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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 5), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Gast_Gast_michael_*
Beitrag 09.03.2005, 14:56
Beitrag #501





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QUOTE von driver

kann der niederländer zu den deutshen gehen und einen Antrag auf Wiedererteilung seines alten nl-fs stellen, den er in nl z.b. wegen alk verlorenhat.
Nein, er kann einen Antrag auf Ersterteilung eines deutschen FS stellen.

Das hast du nicht belegt! und nur eine behauptung...
gut, beweise mir, dass das nicht geht...
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GSX-R
Beitrag 09.03.2005, 14:58
Beitrag #502


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Aus dem Link:
Zitat
Laut Auskunft des Rijksdienst voor het Wegverkeer (Straßenverkehrsamt der Niederlande) können niederländische Führerscheine von außerhalb der Niederlande, in einem der EWR-Staaten, zu denen auch Deutschland gehört, wohnhaften Personen nicht mehr in den Niederlanden verlängert werden. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und Ihren niederländischen Führerschein verlängern bzw. sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen wollen, sollten Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer an die zuständigen deutschen Behörden wenden, um Ihren niederländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben zu lassen.

Da steht doch für jeden lesbar, dass die Niederlande nicht mehr zuständig ist, wenn der WS Deutschland ist.


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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 14:58
Beitrag #503


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Den einzigen Beweis, den diese Seite erbringt ist der, dass meine Aussage stimmt.

Wenn Du nicht willens oder in der Lage bist, das einzusehen, tut es mir für Dich leid.

Ich muss zugeben, auf weitere Dialoge mit Dir keine Lust zu haben, da Du offenbar völlig beratungsresistent bist.

Nochmal und abschließend: Ein Staat kann niemals ein Dokument eines anderen Staates ausstellen. Das verbietet schon das Prinzip der staatlichen Souveränität. Aber Deiner Ansicht folgend, gehören die NL wahrscheinlich schon zu D. shutup.gif

wallbash.gif wallbash.gif

Und um Dieter Nuhr tatsächlich zu zitieren: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die F.... halten.


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Gast_Gast_michael_*
Beitrag 09.03.2005, 15:01
Beitrag #504





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Zitat (GSX-R @ 09.03.2005, 14:58)
Aus dem Link:
Zitat
Laut Auskunft des Rijksdienst voor het Wegverkeer (Straßenverkehrsamt der Niederlande) können niederländische Führerscheine von außerhalb der Niederlande, in einem der EWR-Staaten, zu denen auch Deutschland gehört, wohnhaften Personen nicht mehr in den Niederlanden verlängert werden. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und Ihren niederländischen Führerschein verlängern bzw. sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen wollen, sollten Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer an die zuständigen deutschen Behörden wenden, um Ihren niederländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben zu lassen.

Da steht doch für jeden lesbar, dass die Niederlande nicht mehr zuständig ist, wenn der WS Deutschland ist.



Richtig!

Also ist D nicht mehr zuständig bei einem in den nl lebenden deutschen.

und dann ist meine these, kann der deutsche in den nl eine wiederbeantragung seiner deutschen führerscheines stellen.

siehe auch noch mal meinen link!
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GSX-R
Beitrag 09.03.2005, 15:06
Beitrag #505


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Zitat (Gast_michael @ 09.03.2005, 15:01)
und dann ist meine these, kann der deutsche in den nl eine wiederbeantragung seiner deutschen führerscheines stellen.

Umschreiben lassen!!!!
Nich neu beantragen!

Das ist was grundsätzlich anderes!!
Kann doch nicht so schwer zu verstehen sein crybaby.gif


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Roland
Beitrag 09.03.2005, 15:08
Beitrag #506


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Mannomann bin ich hier im Kindergarten oder was ?? wallbash.gif wallbash.gif wallbash.gif


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GSX-R
Beitrag 09.03.2005, 15:11
Beitrag #507


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Zitat (Roland @ 09.03.2005, 15:08)
Mannomann bin ich hier im Kindergarten oder was ?? wallbash.gif wallbash.gif wallbash.gif

yes.gif yes.gif


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 09.03.2005, 15:18
Beitrag #508





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Zitat (strichachtdoktor @ 09.03.2005, 13:18)
In diesem Kontakt koennen die Deutschen dann ihre Eignungszweifel vorbringen und so auf die auslaendischen Behoerden hinwirken, eigene Massnahmen auf ihren Fuehrerschein anzuwenden, die geeignet sind, die deutschen Eignungszweifel - die natuerlich geeignet sein sollten, auch die auslaendische Behoerde Richtung "Zweifel" zu ueberzeugen - zu widerlegen. 

