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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 5), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Perplex
Beitrag 05.03.2005, 01:21
Beitrag #301


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Ich glaube ich würde eine MPU heute schaffen.
Aber ich will einfach keine 1000,- Euro mehr ausgeben. Schon gar nicht für diesen Staat. Außerdem möchte ich mit den Psychos nicht über das EU-Urteil auf meine Kosten diskutieren. Die sind, nach meinen Erfahrungen, alle so verlogen.

Ich habe eine gültige Fahrerlaubnis & basta!!!
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Perplex
Beitrag 05.03.2005, 01:22
Beitrag #302


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Ich glaube ich würde eine MPU heute schaffen.
Aber ich will einfach keine 1000,- Euro mehr ausgeben. Schon gar nicht für diesen Staat. Außerdem möchte ich mit den Psychos nicht über das EU-Urteil auf meine Kosten diskutieren. Die sind, nach meinen Erfahrungen, alle so verlogen.

Ich habe eine gültige Fahrerlaubnis & basta!!!
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strichachtdoktor
Beitrag 05.03.2005, 01:40
Beitrag #303


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Zitat
In der ganzen Zeit fährt man natürlich fröhlich weiter durch die Gegend.


Was glaubst Du, wielange das gut geht ? Stellen wir uns einfach mal vor, Du machst das wie geplant und wirst alle 2 Monate kontrolliert. Innerhalb eines Jahres sammeln sich so 6 Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne FS an, mindestens drei Verfahren werden in erster Instanz entschieden - und in Kenntnis weiterer Ermittlungsverfahren sieht das gar nicht gut aus ...

Was glaubst Du, wielange befindet sich Dein Fahrzeug in Deinem Besitz, wielange bist Du selber ueberhaupt in der Lage dazu, herumzufahren, wielange kannst Du Dir das Spiel finanziell leisten ? So aus dem Knast heraus, fuer eine Spritztour, das wird sehr aufwaendig ... Und in dem Punkt muss ich XDiver auch widersprechen, denn bei hartnaeckigem, fortgesetztem Rechtsbruch findet ein Haftrichter schon einen Grund eine U-Haft anzuordnen, bzw. ergibt sich auch in erster Instanz schonmal eine Strafe ohne Bewaehrung.

Irgendwann loest sich dann alles auf und Du praesentierst die EU-FE. HaHaHa ...

Nee - also diese Methode finde ich nicht so klug. Es geht auch nicht darum, deutsche Gerichte unnuetz zu beschaeftigen. Ich vermute, so oder so erweist man sich mit dieser Methode einen Baerendienst ...

Und wenn Bentley und/oder Andreas mit den Thesen zur 3. Fuehrerscheinrichtlinie Recht behalten, dann duerfen deutsche Gerichte und Behoerden schon bald den vielgepriesenen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung ganz offiziell bei den Personen aushebeln, die bereits einmal in Deutschland auffaellig geworden sind und eine oder mehrere Sperren hatten. Wenn man das Spielchen von oben also zu sehr ausreizt, kann man vielleicht nicht mehr alles stoppen, bevor die Richtlinie in Kraft tritt und man wird trotz EU-FE wegen Fahren ohne FE verurteilt, weil die Deutschen eben nicht mehr an die Anerkennung gebunden sind ...

Also nochmal: Bevor man sich weiter mit solchen abstrusen Ideen der "Selbstbekaempfung deutscher Gerichte" bschaeftigt, sollte man in eine ganz, ganz andere Richtung denken:

Wenn Du, Thommy Bumm, seit Jahren im Aussendienst arbeitest und Deinen Fuehrerschein dringend benoetigst, weil Du Deinen Lebensunterhalt damit verdienst und von dieser Arbeit - und Deiner damit effektiv eingebrachten Arbeitskraft - Du selbst und Deine Familie ernaehrt wird, dann ist es extrem verantwortungslos, sich in einer Art und Weise im Strassenverkehr zu bewegen, die andere, sich selbst und die soziale Sicherheit von Betroffenem und seiner Familie gefaehrdet. Ich meine, dass muss man einfach mal so sehen: Jemand mit dieser Verantwortung kann es sich weder leisten, zu saufen, zu kiffen, zu schnell oder ruecksichtslos unterwegs zu sein, noch irgendwelchen anderen Suechten zu froehnen. Der kann es sich bei genauer Betrachtung auch nicht leisten, diese Spiele mit der Justiz wie das Erwaehnte zu spielen. Das geht dann schlicht nicht mehr. Da muss man dann seinen Hedonismus zurueckstecken und die Zaehne zusammenbeissen, nuechtern bleiben oder auf einen gewissen Spassfaktor verzichten. Als Lohn winken dann ein guter Job, soziale Sicherheit und jede Menge anderer Vorteile, denen man sich stets bewusst sein sollte - damit man nicht irgendwann vor einem grossen Scherbenhaufen stehen muss ...

Ja, okay, ist gut gesagt. Es klappt halt nicht immer, weiss ich - hat bei mir auch nicht geklappt. Und ich sage Euch, ich habe schon manche Momente in meinem Leben verflucht, in denen ich diese Zusammenhaenge eben nicht mit der notwendigen Verantwortung betrachtet habe ... Aber man kann es ja mal schreiben, bevor sich einige hier in Ideen verrennen, die es einfach nicht wert sind.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Bentley222
Beitrag 05.03.2005, 01:45
Beitrag #304


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Zitat
ch glaube ich würde eine MPU heute schaffen.


Warum früher nicht? Und warum jetzt ja?


Zitat
Aber ich will einfach keine 1000,- Euro mehr ausgeben. Schon gar nicht für diesen Staat.

Du lebst und arbeitest jetzt (wieder?) in diesem Staat. Du hast bisher hier die nidrigen Steuern bezahlt und von dem besten Sozial-Staat gelebt.

Zitat
Außerdem möchte ich mit den Psychos nicht über das EU-Urteil auf meine Kosten diskutieren. Die sind, nach meinen Erfahrungen, alle so verlogen.


