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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 5), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Perplex
Beitrag 01.03.2005, 00:13
Beitrag #51


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Zitat (Lexus @ 01.03.2005, 00:01)
@Thommy Bumm

wieso hast du so eine starke Neigung zu den falschen Antworten??? *g*

Weil es nun mal meine Meinung ist. plasma.gif
Ich komme aus West-Berlin & habe gelernt immer meine Meinung zu vertreten. mad.gif


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Levent
Beitrag 01.03.2005, 00:32
Beitrag #52


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@Thommy Bumm

Danke


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mirko1
Beitrag 01.03.2005, 06:28
Beitrag #53


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@Thommy Bumm
drücke dir die daumen, habe auch seit 09/04 ne CZ-Pappe bisher aber noch ohne Kontrolle duchgekommen. Werde mich mal auf die MPU vorbereiten, benötige aber laut 1 maliger negativer MPU von 1997 4 negative drogenscreenings inerhalb eines jahres. Das Jahr werde ich jetzt beginnen, muss die sceenings gleich bei der MPU-Stelle abegeben, wo dann auch letztlich die MPU statt findet.

Sollte ich inerhalb des nächsten Jahres nicht kontrolliert werden, dann werde ich noch 1 Jahr ranhängen, in der Hoffnung das der Eugh evtl. zu unseren gunsten entscheidet und ich dann zwar die sceenings umsonst gemacht habe, doch sicher ist sicher. crybaby.gif

Die Situation mit CZ-FS ist meiner Meinung nach immer noch besser als hätte man garkeinen FS, mit Positiver MPU ist der CZ-FS dann genauso gut wie ein DE-FS. Das Geld für den CZ-FS ist aufjedenfall nicht Umsonst gewesen. smile.gif

@gerri
ich hoffe das Du erfolg haben wirst. Irgendwas Positives muss es doch noch geben.
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gerri
Beitrag 01.03.2005, 10:16
Beitrag #54


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ja danke,drückt mir alle die daumen,dann wird es schon klappen. lasst uns nicht gegenseitig verrückt machen.. rolleyes.gif


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mirko1
Beitrag 01.03.2005, 10:20
Beitrag #55


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@gerri
und du meinst du bekommst schon in 2 Wochen eine Antwort=?
must Du nicht vors VG? und das dauert doch normalerweise ewig(1-2jahre)
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RA XDiver
Beitrag 01.03.2005, 10:24
Beitrag #56


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Es geht dort doch zunächst um einstweiligen Rechtsschutz. Das geht selbst vor dem VG schneller. wink.gif


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gerri
Beitrag 01.03.2005, 10:28
Beitrag #57


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das schreiben liegt schon beim vg,das ist der wiederspruch gegen die sofortige nu. mein anwalt meinte es dauert 2-3 wochen bis entschieden ist..


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mirko1
Beitrag 01.03.2005, 10:33
Beitrag #58


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achso na dann zittern wir der Entscheidung entgegen, wenn einer was erreícht so können wir alle wieder ein wenig aufatmen. cool.gif
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Perplex
Beitrag 01.03.2005, 10:35
Beitrag #59


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Zitat (mirko1 @ 01.03.2005, 06:28)
@Thommy Bumm
drücke dir die daumen, habe auch seit 09/04 ne CZ-Pappe bisher aber noch ohne Kontrolle duchgekommen. Werde mich mal auf die MPU vorbereiten, benötige aber laut 1 maliger negativer MPU von 1997 4 negative drogenscreenings inerhalb eines jahres. Das Jahr werde ich jetzt beginnen, muss die sceenings gleich bei der MPU-Stelle abegeben, wo dann auch letztlich die MPU statt findet.

@mirko 1
Das geht doch so nicht! Ohne Antrag auf Wiedererteilung keine MPU. Ohne MPU keine verwertbaren Screenings. narr.gif
Sage der Führerscheinbehörde bloß nicht, dass Du schon einen CZ-Lappen hast! Dann beginnt nämlich erst die Zwangsmaßnahme.
no.gif


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gerri
Beitrag 01.03.2005, 10:43
Beitrag #60


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ich mache mich nicht mehr verrückt. habe ich lange genug getan.wir alle wissen eigentlich nur das was uns erzählt wird,und was wir lesen,und papier ist geduldig.jeder der lesen kann weiss was im urteil steht..und das spricht für uns.. es gibt hier halt leute die es etwas negativ sehen,und versuchen etwas trübe stimmung zu verbreiten und das hat auch bei mir geklappt am anfang wo ich auf das forum gestoßen bin.. also keiner weiss hundert prozentig bescheit,die chancen stehen gut für uns.. warten wir mal alle ab,bis ich post bekomme. und ausserdem,jeder der einen eu-fs hat und zur mpu gebeten wird wird sich wohl mit dem strassenverkehrsamt gut stellen können das solange bis er die mpu gemacht hat den fs behalten kann..ich denke die meisten werden sich darauf einlassen.sie haben ja dann ihren willen bekommen.. ich denke wenn die gefährdung gerade nicht deutlich über derer ist die einen deutschen fs haben,dürfte das wohl in ordnung gehen, think.gif


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mirko1
Beitrag 01.03.2005, 10:58
Beitrag #61


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Zitat (Thommy Bumm @ 01.03.2005, 10:35)
Das geht doch so nicht! Ohne Antrag auf Wiedererteilung keine MPU. Ohne MPU keine verwertbaren Screenings.  narr.gif
Sage der Führerscheinbehörde bloß nicht, dass Du schon einen CZ-Lappen hast! Dann beginnt nämlich erst die Zwangsmaßnahme.
no.gif

das siehst du falsch Tommy, bei der MPU stelle erst in einem Jahr 4 Screenings abgeben, die MPU stelle gibt einem kurzfristige Termine in Unregelmässigen Abständen insgesamt 4 stück in 1 Jahr.
Sind alle Negativ dann erst Antrag auf Wiedererteilung dann wieder zur MPU.

Ich werde bestimmt niemanden erzählen das ich ne CZ-FS habe. das wäre das letzte was ich tun würde.
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Perplex
Beitrag 01.03.2005, 11:25
Beitrag #62


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Zitat (mirko1 @ 01.03.2005, 10:58)
Sind alle Negativ dann erst Antrag auf Wiedererteilung dann wieder zur MPU.

