EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 5), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
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EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 5), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
03.03.2005, 23:04
Beitrag
#251
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Welchen Zeitraum müßte man so minimal bei dem fiktiven Fall von Uwe W kalkulieren?
Könnte das vielleicht Deckungsgleich zum erneuten EuGH Urteil dauern? |
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03.03.2005, 23:07
Beitrag
#252
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Kommt halt auf die StA und die Gerichte an. Ca. 3-4 Monate bis zum StrB, nochmal 2-3 bis zur ersten HV vor dem AG und dann nochmal 4-5 bis zur Berufungsverhandlung.
Zitat Könnte das vielleicht Deckungsgleich zum erneuten EuGH Urteil dauern? Rechne es Dir aus. Das wäre aber eine teure Überbrückung. Nur um das mal vorzurechnen: Kosten Strafbefehl: 60 EUR Kosten Urteil AG: 60 EUR Kosten LG : 60 EUR zzgl. Auslagen. Dazu Anwaltskosten: Grundgebühr: 165 EUR Verfahrensgebühr: 140 EUR Terminsgebühr AG: 230 EUR Verfahrensgebühr LG: 270 EUR Terminsgebühr LG: 270 EUR MwSt: 176,80 Post u. Telekommunikationspauschale: 20 EUR Macht summa summarum: 1451,80 EUR die die Rechtsschutz nicht bezahlt. -------------------- |
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03.03.2005, 23:22
Beitrag
#253
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (XDiver @ 03.03.2005, 23:07) Rechne es Dir aus. Das wäre aber eine teure Überbrückung. Teuer, in verschiedener Hinsicht, könnte es andersrum auch werden Manchmal arbeiten Rechtsanwälte ja auch sehr langsam. Was ist, wenn die 15 Jahre Tilgung während der Verhandlungen ablaufen? Keine Verurteilung wg. fahren ohne FE und für eine MPU Auflage könnten die "abgelaufenen" Gründe doch auch nicht mehr verwendet werden? |
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03.03.2005, 23:27
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#254
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Das ist korrekt. Dann kannst Du bedenkenlos, vorausgesetzt Du hast die 185 Tage eingehalten, zum Amt gehen und Deinen FS umschreiben lassen.
Ob das allerdings dann 1.500 unnötige EUR wert ist..... Zitat Teuer, in verschiedener Hinsicht, könnte es andersrum auch werden Wohl eher nicht. Auf den Kosten bleibst Du jedenfalls sitzen. -------------------- |
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03.03.2005, 23:34
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#255
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Die Gerichtskosten- und Auslagen in meinem fiktiven Fall dürften dabei überschaubar bleiben:
Wenn nur nach dem OWiG verurteilt wird, dann kostet das gerade mal 40€ Gebühren sowie diverse Zustellauslagen (Strafbefehl, Ladungen, Urteilszustellungen) sowie Auslagen bei der Beweisaufnahme: Hier werden aber wohl nur die kontrollierenden Polizeibeamten vernommen, und die bekommen keine Zeugenentschädigung, wenn sie ihre Aussagen während der Dienstzeit machen. Die Gebühren des erstinstanzlichen Urteils bleiben wohl auch überschaubar. Sich von einem Anwalt vertreten zu lassen, kann allerdings teuer werden. Solange es bei einem OWi-Vorwurf bleibt, zahlt aber u.U. eine Rechtsschutzversicherung. Dennoch ist das Vorgehen mit Risiken behaftet: - wenn man erst einmal wegen Fahrens ohne dringend verdächtig ist, steht man vielleicht unter besonderer polizeilicher Beobachtung, d.h. man gilt dann schnell als Mehrfachtäter, und das kann ungemütlich werden. Man gerät schnell in den Verdacht des Vortäuschens einer Straftat, und wenn man sich da mal verplappert oder wenn sich ein Polizist mal falsch erinnert, kann das auch zu einer entsprechenden Verurteilung führen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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03.03.2005, 23:37
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#256
