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#311
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Ich habe immer noch 2 Wege offen:
1. Ich berufe mich auf geltendes Recht, spare viel Geld & riskiere eine Nutzungsuntersagung mit Sofortvollzug. ![]() ![]() ![]() 2. Ich vermeide Ärger & versuche die MPU zu bestehen. ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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#312
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Die Führerscheinbehörde in Berlin hatte mich verarscht. Ich wollte erst eine MPU machen & danach erst einen Antrag auf Widererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Das war nicht möglich. Kein Mensch, ohne Fahrerlaubnis, darf eine MPU machen ohne Führerscheinantrag.
![]() Heute ist es doch möglich. ![]() Warum? Weil ich eine CZ-Fahrerlaubnis habe! ![]() -------------------- (\_/)
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Gast_Guest_* |
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#313
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Zitat (Thommy Bumm @ 05.03.2005, 04:44) Die Führerscheinbehörde in Berlin hatte mich verarscht. Ich wollte erst eine MPU machen & danach erst einen Antrag auf Widererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Das war nicht möglich. Kein Mensch, ohne Fahrerlaubnis, darf eine MPU machen ohne Führerscheinantrag. ![]() Heute ist es doch möglich. ![]() Warum? Weil ich eine CZ-Fahrerlaubnis habe! ![]() Und damit hast du dir ins eigene Knie geschossen ![]() Sag mal, das darf ja wohl nicht wahr sein das du so einfach ins offene Messer rennst. |
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#314
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 26.12.2004 Wohnort: Grenzgebiet Bayern Mitglieds-Nr.: 7429 ![]() |
Ich habe gestern Post bekommen, muss nun auch bis zum 15.Mai eine positive MPU vorlegen.....
.....es führt wohl wirklich kein Weg dran vorbei. ![]() -------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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Gast_Gast_Sven_* |
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#315
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Zitat (monerle @ 05.03.2005, 12:13) Ich habe gestern Post bekommen, muss nun auch bis zum 15.Mai eine positive MPU vorlegen..... .....es führt wohl wirklich kein Weg dran vorbei. ![]() hi @monorle, wann hasst du deinen FS gemacht und abgeholt, und seit wann ist den Deutschen dieser Schein bekannt. für mich hoffe ich ja immer noch keine MPU machen zu müssen, meine fall liegt ja immerhin schon 16J zurück, /8doc bestätigt dass, das ich sicherlich keine MPU bekommen werde. mir wurde der schein wegen versicherungsbetrug entzogen. |
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Gast_Berliner_* |
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#316
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Nur zur Information nicht zum diskutieren, weil wir die sehr unterschiedlichen Meinungen eh schon kennen.
Habe gestern die Meinung eines weiteren Berliner RA (kein Verkehrsrechtsspezialist) eingeholt, der mir ebenfalls bestätigte, daß eine widerrechtlich ausgesproche NU mit Sofortvollzug keinen rechtlichen Bestand haben kann. Er ist sogar der Meinung, daß man unabhängig von dem Weg über das VG auch noch gegen die FE Behörde rechtlich vorgehen könnte. (evtl. GG 20/3) Leuchtet ja auch irgendwo ein, weil es ja nicht sein kann, daß sich jeder normale Bürger an Recht und Gesetze halten muß, (was ja unzweifelhaft auch sein muß) wärend die Organe der Verwaltung und der Justiz das Recht straflos beugen können wie es ihnen in den Kram passt. Genaueres werde er mir bei Gelegenheit mitteilen. |
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#317
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Genaueres werde er mir bei Gelegenheit mitteilen. Das sollte er auch tun, denn Zitat Er ist sogar der Meinung, daß man unabhängig von dem Weg über das VG auch noch gegen die FE Behörde rechtlich vorgehen könnte. (evtl. GG 20/3) dieses Thema kann nur ein Gericht entscheiden. Ggf. später durch eine Verfassungsbeschwerde. Dafür müsste allerdings der Rechtsweg erschöpft sein. Ansonsten kann das Argument des Art. 20 GG allerhöchstens im vorherigen, ohnehin anhängigen Verfahren angeführt werden. Und auch dort wird das VG wohl anderer Meinung sein. Nicht zuletzt hat der Anwalt nicht viel anderes gesagt, als wir hier. Keinen Bestand haben heisst nicht automatisch "unwirksam sein" sondern vielmehr, dass ggf. eine Aufhebung durch das VG erfolgt. Im Endeffekt ist jede Klage gegen einen VA ein Ausfluss des Art. 20 III GG, zumindest, wenn der VA durch das Gericht aufgehoben wird. -------------------- |
