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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 5), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Gast_Gast_michael_*
Beitrag 09.03.2005, 20:53
Beitrag #561





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nehmen wir einen norweger, der hier im urlaub mit alkohol auffällig wird.
was passiert mit dem? auch wenn er 2,00 promille alk hätte, käme niemend auf die idee, ihn zur mpu aufzufordern.

vor allem, wie macht man ihn ausfindig?
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.03.2005, 20:56
Beitrag #562





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@Andreas
Folgender Fall
1995 Fahren mit 1,7 %0
18 Monate Sperre
2003 FÜ in Italien erworben,auch dort wohnhaft
2005 bei Verwandschaftsbesuch falschgeparkt,
Miteilung an die alte FÜ Behörde
Und dann???
Auforderung zur MPU ????
Das glaubst auch nur du.Und das kann ich nicht glauben das du das glaubst.

--------------
Der EU Bürger aus den Nachbarland hatt hier doch gar keine FÜ Akte.
Er Kriegt zwar Punkte,bis 18 und dann ist schluß.
Aber er muß hier keinen FÜ neumachen,also keine MPU.
Sind die 18 P runter auf z.b. 14 P,kann er hier wieder Fahren.

--------------
Wer,um Gottes Willen wer,wohnt im Ausland und hat eine MPU Auforderung gekriegt.Umgehend hier melden!!!!



------------------------
Anmerkung Admin:
Aus 3 Postings eins gemacht, da der Poster immer noch nicht begriffen hat, erst zu überlegen und dann zu schreiben. Das ist hier kein Chat! Man kann sich für einen Beitrag auch Zeit lassen.

Gruss Matte


Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 09.03.2005, 21:19
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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 21:07
Beitrag #563


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@ Gast

Zum einen wäre es gut, wenn Du einen Zusatznick wählen würdest. Nicht jeder kann hier mittels IP unterscheiden, ob derselbe oder jemand anderes postet. Desweiteren wäre es schön, wenn Du demnächst Deine Statements in ein Posting packen könntest.

Danke! wink.gif


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Mr.T
Beitrag 09.03.2005, 21:08
Beitrag #564


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Zitat (Guest @ 09.03.2005, 21:01)
Der EU Bürger aus den Nachbarland hatt hier doch gar keine FÜ Akte.
Er Kriegt zwar Punkte,bis 18 und dann ist schluß.
Aber er muß hier keinen FÜ neumachen,also keine MPU.
Sind die 18 P runter auf z.b. 14 P,kann er hier wieder Fahren.

Toller Beitrag, zeugt von absoluter Ahnungslosigkeit!


--------------------
Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 21:09
Beitrag #565


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Mr.T. sei mal nicht so hart. wink.gif

Erklär´ ihm einfach das Verfahren. tongue.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 09.03.2005, 21:10
Beitrag #566





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Die FeV ist nur in D gültig, das ist klar. Aber man kann auch einer Person mit Wohnsitz im Ausland das Führen eines Kfz in Deutschland untersagen. Dies ist alles kein Problem und in Einzelfällen auch schon vor dem EuGH-Urteil geschehen.

Das hat sich vor einigen Tagen (oder waren es Wochen) aber ganz anders angehört
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GSX-R
Beitrag 09.03.2005, 21:11
Beitrag #567


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Zitat (Guest @ 09.03.2005, 20:44)
Einer wegen fehlender MPU angedrohten NU,falls die NU noch nicht rechtskräftig ist,kann man durch verlegung des Wohnsitzes ins Eu Nachbarland entkommen.

Nur kommt die NU, soweit ich mich erinnere gelesen zu haben, mit Sofortvollzug.
Da muss der Umzug aber schnell vonstatten gehen.... whistling.gif


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Lexus
Beitrag 09.03.2005, 21:11
Beitrag #568


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Zitat (XDiver @ 09.03.2005, 16:36)
Ich darf mal auszugsweise aus dem, mir vorliegenden, Beschluss zitieren.

@XDiver

Hast du dafür einen Link?


