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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 6), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Muk
Beitrag 24.03.2005, 03:45
Beitrag #101


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Bentley222

Danke für deine Meinung.Darauf brauch ich nicht näher einzugehen.
Hauptsache ein Aas redet mit mir.
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Perplex
Beitrag 24.03.2005, 03:49
Beitrag #102


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Zitat (Muk @ 24.03.2005, 03:08)
Ein Alkoholsünder der in 48 h seine Pappe wiederkriegt.

Wieso wiederkriegt? Er hat eine neue Pappe nach 2 – 3 Wochen bekommen.

Wahrscheinlich hatten auch die Richter, die die Nutzungsuntersagungen ausgesprochen hatten, diesen Schwachsinn gelesen.

Besonders der randalierende Alkoholiker, der seinen Test sofort wiederholen dürfte, hätte besser mal bei der MPU- oder Führerscheinbehörde randalieren sollen. Als wenn die Tschechen keine Polizei hätten.

Bei meiner CZ-Fahrschule war das jedenfalls nicht so. Die Leute haben dort nur am Abend getrunken.

MfG Thommy


--------------------
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Muk
Beitrag 24.03.2005, 03:51
Beitrag #103


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Benlli22

Zitat
Doch, spielt es. Vielleicht kann es eine NU nicht vollständig verhindern; aber @Joe hat sich hier in D abgemeldet, in Polen eine gültige Melde-Adresse gehabt, kann dies durch Schriften seines "landlords" beweisen.
Dies sind "Sachen", die ein "normaler" MPU-Flüchtling nicht mal im Ansatz hat.


Was ist denn ein " normaler Mpu Flüchtling "
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Muk
Beitrag 24.03.2005, 03:57
Beitrag #104


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Und zweitens interesiert es keine Sau,ob er da gemeldet ,oder nicht.
Die FEB wird jeden Fall der NU auf erfolg vor dem VG prüfen.
Und die NU einleiten.
Sobald die omunimösen 15 Jahre nicht um sind.
Aber nur,wenn du hier wohnst.
Aber das muss mann sich nicht antun,wenn mann mobil ist.
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Bentley222
Beitrag 24.03.2005, 04:05
Beitrag #105


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@ MUK

Zitat
Bentley222

Danke für deine Meinung.Darauf brauch ich nicht näher einzugehen.
Hauptsache ein Aas redet mit mir.


Hallo MUK,

ich habe drei MPU's in D-Land "absolviert". Erst nach der zweiten kam meine Einsicht, das ICH was falsch gemacht habe....
Meine dritte MPU habe ich ohne Ar....kriechen oder sonstiges positiv "geschafft".

Zitat
Benlli22


Zitat
 
Doch, spielt es. Vielleicht kann es eine NU nicht vollständig verhindern; aber @Joe hat sich hier in D abgemeldet, in Polen eine gültige Melde-Adresse gehabt, kann dies durch Schriften seines "landlords" beweisen.
Dies sind "Sachen", die ein "normaler" MPU-Flüchtling nicht mal im Ansatz hat.




Was ist denn ein " normaler Mpu Flüchtling "


In meinen, für einige völlig unzureichend hingestellte, Augen ist dies jemand, der drei Tage nachEU-Ausland fährt, sich dort die gegebenen Gepflogenheiten erklären lässt, dann oder später drei bis vier Tage Tag und Nacht damit beschäftigt ist, Sprache, bisheriges FZG-Beherrschen und Anweisungen eines Prüfers soweit unter einen Hut zu bringen, das es "reicht".

Zitat
Thommy Bumm: Die Leute haben dort nur am Abend getrunken.


Ne is klar ne, ich lass mir am Abend nur 0,8 Promille rein, damit ich morgens mit 0,2 Promille aufwache... Versteht Ihr eigentlich die Widersprüchlichkeit Eurer Aussagen?

Bentley
ranting.gif ranting.gif


P.P.S.: Ich bin keinster Weise mit irgendeinem Psycho oder einem MPI verbunden.
Jeder, der daran zweifelt, darf mich gerne per PN kontaktieren.
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Bentley222
Beitrag 24.03.2005, 04:08
Beitrag #106


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Nochmals explizit @ MUK

Zitat
Bentley222

Danke für deine Meinung.Darauf brauch ich nicht näher einzugehen.
Hauptsache ein Aas redet mit mir.


Ich habe Deine Bezeichnung meiner Person keinem Moderator gemeldet.
Ich möchte auch jeden Moderator bitten, diese Worte stehen zu lassen.

Ich bin da keinesfalls nachtragend.

Nur zeigt es, wie solche Leute denken.



Bentley
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Bentley222
Beitrag 24.03.2005, 04:20
Beitrag #107


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Und nochmals MUK, diesmal @ Topic:

Zitat
Die FEB wird jeden Fall der NU auf erfolg vor dem VG prüfen.


Nein. Wenn der Betroffene mit der NU kein Problem hat, na dann...

Zitat
Und die NU einleiten.


Die kommt vor dem einspruch durch den Betroffenen.

Zitat
Sobald die omunimösen 15 Jahre nicht um sind.


