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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 5), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
michael_mk
Beitrag 10.03.2005, 14:43
Beitrag #651


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nunja@mirko1,wenn deine deutsche adresse auf dem führerschein steht dann kann deutschland wohl ohne großen aufwand davon ausgehen das du nur zum FS -erwerb in der tschechei warst.ob sie dir nun deswegen was können das mag ich nicht zu beurteilen.das größere problem ist meiner meinung die MPu-auflage think.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 10.03.2005, 14:52
Beitrag #652


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Das ist es doch, was ich meine:

Von einer grossen Mehrheit der EU-FE-Inhaber wurden nichtmal "die Basics" erfuellt. Weil sie nicht gefordert wurden und weil sie teilweise nicht bekannt waren. Das ist ein klarer Verstoss gegen EU-Recht.

Mit einem Eintrag in das deutsche Melderegister wird das Vorhandenseins eines deutschen Hauptwohnsitzes dokumentiert - ergo sind die deutschen Behoerden auch fuer die Erteilung eines Fuehrerscheines zustaendig. Und da gleichzeitig die EU-Anforderung an den Wohnsitz in Polen oder Tschechien nicht erfuellt wurde - Mindestvoraussetzung ohne sonderliche Ueberpruefung ist mindestens eine deutsche Abmeldung und eine PL-/CZ-Anmeldung - waren "die im Osten" eben auch gar nicht zustaendig.

Allein daher ist die Erteilung einer solchen FE schon rechtlich enorm angreifbar. Da hilft es auch nichts, wenn der EuGH gesagt hat, dass diese Fuehrerscheine zunaechst anerkannt werden muessen und Deutschland die Laender auf Erfuellung der Richtlinie und Ruecknahme dieser Fuehrerscheine verklagen muss.

Der Makel bleibt! Ich glaube, ich sage da nichts Falsches, wenn ich aeussere, dass vor Gericht zu 50% der Beweis und zu 50% die Ueberzeugung zaehlt. Die Ueberzeugung der Richter bei EU-Fuehrerscheinen ist, dass sie "irgendwie getrickst" wurden. Und ein Anfangsverdacht, wie eine eingetragene deutsche Adresse auf einem tschechischen oder polnischen Dokument ist doch eine Steilvorlage fuer Zweifler ...

Um da aber durchzugreifen sind die Verfahren gegen einzelne Fuehrerscheininhaber voellig verfehlt. Man muss dann schon so konsequent sein, Polen oder Tschechien zu verklagen, auch wenn es "gute Beziehungen" beeintraechtigen wuerde. Denn die Schuldigen sitzen nicht mit dem FS im Auto, sondern mit dem Bleistift hinter den Schreibtischen in den Bueros der Polen und Tschechen ...

Erst wenn dann die Spreu vom Weizen getrennt ist, dann kann man bei den Uebriggebliebenen nochmal nachschauen und sich dann evtl. Gedanken ueber die Eignung machen. Wobei man da wiederum ein paar Grundsaetze, die Rechtsprechung und die Richtlinien nicht aus den Augen lassen sollte.

Und - bitte, liebe Juristen korrigiert mich, wenn ich Unsinn rede - in diesem Sinne verstehe ich auch das EuGH-Urteil vom 29.04.04.


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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michael_mk
Beitrag 10.03.2005, 15:06
Beitrag #653


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Zitat (Floh @ 10.03.2005, 12:51)
Zitat (michael_mk @ 10.03.2005, 12:23)
das habe ich mir auch gedacht,bin auch am überlegen erstmal garnicht mehr zu fahren.und wenn dann nur im notfall oder so.dann kann einem auch der führerschein nicht abgenommen oder aberkannt werden rolleyes.gif

warum nicht ???

Es wurden doch auch schon MPU Anordnungen verschickt ohne das derjenige mit seiner EU-FE in eine Kontrolle geraten ist. (s. frühere Postings)

Die Chance nicht bei der Behörde gemeldet zu werden mag zwar um einiges höher sein, aber eine Garantie ist das auch nicht.

Insgesamt sehe ich die Chance in eine allg. Verkehrskontrolle zu geraten aber sowieso als sehr gering an, am Wochende in die Abendstunden rein, wird eh nicht gefahren.

wie soll die behörde es sonst rausbekommen?evtl. weil der nachbar bei der behörde angerufen hat?oder weil der jenige selbst dort war?die behörde muss mir schon beweisen das ich einen eu-führerschein habe(durch eine polizeikontrolle z.b.)nur durch gerede irgendwelcher nachbarn oder sonstigen leuten kann mir die behörde nichts,denn dann würde ich einfach behaupten das ich keinen eu-führerschein habe!!!
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Gast_Floh_*
Beitrag 10.03.2005, 15:11
Beitrag #654





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Zitat (Andreas @ 10.03.2005, 14:29)
Schon einmal den Artikel 9 der EU-Führerscheinrichtlinie gelesen?? think.gif

"Im Sinne dieser Richtlinie gilt als ordentlicher Wohnsitz der Ort, an dem ein Führerscheininhaber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - im Falle eines Führerscheininhabers ohne berufliche Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen dem Führerscheininhaber und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d.h. während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt."

Und wenn schon, wen interessiert es denn Andreas?

Das D keine Unterstützung von den ausstellenden EU-Staaten bekommt, darüber sind wir uns jawohl einig, sonst hätten sie fast alle Pappen wegen der 185-Tage-Regelung schon längst wieder einziehen lassen können.