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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 21:11
Beitrag #569


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Zitat
Das hat sich vor einigen Tagen (oder waren es Wochen) aber ganz anders angehört


Vielleicht von Seiten der EU-FE-Fraktion. Wir haben nie was anderes behauptet. tongue.gif


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Gast_Gast_michael_*
Beitrag 09.03.2005, 21:15
Beitrag #570





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Zitat (GSX-R @ 09.03.2005, 21:11)
Zitat (Guest @ 09.03.2005, 20:44)
Einer wegen fehlender MPU angedrohten NU,falls die NU noch nicht rechtskräftig ist,kann man durch verlegung des Wohnsitzes ins Eu Nachbarland entkommen.

Nur kommt die NU, soweit ich mich erinnere gelesen zu haben, mit Sofortvollzug.
Da muss der Umzug aber schnell vonstatten gehen.... whistling.gif


man kennt doch das datum der abgabe!
dann könnte es alles schon geplant sein.
z.b. Errichtung eines Erstwohnsitzes im eu-ausland oder oder oder
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GSX-R
Beitrag 09.03.2005, 21:17
Beitrag #571


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Zitat (Gast_michael @ 09.03.2005, 21:15)
man kennt doch das datum der abgabe!
dann könnte es alles schon geplant sein.
z.b. Errichtung eines Erstwohnsitzes im eu-ausland oder oder oder

Was für ein Aufwand um einer MPU zu entgehen. blink.gif

Sorry für offtopic.gif , aber da hakt´s bei mir doch ein wenig aus. blink.gif


--------------------


Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 21:18
Beitrag #572


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Zitat
Was für ein Aufwand um einer MPU zu entgehen.


Vor allem so schön zwecklos.


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Gast_Gast_michael_*
Beitrag 09.03.2005, 21:20
Beitrag #573





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Zitat (GSX-R @ 09.03.2005, 21:17)
Zitat (Gast_michael @ 09.03.2005, 21:15)
man kennt doch das datum der abgabe!
dann könnte es alles schon geplant sein.
z.b. Errichtung eines Erstwohnsitzes im eu-ausland oder oder oder

Was für ein Aufwand um einer MPU zu entgehen. blink.gif

Sorry für offtopic.gif , aber da hakt´s bei mir doch ein wenig aus. blink.gif

das mag deine persönliche meinung sein, aber da dies ein forum ist, bei dem
-u.a. eine "mpu-debatte" entstehen SOLL, siehe thema.

da ist es doch angebracht und erwünscht, alle pro und kontras auch zu schreiben...
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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 21:21
Beitrag #574


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Dann geh doch auch mal auf die Contras ein. Ich warte immer noch auf eine Stellungnahme zu o.g. Begründung des VG Bayreuth. cool.gif


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frankenstein
Beitrag 09.03.2005, 21:24
Beitrag #575


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Zitat (Gast_Michael @ 09.03.2005, 21:18)
Man darf nicht vergessen, dass natürlich viele gegner und befürworter der eu-fe hier mitlesel.
heisst, richter, staatsanwälte, führerscheinmitarbeiter und so weiter...

Achtung! Daran immer denken...

Daran werde ich in Zukunft immer denken! cool.gif

Könnte natürlich so sein. Meinst Du wirklich !? think.gif


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Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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GSX-R
Beitrag 09.03.2005, 21:25
Beitrag #576


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Zitat (Gast_michael @ 09.03.2005, 21:20)
das mag deine persönliche meinung sein, aber da dies ein forum ist, bei dem
-u.a. eine "mpu-debatte" entstehen SOLL, siehe thema.

Wobei persöniche Meinungen, die nicht gegen die Nettiquette verstoßen, wohl nicht verboten sind, oder?


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Lexus
Beitrag 09.03.2005, 21:26
Beitrag #577


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Zitat (Gast_Michael @ 09.03.2005, 21:18)
Man darf nicht vergessen, dass natürlich viele gegner und befürworter der eu-fe hier mitlesel.
heisst, richter, staatsanwälte, führerscheinmitarbeiter und so weiter...

Achtung! Daran immer denken...

Ja, das ist eine Möglichkeit, Fehlurteile und Fehlbeschlüsse möglichst zu vermeiden *grins*


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Andreas
Beitrag 09.03.2005, 21:27
Beitrag #578


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Zitat (Gast_michael @ 09.03.2005, 21:22)
soo besondes bin ich nun auch nicht eingelesen, dass ich mich mit einem urteil von einem gericht in einem einzelfall so gut auskennen würde.