@mirko 1
OK, aber Wiedererteilung fällt flach! Sage denen Du möchtest die MPU machen & danach ins Ausland ziehen. Schließlich möchtest Du ja später in Deutschland mit einer EU-Fahrerlaubnis keinen Ärger haben.
sleep.gif


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mirko1
Beitrag 01.03.2005, 11:29
Beitrag #63


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@Thommy Bumm
müsste dann sowiso den DE-FS neu machen, habe diesen seit 1997 weg.
Also mus ich doch einen Antrag bei der FS-STelle stellen, bevor ich dann zur MPU kann. Ohne Antrag keine MPU richtig?

Dann eben keinen Antrag auf Wiedererteilung sondern was weiss ich Antrag?
hmmm...
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strichachtdoktor
Beitrag 01.03.2005, 13:15
Beitrag #64


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Zitat (Lexus @ 28.02.2005, 23:12)
Art. 8 Abs. 5:
5. Jede Person kann nur Inhaber eines einzigen Führerscheins sein. Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen um sicherzustellen, dass ein Antragsteller für die Ausstellung, Ersetzung oder Erneuerung eines Führerscheins nicht bereits Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten entweder gültigen oder vorläufig entzogenen Führerscheins ist; hierzu nehmen sie eine Abfrage über das EU-Führerscheinnetz vor, sobald dieses Netz einsatzbereit ist. Sie vergewissern sich ferner, ob die Behörden eines anderen Mitgliedstaats nicht bereits die Ausstellung eines Führerscheins für den Bewerber untersagt haben. Unbeschadet des Artikels 2 achten die Mitgliedstaaten bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis sorgfältig darauf, dass eine Person die Anforderungen nach Absatz 1 erfüllt; sie wenden ihre einzelstaatlichen Vorschriften für die Aufhebung oder den Entzug der Fahrerlaubnis an, wenn feststeht, dass ein Führerschein ausgestellt worden ist, ohne dass die Anforderungen erfüllt waren.

Begründung

Die Bekämpfung des Führerscheintourismus ist ein wesentlicher Bestandteil der Richtlinie; die Mitgliedstaaten müssen hier verstärkt kontrollieren, um Missbräuche zu verhindern und zu beheben. Das europäische Führerscheinnetzwerk ist von unersetzlicher Wichtigkeit für die Verhinderung des Führerscheintourismus. Die Mitgliedstaaten müssen diesen Dienst, sobald er einsatzfähig ist, auch nutzen.

Art. 12 Abs. 4:

4. Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 genannten Maßnahmen angewendet wurde. Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, einem Bewerber, auf den eine Einschränkung, Aussetzung oder Entzug der Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat angewendet wurde, einen Führerschein auszustellen. Ein Mitgliedstaat kann es außerdem ablehnen, einem Bewerber, auf den eine Aufhebung in einem anderen Mitgliedstaat angewendet wurde, einen Führerschein auszustellen.

Begründung

Der Führerscheintourismus soll wie weit wie möglich unterbunden werden. Wird einer Person in einem Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis eingeschränkt, entzogen, ausgesetzt oder aufgehoben, so darf der Mitgliedstaat einen Führerschein, der dieser Person von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde, nicht anerkennen. Die Mitgliedstaaten dürfen darüber hinaus keine Führerscheine an Personen ausstellen, deren Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen ist (jede Person darf nur Inhaber eines einzigen Führerscheins sein, Artikel 8, Absatz 5). Wird der Führerschein in einem Mitgliedstaat aufgehoben, so kann ein anderer Mitgliedstaat die Ausstellung eines Führerscheins verweigern.

Hallo Lexus, danke fuer die Zitate, aber ganz neu sind die auch nicht mehr.

Wir hatten das schonmal:
Wie passt da jemand rein, dem die Fahrerlaubnis per Strafurteil in Deutschland entzogen wurde,
- der Fuehrerschein wurde eingezogen,
- die Sperrfrist ist verbuesst,
- es sind mehr als zwei Jahre nach dem Entzug vergangen
- eine neue FE wurde nie in D beantragt
- es besteht theoretisch ein MPU-Erforderniss, wurde aber noch nicht ausgesprochen (weil kein Antrag und im Urteil stand dazu auch nichts)
???

Oder anders: Die Strafe ist verbuesst, die Sperrfrist/die Massnahme zur Sicherung und Besserung ist abgelaufen, eine(/jede EU-) FEB duerfte wiedererteilen.

a. Wohnsitz in Deutschland ?
b. Wohnsitz im EU-Land XY ?
c. Bleibt nicht alles, wie es ist ?


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Lexus
Beitrag 01.03.2005, 13:32
Beitrag #65


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na hallo

Zitat
Unbeschadet des Artikels 2 achten die Mitgliedstaaten bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis sorgfältig darauf, dass eine Person die Anforderungen nach Absatz 1 erfüllt; sie wenden ihre einzelstaatlichen Vorschriften für die Aufhebung oder den Entzug der Fahrerlaubnis an, wenn feststeht, dass ein Führerschein ausgestellt worden ist, ohne dass die Anforderungen erfüllt waren.


und noch schärfer: D muss dann nicht mehr anerkennen:

Zitat
Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 genannten Maßnahmen angewendet wurde.


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Lexus
Beitrag 01.03.2005, 13:35
Beitrag #66


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Zitat
sie wenden ihre einzelstaatlichen Vorschriften für die Aufhebung oder den Entzug der Fahrerlaubnis an, wenn feststeht, dass ein Führerschein ausgestellt worden ist, ohne dass die Anforderungen erfüllt waren.


das bedeutet doch, daß dann D von § 46 FeV Gebrauch machen darf


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Lexus
Beitrag 01.03.2005, 13:43
Beitrag #67


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In einem Punkt ist evtl. eine Abschwächung meines Standpunktes möglich:

Da ein Mitgliedsland nach dem Entwurf seine einzelstaatlichen Entziehungs- oder Aufhebungsmaßnahmen nur dann anwenden darf, wenn feststeht, daß ...,

könnte dies eine Art Beweislastumkehr bedeuten in dem Sinne, daß eine Vermutung dafür spricht, daß der aussstellende Staat die Eignung - wie vorgeschrieben - sorgfältig geprüft hat und nun die inländische Behörde dem Führerscheininhaber seine Ungeeignetheit nachweisen muss.

