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Beitrag
#461
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@ Gerry
Was ist, wenn du nach NL ziehst (BEGRUENDEST DEINEN WOHNSITZ), dann stellst du einen Antrag auf Wiedererteilung in NL. Damit waeren ja die Niederländer zuständig für die Wiedererteilung deiner alten D-FS. Das gingei doch oder? Und bis zur Entscheidung, da man ja nur einen FS haben darf, weiter fahren. Angenommen, Nl gibt dir die D-FS zurück, nun gut, du hast dann eine DEUTSCHE FAHRERLAUBNIS! |
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Gast_Gast_Gast_* |
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#462
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Ich bin am Überlegen, ob ich das nicht mache, ich habe eine cz-fs und wohne wie du in der Nähe von nl.
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Gast_Gast_Gast_* |
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Beitrag
#463
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@ garry
du hast dann natürlich eine nl-fs, aber mit prüfung der behörde, evtl. nach kontakt mit d, einen nl-fs, der auf deine deutsche fs zurückgeht ----------------------- Anmerkung Admin: Warum schreibst du für jeden Satz einen neuen Beitrag? Kannst du das nicht in einem Posting schreiben? ![]() Gruss Matte ![]() Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 09.03.2005, 11:53 |
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#464
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Du bekommst in NL keinen D Führerschein, wenn du deinen CZ-FS in NL umschreiben lassen willst bekommst du einen NL-FS.
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#465
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Zitat (Medusa @ 08.03.2005, 16:43) Was ist wenn eine NU rechtskräftig geworden ist. Ist die ebenfalls bei einem entsprechendem EuGH Urteil aufgehoben? ![]() Kann jemand von den Experten sagen wie sich das verhält? wäre wichtig zu wissen. Danke |
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Gast_Gast_Gast_* |
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#466
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Zitat (mirko1 @ 09.03.2005, 11:21) Du bekommst in NL keinen D Führerschein, wenn du deinen CZ-FS in NL umschreiben lassen willst bekommst du einen NL-FS. ![]() Ich will nicht mienen cz-fs umtauschen,. ich will ihn in NL WIEDERBEANTRAGEN. Und zwar den DEUTSCHEN |
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#467
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Das funktioniert nicht. Ein Behörde in NL kann keinen deutschen EU-FS ausstellen.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#468
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@Gast_ Gast
Du wilst was ???? In den NL einen Deutschen FÜ Beantragen???? Warum Hast du in der CZ nicht gleich den Deutschen FÜ beantragt ???? |
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#469
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Zitat (mirko1 @ 09.03.2005, 11:23) Zitat (Medusa @ 08.03.2005, 16:43) Was ist wenn eine NU rechtskräftig geworden ist. Ist die ebenfalls bei einem entsprechendem EuGH Urteil aufgehoben? ![]() Kann jemand von den Experten sagen wie sich das verhält? wäre wichtig zu wissen. Danke Die NU wäre damit an sich nicht aufgehoben, aber man könnte dann mit Erfolg deren Aufhebung beantragen, wenn sich eine Entscheidng des EuGH genau auf den Sachverhalt beziehen würde, der Grundlage für die NU gewesen ist. Es wäre auch denkbar, daß eine derartige EuGH-Entscheidung in innerdeutsches Recht umgesetzt werden würde, z. B. in der Form, daß alle Nutzungsuntersagungen bezüglich EU-Führerscheinen, die im Zeitraum von ... bis ... ausgesprochen wurden, durch Gesetz oder Verordnung für unwirksam erklärt werden. -------------------- |
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Gast_Gast (Michael)_* |
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#470
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also noch einmal:
Begründung des wohnsitzes in nl. Wiederbeantragung der deutschen fahrerlaubnis. Ausgestellt wird natürlich eine nl-fs! Aber: evtl. mit einbeziehung der deutschen behörden, z.b. mpu. NL sagt, mpu bruachen wir nicht! Ich bekomme einen nl-fs, der aufgrund meiner alten deutschen fs erteilt wurde. ob dann D noch eine chance hätte auf durchführung der mpu, ich glaube nicht. NUR NEUER VORSCHLAG ZUM DISKUTIEREN |
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Gast_Floh_* |
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#471
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Zitat (Lexus @ 09.03.2005, 10:52) Sodann kann eine Verhaltensänderung eigentlich nur durch einen dafür vorgebildeten Fachmann in einer relativ kurzen Unterredung mit einiger Sicherheit erkannt werden. Sorry, aber in einer relativ kurzen Unterredung (20 Minuten) kann mal gar niemand etwas mit einiger Sicherheit feststellen. Das belegen auch die relativ hohen Rückfallquoten bei bestandener MPU. Das ganze MPU Gutachten ist eh eine Farce, da sich der Psychologe jeglicher Verantwortung entzieht, indem er in seinem Schlusswort schreibt, das zu erwarten ist ................... ansonsten wird von einer widererwartenden Verhaltensänderung ausgegangen ![]() Warum muss zum Beispiel jemand mit abgeschlossenem Entzug und beendeter Alkoholtherapie von einem Zeitraum von mind. einem Jahr noch zur MPU ??? Was will sich dieser Psychologe den anmaßen, das er in 20 Minuten mehr über jemanden weiss, als der Psychologe bei dem jemand 1 Jahr in Therapie war??? Sorry für Off Topic. |
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Gast_Guest_* |
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#472
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Du kannst in NL keine D Fahrerlaubnis beantragen!!!!!
