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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 5), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
RA XDiver
Beitrag 08.03.2005, 22:58
Beitrag #451


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Zitat
Warum bist du dir eigentlich so sicher das der EUGH nicht zu unseren Gunsten entscheiden wird?


Ich stehe nunmal zu meiner Rechtsauffassung. Ich denke, dass ist legitim. Sollte der EuGH anders entscheiden, kann ich damit aber auch sehr gut leben.

Zitat
Da wir uns dann outen können bis du natürlich auch eingeladen..versprochen.


Auf das Angebot komme ich zurück. Und fahrt dann ja mit Bus und Bahn nach hause.... wink.gif


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Lexus
Beitrag 08.03.2005, 22:59
Beitrag #452


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Und natürlich findet die Feier in der Tschechei statt, damit die zuständige Polizei den Führerschein einziehen kann :-)

Und in welchem Land wird dann die MPU gemacht? In Polen, auf Malta? Vielleicht ist dann auch schon die Türkei EU-Mitglied.


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Gast_luky_luke_*
Beitrag 08.03.2005, 23:09
Beitrag #453





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Ich dachte natürlich schon an ein kontroliertes Besäufniss. Ohne Auto und in D.
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Sopur
Beitrag 09.03.2005, 00:06
Beitrag #454


Neuling
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wie gesagt last dieblöde gereder nur fakten zehlen
ranting.gif
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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 00:11
Beitrag #455


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Wenn´s Dir nicht passt, kannst Du ja woanders lesen. ranting.gif

Und tschüss..... wavey.gif


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Sopur
Beitrag 09.03.2005, 00:31
Beitrag #456


Neuling
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hab schon viel gelesen meine meinung nur gekwatsche und nix weiter

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*** Anmerkung Moderator:


Wenn Du zur Diskussion nicht wirklich etwas beizutragen hast, möchte ich Dich bitten, Deine emotionalen Blähungen hier zu unterlassen. Anderweitig werden Deine Beiträge in Zukunft kommentarlos gelöscht.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 09.03.2005, 08:58
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Medusa
Beitrag 09.03.2005, 00:58
Beitrag #457


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Zitat (Sopur @ 09.03.2005, 00:31)
hab schon viel gelesen  meine meinung nur gekwatsche und nix weiter

Schaff doch einfach Deine Fakten - ruf Deine zuständige Führerscheinstelle in D. an und gib die Daten Deiner EU-FE durch.
Wir freuen uns auf Deine dann kommenden Beiträge bzgl. der Fakten. rofl1.gif

Ansonsten verschone uns bitte mit Deinen sinnlosen Postings.

Und shutup.gif

Der Beitrag wurde von Medusa bearbeitet: 09.03.2005, 01:00
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gerri
Beitrag 09.03.2005, 08:31
Beitrag #458


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also ich bin mir fast sicher das der eugh für uns entscheiden wird..es wird leider nur etwas dauern. ich bin schon wirklich mit dem gedanken am spielen nach holland zu ziehen. aber man lässt ja doch viele freunde zurück.es sind ja auch nur 12 kilometer von mir nach hause nach holland. aber man wird ja als eu-fs besitzer behandelt als mensch zweiter klasse..noch eine frage.. wenn ich jetzt ein beschwerde schreiben zum eu-abgeordneten in nrw schreibe,was passiert dann. gibt der das nach luxemburg weiter oder was passiert... hat jemand schon erfahrung damit?


--------------------
Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont..Adenauer
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Gast_Floh_*
Beitrag 09.03.2005, 10:40
Beitrag #459





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Mal nen Gedanke zur evtl. bevorstehenden MPU.

Gehen wir mal davon aus, das derjenige seinen EU-Führerschein schon seit mind. einem Jahr besitzt. Die Fahrbehörde kommt dahinter und verlangt MPU ansonsten Nutzungsuntersagung.

