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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 5), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Gast_Gast_Michael_*
Beitrag 17.03.2005, 10:37
Beitrag #911





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was thommy da schreibt, geht doch auf eine idee vor einigen tagen zurück.
man begründet seinen wohnsitz im ausland und beantragt dann eine wiedererteilung im eu-ausland. (der deutschen fahrerlaubniss)
dann könnte mann einen eu-fs bekommen, den d nicht mehr anzweifeln darf.
leider habe ich das noch nicht ausprobieren können, aber ich arbeite daran...
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Gast_Gast_Michael_*
Beitrag 17.03.2005, 10:43
Beitrag #912





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eine frage hätte ich noch. ist es richtig, dass d nur wohnsitze im ausland anerkennt, die sich nicht im hotel befinden? respektive muss man in einer richtigen wohnung wohnen oder?
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Perplex
Beitrag 17.03.2005, 12:43
Beitrag #913


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Schnellmerker!!!


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strichachtdoktor
Beitrag 17.03.2005, 14:06
Beitrag #914


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Zitat
ist es richtig, dass d nur wohnsitze im ausland anerkennt, die sich nicht im hotel befinden?


Ich denke nicht, dass das in Deutschland von Belang ist.

Allerdings ist das im Ausland u.U. problematisch. Denn eine "polizeiliche Hotelanmeldung", zu der Hoteliers in aller Regel weltweit verpflichtet sind, begruendet keinen Wohnsitz im Sinne eines Meldegesetzes. Ohne Einschaltung der zustaendigen Behoerde ist diese "kleine" automatische Hotelanmeldung mit den Daten des Anmeldebogens im Hotel lediglich der Nachweis dafuer, dass der Herr/die Frau XY als Gast/Tourist in der Stadt ist.

Erst die eigenstaendige Anmeldung des Betroffenen durch Vorsprechen bei der zustaendigen Behoerde - mit dem Nachweis der Art des Wohnverhaeltnisses seitens des Hoteliers, z.B. befristeter Mietvertrag etc. - kann einen Wohnsitz begruenden. So jedenfalls von mir beobachtet in Italien, Frankreich, den Niederlanden, Polen, Deutschland, Tunesien und der Tuerkei.


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Lexus
Beitrag 17.03.2005, 15:07
Beitrag #915


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Im Hinblick auf die Zweifel, ob es bereits einen Beschluß des Verwaltungsgerichts Berlin zur sofortigen Vollziehung der Nutzungsuntersagung gibt:

Ich habe heute mit dem Vorsitzenden der für Führerscheinsachen zuständigen IV. Kammer des VG Berlin gesprochen. Er meinte, es sei in Berlin noch kein Beschluß zu dieser Frage ergangen; diese Auskunft betraf auch die Kammern XI und XX, die je nach Buchstaben auch für Führerscheinsachen zuständig sind. Wenn es in dieser Frage einen Beschluß gäbe, dann wäre ihm dies bekannt, man gehe schließlich "zusammen Mittag essen."


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RA XDiver
Beitrag 17.03.2005, 15:07
Beitrag #916


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Warum habe ich mit diesem Ergebnis nur gerechnet..... whistling.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 17.03.2005, 15:09
Beitrag #917


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Ja, warum ?


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Lexus
Beitrag 17.03.2005, 16:02
Beitrag #918


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Noch eine Ergänzung zur NU:

Die für den Ausspruch von Nutzungsuntersagungen zuständige Sachgebietsleiterin meint, daß nicht so sehr viele NU's ausgesprochen wurden, einige 100 vielleicht. Aber sie seien bisher noch nicht mit einem negativen Beschluß des VG konfrontiert worden. Offenbar werde nahezu nie ein Eilantrag gestellt. Ihr sei jedenfalls auch noch keine Eilentscheidung des VG Berlin bekannt.


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Gast_Floh_*
Beitrag 17.03.2005, 16:09
Beitrag #919





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Zitat (XDiver @ 17.03.2005, 15:07)
Warum habe ich mit diesem Ergebnis nur gerechnet..... whistling.gif

warum denn ???

verstehe Deine Anmerkung auch nicht wirklich, das hört sich doch gut an was Lexus geschrieben hat, zumindest für alle EU-Führerscheininhaber.
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Lexus
Beitrag 17.03.2005, 16:24
Beitrag #920


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nein, da mißverstehst du was: Irgendjemand hat mal geschrieben, daß sein Anwalt in einem seiner profunden Schriftsätze behauptet hat, daß aus der "Bundeshaupstadt" ein Beschluß vorläge, der den VG's München und Bayreuth widerspreche. Er hat aber kein Aktenzeichen genannt, so daß sich das nur mit Nachforschen überprüfen lässt.

Wenn es nun diesen behaupteten Beschluß nicht gibt, dann heißt das, da es noch kein einziges VG gibt, das den VG's Bayreuht und München widersprochen haben könnte.


