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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 5), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Bentley222
Beitrag 19.03.2005, 03:47
Beitrag #961


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@ Bumm: ich finde es fast schon dämlich, von Dir auf andere zu schliessen !

Zitat
Keiner von uns ist Befürworter der jetzigen MPU-Praxis in Deutschland.


Wenn ich uns als "Forums-Gemeinde" ansehe, dann bin ich der Erste, der PROTEST ! brüllt !.

Zitat
Aber keiner von uns möchte Alkoholkranke, Drogensüchtige & Leute die ständig den Verkehr gefährden mit einem Auto auf unseren Strassen sehen.


Komischerweise sind es diejenigen, die euch "Geläuterten" den Schnitt versauen....

Ich denke, die NU, die in der nächsten Zeit von diversen VG ausgesprochen und meist unwiedersprochen hingenommen werden, sprechen Ihre Sprache... whistling.gif


Und selbst wenn jemand soviel Instanzen "springen" könnte, wie er wollte, hätte er dann automatisch Recht? Ich glaube kaum ... whistling.gif

Zitat
Die vielen ausländischen EU-Führerscheine sind hauptsächlich wegen der jetzigen MPU-Praxis zu begründen. Wenn Deutschland die jetzige MPU-Regelung reformieren & an geltendes EU-Recht anpassen würde, dann gäbe es viel weniger Führerscheintourismus.


DAS europäische FE-Recht gibt es nicht ! Es gibt gewisse Grundregeln, an welches sich jedes Land als "Grundkonsenz" bitte zu halten hat. Alles was darüber hinaus geht, bleibt den einzelnen Ländern überlassen. Kinners, is das so schwer zu verstehen ?


Zitat
Recht haben und Recht bekommen sind halt selbst in einem selbst ernannten Rechtsstaat 2 Paar Schuhe.


Das Schlimme ist, jeder Einzelne glaubt mittlerweile, SEIN Recht auf "WeissderHerrwas" vor Gericht einklagen zu MÜSSEN....
Und wenn der "Herr" Recht gesprochen hat, dann kann ich ja immer noch Einspruch einlegen, oder nicht ?

@ Floh :

Zitat
3.000 - 4.000 Euronen für eine MPU-Vorbereitung sind schwer aufzubringen, auch wenn es manchen hier wenig vorkommt, ich habe sie nicht.


Du brauchst für eine gute Aufarbeitung einer Alk-Problematik sicher keine 1000 Euro... Ich hab das Ganze mit weniger als 500 Euronen "gemacht"



Zitat
Es gibt natürlich auch noch die Möglichkeit, sich als Alkoholiker anerkenen zu lassen, und eine vom Staat bezahlte Therapie zu machen, mit der man dann falls beendet zu 99% eine MPU bestehen würde.


Auch diese "Theorie" ist weniger als wasserdicht. Selbst als anerkannter Alki musst DU DICH erstmal trockenlegen (ein Jahr Nachweis durch Leberwerte, Besuche bei SH-Gruppen, Mit sich selbst ins eine kommen, Perspektiven finden u.v.m.)

Zitat
Das Problem ist bloß, das die meisten keine Alkoholiker sind und auch nie waren,
in der Jugend rebelliert und Gesetze nicht so ganz ernst genommen


Stimmt nicht.... Wer mit mehr als 1,6 Promille oder mindestens 2 mal erwischt mit mehr als 0,5 Promille den Zündschlüssel versucht zu drehen....
Das sind keine "Dumme-Jungen-Streiche" oder sehe ich das falsch?

Zitat
, aber von Vater Staat für immer als geläutert erklärt.


Diesen Halbsatz verstehe ich nicht im Geringsten? Die meisten, die Ihre FE im Ausland erwerben sind in KEINSTER Weise geläutert und sehen diese Möglichkeit als DAS probate Mittel, um die "Gängelei" MPU zu "umschiffen"....


Zitat
Die meisten haben heute Familie und Kinder, aber wen interessiert es???


Ich habe auch einen 3 Monate alten Junior, ich übernehme die volle Verantwortung für meinen Junior... was willst Du damit sagen ?

Zitat
15 Jahre Verwertungsrecht, gleichzusetzen mit entschuldigt bitte, aber ich sehe es so (Kinderschändern, Vergewaltigern, Totschlägern etc.)


Entschuldige Bitte, gleichzusetzen mit Tot-Fahrern.....
Grausam, aber wahr... ich erinnere mich an meine (Gott Sei Dank) letzte Alk-Fahrt.... was da hätte passieren können... es war "zwar nur" 2 Uhr Nachts...... aber trotzdem....