Aber da kommen dann wieder die deutschen Verwaltungsgerichte zum Zuge, die erklären können, daß für das "Feststehen" angesichts des aus der Vorverurteilung indizierten MPU-Erfordernisses eine Art Anscheinsbeweis besteht.


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Lexus
Beitrag 01.03.2005, 13:51
Beitrag #68


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Zitat
eine(/jede EU-) FEB duerfte wiedererteilen.


ja, aber streng nach Ar. 8 des Entwurfs:

Zitat
Sie vergewissern sich ferner, ob die Behörden eines anderen Mitgliedstaats nicht bereits die Ausstellung eines Führerscheins für den Bewerber untersagt haben.


Da geht es nicht um die abgelaufene Sperrfrist, sondern um den schlichten in der Vergangenheit liegenden Versagungstatbestand = Strafurteil anfordern. Die Folge: auch die ausländische Behörde muß doch nun angesichts des gewaltigen Promillegehalts von über 1,60 Eignungszweifel haben.

Welches zivilisierte EU-Land wird sich denn diesen von allen beschlossenen Erfordernissen widersetzen?


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strichachtdoktor
Beitrag 01.03.2005, 13:58
Beitrag #69


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Zitat
4. Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 genannten Maßnahmen angewendet wurde.

Das waere die Ausnahme zu der Regel, dass Fuehrerscheine grundsaetzlich gegenseitig anzuerkennen sind ... think.gif

Also sollte man, bevor die in der EU voellig abdrehen, seinen EU-Schein schnellstmoeglichst umschreiben lassen ?! Was die Deutschen aber ohne MPU - die eigentlich heute noch rechtswidrig ist/sein koennte (usw.) - einfach nicht tun werden ...


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Natrix20
Beitrag 01.03.2005, 14:16
Beitrag #70


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Dieser Entwurf funktioniert nur dann wenn ein "Führerscheinnetzwerk" existiert, das tut es noch lange nicht. Ausserdem kann man den Passus der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine auf EU Ebene dann in die Tonne treten, wenn jeder wieder nach gutdünken entscheiden kann.
Es lebe die Bürokratie.
Gruss Natrix
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Lexus
Beitrag 01.03.2005, 15:04
Beitrag #71


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Es lebe die Verkehrssicherheit


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strichachtdoktor
Beitrag 01.03.2005, 15:47
Beitrag #72


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Naja - so ganz leuchtet mir das aber noch nicht ein.
Das wuerde ja letztenendes bedeuten, dass jemand, der einmal in D seine Karte entzogen bekommen hat, nie wieder einen vollwertigen Fuehrerschein erhalten wuerde, der in allen EU-Staaten anerkannt ist, wenn dieser nicht von D erteilt ist.

Wechselt derjenige also seinen Wohnsitz und bekommt z.B. in Italien einen Schein, z.B. weil die nicht so genau hingesehen haben, lebt er fortan auf dem Pulverfass, wenn er damit nach D faehrt ...
... moegliche Folgen: D erkennt FE nicht an, Verurteilung nach §21 etc. oder D fordert I auf, die FE wieder zurueckzunehmen, weil ...

DAS soll die Verkehrssicherheit foerdern ?


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Levent
Beitrag 01.03.2005, 16:04
Beitrag #73


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Das habe ich gefunden, könnte ja mal interessant sein sad.gif






EU Fühererschein TOP AKTUELL!!!!

Hallo

Habe folgenden Artikel in unserer Zeitung gelesen, Top Aktuell.Richter ziehen die Notbremse: Schluss mit der Tschechen Pappe

Tausende Alko-Sünder flüchteten vor der MPU ins Ausland. Jetzt wird ihnen doch die Fahrerlaubnis entzogen

