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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 5), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Gast_Gast_Michael_*
Beitrag 16.03.2005, 15:05
Beitrag #901





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Zitat (Andreas @ 16.03.2005, 14:32)
Zitat (Gast_Michael @ 16.03.2005, 14:24)
wenn ich zur mpu müsste und habe nachweislich kein geld, teile das der fs-stelle mit.
sie schließt dann auf nichteignung und ich sage, bitte löst es anders...

So einfach ist es nun aber auch nicht, du solltest das Urteil schon genau lesen. Im übrigen hat das VGH die Beschwerde des Antragstellers mit dem von dir zitierten Beschluß zurückgewiesen.

Auch das stimmt.
Gleichzeitig hat das Gericht aber gesagt, dass bei dem finanziellen... die nichteignung aus diesem grund nicht rechtens ist, vielmehr muss die feb noch einmal alle register ziehen... das könnte u.U. dauern
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Medusa
Beitrag 16.03.2005, 16:34
Beitrag #902


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Was passiert, wenn während der Zeit, wo eine NU wg. Klage dagegen nicht rechtkräftig ist, die 15 Jahre Tilgungsfrist ablaufen?
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Lexus
Beitrag 16.03.2005, 21:25
Beitrag #903


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Zitat (strichachtdoktor @ 16.03.2005, 09:47)
Die MPU in Deutschland kann man auch nicht mal eben "probieren", denn dazu bedarf es eines Antrags auf Fuehrerschein - alles andere wird ebenfalls nicht anerkannt. Und bei diesem Antrag schon setzt man sich der Gefahr einer NU aus, wenn man bei der Wahrheit bleibt.

Weshalb wird dieser meiner Meinung nach verkehrte Hinweis immer wieder gegeben???

Ich habe schon mehrfach hier geschrieben, daß ich denke, daß man eine MPU zu jeder Zeit auch ohne Antrag absolvieren kann. Ich bringe hier mal ein ganz frisches Zitat von Himmelreich, immerhin einem der anerkannten Experten für Führerscheinfragen in Deutschland.

Zur Zulässigkeit einer amtlichen MPU schon während des laufenden Strafverfahrens - mit dem Ziel, die Entziehung der Fahrerlaubnis gänzlich zu vermeiden - äußert sich Himmelreich in DAR 2005, 131 wie folgt:

Zitat
"Eine Verkürzung, Abkürzung oder Aufhebung der straf-rechtlichen Sperre kommt in den beiden folgenden Alternativfällen in Betracht,

wenn einerseits – wie oben ausgeführt –

1. „sich Grund zu der Annahme (ergibt), dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist” (so genauer Gesetzeswortlaut des § 69 a Abs. 7 Satz 1 StGB !), das Gericht also Zweifel an dem weiteren Vorliegen der „Ungeeignetheit” hat,

2. aber andererseits auch dann, wenn der Betroffene selbst – darüber hinaus (was er aber im Strafrecht nicht unbedingt muss) – seine Wiedereignung positiv nachweist.

Im ersten Fall trifft anschließend die Fahrerlaubnis-Behörde (nur etwas früher) eine Entscheidung über die (Wie-der-) Eignung. Auch im zweiten Fall wird die Verkehrssicherheit auf Grund der nunmehr wieder vorhandenen, und zwar nun sogar früher vorliegenden (Wieder-) Eignung nicht nachteilig berührt. Beispielsweise kann der Beschuldigte (noch während des Strafverfahrens) bzw. der bereits Verurteilte durch eine absolvierte zusätzliche Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) mit Hilfe einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) durch das positive Endergebnis dieser Untersuchung nachweisen dass seine Wiedereignung schon vor einer möglichen Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde während des Strafverfahrens vorliegt."


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Medusa
Beitrag 16.03.2005, 21:59
Beitrag #904


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Zitat (strichachtdoktor @ 16.03.2005, 09:47)
Die MPU in Deutschland kann man auch nicht mal eben "probieren", denn dazu bedarf es eines Antrags auf Fuehrerschein - alles andere wird ebenfalls nicht anerkannt.

Eine MPU ohne FE Antrag soll auch im Rahmen einer Zusicherung möglich sein ..
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Lexus
Beitrag 16.03.2005, 22:06
Beitrag #905


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na also, dann können wir ja davon ausgehen, daß diese falsche Ansicht hier nicht mehr länger vertreten wird ...


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Perplex
Beitrag 17.03.2005, 00:24
Beitrag #906


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Zitat (strichachtdoktor @ 16.03.2005, 09:47)
Zitat (Thommy Bumm @ 15.03.2005, 17:52)
Du mußt die Nichteignung irgentwie aus deiner Akte bekommen!

@ Thommy Bumm
Genau das ist ein Problem, selbst wenn man wollte.

Zumindest eine oesterreichische MPU erkennen die Deutschen nicht an (ist zwar nicht EU: Die Schweizer MPU natuerlich auch nicht!). Und die anderen Laender haben (noch) keine MPU.

