EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 5), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
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EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 5), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
18.03.2005, 17:34
Beitrag
#951
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Floh @ 18.03.2005, 16:11) Das würde bedeuten das ich ca. in 10 Jahren beim EUGH lande, solange darf ich nicht fahren. Das bedeutet für mich eigentllich das ich keine Rechtsmittel habe, denn was interessiert es mich was in 10 Jahren entschieden wird, wo bei den meisten eh kein Verwertungsrecht mehr besteht. Soll das die Auffassung eines Rechtsstaates sein??? Genau so scheint es auch zu sein! Wir sind schon lange kein Rechtsstaat mehr. Siehe hierzu auch die Webseite von Levent. Wir haben trotzdem noch ein sehr hohes Gut – nämlich die FREIHEIT. Du kannst immer noch in ein anderes EU-Land auswandern. Aber welches Land, abgesehen von sprachlichen Barrieren, ist in Sachen Resozialisierung besser als Deutschland? MfG Thommy -------------------- (\_/)
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18.03.2005, 18:39
Beitrag
#952
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (Floh @ 18.03.2005, 16:11) Zitat (Lexus @ 17.03.2005, 19:13) Gegen diesen kannst du, wenn er deinem Widerspruch nicht stattgibt, dann Klage beim VG erheben. Da ist die Prozeßdauer normalerweise zur Zeit beim VG Berlin ca. drei Jahre, bis es überhaupt zum ersten Termin kommt. Ich verstehe das nicht ganz Lexus. Soll das heissen das ich 3 Jahre nicht fahren darf, dann mal einen Termin beim VG bekomme, dieser wahrscheinlich meinen Einspruch ablehnt, ich zur nächsten Instanz muss, bzw. kann? Soll das die Auffassung eines Rechtsstaates sein??? Für die durch Überlastung (zu wenig Richter, Staat hat kein Geld usw.) eintretenden Verfahrensverzögerungen kann erst mal weder der Betroffene noch die Führerscheinstelle was. Den Staat trifft es ja auch: Wenn du z. b. gegen Umsetzungsgebühren klagst, dann bekommt, wenn du verlierst, der Staat sein Geld auch erst nach vielen Jahren. Ich gebe zu, daß der Vergleich von 200 € mit einer Fahrerlaubnis ein bisschen hinkt, mir geht es nur um das Prinzip, zu begreifen, daß lange Verfahrensdauern in der Tat oft auf eine teilweise Rechtsverweigerung hinauslaufen. Vielleicht sollte Hartz IV den arbeitslosen Volljuristen 1-€-Jobs bei den Gerichten anbieten :-) -------------------- |
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18.03.2005, 20:32
Beitrag
#953
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Für die durch Überlastung (zu wenig Richter, Staat hat kein Geld usw.) eintretenden Verfahrensverzögerungen kann erst mal weder der Betroffene noch die Führerscheinstelle was. Den Staat trifft es ja auch: Wenn du z. b. gegen Umsetzungsgebühren klagst, dann bekommt, wenn du verlierst, der Staat sein Geld auch erst nach vielen Jahren. Ich gebe zu, daß der Vergleich von 200 € mit einer Fahrerlaubnis ein bisschen hinkt, mir geht es nur um das Prinzip, zu begreifen, daß lange Verfahrensdauern in der Tat oft auf eine teilweise Rechtsverweigerung hinauslaufen. Ein Schelm, der da Boeses denkt. Als wenn das nicht Wahnsinn mit Methode ist: Der Buerger kann seine Interessen gegen den Staat nicht wirkungsvoll durchsetzen, weil eben dieser Staat "seine" Verwaltungsgerichte so knapp haelt, dass sie die Flut von Klagen nur mit dreijaehriger Verzoegerung durchforsten können . In der Zeit gilt sein Recht auf jeden Fall, voellig egal, ob zu Recht oder zu Unrecht. Schadensersatz so gut wie ausgeschlossen ... Da so ein Fuehrerscheinentzug schon eine arg einschraenkende Massnahme ist, sollte das Verfassungsgericht diese langen Prozesslaufzeiten, mit denen der Staat seine Buerger nervt, mal genauer unter die Lupe nehmen - aehnlich, wie es kuerzlich ziemlich eindeutig zur Untersuchungshaft ein Veto ausgesprochen hat ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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18.03.2005, 22:38
Beitrag
#954
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5139 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 45 |
@Lexus
Zitat Für die durch Überlastung (zu wenig Richter, Staat hat kein Geld usw.) eintretenden Verfahrensverzögerungen kann erst mal weder der Betroffene noch die Führerscheinstelle was. Prinzipiell richtig. Nur dann liegt es am Staat und seinen entsprechenden Organen (die übrigens von uns allen mit nicht zu geringen Steuergeldern finanziert werden), hier Abhilfe zu schaffen. Zitat Den Staat trifft es ja auch: Wenn du z. b. gegen Umsetzungsgebühren klagst, dann bekommt, wenn du verlierst, der Staat sein Geld auch erst nach vielen Jahren. Der Vergleich hinkt leider gewaltig. Bei Deinem Beispiel läßt ein Bürger die Rechtmäßigkeit einer Forderung prüfen, verliert er, muß er zahlen. Das ist normales Zivilrecht. Im Beispiel der FE geht es allerdings darum, ob eine Genehmigung widerrechtlich verweigert wird. Und da hat man m.E. einen Anspruch auf zügige Klärung. Es sei denn, die Genehmigung würde erst vorläufig erteilt werden und dann bei negativem Ausgang des Verfahrens widerrufen werden. Und glaube mir, dann wäre der Staat auf einmal ratzfatz dabei, die Sache klären zu wollen.... -------------------- Leben und leben lassen....
