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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 5), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Gast_moin_*
Beitrag 04.03.2005, 06:02
Beitrag #261





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In Bayern hat man doch offensichtlich wiedermal was ganz Besonderes. Leute verlegt euren Wohnsitz besser in andere Bundesländer, falls ihr diesen Staatszirkus nicht mitmachen wollt. Ex-Innenminister Stoiber police.gif lässt grüssen. blink.gif rofl1.gif
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gerri
Beitrag 04.03.2005, 08:40
Beitrag #262


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moin


dann müssen wir ja auswandern.leider macht jedes bundesland das gleiche..


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Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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Levent
Beitrag 04.03.2005, 09:56
Beitrag #263


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Guten morgen @all

Also auswandern da hatte ich schon das vor jahr drüber nach gedacht, eigentlich keine so schlechte idee.

Nur wohin huh.gif


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Lexus
Beitrag 04.03.2005, 10:31
Beitrag #264


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@XDiver,

du ruinierst die Anwaltschaft! Auch in der fiktiven Berufungsinstanz entstehen natürlich Kosten :-)


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Levent
Beitrag 04.03.2005, 10:56
Beitrag #265


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Hallo
Wie wäre es wenn man seinen antrag auf wiedererteilung zurückzieht , dann irgend wo auf hin ziehen würde wo man eventuell einen kennt , und dort beim Stva einen neuen antrag stellt.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 04.03.2005, 12:31
Beitrag #266





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Zitat (XDiver @ 03.03.2005, 16:37)
. Aus dem EuGH-Urteil lässt sich eine Rechtswidrigkeit m.E. nicht ableiten, so dass eine NU keinen Verstoß gegen die genannten Rechtsvorschriften darstellt.

@ XDiever

Kannst Du uns auch folgenden Widerspruch erläutern:

Gemäß EuGh RN 77 mit Verweis auf den Schlußantrag RN 75 und dargelegt in den RN 72 und folgenden enden die Wirkungen der natinalen Maßnahmen mit Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist.

Lt VG München vom 13.01.05, nach Geiger enden diese Wirkungen mit Ablauf der Tilgungsfrist, nach 5 plus 10 Jahren.

Fokussiert auf diesen Widerspruch ist EU-Recht voranging und die EU-Fahrerlaubnis
auch in Deutschland anzuerkennen.

Um Antwort wird gebeten.
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caleb
Beitrag 04.03.2005, 12:32
Beitrag #267


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Hallo,

also wenn wir schon bei absurden Möglichkeiten sind: Wer sich eine neue Identität anschafft (wie auch immer) ist meiner Meinung nach am besten aus dem Schneider...

mfg


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bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
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Levent
Beitrag 04.03.2005, 12:52
Beitrag #268


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@Caleb

,,Wer sich eine neue Identität anschafft ,,

Und wie soll das gehen?


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strichachtdoktor
Beitrag 04.03.2005, 13:17
Beitrag #269


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Hey Leute, Eure Ideen werden immer wirrer. Auswandern, neue Identitaet - was kommt denn noch alles ?
Zugegeben, Auswandern hat Vorteile. Im Ausland suchen sie teilweise Arbeitskraefte und sie erkennen EU-FSe an. Aber sonst? Die haben da auch Regeln und Gesetze, eine meist fremde Sprache usw. Es macht imho auch keinen Sinn, vor Problemen wegzulaufen - irgendwann holen die einen sowieso ein. Dann lieber quer in den Weg stellen ...
Der Vorschlag mit der neuen Identitaet ist wenig durchdacht - das schafft mehr Schwierigkeiten als Loesungen. Ausserdem - wenn man nicht gerade stinkreich ist - ist das finanziell ganz schoen aufwendig.

Warum bleiben wir nicht - threadnah!!! - bei den Widerspruechen, die Johnny Walker uns gelegentlich erinnert ? So ganz so abwegig ist es nicht. Auch wenn es in dieser Liste nicht unbedingt als schick gilt, sich eng an das Urteil zu halten: Es gibt in der Tat erhebliche Widersprueche zwischen EU-GH-Wunschdenken und deutschem Handeln. Beide "Parteien" begruenden zwar ihr Vorgehen, aber ich denke, dass letztendlich der EuGH am laengeren Hebel sitzt, denn die deutschen Argumente sind arg weit hergeholt ...

Man koennte eine Interessengemeinschaft bilden und einen Anwalt mit weiteren Nachforschungen beauftragen ... Oder so ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Levent
Beitrag 04.03.2005, 13:56
Beitrag #270


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@Strichachtdoktor


,, Man koennte eine Interessengemeinschaft bilden und einen Anwalt mit weiteren Nachforschungen beauftragen ... Oder so ...



Also ich bin dabei rolleyes.gif


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Uwe W
Beitrag 04.03.2005, 14:47
Beitrag #271


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Zitat (strichachtdoktor @ 04.03.2005, 01:30)
Tschuldigung, dass ich mich hier einmische, aber koennte mir irgendjemand sagen, was die letzten Beitraege eigentlich noch mit dem Thread hier zu tun haben ??? Das sind doch alles irgendwie Spinnereien ... und nicht ganz ungefaehrlich noch dazu. Denn es koennte auch passieren, dass sich jemand mal auf die Schueppe genommen fuehlt und etwas unwirsch reagiert. Muss man das provozieren ?