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Gast_Berliner_* |
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#318
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Zitat (XDiver @ 05.03.2005, 15:16) Ansonsten kann das Argument des Art. 20 GG allerhöchstens im vorherigen, ohnehin anhängigen Verfahren angeführt werden. Und auch dort wird das VG wohl anderer Meinung sein. Ja bist Du denn nicht der Meinung, daß GG20/3 IMMER UND ÜBERALL Anwendung finden MUSS, egal ob in VA´s Gerichtsentscheidungen usw. Wie kann das VG da anderer Meinung sein ? Andere Meinung heißt in diesem Fall schlicht und ergreifend RECHTSBEUGUNG. Und es sind schon einige (wenn ich auch zugeben muß sehr wenige, um nicht zu sagen viel zu wenige) Richter deswegen verurteilt, oder zumindestens ihres Amtes enthoben worden. Das Problem ist doch heute einfach, daß so mancher Richter in seiner überheblich arroganten Art zwischen "Richterlicher Unabhängigkeit" und Narrenfreiheit leider nicht unterscheiden kann. |
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#319
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 11.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8331 ![]() |
Habe zwar noch keine NU -bin ja auch noch nicht kontrolliert worden- setze aber meine Vorbereitung auf eine MPU trotzdem fort. Ich war heute bei meiner "alten" Therapiestelle, die ich seit meiner Entscheidung von vor 6 Monaten eine CZ-FE zu machen nicht mehr aufgesucht hatte, um meine Entscheidung bekannt zu geben.
Punkt 1) die ganze Angelegenheit mit EU-FE u. NU ist denen logischerweise schon sehr gur bekannt. Am Montag haben die den ersten "Kunden" der wg. NU eine MPU ablegen wird. Bin mal gespannt wie das ausgeht... ich werde berichten... Punkt 2) mir wurde gesagt, dass hier in NRW folgende Vorgehensweise angewandt wird: wenn jemand mit ausländischen Führerschein angehalten wird, so wird das Strassenverkehrsamt telefonisch entsprechend informiert Punkt 3) ich benötige ca. 9-12 Monate für die Vorbereitung. Es ist aber möglich, dass wenn ich in ca. 3 Monaten angehalten werde mit der FS-Stelle zu sprechen, um die obligatorischen 2 Monate MPU-Vorlage-Zeit zu strecken. "Meine" FS-Stelle in Bergheim soll in solchen Angelegenheiten ganz human sein und mein Anwalt kann sehr gut mit denen. Das nur mal so zwischendurch für die, die wie ich alles dagegen tun möchten den FS noch einmal zu verlieren. Auch wenn ich gegenüber D klein nachgeben muss ![]() |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#320
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Zitat (Kermit007 @ 05.03.2005, 16:55) Auch wenn ich gegenüber D klein nachgeben muss ![]() Abwarten, noch ist nichts bestandkräftig entschieden! EuGH-Standpunkt: 2. Dagegen kann ein Mitgliedstaat nach Artikel 8 Absatz 4 dieser Richtlinie eine solche Anerkennung versagen, wenn seine zuständigen Stellen gegen den Inhaber des fraglichen Führerscheins eine Maßnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung der Fahrerlaubnis angeordnet haben, solange diese Maßnahme noch nicht in vollem Umfang vollzogen ist und damit ihre Wirkungen noch nicht erschöpft sind. Dagen bisher nur VG, München, nach Geiger: Die Wirkung ist erst erst mit Ablauf der Tilgungsfrist (5+10 J.) erschöpft. EU-Recht ist vorangig! |
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#321
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 75 Beigetreten: 31.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5305 ![]() |
Es ist egal in welchem Bundesland man wohnt. Die Innenminister der Länder haben sich auf eine einheitliche Vorgehensweise geeinigt. Also, entweder man nutzt seinen FS nicht in D. oder man stellt sich darauf ein, eine MPU machen zu müssen. Es werden nur diese EU-FS Besitzer verschont, die den FS aus Kostengründen im EU Ausland gemacht haben, und diejenigen bei denen die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Daß der FS in D auch ohne Wohnsitzerfüllung anzuerkennen ist, daran kann D nicht rütteln. Also bleibt nur der Weg der Nutzungsuntersagung, bei Nichtbeibringung einer Pos. MPU. Bis über diese fragwürdige Praxis entschieden ist, können Jahre vergehen.