Von MICHAEL KOCH

Der Bescheid vom 16. Februar aus der Abteilung 4 Der Kreisbehörde flatterte per Postzustellungsurkunde ins Haus. Der Inhalt war knapp, die entscheidende Passage fett gedruckt: "Das Landratsamt Passau beabsichtigt daher, Ihnen die Fahrerlaubnis zu entziehen bzw. das Recht von der ausländischen Fahrerlaubnis in der BRD Gebrauch zu machen abzuerkennen."
Ein Paukenschlag für den Empfänger. Identische oder ähnliche Post erhalten dieser Tage immer mehr Autofahrer
aus der Region, die sich noch bis vor kurzem auf der sicheren Seite wähnten. Denen einst die Fahrerlaubnis entzogen worden war, weil sie volltrunken hinter dem Steuer gesessen hatten. Die mit mehr als 1,6 Promille unterwegs waren und nichts mehr fürchteten als die bevorstehende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Etliche von ihnen waren deshalb ins benachbarte Ausland geflüchtet, um dort einen neuen Führerschein und eine Fahrerlaubnis zu erlangen.
Bevorzugtes Ziel der Führerschein-Touristen: Tschechien. Tatsächlich wurde und wird dort von Teils dubiosen Anbietern ermöglicht, vergleichsweise einfach einen EU-Führerschein ohne den so genannten "Depperltest" zu erwerben. Gesetzeslücken, die sich nach dem EU Beitritt der Tschechischen Republik aufgetan hatten, sorgten für einen schwunghaften Handel mit den rosafärbenen Führerscheinen im Scheckkarten-Format, stellten inländische Behörden zunächst vor gewaltige Probleme.Verschärft wurde diese Situation noch durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem April vergangenen Jahres. Die EuGH-Richter entschieden im Urteilstenor, dass "ausländische" EU-Führerscheine in der Bundesrepublik anzuerkennen seien. Und das selbst, wenn der ausstellende Staat sich nicht an EU -Gesetze wie das "Wohnsitzpririzip" halte. Dieses Wohnsitzprinzip gilt EU-weit und besagt, dass Führerscheine nur erworben werden können, wenn der Anwärter einen Wohnsitz von mindestens 185 Tagen im Gastland nachweist. Allerdings schränkte der EUGH dahingehend ein, dass die Einhaltung des Prinzips ausschließlich Angelegenheit des ausstellenden Staates - hier Tschechiens sei. Den deutschen Behörden schienen die Hände gebunden, ein Vorgehen gegen die Tschechen-Pappe zunächst aussichtslos. Die Inhaber der böhmischen Papiere kurvten munter durch den Freistaat. Wie früher strafrechtlich (Fahren ohne Fahrerlaubnis) belangt konnten sie nicht mehr werden, verwaltungsrechtlich bewegten sich die Behörden in einer juristischen Grauzone. Bayern drängte den Bund, endlich die Gesetzeslücken zu schließen. Passiert ist dies jedoch nicht.
Genau genommen erst jetzt am 13. Januar - gaben die Richter der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts München den Führerscheinstellen einen 23seitigen Beschluss (AZ: M 6bSO4.5543) an die Hand, mit dem diese glauben, den Gebrauch der ausländischen Fahrerlaubnis untersagen zu können. Der Präzedenzfall stammte aus Altötting, stellte das Paradebeispiel dar. Ein in Bayern wohnender Autofahrer hatte nach Ablauf seiner Führerscheinsperre wegen eines Alkoholdelikts einen EU-Führerschein in Tschechien erworben. Zur in Deutschland geforderten MPU war er nicht angetreten, dennoch nahm er am Straßenverkehr teil. Das Landratsamt Altötting hatte reagiert, wie mittlerweile die meisten der bayerischen Führerscheinstellen. Wegen Nichtbeibringung eines Gutachtens war die Behörde beim betroffenen Verkehrsteilnehmer von dessen Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgegangen, hatte deshalb den Entzug der ausländischen Fahrerlaubnis angeordnet. Ein, Vorgang, den nicht nur der Verkehrsrechtler Detlef Krause für unzulässig hält: "Ohne erneuten Anlass kann nach Erteilung des tschechischen Führerscheins eine MPU durch die deutschen Behörden nicht - rechtskräftig auferlegt werden", sagt er.
Die Münchner Verwaltungsrichter sahen dies jedoch an anders. Sie unterstrichen zwar das grundsätzliche Anerkennungsgebot für die ausgestellten EU Führerscheine, berufen sich allerdings auf eine Ausnahmeregelung. Durch diese - so die Kammer - sei die Möglichkeit abgedeckt, im eigenen Hoheitsgebiet die nationalen Vorschriften Über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung der Fahrerlaubnis zur Anwendung kommen zu lassen. Anders als beim Wohnsitzerfordernis bestehe keine ausschließliche Prüfkompetenz des Ausstellunkstaates. Umgekehrt: Jedes Land behalte die Kompetenz, nach nationalen Kriterien zu entscheiden, ob jemand zum Autofahren geeignet scheint.
Ebenso wichtig: Die Richt stellten das öffentliche Interesse des Sofortvollzugs Über das Private Interesse der Alkoholsünder. Mit der Folge, dass Widersprüche gegen die Anordnungen der Verwaltungen keine aufschiebende Wirkung haben.
Die Fahrerlaubnis kann demnach künftig sofort entzog werden, auch wenn Verwaltungsstreitverfahren angestrengt werden.
Es bleibt nur noch Schlupfloch: Den Wohnsitz tatsächlich ins Ausland zu verlegen.


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Lexus
Beitrag 01.03.2005, 16:06
Beitrag #74


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Zitat
Ein Paukenschlag für den Empfänger.


... bloß nicht für dieses Forum :-)


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Levent
Beitrag 01.03.2005, 16:06
Beitrag #75


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Und hier noch der link zu dem Urteil. Und ich bitte drum keine komentare ab zugeben , falls das schon irgend wo im Forum hier steht ! ! ! DANKE



http://www.fahrerlaubnisrecht.de/Pdf-datei...013.01.2005.pdf


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Lexus
Beitrag 01.03.2005, 16:12
Beitrag #76


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Zitat (strichachtdoktor @ 01.03.2005, 15:47)
Naja - so ganz leuchtet mir das aber noch nicht ein.
Das wuerde ja letztenendes bedeuten, dass jemand, der einmal in D seine Karte entzogen bekommen hat, nie wieder einen vollwertigen Fuehrerschein erhalten wuerde, der in allen EU-Staaten anerkannt ist, wenn dieser nicht von D erteilt ist.

DAS soll die Verkehrssicherheit foerdern ?

Nein, so ist es ja nicht. Nur ist jeder Mitgliedsstaat verpflichtet, sich vor Erteilung einer FE an einen Ausländer erst mal im Heimatstaat zu erkundigen, was dort gegen ihn vorliegt. Und dann muss das ausländische Führescheinbüro - wie jetzt übrigens auch schon - prüfen, ob der Bewerber charakterlich geeignet ist.

Das geht natürlich leichter, wenn man den Kopf in den Sand steckt und so tut, als habe der Bewerber noch nie eine FE besessen, ihn also als Ersterwerber behandelt, was er ja in Wirklichkeit gar nicht ist.


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strichachtdoktor
Beitrag 01.03.2005, 16:24
Beitrag #77


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Zitat
Und dann muss das ausländische Führerscheinbüro - wie jetzt übrigens auch schon - prüfen, ob der Bewerber charakterlich geeignet ist.


Was kann ich dafuer, dass das die Polen in meinem Fall nicht interessiert hat - und sie quasi nichts geprueft haben ...

... soll ich sie auffordern das nochmal zu ueberpruefen ? Noch kann ich mich darum kuemmern, KBA-Auskunft liegt mir vor. Oder ist es jetzt eh egal, weil sie ja schon erteilt haben ?

Mir waere es natuerlich schon lieber, wenn die Polen das gruendlich pruefen wuerden ... wink.gif


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Levent
Beitrag 01.03.2005, 17:11
Beitrag #78


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Ich verstehe das nicht mit der MPU , andere bringen leute um sexual verbrecher, die kommen dann auch zu einem Pycho Doc , und der sagt dieser mann ist geheilt und wird nie wieder auffällig, man erlebt dieses immer wieder , vollzug lockerung, usw , daran kann man doch eigentlich sehen das so eine MPU eingentlich nichts bringt . Es ist wie schon so oft hier erwähnt wurde nur eine reihne GELDMASCHIENE , oder FABRIK


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gerri
Beitrag 01.03.2005, 17:26
Beitrag #79


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ach levent,wie gesagt,das haben richter in münchen entschieden und die werden wohl bestimmt vorher druck von oben bekommen haben.. darauf kannst du wetten. es ist schon soviel geschrieben worden... warten wir mal ab..


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Levent
Beitrag 01.03.2005, 17:31
Beitrag #80


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Das passt jetzt zwar nicht hier rein, aber ich denke mal nach dem ihr das gelesen habt , ist Uwe bestimmt so nett und löscht es . Danke dir in voraus Uwe .