Du kannst in D keine NL Fahrerlaubnis beantragen!!!! Hast du einen EU FÜ,dann Bleib im EU Ausland,und es wird keine Nu kommen. |
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Gast_Gast Micheal_* |
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#473
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Zitat (Guest @ 09.03.2005, 12:32) Du kannst in NL keine D Fahrerlaubnis beantragen!!!!! Du kannst in D keine NL Fahrerlaubnis beantragen!!!! Hast du einen EU FÜ,dann Bleib im EU Ausland,und es wird keine Nu kommen. natprlich kann ich (nach Wohnsitzbegründung) einen Antrag auf Wiedererteilung, z.B. in NL, stellen. (Meiner alten Deutschen) Denn: dort, wo ich lebe, bzw., dort, wo ich meinen Lebensmittelpunkt begründe, oder Wohnsitz, diese FS-Stelle ist zustöndig! in dem fall NL. |
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Gast_Guest_* |
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#474
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Bist du verrwirt,hast du was intus???
Wenn du in Spanien lebst,stellst du einen Antrag auf einen Spanischen EU FÜ. Das wäre in Spanien eine Ersterteilung. Da du ja noch nie einen Spanischen FÜ hattest. Das gilt für jedes EU Land,auser Deutschland.Da du hier schon einen FÜ hatest. |
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#475
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 11.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8331 ![]() |
@Gast Michael, alias Gast (Michael)
Es wäre sinnvoll wenn du Dich mal registrieren würdest, dann blicken wir auch noch durch die div. Gast-Postings durch. Was ist denn überhaupt mit Deinem Lappen? Warum und wann wurde er eingezogen? |
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Gast_Gast_Michael_* |
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#476
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Zitat (Guest @ 09.03.2005, 12:45) Bist du verrwirt,hast du was intus??? Wenn du in Spanien lebst,stellst du einen Antrag auf einen Spanischen EU FÜ. Das wäre in Spanien eine Ersterteilung. Da du ja noch nie einen Spanischen FÜ hattest. Das gilt für jedes EU Land,auser Deutschland.Da du hier schon einen FÜ hatest. natürlich kann ich in z.b. spanien einen antrag auf wiederertielung meiner deutshen fs stellen! Zuständig ist die FS-Stelle in spanien!! Genauso wie ein holländer, der z.b. in d lebt, in D! seinen fs wieder beanbtragen muss |
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Gast_Gast_Michael_* |
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#477
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Zitat (Kermit007 @ 09.03.2005, 12:47) @Gast Michael, alias Gast (Michael) Es wäre sinnvoll wenn du Dich mal registrieren würdest, dann blicken wir auch noch durch die div. Gast-Postings durch. Was ist denn überhaupt mit Deinem Lappen? Warum und wann wurde er eingezogen? registrieren möchte ich mich nicht, aber ich schreibe jetzt nicht mehr unter gast, sondern nur noch unter michael:) Ich wollte nur auf die möglichkeiten hinweisen und darüber spekulieren UND natürlich viele meinungen hören. mein fs spielt dabei erst einmal keine rolle |
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Beitrag
#478
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Problem ist ja, dass nach vorangegangenem Entzug in Deutschland die EU-auslaendischen Behoerden eben nicht wiedererteilen, sondern ersterteilen. Wenn zudem vom Antragsteller keine Vorgeschichte geliefert wird oder von der Behoerde keine verlangt wird, dann kann eine EU-Behoerde keine Zweifel an der Fahreignung haben. Das ist aber ein Problem seitens der Behoerden und deren Regeln, auch der EU-Richtlinie und deren mangelhafter Umsetzung.
