehr Rückfällige geben würde als mit MPU. Hier wird doch so gerne argumentiert, dass es die böse MPU nur in Deutschland gibt, deshalb würden mich handfeste Vergleichswerte aus anderen EU-Staaten mal wirklich interessieren. Mal ganz abgesehen davon, dass es auch wegen anderer Gründe als Alk am Steuer MPU-Auflagen gibt. Zitat Ist nicht böse gemeint, aber ich versteh Dein Posting nicht. Jetzt klarer? ![]() Zitat Gegensatz zu manch Anderen bin ich kein Hellseher Kennst Du welche?? Mich würden die Lottozahlen am Wochenende reizen.... -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#179
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Zitat (Berliner @ 02.03.2005, 20:09) Aber gehen wir mal davon aus Du hast mit obigem recht. Dann erklär ich Dir jetzt folgendes: Dann ist die MPU ja noch schwachsinniger als ich dachte, denn jemand der nach einer Trunkenheitsfahrt (>1,6 Promille) rückfällig wurde mußte ja vorher eine positive MPU beibringen damit er seine Fe wieder erhalten hat und erneut rückfällig werden konnte. Heißt also nach Deiner Meinung im Klartext: Nach positiver MPU ist die Rückfallquote enorm hoch. Gut gebrüllt Löwe !! Erklär es mir bitte !!!! Also man muß das schon etwas differenzierter sehen: Wenn ich schlau bin und mir ein gutes Vorbereitungsbuch für die MPU zu Hilfe nehme, hab ich eine nicht so schlechte Chance, ein positives Gutachten zu bekommen (es gibt ja sogar ein CD-Programm dafür). Aber dieser Vorbereitete hat eben eine gute Anpassungsleistung für einen bestimmten Zeitpunkt und zu einem bestimmten Zweck erbracht, aber nicht seine Alk-Problematik „bearbeitet“. Daher ist, wenn die „Gefahr“ und der Druck, die FE wieder zu erlangen, erst mal vorüber sind, eigentlich alles beim alten. Eine Weile hält der Schock noch vor; es wird auch nicht betrunken gefahren; aber dann kommt irgendwann die Versuchung oder der „Zwang“, „ausnahmsweise“ doch mal zu fahren, das geht auch gut; die Intervalle werden kleiner und irgendwann ist es wieder passiert. Der eigentliche Grund ist: Es hat sich hinsichtlich der Einstellung zum Alk und vor allem zur strikten und bedingungslosen Trennung von Alk und Fahren nichts Wesentliches geändert. Eher sind Erfolge zu verzeichnen, wenn der FE-Bewerber vor der MPU noch an einem Kursus nach dem Mainzer Modell oder was ähnlichem teilgenommen hat. Jedenfalls ist die Rückfälligkeit bei Kurs-Teilnehmern geringer. Ich kann mir ja mal Mühe geben, auch noch statistisches Material zu beschaffen, hab aber grad wenig Zeit für so was übrig. Aber wer schon mal ein negatives MPU-Gutachten gelesen hat, der weiß, daß darin auch fast immer Literaturangaben gerade über den Zusammenhang von BAK und Rückfälligkeit drinstehen. Warum muß eigentlich immer „diese“ Seite alles beweisen? Die EuGH-Freunde und absoluten MPU-Gegner verlangen immer, daß man ihnen ihre tiefgreifende Wandlung einfach glaubt, ne joke *g* -------------------- |
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#180
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Zitat (Berliner @ 02.03.2005, 20:22) Es können nur welche MIT MPU rückfällig werden, die Anderen haben entweder noch keine Trunkenheitsfahrt hinter sich und können deshalb nicht rückfällig werden, oder sie haben keine Fe und können deshalb auch nicht rückfällig werden. Auch das muß man differenzierter sehen: Es gibt natürlich auch FE-Inhaber, die den Lappen ohne MPU wieder bekommen haben, weil sie unter 1,60 Prom. lagen; aber auch unter diesen gibt es selbstverständlich Rückfälle. Das dumme an der 1,60-Prom.-Grenze ist doch die Schematisierung, die dem Zufall Tor und Tür öffnet: Wenn der echte Vollalkoholiker zufällig mal vor einer Fahrt nur soviel getrunken hat, daß er es nur auf 1,5 Prom. gebracht hat, dann muß er nicht zur MPU, obwohl er sonst immer über die 2 Prom.-Grenze hinaus trinkt; während jemand, der zufällig sich mal richtig zugeschüttet hat, aber sonst nicht trinkt, auf jeden Fall zur MPU muß. -------------------- |
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Nichts ist Perfekt, das System MPU am allerwenigsten. Aber wo will man die Grenze ziehen??
