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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 6), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Uwe
Beitrag 22.03.2005, 18:53
Beitrag #1


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Am 29.4.2004 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass im EU Ausland mpu-auflagenfreie oder billigere Führerscheine erworben werden können und diese im Heimatland legal genutzt werden können. Dieses Urteil widerspricht allerdings geltendem nationalen Recht in der BRD.

Damit ergeben sich für viele auflagenbehaftete Führerscheinaspiranten neue Perspektiven sowie viel Diskussionsstoff.

Bereits am 29.4.2004, also am "Tattag" wurde hier im Verkehrsportal die erste Anfrage dazu erstellt. In diesem Thread gab es bisher rund 5.000 Beiträge und 120.000 Views. Die Aufsplittung erfolgte lediglich aus technischen Gründen.

EuGH-Urteil-Thread Teil 1

EuGH-Urteil-Thread Teil 2

EuGH-Urteil-Thread Teil 3

EuGH-Urteil-Thread Teil 4

EuGH-Urteil-Thread Teil 5

Dazu wurden spezielle länderspezifische Threads eröffnet, die das dort geltende nationale Recht betrafen. Auch hier wurde in über 1.000 Beiträgen heftig diskutiert.

CZ-Thread

Polen-Thread

Diese Threads möchte ich gerne als Kunst- oder als Nachschlagewerk erhalten. Aus technischen Gründen muss der Thread geteilt werden, da die Datenbank an einer bestimmten Größe zu Fehlern neigt.

Dieser Thread ist bereits mittlerweile Teil 6 des zusammengeführten Diskussionsfadens. Teil 1 findest Du hier.

Neue Autoren möchte ich bitten, sich erst einmal einzulesen. Es ist nicht unbedingt notwendig, sämtliche Beiträge durchzuarbeiten. Hier ist eine grundsätzliche Zusammenfassung für die Eiligen:

Zitat
Schon wieder das leidige Thema. sad.gif

Also gut, ich werde einmal ein bißchen aus dem Nähkästchen plaudern (hoffentlich bekomme ich von den anderen dann keine Haue).

"Traditionelle" Neuerteilung nach deutschen Bestimmungen:

In Deinem Fall musst Du zur MPU. So eine Untersuchung kann zu 3 verschiedenen Ergebnissen führen:

1. Das Gutachten ist positiv.

Toll, jemand der sich vorbereitet hat und bereit war Veränderungen vorzunehmen. Du, die MPU-Stelle und die Führerscheinstelle freut sich.

Warum soll so jemand im Ausland teuer einen Führerschein machen ?

2. Das Gutachten ist negativ, enthält aber eine Kursempfehlung, mit der man wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis kommt.

Na ja, zwar nicht perfekt, aber immerhin bekommt man den Lappen. Und der Kurs ist billiger als der EU-Führerscheinerwerb. Du, die Führerscheinstelle, die MPU-Stelle und der Kursanbieter freuen sich.

3. Du hast nichts verändert und das Gutachten ist negativ. Statt Aufarbeitung suchst Du lieber nach "Alternativen" und hast daher das EuGH-Urteil gelesen und möchtest im Ausland einen Führerschein erwerben. Ist zwar ein bißchen teuer (ist aber normal. Da wo Leute in Not sind, steigt nun mal der Preis, aber wenn man dann wieder fahren darf.  laugh.gif

Und tatsächlich - man darf - dank der europäischen Freizügigkeit - wieder fahren !

Was habe ich mit dem neuen Führerschein zu befürchten ?:

Das kommt darauf an.

1. Ich komme nie in eine Polizeikontrolle und werde auch sonst nicht auffällig:

Gratuliere - wieso hast Du eigentlich dann den Führerschein im Ausland gemacht ??? Mein Auto fährt mit Benzin und einen Führerschein braucht doch nur der, der kontrolliert wird.

2. Ich fahre super, komme aber in eine Routinekontrolle:

Der Polizist schaut meinen Führerschein an und sieht, dass es ein EU-Führerschein ist. Er fragt in Flensburg nach und merkt, dass ich einen Entzug in Deutschland habe. Er ärgert sich, denn ich darf weiterfahren. Was macht der denn da ? Wie, er schreibt sich die Führerscheindaten auf. Doch sicher nicht für sein Familienalbum ?

Nein, er schickt diese Daten an die Führerscheinstelle.

War es ein Ferienführerschein (=ich war weniger wie 185 Tage im Ausland), droht mir die Rücknahme durch die ausländische Führerscheinstelle. Das Risiko ist derzeit aber gering, darauf kann ich es zur Not noch ankommen lassen.

Aber was macht die deutsche Führerscheinstelle ?

Diese ordnet nun die MPU an (komisch, bei dem angegeben Link steht dazu gar nichts - muss er wohl "vergessen" haben).

Diese MPU kann nun die 3 oben beschriebenen Ausgänge haben. Ziffer 1+2 sind eigentlich kein wirkliches Problem, doch leider ist eher der Ausgang unter Ziffer 3 zu erwarten - oder wie seht Ihr das ?

Nun wird mir das Recht zum Führen von Fahrzeugen im Bundesgebiet mit der ausländischen Fahrerlaubnis aberkannt. Na ja, ich kann ja noch in Tschechien damit fahren.

Was bleibt nun im Ergebnis festzuhalten?

1. Ich darf im Ausland einen Führerschein erwerben.  biggrin.gif

2. Damit darf ich zunächst in Deutschland fahren (wenn die Sperre um ist)

3. Solange ich nicht kontrolliert werde oder auffällig werde, gibt es keine Probleme (nicht schlecht, aber dafür muss ich ja nicht rüber fahren, um den Führerschein zu machen).

4. Ich muss - wenn nun auch einige Monate ggf. Jahre später - trotzdem zur MPU. 

5. Wahrscheinlich wird sie negativ und mein schöner EU-Führerschein ist in Deutschland nicht zu gebrauchen.

Kostenvergleich:

1. Deutsches Verfahren:

Ich zahle erst für die MPU und bezahle der Fahrschule erst dann Geld, wenn die MPU positiv ist. Die MPU ist allerdings nur positiv, wenn ich mich hierauf solide vorbereite.

2. EU-Verfahren:

Ich zahle erst für die Fahrschule (Klasse B soll ja 1700,-- Euro kosten laut Deinem Link). Das ist viel Geld, aber ich darf wenigstens vorübergehend fahren. Dann muss ich die MPU bezahlen, die leider negativ ausfällt. Ich bin jetzt genauso schlau äh führerscheinlos wie vorher, habe aber leider - neben den Kosten für die MPU - nun auch noch völlig umsonst die ausländische Fahrschule gesponsert.

Sollte ich es dann vielleicht noch mal in Polen versuchen ?

Na ja, läuft eben das ganze Spiel noch mal von vorne los, aber bei 25 EU-Mitgliedstaaten lerne ich so wenigstens ganz Europa kennen.

Ist es da - ich meine aus Kostengründen, weil die Verkehrssicherheit interessiert ja nur die Trottel von der Führerscheinstelle  -  sinnvoll, im Ausland einen Führerschein zu machen ?

Musst Du selbst entscheiden, denn die europäische Freizügigkeit erlaubt Dir auch, mit Deinem Geld zu machen, was Du willst.

G.G.


Quelle: Forum des Fahrerlaubnisrecht.de, dieser Thread

Viel Spaß beim diskutieren, Uwe


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Gast_Gast_michaelp100_*
Beitrag 22.03.2005, 19:18
Beitrag #2





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hat einer schon von den beiden urteilen des vg Neustadt/Weinstraße gehört?
der mdr hat diese oder letzte woche eine sendung darüber gebracht
diese urteile sind echt mies

https://ssl.sueddeutsche.de/automobil/ticke...15-dpa_8406260/

obwohl ich den satz nicht mit eu-recht vereinbar finde
"Sie müssten den Schein zuerst bei einer deutschen Behörde beantragen".
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Gast_Gast_michaelp100_*
Beitrag 22.03.2005, 19:18
Beitrag #3





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Ich habe gerade diese mail an den Beauftragten der Europäischen Union für Führerscheinfragen abgesandt.