Nun trete ich die MPU an. Die Vorgaben und Richtlinien nach denen sich jeder MPU-Gutachter zu halten hat, besagen bei Missbrauch mind. 6 Monate und bei Abhängigkeit 12 Monate, in der ich eine Veränderung meines Umgangs mit Alkohol
hinter mich gebracht haben soll.

Da ich aber schon über 12 Monate ohne Auffälligkeiten wieder am Straßenverkehr teilnehme, besteht hier eigentlich meiner Meinung nach keine Beweislast meinerseits mehr, sondern tritt wieder die Beweisumkehr ein, die dann nämlich wieder bei der Fahrbehörde liegt, ähnlich der Ersterteilung whistling.gif


Das ich mich mit der Alkohol oder Drogenproblematik genügend beschäftigt habe, bzw. eine stabile Änderung meines Verhaltens eingetreten ist, beweise ich ja dadurch das ich seit 12 Monaten nicht mehr aufgefallen bin.

Das sind die Fakten, und im diese zu widerlegen muss meiner Meinung nach mir
nachgewiesen werden, das es nicht so war, und das wird dann für den Gutachter wohl ein Problem werden.
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Lexus
Beitrag 09.03.2005, 10:52
Beitrag #460


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Nein, eine Verhaltensänderung läßt sich nicht aus der Tatsache unbeanstandeten Fahrens über einen längeren Zeitraum hinweg ableiten. Zunächst besagt dies ja nur, daß du nicht aufgefallen bist, nicht daß du nicht mehr betrunken fährst. Sodann kann eine Verhaltensänderung eigentlich nur durch einen dafür vorgebildeten Fachmann in einer relativ kurzen Unterredung mit einiger Sicherheit erkannt werden.

Auch noch einmal zu einem immer wieder auftretenden Mißverständnis hinsichtlich der Beweislast:

Diese hat immer der FE-Bewerber, egal, ob es sich um eine Ersterteilung oder eine Wiedererteilung handelt. Die Ersterteilung hat nur die Besonderheit, daß die Führerscheinbehörde in der Regel noch keine Anhaltspunkte für Eignungszweifel hat. Hat sie diese, z. b. wegen Voreintragungen in den Registern oder auf Grund anderer Hinweise, dann muß auch bei der Ersterteilung der Bewerber seine Eignung beweisen.

Im Prinzip unterscheiden sich Erst- und Wiedererteilung lediglich statistisch: Bei der Ersterteilung bestehen selten Anhaltspunkte für Zweifel, bei der Wiedererteilung ist dies eben des öfteren der Fall.


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Gast_Gast_Gast_*
Beitrag 09.03.2005, 10:55
Beitrag #461





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@ Gerry

Was ist, wenn du nach NL ziehst (BEGRUENDEST DEINEN WOHNSITZ), dann stellst du einen Antrag auf Wiedererteilung in NL.
Damit waeren ja die Niederländer zuständig für die Wiedererteilung deiner alten D-FS.
Das gingei doch oder? Und bis zur Entscheidung, da man ja nur einen FS haben darf, weiter fahren.

Angenommen, Nl gibt dir die D-FS zurück, nun gut, du hast dann eine DEUTSCHE FAHRERLAUBNIS!
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Gast_Gast_Gast_*
Beitrag 09.03.2005, 10:57
Beitrag #462





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Ich bin am Überlegen, ob ich das nicht mache, ich habe eine cz-fs und wohne wie du in der Nähe von nl.
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Gast_Gast_Gast_*
Beitrag 09.03.2005, 11:01
Beitrag #463





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@ garry

du hast dann natürlich eine nl-fs, aber mit prüfung der behörde, evtl. nach kontakt mit d, einen nl-fs, der auf deine deutsche fs zurückgeht


-----------------------
Anmerkung Admin:
Warum schreibst du für jeden Satz einen neuen Beitrag? Kannst du das nicht in einem Posting schreiben? think.gif