Stimmt, aber es gibt in jedem Land Psychologen. OK, mal umgekehrtes Beispiel:

Angenommen ich hätte eine Nutzungsuntersagung wegen Nichteignung in Österreich & wohne jetzt in Berlin. Dann würde ich zu meiner zuständigen Führerscheinstelle gehen & dort einen Antrag auf Ausräumung der Eignungszweifel in Österreich stellen. Die fordern meine Akte aus Österreich an & bestimmen dann nach eignem Ermessen die weiteren Maßnahmen. Ich wähle eine Begutachtungsstelle & die bekommen dann von der deutschen Führerscheinstelle meine österreichische Akte. Dort können dann die Eignungszweifel ausgeräumt werden. Die Begutachtungsstelle schickt meine Akte wieder zur Führerscheinstelle & mir das Gutachten. Die Führerscheinstelle bekommt dann mein positives Gutachten von mir. Die bescheinigen mir, dass ich wieder geeignet bin & machen eine Mitteilung in meine österreichische Akte. Die Akte ist ein amtliches Dokument.

Danach stelle ich in Österreich einen Antrag auf Aufhebung der Nutzungsuntersagung für meinen EU-Führerschein. Die fordern aus Deutschland meine österreichische Akte an.

Jetzt zeigt mir mal den Richter, der jetzt noch einen Sofortvollzug für gerechtfertigt hält!
Stellt euch das ganze noch umgekehrt vor & Ihr habt die Lösung!


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strichachtdoktor
Beitrag 17.03.2005, 01:19
Beitrag #907


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Denke nicht, dass wir davon ausgehen koennen, dass ich meine Meinung hier nicht weiter vertrete und denke auch nicht, dass diese Ansicht falsch ist. whistling.gif

Nichts gegen Himmelreich. Darum geht es auch nicht unbedingt ...

Aber erstens fragt die MPU-Stelle schon von sich aus, wo denn die Anforderung und die Akte der FEB sei und zweitens kommt es auf die Fragestellung der FEB an. Es geht ja nicht nur um irgendeine MPU, sondern um ein Gutachten zu einer besonderen Fragestellung.

Zudem ist das Verfahren der "freiwilligen" MPU recht kompliziert und hat imho keine Vorteile, ausser vielleicht, dass der Betroffene sich nicht "so gezwungen" fuehlt.

Erst sollte mal ein Anwalt die Akte der FEB einsehen, bzw. eine komplette Kopie fordern, und auf Korrektheit ueberpruefen. (Machst Du das umsonst, Lexus ? Wenn "nein", liegt Deine Gebuehr dafuer inkl. Kopien unter der Gebuehr fuer einen Antrag auf eine FE ? Wenn "nein", wo liegt denn der Vorteil ? Den Antrag auf Erteilung kann ich jederzeit ohne naehere Begruendung zurueckziehen, eine negative MPU muss ich nicht vorlegen ...)

Dann muss man die Akte bzw. die Kopie der Akte mit allen Urteilen etc. bei der MPU-Stelle einreichen - soll schon vorgekommen sein, dass die MPU-Stelle sich daraufhin mit der FEB in Verbindung gesetzt hat. Was das Ganze nicht erleichert: Die FEB fuehlt sich uebergangen. Und sie muss das erstellte Gutachten nicht anerkennen - kann also gut sein, dass das Geld umsonst ausgegeben war. So gesehen bekaeme der Teil-Satz von Himmelreich "...durch eine absolvierte zusätzliche Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU)" eine neue Bedeutung ... huh.gif

Im schlimmsten Fall kann einem Betroffenen dieser eher ungewoehnliche Weg per se negativ ausgelegt werden, da er sich nicht an den "korrekten Weg" haelt. Der Verdacht, man habe etwas zu verbergen liegt nahe. (Wir brauchen uns doch nicht wirklich ueber das "natuerliche Misstrauen" von Behoerden zu unterhalten, oder ?!) Jedenfalls liegt in der mehrarbeit fuer die Behoerde ein Risiko, welches nicht zu unterschaetzen ist ...

Nur, wenn man z.B. einen EU-FS in der Tasche hat und die MPU wider Erwarten negativ ausfaellt und die MPU-Stelle und die FEB sich nicht irgendwie kurzgeschlossen haben, dann haette der Weg den Vorteil, dass die FEB nichtmal vermuten duerfte, dass ein negatives Gutachten nicht vorgelegt wurde.

Fuer den Fall eines positiven Gutachtens sehe ich mehr Nachteile durch die Uebergehung der FEB. Dabei kommt es bei dem Weg eher auf gegenseitiges Wohlwollen an, man will sich als Betroffener eben nicht in eine "Justizmuehlensituation" begeben, in der man sein Recht zur Not einklagen muss ...

Also sagte ich:
Zitat
Die MPU in Deutschland kann man auch nicht mal eben "probieren", denn dazu bedarf es eines Antrags auf Fuehrerschein - alles andere wird ebenfalls nicht anerkannt. Und bei diesem Antrag schon setzt man sich der Gefahr einer NU aus, wenn man bei der Wahrheit bleibt.