Lieber Joe, dann hol ich mal etwas weiter aus:
Es geht hier um ein Urteil des EUGH.
Ich halte die Frage für durchaus legitim, was passiert, wenn jemand bei seiner Kontrolle seine EU-Pappe nicht dabei hat:

1. Fall: Wenn jemand mit D-Fahrerlaubnis seine Pappe nicht dabei hat und aus welchen Gründen auch immer sie auch nicht später vorlegt, dann erfolgt Datenabgleich mit Flensburg: Fahrerlaubnis liegt vor, von einem Fahrverbot ist nichts bekannt.
Folge: keine Anhaltspunkte für ein Strafverfahren. Bußgeldverfahren wegen Nicht-Mitführen von Ausweispapieren.

2. Fall: Einem deutschen wurde die D-Fahrerlaubnis entzogen. Er holte sich eine NL-Pappe, zeigte diese aber nicht vor bei Kontrolle im Jahr 2003:
Vor dem EUGH-Urteil wurde die NL-Pappe hier als ungültig angesehen, also Strafverfahren wegen Fahrens ohne (§21 STVG). NAch damaligem Rechtsverständnis reichte dafür der Entzug in Deutschland, und ob im EU-Ausland eine neue Pappe erteilt wurde, war dann egal.

3. Fall: Wie Fall 2, aber die Kontrolle erfolgte erst nach dem EUGH-Urteil.
Was macht die Staatsanwaltschaft jetzt: Eine deutsche Fahrerlaubnis ist nicht vorhanden.
Fragt sie jetzt alle anderen EU-Länder ab, ob dort ein Führerschein erteilt wurde?
Oder geht sie einfach von einem Fahrern ohne Fahrerlaubnis aus?

Wenn die Staatsanwaltschaft das EUGH-Urteil ernst nehmen würde, müsste sie doch in ganz Europa nachfragen, um sicherzugehen, dass keine Fahrerlaubnis existiert.
Aber macht sie das auch? Oder hält sie ausländische Führerscheine für zweitklassig?

Es ist doch immer noch so, dass die Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren die Schuld des Angeklagten beweisen muss.
Es ist nicht Aufgabe des Angeklagten, seine Unschuld zu beweisen.

Insofern würde die Praxis der Staatsanwaltschaften in dem genannten fiktiven Fall doch genau zum Thema passen:
EUGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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strichachtdoktor
Beitrag 04.03.2005, 15:02
Beitrag #272


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Zitat
Aber macht sie das auch? Oder hält sie ausländische Führerscheine für zweitklassig?
!!! Rhetorische Fragen !!! wink.gif


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Gast_Gast_Sven_*
Beitrag 04.03.2005, 16:28
Beitrag #273





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Hey @all

strichachtdoc hat recht, ihr labert zur zeit so einen schwachsin, das ist nicht mehr auszuhalten. Wartet doch einefach ab .........................
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caleb
Beitrag 04.03.2005, 18:54
Beitrag #274


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@uwe: Ich glaube die StA wird nicht in allen EU Staaten nachforschen... Aber warum soll man nicht von sich selbst aus den FS angeben um weiteren Ärger zu ersparen?
Desweiteren ist es nicht DAS Problem welches die EU FS Besitzer mit MPU Auflage besitzen... Allerdings ist die @uwe Argumentation schlüssig.


Hallo Monerle!!!

Du hast mal geschrieben das du von Dir aus zum StVa bist, FS registrieren etc. was ist denn nun dabei rausgekommen???

grüssle caleb


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strichachtdoktor
Beitrag 04.03.2005, 19:00
Beitrag #275


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OK, Uwe, danke, dass Du es mir erklaert hast.

Halten wir also fest: In Ermangelung einer europaweiten Abfragemoeglichkeit fuer Polizei und FEB ist jeder Inhaber einer EU-FE allein verantwortlich fuer das Abwenden eines Anfangverdachtes bezueglich des "Fahren ohne Fuehrerschein".

wink.gif


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caleb
Beitrag 04.03.2005, 19:15
Beitrag #276


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Warum Ermangelung???? Die Polizei hat sicher Möglichkeiten dies herauszufinden..... @Xdiver du musst es doch wissen!


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Medusa
Beitrag 04.03.2005, 19:30
Beitrag #277


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Zitat (caleb @ 04.03.2005, 18:54)
Desweiteren ist es nicht DAS Problem welches die EU FS Besitzer mit MPU Auflage besitzen... Allerdings ist die @uwe Argumentation schlüssig.

@Caleb

Das ist sicher nicht das Hauptproblem. Wenn man aber die 15 Jahre Schlußlinie in nicht allzu weiter Entfernung hat wird jeder Weg interessant um die EU-FE über diese Linie zu retten oder Notfalls, um eine erneute 15 Jahres Frist zu vermeiden, selbst ohne die EU-FE diese Linie zu überschreiten, um dann, als "Neuling", in D. ohne MPU erneut die FE zu machen. Unsere Ausgangslagen sind sehr unterschiedlich im Forum.
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RA XDiver
Beitrag 04.03.2005, 19:41
Beitrag #278


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Zitat (caleb @ 04.03.2005, 19:15)
Warum Ermangelung???? Die Polizei hat sicher Möglichkeiten dies herauszufinden..... @Xdiver du musst es doch wissen!

Warum muss ich das wissen? Ich bin kein Polizist. cool.gif

Aber das Gesetz der Logik drängt mir auf zu vermuten, dass die Polizei keine Möglichkeit hat, europaweit den Besitz einer FE abzufragen. Das europaweite FE-Register ist erst geplant. Bis das steht dürfte es mit dem Abfragen schwierig werden.


