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#551
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 14.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8377 ![]() |
Zitat (GSX-R @ 09.03.2005, 19:31) Zumindest ist doch der Trend absehbar, den die von Dir so genannte Pro-MPU-Fraktion vor einiger Zeit schon vorhergesagt hat, nämlich die NU. Wirklich wertneutral hat das VG eine NU-Anfechtung abgeschmettert. Erst mal ohne wenn und aber. Und das ist jetzt keine Interpretation ![]() Stimmt, die Weissagung NU der Experten hat sich für in D lebende EU-FS-Inhaber bewahrheitet. Das VG BT hat ohne wenn und aber eine NU-Anfechtung eines in D lebenden Menschen abgeschmettert. Sind mittlerweile eigentlich NU´s an nicht in D lebende Menschen bekannt ? |
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#552
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Oder dieser Fronzose wird hier mit 0.3 %0 kontroliert.
Meldung an die Französischen Behörden,da dort die 0,0%0 Grenze gilt. Die müsten dann doch den Fü einziehen,nach nationalem Recht. Geht schlecht,da er hier gegen kein Gesetz verstosen hat. Wohne ich in Belgien,darf ich zum Eigenverbrauch Cannabis besitzen,hat keine Auswirkungen auf meine Fahrerlaubnis.Verstose gegen kein Gesetz. Kann mir dann D eine Auforderung zur MPU schiken,mit der androhung zur NU. Wohl kaum. |
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#553
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Zumindest in diesem Forum nicht. Aber das muss nichts heissen.
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#554
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Da eine MPU Auforderung nur an im Inland wohnende FÜ Inhaber verschikt werden dürfen,werden auch nur hier wohnende FÜ Inhaber die NU bekommen.
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#555
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Zitat (Guest @ 09.03.2005, 20:41) Da eine MPU Auforderung nur an im Inland wohnende FÜ Inhaber verschikt werden dürfen, In welcher Vorschrift steht dies??? ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#556
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Einer wegen fehlender MPU angedrohten NU,falls die NU noch nicht rechtskräftig ist,kann man durch verlegung des Wohnsitzes ins Eu Nachbarland entkommen.
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#557
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@ Andreas
Oben lesen,Fahrerlaubnisrecht,Verwaltungsrecht,gilt nur innerstaatlich. |
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#558
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Die FeV ist nur in D gültig, das ist klar. Aber man kann auch einer Person mit Wohnsitz im Ausland das Führen eines Kfz in Deutschland untersagen. Dies ist alles kein Problem und in Einzelfällen auch schon vor dem EuGH-Urteil geschehen.
![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_Gast_michael_* |
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Beitrag
#559
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Zitat (Andreas @ 09.03.2005, 20:43) Zitat (Guest @ 09.03.2005, 20:41) Da eine MPU Auforderung nur an im Inland wohnende FÜ Inhaber verschikt werden dürfen, In welcher Vorschrift steht dies??? ![]() ach andreas... du willst doch wohl nicht behaupten, dass ein in belgischer eu-bürger,(oder holländischer...), der hier mit alkohol oder canabis auffällig wird, nach d reisen muss und sich einer mpu stellen muss... |
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#560
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Wenn er hier entsprechend aufgefallen ist, schon.
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Gast_Gast_michael_* |
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#561
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nehmen wir einen norweger, der hier im urlaub mit alkohol auffällig wird.