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19.03.2005, 00:01
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Zitat (cheffe @ 18.03.2005, 22:38) Zitat Den Staat trifft es ja auch: Wenn du z. b. gegen Umsetzungsgebühren klagst, dann bekommt, wenn du verlierst, der Staat sein Geld auch erst nach vielen Jahren. Der Vergleich hinkt leider gewaltig. Bei Deinem Beispiel läßt ein Bürger die Rechtmäßigkeit einer Forderung prüfen, verliert er, muß er zahlen. Das ist normales Zivilrecht. Bei Kfz.-Umsetzungsgebühren (sog. Abschleppkosten) handelt es sich um öffentlich-rechtliches Abgabenrecht. Für die Klagen dagegen sind die Verwaltungsgerichte zuständig, das hat mit Zivilrecht nicht das geringste zu tun. Es geht darum, ob ein Fahrzeug hoheitlich rechtmäßig oder widerrechtlich abgeschleppt wurde. Der Vergleicht hinkte wegen seiner Ungleichgewichtigkeit (was ich ja eingeräumt hatte), aber nicht weil der Prozeßstoff verschiedenen Gerichtszweigen zugehört. -------------------- |
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19.03.2005, 00:23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5139 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 45 |
Zitat (Lexus @ 19.03.2005, 00:01) Bei Kfz.-Umsetzungsgebühren (sog. Abschleppkosten) handelt es sich um öffentlich-rechtliches Abgabenrecht. Für die Klagen dagegen sind die Verwaltungsgerichte zuständig, das hat mit Zivilrecht nicht das geringste zu tun. OK, da kann was dran sein - wenn die Umsetzungsmaßnahme behördlich angeordnet wurde. Aber dann ist das ist nur aus dem Grund kein Zivilrecht mehr, da der Abschleppunternehmer die Leistung ja rechtmäßig erbracht hat, also ihm das Geld auf jeden Fall zusteht und der Auftraggeber keine Zivilperson war. Die Rechtmäßigkeit der Maßnahme ist dann an bestehende Verordnungen, nicht an erbrachte Leistungen gekoppelt. Sprich - war das Abschleppen gerechtfertigt, zahlt der Falschparker. Falls nicht, zahlt der Auftraggeber, in diesem Fall die Behörde - also wir alle, die Steuerzahler. -------------------- Leben und leben lassen....
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Gast_Floh_* |
19.03.2005, 00:29
Beitrag
#957
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Ich muss euch allen erstmal ein großes Kompliment aussprechen, gerade den Experten unter Euch, auch wenn Ihr Gegner der Eu-Führerscheine seit, allen voran Lexus, X-Driver jetzt auch Cheffe, seht ihr doch das die Problematik sehr hoch hängt, und gebt auch uns teilweise Recht, bzw. Ratschläge, dafür auf jeden Fall ein Danke und Respekt von meiner Seite
Gerade die Diskussionen der letzten Tage, die meiner Meinung nach auf einem sehr hohen Niveau standen, obwohl das Thema schon 1.000 mal durchgekaut, haben doch gezeigt, das es alles nicht nur schwarz und weiss ist. Lexus als Beispiel fand den Verwertungsmechanismus von D nicht in Ordnung, und hat sich hier wirklich sehr für uns in die Bresche geschmissen, Cheffe hadert jetzt auch an den zur Zeit vorhandenen Prozesszeiten, X-Diver war immer um Neutralität bemüht und hat geholfen wenn er konnte, obwohl alle 3 bestimmt keine EU-FS Freunde sind. Ich finde, das man an der Diskussion der letzten Tage sehr gut erkennen konnte, das es hier evtl. auch um mehr geht, nämlich wieweit darf D gehen, um evtl. gültiges Recht nicht zu beachten. Wir alle Geläuterten hier wollen die Gesetze einhalten, sonst wären wir jetzt nicht hier, aber es sollte auch klar sein, das wir uns nicht kampflos ergeben wollen, wenn D evtl. gegen geltendes Recht handelt, und die Möglichkeit das klären zu dürfen, muss meiner Meinung nach uns gestattet werden. Und für nichts anderes kämpfen wir ja, nämlich nur für ein Stück Resozialisierung. Bestimmt kommen jetzt wieder einige Zweifler, die meinen, wenn Ihr Euch geändert habt, dann macht doch die MPU. Der Doc hat die Problematik einer MPU schon sehr oft hier dargestellt, ich kann dem noch hinzufügen, das auch wir noch etwas Stolz in uns tragen, und jede gescheiterte MPU nicht gerade zum Vertrauen in dieses System beiträgt. 3.000 - 4.000 Euronen für eine MPU-Vorbereitung sind schwer aufzubringen, auch wenn es manchen hier wenig vorkommt, ich habe sie nicht. Der Doc hat, meine mich erinnern zu können, schon über 10.000 gelassen. Es gibt natürlich auch noch die Möglichkeit, sich als Alkoholiker anerkenen zu lassen, und eine vom Staat bezahlte Therapie zu machen, mit der man dann falls beendet zu 99% eine MPU bestehen würde. Das Problem ist bloß, das die meisten keine Alkoholiker sind und auch nie waren, in der Jugend rebelliert und Gesetze nicht so ganz ernst genommen, aber von Vater Staat für immer als geläutert erklärt. Die meisten haben heute Familie und Kinder, aber wen interessiert es??? 15 Jahre Verwertungsrecht, gleichzusetzen mit entschuldigt bitte, aber ich sehe es so (Kinderschändern, Vergewaltigern, Totschlägern etc.) Sicherlich gibt es auch Unbelehrbare und Alkoholiker (denen geholfen werden muss und sollte), aber dann bitte über das gesetzliche Strafmaß regeln, was den Entzug der Fahrerlaubnis betrifft. 5 Jahre vom Gesetz verhängte Sperrfrist hätte ich aktzeptiert für meine 2. Alkoholfahrt, aber keine 15 Jahre. Ich habe keinen Unfall gebaut und keinen Menschen gefährdet. |