Jeder weiss, dass z.B. Alkohol im Straßenverkehr nichts zu suchen hat, der Alkoholiker genauso wie der Gelegenheitstrinker. Der Eine fährt ständig besoffen, der Andere vielleicht nur ein Mal. Die Folgen können für beide die Gleichen sein, gerecht ist das nicht, aber beide wissen, dass sie falsch unterwegs waren. Wenn jemand einen besseren, praktikableren und wirkungsvolleren Vorschlag hat, dann bitte. Btw, wir sind hier im Moment wieder ziemlich ![]() Vielleicht sollten sich die Diskutanten wieder mal um das Thema dieses Threads kümmern... Der Beitrag wurde von GSX-R bearbeitet: 02.03.2005, 20:49 -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#182
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Laut Eu FÜ Richtlinie wird bei Erteilung eines FÜ eine Ärztliche Untersuchung durchgefürt.Die Bestimungen über die Vorausetzung einer solchen Untersuchung sind in derRichtlinie vorgegeben und Harmonisiert,und unterliegen dem Erteilungsstaat.Polen hätte auch bei bekantwerden meiner Trunkenheitsfahrt 1990 keine Bedenken an meiner Eignung gehabt.Polen und andere EU Länder geben keinen Vertrauensvorschus,den ich bei einer Straftat,mit oder ohne bezug zum Verkehr,verliere.Sie verlangen auch kein fragwürdiges Gutachten das eine Warscheinlichkeit einer erneuten Auffäligkeit in 15 jähriger Zukunft prognostiziert.
Da exestiert eben ein anderes Rechtssystem. Da kann sich dann doch kein deutsches gericht darauf berufen,den Polen wären keine Gründe die Eignungszweifel rechtfertigen bekannt. Die Polen und 20 andere kennen diesen Eignungszweifel ab 1,6 %0 nicht. Straftat wird geahndet und danach ist gut. Da müste D jeden anderen EU Bürger,und ich bin einer,auf den schon einmal in den letzten 15 J eine Masnahme des Entzugs,ausetzung......usw. angewendet worden war hier ,aber nur hier zur MPU schiken. Und wenn D das kann,dann könnten es die 23 anderen auch. Schöne Harmonisierung. Ade Reise,Niederlassungsfreiheit,freie Arbeitsplatzwahl. Ade Europa.Vieleicht kommt die D-Mark wieder. |
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Zitat (XDiver @ 02.03.2005, 20:05) Da dieser Anwalt übrigens eng mit einem Vermittler zusammenarbeitet (der übrigens mittlerweile seine Tätigkeit eingestellt hat), sich also auch zahlreicher Mandate aus dieser Ecke erfreuen möchte, wundert mich diese Aussage eh nicht. Aber mal was anderes: michael_mk, Du hattest vor Wochen groß Deinen Besuch bei RA Säftel angekündigt. Warst Du wirklich a) da und b) hast Du ihm, wie versprochen, diverse Postings vorgelegt? natürlich war ich da,warum sollte ich mir einen termin geben lassen und den nicht einhalten?allerdings habe ich ihm keine einzelnen postings vorgelegt sondern darauf hingewiesen das ich mich in diesem forum versucht habe mich schlau zu machen,was mir allerdings nicht gelungen ist ![]() |
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Zitat (Lexus @ 02.03.2005, 20:42) Das dumme an der 1,60-Prom.-Grenze ist doch die Schematisierung, die dem Zufall Tor und Tür öffnet: Wenn der echte Vollalkoholiker zufällig mal vor einer Fahrt nur soviel getrunken hat, daß er es nur auf 1,5 Prom. gebracht hat, dann muß er nicht zur MPU, obwohl er sonst immer über die 2 Prom.-Grenze hinaus trinkt; während jemand, der zufällig sich mal richtig zugeschüttet hat, aber sonst nicht trinkt, auf jeden Fall zur MPU muß. Nicht ganz richtig Lexus. Auch jemand der wiederholte Male im Strassenverkehr mit BAK's unter 1,6 0/00 aufgefallen ist MUSS zur MPU. Desweiteren muss man hier noch aufführen Zitat während jemand, der zufällig sich mal richtig zugeschüttet hat, aber sonst nicht trinkt So jemand fällt schon rein aus statistischen Gründen nicht so oft auf. Bedenke -> 1 auffällige Trunkenheitsfahrt = ca. 1.000 unauffällige Trunkenheitsfahrten. -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
