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#401
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zumindestens eine Pressemitteilung existiert beim VG Berlin nicht. Da wäre ein Aktenzeichen hilfreich.
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Gast_usman_* |
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Kann man nicht den in Deutschland entzogenen Führaschein in einem Eu Mitgliedsstadt neu ausstellen lassen?
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
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#404
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 ![]() |
das steht auch in meinem schreiben:
darin wird zunächst einmal deutlich,dass die nach dem 29.04.04 gestartete desinformationkampagne über die presseorgane nicht gefruchtet hat und die in der zweiten hälfte des kalenderjahres 2004 dann unternommenen versuch,die behörden der anderen eu-mitgliesstaaten zum wiederruf oder zur zurücknahme zu veranlassen aus rein praktischen gründen fehlgeschlagen sind. da sieht man mal in welchem staat wir leben.. der uns versucht so zu verarschen. das verwaltungsgericht der bundeshauptstadt berlin hat dieser praxix daher bereits eine absage erteilt und die dortige strassenverkehrsbehörde in einem durchaus vergleichbaren fall angewiesen,auf die anordnung des sofortvollzuges zu verzichten,die sich dann auch entsprechend einsichtig gezeigt hat. und das stand auch noch drin. mehr will ich hier nicht daraus schreiben.. -------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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#405
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Ich hoffe, er hat wenigstens eine Fundstelle angegeben. Von bloßen Behauptungen zeigen sich Gerichte regelmäßig unbeeindruckt.
Und, bei allem Respekt für den Kollegen: Mit juristischer Argumentation haben zumindest die vorgelegten Passagen nicht viel zu tun. Entweder er bezieht irgendwo in seinem Schreiben dazu auch Stellung, oder ich sehe schwarz für Dich. Reine Gesinnungsaufsätze interessieren bei Gericht niemand. -------------------- |
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#406
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
Zitat (XDiver @ 07.03.2005, 18:03) Ich hoffe, er hat wenigstens eine Fundstelle angegeben. Von bloßen Behauptungen zeigen sich Gerichte regelmäßig unbeeindruckt. Und, bei allem Respekt für den Kollegen: Mit juristischer Argumentation haben zumindest die vorgelegten Passagen nicht viel zu tun. Entweder er bezieht irgendwo in seinem Schreiben dazu auch Stellung, oder ich sehe schwarz für Dich. Reine Gesinnungsaufsätze interessieren bei Gericht niemand. so wie ich verstanden habe hat das gericht schon zugunsten des eu-führerschein besitzer endschieden ![]() |
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#407
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 ![]() |
es ist überall anders eine quelle dabei..und das mit berlin wird er sich nicht aus dem finder gezogen haben.. ich bin sehr zufrieden mit ihm.. besser hätte man nicht schreiben können.. haben sogar zwei von deinen zukünftigen kollegen gesagt die schon mehrere jahre diesen job machen...
-------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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Gast_usman_* |
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#408
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Das habe ich schön gelesen danke
ich werde so wie es zur zeit aussieht min. 5 Jahre nicht in D leben und möchte nicht noch mal Geld für einen Führerschein ausgeben da mein Führerschein ja im Rest der Eu - Mitgliedsstatten uneingeschränkt gültig wäre wenn ich mein Führerschein in meinen Händen hätte wie kann man das zurecht biegen das ein andere Mitgliedsstatt diesen wider ausstellt ? meine sperre läuft am 11.05 aus |
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#409
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Hallo,
als "lau" wuerde ich das Schreiben der FEB ans VG nicht unbedingt bezeichnen, eher als einen typischen Fall von behoerdlicher Standardargumentation, wie man sie in den Faellen halt so antrifft, wenn die Behoerde der Meinung ist, der Antrag gem. §80 VwVG sei abzulehnen: - oeffentliches Interesse an einer NU ueberwiegt - EU-FEB hat ohne Pruefung der vorangegangenen Verfahren erteilt usw. Es wurde ausdruecklich verneint, auf §28 Absatz 4 FeV abzustellen, man habe keine andere Moeglichkeit als eine NU gesehen, dem §3StVG i.V.m. §46FeV Geltung zu verschaffen. Der RA von Gerri (Ja, DER Anwalt ![]() Bei Gerri kommt erschwerend hinzu, dass er mit 30 oder ueber 30km/h geblitzt wurde. Was die Behoerde natuerlich genutzt hat, darauf hinzuweisen, dass er keineswegs unauffaellig am Strassenverkehr teilnimmt, wie er es behauptet hat ... Nun reicht das alleine zwar keinesfalls aus, eine NU zu begruenden. Ich will nicht sagen, dass das jedem passieren kann. Aber es ist zumindest nicht mit Fuehrerscheinentzug bedroht - zumal es ausserhalb einer g.O. war. Aber sie nutzen halt alles ... Gruss, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#410
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 ![]() |
VG München
Hallo, sind ja interessante Neuigkeiten, ich stelle nochmals den Link zum Urteil des VG München hier rein vom 13.01.2005, ich habe es nochmals durchgelesen und darin steht auch, das dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Ich denke dieses Jahr gehts wohl in die heisse Phase vor den Gerichten. Gruss Natrix |
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#411
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 ![]() |
@Filli
Könntest du uns vielleicht verraten in welchem Bundesland du kontrolliert wurdest. Desweiteren macht mich folgendes doch sehr stutzig Zitat Bin Besitzer einer Cz Führerschein. Haben ihn bei der Kontrolle nicht dabei gehabt. Die Polizisten meinten es sei Fahren ohne Fahrerlaubnis, da ich mein Wohnsitz in Deutschland hatte. Hast du dem ![]() Ich kann mir nicht vorstellen dass jemand mit nem ganz "normalen" FS so ein Prozedere über sich ergehen lassen muss. I. d. R. reichts doch mit ner Verwarnung und der Vorlage des FS's bei irgendeiner Polizeiwache innerhalb einer Frist. Und Fahren "ohne" halt ich doch für sehr übertrieben. Der Beitrag wurde von Roland bearbeitet: 07.03.2005, 18:40 -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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#412
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Naja ...