Da die anderen Staaten da aber nicht mitspielen untersagt D, nicht innerstaatliche Dokumente durch Verordnungen, aber anderen Länder nicht den gebührenden Respekt zollen ,das konnte man ja schon immer gut.

Das ganze natürlich gegen jegliches EU-Recht, ohne Rücksicht auf Pauschalkriminilisierung der eigenen Landsleute.

Das der EUGH das später alles einmal anders sehen wird, interessiert hier mal gar nicht. Viel wichtiger erscheint es eine Hetzkampagne gegen 3.000 Deutsche zu starten, alles im Namen der Sicherheit.

Die 185 Tage Regelung wird jetzt auch von Polen und CZ umgesetzt, die 3. EU-Führerscheinrichtlinie ist in Arbeit, warum lässt man es nicht mal gut sein???

Es gibt wahrlich wichtigeres als ca. 3.000 Leuten den Weg zurück ins normale Leben mit aller Macht zu verhindern.

15 Jahre Strafe müssen schon sein, es sei denn man lässt sich von einem staatlichen Hilfspsycho die Absolution aussprechen.

Ein Schwerverbrecher kommt ja auch spätestens nach 15 Jahren wieder raus, und wird als Resozialisierungsfähig eingestuft ohne weitere Überprüfung.

Ja nach 15 Jahren ist alles anders............................, wahrscheinlich steht es auch irgendwo in der Bibel.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 10.03.2005, 15:12
Beitrag #655





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Zitat (strichachtdoktor @ 10.03.2005, 14:52)
Erst wenn dann die Spreu vom Weizen getrennt ist, dann kann man bei den Uebriggebliebenen nochmal nachschauen und sich dann evtl. Gedanken ueber die Eignung machen. Wobei man da wiederum ein paar Grundsaetze, die Rechtsprechung und die Richtlinien nicht aus den Augen lassen sollte.

Hallo StrichachtDr.

Es sind keine Gutmenschen sondern Repräsentanten deutscher Behörden und Verwaltungsgerichte mit allen deutschen Sekundärtugenden.

Sie trennen Spreu von Weizen mittels der MPU nach deutschem Recht und Gesetz unter Bezug auf die FeV § 28 und den Lösungsansatz des VG-Präsidenten Geiger.

Skandalisierend ist die Tatsache, daß Deutschland das Rechtsschutzsystem der EG Rechtschutzsystem übernommen hat, aber nicht bereit ist, nationales Recht dem vorangigen EU-Recht anzupassen.
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Gast_Floh_*
Beitrag 10.03.2005, 15:21
Beitrag #656





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Zitat (michael_mk @ 10.03.2005, 15:06)
wie soll die behörde es sonst rausbekommen?evtl. weil der nachbar bei der behörde angerufen hat?oder weil der jenige selbst dort war?die behörde muss mir schon beweisen das ich einen eu-führerschein habe(durch eine polizeikontrolle z.b.)nur durch gerede irgendwelcher nachbarn oder sonstigen leuten kann mir die behörde nichts,denn dann würde ich einfach behaupten das ich keinen eu-führerschein habe!!!

Wenn es stimmt, was hier alles stand hat jemand unerwarteten Besuch bekommen von der Schmiere police.gif , weil irgendjemand ihn hat fahren sehen, aber der Meinung war, das er doch gar keinen Führerschein hätte.

Ein weiterer hat Post bekommen, weil beim Grenzübertritt seine Personalien aufgenommen wurden, und zum Schluss bleibt noch die Möglichkeit das die einschlägigen Fahrschulen auf Druck von außen, die Personalien rausgeben.

Vielleicht ist auch Dein Kumpel oder Deine Frau mal sauer auf Dich.

Es ist soooooo einfach wink.gif

Der größte Lump in diesem Land das ist der Denunziant.
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Ziggy Stardust
Beitrag 10.03.2005, 15:30
Beitrag #657


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Zitat (michael_mk @ 10.03.2005, 14:43)
nunja@mirko1,wenn deine deutsche adresse auf dem führerschein steht dann kann deutschland wohl ohne großen aufwand davon ausgehen das du nur zum FS -erwerb in der tschechei warst.ob sie dir nun deswegen was können das mag ich nicht zu beurteilen.das größere problem ist meiner meinung die MPu-auflage think.gif

Deutschland sollte sich doch auch einmal an die Richtlinien halten, bei deutschen EU-Führerscheinen seht noch nicht einmal der Wohnort drauf!!
Und was ist mit der 10 jährigen Gültigkeit??
Gruß Ziggy
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Matte
Beitrag 10.03.2005, 15:33
Beitrag #658


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Zitat (Ziggy Stardust @ 10.03.2005, 15:30)
bei deutschen EU-Führerscheinen seht noch nicht einmal der Wohnort drauf!!

Sei doch froh!
Oder willst du jedesmal wenn du umziehst die auch noch einen neuen FS gönnen?


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Andreas
Beitrag 10.03.2005, 15:35
Beitrag #659


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Zitat (Ziggy Stardust @ 10.03.2005, 15:30)
Deutschland sollte sich doch auch einmal an die Richtlinien halten, bei deutschen EU-Führerscheinen seht noch nicht einmal der Wohnort drauf!!
Und was ist mit der 10 jährigen Gültigkeit??

Dann zeige mir bitte den Passus der Führerscheinrichtlinie wo vorgeschrieben ist, dass

1. auf dem EU-FS die Wohnanschrift stehen muß

und

2. der EU-Führerschein nur 10 Jahre gültig sein darf?? think.gif

P. S. Du wirst nichts entsprechendes finden. wink.gif


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Gast_Floh_*
Beitrag 10.03.2005, 15:43
Beitrag #660





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Zitat (Ziggy Stardust @ 10.03.2005, 15:30)
Und was ist mit der 10 jährigen Gültigkeit??