MfG. Cab. |
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#322
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 ![]() |
Zitat (monerle @ 05.03.2005, 12:13) Ich habe gestern Post bekommen, muss nun auch bis zum 15.Mai eine positive MPU vorlegen..... .....es führt wohl wirklich kein Weg dran vorbei. ![]() @Monerle Das tut mir leid für dich , ich muss am 15.April eine positive vorlegen. Werde aber meinen Antrag auf wiedererteilung zurück ziehen. Gruss Levent -------------------- |
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#323
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 11.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8331 ![]() |
Zitat (Johnnie Walker @ 05.03.2005, 17:43) Zitat (Kermit007 @ 05.03.2005, 16:55) Auch wenn ich gegenüber D klein nachgeben muss ![]() Abwarten, noch ist nichts bestandkräftig entschieden! EuGH-Standpunkt: 2. Dagegen kann ein Mitgliedstaat nach Artikel 8 Absatz 4 dieser Richtlinie eine solche Anerkennung versagen, wenn seine zuständigen Stellen gegen den Inhaber des fraglichen Führerscheins eine Maßnahme der Einschränkung, der Aussetzung, des Entzugs oder der Aufhebung der Fahrerlaubnis angeordnet haben, solange diese Maßnahme noch nicht in vollem Umfang vollzogen ist und damit ihre Wirkungen noch nicht erschöpft sind. Dagen bisher nur VG, München, nach Geiger: Die Wirkung ist erst erst mit Ablauf der Tilgungsfrist (5+10 J.) erschöpft. EU-Recht ist vorangig! Und was habe ich davon, wenn mir D trotzdem eine NU ausspricht? Die NU muss nun einmal von mir einhalten werden! |
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Gast_Gast_Sven_* |
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#324
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Zitat (Cabarete @ 05.03.2005, 17:50) Es ist egal in welchem Bundesland man wohnt. Die Innenminister der Länder haben sich auf eine einheitliche Vorgehensweise geeinigt. Also, entweder man nutzt seinen FS nicht in D. oder man stellt sich darauf ein, eine MPU machen zu müssen. Es werden nur diese EU-FS Besitzer verschont, die den FS aus Kostengründen im EU Ausland gemacht haben, und diejenigen bei denen die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Daß der FS in D auch ohne Wohnsitzerfüllung anzuerkennen ist, daran kann D nicht rütteln. Also bleibt nur der Weg der Nutzungsuntersagung, bei Nichtbeibringung einer Pos. MPU. Bis über diese fragwürdige Praxis entschieden ist, können Jahre vergehen. MfG. Cab. wo her hast du diese information ............. ? das würde für mich heisen ich könnte meinen CZ-FS ohne problem in eine D umschreiben lassen. Aber wenn ich da was schriftliches in den Händen hätte, wäre mir wohler im bauch. |
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#325
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Hallo , wäre jemand mal so nett und würde mir das mal auf Deutsch übersetzen
![]() Es geht um die Tilgungszeit http://www.ra-karlbrenner.de/alkolholstraftaten-tilgung.htm Vielen dank -------------------- |
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#326
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Sven, wir haben Dir, meine ich, bereits mehrfach gesagt, dass Du nichts zu befürchten hast, soweit Deine Eintragung 16 Jahre her ist. Die ist gelöscht und kann nicht mehr verwendet werden.