Sehr geehrter Herr ,

wir haben im Dezember per mail Kontakt gehabt. Bei meinen damaligen Anfragen ging es um den EU-Führerschein unter Bezig auf das Urteil vom EUGH am 29.04.2004.

Sie gaben mir damals Auskunft, dass deutsche Behörden daran gehindert wären, eine neuerliche MPU anzuordnen.

Wenn Sie sich diese Webseite anschauen, hat das Verwaltungsgericht eine Nutzungsuntersagung ausgesrpochen, da doch eine MPU-Anordnung erfolgte.

Ich bitte Sie um Auskunft, ob diese Entscheidungen mit dem Gerichtsurteil vom 29.04.2004 und Ihrer, natürlich völlig unverbindlichen, Auskunft vereinbar sind.

Bitte teilen Sie mir auch nocht mit, ob und was die Betroffenen dagegen unternehmen (könnten).

Mit Freundlichen Grüßen
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Gast_Gast_Toni_*
Beitrag 22.03.2005, 19:39
Beitrag #4





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hi gerri

was ist eigentlich bei deiner geschichte rausgekommen?
bist wieder Aktiv im Verkehr ? wavey.gif

gruss
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michael_mk
Beitrag 22.03.2005, 19:44
Beitrag #5


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Zitat (Gast_Toni @ 22.03.2005, 19:39)
hi gerri

was ist eigentlich bei deiner geschichte rausgekommen?
bist wieder Aktiv im Verkehr ? wavey.gif

gruss

nein,ist er nicht!!
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Gast_britta b_*
Beitrag 22.03.2005, 19:48
Beitrag #6





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Hallo Forum! Ich habe mal den ganzen Thread durchgelesen, bin aber jetzt ziemlich ratlos.
Also mal von vorne: mein Freund hat 1992 mit 1,66 Promille seinen Führerschein verloren. Ein Jahr später bestand er die MPU und bekam den lappen wieder.
Juli 2003: abends um 23 Uhr 1,9 Promille, Führerschein natürlich weg, Autoschlüssel blieb auf der Wache. Nimmt sich Zweitschlüssel und Taxe und fährt sein Auto nach hause. Am nächsten Morgen steigt er ins Auto und wird prompt angehalten. Ergebnis: ein Jahr Sperre und Geldstrafe.
Im November 2004 Führerschein in Karlsbad (tschechische Republik).
Vor 14 Tagen Polizeikontrolle- in dem Kaff kennt jeder jeden. Der Führerschein wurde auf echt überprüft und war natürlich keine Fälschung.
Klar: heute kam Bescheid für 30 Teuros: MPU bis Juni, sonst NutzungsUntersagung.
So und jetzt meine Fragen:
Die NU wird ja sehr kontrovers diskutiert: sollte er so lange warten, bis die NU vom EuGH gekippt wird? Wann fällt da voraussichtlich ein Entscheidung?
Sollte er eine MPU machen? Klar: mit sehr zweifelhaftem Erfolg-siehe Vorgeschichte...Würde bei Nichtbestehen das 15-jährige Verwertungsverbot verlängert?
Welche MPUstelle wäre in so einem hartnäckigen Fall empfehlenswert?
Wenn diese Fragen schon 1000 mal gestellt wurden-verzeiht mir bitte. Aber ich denke jeder Fall liegt irgendwie anders.
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Lexus
Beitrag 22.03.2005, 19:57
Beitrag #7


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Warten auf das Kippen der NU bringt wohl am wenigsten, denn erstens ist ja keineswegs sicher, ob der EuGH die NU überhaupt kippen wird (ich glaube eher, daß er das nicht tun wird), und zweitens darf er, wenn er die NU erst mal bestandskräftig werden lässt und keine MPU absolviert, in der Zwischenzeit ja nicht fahren, das wäre strafbar.

Also entweder er wehrt sich gegen die NU vor dem Verwaltungsgericht und erzielt die erste VG-Entscheidung, die der Behörde unrecht gibt (dann bekommt er hier von der Mehrheit im Forum sicher einen Apfelsinen-Orden!), oder er absolviert die MPU positiv.

Auf die 15 Jahre lohnt sich zur Zeit wohl nicht einzugehen, da die ja infogle des 2003-Verstoßes sowieso erst 2018 ablaufen, so what?

Ich bin mir immer noch nicht richtig im klaren, ob die NU eingetragen werden darf oder muß oder kann und welche Wirkungen das ggf. hätte. Persönlich denke ich, daß sie eingetragen werden kann, aber keinerlei Wirkungen entfaltet außer der Bekanntgabe, daß der EU-Führerschein im Inland nicht benutzt werden darf.


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Gast_Gast_Michaelp100_*
Beitrag 22.03.2005, 20:02
Beitrag #8





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wo wird eigentlich die NU eingetragen, nur in der fs oder sonstwie gespeichert? geht dadrum, ob bei einer kontrolle die pol. das rausbekommen kann
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Gast_Gast_Toni_*
Beitrag 22.03.2005, 20:12
Beitrag #9





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warum eine 2 Monatige Frist um ein positives MPU Gutachten
aufweisen? welcher mensch kann sich in 2 Monaten auf
ne MPU vorbereiten und in 2 Monaten nen Abstinenznachweiss
von mind. 1 Jahr bringen ? das ist unrealistisch!
bitte um professionelle Stellungnahme think.gif

gruss
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Lexus
Beitrag 22.03.2005, 20:19
Beitrag #10


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Die Meinungen sind geteilt: ich bin der Meinung, daß es für die Eintragung einer NU im VZR keine gesetzliche Grundlage gibt (sehe aber ein, daß eine Eintragung zu Kontrollzwecken vernünftig ist); die Expertenmeinung hier im Thread geht dahin, daß eine NU genauso zu behandeln ist, wie eine Versagung der Fahrerlaubnis und daher auch genauso und mit derselben Wirkung (erneute Auslösung der 15- Jahresfrist) einzutragen ist.

Da auch die Experten einsehen, daß der Fall der NU nirgendwo ausdrücklich genannt wird, argumentieren sie mit einer Analogie aus dem Strafgesetzbuch, wo bestimmt wird, daß die Entziehung einer ausländischen Fahrerlaunbnis die Wirkung einer NU hat. Dabei verdrehen sie aber die Analogie in ihr Gegenteil: Daß die Entziehung einer ausländischen FE die Wirkung einer NU hat besagt ja noch nicht umgekehrt, daß die NU auch die Wirkung einer Entziehung hat (was ja auch nicht geht, weil damit in ausländisches Hoheitsrecht eingegriffen werden würde).

Ich habe auch noch weitere Argumente für meinen Standpunkt: Die NU eines EU-Führerscheins ist ins lokale FS-Verzeichnis einzutragen; beim zentralen FS-Verzeichnis steht da nichts von; weshalb nicht, wenn dem Gesetzgeber das Problem bewußt war? Wieder müssen sich die Anhänger der Gegenmeinung mit der umgekehrten Analogie aus dem Strafrecht behelfen, um zum erwünschten Ergebnis zu kommen.

Und schließlich gibt es ein sachliches Argument gegen die Auslösung einer neuen 15-Jahres-Tilgungshemmung: Wenn jemand merkt, daß er mit seinem Antrag auf Wiedererteilung einer FE nicht durchkommt, kann er den Antrag zurücknehmen und ist dann nur mit der alten 15-Jahres-Frist aus seinem letzten Verstoß belastet.