Wenn Du wenigstens wüsstest, was nach 15 Jahren passiert....

Zitat
Aber nur,wenn du hier wohnst . 


Ja, warum wohnst Du dann nicht im Ausland, zahlst dort niedrige Steuersätze, bist nicht an Gewerkschaften gebunden, geschweige denn musst Du Dich mit unliebsamen STVO-Verodrnungen und Gesetzen aus dem SGB rumplagen ... WARUM? Du hast ja schon in einem anderen Land Deine FE gemacht... warum holst Du Dir hier nicht einen Gewerbeschein und arbeitest hier wie die anderen CZ oder PL-Selbständigen?

Zitat
Aber das muss mann sich nicht antun,wenn mann mobil ist.


Illegal, legal, scheissegal......

Mich ödet dieses " In EU darf ich alles, nur in D nicht!" langsam an.

Bleibt dort, wo Ihr Euren EU-FE gemacht habt. Wenn Ihr in D damit Probleme habt, die ganze EU steht Ecuh offen !"!!!!


Bentley ranting.gif

P.S.: Arme Würstchen rofl1.gif
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Gast_Dark Ranger_*
Beitrag 24.03.2005, 07:09
Beitrag #108





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Zitat (Bentley222 @ 24.03.2005, 03:21)
Zitat
Wir reden hier über 15 Jahre. 


Leider nur, wenn ich manche "Einzelfälle" angucke....


Bentley ranting.gif

Sind 15 Jahre denn noch nicht lange genug.
Wie lange soll man den Leuten denn eine Tat
deiner Meinung nach vorwerfen?Bis ins Grab oder was?
Auf dem Grabstein steht dann vor 35 Jahren hatte er mal
dies und das gemacht.Wir reden hier ja von z.B. Alk. Fahrten
und nicht von Mord oder ähnliches.Jetzt soll aber keiner kommen
von Todfahren,die gibt es,aber die allerwenigsten Fälle sind das.
Turborolf war nicht betrunken und hat 2 Menschen auf dem Gewissen.
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Mustafa Örogan
Beitrag 24.03.2005, 07:23
Beitrag #109


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Zitat (Gast_Toni @ 22.03.2005, 20:12)
warum eine 2 Monatige Frist um ein positives MPU Gutachten
aufweisen?  welcher mensch kann sich in 2 Monaten auf
ne MPU vorbereiten und in 2 Monaten nen Abstinenznachweiss
von mind. 1 Jahr bringen ? das ist unrealistisch!
bitte um professionelle Stellungnahme think.gif

gruss

Bei 1,9 Promille muß man noch nicht 1 Jahr Abstinenz nachweisen.
Das muß man nur bei Abhänigkeit,aber das muß man ja nicht sagen
wenn es denn überhaupt so sein sollte.Die erste Tat dürfte auch
verjährt sein.Länger 10 Jahre bei Neuerteilung.

Das ist jetzt im falschen Thread gelandet.
Ich weiß nicht warum.sorry
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Mustafa Örogan
Beitrag 24.03.2005, 07:53
Beitrag #110


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Zitat (Bernd @ 23.03.2005, 02:33)
Das die MPU da ist dass ist auch gut so!
Überlegt doch mal es gebe keine MPU da würden ja nur noch besoffene und zu gekiffte durch die Gegend fahren! Es sollte noch was zusätzliches zur MPU kommen, weil durch die MPU meiner Meinung nach immerhin viel zu viele durchkommen! 

Auch sorry für  offtopic.gif


Gruß

Bernd


XXXXXXXX

Beleidigung gelöscht.

--------------------
*** Anmerkung Moderator:

Verstoß gegen die Netiquette! Ich bitte dringend solche Beleidigungen in der weiteren Diskussion zu unterlassen.
Gruss Andreas
mad.gif

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 24.03.2005, 07:56
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mirko1
Beitrag 24.03.2005, 09:13
Beitrag #111


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Zitat (Bentley222 @ 24.03.2005, 03:21)
Doch, spielt es. Vielleicht kann es eine NU nicht vollständig verhindern; aber @Joe hat sich hier in D abgemeldet, in Polen eine gültige Melde-Adresse gehabt, kann dies durch Schriften seines "landlords" beweisen.
Dies sind "Sachen", die ein "normaler" MPU-Flüchtling nicht mal im Ansatz hat.

Insofern richtig, als die 185 Tage-Regelung der EU, die auch vor dem EU-GH im April 2004 bestand, verletzt wurde.

Egal was war. Genau. Die 185 Tage sind einzuhalten, egal ob jemand hier oder in CZ, Polen, NL oder sonstwo, vielleicht bald in Süd-Zypern seine EU-FE macht... die Überprüfung liegt immer beim austellenden Staat... nur wenn ich als "akzeptierender" Staat Zweifel habe, warum nicht bei den Kollegen nachfragen?

@Bentley222

Du hast es wieder nicht verstanden, in der CZ gab es vor dem 17.01.05 keine
185 Tage Regelung.

Du hättest bei den CZ Behörden auf Einhaltung der 185 Tage bestehen können, es hätte die CZ Behörden nicht Interessiert.