Zitat
Sicherlich gibt es auch Unbelehrbare und Alkoholiker (denen geholfen werden muss und sollte), aber dann bitte über das gesetzliche Strafmaß regeln, was den Entzug der Fahrerlaubnis betrifft


Dann guck Dein Spiegelbild an und hol Dir nach 15 Jahren Deine FE wieder... an jeder zu den üblichen Zeiten geöffneten Fahrschule Deiner Wahl .... Prüfung vorausgesetzt whistling.gif


Zitat
5 Jahre vom Gesetz verhängte Sperrfrist hätte ich aktzeptiert für meine 2. Alkoholfahrt, aber keine 15 Jahre.


Finde Dich damit ab, oder wander aus....

Und eine eventuell gemachte EU-FE gilt auch bei NU im gesamten EU-Ausland, nur nicht mehr in D . Sad but true...

Ich drücke jedem, der hier in D die MPU vor einer NU machen "darf", die Daumen.... nur ich denke, fast alle haben allerschwärzeste Karten... whistling.gif

Bentley
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Perplex
Beitrag 19.03.2005, 05:41
Beitrag #962


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Zitat (Bentley222 @ 19.03.2005, 03:47)
Zitat
Keiner von uns ist Befürworter der jetzigen MPU-Praxis in Deutschland.


Wenn ich uns als "Forums-Gemeinde" ansehe, dann bin ich der Erste, der PROTEST ! brüllt !

Ich drücke jedem, der hier in D die MPU vor einer NU machen "darf", die Daumen.... nur ich denke, fast alle haben allerschwärzeste Karten... whistling.gif

@Bentley222

Ich glaube Dir nicht, dass Du die MPU, so wie sie jetzt ist, immer & in allen Punkten perfekt findest, nur weil Du sie mal geschafft hast. Dabei werden auch MPU’s angeordnet, wenn nie eine Verkehrsgefährdung vorgelegen hatte, & das alles nur vorsorglich. Bei mir war das genau so.

Ich werde es sofort posten, wenn ich meine MPU geschafft habe.

MfG Thommy Bumm sad.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 19.03.2005, 07:28
Beitrag #963


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Zitat
Im Beispiel der FE geht es allerdings darum, ob eine Genehmigung widerrechtlich verweigert wird. Und da hat man m.E. einen Anspruch auf zügige Klärung.


Immer dort, wo Recht nicht angewendet wird, geschieht Unrecht. Wenn das juristisch vielleicht unpraezise ist - in den Koepfen der Betroffenen ist das so.

Wer aufgrund des EuGH-Urteils ins Ausland abgewandert ist, dort alle notwendigen Auflagen erfuellt hat und eine FE erteilt bekam, dem wird nach der Rueckkehr und einer normalen Verkehrskontrolle unter Umstaenden Unrecht getan, wenn man ihm gegenueber eine NU ausspricht.

Imho hat der Betroffene einen Anspruch auf schnellstmoegliche Klaerung - um die Zeitdauer des Unrechts - oder die Wiederherstellung des Rechts, je nach Sichtweise - zeitlich maximal zu verkuerzen. Eine drei-, vier- oder fuenfjaehrige Verfahrensdauer ist jedenfalls kaum zu tolerieren. Wir reden von Mobilitaet, einem ganz wesentlichen Gesichtspunkt in Bezug auf den Arbeitsmarkt und die Freiheit. Und natuerlich von Sicherheit - aber eben auch von Rechtssicherheit ...

Ebenfalls ist es schwer ertraeglich, dass eine einfache Alkohol-/Verkehrsstrafsache mit einer 15-jaehrigen Verwertungsfrist belegt ist. Zumindest erscheint es nicht angemessen, dass beim Strassenverkehrsamt und im Fuehrungszeugnis unterschiedliche Tilgungsfristen fuer die gleiche Straftat gelten.

Ich meine, da waere noch eine ganze Menge zu tun. Ehemals auffaellige Kraftfahrer unter dem Gesichtspunkt der "oeffentlichen Sicherheit" ein Leben lang zu gaengeln - das kann es doch nicht sein. Irgendwann sind die richterlich ausgesprochenen Massnahmen ja erledigt und dann, oder zumindest alsbald, sollte man den Betroffenen auch keine Knueppel mehr zwischen die Beine schmeissen. Das hat auch der EuGH festgestellt.


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Andreas
Beitrag 19.03.2005, 10:38
Beitrag #964


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Zitat (Bentley222 @ 19.03.2005, 03:47)
@ Bumm: ich finde es fast schon dämlich, von Dir auf andere zu schliessen !

Zitat
Keiner von uns ist Befürworter der jetzigen MPU-Praxis in Deutschland.


Wenn ich uns als "Forums-Gemeinde" ansehe, dann bin ich der Erste, der PROTEST ! brüllt !.