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strichachtdoktor
Beitrag 04.03.2005, 19:46
Beitrag #279


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Zitat
Das europaweite FE-Register ist erst geplant. Bis das steht dürfte es mit dem Abfragen schwierig werden.
Exakt das meinte ich, XDiver. wink.gif


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Perplex
Beitrag 04.03.2005, 21:14
Beitrag #280


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Worum geht es hier eigentlich? Es geht darum Deutschland mit seinen eigenen Waffen zu schlagen. Wenn man den EU-Führerschein zeigt, gibt es mit 50 %iger Wahrscheinlichkeit eine Nutzungsuntersagung. Es geht darum Zeit zu gewinnen bis zu einem neuem EU-Urteil. Wenn man seinen Führerschein aber nicht zeigt, dann kann es auch keine Nutzungsuntersagung geben. Es gibt dann unter Garantie eine Anklage wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis & das kann dauern. In der ganzen Zeit fährt man natürlich fröhlich weiter durch die Gegend. Dann im letzten Moment kurz vor Rechtskraft des Urteils sagt man dann: “Ha ha... hier ist mein Führerschein“. Dann bricht die Anklage wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sofort zusammen. Man kann auch nicht wegen Irreführung angeklagt werden, weil ein Angeklagter immer das Recht hat die Aussage zu verweigern. Daraus kann dem Angeklagten jedenfalls kein Strick gedreht werden. Übrig bleibt eine Strafe wegen nicht mitgeführter Papiere von 10,- Euro.
Zu dem wird auch noch vor Gericht die Gültigkeit deiner Fahrerlaubnis bestätigt. Das gleiche Gericht hätte es dann allerdings schwer die Gültigkeit dieses Dokuments später wieder aufzuheben, außer man liefert neue Gründe. Ist doch eine gute Überlegung. thumbup.gif

Es gibt nur einen Haken. Wie will man denn weiter fahren, wen der Wagen als Tatwerkzeug beschlagnahmt wurde, weil man mit ihm eine Straftat begangen haben soll?
sadwalk.gif


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Kermit007
Beitrag 04.03.2005, 21:35
Beitrag #281


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Zitat (Thommy Bumm @ 04.03.2005, 21:14)
Es gibt nur einen Haken. Wie will man denn weiter fahren, wen der Wagen als Tatwerkzeug beschlagnahmt wurde, weil man mit ihm eine Straftat begangen haben soll?
sadwalk.gif

Welche Straftat? Du sahst doch man begeht keine...

@uwe_W -> da hast Du ja einen Stein ins rollen gebracht! thumbup.gif

Die Idee ist ja ganz nett, aber was meint ihr denn D würde sich direkt doppelt vera...... lassen? Also CZ-EU UND FE einfach mal so nicht vorzeigen? Ich denke mal, dass dann richtig der Punk abgeht! Wie auch immer...
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Medusa
Beitrag 04.03.2005, 21:37
Beitrag #282


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Zitat (Thommy Bumm @ 04.03.2005, 21:14)
Es gibt nur einen Haken. Wie will man denn weiter fahren, wen der Wagen als Tatwerkzeug beschlagnahmt wurde, weil man mit ihm eine Straftat begangen haben soll?
sadwalk.gif

Beschlagnahme des Wagens - wäre das nicht eine etwas heftige Reaktion? Wenn Du Deine FE nicht dabei hast - verlegt - könnte ich mir die Beschlagnahme erst bei einer erneuten Kontrolle vorstellen think.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 04.03.2005, 21:45
Beitrag #283





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@ thommy
ich glaube, dein vorschlag ist sehr gut! aber wie ist es, wenn man zum zweiten oder dritten oder vierten mal angehalten wierd?
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Perplex
Beitrag 04.03.2005, 21:54
Beitrag #284


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Zitat (Guest @ 04.03.2005, 21:45)
@ Thommy,
ich glaube dein Vorschlag ist sehr gut! Aber wie ist es, wenn man zum zweiten oder dritten oder vierten mal angehalten wird?

Knast? police.gif ohmy.gif police.gif


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Medusa
Beitrag 04.03.2005, 22:01
Beitrag #285


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Ohne Verurteilung?? rofl1.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 04.03.2005, 22:02
Beitrag #286





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und was könnte nun passieren?
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Perplex
Beitrag 04.03.2005, 22:06
Beitrag #287


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Zitat (Medusa @ 04.03.2005, 21:37)
Zitat (Thommy Bumm @ 04.03.2005, 21:14)
Es gibt nur einen Haken. Wie will man denn weiter fahren, wen der Wagen als Tatwerkzeug beschlagnahmt wurde, weil man mit ihm eine Straftat begangen haben soll?
sadwalk.gif

Beschlagnahme des Wagens - wäre das nicht eine etwas heftige Reaktion? Wenn Du Deine FE nicht dabei hast - verlegt - könnte ich mir die Beschlagnahme erst bei einer erneuten Kontrolle vorstellen think.gif

Bei mir wollten die police.gif police.gif am 13.01.2005 meinen Wagen sofort beschlagnahmen. (Siehe hier , Geschrieben von mir am: 20.02.2005, 17:00
blink.gif


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Perplex
Beitrag 04.03.2005, 22:09
Beitrag #288


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Zitat (Medusa @ 04.03.2005, 22:01)
Ohne Verurteilung??  rofl1.gif

Nein, Untersuchungshaft! crybaby.gif


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RA XDiver
Beitrag 04.03.2005, 22:15
Beitrag #289


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Nana Thommy, so schnell geht man nu wirklich nicht in U-Haft. Neben dem Kostenfaktor hat Deine Idee allerdings den einen oder anderen "Schönheitsfehler".