Genauso hat es die CZ Behörden nicht Interessiert ob du in Deutschland eine
MPU Auflage hast.

Auch wenn Du es Dir auf die Stirn Tätowiert hättest " Ich will die 185 Tage Regelung einhalten und ich bin mit einer Deutschen MPU Auflage belastet "
so hätten sie dich den CZ-FS trotzdem ganz normal und Legal nach deren Nationalen Gesetze machen lassen.

Das hat die CZ auch zum 17.01.05 geändert.

Also was soll das?

Wenn mich der MPU PSYdoc fragen würde warum ich den CZ-FS gemacht habe, ich würde im sagen weil er eben Billiger ist wie ein Deutscher FS und nach Europa Recht mit einem Deutschen FS gleich zu setzten ist.
Mit Umgehung der MPU hatte das nichts zu tun, da ich diese sowieso machen muss.

Ein EU-FS ist ein EU-FS ist ein EU-FS ist ein EU-FS....
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tponearth
Beitrag 24.03.2005, 09:32
Beitrag #112


Neuling


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hallo,

kann mir jemand sagen was nu heist???
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Andreas
Beitrag 24.03.2005, 09:35
Beitrag #113


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Zitat (tponearth @ 24.03.2005, 09:32)
hallo,

kann mir jemand sagen was nu heist???

Nutzungsuntersagung. wink.gif


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tponearth
Beitrag 24.03.2005, 09:38
Beitrag #114


Neuling


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hallo leute,

ich bekomme nächste woch meinen eu-schein. kann mir jemand sagen was passiert wenn ich angehalten werde? ich werde eine beglaubigte kopie des scheins mitführen und diesen vorlegen. muss ich meinen schein den unsrigen behörden vorlegen zur eintragung und können die dann sagen ich muss erst eine mpu machen das der eu-lappen gilt? viele fragen und ich hoffe ich bekomme ein paar hilfreiche antworten.
danke im vorraus.
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Andreas
Beitrag 24.03.2005, 09:46
Beitrag #115


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Was glaubst du, über was wir hier seit Monaten diskutieren??

Zunächst ein wenig einlesen in das Thema wäre nicht schlecht gewesen. dry.gif

Hier eine Kurzzusammenfassung: tongue.gif


Zitat
Schon wieder das leidige Thema. sad.gif

Also gut, ich werde einmal ein bißchen aus dem Nähkästchen plaudern (hoffentlich bekomme ich von den anderen dann keine Haue).

"Traditionelle" Neuerteilung nach deutschen Bestimmungen:

In Deinem Fall musst Du zur MPU. So eine Untersuchung kann zu 3 verschiedenen Ergebnissen führen:

1. Das Gutachten ist positiv.

Toll, jemand der sich vorbereitet hat und bereit war Veränderungen vorzunehmen. Du, die MPU-Stelle und die Führerscheinstelle freut sich.

Warum soll so jemand im Ausland teuer einen Führerschein machen ?

2. Das Gutachten ist negativ, enthält aber eine Kursempfehlung, mit der man wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis kommt.

Na ja, zwar nicht perfekt, aber immerhin bekommt man den Lappen. Und der Kurs ist billiger als der EU-Führerscheinerwerb. Du, die Führerscheinstelle, die MPU-Stelle und der Kursanbieter freuen sich.

3. Du hast nichts verändert und das Gutachten ist negativ. Statt Aufarbeitung suchst Du lieber nach "Alternativen" und hast daher das EuGH-Urteil gelesen und möchtest im Ausland einen Führerschein erwerben. Ist zwar ein bißchen teuer (ist aber normal. Da wo Leute in Not sind, steigt nun mal der Preis, aber wenn man dann wieder fahren darf.  laugh.gif

Und tatsächlich - man darf - dank der europäischen Freizügigkeit - wieder fahren !

Was habe ich mit dem neuen Führerschein zu befürchten ?:

Das kommt darauf an.

1. Ich komme nie in eine Polizeikontrolle und werde auch sonst nicht auffällig:

Gratuliere - wieso hast Du eigentlich dann den Führerschein im Ausland gemacht ??? Mein Auto fährt mit Benzin und einen Führerschein braucht doch nur der, der kontrolliert wird.

2. Ich fahre super, komme aber in eine Routinekontrolle:

Der Polizist schaut meinen Führerschein an und sieht, dass es ein EU-Führerschein ist. Er fragt in Flensburg nach und merkt, dass ich einen Entzug in Deutschland habe. Er ärgert sich, denn ich darf weiterfahren. Was macht der denn da ? Wie, er schreibt sich die Führerscheindaten auf. Doch sicher nicht für sein Familienalbum ?

Nein, er schickt diese Daten an die Führerscheinstelle.

War es ein Ferienführerschein (=ich war weniger wie 185 Tage im Ausland), droht mir die Rücknahme durch die ausländische Führerscheinstelle. Das Risiko ist derzeit aber gering, darauf kann ich es zur Not noch ankommen lassen.

Aber was macht die deutsche Führerscheinstelle ?