Solltest Du allerdings die 185 Tage nicht sauber nachweisen können, hast Du ein Problem. Zwar nicht mit einer NU, aber u.U. mit einer Rücknahme durch CZ. -------------------- |
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Gast_Gast_Sven_* |
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#327
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Zitat (XDiver @ 05.03.2005, 19:23) Solltest Du allerdings die 185 Tage nicht sauber nachweisen können, hast Du ein Problem. Zwar nicht mit einer NU, aber u.U. mit einer Rücknahme durch CZ. meinst du wirklich das Tschechien die FS die vor dem 17.01.05 erteilt wurden wieder einziehen könnte ? |
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#328
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Zitat (Gast_Sven @ 05.03.2005, 20:15) Zitat (XDiver @ 05.03.2005, 19:23) Solltest Du allerdings die 185 Tage nicht sauber nachweisen können, hast Du ein Problem. Zwar nicht mit einer NU, aber u.U. mit einer Rücknahme durch CZ. meinst du wirklich das Tschechien die FS die vor dem 17.01.05 erteilt wurden wieder einziehen könnte ? Nein, weil eine polizeiliche Meldung wie bei uns gibt es in Tschechien nicht. Die Anmeldung läuft dort nach dem Hausbuchprinzip, ähnlich wie in der früheren DDR ab. Wenn also Zweifel an deinem Aufenthalt in Tschechien bestehen, dann geht ein tschechischer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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Gast_Gast_gast_* |
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#329
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Zitat (Levent @ 05.03.2005, 18:46) Zitat (monerle @ 05.03.2005, 12:13) Ich habe gestern Post bekommen, muss nun auch bis zum 15.Mai eine positive MPU vorlegen..... .....es führt wohl wirklich kein Weg dran vorbei. ![]() @Monerle Das tut mir leid für dich , ich muss am 15.April eine positive vorlegen. Werde aber meinen Antrag auf wiedererteilung zurück ziehen. Gruss Levent @ levent, was heisst, du hast den Antrag zurückgezogen? Du hast doch in D keinen gestellt, oder? Was passiert denn nun, wenn man einen Antrag auf Wiedererteilung der FE stellt, die FS-Behörde einen Brief sendet, MPU und man dann den Antrag zurücknimmt. Steht dieser "Breif" irgendwo drin oder muß die FS-Stelle das vernichten? |
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Gast_Gast_Gast_* |
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#330
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Oder nehmen wir einen anderen Fall. Man stellt keinen Antrag Auf Wiedererteilung, die FS-Stelle erfährt von z.B. "Verurteilungen" (2) aufgrund von 6 und 7 gr Marihuana.
Danach erwirbt man einen CZ-FS. Frage? Wie reagiert die Führerscheinstelle, bzw könnte reagieren, wenn ich in eine Pol.-Kontrolle komme. Ist es sicher, dass die Pol. die Daten von dem CZ-FS an die FS-Stelle weitergibt? |
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#331
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Zitat (Gast_Gast @ 05.03.2005, 21:01) Frage? Wie reagiert die Führerscheinstelle, bzw könnte reagieren, wenn ich in eine Pol.-Kontrolle komme. Ist es sicher, dass die Pol. die Daten von dem CZ-FS an die FS-Stelle weitergibt? Warscheinlichkeit von 50% !!! Sind die ![]() ![]() ![]() Sind sie ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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Gast_Gast_Gast_* |
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#332
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danke@t.
was könnte denn die fs-Stelle machen? |
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#333
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Zitat (Gast_Gast @ 05.03.2005, 21:40) danke@t. was könnte denn die fs-Stelle machen? Dann schau mal hier nach! (03.03.2005, 01:28) ![]() -------------------- (\_/)
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Gast_Gast_Gast_* |
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#334
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also mein Fall: (in aller Ehrlichkeit!)