Das würde mich auch mal interessieren, es fördert nämlich nicht gerade die Verkehrssicherheit wenn manche mit 90 Jahren und Ihrem Oldtimer in Kaufhäuser hinein rasen, weil sie nicht mehr laufen können wavey.gif

aber das sieht D dann nicht so eng whistling.gif
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Andreas
Beitrag 10.03.2005, 15:48
Beitrag #661


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Zitat (Floh @ 10.03.2005, 15:43)
aber das sieht D dann nicht so eng whistling.gif

Vielleicht solltest du die Pressemeldungen etwas genauer verfolgen??? whistling.gif

Es wird z. Zt. auf EU-Ebene erst diskutiert, ob eine solche Regelung in der EU eingeführt wird. Im Moment gibt es noch keine Verpflichtung für die Mitgliedsstaaten, den FS auf 10 Jahre zu begrenzen.


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Gast_Guest_*
Beitrag 10.03.2005, 15:56
Beitrag #662





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Zitat (Andreas @ 10.03.2005, 15:48)
Es wird z. Zt. auf EU-Ebene erst diskutiert, ob eine solche Regelung in der EU eingeführt wird. Im Moment gibt es noch keine Verpflichtung für die Mitgliedsstaaten, den FS auf 10 Jahre zu begrenzen.

Ist doch egal, hätte D den 10 Jahre Passus bereits vor der EU in nationalem Recht verankert, würden sie doch heute auch alle Führerscheine nicht anerkennen, die keine 10 Jahres Frist enthalten, egal ob EU-Regelung oder nicht.

Es wäre nur legitim wenn CZ alle Deutschen Pappen nicht anerkennen würde, weil sie keine 10 Jahres Frist enthalten, anders macht es der Deutsche mit der MPU ja auch nicht rofl1.gif

Am besten es wird die komplette FEV aus D für alle anderen Mitgliedsstaaten übernommen, dann wird alles gut.
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Perplex
Beitrag 10.03.2005, 16:13
Beitrag #663


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Zitat (Floh @ 10.03.2005, 13:33)
Du bist für mich der Schlimmste von allen, sitzt mit allen im Glashaus, aber meinst von allen was Besseres zu sein.

@Floh!

Mach den Joe (/8Dr.) nicht so an! Auch wenn Dir seine Meinung nicht in allen Punkten gefällt! Sei froh das er so kritisch ist. Die ewigen Ja-Sager nutzen uns weniger. Er versucht nur die Sichtweise deutscher Behörden näher zu beleuchten. Wenn man den Standpunk des Gegners versteht, kann man auch besser eine Lösung finden.

Joe will damit nur sagen, wenn die MPU reformiert würde, dann bräuchte Keiner einen Scheinwohnsitz im Ausland zu begründen, um eine neue Fahrerlaubnis zu bekommen.

Stell Dir vor Du hast einen guten Job, tolles Häuschen, Frau, Kinder & ein geregeltes Leben. Du bist also charakterlich gefestigt. Jetzt fährst Du einmal zu schnell & wirst dafür mit einer Geldbuße bestraft. Später erwischt Dich die Polizei beim koksen auf einer Discotoilette & Du wirst wegen Besitz von BtM bestraft.

Das sind jetzt 2 Straftaten. Die Fahrerlaubnisbehörde zweifelt Deine charakterliche Eignung an & ordnet eine MPU an. Du hast dafür im Moment nicht genug Geld & verlierst deswegen die Fahrerlaubnis. Jetzt beginnt Dein sozialer Abstieg. Du verlierst wegen der fehlenden Fahrerlaubnis Deinen Job. Danach verlierst Du dein Haus, weil Du die Raten nicht mehr bezahlen kannst. Deine Frau verlässt Dich & Du wirst obdachlos. Hartz IV lässt grüßen. Du krepelst Dich mit einen 1,- Euro Job rum. Spätestens jetzt wärst Du so weit Dir die Kante zu geben (Drogen, Alkohol). Aber nein, Du tust es nicht.

Irgendwann hast Du dir die Kohle, für die MPU, durch Deinen 1,- Euro Job, von Deinem Munde abgespart. Du bekommst einen lukrativen Job in Aussicht, bei dem Du eine Fahrerlaubnis brauchst. Bei der MPU sollst Du die Wahrheit sagen. Du musst sagen, dass Du auch ohne Führerschein gut klar kommst, Deine Familie gefestigt ist, Du alle Schulden bezahlt hast & alles in bester Ordnung ist.

Jetzt sagt Dir die Tante von der MPU-Behörde: „Alles klar, aber Sie müssen noch ein 12 Monatiges Drogenscreening ablegen, wegen der Sucht“. Welche Sucht? Du warst doch noch nie süchtig. Jetzt ist alles aus. Deutschland nimmt Dir die Chance für Deinen neuen Job.

Jetzt gibt es nur noch eine Chance, um den Job zu bekommen. Du gehst ins Ausland & machst einen gültigen EU-Führerschein. Jetzt erst geht es mit dem neuen Job wieder aufwärts.

Plötzlich kommt Deutschland & haut Dir mit einer Nutzungsuntersagung die Beine weg. Was soll das???


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Natrix20
Beitrag 10.03.2005, 16:48
Beitrag #664


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Hallo,
also wenn jemand seine Heimatadresse auf einen ausländischen EU FS eintragen lässt ist das schon etwas dreist,grins.Gelinde gesagt sehr ungeschickt.