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Solange es bei einem OWi-Vorwurf bleibt, zahlt aber u.U. eine Rechtsschutzversicherung. Sobald die RSV Wind von dem Urteil bekommt und die ausgesprochene Kostenfolge liest, gibt´s nicht einen Cent. Zitat Man gerät schnell in den Verdacht des Vortäuschens einer Straftat, und wenn man sich da mal verplappert oder wenn sich ein Polizist mal falsch erinnert, kann das auch zu einer entsprechenden Verurteilung führen. Das sehe ich ähnlich. Die Gefahr ist sogar relativ hoch. Wenn es also wirklich nur noch um ein zu überbrückendes Jahr geht, dann sollte man sich tunlichst was preiswerteres einfallen lassen. Ganz abgesehen davon, dass Gerichte besseres zu tun haben, als sich mit so einem Schwachsinn zu beschäftigen. -------------------- |
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03.03.2005, 23:47
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#257
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (XDiver @ 03.03.2005, 23:37) Ganz abgesehen davon, dass Gerichte besseres zu tun haben, als sich mit so einem Schwachsinn zu beschäftigen. Wenn die FS auch 'was besseres zu tun hat ist ja alles in Ordnung |
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03.03.2005, 23:49
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#258
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Wenn die FS auch 'was besseres zu tun hat ist ja alles in Ordnung Naja, die Versendung von NU in einer rechtlich ungeklärten Angelegenheit halte ich für legitimer, als den Missbrauch von Gerichten. Aber das ist wohl Ansichtssache. -------------------- |
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03.03.2005, 23:50
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#259
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Man kann den Fall natürlich auch dahingehend abändern, dass man bereits in der Verhandlung vor dem Amtsgericht den EU-Führerschein vorzeigt und bis dahin keinen Anwalt heranzieht.
Dann kann es sogar relativ billig bleiben: Geldbuße und etwa 60€ Verfahrenskosten. Grundsätzlich hat der Angeklagte das Recht zu schweigen und ist nicht verpflichtet, Entlastungsbeweise möglichst frühzeitig dem Gericht vorzulegen. @Medusa: Die 15 müssen erst zu dem Zeitpunkt rum sein, zu dem über die Nutzungsuntersagung entschieden wird. D.h. wenn die MPU-Aufforderung erst einige Wochen vorher rausgeht und die Frist für die MPU erst nach Ablauf der 15 Jahre um ist, dann droht auch keine Gefahr. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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04.03.2005, 01:30
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#260
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Tschuldigung, dass ich mich hier einmische, aber koennte mir irgendjemand sagen, was die letzten Beitraege eigentlich noch mit dem Thread hier zu tun haben ??? Das sind doch alles irgendwie Spinnereien ... und nicht ganz ungefaehrlich noch dazu. Denn es koennte auch passieren, dass sich jemand mal auf die Schueppe genommen fuehlt und etwas unwirsch reagiert. Muss man das provozieren ?
Ich glaube, dass sich dieser Thread ganz schoen festgefahren hat! Was schade ist, aber es passiert ja auch im Moment nichts weltbewegendes mehr. Die Deutschen beugen eifrig EU-Recht, die Welt sieht zu und die direkt Betroffenen hoffen, nicht erwischt zu werden ... Alldieweil die Muehlen der Justiz eifrig mahlen und dass vielleicht irgendwann mal etwas bei herauskommt, was die Deutschen dann eben mit einem neuen Wort und alter Intention umgehen werden ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Gast_moin_* |
04.03.2005, 06:02
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#261
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In Bayern hat man doch offensichtlich wiedermal was ganz Besonderes. Leute verlegt euren Wohnsitz besser in andere Bundesländer, falls ihr diesen Staatszirkus nicht mitmachen wollt. Ex-Innenminister Stoiber lässt grüssen.