Gruss Matte wavey.gif


Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 09.03.2005, 11:53
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mirko1
Beitrag 09.03.2005, 11:21
Beitrag #464


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Du bekommst in NL keinen D Führerschein, wenn du deinen CZ-FS in NL umschreiben lassen willst bekommst du einen NL-FS. wink.gif
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mirko1
Beitrag 09.03.2005, 11:23
Beitrag #465


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Zitat (Medusa @ 08.03.2005, 16:43)
Was ist wenn eine NU rechtskräftig geworden ist. Ist die ebenfalls bei einem entsprechendem EuGH Urteil aufgehoben? think.gif

Kann jemand von den Experten sagen wie sich das verhält?

wäre wichtig zu wissen.

Danke
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Gast_Gast_Gast_*
Beitrag 09.03.2005, 11:30
Beitrag #466





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Zitat (mirko1 @ 09.03.2005, 11:21)
Du bekommst in NL keinen D Führerschein, wenn du deinen CZ-FS in NL umschreiben lassen willst bekommst du einen NL-FS. wink.gif

Ich will nicht mienen cz-fs umtauschen,. ich will ihn in NL WIEDERBEANTRAGEN.

Und zwar den DEUTSCHEN
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Andreas
Beitrag 09.03.2005, 11:38
Beitrag #467


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Das funktioniert nicht. Ein Behörde in NL kann keinen deutschen EU-FS ausstellen.


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.03.2005, 11:38
Beitrag #468





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@Gast_ Gast

Du wilst was ????
In den NL einen Deutschen FÜ Beantragen????
Warum Hast du in der CZ nicht gleich den Deutschen FÜ beantragt ????
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Lexus
Beitrag 09.03.2005, 11:51
Beitrag #469


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Zitat (mirko1 @ 09.03.2005, 11:23)
Zitat (Medusa @ 08.03.2005, 16:43)
Was ist wenn eine NU rechtskräftig geworden ist. Ist die ebenfalls bei einem entsprechendem EuGH Urteil aufgehoben? think.gif

Kann jemand von den Experten sagen wie sich das verhält?

wäre wichtig zu wissen.

Danke

Die NU wäre damit an sich nicht aufgehoben, aber man könnte dann mit Erfolg deren Aufhebung beantragen, wenn sich eine Entscheidng des EuGH genau auf den Sachverhalt beziehen würde, der Grundlage für die NU gewesen ist.

Es wäre auch denkbar, daß eine derartige EuGH-Entscheidung in innerdeutsches Recht umgesetzt werden würde, z. B. in der Form, daß alle Nutzungsuntersagungen bezüglich EU-Führerscheinen, die im Zeitraum von ... bis ... ausgesprochen wurden, durch Gesetz oder Verordnung für unwirksam erklärt werden.


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Gast_Gast (Michael)_*
Beitrag 09.03.2005, 12:20
Beitrag #470





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also noch einmal:

Begründung des wohnsitzes in nl.
Wiederbeantragung der deutschen fahrerlaubnis.
Ausgestellt wird natürlich eine nl-fs!

Aber: evtl. mit einbeziehung der deutschen behörden, z.b. mpu.
NL sagt, mpu bruachen wir nicht!

Ich bekomme einen nl-fs, der aufgrund meiner alten deutschen fs erteilt wurde.

ob dann D noch eine chance hätte auf durchführung der mpu, ich glaube nicht.

NUR NEUER VORSCHLAG ZUM DISKUTIEREN
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Gast_Floh_*
Beitrag 09.03.2005, 12:27
Beitrag #471





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Zitat (Lexus @ 09.03.2005, 10:52)
Sodann kann eine Verhaltensänderung eigentlich nur durch einen dafür vorgebildeten Fachmann in einer relativ kurzen Unterredung mit einiger Sicherheit erkannt werden.

Sorry, aber in einer relativ kurzen Unterredung (20 Minuten) kann mal gar niemand etwas mit einiger Sicherheit feststellen.