Da muß ich mich dem Protest von Bentley222 uneingeschränkt anschließen. cool.gif


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Lexus
Beitrag 19.03.2005, 11:49
Beitrag #965


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Zitat (strichachtdoktor @ 17.03.2005, 23:16)
Im Gegensatz zum Klaeger in der Sache, welche am VG Muenster anhaengig ist und deren Beschluss in Baelde erwartet wird, war bei dem Klaeger in der Sache vor dem VG Berlin unklar, ob die Vorgeschichte ueberhaupt ueberprueft wurde und zudem lag die Angelegenheit, auf welche sich die Nutzungsuntersagung bezog bereits mehr als 10 Jahre zurueck. Aus hauptsaechlich diesen beiden Gruenden wurde vom Sofortvollzug abgesehen. So geht es, wie gesagt, aus einem Schreiben hervor, welche die involvierte FEB an das VG Muenster geschickt hat.

Nur weil bisher keiner ein Aktenzeichen kennt, muss man es nicht gleich als Geruecht verteufeln. Das AZ taucht schon noch auf ...

Von einem Gerücht hab ich nie gesprochen, ich hab mich nur bemüht, aufzuklären, ob es nun einen Beschluß gibt, der sich mit der sofortigen Vollziehung einer NU beschäftig.

Bei meinem Gespräch mit dem Führerscheinbüro habe ich auch den Eindruck gehabt, daß hier in Berlin keineswegs mit der Gießkanne wahllos die Nutzungsuntersagungen rausgehen. Bei 3,5 Millionen Einwohnern nur ein paar hundert in einem ganzen Jahr, das deutet auf eine großzügige Ermessensausübung hin und erklärt auch, weshalb offenbar kaum vor dem Verwaltungsgericht dagegen vorgegangen wird. Denn wenn nur die wirklich krassen Fälle eine NU erhalten, werden die kaum zum VG gehen.

Die Sachgebietsleiterin sagte z. b., daß sie sich gezielt "unsere Suffköppe" raussuchen und erläuterte dies noch dahingehend, "bei denen wir schon mehrfach die Fahrerlaunbnis entzogen haben". Nach dem Zeitraum, wie weit sie zurückgehen, hab ich nicht extra gefragt, aber der Hinweis darauf, dass in dem "Gerüchte"-Beschluß der Vorfall über zehn Jahre zurücklag, deutet ebenfalls auf eine sehr liberale Praxis hin.


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strichachtdoktor
Beitrag 19.03.2005, 12:06
Beitrag #966


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@Lexus
**kopfschuettel**
Vor mehr als zehn Jahren wird einem Betroffenen der FS entzogen. Dann erfaehrt das Berliner StVA von einem zwischenzeitlich erworbenen EU-FS und schickt umgehend eine NU raus mit Sofortvollzug.
DAS nennst Du liberal ???

Das VG sah das zum Glueck anders...


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Lexus
Beitrag 19.03.2005, 12:28
Beitrag #967


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Nein, das nicht, aber daß sie ganz offensichtlich ihre Praxis sofort an diesen Beschluß, wenn es ihn denn gibt, angepaßt haben, das ist dann doch liberal? Sie scheinen doch nicht auf dem 15-Jahres-Rhytmus zu bestehen ...

(ich hatte das auch schon bemerkt, daß ich mich da etwas mißverständlich ausgedrückt hatte, hatte aber keinen Bock auf ein Edit)


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strichachtdoktor
Beitrag 19.03.2005, 15:11
Beitrag #968


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Zitat
ich hatte das auch schon bemerkt, daß ich mich da etwas mißverständlich ausgedrückt hatte, hatte aber keinen Bock auf ein Edit


... na, dann isses ja gut tongue.gif Dachte schon ...
Alles klar! wavey.gif Joe


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Gast_luky_luke_*
Beitrag 20.03.2005, 11:06
Beitrag #969





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Es schaut nicht gut für uns aus!

VG Neustadt
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 20.03.2005, 11:28
Beitrag #970





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Allem Anschein nach, das Urteil liegt mir noch nicht vor, hatte er sich an die Residenzpflicht gehalten, und bekam trotzdem die NU.