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RA XDiver
Beitrag 17.03.2005, 16:26
Beitrag #921


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Dann muss ich wohl mal erläutern:

Die Anspielungen auf das angebliche Urteil / den Beschluss aus Berlin waren so wage, dass ich mit einem solchen Ergebnis gerechnet habe. Sollte der entsprechende Autor des Schreibens, aus dem dieses Zitat stammt, tatsächlich so argumentiert haben, kann ich mir ausrechnen, auf wieviel Begeisterung der Rest des Briefes beim Empfänger stößt.


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Gast_Floh_*
Beitrag 17.03.2005, 16:56
Beitrag #922





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Achso jetzt habe ich es auch verstanden, danke euch beiden.

dann ist es wohl doch nicht so positiv.
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Perplex
Beitrag 17.03.2005, 18:18
Beitrag #923


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Zitat (Floh @ 17.03.2005, 16:09)
Verstehe Deine Anmerkung auch nicht wirklich, das hört sich doch gut an was Lexus geschrieben hat, zumindest für alle EU-Führerscheininhaber.

Was bedeutet das jetzt für mich, wenn ich bis zum 22.April keine positive MPU abliefere? An dem Datum läuft nämlich meine 2 Monatsfrist für die Abgabe der MPU beim Berliner Führerscheinamt ab. Die wollen mir nach mündlicher Information danach auf alle Fälle eine Nutzungsuntersagung aussprechen.

Dürfen sie das Rechtsgültig oder dauert es danach noch Monate bis ein Berliner Gericht eine Entscheidung trifft?

Währe ich dann der Erste?


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Lexus
Beitrag 17.03.2005, 19:00
Beitrag #924


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Wochenlang wird es nicht dauern, sondern es handelt sich um ein Eilverfahren. Die Berliner Richter werden sich die beiden bekannten Beschlüsse angucken und überlegen, ob sie das auch so sehen oder nicht. Vorausssetzung ist, daß du überhaupt einen entsprechenden Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellst.

Ich schätze, daß das Eilverfahren nicht länger als zwei Wochen dauert.


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Lexus
Beitrag 17.03.2005, 19:13
Beitrag #925


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Zur Skizzierung des Verfahrensgangs: Die Behörde erläßt eine Verfügung mit der Nutzungsuntersagung. Dies ist ein Verwaltungsakt, gegen den du Widerspruch einlegen kannst. An sich hätte so ein Widerspruch die sog. aufschiebende Wirkung, d. h. solange noch der Widerspruch oder ein späteres weiteres Rechtsmittel anhängig sind, wäre die NU noch nicht bestandskräftig und brauchte nicht befolgt zu werden.

Um das zu verhindern, weil du ja nach Auffassung der Behörde eine Gefahr für die Allgemeinheit bist, wird in manchen Fällen schon vom Gesetz und in anderen Fällen eben durch die Behörde (quasi in einem zweiten Verwaltungsakt) die sofortige Vollziehung der NU angeordnet. Wird nur Widerspruch eingelegt und gegen diese Anordnung der sofortigen Vollziehung nichts unternommen, dann ist die NU bereits während des schwebenden Verfahrens wirksam.

Wird aber ein Antrag beim Verwaltungsgericht auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt, dann kann das Gericht abwägen, ob es beim Normalfall bleiben soll, daß deine Rechtsmittel erst mal die sofortige Anwendung der NU verhindern, oder ob sie bei einer Abwägung deiner Interessen mit den öffentlichen Interessen an der Sicherheit des Straßenverkehrs die Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Verwaltungsbehörde bestätigen. Um eine solche Entscheidung ging es bei VG München und Bayreuth.

Dein eingelegter Widerspruch, der übrigens Voraussetzung für einen Eilantrag beim VG ist, bleibt inzwischen in Bearbeitung bis ein Widerspruchsbescheid erlassen ist.

Gegen diesen kannst du, wenn er deinem Widerspruch nicht stattgibt, dann Klage beim VG erheben. Da ist die Prozeßdauer normalerweise zur Zeit beim VG Berlin ca. drei Jahre, bis es überhaupt zum ersten Termin kommt.

Hatte das VG die aufschiebende Wirkung deines Widerspruchs wiederhergestellt, dann macht das ja nichts, du kannst ja die ganze Zeit fahren. Hat das VG das jedoch abgelehnt, dann wäre es während der gesamten Widerspruchs- und Prozeßdauer strafbar, wenn du mit dem EU-Führerschein am Straßenverkehr teilnimmst.

Wenn dann über die Klage entschieden ist, kann noch die Berufung gegen das VG-Urteil zugelassen werden. Wird ein Berufungsverfahren durchgeführt, kannst evtl. auch noch ein Revisionsverfahren zum Bundesverwaltungsgericht folgen.