Der NU-Empfänger kann aber gar nichts tun, um keine neue 15-Jahres-Frist auszulösen. Diese Ungleichbehandlung bzw. Gleichbehandlung mit einem Antragsteller, der sich stur weigert, eine MPU zu absolvieren, ist nicht gerechtfertigt, wenn der NU-Empfänger brav auf das Autofahren im Inland verzichtet.

Wer keine EU-Fahrerlaubnis beantragt hat diesen Nachteil nicht; weshalb also derjenige, der eine erwirbt und hier gar nicht fahren will?

Ich hatte gehofft, daß auf alle meine Einwände mal kräftige Gegenargumente kommen, aber außer der verkehrten Analogie hab ich bisher nichts vernommen außer: Das wird lt. Auskunft eben so gemacht.


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Lexus
Beitrag 22.03.2005, 20:23
Beitrag #11


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Zitat (Gast_Toni @ 22.03.2005, 20:12)
warum eine 2 Monatige Frist um ein positives MPU Gutachten
aufweisen? welcher mensch kann sich in 2 Monaten auf
ne MPU vorbereiten und in 2 Monaten nen Abstinenznachweiss
von mind. 1 Jahr bringen ? das ist unrealistisch!
bitte um professionelle Stellungnahme think.gif

gruss

Das ist aber eine seltsame Argumentation: Wer eine gültige EU-Fahrerlaubnis erworben hat, sollte doch wohl geeignet sein und daher schwupp-di-wupp auch die positive MPU hinlegen können.

Wer das nicht kann und trotzdem auf der Benutzbarkeit der EU-FE besteht, sagt also: ich bin zwar noch abhängig und keineswegs ein Jahr lang abstinent, aber das geht niemanden was an.

Oder wie muß ich diesen Einwand verstehen?


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Gast_Guest_*
Beitrag 22.03.2005, 20:27
Beitrag #12





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Zitat (Gast_Michaelp100 @ 22.03.2005, 20:02)
wo wird eigentlich die NU eingetragen, nur in der fs oder sonstwie gespeichert? geht dadrum, ob bei einer kontrolle die pol. das rausbekommen kann

danke für deine ausführliche antwort, lexus, nur, was passiert nun genau?
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Lexus
Beitrag 22.03.2005, 20:30
Beitrag #13


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Ich weiss es nicht; jemand aus dem Forum hat mit einem Leiter eines Führerscheinbüros gesprochen und berichtet, daß die NU "selbstverständlich" wie die Versagung einer FE im VZR eingetragen wird.


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Andreas
Beitrag 22.03.2005, 20:36
Beitrag #14


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Zitat (Lexus @ 22.03.2005, 20:30)
Ich weiss es nicht; jemand aus dem Forum hat mit einem Leiter eines Führerscheinbüros gesprochen

Nicht ganz, die Auskunft kam vom KBA. wink.gif


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Lexus
Beitrag 22.03.2005, 20:43
Beitrag #15


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@Medusa

keine PM, meine Ansicht hab ich oben noch mal dargelegt, einschließlich meines Unwissens :-)


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Medusa
Beitrag 22.03.2005, 20:53
Beitrag #16


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@Lexus

OK. Gegebenenfalls werden wir das dann klären cool.gif Ist ja auch wirklich ein Rechtsminenfeld was sich da auftut. Scheinbar muß man gegen alles mögliche Klagen, incl. einer Eintragung der NU ins VZR.

Vielleicht kann jemand die Frage beantworten?

Zitat
Was passiert, wenn während der Zeit, wo eine NU wg. Klage dagegen nicht rechtkräftig ist, die 15 Jahre Tilgungsfrist ablaufen?
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Mr.T
Beitrag 22.03.2005, 21:13
Beitrag #17


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Zitat (Lexus @ 22.03.2005, 20:30)
Ich weiss es nicht; jemand aus dem Forum hat mit einem Leiter eines Führerscheinbüros gesprochen und berichtet, daß die NU "selbstverständlich" wie die Versagung einer FE im VZR eingetragen wird.

Dieser Jemand war ich; mein Gesprächspartner war aber, wie @Andreas schon anmerkte, ein Sachgebietsleiter des Verkehrszentralregisters beim KBA.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_Gast_Toni_*
Beitrag 22.03.2005, 21:18
Beitrag #18





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@Lexus

ja aber ein Alki braucht für eine positive
MPU mind. 1 Jahr Abstinenznachweiss,

wie soll das mit ner 2 Monats Frist gehen?
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GSX-R
Beitrag 22.03.2005, 21:21
Beitrag #19


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Zitat (Gast_Toni @ 22.03.2005, 21:18)
@Lexus

ja aber ein Alki braucht für eine positive
MPU mind. 1 Jahr Abstinenznachweiss,

wie soll das mit ner 2 Monats Frist gehen?

Schätze gar nicht. Das ist IMHO auch der Sinn der Sache.
Ein echter Alki braucht auch im Allgemeinen eine qualifizierte Entziehungskur um ein Jahr abstinent zu bleiben.


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Roland
Beitrag 22.03.2005, 21:24
Beitrag #20


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Zitat (Gast_Toni @ 22.03.2005, 21:18)
@Lexus

ja aber ein Alki braucht für eine positive
MPU mind. 1 Jahr Abstinenznachweiss,

wie soll das mit ner 2 Monats Frist gehen?

Wieso sollte auch ein echter "Alki"
ne MPU bestehen und nen FS kriegen ????


--------------------
Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Commodore25E
Beitrag 22.03.2005, 21:35
Beitrag #21


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Ein "Alki" muß nicht immer derjenige sein, der sich morgens um 7 zum Schnaps eine Tasse Kaffe gönnt und abends vor Zittern die Flasche Spiritus nicht mehr halten kann.

Auch lebt ein "Alki" nicht unbedingt mit der Flasche Barrackendiesel unter der Brücke.

Ein "Alki", also ein Mensch, der Probleme mit dem Alkohol hat, kann auch jemand sein, der ein 3/4 Jahr Abstinent lebt und sich dann, aus welchem Anlaß und inneren Druck heraus auch immer, bis zum Sinnesverlust zuschüttet.

Er kann nämlich nicht aufhören, auch wenn sein Körper längst signalisiert: Es reicht!

Und solche Menschen können, bei geschickter Rhetorik, eine MPU ohne weiteres positiv absolvieren.

Nachtrag: Auch wenn es offtopic.gif ist, bitte nicht meckern.

In meiner Nachbarschaft wohnte bis vor ca. 5 Jahren jemand, der sich 1994 von seiner Frau getrennt hat, besser gesagt, sie von ihm. Er war das ganze Jahr über ein netter, hilfsbereiter Mensch in einer leitenden Position einer Großhandelskette, trank nie Alkohol, auch bei Feiern nicht. Nur an 3 Tagen im Jahr hat er sich völligst zugesoffen, nachts um 3 die Stereoanlage bis zum Anschlag aufgerissen mit Rolling Stones und nach seiner Ex gebrüllt und geheult wie ein kleines Kind. Nicht selten kam dann sogar die Polizei. Das war an Weihnachten, dem Geburtstag seiner Ex und dem Scheidungstag.


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michaelp100
Beitrag 22.03.2005, 22:05
Beitrag #22


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Zitat (Gast_michaelp100 @ 22.03.2005, 20:18)
hat einer schon von den beiden urteilen des vg Neustadt/Weinstraße gehört?
der mdr hat diese oder letzte woche eine sendung darüber gebracht
diese urteile sind echt mies

https://ssl.sueddeutsche.de/automobil/ticke...15-dpa_8406260/

obwohl ich den satz nicht mit eu-recht vereinbar finde
"Sie müssten den Schein zuerst bei einer deutschen Behörde beantragen".

falls der link nicht genau auf die seite führt, habe ich noch einmal alles kopiert
sorry für den langen text

Bei Führerscheinverlust gilt nicht automatisch der EU-Führerschein

Neustadt/Weinstraße (dpa) - Verkehrssünder, die in Deutschland den Führerschein abgeben mussten, können sich nicht automatisch mit einem im europäischen Ausland erworbenen Führerschein weiterhelfen. Das geht aus zwei Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.