@x-diver,sollte ich mal eine nutzungsuntersagung bekommen,was ich nicht hoffe,so rät er mir bei vorhandener arbeit die ich dann eventuell verlieren werde ohne führerschein,D zu verklagen.voraussgesetzt das der EUGH für uns endscheidet,wo er sich sehr sehr sicher ist das dies der fall ist.deutlicher als das urteil vom EUGH kann es laut seiner meinung nicht sein,D handelt nicht rechtens!laut seiner meinung versucht deutschland dadurch zeit zu gewinnen,was aber nach hinten losgehen wird.warten wir es einfach mal ab
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Zitat Nicht ganz richtig Lexus. Auch jemand der wiederholte Male im Strassenverkehr mit BAK's unter 1,6 0/00 aufgefallen ist MUSS zur MPU. Daß ich nur den meinte, der immer trinkt und fährt, aber zufällig nur ein Mal aufgefallen ist und völlig zufällig grad mal mit einer BAK unter 1,60 Prom. - das ist nicht deutlich geworden? -------------------- |
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Gast_Guest_* |
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#187
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Hier beschwehren
http://www.euro-ombudsman.eu.int/guide/pdf/de/guide_de.pdf |
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#188
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Die Fahrerlaubnisbehörde forderte mich letzte Woche auf nach § 2 Abs. 8 Straßenverkehrsgesetz eine positive MPU abzubeben, obwohl ich eine gültige CZ-Faherlaubnis habe. Nach genauerer Betrachtung dieses Paragraphen fiel mir auf:
![]() § 2 Abs. 8 (StVG) trifft auf mich nicht zu. ![]() Begründung: Ich bin weder ein Antragsteller noch ein Bewerber für eine deutsche Fahrerlaubnis. Außerdem reicht auch ein Gutachten oder Zeugnis eines Facharztes aus, welches sie schon haben. Zudem muss mir die Fahrerlaubnisbehörde eine angemessene Frist geben. Sie geben mir aber keine angemessene Frist. ![]() -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination ![]() |
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#189
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 ![]() |
thommy
bei mir war das genau so,und glaub mir dir passiert das auch.. die scheissen doch auf gesetze und fristen... geh schnell zum anwalt. -------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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#190
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
@Thommy Bumm
Ein Bewerber für eine FE bist Du wohl nicht ..: Zitat (8) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Bewerbers begründen, und kannst Du entsprechend 2.7 Zitat keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt. auch nicht werden.. Aber kann man das irgendwie nutzen um den "Nicht"verwaltungsakt MPU Anforderung zu stoppen? Nichtzuständigkeit weil kein FE Antrag .. ?? |
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#191
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Zitat Aber kann man das irgendwie nutzen um den "Nicht"verwaltungsakt MPU Anforderung zu stoppen? Wohl eher nicht. Beachte § 46 FeV. Zitat Zudem muss mir die Fahrerlaubnisbehörde eine angemessene Frist geben. Sie geben mir aber keine angemessene Frist. Angemessen ist ein dehnbarer Begriff. Wie lang war sie bei Dir nochmal, habe Deine Angaben nicht mehr gegenwärtig. ![]() -------------------- |
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#192
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Hier kann man sich auch noch beschweren
http://www.europarl.eu.int/petition/petition_de.htm |
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#193
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Bevor Du noch mehr Links postest, schau doch erstmal, ob die betreffende Institution überhaupt zuständig ist.