Die Deutschen zaeumen also das Pferd von hinten auf, wenn sie von einem Betroffenem eine MPU fordern, dem schon laengst eine gueltige Fahrerlaubnis erteilt wurde, die die Deutschen auch eigentlich anerkennen muessten. Daher halte ich diesen gesamten Weg, den die Deutschen zur Zeit gehen, fuer falsch. Und auch fuer einklagbar. Richtig waere es nach meinem Dafuerhalten, wenn die deutschen Behoerden erstmal Kontakt mit den auslaendischen Behoerden aufnehmen wuerden. Und diese sollten auch verpflichtet sein, darauf zu reagieren - wenn die Entscheidungen einer auslaendischen Behoerde auch in Deutschland anerkannt werden muessen, dann haben deutsche Behoerden imho ein Recht auf umfassende Zusammenarbeit. In diesem Kontakt koennen die Deutschen dann ihre Eignungszweifel vorbringen und so auf die auslaendischen Behoerden hinwirken, eigene Massnahmen auf ihren Fuehrerschein anzuwenden, die geeignet sind, die deutschen Eignungszweifel - die natuerlich geeignet sein sollten, auch die auslaendische Behoerde Richtung "Zweifel" zu ueberzeugen - zu widerlegen. Unter Umstaenden koennten die auslaendischen Behoerden dann, sofern der Wohnsitz des Betroffenen in Deutschland ist, diese Ueberpruefungshoheit auf Antrag oder automatisch an die Deutschen abgeben. Fuer alleiniges deutsches Handeln aber, ohne die Einbeziehung der auslaendischen Akte zu dem vorliegenden bestehenden Fuehrerschein sehe ich persoenlich ueberhaupt gar keinen Raum. In einer solchen Entscheidung sehe ich den schweren Mangel, dass die deutsche Behoerde ohne Ruecksprache mit der EU-auslaendischen Behoerde und daher ohne jegliches Wissen ueber etwaige Gegengruende, die von der Auslandsbehoerde beruecksichtigt wurden und fuer eine Eignung sprechen, die Gueltigkeit nur aus eigenen Aspekten heraus aufhebt bzw. lokal ausser Vollzug setzt. Jedenfalls immer dann, wenn jemand aufgrund deutscher Aktenlage, ohne Ruecksprache mit der Behoerde im EU-Land und ohne Kenntnisse ueber aktuelle Zusammenhaenge, und ohne eine neue Straftat zur MPU geschickt werden soll. Folgendes Beispiel: Die Franzosen bauen ein Auto, was den EU-Anforderungen und dem französischen Recht entspricht. Dieses Auto muss auch auf Deutschen Strassen gemaess internationalem Recht fahren duerfen. Alle Papiere dazu sind in Ordnung. Die Deutschen aber fangen aufgrund einer innerstaatlichen Verordnung alle Fahrzeuge diesen Typs, die schonmal irgendwann Motorprobleme hatten, an der Grenze ab, und zwingen die Fuehrer der Fahrzeuge, einen neuen Motor einzubauen und anschliessend eine Einzelabnahme beim TUEV durchzufuehren, nur damit diese Fahrzeuge durch Deutschland durchfahren duerfen. Kein vernuenftiger Mensch wuerde das einsehen wollen und natuerlich aergern sich die Franzosen. Denn es wurden ja alle internationalen Vereinbarungen soweit eingehalten. Die Loesung waere in diesem Fall, dass in Frankreich alle Fahrzeuge mit dem Problem erneut ueberprueft wuerden - aber nicht, dass die Deutschen berechtigt seien, alle auslaendischen Fahrzeuge solange in der Nutzung zu untersagen, bis ein neuer Motor eingebaut worden ist und eine deutsche Einzelabnahme durchgefuehrt wurde. Zudem fuehrt das deutsche - zur Zeit angewendete - "Modell" mit der Nutzungsuntersagung zu einem europaeischen "Patchwork"-Fuehrerschein, der je nach Gusto und eigener Aktenlage mal an- und mal aberkannt wuerde - je nachdem, wo man sich gerade aufhaelt und je nachdem, wo man schon aufgefallen ist. Das ist doch Nonsens und sicherlich so niemals durch die EU-Fuehrerscheinrichtlinie gedeckt. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Gast_Guest_* |
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#479
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Dann wünsch ich dir viel Glück,bei deinem Vorhaben in den Niederlanden die Wiedererteilung einer Deutschen Fahrerlaubnis zu beantragen.