Zitat
Im zweiten Fall wurde dem deutschen Fahrerlaubnisinhaber im Jahr 2002 die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wegen einer Trunkenheitsfahrt. Er nahm einen zweiten Wohnsitz in Amsterdam und machte dort nach Ablauf der Sperrfrist den holländischen Führerschein. Damit fuhr er in Deutschland Auto, bis das durch einen Verkehrsunfall bekannt wurde.
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Gast_Gast_Michael_*
Beitrag 20.03.2005, 11:35
Beitrag #971





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das urteil isti verherrend für eu-fs-inhaber.
wie der weitere weg aussehen kann, weiss ich im moment auch nicht, vielleicht liegt die erste, kurzfristige lösung wirklich in einer verlegung des wohnsitzes, bzw. des lebensmittelpunktes ins ausland
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Gast_Gast_Michael_*
Beitrag 20.03.2005, 11:46
Beitrag #972





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ich habe noch einen link gefunden, urteil im november 04, wonach ein im ausland lebender deutsche seine eu-fe behalten durfte

http://www.handbuch-strassenverkehr.de/november_2004.htm#26
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RA XDiver
Beitrag 20.03.2005, 11:59
Beitrag #973


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Das Urteil passt aber nicht, da es um die Aufhebung einer Verurteilung wegen Fahrens ohne FE ging.


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mirko1
Beitrag 20.03.2005, 12:02
Beitrag #974


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Zitat (Gast_Michael @ 20.03.2005, 11:46)
ich habe noch einen link gefunden, urteil im november 04, wonach ein im ausland lebender deutsche seine eu-fe behalten durfte

http://www.handbuch-strassenverkehr.de/november_2004.htm#26

Zitat
Es schaut nicht gut für uns aus!

VG Neustadt


Im Prinzip nix neues ohne Eugh Urteil wird auch in der nahen Zukunft fast sicher nichts anderes herauskommen.
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Gast_Gast_michael_*
Beitrag 20.03.2005, 12:03
Beitrag #975





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Zitat (XDiver @ 20.03.2005, 11:59)
Das Urteil passt aber nicht, da es um die Aufhebung einer Verurteilung wegen Fahrens ohne FE ging.

korrekt, gleichzeitig hat das gericht gesagt, dass der eu-fs-inhaber in d unbeschränkt fahren dürfe!
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RA XDiver
Beitrag 20.03.2005, 12:04
Beitrag #976


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Das OLG hatte aber auch keine Prüfrelevanz bzgl. einer NU. Das fällt zum einen nicht in deren Aufgabenbereich, zum zweiten war es nicht Gegenstand des Verfahrens.

Aus dem Aufgabenbereich des OLG heraus, ist die Begründung stichhaltig. Sie kann jedoch nicht ohne weiteres auf ein VG übertragen werden.


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Gast_luky_luke_*
Beitrag 20.03.2005, 12:05
Beitrag #977





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Das ist m.E. in keinster Weiße mit EU Recht vereinbar!

Als Deutscher mit mit deutschem Wohnsitz (Lebensmittelpunkt in D) bekomme ich eine NU.
Bei gleichen Vorraussetzungen mit ausländischem Wohnsitz (Lebensmittelpunkt im Ausland) bekomme ich kein NU.

Hier wird doch ganz klar der Deutsche mit deutschem Wohnsitz benachteiligt.
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RA XDiver
Beitrag 20.03.2005, 12:08
Beitrag #978


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Inländerdiskriminierung (so heisst das tatsächlich) ist nach EU-Recht zulässig.


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Gast_luky_luke_*
Beitrag 20.03.2005, 12:10
Beitrag #979





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Zitat
Inländerdiskriminierung (so heisst das tatsächlich) ist nach EU-Recht zulässig.


Das war ein Witz.. oder? rofl1.gif
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Gast_Gast_michael_*
Beitrag 20.03.2005, 12:16
Beitrag #980





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sorry für of topic, ich habe mich eben registriert, jetzt kann ich mit meinem benutzernamen keine beiträge mehr verfassen. was kann ich tun, ausser weiter als gast eingeloggt zu sein?

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Die Registrierung wurde offensichtlich noch nicht vollständig abgeschlossen. An die von Dir zwecks Registrierung angegebenen Mail-Adresse wird vom Forensystem eine Mail mit einem Registrierungslink versendet. Auf diesen Link klicken, erst danach ist Dein Account aktiv. Gruss Rolf.


Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 20.03.2005, 17:08
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RA XDiver
Beitrag 20.03.2005, 12:20
Beitrag #981


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Ich pflege in diesem Thread nicht zu scherzen.

Reine Inlandssachverhalte sind einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung entzogen. Deswegen dürfen diese Sachverhalte weiterhin nach nationalen Kriterien beurteilt werden, währenddessen Ausländer dieser Regulierung aufgrúnd der jeweiligen EU-Grundfreiheiten nicht unterfallen.

Infos zum Thema auch hier.