Zitat
Zu dem wird auch noch vor Gericht die Gültigkeit deiner Fahrerlaubnis bestätigt. Das gleiche Gericht hätte es dann allerdings schwer die Gültigkeit dieses Dokuments später wieder aufzuheben, außer man liefert neue Gründe. Ist doch eine gute Überlegung.


Nette Überlegung, funktioniert aber nicht. Die Sache würde vor einem Amtsgericht verhandelt. Selbst wenn die die Gültigkeit des Dokumentes bestätigen (was sie ja seit dem 29.4.04 müssten), so interessiert und bindet diese Entscheidung weder Verwaltungsbehörde noch Verwaltungsgericht. Ein AG hebt die Gültigkeit eines FS aus Eignungsgründen niemals auf. Das erledigt die VerwBeh und bestätigt ggf. das VerwG.

Desweiteren kann die Polizei in der Tat, wenn sie Dich zum wiederholten Mal ohne FS antreffen und daraus den (berechtigten) Verdacht einer strafbaren Handlung herleiten, tatsächlich den Wagen zunächst beschlagnahmen.


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Kermit007
Beitrag 04.03.2005, 22:15
Beitrag #290


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Ich kann mir gut vorstellen, dass sich die Staatsanwaltschaft in einem solchen Fall besonders viel Mühe gibt und Fahren ohne FE nachweisen möchte, d.h. sie setzt alle Hebel in Bewegung um an entsprechende Informationen zu kommen, um dann "Freunde" in CZ oder sonstwo um Amtshilfe zu bitten: "Bitte, bitte nehmt ihm doch den Lappen ab, wir gehören ja schließlich einer Gemeinschaft an und müssen uns gegenseitig vertrauen..." rofl1.gif
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Medusa
Beitrag 04.03.2005, 22:16
Beitrag #291


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@Thommy

Zitat
Bei mir wollten die  police.gif  police.gif am 13.01.2005 meinen Wagen sofort beschlagnahmen. (Siehe


Da wußten die cop.gif schon das es um eine CZ-FE ging, oder?

Untersuchungshaft - was gibts denn da zu Untersuchen? Du hast einen PKW gefahren - das steht wohl fest ..
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Gast_Alptraum_*
Beitrag 04.03.2005, 22:21
Beitrag #292





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Irgendwie wird diese Diskussion immer verwirrter gehts etz um den EU Lappen oder drum wie man am besten ne Straftat begeht ohne eins aufn Deckel zu kriegn crybaby.gif
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RA XDiver
Beitrag 04.03.2005, 22:22
Beitrag #293


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Jungs, bevor Ihr hier weiter über das (unpassende) Thema U-Haft diskutiert (die würde in so einem Fall mit großer Wahrscheinlichkeit eh nicht verhängt), lest doch mal die §§ 112 ff. StPO. Vielleicht können wir dieses Thema dann abhaken. wink.gif


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Kermit007
Beitrag 04.03.2005, 22:29
Beitrag #294


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Ein Haftgrund besteht nach 112a aber schon, oder irre ich mich. Aber ich denke auch, dass dieses Thema abgehakt werden soll, sonst kommt Tommy noch auf dumme Gedanke und wir würden ihn hier doch sehr vermissen tongue.gif
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RA XDiver
Beitrag 04.03.2005, 22:36
Beitrag #295


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Ich glaube, ich finde § 21 StVG im Katalog des § 112a nicht. Dennoch bin ich voll Deiner Meinung:

Zitat
Aber ich denke auch, dass dieses Thema abgehakt werden soll


tongue.gif


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Beitrag 04.03.2005, 23:07
Beitrag #296


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Zitat (XDiver @ 04.03.2005, 22:36)
Aber ich denke auch, dass dieses Thema abgehakt werden soll

tongue.gif

Aber wir suchen doch eine Möglichkeit einer Nutzungsuntersagung zu entgehen.
think.gif
Deutschland will doch die Gerichte nutzlos beschäftigen, anstatt einfach das EU-Urteil zu akzeptieren & auf eine europaweite Lösung hinzuarbeiten.
wallbash.gif wallbash.gif
Deutschland geht es einfach viel zu gut. Nach 1945 wäre so etwas kaum möglich gewesen. Da wurde jeder Autofahrer gebraucht.
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Bentley222
Beitrag 04.03.2005, 23:28
Beitrag #297


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Zitat
Deutschland geht es einfach viel zu gut. Nach 1945 wäre so etwas kaum möglich gewesen. Da wurde jeder Autofahrer gebraucht.


Es ist auch jetzt nach 1945.... nur mal so zur Anmerkung...

Jetzt überleg aber bitte mal, wer kurz nach 1945 ein Automobil hatte, egal ob privat oder geschäftlich.
Und dann sieh Dir die jetzige Verkehrsdichte an.... das meiste was im Moment auf D's Strassen unterwegs ist sind Pendler und "Just-in-time"-Transporte.

Und für jemanden, der die MPU umgeht, nur um morgens eine halbe Stunde länger schlafen zu können, habe ich kein Verständniss ! ranting.gif

Zitat
Deutschland will doch die Gerichte nutzlos beschäftigen, anstatt einfach das EU-Urteil zu akzeptieren & auf eine europaweite Lösung hinzuarbeiten.


Die 3. EU-FE-RiLi ist doch gerade in der Mache.... und da arbeitet D doch fleissig mit ....
Ich glaube @Andreas hatte mal was darüber geschrieben... sollte irgendwo in den alten Threads zum Thema zu finden sein.... nur da wollte keiner @Andreas glauben .... rofl1.gif

Wartet einfach ab.... wir werden alle sehen.... und den NU glauben müssen..... !!