was passiert mit dem? auch wenn er 2,00 promille alk hätte, käme niemend auf die idee, ihn zur mpu aufzufordern. vor allem, wie macht man ihn ausfindig? |
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#562
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@Andreas
Folgender Fall 1995 Fahren mit 1,7 %0 18 Monate Sperre 2003 FÜ in Italien erworben,auch dort wohnhaft 2005 bei Verwandschaftsbesuch falschgeparkt, Miteilung an die alte FÜ Behörde Und dann??? Auforderung zur MPU ???? Das glaubst auch nur du.Und das kann ich nicht glauben das du das glaubst. -------------- Der EU Bürger aus den Nachbarland hatt hier doch gar keine FÜ Akte. Er Kriegt zwar Punkte,bis 18 und dann ist schluß. Aber er muß hier keinen FÜ neumachen,also keine MPU. Sind die 18 P runter auf z.b. 14 P,kann er hier wieder Fahren. -------------- Wer,um Gottes Willen wer,wohnt im Ausland und hat eine MPU Auforderung gekriegt.Umgehend hier melden!!!! ------------------------ Anmerkung Admin: Aus 3 Postings eins gemacht, da der Poster immer noch nicht begriffen hat, erst zu überlegen und dann zu schreiben. Das ist hier kein Chat! Man kann sich für einen Beitrag auch Zeit lassen. Gruss Matte Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 09.03.2005, 21:19 |
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#563
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@ Gast
Zum einen wäre es gut, wenn Du einen Zusatznick wählen würdest. Nicht jeder kann hier mittels IP unterscheiden, ob derselbe oder jemand anderes postet. Desweiteren wäre es schön, wenn Du demnächst Deine Statements in ein Posting packen könntest. Danke! ![]() -------------------- |
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#564
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Zitat (Guest @ 09.03.2005, 21:01) Der EU Bürger aus den Nachbarland hatt hier doch gar keine FÜ Akte. Er Kriegt zwar Punkte,bis 18 und dann ist schluß. Aber er muß hier keinen FÜ neumachen,also keine MPU. Sind die 18 P runter auf z.b. 14 P,kann er hier wieder Fahren. Toller Beitrag, zeugt von absoluter Ahnungslosigkeit! -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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#565
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Mr.T. sei mal nicht so hart.
![]() Erklär´ ihm einfach das Verfahren. ![]() -------------------- |
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#566
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Die FeV ist nur in D gültig, das ist klar. Aber man kann auch einer Person mit Wohnsitz im Ausland das Führen eines Kfz in Deutschland untersagen. Dies ist alles kein Problem und in Einzelfällen auch schon vor dem EuGH-Urteil geschehen.
Das hat sich vor einigen Tagen (oder waren es Wochen) aber ganz anders angehört |
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#567
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Zitat (Guest @ 09.03.2005, 20:44) Einer wegen fehlender MPU angedrohten NU,falls die NU noch nicht rechtskräftig ist,kann man durch verlegung des Wohnsitzes ins Eu Nachbarland entkommen. Nur kommt die NU, soweit ich mich erinnere gelesen zu haben, mit Sofortvollzug. Da muss der Umzug aber schnell vonstatten gehen.... ![]() -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#568
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Zitat (XDiver @ 09.03.2005, 16:36) Ich darf mal auszugsweise aus dem, mir vorliegenden, Beschluss zitieren. @XDiver Hast du dafür einen Link? -------------------- |
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#569
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Zitat Das hat sich vor einigen Tagen (oder waren es Wochen) aber ganz anders angehört Vielleicht von Seiten der EU-FE-Fraktion. Wir haben nie was anderes behauptet. ![]() -------------------- |
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Gast_Gast_michael_* |
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#570
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Zitat (GSX-R @ 09.03.2005, 21:11) Zitat (Guest @ 09.03.2005, 20:44) Einer wegen fehlender MPU angedrohten NU,falls die NU noch nicht rechtskräftig ist,kann man durch verlegung des Wohnsitzes ins Eu Nachbarland entkommen. Nur kommt die NU, soweit ich mich erinnere gelesen zu haben, mit Sofortvollzug. Da muss der Umzug aber schnell vonstatten gehen.... ![]() man kennt doch das datum der abgabe! dann könnte es alles schon geplant sein. z.b. Errichtung eines Erstwohnsitzes im eu-ausland oder oder oder |
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#571
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Zitat (Gast_michael @ 09.03.2005, 21:15) man kennt doch das datum der abgabe! dann könnte es alles schon geplant sein. z.b. Errichtung eines Erstwohnsitzes im eu-ausland oder oder oder Was für ein Aufwand um einer MPU zu entgehen. ![]() Sorry für ![]() ![]() -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#572
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Zitat Was für ein Aufwand um einer MPU zu entgehen. Vor allem so schön zwecklos. -------------------- |
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#573
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Zitat (GSX-R @ 09.03.2005, 21:17) Zitat (Gast_michael @ 09.03.2005, 21:15) man kennt doch das datum der abgabe! dann könnte es alles schon geplant sein. z.b. Errichtung eines Erstwohnsitzes im eu-ausland oder oder oder Was für ein Aufwand um einer MPU zu entgehen. ![]() Sorry für ![]() ![]() das mag deine persönliche meinung sein, aber da dies ein forum ist, bei dem -u.a. eine "mpu-debatte" entstehen SOLL, siehe thema. da ist es doch angebracht und erwünscht, alle pro und kontras auch zu schreiben... |
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#574
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Dann geh doch auch mal auf die Contras ein. Ich warte immer noch auf eine Stellungnahme zu o.g. Begründung des VG Bayreuth.