Im Nov. 03 Unfall mit 0,94 (Blutalkohol). FS durfte ich behalten, Atemtest 0,83. Im Feb.04 Sicherstellung des S. Strafbefehl 8 Mon. Entzug. Mit Schreiben...wird diese Maßnahme anerkannt, um drei Monat zu verkürzen...Ja. Ergo Entzug bis Juli 05. Dann Wiederbeantragung meiner deuschen FS. FS-Stelle schickt Aufforderung zum Gutachten,...u.a. mit Begründung auf Sachen, die VERJÄHRT waren. (Beschwerde beim Vorgesetzten und mit Begründung, dass ich zweimal wg. Canabisbesitzes (6 gr und 7. g r.) verurteilt wurde. Daraufhin habe ich umgehend den Antrag auf Wiedererteilung zurückgenommen. Im Nov. 04 erwarb ich eine CT-FS. Frage: 1. Steht die Entscheidung der FS-Stelle novch irgendwo anders als bei der Stelle selber? 2. Die Taten (btg) sind passiert, als ich noch in der Sperrfrist war, bzw. VOR dem Erwerb meiner CZ-FS Darf die FS-Stelle das verwerten? Wenn ja, was wird sie wahrschienlich tun? Soo, alles ehrlich! Danke für die Antworten:) |
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Gast_Gast_Fast_* |
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#335
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So, T. ich hoffe auf deine tatkräftige Mitwierkung...
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Gast_Gast_Gast_* |
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#336
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... natürlich auch auf die Mithilfe aller anderen...
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#337
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Zitat (Gast_Fast @ 05.03.2005, 22:09) So, T. ich hoffe auf deine tatkräftige Mitwierkung... ![]() ??? ![]() -------------------- (\_/)
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#338
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (Gast_Gast @ 05.03.2005, 22:11) ... natürlich auch auf die Mithilfe aller anderen... ![]() Lass Dich mal registrieren! ![]() -------------------- (\_/)
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Gast_Gast_Gast_* |
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#339
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Guests ![]() |
Regisrieren? Ist doch nicht mein pc...
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#340
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4972 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4923 ![]() |
@Gast_Gast
Vor lauter nicht registrierten Guest`s fehlt hier manchmal der Durchblick! Deine Kommentare, ich hoffe es waren Deine, geben nicht viel her! ![]() Also, bitte anmelden!!!!! Nur so kann hier eine vernünftige Diskusion weitergeführt werden! P.S.: Das gilt auch für alle anderen Teilnehmer! ![]() -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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Gast_Guest_* |
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#341
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Hab gerade einen Freund von mir Getroffen.Der kam Frisch aus der Cz.
Der sagt,hier in D wird soviel Propaganda gemacht gegen den FÜ aus Cz. Er meint das meiste stimmt einfach nicht.Glaubt hier irgendeiner ,da kommt ein Schrieb,egal von wem,mit der Auforderung den Fü einzuziehen,und dann Springen die Tschechen?? Die lassen sich von den D doch nicht die Butter oder die Wurst vom Brot ziehen. Die wollen auch verdienen. Oder gibts hier die MPU umsonst? |
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Gast_Guest_* |
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#342
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Guests ![]() |
Die deutsche Handhabe,bei jedem sich hierniederlasenden EU Bürger,Eignungsbedenken anmelden zu können (diese bedenken lassen sich Theoretisch auf 360 000 000 anwenden ), und diese nur durch eine innerdeutsch Deutsche MPU zu beseitigen wiedespricht schon EU Recht.