Das solltest du aber ansatzweise können, bevor du hier mitdiskutierst.


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
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Gast_Gast_michael_*
Beitrag 09.03.2005, 21:29
Beitrag #579





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also, zu dem urteil des vg. auf welchen link wurde bitte verwiesen?
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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 21:31
Beitrag #580


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Das steht leider nicht online, sondern liegt mir in der Print-Version vor.


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Gast_Guest_*
Beitrag 09.03.2005, 21:32
Beitrag #581





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Also für mich rechnet sich der Aufwand einer MPU zu entkommen.Vieleicht wären es auch zwei oder drei geworden.Mit anschliesendem Kurs und Therapie.

Je nachdem welcher Psychoonkel meint sein Menschenbild dir aufzuformen.

Eu FÜ,im schönen Frankreich wohnen,Steuerersparnis und keine auch wie immer begründete Eignungszweifel,die man ausräumen muß.

Da hat Frankreich für mich das bessere Rechtssystem.

Kein Vertrauensvorschuß der mir sogar bei Straftaten ohne Bezug zum Verkehr entzogen wird.

Und mit FÜ bin ich wieder in Lohn und Brot.

Das rechnet sich unterm Strich sehr wohl.
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non-jurist
Beitrag 09.03.2005, 21:34
Beitrag #582


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Zitat (XDiver @ 09.03.2005, 21:21)
Ich warte immer noch auf eine Stellungnahme zu o.g. Begründung des VG Bayreuth. cool.gif

Lexus hat´s zwar schon gefragt, sowas kann in dem ganzen Tohuwabohu mit Guests gerne mal untergehen: gibts irgenwo nen link o.ä. auf die komplette Urteilsbegründung ?

Interessant ist´s ja auf alle Fälle schon mal daß sich das VG Bayreuth überhaupt auf das EU-Rili bezieht.
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Perplex
Beitrag 09.03.2005, 21:36
Beitrag #583


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Zitat (michael_mk @ 09.03.2005, 19:51)
Zitat (Medusa @ 09.03.2005, 19:19)
Leider scheinbar untergegangen, deshalb erneut:

Werden MPU Aufforderungen per Einschreiben verschickt? Was ist, wenn man sie nicht erhält und dadurch alle Fristen versäumt? Ist die Behörde verpflichtet einen später wieder in den alten Stand = Vorbereitungszeit auf MPU + Abgabetermin, zu setzen??

könnte da wohl mal einer der experten drauf antworten?eine interessante frage wie ich finde whistling.gif

Wenn Du Dich im Ausland befindest & in der Zeit ein Einschreiben bekommst, dann kannst Du bei Gericht die Einsetzung in den vorherigen Stand beantragen.
Der Haken ist: Du musst es auch beweisen. Das geht durch Stempel im Pass oder Flugtickets. Es gehen auch Bahntickets oder Zeugen, die es schriftlich beeiden. Dieser Einspruch muss innerhalb von 10 Tagen, seit Kenntnis, bei Gericht vorliegen.

Ich weiß es ganz genau aus eigenen Erfahrungen. Ich wurde für etwas rechtskräftig verurteilt, was ich nicht getan hatte. Ich war die ganze Zeit nicht zu Hause. Alle Widerspruchsfristen waren längst abgelaufen. Alle Beweise für meine Unschuld hatten keine Gültigkeit mehr.
Ich hatte nur noch eine Chance. Ein sehr guter Freund, der mir sehr doll vertraut, hatte unter Eid schriftlich bestätigt, dass ich die ganze Zeit bei ihm war. Er wohnte 600 km von Berlin weg.

Zum Schluss wurde ich dann frei gesprochen.
Es ging um Unfall mit Fahrerflucht.


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Beitrag 09.03.2005, 21:39
Beitrag #584


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Zitat
gibts irgenwo nen link o.ä. auf die komplette Urteilsbegründung ?