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#575
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Zitat (Gast_Michael @ 09.03.2005, 21:18) Man darf nicht vergessen, dass natürlich viele gegner und befürworter der eu-fe hier mitlesel. heisst, richter, staatsanwälte, führerscheinmitarbeiter und so weiter... Achtung! Daran immer denken... Daran werde ich in Zukunft immer denken! ![]() Könnte natürlich so sein. Meinst Du wirklich !? ![]() -------------------- Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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#576
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Zitat (Gast_michael @ 09.03.2005, 21:20) das mag deine persönliche meinung sein, aber da dies ein forum ist, bei dem -u.a. eine "mpu-debatte" entstehen SOLL, siehe thema. Wobei persöniche Meinungen, die nicht gegen die Nettiquette verstoßen, wohl nicht verboten sind, oder? -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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#577
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Zitat (Gast_Michael @ 09.03.2005, 21:18) Man darf nicht vergessen, dass natürlich viele gegner und befürworter der eu-fe hier mitlesel. heisst, richter, staatsanwälte, führerscheinmitarbeiter und so weiter... Achtung! Daran immer denken... Ja, das ist eine Möglichkeit, Fehlurteile und Fehlbeschlüsse möglichst zu vermeiden *grins* -------------------- |
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#578
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Zitat (Gast_michael @ 09.03.2005, 21:22) soo besondes bin ich nun auch nicht eingelesen, dass ich mich mit einem urteil von einem gericht in einem einzelfall so gut auskennen würde. Das solltest du aber ansatzweise können, bevor du hier mitdiskutierst. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#579
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also, zu dem urteil des vg. auf welchen link wurde bitte verwiesen?
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#580
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Das steht leider nicht online, sondern liegt mir in der Print-Version vor.
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#581
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Also für mich rechnet sich der Aufwand einer MPU zu entkommen.Vieleicht wären es auch zwei oder drei geworden.Mit anschliesendem Kurs und Therapie.