Das belegen auch die relativ hohen Rückfallquoten bei bestandener MPU.

Das ganze MPU Gutachten ist eh eine Farce, da sich der Psychologe jeglicher Verantwortung entzieht, indem er in seinem Schlusswort schreibt, das zu erwarten ist ................... ansonsten wird von einer widererwartenden Verhaltensänderung ausgegangen whistling.gif


Warum muss zum Beispiel jemand mit abgeschlossenem Entzug und beendeter Alkoholtherapie von einem Zeitraum von mind. einem Jahr noch zur MPU ???

Was will sich dieser Psychologe den anmaßen, das er in 20 Minuten mehr über jemanden weiss, als der Psychologe bei dem jemand 1 Jahr in Therapie war???

Sorry für Off Topic.
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.03.2005, 12:32
Beitrag #472





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Du kannst in NL keine D Fahrerlaubnis beantragen!!!!!
Du kannst in D keine NL Fahrerlaubnis beantragen!!!!

Hast du einen EU FÜ,dann Bleib im EU Ausland,und es wird keine Nu kommen.
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Gast_Gast Micheal_*
Beitrag 09.03.2005, 12:34
Beitrag #473





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Zitat (Guest @ 09.03.2005, 12:32)
Du kannst in NL keine D Fahrerlaubnis beantragen!!!!!
Du kannst in D keine NL Fahrerlaubnis beantragen!!!!

Hast du einen EU FÜ,dann Bleib im EU Ausland,und es wird keine Nu kommen.

natprlich kann ich (nach Wohnsitzbegründung) einen Antrag auf Wiedererteilung, z.B. in NL, stellen. (Meiner alten Deutschen)
Denn: dort, wo ich lebe, bzw., dort, wo ich meinen Lebensmittelpunkt begründe, oder Wohnsitz, diese FS-Stelle ist zustöndig!

in dem fall NL.
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.03.2005, 12:45
Beitrag #474





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Bist du verrwirt,hast du was intus???
Wenn du in Spanien lebst,stellst du einen Antrag auf einen Spanischen EU FÜ.
Das wäre in Spanien eine Ersterteilung.
Da du ja noch nie einen Spanischen FÜ hattest.
Das gilt für jedes EU Land,auser Deutschland.Da du hier schon einen FÜ hatest.
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Kermit007
Beitrag 09.03.2005, 12:47
Beitrag #475


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@Gast Michael, alias Gast (Michael)

Es wäre sinnvoll wenn du Dich mal registrieren würdest, dann blicken wir auch noch durch die div. Gast-Postings durch.

Was ist denn überhaupt mit Deinem Lappen? Warum und wann wurde er eingezogen?
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Gast_Gast_Michael_*
Beitrag 09.03.2005, 13:15
Beitrag #476





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Zitat (Guest @ 09.03.2005, 12:45)
Bist du verrwirt,hast du was intus???
Wenn du in Spanien lebst,stellst du einen Antrag auf einen Spanischen EU FÜ.
Das wäre in Spanien eine Ersterteilung.
Da du ja noch nie einen Spanischen FÜ hattest.
Das gilt für jedes EU Land,auser Deutschland.Da du hier schon einen FÜ hatest.

natürlich kann ich in z.b. spanien einen antrag auf wiederertielung meiner deutshen fs stellen!
Zuständig ist die FS-Stelle in spanien!!

Genauso wie ein holländer, der z.b. in d lebt, in D! seinen fs wieder beanbtragen muss
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Gast_Gast_Michael_*
Beitrag 09.03.2005, 13:17
Beitrag #477





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Zitat (Kermit007 @ 09.03.2005, 12:47)
@Gast Michael, alias Gast (Michael)

Es wäre sinnvoll wenn du Dich mal registrieren würdest, dann blicken wir auch noch durch die div. Gast-Postings durch.