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04.03.2005, 08:40
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#262
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 |
moin
dann müssen wir ja auswandern.leider macht jedes bundesland das gleiche.. -------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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04.03.2005, 09:56
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#263
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 |
Guten morgen @all
Also auswandern da hatte ich schon das vor jahr drüber nach gedacht, eigentlich keine so schlechte idee. Nur wohin -------------------- |
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04.03.2005, 10:31
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#264
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
@XDiver,
du ruinierst die Anwaltschaft! Auch in der fiktiven Berufungsinstanz entstehen natürlich Kosten :-) -------------------- |
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04.03.2005, 10:56
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#265
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 |
Hallo
Wie wäre es wenn man seinen antrag auf wiedererteilung zurückzieht , dann irgend wo auf hin ziehen würde wo man eventuell einen kennt , und dort beim Stva einen neuen antrag stellt. -------------------- |
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Gast_Johnnie Walker_* |
04.03.2005, 12:31
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#266
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Zitat (XDiver @ 03.03.2005, 16:37) . Aus dem EuGH-Urteil lässt sich eine Rechtswidrigkeit m.E. nicht ableiten, so dass eine NU keinen Verstoß gegen die genannten Rechtsvorschriften darstellt. @ XDiever Kannst Du uns auch folgenden Widerspruch erläutern: Gemäß EuGh RN 77 mit Verweis auf den Schlußantrag RN 75 und dargelegt in den RN 72 und folgenden enden die Wirkungen der natinalen Maßnahmen mit Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist. Lt VG München vom 13.01.05, nach Geiger enden diese Wirkungen mit Ablauf der Tilgungsfrist, nach 5 plus 10 Jahren. Fokussiert auf diesen Widerspruch ist EU-Recht voranging und die EU-Fahrerlaubnis auch in Deutschland anzuerkennen. Um Antwort wird gebeten. |
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04.03.2005, 12:32
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#267
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 |
Hallo,
also wenn wir schon bei absurden Möglichkeiten sind: Wer sich eine neue Identität anschafft (wie auch immer) ist meiner Meinung nach am besten aus dem Schneider... mfg -------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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04.03.2005, 12:52
Beitrag
#268
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 |
@Caleb
,,Wer sich eine neue Identität anschafft ,, Und wie soll das gehen? -------------------- |
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04.03.2005, 13:17
Beitrag
#269
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Hey Leute, Eure Ideen werden immer wirrer. Auswandern, neue Identitaet - was kommt denn noch alles ?
Zugegeben, Auswandern hat Vorteile. Im Ausland suchen sie teilweise Arbeitskraefte und sie erkennen EU-FSe an. Aber sonst? Die haben da auch Regeln und Gesetze, eine meist fremde Sprache usw. Es macht imho auch keinen Sinn, vor Problemen wegzulaufen - irgendwann holen die einen sowieso ein. Dann lieber quer in den Weg stellen ... Der Vorschlag mit der neuen Identitaet ist wenig durchdacht - das schafft mehr Schwierigkeiten als Loesungen. Ausserdem - wenn man nicht gerade stinkreich ist - ist das finanziell ganz schoen aufwendig. Warum bleiben wir nicht - threadnah!!! - bei den Widerspruechen, die Johnny Walker uns gelegentlich erinnert ? So ganz so abwegig ist es nicht. Auch wenn es in dieser Liste nicht unbedingt als schick gilt, sich eng an das Urteil zu halten: Es gibt in der Tat erhebliche Widersprueche zwischen EU-GH-Wunschdenken und deutschem Handeln. Beide "Parteien" begruenden zwar ihr Vorgehen, aber ich denke, dass letztendlich der EuGH am laengeren Hebel sitzt, denn die deutschen Argumente sind arg weit hergeholt ... Man koennte eine Interessengemeinschaft bilden und einen Anwalt mit weiteren Nachforschungen beauftragen ... Oder so ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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04.03.2005, 13:56