Der europäische Bürgerbeauftragte bspw. hat mit Beschwerden von EU-FE-Inhabern nu gar nichts am Hut. -------------------- |
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#194
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Ich war Heute bei einem Infoabend einer MPU-Behörde. Dort sagte man mir ich darf lt. § 29b meine CZ-Fahrerlaubnis in Deutschland nicht benutzen. Ich sagte denen, dass das, lt. Urteil vom 29.04.2004, falsch ist. Die hatten echt nichts von dem Urteil des Europäischen Gerichtshof gehört. Außerdem hatte die Führerscheinbehörde das ausdrücklich bestätigt. Plötzlich war die MPU-Behörde nicht mehr zuständig.
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#195
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§ 29b welchen Gesetzes?
Übrigens: Die MPU-Anbieter sind keine Behörden sondern privatwirtschaftliche Unternehmen. -------------------- |
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#196
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Was soll ich tun?
1. Die Führerscheinbehörde will eine MPU obwohl ein Zeugnis eines Facharztes auch reicht & das haben sie schon. 2. Sie geben mir eine viel zu kurze Frist. ![]() -------------------- (\_/)
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#197
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Zitat Sie geben mir eine viel zu kurze Frist. Ich habe Dich oben schonmal gefragt: Wie lang ist die Frist denn? Ein fachärztliches Gutachten ersetzt keine MPU. -------------------- |
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#198
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Zitat (XDiver @ 02.03.2005, 23:11) Zitat Sie geben mir eine viel zu kurze Frist. Ich habe Dich oben schonmal gefragt: Wie lang ist die Frist denn? Ein fachärztliches Gutachten ersetzt keine MPU. § 2 Abs. 8 StVG schreibt nicht ausschließlich eine MPU vor. Meine Frist beträgt 2 Monate. Meine MPU dauert aber mehr als 6 Monate. ![]() -------------------- (\_/)
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#199
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Zitat Meine Frist beträgt 2 Monate. Meine MPU dauert aber mehr als 6 Monate. Die Vorbereitung auf eine MPU dauert 6 Monate. 2 Monate sind im Hinblick darauf, dass es im Endeffekt um Gefahrenabwehr (so heisst das wirklich) geht, schon relativ lang. Die Behörde wird Dir erwidern, wenn Du sagst, Du bräuchtest mehr Zeit, dass Du schließlich auch Zeit für eine EU-FE hattest. Eine längere Frist wird Dir sicher nicht gewährt werden und auch vor Gericht nicht einklagbar sein. Hilf mir nochmal, aufgrund wessen musst Du eine MPU machen? -------------------- |
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#200
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Der erste link war zum Büro des EU Bürgerbeauftragten.
Da kann mann sich über erlasse,entscheidungen von EU Institutionen beschweren. Auch über die des EUGH.Wenn mann bertrofen istDurch die ungenaue Ausage bezüglich der MPU hinsichtlich des Kapper-Urteils und die damit einhergehenden Represalien seitens der D-Verwaltungsbehörden bin ich ja betroffen. Beschweren schadet doch nicht. Wenn sich viele Beschweren? Ich will eine schnelle Rechtssprechung seitens des EUGH. Oder selbst mit Philip Leger telefonieren. Jedenfalls irgend etwas tun. |
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#201
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Zitat (Thommy Bumm @ 02.03.2005, 23:22) Meine Frist beträgt 2 Monate. Meine MPU dauert aber mehr als 6 Monate. Kann mich @XDiver nur anschließen. Du sollst ja so beurteilt werden wie du jetzt bist. -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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#202
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Zitat Da kann mann sich über erlasse,entscheidungen von EU Institutionen beschweren. Ich glaub´ jetzt hackt´s. Natürlich kann man sich dort grundsätzlich auch über den EuGH beschweren, aber warum??????????? Urteilsformulierungen anzugreifen ist nicht Aufgabe des Bürgerbeauftragten (und würde er auch nicht tun). Zur Info: In ein Urteil dürfen nur Tatsachen geschrieben werden, die Gegenstand einer mündlichen Verhandlung waren. Da die MPU gar kein Thema war, wie Verwaltungsrecht im Allgemeinen, besteht überhaupt kein Anlass für eine derartige Beschwerde. Zitat Ich will eine schnelle Rechtssprechung seitens des EUGH. Mehr, als zügig die eingehenden Fälle zu bearbeiten kann der EuGH, wie jedes andere Gericht auch, nicht tun. Angesichts dessen, dass massig Fälle zu verhandeln sind, wird auch eine Beschwerde keine bevorzugte Behandlung erbringen (schau Dir mal die Fallliste auf der Seite des EuGH an). Fazit: Lasst den Scheiß, den Bürgerbeauftragten mit sowas zuzumüllen. Wenn Du Dich beschweren willst, dann meinetwegen mit ner Petition, Deinem EuParl-Abgeordneten oder was auch immer. -------------------- |
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#203