Wie gesagt, habe bislang nur die papiernerne Ausfertigung vor mir liegen. Aber wir arbeiten dran... wink.gif


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Beitrag 09.03.2005, 21:49
Beitrag #585


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in einem muss ich "Guest" ja recht geben: der Unterschied in Besteuerung zw. D + F ist sehr angenehm. Reicht für mehrere EU-FSe laugh.gif

das Schöne an der Nachweisbarkeit des F-Wohnsitzes ist bei mir eine schöne Bestätigung des F- und des D-Finanzamtes, daß ich mein Geld in F versteuern darf (da hat die EU sogar Standardformulare dafür). OK, off-topic. Immerhin gibt´s in diesen Fällen eine eindeutige Rechtslage zwischen den Staaten.......wäre in unserer Thematik ja auch mal wünschenswert....
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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 21:52
Beitrag #586


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Zitat
innerhalb von 10 Tagen


Thommy, schreib Falsches nicht so dick. Im Verwaltungsverfahren hast Du 2 Wochen, im Straf- und Owiverfahren eine Woche, nach Wegfall des Hindernisses. whistling.gif


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Beitrag 09.03.2005, 21:54
Beitrag #587


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Zitat (Guest @ 09.03.2005, 20:03)
Die Fahrelaubnisverordnung ist nationales Recht,Verwaltungsrecht.
Läst sich nur auf EU Bürger,die hier in D wohnen anwenden.
Wohne ich 15 km weiter,in Frankreich ist es mit dieser Anwendbarkeit vorbei.
Dann gibt es keine eventuellen Eignungszweifel mehr.

Das ist richtig!
Du musst bei Deiner ersten Kontrolle in Deutschland mit deinem EU-Schein deine französische Adresse angeben.
Bei einer begründeten Ordnungswidrigkeit wird eine Sicherheitsleistung verlangt. Hast Du kein Geld, dann wird Dein Wagen beschlagnahmt.


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Beitrag 09.03.2005, 22:00
Beitrag #588


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Zitat (Thommy Bumm @ 09.03.2005, 21:54)
Zitat (Guest @ 09.03.2005, 20:03)
Die Fahrelaubnisverordnung ist nationales Recht,Verwaltungsrecht.
Läst sich nur auf EU Bürger,die hier in D wohnen anwenden.
Wohne ich 15 km weiter,in Frankreich ist es mit dieser Anwendbarkeit vorbei.
Dann gibt es keine eventuellen Eignungszweifel mehr.

Das ist richtig!

Trifft das auf allgemeine Zustimmung ?
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Perplex
Beitrag 09.03.2005, 22:01
Beitrag #589


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Zitat (Logi @ 09.03.2005, 20:22)
bin bereits 6x kontrolliert worden
und fahre immer noch... NU machen
nur die Bayern whistling.gif

Falsch!
Auch in Berlin!


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Perplex
Beitrag 09.03.2005, 22:16
Beitrag #590


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Zitat (Guest @ 09.03.2005, 20:44)
Einer wegen fehlender MPU angedrohten NU,falls die NU noch nicht rechtskräftig ist,kann man durch verlegung des Wohnsitzes ins Eu Nachbarland entkommen.

Nein, dann ist es schon zu spät!!!


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Beitrag 09.03.2005, 22:26
Beitrag #591





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Nu Untersagungen,alle über die wir hier diskutieren,wurden bei Urteilsverkündung,also Rechtskräftig,für die Fü Inhaber,die "gegenwärtig" hier ihren Wohnsitz begründet haben.
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Medusa
Beitrag 09.03.2005, 22:28
Beitrag #592


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Zitat (XDiver @ 09.03.2005, 20:25)
Dachte ich´s mir doch. Medusa, Frage beantwortet?

Ja, zum Glück kann bei der Zustellung wohl nichts passieren crybaby.gif

laugh2.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.03.2005, 22:32
Beitrag #593





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Und dann bleibt das Problem,das aus nicht erbrachter MPU,auf Eignungszweifel geschlosen wird,begründet auf innerstaatlichem Verwaltungsrecht.
Was passiert,wenn ich dann nach Frankreich ziehe.
Dieses innerstaatliche Recht ist ja dann nicht mehr anwendbar.
Was passiert dann mit der NU ???
Dürfte meines Wissens keine Rechtskraft mehr haben,da die Wirkung der NU sich ja auf innerstaatliches Verwaltungsrecht stützt.
Was würde der EUGH dazu sagen.
Fragen über Fragen.
Ich denke ,Deutschland wird den EUGH noch öfters beehren.
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.03.2005, 22:51
Beitrag #594