Nach der Aussschöpfung des Rechtswegs ist noch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht gegeben, da es hier um die grundgesetzmäßige Anwendung von Bundesrecht geht. Und schließlich kann ja auch noch der EuGH angerufen werden.


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Perplex
Beitrag 17.03.2005, 19:24
Beitrag #926


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Oh Gott, wenn ich da nur einen klitzekleinen Fehler mach, dann bin ich amgekniffen.
Dann doch lieber die MPU!!! giveup.gif


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Gast_herzbi_*
Beitrag 17.03.2005, 20:00
Beitrag #927





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naja ich fahr seit einem jahr ohne kontrolle ...
und ich werde so weiter machen bis die 3 F Linie raus is...
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gerri
Beitrag 17.03.2005, 20:43
Beitrag #928


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lexus


naja lexus,wenn du so gute kontakte zu den berliner behörden hast,dann weiss ich nicht worüber ich mich am dienstag morgen mit meinem führerschein-sachbearbeiter gesprochen hab..komisch der wusste auch von dem fall und wo ich wohne liegt 500 km von berlin weg..aber nichts für ungut...


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Andreas
Beitrag 17.03.2005, 20:47
Beitrag #929


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Der zuständige Richter des Verwaltungsgerichtes in Berlin weiß nichts von einem entsprechenden Urteil, aber angeblich hat ein Mitarbeiter einer FS-Stelle die 500 km von Berlin entfernt ist den totalen Überblick? Komisch, komisch.... dry.gif

P. S. Kennst du die Website von Lexus?? whistling.gif


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gerri
Beitrag 17.03.2005, 20:57
Beitrag #930


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ich habe die web seite gesehen..ich kann euch leider nur teilweise den beweis bringen das es den fall in berlin gibt...auf das schreiben meines anwaltes kam ein schreiben von der führerscheinstelle zurück..das werde ich jetzt jemanden vorlesen den ihr alle kennt und auch wohl glauben schenken werdet. und der wird mir das bestätigen.. ok.. soviel zum thema,komisch komisch..


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GSX-R
Beitrag 17.03.2005, 21:01
Beitrag #931


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Papier ist geduldig. Soweit ich weiss steht ein Aktenzeichen, und damit eine Nachprüfbarkeit, nach wie vor aus.


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Perplex
Beitrag 17.03.2005, 21:04
Beitrag #932


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Zitat (herzbi @ 17.03.2005, 20:00)
naja ich fahr seit einem jahr ohne kontrolle ...
und ich werde so weiter machen bis die 3 F Linie raus is...
dann schreib ich ihn um in ein Deutschen whistling.gif

Was bitteschön ist eine 3 F Linie?

Warum willst Du Deinen EU-Führerschein in einen Deutschen umschreiben?
Wenn keine Eintragungen mehr vorliegen, dann gibt es auch keine Probleme. Ein ausländischer EU-Führerschein ist aber etwas sicherer vor Verlust. Nach einer Sperre bekommst Du ihn erst einmal zurück.

MfG Thommy Bumm


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GSX-R
Beitrag 17.03.2005, 21:11
Beitrag #933


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Zitat (Thommy Bumm @ 17.03.2005, 21:04)
Was bitteschön ist eine 3 F Linie?

Die dritte Führerscheinrichtlinie


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Andreas
Beitrag 17.03.2005, 21:13
Beitrag #934


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Zitat (gerri @ 17.03.2005, 20:57)
das werde ich jetzt jemanden vorlesen den ihr alle kennt und auch wohl glauben schenken werdet. und der wird mir das bestätigen.. ok.. soviel zum thema,komisch komisch..

Sorry Gerri, aber selbst wenn du das Schreiben dem Papst vorliest, es zählt schlicht und ergreifend nur ein Datum und das Aktenzeichen der Entscheidung. Wenn du (oder dein Anwalt) dies nicht liefern kannst, dann ist diese Behauptung nichts weiter als ein ganz dubioses Gerücht.


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Andreas
Beitrag 17.03.2005, 21:15
Beitrag #935


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Zitat (GSX-R @ 17.03.2005, 21:11)
Zitat (Thommy Bumm @ 17.03.2005, 21:04)

Was bitteschön ist eine 3 F Linie?

Die dritte Führerscheinrichtlinie

Wenn sich da @herzibi nicht ganz heftig täuscht. Nach der geplanten 3. FS-Richtlinie dürfte es für die Inhaber von EU-FS noch um einiges schwieriger werden. wink.gif


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Perplex
Beitrag 17.03.2005, 21:19
Beitrag #936


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Zitat (GSX-R @ 17.03.2005, 21:11)
Die dritte Führerscheinrichtlinie

Au, das kann dauern…
…und die MPU werden wir bestimmt auch nicht wieder los.


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gerri
Beitrag 17.03.2005, 21:20
Beitrag #937


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andreas,wartet einfach ab.. ich kann doch nichts dafür das da kein aktenzeichen steht. der fs-sachbearbeiter wusste bescheit,ich erzähle euch hier kein mist.. es gibt den fall in berlin.. und ich habe gerade schon telefoniert!!!! und der wird sich melden..


