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#611
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (Commodore25E @ 10.03.2005, 00:00) Sorry, aber es hat nichts mit Charakterstärke zu tun, nicht im Verkehr aufzufallen. Allenfalls mit Glück und/oder Selbstdisziplin. Charakterstark wäre, sich seinen Problemen zu stellen und diese anzugehen. Auch mal so am Rande.... Selbstdisziplin = Charakterstärke ![]() -------------------- (\_/)
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#612
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Der von @Andreas zitierte Beschluss des VG Bayreuth betraf ja einen Fall, in dem die Fahrerlaubnis des Betroffenen in Deutschland von einer Führerscheinstelle im Verwaltungswege entzogen wurde, nachdem er nach zwei Alkoholdelikten keine positive MPU beigebracht hat.
Damit gilt er in Deutschland als nachweislich ungeeignet. Diese Feststellung gilt dann solange, bis sie durch eine positive MPU widerlegt wird oder bis 15 Jahre rum sind. Eine ohne MPU und gegen die Wohnsitzvorschriften der EU-Richtlinie erteilte ausländische Fahrerlaubnis kann darin nichts ändern. Damit unterscheidet sich dieser Fall von dem Kapper-Fall des EUGH-Urteils, wo ja nach Ablauf der strafgerichtlichen Sperrfrist nicht klar war, ob Herr K. jetzt geeignet oder nicht geeignet ist. Insofern scheint mir der VG Bayreuth Beschluss nur konsequent. Was hier auch verwundert: Der Betroffene klagt noch gegen den deutschen Führerscheinentzug, obwohl er schon eine CZ-Pappe hat. Damit macht er sich selber unglaubwürdig: Man darf ja bekanntlich nicht zwei Führerscheine besitzen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#613
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (Thommy Bumm @ 10.03.2005, 00:22) Selbstdisziplin = Charakterstärke ![]() Ich sehe es so: 50% fallen nicht auf & 5% fallen auf (Alkohol, Drogen, Geschwindigkeit, Unfall). Dazwischen liegt die Dunkelziffer. -------------------- (\_/)
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Gast_Guest_* |
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#614
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Der EUGH hat nichts offengelassen.
Die Polizei darf einen alkoholisierten Geisterfahrer stoppen und ihm den Lappen beschlagnahmen,das Auto auch,und ihn ich glaub 24 h festhalten. Des is Polizeigesetz. Dann kommt Strafrecht oder VW Recht. Strafrecht wäre dann Gerichtsverfahren mit Sperrfrist und Geldstrafe. Wohnst du im Ausland,darfst du hier nach Sperre ohne MPU wieder Fahren. Vorausetzung,ein EU FÜ. Und es kommt der Tag,da wird festgestellt,das das MPU System,wo ein Psycho mir eine erhöhte Warscheinlichkeit eine Straftat im Verkehr zu begehen unterstellt,vorhersagt,auf Statistiken von wiederholungstätern sich berufend,gegen geltendes EU recht im allgemeinen,und Menschenrecht im Besonderen verstösst. Im Moment wird EU Recht gebeugt,zeredet und zu Rechtgebogen. Deutschland allein kann mit dem System des Vertrauensvorschuses und dem Entziehens des selbens , Mangels beibringung einer MPU,keine Insel in Europa bilden.Die zustände wären unhaltbar. Aber der EUGH ist gedultig.Deutschland wird noch öfters da landen,und sich erklären lassen müssen,wie es die Worte FAHR ERLAUBNIS auszulegen hat. Und ich wede doch diskriminiert. |
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#615
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
![]() Es wuerde unglaublich helfen, wenn - einige denken wuerden, bevor sie schreiben; - schreiben wuerden, bevor sie absenden und nochmal schreiben und absenden; - diese graesslichen Bildchen aus ihren Postings lassen wuerden, HERR BUMM ...; - allgemein naeher am Thema geblieben wuerde. ![]() OK - nachdem ich mich nun ausgeschuettelt habe, noch was zur Sache: Ich mit meiner voellig unmassgeblichen Meinung ( ![]() Ist die Sperrfrist, welche im Urteil zu der entsprechenden Straftat erfasst wurde, verbuesst und kann eine Behoerde wiedererteilen, so ist die Strafe und die Massnahme zur Sicherung und Besserung nach Ablauf dieser Frist erledigt. Wir koennen da gerne noch ein bisschen kontrovers diskutieren, aber der EuGH war da imho relativ klar. Der EuGH hat nicht erfasst, dass nach der strafrechtlichen Komponente eine verwaltungsrechtliche Zwangsfolge eintritt. Das kann aus mehreren Gruenden so gewesen sein: - andere Mitgliedsstaaten kennen das System nicht und aus Gruenden der Gleichbehandlung duerfen die Deutschen das so sowieso nicht machen; - der EuGH erwartet, dass solche einschneidenden Folgen im Strafbefehl oder Urteil mit aufgefuehrt werden; - der Begriff der "Nichteignung" ist in anderen Laendern nicht bekannt, zumal eine eindeutige Definition in der EU-FS-Richtlinie fehlt und aus Gruenden der Gleichbehandlung ... - andere ... Ohne naeher darauf einzugehen, was einem Herrn Kapper nach Verbuessung seiner Strafe und Massnahme zur Sicherung und Besserung in Deutschland blueht - naemlich, dass er seine Besserung auch mittels MPU beweisen muss - sagt der EuGH "Artikel 1 Absatz 2(Zit: Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt.) in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439(Zit ![]() Ein Mitgliedstaat kann es ausserdem ablehnen, einem Bewerber, auf den eine solche Maßnahme in einem anderen Mitgliedstaat angewendet wurde, einen Führerschein auszustellen.) ist so auszulegen, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht deshalb ablehnen darf, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat abgelaufen war, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist. " Und dieses sagte der EuGH, obwohl ihm sicherlich die Sache mit der MPU bekannt war: Die Sperrfrist war bei Kapper abgelaufen und es ging u.a. auch um die weiteren Massnahmen, die nach dem Ablauf der Sperrfrist in Deutschland so stattfinden: - Wiedererteilung nur nach positiver MPU (die Kapper nicht hatte und deshalb die FE in NL erworben wurde, weil eine Wiedererteilung in Deutschland nicht nach Ablauf der Sperrfrist stattgefunden hat) und - Nichtanerkennung einer auslaendischen Entscheidung (Wiedererteilung ohne positive MPU),weil die innerstaatlichen Regeln/deutschen nationalen Vorschriften nicht eingehalten wurden. So langsam wird sich durch das bisher an den Tag gelegte Verhalten der Deutschen in Bezug auf Entscheidungen des EuGH auch diesem langsam offenbaren, worum es den Deutschen geht: Nach Entzug kein neuer Fuehrerschein ohne MPU und das in der Mehrheit der moeglichen Faelle. Das Beispiel des Betroffenen aus Muenchen, der sogar eine positive oesterreichische MPU vorgelegt hat, zeigt zudem deutlich, wer in den Augen der Deutschen das alleinige Recht hat, zu entscheiden, was gut ist oder was schlecht: Die Deutschen. Denn ginge es allein um eine sicherheitsrelevante Ueberpruefung einzelner Straftaeter, dann waere eine AUT-MPU sicher ausreichend, die sich mit der ehemaligen Drogenproblematik des Betroffenen genauso auseinandersetzt, wie es in Deutschland geschieht. Aber gerade diesen gedanklichen Irrungen der Deutschen hat der EuGH eine gruendliche Absage erteilt. Deshalb verstehe ich ehrlich gesagt diese Debatte um eine NU nicht wirklich. Ganz eindeutig ist eine NU die "Aberkennung des Rechts von einer auslaendischen FE in Deutschland Gebrauch zu machen". Und die "Aberkennung" eines Rechts ist eben keine Anerkennung. Das sieht der EuGH sicher auch so. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#616
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Zitat (Guest @ 10.03.2005, 00:45) Aber der EUGH ist gedultig.Deutschland wird noch öfters da landen,und sich erklären lassen müssen,wie es die Worte FAHR ERLAUBNIS auszulegen hat. Und ich wede doch diskriminiert. Genau! Und Du kannst nichts gegen die deutsche Praxis tun! Du hast nur 2 Möglichkeiten, wenn sie Dich am haben: 1. Du machst die MPU. 2. Du wanderst aus. -------------------- (\_/)
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#617
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
... der EuGH hatte da noch eine dritte Idee, die die Deutschen umsetzen muessen, ob es ihnen gefaellt oder nicht ...