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Also,so hat auch dieses Bayrische OVG,oder wars nur das VG,gesagt,das Innerstaatliches Verwaltungsrecht im nicht Harmonisiertem Bereich greift,wenn der FÜ Inhaber gegenwärtig hier seinen Wohnsitz begründet hat.
Folglich reicht die Rechtswirksamkeit der NU nur für die Zeitliche Dauer eines hier begründeten Wohnsitzes.
Wohne ich dann in Frankreich und mus Beruflich nach Polen dürfte ich in Deutschland nicht Fahren.
Aufgrund von Eignungszweifeln zeitlich unbegrenzt,und das hat der EUGH schon gesagt,unbegrenzt geht nicht,die nur Anwendbar wären,wenn ich in Deutschland wohnen würde,was ich aber nicht mehr tue.
Und jetzt noch das Antidiskriminierungsgesetz.
Wie will D das dem EUGH erklären ???
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Beitrag 09.03.2005, 22:55
Beitrag #595


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Zitat (XDiver @ 09.03.2005, 21:52)
Zitat
innerhalb von 10 Tagen


Thommy, schreib Falsches nicht so dick. Im Verwaltungsverfahren hast Du 2 Wochen, im Straf- und Owiverfahren eine Woche, nach Wegfall des Hindernisses. whistling.gif

Normalerweise sind es 14 Tage. Aber nicht in dem Fall. Ich weiß es ganz genau! Ich hatte deswegen schon mal einen anderen Prozess verloren. Selbst mein Anwalt hatte es vergessen. Es sind ganz sicher 10 Tage, wenn die Gesetze in den letzten Jahren nicht geändert wurden.


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Beitrag 09.03.2005, 22:58
Beitrag #596


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schön, aber die Meinung der Pro-MPU-Fraktion würde mich ehrlichgesagt mehr interessieren....guest, war ja auch immerhin Deine und Thommy´s Aussage die ich zitiert habe.... wavey.gif
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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 23:00
Beitrag #597


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Zitat
wenn die Gesetze in den letzten Jahren nicht geändert wurden.


Die StPO ist gerade erst geändert worden, aber davor gab´s die Woche auch schon, aber egal.

Zitat
Aufgrund von Eignungszweifeln zeitlich unbegrenzt


Nicht unbegrenzt: Max. 15 Jahre. Ausserdem liegt es in Deiner Hand, die Zweifel auszuräumen.

Zitat
und das hat der EUGH schon gesagt,unbegrenzt geht nicht


Ähm, dazu hat der EuGH gar nichts gesagt.

Zitat
Und jetzt noch das Antidiskriminierungsgesetz.


Das ist ein Äpfel/Birnen-Vergleich. Diese Richtlinie hat mit dem hiesigen Thema so gar nichts zu tun.


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Medusa
Beitrag 09.03.2005, 23:28
Beitrag #598


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Zitat (XDiver @ 09.03.2005, 20:25)
Aber um nochmal auf den besagten Beschluss zurückzukommen. Es gab bislang wenig bis keine Stellungnahme der EU-FE-Fraktion zur Begründung mittels Verweises auf die EU-FS-Richtlinie.

M.E. ist diese Begründung stichhaltig und auch der EuGH könnte sich durchaus dieser Logik anschließen, da die nationalen Gesetze bzgl. der dort aufgeführten Maßnahmen weiterhin Geltung haben.

Ich erwarte Eure Statements. wavey.gif

Aus (91/439/EWG) :

Zitat
Ausserdem sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Strassenverkehrs die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, ihre innerstaatlichen Bestimmungen über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung einer Fahrerlaubnis auf jeden Führerscheininhaber anzuwenden, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat -


Das steht für mich nicht im Widerspruch zum EuGH - hier sind für mich Sanktionen für FE relevante Verkehrsverstöße nach einer FE Erteilung gemeint. Ich sehe da kein Gebrauchsaberkennungsrecht, = in seiner faktischen Auswirkung Nichtanerkennungsrecht innerhalb Deutschlands, ohne erneuten Anlaß.
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Gast_Guest_*
Beitrag 09.03.2005, 23:38
Beitrag #599





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@ Medusa

Ich sehe das genauso.Jedes der 24 Mitgliedsländer kann Polizeirecht anwenden,um einem Promillesünder den FÜ Entziehen,und ihn später strafrechtlich zu verurteilen (Sperre,Geldstrafe).
Das war da so gemeint.