... was heisst hier abgeschlossen ? Es geht ja nicht um die Hauptsache, sondern lediglich um einen Beschluss nach Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO. und da war das Gericht doch ausreichend deutlich: Zitat 3. Der Antrag war daher abzulehnen. Oder ? Und bei Gerri geht es genau um dieses Ding: Nutzung ist untersagt, Antrag gem.§80Abs.5VwGO laeuft, Behoerde hat die Ablehnung mit Standardgruenden begruendet, RA S. haelt mit nicht zitierter Entscheidung dagegen. Entweder er legt nach, oder ich sehe da keinen Grund fuer Freude ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#413
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Ein Blitzmerker !!!
-------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#414
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 ![]() |
Zitat wenn Werner das in die Hand nimmt, is die FE schnell wieder im Haus Na klar Werner wirds schon richten ![]() -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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#415
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Ich habe evtl. die Lösung wegen der Nutzungsuntersagungen!!!
![]() ![]() ![]() Ich hatte mich heute ausführlich mit meiner Führerscheinbehörde unterhalten. Ich bin dort zu äußerst interessanten Erkenntnissen gekommen. ![]() Wer in Deutschland nicht gemeldet ist & im Ausland wohnt, bei dem ist die Führerscheinbehörde in Deutschland nicht zuständig. Wenn eine Nutzungsuntersagung in Deutschland ausgesprochen wurde, dann bleibt sie auf unbestimmte Zeit bestehen, auch wenn man im Ausland wohnt. Man kann allerdings vom Ausland aus bei der Führerscheinbehörde seines früheren Wohnsitzes eine Aufhebung der Nutzungsuntersagung beantragen (formlos). Man kann allerdings auch die Führerscheinbehörde im Ausland veranlassen die Akte, zum Zwecke der Überprüfung der Eignungszweifel in Deutschland, aus Deutschland anzufordern. Im Ausland schickt die dortige Führerscheinbehörde die Akte zu einem Arzt. Der prüft dort nach Aktenlage die karakterlichen & körperlichen Zweifel aus Deutschland nach Landesrecht. Er nimmt die Leberwerte, Blutwerte & räumt die Zweifel aus. Er muss sich natürlich nach den Fragestellungen der deutschen Behörde richten. Beglaubigte Übersetzung muss beigelegt werden. Darüber stellt der Arzt ein Zeugnis aus. Der schickt die Akte zurück zur Führerscheinstelle im Ausland. Die schickt die Akte mit einer beglaubigten Übersetzung nach Deutschland zurück. ![]() Spätestens jetzt dürfte eine Aufhebung der Nutzungsuntersagung Erfolg haben. Die deutsche Führerscheinbehörde kann die im Ausland getroffenen Ärztlichen Ergebnisse nicht anzweifeln. Wichtig ist das die individuellen Zweifel widerlegt wurden. ![]() Nachdem die Nutzungsuntersagung aufgehoben wurde, kann man sich in Deutschland wieder anmelden. Man dürfte den Führerschein sogar umschreiben, was man aber nicht tun sollte. Ich habe vorhin mit Hr.Ritter in Dresden & RA.Krause in Chemnitz telefoniert. Der Hr.Ritter war schon recht angetan von meiner Idee. Denkt mal drüber nach! MfG Thommy Bumm ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 ![]() |
thommy bumm
bist du dir da sicher..ganz sicher.. ich dachte wenn man in deutschland eine nu hat dann kann man diese nur mit einer positiveb mpu aufheben.aber hört sich sehr interessant an,ich wohne ja auch nur 10 min. von der holländischen grenze weg. für mich wäre das einfach.. -------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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#417
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 11.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8331 ![]() |
Ich finde es hört sich zumindest interessant an, auf jeden Fall besser als andere hier ganannten Alternativen. Was mir besonders gut gefällt: man geht keine weiteren Risiken ein...