Du musst mit den Psychologen, die den pschologischen Teil der MPU absolvieren, auch nicht über die Folgen des EUGH-Urteils streiten rofl1.gif
Damit "kannst" Du allerhöchstens mit den Angestellten bzw. den Leitern Deiner zuständigen FE-Behörde "streiten" rofl1.gif

Die Psychos bei der MPI sind weder verlogen noch auf ein EUGH-Urteil angewiesen. Bei der MPU geht es um Dich. DU musst beweisen, das DU wieder geeignet bist, ein KFZ auf D Strassen zu führen , ohne das von DIR eine Gefahr ausgeht.

Die meisten Leute meinen, die Psychos bei der MPI müssten Ihnen die Geeignetheit "verschreiben".... das dem nicht so ist, kannst Du bei jedem MPU-Forum nachlesen.... DU musst nachweisen, dass Du WIEDER geeignet bist... nicht andersrum....


Etwas allgemein, trotzdem viel Erfolg bei der MPU wünscht Bentley
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strichachtdoktor
Beitrag 05.03.2005, 01:51
Beitrag #305


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Zitat (Thommy Bumm @ 05.03.2005, 01:21)
Ich habe eine gültige Fahrerlaubnis & basta!!!

... bis zur ersten Kontrolle mit anschliessender Weitermeldung der "Entdeckung" dass Du wieder faehrst, MPU-Anforderung und bis zur Anordnung einer Nutzungsuntersagung mag das so auf jeden Fall stimmen - aber eben nicht mehr danach. Das ist eines der Probleme, die wir hier zu diskutieren haben.

Und mit dem wir ohne neue Urteile nicht weiterkommen werden. Ich glaube, ich muss auch mal eine "EuGH-Thread-Diaet" machen und mich aus diesen Endlosschlaufen verabschieden. Das fuehrt doch hier zu nichts mehr ohne neuen Input! Eine ganze Weile konnte man in diesem Thread fast taeglich gewonnene Einsichten vermehren, aber das ist vorbei. Ich glaube, dass zum gegenwaertigen Zeitpunkt wirklich alles gesagt wurde.

Gute Nacht und "Allzeit gute Fahrt"! Ciao, Joe


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Bentley222
Beitrag 05.03.2005, 02:10
Beitrag #306


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Zitat (strichachtdoktor @ 05.03.2005, 01:40)

Hi Joe,

ich denke alles, was Du zu Entziehung des Fahr-Mittels etc gesagt hast, stimmt....

Zitat
Nee - also diese Methode finde ich nicht so klug. Es geht auch nicht darum, deutsche Gerichte unnuetz zu beschaeftigen. Ich vermute, so oder so erweist man sich mit dieser Methode einen Baerendienst ...


Denke ich auch, die Zeit wird es weisen....

Zitat
Was glaubst Du, wielange befindet sich Dein Fahrzeug in Deinem Besitz, wielange bist Du selber ueberhaupt in der Lage dazu, herumzufahren, wielange kannst Du Dir das Spiel finanziell leisten ?


Da wird es jetzt einige Spezielle geben "das Auto gehört nicht mir..." "Meine 95-jährige halbblinde Oma fährt damit einmal im Monat zum Einkaufen..:" .... etc...

Über kurz oder lang ist der mobile Untersatz weg.... ich frage mich nur auf Grund der allgemeinen Verkehrskontrolldichte... AB WANN ?


Zitat
Irgendwann loest sich dann alles auf und Du praesentierst die EU-FE. HaHaHa ...



Ironisch wahr..... wavey.gif


Zitat
Und wenn Bentley und/oder Andreas mit den Thesen zur 3. Fuehrerscheinrichtlinie Recht behalten, dann duerfen deutsche Gerichte und Behoerden schon bald den vielgepriesenen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung ganz offiziell bei den Personen aushebeln, die bereits einmal in Deutschland auffaellig geworden sind und eine oder mehrere Sperren hatten.


Nein. Personen, die auffällig wurden, die Ihre Eignungs-Zweifel offiziell ausgeräumt haben, dürfen weiterhin jeden FS aus D oder der EU erwerben oder behalten....

Zitat
Also nochmal: Bevor man sich weiter mit solchen abstrusen Ideen der "Selbstbekaempfung deutscher Gerichte" bschaeftigt, sollte man in eine ganz, ganz andere Richtung denken:


Zitat
Wenn Du, Thommy Bumm, seit Jahren im Aussendienst arbeitest und Deinen Fuehrerschein dringend benoetigst, weil Du Deinen Lebensunterhalt damit verdienst und von dieser Arbeit - und Deiner damit effektiv eingebrachten Arbeitskraft - Du selbst und Deine Familie ernaehrt wird, dann ist es extrem verantwortungslos, sich in einer Art und Weise im Strassenverkehr zu bewegen, die andere, sich selbst und die soziale Sicherheit von Betroffenem und seiner Familie gefaehrdet. Ich meine, dass muss man einfach mal so sehen: Jemand mit dieser Verantwortung kann es sich weder leisten, zu saufen, zu kiffen, zu schnell oder ruecksichtslos unterwegs zu sein, noch irgendwelchen anderen Suechten zu froehnen. Der kann es sich bei genauer Betrachtung auch nicht leisten, diese Spiele mit der Justiz wie das Erwaehnte zu spielen. Das geht dann schlicht nicht mehr. Da muss man dann seinen Hedonismus zurueckstecken und die Zaehne zusammenbeissen, nuechtern bleiben oder auf einen gewissen Spassfaktor verzichten. Als Lohn winken dann ein guter Job, soziale Sicherheit und jede Menge anderer Vorteile, denen man sich stets bewusst sein sollte - damit man nicht irgendwann vor einem grossen Scherbenhaufen stehen muss ...