Es bleibt einzig das Problem der NU untersagung. |
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#343
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Die deutsche Handhabe,bei jedem sich hierniederlasenden EU Bürger,Eignungsbedenken anmelden zu können (diese bedenken lassen sich Theoretisch auf 360 000 000 anwenden ), und diese nur durch eine innerdeutsch Deutsche MPU zu beseitigen wiedespricht schon EU Recht. Wieso widerspricht das EU-Recht? Die EU hat den Mitgliedsstaaten ausdrücklich die Hoheit über diesen Bereich gelassen. Deutschland hat davon Gebrauch gemacht. Nur deswegen, weil andere Länder das so nicht gemacht haben, ist es lange nicht rechtswidrig. -------------------- |
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#344
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 ![]() |
Zitat (Gast_gast @ 05.03.2005, 20:53) Zitat (Levent @ 05.03.2005, 18:46) Zitat (monerle @ 05.03.2005, 12:13) Ich habe gestern Post bekommen, muss nun auch bis zum 15.Mai eine positive MPU vorlegen..... .....es führt wohl wirklich kein Weg dran vorbei. ![]() @Monerle Das tut mir leid für dich , ich muss am 15.April eine positive vorlegen. Werde aber meinen Antrag auf wiedererteilung zurück ziehen. Gruss Levent @ levent, was heisst, du hast den Antrag zurückgezogen? Du hast doch in D keinen gestellt, oder? Was passiert denn nun, wenn man einen Antrag auf Wiedererteilung der FE stellt, die FS-Behörde einen Brief sendet, MPU und man dann den Antrag zurücknimmt. Steht dieser "Breif" irgendwo drin oder muß die FS-Stelle das vernichten? Gast_Gast Hallo Also ich hatte ja einen antrag auf wiedererteilung gestellt nach dem meine sperrfrist abgelaufen war. Nun habe ich ja nur bis zum 15 April zeit , und ich denke einfach das diese zeit einfach zu kurz ist um mich auf die MPU vorzubereiten , dazu gehört auch das ich meine leberwerte nachsehen lasse. Nun werd ich den antrag zurück nehmen, und dann vor ablauf der restlichen 7 monate einen neuen antrag stellen. Ich habe mit heute noch genau 7 monate zeit , denn überstreite ich dieses 7 monate dann ist mein FS 24 weg , und ich müsste ihn dann zum 4 mal neu machen. Gruss Levent PS:HAT JEMAND DAS WAS ICH UM 19:21 GEPOSTET HATTE MAL DURCH GELESEN ! ! ! http://www.ra-karlbrenner.de/alkolholstraftaten-tilgung.htm -------------------- |
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#345
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat ich denke einfach das diese zeit einfach zu kurz ist um mich auf die MPU vorzubereiten , dazu gehört auch das ich meine leberwerte nachsehen lasse. Bist Du Dir sicher, dass die Fragestellung bei Dir "Alkohol" ist? Ich könnte mir da nochg was anderes vorstellen. Und dafür brauchst Du keine Leberwerte. Zitat PS:HAT JEMAND DAS WAS ICH UM 19:21 GEPOSTET HATTE MAL DURCH GELESEN ! ! ! Was willst Du genau wissen? Das ist lediglich ein Urteil in dem bestätigt wird, dass auch Alttaten verwertet werden können, wenn sie nach altem Recht verjährt sind, aufgrund der, zwischenzeitlich eingetretenen, Gesetzesänderung aber weiter verwendet werden dürfen (nämlich nach neuen Tilgungsregeln). -------------------- |
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#346
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@XDriver
Klar , stimmt schon da es noch andere fragen geben wird seitens MPU stelle, aber das mit dem Alkohol wird wohl auch eine rolle spielen, und das ich dafür dann auch die leber werte brauche, muss ich es so machen. Oder hast du einen anderen vorschlag zu machen , wie ich es machen könnte . Ich denke das es so besser wäre , wenn ich den antrag zurück ziehe. -------------------- |
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Gast_Gast1_* |
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Beitrag
#347
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Zitat (Gast_Gast @ 05.03.2005, 22:07) also mein Fall: (in aller Ehrlichkeit!) Im Nov. 03 Unfall mit 0,94 (Blutalkohol). FS durfte ich behalten, Atemtest 0,83. Im Feb.04 Sicherstellung des S. Strafbefehl 8 Mon. Entzug. Mit Schreiben...wird diese Maßnahme anerkannt, um drei Monat zu verkürzen...Ja. Ergo Entzug bis Juli 05. Dann Wiederbeantragung meiner deuschen FS. FS-Stelle schickt Aufforderung zum Gutachten,...u.a. mit Begründung auf Sachen, die VERJÄHRT waren. (Beschwerde beim Vorgesetzten und mit Begründung, dass ich zweimal wg. Canabisbesitzes (6 gr und 7. g r.) verurteilt wurde. Daraufhin habe ich umgehend den Antrag auf Wiedererteilung zurückgenommen. Im Nov. 04 erwarb ich eine CT-FS. Frage: 1. Steht die Entscheidung der FS-Stelle novch irgendwo anders als bei der Stelle selber? 2. Die Taten (btg) sind passiert, als ich noch in der Sperrfrist war, bzw. VOR dem Erwerb meiner CZ-FS Darf die FS-Stelle das verwerten? Wenn ja, was wird sie wahrschienlich tun? Soo, alles ehrlich! Danke für die Antworten:) Bekomme icun:) einige 'Antworten? Danke |
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Beitrag
#348
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Hi Levent,
ich vermute halt, dass bei Dir vielmehr die Rechtstreue als der Alkohol eine Rolle spielt. Um diese Zweifel auszuräumen bedarf es aber keiner Leberwerte sondern vielmehr vernünftiger Argumentation. Ob Du natürlich den Antrag zurückziehst oder nicht, bleibt Dir überlassen. Wenn Du nicht glaubst, die MPU bestehen zu können, wäre Rückzug natürlich besser. -------------------- |
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#349
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Ich habe da mal ne’ Frage.