Von Verwaltungsrecht steht da nix.
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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 23:40
Beitrag #600


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Zitat
Das steht für mich nicht im Widerspruch zum EuGH - hier sind für mich Sanktionen für FE relevante Verkehrsverstöße nach einer FE Erteilung gemeint.


Ich sehe es logischerweise genau anders herum. Die Ausdrucksweise in der Richtlinie ist bewusst offen gefasst. Ob vor oder nach ein ERteilung ist m.E. offen gelassen.

Man bedenke: Jedermann, der lediglich aus Finanzgründen seine FE unter Beachtung sämtlicher EU-Vorschriften im Ausland erwirbt, wird auch in D unbehelligt bleiben. Getroffen werden sollen (und das nach obiger Auffassung EU-konform) potentielle Gefahrenquellen im Strassenverkehr.

Da der EU zum Zeitpunkt des Erlasses der Richtlinie wohl bekannt war, dass es europaweit uneinheitliche Standards gibt, was die Eignung anbelangt, jedoch durch die EU nicht in nationale Sicherheitsvorschriften eingegriffen werden sollte, wurde eine solch unbestimmte Formulierung gewählt.

Ordnungsrecht (und nichts anderes ist FE-Recht) ist EU-weit nicht harmonisiert. Was mit der Aussage damals gemeint war, lässt sich hervorragend am Entwurf der kommenden Novellierung der FE-Richtlinie ablesen.

Zitat
Jedes der 24 Mitgliedsländer kann Polizeirecht anwenden


Ähm, Polizeirecht ist Verwaltungsrecht. Du meintest wahrscheinlich Strafrecht. Aber diese Einschränkung lässt sich aus der Formulierung der Richtlinie eben nicht ablesen.


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Medusa
Beitrag 09.03.2005, 23:48
Beitrag #601


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Würde der Passus auf Vortaten anwendbar sein hieße es aber doch letztlich, daß ein anderes EU Land Fahrerlaubnisse (auch) für D. erteilen kann, die hier nicht als Erlaubnis anerkannt werden.
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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 23:51
Beitrag #602


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Wieso? Sie werden doch anerkannt. Allerdings macht D dann Eignungszweifel geltend und untersagt in der Folge die Nutzung. Bei Nichtanerkennung läge eine Straftat des Inhabers vor. Darüber sind wir ja hinweg.

Ausserdem sagte ich ja bereits: Die Formulierung ist sehr sehr offen gehalten.


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Perplex
Beitrag 09.03.2005, 23:57
Beitrag #603


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Verrückt ist die Tatsache, dass etwa die Hälfte der EU-Führerschein-Besitzer, die eine MPU wahrscheinlich nicht bestehen würden, so Karackterstark sind, nicht im Straßenverkehr aufzufallen (Das nur am Rand).


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RA XDiver
Beitrag 09.03.2005, 23:59
Beitrag #604


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Zitat
Verrückt ist die Tatsache, dass etwa die Hälfte der EU-Führerschein-Besitzer, die eine MPU wahrscheinlich nicht bestehen würden, so Karackterstark sind, nicht im Straßenverkehr aufzufallen (Das nur am Rand).


Ohne jemanden persönlich zu meinen: Wie kommst Du auf diese Zahl? Ich denke wohl eher, dass weniger das Auffallen, als vielmehr das Erwischtwerden diesen Anteil ausmacht. Dass 50% MPU-Umgeher ab sofort geläutert sind, wage ich zu bezweifeln.

Und selbst wenn es tatsächlich 50% wären (wobei ich, wie gesagt, diese Zahl bezweifel), sind die verbleibenden 50% eindeutig 50% zuviel!