Bentley
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Perplex
Beitrag 05.03.2005, 00:10
Beitrag #298


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@Bentley
Zitat (Bentley222 @ 04.03.2005, 23:28)
Jetzt überleg aber bitte mal, wer kurz nach 1945 ein Automobil hatte, egal ob privat oder geschäftlich.

Die Nutzungsuntersagungen haben mit der Verkehrsdichte nichts zu tun. Auch in Norwegen werden Leute überfahren. Es soll Strassen geben mit nur einem Baum & ausgerechnet an diesem Baum fahren immer wieder Leute gegen.

Es geht darum das Deutschland kontraproduktiv ist, wenn es die eigene Bevölkerung bekämpft.

Zitat
Und für jemanden, der die MPU umgeht, nur um morgens eine halbe Stunde länger schlafen zu können, habe ich kein Verständniss !  ranting.gif

Ich brauche meinen Führerschein aus beruflichen Gründen. cool.gif


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Bentley222
Beitrag 05.03.2005, 00:40
Beitrag #299


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Zitat
Die Nutzungsuntersagungen haben mit der Verkehrsdichte nichts zu tun. Auch in Norwegen werden Leute überfahren. Es soll Strassen geben mit nur einem Baum & ausgerechnet an diesem Baum fahren immer wieder Leute gegen.


Nein. Die NU haben mit den Vorgaben der deutschen STVO und dem deutschen FE - Wesen zu tun.
In der Tat gibt es auch in der Mark Brandenbrug Alleen , an denen immer wieder junge Leute tödlich verunglücken. wallbash.gif

Sag mal, merkst Du eigentlich nicht, wie widersprüchlich Dein Posting ist?
Ich war auch 4 Jahre ohne Lappen, habe aber trotzdem Arbeit gefunden....
Es gibt für mich kaum zwei Handvoll Berufe, auf den ich WIRKLICH auf einen FS angewiesen bin.

Solltest Du, Thommy, gerade unter die 12 fallen, dann sorry.... wenn nicht, bist Du für mich weiterhin ein Umgeher deutschen Rechts.

Mit allen Konsequenzen....

Bentley

P.S.: D ist immer eines Länder mit der höchsten Verkehrsdichte weltweit..... wie gesagt, v.a. zusammengesetzt aus Pendlern und "Just-in-time"Transporten....
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Perplex
Beitrag 05.03.2005, 01:01
Beitrag #300


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Zitat (Bentley222 @ 05.03.2005, 00:40)
Ich war auch 4 Jahre ohne Lappen, habe aber trotzdem Arbeit gefunden....
Es gibt für mich kaum zwei Handvoll Berufe, auf den ich WIRKLICH auf einen FS angewiesen bin.

Solltest Du, Thommy, gerade unter die 12 fallen, dann sorry.... wenn nicht, bist Du für mich weiterhin ein Umgeher deutschen Rechts.

zusammengesetzt aus Pendlern und "Just-in-time"Transporten....

Ich gehöre nun mal zu denjenigen, die ihren Führerschein brauchen.

Ich hatte in meinem Leben nur 12 Wochen in einem Job gearbeitet, wo ich keinen Führerschein brauchte, und zwar um mir den Führerschein zu finanzieren. Danach arbeitete ich als Kraftfahrer & Heute im Kundendienst. flirt.gif


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Beitrag 05.03.2005, 01:21
Beitrag #301


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Ich glaube ich würde eine MPU heute schaffen.
Aber ich will einfach keine 1000,- Euro mehr ausgeben. Schon gar nicht für diesen Staat. Außerdem möchte ich mit den Psychos nicht über das EU-Urteil auf meine Kosten diskutieren. Die sind, nach meinen Erfahrungen, alle so verlogen.

Ich habe eine gültige Fahrerlaubnis & basta!!!
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Beitrag 05.03.2005, 01:22
Beitrag #302


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Ich glaube ich würde eine MPU heute schaffen.
Aber ich will einfach keine 1000,- Euro mehr ausgeben. Schon gar nicht für diesen Staat. Außerdem möchte ich mit den Psychos nicht über das EU-Urteil auf meine Kosten diskutieren. Die sind, nach meinen Erfahrungen, alle so verlogen.

Ich habe eine gültige Fahrerlaubnis & basta!!!
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strichachtdoktor
Beitrag 05.03.2005, 01:40
Beitrag #303


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Zitat
In der ganzen Zeit fährt man natürlich fröhlich weiter durch die Gegend.


Was glaubst Du, wielange das gut geht ? Stellen wir uns einfach mal vor, Du machst das wie geplant und wirst alle 2 Monate kontrolliert. Innerhalb eines Jahres sammeln sich so 6 Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne FS an, mindestens drei Verfahren werden in erster Instanz entschieden - und in Kenntnis weiterer Ermittlungsverfahren sieht das gar nicht gut aus ...

Was glaubst Du, wielange befindet sich Dein Fahrzeug in Deinem Besitz, wielange bist Du selber ueberhaupt in der Lage dazu, herumzufahren, wielange kannst Du Dir das Spiel finanziell leisten ? So aus dem Knast heraus, fuer eine Spritztour, das wird sehr aufwaendig ... Und in dem Punkt muss ich XDiver auch widersprechen, denn bei hartnaeckigem, fortgesetztem Rechtsbruch findet ein Haftrichter schon einen Grund eine U-Haft anzuordnen, bzw. ergibt sich auch in erster Instanz schonmal eine Strafe ohne Bewaehrung.

Irgendwann loest sich dann alles auf und Du praesentierst die EU-FE. HaHaHa ...