Eine Behörde, hier oder sonstwo, wendet immer nur ihre eigenen nationalen Bestimmungen an.

Wenn die deutsche Spezialität der Eignungszweifel-Begutachtung in ihren nationalen Verordnungen, Gesetzten oder Vorschriften, was immer ihre rechtliche Grundlage sein mag, nicht vorkommt, werden sie diese deutschen Spezialitäten nicht interessieren.

Die deutschen FE-Stellen, VG's und Innenminiterien können geistige Klimmzüge machen wie der verehrte VG-Präsident Geiger, es bringt nur eine Verzögerung.

Das letztentscheidende Gericht muß, wenn EU-Recht berührt ist, die Rechtsache dem EUuGH vorlegen.

Die EUGH Entscheidung steht in RN 77. Im Widerspruch zu nationalem Recht ist EU-Recht vorrangig.
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Andreas
Beitrag 09.03.2005, 15:36
Beitrag #509


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Beschluß des VG Bayreuth vom 28.02.2005, Az. B 1 S 05.90

Der Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO gegen eine Nutzungsuntersagung des LRA Hof wurde durch das VG Bayreuth abgewiesen.

Der FS war aus CZ.

Das VG hat es im übrigen sogar für rechtmäßig erachtet, dass die zuständige FS-Stelle den FS einziehen und an die zuständige Stelle in CZ schicken darf.

whistling.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 09.03.2005, 15:39
Beitrag #510


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[B]Hallo Johnny,
ich dachte schon, meine Betraege wuerde gar keiner mehr zur Kenntnis nehmen ... cool.gif
So war das auch nicht gemeint.

Wenn die Deutschen Zweifel an der Rechtmaessigkeit des FS haben oder an der Fahrtauglichkeit/Eignung, dann ist der erste Ansprechpartner die Fuehrerscheinstelle im EU-Land, die ausgestellt hat. Denn dort liegt - wegen der Zustaendigkeit wegen Wohnsitzwechsel nach dem Entzugszeitpunkt - die Fuehrerscheinakte oder, global betrachtet, ein Teil der Fuehrerscheinakte. Der Teil kann von den Deutschen nicht einfach abgehakt werden nach dem Motto: "Interessiert uns nicht, die sollen Deutsch lernen." Und dann muessten die Deutschen auch mal begruenden, warum sie, nachdem der Betroffene ohne Probleme mit dem NL-Schein (oder einem anderen) unterwegs ist, diesen fuer ungeeignet halten.

Sollten die Deutschen es schaffen, die Niederlaender(Polen, Italiener etc.) zu ueberzeugen, dass die Person ungeeignet zum Fuehren von Fahrzeugen ist, dann kann die auslaendische Behoerde ihre nationalen und notwendigen/vorgeschriebenen Massnahmen anwenden/durchfuehren und evtl. auch - warum nicht - den Fuehrerschein zuruecknehmen. Sofern derjenige noch in den NL gemeldet ist. Oder sie erklaeren die Deutschen fuer zustaendig, wenn sich der Wohnsitz wieder in Deutschland befindet. Diese muessten sich dann aber auch mit der gueltigen niederlaendischen FE als Verwaltungsakt (der Punkte etc. loescht) und der Begruendung dazu (med.Gutachten, nat.Verjaehrung etc.) auseinandersetzen. Denn es ist ja nicht mehr so, dass seit dem letzten Entzug nichts passiert ist, ein gueltiges Dokument liegt ja vor ...

Aber nicht die jetzige Loesung: Die Deutschen entscheiden ohne aktuelle Aktenkenntnis der ausl. Behoerde ueber deren Kopf hinweg, dass ein von ihr (der ausl. Beh.) erteiltes Dokument keine Gueltigkeit fuer Deutschland hat.


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strichachtdoktor
Beitrag 09.03.2005, 15:43
Beitrag #511


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Zitat
Das VG hat es im übrigen sogar für rechtmäßig erachtet, dass die zuständige FS-Stelle den FS einziehen und an die zuständige Stelle in CZ schicken darf.


... dass die FS-Stelle DAS nicht darf, sollte man den Bayern mal langsam erklaeren, bevor die noch mehr Scheiss entscheiden.

Europaeisch betrachtet erkennen die Deutschen eine FE aus CZ ab.

Ohne besondere Vorkommnisse (Straftat etc.) das darf nicht sein. Hat der EuGH doch gesagt. Was soll also dieser Zirkus in Bayern dann noch ?