-------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#618
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 14.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8377 ![]() |
Zitat (strichachtdoktor @ 10.03.2005, 01:03) ... der EuGH hatte da noch eine dritte Idee, die die Deutschen umsetzen muessen, ob es ihnen gefaellt oder nicht ... na sach schon, meine Neugier ist schlimmer als mein ehemaliger Durst.... |
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#619
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 209 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Speyer Mitglieds-Nr.: 5731 ![]() |
Hi @ all,
ich würde jedem, der für eine Durchsetzung von MPU's bei Nicht-Geeigneten Inhabern von EU-FE's, von NU gegen ebensolche, die hier in D von dieser EU-FE Gebrauch gemacht haben, und sonstigen, die für einen "gesitteten" Strassen-Verkehr hier in D sind, raten, nichts mehr in diesem Thread zu sagen. Ich glaube, 95 % aller hier postender "EU-FE-Inhaber" sind mehr als "beratungsresistent". Die Zeit wird zeigen, ob D Gesetze beugt oder nicht. Ich kann es mir NICHT vorstellen. Aber soll der EU GH entscheiden. Mir scheint, viele der hier Postenden wollen einfach nur ihr Gewissen "beruhigen", bis der Wisch im Haus landet. @ Bumm: rechne Dir mal die Wahrscheinlichkeit von 1/2000 - 2500 (pro Fahrt, wohlgemerkt!) aus.... noch Fragen ? Bentley ![]() |
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#620
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (non-jurist @ 10.03.2005, 01:16) Zitat (strichachtdoktor @ 10.03.2005, 01:03) ... der EuGH hatte da noch eine dritte Idee, die die Deutschen umsetzen muessen, ob es ihnen gefaellt oder nicht ... na sach schon, meine Neugier ist schlimmer als mein ehemaliger Durst.... Die gegenseitige Anerkennung der EU-Fahrerlaubnisse ohne Wenn und Aber. |
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#621
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
@/8Dr
Der Europäische Gerichtshof hatte nicht über den § 46 FeV verhandelt, weil er nicht Gegenstand der Verhandlung war. Es ging um die automatische nicht Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis. Jetzt könnte Deutschland sich bei Hr.Kapper auf die Nichteignung nach § 46 FeV berufen. Das geht aber nicht mehr. Darauf hätten sie sich bei Hr.Kapper gleich berufen müssen. Aber dann wäre das EU-Urteil anders ausgefallen. -------------------- (\_/)
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#622
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat (Bentley222 @ 10.03.2005, 01:20) Die Zeit wird zeigen, ob D Gesetze beugt oder nicht. Ich kann es mir NICHT vorstellen. Darf ich an das Verhalten von D. vor dem Kapper Urteil erinnern? ![]() |
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#623
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Danke, dass Du mir die Welt erklaeren moechtest, Thommy Bumm. Der §46 FeV wird in RN 77 miterfasst. Und generell ist nicht klar, ob der §46FeV nach Eu-Erteilung ohne eine erneute Straftat ueberhaupt (haltbar) relevant sein koennte.
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#624
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Gericht:
EUGH Datum: 29.01.2004 Aktenzeichen: C - 253 / 01 gefunden bei http://www.fahrerlaubnisrecht.de/ Läst sich entfernt auf MPU anwenden, aber ist ein ganz anderer Fall |
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#625
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 209 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Speyer Mitglieds-Nr.: 5731 ![]() |
Zitat (Medusa @ 10.03.2005, 01:29) Zitat (Bentley222 @ 10.03.2005, 01:20) Die Zeit wird zeigen, ob D Gesetze beugt oder nicht. Ich kann es mir NICHT vorstellen. Darf ich an das Verhalten von D. vor dem Kapper Urteil erinnern? ![]() Hi Medusa, deswegen hat Herr RA Dr. S. diese Rechtssprechung vom EU-GH überprüfen lassen. Das Gericht hat nicht gegen D-Recht verstossen. Das VG Frankenthal wurde vom EU-GH lediglich daraufhingewiesen, dass D den EU-FS als solchen anzuerkennen hat. Ergo "Kein Fahren ohne FE §21 " Was D dann mit dem EU-FS anstellt, wird im Urteil nicht gesagt..... Ein weiterer Schiedsspruch des EU GH bleibt abzuwarten.... Bentley |
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#626
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
hier der vollständige Wortlaut des Beschlusses des VG Bayreuth vom 28.02.2005 - B 1 S 05.90 -:
Klick! -------------------- |
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Gast_Guest_* |
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#627
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Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer)
vom 10. Juli 2003. Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/439/EWG - Führerschein - Gegenseitige Anerkennung - Verbindliche Registrierung - Berechnung der Gültigkeitsdauer. Rechtssache C-246/00. Inhalt der Gerichtsentscheidung [Beitrag auf sinnige Länge gekürzt! Bitte in solchen Fällen Links benutzen!] 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten des Verfahrens.4. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten. Daraus kann ich lesen,das eine MPU eine zusätzliche Formalität wäre. Nicht zulässig sagt der EUGH. Auch wenn hier die MPU mit keinem Wort erwähnt wird. Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 10.03.2005, 07:14 |
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#628
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Nachdem ja jetzt die ganze Begruendung vorliegt - Danke @ Lexus ! - ist der Fall zumindest klarer ...