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Gast_Gast_michael_*
Beitrag 20.03.2005, 12:25
Beitrag #982





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also ganz einfach, die "erstmal" lösung.
den lebensmittelpunkt, bzw. 1. wohnsitz ins ausland, dann mal sehen, was das bringt.
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Gast_Guest_*
Beitrag 20.03.2005, 16:38
Beitrag #983





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Sicher past das Urteil.
Angenommen ich wohne im Ausland,dann müßte ich eine NU bekommen.
Also Verwaltungsrechtlich und VG Gerichtlich.
Jetzt fahre ich doch in Deutschland,und soll dann Strafrechtlich belangt werden?
Werde dann aber freigesprochen,da mein FÜ ja anerkant werden muß.
Im Ausland wohnende EU Bürger haben also hier mehr Rechte als ich.
Denkt nur mal an die Handwerksordnung und den Meisterzwang.
Ergo,ab ins Ausland.
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Gast_Gast_Michael_*
Beitrag 20.03.2005, 17:30
Beitrag #984





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Zitat (Gast_michael @ 20.03.2005, 12:16)
sorry für of topic, ich habe mich eben registriert, jetzt kann ich mit meinem benutzernamen keine beiträge mehr verfassen. was kann ich tun, ausser weiter als gast eingeloggt zu sein?

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stheht immer noch
Dir fehlen die Rechte, um auf das Thema antworten zu können.
was jetzt?

*** Hier geht's weiter

Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 20.03.2005, 17:58
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Natrix20
Beitrag 20.03.2005, 18:12
Beitrag #985


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Hmmm ich weiss nicht ob die Rechtslage für Auslandsdeutsche nicht auch auf den Prüfstand müsste. Es ist, denke ich nicht vereinbar mit dem Grundgesetz, das im Ausland lebende Deutsche besser gestellt werden, als im Inland lebende Deutsche.Da denke ich werden auch die Rechtsanwälte ansetzen müssen, wieso NU´s nur auf Inlandsdeutsche angewendet werden dürfen. Vom Grundgesetz her müssten alle gleich behandelt werden, oder was meint ihr dazu?
Gruss
Natrix
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 20.03.2005, 18:28
Beitrag #986





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Zitat
Denn danach ist jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten. Dieses Problem stellt sich dann, wenn eine nationale Norm eine Grundfreiheit des EG-Vertrages verletzt. Dann ist sie nämlich innerhalb der Europäischen Gemeinschaft im grenzüberschreitenden Verkehr zwar verboten, bleibt aber im innerstaatlichen Bereich anwendbar


aus Link von XDiver

Handelt es sich bei einem EU-FS nicht auch um grenzüberschreitenden Verkehr (im wahrsten Sinne des Wortes) ?

Damit würde es sich um eine Diskrimminierung des Innländers nach EU-recht handeln.
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Gast_Guest_*
Beitrag 20.03.2005, 18:30
Beitrag #987





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Wenn man ganz pingelig ist dann gilt das GG für die BRD seit dem Tag der Wiedervereinigung nicht mehr.
Hies es darin nicht mal das nach der Weidervereinigung das Volk über eine Verfassung abstimmen sollte? think.gif
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Lexus
Beitrag 20.03.2005, 19:28
Beitrag #988


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Zitat (Natrix20 @ 20.03.2005, 18:12)
Hmmm ich weiss nicht ob die Rechtslage für Auslandsdeutsche nicht auch auf den Prüfstand müsste. Es ist, denke ich nicht vereinbar mit dem Grundgesetz, das im Ausland lebende Deutsche besser gestellt werden, als im Inland lebende Deutsche.Da denke ich werden auch die Rechtsanwälte ansetzen müssen, wieso NU´s nur auf Inlandsdeutsche angewendet werden dürfen. Vom Grundgesetz her müssten alle gleich behandelt werden, oder was meint ihr dazu?
Gruss
Natrix

Mit der Gleichbehandlung ist das so eine Sache: Vergleichen kann man nur gleiche Sachverhalte bzw. gleiche Gruppen.

Auslandsdeutsche sind in Bezug auf die Fahrerlaubnis aber nicht mit Inländern zu vergleichen; vielmehr ist ein Vergleich mit anderen EU-Ausländern geboten. So wie jene werden Auslandsdeutsche nur gelegentlich im Deutschland rumfahren, solange sie ihren wirklichen Lebensmittelpunkt im Ausland haben. So wie D es hinnimmt, daß bei Italienern oder Belgiern niedrigere Anforderungen an den Erwerb der Fahrerlaubnis gestellt werden, so muß dies auch bei Auslandsdeutschen hingenommen werden, da das Gefährdungspotential nicht so hoch ist und D sich nicht durch Grenzen-Dicht-Machen gegen jegliche Gefährdung abschotten kann.