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#270
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 |
@Strichachtdoktor
,, Man koennte eine Interessengemeinschaft bilden und einen Anwalt mit weiteren Nachforschungen beauftragen ... Oder so ... Also ich bin dabei -------------------- |
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04.03.2005, 14:47
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#271
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Zitat (strichachtdoktor @ 04.03.2005, 01:30) Tschuldigung, dass ich mich hier einmische, aber koennte mir irgendjemand sagen, was die letzten Beitraege eigentlich noch mit dem Thread hier zu tun haben ??? Das sind doch alles irgendwie Spinnereien ... und nicht ganz ungefaehrlich noch dazu. Denn es koennte auch passieren, dass sich jemand mal auf die Schueppe genommen fuehlt und etwas unwirsch reagiert. Muss man das provozieren ? Lieber Joe, dann hol ich mal etwas weiter aus: Es geht hier um ein Urteil des EUGH. Ich halte die Frage für durchaus legitim, was passiert, wenn jemand bei seiner Kontrolle seine EU-Pappe nicht dabei hat: 1. Fall: Wenn jemand mit D-Fahrerlaubnis seine Pappe nicht dabei hat und aus welchen Gründen auch immer sie auch nicht später vorlegt, dann erfolgt Datenabgleich mit Flensburg: Fahrerlaubnis liegt vor, von einem Fahrverbot ist nichts bekannt. Folge: keine Anhaltspunkte für ein Strafverfahren. Bußgeldverfahren wegen Nicht-Mitführen von Ausweispapieren. 2. Fall: Einem deutschen wurde die D-Fahrerlaubnis entzogen. Er holte sich eine NL-Pappe, zeigte diese aber nicht vor bei Kontrolle im Jahr 2003: Vor dem EUGH-Urteil wurde die NL-Pappe hier als ungültig angesehen, also Strafverfahren wegen Fahrens ohne (§21 STVG). NAch damaligem Rechtsverständnis reichte dafür der Entzug in Deutschland, und ob im EU-Ausland eine neue Pappe erteilt wurde, war dann egal. 3. Fall: Wie Fall 2, aber die Kontrolle erfolgte erst nach dem EUGH-Urteil. Was macht die Staatsanwaltschaft jetzt: Eine deutsche Fahrerlaubnis ist nicht vorhanden. Fragt sie jetzt alle anderen EU-Länder ab, ob dort ein Führerschein erteilt wurde? Oder geht sie einfach von einem Fahrern ohne Fahrerlaubnis aus? Wenn die Staatsanwaltschaft das EUGH-Urteil ernst nehmen würde, müsste sie doch in ganz Europa nachfragen, um sicherzugehen, dass keine Fahrerlaubnis existiert. Aber macht sie das auch? Oder hält sie ausländische Führerscheine für zweitklassig? Es ist doch immer noch so, dass die Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren die Schuld des Angeklagten beweisen muss. Es ist nicht Aufgabe des Angeklagten, seine Unschuld zu beweisen. Insofern würde die Praxis der Staatsanwaltschaften in dem genannten fiktiven Fall doch genau zum Thema passen: EUGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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04.03.2005, 15:02
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#272
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Aber macht sie das auch? Oder hält sie ausländische Führerscheine für zweitklassig? !!! Rhetorische Fragen !!!
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"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Gast_Gast_Sven_* |
04.03.2005, 16:28
Beitrag
#273
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Guests |
Hey @all
strichachtdoc hat recht, ihr labert zur zeit so einen schwachsin, das ist nicht mehr auszuhalten. Wartet doch einefach ab ......................... |
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04.03.2005, 18:54
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#274
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 |
@uwe: Ich glaube die StA wird nicht in allen EU Staaten nachforschen... Aber warum soll man nicht von sich selbst aus den FS angeben um weiteren Ärger zu ersparen?
Desweiteren ist es nicht DAS Problem welches die EU FS Besitzer mit MPU Auflage besitzen... Allerdings ist die @uwe Argumentation schlüssig. Hallo Monerle!!! Du hast mal geschrieben das du von Dir aus zum StVa bist, FS registrieren etc. was ist denn nun dabei rausgekommen??? grüssle caleb -------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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04.03.2005, 19:00
Beitrag
#275
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
OK, Uwe, danke, dass Du es mir erklaert hast.