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Perplex
Beitrag 17.03.2005, 21:24
Beitrag #938


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Zitat (Andreas @ 17.03.2005, 21:15)
Wenn sich da @herzibi nicht ganz heftig täuscht. Nach der geplanten 3. FS-Richtlinie dürfte es für die Inhaber von EU-FS noch um einiges schwieriger werden.  wink.gif

Aber nur wenn was vorliegt!


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GSX-R
Beitrag 17.03.2005, 21:24
Beitrag #939


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Zitat (Andreas @ 17.03.2005, 21:15)
Zitat (GSX-R @ 17.03.2005, 21:11)
Zitat (Thommy Bumm @ 17.03.2005, 21:04)

Was bitteschön ist eine 3 F Linie?

Die dritte Führerscheinrichtlinie

Wenn sich da @herzibi nicht ganz heftig täuscht. Nach der geplanten 3. FS-Richtlinie dürfte es für die Inhaber von EU-FS noch um einiges schwieriger werden. wink.gif

War keine Wertung, nur die Antwort auf Thommy Bumm´s Frage wink.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 17.03.2005, 23:16
Beitrag #940


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Leider, leider, leider ...

... habe ich auch kein Aktenzeichen.

Aber die Umstaende des Vortrags lassen mich zumindest stark annehmen, dass es einen Beschluss des VG Berlin tatsaechlich gibt.

Und obwohl in beiden Schreiben, also RA Dr.S. an VG Muenster und FEB sowie FEB an VG Muenster und RA Dr.S., ueber das Urteil gesprochen wird, wurde ein Aktenzeichen nicht genannt. Waehrend Dr. S. den Beschluss quasi nur angekratzt hatte, ist die FEB naeher darauf eingegangen, warum sie im vorliegenden Fall eine Beachtung des Beschlusses nicht fuer notwendig erachtet.

Im Gegensatz zum Klaeger in der Sache, welche am VG Muenster anhaengig ist und deren Beschluss in Baelde erwartet wird, war bei dem Klaeger in der Sache vor dem VG Berlin unklar, ob die Vorgeschichte ueberhaupt ueberprueft wurde und zudem lag die Angelegenheit, auf welche sich die Nutzungsuntersagung bezog bereits mehr als 10 Jahre zurueck. Aus hauptsaechlich diesen beiden Gruenden wurde vom Sofortvollzug abgesehen. So geht es, wie gesagt, aus einem Schreiben hervor, welche die involvierte FEB an das VG Muenster geschickt hat.

Das steht in Gegensatz zur Sache von Gerri, denn da ist klar, dass die Hollaender nicht geprueft haben und die Angelegenheit, aus welcher sich (lt. FEB)Anhaltspunkte fuer eine Ungeeignetheit ableiten lassen, liegt eben deutlich weniger als 10 Jahre zurueck.

Nur weil bisher keiner ein Aktenzeichen kennt, muss man es nicht gleich als Geruecht verteufeln. Das AZ taucht schon noch auf ...

wavey.gif Joe


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Levent
Beitrag 18.03.2005, 00:07
Beitrag #941


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Hallo alle zusammen

Ich würde mal gerne wissen wie das wäre, wenn ich mich da wo mein aktueller Wohnsitz ist , mich einfach ummelde in eine andere Stadt und dort einen neuen antrag auf wiedererteilung stelle.

Könnte es sein das der andere vom STVA eventuell eine andere entscheidung trifft , so das ich nicht mehr zur MPU muss ! ! !

Es wäre doch eine möglichkeit , oder nicht ?


MfG Levent


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RA XDiver
Beitrag 18.03.2005, 00:15
Beitrag #942


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Zitat
Es wäre doch eine möglichkeit , oder nicht ?


Da in Deinem Fall die MPU eine Ermessensentscheidung darstellt, besteht theoretisch die Möglichkeit.

Allerdings lässt sich die neue Behörde natürlich Deine FE-Akte kommen und vermutlich wird sie nicht anders entscheiden.


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Levent
Beitrag 18.03.2005, 00:52
Beitrag #943


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@XDiver


Danke dir



Wie ist es den wenn man sich zur MPU anmeldet , das bezahlt und auch an diesem tag auch dort erscheint , aber dann einfach geht .
Ich denen sage das ich dort gewesen bin, was ich auch belegen kann durch meine Quittung .
Die Führerschein stelle wird natürlich fragen wo das gutachten abgeblieben ist , und bevor sie sich dann blamieren und mein Gutachten nicht finden , werde sie eine erstelllen , und sie dem Stva zu kommen lassen , oder nicht ? rolleyes.gif



MfG Levent


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Beitrag 18.03.2005, 01:26
Beitrag #944


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Gutachten = Negativ.