![]() Der Fall weicht von bisherigen Faellen insoweit ab, als dass es keine Sperrfrist gibt. Auch sollte fraglich sein, ob die Tschechen ueberhaupt haetten erteilen duerfen. Da der deutsche Fuehrerschein erst nach 2 Jahren voellig verfaellt und ab da nur noch mit Pruefung wieder zu erlangen ist, koennte man annehmen, dass der Betroffene noch einen "voruebergehend ungueltigen" Fuehrerschein hatte - dann waere die Erteilung unrechtmaessig gewesen. Ich meine jedenfalls, dass es nicht das Gleiche ist, ob der Fuehrerschein durch die Behoerde voruebergehend entzogen ist oder der Fuehrerschein nach einer abgebuessten Sperrfrist wieder erteilt werden kann. Daher sollte man diesen Fall nicht mit den Faellen vergleichen, die wir hier bisher seit dem 1.5.04 diskutieren, naemlich der Wiedererteilung nach Entzug und verbuesster Sperrfrist etc. Ausserdem ist immer noch nicht geklaert, ob der EuGH nun den ganzen §28FeV gekippt hat oder nicht. Waere das der Fall, dann sind die Vorbehalte der Bayreuther Richter natuerlich hinfaellig ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#629
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Ja, Guest, eine MPU waere eine Formalitaet. Stimmt.
Fraglich ist allerdings, ob nicht im Fall "schwerwiegender Eignungszweifel" die MPU den deutschen Weg darstellt, einem Betroffenen den "Weg zur Freizuegigkeit" zu ebnen, den sich der betroffene selbst verbaut hat ... Jedenfalls werden die Deutschen so oder so aehnlich argumentieren wollen. Ist eine nette Idee, Guest. Aber ohne direkten Zwang werden die Deutschen wegen dieses Urteils nicht von einer MPU-Forderung fuer EU-FS ablassen ... ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Gast_Guest.Elch 2_* |
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#630
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Also Leute. Hänge mich da mal wieder rein. Da es ja jetzt in absehbarer Zeit ein EU-einheitliches FS-Register geben soll, was schon seit etwa zehn Jahren geplant war, wird da schon wieder nichts draus. Nur z.B Irland, England, und noch so andere sperren sich dagegen. Und eins sage ich mal X-Diver hat gar nicht so unrecht. Es gelten die gewissen Deutschen Gesetze nun noch mal. Und jeder von euch oder wer bei der Exekutive sein würde, müsste sie auch anwenden. Ob das natürlich dem einen oder anderen nicht passt ist auch klar. Nur es entspricht manchesmal halt der Gesetzgebung. Der deutsche Staat kann auch Spanien, nur z.B nicht vorschreiben wieviele Schiffe sie durchlassen. War natürlich nur ein blöder Vergleich, aber was würde der Spanische König sagen, wenn die BRD sagen würde, nur die Meerenge darf passieren wer ein deutsches Kapitänspatent besitzt. Was würde dann passieren. Wir unterliegen immer noch nationalen Gesetzen. Und das ist meines Erachtens nicht richtig, aber es ist so. Es gibt da auch noch ein besseres Bsp. In den Staaten, gibt es auch unterschiedliche Gesetze. In dem einem ist die Todesstrafe legitim , etwa 50 Meilen ist das nicht mehr so. Wenn ich noch mal ausholen muss, es gibt US Staaten , bei denen werden die FE hier anerkannt, dann gibt es welche bei denen musst Du hier sogar, wie ich es noch weiss nach spätestens 6 Monaten bei der DT. Fahrerlaubnissbehörde vorsprechen. Kann sich verändert haben, ist aber so gewesen. Also nochmal, mann sagt Recht sollte so sein, aber nationale Vorschriften gibt es immer noch, und die wird es auch nach immer geben. Nicht das da jemand meint, ich könne es niemanden, aber nationale Rechte werden so schnell nicht gekippt. Gruss
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Gast_Floh_* |
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#631
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Zitat (strichachtdoktor @ 10.03.2005, 02:57) Da der deutsche Fuehrerschein erst nach 2 Jahren voellig verfaellt und ab da nur noch mit Pruefung wieder zu erlangen ist. Leider völlig falsch ![]() Die Prüfung nach 2 Jahren muss nur gemacht werden, weil D davon ausgeht das man nach 2 Jahren Abstinenz vom Straßenverkehr nicht ohne Fahrstunden sofort wieder am Verkehr teilnehmen kann. Mit völligen Verfall hat das rein garnix zu tun, rein rechtlich sieht D hier keine Unterschiede, Neuerteilung nach Sperrfrist bleibt Neuerteilung, ob nun nach 18 Monaten oder nach 36 Monaten. |
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#632
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 ![]() |
Hallo,
auch ich möchte nochmals kurz auf das Urteil vom VG BT eingehen, der Kläger hatte ja noch nicht mal seinen alten Führerschein abgegeben, sondern ihn als gestohlen gemeldet.Ausserdem und das ist denke ich ein wesentlicher Punkt, hat er ein negatives MPU Gutachten bei der FEB abgegeben, das eindeutig darauf hinweisst, das er nichtttauglich ist ein Fahrzeug zu führen. Das überzeugt jedes Gericht eine neu EU FE mit einer NU zu belegen. Ich zitiere hier nochmal eine kleine Passage die meineserachtens für diejenigen hilfreich sein könnte, die Ihren Wohnsitz verlegen können.Sprich Selbständige und Angehörige von EU Ausländern bzw. grenznah wohnende EU FE Inhaber: Zitat Im nicht harmonisierten Bereich behalten die Mitgliedsstaaten daher die Kompetenz, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn, der Betroffene trotz der 1n einem anderen Mitgliedsstaat erworbenen EU-Fahrerlaubnis nach den kraft nationalen Regeln bestehenden. Kriterien nicht die Eignungsvoraussetzungen für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr erfüllt. 'Das gilt jedenfalls dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber seinen ordentlichen Wohnsitz gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland hat, wovon im vorliegenden Fall auszugehen ist. Ich würde ebenfalls erstmal, wenn ich zu der beschriebenen Gruppe gehören würde, bei einer MPU Auflage der FEB mitteilen, das ich gar keinen Wohnsitz im Inland habe. Auf die Stellungnahme der FEB wäre ich sehr gespannt. Zur Wiederholung nochmal, Wohnsitz ist nicht da wo man gemeldet ist, sondern wo man seinen Lebensmittelpunkt hat. Wenn man der FEB klarmacht, das man NICHT in Deutschland seinen Wohnsitz hat, wäre ich mal gespannt wie dann eine MPU rechtlich angeordnet werden soll/kann. Gruss Natrix |