Aber was anderes, ich habe mal zwei Beiträge mit Denkansätzen reingestellt, die in der allgemeinen Diskussion untergegangen sind und man sich lieber in gegenseitigen Anschuldigungen verzettelt. Wir kennen alle die Verfahrensweise in Deutschland und wir alle wissen das bis zur Klärung des Sachlage ein EuGH Urteil herbei muss. Wichtiger wäre es mal die Fälle auszuloten wie es denn nun bei Wohnsitz ausserhalb der BRD mit einer MPU steht. Ich denke der ein oder andere hier im Board wird demnächst wieder mit einer MPU Auflage konfrontiert werden und wichtig wäre es, was man der FEB entgegenhalten kann. Es geht um Massnahmen die man dagegen ergreifen kann oder könnte. Das andere wissen wir alle schon seit mehreren 1000 Beiträgen hier.
Gegenseitige anmache hilft hier am wenigsten und langweillt auch die Leser,sorry.
Gruss Natrix
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Perplex
Beitrag 10.03.2005, 16:55
Beitrag #665


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Zitat (Floh @ 10.03.2005, 15:43)
Das würde mich auch mal interessieren, es fördert nämlich nicht gerade die Verkehrssicherheit wenn manche mit 90 Jahren und Ihrem Oldtimer in Kaufhäuser hinein rasen, weil sie nicht mehr laufen können  wavey.gif

Wenn man nicht mehr laufen kann, dann heißt das noch lange nicht, dass man nicht fahren kann.


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Medusa
Beitrag 10.03.2005, 17:21
Beitrag #666


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@strichachtdoktor

Zitat
- Die Anforderungen an die Gesundheit wurde nicht geprueft.
- Es gab quasi keine Vorkenntnisse, weil entweder verschwiegen, oder nicht nachgefragt wurde


CZ: Gesundheit wurde überprüft
CZ: Im Antrag wurde nach einer vorhandenen Sperrzeit gefragt

Zitat
Alle Mitgliedsstataten der EU muessen die FS-Richtlinie ordentlich umsetzen und Fuehrerscheine, die zu lasch erteilt wurden, sollten direkt von den ausgebenden Stellen wieder zurueckgenommen werden.


Wie "lasch" ein anderer EU Staat FE's erteilt ist deren Sache. Zumindest solange kein EU Staat den betreffenden Staat verklagt. Eine Rücknahme nach dem genannten Grund können sich Rechtsstaaten kaum erlauben ..

Zitat
Die Polen und die Tschechen haben sich doch gar nicht um die EU-Richtlinie gekuemmert, obwohl sie als Mitgliedsstaaten der EU dazu verpflichtet gewesen waeren. Und bevor man nun auf den einzelnen Fuehrerscheinbewerbern/-inhabern herumhackt, sollte man doch wenigstens den Versuch starten, diese Laender aufzurufen, die Erteilungen an Deutsche mit deutschem Wohnsitz (der teilweise sogar auf dem Fuehrerschein als aktuelle Adresse steht !!!) oder dokumentierten Auffaelligkeiten erneut zu ueberpruefen.


Nach nationalen Recht war die Ausstellung rechtmäßig. D. kann bei Bedarf CZ und PL vor dem EuGH verklagen - wenn es eine evtl. Retourkutsche wegen der 200 von D. nicht umgesetzten Richtlinien aushält.

Zitat
Bei einer aerztlichen Untersuchung war ich z.B. nicht. Und einen "Erste-Hilfe-Kurs" habe ich auch nicht vorgelegt.


Wie gesagt, in CZ erfolgte Gesundheitsprüfung und die Erste Hilfe war Bestandteil der Prüfungsfragen.

Zitat
Und da gleichzeitig die EU-Anforderung an den Wohnsitz in Polen oder Tschechien nicht erfuellt wurde - Mindestvoraussetzung ohne sonderliche Ueberpruefung ist mindestens eine deutsche Abmeldung und eine PL-/CZ-Anmeldung - waren "die im Osten" eben auch gar nicht zustaendig.


EuGH Urteil ..
Nicht einmal NL nimmt, trotz Erteilung nach umgesetzter EU Richtlinie, eine FE zurück, die entgegen der 185 Tage Regel erteilt wurde.

Zitat
Trotzdem berufen sich diese FS-Inhaber auf die volle Gueltigkeit ihrer Fuehrerscheine fuer ganz Europa. Warum eigentlich ?


Weil jeder, auch Staaten .., Gesetze benutzt, die im eigenen Interesse liegen - keine FE Anerkennung in D. vor Kapper.... Warum also nicht, wenn sich das passende, höherstehende Gesetz, findet ..
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Gast_Gast_Michael_*
Beitrag 10.03.2005, 17:43
Beitrag #667





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Eine wichtige frage ist mir aufgefallen
sind auf allen cz undpl-fs die deutsche oder die entsprechend andere adresse auf den führerscheinen?
Das könnten wir viell. klären, denn ich denke, die fs sind alle gleich.

Ausserdem, könnte es einen Unterschied geben, wenn die deutsche ODER die ausländische adresse auf dem fs ist?
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Gast_Gast_Michael_*
Beitrag 10.03.2005, 17:44
Beitrag #668





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ich habe eine cz-fs, auf der meine deutsche meldeadresse steht.
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Perplex
Beitrag 10.03.2005, 17:55
Beitrag #669


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@Gast_Michael,
auf meinen CZ-Führerschein steht „Berlin“ drauf, mein Geburtsort.