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Andreas
Beitrag 09.03.2005, 15:49
Beitrag #512


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Zitat (strichachtdoktor @ 09.03.2005, 15:43)
Ohne besondere Vorkommnisse (Straftat etc.) das darf nicht sein. Hat der EuGH doch gesagt. Was soll also dieser Zirkus in Bayern dann noch ?

Wiederholte Trunkenheitsfahrt im Owi-Bereich, MPU-Forderung durch die FS-Stelle, MPU nicht absolviert = Entzug der FE.

Nach wenigen Monaten FS in CZ erworben ==> Nutzungsuntersagung in D.

Nur richtig und konsequent. rolleyes.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 09.03.2005, 15:58
Beitrag #513


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Das Dich das freut, mon cher Andreas, das war ja klar ... shutup.gif

Trotzdem verstoesst das VG Bayreuth erstmal gegen das EuGH-Urteil. Schon eine Begruendung greifbar ?


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Peter Lustig
Beitrag 09.03.2005, 16:02
Beitrag #514


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Zitat (strichachtdoktor @ 09.03.2005, 15:58)
Trotzdem verstoesst das VG Bayreuth erstmal gegen das EuGH-Urteil. Schon eine Begruendung greifbar ?

Deine unmaßgebliche Meinung. Glaubst Du wirklich, dass sich die zuständigen Richter - ebenso wie die vom VG München - nicht darüber auch ihre Gedanken gemacht haben? Kein Richter wird sich Rechtsbeugung vorwerfen oder freiwillig und offenen Auges sein Urteil/seinen Beschluss durch ein Obergericht kassieren lassen. wink.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 09.03.2005, 16:16
Beitrag #515


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Zitat (Peter Lustig @ 09.03.2005, 16:02)
Deine unmaßgebliche Meinung.

Ja, Peter Lustig, meine Meinung! Richtig. Ob "unmassgeblich" wird sich zeigen. whistling.gif

Zitat
Glaubst Du wirklich, dass sich die zuständigen Richter - ebenso wie die vom VG München - nicht darüber auch ihre Gedanken gemacht haben?


"Gedanken machen" reicht halt nicht - man muss auch in der Lage sein, die notwendigen Schluesse zu ziehen. Das EuGH-Urteil ist in dem Punkt sonnenklar.

Zitat
Kein Richter wird sich Rechtsbeugung vorwerfen oder freiwillig und offenen Auges sein Urteil/seinen Beschluss durch ein Obergericht kassieren lassen. wink.gif


Dass die Deutschen Recht bis zum Brechen beugen auf Teufel komm raus, das ist ja nun nicht nur ein europaweites Vorurteil, sondern bestaetigt sich gelegentlich auch ... Ich habe es aktuell niemandem vorgeworfen - nur, dass das VG Bayreuth sich ueber das EuGH-Urteil (irgendwie, wie weiss ich mangels Begruendung noch nicht) hinwegsetzt ist augenscheinlich. Da der EuGH keine Ausnahmen zu seinem Urteilspruch vom 29.04.04 vermerkt hat, wird er imho letztendlich den Beschluss kassieren, sofern es nicht das OVG tut usw. ...
Ob der Richter blind oder offenen Auges sowas entscheidet ist ja nicht massgeblich ...
cool.gif


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Medusa
Beitrag 09.03.2005, 16:24
Beitrag #516


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Zitat (Lexus @ 09.03.2005, 11:51)
Zitat (mirko1 @ 09.03.2005, 11:23)
Zitat (Medusa @ 08.03.2005, 16:43)
Was ist wenn eine NU rechtskräftig geworden ist. Ist die ebenfalls bei einem entsprechendem EuGH Urteil aufgehoben? think.gif

Kann jemand von den Experten sagen wie sich das verhält?

wäre wichtig zu wissen.

Danke

Die NU wäre damit an sich nicht aufgehoben, aber man könnte dann mit Erfolg deren Aufhebung beantragen, wenn sich eine Entscheidng des EuGH genau auf den Sachverhalt beziehen würde, der Grundlage für die NU gewesen ist.

Es wäre auch denkbar, daß eine derartige EuGH-Entscheidung in innerdeutsches Recht umgesetzt werden würde, z. B. in der Form, daß alle Nutzungsuntersagungen bezüglich EU-Führerscheinen, die im Zeitraum von ... bis ... ausgesprochen wurden, durch Gesetz oder Verordnung für unwirksam erklärt werden.

Dann ist es also evtl. besser die NU per Rechtsstreit in der Schwebe zu halten - im Falle eines positiven cool.gif EuGH Urteils müßte sie dann doch gleich Unwirksam sein?