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Commodore25E
Beitrag 10.03.2005, 00:00
Beitrag #605


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Zitat (Thommy Bumm @ 09.03.2005, 23:57)
Verrückt ist die Tatsache, dass etwa die Hälfte der EU-Führerschein-Besitzer, die eine MPU wahrscheinlich nicht bestehen würden, so Karackterstark sind, nicht im Straßenverkehr aufzufallen (Das nur am Rand). 

Sorry, aber es hat nichts mit Charakterstärke zu tun, nicht im Verkehr aufzufallen.

Allenfalls mit Glück und/oder Selbstdisziplin. Charakterstark wäre, sich seinen Problemen zu stellen und diese anzugehen.

Auch mal so am Rande....


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Medusa
Beitrag 10.03.2005, 00:01
Beitrag #606


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Zitat (XDiver @ 09.03.2005, 23:51)
Wieso? Sie werden doch anerkannt. Allerdings macht D dann Eignungszweifel geltend und untersagt in der Folge die Nutzung.

Es steht Fahrerlaubnis in diversen Sprachen auf der EU-FE. Ein Verbot kann keine Anerkennung sein.

Stell Dir vor ich erzähle der FS ich hätte eine CZ-FE, bevor ich sie wirklich habe. Im Extremfall bekomme ich dann die NU vor der CZ Erteilung? Dann ist der Hoheitsakt der CZ schon bei Erteilung in D. Null und Nichtig?

Zitat
Ausserdem sagte ich ja bereits: Die Formulierung ist sehr sehr offen gehalten.


Stimmt. Es ist in der Richtlinie aber auch nur von Erteilungen die Rede. Die Differenzierung Erst / Wieder- Erteilung kommt darin nicht vor. Kann sich da etwas auf die frühere FE beziehen? think.gif
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RA XDiver
Beitrag 10.03.2005, 00:05
Beitrag #607


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Zitat
Es ist in der Richtlinie aber auch nur von Erteilungen die Rede. Die Differenzierung Erst / Wieder- Erteilung kommt da nicht vor. Kann sich da etwas auf die frühere FE beziehen


Meiner bescheidenen Meinung nach lässt diese (ebenso offene) Formulierung genau diesen Schluss zu. Sonst hätte man die Differenzierung ja vornehmen können, oder?


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Medusa
Beitrag 10.03.2005, 00:09
Beitrag #608


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Zitat (XDiver @ 10.03.2005, 00:05)
Zitat
Es ist in der Richtlinie aber auch nur von Erteilungen die Rede. Die Differenzierung Erst / Wieder- Erteilung kommt da nicht vor. Kann sich da etwas auf die frühere FE beziehen


Meiner bescheidenen Meinung nach lässt diese (ebenso offene) Formulierung genau diesen Schluss zu. Sonst hätte man die Differenzierung ja vornehmen können, oder?

Wie Du schon schriebst werden wir uns da nicht einigen können cool.gif Warten wir bis zum EuGH Urteil. Ich setzte eine Kiste Bier, möchte aber bei Gewinn eine Kiste Cola Light wink.gif . Gehtst Du mit?
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Perplex
Beitrag 10.03.2005, 00:11
Beitrag #609


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Zitat (XDiver @ 09.03.2005, 23:59)
Ohne jemanden persönlich zu meinen: Wie kommst Du auf diese Zahl? Ich denke wohl eher, dass weniger das Auffallen, als vielmehr das Erwischtwerden diesen Anteil ausmacht. Dass 50% MPU-Umgeher ab sofort geläutert sind, wage ich zu bezweifeln.

Und selbst wenn es tatsächlich 50% wären (wobei ich, wie gesagt, diese Zahl bezweifel), sind die verbleibenden 50% eindeutig 50% zuviel!

In meiner Fahrschulgruppe waren es mehr als 90%. Wir hatten ein höheres Preisniveau.


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RA XDiver
Beitrag 10.03.2005, 00:14
Beitrag #610


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Zitat
Ich setzte eine Kiste Bier, möchte aber bei Gewinn eine Kiste Cola Light  . Gehtst Du mit?


Ich weiss ja gar nicht mehr, mit wem ich um was gewettet habe, aber ok, virtuell eingeschlagen (wenn ich die 50.000 EUR von Gast_Michael bekomme eh kein Problem tongue.gif ).


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