Die Bayern sollten sich viel lieber mal um wichtigere dinge kümmern



«Erschießen, verbuddeln, verschweigen» - Tierschutzbund verurteilt Abschuss von Haustieren - Jägerverband: «Wir sind kei


München (ddp-bay). Der tausendfache Abschuss von Haustieren durch Jäger treibt die Tierschützer in Bayern auf die Barrikaden. Nach Angaben des Tierschutzbundes werden im Freistaat jedes Jahr Tausende von Katzen und Hunderte Hunde unrechtmäßig erschossen. In den meisten Fällen bleibe dies strafrechtlich ohne Konsequenzen, beklagtev die Vizepräsidentin des Tierschutzbundes, Tessy Lödermann, am Freitag in München. Sie kritisierte den Landesjagdverband Bayern, der ihrer Ansicht nach das Verhalten seiner Mitglieder indirekt billige. Der Chef des Jagdverbandes, Jürgen Vocke, wies die Vorwürfe zurück.

«Erschießen, verbuddeln und verschweigen» - das sei die Devise der Jäger, sagte die Tierschützerin Lödermann. Bundesweit werden Schätzungen zufolge pro Jahr 30 000 Hunde und 200 000 Katzen von Jägern getötet. Oft würden die Tiere direkt vor den Augen der Besitzer «abgeknallt». Vor allem Kinder seien dann auf Jahre hin traumatisiert, beklagte Lödermann. Viele Jäger hielten sich nicht an das 1996 verschärfte bayerische Jagdrecht, wonach ein Hund nur dann erschossen werden darf, wenn er erkennbar einem Wild nachstellt. Auf Katzen zu schießen ist laut Gesetz erlaubt, wenn sie sich mehr als 300 Meter von einem Gebäude entfernt aufhalten.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 01.03.2005, 17:50
Beitrag #81





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Zu viele unreflektierte Nachrichten verunsichern nur.

1. Das Kapper Urteil der höchsten EG Rechtsinstanz, des EuGH gilt unverändert.

2. Deutsche Behörden wollen unter keinen Umständen auf die MPU verzichten und verunsichern mit NU Absichtserklärungen und Drohungen bis zu Haftstrafen.

3. Es liegen zwei Urteile vor; VGH BW hat unter Hinweis auf vorangiges EU-Recht ausdrücklich Berufung/Revision zugelassen. Die 6a Kammer des VG München bezieht sich auf diese BW -Entscheidung und die private Meinung seines Präsidenten. geäußert in DAR im Herbst 2004.

5. Die 6 Kammer VG München erklärte den EuGH wegen der ihrer Ansicht nach ungeklärten MPU-Problematik zu wollen.

Tatsächlich ist seit dem 29.04.2004 kein dem EuGH Urteil zuwiderlaufendes, rechtsbeständiges Urteil bezüglich einer EU-FE-Entziehung ergangen.

Der EuGh hat den Behörden den MPU Weg für EU-FE/FS verschlossen. Es ist blauäugig zu unterstellen, der EuGH habe das deutsche Verwaltungs-Recht nicht verstanden und damit sei sein Urteil zu negieren.

Der EU-FS ist Teil der Niederlassungsfreiheit, ein hohe Gut, welches nicht zur Disposition gestellt wird.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 01.03.2005, 17:56
Beitrag #82





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Zitat (strichachtdoktor @ 01.03.2005, 16:24)
Was kann ich dafuer, dass das die Polen in meinem Fall nicht interessiert hat - und sie quasi nichts geprueft haben ...

Auch eine deutsche Behörde würde bei einem ausländischen FS-Bewerber kein Interesse an einer Überprüfung von irgendwas zeigen, die gemäß deutschen Verordnungen nicht vorgesehen ist, aber vom Nationalstaat des Bewerbers zur Anerkennung der deutschen FE für erforlich erachtet wird.
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Natrix20
Beitrag 01.03.2005, 17:59
Beitrag #83


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Bayern erkennt ja noch nicht mal den "Depperltest" der Österreicher an.
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Levent
Beitrag 01.03.2005, 18:00
Beitrag #84


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@gerri

Du hast schau mal in deinem posfach hier im forum.

Gruss Levent


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Levent
Beitrag 01.03.2005, 18:08
Beitrag #85


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Die Bayern meinen sie würden alles besser wissen und können, aber wenn es so wäre , dann würde ein Mehmet der aus Bayern kam und abgeschoben wurde in die Türkei , nicht so kriminell hier in Deutshland aufwachsen. Und auserdem muss Bayern auch nicht meinen das sie einen der hier geb. und aufgewachsen ist , und zudem der was er geworden ist , immerhin in Bayern geworden ist , und nicht in der Türkei ! Das eigentliche problem dadurch gelöst zu haben. Nein , es kommen noch viele nachfolger ( Mehmet´s ) Es ist traurich das es Länder gibt , wo sie aus den Menschen profitt rauschlagen . Das ist im grunde genommen Moderne ZUHÄLTERREI des STAATES


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gerri
Beitrag 01.03.2005, 18:17
Beitrag #86


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ja ich denke auch das es von bundesland zu bundesland verschieden ist..ausserdem bayern gehört doch nicht zu deutschland rofl1.gif ich denke da bin ich in nrw etwas besser dran...und was war in vgh bw,welches urteil??


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Levent
Beitrag 01.03.2005, 18:22
Beitrag #87


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@gerri

Schau jetzt mal


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Levent
Beitrag 01.03.2005, 18:30
Beitrag #88


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@gerri

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strichachtdoktor
Beitrag 01.03.2005, 18:47
Beitrag #89


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Tja Levent, so ist das in Deutschland. Da man aber Unrecht nicht mit Unrecht bekaempfen darf, darfst Du einem Jaeger trotzdem nicht auf die Nase hauen ...
Und verklagen bringt eigentlich auch nichts ...
... warum ?
Les Dir mal das "Who is who?" der Jagd-Freunde durch: Aerzte, Richter, Rechtsanwaelte, Beamte, Freiberufler ...
Na?! Klingelts ?
Man kennt sich eben ... whistling.gif


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Kermit007
Beitrag 01.03.2005, 18:50
Beitrag #90


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Hatte diese Info gerade in meinem ADAC-News-Letter. Ist aber nichts wirklich Neues... glaube ich...