Inlandsdeutsche EU-Führerschein-Inhaber müssen sich aber mit inländischen D-FE-Inhabern vergleichen lassen. Es gibt keinen Grund, einen im Inland wohnenden Mitbürger mit vorwiegend im Inland stattfindender Autofahrerei anders, also strenger, zu behandeln (in Bezug auf die MPU-Anforderung) als jemanden, der mal kurz ins EU-Ausland ausgewichen ist, um innerstaatliche Regelungen zu umgehen.

Eine Diskriminierung liegt hierin schon deshalb nicht, weil ja ausdrücklich nicht an die Staatsangehörigkeit angeknüpft wird, sondern an den gewöhnlichen Lebensmittelpukt, was eben eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigt und nicht verboten ist.


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RA XDiver
Beitrag 20.03.2005, 19:33
Beitrag #989


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Zitat
Wenn man ganz pingelig ist dann gilt das GG für die BRD seit dem Tag der Wiedervereinigung nicht mehr.


Das ist falsch.

Man beachte die Präambel des GG.


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Gast_Guest_*
Beitrag 20.03.2005, 19:40
Beitrag #990





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@XDiver

Hab ich da irgendwas versäumt oder war die Abstimmung darüber in einer anderen Galaxie?
DIE Deutschen dürfte das Volk sein, nachdem es keine Volksabstimmung gab hat man uns schon wieder, Verzeihung, beschissen.
Nach der alten Fassung des GG bis zur Wiedervereinigung hies es DAS DEUTSCHE VOLK, da stand nie was von den Politchaoten. wavey.gif
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RA XDiver
Beitrag 20.03.2005, 19:51
Beitrag #991


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Zitat
Hab ich da irgendwas versäumt oder war die Abstimmung darüber in einer anderen Galaxie?


Die gab´s auch nicht. Hat es aber auch nicht gebraucht. Ein Blick in die entsprechenden Passi des Einigungsvertrages von 1990 genügt.

Aber das passt nicht wirklich in diesen Thread. whistling.gif


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michaelp100
Beitrag 20.03.2005, 20:44
Beitrag #992


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@ lexus
"Eine Diskriminierung liegt hierin schon deshalb nicht, weil ja ausdrücklich nicht an die Staatsangehörigkeit angeknüpft wird, sondern an den gewöhnlichen Lebensmittelpukt, was eben eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigt und nicht verboten ist"

ich bin kein Ra, aber bauen wir ein konstrukt, A lebt in de, B lebt in cz.
a darf hier nicht fahren, da er zur mpu müsste.
b darf hier fahren, zumindest 184 tage jedes jahr.

ich denke, das verstösst gegen den gleichheitsgrundsatz
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Peter Lustig
Beitrag 20.03.2005, 20:58
Beitrag #993


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Man kann nur Gleiches mit Gleichem vergleichen. Der eine ist aber ein inländischer Kraftfahrzeugführer, der andere ein außerdeutscher ohne Wohnsitz im Inland. Ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied trotz evtl. gleicher Nationalität.

Im Übrigen kann auch bei außerdeutschen Fahrzeugführern eine Nutzungsuntersagung im Inland erfolgen (vgl. § 11 Abs. 2 IntKfzVO).
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Gast_Guest_*
Beitrag 20.03.2005, 21:02
Beitrag #994





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Ich werde nicht diskriminiert,weil ich eine PL FÜ habe,sondern der § 14 FEV diskriminiert an sich.
Das ist jedenfalls die Meinung von Professor Bölinger,und RA Himmelreich und anderen.(Ausgenommen Andreas,X-Diver,Bentley,vieleicht auch Lexus).

Hier der Link mit der Begründung der Verfasungsfeindlichkeit.

http://www.cannabislegal.de/recht/fs-boellinger.htm
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RA XDiver
Beitrag 20.03.2005, 21:05
Beitrag #995


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Zitat
Das ist jedenfalls die Meinung von Professor Bölinger,und RA Himmelreich und anderen.(Ausgenommen Andreas,X-Diver,Bentley,vieleicht auch Lexus


Naja, die anderen die Du noch vergessen hast, die diese Meinung nicht teilen sind: Das BVerfG, der BGH und wohl die gesamte Rechtsprechung und weite Teile der h.L. .

Die von Dir zitierten Personen dürften da wohl eher eine Mindermeinung darstellen. whistling.gif

Zitat
Hier der Link mit der Begründung der Verfasungsfeindlichkeit.


Das ist, juristisch gesehen, zwar eine Ansicht, die sicherlich lesenswert ist. Dennoch hat das BVerfG die Meinung des Verfassers nicht geteilt. Professoren neigen übrigens dazu, gerne einmal persönliche Theorien aufzustellen. Dafür werden sie u.a. bezahlt.