Weitere Frage - werden MPU Aufforderungen per Einschreiben verschickt? Was ist, wenn man sie nicht erhält und dadurch alle Fristen versäumt? Ist die Behörde verpflichtet einen später wieder in den alten Stand = Vorbereitungszeit auf MPU + Abgabetermin, zu setzen??
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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 16:36
Beitrag #517


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Ich darf mal auszugsweise aus dem, mir vorliegenden, Beschluss zitieren. Die Begründung richtet sich übrigens hauptsächlich nach EU-Recht und nicht nach der FeV. whistling.gif

(...)

Dem steht die Entscheidung des EuGH (...) nicht entgegen. Gegenstand der Entscheidung war in erster Linie die Frage, ob ein Mitgliedsstaat der EU prüfen darf, ob ein Führerscheininhaber, dem ein anderer Mitgliedsstaat dort eine EU-Fahrerlaubnis ausgestellt hat, dort seinen ordentlichen Wohnsitz hatte.

Trotz des grundsätzlichen Anerkennunggebotes des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie (...) muss es jedem Mitgliedsstaat bei der von der Ausnahmeregelung des Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie (...) abgeleiteten Möglichkeit verbleiben, in seinem Hoheitsgebiet seine nationalen Vorschriften über den Entzug, die Aufhebung oder Aussetzung der Fahrerlaubnis zur Anwendung kommen zu lassen. Soweit im Hinblick auf nationale Eignungsvoraussetzungen die Richtlinie (...) nur Mindestvoraussetzungen festlegt, besteht, anders als beim Wohnsitzerfordernis, keine ausschließliche Prüfkompetenz des Ausstellungsstaates. Im nicht harmonisierten Bereich behalten die Mitgliedsstaaten daher die Kompetenz, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Betroffene trotz der, in einem anderen Mitgliedsstaat erworbenen EU-Fahrerlaubnis, nach den kraft nationalen Regeln bestehenden Kriterien nicht die Eignungsvoraussetzungen für das Führen von Kraftfahrzeugen im Strassenverkehr erfüllt. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber seinen ordentlichen Wohnsitzgegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland hat, wovon vorliegend auszugehen ist.

(...)


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Medusa
Beitrag 09.03.2005, 16:40
Beitrag #518


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Zitat (Andreas @ 09.03.2005, 15:36)
Das VG hat es im übrigen sogar für rechtmäßig erachtet, dass die zuständige FS-Stelle den FS einziehen und an die zuständige Stelle in CZ schicken darf.

whistling.gif

Eine eingezogene FE kann man doch nicht Gebrauchsuntersagen? Also ab ins ausstellende Land und die EU-FE wieder abholen und weiterfahren. Das Verhalten steht meiner Meinung nach zwar im Widerspruch zum EuGH Urteil, wäre aber wenn die FE nicht Gebrauchsuntersagt würde doch ein netter Zug wavey.gif
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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 16:42
Beitrag #519


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Die Begründung der Einziehung ging dahin, dass es aufden Plastikkarten unmöglich ist, einen nicht zu entfernenden Vermerk anzubringen und deshalb die Einziehung geboten war, um weiteres Fahren zu unterbinden.

Deshalb hätte eine NU sehr wohl Erfolg, da die Einziehung auf deren Grundlage erfolgt ist.


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Perplex
Beitrag 09.03.2005, 16:44
Beitrag #520


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@Gast_michael

Ich glaube ich verstehe worauf Du hinaus willst!

Ich will das mal mit meinen eigenen Worten erklären:

Angenommen Du bekommst in Deutschland, mit einer 6 Monatigen Sperre, die Fahrerlaubnis entzogen. Dann dürftest Du innerhalb von 2 Jahren nach Entzug in Deutschland eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Das geht natürlich nur nach der Sperre. Nach 2 Jahren kannst Du nur noch eine Neuerteilung (mit Fahrschule) beantragen. Eine MPU darfst Du in Deutschland nur im Zusammenhang mit einer Wiedererteilung oder Neuerteilung machen.

Wenn Du jetzt aber während der Sperre Deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst, dann hast Du, nach der Sperre, meiner Meinung nach, 2 Möglichkeiten:

1. Neuerteilung mit Fahrschule
2. Wiedererteilung innerhalb von 2 Jahren

Wenn Du im Ausland wohnst, dann darfst Du in Deutschland keinen Antrag auf Wiedererteilung stellen. Deutschland ist dann einfach nicht mehr zuständig für Dich. Du musst dann im Ausland bei Deiner zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Die müssen dann Deine Akte aus Deutschland anfordern. Deine Akte muss dann von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt werden, zumindest die Teile, die für die Wiedererteilung von Bedeutung sind.