Je nachdem welcher Psychoonkel meint sein Menschenbild dir aufzuformen. Eu FÜ,im schönen Frankreich wohnen,Steuerersparnis und keine auch wie immer begründete Eignungszweifel,die man ausräumen muß. Da hat Frankreich für mich das bessere Rechtssystem. Kein Vertrauensvorschuß der mir sogar bei Straftaten ohne Bezug zum Verkehr entzogen wird. Und mit FÜ bin ich wieder in Lohn und Brot. Das rechnet sich unterm Strich sehr wohl. |
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#582
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 14.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8377 ![]() |
Zitat (XDiver @ 09.03.2005, 21:21) Ich warte immer noch auf eine Stellungnahme zu o.g. Begründung des VG Bayreuth. ![]() Lexus hat´s zwar schon gefragt, sowas kann in dem ganzen Tohuwabohu mit Guests gerne mal untergehen: gibts irgenwo nen link o.ä. auf die komplette Urteilsbegründung ? Interessant ist´s ja auf alle Fälle schon mal daß sich das VG Bayreuth überhaupt auf das EU-Rili bezieht. |
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#583
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Zitat (michael_mk @ 09.03.2005, 19:51) Zitat (Medusa @ 09.03.2005, 19:19) Leider scheinbar untergegangen, deshalb erneut: Werden MPU Aufforderungen per Einschreiben verschickt? Was ist, wenn man sie nicht erhält und dadurch alle Fristen versäumt? Ist die Behörde verpflichtet einen später wieder in den alten Stand = Vorbereitungszeit auf MPU + Abgabetermin, zu setzen?? könnte da wohl mal einer der experten drauf antworten?eine interessante frage wie ich finde ![]() Wenn Du Dich im Ausland befindest & in der Zeit ein Einschreiben bekommst, dann kannst Du bei Gericht die „Einsetzung in den vorherigen Stand“ beantragen. Der Haken ist: Du musst es auch beweisen. Das geht durch Stempel im Pass oder Flugtickets. Es gehen auch Bahntickets oder Zeugen, die es schriftlich beeiden. Dieser Einspruch muss innerhalb von 10 Tagen, seit Kenntnis, bei Gericht vorliegen. Ich weiß es ganz genau aus eigenen Erfahrungen. Ich wurde für etwas rechtskräftig verurteilt, was ich nicht getan hatte. Ich war die ganze Zeit nicht zu Hause. Alle Widerspruchsfristen waren längst abgelaufen. Alle Beweise für meine Unschuld hatten keine Gültigkeit mehr. ![]() Ich hatte nur noch eine Chance. Ein sehr guter Freund, der mir sehr doll vertraut, hatte unter Eid schriftlich bestätigt, dass ich die ganze Zeit bei ihm war. Er wohnte 600 km von Berlin weg. Zum Schluss wurde ich dann frei gesprochen. Es ging um Unfall mit Fahrerflucht. ![]() -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination ![]() |
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#584
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Zitat gibts irgenwo nen link o.ä. auf die komplette Urteilsbegründung ? Wie gesagt, habe bislang nur die papiernerne Ausfertigung vor mir liegen. Aber wir arbeiten dran... ![]() -------------------- |
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#585
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 14.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8377 ![]() |
in einem muss ich "Guest" ja recht geben: der Unterschied in Besteuerung zw. D + F ist sehr angenehm. Reicht für mehrere EU-FSe
![]() das Schöne an der Nachweisbarkeit des F-Wohnsitzes ist bei mir eine schöne Bestätigung des F- und des D-Finanzamtes, daß ich mein Geld in F versteuern darf (da hat die EU sogar Standardformulare dafür). OK, off-topic. Immerhin gibt´s in diesen Fällen eine eindeutige Rechtslage zwischen den Staaten.......wäre in unserer Thematik ja auch mal wünschenswert.... |
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#586
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat innerhalb von 10 Tagen Thommy, schreib Falsches nicht so dick. Im Verwaltungsverfahren hast Du 2 Wochen, im Straf- und Owiverfahren eine Woche, nach Wegfall des Hindernisses. ![]() -------------------- |
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#587
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (Guest @ 09.03.2005, 20:03) Die Fahrelaubnisverordnung ist nationales Recht,Verwaltungsrecht. Läst sich nur auf EU Bürger,die hier in D wohnen anwenden. Wohne ich 15 km weiter,in Frankreich ist es mit dieser Anwendbarkeit vorbei. Dann gibt es keine eventuellen Eignungszweifel mehr. Das ist richtig! Du musst bei Deiner ersten ![]() Bei einer begründeten Ordnungswidrigkeit wird eine Sicherheitsleistung verlangt. Hast Du kein Geld, dann wird Dein Wagen beschlagnahmt. ![]() -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination ![]() |
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#588
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 14.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8377 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 09.03.2005, 21:54) Zitat (Guest @ 09.03.2005, 20:03) Die Fahrelaubnisverordnung ist nationales Recht,Verwaltungsrecht. Läst sich nur auf EU Bürger,die hier in D wohnen anwenden. Wohne ich 15 km weiter,in Frankreich ist es mit dieser Anwendbarkeit vorbei. Dann gibt es keine eventuellen Eignungszweifel mehr. Das ist richtig! Trifft das auf allgemeine Zustimmung ? |
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#589
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Zitat (Logi @ 09.03.2005, 20:22) bin bereits 6x kontrolliert worden und fahre immer noch... NU machen nur die Bayern ![]() Falsch! Auch in Berlin! ![]() -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination ![]() |
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#590
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Zitat (Guest @ 09.03.2005, 20:44) Einer wegen fehlender MPU angedrohten NU,falls die NU noch nicht rechtskräftig ist,kann man durch verlegung des Wohnsitzes ins Eu Nachbarland entkommen. Nein, dann ist es schon zu spät!!! ![]() -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination ![]() |
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#591
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Nu Untersagungen,alle über die wir hier diskutieren,wurden bei Urteilsverkündung,also Rechtskräftig,für die Fü Inhaber,die "gegenwärtig" hier ihren Wohnsitz begründet haben.