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Gast_Gast_michael_* |
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#480
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das ist sicherlich an einige stellen ein vernünftiger beitrag!
Meine "behauptung" bleibt! antrag auf wiedererteilung eines deutshen führerscheines bei wohnsitzbegründung ist rechtlich einwandfrei. (glaube ich zumindestens) |
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Gast_Gast_michael_* |
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#481
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Zitat (Guest @ 09.03.2005, 13:19) Dann wünsch ich dir viel Glück,bei deinem Vorhaben in den Niederlanden die Wiedererteilung einer Deutschen Fahrerlaubnis zu beantragen. danke:) |
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Gast_Gast_michael_* |
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#482
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aber garry u.s.w. kommen ja zum glück auch noch zu wort...
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#483
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Ich muss zugeben, lange überlegt zu haben, ob ich zu Michaels Ausführungen überhaupt Stellung beziehen soll. Naja, mach ich´s mal.
Michael, wie stellst Du Dir das vor? Wie soll eine ausländische Behörde ein deutsches Dokument ausstellen? Das ist doch schon rein von der praktischen Seite nicht möglich. Kein Staat dieser Welt erteilt einem anderen Staat die Genehmigung, für ihn in seinem Namen irgendwelche Dokumente auszustellen. Was glaubst Du, warum bspw. für Visa regelmäßig die deutsche Botschaft zuständig ist? Nach Deiner Theorie, auch wenn der Sachverhalt anders ist, könnte ja auch einfach das jeweilige Land die Einreisevisa für Deutschland erteilen. Etwas weltfremd, oder? Es gilt zwar grundsätzlich in der EU die Anerkennung nationaler Entscheidungen EU-weit (zumindest auf FE-Ebene). Dies bezieht sich jedoch nicht auf die Ausstellung. Wie sollen bspw. die NL einen FS ausstellen, auf dem groß und fett ein D prangt? Richtig ist, dass bei Wohnsitz im Ausland für die Ausstellung eines FS die dortige FEB zuständig ist. Die kann jedoch nur im Rahmen ihrer eigenen Befugnisse handeln. Und das Ausstellen von Dokumenten namens Dritter (nichts anderes wäre das ja) gehört da nicht zu. -------------------- |
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#484
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
@Gast_Michael
Ich bitte dich nochmal darum, nicht für jedes Wort ein neues Posting zu eröffnen! ![]() Das hier ist ein Forum und kein Chat. -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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Gast_Gast_michael_* |
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Beitrag
#485
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http://www.dutchembassy.de/de/content/comm...hein/start_html
guggt alle hier... ...Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und Ihren niederländischen Führerschein verlängern bzw. sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen wollen... ich denke, man kann seinen wohnsitz wechseln, dann ist das andere eu-land für die wiedererteilung zuständig! auch, wenn man dann keinen d-fs bekommt, sondern einen z.b. sp-fs |
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Gast_Guest_* |
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#486
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Du kannst einen NL FÜ hier in D nicht verlängern lassen,wenn du hier wohnst.
Du kannst in hier in einen Deutschen umtauschen. Der ist dann zeitlich unbegrenzt haltbar. Aber wie wilst du einen Deutschen FÜ,den du gar nicht hast,in den NL wiederbeantragen??? |
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Gast_Guest_* |
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#487
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Du kannst als NL der hier wohnt,auch wieder zurück in die NL,und den FÜ dann verlängern,aber das hat mit Wieder oder Neuerteilung nichts zu tun.