Mal ganz ehrlich.... irgendwann steht jeder Alkoholiker / BTM - Abhängige / Punkte - Straftäter vor der Wahl... entweder "weiter so !" oder "Aber Hallo.... was lief falsch?"

Dieser Schnittpunkt ist für jeden Abhängigen wichtig... das totale " Auf - die - Schnauze - fliegen"... denn sonst kommt keine Konsequenz für seine Verantwortungslosigkeit.....

Glaub mir, ich kenne das.... naja, einmal ein bisschen zu viel gehabt, ... macht nix.... das nächste Mal haben die Herren Polizei-Beamten mich mit 2,65 Promille aus dem Auto gezogen.... danach folgten ein Jahr FE-Entzug und danach der "endlos" lange Weg der MPU's .... nis ich nach der dritten begriffen hatte, das nicht das System einen Fehler hat, sondern das ICH einen Fehler hatte.....

Ich schwöre, hätte ich damals die Möglichkeit gesehen, nach Polen, Tschiechen oder sonstwo zu gehen, ich hätte es auch gemacht.... und hätte meinen Fehler heute noch nicht geschnallt.... crybaby.gif


Zitat
Ja, okay, ist gut gesagt. Es klappt halt nicht immer, weiss ich - hat bei mir auch nicht geklappt. Und ich sage Euch, ich habe schon manche Momente in meinem Leben verflucht, in denen ich diese Zusammenhaenge eben nicht mit der notwendigen Verantwortung betrachtet habe ... Aber man kann es ja mal schreiben, bevor sich einige hier in Ideen verrennen, die es einfach nicht wert sind.

Auch wenn ich kein glühender Verfechter der MPU in der jetzigen Form bin, sollte doch dieser Satz eines überzeugten MPU-Gegners einige Leute hier im Forum zum Nachdenken veranlassen....

Grosse Worte, danke an Joe /8,

Bentley
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Perplex
Beitrag 05.03.2005, 03:14
Beitrag #307


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Zitat (strichachtdoktor @ 05.03.2005, 01:40)
Wenn Du, Thommy Bumm, seit Jahren im Aussendienst arbeitest und Deinen Fuehrerschein dringend benoetigst, weil Du Deinen Lebensunterhalt damit verdienst und von dieser Arbeit - und Deiner damit effektiv eingebrachten Arbeitskraft - Du selbst und Deine Familie ernaehrt wird, dann ist es extrem verantwortungslos, sich in einer Art und Weise im Strassenverkehr zu bewegen, die andere, sich selbst und die soziale Sicherheit von Betroffenen und seiner Familie gefaehrdet. Ich meine, dass muss man einfach mal so sehen: Jemand mit dieser Verantwortung kann es sich weder leisten, zu saufen, zu kiffen, zu schnell oder ruecksichtslos unterwegs zu sein, noch irgendwelchen anderen Suechten zu froehnen. Der kann es sich bei genauer Betrachtung auch nicht leisten, diese Spiele mit der Justiz wie das Erwaehnte zu spielen. Das geht dann schlicht nicht mehr. Da muss man dann seinen Hedonismus zurueckstecken und die Zaehne zusammenbeissen, nuechtern bleiben oder auf einen gewissen Spassfaktor verzichten. Als Lohn winken dann ein guter Job, soziale Sicherheit und jede Menge anderer Vorteile, denen man sich stets bewusst sein sollte - damit man nicht irgendwann vor einem grossen Scherbenhaufen stehen muss ...

Zitat (Bentley222 @ 05.03.2005, 01:45)
Die Psychos bei der MPU sind weder verlogen noch auf ein EUGH-Urteil angewiesen. Bei der MPU geht es um Dich. DU musst beweisen, das DU wieder geeignet bist, ein KFZ auf deutschen Strassen zu führen, ohne das von DIR eine Gefahr ausgeht.

Ich bin noch nie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss Auto gefahren. Ich war auch noch nie eine Gefahr für die Allgemeinheit, außer das eine mal, wo ich zu schnell gefahren bin. Das kann ich mir auch aus beruflichen Gründen nicht leisten.

Der Grund für meine Entziehung der Fahrerlaubnis war 2 mal fahren ohne Fahrerlaubnis nach nicht angetretener Fahrsperre von 1 Monat wegen Geschwindigkeitsüberschreitung nach einer Autobahnausfahrt Nachts um halb Eins. OK, war selten dämlich von mir. narr.gif

Ich hatte vorher die ganzen Jahre nie Punkte bekommen, aber dann kam alles auf einmal. Bei einer Verhaftung deswegen wurden bei mir noch geringe Mengen BTM gefunden. Die police.gif police.gif ließen mich sofort auf Drogen & Alkohol untersuchen. Natürlich mit negativem Befund.

Ich Hatte letztes Jahr von meinem Recht als freier EU-Bürger Gebrauch gemacht, eine von beiden Möglichkeiten zu wählen. Ich hatte die falsche Wahl getroffen. Ich hatte nichts von einer Nutzungsuntersagung gewusst. Hätte ich’s gewusst, dann währe ich weiter den Weg der MPU gegangen.

Ich weiß jetzt das ich wegen Besitz von BTM kein Drogenscreening brauche. Man braucht es nur wenn die Einnahme bewiesen wurde. Aber was soll ich machen wenn der TÜV es trotzdem von mir verlangt. Die wollen nur mehr Gebühren von mir. shutup.gif blink.gif


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Perplex
Beitrag 05.03.2005, 03:34
Beitrag #308


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Zitat (Bentley222 @ 05.03.2005, 01:45)
Zitat
Ich glaube ich würde eine MPU heute schaffen.
Warum früher nicht? Und warum jetzt ja?