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Gast_Gast_Michael_*
Beitrag 10.03.2005, 18:00
Beitrag #670





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Zitat (Natrix20 @ 10.03.2005, 16:48)
Hallo,
also wenn jemand seine Heimatadresse auf einen ausländischen EU FS eintragen lässt ist das schon etwas dreist,grins.Gelinde gesagt sehr ungeschickt.

Aber was anderes, ich habe mal zwei Beiträge mit Denkansätzen reingestellt, die in der allgemeinen Diskussion untergegangen sind und man sich lieber in gegenseitigen Anschuldigungen verzettelt. Wir kennen alle die Verfahrensweise in Deutschland und wir alle wissen das bis zur Klärung des Sachlage ein EuGH Urteil herbei muss. Wichtiger wäre es mal die Fälle auszuloten wie es denn nun bei Wohnsitz ausserhalb der BRD mit einer MPU steht. Ich denke der ein oder andere hier im Board wird demnächst wieder mit einer MPU Auflage konfrontiert werden und wichtig wäre es, was man der FEB entgegenhalten kann. Es geht um Massnahmen die man dagegen ergreifen kann oder könnte. Das andere wissen wir alle schon seit mehreren 1000 Beiträgen hier.
Gegenseitige anmache hilft hier am wenigsten und langweillt auch die Leser,sorry.
Gruss Natrix

Aber ich habe dich unterbrochen, tschuldige.
deshalb noch einmal der beitrag
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Medusa
Beitrag 10.03.2005, 18:01
Beitrag #671


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Zitat (Gast_Michael @ 10.03.2005, 17:58)
wenn das nun der dritte fall ist, wo eine deutsche adresse auf der fe steht, nehme ich an, alles ok damit, oder?

Aus CZ Sicht ja. Somit wird die CZ die FE wegen dem Wohnsitz auch nicht einziehen können - selbst wenn sie das wollte. Der Wohnsitz war der CZ bekannt.
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Gast_Gast_Michael_*
Beitrag 10.03.2005, 18:09
Beitrag #672





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da stellt sich mir irgendwie die frage, ist die fe legal?

weil, wenn ich in d die fe mache, naja, keine ahnung was da drauf steht, aber müsste nicht zumindest der ort (z.b. cz) stehen, da dies ja ein anderes land ist, z.b. übernachtungsstadt
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Roland
Beitrag 10.03.2005, 18:40
Beitrag #673


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Also bei meinem CZ-FS steht zumindest bei Ausstellungsort "Prestice"
Der Wohnort ist klar in D.
Wenn CZ solche Angaben auf dem Schein macht gehe ich davon aus dass den Behörden das auch bewusst war und schon alles seine Richtigkeit haben wird. wavey.gif
Macht euch den Kopf nicht zuviel lightbulb.gif


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Rolrick
Beitrag 10.03.2005, 19:29
Beitrag #674


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Zitat (Floh @ 10.03.2005, 15:21)
Zitat (michael_mk @ 10.03.2005, 15:06)


Ein weiterer hat Post bekommen, weil beim Grenzübertritt seine Personalien aufgenommen wurden, und zum Schluss bleibt noch die Möglichkeit das die einschlägigen Fahrschulen auf Druck von außen, die Personalien rausgeben.

Vielleicht ist auch Dein Kumpel oder Deine Frau mal sauer auf Dich.

Es ist soooooo einfach  wink.gif

Der größte Lump in diesem Land das ist der Denunziant.


----------------------------------------------------


Jup, ich war das.

Es ging um das Schreiben.

Daraufhin hatte ich an meinem für mich zuständigen "Landesbeauftragten für Datenschutz" eine Beschwerde geschrieben. Dort antwortete man mir auch umgehend und stellte fest das der BGS eine Bundesbehörde ist und das der BGS "unter bestimmten Voraussetzungen" die Möglichkeit hat, eine Datenübermittlung vorzunehmen.
Jedenfalls will jetzt der Landesbeauftragte für Datenschutz eine Stellungsnahme von meiner FEB und informiert mich dann weiter.

Anfang dieser Woche kam dann auch ein Schreiben von meiner FEB, wo zum ersten mal hervorgeht was sie eigentlich wollten. (Wie gesagt zur "Erörterung" war ich nicht gewesen)

Im zweiten Schreiben heist es jetzt:

Insbesondere hat der Fachdienst Fahrerlaubniswesendamit versucht, Kontakt mit Ihnen aufzunehmen, um Ihnen die Sachlage bezüglich eines möglichen Erwerbs einer Fahrerlaubnis im ausland darzulegen.

Un weiter unten steht dann noch:

(Ich muss dazu sagen das ich eine Beschwerde an meine FEB schrieb.)

Soweit Sie mit Ihrem Schreiben hierzu erklären, dass Sie davon keinen Gebrauch machen möchten, haben wir dies zur Kenntnis genommen.

Da kann man mal sehen wie die dort einen Brief lesen.

Ich schrieb u.a.
Ich mache keine Angaben zur Sache und ich habe mir absolut nichts vorzuwerfen. NICHT weiter.

Im übrigen sieht die FEB keinen Verstoss gegen das Datenschutzgesetz.

War ja auch klar, die berühmten 3 F.

Mal sehen was noch von dem Landesbeauftragten für Datenschutz kommt, je nachdem werde ich dann noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter von meiner FEB schreiben.
Den Grund dafür muß ich mir noch überlegen.