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Gast_Gast_michael_* |
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#488
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bzw. sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen wollen...
das steht da. es steht da nicht, es ist verboten... woher weisst du, dass es nicht geht? bitte belegen, ich hab es schon zum teil gemacht |
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Gast_Gast_michael_* |
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#489
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...um Ihren niederländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben zu lassen...
aber wenn D nun zuständig ist für fs-angelegenheiten (welche, alle?), dann wüsse ich nicht weshalb ein niederländer, der in nl seine fs verloren hat, in D die nl-fs wiederbeantagt. |
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Gast_Gast_michael_* |
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Beitrag
#490
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Zitat (Gast_michael @ 09.03.2005, 14:17) ...um Ihren niederländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben zu lassen... aber wenn D nun zuständig ist für fs-angelegenheiten (welche, alle?), dann wüsse ich nicht weshalb ein niederländer, der in nl seine fs verloren hat, in D die nl-fs wiederbeantagt. sollte heissen ...weshalb nicht ein niederlländer... |
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Gast_Guest_* |
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#491
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Ich hab keine Ahnung was du willst.Tu es doch einfach,wenn es nicht verboten ist,was auch immer!!
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#492
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
D ist für FE-Angelegenheiten derer zuständig, die ihren Wohnsitz in D haben, eigentlich logisch, oder?
Und wie aus der von Dir verlinkten Seite eindeutig hervorgeht, sagen auch die Holländer, dass vor dem Auslaufen der NL-FE, bei Wohnsitz in D, der NL-FS umzuschreiben ist (in einen deutschen). Ich versteh´ nicht, was daran so schwer zu begreifen ist. ![]() ![]() (Warum fällt mir in dem Zusammenhang nur wieder ein Zitat von Dieter Nuhr ein.... ![]() -------------------- |
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Gast_Gast_michael_* |
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#493
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die niederländer sagen aber auch, dass ein niederländer, der in d wohnt, sich bei einer deutschen fs-stelle zu melden hat, wenn er ...sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen wolle....
da d in dem falle die fs-behörde ist, die für (alle?) fs-angelegenheiten zuständig ist, kann der niederländer zu den deutshen gehen und einen Antrag auf Wiedererteilung seines alten nl-fs stellen, den er in nl z.b. wegen alk verlorenhat. Wenden wir das auf einen deutschen an. ich begünde meinen wohnsitz in nl, und beantrage die wiedererteilung der alten d-fs. ich denke, da die nl fs-stelle zustündig ist,... |
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#494
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat die niederländer sagen aber auch, dass ein niederländer, der in d wohnt, sich bei einer deutschen fs-stelle zu melden hat, wenn er ...sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen wolle.... Richtig. Einen Deutschen. Zitat kann der niederländer zu den deutshen gehen und einen Antrag auf Wiedererteilung seines alten nl-fs stellen, den er in nl z.b. wegen alk verlorenhat. Nein, er kann einen Antrag auf Ersterteilung eines deutschen FS stellen. Zitat ich begünde meinen wohnsitz in nl, und beantrage die wiedererteilung der alten d-fs. Wenn Du es einfach nicht kapieren willst, meinetwegen. Glaub uns oder lass es. Versuch in NL einen D-FS zu bekommen. Ich wette mit Dir um ein Jahresgehalt, dass Dir das nicht gelingt. -------------------- |
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Gast_Gast_michael_* |
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#495
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Zitat (XDiver @ 09.03.2005, 14:32) D ist für FE-Angelegenheiten derer zuständig, die ihren Wohnsitz in D haben, eigentlich logisch, oder? Und wie aus der von Dir verlinkten Seite eindeutig hervorgeht, sagen auch die Holländer, dass vor dem Auslaufen der NL-FE, bei Wohnsitz in D, der NL-FS umzuschreiben ist (in einen deutschen). Ich versteh´ nicht, was daran so schwer zu begreifen ist. ![]() ![]() (Warum fällt mir in dem Zusammenhang nur wieder ein Zitat von Dieter Nuhr ein.... ![]() ich denke, da möchte jemand nicht verstehen... ... um das Thema lächerlich zu machen... ... um das thema "wegzukriegen"... trotzdem bitte ich alle um regen info-austausch! |
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#496
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Glaub mir, im Gegensatz zu Dir habe ich Ahnung von der Materie.