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19.03.2005, 02:06
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 |
Ich weiss nicht ob ich das schon mal gepostet hatte , war eine anfrage von mir
Datum: 19.03.05 Dinc / Führerscheinsache Reg.-Nr.: 100/05A8 - .. / su - D/D82132 Führerscheinangelegenheit Sehr geehrter Herr XXXX auf Ihre weitere Anfrage vom 10.02.2005 teilen wir Ihnen ergänzend mit, dass diesseits keine Erkenntnisse bestehen, wann und vor allem mit welchem Inhalt die angeblich bevorstehende dritte Führerscheinrichtlinie kommt. Das bleibt erst einmal abzuwarten. Ob die Wohnsitzregelung (185 Tage) dann beibehalten werden, kann allenfalls spekuliert werden. Wir jedenfalls halten diese Voraussetzung für europarechtswidrig, weil genau das ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit darstellt, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass beispielsweise ein Praktikant, der alle 6 Monate in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat lebt überhaupt keine Möglichkeit hätte, den Führerschein zu erwerben. Gegenwärtig läuft in der Tat eine Kampagne, wonach alle Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis die Aufforderung erhalten, eine positive MPU beizubringen. Ob das allerdings zulässig ist, wagen wir füglich zu bezweifeln und haben diesbezüglich schon eine ganze Reihe von Musterverfahren bei diversen Verwaltungsgerichten anhängig. Mit freundlichen Grüßen Dr.xxxxx Rechtsanwalt -------------------- |
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19.03.2005, 02:44
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Floh @ 19.03.2005, 00:29) Ich muss euch allen erstmal ein großes Kompliment aussprechen, gerade den Experten unter Euch, auch wenn Ihr Gegner der Eu-Führerscheine seit, allen voran Lexus, X-Driver jetzt auch Cheffe, seht ihr doch das die Problematik sehr hoch hängt, und gebt auch uns teilweise Recht, bzw. Ratschläge, dafür auf jeden Fall ein Danke und Respekt von meiner Seite @Floh Keiner von uns ist Befürworter der jetzigen MPU-Praxis in Deutschland. Aber keiner von uns möchte Alkoholkranke, Drogensüchtige & Leute die ständig den Verkehr gefährden mit einem Auto auf unseren Strassen sehen. Die vielen ausländischen EU-Führerscheine sind hauptsächlich wegen der jetzigen MPU-Praxis zu begründen. Wenn Deutschland die jetzige MPU-Regelung reformieren & an geltendes EU-Recht anpassen würde, dann gäbe es viel weniger Führerscheintourismus. MfG Thommy -------------------- (\_/)
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Gast_Floh_* |
19.03.2005, 02:49
Beitrag
#960
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Zitat (Levent @ 19.03.2005, 02:06) und haben diesbezüglich schon eine ganze Reihe von Musterverfahren bei diversen Verwaltungsgerichten anhängig. Leider bringt uns das wohl wenig, wenn es so ist wie Lexus beschrieben hat. Recht haben und Recht bekommen sind halt selbst in einem selbst ernannten Rechtsstaat 2 Paar Schuhe. Deswegen ja auch immer noch meine Frage ob man Instanzen überspringen kann? |
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19.03.2005, 03:47
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 209 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Speyer Mitglieds-Nr.: 5731 |
@ Bumm: ich finde es fast schon dämlich, von Dir auf andere zu schliessen !
Zitat Keiner von uns ist Befürworter der jetzigen MPU-Praxis in Deutschland. Wenn ich uns als "Forums-Gemeinde" ansehe, dann bin ich der Erste, der PROTEST ! brüllt !. Zitat Aber keiner von uns möchte Alkoholkranke, Drogensüchtige & Leute die ständig den Verkehr gefährden mit einem Auto auf unseren Strassen sehen. Komischerweise sind es diejenigen, die euch "Geläuterten" den Schnitt versauen.... Ich denke, die NU, die in der nächsten Zeit von diversen VG ausgesprochen und meist unwiedersprochen hingenommen werden, sprechen Ihre Sprache... Und selbst wenn jemand soviel Instanzen "springen" könnte, wie er wollte, hätte er dann automatisch Recht? Ich glaube kaum ... Zitat Die vielen ausländischen EU-Führerscheine sind hauptsächlich wegen der jetzigen MPU-Praxis zu begründen. Wenn Deutschland die jetzige MPU-Regelung reformieren & an geltendes EU-Recht anpassen würde, dann gäbe es viel weniger Führerscheintourismus. DAS europäische FE-Recht gibt es nicht ! Es gibt gewisse Grundregeln, an welches sich jedes Land als "Grundkonsenz" bitte zu halten hat. Alles was darüber hinaus geht, bleibt den einzelnen Ländern überlassen. Kinners, is das so schwer zu verstehen ? Zitat Recht haben und Recht bekommen sind halt selbst in einem selbst ernannten Rechtsstaat 2 Paar Schuhe. Das Schlimme ist, jeder Einzelne glaubt mittlerweile, SEIN Recht auf "WeissderHerrwas" vor Gericht einklagen zu MÜSSEN.... Und wenn der "Herr" Recht gesprochen hat, dann kann ich ja immer noch Einspruch einlegen, oder nicht ? @ Floh : Zitat 3.000 - 4.000 Euronen für eine MPU-Vorbereitung sind schwer aufzubringen, auch wenn es manchen hier wenig