Weil ich jetzt fahren darf & nicht mehr diesen Druck habe. Erst jetzt habe ich mich mehr mit der MPU beschäftigt. Letztes Jahr hatte ich mich mehr mit dem EuGH-Urteil beschäftigt. book.gif

Jetzt wo ich wieder fahre, sind mir erst Lösungsmöglichkeiten bewusst geworden für meine damaligen Fehler. Ich habe viel dazu gelernt. rolleyes.gif

OK, der EU-Führerschein war insgesamt teurer, aber dafür schneller & sicherer zu bekommen.
sleep.gif whistling.gif


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Perplex
Beitrag 05.03.2005, 03:37
Beitrag #309


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Zitat (Bentley222 @ 05.03.2005, 01:45)
Damit "kannst" Du allerhöchstens mit den Angestellten bzw. den Leitern Deiner zuständigen FE-Behörde "streiten"  rofl1.gif

Haha... hab ich schon! argue.gif


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Perplex
Beitrag 05.03.2005, 03:43
Beitrag #310


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Zitat (strichachtdoktor @ 05.03.2005, 01:51)
Und mit dem wir ohne neue Urteile nicht weiterkommen werden. Ich glaube, ich muss auch mal eine "EuGH-Thread-Diaet" machen und mich aus diesen Endlosschlaufen verabschieden. Das fuehrt doch hier zu nichts mehr ohne neuen Input! Eine ganze Weile konnte man in diesem Thread fast taeglich gewonnene Einsichten vermehren, aber das ist vorbei. Ich glaube, dass zum gegenwaertigen Zeitpunkt wirklich alles gesagt wurde.

... Und täglich grüßt das Murmeltier. laugh2.gif


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Beitrag 05.03.2005, 04:21
Beitrag #311


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Ich habe immer noch 2 Wege offen:

1. Ich berufe mich auf geltendes Recht, spare viel Geld & riskiere eine Nutzungsuntersagung mit Sofortvollzug.
smartass.gif crybaby.gif police.gif

2. Ich vermeide Ärger & versuche die MPU zu bestehen. hypocrite.gif In der Zeit darf ich noch weiter fahren. Dazu will ich wie ein Kunde & nicht wie ein Arsch behandelt werden. Ich will einen Zeitplan, wie ich es schaffen kann. Ich brauche ein positives Gefühl bei der MPU-Behörde. Mein Anwalt wollte mir dabei helfen. Am liebsten wäre mir ein Zeuge beim Gespräch mit dem Psychologen. Wenn ich aber durchfalle, dann ist mein Geld alle & Punkt 1 bleibt für mich nur noch offen. crybaby.gif


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Perplex
Beitrag 05.03.2005, 04:44
Beitrag #312


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Die Führerscheinbehörde in Berlin hatte mich verarscht. Ich wollte erst eine MPU machen & danach erst einen Antrag auf Widererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Das war nicht möglich. Kein Mensch, ohne Fahrerlaubnis, darf eine MPU machen ohne Führerscheinantrag. pinch.gif

Heute ist es doch möglich. blink.gif
Warum? Weil ich eine CZ-Fahrerlaubnis habe! flirt.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 05.03.2005, 06:01
Beitrag #313





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Zitat (Thommy Bumm @ 05.03.2005, 04:44)
Die Führerscheinbehörde in Berlin hatte mich verarscht. Ich wollte erst eine MPU machen & danach erst einen Antrag auf Widererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Das war nicht möglich. Kein Mensch, ohne Fahrerlaubnis, darf eine MPU machen ohne Führerscheinantrag. pinch.gif

Heute ist es doch möglich. blink.gif
Warum? Weil ich eine CZ-Fahrerlaubnis habe! flirt.gif

Und damit hast du dir ins eigene Knie geschossen no.gif
Sag mal, das darf ja wohl nicht wahr sein das du so einfach ins offene Messer rennst.
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monerle
Beitrag 05.03.2005, 12:13
Beitrag #314


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Ich habe gestern Post bekommen, muss nun auch bis zum 15.Mai eine positive MPU vorlegen.....
.....es führt wohl wirklich kein Weg dran vorbei. sad.gif


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Gast_Gast_Sven_*
Beitrag 05.03.2005, 13:07
Beitrag #315





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Zitat (monerle @ 05.03.2005, 12:13)
Ich habe gestern Post bekommen, muss nun auch bis zum 15.Mai eine positive MPU vorlegen.....
.....es führt wohl wirklich kein Weg dran vorbei. sad.gif

hi @monorle,
wann hasst du deinen FS gemacht und abgeholt, und seit wann ist den Deutschen dieser Schein bekannt.

für mich hoffe ich ja immer noch keine MPU machen zu müssen, meine fall liegt ja immerhin schon 16J zurück, /8doc bestätigt dass, das ich sicherlich keine MPU bekommen werde. mir wurde der schein wegen versicherungsbetrug entzogen.
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Gast_Berliner_*
Beitrag 05.03.2005, 15:13
Beitrag #316





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Nur zur Information nicht zum diskutieren, weil wir die sehr unterschiedlichen Meinungen eh schon kennen.
Habe gestern die Meinung eines weiteren Berliner RA (kein Verkehrsrechtsspezialist)
eingeholt, der mir ebenfalls bestätigte, daß eine widerrechtlich ausgesproche NU mit Sofortvollzug keinen rechtlichen Bestand haben kann.
Er ist sogar der Meinung, daß man unabhängig von dem Weg über das VG auch noch gegen die FE Behörde rechtlich vorgehen könnte. (evtl. GG 20/3)
Leuchtet ja auch irgendwo ein, weil es ja nicht sein kann, daß sich jeder normale Bürger an Recht und Gesetze halten muß, (was ja unzweifelhaft auch sein muß) wärend die Organe der Verwaltung und der Justiz das Recht straflos beugen können wie es ihnen in den Kram passt.
Genaueres werde er mir bei Gelegenheit mitteilen.
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RA XDiver
Beitrag 05.03.2005, 15:16
Beitrag #317


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Zitat
Genaueres werde er mir bei Gelegenheit mitteilen.


Das sollte er auch tun, denn

Zitat
Er ist sogar der Meinung, daß man unabhängig von dem Weg über das VG auch noch gegen die FE Behörde rechtlich vorgehen könnte. (evtl. GG 20/3)


dieses Thema kann nur ein Gericht entscheiden. Ggf. später durch eine Verfassungsbeschwerde. Dafür müsste allerdings der Rechtsweg erschöpft sein.