Vieleicht weil die FEB Daten von mir, die unrechtmässig von dem BGS an meine FEB geschickt wurden und dort zur "Weiterverarbeitung" benutzt wurden.
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Kermit007
Beitrag 10.03.2005, 19:59
Beitrag #675


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Zitat (Floh @ 10.03.2005, 13:33)
Die Tschechen dürfen mit ihrer Pappe auch bei uns fahren.

ENDLICH mal ein weiser Spruch notworthy.gif

mit dem alles gesagt ist was zu sagen ist!!!!! clapping.gif
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Toto Cotunio
Beitrag 10.03.2005, 20:05
Beitrag #676


Neuling
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Hallo und Gruss ins Forum!
...diese folgenden Zeilen haben nichts mit der zur Zeit geführten Diskussion um MPU oder ähnlichen Dingen zu tun!Möchte aber keinen eigenen thread eröffnen...und ich glaube fest, ich bin hier richtig!
Kurz zur Geschichte...bin übers googeln hier im Forum gelandet..war so Anfang Oktober 04...habe viele Wochen diese Seiten im For. gelesen..und mich dann Anfang Dez 04 entschieden, den Schein in Pilsen zu machen..über Vermittler...der hieß, wie das Gegenteil von Tal...und ist irgendwie kein Guter...hat mich voll auflaufen lassen...habe dann tschech. Vermittlerin getroffen...feine Frau...und habe dann Mitte Dez. meine Prüfung, nach geleisteten Stunden,bestanden.
Anfang Jan.05 habe ich den Schein abgeholt...und freue mich wieder mobil zu sein!
Gut...was will der jetzt eigentlich,werdet ihr euch fragen!?
Einmal, möchte ich vor diesem ganzen Vermittler-Abschaum warnen...habe Erkenntnisse, daß es MPU-Gutachter gibt...die dann gleichzeitig als Vermittler tätig sind!!Darf ja leider keine Namen nennen...aber, der Name klingt wie Stahlschädel!!
Ich könnte Adresse von tschech.Kontakt nennen...mailt mir!
Nun zur Frage!Wo ist die Quelle für die Tatsache,das die Tschechen die 185-Tage Frist einhalten??Aussage Fahrschulen???Vermittler??
Bitte sag mir jemand mal, wo diese Info her kommt! whistling.gif
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Andreas
Beitrag 10.03.2005, 20:21
Beitrag #677


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@Gast_Michael

Letztmaliger Hinweis, nachdem du die bisherigen Hinweise von Admin @Matte offensichtlich ignoriert hast!!!
Dies ist ein Diskussionsforum und kein Chat. Ich möchte dich daher eindringlich bitten, vor dem Absenden deiner Beiträge den jeweiligen Inhalt zu überprüfen. Es mußte schon einmal ein Teil dieses Threades in die Schrottpresse verschoben werden, da er nur aus nichtssagenden Einzeilern bestand. Solche Beiträge sind im übrigen auch mit ein Grund, warum wir hier bereits den 5. Teil dieses Threades haben.

Wenn du dich unbedingt mit einigen Mitdiskutanten austauschen möchtest, dann kannst du dich gerne registrieren und dies über PM abwickeln.

Zukünftig werden belanglose Einzeiler konsequent und kommentarlos gelöscht!!!


Dies gilt natürlich auch für die anderen (Gäste). dry.gif


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Gast_Guest_*
Beitrag 10.03.2005, 20:22
Beitrag #678





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Also auf meinem FE steht mein Geburtsort und der Austellungsort von Tschechien, aber nicht der Wohnort bzw. nicht meine Adresse!


PS
und auf deutschen FE s steht auch niemals nicht die Meldeadresse!!
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Kermit007
Beitrag 10.03.2005, 21:08
Beitrag #679


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Mmmh, habe mich gerade gefragt: was geht denn so in Österreich ab, die haben doch auch etwas MPU-Ähnliches... Und siehe da: ich bin fündig geworden...

hier...

oder hier...

Das sind jeweils -relativ- aktuelle Kommentare von Automibilclubs, also durchaus kompetent. Um die 100 Ösi´s waren anscheinend nicht nur zum baden in PL oder CZ und die FE´s behalten ihre Gültigkeit. Auf MPU oder Nutzungsuntersagung wird in den Berichten gar nicht eingegangen. Das hilft uns zwar -im Moment- nicht weiter, ist aber doch ganz interessant und sollte zum grübeln anregen think.gif
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Lexus
Beitrag 10.03.2005, 21:40
Beitrag #680


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Zitat (Kermit007 @ 10.03.2005, 21:08)
Um die 100 Ösi´s waren anscheinend nicht nur zum baden in PL oder CZ und die FE´s behalten ihre Gültigkeit.

ach ja???

Schau dir mal deinen zweiten Link an:

Zitat
Wenn jemandem in Österreich der Führerschein entzogen wurde, könnte er sich seine Lenkberechtigung nun im Ausland holen. Außer die Führerschein-Behörde im Nachbarland erkundigt sich vorweg, ob der Betreffende schon einen Führerschein hat beziehungsweise ob er ihn mittlerweile wieder eingebüßt hat. Aber selbst wenn das nicht geschieht und das Dokument ausgestellt wird, besteht kein Grund zur Freude: "Die Entziehung der österreichischen Lenkberechtigung gilt auch für den neu erworbenen Auslands-Führerschein, er ist also praktisch wertlos", erläutert Zelenka.