vorkommt, ich habe sie nicht. Du brauchst für eine gute Aufarbeitung einer Alk-Problematik sicher keine 1000 Euro... Ich hab das Ganze mit weniger als 500 Euronen "gemacht" Zitat Es gibt natürlich auch noch die Möglichkeit, sich als Alkoholiker anerkenen zu lassen, und eine vom Staat bezahlte Therapie zu machen, mit der man dann falls beendet zu 99% eine MPU bestehen würde. Auch diese "Theorie" ist weniger als wasserdicht. Selbst als anerkannter Alki musst DU DICH erstmal trockenlegen (ein Jahr Nachweis durch Leberwerte, Besuche bei SH-Gruppen, Mit sich selbst ins eine kommen, Perspektiven finden u.v.m.) Zitat Das Problem ist bloß, das die meisten keine Alkoholiker sind und auch nie waren, in der Jugend rebelliert und Gesetze nicht so ganz ernst genommen Stimmt nicht.... Wer mit mehr als 1,6 Promille oder mindestens 2 mal erwischt mit mehr als 0,5 Promille den Zündschlüssel versucht zu drehen.... Das sind keine "Dumme-Jungen-Streiche" oder sehe ich das falsch? Zitat , aber von Vater Staat für immer als geläutert erklärt. Diesen Halbsatz verstehe ich nicht im Geringsten? Die meisten, die Ihre FE im Ausland erwerben sind in KEINSTER Weise geläutert und sehen diese Möglichkeit als DAS probate Mittel, um die "Gängelei" MPU zu "umschiffen".... Zitat Die meisten haben heute Familie und Kinder, aber wen interessiert es??? Ich habe auch einen 3 Monate alten Junior, ich übernehme die volle Verantwortung für meinen Junior... was willst Du damit sagen ? Zitat 15 Jahre Verwertungsrecht, gleichzusetzen mit entschuldigt bitte, aber ich sehe es so (Kinderschändern, Vergewaltigern, Totschlägern etc.) Entschuldige Bitte, gleichzusetzen mit Tot-Fahrern..... Grausam, aber wahr... ich erinnere mich an meine (Gott Sei Dank) letzte Alk-Fahrt.... was da hätte passieren können... es war "zwar nur" 2 Uhr Nachts...... aber trotzdem.... Zitat Sicherlich gibt es auch Unbelehrbare und Alkoholiker (denen geholfen werden muss und sollte), aber dann bitte über das gesetzliche Strafmaß regeln, was den Entzug der Fahrerlaubnis betrifft Dann guck Dein Spiegelbild an und hol Dir nach 15 Jahren Deine FE wieder... an jeder zu den üblichen Zeiten geöffneten Fahrschule Deiner Wahl .... Prüfung vorausgesetzt Zitat 5 Jahre vom Gesetz verhängte Sperrfrist hätte ich aktzeptiert für meine 2. Alkoholfahrt, aber keine 15 Jahre. Finde Dich damit ab, oder wander aus.... Und eine eventuell gemachte EU-FE gilt auch bei NU im gesamten EU-Ausland, nur nicht mehr in D . Sad but true... Ich drücke jedem, der hier in D die MPU vor einer NU machen "darf", die Daumen.... nur ich denke, fast alle haben allerschwärzeste Karten... Bentley |
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19.03.2005, 05:41
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Bentley222 @ 19.03.2005, 03:47) Zitat Keiner von uns ist Befürworter der jetzigen MPU-Praxis in Deutschland. Wenn ich uns als "Forums-Gemeinde" ansehe, dann bin ich der Erste, der PROTEST ! brüllt ! Ich drücke jedem, der hier in D die MPU vor einer NU machen "darf", die Daumen.... nur ich denke, fast alle haben allerschwärzeste Karten... @Bentley222 Ich glaube Dir nicht, dass Du die MPU, so wie sie jetzt ist, immer & in allen Punkten perfekt findest, nur weil Du sie mal geschafft hast. Dabei werden auch MPU’s angeordnet, wenn nie eine Verkehrsgefährdung vorgelegen hatte, & das alles nur vorsorglich. Bei mir war das genau so. Ich werde es sofort posten, wenn ich meine MPU geschafft habe. MfG Thommy Bumm -------------------- (\_/)
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19.03.2005, 07:28
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#963
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Im Beispiel der FE geht es allerdings darum, ob eine Genehmigung widerrechtlich verweigert wird. Und da hat man m.E. einen Anspruch auf zügige Klärung. Immer dort, wo Recht nicht angewendet wird, geschieht Unrecht. Wenn das juristisch vielleicht unpraezise ist - in den Koepfen der Betroffenen ist das so. Wer aufgrund des EuGH-Urteils ins Ausland abgewandert ist, dort alle notwendigen Auflagen erfuellt hat und eine FE erteilt bekam, dem wird nach der Rueckkehr und einer normalen Verkehrskontrolle unter Umstaenden Unrecht getan, wenn man ihm gegenueber eine NU ausspricht. Imho hat der Betroffene einen Anspruch auf schnellstmoegliche Klaerung - um die Zeitdauer des Unrechts - oder die Wiederherstellung des Rechts, je nach Sichtweise - zeitlich maximal zu verkuerzen. Eine drei-, vier- oder fuenfjaehrige Verfahrensdauer ist jedenfalls kaum zu tolerieren. Wir reden von Mobilitaet, einem ganz wesentlichen Gesichtspunkt in Bezug auf den Arbeitsmarkt und die Freiheit. Und natuerlich von Sicherheit - aber eben auch von Rechtssicherheit ... Ebenfalls ist es schwer ertraeglich, dass eine einfache Alkohol-/Verkehrsstrafsache mit einer 15-jaehrigen Verwertungsfrist belegt ist. Zumindest erscheint es nicht angemessen, dass beim Strassenverkehrsamt und im Fuehrungszeugnis unterschiedliche Tilgungsfristen fuer die gleiche Straftat gelten. Ich meine, da waere noch eine ganze Menge zu tun. Ehemals auffaellige Kraftfahrer unter dem Gesichtspunkt der "oeffentlichen Sicherheit" ein Leben lang zu gaengeln - das kann es doch nicht sein. Irgendwann sind die richterlich ausgesprochenen Massnahmen ja erledigt und dann, oder zumindest alsbald, sollte man den Betroffenen auch keine Knueppel mehr zwischen die Beine schmeissen. Das hat auch der EuGH festgestellt. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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19.03.2005, 10:38