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#633
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Im Fahrerlaubnisrecht,de
sind vier EUGH urteile bezüglich Führerscheine und Anerkenung nachzulesen Amüsant das letzte Urteil gegen Frankreich. Hier : Frankreich wurde gerügt und abgemahnt,da nach Statistischer Erhebung die durchschnitliche Prüfungsdauer für Klasse B 22 minuten statt der vorgegebenen 25 minuten Beträgt. So wurden die Mindestanforderungen zur erteilung der B-Klasse nicht eingehalten. Frankreich entschuldigt sich,es hätte nicht genug Fahrprüfer. EUGH sagt es gibt kein ermessensspielraum. Die Richtlinie muß eingehalten werden. Da darf dann später auch nicht draufgesattelt werden. ( MPU ) Was im nationalem Erteilungsverfahren noch rechtens ist,ist noch lange nicht rechtens wenn ein Einegereister Fü Inhaber,die Mindestanforderungen zum Erwerb des EU FÜ erfüllt hat. Die Anerkennung mus ohne Prüfung und ohne jedwede Formalität erfolgen. Da gibt es keinen Spielraum mehr. Der EUGH schachert nicht. |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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Beitrag
#634
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Zitat (Andreas @ 09.03.2005, 20:43) Zitat (Guest @ 09.03.2005, 20:41) Da eine MPU Auforderung nur an im Inland wohnende FÜ Inhaber verschikt werden dürfen, In welcher Vorschrift steht dies??? ![]() Sinngemäß im Beschluß des: VG München 13.01.2005 AZ M 6b S 04.5543 |
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Beitrag
#635
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 ![]() |
Nochmals auf mein Posting oben einzugehen:
Sinngemäß denke ich muss man der FEB klarmachen, das sie nicht nationale Vorschriften anwenden kann, wenn man seinen Wohnsitz nicht im Inland hat. Kann man dies belegen wird eine Auflage zur MPU sicherlich schwer sein durchzusetzen. Gerade die Poster die z.B. nahe der NL Grenze wohnen sollten diese Erwägung mal mit Ihrem Rechtsbeistand besprechen. Gruss Natrix |
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#636
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Gute Idee,Natrix
Das bestätigt meine Meinung,und die Aktuelle Rechtssprechung, Wohnsitz im Ausland schützt vor MPU. Das läst sich aber nicht mit der Niederlassungsfreiheit vereinbaren. Als ich gestern noch meinte ich würde Diskriminiert,hies es,das gehört nicht in dieses Portal. Aber in dem einen EUGH Urteil,im Fahrerlaubnisrecht.de, wird auf die Diskriminierung und Benachteiligung bezüglich EU FÜ eingegangen. |
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Beitrag
#637
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (Johnnie Walker @ 10.03.2005, 10:47) Zitat (Andreas @ 09.03.2005, 20:43) Zitat (Guest @ 09.03.2005, 20:41) Da eine MPU Auforderung nur an im Inland wohnende FÜ Inhaber verschikt werden dürfen, In welcher Vorschrift steht dies??? ![]() Sinngemäß im Beschluß des: VG München 13.01.2005 AZ M 6b S 04.5543 Dann hast du den Beschluß offensichtlich etwas mißverstanden. Dort steht auch sinngemäß so etwas nicht drin. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#638
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@ Andreas
Doch,das steht da so sinngemäß da drin. Müsen wir die entspechende Passage erst hierherkopieren??? |
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Gast_Floh_* |
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Beitrag
#639
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Meiner Meinung nach kann D soviel MPU Aufforderungen verschicken wie Sie wollen.
Die MPU ist ein rein nationaler Verwaltungsakt, sprich nur mít positiver MPU darf bzw. wird in D ein Führerschein ausgestellt, bei vorherigen Eignungszweifeln, bzw. kann ein Führerschein auch bei nicht gebrachter MPU entzogen werden. Da der Inhaber einer EU-FE die nicht aus D kommt, mal rein formal garnichts von den Deutschen Behörden will, halte ich schon die MPU-Aufforderung für nicht Rechtens, bzw. für sinnlos. Denn eine nicht erbrachte MPU berechtigt D nur zum Entzug der von Ihnen selbst ausgestellen Führerscheine. Da D keine EU-Führerscheine die außerhalb von D ausgestellt wurden, einziehen darf, spricht es einfach Nutzungsuntersagungen in D aus. Mit welchem Grund ??? Diese Nutzungsuntersagungen gab es im Prinzip auch schon vor dem Kapper Urteil, indem von vornherein alle Führerscheine nicht anerkannt wurden und es obendrauf noch eine Strafanzeige gab. Genau diese Vorgehensweise hat der EUGH abgestraft. D stört das aber nicht, sondern sie machen es genauso wie vorher. Die Ladung zur MPU vor der Nutzungsuntersagung, mit der D dann meint den EUGH überzeugen zu können, das die Nichtanerkennung bzw. Nutzungsuntersagung rechtens sei, scheint mir mehr als fraglich bzw. reinstes Wunschdenken. Denn eine MPU kann nur Auswirkungen auf einen von D ausgestellten Führerschein haben, denn nur dafür wurde Sie erfunden und kann vor einem Verwaltungsgericht verwertet werden. Die Aussprechung einer Nutzungsuntersagung, aufgrund einer nicht bestandenen oder nicht erbrachtnen MPU, ist auf EU-Führerscheine welche nicht von D ausgestellt wurden nicht zulässig. Formal könnte D den ausstellenden Staat informieren das hier Eingnungszweifel vorliegen, bzw. darf D bedenken äußern, alles andere obliegt dann dem ausstellenden Staat. ![]() Innerländischen Nutzungsuntersagungen wird der EUGH zu 100% nicht abnicken, oder meint D den EUGH davon überzeugen zu können, das die Deutschen etwas besseres wären als der Rest von Europa, und deswegen sicherere Straßen verdient haben ![]() |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
das dumme an der ganzen NU Geschichte ist das der EUGH solange braucht.