Wenn Eignungszweifel in Deutschland bestehen, dann solltest Du, auch im Ausland beantragen, diese berechtigten Zweifel auszuräumen. Wenn Du es wünschst muss die Führerscheinstelle im Ausland diesen Antrag bearbeiten.

Die Niederlande werden Dir nach Landesrecht erst einmal deine Fahrerlaubnis wiedererteilen. Du bekommst eine Niederländische Fahrerlaubnis. Danach schickt die Fahrerlaubnisbehörde Deine Akte zu einem Psychologen und/oder Arzt. Der begutachtet Dich & bescheinigt Deine Eignung nach Aktenlage.

Solange Du nur im Ausland wohnst, darfst Du jeder Zeit in Deutschland damit fahren, weil Du ja noch keine Nutzungsuntersagung hast. Sobald Du wieder Deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hast, gehst Du zu Deiner zuständigen Führerscheinstelle & beantragst von Deiner NL-Fahrerlaubnis in Deutschland
Gebrauch machen zu dürfen.

Jetzt kommt das Beste:

Die werden Dir sagen, dass Deine Fahrerlaubnis in Deutschland uneingeschränkt gültig ist.

Aber das allerbeste kommt jetzt:

Die Führerscheinstelle in Deutschland hat keine Akte von Dir. Die muss erst wieder aus den Niederlanden angefordert werden. Danach müssen die neuen Aktenvermerke übersetzt werden. Das kann dauern. Solange darfst Du in Deutschland auf alle Fälle fahren.

Dort stellt die deutsche Fahrerlaubnisbehörde plötzlich keine Eignungszweifel mehr fest. Die wurden ja in Holland behoben. Du dürftest Deine Fahrerlaubnis sogar umschreiben.

Was willst Du mehr?

Du bist allerdings der Erste, der diesen Weg so gehen würde. Teile uns bitte unbedingt jede Einzelheit mit, wenn Du von dieser Möglichkeit Gebrauch machst! Viel Glück!

MfG Thommy Bumm


PS: Sei bitte nicht böse wenn die Anderen Deine Fragen nicht verstehen! Die Anderen sind sonst alle ganz lieb.
Wir würden uns trotzdem alle sehr freuen, wenn Du Dich registrieren lassen würdest. Du kannst Dir überall, anonym, unter falschen Namen eine e-mail Adresse besorgen. Damit kannst Du Dich dann registrieren lassen. Es ist ganz einfach. Du hast dann für uns eine Identität & wir können Dir auch private Nachrichten senden.


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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 16:48
Beitrag #521


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Thommy, ich wage zu bezweifeln, anhand der Ausführungen des Gastes, dass er tatsächlich so weitgehend gedacht hat, wie Du.

Allerdings hat Dein Vorschlag einen Schönheitsfehler. Ich möchte es zu bezweifeln wagen, dass die zuständige FEB in D ihre Originalakte verschickt. Die wird allenfalls Ablichtungen versenden.


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Medusa
Beitrag 09.03.2005, 16:49
Beitrag #522


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Zitat (XDiver @ 09.03.2005, 16:42)
Die Begründung der Einziehung ging dahin, dass es aufden Plastikkarten unmöglich ist, einen nicht zu entfernenden Vermerk anzubringen und deshalb die Einziehung geboten war, um weiteres Fahren zu unterbinden.

Deshalb hätte eine NU sehr wohl Erfolg, da die Einziehung auf deren Grundlage erfolgt ist.

Ich dachte Vermerk oder nicht Vermerk auf EU-FE wäre unerheblich bei NU?

Eine NU für eine entzogene FE? Kann mir D. auch eine NU für meine nicht vorhandene Pilotenlizenz erteilen? Irgendwo hakt es da.
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Perplex
Beitrag 09.03.2005, 17:01
Beitrag #523


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Zitat (XDiver @ 09.03.2005, 16:48)
Allerdings hat Dein Vorschlag einen Schönheitsfehler. Ich möchte es zu bezweifeln wagen, dass die zuständige FEB in D ihre Originalakte verschickt. Die wird allenfalls Ablichtungen versenden.

Na und? Das reicht doch!



Siehe meine Ausführungen hier (07.03.2005, 17:21) & hier! (07.03.2005, 21:10 & 07.03.2005, 21:18)


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Beitrag 09.03.2005, 17:08
Beitrag #524


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Zitat
besteht, anders als beim Wohnsitzerfordernis, keine ausschließliche Prüfkompetenz des Ausstellungsstaates


Warum eigentlich nicht ?