Diese ordnet nun die MPU an (komisch, bei dem angegeben Link steht dazu gar nichts - muss er wohl "vergessen" haben).

Diese MPU kann nun die 3 oben beschriebenen Ausgänge haben. Ziffer 1+2 sind eigentlich kein wirkliches Problem, doch leider ist eher der Ausgang unter Ziffer 3 zu erwarten - oder wie seht Ihr das ?

Nun wird mir das Recht zum Führen von Fahrzeugen im Bundesgebiet mit der ausländischen Fahrerlaubnis aberkannt. Na ja, ich kann ja noch in Tschechien damit fahren.

Was bleibt nun im Ergebnis festzuhalten?

1. Ich darf im Ausland einen Führerschein erwerben.  biggrin.gif

2. Damit darf ich zunächst in Deutschland fahren (wenn die Sperre um ist)

3. Solange ich nicht kontrolliert werde oder auffällig werde, gibt es keine Probleme (nicht schlecht, aber dafür muss ich ja nicht rüber fahren, um den Führerschein zu machen).

4. Ich muss - wenn nun auch einige Monate ggf. Jahre später - trotzdem zur MPU. 

5. Wahrscheinlich wird sie negativ und mein schöner EU-Führerschein ist in Deutschland nicht zu gebrauchen.

Kostenvergleich:

1. Deutsches Verfahren:

Ich zahle erst für die MPU und bezahle der Fahrschule erst dann Geld, wenn die MPU positiv ist. Die MPU ist allerdings nur positiv, wenn ich mich hierauf solide vorbereite.

2. EU-Verfahren:

Ich zahle erst für die Fahrschule (Klasse B soll ja 1700,-- Euro kosten laut Deinem Link). Das ist viel Geld, aber ich darf wenigstens vorübergehend fahren. Dann muss ich die MPU bezahlen, die leider negativ ausfällt. Ich bin jetzt genauso schlau äh führerscheinlos wie vorher, habe aber leider - neben den Kosten für die MPU - nun auch noch völlig umsonst die ausländische Fahrschule gesponsert.

Sollte ich es dann vielleicht noch mal in Polen versuchen ?

Na ja, läuft eben das ganze Spiel noch mal von vorne los, aber bei 25 EU-Mitgliedstaaten lerne ich so wenigstens ganz Europa kennen.

Ist es da - ich meine aus Kostengründen, weil die Verkehrssicherheit interessiert ja nur die Trottel von der Führerscheinstelle  -  sinnvoll, im Ausland einen Führerschein zu machen ?

Musst Du selbst entscheiden, denn die europäische Freizügigkeit erlaubt Dir auch, mit Deinem Geld zu machen, was Du willst.

G.G.


Quelle: Forum des Fahrerlaubnisrecht.de, dieser Thread


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Gast_Floh_*
Beitrag 24.03.2005, 09:49
Beitrag #116





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Zitat (Bentley222 @ 24.03.2005, 03:21)
Zitat
Wir reden hier über 15 Jahre. 


Leider nur, wenn ich manche "Einzelfälle" angucke....



Das ist bei Dir so wie mit den Rauchern, heutige Nichtraucher die früher mal 80 Kippen am Tag durchgezogen haben, verlieren jegliches Verständnis und werden einfach nur noch
militant. Sie nehmen Ihre Umwelt nicht mehr war.

Es freut uns ja alle das Du Deine MPU mit Sternchen und Auszeichnung bestanden hast, aber es müssen nicht alle so werden wie Du und wollen es vielleicht auch garnicht.


Mit versammelter Mannschaft auf Levent draufzuhauen ist schon madig, Einsicht erzeugt so etwas in der Regel bei den Betroffenen nicht.


Was mich am meisten wundert ist das ehemalige Betroffene (damit meine ich nicht nur Dich), auf einmal so gar kein Verständnis mehr haben für solch ein Verhalten, man kann sich ja geändert haben und es heute nicht mehr gutheißen,
aber etwas Verständnis sollte man schon noch aufbringen können, schließlich hat man ja selber mal so gehandelt.

Sobald jemand mal etwas daneben schießt, und mal seinen Frust rauslässt kriechen hier einige aus Ihren Löchern, um sich in ein besseres Licht stellen zu können.


Wie ich das finde hatte ich ja früher schon mal erwähnt.
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mirko1
Beitrag 24.03.2005, 09:51
Beitrag #117


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Du musst deinen Eu-FS nicht umschreiben lassen, wurde zum 01.02.05 abgeschafft.

solltest Du eine MPU Auflage haben, greifen folgende Mechanismen:

Du wirst Kontrolliert--->Post Kommt von deiner zuständigen Führerscheinstelle--->In dem Briefchen steht Du musst eine Positive MPU in den nächsten 2 Monaten beibringen--->Du bringst diese nicht bei oder ignorierst diese Aufforderung--->dir wird der Gebrauch deines EU-FS in Deutschland Untersagt ( Nutzungsuntersagung ) ---> Willkommen im Club.

am Besten liest Du das Komplette Thema von Anfang an durch dann solltest du genauestens bescheid wissen.