Was ist denn überhaupt mit Deinem Lappen? Warum und wann wurde er eingezogen?

registrieren möchte ich mich nicht, aber ich schreibe jetzt nicht mehr unter gast, sondern nur noch unter michael:)

Ich wollte nur auf die möglichkeiten hinweisen und darüber spekulieren UND natürlich viele meinungen hören.

mein fs spielt dabei erst einmal keine rolle
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strichachtdoktor
Beitrag 09.03.2005, 13:18
Beitrag #478


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Problem ist ja, dass nach vorangegangenem Entzug in Deutschland die EU-auslaendischen Behoerden eben nicht wiedererteilen, sondern ersterteilen. Wenn zudem vom Antragsteller keine Vorgeschichte geliefert wird oder von der Behoerde keine verlangt wird, dann kann eine EU-Behoerde keine Zweifel an der Fahreignung haben. Das ist aber ein Problem seitens der Behoerden und deren Regeln, auch der EU-Richtlinie und deren mangelhafter Umsetzung.

Die Deutschen zaeumen also das Pferd von hinten auf, wenn sie von einem Betroffenem eine MPU fordern, dem schon laengst eine gueltige Fahrerlaubnis erteilt wurde, die die Deutschen auch eigentlich anerkennen muessten. Daher halte ich diesen gesamten Weg, den die Deutschen zur Zeit gehen, fuer falsch. Und auch fuer einklagbar.

Richtig waere es nach meinem Dafuerhalten, wenn die deutschen Behoerden erstmal Kontakt mit den auslaendischen Behoerden aufnehmen wuerden. Und diese sollten auch verpflichtet sein, darauf zu reagieren - wenn die Entscheidungen einer auslaendischen Behoerde auch in Deutschland anerkannt werden muessen, dann haben deutsche Behoerden imho ein Recht auf umfassende Zusammenarbeit.

In diesem Kontakt koennen die Deutschen dann ihre Eignungszweifel vorbringen und so auf die auslaendischen Behoerden hinwirken, eigene Massnahmen auf ihren Fuehrerschein anzuwenden, die geeignet sind, die deutschen Eignungszweifel - die natuerlich geeignet sein sollten, auch die auslaendische Behoerde Richtung "Zweifel" zu ueberzeugen - zu widerlegen. Unter Umstaenden koennten die auslaendischen Behoerden dann, sofern der Wohnsitz des Betroffenen in Deutschland ist, diese Ueberpruefungshoheit auf Antrag oder automatisch an die Deutschen abgeben.

Fuer alleiniges deutsches Handeln aber, ohne die Einbeziehung der auslaendischen Akte zu dem vorliegenden bestehenden Fuehrerschein sehe ich persoenlich ueberhaupt gar keinen Raum. In einer solchen Entscheidung sehe ich den schweren Mangel, dass die deutsche Behoerde ohne Ruecksprache mit der EU-auslaendischen Behoerde und daher ohne jegliches Wissen ueber etwaige Gegengruende, die von der Auslandsbehoerde beruecksichtigt wurden und fuer eine Eignung sprechen, die Gueltigkeit nur aus eigenen Aspekten heraus aufhebt bzw. lokal ausser Vollzug setzt. Jedenfalls immer dann, wenn jemand aufgrund deutscher Aktenlage, ohne Ruecksprache mit der Behoerde im EU-Land und ohne Kenntnisse ueber aktuelle Zusammenhaenge, und ohne eine neue Straftat zur MPU geschickt werden soll.