Nee - also diese Methode finde ich nicht so klug. Es geht auch nicht darum, deutsche Gerichte unnuetz zu beschaeftigen. Ich vermute, so oder so erweist man sich mit dieser Methode einen Baerendienst ...

Und wenn Bentley und/oder Andreas mit den Thesen zur 3. Fuehrerscheinrichtlinie Recht behalten, dann duerfen deutsche Gerichte und Behoerden schon bald den vielgepriesenen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung ganz offiziell bei den Personen aushebeln, die bereits einmal in Deutschland auffaellig geworden sind und eine oder mehrere Sperren hatten. Wenn man das Spielchen von oben also zu sehr ausreizt, kann man vielleicht nicht mehr alles stoppen, bevor die Richtlinie in Kraft tritt und man wird trotz EU-FE wegen Fahren ohne FE verurteilt, weil die Deutschen eben nicht mehr an die Anerkennung gebunden sind ...

Also nochmal: Bevor man sich weiter mit solchen abstrusen Ideen der "Selbstbekaempfung deutscher Gerichte" bschaeftigt, sollte man in eine ganz, ganz andere Richtung denken:

Wenn Du, Thommy Bumm, seit Jahren im Aussendienst arbeitest und Deinen Fuehrerschein dringend benoetigst, weil Du Deinen Lebensunterhalt damit verdienst und von dieser Arbeit - und Deiner damit effektiv eingebrachten Arbeitskraft - Du selbst und Deine Familie ernaehrt wird, dann ist es extrem verantwortungslos, sich in einer Art und Weise im Strassenverkehr zu bewegen, die andere, sich selbst und die soziale Sicherheit von Betroffenem und seiner Familie gefaehrdet. Ich meine, dass muss man einfach mal so sehen: Jemand mit dieser Verantwortung kann es sich weder leisten, zu saufen, zu kiffen, zu schnell oder ruecksichtslos unterwegs zu sein, noch irgendwelchen anderen Suechten zu froehnen. Der kann es sich bei genauer Betrachtung auch nicht leisten, diese Spiele mit der Justiz wie das Erwaehnte zu spielen. Das geht dann schlicht nicht mehr. Da muss man dann seinen Hedonismus zurueckstecken und die Zaehne zusammenbeissen, nuechtern bleiben oder auf einen gewissen Spassfaktor verzichten. Als Lohn winken dann ein guter Job, soziale Sicherheit und jede Menge anderer Vorteile, denen man sich stets bewusst sein sollte - damit man nicht irgendwann vor einem grossen Scherbenhaufen stehen muss ...

Ja, okay, ist gut gesagt. Es klappt halt nicht immer, weiss ich - hat bei mir auch nicht geklappt. Und ich sage Euch, ich habe schon manche Momente in meinem Leben verflucht, in denen ich diese Zusammenhaenge eben nicht mit der notwendigen Verantwortung betrachtet habe ... Aber man kann es ja mal schreiben, bevor sich einige hier in Ideen verrennen, die es einfach nicht wert sind.


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Bentley222
Beitrag 05.03.2005, 01:45
Beitrag #304


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Zitat
ch glaube ich würde eine MPU heute schaffen.


Warum früher nicht? Und warum jetzt ja?


Zitat
Aber ich will einfach keine 1000,- Euro mehr ausgeben. Schon gar nicht für diesen Staat.

Du lebst und arbeitest jetzt (wieder?) in diesem Staat. Du hast bisher hier die nidrigen Steuern bezahlt und von dem besten Sozial-Staat gelebt.

Zitat
Außerdem möchte ich mit den Psychos nicht über das EU-Urteil auf meine Kosten diskutieren. Die sind, nach meinen Erfahrungen, alle so verlogen.


Du musst mit den Psychologen, die den pschologischen Teil der MPU absolvieren, auch nicht über die Folgen des EUGH-Urteils streiten rofl1.gif
Damit "kannst" Du allerhöchstens mit den Angestellten bzw. den Leitern Deiner zuständigen FE-Behörde "streiten" rofl1.gif

Die Psychos bei der MPI sind weder verlogen noch auf ein EUGH-Urteil angewiesen. Bei der MPU geht es um Dich. DU musst beweisen, das DU wieder geeignet bist, ein KFZ auf D Strassen zu führen , ohne das von DIR eine Gefahr ausgeht.

Die meisten Leute meinen, die Psychos bei der MPI müssten Ihnen die Geeignetheit "verschreiben".... das dem nicht so ist, kannst Du bei jedem MPU-Forum nachlesen.... DU musst nachweisen, dass Du WIEDER geeignet bist... nicht andersrum....


Etwas allgemein, trotzdem viel Erfolg bei der MPU wünscht Bentley
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strichachtdoktor
Beitrag 05.03.2005, 01:51
Beitrag #305


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Zitat (Thommy Bumm @ 05.03.2005, 01:21)
Ich habe eine gültige Fahrerlaubnis & basta!!!

... bis zur ersten Kontrolle mit anschliessender Weitermeldung der "Entdeckung" dass Du wieder faehrst, MPU-Anforderung und bis zur Anordnung einer Nutzungsuntersagung mag das so auf jeden Fall stimmen - aber eben nicht mehr danach. Das ist eines der Probleme, die wir hier zu diskutieren haben.

Und mit dem wir ohne neue Urteile nicht weiterkommen werden. Ich glaube, ich muss auch mal eine "EuGH-Thread-Diaet" machen und mich aus diesen Endlosschlaufen verabschieden. Das fuehrt doch hier zu nichts mehr ohne neuen Input! Eine ganze Weile konnte man in diesem Thread fast taeglich gewonnene Einsichten vermehren, aber das ist vorbei. Ich glaube, dass zum gegenwaertigen Zeitpunkt wirklich alles gesagt wurde.