Ansonsten kann das Argument des Art. 20 GG allerhöchstens im vorherigen, ohnehin anhängigen Verfahren angeführt werden. Und auch dort wird das VG wohl anderer Meinung sein.

Nicht zuletzt hat der Anwalt nicht viel anderes gesagt, als wir hier. Keinen Bestand haben heisst nicht automatisch "unwirksam sein" sondern vielmehr, dass ggf. eine Aufhebung durch das VG erfolgt. Im Endeffekt ist jede Klage gegen einen VA ein Ausfluss des Art. 20 III GG, zumindest, wenn der VA durch das Gericht aufgehoben wird.


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Gast_Berliner_*
Beitrag 05.03.2005, 15:45
Beitrag #318





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Zitat (XDiver @ 05.03.2005, 15:16)
Ansonsten kann das Argument des Art. 20 GG allerhöchstens im vorherigen, ohnehin anhängigen Verfahren angeführt werden. Und auch dort wird das VG wohl anderer Meinung sein.

Ja bist Du denn nicht der Meinung, daß GG20/3 IMMER UND ÜBERALL Anwendung finden MUSS, egal ob in VA´s Gerichtsentscheidungen usw.
Wie kann das VG da anderer Meinung sein ?
Andere Meinung heißt in diesem Fall schlicht und ergreifend RECHTSBEUGUNG.

Und es sind schon einige (wenn ich auch zugeben muß sehr wenige, um nicht zu sagen viel zu wenige) Richter deswegen verurteilt, oder zumindestens ihres Amtes enthoben worden.

Das Problem ist doch heute einfach, daß so mancher Richter in seiner überheblich arroganten Art zwischen "Richterlicher Unabhängigkeit" und Narrenfreiheit leider nicht unterscheiden kann.
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Kermit007
Beitrag 05.03.2005, 16:55
Beitrag #319


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Habe zwar noch keine NU -bin ja auch noch nicht kontrolliert worden- setze aber meine Vorbereitung auf eine MPU trotzdem fort. Ich war heute bei meiner "alten" Therapiestelle, die ich seit meiner Entscheidung von vor 6 Monaten eine CZ-FE zu machen nicht mehr aufgesucht hatte, um meine Entscheidung bekannt zu geben.

Punkt 1) die ganze Angelegenheit mit EU-FE u. NU ist denen logischerweise schon sehr gur bekannt. Am Montag haben die den ersten "Kunden" der wg. NU eine MPU ablegen wird. Bin mal gespannt wie das ausgeht... ich werde berichten...

Punkt 2) mir wurde gesagt, dass hier in NRW folgende Vorgehensweise angewandt wird: wenn jemand mit ausländischen Führerschein angehalten wird, so wird das Strassenverkehrsamt telefonisch entsprechend informiert

Punkt 3) ich benötige ca. 9-12 Monate für die Vorbereitung. Es ist aber möglich, dass wenn ich in ca. 3 Monaten angehalten werde mit der FS-Stelle zu sprechen, um die obligatorischen 2 Monate MPU-Vorlage-Zeit zu strecken. "Meine" FS-Stelle in Bergheim soll in solchen Angelegenheiten ganz human sein und mein Anwalt kann sehr gut mit denen.

Das nur mal so zwischendurch für die, die wie ich alles dagegen tun möchten den FS noch einmal zu verlieren. Auch wenn ich gegenüber D klein nachgeben muss crybaby.gif
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 05.03.2005, 17:43
Beitrag #320





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Zitat (Kermit007 @ 05.03.2005, 16:55)
Auch wenn ich gegenüber D klein nachgeben muss  crybaby.gif

Abwarten, noch ist nichts bestandkräftig entschieden!

EuGH-Standpunkt:
2. Dagegen kann ein Mitgliedstaat nach Artikel 8 Absatz 4 dieser Richtlinie eine solche Anerkennung versagen, wenn seine zuständigen Stellen gegen den Inhaber des fraglichen Führerscheins eine Maßnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung der Fahrerlaubnis angeordnet haben, solange diese Maßnahme noch nicht in vollem Umfang vollzogen ist und damit ihre Wirkungen noch nicht erschöpft sind.

Dagen bisher nur VG, München, nach Geiger:
Die Wirkung ist erst erst mit Ablauf der Tilgungsfrist (5+10 J.) erschöpft.

EU-Recht ist vorangig!
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Cabarete
Beitrag 05.03.2005, 17:50
Beitrag #321


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Es ist egal in welchem Bundesland man wohnt. Die Innenminister der Länder haben sich auf eine einheitliche Vorgehensweise geeinigt. Also, entweder man nutzt seinen FS nicht in D. oder man stellt sich darauf ein, eine MPU machen zu müssen. Es werden nur diese EU-FS Besitzer verschont, die den FS aus Kostengründen im EU Ausland gemacht haben, und diejenigen bei denen die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Daß der FS in D auch ohne Wohnsitzerfüllung anzuerkennen ist, daran kann D nicht rütteln. Also bleibt nur der Weg der Nutzungsuntersagung, bei Nichtbeibringung einer Pos. MPU. Bis über diese fragwürdige Praxis entschieden ist, können Jahre vergehen.

MfG. Cab.
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Levent
Beitrag 05.03.2005, 18:46
Beitrag #322


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Zitat (monerle @ 05.03.2005, 12:13)
Ich habe gestern Post bekommen, muss nun auch bis zum 15.Mai eine positive MPU vorlegen.....
.....es führt wohl wirklich kein Weg dran vorbei. sad.gif

@Monerle

Das tut mir leid für dich , ich muss am 15.April eine positive vorlegen.
Werde aber meinen Antrag auf wiedererteilung zurück ziehen.