Damit wies das Gericht die Eilanträge zweier Männer ab, die nach dem Verlust des Führerscheins in Deutschland im Ausland eine Fahrerlaubnis erworben hatten. Sie wollten sich anschließend in Deutschland nicht begutachten lassen (Az.: 3 L 253/05.NW und 4 L 389/05.NW).
Der eine Antragsteller, ein Grieche, hatte 1992 wegen Fahrerflucht die deutsche Fahrerlaubnis verloren und 2001 in Griechenland wieder einen Führerschein gemacht, mit dem er in Deutschland Auto fuhr. Der andere, ein Deutscher, hatte 2002 wegen einer Alkoholfahrt die Lizenz verloren. Er machte in den Niederlanden einen neuen Führerschein und fuhr damit, bis dies bei einem Unfall auffiel.

Bei beiden Männern zweifelten die Behörden, ob sie zum Autofahren geeignet sind. Deshalb forderten sie die Männer auf, sich einer medizinisch-psychologischen Begutachtung zu unterziehen, was beide ablehnten. Die Behörden entschieden darauf hin, dass beide ihre EU- Führerscheine nicht mehr nutzen dürfen. Die Männer beriefen sich beim Verwaltungsgericht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach EU-Mitgliedsstaaten Führerscheine untereinander anerkennen müssen.

Die Richter lehnten die Eilanträge mit dem Hinweis ab, dass gerade jene Menschen nicht mit einem EU-Führerschein in Deutschland fahren dürften, die ihren deutschen Führerschein zuvor verloren hätten. Sie müssten den Schein zuerst bei einer deutschen Behörde beantragen. Diese müsste einen EU-Führerschein erst anerkennen, wenn der Inhaber sich als fahrtauglich erwiesen habe. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erhoben werden.

(dpa)
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Roland
Beitrag 22.03.2005, 22:05
Beitrag #23


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Zitat (Commodore25E @ 22.03.2005, 21:35)
Ein "Alki" muß nicht immer derjenige sein, der sich morgens um 7 zum Schnaps eine Tasse Kaffe gönnt und abends vor Zittern die Flasche Spiritus nicht mehr halten kann.

Auch lebt ein "Alki" nicht unbedingt mit der Flasche Barrackendiesel unter der Brücke.

Ein "Alki", also ein Mensch, der Probleme mit dem Alkohol hat, kann auch jemand sein, der ein 3/4 Jahr Abstinent lebt und sich dann, aus welchem Anlaß und inneren Druck heraus auch immer, bis zum Sinnesverlust zuschüttet.

Er kann nämlich nicht aufhören, auch wenn sein Körper längst signalisiert: Es reicht!

Und solche Menschen können, bei geschickter Rhetorik, eine MPU ohne weiteres positiv absolvieren.

Und was bitte soll dann die ganze MPU noch.
Auch mir ist klar dass ein Quartalssäufer evtl. ein halbes Jahr Abstinenz nachweisen kann und wenn er sein Sprüchlein auswendig gelernt hat ne MPU bestehen kann.
Aber ich frage nochmal - wozu dann die ganze MPU.
Zitat
In meiner Nachbarschaft wohnte bis vor ca. 5 Jahren jemand, der sich 1994 von seiner Frau getrennt hat, besser gesagt, sie von ihm. Er war das ganze Jahr über ein netter, hilfsbereiter Mensch in einer leitenden Position einer Großhandelskette, trank nie Alkohol, auch bei Feiern nicht. Nur an 3 Tagen im Jahr hat er sich völligst zugesoffen, nachts um 3 die Stereoanlage bis zum Anschlag aufgerissen mit Rolling Stones und nach seiner Ex gebrüllt und geheult wie ein kleines Kind. Nicht selten kam dann sogar die Polizei. Das war an Weihnachten, dem Geburtstag seiner Ex und dem Scheidungstag.

Solche Problemfälle filtert doch auch keine MPU heraus - da könnte man ja sagen dass jeder mal so 'nen Aussetzter aus familiären, beziehungstechnischen, zwischenmenschlichen Gründen - was auch immer - haben könnte.
Auch wenn er im weitläufigen Sinne kein Alki ist
Nenene


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Commodore25E
Beitrag 22.03.2005, 22:15
Beitrag #24


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Die MPU will eigentlich nur klären, ob in Zukunft trinken und Fahren strikt getrennt werden kann oder ob man das nicht hinbekommt, weil ein Problem im kontrollierten Umgang mit Alk vorliegt.

Daß es dabei auch um den Alkoholkonsum im Allgemeinen geht ist klar, denn viele können, je nach Situation nicht widerstehen, und wenn der Wille, nichts zu trinken erst mal über Bord gespült ist, ist die nächste TF nicht weit weg, leider.

Auch der Quartalssäufer hat ein Problem, im kontrollierten Umgang mit Alk.

Was mittlerweile aus der MPU geworden ist, ist ein anderes, durchaus diskussionswürdiges Thema.

Weiter will ich hier aber nicht ausführen, denn wir sind schon genug offtopic.gif . Hier geht es um den EU-FS, nicht um MPU und Alkoholismus.


Gruß Commo


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RA XDiver
Beitrag 22.03.2005, 22:57
Beitrag #25


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@michaelp100

Die beiden Beschlüsse des VG Neustadt stehen im Volltext schon in unseren FAQ verlinkt. wavey.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 22.03.2005, 23:46
Beitrag #26


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Zitat (Commodore25E @ 22.03.2005, 22:15)
Die MPU will eigentlich nur klären, ob in Zukunft trinken und Fahren strikt getrennt werden kann oder ob man das nicht hinbekommt, weil ein Problem im kontrollierten Umgang mit Alk vorliegt.
Daß es dabei auch um den Alkoholkonsum im Allgemeinen geht ist klar, denn viele können, je nach Situation nicht widerstehen, und wenn der Wille, nichts zu trinken erst mal über Bord gespült ist, ist die nächste TF nicht weit weg, leider.
Auch der Quartalssäufer hat ein Problem, im kontrollierten Umgang mit Alk.
Was mittlerweile aus der MPU geworden ist, ist ein anderes, durchaus diskussionswürdiges Thema.
Weiter will ich hier aber nicht ausführen, denn wir sind schon genug offtopic.gif . Hier geht es um den EU-FS, nicht um MPU und Alkoholismus.
Gruß Commo

Hi Commo,
ich meine nicht, dass man dieses Forum auf das Thema EU-FS beschraenken kann. Denn der EU-FS ist nicht allein das Problem, sondern die angeforderte MPU gehoert auch dazu.

Und es geht beileibe nicht nur um "Saeufer", sondern auch um "Drogenabhaengige" und Leute, die Straftaten im Zusammenhang mit dem Fuehren von Kraftfahrzeugen veruebt haben. Aber auch da ist noch nicht Schluss. Wer mal mit Drogen gehandelt hat oder wer z.B. eine Gewaltstraftat in der Akte hat, der kann genausogut zur MPU geschickt werden ...

Wenn man jetzt schon Schwierigkeiten hat, den Saeufer zu definieren, wie ist das erst bei allen anderen ? Der von Dir beschriebene Mensch ist sicherlich kein Saeufer, wenn er sich dreimal im Jahr die Binde zuschuettet. Und es ist ziemlich exakt sein privates Vergnuegen, solange er nach diesen Exzessen schoen zuhause bleibt. Aber er hat sicher irgendein Problem, mit bestimmten Sachen klarzukommen. Aber ein verkehrsrelevantes Problem wird es erst, wenn er damit im Strassenverkehr auffaellig wird.