Gute Nacht und "Allzeit gute Fahrt"! Ciao, Joe


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Bentley222
Beitrag 05.03.2005, 02:10
Beitrag #306


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Zitat (strichachtdoktor @ 05.03.2005, 01:40)

Hi Joe,

ich denke alles, was Du zu Entziehung des Fahr-Mittels etc gesagt hast, stimmt....

Zitat
Nee - also diese Methode finde ich nicht so klug. Es geht auch nicht darum, deutsche Gerichte unnuetz zu beschaeftigen. Ich vermute, so oder so erweist man sich mit dieser Methode einen Baerendienst ...


Denke ich auch, die Zeit wird es weisen....

Zitat
Was glaubst Du, wielange befindet sich Dein Fahrzeug in Deinem Besitz, wielange bist Du selber ueberhaupt in der Lage dazu, herumzufahren, wielange kannst Du Dir das Spiel finanziell leisten ?


Da wird es jetzt einige Spezielle geben "das Auto gehört nicht mir..." "Meine 95-jährige halbblinde Oma fährt damit einmal im Monat zum Einkaufen..:" .... etc...

Über kurz oder lang ist der mobile Untersatz weg.... ich frage mich nur auf Grund der allgemeinen Verkehrskontrolldichte... AB WANN ?


Zitat
Irgendwann loest sich dann alles auf und Du praesentierst die EU-FE. HaHaHa ...



Ironisch wahr..... wavey.gif


Zitat
Und wenn Bentley und/oder Andreas mit den Thesen zur 3. Fuehrerscheinrichtlinie Recht behalten, dann duerfen deutsche Gerichte und Behoerden schon bald den vielgepriesenen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung ganz offiziell bei den Personen aushebeln, die bereits einmal in Deutschland auffaellig geworden sind und eine oder mehrere Sperren hatten.


Nein. Personen, die auffällig wurden, die Ihre Eignungs-Zweifel offiziell ausgeräumt haben, dürfen weiterhin jeden FS aus D oder der EU erwerben oder behalten....

Zitat
Also nochmal: Bevor man sich weiter mit solchen abstrusen Ideen der "Selbstbekaempfung deutscher Gerichte" bschaeftigt, sollte man in eine ganz, ganz andere Richtung denken:


Zitat
Wenn Du, Thommy Bumm, seit Jahren im Aussendienst arbeitest und Deinen Fuehrerschein dringend benoetigst, weil Du Deinen Lebensunterhalt damit verdienst und von dieser Arbeit - und Deiner damit effektiv eingebrachten Arbeitskraft - Du selbst und Deine Familie ernaehrt wird, dann ist es extrem verantwortungslos, sich in einer Art und Weise im Strassenverkehr zu bewegen, die andere, sich selbst und die soziale Sicherheit von Betroffenem und seiner Familie gefaehrdet. Ich meine, dass muss man einfach mal so sehen: Jemand mit dieser Verantwortung kann es sich weder leisten, zu saufen, zu kiffen, zu schnell oder ruecksichtslos unterwegs zu sein, noch irgendwelchen anderen Suechten zu froehnen. Der kann es sich bei genauer Betrachtung auch nicht leisten, diese Spiele mit der Justiz wie das Erwaehnte zu spielen. Das geht dann schlicht nicht mehr. Da muss man dann seinen Hedonismus zurueckstecken und die Zaehne zusammenbeissen, nuechtern bleiben oder auf einen gewissen Spassfaktor verzichten. Als Lohn winken dann ein guter Job, soziale Sicherheit und jede Menge anderer Vorteile, denen man sich stets bewusst sein sollte - damit man nicht irgendwann vor einem grossen Scherbenhaufen stehen muss ...


Mal ganz ehrlich.... irgendwann steht jeder Alkoholiker / BTM - Abhängige / Punkte - Straftäter vor der Wahl... entweder "weiter so !" oder "Aber Hallo.... was lief falsch?"

Dieser Schnittpunkt ist für jeden Abhängigen wichtig... das totale " Auf - die - Schnauze - fliegen"... denn sonst kommt keine Konsequenz für seine Verantwortungslosigkeit.....

Glaub mir, ich kenne das.... naja, einmal ein bisschen zu viel gehabt, ... macht nix.... das nächste Mal haben die Herren Polizei-Beamten mich mit 2,65 Promille aus dem Auto gezogen.... danach folgten ein Jahr FE-Entzug und danach der "endlos" lange Weg der MPU's .... nis ich nach der dritten begriffen hatte, das nicht das System einen Fehler hat, sondern das ICH einen Fehler hatte.....

Ich schwöre, hätte ich damals die Möglichkeit gesehen, nach Polen, Tschiechen oder sonstwo zu gehen, ich hätte es auch gemacht.... und hätte meinen Fehler heute noch nicht geschnallt.... crybaby.gif


Zitat
Ja, okay, ist gut gesagt. Es klappt halt nicht immer, weiss ich - hat bei mir auch nicht geklappt. Und ich sage Euch, ich habe schon manche Momente in meinem Leben verflucht, in denen ich diese Zusammenhaenge eben nicht mit der notwendigen Verantwortung betrachtet habe ... Aber man kann es ja mal schreiben, bevor sich einige hier in Ideen verrennen, die es einfach nicht wert sind.

Auch wenn ich kein glühender Verfechter der MPU in der jetzigen Form bin, sollte doch dieser Satz eines überzeugten MPU-Gegners einige Leute hier im Forum zum Nachdenken veranlassen....