#61785, VG MÜNCHEN vom 13.01.2005, M 6B S 04/5843B
Auswirkung eines Fahrerlaubnisentzugs im Inland auf ausländische
Fahrerlaubnisse - Mangelndes Rechtsschutzbedürfnis
1.Wird die Fahrerlaubnis durch ein strafgerichtliches Verfahren
entzogen, hat dies zur Folge, dass auch im Ausland ausgestellte
bzw. erworbene Fahrerlaubnisse im Inland keine Gültigkeit mehr be-
sitzen, selbst wenn das Strafgericht bei seiner Entscheidung keine
Kenntnis davon hatte, dass der Betroffene zusätzlich noch eine aus-
ländische Fahrerlaubnis besitzt. 2.Im Ausland ausgestellte Fahrer-
laubnisse, die vor der Anordnung der Fahrerlaubnisentziehung durch
das Strafgericht ausgestellt wurden, besitzen im Inland auch dann
keine Gültigkeit mehr, wenn die angeordnete Sperre bereits abgelau-
fen ist. Ein erneuter Antrag nach § 80 V VwGO, den die Fahrerlaub-
nisbehörde stellt, um ein Verbot der Benutzung der ausländischen
Fahrerlaubnis zu erwirken, ist aufgrund mangelndem Rechtsschutzbe-
dürfnisses abzuweisen. (Aus den Gründen: ...Ein Rechtsschutzbedürf-
nis fehlt u.a. dann, wenn der Rechtsschutz Suchende mit einem An-
trag keine Verbesserung seiner Rechtsstellung erreichen kann...).
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strichachtdoktor
Beitrag 01.03.2005, 19:03
Beitrag #91


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Zitat (Johnnie Walker @ 01.03.2005, 17:50)
Es ist blauäugig zu unterstellen, der EuGH habe das deutsche Verwaltungs-Recht nicht verstanden und damit sei sein Urteil zu negieren.

@Johnny W.

Da sagste was ...
... genau meine Meinung. Ich masse mir ja nicht an, das alles hundertprozentig zu verstehen, aber ich bin auch nicht Jurist ...
Beim EuGH aber sitzen Juristen, die nicht nur lesen, sondern auch verstehen, was "der Autor damit sagen will" - und so schwierig ist es nicht zu verstehen, dass die Deutschen seit mindestens 1989 (soweit mir bekannt) mit der Anerkennung von EU-Fuehrerscheinen massive Probleme haben; waren sie ja auch schon mehrfach deshalb in Luxemburg.

Aber es ist doch geschickt eingefaedelt: Die neue dritte FS-RiLi wird noch mehr Sicherheit - sprich: Einschraenkungen fuer die Anerkennung von Fuehrerscheinen - bringen. Bis dahin stellen die Deutschen "auf Durchzug" und erkennen nicht an bzw. untersagen die Nutzung, Einsprueche werden auf die "Lange Bank" vor den Verwaltungsgerichten geschoben und die meisten Einsprueche gegen den Sofortvollzug werden sowieso abgeschmettert - die Argumente des Staates werden durch Angestellte des Staates halt verteidigt. Und bis das erste wirklich brauchbare Urteil in Deutschland unterschrieben ist, ist die FS-RiLi wahrscheinlich in Kraft und die EU-Scheine koennen wieder aberkannt werden ...

That´s Life ... wacko.gif


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michael_mk
Beitrag 01.03.2005, 20:04
Beitrag #92


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Zitat (strichachtdoktor @ 01.03.2005, 19:03)
Zitat (Johnnie Walker @ 01.03.2005, 17:50)
Es ist blauäugig zu unterstellen, der EuGH habe das deutsche Verwaltungs-Recht  nicht verstanden und damit sei sein Urteil zu negieren.

@Johnny W.

Da sagste was ...
... genau meine Meinung. Ich masse mir ja nicht an, das alles hundertprozentig zu verstehen, aber ich bin auch nicht Jurist ...
Beim EuGH aber sitzen Juristen, die nicht nur lesen, sondern auch verstehen, was "der Autor damit sagen will" - und so schwierig ist es nicht zu verstehen, dass die Deutschen seit mindestens 1989 (soweit mir bekannt) mit der Anerkennung von EU-Fuehrerscheinen massive Probleme haben; waren sie ja auch schon mehrfach deshalb in Luxemburg.

Aber es ist doch geschickt eingefaedelt: Die neue dritte FS-RiLi wird noch mehr Sicherheit - sprich: Einschraenkungen fuer die Anerkennung von Fuehrerscheinen - bringen. Bis dahin stellen die Deutschen "auf Durchzug" und erkennen nicht an bzw. untersagen die Nutzung, Einsprueche werden auf die "Lange Bank" vor den Verwaltungsgerichten geschoben und die meisten Einsprueche gegen den Sofortvollzug werden sowieso abgeschmettert - die Argumente des Staates werden durch Angestellte des Staates halt verteidigt. Und bis das erste wirklich brauchbare Urteil in Deutschland unterschrieben ist, ist die FS-RiLi wahrscheinlich in Kraft und die EU-Scheine koennen wieder aberkannt werden ...

That´s Life ... wacko.gif

glaube kaum das die führerscheine nachträglich für ungültig erklärt werden können,aber das thema hatten wir ja schon whistling.gif
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Lexus
Beitrag 01.03.2005, 20:12
Beitrag #93


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Zitat
Der EU-FS ist Teil der Niederlassungsfreiheit, ein hohes Gut, welches nicht zur Disposition gestellt wird.


Der tschechische Führerschein für einen Alkoholiker - und er bekommt ihn, es ist ja geschildert worden, wie selbst noch in der Fahrschule gebechert wurde - wirklich ein hohes Gut?

Das ist wie ein Waffenschein für einen potentiellen Amokläufer!

Alle, die in Tschechien und Polen sich einen Lappen abgeholt haben, sind wahrscheinlich nicht mal zur Europa-Parlaments-Wahl gegangen, sind nun aber seit dem EuiGH-Urteil glühende Verfechter europäischen Rechts geworden, welch wundersame Wandlung. Dann haben die Nutzungsuntersagungen ja zumindest den Effekt gehabt, daß manche Leute mitgekriegt haben, daß wir nicht allein auf der Welt sind, sondern in Europa leben.

Ich werde an der Diskussion nicht weiter teilnehmen, weil alles, aber wirklich alles, schon gesagt ist.