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Bentley222 @ 19.03.2005, 03:47) @ Bumm: ich finde es fast schon dämlich, von Dir auf andere zu schliessen ! Zitat Keiner von uns ist Befürworter der jetzigen MPU-Praxis in Deutschland. Wenn ich uns als "Forums-Gemeinde" ansehe, dann bin ich der Erste, der PROTEST ! brüllt !. Da muß ich mich dem Protest von Bentley222 uneingeschränkt anschließen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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19.03.2005, 11:49
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (strichachtdoktor @ 17.03.2005, 23:16) Im Gegensatz zum Klaeger in der Sache, welche am VG Muenster anhaengig ist und deren Beschluss in Baelde erwartet wird, war bei dem Klaeger in der Sache vor dem VG Berlin unklar, ob die Vorgeschichte ueberhaupt ueberprueft wurde und zudem lag die Angelegenheit, auf welche sich die Nutzungsuntersagung bezog bereits mehr als 10 Jahre zurueck. Aus hauptsaechlich diesen beiden Gruenden wurde vom Sofortvollzug abgesehen. So geht es, wie gesagt, aus einem Schreiben hervor, welche die involvierte FEB an das VG Muenster geschickt hat. Nur weil bisher keiner ein Aktenzeichen kennt, muss man es nicht gleich als Geruecht verteufeln. Das AZ taucht schon noch auf ... Von einem Gerücht hab ich nie gesprochen, ich hab mich nur bemüht, aufzuklären, ob es nun einen Beschluß gibt, der sich mit der sofortigen Vollziehung einer NU beschäftig. Bei meinem Gespräch mit dem Führerscheinbüro habe ich auch den Eindruck gehabt, daß hier in Berlin keineswegs mit der Gießkanne wahllos die Nutzungsuntersagungen rausgehen. Bei 3,5 Millionen Einwohnern nur ein paar hundert in einem ganzen Jahr, das deutet auf eine großzügige Ermessensausübung hin und erklärt auch, weshalb offenbar kaum vor dem Verwaltungsgericht dagegen vorgegangen wird. Denn wenn nur die wirklich krassen Fälle eine NU erhalten, werden die kaum zum VG gehen. Die Sachgebietsleiterin sagte z. b., daß sie sich gezielt "unsere Suffköppe" raussuchen und erläuterte dies noch dahingehend, "bei denen wir schon mehrfach die Fahrerlaunbnis entzogen haben". Nach dem Zeitraum, wie weit sie zurückgehen, hab ich nicht extra gefragt, aber der Hinweis darauf, dass in dem "Gerüchte"-Beschluß der Vorfall über zehn Jahre zurücklag, deutet ebenfalls auf eine sehr liberale Praxis hin. -------------------- |
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19.03.2005, 12:06
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#966
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
@Lexus
**kopfschuettel** Vor mehr als zehn Jahren wird einem Betroffenen der FS entzogen. Dann erfaehrt das Berliner StVA von einem zwischenzeitlich erworbenen EU-FS und schickt umgehend eine NU raus mit Sofortvollzug. DAS nennst Du liberal ??? Das VG sah das zum Glueck anders... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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19.03.2005, 12:28
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#967
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Nein, das nicht, aber daß sie ganz offensichtlich ihre Praxis sofort an diesen Beschluß, wenn es ihn denn gibt, angepaßt haben, das ist dann doch liberal? Sie scheinen doch nicht auf dem 15-Jahres-Rhytmus zu bestehen ...
(ich hatte das auch schon bemerkt, daß ich mich da etwas mißverständlich ausgedrückt hatte, hatte aber keinen Bock auf ein Edit) -------------------- |
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19.03.2005, 15:11
Beitrag
#968
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat ich hatte das auch schon bemerkt, daß ich mich da etwas mißverständlich ausgedrückt hatte, hatte aber keinen Bock auf ein Edit ... na, dann isses ja gut Dachte schon ... Alles klar! Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Gast_luky_luke_* |
20.03.2005, 11:06
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#969
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Gast_luky_luke_* |
20.03.2005, 11:28
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#970
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Allem Anschein nach, das Urteil liegt mir noch nicht vor, hatte er sich an die Residenzpflicht gehalten, und bekam trotzdem die NU.
Zitat Im zweiten Fall wurde dem deutschen Fahrerlaubnisinhaber im Jahr 2002 die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wegen einer Trunkenheitsfahrt. Er nahm einen zweiten Wohnsitz in Amsterdam und machte dort nach Ablauf der Sperrfrist den holländischen Führerschein. Damit fuhr er in Deutschland Auto, bis das durch einen Verkehrsunfall bekannt wurde.