Halten wir also fest: In Ermangelung einer europaweiten Abfragemoeglichkeit fuer Polizei und FEB ist jeder Inhaber einer EU-FE allein verantwortlich fuer das Abwenden eines Anfangverdachtes bezueglich des "Fahren ohne Fuehrerschein". -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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04.03.2005, 19:15
Beitrag
#276
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 |
Warum Ermangelung???? Die Polizei hat sicher Möglichkeiten dies herauszufinden..... @Xdiver du musst es doch wissen!
-------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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04.03.2005, 19:30
Beitrag
#277
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (caleb @ 04.03.2005, 18:54) Desweiteren ist es nicht DAS Problem welches die EU FS Besitzer mit MPU Auflage besitzen... Allerdings ist die @uwe Argumentation schlüssig. @Caleb Das ist sicher nicht das Hauptproblem. Wenn man aber die 15 Jahre Schlußlinie in nicht allzu weiter Entfernung hat wird jeder Weg interessant um die EU-FE über diese Linie zu retten oder Notfalls, um eine erneute 15 Jahres Frist zu vermeiden, selbst ohne die EU-FE diese Linie zu überschreiten, um dann, als "Neuling", in D. ohne MPU erneut die FE zu machen. Unsere Ausgangslagen sind sehr unterschiedlich im Forum. |
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04.03.2005, 19:41
Beitrag
#278
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat (caleb @ 04.03.2005, 19:15) Warum Ermangelung???? Die Polizei hat sicher Möglichkeiten dies herauszufinden..... @Xdiver du musst es doch wissen! Warum muss ich das wissen? Ich bin kein Polizist. Aber das Gesetz der Logik drängt mir auf zu vermuten, dass die Polizei keine Möglichkeit hat, europaweit den Besitz einer FE abzufragen. Das europaweite FE-Register ist erst geplant. Bis das steht dürfte es mit dem Abfragen schwierig werden. -------------------- |
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04.03.2005, 19:46
Beitrag
#279
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Das europaweite FE-Register ist erst geplant. Bis das steht dürfte es mit dem Abfragen schwierig werden. Exakt das meinte ich, XDiver.
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04.03.2005, 21:14
Beitrag
#280
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Worum geht es hier eigentlich? Es geht darum Deutschland mit seinen eigenen Waffen zu schlagen. Wenn man den EU-Führerschein zeigt, gibt es mit 50 %iger Wahrscheinlichkeit eine Nutzungsuntersagung. Es geht darum Zeit zu gewinnen bis zu einem neuem EU-Urteil. Wenn man seinen Führerschein aber nicht zeigt, dann kann es auch keine Nutzungsuntersagung geben. Es gibt dann unter Garantie eine Anklage wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis & das kann dauern. In der ganzen Zeit fährt man natürlich fröhlich weiter durch die Gegend. Dann im letzten Moment kurz vor Rechtskraft des Urteils sagt man dann: “Ha ha... hier ist mein Führerschein“. Dann bricht die Anklage wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sofort zusammen. Man kann auch nicht wegen Irreführung angeklagt werden, weil ein Angeklagter immer das Recht hat die Aussage zu verweigern. Daraus kann dem Angeklagten jedenfalls kein Strick gedreht werden. Übrig bleibt eine Strafe wegen nicht mitgeführter Papiere von 10,- Euro.