Es besteht Anerkennungspflicht. Was ist dann damit ?


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Beitrag 09.03.2005, 17:09
Beitrag #525





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@ thommy

DANKE! Genauso habe ich es gemeint.

Ich werde es machen und natürlich auch alles weitere darüber berichten, aber ich weiss natürlich nicht, wie lange es dauert, bis ich neuigkeiten habe.
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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 17:13
Beitrag #526


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Zitat
Warum eigentlich nicht ?


Joe, Du kennst Doch die EU-Richtlinie. Und da ist für genannte Maßnahmen eindeutig keine Harmonisierung der nationalen Vorschriften vorgesehen.

Der Beitrag wurde von XDiver bearbeitet: 09.03.2005, 17:20


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Perplex
Beitrag 09.03.2005, 17:22
Beitrag #527


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Die Führerscheinbehörde in Berlin würde die Akte auf Anfrage ins Ausland schicken!
Die haben mir das selbst bestätigt.
Zitat (Gast_michael @ 09.03.2005, 17:09)
@ thommy

DANKE! Genauso habe ich es gemeint.

Ich werde es machen und natürlich auch alles weitere darüber berichten, aber ich weiss natürlich nicht, wie lange es dauert, bis ich Neuigkeiten habe.


Dann lass Dich registrieren!


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non-jurist
Beitrag 09.03.2005, 17:44
Beitrag #528


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Zitat (XDiver @ 09.03.2005, 16:36)
Im nicht harmonisierten Bereich behalten die Mitgliedsstaaten daher die Kompetenz, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Betroffene trotz der, in einem anderen Mitgliedsstaat erworbenen EU-Fahrerlaubnis, nach den kraft nationalen Regeln bestehenden Kriterien nicht die Eignungsvoraussetzungen für das Führen von Kraftfahrzeugen im Strassenverkehr erfüllt. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber seinen ordentlichen Wohnsitzgegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland hat, wovon vorliegend auszugehen ist.

(...)

@xdiver

Moment, da waren wir doch schon vor 2-3 Wochen schonmal (frag mich bitte nicht an welcher Stelle dieses Giganten-threads...)

Das heißt also, wenn im EU-Ausland wohnend, dann doch Gute Fahrt in D...and forget about the NU ?!??

Seinerzeit hat sich die geschätzte Meinung der hiesigen pro-MPU-Fraktion aber anders angehört (?!?!?)

Klingt ja fast zu schön um wahr zu sein.
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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 17:47
Beitrag #529


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Zitat
Seinerzeit hat sich die geschätzte Meinung der hiesigen pro-MPU-Fraktion aber anders angehört (?!?!?)


Wieso? Das Gericht hat seine Ansicht bzgl. der Rechtmäßigkeit der NU auf Art. 8 der FS-Richtlinie gestützt und die Anwandbarkeit nationaler Vorschriften bejaht.

Nichts anderes sagen wir seit Monaten.

Hast Du vielleicht was falsch verstanden? think.gif


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GSX-R
Beitrag 09.03.2005, 17:48
Beitrag #530


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Zitat (non-jurist @ 09.03.2005, 17:44)
Das heißt also, wenn im EU-Ausland wohnend, dann doch Gute Fahrt in D...and forget about the NU ?!??

Dies ist IMHO eine Begründung eines Gerichts zu einem Einzelfall mit seinen speziellen Vorraussetzungen (FS-Eigner mit WS in Deutschland).

Ich glaube nicht, dass man da einfach einen solchen Umkehrschluß wie Du ziehen kannst.


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non-jurist
Beitrag 09.03.2005, 17:53
Beitrag #531


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Ok, Umkehrschluss seh ich ein. Aber diese Formulierung zeigt zumindest eindeutig, daß das Gericht Zweifel hat, ob es genauso entscheiden könnte, wenn der Wohnsitz im Ausland läge.....
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non-jurist
Beitrag 09.03.2005, 17:59
Beitrag #532


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kurze Gedächtnisreplikation des seinerzeitigen Sachverhalts: Deutscher mit Wohnsitz in F und FE-Entzug in D macht FS in F und fährt fleissig in D. Seinerzeitige Pro-MPU-Fraktions-Meinung: NU ! Sogar durch öffentliche Zustellung in D möglich ! NU und nochmals NU !

Das relativiert sich doch mit der o.g. Urteilsbegründung wieder, oder ???? Ich mein, das Gericht hat doch deutlichste Zweifel.....
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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 18:00
Beitrag #533


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Sagen wir so, das VG Bayreuth ist da nicht näher drauf eingegangen, weil dazu kein Anlass bestand. Es geht ja schließlich nicht um ein Grundsatzurteil, sondern um einstweiligen RS.