Folgendes Beispiel:
Die Franzosen bauen ein Auto, was den EU-Anforderungen und dem französischen Recht entspricht. Dieses Auto muss auch auf Deutschen Strassen gemaess internationalem Recht fahren duerfen. Alle Papiere dazu sind in Ordnung. Die Deutschen aber fangen aufgrund einer innerstaatlichen Verordnung alle Fahrzeuge diesen Typs, die schonmal irgendwann Motorprobleme hatten, an der Grenze ab, und zwingen die Fuehrer der Fahrzeuge, einen neuen Motor einzubauen und anschliessend eine Einzelabnahme beim TUEV durchzufuehren, nur damit diese Fahrzeuge durch Deutschland durchfahren duerfen. Kein vernuenftiger Mensch wuerde das einsehen wollen und natuerlich aergern sich die Franzosen. Denn es wurden ja alle internationalen Vereinbarungen soweit eingehalten.
Die Loesung waere in diesem Fall, dass in Frankreich alle Fahrzeuge mit dem Problem erneut ueberprueft wuerden - aber nicht, dass die Deutschen berechtigt seien, alle auslaendischen Fahrzeuge solange in der Nutzung zu untersagen, bis ein neuer Motor eingebaut worden ist und eine deutsche Einzelabnahme durchgefuehrt wurde.

Zudem fuehrt das deutsche - zur Zeit angewendete - "Modell" mit der Nutzungsuntersagung zu einem europaeischen "Patchwork"-Fuehrerschein, der je nach Gusto und eigener Aktenlage mal an- und mal aberkannt wuerde - je nachdem, wo man sich gerade aufhaelt und je nachdem, wo man schon aufgefallen ist. Das ist doch Nonsens und sicherlich so niemals durch die EU-Fuehrerscheinrichtlinie gedeckt.


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.03.2005, 13:19
Beitrag #479





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Dann wünsch ich dir viel Glück,bei deinem Vorhaben in den Niederlanden die Wiedererteilung einer Deutschen Fahrerlaubnis zu beantragen.
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Gast_Gast_michael_*
Beitrag 09.03.2005, 13:20
Beitrag #480





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das ist sicherlich an einige stellen ein vernünftiger beitrag!

Meine "behauptung" bleibt!

antrag auf wiedererteilung eines deutshen führerscheines bei wohnsitzbegründung ist rechtlich einwandfrei. (glaube ich zumindestens)
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Gast_Gast_michael_*
Beitrag 09.03.2005, 13:21
Beitrag #481





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Zitat (Guest @ 09.03.2005, 13:19)
Dann wünsch ich dir viel Glück,bei deinem Vorhaben in den Niederlanden die Wiedererteilung einer Deutschen Fahrerlaubnis zu beantragen.

danke:)
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Gast_Gast_michael_*
Beitrag 09.03.2005, 13:22
Beitrag #482





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aber garry u.s.w. kommen ja zum glück auch noch zu wort...smile.gif
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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 13:41
Beitrag #483


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Ich muss zugeben, lange überlegt zu haben, ob ich zu Michaels Ausführungen überhaupt Stellung beziehen soll. Naja, mach ich´s mal.

Michael, wie stellst Du Dir das vor? Wie soll eine ausländische Behörde ein deutsches Dokument ausstellen? Das ist doch schon rein von der praktischen Seite nicht möglich. Kein Staat dieser Welt erteilt einem anderen Staat die Genehmigung, für ihn in seinem Namen irgendwelche Dokumente auszustellen. Was glaubst Du, warum bspw. für Visa regelmäßig die deutsche Botschaft zuständig ist? Nach Deiner Theorie, auch wenn der Sachverhalt anders ist, könnte ja auch einfach das jeweilige Land die Einreisevisa für Deutschland erteilen. Etwas weltfremd, oder?

Es gilt zwar grundsätzlich in der EU die Anerkennung nationaler Entscheidungen EU-weit (zumindest auf FE-Ebene). Dies bezieht sich jedoch nicht auf die Ausstellung. Wie sollen bspw. die NL einen FS ausstellen, auf dem groß und fett ein D prangt?

Richtig ist, dass bei Wohnsitz im Ausland für die Ausstellung eines FS die dortige FEB zuständig ist. Die kann jedoch nur im Rahmen ihrer eigenen Befugnisse handeln. Und das Ausstellen von Dokumenten namens Dritter (nichts anderes wäre das ja) gehört da nicht zu.