Die große Frage ist natürlich: erkennt D eine "fremde" Unbedenklichkeitsbescheinigung an oder nicht... oder besser gefragt: MUSS D diese anerkennen? Wie wir alle leider wissen: D muss gar nix ![]() Es muss ein Versuchskanichnchen her -> Thommy? ![]() Nein, Quatsch beiseite Thommy ![]() Unsere Rechtsexerten sind also wieder einmal gefragt... Welche Mittel und Wege gibt es eine NU aufzuheben? Nur eine MPU oder 15 Jahre warten? Es muss doch noch andere Möglichkeiten geben... |
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#418
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
Zitat (Kermit007 @ 07.03.2005, 21:50) Ich finde es hört sich zumindest interessant an, auf jeden Fall besser als andere hier ganannten Alternativen. Was mir besonders gut gefällt: man geht keine weiteren Risiken ein... Die große Frage ist natürlich: erkennt D eine "fremde" Unbedenklichkeitsbescheinigung an oder nicht... oder besser gefragt: MUSS D diese anerkennen? Wie wir alle leider wissen: D muss gar nix ![]() Es muss ein Versuchskanichnchen her -> Thommy? ![]() Nein, Quatsch beiseite Thommy ![]() Unsere Rechtsexerten sind also wieder einmal gefragt... Welche Mittel und Wege gibt es eine NU aufzuheben? Nur eine MPU oder 15 Jahre warten? Es muss doch noch andere Möglichkeiten geben... ich bin zwar kein rechtsexperte,aber meiner meinung nach wird das nicht funktionieren.kann mich an einem urteil erinnern wo eine art MPU aus östereich auch nicht anerkannt wurde,also vergiss es schnell ![]() |
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#419
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
@gerri
Zitat das verwaltungsgericht der bundeshauptstadt berlin wieso so feierlich? Das VG Berlin ist ein simples Verwaltungsgericht wie jedes andere auch. Seine Beschlüsse sind nicht mehrwertig gegenüber denen des VG München. Solange kein exakter Nachweis da ist, bezweifle ich, daß es einen entsprechenden Beschluß des VG Berlin gibt und daß ein solcher, sollte es ihn geben, der Argumentation des VG München standhält. -------------------- |
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#420
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 07.03.2005, 21:10) Ich habe evtl. die Lösung wegen der Nutzungsuntersagungen!!! Irgendwie erinnert mich das an einen Denkanstoß, den ich mal in Part IV (?) des Threads gemacht habe, der aber - bis auf von /8Dr. - nicht sehr gemocht wurde. vgl.: Zitat Vielleicht sollte mal folgendes Verfahren überlegt werden: Man lässt nach Ablauf der Sperrfrist ein positives Fahreignungsgutachten erstellen (das kann jede geeignete Stelle - Dekra, Tüv, dafür qualifizierte Verkehrspsychologen usw. - und legt dieses Gutachten zwecks Überprüfung etwaiger Eignungszweifel der ausländischen Führerscheinbehöre vor der Erteilung des EU-Führerscheins vor. Wird dann im Inland der Versuch unternommen, die Nutzung zu untersagen, legt man im Eilverfahren das Gutachten vor und rügt, daß die Führerscheinbehörde vor Anordnung ihrer Maßnahme nicht über das KBA bei der ausländischen Behörde nachgefragt hat, ob dort vor der Erteilung eine Überprüfung zur Behebung von Eignungszweifeln durchgeführt wurde. Das Anfrageverfahren ist lt Ludovisy DAR 2005, 7 ff. nach einer Bund-Länder-Vereinbarung sowieso vorgeschrieben, bevor im Inland Maßnahmen ergriffen werden dürfen. Ich kann mir vorstellen, daß im Eilverfahren das Verwaltungsgericht bei einem derartigen Versäumnis die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder herstellt. Und dann müsste sich die Behörde im Widerspruchsverfahren erst einmal mit dem positiven Gutachten auseinandersetzen. MfG Lexus und die nachfolgende Diskussion. Der Unterschied ist lediglich der, daß ich vorschlug, gleich mit einem in D erstellten Fahreignungsgutachten - nicht offizielle MPU - ins Ausland zu fahren. -------------------- |
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#421