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Gast_Gast_Michael_* |
20.03.2005, 11:35
Beitrag
#971
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das urteil isti verherrend für eu-fs-inhaber.
wie der weitere weg aussehen kann, weiss ich im moment auch nicht, vielleicht liegt die erste, kurzfristige lösung wirklich in einer verlegung des wohnsitzes, bzw. des lebensmittelpunktes ins ausland |
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Gast_Gast_Michael_* |
20.03.2005, 11:46
Beitrag
#972
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Guests |
ich habe noch einen link gefunden, urteil im november 04, wonach ein im ausland lebender deutsche seine eu-fe behalten durfte
http://www.handbuch-strassenverkehr.de/november_2004.htm#26 |
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20.03.2005, 11:59
Beitrag
#973
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Das Urteil passt aber nicht, da es um die Aufhebung einer Verurteilung wegen Fahrens ohne FE ging.
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20.03.2005, 12:02
Beitrag
#974
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Zitat (Gast_Michael @ 20.03.2005, 11:46) ich habe noch einen link gefunden, urteil im november 04, wonach ein im ausland lebender deutsche seine eu-fe behalten durfte http://www.handbuch-strassenverkehr.de/november_2004.htm#26 Zitat Im Prinzip nix neues ohne Eugh Urteil wird auch in der nahen Zukunft fast sicher nichts anderes herauskommen. |
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Gast_Gast_michael_* |
20.03.2005, 12:03
Beitrag
#975
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Zitat (XDiver @ 20.03.2005, 11:59) Das Urteil passt aber nicht, da es um die Aufhebung einer Verurteilung wegen Fahrens ohne FE ging. korrekt, gleichzeitig hat das gericht gesagt, dass der eu-fs-inhaber in d unbeschränkt fahren dürfe! |
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20.03.2005, 12:04
Beitrag
#976
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Das OLG hatte aber auch keine Prüfrelevanz bzgl. einer NU. Das fällt zum einen nicht in deren Aufgabenbereich, zum zweiten war es nicht Gegenstand des Verfahrens.
Aus dem Aufgabenbereich des OLG heraus, ist die Begründung stichhaltig. Sie kann jedoch nicht ohne weiteres auf ein VG übertragen werden. -------------------- |
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Gast_luky_luke_* |
20.03.2005, 12:05
Beitrag
#977
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Das ist m.E. in keinster Weiße mit EU Recht vereinbar!
Als Deutscher mit mit deutschem Wohnsitz (Lebensmittelpunkt in D) bekomme ich eine NU. Bei gleichen Vorraussetzungen mit ausländischem Wohnsitz (Lebensmittelpunkt im Ausland) bekomme ich kein NU. Hier wird doch ganz klar der Deutsche mit deutschem Wohnsitz benachteiligt. |
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20.03.2005, 12:08
Beitrag
#978
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Inländerdiskriminierung (so heisst das tatsächlich) ist nach EU-Recht zulässig.
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Gast_luky_luke_* |
20.03.2005, 12:10
Beitrag
#979
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Zitat Inländerdiskriminierung (so heisst das tatsächlich) ist nach EU-Recht zulässig. Das war ein Witz.. oder? |
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Gast_Gast_michael_* |
20.03.2005, 12:16
Beitrag
#980
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sorry für of topic, ich habe mich eben registriert, jetzt kann ich mit meinem benutzernamen keine beiträge mehr verfassen. was kann ich tun, ausser weiter als gast eingeloggt zu sein?
------------------- *** Anmerkung Admin: Die Registrierung wurde offensichtlich noch nicht vollständig abgeschlossen. An die von Dir zwecks Registrierung angegebenen Mail-Adresse wird vom Forensystem eine Mail mit einem Registrierungslink versendet. Auf diesen Link klicken, erst danach ist Dein Account aktiv. Gruss Rolf. Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 20.03.2005, 17:08 |
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20.03.2005, 12:20
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#981
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Ich pflege in diesem Thread nicht zu scherzen.
Reine Inlandssachverhalte sind einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung entzogen. Deswegen dürfen diese Sachverhalte weiterhin nach nationalen Kriterien beurteilt werden, währenddessen Ausländer dieser Regulierung aufgrúnd der jeweiligen EU-Grundfreiheiten nicht unterfallen. Infos zum Thema auch hier. -------------------- |
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Gast_Gast_michael_* |
20.03.2005, 12:25
Beitrag
#982
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also ganz einfach, die "erstmal" lösung.
den lebensmittelpunkt, bzw. 1. wohnsitz ins ausland, dann mal sehen, was das bringt. |
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Gast_Guest_* |
20.03.2005, 16:38
Beitrag
#983
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Sicher past das Urteil.