Gruss Levent


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Kermit007
Beitrag 05.03.2005, 18:51
Beitrag #323


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Zitat (Johnnie Walker @ 05.03.2005, 17:43)
Zitat (Kermit007 @ 05.03.2005, 16:55)
Auch wenn ich gegenüber D klein nachgeben muss  crybaby.gif

Abwarten, noch ist nichts bestandkräftig entschieden!

EuGH-Standpunkt:
2. Dagegen kann ein Mitgliedstaat nach Artikel 8 Absatz 4 dieser Richtlinie eine solche Anerkennung versagen, wenn seine zuständigen Stellen gegen den Inhaber des fraglichen Führerscheins eine Maßnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung der Fahrerlaubnis angeordnet haben, solange diese Maßnahme noch nicht in vollem Umfang vollzogen ist und damit ihre Wirkungen noch nicht erschöpft sind.

Dagen bisher nur VG, München, nach Geiger:
Die Wirkung ist erst erst mit Ablauf der Tilgungsfrist (5+10 J.) erschöpft.

EU-Recht ist vorangig!

Und was habe ich davon, wenn mir D trotzdem eine NU ausspricht? Die NU muss nun einmal von mir einhalten werden!
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Gast_Gast_Sven_*
Beitrag 05.03.2005, 19:11
Beitrag #324





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Zitat (Cabarete @ 05.03.2005, 17:50)
Es ist egal in welchem Bundesland man wohnt. Die Innenminister der Länder haben sich auf eine einheitliche Vorgehensweise geeinigt. Also, entweder man nutzt seinen FS nicht in D. oder man stellt sich darauf ein, eine MPU machen zu müssen. Es werden nur diese EU-FS Besitzer verschont, die den FS aus Kostengründen im EU Ausland gemacht haben, und diejenigen bei denen die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Daß der FS in D auch ohne Wohnsitzerfüllung anzuerkennen ist, daran kann D nicht rütteln. Also bleibt nur der Weg der Nutzungsuntersagung, bei Nichtbeibringung einer Pos. MPU. Bis über diese fragwürdige Praxis entschieden ist, können Jahre vergehen.

MfG. Cab.

wo her hast du diese information ............. ? das würde für mich heisen ich könnte meinen CZ-FS ohne problem in eine D umschreiben lassen. Aber wenn ich da was schriftliches in den Händen hätte, wäre mir wohler im bauch.
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Levent
Beitrag 05.03.2005, 19:21
Beitrag #325


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Hallo , wäre jemand mal so nett und würde mir das mal auf Deutsch übersetzen blink.gif



Es geht um die Tilgungszeit


http://www.ra-karlbrenner.de/alkolholstraftaten-tilgung.htm


Vielen dank


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RA XDiver
Beitrag 05.03.2005, 19:23
Beitrag #326


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Sven, wir haben Dir, meine ich, bereits mehrfach gesagt, dass Du nichts zu befürchten hast, soweit Deine Eintragung 16 Jahre her ist. Die ist gelöscht und kann nicht mehr verwendet werden.

Solltest Du allerdings die 185 Tage nicht sauber nachweisen können, hast Du ein Problem. Zwar nicht mit einer NU, aber u.U. mit einer Rücknahme durch CZ.


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Gast_Gast_Sven_*
Beitrag 05.03.2005, 20:15
Beitrag #327





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Zitat (XDiver @ 05.03.2005, 19:23)
Solltest Du allerdings die 185 Tage nicht sauber nachweisen können, hast Du ein Problem. Zwar nicht mit einer NU, aber u.U. mit einer Rücknahme durch CZ.

meinst du wirklich das Tschechien die FS die vor dem 17.01.05 erteilt wurden wieder einziehen könnte ?
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Perplex
Beitrag 05.03.2005, 20:44
Beitrag #328


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Zitat (Gast_Sven @ 05.03.2005, 20:15)
Zitat (XDiver @ 05.03.2005, 19:23)
Solltest Du allerdings die 185 Tage nicht sauber nachweisen können, hast Du ein Problem. Zwar nicht mit einer NU, aber u.U. mit einer Rücknahme durch CZ.

meinst du wirklich das Tschechien die FS die vor dem 17.01.05 erteilt wurden wieder einziehen könnte ?

Nein, weil eine polizeiliche Meldung wie bei uns gibt es in Tschechien nicht. Die Anmeldung läuft dort nach dem Hausbuchprinzip, ähnlich wie in der früheren DDR ab. Wenn also Zweifel an deinem Aufenthalt in Tschechien bestehen, dann geht ein tschechischer cop.gif dort vorbei & fragt nach ob Du da wohnst. Wird das bestätigt, dann wars das auch. Deutsche Behörden können in Tschechien nicht gerichtsverwertbar tätig werden.
biggrin.gif biggrin.gif biggrin.gif wavey.gif


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Gast_Gast_gast_*
Beitrag 05.03.2005, 20:53
Beitrag #329





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Zitat (Levent @ 05.03.2005, 18:46)
Zitat (monerle @ 05.03.2005, 12:13)
Ich habe gestern Post bekommen, muss nun auch bis zum 15.Mai eine positive MPU vorlegen.....
.....es führt wohl wirklich kein Weg dran vorbei. sad.gif

@Monerle

Das tut mir leid für dich , ich muss am 15.April eine positive vorlegen.
Werde aber meinen Antrag auf wiedererteilung zurück ziehen.


Gruss Levent

@ levent,
was heisst, du hast den Antrag zurückgezogen? Du hast doch in D keinen gestellt, oder?
Was passiert denn nun, wenn man einen Antrag auf Wiedererteilung der FE stellt, die FS-Behörde einen Brief sendet, MPU und man dann den Antrag zurücknimmt.
Steht dieser "Breif" irgendwo drin oder muß die FS-Stelle das vernichten?
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Gast_Gast_Gast_*
Beitrag 05.03.2005, 21:01
Beitrag #330





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Oder nehmen wir einen anderen Fall. Man stellt keinen Antrag Auf Wiedererteilung, die FS-Stelle erfährt von z.B. "Verurteilungen" (2) aufgrund von 6 und 7 gr Marihuana.