Ohne MPU Auflage brauchst du dir keine sorgen machen.
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tponearth
Beitrag 24.03.2005, 10:00
Beitrag #118


Neuling


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wie stehen denn die chancen die nu anzufechten? gibt es da schon urteile?
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Andreas
Beitrag 24.03.2005, 10:09
Beitrag #119


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Zitat (tponearth @ 24.03.2005, 10:00)
gibt es da schon urteile?

Ja, allerdings sind die bisher bekannten Beschlüsse alle zu Ungunsten der EU-Führerscheinbesitzer ausgegangen. wink.gif


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Gast_Floh_*
Beitrag 24.03.2005, 10:12
Beitrag #120





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Zitat (Bentley222 @ 24.03.2005, 04:08)
Nochmals explizit @ MUK

Zitat
Bentley222

Danke für deine Meinung.Darauf brauch ich nicht näher einzugehen.
Hauptsache ein Aas redet mit mir.


Ich habe Deine Bezeichnung meiner Person keinem Moderator gemeldet.

Sehr löblich von Dir Bentley, solltest doch das Bundestverdienskreuz dafür bekommen. Allerdings wundert es mich etwas, das einem so lernfähigen Menschen wie Dir es nicht in den Sinn gekommen ist, das MUK wohl nicht Aas meinte sondern Ass. Ergibt sich aus dem Zusammenhang wavey.gif



Wo wir schon bei Verkehrsicherheit sind, es sind glaube ich nur 9% aller Unfälle die von Alkoholfahrten ausgehen, was ist denn mit den anderen 90%???

-LKW-Fahrer die nie Ihre vorgeschriebenen Pausen einhalten, täglich Massenunfälle produzieren, meist mit tödlichem Ausgang, Brücken niederreißen und Autobahnen tagelang lahm legen.

-Leute die 50 Jahre nicht gefahren sind, mit 80 sich aufeinmal wieder ans Steuer setzen.

-Leute die bei 3 mal rückwärts einparken, mindestens 2 mal nen anderes Auto beschädigen. Ich behaupte mal wer nicht mal einparken kann, der kann auch nicht
das Auto sonst sicher durch die deutschen Straßen führen.


- Was ist mit denen die im Straßenverkehr Tote verursacht haben ohne Alkohol oder ähnliche Drogen, weil sie einfach nur gepennt haben.

- Vergewaltiger, Kinderschänder, Mörder, sind wohl alle nicht geeignet ein Kraftfahrzeug zu führen. Denn wer sowenig Achtung vor dem Leben anderer hat, den kann man wohl kaum auf die Straße mit KFZ lassen.


Alle egal, hauptsache an der Minderheit der alkoholauffälligen wird die Sicherheit der Straßen festgelegt.
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mirko1
Beitrag 24.03.2005, 10:46
Beitrag #121


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Zitat (tponearth @ 24.03.2005, 10:00)
wie stehen denn die chancen die nu anzufechten? gibt es da schon urteile?

lies den Teil 3, 4 und 5 da findest du die Urteile.

Ein Österreichischer Fall, der eine Österreichische MPU gemacht hatte und anschließend einen AUT-FS erworben hat, wollte diesen in einen Deutschen FS umschreiben lassen, auch er bekam trotzt der AUT-MPU die NU.

Dieser Fall wurde vom Gericht in München verhandelt und zur Vorlage dem EUGH
( Europäischen Gerichtshof ) in Luxemburg vorgelegt, auf diese Entscheidung setzten wir alle Hoffnung, sollte der zu Ungunsten von Deutschland entschieden werden, so sind wir die EU-FS Besitzer die Gewinner.

Doch das kann noch dauern, leider.

Bis dahin gilt so Unauffällig wie möglich bleiben.
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Karlos
Beitrag 24.03.2005, 11:37
Beitrag #122


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Zitat
Zitat
Der EU FS Besitzer wollte den einfachen Weg gehen, keine MPU, wollte nicht an sich arbeiten um wieder charakterlich geeignet zu sein.




Dürfte bei einem Großteil der Kandidaten tatsächlich zutreffen.



Das stimmt nicht ! Ich mache meinen FS in der CZ, weil ich nicht einsehe so eine Scheise wie die MPU noch weiter zu unterstützen. Das ist eine Lachnummer, wie bereits gesagt, die sollten Würfeln, dann wäre mehr Gerechtigkeit im Spiel. Ich habe selbst ein absolut realitätsfremdes Gutacheten ausgestellt bekommen, und jetzt soll mir keiner sagen, vielleicht habe ich noch nicht alle Zusammenhänge der Problematiken und Aussagen aus dem Gutachten erkannt und durchschaut. usw...


--------------------
Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
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caleb
Beitrag 24.03.2005, 12:25
Beitrag #123


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Obs nun stimmt oder nicht ist auf gut deutsch gesagt sche...egal.. Hier muss sich keiner rechtfertigen, was im übrigen auch nichts zur Sache bringt. Tatsache ist nunmal im Falle einer MPU wird euch diese Frage gestellt:

Warum haben Sie, trotz Ihres Wissens das Sie ungeeignet sind zum Führen von KFZ, einen EU FS erworben und versucht sich einer Begutachtung zu entziehen.