![]() Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot & der von einem Gericht verhängte Sperre vor der keine Fahrerlaubnis beantragt werden darf? ![]() -------------------- (\_/)
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#350
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@Tommy
Also eine Sperre besagt das du vor abluf einer verhängeten Sprerre keinen FS machen darfst, und ein Fahrverbot besagt das du nicht fahren darfst , das würde heißen das du egal mit was für einem FS du Fahren wolltest , es nicht dürftes . Ich hoffe es war so richtig ... Gruss Levent -------------------- |
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#351
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Zitat (XDiver @ 05.03.2005, 23:22) Hi Levent, Ob Du natürlich den Antrag zurückziehst oder nicht, bleibt Dir überlassen. Wenn Du nicht glaubst, die MPU bestehen zu können, wäre Rückzug natürlich besser. @XDiver Ich danke dir für deine Antwort ![]() ICh denke das ich den antrag zurück ziehen werde, und dann zur einer MPU Beratung gehe a 2x6 stunden . -------------------- |
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#352
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Zitat (Levent @ 06.03.2005, 05:05) @Thommy Also eine Sperre besagt das du vor Ablauf einer verhängten Sperre keinen FS machen darfst, und ein Fahrverbot besagt das du nicht fahren darfst, das würde heißen das du egal mit was für einem FS du fahren wolltest, es nicht dürftest. Ich hoffe es war so richtig ... Gruss Levent Das bedeutet doch, sagen wir mal, Jemand verliert nach einer TF (1,6‰) seinen deutschen Führerschein (sofortige Beschlagnahme), & geht am nächsten Tag ins Ausland um einen neuen Führerschein zu machen. Zweiter Wohnsitz kann ja schon länger im Ausland vorliegen. Der Lebensmittelpunkt kann sich ja auch schon länger im Ausland befinden. Die ![]() ![]() ![]() Frage: 1. Darf er vor der Verhandlung in Deutschland fahren? 2. Darf er während der Sperre für eine Neuerteilung in Deutschland fahren? 3. Darf er danach in Deutschland fahren? Denkbar wäre auch eine polizeiliche Abmeldung in Deutschland mit Angabe der ausländischen Adresse, um die Gerichtsverhandlung nicht zu verpassen. OK, bei bekannt werden des EU-Führerscheins nach der Verhandlung wird Deutschland eine MPU fordern. Noch eine denkbare Variante, wenn die ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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#353
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1. EU-FE die vor oder während einer Sperzeit -oder Fahrverbot- ausgestellt werden sind hier IMHO nicht gültig -> also fährst Du dann ohne FE
2. Und wenn Du den D FS wirklich so ohne weiteres in einen z.B. CZ umschreiben kannst, dann musst Du den D in CZ abgeben. Du müsstest hier also später -wenn Du den Lappen abgeben musst- behaupten, Du hättest den D FS verloren. Wenn Du dann mal angehalten wirst trifft wieder Punkt 1 zu. |
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#354
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@Kermit007
Danke für die Antwort! Das heist doch Sperrzeit für eine Wiedererteilung & ein Fahrverbot sind das Gleiche. MfG Thommy Bumm ![]() -------------------- (\_/)
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#355
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Um mal ganz kurz den Unterschied zu erklären:
Ein FV darf maximal für die Dauer von drei Monaten verhängt werden. In dieser Zeit ist der FS in amtliche Verwahrung zu geben. Am Ende des FV erhält man seinen FS zurück und darf ab dann wieder fahren. Beim Entzug der FE wird die Fahrerlaubnis entzogen, der FS wird eingezogen. Vor Ablauf der ausgesprochenen Sperre darf keine neue FE erteilt werden. Die Mindestsperrfrist beträgt 6 Monate (Ausnahmsweise 3 Monate). Am Ende der Sperrfrist muss man einen komplett neuen FS beantragen. Der alte wurde vernichtet. Jedenfalls darf man weder während eines FV noch einer laufenden Sperrfrist ein Fzg. in D führen. Beides wäre strafbar. Hast Du vor dem Entzug der (dt.) FE ebenfalls eine andere EU-FE erworben, so erlischt auch für diese das Nutzungsrecht in D. Es lebt am Ende der Sperrfrist auch nicht wieder auf. D.h.: Auch nach der Sperre darfst DU mit einem, vor der Sperre erworbenen CZ-Schein in D nicht fahren (das korrespondiert übrigens zu 100% mit EU-Recht). -------------------- |
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#356
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@Kermit007
Jetzt hab ich’s verstanden. Wenn ich den deutschen Schein im Ausland umschreibe, dann gebe ich ihn auch dort ab. Nach der Sperre in Deutschland stelle ich im Ausland einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Dort steht dann ein neues Datum drauf. Wenn ich ihn dann dort ohne MPU bekomme, dann fahre ich in Deutschland so lange rum bis die Führerscheinbehörde in Deutschland Wind davon bekommt. Dann gibt’s in Deutschland die MPU oder eine Nutzungsuntersagung. ![]() Das ist dann aber mindesten besser als ein deutscher Führerschein. ![]() Das ist doch mindestens ein Grund einen ausländischen Führerschein nie in einen deutschen Führerschein umzutauschen. ![]() -------------------- (\_/)
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Zitat Wenn ich den deutschen Schein im Ausland umschreibe, dann gebe ich ihn auch dort ab. Fast richtig. Das dt. Gericht wird Dir durch Urteil den CZ-FS einziehen, also wegnehmen. In der Folge wird der Schein dann mit der Mitteilung über den Grund der Einziehung nach CZ zurückgeschickt. Ansonsten geht´s dann weiter, wie von Dir geschrieben. -------------------- |
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#358
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Danke XDiver!
Das waren jetzt alles nur hypothetische Fragen. In meinem Fall werde ich trotz meiner CZ-Fahrerlaubnis eine MPU machen. Übrig bleiben dann aber noch die 13 Punkte. Dürfte kein Problem für mich werden. Ich hatte ja vorher 14 Jahre auch keine Punkte bekommen. Die Punkte würden dann nächstes Jahr gelöscht werden, weil 5 Jahre ohne neue Punkte. MfG Thommy Bumm ![]() -------------------- (\_/)
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#359
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Zitat Übrig bleiben dann aber noch die 13 Punkte. Wohl eher nicht. Durch den Entzug der FE (ich nehme mal an, den hat es bei Dir gegeben, oder hast Du ihn freiwillig abgegeben?) wurde Dein Punktekonto gelöscht und steht bei sauberen 0 Pkt. -------------------- |
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#360
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Zitat (XDiver @ 06.03.2005, 12:47) Wohl eher nicht. Durch den Entzug der FE (ich nehme mal an, den hat es bei Dir gegeben, oder hast Du ihn freiwillig abgegeben?) wurde Dein Punktekonto gelöscht und steht bei sauberen 0 Pkt. Das ist ja toll!!! ![]() Neuer FS, neue MPU = neuer Anfang! ![]() -------------------- (\_/)
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 08:38 |