Wobei das "kann" und das "mal eben" nicht unbedingt eine Einschraenkung der rechtlichen Moeglichkeiten aufzeigen sollte, sondern ein Hinweis auf die a.) hoeheren Kosten war und b.) auf den Antrag sein sollte, wegen der besonderen Fragestellung der FEB, die u.U., im Rahmen einer Aktenanalyse mit anschliessender Beantwortung aller moeglichen sich daraus ergebenen Fragen, mit der Vielzahl der Antworten deutlich ueber das Ziel hinausschiessen koennte.

Ebenfalls korrekt sehe ich den zweiten Satz: Wird - nach einer positiven "freiwilligen" MPU, deren grundsaetzliche rechtliche Moeglichkeit ich ja nicht gaenzlich ausschliessen will aber anzweifle - ein Antrag auf Erteilung einer deutschen FE oder ein Antrag auf Umschreibung einer EU-FE in eine deutsche FE im Rahmen einer Erweiterung zu einer zusaetzlichen Klasse gestellt, so setzt man sich der Gefahr aus, dass die FEB ein bereits gemachtes Gutachten nicht anerkennt. Gruende dafuer gibt es. Z.B.: Fragestellung der FEB nicht ausreichend erraten und damit nicht ausreichend beantwortet. Oder: Das bei der MPU-Stelle vorgelegte Fuehrungszeugnis entsprach nicht den Anforderungen, weil es kein behoerdliches FZ war. Oder die KBA-Auskunft war moeglicherweise unvollstaendig etc. Ergo: Zeitverlust und unnoetige Kosten ...

Hat man dann auch noch korrekterweise den auslaendischen Fuehrerschein vollstaendig angegeben, so droht unter Umstaenden eine sofortige NU, wenn man nicht bereit waere, sein bisheriges Tun als "netten Versuch" abkanzeln zu lassen und ein neues Gutachten beizubringen ...


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Perplex
Beitrag 17.03.2005, 02:00
Beitrag #908


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@ Gast_Michael,
ich habe mir den Beschluss durchgelesen.
Man könnte auch so argumentiere: Wer arbeitslos ist & 2 PKW besitzt, der kann auch die MPU bezahlen.


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Gast_Gast_Michael_*
Beitrag 17.03.2005, 10:10
Beitrag #909





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Zitat (Thommy Bumm @ 17.03.2005, 02:00)
@ Gast_Michael,
ich habe mir den Beschluss durchgelesen.
Man könnte auch so argumentiere: Wer arbeitslos ist & 2 PKW besitzt, der kann auch die MPU bezahlen.

natürlich kommt es immer auf den einzelfall an!
aber die möglichkeit besteht...
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Perplex
Beitrag 17.03.2005, 10:23
Beitrag #910


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Zitat (strichachtdoktor @ 16.03.2005, 09:47)
Zumindest eine oesterreichische MPU erkennen die Deutschen nicht an (ist zwar nicht EU: Die Schweizer MPU natuerlich auch nicht!). Und die anderen Laender haben (noch) keine MPU.

Ist doch egal ob MPU oder österreichische Verkehrspsychologische Untersuchung.
Die deutschen Behörden erkennen keine allgemeine Verkehrspsychologische Untersuchung oder MPU an. Das ist richtig. Die erkennen nur eine auf die individuellen Problemstellungen gerichtete positive Verkehrspsychologische Untersuchung oder MPU an.
Der Weg kann nur über die Akte führen!!!
Es gibt kein Gesetz das nur eine deutsche Begutachtungsstelle vorschreibt.
Wie, in welcher Form & ob überhaupt begutachtet wird bestimmt grundsätzlich immer die zuständige Fahrerlaubnisbehörde (es sind alles nur “kann“-Vorschriften). Wenn die Eignung festgestellt & von der zuständige Fahrerlaubnisstelle anerkannt wurde, dann kann die Eignung von einer anderen Behörde nicht mehr angezweifelt werden ohne einen neuen verkehrsrechtlichen Verstoß. Es geht dann nicht mehr um Anerkennung einer amtlichen Entscheidung. Die Entscheidung der einen Behörde muss von der anderen Behörde anerkannt werden. Wenn der Beweis sich in der Akte befindet, dann muss erst ein Gegenbeweis her. Es reicht nicht aus sich nur darauf zu berufen, dass es keine anerkannte Begutachtungsstelle war.
Bindend ist alleine die souveräne Entscheidung der anderen Fahrerlaubnisbehörde.
Und die kann sich auch im Ausland befinden.

Die Nichtanerkennung einer gültigen EU-Fahrerlaubnis wegen Nichteignung ist sehr umstritten. Was soll ein Richter sagen? Auf der einen Seite das EU-Recht & den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung, & auf der anderen Seite die nach wie vor nicht widerlegten Zweifel, die in der Akte festgehalten wurden & die offensichtliche Gefahr für die Allgemeinheit.