Das selbe wuerde ich fuer andere Delikte ohne konkreten Bezug zum Strassenverkehr auch voraussetzen. Dummerweise sehen MPU-Psychologen das ganz anders. Weshalb gerade die Leute, die mal was anderes genommen haben als Alk oder die anders reagiert haben, als sich still die Frustrationen wegzusaufen, die allermeisten Probleme haben, eine MPU zu bestehen. Obwohl sie eigentlich noch bessere Chancen haben sollten, denn oft hatten ihre Straftaten nur marginal mit dem Strassenverkehr zu tun.

Kleines Beispiel: A begeht einen Bankraub. Er benutzt als Fluchtfahrzeug auch einen Motorroller. Er wird erwischt. Urteil: 7,5 Jahre Haft, Entzug der FE, weil er ein fuehrerscheinpflichtiges Fahrzeug zur Ausuebung einer Straftat benutzt hat. Nach 5 Jahren kommt er raus. Nach Beantragung der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis muss er zur MPU. WARUM ?


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Medusa
Beitrag 23.03.2005, 00:01
Beitrag #27


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Zitat (strichachtdoktor @ 22.03.2005, 23:46)
Und es ist ziemlich exakt sein privates Vergnuegen, solange er nach diesen Exzessen schoen zuhause bleibt.


Nicht einmal das stimmt mehr, wenn dies Urteil rechtskräftig werden sollte.
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Karlos
Beitrag 23.03.2005, 00:13
Beitrag #28


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Zitat
Und es geht beileibe nicht nur um "Saeufer", sondern auch um "Drogenabhaengige" und Leute, die Straftaten im Zusammenhang mit dem Fuehren von Kraftfahrzeugen veruebt haben.


oder so eine arme Sau wie ich, der gar nicht aktiv Drogen konsumiert hat! Und das nach dem ich zwei Monate zuvor schon mal angehalten worden bin, und da hatte ich 5 Tage zuvor das letzte mal was gekiftt. Und versuch das mal dem Psychologen zu erklären crybaby.gif !!! Übrigens soll der Passivkonsum von Drogen nicht möglich sein, und ich habs gleich bei zwei Drogen geschafft. Jetzt hätte ich nur noch vorher ein Mohnstrudel essen müssen, und es wäre dreifacher passiver Drogenkonsum gewesen...


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Muk
Beitrag 23.03.2005, 00:14
Beitrag #29


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Ich hab cannabis angebaut.
Des war im Jahr 2000.
Da hatte ich noch gar keinen FÜ.
Bin auch nicht gefahren.
Bei dem Antrag auf Wiedererteilung 2004 hatte ich Plötzlich eine Doppelbefragung.
Trunkenheitsfahrt von 1990 und," laut FEB ,verurteilung wegen Drogenkonsums,".
Wegen besitz wurde ich verurteilt,aber das kümmert die FEB wenig.
Also hab ich doch die besten Cancen gehabt bei der MPU zu bestehen
Zumindest beim 3. mal.
Ich rauch ab und an einen ottel,aber deswegen mus ich doch keine MPU machen,und eine Verhaltensänderung oder Abstinenz glaubhaft zu machen.
Ich hatte hier die Möglichkeit gegen die Anordnung der MPU bei Wiedererteilung zu Klagen,oder einen Freund in Polen zu besuchen.
MPU ist Geldmacherei.
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strichachtdoktor
Beitrag 23.03.2005, 01:36
Beitrag #30


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Zitat (Medusa @ 23.03.2005, 00:01)
Zitat (strichachtdoktor @ 22.03.2005, 23:46)
Und es ist ziemlich exakt sein privates Vergnuegen, solange er nach diesen Exzessen schoen zuhause bleibt.


Nicht einmal das stimmt mehr, wenn dies Urteil rechtskräftig werden sollte.

Neustadt ...
... hab´ich schonmal gehoert. wink.gif
3,01%o kriegt man auch gut hin ohne alkoholkrank zu sein. Muss man nur mal eine Flasche Vodka trinken und so um die 100kg wiegen ...
Ich wuerde zwar keinen Finger mehr hochbekommen, aber ...
... lassen wir das.

Das Problem ist, dass da staendig mit voellig unbewiesenen Behauptungen Verkehrspolitik betrieben wird. Diese ganzen Erhebungen, die von den Beamten und der MPU-Mafia angefuehrt werden, berufen sich auf Statistiken und Theorien. Mit dem Einzelfall hat das meist nichts zu tun.

Bestes Beispiel fuer diese Schwachsinnigkeit ist noch der vor ein paar Jahren gern per Textbaustein in MPU-Gutachten eingefuegte Kalauer, dass auf eine entdeckte Alkoholfahrt 400 unentdeckte Fahrten kaemen - man also mit Fug und Recht behaupten koenne, jemand, der 1 mal aufgefallen sei, habe bereits 399 mal betrunken und unauffaellig am Strassenverkehr teilgenommen und es muesse deshalb ein massives Alkoholproblem angenommen werden ...

Das sind dann die gleichen Schwachmaten, die dem Volk erklaeren, dass ein Super-GAU eines Atomkraftwerkes nur einmal in 10000 Jahren stattfindet - also nie, wenn das Kraftwerk nur 50 Jahre arbeitet. Eine Theorie, die durch Tschernobyl nur bewiesen wurde, denn Ausnahmen bestaetigen ja die Regel ...

OK - sorry - das ist nun endgueltig offtopic.gif offtopic.gif offtopic.gif

Halten wir also zur Sache fest, dass die Deutschen nicht nur bezueglich "Alkohol im Strassenverkehr" alles aufbieten, was irgendwie verwendbar scheint um jeden Führerschein sofort zu entziehen, einschliesslich Missachtung der Buergerrechte und des EuGH, sondern, dass sie den "Strassenverkehr" dazu nichtmal brauchen. blink.gif


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Karlos
Beitrag 23.03.2005, 01:52
Beitrag #31


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Ich bin jeden Tag ins Fitnesstudio gefahren, bevor der Fettar*** von Psychologe mir den Lapen wegnehmen ließ. Und eins kann ich euch schwören, ich lebe um einiges gesünder wie der Psydoc! Der sah mir nämlich gestresst und unausgeglichen aus. Wer garantiert uns denn , dass der nicht auf Grund von Fettleibigkeit ein Herzinfakt beim Autofahren bekommt.
Einen Unfall hatte auch ich nie gehabt. Obwohl, doch ein mal, und da war ich auch noch nüchtern, und dass wo ich mindestens bei 95 % meiner Autofahrten total zugekifft war. Komisch huh.gif

Und dann stellt mir der Psychologe viele Fragen, auf die hätte ich fast jedes mal als ein Antwort ein Buch schreiben können. Theoretisch hätte ich eine schriftliche Rede vorbereiten sollen, aber das können andere besser, nähmlich die, die einfach mehr Begabung im Rethorischem und im Lügen haben und deshalb dann die MPU bestehen. Und die, welche nicht Rückfällig werden und keine Gefahr sind, fallen natürlich durch.

Und das Gutachten war so daneben, ich frage mich, wie kann man einen so geleuterten Menschen wie mir, ein so absolut übertriebenes in jedem Punkt negatives ausgefalleneds Urteil ausstellen, und den Freak nennt man dann noch Psychologe. ranting.gif crybaby.gif Das Urteil hatte so viel bezug zur Realität, wie Feuer und Eis die selbe Temperatur haben



Tolle Leistung !!! Wirklich, echt effektiv diese MPUs, kann ich nur immer wieder feststellen !!! Man sollte das nicht MPU nennen, sonder wie MSU (medizinische schauspiel Untersuchung), wie verkauft man sich am Besten, denn die Wahrheit hat bei der MPU noch keinen Probanten geholfen ! Tolle Leistung, erfüllt echt seinen Sinn und Zweck die MPU clapping.gif Sorry wegen offtopic.gif aber es musste mal sein


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Gast_Bernd_*
Beitrag 23.03.2005, 02:33
Beitrag #32





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Das die MPU da ist dass ist auch gut so!
Überlegt doch mal es gebe keine MPU da würden ja nur noch besoffene und zu gekiffte durch die Gegend fahren! Es sollte noch was zusätzliches zur MPU kommen, weil durch die MPU meiner Meinung nach immerhin viel zu viele durchkommen!