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 07.03.2005, 21:10) Man kann allerdings vom Ausland aus bei der Führerscheinbehörde seines früheren Wohnsitzes eine Aufhebung der Nutzungsuntersagung beantragen (formlos). Man kann allerdings auch die Führerscheinbehörde im Ausland veranlassen die Akte, zum Zwecke der Überprüfung der Eignungszweifel in Deutschland, aus Deutschland anzufordern. Im Ausland schickt die dortige Führerscheinbehörde die Akte zu einem Arzt. Der prüft dort nach Aktenlage die karakterlichen & körperlichen Zweifel aus Deutschland nach Landesrecht. Er nimmt die Leberwerte, Blutwerte & räumt die Zweifel aus. Er muss sich natürlich nach den Fragestellungen der deutschen Behörde richten. Beglaubigte Übersetzung muss beigelegt werden. Darüber stellt der Arzt ein Zeugnis aus. Der schickt die Akte zurück zur Führerscheinstelle im Ausland. Die schickt die Akte mit einer beglaubigten Übersetzung nach Deutschland zurück. ![]() Hallo, tommy bumm, hat dir das der Stva Beamte gesagt? Wie will ein ausländischer Arzt (ausser er ist obendrein ein Psychologe) charakterliche Mängel erkennen? Deine Leber- und Blutwerte kann er sicher prüfen nur das wird wohl nicht reichen... Obendrein gibt es in den Ländern, wo viele ihren FS gemacht haben, nichts MPU ähnliches, wie will eine Behörde etwas anordnen (z.b. CZ) was sie nicht kennt. Desweiteren gebe ich zu bedenken das D nicht einmal die Österreichische MPU anerkennt (welche zweifelsohne nach D die strengste ist, darauf kann sich jede STvA berufen übrigens) warum sollte D dann ein ordnungsgemäß erstelltes medizinisches & psychologisches Gutachten aus CZ akzeptieren... Fazit --> Wenn D dir verbietet in D ein Fahrzeug zu führen musst du die MPU in D absolvieren. Ich denke kein Gutachten der nicht-D-Welt wird die STvA bzw. ein Gericht akzeptieren. Ausser es ist ein Institut welches Gutachten nach MPU-Norm erstellt (welche es wohl ausserhalb D nicht gibt) und von D beauftragt werden kann. -------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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#422
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Ein wesentlicher Aspekt bei diesem Verfahren zum Nachweis der Wiederherstellung einer Eignung scheint mir auch "der blosse Wille" zu sein, es zu tun und nichts zu verschweigen. Darauf zielte irgendein Urteil oder Beschluss der juengeren Vergangenheit ja schon ab, dass der Betroffene moeglicherweise entschlossen war, seine Nichteignung zu verbergen und daher einen Weg ueber das Ausland gewaehlt hat.
Die Sache hat allerdings auch einige Haken. Denn wenn man versucht, z.B. bei polnischen Behoerden mit offenen Karten zu spielen, stoesst man a. auf Granit weil diese sich partout nicht fuer die deutsche Vorgeschichte interessieren wollen und b., selbst wenn sie es taeten, befaende man sich auf quasi unerforschtem Terrain - oder ist zufaellig jemand fit in polnischem Verkehrs- und Verwaltungsrecht ? Zudem waere es sicher notwendig, die gesamte Akte und alle Gutachten uebersetzt und eventuell beglaubigt zur Verfuegung zustellen, jede Untersuchung - vor allem psychologischer Art - muesste per Dolmetscher stattfinden. Und ganz zum Schluss ist, wie schon angesprochen, keineswegs sicher, dass die Deutschen daran interessiert sind oder sein muessen - das klaert ja wohl letztendlich der EuGH, wie in dem Fall aus Muenchen. Ueberschlaegt man das im Kopfe mal so ein bisschen finanziell, dann kommt man leicht auf Summen, fuer die man sich eine "First-Class"-MPU-Vorbereitung, ein Obergutachten mit einem moeglicherweise "ausfallsentschaedigten" Gutachter und einen deutschen Fuehrerschein aller Klassen leisten koennte ... ![]() ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 57 Beigetreten: 03.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4705 ![]() |
Zitat (Medusa @ 07.03.2005, 16:46) Zitat (Filli @ 07.03.2005, 12:46) Hallo Bin heute das erste Mal kontrolliert worden. Bin Besitzer einer Cz Führerschein. Haben ihn bei der Kontrolle nicht dabei gehabt. Die Polizisten meinten es sei Fahren ohne Fahrerlaubnis, da ich mein Wohnsitz in Deutschland hatte. Ich sagte ihnen das das zu Prüfen Aufgabe der ausstellenden behörde sei. das Interessierte sie nicht. da ich hier gemeldet bin und ich keinen Antrag hier zur Wiedererteilung gestellt habe, kann das kein gültiger Führerschein sein. Ich mußte darauf hin das Auto stehen lassen. Wie verhalt ich mich am besten jetzt, wäre nett wenn mir jemand helfen könnte. Vielleicht zeigst Du den ![]() Polizei Bayern zur Gültigkeit ausl. Führerscheine Danke schön werde ich machen, hab mit den Polizisten telefoniert, muß am Freitag meinen Führerschein vorzeigen. Die Anzeige läuft trotzdem sagte der ![]() Schon komisch das die Polizei nicht mal Bescheid weiß. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
In dem Fall wuerde ich ja glatt mit dem Auto vorfahren und einen Anwalt mitnehmen ...