Was es bringt sich beim Psycho über die MPU zu negativieren --> Durchfallen.


--------------------
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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Gast_Floh_*
Beitrag 24.03.2005, 12:50
Beitrag #124





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Zitat (caleb @ 24.03.2005, 12:25)
Warum haben Sie, trotz Ihres Wissens das Sie ungeeignet sind zum Führen von KFZ, einen EU FS erworben und versucht sich einer Begutachtung zu entziehen.

So ähnlich wird die Frage wohl lauten, und ich sage es ja ungern, aber egal was da als Antwort kommt, der Psycho wird sie zerreißen, auf jedes Argument gibt es ein Gegenargument, und er sitzt nunmal am längeren Hebel.

Auslandsaufenthalt oder das man garnicht wussste ungeeignet zu sein, da hier nie eine MPU absolviert, das wird dem Glaskugel-Fetischisten nicht reichen.

Ehrlich gesagt bezweifel ich das die überhaupt jemand beim 1. mal bestehen wird von den EU-FÜhrerschein-Prüflingen. Argumente hat man mal keine die auch nur annähernd ausreichen könnten.

Die einzige Chance die ich zur Zeit sehe ist, sich am besten nicht erwischen zu lassen, je länger man schon gefahren ist, umso besser die Chance die MPU zu bestehen oder evtl. keine MPU-Verpflichtung zu bekommen.


Wie sieht es denn bei Gerri und Säftels Klage aus ?
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Muk
Beitrag 24.03.2005, 13:05
Beitrag #125


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Ich hab nicht nur die 185 T eingehalten laugh.gif
sondern auch die 15 Jahre blink.gif
Ich hab gut lache.

Ps. gestern hab ich ne PN aus Berlin gekriegt, ...ich sollte es gefälligst unterlassen Bentley 212 zu beleidigen,sonst würde ich einem Moderaror gemeldet.

Ich hab so gelacht. wavey.gif

-------------------------------------------
***** Anmerkung Moderator:


Es braucht keine Meldung irgendeines Users, bis ein Moderator aktiv wird und Maßnahmen ergreift. Wir lesen hier ab und zu mit und verfolgen das Geschehen.

Deine Beiträge sind provokativ formuliert und wenig inhaltsreich. Wenn Du hier mitdiskutieren willst, halte Dich bitte an die Nettiquette und unterlasse es, andere Diskussionsteilnehmer persönlich anzugreifen. Sachbeiträge sind jederzeit willkommen.



Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 24.03.2005, 14:03
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Muk
Beitrag 24.03.2005, 13:21
Beitrag #126


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@ Bentley 222
Zitat
Hallo MUK,

ich habe drei MPU's in D-Land "absolviert". Erst nach der zweiten kam meine Einsicht, das ICH was falsch gemacht habe....
Meine dritte MPU habe ich ohne Ar....kriechen oder sonstiges positiv "geschafft".


Bei mir hättest du auch die dritte MPU nicht geschaft.
Charakterlich ungeeignet,wäre meine Begründung.Wer erst nach der zweiten mpu EINSICHTIG WIRD,tut mir leid,aber die Gefahr eines Rückfalls wäre mir als Gutachter bei dir zu groß.
Und statistisch gesehen hast du gute Chancen auf die vierte MPU.
Schon deshalb hätest du bei mir die drite nicht geschaft.


-------------------------------------------
***** Anmerkung Moderator:


Siehe obigen Kommentar!


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 24.03.2005, 14:05
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strichachtdoktor
Beitrag 24.03.2005, 15:39
Beitrag #127


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Zitat
Alle egal, hauptsache an der Minderheit der alkoholauffälligen wird die Sicherheit der Straßen festgelegt.


Obwohl ich Deinen Einwand nachvollziehen kann, Floh, ist Dein Schlusssatz dennoch Bloedsinn. Denn selbstverstaendlich haben alle Straftaeter Schwierigkeiten, ihren Fuehrerschein zu behalten bzw. wiederzubekommen. Voraussetzung ist, dass das Strassenverkehrsamt davon erfaehrt. Das geschieht jedoch nicht automatisch. Will aber z.B. ein totschlaeger nach dem Absitzen der Strafe seinen Fuehrerschein erweitern und legt dazu ein Fuehrungszeugnis vor, so ist es durchaus moeglich, die Fahreignung ueberpruefen zu lassen. Das sind jeweils Ermessensentscheidungen im Einzelfall. Dergleichen auch bei vielen "kleinen" Straftaten. Wer z.B. Schwiergkeiten mit den taeglichen Regeln und der oeffentlichen Ordnung durch 10 Eintraege wegen Scharzfahrens in der U-Bahn und Erregung oeffentlichen Aergernisses usw. in seinem Fuehrungszeugnis nachweist, wobei das mit dem Strassenverkehr erstmal nicht viel zu tun zu haben scheint, der wird auch probleme bekommen, wenn er einen Fuehrerschein beantragt.
Das Recht ist in diesem Fall nicht selektiv und Alkoholstraftaeter werden nicht gesondert behandelt. Vielmehr wird bei entsprechenden Erkenntnissen immer gehandelt.