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#592
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (XDiver @ 09.03.2005, 20:25) Dachte ich´s mir doch. Medusa, Frage beantwortet? Ja, zum Glück kann bei der Zustellung wohl nichts passieren ![]() ![]() |
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Beitrag
#593
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Und dann bleibt das Problem,das aus nicht erbrachter MPU,auf Eignungszweifel geschlosen wird,begründet auf innerstaatlichem Verwaltungsrecht.
Was passiert,wenn ich dann nach Frankreich ziehe. Dieses innerstaatliche Recht ist ja dann nicht mehr anwendbar. Was passiert dann mit der NU ??? Dürfte meines Wissens keine Rechtskraft mehr haben,da die Wirkung der NU sich ja auf innerstaatliches Verwaltungsrecht stützt. Was würde der EUGH dazu sagen. Fragen über Fragen. Ich denke ,Deutschland wird den EUGH noch öfters beehren. |
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Beitrag
#594
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Also,so hat auch dieses Bayrische OVG,oder wars nur das VG,gesagt,das Innerstaatliches Verwaltungsrecht im nicht Harmonisiertem Bereich greift,wenn der FÜ Inhaber gegenwärtig hier seinen Wohnsitz begründet hat.
Folglich reicht die Rechtswirksamkeit der NU nur für die Zeitliche Dauer eines hier begründeten Wohnsitzes. Wohne ich dann in Frankreich und mus Beruflich nach Polen dürfte ich in Deutschland nicht Fahren. Aufgrund von Eignungszweifeln zeitlich unbegrenzt,und das hat der EUGH schon gesagt,unbegrenzt geht nicht,die nur Anwendbar wären,wenn ich in Deutschland wohnen würde,was ich aber nicht mehr tue. Und jetzt noch das Antidiskriminierungsgesetz. Wie will D das dem EUGH erklären ??? |
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Beitrag
#595
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (XDiver @ 09.03.2005, 21:52) Zitat innerhalb von 10 Tagen Thommy, schreib Falsches nicht so dick. Im Verwaltungsverfahren hast Du 2 Wochen, im Straf- und Owiverfahren eine Woche, nach Wegfall des Hindernisses. ![]() Normalerweise sind es 14 Tage. Aber nicht in dem Fall. Ich weiß es ganz genau! Ich hatte deswegen schon mal einen anderen Prozess verloren. Selbst mein Anwalt hatte es vergessen. Es sind ganz sicher 10 Tage, wenn die Gesetze in den letzten Jahren nicht geändert wurden. ![]() -------------------- (\_/)
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Beitrag
#596
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 14.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8377 ![]() |
schön, aber die Meinung der Pro-MPU-Fraktion würde mich ehrlichgesagt mehr interessieren....guest, war ja auch immerhin Deine und Thommy´s Aussage die ich zitiert habe....