Klarheit wäre hier sicherlich das beste heilmittel für alle. 1 Jahr 2 Jahre bis zur Entscheidung? kotzt mich an das warten. Am besten man wartet ab bis die Herren in Luxemburg entschieden haben und fährt überhaupt nicht. Ohne NU und mit Positiver Entscheidung vom Eugh ist es bestimmt leichter, den dann Zählt der CZ-FS oder PL-FS ab sofort ohne irgendwelche weitere Maßnahmen ergreifen zu müssen. Hat man die NU und die Entscheidung vom Eugh ist Positiv, muss man bestimmt auf Aufhebung der NU klagen oder sonst irgendwelchen Schwachsinn beantragen, automatisch wird die NU dann ja nicht aufgehoben. Fällt die Entscheidung negativ aus, muss sowieso die MPU gemacht werden danach ist der EU-FS dann 100% gültig. (Erschießen wir den Fuchs bevor er das Huhn getötet hat und töten das Huhn anschließend selbst. toll nicht) |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 ![]() |
Hallo,
ich bins nochmal, ![]() ich habe gerade nochmals überlegt wie so eine Meldung an die FEB ausgehen könnte, wenn eine Polizeidienstelle bei einer Kontrolle einen EU FS Inhaber festgestellt hat, der inzwischen in einen anderen Landkreis verzogen ist. Dabei stellt sich mir die Frage, ob die Führerscheinakte automatisch in den neuen Landkreis mit "umzieht" , oder erst, wenn man einen Antrag auf Wiedererteilung eines Führerscheins stellt.Sprich ein in einen anderen Landkreis umgezogener EU FS Inhaber wird kontrolliert und die Polizeidienststelle macht eine Meldung an die FEB des neuen Landkreises. Die hat aber keine Führerscheinakte vorliegen, da die Akte in der FEB im alten Landkreis liegt. Dies könnte u.a. auch die Erklärung sein, das einige schon 6 mal kontrolliert wurden und es ist nichts passiert, da der neue Landkreis bzw.FEB mit der Meldung der Polizei nichts anfangen kann. Ich denke Andreas oder Xdiver können da bestimmt Auskunft geben. Was ich heute auch noch gefunden habe ist folgende Nachricht Zitat Bundesgericht untersagt Behörden Weitergabe persönlicher Daten 12:02 Auch Behörden eines Landes dürfen persönliche Daten nicht automatisch untereinander austauschen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Dem Urteil zufolge hat das bayerische Innenministerium rechtswidrig Informationen zur Mitgliedschaft eines Scientologen an die Landeshauptstadt München weitergeben. Geklagt hatte ein Laborhelfer eines Blutspendedienstes. Sein Arbeitgeber war ohne Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen vom Innenministerium informiert worden. Wie sieht es eigentlich mit der Datenweitergabe in dieser Angelegenheit aus? Das die Polizei auf das KAB zugreifen darf ist klar, aber darf sie eine Meldung an eine FEB machen wegen einem EU FS? Wie sieht es da mit dem Datenschutz aus???? Wäre auch interessant dies mal abzuklopfen oder was meint Ihr dazu? Gruss Natrix |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
Zitat (mirko1 @ 10.03.2005, 11:59) das dumme an der ganzen NU Geschichte ist das der EUGH solange braucht. Klarheit wäre hier sicherlich das beste heilmittel für alle. 1 Jahr 2 Jahre bis zur Entscheidung? kotzt mich an das warten. Am besten man wartet ab bis die Herren in Luxemburg entschieden haben und fährt überhaupt nicht. Ohne NU und mit Positiver Entscheidung vom Eugh ist es bestimmt leichter, den dann Zählt der CZ-FS oder PL-FS ab sofort ohne irgendwelche weitere Maßnahmen ergreifen zu müssen. Hat man die NU und die Entscheidung vom Eugh ist Positiv, muss man bestimmt auf Aufhebung der NU klagen oder sonst irgendwelchen Schwachsinn beantragen, automatisch wird die NU dann ja nicht aufgehoben. Fällt die Entscheidung negativ aus, muss sowieso die MPU gemacht werden danach ist der EU-FS dann 100% gültig. (Erschießen wir den Fuchs bevor er das Huhn getötet hat und töten das Huhn anschließend selbst. toll nicht) das habe ich mir auch gedacht,bin auch am überlegen erstmal garnicht mehr zu fahren.und wenn dann nur im notfall oder so.dann kann einem auch der führerschein nicht abgenommen oder aberkannt werden ![]() |
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Gast_Johnnie Walkier_* |
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#643
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Zitat (Andreas @ 10.03.2005, 11:13) Zitat (Johnnie Walker @ 10.03.2005, 10:47) Zitat (Andreas @ 09.03.2005, 20:43) Zitat (Guest @ 09.03.2005, 20:41) Da eine MPU Auforderung nur an im Inland wohnende FÜ Inhaber verschikt werden dürfen, In welcher Vorschrift steht dies??? ![]() Sinngemäß im Beschluß des: VG München 13.01.2005 AZ M 6b S 04.5543 Dann hast du den Beschluß offensichtlich etwas mißverstanden. Dort steht auch sinngemäß so etwas nicht drin. ![]() Auszug VG, München: Soweit im Hinblick auf materielle Eignungsvoraussetzungen die Richtlinie 91/493/EWG nur Mindestvoraussetzungen festlegt - s.o. 1 b) cc) -, besteht anders als beim Wohnsitzerfordernis keine ausschließliche Prüfkompetenz des Ausstellungsstaates. Im nicht harmonisierten Bereich behalten die Mitgliedstaaten daher die Kompetenz, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Betroffene trotz der in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen EU-Fahrerlaubnis nach den kraft nationalen Regeln bestehenden Kriterien nicht die Eignungsvoraussetzungen für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr erfüllt (i.E. ebenso: Kalus, VD 2004, 147 [151]; Weibrecht, VD 2004, 153 [154]; zweifelnd Otte/Kühner, NZV 2004, 321 [328]). Das gilt jedenfalls dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber seinen ordentlichen Wohnsitz gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland hat. |
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Gast_Floh_* |
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#644
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Zitat (michael_mk @ 10.03.2005, 12:23) das habe ich mir auch gedacht,bin auch am überlegen erstmal garnicht mehr zu fahren.und wenn dann nur im notfall oder so.dann kann einem auch der führerschein nicht abgenommen oder aberkannt werden ![]() warum nicht ??? Es wurden doch auch schon MPU Anordnungen verschickt ohne das derjenige mit seiner EU-FE in eine Kontrolle geraten ist. (s. frühere Postings) Die Chance nicht bei der Behörde gemeldet zu werden mag zwar um einiges höher sein, aber eine Garantie ist das auch nicht. Insgesamt sehe ich die Chance in eine allg. Verkehrskontrolle zu geraten aber sowieso als sehr gering an, am Wochende in die Abendstunden rein, wird eh nicht gefahren. |
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#645
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Hallo @ ALL
Wir wuerfeln im Moment fuerchterlich viel durcheinander und einer zielgerichteten Diskussion ist das nicht foerderlich. Dabei sind die Fragen doch interessant: 1.Darf eine deutsche FEB aufgrund alter (d.h. vor Erteilung einer EU-FE liegender) Vorfaelle fuer den Inhaber einer EU-FE eine MPU fordern oder nicht ? 2.Darf eine deutsche FEB nach Nichterbringung dieser in 1. geforderten MPU die Nutzung eines EU-Fuehrerscheines aufgrund von Eignungszweifeln untersagen ? Bei der Beantwortung dieser Fragen sollte man nicht vergessen, dass es ein Ziel der europaeischen Fuehrerscheinrichtlinie ist, die Sicherheit auf den Strassen zu garantieren. Wuerde man also den Deutschen die Sache mit den Eignungszweifeln ganz verbieten, obwohl sich zumindest das Prinzip ja bewaehrt hat, so waere ein wichtiger Punkt der nationalen Einflussnahme auf den Strassenverkehr ausgehebelt. Daher wird niemand die vollstaendige Abschaffung von medizinisch-psychologischen Untersuchungen fuer ehemals verkehrsauffaellige Kraftfahrer durchsetzen koennen. Daher kann die Frage nur sein, wie sich der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung aus Artikel 1 der EU-FS-Rili mit den Anforderungen an die Verkehrsteilnehmer - wozu die Eignung zweifelsohne gehoert - verbinden laesst. Machen wir uns doch nichts vor: Es ist doch richtig, wenn die deutschen Gerichte erstmal pauschal unterstellen, dass diejenigen, die nach PL oder CZ gefahren sind um den EU-Schein zu erwerben, dieses nur gemacht haben, weil sie dort wegen der Ungleichwertigkeit der Anforderungen Vorteile zu erwarten hatten. Natuerlich