![]() ![]() Ueberhaupt scheint mir das ein hoechst ueberpruefungswuerdiges Verfahren, bei jemandem, der einen gueltigen EU-Fuehrerschein vorlegt, ein Verfahren wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" einleiten zu wollen, bzw. einzuleiten. Denn es sollte sich schon in die letzte Ecke herumgesprochen haben, dass der Betroffene eine Fahrerlaubnis besitzt; nur eben keine deutsche, aber darauf kommt es auch nicht mehr an ... ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 146 Beigetreten: 21.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7914 ![]() |
Zitat (Filli @ 08.03.2005, 00:45) Die Anzeige läuft trotzdem sagte der ![]() Das traurige ist doch an der ganzen Sache der der ![]() Das der ![]() Der müßte mich mal anhalten, ich glaub ich würde mich vor ihm krumlachen. Tue mir den Gefallen und fahr mit dem Auto vor und du wirst sehen das da überhauptgarnichts passiert. Würde aber auch gleich gegen den HansWurst eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen, wenn du einmal dort bist. Am besten du machst noch einen Tonmitschnitt per Diktiergerät und veröffentlichst es hier oder auf einen anderen Webspace. Wir wollen schliesslich auch mal was zu lachen haben. ![]() |
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#426
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (gerri @ 07.03.2005, 21:18) Thommy Bumm, bist du dir da sicher..ganz sicher.. ich dachte wenn man in Deutschland eine Nu hat dann kann man diese nur mit einer positiveb MPU aufheben. Aber hört sich sehr interessant an, ich wohne ja auch nur 10 min. von der holländischen Grenze weg. Für mich wäre das einfach.. @gerri (& all), ![]() du hast ja richtig Glück. Du begründest einen Wohnsitz im Ausland & darfst trotzdem in Deutschland arbeiten. Wenn Du keinen Wohnsitz in Deutschland hast, dann kann die deutsche Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland keine MPU fordern. Ich habe keine Richtlinien oder Gesetze gefunden nachdem eine MPU nach deutschen Standards oder in Deutschland bestanden werden muss. Das Gutachten muss in Deutschland nur in deutscher Sprache vorliegen. Der Fall mit der österreichischen MPU muss ja nicht vergleichbar sein. Bei mir wäre das so: Wenn ich von Berlin nach Bayern ziehen würde, währe Berlin nicht mehr zuständig für mich. Ich würde in Bayern bei meiner zuständigen Fahrerlaubnisstelle einen Antrag Stellen. Die fördern dann die Akte aus Berlin an. Die Behörde in Bayern bestimmt dann ob ich zu einen Arzt, Amtsarzt oder MPU-Stelle muss. Wichtig ist das die Eignungszweifel ausgeräumt werden. Das gleich ist wenn ich von Berlin nach Karlovy Vary (Karlsbad) ziehe. Die tschechische Fahrerlaubnisbehörde bestimmt dann nach Aktenlage die Standards. Die können aber die Akte nicht lesen. Nur die Fragestellung der Eignungszweifel werden auf tschechisch übersetzt. Die werden dann gemäß § 2 Abs. 8 des Straßenverkehrsgesetz eine MPU-Behörde in Tschechien suchen. Die gibt es nicht. Also bleibt nur ein Arzt oder Amtsarzt übrig. Der erstellt dann nach Fragestellung ein Gutachten. In Tschechien ist das Lohnniveau so niedrig, das es selbst mit vereidigtem Dolmetscher billiger wäre. Die tschechische Fahrerlaubnisbehörde trifft dann nach eigenem Ermessen eine souveräne Entscheidung, die von Deutschland anerkannt werden muss. ![]() Das ist die gleiche Situation wie mit der tschechischen Fahrerlaubnis, die in Deutschland auch anerkannt werden muss. ![]() ![]() ![]() Mit der geprüften tschechische Entscheidung dürfte eine Nutzungsuntersagung vor einem deutschen Gericht keinen Bestand mehr haben. Wenn eine deutsche Nutzungsuntersagung noch nicht ausgesprochen wurde, dann kann sie auch nicht mehr erfolgen. Damit würde sogar die Nutzungsuntersagung vom Beschluss des VG München keinen Bestand mehr haben. Die Berliner Fahrerlaubnisbehörde würde eine solche Entscheidung einer anderen Behörde anerkennen, wenn die Zweifel nach Aktenlage ausgeräumt wurden. Es spielt keine Rolle aus welchem Land oder Bundesland diese Entscheidung kommt. Mit Freundlichkeit kann man ja so viel erreichen, wenn man die Gesetze genau kennt. Die Frau bei der Führerscheinstelle war sehr beeindruckt von meinem Wissen über die aktuelle Rechtslage. Die hatte mir wirklich jede Frage beantwortet. Sie sagte mir, das keiner von seinem Recht Gebrauch mach seine Akte zu lesen. Warum bloß? ![]() ![]() ![]() Ich sage noch mal: Jeder sollte von seinem Recht Gebrauch machen seine Akte zu lesen & evtl. Kopien zu machen. ![]() MfG Thommy Bumm ![]() ![]() ![]() -------------------- (\_/)
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#427
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Ich habe hier einen sehr interessanten Bericht, über Ärztliches und/oder medizinisch-psychologisches Gutachten ( §§ 11, 46, 14 FeV ) im Blickwinkel der neueren Rechtsprechung, gefunden. Hier geht es um den Besitz von Drogen, die nicht im Zusammenhang mit Straßenverkehr standen.