--------------------
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Kermit007
Beitrag 10.03.2005, 21:45
Beitrag #681


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Zitat (Lexus @ 10.03.2005, 21:40)
Schau dir mal deinen zweiten Link an:

Zitat
Wenn jemandem in Österreich der Führerschein entzogen wurde, könnte er sich seine Lenkberechtigung nun im Ausland holen. Außer die Führerschein-Behörde im Nachbarland erkundigt sich vorweg, ob der Betreffende schon einen Führerschein hat beziehungsweise ob er ihn mittlerweile wieder eingebüßt hat. Aber selbst wenn das nicht geschieht und das Dokument ausgestellt wird, besteht kein Grund zur Freude: "Die Entziehung der österreichischen Lenkberechtigung gilt auch für den neu erworbenen Auslands-Führerschein, er ist also praktisch wertlos", erläutert Zelenka.

ja und? Das bezieht sich ja wohl auf jemanden, dem eine EU-FE während einer Sperrfrist ausgestellt wurde wavey.gif
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Gast_Gast_michael_*
Beitrag 10.03.2005, 22:32
Beitrag #682





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Zitat (Guest @ 10.03.2005, 20:22)
Also auf meinem FE steht mein Geburtsort und der Austellungsort von Tschechien, aber nicht der Wohnort bzw. nicht meine Adresse!


PS
und auf deutschen FE s steht auch niemals nicht die Meldeadresse!!

an gast und thommy

auf eueren fs steht euer geburtsort und nicht euer wohnort?
hmmm, auf meinem fs steht meine meldeadresse in d, aber nicht mein geburtsort

frage: stimmt da irgendetws nicht?
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Gast_Guest_*
Beitrag 10.03.2005, 23:41
Beitrag #683





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auf eueren fs steht euer geburtsort und nicht euer wohnort?
hmmm, auf meinem fs steht meine meldeadresse in d, aber nicht mein geburtsort

frage: stimmt da irgendetws nicht?



kann sein, das da bei dir was nicht stimmt shutup.gif
die komplette meldeadress steht da nicht, höchstenfalls nur der wohnort und der geburtsort müßte aber auf alle fälle drauf sein.Hast wohl nen gefälschten, wa? unsure.gif
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Rolrick
Beitrag 10.03.2005, 23:50
Beitrag #684


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Also mal Klartext:

Auf den FS-Karten sind14 Eintragungsfelder.

In 3. sollte der Geburtsort stehe.

In 8. sollte der Wohnort stehen.

und

In 4c. sollte der Ausstellungsort stehen.
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Perplex
Beitrag 11.03.2005, 07:55
Beitrag #685


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Auf meinem Führerschein stehen folgende Eintragungen:

CZ

ŘIDIČSKŶ PRÜKAZ
ČESKA REPUBLIKA
1. Nachname
2. Vorname
3. Geburtsdatum BERLIN
4a. 13.10.2004 4b. 12.10.2014
4c. Mag KARLOVY VARY
4d. Geburtsdatum/0000
5. EA XXXXXX
6. SPassphoto
7. meine Unterschrift
8. BERLIN, SPOLKOVÁ REPUBLIKA NĚMECKO
9. B


--------------------
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strichachtdoktor
Beitrag 11.03.2005, 07:59
Beitrag #686


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Guggst Du !(Quelle)
Seite 2 enthält
1.den Namen des Inhabers,
2.den Vornamen des Inhabers,
3.das Geburtsdatum und den Geburtsort des Inhabers,
4.die Bezeichnung der zuständigen Behörde, die den Führerschein ausstellt (mit Ort und Datum der Ausstellung und Dienstsiegel),
5.die Nummer des Führerscheins,
6.das Lichtbild des Inhabers,
7.die Unterschrift des Inhabers,
8.den Wohnort, den Wohnsitz oder die Postanschrift (nichtobligatorische Angabe).

Bezieht sich auf das Papiermuster - hat sich aber zum Plastikkartenmodell nicht geaendert, nur in Punkt 4:
4a.das Ausstellungsdatum
4b.?
4c.die ausstellende Behoerde
4d.die Registernummer der ausstellenden Behoerde

Weiter stehen auf der Karte:
9. die erteilten Fahrerlaubnis-Klassen/Kategorien
(auf der Vorderseite in Grossbuchstaben, auf der Rueckseite detailliert mit Bildchen) und
10. dem Pruefungsdatum
11. dem Gueltigkeitsdatum
12. Besonderheiten der Klassenvergabe
13. Bemerkung
14. (Nr. fehlt) - ist aber als Freiflaeche fuer organisatorische Eintraege vorgesehen

... z.B. den vermerk einer NU ... whistling.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 11.03.2005, 08:03
Beitrag #687


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... dann ist 4b. ja wohl das Ablaufdatum des Fuehrerscheines, wie bei Punkt 11. Die Karte von Thommy Bumm sollte also bis spaetestens zum 12.10.2014 verlaengert werden.


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Perplex
Beitrag 11.03.2005, 08:20
Beitrag #688


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Zitat (strichachtdoktor @ 11.03.2005, 07:59)
... z.B. den vermerk einer NU ... whistling.gif

Danke Joe, jetzt sind ich & alle Anderen schlauer!