Auch sorry für offtopic.gif


Gruß

Bernd
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Gast_Einer!_*
Beitrag 23.03.2005, 03:54
Beitrag #33





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Hallo! Und wie sieht es aus. Eine dt. FS Stelle erteilt eine FE. Das soll heißen sie gibt nach der bestandenen Prüfung eine FE raus. Um das kurz zu machen, sie gibt damit dem Teilnehmer eine Art von Vertrauen mit. Kann dieser Teilnehmer dieses vorgegebene Vertrauen nicht erfüllen, ist die Behörde berechtigt Eignungszweifel anzumelden. Soll heißen, jedem dem die FE ausgehändigt wurde, könnte die ausstellende Behörde Eignungszweifel unterstellen. Da reicht schon ein Tip, von Nachbarn ect. dieser Mann/Frau läuft nicht gerade. Das war etwas weit hergeholt, ist aber so. Die Behörde ist sogar lt Gesetz dazu verpflichtet, dem nach zu gehen. Das soll heissen jedem der eine FE besitzt können Eignungszweifel (BRD) auferlegt werden. Also ist auch eine NU drin wenn man das umgehen will. Nicht falsch verstehen, die MPU ist nicht das wahre, aber so schnell kann die nicht wegkommen, da sind gewisse Wirschaftsverbände sehr interessiert dran. Auch z.B der Bund. Noch sind etwa 75% was TÜV betrifft, Land und Bund beteilligt. Also ich sehe so schnell keine Lösung.
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Bentley222
Beitrag 23.03.2005, 04:16
Beitrag #34


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Hallo Karlos,

schön, das Du "Deinen" Pscho schon "vom Aussehen her" einschätzen kannst !

Zitat
ch bin jeden Tag ins Fitnesstudio gefahren, bevor der Fettar*** von Psychologe mir den Lapen wegnehmen ließ. Und eins kann ich euch schwören, ich lebe um einiges gesünder wie der Psydoc! Der sah mir nämlich gestresst und unausgeglichen aus. Wer garantiert uns denn , dass der nicht auf Grund von Fettleibigkeit ein Herzinfakt beim Autofahren bekommt.


Ich bin jeden Tag normal mit der Bahn ins Büro gekommen. Eines Tages stand so ein ****-gedopter Muskelmensch vor mir.... Der hatte ganz fette Adern und einen Nacken bis dorthinaus.... ausserdem sagten mir die Blutwerte....

Du erkennst den Vorteil , den ein Psycho hat ?

Zitat
Einen Unfall hatte auch ich nie gehabt. Obwohl, doch ein mal, und da war ich auch noch nüchtern, und dass wo ich mindestens bei 95 % meiner Autofahrten total zugekifft war. Komisch


Und ausgerechnet DU Unschuldslamm wurdest "erwischt"... Schade, was
whistling.gif

Zitat
Und das Gutachten war so daneben, ich frage mich, wie kann man einen so geleuterten Menschen wie mir, ein so absolut übertriebenes in jedem Punkt negatives ausgefalleneds Urteil ausstellen, und den Freak nennt man dann noch Psychologe.  Das Urteil hatte so viel bezug zur Realität, wie Feuer und Eis die selbe Temperatur haben


Dir steht es frei, Dein Gutachten hier zu posten, mir als PN zukommen zu lassen (ich geb Dir dann Bescheid... ) whistling.gif oder der FE-Behörde vorzulegen und zu sagen, die Armleuchter dort begutachtetetn mich falsch !!! crybaby.gif

Zitat
Tolle Leistung !!! Wirklich, echt effektiv diese MPUs, kann ich nur immer wieder feststellen !!! Man sollte das nicht MPU nennen, sonder wie MSU (medizinische schauspiel Untersuchung), wie verkauft man sich am Besten, denn die Wahrheit hat bei der MPU noch keinen Probanten geholfen ! Tolle Leistung, erfüllt echt seinen Sinn und Zweck die MPU  Sorry wegen  aber es musste mal sein


Deine Begutachtugsstelle wählst Du selbst. Die Begutachtungsleitlinien sind überall die Gleichen... Ich hoffe, Du beschwerst Dich NICHT wegen einer versiebten MPU ?


Üben, üben üben !!!

Bentley
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mirko1
Beitrag 23.03.2005, 10:11
Beitrag #35


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Zitat (Bernd @ 23.03.2005, 02:33)
Das die MPU da ist dass ist auch gut so!
Überlegt doch mal es gebe keine MPU da würden ja nur noch besoffene und zu gekiffte durch die Gegend fahren! Es sollte noch was zusätzliches zur MPU kommen, weil durch die MPU meiner Meinung nach immerhin viel zu viele durchkommen! 

Auch sorry für  offtopic.gif


Gruß

Bernd

Ach Bernd(i)

so ist das also, selten so gelacht, absoluter Schwachsinn was du da von dir gibst.

Du meinst also nach Deiner Meinung

alle Länder auf der Welt die KEINE MPU nach Deutschem Vorbild haben, da fahren ALLE bekifft zugedröhnt und besoffen rum. blink.gif

Genau so wird’s sein Super

in CZ ist die erlaubte Alk grenze 0,00 prom. . wavey.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 23.03.2005, 10:13
Beitrag #36


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Zitat
Deine Begutachtugsstelle wählst Du selbst. Die Begutachtungsleitlinien sind überall die Gleichen...


Ja. Und ?
Wie gut kann man denn eine Begutachtungsstelle im Vorfeld der MPU beurteilen oder einschaetzen ? Bzw. was weiss man ueberhaupt ueber sie ?

Die Begutachtungsrichtlinien werden ueberdies, wie ja alles in Deutschland, individuell ausgelegt. Dem Probanden wird sowieso unterstellt, dass er von den Richtlinien keine Ahnung hat - merkt man spaetestens, wenn man sich auf einen Schriftwechsel nach einer negativen MPU einlaesst.


Um vielleicht ein bisschen zum Thema zurueckzufinden:

Hat sich schonmal jemand Gedanken gemacht, wie es fuer einen MPU-Gutachter/Sachbearbeiter/Richter wohl aussieht, wenn man vor ein paar Jahren eine negative MPU gemacht hat und jetzt mit einem relativ frischen EU-FS vorspricht ?
Koennte mir gut vorstellen, dass man allein, weil man nicht auf den letzten Gutachter gehoert hat, schon schlechte Karten bei der naechsten MPU, bei der naechsten Beantragung oder im naechsten Verfahren haben wird.
Oder glaubt jemand im Ernst, das Ausweichen ins benachbarte EU-Ausland wuerde als "besonders verantwortungsvoll" eingestuft ?
Mal davon abgesehen, dass dieses Verhalten geschaeftsschaedigend fuer die MPU-Psychos ist und schon daher ein gewisses Misstrauenspotential hervorruft.

Wir haben also, trotz des EuGH-Urteils vom 29.04.04 die Situation, dass
a.) die Fuehrerscheine von Deutschen Behoerden nur in Ausnahmefaellen anerkannt werden und dass es
b.) im Weiteren nur Nachteile birgt, eine EU-FE zu besitzen:
- moegliche "besonders gruendliche" Echtheitsueberpruefungen durch die Polizei, evtl. Beschlagnahme - Einleitung eines Strafverfahrens wegen Fahren ohne FE
- MPU-Aufforderung bei Vorbelastungen (ueblicherweise ohne vorher zu pruefen, ob nicht die ausstellende Behoerde schon gruendlich geprueft hatte)
- Nutzungsuntersagung
- Erklaerungsnot bei der MPU-Stelle

Der einzige noch bleibende Vorteil ist, dass man zur Zeit (wobei sich auch das wieder aendern kann) nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt werden kann.