Man muss den Richter auch verstehen. Er muss die Verantwortung für seine Entscheidung übernehmen. Gefahr für Leib & Leben ist immer höher zu bewerten wie ein höchst richterliches Urteil. Zumindest sehen es einige Richter so. Angenommen ein Mensch wird tot gefahren nur weil eine Nutzungsuntersagung nicht ausgesprochen wurde, dann ist der Aufschrei in der Öffentlichkeit groß.

Es geht um Verantwortung! Jeder Entscheidungsträger möchte nach besten Wissen & Gewissen Entscheidungen treffen. Wenn dann etwas schief geht, kann man ihnen später wenigstens nichts vorwerfen.

Wer das so verstanden hat, der hat es dann später auch leichter bei der MPU zu bestehen.

MfG Thommy Bumm


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Gast_Gast_Michael_*
Beitrag 17.03.2005, 10:37
Beitrag #911





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was thommy da schreibt, geht doch auf eine idee vor einigen tagen zurück.
man begründet seinen wohnsitz im ausland und beantragt dann eine wiedererteilung im eu-ausland. (der deutschen fahrerlaubniss)
dann könnte mann einen eu-fs bekommen, den d nicht mehr anzweifeln darf.
leider habe ich das noch nicht ausprobieren können, aber ich arbeite daran...
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Gast_Gast_Michael_*
Beitrag 17.03.2005, 10:43
Beitrag #912





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eine frage hätte ich noch. ist es richtig, dass d nur wohnsitze im ausland anerkennt, die sich nicht im hotel befinden? respektive muss man in einer richtigen wohnung wohnen oder?
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Perplex
Beitrag 17.03.2005, 12:43
Beitrag #913


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Schnellmerker!!!


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strichachtdoktor
Beitrag 17.03.2005, 14:06
Beitrag #914


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Zitat
ist es richtig, dass d nur wohnsitze im ausland anerkennt, die sich nicht im hotel befinden?


Ich denke nicht, dass das in Deutschland von Belang ist.

Allerdings ist das im Ausland u.U. problematisch. Denn eine "polizeiliche Hotelanmeldung", zu der Hoteliers in aller Regel weltweit verpflichtet sind, begruendet keinen Wohnsitz im Sinne eines Meldegesetzes. Ohne Einschaltung der zustaendigen Behoerde ist diese "kleine" automatische Hotelanmeldung mit den Daten des Anmeldebogens im Hotel lediglich der Nachweis dafuer, dass der Herr/die Frau XY als Gast/Tourist in der Stadt ist.

Erst die eigenstaendige Anmeldung des Betroffenen durch Vorsprechen bei der zustaendigen Behoerde - mit dem Nachweis der Art des Wohnverhaeltnisses seitens des Hoteliers, z.B. befristeter Mietvertrag etc. - kann einen Wohnsitz begruenden. So jedenfalls von mir beobachtet in Italien, Frankreich, den Niederlanden, Polen, Deutschland, Tunesien und der Tuerkei.


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Lexus
Beitrag 17.03.2005, 15:07
Beitrag #915


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Im Hinblick auf die Zweifel, ob es bereits einen Beschluß des Verwaltungsgerichts Berlin zur sofortigen Vollziehung der Nutzungsuntersagung gibt:

Ich habe heute mit dem Vorsitzenden der für Führerscheinsachen zuständigen IV. Kammer des VG Berlin gesprochen. Er meinte, es sei in Berlin noch kein Beschluß zu dieser Frage ergangen; diese Auskunft betraf auch die Kammern XI und XX, die je nach Buchstaben auch für Führerscheinsachen zuständig sind. Wenn es in dieser Frage einen Beschluß gäbe, dann wäre ihm dies bekannt, man gehe schließlich "zusammen Mittag essen."


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RA XDiver
Beitrag 17.03.2005, 15:07
Beitrag #916


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Warum habe ich mit diesem Ergebnis nur gerechnet..... whistling.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 17.03.2005, 15:09
Beitrag #917


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Ja, warum ?


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Lexus
Beitrag 17.03.2005, 16:02
Beitrag #918


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Noch eine Ergänzung zur NU:

Die für den Ausspruch von Nutzungsuntersagungen zuständige Sachgebietsleiterin meint, daß nicht so sehr viele NU's ausgesprochen wurden, einige 100 vielleicht. Aber sie seien bisher noch nicht mit einem negativen Beschluß des VG konfrontiert worden. Offenbar werde nahezu nie ein Eilantrag gestellt. Ihr sei jedenfalls auch noch keine Eilentscheidung des VG Berlin bekannt.