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Zitat (XDiver @ 02.03.2005, 23:28) Die Behörde wird Dir erwidern, wenn Du sagst, Du bräuchtest mehr Zeit, dass Du schließlich auch Zeit für eine EU-FE hattest. Eine längere Frist wird Dir sicher nicht gewährt werden und auch vor Gericht nicht einklagbar sein. @Xdiver Lies Dir doch erst einmal den § 2 Abs. 8 StVG durch: Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Bewerbers begründen, so kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass der Antragsteller ein Gutachten oder Zeugnis eines Facharztes oder Amtsarztes, ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr innerhalb einer angemessenen Frist beibringt. Das sind deutsche Gesetze, die für alle gelten. ![]() -------------------- (\_/)
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#204
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Zitat (XDiver @ 02.03.2005, 23:28) Hilf mir nochmal, aufgrund wessen musst Du eine MPU machen? Dann schaut mal hier nach! (20.02.2005, 17:00) ![]() -------------------- (\_/)
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#205
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#206
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Zitat (XDiver @ 02.03.2005, 23:59) Es gelten aber nur die Gesetze, die von der Führerscheinbehörde geltend gemacht werden. ![]() -------------------- (\_/)
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#207
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Zitat Es gelten aber nur die Gesetze, die von der Führerscheinbehörde geltend gemacht werden. Wo hast Du das denn her? Selbst wenn in einem Verwaltungsakt eine falsche Ermächtigungsgrundlage angegeben ist, würde das Gericht prüfen, ob nicht eine andere in Betracht käme. Hier liegt noch nichtmal ein VA vor. Die Anforderungen sind dementsprechend niedriger. -------------------- |
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#208
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Hier ist mein Brief:
Landesamt für Bürger- & Ordnungsangelegenheiten Referat Fahrerlaubnisse Zustellungsurkunde zur medizinisch-psychologische Begutachtung vom 17.02.2005 zugestellt am 22.02.2005 Sehr geehrter Herr Bumm, mit Schreiben vom 25.01.2005 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ich Bedenken an Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen habe. Von der Ihnen eingeräumten Möglichkeit, zu der beabsichtigten Gutachtenaufforderung Stellung zu nehmen, haben Sie durch Ihre Vorsprache am 08.02.2005 hier in der Behörde Gebrauch gemacht. Die getroffenen Aussagen waren jedoch nicht geeignet, meine Bedenken auszuräumen. Ich fordere Sie gemäß § 2 Abs. 8 des Straßenverkehrsgesetz (StVG) vom 19.12.1952 – Bundesgesetzblatt Teil I (BGBI. I) S. 837 – in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit § 46 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vom 18.08.1998 (BGBI. I NR. 55 vom 26.08.19989 in der jeweils gültigen Fassung auf, zur Feststellung Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung dieses Schreibens das medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung vorzulegen. Es soll festgestellt werden, ob zu erwarten ist, dass der Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche- & gegen allgemeine Strafbestimmungen verstoßen wird. Die Kosten der Begutachtung sind von Ihnen zu tragen, weil nach ständiger Rechtssprechung der Inhaber einer Fahrerlaubnis verpflichtet ist, auch die sich aus dem weiteren Betrieb eines Kraftfahrzeuges ergebenden Kosten – wie z.B. Geldbußen & -strafen sowie Gebühren – zu übernehmen. Hinweise auf wirtschaftliche Auswirkungen können die vorzunehmende Entscheidung zu meinem Bedauern daher leider nicht beeinflussen. Teilen Sie mir bitte innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Schreibens mit, welche Begutachtungsstelle Sie mit der Untersuchung beauftragen, & erteilen Sie mir gleichzeitig mittels der beiliegenden Erklärung die Zustimmung zur Versendung des Verwaltungsvorganges an die betreffenden Gutachter. Falls Sie die Zustimmung zur Übersendung des Verwaltungsvorganges an die Untersuchungsstelle verweigern oder mir das Gutachten nicht fristgerecht vorliegt, muss ich von Ihrer Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland ausgehen & Ihnen zu meinem Bedauern kostenpflichtig das Recht abzuerkennen, von Ihrer tschechischen Fahrerlaubnis im Innland Gebrauch zu machen. Entsprechendes gilt, falls das Gutachten eignungsausschließende Tatsachen enthält. Da diese Aufforderung nur der Vorbereitung einer eventuell erforderlichen Maßnahme dient, ist ein Rechtsbehelf dagegen unzulässig (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11.1969 – 7 C 18/69). Diese Aufforderung ist gebührenpflichtig. Auf beiliegenden Gebührenbescheid weise ich hin. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag XXXXXX ![]() -------------------- (\_/)
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#209
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Ah ja ...