Ansonsten bleibt einem der Aerger um den Fuehrerschein, soziale Unsicherheit, die Aussicht auf horrende Kosten im Falle des "Kontrolliert-" bzw. "Entdecktwerdens" und das gerade in Deutschland hohe Risiko der Kriminalisierung voll erhalten. Und das, obwohl man ein (eventuell) voellig legal erworbenes Dokument in der Hand haelt, mit dem man nicht nur nach Meinung des EuGH in ganz Europa Fahrzeuge der erlaubten Klassen fuehren koennen soll.

Sorry, aber irgendwas kann da einfach nicht stimmen ... wallbash.gif


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Muk
Beitrag 23.03.2005, 11:00
Beitrag #37


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Auszug aus MPU Forum-Urteile-Rechtsprechung-EUGH-Urteil
Sehr interesant

wir hatten auch schon leute hier, die 4 wochen nach dem negativen gutachten, zu einer anderen begutachtungsstelle hin sind.
ergebnis war positiv.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 23.03.2005, 11:05
Beitrag #38





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Zitat (strichachtdoktor @ 23.03.2005, 10:13)
Zitat
Deine Begutachtugsstelle wählst Du selbst. Die Begutachtungsleitlinien sind überall die Gleichen...


Ja. Und ?
Wie gut kann man denn eine Begutachtungsstelle im Vorfeld der MPU beurteilen oder einschaetzen ? Bzw. was weiss man ueberhaupt ueber sie ?

... wallbash.gif



Um Geld geht es; um was denn sonst!



Auszug aus dem Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer 2003/2004


Fahrerlaubnisverordnung
Am 01.01.1999 trat die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnisverordnung FeV) in Kraft. Sie wurde am 01.09.2002 nach langwieriger und strittiger Überarbeitung durch die Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ergänzt. Die Verordnungen setzen die Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.07.1991 in nationales Recht um. Der Vorstand der Bundesärztekammer hat dem gesetzlichen Auftrag entsprechend rechtzeitig einen Themenplan für eine "Qualifikation Verkehrsmedizinische Begutachtung" entwickelt. Auf dieser Basis werden zahlreiche an diesem Themenplan orientierte Kurse in den Landesärztekammern angeboten und durchgeführt.

Die Bundesärztekammer hat wesentliche Kritikpunkte an der Fahrerlaubnisverordnung gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zum Ausdruck gebracht. Kernpunkt der Kritik ist und bleibt eine inakzeptable Unterschiedlichkeit hinsichtlich der Anforderungen an die fachliche Kompetenz für ärztliche Gutachter. So wird vom freiberuflich tätigen Arzt neben dem Facharztstandard mit wenigen Ausnahmen noch eine zusätzliche verkehrsmedizinische Qualifikation gefordert, wohingegen angestellte Ärztinnen und Ärzte in medizinisch-psychologischen Untersuchungsstellen lediglich eine

2-jährige ärztliche Berufstätigkeit und eine 1-jährige Zugehörigkeit zu einer Begutachtungsstelle für Fahreignung aufweisen müssen. Auch werden bezüglich der ärztlichen Gutachter im Verordnungstext teilweise undefinierte Qualifikationsvoraussetzungen, wie z. B. Arzt der öffentlichen Verwaltung, verwendet. Den Einwänden der Bundesärztekammer wurde von bundesministerieller Seite zwar großes Verständnis entgegengebracht, die Länder haben jedoch unter dem Einfluss der ihnen nahe stehenden beim TÜV angesiedelten Begutachtungsstellen für Fahreignung auf diesen ungerechtfertigten Kompetenzzuweisungen und unbestimmten Qualifikationen auch in einer bereits rechtskräftigen Änderungsverordnung beharrt. Die Landesärztekammern wurden zeitnah über diese Vorgänge informiert und konnten somit auch auf Länderebene Einwirkungsmöglichkeiten wahrnehmen. Auch in einem neuerlichen Änderungsentwurf vom 09.12.2003, der das wesentliche Ziel hat, einer Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vor dem Europäischen Gerichtshof wegen unvollständiger Umsetzung der Richtlinie 91/439/EWG Rechnung zu tragen, wird die Chance vertan, die medizinisch fachlichen Ungereimtheiten im Verordnungstext auszuräumen. Die Bundesärztekammer hat in ihrer Stellungnahme gegenüber dem BMVBW zum aktuellen Referentenentwurf erneut und eindringlich darauf hingewiesen.
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mirko1
Beitrag 23.03.2005, 11:06
Beitrag #39


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@/8doc


Der totale Wahnsinn was mit uns EU-FS Besitzer da passiert, kann Dir nur zustimmen. thread.gif

Da läuft´s einem eiskalt den Rücken runter.

Die MPU Befürworter können sich den Kommentar "geht halt zur MPU" der so oft an dieser stelle gekommen ist, sparen.

Wir haben einen gültigen EU-Führerschein und werden dafür diskriminiert.

Will mal ein Beispiel für all diejenigen bringen, die meinen die MPU würde Ihnen niemals passieren.

Du kommst an einen ganz normalen Arbeitstag abends nach Hause, Deine Frau und Kinder sind nicht mehr da, deine Wohnung ist lehr geräumt, dein Konto ist an der Grenze deines Dispo´s, deine Sparbücher sind weg, lediglich ein Zettel von deiner Frau liegt am Boden auf dem steht, " wie du sicherlich schon gemerkt hast habe ich und die Kinder dich verlassen und bin mit deinem besten Kumpel durchgebrannt, um es dir einfach zu machen habe ich gleich meine (und deine) Sachen mit genommen blablabla...“

das wäre doch für jeden ein nachvollziehbarer Grund sich mal so richtig einen in die Krone zu schütten, das tun wir dann auch und fahren zu guter letzt total am Boden zerstört und natürlich ratze besoffen, zum besten Kumpel veranstalten nachts um 2.00 Uhr vor seinem Haus ein Riesen Spektakel, als Krönung schlagen wir seine Türe und seine fresse ein, klar hat er längst die police.gif gerufen...

so kann es jedem passieren wenn Gefühle und Alk sich mischen und sein leben das bisher ohne Alk und mit Führerschein lief, ist wegen einer Aktion dahin und findet sich vor Gericht wieder, der FS ist weg evtl. die arbeit.

Zu guter letzt hat man diesen 1 Ausrutscher verarbeitet, findet sich bei der MPU wieder und wird als Monster und Alkoholiker angesehen.

Du kannst dir 50 Jahre nichts zu schulden kommen lassen und doch bist du dann wegen einer nur Menschlichen Action-Reaktion ein Verlierer.

Klar habe mich mit dem Besipiel ein wenig weit aus dem Fenster gelehnt doch so ist es schon geschehen.
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strichachtdoktor
Beitrag 23.03.2005, 11:25
Beitrag #40


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he,he,he, Mirko ...
... das ist arg weit aus dem Fenster gelehnt.

Nur weil die Frau abgehauen ist, alles zu vergessen, was man jemals ueber Sozialverhalten gelernt hat, Job, Fuehrerschein und Freiheit riskieren ... - das sind die Jungs, die man im Knast findet ...

Der erwachsene Mann sollte schon psychisch so stabil sein, dass er mit solchen Rueckschlaegen einigermassen parat kommt. Anderenfalls ist er nicht nur nicht fuer die Teilnahme am Strassenverkehr geeignet, sondern ein Fall fuer den Psycho, den Richter und im Knast fuer den Sozialarbeiter. Und das zurecht.

Wie wuerdest Du Dir vorkommen, wenn Du eines schoenen Tages mit Deiner Frau die Allee langschlenderst, da kommt ein LKW, ueberrollt Deine Frau, der LKW-Fahrer faellt stockbesoffen vom Bock, haut Dir eine rein und sagt dann "Sorry, aber mir ist gerade meine Alte abgehauen" ???