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Gast_Guest_*
Beitrag 20.03.2005, 21:16
Beitrag #996





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Fehlende Ermächtigungsnorm
Die §§ 11, 13 u. 14 FeV samt Anlage 4 verstoßen schließlich gegen das verfassungsrechtliche Prinzip des Gesetzesvorbehalts von Exekutivnormen. Art. 80 I 2 GG schreibt zwingend vor, dass eine Verordnung nicht über Inhalt, Zweck und Ausmaß des ermächtigenden Gesetzes hinausgehen darf. § 6 I 1 c FeV ermächtigt zwar den Verordnungsgeber, allgemeine Verwaltungsvorschriften über "die Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, die Beurteilung der Eignung durch Gutachten sowie die Feststellung und Überprüfung der Eignung durch die Fahrerlaubnisbehörde" zu erlassen. Es dürfen aber nicht schärfere Eignungsrichtlinien geschaffen werden als die bereits in 2 Abs.4 StVG festgelegten:


"Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat."

Und das trift genau auf mich zu.
Die Polen haben geprüft und mich für gut befunden.Und das nach einer in der EU harmonisierten Prüfung.

Mein cannabisdelikt ohne Bezug zum Verkehr im J 2000 wird bis 2010 von der FEB verwertet.

§ 14 hat mich gezwungen in PL meinen Lappen zu machen,und zwingt mich jetzt,im Ausland meinen Wohnsitz zu begründen.
Erst dann ist Ruh.

Warum,wenn ich doch nicht diskriminiert werde ?
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GSX-R
Beitrag 20.03.2005, 21:20
Beitrag #997


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Eigentlich zwingt Dich § 14 FeV doch nur dazu, gegebene Eignungszweifel durch eine MPU auszuräumen.
Ich suche da vergeblich eine Aufforderung, den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen oder eine FE in Polen zu erwerben.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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michaelp100
Beitrag 20.03.2005, 21:23
Beitrag #998


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§ 14 hat mich gezwungen in PL meinen Lappen zu machen,und zwingt mich jetzt,im Ausland meinen Wohnsitz zu begründen.
Erst dann ist Ruh.

Dem ist nichts hinzuzufügen, so wie es nach derzeitigem wissensstand aussieht
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RA XDiver
Beitrag 20.03.2005, 21:30
Beitrag #999


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Wenn Ihr dieser gewagten These folgen wollt, bitte. Keiner hindert Euch daran, den Rechtsweg zu beschreiten und mit dieser Argumentation vor das BVerfG zu ziehen. Ich möchte den Erfolg allerdings zu bezweifeln wagen.


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michaelp100
Beitrag 20.03.2005, 21:32
Beitrag #1000


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da magst du recht haben, aber es geht doch den meisten dadrum, weiterfahren zu dürfen. da können selbst solche überlegungen oder maßnahmen angewandt werden.
eine bessere antwort habe ich auch nicht , ausser abzuwarten.
natürlich wird die begründung beim bvg eine andere sein wink.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 20.03.2005, 21:35
Beitrag #1001





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Ich hab des ungute gfühl,das einige Stammuser,Moderatoren ihr Geld mit MPU und Schulungen,Kursen verdienen.
Hofentlich zahlense gut Steuer,den ohne FÜ müsense mich mit durchfüttere.
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RA XDiver
Beitrag 20.03.2005, 21:37
Beitrag #1002


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Glaubst Du, irgendeinen Richter am VG interessiert, was Prof. Böllinger zu der Sache gesagt hat? Professorenmeinungen sind bei Gerichten eher unbedeutend.

Deswegen werden die Argumente, so sie denn in einem 80 V er-Verfahren oder in einer Hauptsacheverhandlung angebracht würden, nicht dazu führen, dass Du weiter fahren dürftest.

Zitat
Ich hab des ungute gfühl,das einige Stammuser,Moderatoren ihr Geld mit MPU und Schulungen,Kursen verdienen.


Eine sehr qualifizierte Äusserung. wallbash.gif

Zum einen kann ich Dir versichern, dass nur ein Moderator überhaupt in diesem Bereich tätig ist (und der hat in diesem Thread noch nicht ein Wort verloren), zum anderen soll es Personen geben, die sich auch Gedanken über diese Thematik gemacht haben (offensichtlich mehr als Du) und fundierte Begründungen für Ihre Meinungen liefern können, die sich nicht in Zitaten irgendwelcher Dritter beschränken.