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Gast_Floh_*
Beitrag 17.03.2005, 16:09
Beitrag #919





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Zitat (XDiver @ 17.03.2005, 15:07)
Warum habe ich mit diesem Ergebnis nur gerechnet..... whistling.gif

warum denn ???

verstehe Deine Anmerkung auch nicht wirklich, das hört sich doch gut an was Lexus geschrieben hat, zumindest für alle EU-Führerscheininhaber.
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Lexus
Beitrag 17.03.2005, 16:24
Beitrag #920


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nein, da mißverstehst du was: Irgendjemand hat mal geschrieben, daß sein Anwalt in einem seiner profunden Schriftsätze behauptet hat, daß aus der "Bundeshaupstadt" ein Beschluß vorläge, der den VG's München und Bayreuth widerspreche. Er hat aber kein Aktenzeichen genannt, so daß sich das nur mit Nachforschen überprüfen lässt.

Wenn es nun diesen behaupteten Beschluß nicht gibt, dann heißt das, da es noch kein einziges VG gibt, das den VG's Bayreuht und München widersprochen haben könnte.


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RA XDiver
Beitrag 17.03.2005, 16:26
Beitrag #921


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Dann muss ich wohl mal erläutern:

Die Anspielungen auf das angebliche Urteil / den Beschluss aus Berlin waren so wage, dass ich mit einem solchen Ergebnis gerechnet habe. Sollte der entsprechende Autor des Schreibens, aus dem dieses Zitat stammt, tatsächlich so argumentiert haben, kann ich mir ausrechnen, auf wieviel Begeisterung der Rest des Briefes beim Empfänger stößt.


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Gast_Floh_*
Beitrag 17.03.2005, 16:56
Beitrag #922





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Achso jetzt habe ich es auch verstanden, danke euch beiden.

dann ist es wohl doch nicht so positiv.
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Perplex
Beitrag 17.03.2005, 18:18
Beitrag #923


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Zitat (Floh @ 17.03.2005, 16:09)
Verstehe Deine Anmerkung auch nicht wirklich, das hört sich doch gut an was Lexus geschrieben hat, zumindest für alle EU-Führerscheininhaber.

Was bedeutet das jetzt für mich, wenn ich bis zum 22.April keine positive MPU abliefere? An dem Datum läuft nämlich meine 2 Monatsfrist für die Abgabe der MPU beim Berliner Führerscheinamt ab. Die wollen mir nach mündlicher Information danach auf alle Fälle eine Nutzungsuntersagung aussprechen.

Dürfen sie das Rechtsgültig oder dauert es danach noch Monate bis ein Berliner Gericht eine Entscheidung trifft?

Währe ich dann der Erste?


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Lexus
Beitrag 17.03.2005, 19:00
Beitrag #924


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Wochenlang wird es nicht dauern, sondern es handelt sich um ein Eilverfahren. Die Berliner Richter werden sich die beiden bekannten Beschlüsse angucken und überlegen, ob sie das auch so sehen oder nicht. Vorausssetzung ist, daß du überhaupt einen entsprechenden Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellst.

Ich schätze, daß das Eilverfahren nicht länger als zwei Wochen dauert.


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Lexus
Beitrag 17.03.2005, 19:13
Beitrag #925


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Zur Skizzierung des Verfahrensgangs: Die Behörde erläßt eine Verfügung mit der Nutzungsuntersagung. Dies ist ein Verwaltungsakt, gegen den du Widerspruch einlegen kannst. An sich hätte so ein Widerspruch die sog. aufschiebende Wirkung, d. h. solange noch der Widerspruch oder ein späteres weiteres Rechtsmittel anhängig sind, wäre die NU noch nicht bestandskräftig und brauchte nicht befolgt zu werden.

Um das zu verhindern, weil du ja nach Auffassung der Behörde eine Gefahr für die Allgemeinheit bist, wird in manchen Fällen schon vom Gesetz und in anderen Fällen eben durch die Behörde (quasi in einem zweiten Verwaltungsakt) die sofortige Vollziehung der NU angeordnet. Wird nur Widerspruch eingelegt und gegen diese Anordnung der sofortigen Vollziehung nichts unternommen, dann ist die NU bereits während des schwebenden Verfahrens wirksam.

Wird aber ein Antrag beim Verwaltungsgericht auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt, dann kann das Gericht abwägen, ob es beim Normalfall bleiben soll, daß deine Rechtsmittel erst mal die sofortige Anwendung der NU verhindern, oder ob sie bei einer Abwägung deiner Interessen mit den öffentlichen Interessen an der Sicherheit des Straßenverkehrs die Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Verwaltungsbehörde bestätigen. Um eine solche Entscheidung ging es bei VG München und Bayreuth.

Dein eingelegter Widerspruch, der übrigens Voraussetzung für einen Eilantrag beim VG ist, bleibt inzwischen in Bearbeitung bis ein Widerspruchsbescheid erlassen ist.

Gegen diesen kannst du, wenn er deinem Widerspruch nicht stattgibt, dann Klage beim VG erheben. Da ist die Prozeßdauer normalerweise zur Zeit beim VG Berlin ca. drei Jahre, bis es überhaupt zum ersten Termin kommt.