Zu dem wird auch noch vor Gericht die Gültigkeit deiner Fahrerlaubnis bestätigt. Das gleiche Gericht hätte es dann allerdings schwer die Gültigkeit dieses Dokuments später wieder aufzuheben, außer man liefert neue Gründe. Ist doch eine gute Überlegung. Es gibt nur einen Haken. Wie will man denn weiter fahren, wen der Wagen als Tatwerkzeug beschlagnahmt wurde, weil man mit ihm eine Straftat begangen haben soll? -------------------- (\_/)
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04.03.2005, 21:35
Beitrag
#281
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 11.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8331 |
Zitat (Thommy Bumm @ 04.03.2005, 21:14) Es gibt nur einen Haken. Wie will man denn weiter fahren, wen der Wagen als Tatwerkzeug beschlagnahmt wurde, weil man mit ihm eine Straftat begangen haben soll? Welche Straftat? Du sahst doch man begeht keine... @uwe_W -> da hast Du ja einen Stein ins rollen gebracht! Die Idee ist ja ganz nett, aber was meint ihr denn D würde sich direkt doppelt vera...... lassen? Also CZ-EU UND FE einfach mal so nicht vorzeigen? Ich denke mal, dass dann richtig der Punk abgeht! Wie auch immer... |
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04.03.2005, 21:37
Beitrag
#282
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (Thommy Bumm @ 04.03.2005, 21:14) Es gibt nur einen Haken. Wie will man denn weiter fahren, wen der Wagen als Tatwerkzeug beschlagnahmt wurde, weil man mit ihm eine Straftat begangen haben soll? Beschlagnahme des Wagens - wäre das nicht eine etwas heftige Reaktion? Wenn Du Deine FE nicht dabei hast - verlegt - könnte ich mir die Beschlagnahme erst bei einer erneuten Kontrolle vorstellen |
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Gast_Guest_* |
04.03.2005, 21:45
Beitrag
#283
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Guests |
@ thommy
ich glaube, dein vorschlag ist sehr gut! aber wie ist es, wenn man zum zweiten oder dritten oder vierten mal angehalten wierd? |
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04.03.2005, 21:54
Beitrag
#284
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Guest @ 04.03.2005, 21:45) @ Thommy, ich glaube dein Vorschlag ist sehr gut! Aber wie ist es, wenn man zum zweiten oder dritten oder vierten mal angehalten wird? Knast? -------------------- (\_/)
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04.03.2005, 22:01
Beitrag
#285
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Ohne Verurteilung??
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Gast_Guest_* |
04.03.2005, 22:02
Beitrag
#286
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Guests |
und was könnte nun passieren?
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04.03.2005, 22:06
Beitrag
#287
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Medusa @ 04.03.2005, 21:37) Zitat (Thommy Bumm @ 04.03.2005, 21:14) Es gibt nur einen Haken. Wie will man denn weiter fahren, wen der Wagen als Tatwerkzeug beschlagnahmt wurde, weil man mit ihm eine Straftat begangen haben soll? Beschlagnahme des Wagens - wäre das nicht eine etwas heftige Reaktion? Wenn Du Deine FE nicht dabei hast - verlegt - könnte ich mir die Beschlagnahme erst bei einer erneuten Kontrolle vorstellen Bei mir wollten die am 13.01.2005 meinen Wagen sofort beschlagnahmen. (Siehe hier , Geschrieben von mir am: 20.02.2005, 17:00 -------------------- (\_/)
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04.03.2005, 22:09
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#288
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Medusa @ 04.03.2005, 22:01) Ohne Verurteilung?? Nein, Untersuchungshaft! -------------------- (\_/)
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04.03.2005, 22:15
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#289
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Nana Thommy, so schnell geht man nu wirklich nicht in U-Haft. Neben dem Kostenfaktor hat Deine Idee allerdings den einen oder anderen "Schönheitsfehler".