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Gast_Gast_Gast_* |
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Beitrag
#428
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Guests ![]() |
a thommy
guter tip, dieser artikel. danke |
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Zitat (Thommy Bumm @ 08.03.2005, 06:55) Ich habe hier einen sehr interessanten Bericht, über Ärztliches und/oder medizinisch-psychologisches Gutachten ( §§ 11, 46, 14 FeV ) im Blickwinkel der neueren Rechtsprechung, gefunden. Hier geht es um den Besitz von Drogen, die nicht im Zusammenhang mit Straßenverkehr standen. ![]() genau mein Fall Tommy das war bei mir so 1997 ohne Bezug zum Verkehr. Frage: kann ich durch ein wiederaufnahme verfahren noch dagegen angehen? WAs anderes, Frage an die Experten: die wo eine MPU-Auforderung und NU bekommen haben, wie verhält sich folgendes? Sollte der Eugh das Deutsche vorgehen gegen EU-FS besitzer mittels MPU-Anordnung und NU verwerfen, ist dann Automatisch ab UrteilsTag der Untersagte EU-FS wieder gültig? Ich ziele drauf ab, ist es nun egal ob ich die NU erhalte oder nicht, sollte der Eugh positiv entscheiden. |
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#430
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (mirko1 @ 08.03.2005, 12:11) Zitat (Thommy Bumm @ 08.03.2005, 06:55) Ich habe hier einen sehr interessanten Bericht, über Ärztliches und/oder medizinisch-psychologisches Gutachten ( §§ 11, 46, 14 FeV ) im Blickwinkel der neueren Rechtsprechung, gefunden. Hier geht es um den Besitz von Drogen, die nicht im Zusammenhang mit Straßenverkehr standen. ![]() Genau mein Fall Thommy das war bei mir so 1997 ohne Bezug zum Verkehr. Frage: kann ich durch ein Wiederaufnahmeverfahren noch dagegen angehen? WAs anderes, Frage an die Experten: Die wo eine MPU-Auforderung und NU bekommen haben, wie verhält sich folgendes? Sollte der Eugh das Deutsche vorgehen gegen EU-FS Besitzer mittels MPU-Anordnung und NU verwerfen, ist dann Automatisch ab UrteilsTag der Untersagte EU-FS wieder gültig? Ich ziele drauf ab, ist es nun egal ob ich die NU erhalte oder nicht, sollte der Eugh positiv entscheiden. Wenn eine Nutzungsuntersagung rechtswirksam ist, dann bleibt sie das auch, bis sie vom Gericht aufgehoben wird. ![]() -------------------- (\_/)
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Zitat (Thommy Bumm @ 08.03.2005, 12:40) Wenn eine Nutzungsuntersagung rechtswirksam ist, dann bleibt sie das auch, bis sie vom Gericht aufgehoben wird. ![]() ganz kann ich das nicht nachvoll ziehen oder meinst du mit Gericht das der Eugh das Urteil dann ja aufgehoben hat? klar muss ja so sein. also ist es wurscht mit oder ohne NU, wir brauchen ein Eugh Urteil das zählt dann praktisch für alle EU-FS Besitzer mit oder ohne Nutzungsuntersagung ODER zählt es doch nur für den einzelnen der seine Nutzungsuntersagung vor dem Eugh durchgeboxt hat. Was ist mit all den anderen die eine NU haben? müssen dann die extra nochmals aufgrund einer Eugh entscheidung in DE klagen oder gilt dann das für alle. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
Zitat (mirko1 @ 08.03.2005, 12:57) Zitat (Thommy Bumm @ 08.03.2005, 12:40) Wenn eine Nutzungsuntersagung rechtswirksam ist, dann bleibt sie das auch, bis sie vom Gericht aufgehoben wird. ![]() ganz kann ich das nicht nachvoll ziehen oder meinst du mit Gericht das der Eugh das Urteil dann ja aufgehoben hat? klar muss ja so sein. also ist es wurscht mit oder ohne NU, wir brauchen ein Eugh Urteil das zählt dann praktisch für alle EU-FS Besitzer mit oder ohne Nutzungsuntersagung ODER zählt es doch nur für den einzelnen der seine Nutzungsuntersagung vor dem Eugh durchgeboxt hat. Was ist mit all den anderen die eine NU haben? müssen dann die extra nochmals aufgrund einer Eugh entscheidung in DE klagen oder gilt dann das für alle. ich gehe mal davon aus das dass dann für alle gilt ![]() |