Hatte das VG die aufschiebende Wirkung deines Widerspruchs wiederhergestellt, dann macht das ja nichts, du kannst ja die ganze Zeit fahren. Hat das VG das jedoch abgelehnt, dann wäre es während der gesamten Widerspruchs- und Prozeßdauer strafbar, wenn du mit dem EU-Führerschein am Straßenverkehr teilnimmst.

Wenn dann über die Klage entschieden ist, kann noch die Berufung gegen das VG-Urteil zugelassen werden. Wird ein Berufungsverfahren durchgeführt, kannst evtl. auch noch ein Revisionsverfahren zum Bundesverwaltungsgericht folgen.

Nach der Aussschöpfung des Rechtswegs ist noch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht gegeben, da es hier um die grundgesetzmäßige Anwendung von Bundesrecht geht. Und schließlich kann ja auch noch der EuGH angerufen werden.


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Perplex
Beitrag 17.03.2005, 19:24
Beitrag #926


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Oh Gott, wenn ich da nur einen klitzekleinen Fehler mach, dann bin ich amgekniffen.
Dann doch lieber die MPU!!! giveup.gif


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Gast_herzbi_*
Beitrag 17.03.2005, 20:00
Beitrag #927





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naja ich fahr seit einem jahr ohne kontrolle ...
und ich werde so weiter machen bis die 3 F Linie raus is...
dann schreib ich ihn um in ein Deutschen whistling.gif
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gerri
Beitrag 17.03.2005, 20:43
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lexus


naja lexus,wenn du so gute kontakte zu den berliner behörden hast,dann weiss ich nicht worüber ich mich am dienstag morgen mit meinem führerschein-sachbearbeiter gesprochen hab..komisch der wusste auch von dem fall und wo ich wohne liegt 500 km von berlin weg..aber nichts für ungut...


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Andreas
Beitrag 17.03.2005, 20:47
Beitrag #929


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Der zuständige Richter des Verwaltungsgerichtes in Berlin weiß nichts von einem entsprechenden Urteil, aber angeblich hat ein Mitarbeiter einer FS-Stelle die 500 km von Berlin entfernt ist den totalen Überblick? Komisch, komisch.... dry.gif

P. S. Kennst du die Website von Lexus?? whistling.gif


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gerri
Beitrag 17.03.2005, 20:57
Beitrag #930


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ich habe die web seite gesehen..ich kann euch leider nur teilweise den beweis bringen das es den fall in berlin gibt...auf das schreiben meines anwaltes kam ein schreiben von der führerscheinstelle zurück..das werde ich jetzt jemanden vorlesen den ihr alle kennt und auch wohl glauben schenken werdet. und der wird mir das bestätigen.. ok.. soviel zum thema,komisch komisch..


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GSX-R
Beitrag 17.03.2005, 21:01
Beitrag #931


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Papier ist geduldig. Soweit ich weiss steht ein Aktenzeichen, und damit eine Nachprüfbarkeit, nach wie vor aus.


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Perplex
Beitrag 17.03.2005, 21:04
Beitrag #932


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Zitat (herzbi @ 17.03.2005, 20:00)
naja ich fahr seit einem jahr ohne kontrolle ...
und ich werde so weiter machen bis die 3 F Linie raus is...
dann schreib ich ihn um in ein Deutschen whistling.gif

Was bitteschön ist eine 3 F Linie?

Warum willst Du Deinen EU-Führerschein in einen Deutschen umschreiben?
Wenn keine Eintragungen mehr vorliegen, dann gibt es auch keine Probleme. Ein ausländischer EU-Führerschein ist aber etwas sicherer vor Verlust. Nach einer Sperre bekommst Du ihn erst einmal zurück.

MfG Thommy Bumm


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GSX-R
Beitrag 17.03.2005, 21:11
Beitrag #933


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Zitat (Thommy Bumm @ 17.03.2005, 21:04)
Was bitteschön ist eine 3 F Linie?

Die dritte Führerscheinrichtlinie


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Andreas
Beitrag 17.03.2005, 21:13
Beitrag #934


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Zitat (gerri @ 17.03.2005, 20:57)
das werde ich jetzt jemanden vorlesen den ihr alle kennt und auch wohl glauben schenken werdet. und der wird mir das bestätigen.. ok.. soviel zum thema,komisch komisch..

Sorry Gerri, aber selbst wenn du das Schreiben dem Papst vorliest, es zählt schlicht und ergreifend nur ein Datum und das Aktenzeichen der Entscheidung. Wenn du (oder dein Anwalt) dies nicht liefern kannst, dann ist diese Behauptung nichts weiter als ein ganz dubioses Gerücht.


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Andreas
Beitrag 17.03.2005, 21:15
Beitrag #935


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Zitat (GSX-R @ 17.03.2005, 21:11)
Zitat (Thommy Bumm @ 17.03.2005, 21:04)

Was bitteschön ist eine 3 F Linie?