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Matte
Beitrag 09.03.2005, 13:43
Beitrag #484


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@Gast_Michael

Ich bitte dich nochmal darum, nicht für jedes Wort ein neues Posting zu eröffnen! mad.gif

Das hier ist ein Forum und kein Chat.


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Gast_Gast_michael_*
Beitrag 09.03.2005, 13:52
Beitrag #485





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http://www.dutchembassy.de/de/content/comm...hein/start_html

guggt alle hier...

...Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und Ihren niederländischen Führerschein verlängern bzw. sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen wollen...

ich denke, man kann seinen wohnsitz wechseln, dann ist das andere eu-land für die wiedererteilung zuständig!
auch, wenn man dann keinen d-fs bekommt, sondern einen z.b. sp-fs
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.03.2005, 14:07
Beitrag #486





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Du kannst einen NL FÜ hier in D nicht verlängern lassen,wenn du hier wohnst.
Du kannst in hier in einen Deutschen umtauschen.
Der ist dann zeitlich unbegrenzt haltbar.
Aber wie wilst du einen Deutschen FÜ,den du gar nicht hast,in den NL wiederbeantragen???
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.03.2005, 14:12
Beitrag #487





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Du kannst als NL der hier wohnt,auch wieder zurück in die NL,und den FÜ dann verlängern,aber das hat mit Wieder oder Neuerteilung nichts zu tun.
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Gast_Gast_michael_*
Beitrag 09.03.2005, 14:12
Beitrag #488





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bzw. sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen wollen...

das steht da.

es steht da nicht, es ist verboten...

woher weisst du, dass es nicht geht?
bitte belegen, ich hab es schon zum teil gemacht
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Gast_Gast_michael_*
Beitrag 09.03.2005, 14:17
Beitrag #489





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...um Ihren niederländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben zu lassen...

aber wenn D nun zuständig ist für fs-angelegenheiten (welche, alle?), dann wüsse ich nicht weshalb ein niederländer, der in nl seine fs verloren hat, in D die nl-fs wiederbeantagt.
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Gast_Gast_michael_*
Beitrag 09.03.2005, 14:26
Beitrag #490





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Zitat (Gast_michael @ 09.03.2005, 14:17)
...um Ihren niederländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben zu lassen...

aber wenn D nun zuständig ist für fs-angelegenheiten (welche, alle?), dann wüsse ich nicht weshalb ein niederländer, der in nl seine fs verloren hat, in D die nl-fs wiederbeantagt.

sollte heissen
...weshalb nicht ein niederlländer...
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.03.2005, 14:31
Beitrag #491





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Ich hab keine Ahnung was du willst.Tu es doch einfach,wenn es nicht verboten ist,was auch immer!!
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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 14:32
Beitrag #492


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D ist für FE-Angelegenheiten derer zuständig, die ihren Wohnsitz in D haben, eigentlich logisch, oder?

Und wie aus der von Dir verlinkten Seite eindeutig hervorgeht, sagen auch die Holländer, dass vor dem Auslaufen der NL-FE, bei Wohnsitz in D, der NL-FS umzuschreiben ist (in einen deutschen).

Ich versteh´ nicht, was daran so schwer zu begreifen ist. wallbash.gif wallbash.gif

(Warum fällt mir in dem Zusammenhang nur wieder ein Zitat von Dieter Nuhr ein.... whistling.gif )


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Gast_Gast_michael_*
Beitrag 09.03.2005, 14:38
Beitrag #493





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die niederländer sagen aber auch, dass ein niederländer, der in d wohnt, sich bei einer deutschen fs-stelle zu melden hat, wenn er ...sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen wolle....

da d in dem falle die fs-behörde ist, die für (alle?) fs-angelegenheiten zuständig ist, kann der niederländer zu den deutshen gehen und einen Antrag auf Wiedererteilung seines alten nl-fs stellen, den er in nl z.b. wegen alk verlorenhat.