wurde dort die Eignung nicht ueberprueft. Und natuerlich wurde getrickst und verschwiegen was das Zeug haelt. Und - was noch wichtiger ist: Diese Fuehrerscheine werden auch nach einfacher Ueberpruefung der Anforderung an die Fuehrerscheinrichtlinie nicht genuegen: - Das Wohnsitzerforderniss wurde in den meisten Faellen nicht erfuellt. - Die Anforderungen an die Gesundheit wurde nicht geprueft. - Es gab quasi keine Vorkenntnisse, weil entweder verschwiegen, oder nicht nachgefragt wurde Trotzdem berufen sich diese FS-Inhaber auf die volle Gueltigkeit ihrer Fuehrerscheine fuer ganz Europa. Warum eigentlich ? Ich meine, man koennte diese ganze Eignungsdebatte erheblich abkuerzen und auch den gerichtlichen Aufwand deutlich einschraenken, wenn man erstmal die Polen und die Tschechen auffordert, alle Fuehrerscheine an Deutsche im Hinblick auf die Erfuellung der EU-Richtlinie gruendlich zu ueberpruefen und bei Unstimmigkeiten nachzupruefen, nachzukontrollieren und dann gegebenenfalls auch rigoros die FS einzuziehen. Dann bleiben noch maximal zehn gueltige Fuehrerscheine pro Bundesland uebrig, die Polen und die Tschechen werden aufgrund des enormen Wirbels die EU-Richtlinie in Zukunft superkorrekt umsetzen und der Sicherheit ist erstmal wieder deutlich genuege getan. Bei diesen Restfaellen sollte man dagegen etwas grosszuegiger (in Deutschland!)verfahren, denn wenn alle Anforderungen erfuellt sind/erfuellt wurden, dann muss auch der Fuehrerschein wieder nach Artikel 1 anerkannt werden. Zum einen ist 160 eine ueberschaubare Zahl. Zum anderen haben diese Personen gezeigt, dass sie in der Lage sind, sich auch auf schwierigem juristischen Gebiet noch so zu verhalten, wie es in einem Rechtsstaat gefordert wird, indem sie naemlich alle Regeln eingehalten haben. Und wenn sie noch so verworren sind. Um auf die Beantwortung der Ausgangsfragen zurueckzukommen: Zu 1.: Ich meine nicht, dass Deutschland alte Kenntnisse nach EU-(Wieder-/Neu-)Erteilung zur MPU bzw. NU nutzen darf. Wenn die Anordnungen und Entscheidungen auslaendischer Fuehrerscheinstellen wirklich gleichwertig umzusetzen sind, dann muss man beruecksichtigen, dass eine Erteilung durch deutsche FEBn zur Folge gehabt haette, dass alte Vorfaelle nicht mehr direkt angewendet werden koennen, sondern erst wieder ins Gewicht fallen, wenn etwas Neues passiert. Zu 2.: Ich meine "Nein". Es wird dabei viel zu wenig beruecksichtigt, dass das "Bestehen von Eignungszweifeln" nur eine unbewiesene Vermutung ist, die auf der Annahme fusst, dass ein ehedem straffaellig gewordener Mensch sich im Laufe seines weiteren Lebens nicht aendert. Diese Annahme ist jedoch irrig. Sicher mag es "Unbelehrbare" geben. Doch die Generalannahme halte ich fuer falsch. In diesem Punkt sollte viel mehr von einer positiven Wirkung von Strafe und den "Massnahmen zur Sicherung und Besserung" ausgegangen werden. Denn warum denn ueberhaupt "Sicherung und Besserung", wenn man hinterher frei davon ausgehen darf, dass diese Besserung sowieso nicht stattfindet ? Das laesst sich im uebrigen auch nicht mit dem Resozialisierungsgedanken aus dem Strafvollzugsrecht vereinbaren. Dort wird geregelt, dass die "Besserung" in regelmaessigen Abstaenden ueberprueft werden muss. Im Verkehrsrecht findet soetwas nicht statt, sondern nach Ablauf aller Fristen wird unveraendert von einem "schlechten" Menschen ausgegangen. Um beide Teile nochmal zusammenzufassen: - Alle Mitgliedsstataten der EU muessen die FS-Richtlinie ordentlich umsetzen und Fuehrerscheine, die zu lasch erteilt wurden, sollten direkt von den ausgebenden Stellen wieder zurueckgenommen werden. - Die daraus resultierende deutliche Reduktion der Fallzahl sollte einen entspannteren Umgang mit dem Thema moeglich machen. - Vor Erteilung der FS begangene Straftaten sollten nicht weiter verwendet werden duerfen, weil man von einer Gleichwertigkeit der behoerdlichen Anordnungen ausgehen muss. - der Resozialisierungsgedanke sollte bei der Wiedererteilung nach Verbuessung von Strafe und im Urteil angeordneten Massnahmen im Vordergrund stehen und bei einer Ermessensentscheidung staerker Beruecksichtigung finden. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Gast_Floh_* |
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#646
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Zitat (strichachtdoktor @ 10.03.2005, 12:57) Alle Mitgliedsstataten der EU muessen die FS-Richtlinie ordentlich umsetzen und Fuehrerscheine, die zu lasch erteilt wurden, sollten direkt von den ausgebenden Stellen wieder zurueckgenommen werden. Warum schreibst Du nicht gleich, das Du der Meinung bist, der Einzige zu sein, der es verdient hätte seine EU-Pappe zu behalten ??? Das ist ja nicht das erste mal, das Du Dir zwischen den Zeilen solche Entgleisungen leistest. Es ist doch klar, Du bist der Einzig Geläuterte, der alles getan hat nach Recht und Vorschrift, bei allen anderen ist die Pappe nichts wert. Alle Lappen einziehen, außer dem Doc seine, dann werden sie ihn schon in Ruhe lassen.................... Du bist für mich der Schlimmste von allen, sitzt mit allen im Glashaus, aber meinst von allen was Besseres zu sein. Die Führerscheine wurden nach CZ-Recht ordnungsgemäß ausgestellt, ob es Dir passt oder nicht. Die Tschechen dürfen mit ihrer Pappe auch bei uns fahren. Tut mir ja leid das Du Dir soviel Mühe gemacht hast mit dem Erwerb Deiner Polenlizenz, aber ne Sonderbehandlung wirst auch Du von D nicht bekommen. |
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@ Floh
Zumindest ist er einer der wenigen, die über den Tellerrand hinwegsehen, die Gegenargumente lesen, durchdenken und ihre Meinung dann neu bilden. Und nicht gebetsmühlenartig wiederholen, wie böse Deutschland doch ist und das EU-Recht über nationalem Recht steht. Und sich vorher einen Dreck z.B. um die 185-Tageregel geschert haben. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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Zitat Alle Mitgliedsstataten der EU muessen die FS-Richtlinie ordentlich umsetzen und Fuehrerscheine, die zu lasch erteilt wurden, sollten direkt von den ausgebenden Stellen wieder zurueckgenommen werden. Da von Entgleisung zu reden finde ich schon ziemlich daneben, kleiner Floh ... Die Polen und die Tschechen haben sich doch gar nicht um die EU-Richtlinie gekuemmert, obwohl sie als Mitgliedsstaaten der EU dazu verpflichtet gewesen waeren. Und bevor man nun auf den einzelnen Fuehrerscheinbewerbern/-inhabern herumhackt, sollte man doch wenigstens den Versuch starten, diese Laender aufzurufen, die Erteilungen an Deutsche mit deutschem Wohnsitz (der teilweise sogar auf dem Fuehrerschein als aktuelle Adresse steht !!!) oder dokumentierten Auffaelligkeiten erneut zu ueberpruefen. Oder bist Du wirklich der Meinung, dass das Sache des deutschen Rechtssystems und des deutschen Steuerzahlers ist ? Und was meinen Schein angeht, so werde ich dann wohl auch in den sauren Apfel beissen muessen. Denn nur die Erfuellung des Wohnsitzerfordernisses ist ja bekanntlich nur die halbe Miete. Bei einer aerztlichen Untersuchung war ich z.B. nicht. Und einen "Erste-Hilfe-Kurs" habe ich auch nicht vorgelegt. Ich nehme mich da also keineswegs aus. Ich versuche mit diesem Vorschlag, die Diskussion auf eine andere Ebene zu bringen: Weg von der Auseinandersetzung "Deutschland ./. EU-FS-Besitzer". Denn alle, die den FS im EU-Ausland gemacht haben, konnten kaum etwas anderes tun, als sich so zu verhalten, wie sie es getan haben. Wir haben fast alle die Anforderungen der Polen und der Tschechen erfuellt, weil diese so gering waren, dass sie einfach jeder erfuellt. Daher liegt die Verantwortung nicht beim einzelnen kleinen Fuehrerscheinbewerber - es besteht daher auch kein Grund diese Leute mit Prozessen und Anzeigen zu ueberziehen. Die Ursache des Uebels liegt in der Mangelhaften Umsetzung der EU-Richtlinie in den erteilenden Staaten. Also muss man auch da ansetzen. Ausserdem finde ich es unerhoert, mir so einen Scheiss vorzuwerfen. Denn Du weisst gar nichts, lieber Floh. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Man könnte deinen Beitrag aber auch so verstehen wie es Floh gesagt hat /8.