Die dritte Führerscheinrichtlinie

Wenn sich da @herzibi nicht ganz heftig täuscht. Nach der geplanten 3. FS-Richtlinie dürfte es für die Inhaber von EU-FS noch um einiges schwieriger werden. wink.gif


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Perplex
Beitrag 17.03.2005, 21:19
Beitrag #936


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Zitat (GSX-R @ 17.03.2005, 21:11)
Die dritte Führerscheinrichtlinie

Au, das kann dauern…
…und die MPU werden wir bestimmt auch nicht wieder los.


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gerri
Beitrag 17.03.2005, 21:20
Beitrag #937


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andreas,wartet einfach ab.. ich kann doch nichts dafür das da kein aktenzeichen steht. der fs-sachbearbeiter wusste bescheit,ich erzähle euch hier kein mist.. es gibt den fall in berlin.. und ich habe gerade schon telefoniert!!!! und der wird sich melden..


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Perplex
Beitrag 17.03.2005, 21:24
Beitrag #938


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Zitat (Andreas @ 17.03.2005, 21:15)
Wenn sich da @herzibi nicht ganz heftig täuscht. Nach der geplanten 3. FS-Richtlinie dürfte es für die Inhaber von EU-FS noch um einiges schwieriger werden.  wink.gif

Aber nur wenn was vorliegt!


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GSX-R
Beitrag 17.03.2005, 21:24
Beitrag #939


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Zitat (Andreas @ 17.03.2005, 21:15)
Zitat (GSX-R @ 17.03.2005, 21:11)
Zitat (Thommy Bumm @ 17.03.2005, 21:04)

Was bitteschön ist eine 3 F Linie?

Die dritte Führerscheinrichtlinie

Wenn sich da @herzibi nicht ganz heftig täuscht. Nach der geplanten 3. FS-Richtlinie dürfte es für die Inhaber von EU-FS noch um einiges schwieriger werden. wink.gif

War keine Wertung, nur die Antwort auf Thommy Bumm´s Frage wink.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 17.03.2005, 23:16
Beitrag #940


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Leider, leider, leider ...

... habe ich auch kein Aktenzeichen.

Aber die Umstaende des Vortrags lassen mich zumindest stark annehmen, dass es einen Beschluss des VG Berlin tatsaechlich gibt.

Und obwohl in beiden Schreiben, also RA Dr.S. an VG Muenster und FEB sowie FEB an VG Muenster und RA Dr.S., ueber das Urteil gesprochen wird, wurde ein Aktenzeichen nicht genannt. Waehrend Dr. S. den Beschluss quasi nur angekratzt hatte, ist die FEB naeher darauf eingegangen, warum sie im vorliegenden Fall eine Beachtung des Beschlusses nicht fuer notwendig erachtet.

Im Gegensatz zum Klaeger in der Sache, welche am VG Muenster anhaengig ist und deren Beschluss in Baelde erwartet wird, war bei dem Klaeger in der Sache vor dem VG Berlin unklar, ob die Vorgeschichte ueberhaupt ueberprueft wurde und zudem lag die Angelegenheit, auf welche sich die Nutzungsuntersagung bezog bereits mehr als 10 Jahre zurueck. Aus hauptsaechlich diesen beiden Gruenden wurde vom Sofortvollzug abgesehen. So geht es, wie gesagt, aus einem Schreiben hervor, welche die involvierte FEB an das VG Muenster geschickt hat.

Das steht in Gegensatz zur Sache von Gerri, denn da ist klar, dass die Hollaender nicht geprueft haben und die Angelegenheit, aus welcher sich (lt. FEB)Anhaltspunkte fuer eine Ungeeignetheit ableiten lassen, liegt eben deutlich weniger als 10 Jahre zurueck.

Nur weil bisher keiner ein Aktenzeichen kennt, muss man es nicht gleich als Geruecht verteufeln. Das AZ taucht schon noch auf ...

wavey.gif Joe


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Levent
Beitrag 18.03.2005, 00:07
Beitrag #941


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Hallo alle zusammen

Ich würde mal gerne wissen wie das wäre, wenn ich mich da wo mein aktueller Wohnsitz ist , mich einfach ummelde in eine andere Stadt und dort einen neuen antrag auf wiedererteilung stelle.

Könnte es sein das der andere vom STVA eventuell eine andere entscheidung trifft , so das ich nicht mehr zur MPU muss ! ! !

Es wäre doch eine möglichkeit , oder nicht ?


MfG Levent


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RA XDiver
Beitrag 18.03.2005, 00:15
Beitrag #942


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Zitat
Es wäre doch eine möglichkeit , oder nicht ?


Da in Deinem Fall die MPU eine Ermessensentscheidung darstellt, besteht theoretisch die Möglichkeit.

Allerdings lässt sich die neue Behörde natürlich Deine FE-Akte kommen und vermutlich wird sie nicht anders entscheiden.