Begründung: Ist streßverursachenden Situationen, (MPU & Straßenverkehr), nicht gewachsen und verhält sich unberechenbar.

rofl1.gif
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Beitrag 18.03.2005, 01:38
Beitrag #945


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Zitat (Levent @ 18.03.2005, 00:52)
Die Führerschein stelle wird natürlich fragen wo das gutachten abgeblieben ist , und bevor sie sich dann blamieren und mein Gutachten nicht finden , werde sie eine erstelllen , und sie dem Stva zu kommen lassen , oder nicht ? rolleyes.gif

Ach Levent!
Es gibt da eine alte Erfindung, die selbst jede Behörde schon kennt, das TELEFON.
Damit lassen sich alle Unklarheiten beseitigen.
wavey.gif Thommy


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Levent
Beitrag 18.03.2005, 02:33
Beitrag #946


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whistling.gif

Hätt ja mal sein können ....... crybaby.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 18.03.2005, 08:15
Beitrag #947


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Zitat (Thommy Bumm @ 17.03.2005, 21:24)
Zitat (Andreas @ 17.03.2005, 21:15)
Wenn sich da @herzibi nicht ganz heftig täuscht. Nach der geplanten 3. FS-Richtlinie dürfte es für die Inhaber von EU-FS noch um einiges schwieriger werden.  wink.gif

Aber nur wenn was vorliegt!

Wenn man in D schonmal irgendwann einen FS hatte und der entzogen wurde, dann liegt fuer die Deutschen immer irgendwas vor ... DAS ist Teil des Problems.
Verbessern wird sich fuer Betroffene durch die 3.FS-Rili sicher gar nichts. Ist doch erklaertes Ziel, FS-Tourismus zu verhindern - mit allen Mitteln. Und die allgemeinen Anforderungen steigen stetig ...


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Levent
Beitrag 18.03.2005, 13:42
Beitrag #948


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Ich denke mal das sie es nicht verhindern werden können., vieleicht wird es anfangs so sein , aber auf kurz oder lang denke ich das es D nicht mehr möglich sein wird.


Können halt im mom nur abwarten whistling.gif


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Gast_Floh_*
Beitrag 18.03.2005, 16:11
Beitrag #949





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Zitat (Lexus @ 17.03.2005, 19:13)
Gegen diesen kannst du, wenn er deinem Widerspruch nicht stattgibt, dann Klage beim VG erheben. Da ist die Prozeßdauer normalerweise zur Zeit beim VG Berlin ca. drei Jahre, bis es überhaupt zum ersten Termin kommt.

Ich verstehe das nicht ganz Lexus. Soll das heissen das ich 3 Jahre nicht fahren darf, dann mal einen Termin beim VG bekomme, dieser wahrscheinlich meinen Einspruch ablehnt, ich zur nächsten Instanz muss, bzw. kann?

Das würde bedeuten das ich ca. in 10 Jahren beim EUGH lande, solange darf ich nicht fahren.

Das bedeutet für mich eigentllich das ich keine Rechtsmittel habe, denn was interessiert es mich was in 10 Jahren entschieden wird, wo bei den meisten eh kein
Verwertungsrecht mehr besteht.

Soll das die Auffassung eines Rechtsstaates sein???


D kann mit dieser angewandten Praxis jederzeit geltendes EU-Recht umgehen, ohne das man sich dagegen wehren kann, falls der EUGH es anders sehen sollte.


Gibt es keine Möglichkeit diverse Instanzen zu überspringen, bzw. im Eilverfahren gleich beim EUGH vorstellig zu werden ???


Desweiteren was würde denn passieren, wenn ich trotz Nutzungsuntersagung weiter fahre, mehrere Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bekomme, der EUGH die Nutzungsuntersagung aber nachträglich als nicht rechtens erkennt?
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Commodore25E
Beitrag 18.03.2005, 16:25
Beitrag #950


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Zitat (Floh @ 18.03.2005, 16:11)
...Desweiteren was würde denn passieren, wenn ich trotz Nutzungsuntersagung weiter fahre, mehrere Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bekomme, der EUGH die Nutzungsuntersagung aber nachträglich als nicht rechtens erkennt?

Bevor es soweit kommt dürfte Dir Dein FZ eingezogen/beschlagnahmt werden, spätestens etwa nach dem Drittenmal....


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Perplex
Beitrag 18.03.2005, 17:34
Beitrag #951


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Zitat (Floh @ 18.03.2005, 16:11)
Das würde bedeuten das ich ca. in 10 Jahren beim EUGH lande, solange darf ich nicht fahren.

Das bedeutet für mich eigentllich das ich keine Rechtsmittel habe, denn was interessiert es mich was in 10 Jahren entschieden wird, wo bei den meisten eh kein
Verwertungsrecht mehr besteht.

Soll das die Auffassung eines Rechtsstaates sein???