Es gibt ja auch noch andere Threads :-)


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gerri
Beitrag 01.03.2005, 20:23
Beitrag #94


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lexus

was meinst du denn wieviele deutsche fs besitzer jeden tag in deutschland unterwegs sind die betrunken sind .verallgemeinern kann man das nicht. und das gerade so eine gurken truppe da war ist halt blöd gewesen aber ich kann von mir aus sagen,wo ich den fs gemacht habe waren wirklich nette und gepflegte leute die ihre fehler eingesehen haben.. und jeder weiss was es heisst seinen fs weg zu haben,und die meisten werden sich auch nicht mehr betrunken ans steuer setzen..


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Roland
Beitrag 01.03.2005, 20:40
Beitrag #95


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Zitat (Lexus @ 01.03.2005, 20:12)
Das ist wie ein Waffenschein für einen potentiellen Amokläufer!

Nun da mag es sicherlich potentielle "Waffen" auf deutschen Strassen geben. Aber was glaubt Ihr wohl wieviele da als "Schwarzfahrer" oder als "unentdeckte Alkoholsünder" unterwegs sind. An sich ist die MPU ja auch nicht NUR zu kritisieren. Aber wie verkommen die im Lauf der Zeit geworden ist wurde hier ja schon des öfteren disskutiert. Das gibt m. E. jedoch keinen Anlass alle über den gleichen Kamm zu scheren und die "Jungs" die bei Stern TV bei Günther Jauch gezeigt wurden sind sicherlich nicht repräsentativ gewesen. Wie das in den Medien verzerrt wird, darauf möchte ich hier gar nicht weiter eingehen. Sicher mag das eine oder andere schwarze Schaf dabei sein aber das rechtfertigt nicht alle CZ-FS Besitzer als Waffe darzustellen.


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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michael_mk
Beitrag 01.03.2005, 20:57
Beitrag #96


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Zitat (Roland @ 01.03.2005, 20:40)
Zitat (Lexus @ 01.03.2005, 20:12)
Das ist wie ein Waffenschein für einen potentiellen Amokläufer!

Nun da mag es sicherlich potentielle "Waffen" auf deutschen Strassen geben. Aber was glaubt Ihr wohl wieviele da als "Schwarzfahrer" oder als "unentdeckte Alkoholsünder" unterwegs sind. An sich ist die MPU ja auch nicht NUR zu kritisieren. Aber wie verkommen die im Lauf der Zeit geworden ist wurde hier ja schon des öfteren disskutiert. Das gibt m. E. jedoch keinen Anlass alle über den gleichen Kamm zu scheren und die "Jungs" die bei Stern TV bei Günther Jauch gezeigt wurden sind sicherlich nicht repräsentativ gewesen. Wie das in den Medien verzerrt wird, darauf möchte ich hier gar nicht weiter eingehen. Sicher mag das eine oder andere schwarze Schaf dabei sein aber das rechtfertigt nicht alle CZ-FS Besitzer als Waffe darzustellen.

sehe ich genauso smile.gif
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Gast_Stern TV_*
Beitrag 01.03.2005, 22:19
Beitrag #97





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Verfolge dieses Thema schon seit fast 5 Monaten.

Ne Frage mal an die Allgemeinheit.

Hat nicht RTL (Stern TV) mit angeblichen Neonazis (die bezahlte wurden)
schon mal vor den Wahlen die Stimmung im Lande hochgeputscht?

Jetzt haben die das mit dem EU-FS / hat der Reporter von RTL sich
nach deutschem-tschechischem Recht nicht strafbar gemacht ?

Auch die Fahrstunden- und Wohnungsnachweisse hatte er ausgefüllt.
Ist das keine Straftat - oder haben die eine Freifahrtschein?

Wenn man einen FS aus D hat kann und darf man ja auch keinem anderen EU-Land noch einen 2. erwerben.
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strichachtdoktor
Beitrag 01.03.2005, 22:20
Beitrag #98


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Zitat
Der EU-FS ist Teil der Niederlassungsfreiheit, ein hohes Gut, welches nicht zur Disposition gestellt wird.


So ganz kann ich dem auch nicht zustimmen, jedenfalls nicht so absolut. Denn ich denke, dass die Sicherheit und der Schutz von Leben aller Art mindestens gleichrangig, wenn nicht hoeherwertig sind.


Allerdings geht es nicht nur um Alkoholiker. Was Lexus - wie alle, deren Tatwaffen Kugelschreiber und Tastaturen sind - geflissentlich ausblendet ... Es geht auch um andere Kranke, die in D immer wieder neu bestraft werden, ohne, dass ihnen geholfen wird. Und es geht um Mehrfach-Straftaeter, die mit vielen "Kleinigkeiten" eine stattliche Punktezahl zusammenkriegen ...

Wenn ich mir so gelegentlich die Verbitterung einiger Juristen zu dem Thema anhoere, dann beschleicht mich der Verdacht, es sei tatsaechlich irgendwo eine Rechnung in Sachen FS-Richtlinie nicht ganz aufgegangen.

Haben eigentlich diejenigen, um die es hier mehrheitlich geht, irgendetwas mit dem Durcheinander zu tun, was es da mit EU-Recht, nationalen Rechten, Richtlinien und Durchfuehrungsbestimmungen so gibt? Ausser als Leidtragende, die von allen Seiten abgezockt werden, natuerlich ? Nein! Es waren uebrigens
Juristen, Lehrer und Psychologen - vielleicht auch noch ein paar Sozialarbeiter - die diesen Murks als verantwortungstragende Politiker verzapfen und sich unter Garantie verdruecken oder befoerdern lassen, wenn es darum geht, die vielbeschworene VERANTWORTUNG auch zu uebernehmen ...

Kann es tatsaechlich sein, dass man sich, nur weil man Mist gebaut hat, den man vielleicht sogar einsieht, eine Strafe verbuesst hat - egal ob Geld- oder Freiheitstrafe - die man sogar verdient hatte und sich allen moeglichen Massnahmen zur Sicherung und Besserung oder auch Massregelungen unterworfen hat ... - kann es da sein, dass man sich trotzdem noch jahrzehntelange Gaengelei durch irgendwelche Sesselpupser gefallen lassen muss, Verjaehrungsfristen von unglaublicher Laenge antun muss, sich von jedem dahergelaufenen Beamten dumm anmachen lassen muss;Therapien, Belehrungen, Verhaltensaenderungen und Begutachtungen ueber sich ergehen lassen muss - alles nur um nachzuweisen, dass man ein Leben geaendert hat ?