Auf meiner CZ-KArte steht auch mein Deutscher Wohnsitz. Doch 185 Tage heisst noch lange nicht das man in dem Land gewohnt haben muß, sondern der Lebensmittelpunkt unabhänig vom Wohnsitz ist entscheidend. könnte ja auch ne Freundin oder bekannte verwandte in der CZ haben und mich mehr als 185 Tage in CZ aufgehalten haben und das trotz Wohnsitz in DE. Wir alle haben das erfüllt was von uns zum erfolgreichem erwerb der EU-FS gefordert b.z.w. verlangt wurde, ansonsten hätten wir die Karte nicht. Daher glaube ich entweder alle werden auf 'Dauer gültig bleiben oder keiner. Keiner glaubt das PL oder CZ aber nur 1 Karte wegen den 185 Tage zurücknehmen wird, die sie selbst ohne Überprüfung erteilt haben. |
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Zitat (mirko1 @ 10.03.2005, 14:25) Auf meiner CZ-KArte steht auch mein Deutscher Wohnsitz. Doch 185 Tage heisst noch lange nicht das man in dem Land gewohnt haben muß, Schon einmal den Artikel 9 der EU-Führerscheinrichtlinie gelesen?? ![]() "Im Sinne dieser Richtlinie gilt als ordentlicher Wohnsitz der Ort, an dem ein Führerscheininhaber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - im Falle eines Führerscheininhabers ohne berufliche Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen dem Führerscheininhaber und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d.h. während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt." -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#651
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
nunja@mirko1,wenn deine deutsche adresse auf dem führerschein steht dann kann deutschland wohl ohne großen aufwand davon ausgehen das du nur zum FS -erwerb in der tschechei warst.ob sie dir nun deswegen was können das mag ich nicht zu beurteilen.das größere problem ist meiner meinung die MPu-auflage
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#652
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Das ist es doch, was ich meine:
Von einer grossen Mehrheit der EU-FE-Inhaber wurden nichtmal "die Basics" erfuellt. Weil sie nicht gefordert wurden und weil sie teilweise nicht bekannt waren. Das ist ein klarer Verstoss gegen EU-Recht. Mit einem Eintrag in das deutsche Melderegister wird das Vorhandenseins eines deutschen Hauptwohnsitzes dokumentiert - ergo sind die deutschen Behoerden auch fuer die Erteilung eines Fuehrerscheines zustaendig. Und da gleichzeitig die EU-Anforderung an den Wohnsitz in Polen oder Tschechien nicht erfuellt wurde - Mindestvoraussetzung ohne sonderliche Ueberpruefung ist mindestens eine deutsche Abmeldung und eine PL-/CZ-Anmeldung - waren "die im Osten" eben auch gar nicht zustaendig. Allein daher ist die Erteilung einer solchen FE schon rechtlich enorm angreifbar. Da hilft es auch nichts, wenn der EuGH gesagt hat, dass diese Fuehrerscheine zunaechst anerkannt werden muessen und Deutschland die Laender auf Erfuellung der Richtlinie und Ruecknahme dieser Fuehrerscheine verklagen muss. Der Makel bleibt! Ich glaube, ich sage da nichts Falsches, wenn ich aeussere, dass vor Gericht zu 50% der Beweis und zu 50% die Ueberzeugung zaehlt. Die Ueberzeugung der Richter bei EU-Fuehrerscheinen ist, dass sie "irgendwie getrickst" wurden. Und ein Anfangsverdacht, wie eine eingetragene deutsche Adresse auf einem tschechischen oder polnischen Dokument ist doch eine Steilvorlage fuer Zweifler ... Um da aber durchzugreifen sind die Verfahren gegen einzelne Fuehrerscheininhaber voellig verfehlt. Man muss dann schon so konsequent sein, Polen oder Tschechien zu verklagen, auch wenn es "gute Beziehungen" beeintraechtigen wuerde. Denn die Schuldigen sitzen nicht mit dem FS im Auto, sondern mit dem Bleistift hinter den Schreibtischen in den Bueros der Polen und Tschechen ... Erst wenn dann die Spreu vom Weizen getrennt ist, dann kann man bei den Uebriggebliebenen nochmal nachschauen und sich dann evtl. Gedanken ueber die Eignung machen. Wobei man da wiederum ein paar Grundsaetze, die Rechtsprechung und die Richtlinien nicht aus den Augen lassen sollte. Und - bitte, liebe Juristen korrigiert mich, wenn ich Unsinn rede - in diesem Sinne verstehe ich auch das EuGH-Urteil vom 29.04.04. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 ![]() |
Zitat (Floh @ 10.03.2005, 12:51) Zitat (michael_mk @ 10.03.2005, 12:23) das habe ich mir auch gedacht,bin auch am überlegen erstmal garnicht mehr zu fahren.und wenn dann nur im notfall oder so.dann kann einem auch der führerschein nicht abgenommen oder aberkannt werden ![]() warum nicht ??? Es wurden doch auch schon MPU Anordnungen verschickt ohne das derjenige mit seiner EU-FE in eine Kontrolle geraten ist. (s. frühere Postings) Die Chance nicht bei der Behörde gemeldet zu werden mag zwar um einiges höher sein, aber eine Garantie ist das auch nicht. Insgesamt sehe ich die Chance in eine allg. Verkehrskontrolle zu geraten aber sowieso als sehr gering an, am Wochende in die Abendstunden rein, wird eh nicht gefahren. wie soll die behörde es sonst rausbekommen?evtl. weil der nachbar bei der behörde angerufen hat?oder weil der jenige selbst dort war?die behörde muss mir schon beweisen das ich einen eu-führerschein habe(durch eine polizeikontrolle z.b.)nur durch gerede irgendwelcher nachbarn oder sonstigen leuten kann mir die behörde nichts,denn dann würde ich einfach behaupten das ich keinen eu-führerschein habe!!! |
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Gast_Floh_* |
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#654