Genau so scheint es auch zu sein!
Wir sind schon lange kein Rechtsstaat mehr.
Siehe hierzu auch die Webseite von Levent.

Wir haben trotzdem noch ein sehr hohes Gut – nämlich die FREIHEIT.
Du kannst immer noch in ein anderes EU-Land auswandern.

Aber welches Land, abgesehen von sprachlichen Barrieren, ist in Sachen Resozialisierung besser als Deutschland?

MfG Thommy


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Lexus
Beitrag 18.03.2005, 18:39
Beitrag #952


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Zitat (Floh @ 18.03.2005, 16:11)
Zitat (Lexus @ 17.03.2005, 19:13)
Gegen diesen kannst du, wenn er deinem Widerspruch nicht stattgibt, dann Klage beim VG erheben. Da ist die Prozeßdauer normalerweise zur Zeit beim VG Berlin ca. drei Jahre, bis es überhaupt zum ersten Termin kommt.

Ich verstehe das nicht ganz Lexus. Soll das heissen das ich 3 Jahre nicht fahren darf, dann mal einen Termin beim VG bekomme, dieser wahrscheinlich meinen Einspruch ablehnt, ich zur nächsten Instanz muss, bzw. kann?

Soll das die Auffassung eines Rechtsstaates sein???

Für die durch Überlastung (zu wenig Richter, Staat hat kein Geld usw.) eintretenden Verfahrensverzögerungen kann erst mal weder der Betroffene noch die Führerscheinstelle was.

Den Staat trifft es ja auch: Wenn du z. b. gegen Umsetzungsgebühren klagst, dann bekommt, wenn du verlierst, der Staat sein Geld auch erst nach vielen Jahren. Ich gebe zu, daß der Vergleich von 200 € mit einer Fahrerlaubnis ein bisschen hinkt, mir geht es nur um das Prinzip, zu begreifen, daß lange Verfahrensdauern in der Tat oft auf eine teilweise Rechtsverweigerung hinauslaufen.

Vielleicht sollte Hartz IV den arbeitslosen Volljuristen 1-€-Jobs bei den Gerichten anbieten :-)


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strichachtdoktor
Beitrag 18.03.2005, 20:32
Beitrag #953


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Zitat
Für die durch Überlastung (zu wenig Richter, Staat hat kein Geld usw.) eintretenden Verfahrensverzögerungen kann erst mal weder der Betroffene noch die Führerscheinstelle was.

Den Staat trifft es ja auch: Wenn du z. b. gegen Umsetzungsgebühren klagst, dann bekommt, wenn du verlierst, der Staat sein Geld auch erst nach vielen Jahren. Ich gebe zu, daß der Vergleich von 200 € mit einer Fahrerlaubnis ein bisschen hinkt, mir geht es nur um das Prinzip, zu begreifen, daß lange Verfahrensdauern in der Tat oft auf eine teilweise Rechtsverweigerung hinauslaufen.


Ein Schelm, der da Boeses denkt.
Als wenn das nicht Wahnsinn mit Methode ist: Der Buerger kann seine Interessen gegen den Staat nicht wirkungsvoll durchsetzen, weil eben dieser Staat "seine" Verwaltungsgerichte so knapp haelt, dass sie die Flut von Klagen nur mit dreijaehriger Verzoegerung durchforsten können . In der Zeit gilt sein Recht auf jeden Fall, voellig egal, ob zu Recht oder zu Unrecht. Schadensersatz so gut wie ausgeschlossen ...
Da so ein Fuehrerscheinentzug schon eine arg einschraenkende Massnahme ist, sollte das Verfassungsgericht diese langen Prozesslaufzeiten, mit denen der Staat seine Buerger nervt, mal genauer unter die Lupe nehmen - aehnlich, wie es kuerzlich ziemlich eindeutig zur Untersuchungshaft ein Veto ausgesprochen hat ...


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cheffe
Beitrag 18.03.2005, 22:38
Beitrag #954


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@Lexus

Zitat
Für die durch Überlastung (zu wenig Richter, Staat hat kein Geld usw.) eintretenden Verfahrensverzögerungen kann erst mal weder der Betroffene noch die Führerscheinstelle was.

Prinzipiell richtig. Nur dann liegt es am Staat und seinen entsprechenden Organen (die übrigens von uns allen mit nicht zu geringen Steuergeldern finanziert werden), hier Abhilfe zu schaffen.

Zitat
Den Staat trifft es ja auch: Wenn du z. b. gegen Umsetzungsgebühren klagst, dann bekommt, wenn du verlierst, der Staat sein Geld auch erst nach vielen Jahren.

Der Vergleich hinkt leider gewaltig. Bei Deinem Beispiel läßt ein Bürger die Rechtmäßigkeit einer Forderung prüfen, verliert er, muß er zahlen. Das ist normales Zivilrecht.