Angenommen ich wohne im Ausland,dann müßte ich eine NU bekommen. Also Verwaltungsrechtlich und VG Gerichtlich. Jetzt fahre ich doch in Deutschland,und soll dann Strafrechtlich belangt werden? Werde dann aber freigesprochen,da mein FÜ ja anerkant werden muß. Im Ausland wohnende EU Bürger haben also hier mehr Rechte als ich. Denkt nur mal an die Handwerksordnung und den Meisterzwang. Ergo,ab ins Ausland. |
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Gast_Gast_Michael_* |
20.03.2005, 17:30
Beitrag
#984
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Zitat (Gast_michael @ 20.03.2005, 12:16) sorry für of topic, ich habe mich eben registriert, jetzt kann ich mit meinem benutzernamen keine beiträge mehr verfassen. was kann ich tun, ausser weiter als gast eingeloggt zu sein? ------------------- *** Anmerkung Admin: Die Registrierung wurde offensichtlich noch nicht vollständig abgeschlossen. An die von Dir zwecks Registrierung angegebenen Mail-Adresse wird vom Forensystem eine Mail mit einem Registrierungslink versendet. Auf diesen Link klicken, erst danach ist Dein Account aktiv. Gruss Rolf. stheht immer noch Dir fehlen die Rechte, um auf das Thema antworten zu können. was jetzt? *** Hier geht's weiter Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 20.03.2005, 17:58 |
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20.03.2005, 18:12
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#985
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 |
Hmmm ich weiss nicht ob die Rechtslage für Auslandsdeutsche nicht auch auf den Prüfstand müsste. Es ist, denke ich nicht vereinbar mit dem Grundgesetz, das im Ausland lebende Deutsche besser gestellt werden, als im Inland lebende Deutsche.Da denke ich werden auch die Rechtsanwälte ansetzen müssen, wieso NU´s nur auf Inlandsdeutsche angewendet werden dürfen. Vom Grundgesetz her müssten alle gleich behandelt werden, oder was meint ihr dazu?
Gruss Natrix |
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Gast_luky_luke_* |
20.03.2005, 18:28
Beitrag
#986
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Zitat Denn danach ist jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten. Dieses Problem stellt sich dann, wenn eine nationale Norm eine Grundfreiheit des EG-Vertrages verletzt. Dann ist sie nämlich innerhalb der Europäischen Gemeinschaft im grenzüberschreitenden Verkehr zwar verboten, bleibt aber im innerstaatlichen Bereich anwendbar aus Link von XDiver Handelt es sich bei einem EU-FS nicht auch um grenzüberschreitenden Verkehr (im wahrsten Sinne des Wortes) ? Damit würde es sich um eine Diskrimminierung des Innländers nach EU-recht handeln. |
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Gast_Guest_* |
20.03.2005, 18:30
Beitrag
#987
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Wenn man ganz pingelig ist dann gilt das GG für die BRD seit dem Tag der Wiedervereinigung nicht mehr.
Hies es darin nicht mal das nach der Weidervereinigung das Volk über eine Verfassung abstimmen sollte? |
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20.03.2005, 19:28
Beitrag
#988
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (Natrix20 @ 20.03.2005, 18:12) Hmmm ich weiss nicht ob die Rechtslage für Auslandsdeutsche nicht auch auf den Prüfstand müsste. Es ist, denke ich nicht vereinbar mit dem Grundgesetz, das im Ausland lebende Deutsche besser gestellt werden, als im Inland lebende Deutsche.Da denke ich werden auch die Rechtsanwälte ansetzen müssen, wieso NU´s nur auf Inlandsdeutsche angewendet werden dürfen. Vom Grundgesetz her müssten alle gleich behandelt werden, oder was meint ihr dazu? Gruss Natrix Mit der Gleichbehandlung ist das so eine Sache: Vergleichen kann man nur gleiche Sachverhalte bzw. gleiche Gruppen. Auslandsdeutsche sind in Bezug auf die Fahrerlaubnis aber nicht mit Inländern zu vergleichen; vielmehr ist ein Vergleich mit anderen EU-Ausländern geboten. So wie jene werden Auslandsdeutsche nur gelegentlich im Deutschland rumfahren, solange sie ihren wirklichen Lebensmittelpunkt im Ausland haben. So wie D es hinnimmt, daß bei Italienern oder Belgiern niedrigere Anforderungen an den Erwerb der Fahrerlaubnis gestellt werden, so muß dies auch bei Auslandsdeutschen hingenommen werden, da das Gefährdungspotential nicht so hoch ist und D sich nicht durch Grenzen-Dicht-Machen gegen jegliche Gefährdung abschotten kann. Inlandsdeutsche EU-Führerschein-Inhaber müssen sich aber mit inländischen D-FE-Inhabern vergleichen lassen. Es gibt keinen Grund, einen im Inland wohnenden Mitbürger mit vorwiegend im Inland stattfindender Autofahrerei anders, also strenger, zu behandeln (in Bezug auf die MPU-Anforderung) als jemanden, der mal kurz ins EU-Ausland ausgewichen ist, um innerstaatliche Regelungen zu umgehen. Eine Diskriminierung liegt hierin schon deshalb nicht, weil ja ausdrücklich nicht an die Staatsangehörigkeit angeknüpft wird, sondern an den gewöhnlichen Lebensmittelpukt, was eben eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigt und nicht verboten ist. -------------------- |
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20.03.2005, 19:33
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#989
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Wenn man ganz pingelig ist dann gilt das GG für die BRD seit dem Tag der Wiedervereinigung nicht mehr. Das ist falsch. Man beachte die Präambel des GG. -------------------- |
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Gast_Guest_* |
20.03.2005, 19:40
Beitrag
#990
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@XDiver
Hab ich da irgendwas versäumt oder war die Abstimmung darüber in einer anderen Galaxie? DIE Deutschen dürfte das Volk sein, nachdem es keine Volksabstimmung gab hat man uns schon wieder, Verzeihung, beschissen. Nach der alten Fassung des GG bis zur Wiedervereinigung hies es DAS DEUTSCHE VOLK, da stand nie was von den Politchaoten. |
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20.03.2005, 19:51
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#991
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Hab ich da irgendwas versäumt oder war die Abstimmung darüber in einer anderen Galaxie? Die gab´s auch nicht. Hat es aber auch nicht gebraucht. Ein Blick in die entsprechenden Passi des Einigungsvertrages von 1990 genügt. Aber das passt nicht wirklich in diesen Thread. -------------------- |
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20.03.2005, 20:44
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#992
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
@ lexus
"Eine Diskriminierung liegt hierin schon deshalb nicht, weil ja ausdrücklich nicht an die Staatsangehörigkeit angeknüpft wird, sondern an den gewöhnlichen Lebensmittelpukt, was eben eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigt und nicht verboten ist" ich bin kein Ra, aber bauen wir ein konstrukt, A lebt in de, B lebt in cz. a darf hier nicht fahren, da er zur mpu müsste. b darf hier fahren, zumindest 184 tage jedes jahr. ich denke, das verstösst gegen den gleichheitsgrundsatz |
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20.03.2005, 20:58
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#993
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Man kann nur Gleiches mit Gleichem vergleichen. Der eine ist aber ein inländischer Kraftfahrzeugführer, der andere ein außerdeutscher ohne Wohnsitz im Inland. Ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied trotz evtl. gleicher Nationalität.