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Levent
Beitrag 18.03.2005, 00:52
Beitrag #943


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@XDiver


Danke dir



Wie ist es den wenn man sich zur MPU anmeldet , das bezahlt und auch an diesem tag auch dort erscheint , aber dann einfach geht .
Ich denen sage das ich dort gewesen bin, was ich auch belegen kann durch meine Quittung .
Die Führerschein stelle wird natürlich fragen wo das gutachten abgeblieben ist , und bevor sie sich dann blamieren und mein Gutachten nicht finden , werde sie eine erstelllen , und sie dem Stva zu kommen lassen , oder nicht ? rolleyes.gif



MfG Levent


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Medusa
Beitrag 18.03.2005, 01:26
Beitrag #944


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Gutachten = Negativ.

Begründung: Ist streßverursachenden Situationen, (MPU & Straßenverkehr), nicht gewachsen und verhält sich unberechenbar.

rofl1.gif
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Perplex
Beitrag 18.03.2005, 01:38
Beitrag #945


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Zitat (Levent @ 18.03.2005, 00:52)
Die Führerschein stelle wird natürlich fragen wo das gutachten abgeblieben ist , und bevor sie sich dann blamieren und mein Gutachten nicht finden , werde sie eine erstelllen , und sie dem Stva zu kommen lassen , oder nicht ? rolleyes.gif

Ach Levent!
Es gibt da eine alte Erfindung, die selbst jede Behörde schon kennt, das TELEFON.
Damit lassen sich alle Unklarheiten beseitigen.
wavey.gif Thommy


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Levent
Beitrag 18.03.2005, 02:33
Beitrag #946


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whistling.gif

Hätt ja mal sein können ....... crybaby.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 18.03.2005, 08:15
Beitrag #947


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Zitat (Thommy Bumm @ 17.03.2005, 21:24)
Zitat (Andreas @ 17.03.2005, 21:15)
Wenn sich da @herzibi nicht ganz heftig täuscht. Nach der geplanten 3. FS-Richtlinie dürfte es für die Inhaber von EU-FS noch um einiges schwieriger werden.  wink.gif

Aber nur wenn was vorliegt!

Wenn man in D schonmal irgendwann einen FS hatte und der entzogen wurde, dann liegt fuer die Deutschen immer irgendwas vor ... DAS ist Teil des Problems.
Verbessern wird sich fuer Betroffene durch die 3.FS-Rili sicher gar nichts. Ist doch erklaertes Ziel, FS-Tourismus zu verhindern - mit allen Mitteln. Und die allgemeinen Anforderungen steigen stetig ...


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Levent
Beitrag 18.03.2005, 13:42
Beitrag #948


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Ich denke mal das sie es nicht verhindern werden können., vieleicht wird es anfangs so sein , aber auf kurz oder lang denke ich das es D nicht mehr möglich sein wird.


Können halt im mom nur abwarten whistling.gif


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Gast_Floh_*
Beitrag 18.03.2005, 16:11
Beitrag #949





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Zitat (Lexus @ 17.03.2005, 19:13)
Gegen diesen kannst du, wenn er deinem Widerspruch nicht stattgibt, dann Klage beim VG erheben. Da ist die Prozeßdauer normalerweise zur Zeit beim VG Berlin ca. drei Jahre, bis es überhaupt zum ersten Termin kommt.

Ich verstehe das nicht ganz Lexus. Soll das heissen das ich 3 Jahre nicht fahren darf, dann mal einen Termin beim VG bekomme, dieser wahrscheinlich meinen Einspruch ablehnt, ich zur nächsten Instanz muss, bzw. kann?

Das würde bedeuten das ich ca. in 10 Jahren beim EUGH lande, solange darf ich nicht fahren.

Das bedeutet für mich eigentllich das ich keine Rechtsmittel habe, denn was interessiert es mich was in 10 Jahren entschieden wird, wo bei den meisten eh kein
Verwertungsrecht mehr besteht.

Soll das die Auffassung eines Rechtsstaates sein???


D kann mit dieser angewandten Praxis jederzeit geltendes EU-Recht umgehen, ohne das man sich dagegen wehren kann, falls der EUGH es anders sehen sollte.


Gibt es keine Möglichkeit diverse Instanzen zu überspringen, bzw. im Eilverfahren gleich beim EUGH vorstellig zu werden ???


Desweiteren was würde denn passieren, wenn ich trotz Nutzungsuntersagung weiter fahre, mehrere Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bekomme, der EUGH die Nutzungsuntersagung aber nachträglich als nicht rechtens erkennt?
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Commodore25E
Beitrag 18.03.2005, 16:25
Beitrag #950


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Zitat (Floh @ 18.03.2005, 16:11)
...Desweiteren was würde denn passieren, wenn ich trotz Nutzungsuntersagung weiter fahre, mehrere Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bekomme, der EUGH die Nutzungsuntersagung aber nachträglich als nicht rechtens erkennt?

Bevor es soweit kommt dürfte Dir Dein FZ eingezogen/beschlagnahmt werden, spätestens etwa nach dem Drittenmal....


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 09:37