Im Beispiel der FE geht es allerdings darum, ob eine Genehmigung widerrechtlich verweigert wird. Und da hat man m.E. einen Anspruch auf zügige Klärung. Es sei denn, die Genehmigung würde erst vorläufig erteilt werden und dann bei negativem Ausgang des Verfahrens widerrufen werden.

Und glaube mir, dann wäre der Staat auf einmal ratzfatz dabei, die Sache klären zu wollen.... rolleyes.gif


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Lexus
Beitrag 19.03.2005, 00:01
Beitrag #955


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Zitat (cheffe @ 18.03.2005, 22:38)
Zitat
Den Staat trifft es ja auch: Wenn du z. b. gegen Umsetzungsgebühren klagst, dann bekommt, wenn du verlierst, der Staat sein Geld auch erst nach vielen Jahren.

Der Vergleich hinkt leider gewaltig. Bei Deinem Beispiel läßt ein Bürger die Rechtmäßigkeit einer Forderung prüfen, verliert er, muß er zahlen. Das ist normales Zivilrecht.


Bei Kfz.-Umsetzungsgebühren (sog. Abschleppkosten) handelt es sich um öffentlich-rechtliches Abgabenrecht. Für die Klagen dagegen sind die Verwaltungsgerichte zuständig, das hat mit Zivilrecht nicht das geringste zu tun.

Es geht darum, ob ein Fahrzeug hoheitlich rechtmäßig oder widerrechtlich abgeschleppt wurde. Der Vergleicht hinkte wegen seiner Ungleichgewichtigkeit (was ich ja eingeräumt hatte), aber nicht weil der Prozeßstoff verschiedenen Gerichtszweigen zugehört.


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cheffe
Beitrag 19.03.2005, 00:23
Beitrag #956


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Zitat (Lexus @ 19.03.2005, 00:01)
Bei Kfz.-Umsetzungsgebühren (sog. Abschleppkosten) handelt es sich um öffentlich-rechtliches Abgabenrecht. Für die Klagen dagegen sind die Verwaltungsgerichte zuständig, das hat mit Zivilrecht nicht das geringste zu tun.

OK, da kann was dran sein - wenn die Umsetzungsmaßnahme behördlich angeordnet wurde.

Aber dann ist das ist nur aus dem Grund kein Zivilrecht mehr, da der Abschleppunternehmer die Leistung ja rechtmäßig erbracht hat, also ihm das Geld auf jeden Fall zusteht und der Auftraggeber keine Zivilperson war.

Die Rechtmäßigkeit der Maßnahme ist dann an bestehende Verordnungen, nicht an erbrachte Leistungen gekoppelt.

Sprich - war das Abschleppen gerechtfertigt, zahlt der Falschparker. Falls nicht, zahlt der Auftraggeber, in diesem Fall die Behörde - also wir alle, die Steuerzahler.


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Gast_Floh_*
Beitrag 19.03.2005, 00:29
Beitrag #957





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Ich muss euch allen erstmal ein großes Kompliment aussprechen, gerade den Experten unter Euch, auch wenn Ihr Gegner der Eu-Führerscheine seit, allen voran Lexus, X-Driver jetzt auch Cheffe, seht ihr doch das die Problematik sehr hoch hängt, und gebt auch uns teilweise Recht, bzw. Ratschläge, dafür auf jeden Fall ein Danke und Respekt von meiner Seite


Gerade die Diskussionen der letzten Tage, die meiner Meinung nach auf einem sehr hohen Niveau standen, obwohl das Thema schon 1.000 mal durchgekaut, haben doch gezeigt, das es alles nicht nur schwarz und weiss ist.


Lexus als Beispiel fand den Verwertungsmechanismus von D nicht in Ordnung, und hat sich hier wirklich sehr für uns in die Bresche geschmissen, Cheffe hadert jetzt auch an den zur Zeit vorhandenen Prozesszeiten, X-Diver war immer um Neutralität bemüht und hat geholfen wenn er konnte, obwohl alle 3 bestimmt keine EU-FS Freunde sind.

Ich finde, das man an der Diskussion der letzten Tage sehr gut erkennen konnte, das es hier evtl. auch um mehr geht, nämlich wieweit darf D gehen, um evtl. gültiges Recht nicht zu beachten.


Wir alle Geläuterten hier wollen die Gesetze einhalten, sonst wären wir jetzt nicht hier, aber es sollte auch klar sein, das wir uns nicht kampflos ergeben wollen, wenn D evtl. gegen geltendes Recht handelt, und die Möglichkeit das klären zu dürfen, muss meiner Meinung nach uns gestattet werden.


Und für nichts anderes kämpfen wir ja, nämlich nur für ein Stück Resozialisierung.


Bestimmt kommen jetzt wieder einige Zweifler, die meinen, wenn Ihr Euch geändert habt, dann macht doch die MPU.