Zitat Zu dem wird auch noch vor Gericht die Gültigkeit deiner Fahrerlaubnis bestätigt. Das gleiche Gericht hätte es dann allerdings schwer die Gültigkeit dieses Dokuments später wieder aufzuheben, außer man liefert neue Gründe. Ist doch eine gute Überlegung. Nette Überlegung, funktioniert aber nicht. Die Sache würde vor einem Amtsgericht verhandelt. Selbst wenn die die Gültigkeit des Dokumentes bestätigen (was sie ja seit dem 29.4.04 müssten), so interessiert und bindet diese Entscheidung weder Verwaltungsbehörde noch Verwaltungsgericht. Ein AG hebt die Gültigkeit eines FS aus Eignungsgründen niemals auf. Das erledigt die VerwBeh und bestätigt ggf. das VerwG. Desweiteren kann die Polizei in der Tat, wenn sie Dich zum wiederholten Mal ohne FS antreffen und daraus den (berechtigten) Verdacht einer strafbaren Handlung herleiten, tatsächlich den Wagen zunächst beschlagnahmen. -------------------- |
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04.03.2005, 22:15
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#290
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 11.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8331 |
Ich kann mir gut vorstellen, dass sich die Staatsanwaltschaft in einem solchen Fall besonders viel Mühe gibt und Fahren ohne FE nachweisen möchte, d.h. sie setzt alle Hebel in Bewegung um an entsprechende Informationen zu kommen, um dann "Freunde" in CZ oder sonstwo um Amtshilfe zu bitten: "Bitte, bitte nehmt ihm doch den Lappen ab, wir gehören ja schließlich einer Gemeinschaft an und müssen uns gegenseitig vertrauen..."
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04.03.2005, 22:16
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#291
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
@Thommy
Zitat Bei mir wollten die am 13.01.2005 meinen Wagen sofort beschlagnahmen. (Siehe Da wußten die schon das es um eine CZ-FE ging, oder? Untersuchungshaft - was gibts denn da zu Untersuchen? Du hast einen PKW gefahren - das steht wohl fest .. |
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Gast_Alptraum_* |
04.03.2005, 22:21
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#292
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Guests |
Irgendwie wird diese Diskussion immer verwirrter gehts etz um den EU Lappen oder drum wie man am besten ne Straftat begeht ohne eins aufn Deckel zu kriegn
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04.03.2005, 22:22
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#293
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Jungs, bevor Ihr hier weiter über das (unpassende) Thema U-Haft diskutiert (die würde in so einem Fall mit großer Wahrscheinlichkeit eh nicht verhängt), lest doch mal die §§ 112 ff. StPO. Vielleicht können wir dieses Thema dann abhaken.
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04.03.2005, 22:29
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#294
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 11.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8331 |
Ein Haftgrund besteht nach 112a aber schon, oder irre ich mich. Aber ich denke auch, dass dieses Thema abgehakt werden soll, sonst kommt Tommy noch auf dumme Gedanke und wir würden ihn hier doch sehr vermissen
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04.03.2005, 22:36
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#295
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Ich glaube, ich finde § 21 StVG im Katalog des § 112a nicht. Dennoch bin ich voll Deiner Meinung:
Zitat Aber ich denke auch, dass dieses Thema abgehakt werden soll -------------------- |
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04.03.2005, 23:07
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#296
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (XDiver @ 04.03.2005, 22:36) Aber ich denke auch, dass dieses Thema abgehakt werden soll Aber wir suchen doch eine Möglichkeit einer Nutzungsuntersagung zu entgehen. Deutschland will doch die Gerichte nutzlos beschäftigen, anstatt einfach das EU-Urteil zu akzeptieren & auf eine europaweite Lösung hinzuarbeiten. Deutschland geht es einfach viel zu gut. Nach 1945 wäre so etwas kaum möglich gewesen. Da wurde jeder Autofahrer gebraucht. -------------------- (\_/)
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04.03.2005, 23:28