Thommy, welches Bundesland beglueckt Dich da ? -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Beitrag
#210
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@ Xdiver
Da kann mann sich über erlasse,entscheidungen von EU Institutionen beschwerenIch glaub´ jetzt hackt´s. Natürlich kann man sich dort grundsätzlich auch über den EuGH beschweren, aber warum??????????? Urteilsformulierungen anzugreifen ist nicht Aufgabe des Bürgerbeauftragten (und würde er auch nicht tun). Zur Info: In ein Urteil dürfen nur Tatsachen geschrieben werden, die Gegenstand einer mündlichen Verhandlung waren. Da die MPU gar kein Thema war, wie Verwaltungsrecht im Allgemeinen, besteht überhaupt kein Anlass für eine derartige Beschwerden. Mehr, als zügig die eingehenden Fälle zu bearbeiten kann der EuGH, wie jedes andere Gericht auch, nicht tun. Angesichts dessen, dass massig Fälle zu verhandeln sind, wird auch eine Beschwerde keine bevorzugte Behandlung erbringen (schau Dir mal die Fallliste auf der Seite des EuGH an). Fazit: Lasst den Scheiß, den Bürgerbeauftragten mit sowas zuzumüllen. Wenn Du Dich beschweren willst, dann meinetwegen mit ner Petition, Deinem EuParl-Abgeordneten oder was auch immer. MUK An wen ich schreibe oder andere Personen die betrofen sind sollte dich nicht kümmern. Deutschland verweigert mir gerade meine Grundrechte der freien Arbeitzplatzwahl und meiner Wohnsitzwahl.Und dies auf bezug Fahrerlaubnissverordnung Paragraph so oder so. Das hat doch kein bestand auf dauer. Hardliner hier haben immer gesagt,das Eu -urteil bezieht sich nur auf Strafrecht,aber eine Nu untersagung hier ausgesprochen wäre gültiges Verwaltungsrecht. Aber,und das soll keine Auforderung sein,widersetze ich mich der Nutzungsuntersagung und werde erwischt komm ich spätestens beim zweitenmal vor den EUGH. Kapper wurde auch zweimal wegen Führens mit Niederl. Fü verurteilt. Erst bei der zweiten Verurteilung legte das Gericht Frankental den Fall dem EUGH vor. Hardliner hierhaben auch behauptet das auch deutsche,die im ausland leben und im ausland ihren FÜ gemacht haben ,hier MPU pflichtig währen,MIT DEM EU FÜ. was aber nicht so ist,wie das letzte Urteil bestätigt. Nur Bürger,die hier ihren ordentlichen Wohnsitz begründet haben,bekommen eine NU-Untersagung. Das dient nicht der Verkehrsicherheit sondern der Politischen Macht der hier einflusnehmenden Kräfte. Mit den inerstatlichen Paragraphen die Eignung betrefend,wird ausgesiebt. Es geht ums Geld .Und um mehr. Ich laß mir doch nicht von der EU vorschreiben wer Fahren darf in meinem Land und wer nicht. Meine Bürger müssen zur MPU.Ganz Europa kann fahren in meinem Land,ohne MPU. Ich stelle mir die MPU in NEAPEL vor.Bildlich. Ich zahl die Gebühr,und bin geeignet. Camora machts möglich. Aber ich hab die Garantie das es Klappt. In Deutschland hast du nichts auser die Möglichkeit zu klagen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 11:16 |