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non-jurist
Beitrag 09.03.2005, 18:08
Beitrag #534


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OK, natürlich gings um den einzelnen Fall ! Aber warum (quasi ohne Not) spricht das Gericht dann indirekt eigene Zweifel an der Gleichartigkeit der eigenen Entscheidung bei Wohnsitz im Ausland an.

Mag ja sein, daß ich das so werte weil ich das zugegebenermaßen gerne so hätte, aber das klingt für mich ganz so, als ob man es mal drauf ankommen lassen sollte.
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GSX-R
Beitrag 09.03.2005, 18:42
Beitrag #535


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Zitat (non-jurist @ 09.03.2005, 18:08)
OK, natürlich gings um den einzelnen Fall ! Aber warum (quasi ohne Not) spricht das Gericht dann indirekt eigene Zweifel an der Gleichartigkeit der eigenen Entscheidung bei Wohnsitz im Ausland an.

Ich glaube nicht, dass diese Argumentation, auf die Du Dich beziehst, vom Gericht so gemeint war wie Du es verstehen willst.
Das "indirekt" ist Deine Interpretation.

Nicht böse sein, aber Dein Schlußsatz trifft´s IMHO
Zitat
Mag ja sein, daß ich das so werte weil ich das zugegebenermaßen gerne so hätte

Ich würd´s nicht drauf ankommen lassen.


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Perplex
Beitrag 09.03.2005, 19:01
Beitrag #536


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Zitat (non-jurist @ 09.03.2005, 17:44)
Das heißt also, wenn im EU-Ausland wohnend, dann doch Gute Fahrt in D...and forget about the NU ?!??

Falsch! Wenn der Verwaltungsapparat in Deutschland erst einmal in Gang gekommen ist, dann kannst Du die Nutzungsuntersagung nur mit einer positiven MPU verhindern, egal ob Du im In- oder Ausland wohnst.


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non-jurist
Beitrag 09.03.2005, 19:03
Beitrag #537


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@GSX-R
OK, ist zwar meine Interpretation....genauso wie die diametral entgegengesetzte Auffassung Deine Interpretation ist. Fakt ist daß wir es beide bisher nicht endgültig wissen. Fakt ist aber auch, daß ein solcher wie vom VG BT geäußerter Zweifel bisher in keiner der hier diskutierten Entscheidungen zum Thema NU vorkam und somit durchaus neue Aspekte für die Diskussion liefern kann. Wenn ich diesen thread richtig beobachtet habe sind immerhin einige "EU-grenznahe" Diskutanten anwesend.....

Irgendwie hab ich auch das Gefühl, daß die Pro-MPU-Fraktion gerade auch nicht mehr so vehement ihre Auffassungen von vor wenigen Wochen aufrechterhält, sondern vielmehr um Relativierung bemüht ist (Einzelfall, kein Grundsatz, etc...). Kann ja aber noch kommen tongue.gif
Vor einiger Zeit waren die Reaktionen zumindest noch bestimmter, eindeutiger und klangen irgendwie "fester"....täuscht das ?
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Medusa
Beitrag 09.03.2005, 19:19
Beitrag #538


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Leider scheinbar untergegangen, deshalb erneut:

Werden MPU Aufforderungen per Einschreiben verschickt? Was ist, wenn man sie nicht erhält und dadurch alle Fristen versäumt? Ist die Behörde verpflichtet einen später wieder in den alten Stand = Vorbereitungszeit auf MPU + Abgabetermin, zu setzen??
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GSX-R
Beitrag 09.03.2005, 19:31
Beitrag #539


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Zitat
Irgendwie hab ich auch das Gefühl, daß die Pro-MPU-Fraktion gerade auch nicht mehr so vehement ihre Auffassungen von vor wenigen Wochen aufrechterhält, sondern vielmehr um Relativierung bemüht ist (Einzelfall, kein Grundsatz, etc...). Kann ja aber noch kommen 
Vor einiger Zeit waren die Reaktionen zumindest noch bestimmter, eindeutiger und klangen irgendwie "fester"....täuscht das ?

Gute Frage, kann ich aber schlecht beurteilen weil ich hier nur sporadisch mitlese und noch seltener schreibe.
Und vor einem VG kann wohl kaum eine Grundsatzentscheidung gefällt werden. Zumindest ist doch der Trend absehbar, den die von Dir so genannte Pro-MPU-Fraktion vor einiger Zeit schon vorhergesagt hat, nämlich die NU.