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Zitat (Andreas @ 10.03.2005, 14:29) Schon einmal den Artikel 9 der EU-Führerscheinrichtlinie gelesen?? ![]() "Im Sinne dieser Richtlinie gilt als ordentlicher Wohnsitz der Ort, an dem ein Führerscheininhaber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - im Falle eines Führerscheininhabers ohne berufliche Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen dem Führerscheininhaber und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d.h. während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt." Und wenn schon, wen interessiert es denn Andreas? Das D keine Unterstützung von den ausstellenden EU-Staaten bekommt, darüber sind wir uns jawohl einig, sonst hätten sie fast alle Pappen wegen der 185-Tage-Regelung schon längst wieder einziehen lassen können. Da die anderen Staaten da aber nicht mitspielen untersagt D, nicht innerstaatliche Dokumente durch Verordnungen, aber anderen Länder nicht den gebührenden Respekt zollen ,das konnte man ja schon immer gut. Das ganze natürlich gegen jegliches EU-Recht, ohne Rücksicht auf Pauschalkriminilisierung der eigenen Landsleute. Das der EUGH das später alles einmal anders sehen wird, interessiert hier mal gar nicht. Viel wichtiger erscheint es eine Hetzkampagne gegen 3.000 Deutsche zu starten, alles im Namen der Sicherheit. Die 185 Tage Regelung wird jetzt auch von Polen und CZ umgesetzt, die 3. EU-Führerscheinrichtlinie ist in Arbeit, warum lässt man es nicht mal gut sein??? Es gibt wahrlich wichtigeres als ca. 3.000 Leuten den Weg zurück ins normale Leben mit aller Macht zu verhindern. 15 Jahre Strafe müssen schon sein, es sei denn man lässt sich von einem staatlichen Hilfspsycho die Absolution aussprechen. Ein Schwerverbrecher kommt ja auch spätestens nach 15 Jahren wieder raus, und wird als Resozialisierungsfähig eingestuft ohne weitere Überprüfung. Ja nach 15 Jahren ist alles anders............................, wahrscheinlich steht es auch irgendwo in der Bibel. |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#655
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Zitat (strichachtdoktor @ 10.03.2005, 14:52) Erst wenn dann die Spreu vom Weizen getrennt ist, dann kann man bei den Uebriggebliebenen nochmal nachschauen und sich dann evtl. Gedanken ueber die Eignung machen. Wobei man da wiederum ein paar Grundsaetze, die Rechtsprechung und die Richtlinien nicht aus den Augen lassen sollte. Hallo StrichachtDr. Es sind keine Gutmenschen sondern Repräsentanten deutscher Behörden und Verwaltungsgerichte mit allen deutschen Sekundärtugenden. Sie trennen Spreu von Weizen mittels der MPU nach deutschem Recht und Gesetz unter Bezug auf die FeV § 28 und den Lösungsansatz des VG-Präsidenten Geiger. Skandalisierend ist die Tatsache, daß Deutschland das Rechtsschutzsystem der EG Rechtschutzsystem übernommen hat, aber nicht bereit ist, nationales Recht dem vorangigen EU-Recht anzupassen. |
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Gast_Floh_* |
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#656
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Zitat (michael_mk @ 10.03.2005, 15:06) wie soll die behörde es sonst rausbekommen?evtl. weil der nachbar bei der behörde angerufen hat?oder weil der jenige selbst dort war?die behörde muss mir schon beweisen das ich einen eu-führerschein habe(durch eine polizeikontrolle z.b.)nur durch gerede irgendwelcher nachbarn oder sonstigen leuten kann mir die behörde nichts,denn dann würde ich einfach behaupten das ich keinen eu-führerschein habe!!! Wenn es stimmt, was hier alles stand hat jemand unerwarteten Besuch bekommen von der Schmiere ![]() Ein weiterer hat Post bekommen, weil beim Grenzübertritt seine Personalien aufgenommen wurden, und zum Schluss bleibt noch die Möglichkeit das die einschlägigen Fahrschulen auf Druck von außen, die Personalien rausgeben. Vielleicht ist auch Dein Kumpel oder Deine Frau mal sauer auf Dich. Es ist soooooo einfach ![]() Der größte Lump in diesem Land das ist der Denunziant. |
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Zitat (michael_mk @ 10.03.2005, 14:43) nunja@mirko1,wenn deine deutsche adresse auf dem führerschein steht dann kann deutschland wohl ohne großen aufwand davon ausgehen das du nur zum FS -erwerb in der tschechei warst.ob sie dir nun deswegen was können das mag ich nicht zu beurteilen.das größere problem ist meiner meinung die MPu-auflage ![]() Deutschland sollte sich doch auch einmal an die Richtlinien halten, bei deutschen EU-Führerscheinen seht noch nicht einmal der Wohnort drauf!! Und was ist mit der 10 jährigen Gültigkeit?? Gruß Ziggy |
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Beitrag
#658
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![]() Administrator ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Admin Beiträge: 9265 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: schon fast Randpolen ;-) Mitglieds-Nr.: 21 ![]() |
Zitat (Ziggy Stardust @ 10.03.2005, 15:30) bei deutschen EU-Führerscheinen seht noch nicht einmal der Wohnort drauf!! Sei doch froh! Oder willst du jedesmal wenn du umziehst die auch noch einen neuen FS gönnen? -------------------- Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.
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Beitrag
#659
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (Ziggy Stardust @ 10.03.2005, 15:30) Deutschland sollte sich doch auch einmal an die Richtlinien halten, bei deutschen EU-Führerscheinen seht noch nicht einmal der Wohnort drauf!! Und was ist mit der 10 jährigen Gültigkeit?? Dann zeige mir bitte den Passus der Führerscheinrichtlinie wo vorgeschrieben ist, dass 1. auf dem EU-FS die Wohnanschrift stehen muß und 2. der EU-Führerschein nur 10 Jahre gültig sein darf?? ![]() P. S. Du wirst nichts entsprechendes finden. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_Floh_* |
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Beitrag
#660
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Guests ![]() |
Zitat (Ziggy Stardust @ 10.03.2005, 15:30) Und was ist mit der 10 jährigen Gültigkeit?? Das würde mich auch mal interessieren, es fördert nämlich nicht gerade die Verkehrssicherheit wenn manche mit 90 Jahren und Ihrem Oldtimer in Kaufhäuser hinein rasen, weil sie nicht mehr laufen können ![]() aber das sieht D dann nicht so eng ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 14:58 |