Danach erwirbt man einen CZ-FS.
Frage? Wie reagiert die Führerscheinstelle, bzw könnte reagieren, wenn ich in eine Pol.-Kontrolle komme.
Ist es sicher, dass die Pol. die Daten von dem CZ-FS an die FS-Stelle weitergibt?
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Perplex
Beitrag 05.03.2005, 21:29
Beitrag #331


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Zitat (Gast_Gast @ 05.03.2005, 21:01)
Frage? Wie reagiert die Führerscheinstelle, bzw könnte reagieren, wenn ich in eine Pol.-Kontrolle komme.
Ist es sicher, dass die Pol. die Daten von dem CZ-FS an die FS-Stelle weitergibt?

Warscheinlichkeit von 50% !!!
Sind die police.gif police.gif lieb.gif , dann passiert nichts.
Sind sie ranting.gif , dann gibt's eine Meldung. crybaby.gif


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Gast_Gast_Gast_*
Beitrag 05.03.2005, 21:40
Beitrag #332





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danke@t.
was könnte denn die fs-Stelle machen?
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Perplex
Beitrag 05.03.2005, 21:52
Beitrag #333


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Zitat (Gast_Gast @ 05.03.2005, 21:40)
danke@t.
was könnte denn die fs-Stelle machen?

Dann schau mal hier nach! (03.03.2005, 01:28) book.gif


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Gast_Gast_Gast_*
Beitrag 05.03.2005, 22:07
Beitrag #334





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also mein Fall: (in aller Ehrlichkeit!)

Im Nov. 03 Unfall mit 0,94 (Blutalkohol). FS durfte ich behalten, Atemtest 0,83.

Im Feb.04 Sicherstellung des S. Strafbefehl 8 Mon. Entzug.
Mit Schreiben...wird diese Maßnahme anerkannt, um drei Monat zu verkürzen...Ja.

Ergo Entzug bis Juli 05.
Dann Wiederbeantragung meiner deuschen FS.
FS-Stelle schickt Aufforderung zum Gutachten,...u.a. mit Begründung auf Sachen, die VERJÄHRT waren. (Beschwerde beim Vorgesetzten und mit Begründung, dass ich zweimal wg. Canabisbesitzes (6 gr und 7. g r.) verurteilt wurde.

Daraufhin habe ich umgehend den Antrag auf Wiedererteilung zurückgenommen.

Im Nov. 04 erwarb ich eine CT-FS.

Frage:
1. Steht die Entscheidung der FS-Stelle novch irgendwo anders als bei der Stelle selber?
2. Die Taten (btg) sind passiert, als ich noch in der Sperrfrist war, bzw. VOR dem Erwerb meiner CZ-FS
Darf die FS-Stelle das verwerten?
Wenn ja, was wird sie wahrschienlich tun?

Soo, alles ehrlich!
Danke für die Antworten:)
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Gast_Gast_Fast_*
Beitrag 05.03.2005, 22:09
Beitrag #335





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So, T. ich hoffe auf deine tatkräftige Mitwierkung...smile.gif
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Gast_Gast_Gast_*
Beitrag 05.03.2005, 22:11
Beitrag #336





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... natürlich auch auf die Mithilfe aller anderen...smile.gif
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Perplex
Beitrag 05.03.2005, 22:14
Beitrag #337


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Zitat (Gast_Fast @ 05.03.2005, 22:09)
So, T. ich hoffe auf deine tatkräftige Mitwierkung...smile.gif

??? blink.gif


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Perplex
Beitrag 05.03.2005, 22:19
Beitrag #338


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Zitat (Gast_Gast @ 05.03.2005, 22:11)
... natürlich auch auf die Mithilfe aller anderen...smile.gif

Lass Dich mal registrieren! huh.gif


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Gast_Gast_Gast_*
Beitrag 05.03.2005, 22:25
Beitrag #339





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Regisrieren? Ist doch nicht mein pc...smile.gif
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frankenstein
Beitrag 05.03.2005, 22:34
Beitrag #340


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@Gast_Gast

Vor lauter nicht registrierten Guest`s fehlt hier manchmal der Durchblick!

Deine Kommentare, ich hoffe es waren Deine, geben nicht viel her! think.gif

Also, bitte anmelden!!!!!

Nur so kann hier eine vernünftige Diskusion weitergeführt werden!

P.S.: Das gilt auch für alle anderen Teilnehmer! mad.gif


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Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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Gast_Guest_*
Beitrag 05.03.2005, 22:39
Beitrag #341





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Hab gerade einen Freund von mir Getroffen.Der kam Frisch aus der Cz.
Der sagt,hier in D wird soviel Propaganda gemacht gegen den FÜ aus Cz.
Er meint das meiste stimmt einfach nicht.Glaubt hier irgendeiner ,da kommt ein Schrieb,egal von wem,mit der Auforderung den Fü einzuziehen,und dann Springen die Tschechen??
Die lassen sich von den D doch nicht die Butter oder die Wurst vom Brot ziehen.
Die wollen auch verdienen.
Oder gibts hier die MPU umsonst?
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Gast_Guest_*
Beitrag 05.03.2005, 22:54
Beitrag #342





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Die deutsche Handhabe,bei jedem sich hierniederlasenden EU Bürger,Eignungsbedenken anmelden zu können (diese bedenken lassen sich Theoretisch auf 360 000 000 anwenden ), und diese nur durch eine innerdeutsch Deutsche MPU zu beseitigen wiedespricht schon EU Recht.
Es bleibt einzig das Problem der NU untersagung.
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RA XDiver
Beitrag 05.03.2005, 23:05
Beitrag #343


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Zitat
Die deutsche Handhabe,bei jedem sich hierniederlasenden EU Bürger,Eignungsbedenken anmelden zu können (diese bedenken lassen sich Theoretisch auf 360 000 000 anwenden ), und diese nur durch eine innerdeutsch Deutsche MPU zu beseitigen wiedespricht schon EU Recht.