Das sind Geschichten, die schreibt selbst das Leben nur extrem selten. Und solche Chaoten gehoeren direkt von der Strasse. Echt - ohne Pardon!


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Gast_Floh_*
Beitrag 23.03.2005, 11:30
Beitrag #41





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Zitat (mirko1 @ 23.03.2005, 11:06)
Zu guter letzt hat man diesen 1 Ausrutscher verarbeitet, findet sich bei der MPU wieder und wird als Monster und Alkoholiker angesehen.

Der Staat gibt ja leider keine Spielräume für Aussetzer, was im Verkehrsrecht wohl mit aller Konsequenz auch so ausgeübt wird.

Bei der ganzen MPU Diskussion wird sowieso vergessen, das jemand der mit hoher BAK am Straßenverkehr teilgenommen hat, eh schon strafrechtlich bestraft wurde.

Führerscheinverlust, in der Regel hohe Geldstrafe, (bei Mehrfachtätern auch Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung), bei vielen Verlsut des Arbeitsplatzes etc.

Diese Doppelbestrafung gibt es nicht mal für Mörder, Vergewaltiger und Kinderschänder.


Ganz abgesehen davon, das diese vorgegebenen Richtwerte in keinster Weise der Realität entsprechen. Pauschal wird alles was mit höher 1,5 Promille noch am Steuer sitzen kann als Alkoholiker oder Miussbräuchler abgestempelt.

Pauschal wird auch davon ausgegangen das man nicht einmal, sondern mehrere 100 male betrunken gefahren ist, meiner Meinung nach auch einmalig in D.

Pauschal wird auch davon ausgegangen, das man eigentlich sein ganzes Leben nicht im Griff hat.

Normalerweise heisst es doch immer im Zweifel für den Angeklagten think.gif

Der Umkehr der Beweislast ist schon mehr als pervers.
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strichachtdoktor
Beitrag 23.03.2005, 11:35
Beitrag #42


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Nochmal @mirko

Dein Beitrag zeigt genau das Problem - auch wenn Du das nicht beabsichtigt hast: Wo zieht man die Grenze ?

Dein Beispiel ist das beste Beispiel dafuer, dass der Staat - dass eigentlich jeder Staat - eine Regelung wie sie in Deutschland mit der "MPU nach Sperrfrist" besteht, dringend benoetigt um solche Leute aus dem Strassenverkehr nach bester Moeglichkeit fernzuhalten.

Wer aus persoenlichem Frust so zu einer allgemeinen Gefahrenquelle fuer Unschuldige und Nichtbetroffene werden kann, der muss einfach mit den Einschraenkungen seiner Freiheit leben. Oder eben nachweisen, dass er sich gebessert hat.

Aber es gibt nicht nur Leute, die mit schwerwiegenden Verhaltensstoerungen zur MPU muessen. Es gibt auch welche, die nur mal einen ueber den Durst getrunken haben, die sich nie mit Alkohol beschaeftigt haben, die zuwenig ueber Alk wissen etc. - Leute, die, wenn sie darauf hingewiesen werden, sofort handeln, sofort erkennen usw. Und solche Personen werden regelmaessig zu Alkoholikern abgestempelt, weil sie irgendwo etwas nicht richtig wiedergeben.

Wie gesagt: Die schwierige Frage ist: Wo ist die Grenze?


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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mirko1
Beitrag 23.03.2005, 12:30
Beitrag #43


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@/8dok und Floh

genau da liegt ja das Problem mit dem Mittel MPU wird Pauschal draufgehauen.

Keine Ahnung wie das zu ändern ist, /8dok mit deinem eher harmlosen und meinem eher krassen Beispiel haben beide das gleiche MPU Problem.

Ich denke Richter könnten das im Strafmass besser beurteilen ohne anschliesende MPU, dafür für Krasse oder mehrfach wiederholungs Täter eine Lebeslange Sperrfrist, dann wüste auch jeder was in erwarten würde, MPU ist eher ein Glückspiel, bei dem der harmlose Täter nicht besteht und der Verhaltensgestörte Vollgass Alki wenn er sich gut anstellt evtl. schon.
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Gast_Bernd_*
Beitrag 23.03.2005, 13:18
Beitrag #44





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Ich wäre sogar für Ersttäter ab 1,6 Promille für lebenslange Sperrfristen!!!! Das zu Recht...
Vielleicht bekommen wir das mal irgendwie gebacken, das die Strafen härter werden.

Gruß

Bernd
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Gast_Bernd_*
Beitrag 23.03.2005, 13:22
Beitrag #45





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Wer eine MPU umgehen will, in dem er in ein EU Land geht und dort einen neuen FS erwirbt gehört meiner Meinung nach hart bestraft! Außer der NU, zusätzlich noch eine Anzeige wegen arglistiger Täuschung der Behörden!

Gruß

Bernd
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Gast_Floh_*
Beitrag 23.03.2005, 13:27
Beitrag #46





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Zitat (Bernd @ 23.03.2005, 13:22)
Wer eine MPU umgehen will, in dem er in ein EU Land geht und dort einen neuen FS erwirbt gehört meiner Meinung nach hart bestraft! Außer der NU, zusätzlich noch eine Anzeige wegen arglistiger Täuschung der Behörden!

Gruß

Bernd

Vielleicht so 20 Jahre Arbeitslager in Bautzen, oder an was hast Du da so gedacht ???
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Gast_Floh_*
Beitrag 23.03.2005, 13:32
Beitrag #47





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Zitat (Bernd @ 23.03.2005, 13:18)
Ich wäre sogar für Ersttäter ab 1,6 Promille für lebenslange Sperrfristen!!!! Das zu Recht...

Genau, wer 1,59 Promille hatte, der hat nochmal Glück gehabt, und wer 1,6 Promille hatte, dem gehört der Führerschein lebenslang entzogen.
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Gast_Bernd_*
Beitrag 23.03.2005, 13:32
Beitrag #48





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Nein, aber 2 Jahre Freiheitsentzug ohne Bewährung!


Gruß

Bernd
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mirko1
Beitrag 23.03.2005, 13:37
Beitrag #49


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@Bernd
es wäre doch nach Deiner Auffassung einfacher, egal welche Straftat alle werden Lebenslang gesperrt.
Das wäre doch was für Dich oder nicht=?

Was ich meinte wenn ein Richter einem in einer Verhandlung ins Gesicht sagt " sollte ich Sie nochmals wegen Alkohol-Drogen ec. am Steuer vor Gericht sehen, dann werden Sie Ihren Führerschein niemals wieder bekommen "

Diese Chance sollte jeder bekommen, dann bräuchten wir keine MPU und ein EU-FS wäre dann wegen der Lebenslangen Sperrfrist auch Illegal und nicht gültig, das ganze Theater mit MPU-NU würde entfallen.

Die MPU bietet jedem noch so unverbesserlichen immer wieder die Chance einen FS zu bekommen, jeder hat nach meiner Meinung eine Chance verdient, doch sollte eine Grenze rechtzeitig gezogen werden, die jedem auch bewusst ist, die MPU kann das meiner Meinung nach letztlich nicht.
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mirko1
Beitrag 23.03.2005, 13:40
Beitrag #50


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Zitat (Floh @ 23.03.2005, 13:27)
Zitat (Bernd @ 23.03.2005, 13:22)
Wer eine MPU umgehen will, in dem er in ein EU Land geht und dort einen neuen FS erwirbt gehört meiner Meinung nach hart bestraft! Außer der NU, zusätzlich noch eine Anzeige wegen arglistiger Täuschung der Behörden!

Gruß

Bernd

Vielleicht so 20 Jahre Arbeitslager in Bautzen, oder an was hast Du da so gedacht ???

Hehehe

Hardliner Bernd was ist mit dir bloss passiert?
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