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#433
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Zitat (michael_mk @ 08.03.2005, 13:07) ich gehe mal davon aus das dass dann für alle gilt ![]() Also auch für diejenigen die bis dahin eine NU schon erhalten haben. Na dann hofen wir mal. ![]() |
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#434
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
Zitat (mirko1 @ 08.03.2005, 13:48) Zitat (michael_mk @ 08.03.2005, 13:07) ich gehe mal davon aus das dass dann für alle gilt ![]() Also auch für diejenigen die bis dahin eine NU schon erhalten haben. Na dann hofen wir mal. ![]() es geht ja darum ob eine NU rechtens ist oder nicht.sollte sie laut EUGh nicht rechtens sein dann kannst du davon ausgehen das die NU wieder aufgehoben wird.aber bis das geschieht werden wohl noch 2jährchen ins land ziehen ![]() |
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#435
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Was ist wenn eine NU rechtskräftig geworden ist. Ist die ebenfalls bei einem entsprechendem EuGH Urteil aufgehoben?
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#436
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 843 Beigetreten: 05.01.2005 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 7592 ![]() |
an alle
habe heute schreiben von der führerscheinbehörde bekommen.. die wollen doch tatsächlich den eu-fs einziehen.. nicht eine nu,sondern einziehen. mein anwalt hat schon ein paar mal darauf hingewiesen das der fs dem holländischen staat gehört aber die sind stur geblieben... mal schauen was kommt... -------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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#437
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Wahrscheinlich wollen sie ihn nur vorübergehend haben, um auf ihm zu vermerken, daß seine Nutzung in D nicht zulässig ist. Das wurde ja mit ausländischen Führerscheinen bei Fahrverboten und FE-Entziehung schon immer so gemacht.
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#438
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nein hier stehts...
die angeornete sofortige vollziehung bezieht sich auch auf die aushändigung bzw.ablieferung des niederländischen führerscheins(3 abs 1 strassenverkehrsgesetz und § 47 abs 1 der fahrerlaubnisverordnung... -------------------- Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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#439
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Zitat (gerri @ 08.03.2005, 19:07) nein hier stehts... die angeornete sofortige vollziehung bezieht sich auch auf die aushändigung bzw.ablieferung des niederländischen führerscheins(3 abs 1 strassenverkehrsgesetz und § 47 abs 1 der fahrerlaubnisverordnung... Genau! Und § 47 Abs. 1 FeV lautet wie? Zitat (1) Nach der Entziehung sind von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine unverzüglich der entscheidenden Behörde abzuliefern oder bei Beschränkungen oder Auflagen zur Eintragung vorzulegen. Und weil sich das nur auf von einer deutschen Behörde ausgestellte Führerscheine bezieht, ist in Abs. 2 die entsprechende Anwendung auf EU-Führerscheine geregelt. Der Beitrag wurde von Lexus bearbeitet: 08.03.2005, 19:17 -------------------- |
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#440
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Nochmals zur Klarstellung: Hier liegt ja keine Entziehung vor, sondern nur eine Beschränkung (Nutzungsuntersagung im Inland), daher nur Vorlage zur Eintragung, nicht Ablieferung.
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#441
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wenn das so klar wäre dann würde mein anwalt aber nicht so einen wind machen...bin mal gespannt was passiert.