Wieso widerspricht das EU-Recht? Die EU hat den Mitgliedsstaaten ausdrücklich die Hoheit über diesen Bereich gelassen. Deutschland hat davon Gebrauch gemacht. Nur deswegen, weil andere Länder das so nicht gemacht haben, ist es lange nicht rechtswidrig.


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Levent
Beitrag 05.03.2005, 23:07
Beitrag #344


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Zitat (Gast_gast @ 05.03.2005, 20:53)
Zitat (Levent @ 05.03.2005, 18:46)
Zitat (monerle @ 05.03.2005, 12:13)
Ich habe gestern Post bekommen, muss nun auch bis zum 15.Mai eine positive MPU vorlegen.....
.....es führt wohl wirklich kein Weg dran vorbei. sad.gif

@Monerle

Das tut mir leid für dich , ich muss am 15.April eine positive vorlegen.
Werde aber meinen Antrag auf wiedererteilung zurück ziehen.


Gruss Levent

@ levent,
was heisst, du hast den Antrag zurückgezogen? Du hast doch in D keinen gestellt, oder?
Was passiert denn nun, wenn man einen Antrag auf Wiedererteilung der FE stellt, die FS-Behörde einen Brief sendet, MPU und man dann den Antrag zurücknimmt.
Steht dieser "Breif" irgendwo drin oder muß die FS-Stelle das vernichten?

Gast_Gast

Hallo
Also ich hatte ja einen antrag auf wiedererteilung gestellt nach dem meine sperrfrist abgelaufen war. Nun habe ich ja nur bis zum 15 April zeit , und ich denke einfach das diese zeit einfach zu kurz ist um mich auf die MPU vorzubereiten , dazu gehört auch das ich meine leberwerte nachsehen lasse.
Nun werd ich den antrag zurück nehmen, und dann vor ablauf der restlichen 7 monate einen neuen antrag stellen. Ich habe mit heute noch genau 7 monate zeit , denn überstreite ich dieses 7 monate dann ist mein FS 24 weg , und ich müsste ihn dann zum 4 mal neu machen.


Gruss Levent


PS:HAT JEMAND DAS WAS ICH UM 19:21 GEPOSTET HATTE MAL DURCH GELESEN ! ! !


http://www.ra-karlbrenner.de/alkolholstraftaten-tilgung.htm


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RA XDiver
Beitrag 05.03.2005, 23:09
Beitrag #345


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Zitat
ich denke einfach das diese zeit einfach zu kurz ist um mich auf die MPU vorzubereiten , dazu gehört auch das ich meine leberwerte nachsehen lasse.


Bist Du Dir sicher, dass die Fragestellung bei Dir "Alkohol" ist? Ich könnte mir da nochg was anderes vorstellen. Und dafür brauchst Du keine Leberwerte.

Zitat
PS:HAT JEMAND DAS WAS ICH UM 19:21 GEPOSTET HATTE MAL DURCH GELESEN ! ! !


Was willst Du genau wissen? Das ist lediglich ein Urteil in dem bestätigt wird, dass auch Alttaten verwertet werden können, wenn sie nach altem Recht verjährt sind, aufgrund der, zwischenzeitlich eingetretenen, Gesetzesänderung aber weiter verwendet werden dürfen (nämlich nach neuen Tilgungsregeln).


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Levent
Beitrag 05.03.2005, 23:13
Beitrag #346


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@XDriver

Klar , stimmt schon da es noch andere fragen geben wird seitens MPU stelle, aber das mit dem Alkohol wird wohl auch eine rolle spielen, und das ich dafür dann auch die leber werte brauche, muss ich es so machen.


Oder hast du einen anderen vorschlag zu machen , wie ich es machen könnte .
Ich denke das es so besser wäre , wenn ich den antrag zurück ziehe.


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Gast_Gast1_*
Beitrag 05.03.2005, 23:14
Beitrag #347





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Zitat (Gast_Gast @ 05.03.2005, 22:07)
also mein Fall: (in aller Ehrlichkeit!)

Im Nov. 03 Unfall mit 0,94 (Blutalkohol). FS durfte ich behalten, Atemtest 0,83.

Im Feb.04 Sicherstellung des S. Strafbefehl 8 Mon. Entzug.
Mit Schreiben...wird diese Maßnahme anerkannt, um drei Monat zu verkürzen...Ja.

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Darf die FS-Stelle das verwerten?
Wenn ja, was wird sie wahrschienlich tun?

Soo, alles ehrlich!
Danke für die Antworten:)

Bekomme icun:) einige 'Antworten?

Danke
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RA XDiver
Beitrag 05.03.2005, 23:22
Beitrag #348


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Hi Levent,

ich vermute halt, dass bei Dir vielmehr die Rechtstreue als der Alkohol eine Rolle spielt. Um diese Zweifel auszuräumen bedarf es aber keiner Leberwerte sondern vielmehr vernünftiger Argumentation.

Ob Du natürlich den Antrag zurückziehst oder nicht, bleibt Dir überlassen. Wenn Du nicht glaubst, die MPU bestehen zu können, wäre Rückzug natürlich besser.


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Perplex
Beitrag 06.03.2005, 02:53
Beitrag #349


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Ich habe da mal ne’ Frage. unsure.gif

Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot & der von einem Gericht verhängte Sperre vor der keine Fahrerlaubnis beantragt werden darf? dry.gif


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Levent
Beitrag 06.03.2005, 05:05
Beitrag #350


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@Tommy

Also eine Sperre besagt das du vor abluf einer verhängeten Sprerre keinen FS machen darfst, und ein Fahrverbot besagt das du nicht fahren darfst , das würde heißen das du egal mit was für einem FS du Fahren wolltest , es nicht dürftes .


Ich hoffe es war so richtig ...



Gruss Levent


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 09:42