Genau das fuehrt ja oft zu Unverstaendnis. Nicht nur, dass die Einsicht fehlt, es fehlt auch das Verstaendnis fuer die Zusammenhaenge innerhalb unserer immer komplexer werdenden Gesellschaft ...


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Gast_Traveler_*
Beitrag 24.03.2005, 16:05
Beitrag #128





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Hallo,

seit Monaten lese ich im Netz alles was im Zusammenhang zum EU-FS steht.

Laut dem EUGH ist fahren mit EU-FS erlaubt.

Deutsche Behörden stellten dann eine NU aus, die von diversen VG befürwortet
wurden.

NUR bzw. ABER

Wäre es doch sehr interessant, wie dann aber die Situation aussieht, wenn man
gar KEINEN deutschen Wohnsitz mehr hat?!?!

Wozu ist die MPU gut (ausser zum entzweifeln smile.gif um die FE zu erreichen???

1. Als in deutschland lebender Autofahrer (Wohnort)?

2. Als deutscher Autofahrer (Staatsangehöriger)?

3. Oder generell für das Gebiet Deutschland ein Auto bewegen zu dürfen?


In dem Urteil des VG München vom 13.01.05 heißt es:

2. Im nicht harmonisierten Bereich behalten die Mitgliedstaaten daher die Kompetenz, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Betroffene trotz der in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen EU-Fahrerlaubnis nach den kraft nationalen Regeln bestehenden Kriterien nicht die Eignungsvoraussetzungen für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr erfüllt. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber seinen ordentlichen WOHNSITZ gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Also denke ich, dass es an dem ersten Kriterium von oben geknüpft ist, sprich
als in deutschland lebender Autofahrer!

Wie seht denn ihr das???

dry.gif
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Gast_Floh_*
Beitrag 24.03.2005, 16:13
Beitrag #129





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Zitat (strichachtdoktor @ 24.03.2005, 15:39)
Denn selbstverstaendlich haben alle Straftaeter Schwierigkeiten, ihren Fuehrerschein zu behalten bzw. wiederzubekommen. Voraussetzung ist, dass das Strassenverkehrsamt davon erfaehrt. Das geschieht jedoch nicht automatisch.

Zitat (strichachtdoktor @ 24.03.2005, 15:39)
Genau das fuehrt ja oft zu Unverstaendnis. Nicht nur, dass die Einsicht fehlt, es fehlt auch das Verstaendnis fuer die Zusammenhaenge innerhalb unserer immer komplexer werdenden Gesellschaft ...



Damit hast Du sicherlich den Nagel auf den Kopf getroffen Joe.



Zitat (strichachtdoktor @ 24.03.2005, 15:39)
Denn selbstverstaendlich haben alle Straftaeter Schwierigkeiten, ihren Fuehrerschein zu behalten bzw. wiederzubekommen. Voraussetzung ist, dass das Strassenverkehrsamt davon erfaehrt. Das geschieht jedoch nicht automatisch.



Und das ist genau das Problem. Dann bitte alle Delikte die Einfluss auf die Sicherheit haben könnten automatisch an die Fahrbehörde melden, ansonsten
entsteht ein nicht zu aktzeptierendes Ungleichgewicht der Verhältnismäßigkeit.


Das führt natürlich auch dazu, das die Einsicht wie von Dir bereits erwähnt, i.d.R. nicht sehr groß ist, denn letztendlich hat die Mehrzahl der alkoholauffälligen Kraftfahrer keinen Schaden an Leib und Leben angerichtet, viele von uns nicht einmal einen Sachschaden verursacht, woher soll also die Einsicht kommen, wenn
mit zweierlei Maß gemessen wird.


Dazu kommt noch, das die Folgen in der Regel garnicht bis ins Detail bekannt sind,
so wird es noch oft als Kavaliersdelikt in der Gesellschaft angesehen.

Hier muss dann auch bitteschön eine präventive Aufklärung erfolgen, und eine
Verhältnismäßigkeit der Strafen im Bezug auf die verübten Delikte.
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Perplex
Beitrag 24.03.2005, 16:35
Beitrag #130


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Zitat (Thommy Bumm @ 23.03.2005, 19:56)
Beim Vorbereitungsgespräch der MPU gab es gestern nur 2 Fragen:

1. Warum bin ich 5 mal ohne Fahrerlaubnis gefahren?

2. Warum habe ich versucht die MPU zu umgehen, indem ich einen Führerschein in Tschechien gemacht habe?

Ich weis jetzt was ich darauf antworte: Ich habe den Führerschein in Tschechien gemacht, weil ich ihn dort ohne deutsche MPU bekomme, ganz einfach! Das ist die einzig logische Antwort.

Ich habe keine Gesetzeslücke ausgenutzt, sondern von meinem Recht als EU-Bürger Gebrauch gemacht. Ich lasse mir deswegen von Niemand mehr ein schlechtes Gewissen einreden. Ich lasse mich von Deutschland nicht kriminalisieren. Das wird den Psychologen aber nicht gefallen. Deswegen würde ich durchfallen. Wenn ich sowieso durchfalle, warum soll ich mich jetzt noch ändern?