Wenden wir das auf einen deutschen an.

ich begünde meinen wohnsitz in nl, und beantrage die wiedererteilung der alten d-fs.

ich denke, da die nl fs-stelle zustündig ist,...
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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 14:41
Beitrag #494


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Zitat
die niederländer sagen aber auch, dass ein niederländer, der in d wohnt, sich bei einer deutschen fs-stelle zu melden hat, wenn er ...sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen wolle....


Richtig. Einen Deutschen.

Zitat
kann der niederländer zu den deutshen gehen und einen Antrag auf Wiedererteilung seines alten nl-fs stellen, den er in nl z.b. wegen alk verlorenhat.


Nein, er kann einen Antrag auf Ersterteilung eines deutschen FS stellen.

Zitat
ich begünde meinen wohnsitz in nl, und beantrage die wiedererteilung der alten d-fs.


Wenn Du es einfach nicht kapieren willst, meinetwegen. Glaub uns oder lass es. Versuch in NL einen D-FS zu bekommen. Ich wette mit Dir um ein Jahresgehalt, dass Dir das nicht gelingt.


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Gast_Gast_michael_*
Beitrag 09.03.2005, 14:42
Beitrag #495





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Zitat (XDiver @ 09.03.2005, 14:32)
D ist für FE-Angelegenheiten derer zuständig, die ihren Wohnsitz in D haben, eigentlich logisch, oder?

Und wie aus der von Dir verlinkten Seite eindeutig hervorgeht, sagen auch die Holländer, dass vor dem Auslaufen der NL-FE, bei Wohnsitz in D, der NL-FS umzuschreiben ist (in einen deutschen).

Ich versteh´ nicht, was daran so schwer zu begreifen ist. wallbash.gif wallbash.gif

(Warum fällt mir in dem Zusammenhang nur wieder ein Zitat von Dieter Nuhr ein.... whistling.gif )


ich denke, da möchte jemand nicht verstehen...

... um das Thema lächerlich zu machen...
... um das thema "wegzukriegen"...

trotzdem bitte ich alle um regen info-austausch!
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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 14:43
Beitrag #496


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Glaub mir, im Gegensatz zu Dir habe ich Ahnung von der Materie.

Kann mal jemand diesen geistigen Dünnsch.... entsorgen, ist ja unerträglich. ranting.gif


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Andreas
Beitrag 09.03.2005, 14:43
Beitrag #497


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Zitat (Gast_michael @ 09.03.2005, 14:42)
ich denke, da möchte jemand nicht verstehen...

Das stimmt, allerdings bist du der jemand...... whistling.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 09.03.2005, 14:46
Beitrag #498





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QUOTE
kann der niederländer zu den deutshen gehen und einen Antrag auf Wiedererteilung seines alten nl-fs stellen, den er in nl z.b. wegen alk verlorenhat.
Nein, er kann einen Antrag auf Ersterteilung eines deutschen FS stellen.

gut, ist eine meinung.
ich habe dir bewiesen, dass für einen nl d zuständig ist.
dann untermauere bitte deine meinung.
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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 14:49
Beitrag #499


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Zitat
ich habe dir bewiesen, dass für einen nl d zuständig ist.


Merkwürdig, dass ich den Beweis nicht wirklich sehen kann.

Übrigens nimmst Du für einen unregistrierten Neuuser den Mund erschreckend voll.


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Gast_Gast_michael_*
Beitrag 09.03.2005, 14:53
Beitrag #500





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Zitat (XDiver @ 09.03.2005, 14:49)
Zitat
ich habe dir bewiesen, dass für einen nl d zuständig ist.


Merkwürdig, dass ich den Beweis nicht wirklich sehen kann.

Übrigens nimmst Du für einen unregistrierten Neuuser den Mund erschreckend voll.



wiederhole meinen beitrag

guggst du
http://www.dutchembassy.de/de/content/comm...hein/start_html
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