Kann mal jemand diesen geistigen Dünnsch.... entsorgen, ist ja unerträglich. ![]() -------------------- |
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#497
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (Gast_michael @ 09.03.2005, 14:42) ich denke, da möchte jemand nicht verstehen... Das stimmt, allerdings bist du der jemand...... ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#498
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Guests ![]() |
QUOTE
kann der niederländer zu den deutshen gehen und einen Antrag auf Wiedererteilung seines alten nl-fs stellen, den er in nl z.b. wegen alk verlorenhat. Nein, er kann einen Antrag auf Ersterteilung eines deutschen FS stellen. gut, ist eine meinung. ich habe dir bewiesen, dass für einen nl d zuständig ist. dann untermauere bitte deine meinung. |
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#499
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Zitat ich habe dir bewiesen, dass für einen nl d zuständig ist. Merkwürdig, dass ich den Beweis nicht wirklich sehen kann. Übrigens nimmst Du für einen unregistrierten Neuuser den Mund erschreckend voll. -------------------- |
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Gast_Gast_michael_* |
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Beitrag
#500
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Zitat (XDiver @ 09.03.2005, 14:49) Zitat ich habe dir bewiesen, dass für einen nl d zuständig ist. Merkwürdig, dass ich den Beweis nicht wirklich sehen kann. Übrigens nimmst Du für einen unregistrierten Neuuser den Mund erschreckend voll. wiederhole meinen beitrag guggst du http://www.dutchembassy.de/de/content/comm...hein/start_html |
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Gast_Gast_michael_* |
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#501
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QUOTE von driver
kann der niederländer zu den deutshen gehen und einen Antrag auf Wiedererteilung seines alten nl-fs stellen, den er in nl z.b. wegen alk verlorenhat. Nein, er kann einen Antrag auf Ersterteilung eines deutschen FS stellen. Das hast du nicht belegt! und nur eine behauptung... gut, beweise mir, dass das nicht geht... |
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#502
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Aus dem Link:
Zitat Laut Auskunft des Rijksdienst voor het Wegverkeer (Straßenverkehrsamt der Niederlande) können niederländische Führerscheine von außerhalb der Niederlande, in einem der EWR-Staaten, zu denen auch Deutschland gehört, wohnhaften Personen nicht mehr in den Niederlanden verlängert werden. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und Ihren niederländischen Führerschein verlängern bzw. sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen wollen, sollten Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer an die zuständigen deutschen Behörden wenden, um Ihren niederländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben zu lassen. Da steht doch für jeden lesbar, dass die Niederlande nicht mehr zuständig ist, wenn der WS Deutschland ist. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#503
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Den einzigen Beweis, den diese Seite erbringt ist der, dass meine Aussage stimmt.
Wenn Du nicht willens oder in der Lage bist, das einzusehen, tut es mir für Dich leid. Ich muss zugeben, auf weitere Dialoge mit Dir keine Lust zu haben, da Du offenbar völlig beratungsresistent bist. Nochmal und abschließend: Ein Staat kann niemals ein Dokument eines anderen Staates ausstellen. Das verbietet schon das Prinzip der staatlichen Souveränität. Aber Deiner Ansicht folgend, gehören die NL wahrscheinlich schon zu D. ![]() ![]() ![]() Und um Dieter Nuhr tatsächlich zu zitieren: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die F.... halten. -------------------- |
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Gast_Gast_michael_* |
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#504
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Zitat (GSX-R @ 09.03.2005, 14:58) Aus dem Link: Zitat Laut Auskunft des Rijksdienst voor het Wegverkeer (Straßenverkehrsamt der Niederlande) können niederländische Führerscheine von außerhalb der Niederlande, in einem der EWR-Staaten, zu denen auch Deutschland gehört, wohnhaften Personen nicht mehr in den Niederlanden verlängert werden. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und Ihren niederländischen Führerschein verlängern bzw. sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen wollen, sollten Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer an die zuständigen deutschen Behörden wenden, um Ihren niederländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben zu lassen. Da steht doch für jeden lesbar, dass die Niederlande nicht mehr zuständig ist, wenn der WS Deutschland ist. Richtig! Also ist D nicht mehr zuständig bei einem in den nl lebenden deutschen. und dann ist meine these, kann der deutsche in den nl eine wiederbeantragung seiner deutschen führerscheines stellen. siehe auch noch mal meinen link! |
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#505
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Zitat (Gast_michael @ 09.03.2005, 15:01) und dann ist meine these, kann der deutsche in den nl eine wiederbeantragung seiner deutschen führerscheines stellen. Umschreiben lassen!!!! Nich neu beantragen! Das ist was grundsätzlich anderes!! Kann doch nicht so schwer zu verstehen sein ![]() -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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Beitrag
#506
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 ![]() |
Mannomann bin ich hier im Kindergarten oder was ??