Der Doc hat die Problematik einer MPU schon sehr oft hier dargestellt, ich kann dem noch hinzufügen, das auch wir noch etwas Stolz in uns tragen, und jede gescheiterte MPU nicht gerade zum Vertrauen in dieses System beiträgt.


3.000 - 4.000 Euronen für eine MPU-Vorbereitung sind schwer aufzubringen, auch wenn es manchen hier wenig vorkommt, ich habe sie nicht.

Der Doc hat, meine mich erinnern zu können, schon über 10.000 gelassen.



Es gibt natürlich auch noch die Möglichkeit, sich als Alkoholiker anerkenen zu lassen, und eine vom Staat bezahlte Therapie zu machen, mit der man dann falls beendet zu 99% eine MPU bestehen würde.


Das Problem ist bloß, das die meisten keine Alkoholiker sind und auch nie waren,
in der Jugend rebelliert und Gesetze nicht so ganz ernst genommen, aber von Vater Staat für immer als geläutert erklärt.


Die meisten haben heute Familie und Kinder, aber wen interessiert es???


15 Jahre Verwertungsrecht, gleichzusetzen mit entschuldigt bitte, aber ich sehe es so (Kinderschändern, Vergewaltigern, Totschlägern etc.)


Sicherlich gibt es auch Unbelehrbare und Alkoholiker (denen geholfen werden muss und sollte), aber dann bitte über das gesetzliche Strafmaß regeln, was den Entzug der Fahrerlaubnis betrifft.


5 Jahre vom Gesetz verhängte Sperrfrist hätte ich aktzeptiert für meine 2. Alkoholfahrt, aber keine 15 Jahre.

Ich habe keinen Unfall gebaut und keinen Menschen gefährdet.
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Levent
Beitrag 19.03.2005, 02:06
Beitrag #958


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Ich weiss nicht ob ich das schon mal gepostet hatte , war eine anfrage von mir





Datum: 19.03.05
Dinc / Führerscheinsache
Reg.-Nr.: 100/05A8 - .. / su - D/D82132
Führerscheinangelegenheit

Sehr geehrter Herr XXXX

auf Ihre weitere Anfrage vom 10.02.2005 teilen wir Ihnen ergänzend mit, dass diesseits keine Erkenntnisse bestehen, wann und vor allem mit welchem Inhalt die angeblich bevorstehende dritte Führerscheinrichtlinie kommt. Das bleibt erst einmal abzuwarten.

Ob die Wohnsitzregelung (185 Tage) dann beibehalten werden, kann allenfalls spekuliert werden. Wir jedenfalls halten diese Voraussetzung für europarechtswidrig, weil genau das ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit darstellt, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass beispielsweise ein Praktikant, der alle 6 Monate in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat lebt überhaupt keine Möglichkeit hätte, den Führerschein zu erwerben.

Gegenwärtig läuft in der Tat eine Kampagne, wonach alle Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis die Aufforderung erhalten, eine positive MPU beizubringen. Ob das allerdings



zulässig ist, wagen wir füglich zu bezweifeln und haben diesbezüglich schon eine ganze Reihe von Musterverfahren bei diversen Verwaltungsgerichten anhängig.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.xxxxx
Rechtsanwalt


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Perplex
Beitrag 19.03.2005, 02:44
Beitrag #959


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Zitat (Floh @ 19.03.2005, 00:29)
Ich muss euch allen erstmal ein großes Kompliment aussprechen, gerade den Experten unter Euch, auch wenn Ihr Gegner der Eu-Führerscheine seit, allen voran Lexus, X-Driver jetzt auch Cheffe, seht ihr doch das die Problematik sehr hoch hängt, und gebt auch uns teilweise Recht, bzw. Ratschläge, dafür auf jeden Fall ein Danke und Respekt von meiner Seite

@Floh

Keiner von uns ist Befürworter der jetzigen MPU-Praxis in Deutschland. Aber keiner von uns möchte Alkoholkranke, Drogensüchtige & Leute die ständig den Verkehr gefährden mit einem Auto auf unseren Strassen sehen.

Die vielen ausländischen EU-Führerscheine sind hauptsächlich wegen der jetzigen MPU-Praxis zu begründen. Wenn Deutschland die jetzige MPU-Regelung reformieren & an geltendes EU-Recht anpassen würde, dann gäbe es viel weniger Führerscheintourismus.
MfG Thommy


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Gast_Floh_*
Beitrag 19.03.2005, 02:49
Beitrag #960





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Zitat (Levent @ 19.03.2005, 02:06)
und haben diesbezüglich schon eine ganze Reihe von Musterverfahren bei diversen Verwaltungsgerichten anhängig.

Leider bringt uns das wohl wenig, wenn es so ist wie Lexus beschrieben hat.

Recht haben und Recht bekommen sind halt selbst in einem selbst ernannten Rechtsstaat 2 Paar Schuhe.

Deswegen ja auch immer noch meine Frage ob man Instanzen überspringen kann?
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