Wirklich wertneutral hat das VG eine NU-Anfechtung abgeschmettert. Erst mal ohne wenn und aber. Und das ist jetzt keine Interpretation wink.gif

So long

Rolf


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michael_mk
Beitrag 09.03.2005, 19:51
Beitrag #540


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Zitat (Medusa @ 09.03.2005, 19:19)
Leider scheinbar untergegangen, deshalb erneut:

Werden MPU Aufforderungen per Einschreiben verschickt? Was ist, wenn man sie nicht erhält und dadurch alle Fristen versäumt? Ist die Behörde verpflichtet einen später wieder in den alten Stand = Vorbereitungszeit auf MPU + Abgabetermin, zu setzen??

könnte da wohl mal einer der experten drauf antworten?eine interessante frage wie ich finde whistling.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.03.2005, 20:03
Beitrag #541





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Die Fahrelaubnisverordnung ist nationales Recht,Verwaltungsrecht.
Läst sich nur auf EU Bürger,die hier in D wohnen anwenden.
Wohne ich 15 km weiter,in Frankreich ist es mit dieser Anwendbarkeit vorbei.
Dann gibt es keine eventuellen Eignungszweifel mehr.
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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 20:17
Beitrag #542


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Zitat
könnte da wohl mal einer der experten drauf antworten?eine interessante frage wie ich finde


Definitiv weiss ich es auch nicht. Würde aber mal von einer förmlichen Zustellung ausgehen, so dass sich die Zugangsfrage gar nicht stellt.


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Gast_Guest_*
Beitrag 09.03.2005, 20:18
Beitrag #543





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Dann gibt es auch keine MPU auforderung,und keine NU untersagung.
Heute steht bei mir in der Zeitung,sie hätten einen Franzosen gefilzt,der hatte noch 3 g cannabis bei sich.
Hier in D ein grund zur mpu zu müssen.Aber nicht in Frankreich.Dort ist der Besitz zwar auch verboten,wird aber nur strafrechtlich geandet.
Wenn die D nun ihr nationales Fahrerlaubnisrecht anwenden könnten,und der Franzmann bei der MPU durchfallen würde,wäre sein FÜ weg,für ganz Europa,im Zweifelsfalle für 15 Jahre oder länger.Und Frankreich hätte eventuel einen Sozialfal mehr.
Das würden sich unsere Nachbarn bieten lassen ?????
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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 20:19
Beitrag #544


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Zitat
Wenn die D nun ihr nationales Fahrerlaubnisrecht anwenden könnten,und der Franzmann bei der MPU durchfallen würde,wäre sein FÜ weg,für ganz Europa


Wieso für ganz Europa?


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Mr.T
Beitrag 09.03.2005, 20:20
Beitrag #545


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Zitat (XDiver @ 09.03.2005, 20:17)
Definitiv weiss ich es auch nicht. Würde aber mal von einer förmlichen Zustellung ausgehen, so dass sich die Zugangsfrage gar nicht stellt.

Eine NU wird grundsätzlich förmlich zugestellt!


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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 20:20
Beitrag #546


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Bei der NU ist das klar. Die Frage bezog sich auf die Anordnung zur MPU und Androhung der NU.


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Gast_Logi_*
Beitrag 09.03.2005, 20:22
Beitrag #547





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bin bereits 6x kontrolliert worden
und fahre immer noch... NU machen
nur die Bayern whistling.gif
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Andreas
Beitrag 09.03.2005, 20:23
Beitrag #548


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Aufforderungen zur MPU werden mittels PZU zugestellt. wink.gif


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Mr.T
Beitrag 09.03.2005, 20:23
Beitrag #549


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Zitat (XDiver @ 09.03.2005, 20:20)
Die Frage bezog sich auf die Anordnung zur MPU und Androhung der NU.

Auch diese werden förmlich zugestellt!


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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 20:25
Beitrag #550


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Zitat
NU machen nur die Bayern


Dann frag mal Gerri. Der kommt aus NRW. whistling.gif

Aber um nochmal auf den besagten Beschluss zurückzukommen. Es gab bislang wenig bis keine Stellungnahme der EU-FE-Fraktion zur Begründung mittels Verweises auf die EU-FS-Richtlinie.

M.E. ist diese Begründung stichhaltig und auch der EuGH könnte sich durchaus dieser Logik anschließen, da die nationalen Gesetze bzgl. der dort aufgeführten Maßnahmen weiterhin Geltung haben.

Ich erwarte Eure Statements. wavey.gif

Zitat
Auch diese werden förmlich zugestellt!


Dachte ich´s mir doch. Medusa, Frage beantwortet?


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