![]() ![]() ![]() -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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#507
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 ![]() |
Zitat (Roland @ 09.03.2005, 15:08) Mannomann bin ich hier im Kindergarten oder was ?? ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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Beitrag
#508
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Guests ![]() |
Zitat (strichachtdoktor @ 09.03.2005, 13:18) In diesem Kontakt koennen die Deutschen dann ihre Eignungszweifel vorbringen und so auf die auslaendischen Behoerden hinwirken, eigene Massnahmen auf ihren Fuehrerschein anzuwenden, die geeignet sind, die deutschen Eignungszweifel - die natuerlich geeignet sein sollten, auch die auslaendische Behoerde Richtung "Zweifel" zu ueberzeugen - zu widerlegen. Eine Behörde, hier oder sonstwo, wendet immer nur ihre eigenen nationalen Bestimmungen an. Wenn die deutsche Spezialität der Eignungszweifel-Begutachtung in ihren nationalen Verordnungen, Gesetzten oder Vorschriften, was immer ihre rechtliche Grundlage sein mag, nicht vorkommt, werden sie diese deutschen Spezialitäten nicht interessieren. Die deutschen FE-Stellen, VG's und Innenminiterien können geistige Klimmzüge machen wie der verehrte VG-Präsident Geiger, es bringt nur eine Verzögerung. Das letztentscheidende Gericht muß, wenn EU-Recht berührt ist, die Rechtsache dem EUuGH vorlegen. Die EUGH Entscheidung steht in RN 77. Im Widerspruch zu nationalem Recht ist EU-Recht vorrangig. |
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#509
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Beschluß des VG Bayreuth vom 28.02.2005, Az. B 1 S 05.90
Der Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO gegen eine Nutzungsuntersagung des LRA Hof wurde durch das VG Bayreuth abgewiesen. Der FS war aus CZ. Das VG hat es im übrigen sogar für rechtmäßig erachtet, dass die zuständige FS-Stelle den FS einziehen und an die zuständige Stelle in CZ schicken darf. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#510
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[B]Hallo Johnny,
ich dachte schon, meine Betraege wuerde gar keiner mehr zur Kenntnis nehmen ... ![]() So war das auch nicht gemeint. Wenn die Deutschen Zweifel an der Rechtmaessigkeit des FS haben oder an der Fahrtauglichkeit/Eignung, dann ist der erste Ansprechpartner die Fuehrerscheinstelle im EU-Land, die ausgestellt hat. Denn dort liegt - wegen der Zustaendigkeit wegen Wohnsitzwechsel nach dem Entzugszeitpunkt - die Fuehrerscheinakte oder, global betrachtet, ein Teil der Fuehrerscheinakte. Der Teil kann von den Deutschen nicht einfach abgehakt werden nach dem Motto: "Interessiert uns nicht, die sollen Deutsch lernen." Und dann muessten die Deutschen auch mal begruenden, warum sie, nachdem der Betroffene ohne Probleme mit dem NL-Schein (oder einem anderen) unterwegs ist, diesen fuer ungeeignet halten. Sollten die Deutschen es schaffen, die Niederlaender(Polen, Italiener etc.) zu ueberzeugen, dass die Person ungeeignet zum Fuehren von Fahrzeugen ist, dann kann die auslaendische Behoerde ihre nationalen und notwendigen/vorgeschriebenen Massnahmen anwenden/durchfuehren und evtl. auch - warum nicht - den Fuehrerschein zuruecknehmen. Sofern derjenige noch in den NL gemeldet ist. Oder sie erklaeren die Deutschen fuer zustaendig, wenn sich der Wohnsitz wieder in Deutschland befindet. Diese muessten sich dann aber auch mit der gueltigen niederlaendischen FE als Verwaltungsakt (der Punkte etc. loescht) und der Begruendung dazu (med.Gutachten, nat.Verjaehrung etc.) auseinandersetzen. Denn es ist ja nicht mehr so, dass seit dem letzten Entzug nichts passiert ist, ein gueltiges Dokument liegt ja vor ... Aber nicht die jetzige Loesung: Die Deutschen entscheiden ohne aktuelle Aktenkenntnis der ausl. Behoerde ueber deren Kopf hinweg, dass ein von ihr (der ausl. Beh.) erteiltes Dokument keine Gueltigkeit fuer Deutschland hat. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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