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Perplex
Beitrag 11.03.2005, 08:27
Beitrag #689


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„SPOLKOVÁ REPUBLIKA NĚMECKO“ heißt dann:
„BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“


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Ziggy Stardust
Beitrag 11.03.2005, 08:30
Beitrag #690


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Zitat (Thommy Bumm @ 11.03.2005, 08:27)
„SPOLKOVÁ REPUBLIKA NĚMECKO“ heißt dann:
„BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“

„SPOLKOVÁ REPUBLIKA NĚMECKO“ heißt dann:
„BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“

Und was heißt dann Nemecka Demokraticka Republika?
KAnn hier jemand tschechisch?
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RA XDiver
Beitrag 11.03.2005, 08:34
Beitrag #691


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Ich würde mal auf "Deutsche Demokratische Republik" tippen. Wenn Du das auf Deinem FS stehen hast....... whistling.gif


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Ziggy Stardust
Beitrag 11.03.2005, 08:37
Beitrag #692


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Zitat (XDiver @ 11.03.2005, 08:34)
Ich würde mal auf "Deutsche Demokratische Republik" tippen. Wenn Du das auf Deinem FS stehen hast....... whistling.gif

Steht beim Geburtsort dabei beim Wohnort muß ich dich entteuschen da steht Pilsen
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RA XDiver
Beitrag 11.03.2005, 08:38
Beitrag #693


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Kommt das denn hin? Kommst Du aus dem Osten?

Auch wenn es natürlich etwas merkwürdig ist, als Geburtsland ein nicht mehr existentes anzugeben, so würde es zumindest die DDR erklären.


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Ziggy Stardust
Beitrag 11.03.2005, 08:40
Beitrag #694


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Zitat (XDiver @ 11.03.2005, 08:38)
Kommt das denn hin? Kommst Du aus dem Osten?

Auch wenn es natürlich etwas merkwürdig ist, als Geburtsland ein nicht mehr existentes anzugeben, so würde es zumindest die DDR erklären.

Wurde in der alten UDSSR die Bundesrepubik nicht auch mit GDR abgekürzt, oder täusch ich mich da? Wie war die Abkürzung der DDR?
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strichachtdoktor
Beitrag 11.03.2005, 08:42
Beitrag #695


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GDR
german democratic republic
=
DDR


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"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

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strichachtdoktor
Beitrag 11.03.2005, 08:44
Beitrag #696


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GER
germany
=
BRD


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RA XDiver
Beitrag 11.03.2005, 08:45
Beitrag #697


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War´s nicht bis 1990 FRG? Federal Republic of Germany?


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Ziggy Stardust
Beitrag 11.03.2005, 08:48
Beitrag #698


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Selbst wenn es ein Schreibfehler der Ausstellenden Behörde ist, kann man niemandem daraus einen Strick drehen. Ich hab auch schon deutsche EU-Scheine gesehen wo die Klasse CE eingetragen war ohne das die Person jemals eine Prüfung abgelegt hat!
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Gast_Floh_*
Beitrag 11.03.2005, 08:49
Beitrag #699





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Wie es der Doc schon schrieb, auf jedem CZ-Original Dokument steht Geburtsort und Meldeadresse, wahrscheinlich übernommen vom Personalausweis.

Frage mich warum das einige hier so verwundert, hat denn jemand einen CZ-Führerschein wo keine Deutsche Meldeadresse eingetragen ist ???


Finde das persönlich aber auch nicht schlimm, CZ hat die Führerscheine zum damaligen Zeitpunkt nach nationalem Recht ausgestellt, jeder Inhaber einer CZ-EU-FE hat alle Angaben die von ihm verlangt wurden gemacht, sowie alles weitere erbracht, was für die FE erforderlich war.

Insofern brauch D schon mal gar keine Versuche starten, von wegen Anzeigen wegen Betruges etc., das sollte selbst D kapiert haben.


Ansonsten stehe ich der Sache auch weiterhin gelassen gegenüber, mir ist es relativ egal ob D es gefällt oder nicht, mit welchen Kriterien die Tschechen Ihre Führerscheine ausstellen, bzw. ausgestellt haben.

Sollten die Führerscheine im nachhinein für ungültig erklärt werden, müssten auch gleichzeitig alle Führerscheine für ungültig erklärt werden, die die Tschechen selbst in diesem Zeitraum erworben haben, Ausnahme D klagt auf Nichteinhaltung der 185 Tage Regelung, aber das scheint selbst D als hoffnunglos anzusehen.
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Ziggy Stardust
Beitrag 11.03.2005, 08:50
Beitrag #700


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Zitat (Floh @ 11.03.2005, 08:49)
Wie es der Doc schon schrieb, auf jedem CZ-Original Dokument steht Geburtsort und Meldeadresse, wahrscheinlich übernommen vom Personalausweis.

Frage mich warum das einige hier so verwundert, hat denn jemand einen CZ-Führerschein wo keine Deutsche Meldeadresse eingetragen ist ???


Finde das persönlich aber auch nicht schlimm, CZ hat die Führerscheine zum damaligen Zeitpunkt nach nationalem Recht ausgestellt, jeder Inhaber einer CZ-EU-FE hat alle Angaben die von ihm verlangt wurden gemacht, sowie alles weitere erbracht, was für die FE erforderlich war.

Insofern brauch D schon mal gar keine Versuche starten, von wegen Anzeigen wegen Betruges etc., das sollte selbst D kapiert haben.


Ansonsten stehe ich der Sache auch weiterhin gelassen gegenüber, mir ist es relativ egal ob D es gefällt oder nicht, mit welchen Kriterien die Tschechen Ihre Führerscheine ausstellen, bzw. ausgestellt haben.

Sollten die Führerscheine im nachhinein für ungültig erklärt werden, müssten auch gleichzeitig alle Führerscheine für ungültig erklärt werden, die die Tschechen selbst in diesem Zeitraum erworben haben, Ausnahme D klagt auf Nichteinhaltung der 185 Tage Regelung, aber das scheint selbst D als hoffnunglos anzusehen.

Bei mir ist die CZ-Meldeadresse eingetragen!
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