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Beitrag
#597
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat wenn die Gesetze in den letzten Jahren nicht geändert wurden. Die StPO ist gerade erst geändert worden, aber davor gab´s die Woche auch schon, aber egal. Zitat Aufgrund von Eignungszweifeln zeitlich unbegrenzt Nicht unbegrenzt: Max. 15 Jahre. Ausserdem liegt es in Deiner Hand, die Zweifel auszuräumen. Zitat und das hat der EUGH schon gesagt,unbegrenzt geht nicht Ähm, dazu hat der EuGH gar nichts gesagt. Zitat Und jetzt noch das Antidiskriminierungsgesetz. Das ist ein Äpfel/Birnen-Vergleich. Diese Richtlinie hat mit dem hiesigen Thema so gar nichts zu tun. -------------------- |
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Beitrag
#598
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (XDiver @ 09.03.2005, 20:25) Aber um nochmal auf den besagten Beschluss zurückzukommen. Es gab bislang wenig bis keine Stellungnahme der EU-FE-Fraktion zur Begründung mittels Verweises auf die EU-FS-Richtlinie. M.E. ist diese Begründung stichhaltig und auch der EuGH könnte sich durchaus dieser Logik anschließen, da die nationalen Gesetze bzgl. der dort aufgeführten Maßnahmen weiterhin Geltung haben. Ich erwarte Eure Statements. ![]() Aus (91/439/EWG) : Zitat Ausserdem sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Strassenverkehrs die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, ihre innerstaatlichen Bestimmungen über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung einer Fahrerlaubnis auf jeden Führerscheininhaber anzuwenden, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat - Das steht für mich nicht im Widerspruch zum EuGH - hier sind für mich Sanktionen für FE relevante Verkehrsverstöße nach einer FE Erteilung gemeint. Ich sehe da kein Gebrauchsaberkennungsrecht, = in seiner faktischen Auswirkung Nichtanerkennungsrecht innerhalb Deutschlands, ohne erneuten Anlaß. |
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#599
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Guests ![]() |
@ Medusa
Ich sehe das genauso.Jedes der 24 Mitgliedsländer kann Polizeirecht anwenden,um einem Promillesünder den FÜ Entziehen,und ihn später strafrechtlich zu verurteilen (Sperre,Geldstrafe). Das war da so gemeint. Von Verwaltungsrecht steht da nix. |
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Beitrag
#600
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Das steht für mich nicht im Widerspruch zum EuGH - hier sind für mich Sanktionen für FE relevante Verkehrsverstöße nach einer FE Erteilung gemeint. Ich sehe es logischerweise genau anders herum. Die Ausdrucksweise in der Richtlinie ist bewusst offen gefasst. Ob vor oder nach ein ERteilung ist m.E. offen gelassen. Man bedenke: Jedermann, der lediglich aus Finanzgründen seine FE unter Beachtung sämtlicher EU-Vorschriften im Ausland erwirbt, wird auch in D unbehelligt bleiben. Getroffen werden sollen (und das nach obiger Auffassung EU-konform) potentielle Gefahrenquellen im Strassenverkehr. Da der EU zum Zeitpunkt des Erlasses der Richtlinie wohl bekannt war, dass es europaweit uneinheitliche Standards gibt, was die Eignung anbelangt, jedoch durch die EU nicht in nationale Sicherheitsvorschriften eingegriffen werden sollte, wurde eine solch unbestimmte Formulierung gewählt. Ordnungsrecht (und nichts anderes ist FE-Recht) ist EU-weit nicht harmonisiert. Was mit der Aussage damals gemeint war, lässt sich hervorragend am Entwurf der kommenden Novellierung der FE-Richtlinie ablesen. Zitat Jedes der 24 Mitgliedsländer kann Polizeirecht anwenden Ähm, Polizeirecht ist Verwaltungsrecht. Du meintest wahrscheinlich Strafrecht. Aber diese Einschränkung lässt sich aus der Formulierung der Richtlinie eben nicht ablesen. -------------------- |
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