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michaelp100
Beitrag 20.03.2005, 21:39
Beitrag #1003


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naja, vergleiche fs-inhaber, die kurz vor der NU stehen und solche, die den lebensmittelpunkt ins ausland verlegt haben.
da will ich das bvg sehen, das entscheidet, dass bei einem nicht in d lebendem menschen in d eine NU ausspricht

auf jeden fall werden es die "ausländer " erheblich leichter im fs-bereich haben
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frankenstein
Beitrag 20.03.2005, 21:41
Beitrag #1004


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Zitat (Guest @ 20.03.2005, 21:35)
Ich hab des ungute gfühl,das einige Stammuser,Moderatoren ihr Geld mit MPU und Schulungen,Kursen verdienen.
Hofentlich zahlense gut Steuer,den ohne FÜ müsense mich mit durchfüttere.

Sonst hast Du aber kein Problem, oder?

Trollitis? unsure.gif


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Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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Gast_Guest_*
Beitrag 20.03.2005, 21:44
Beitrag #1005





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@ GSX-R
Eigentlich zwingt Dich § 14 FeV doch nur dazu, gegebene Eignungszweifel durch eine MPU auszuräumen.
Ich suche da vergeblich eine Aufforderung, den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen oder eine FE in Polen zu erwerben.

Eignungszweifel werden zu oft von der FEB generiert,und dann Dankbar vom MPU Institut aufgegriffen und verwertet.Einmal,oder zweimal,mit oder ohne Kurs.
Und im Obergutachten stellt sich dann heraus,das die drei vorherigen Gutachten Mängelhaft waren,und gar keine Eignungszweifel vorgelegen haben.

Toll,gell.
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RA XDiver
Beitrag 20.03.2005, 21:44
Beitrag #1006


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Frankenstein, lass ihn. Angesichts dessen, dass ihm offensichtlich die Argumente ausgehen, muss er halt zu den üblichen Klischees greifen. thread.gif

Zitat
Und im Obergutachten stellt sich dann heraus,das die drei vorherigen Gutachten Mängelhaft waren,und gar keine Eignungszweifel vorgelegen haben.


Was bei Dir wohl nicht der Fall war, da Du ja sonst wohl keine auswärtige FE benötigen würdest. whistling.gif


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 20.03.2005, 21:45
Beitrag #1007





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Zitat (Guest @ 20.03.2005, 21:35)
Ich hab des ungute gfühl,das einige Stammuser,Moderatoren ihr Geld mit MPU und Schulungen,Kursen verdienen.
Hofentlich zahlense gut Steuer,den ohne FÜ müsense mich mit durchfüttere.

Ja, wir sind alle beim TÜV tätig und verdienen an der MPU. Endlich mal einer der es merkt.... wink.gif
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GSX-R
Beitrag 20.03.2005, 21:47
Beitrag #1008


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Zitat (Guest @ 20.03.2005, 21:44)
Eignungszweifel werden zu oft von der FEB generiert,und dann Dankbar vom MPU Institut aufgegriffen und verwertet.

Versteh ich nicht. Die Begründung von Eignungszweifeln ist doch in den entsprechenden § ziemlich klar geregelt. Wie soll sich denn eine FeB Eignungszweifel generieren??? think.gif


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Commodore25E
Beitrag 20.03.2005, 22:14
Beitrag #1009


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Zitat (Guest @ 20.03.2005, 21:44)
...Eignungszweifel werden zu oft von der FEB generiert,und dann Dankbar vom MPU Institut aufgegriffen und verwertet....

Nee, die Eignungszweifel liefert man selbst, indem man gegen Gesetze und Verordnungen verstößt und erwischt wird.

Nun ist man am Zug und muß, ich nenne es mal "Beweislastumkehr", beweisen, daß man sich von nun an ordnungsgerecht verhält, zumindest in der Öffentlichkeit.

Nur so am Rande.....


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Gast_Guest_*
Beitrag 20.03.2005, 22:19
Beitrag #1010





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QUOTE (Guest @ 20.03.2005, 21:44)
Eignungszweifel werden zu oft von der FEB generiert,und dann Dankbar vom MPU Institut aufgegriffen und verwertet.


Versteh ich nicht. Die Begründung von Eignungszweifeln ist doch in den entsprechenden § ziemlich klar geregelt. Wie soll sich denn eine FeB Eignungszweifel generieren???

Klar ? wenn es im ermessen einer Behörde liegt .........
Klar ? eine kann bestimmung ........

Wenn ich euch so schreiben sehe ,dann wird mir einiges Klar.

Ich kann es mir finanziel und zeitlich nicht leisten,und nervlich schon dreimal nicht,zwei MPUs und Obergutachten,und und und.

Übrigens,musten sich die "nichtstaatlichen" MPU Institutsträger (Pima,MPU GMBH und andere) die Zulasung ihre Dienstleistung anzubieten dürfen erst einklagen.

Und die tatsache,das ein seit mehreren Jahren Abstinenter Suchtkranker bei der MPU nicht mehr seine " Zufriedene Abstinenz " nachweisen mus,wurde auch erst eingeklagt.
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