Und ich rede nicht von Richtern oder Staatsanwaelten, die richtig an den Strippen ziehen. Die Leute, die wirklich nerven und die den grossen Frust verursachen sind die kleinen Sachbearbeiter mit Reihenhaussyndrom, die veroekten Psychologen mit unaufgearbeiteten Kindheitstraumen und abgezockte Rechtsanwaelte, die mit Porsche und Rolex vorfahren und es nichtmal schaffen bei tatsaechlich Unschuldigen einen Einspruch gegen einen Strafbefehl fristgerecht fertigzukriegen.
An einen Freispruch braucht man schon gar nicht denken, wenn man in Deutschland vorbestraft ist.(Sollt sich hier jemand beschweren wollen, weil er sich betroffen fuehlt: DAS (s.o.)ist ungefaehr so fair und gerecht, wie wenn man ALLE EU-FS-Inhaber indirekt in eine Reihe mit Alkoholikern, Moerder oder Kinderf***er stellt - und kommt bei denen genausogut an.)

Leute, die alle fuer viel dummes und erwaegungsfernes Geschwaetz eine Heidenkohle bekommen und sich ueber die Schaeden, die sie anrichten nur selten Gedanken machen. Und die und ihre Kollegen tauchen dann abends in Foren auf, deren Nutzer ueberwiegend nach Loesungen fuer Probleme suchen, die sie nicht immer selbst verursacht haben, und staenkern rum, beleidigen oder streuen Geruechte oder Halbgares mit dem Ziel purer Verunsicherung - oder will mir jemand weismachen, dass man unbedingt Jura und Verwaltungsrecht studiert haben muss (und auch das reicht nicht mehr ganz) um nachvollziehen zu koennen, ob, wann und wie eine EU-FS in Deutschland nicht, eventuell, vielleicht oder ganz sicher gueltig ist ???


Meine Motivation hier ins Forum zu kommen war, mich zu informieren, damit ich ganz sicher nichts Ungesetzliches tue - ich wollte eigentlich nur mal wieder ein bisschen Autofahren, mir einen Job suchen und ganz normal leben. Das tue ich jetzt seit knapp 5 Monaten mit einem legal und rechtmaessig erworbenen Polen-Schein und breche dadurch so ziemlich jedes deutsche Recht und muss mich dafuer dann auch noch beleidigen lassen ... Das ist doch nicht normal.

Oder machen jetzt nicht nur Psychologen ihre MPU-Gutachten so, dass sie ihre Zunft mit ausreichendem Menschenmaterial fuer Therapien und Umerziehungslehrgaenge versorgen, sondern auch schon die Juristen die Gesetze so, dass ihre Kollegen nie Mangel an Klienten haben ...?


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Gast_luky_luke_*
Beitrag 01.03.2005, 23:03
Beitrag #99





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Reg dich nicht auf /8doc, denn es bringt nichts ausser frust.

Ich wünsche auch "gerri" alles gute, nur allein mir fehlt der Glaube.

Ich war die letzten Tage 5300 km in Europa unterwegs, wobei ich ca. 400 km durch D musste. Man glaubt gar nicht wie entspannt man fahren kann sobald man die "Grenze" ...man muß sich schon fragen was dieses Europa eigentlich soll...passiert hat. Das war eine echte Befreiung. Da ich mit meinem Eu-FS nur das nötigste in D gefahren bin, wurde mir da erst so richtig plastisch klar um was es eigentlich geht.

Du kommst auf einmal in ein Land, dein Land crybaby.gif und bist auf einmal der A..ch. IM übrigen Europa bist du ...solange du dich an die Gesetze sowie an Ihre Geflogenheiten hälst ...ein gerne gesehener Mensch.

Ich warte eigentlich mit Sehnsucht auf das Urteil vom Österreicher vor dem EU-GH. (Bin jetzt zu faul zum suchen nach AZ usw. die Insider wissen schon). Da laufen eigentlich alle unsere Fragen zusammen. Das Problem ist nur, das es sich bei Ihm um einen "Schwerverbrecher" handelt. Ich habe den stillen Verdacht das man explizit diesen Fall ausgesucht hat, um dann wieder das Urteil absurdum zu führen, da es für die Presse natürlich ein gefundenes Fressen wäre.
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RA XDiver
Beitrag 01.03.2005, 23:04
Beitrag #100


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@ /8

Für gewöhnlich schätze ich Deine Beiträge. Jetzt bist Du aber ein wenig über das Ziel hinausgeschossen. Ich persönlich fühle mich übrigens nicht angegriffen, aber ich denke, Du weisst warum. wink.gif

Grundsätzlich liegst Du sicher richtig mit der Aussage, dass eine Pauschalierung bzgl. der EU-FE-Inhaber nicht möglich ist.

Ich will Dir zu Gute halten, dass Du offenbar Deinen Frust von der Seele geschrieben hast. Aber die von Dir ebenfalls verwandten Pauschalaussagen sind ebensowenig zutreffend, wie o.g. Pauschalen. Ganze Berufsgruppen, egal welche, über einen Kamm zu scheren und niedere Beweggründe zu unterstellen, halte ich persönlich für mindestens genauso verwerflich, wie eine allgemeine "Alki-Abstempelung" für MPU-Umgeher.

Richtig ist sicherlich, dass das Regelungssystem der EU, wie auch die deutsche Regulierungswut verbesserungswürdig sind. Dafür kannst Du aber nicht den kleinen SB in seiner FEB verantwortlich machen. Der muss nur ausführen, was er von oben verordnet bekommt.

Auch ich bin der Meinung, dass das System MPU einer Reform bedarf. Dennoch halte ich es vom Grundsatz her für richtig, Personen, die offensichtlich als Gefährdung der Allgemeinheit aufgefallen sind (oftmals mehr als einmal) mehr oder weniger kräftig auf den Zahn zu fühlen. Dies rechtfertigt sich schon alleine aus der Fürsorgepflicht des Staates für seine Bürger, der Gefahren von ihnen abzuwenden hat. Ob immer neu startende Tilgungsfristen angemessen sind, will ich jetzt nicht erörtern. Grundsätzlich halte ich 10-15 Jahre, wie vorliegend, nicht für zu lang.


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