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#297
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 209 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Speyer Mitglieds-Nr.: 5731 |
Zitat Deutschland geht es einfach viel zu gut. Nach 1945 wäre so etwas kaum möglich gewesen. Da wurde jeder Autofahrer gebraucht. Es ist auch jetzt nach 1945.... nur mal so zur Anmerkung... Jetzt überleg aber bitte mal, wer kurz nach 1945 ein Automobil hatte, egal ob privat oder geschäftlich. Und dann sieh Dir die jetzige Verkehrsdichte an.... das meiste was im Moment auf D's Strassen unterwegs ist sind Pendler und "Just-in-time"-Transporte. Und für jemanden, der die MPU umgeht, nur um morgens eine halbe Stunde länger schlafen zu können, habe ich kein Verständniss ! Zitat Deutschland will doch die Gerichte nutzlos beschäftigen, anstatt einfach das EU-Urteil zu akzeptieren & auf eine europaweite Lösung hinzuarbeiten. Die 3. EU-FE-RiLi ist doch gerade in der Mache.... und da arbeitet D doch fleissig mit .... Ich glaube @Andreas hatte mal was darüber geschrieben... sollte irgendwo in den alten Threads zum Thema zu finden sein.... nur da wollte keiner @Andreas glauben .... Wartet einfach ab.... wir werden alle sehen.... und den NU glauben müssen..... !! Bentley |
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05.03.2005, 00:10
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#298
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
@Bentley
Zitat (Bentley222 @ 04.03.2005, 23:28) Jetzt überleg aber bitte mal, wer kurz nach 1945 ein Automobil hatte, egal ob privat oder geschäftlich. Die Nutzungsuntersagungen haben mit der Verkehrsdichte nichts zu tun. Auch in Norwegen werden Leute überfahren. Es soll Strassen geben mit nur einem Baum & ausgerechnet an diesem Baum fahren immer wieder Leute gegen. Es geht darum das Deutschland kontraproduktiv ist, wenn es die eigene Bevölkerung bekämpft. Zitat Und für jemanden, der die MPU umgeht, nur um morgens eine halbe Stunde länger schlafen zu können, habe ich kein Verständniss ! Ich brauche meinen Führerschein aus beruflichen Gründen. -------------------- (\_/)
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05.03.2005, 00:40
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#299
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 209 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Speyer Mitglieds-Nr.: 5731 |
Zitat Die Nutzungsuntersagungen haben mit der Verkehrsdichte nichts zu tun. Auch in Norwegen werden Leute überfahren. Es soll Strassen geben mit nur einem Baum & ausgerechnet an diesem Baum fahren immer wieder Leute gegen. Nein. Die NU haben mit den Vorgaben der deutschen STVO und dem deutschen FE - Wesen zu tun. In der Tat gibt es auch in der Mark Brandenbrug Alleen , an denen immer wieder junge Leute tödlich verunglücken. Sag mal, merkst Du eigentlich nicht, wie widersprüchlich Dein Posting ist? Ich war auch 4 Jahre ohne Lappen, habe aber trotzdem Arbeit gefunden.... Es gibt für mich kaum zwei Handvoll Berufe, auf den ich WIRKLICH auf einen FS angewiesen bin. Solltest Du, Thommy, gerade unter die 12 fallen, dann sorry.... wenn nicht, bist Du für mich weiterhin ein Umgeher deutschen Rechts. Mit allen Konsequenzen.... Bentley P.S.: D ist immer eines Länder mit der höchsten Verkehrsdichte weltweit..... wie gesagt, v.a. zusammengesetzt aus Pendlern und "Just-in-time"Transporten.... |
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05.03.2005, 01:01
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#300
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Bentley222 @ 05.03.2005, 00:40) Ich war auch 4 Jahre ohne Lappen, habe aber trotzdem Arbeit gefunden.... Es gibt für mich kaum zwei Handvoll Berufe, auf den ich WIRKLICH auf einen FS angewiesen bin. Solltest Du, Thommy, gerade unter die 12 fallen, dann sorry.... wenn nicht, bist Du für mich weiterhin ein Umgeher deutschen Rechts. zusammengesetzt aus Pendlern und "Just-in-time"Transporten.... Ich gehöre nun mal zu denjenigen, die ihren Führerschein brauchen. Ich hatte in meinem Leben nur 12 Wochen in einem Job gearbeitet, wo ich keinen Führerschein brauchte, und zwar um mir den Führerschein zu finanzieren. Danach arbeitete ich als Kraftfahrer & Heute im Kundendienst. -------------------- (\_/)
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 10:03 |