Grosse Worte, danke an Joe /8,

Bentley
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Perplex
Beitrag 05.03.2005, 03:14
Beitrag #307


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Zitat (strichachtdoktor @ 05.03.2005, 01:40)
Wenn Du, Thommy Bumm, seit Jahren im Aussendienst arbeitest und Deinen Fuehrerschein dringend benoetigst, weil Du Deinen Lebensunterhalt damit verdienst und von dieser Arbeit - und Deiner damit effektiv eingebrachten Arbeitskraft - Du selbst und Deine Familie ernaehrt wird, dann ist es extrem verantwortungslos, sich in einer Art und Weise im Strassenverkehr zu bewegen, die andere, sich selbst und die soziale Sicherheit von Betroffenen und seiner Familie gefaehrdet. Ich meine, dass muss man einfach mal so sehen: Jemand mit dieser Verantwortung kann es sich weder leisten, zu saufen, zu kiffen, zu schnell oder ruecksichtslos unterwegs zu sein, noch irgendwelchen anderen Suechten zu froehnen. Der kann es sich bei genauer Betrachtung auch nicht leisten, diese Spiele mit der Justiz wie das Erwaehnte zu spielen. Das geht dann schlicht nicht mehr. Da muss man dann seinen Hedonismus zurueckstecken und die Zaehne zusammenbeissen, nuechtern bleiben oder auf einen gewissen Spassfaktor verzichten. Als Lohn winken dann ein guter Job, soziale Sicherheit und jede Menge anderer Vorteile, denen man sich stets bewusst sein sollte - damit man nicht irgendwann vor einem grossen Scherbenhaufen stehen muss ...

Zitat (Bentley222 @ 05.03.2005, 01:45)
Die Psychos bei der MPU sind weder verlogen noch auf ein EUGH-Urteil angewiesen. Bei der MPU geht es um Dich. DU musst beweisen, das DU wieder geeignet bist, ein KFZ auf deutschen Strassen zu führen, ohne das von DIR eine Gefahr ausgeht.

Ich bin noch nie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto gefahren. Ich war auch noch nie eine Gefahr für die Allgemeinheit, außer das eine mal, wo ich zu schnell gefahren bin. Das kann ich mir auch aus beruflichen Gründen nicht leisten.

Der Grund für meine Entziehung der Fahrerlaubnis war 2 mal fahren ohne Fahrerlaubnis nach nicht angetretener Fahrsperre von 1 Monat wegen Geschwindigkeitsüberschreitung nach einer Autobahnausfahrt Nachts um halb Eins. OK, war selten dämlich von mir. narr.gif

Ich hatte vorher die ganzen Jahre nie Punkte bekommen, aber dann kam alles auf einmal. Bei einer Verhaftung deswegen wurden bei mir noch geringe Mengen BTM gefunden. Die police.gif police.gif ließen mich sofort auf Drogen & Alkohol untersuchen. Natürlich mit negativem Befund.

Ich Hatte letztes Jahr von meinem Recht als freier EU-Bürger Gebrauch gemacht, eine von beiden Möglichkeiten zu wählen. Ich hatte die falsche Wahl getroffen. Ich hatte nichts von einer Nutzungsuntersagung gewusst. Hätte ich’s gewusst, dann währe ich weiter den Weg der MPU gegangen.

Ich weiß jetzt das ich wegen Besitz von BTM kein Drogenscreening brauche. Man braucht es nur wenn die Einnahme bewiesen wurde. Aber was soll ich machen wenn der TÜV es trotzdem von mir verlangt. Die wollen nur mehr Gebühren von mir. shutup.gif blink.gif


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Beitrag 05.03.2005, 03:34
Beitrag #308


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Zitat (Bentley222 @ 05.03.2005, 01:45)
Zitat
Ich glaube ich würde eine MPU heute schaffen.
Warum früher nicht? Und warum jetzt ja?

Weil ich jetzt fahren darf & nicht mehr diesen Druck habe. Erst jetzt habe ich mich mehr mit der MPU beschäftigt. Letztes Jahr hatte ich mich mehr mit dem EuGH-Urteil beschäftigt. book.gif

Jetzt wo ich wieder fahre, sind mir erst Lösungsmöglichkeiten bewusst geworden für meine damaligen Fehler. Ich habe viel dazu gelernt. rolleyes.gif

OK, der EU-Führerschein war insgesamt teurer, aber dafür schneller & sicherer zu bekommen.
sleep.gif whistling.gif


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Beitrag 05.03.2005, 03:37
Beitrag #309


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Zitat (Bentley222 @ 05.03.2005, 01:45)
Damit "kannst" Du allerhöchstens mit den Angestellten bzw. den Leitern Deiner zuständigen FE-Behörde "streiten"  rofl1.gif

Haha... hab ich schon! argue.gif


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Beitrag 05.03.2005, 03:43
Beitrag #310


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Zitat (strichachtdoktor @ 05.03.2005, 01:51)
Und mit dem wir ohne neue Urteile nicht weiterkommen werden. Ich glaube, ich muss auch mal eine "EuGH-Thread-Diaet" machen und mich aus diesen Endlosschlaufen verabschieden. Das fuehrt doch hier zu nichts mehr ohne neuen Input! Eine ganze Weile konnte man in diesem Thread fast taeglich gewonnene Einsichten vermehren, aber das ist vorbei. Ich glaube, dass zum gegenwaertigen Zeitpunkt wirklich alles gesagt wurde.

... Und täglich grüßt das Murmeltier. laugh2.gif


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