Im Übrigen kann auch bei außerdeutschen Fahrzeugführern eine Nutzungsuntersagung im Inland erfolgen (vgl. § 11 Abs. 2 IntKfzVO). |
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Gast_Guest_* |
20.03.2005, 21:02
Beitrag
#994
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Ich werde nicht diskriminiert,weil ich eine PL FÜ habe,sondern der § 14 FEV diskriminiert an sich.
Das ist jedenfalls die Meinung von Professor Bölinger,und RA Himmelreich und anderen.(Ausgenommen Andreas,X-Diver,Bentley,vieleicht auch Lexus). Hier der Link mit der Begründung der Verfasungsfeindlichkeit. http://www.cannabislegal.de/recht/fs-boellinger.htm |
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20.03.2005, 21:05
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#995
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Das ist jedenfalls die Meinung von Professor Bölinger,und RA Himmelreich und anderen.(Ausgenommen Andreas,X-Diver,Bentley,vieleicht auch Lexus Naja, die anderen die Du noch vergessen hast, die diese Meinung nicht teilen sind: Das BVerfG, der BGH und wohl die gesamte Rechtsprechung und weite Teile der h.L. . Die von Dir zitierten Personen dürften da wohl eher eine Mindermeinung darstellen. Zitat Hier der Link mit der Begründung der Verfasungsfeindlichkeit. Das ist, juristisch gesehen, zwar eine Ansicht, die sicherlich lesenswert ist. Dennoch hat das BVerfG die Meinung des Verfassers nicht geteilt. Professoren neigen übrigens dazu, gerne einmal persönliche Theorien aufzustellen. Dafür werden sie u.a. bezahlt. -------------------- |
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Gast_Guest_* |
20.03.2005, 21:16
Beitrag
#996
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Fehlende Ermächtigungsnorm
Die §§ 11, 13 u. 14 FeV samt Anlage 4 verstoßen schließlich gegen das verfassungsrechtliche Prinzip des Gesetzesvorbehalts von Exekutivnormen. Art. 80 I 2 GG schreibt zwingend vor, dass eine Verordnung nicht über Inhalt, Zweck und Ausmaß des ermächtigenden Gesetzes hinausgehen darf. § 6 I 1 c FeV ermächtigt zwar den Verordnungsgeber, allgemeine Verwaltungsvorschriften über "die Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, die Beurteilung der Eignung durch Gutachten sowie die Feststellung und Überprüfung der Eignung durch die Fahrerlaubnisbehörde" zu erlassen. Es dürfen aber nicht schärfere Eignungsrichtlinien geschaffen werden als die bereits in 2 Abs.4 StVG festgelegten: "Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat." Und das trift genau auf mich zu. Die Polen haben geprüft und mich für gut befunden.Und das nach einer in der EU harmonisierten Prüfung. Mein cannabisdelikt ohne Bezug zum Verkehr im J 2000 wird bis 2010 von der FEB verwertet. § 14 hat mich gezwungen in PL meinen Lappen zu machen,und zwingt mich jetzt,im Ausland meinen Wohnsitz zu begründen. Erst dann ist Ruh. Warum,wenn ich doch nicht diskriminiert werde ? |
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20.03.2005, 21:20
Beitrag
#997
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Eigentlich zwingt Dich § 14 FeV doch nur dazu, gegebene Eignungszweifel durch eine MPU auszuräumen.
Ich suche da vergeblich eine Aufforderung, den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen oder eine FE in Polen zu erwerben. -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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20.03.2005, 21:23
Beitrag
#998
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
§ 14 hat mich gezwungen in PL meinen Lappen zu machen,und zwingt mich jetzt,im Ausland meinen Wohnsitz zu begründen.
Erst dann ist Ruh. Dem ist nichts hinzuzufügen, so wie es nach derzeitigem wissensstand aussieht |
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20.03.2005, 21:30
Beitrag
#999
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Wenn Ihr dieser gewagten These folgen wollt, bitte. Keiner hindert Euch daran, den Rechtsweg zu beschreiten und mit dieser Argumentation vor das BVerfG zu ziehen. Ich möchte den Erfolg allerdings zu bezweifeln wagen.
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20.03.2005, 21:32
Beitrag
#1000
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
da magst du recht haben, aber es geht doch den meisten dadrum, weiterfahren zu dürfen. da können selbst solche überlegungen oder maßnahmen angewandt werden.
eine bessere antwort habe ich auch nicht , ausser abzuwarten. natürlich wird die begründung beim bvg eine andere sein |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 09:37 |