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#442
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 11.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8331 ![]() |
Zitat (gerri @ 08.03.2005, 19:07) nein hier stehts... die angeornete sofortige vollziehung bezieht sich auch auf die aushändigung bzw.ablieferung des niederländischen führerscheins(3 abs 1 strassenverkehrsgesetz und § 47 abs 1 der fahrerlaubnisverordnung... Sehr, sehr eigenartig... Möchte da jemand gg. EU-Recht verstoßen? Oder hat sich der zuständige Sachbearbeiter nur etwas unglücklich ausgedrückt? ![]() Krass... bin mal gespannt wie es weitergeht und drücke Dir weiterhin die Daumen! |
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#443
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
kaum zu glauben,selbst beamte sollten doch ein urteil lesen können
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#444
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Zitat kaum zu glauben,selbst beamte sollten doch ein urteil lesen können Sagt mal, könnt oder wollt ihr das einfach nicht verstehen? Das Verhalten der Behörde ist absolut korrekt und nur die logische Folge einer NU, wenn auch die Formulierung unglücklich ist. Lexus hat das Verfahren nach § 47 FeV ja bereits erläutert, aber dennoch hier nochmal zum Nachlesen: § 47 FeV: Zitat (1) Nach der Entziehung sind von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine unverzüglich der entscheidenden Behörde abzuliefern oder bei Beschränkungen oder Auflagen zur Eintragung vorzulegen. Die Verpflichtung zur Ablieferung oder Vorlage des Führerscheins besteht auch, wenn die Entscheidung angefochten worden ist, die zuständige Behörde jedoch die sofortige Vollziehung ihrer Verfügung angeordnet hat.
(2) Absatz 1 gilt auch für Führerscheine aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Nach einer bestandskräftigen Entziehung sendet die entscheidende Behörde den Führerschein unter Angabe der Gründe über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Behörde zurück, die ihn ausgestellt hat. Sind im Falle von Beschränkungen oder Auflagen Eintragungen in den Führerschein nicht möglich, weil auf dem Führerschein nicht genügend Platz vorhanden ist, nach dem Recht des Staates, der den Führerschein ausgestellt hatte, nicht zulässig oder widerspricht der Inhaber der Fahrerlaubnis, erteilt ihm die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 30 eine entsprechende deutsche Fahrerlaubnis. -------------------- |
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#445
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
ich habe das sehr wohl verstanden!!dachte nur das dass zuständige VG erstmal endscheiden muss ob die NU überhaupt rechtens ist,aber spätestens vorm EUGH(auch wenn es lange dauert)werden wir dann recht bekommen
![]() Anmerkung Moderator: Unnötige Quote entfernt. Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 09.03.2005, 08:51 |
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#446
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Zitat aber spätestens vorm EUGH(auch wenn es lange dauert)werden wir dann recht bekommen Ne Kiste Bier dagegen. ![]() -------------------- |
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#447
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
einverstanden
![]() Anmerkung Moderator: Unnötige Quote entfernt. Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 09.03.2005, 08:52 |
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Gast_Liesegang_* |
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Beitrag
#448
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ich wurde bereits 4x kontrolliert...
wurde zwar gesagt es wird an die FE Stelle gemeldet aber das liegt inzwischen schon 5 monate zurück und ich fahr immer noch :-) was is da los ? |
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#449
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Guests ![]() |
[SIZE=7]Was sagt man dazu bloß???
![]() Folgenden kleinen Beitrag habe ich auf einer anderen site gefunden. Viel Spass bei der MPU!!! Bei einem EU Schein wirds da anders sein? ![]() Hatte wie gesagt vor ca.2 monaten meine negative MPU. Bei mir war der Knackpunkt die kurze Zeit der AB. Meine Gutachterin damals sagte mir zuerst eine positive MPU zu. Dann kam per Post negativ. Nach tel.Rücksprache mit der GA in sagte sie mir sie hatte versucht positiv zu machen mit Auflage und hatte auch mit meiner Führerscheinstelle Kontakt aufgenommen. Jedoch wurde ihr dort gesagt, 1 Jahr AB muss sein. Daraufhin musste sie negativ schreiben wie sie mir sagte weil , wenn sie trotzdem positiv geschrieben hätte dieses Gutachten durch eine übergeordnete Behörde für nichtig erklärt werde[SIZE=14] doch alles Abzocke oder? ![]() ![]() |
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Gast_luky_luke_* |
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Beitrag
#450
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Guests ![]() |
@ XDiver
Warum bist du dir eigentlich so sicher das der EUGH nicht zu unseren Gunsten entscheiden wird? Nach den Ausführungen des Generalanwaltes in der Sache Kapper sind IMHO unsere Chancen doch gar nicht so schlecht! Deutschland hat ja schon einmal mal schnell ein Auto verschrottet und wurde dann eines besseren belehrt. Auf welche Argumentation stützt sich dein Behauptung? Ich würde dir ja denn Kasten Bier gönnen! Aber wenn wir das Glück haben und vor dem EUGH "gewinnen" und noch im Besitz des EU-FS ohne NU sind, dann verspreche ich dir das wir ein riesiges Faß aufmachen und den Gerstensaft aus Maßkrügen schlürfen. Da wir uns dann outen können bis du natürlich auch eingeladen..versprochen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 00:46 |