Ich habe gedacht ich muss die Fehler alle bei mir suchen, aber mir ist klar geworden, dass das System Fehler hat.

MfG Thommy


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Gast_Floh_*
Beitrag 24.03.2005, 16:46
Beitrag #131





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Zitat (Thommy Bumm @ 24.03.2005, 16:35)
Ich weis jetzt was ich darauf antworte: Ich habe den Führerschein in Tschechien gemacht, weil ich ihn dort ohne deutsche MPU bekomme, ganz einfach! Das ist die einzig logische Antwort.

Mal ganz im Ernst Thommy die Antwort solltest Du wirklich so sagen, denn es ist die einzig richtige Antwort auf diese Frage , alles andere würde er Dir sowieso nicht glauben.

Damit könnte es sogar funktionieren. Denn danach wird er Dich fragen warum Du ihn ohne MPU bekommen wolltest. Darauf musst Du es schaffen ihm plausibel zu machen, das Du zwar Dein Leben geändert hast, aber einfach nicht daran glauben wolltest das es Dir jemand glauben würde.

Möglich ist das, gehört aber ganz große Schauspielkunst dazu.
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Natrix20
Beitrag 24.03.2005, 16:48
Beitrag #132


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Hallo,
ich denke das kein Psychologe wegen eines EU Führerscheins von vorneherein ein negatives Urteil erstellt, sondern sich explizit auf die Vorfälle in der Vergangenheit konzentriert. Wieso soll der Psychologe negativ urteilen, wenn es nachvollziehbar und legal ist einen EU FS zu erwerben. Würde er dies so formulieren wäre es ja quasi wieder eine Nichtanerkennung einer ausländischen EU FE und somit gegen das Urteil vom 29.04.04. Also kann und darf der Psychologe auch nur die Fragen stellen, die ihm die FEB aufträgt, in den meisten Fällen steht dann da Auffälligkeit mit Alk oder Drogen im Strassenverkehr, ist zu erwarten das XY wieder ......
Das übliche Standartsprüchlein eben, das manchmal so schwer auszuräumen ist.
Psychologen wollen logisch überzeugt werden, alles irrationale und nicht erklärbare fällt gnadenlos durch, deshalb bestätige ich auch den meisten Postern hier, das man bei der MPU sehr sehr gut lügen muss.Das ist Fakt.
Diejenigen die noch keine MPU gemacht haben, sollten mal zur Einsicht für ne Stunde zum Verkehrspsychologen der auf die MPU vorbereitet gehen.Da lernt man nicht nur für die MPU sondern auch fürs weitere Leben.
Gruss und schöne Ostern
Natrix
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Perplex
Beitrag 24.03.2005, 17:22
Beitrag #133


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Zitat (Floh @ 24.03.2005, 16:46)
Damit könnte es sogar funktionieren. Denn danach wird er Dich fragen warum Du ihn ohne MPU bekommen wolltest. Darauf musst Du es schaffen ihm plausibel zu machen, das Du zwar Dein Leben geändert hast, aber einfach nicht daran glauben wolltest das es Dir jemand glauben würde.

@Floh
Ha ha, die Antwort gefällt mir richtig gut! Danke für Deinen Beitrag!


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Gast_Guest_*
Beitrag 24.03.2005, 22:07
Beitrag #134





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wie ist das eigendlich wenn man eine NU ausgesprochen bekommen hat.
kann man diese durch ein nachträgliche positives mpu gutachten wieder aufheben ?
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Perplex
Beitrag 24.03.2005, 22:24
Beitrag #135


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Zitat (Guest @ 24.03.2005, 22:07)
Wie ist das eigendlich wenn man eine NU ausgesprochen bekommen hat?
Kann man diese durch ein nachträgliche positives MPU Gutachten wieder aufheben?

Ja!


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strichachtdoktor
Beitrag 24.03.2005, 23:32
Beitrag #136


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... und wo sind die anderen Beitraege geblieben, die hier vor ein paar Stunden noch waren ? Hat da wieder einer aufgeraeumt ? think.gif


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Perplex
Beitrag 24.03.2005, 23:40
Beitrag #137


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Zitat (strichachtdoktor @ 24.03.2005, 23:32)
... und wo sind die anderen Beitraege geblieben, die hier vor ein paar Stunden noch waren ? Hat da wieder einer aufgeraeumt ?   think.gif

Drück mal oben die Taste mit den beiden grünen Pfeilen, dann sind die Beiträge alle wieder da!


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Uwe
Beitrag 24.03.2005, 23:54
Beitrag #138


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Falsch.

Einen Beitrag von Thommy Bumm habe ich in seinen Thread ins mpu-Forum verschoben, die anderen in die Schrottpresse, wo sie besser aufgehoben sind.

Wer den Sinn dieses Forums in Frage stellt und gerne die Betreiber zwecks Quertreiberei kennen lernen möchte, kann sich selber ein Forum stricken.

Die Folgebeiträge zum Beitrag von Berliner waren ebenfalls nicht besonders nahrhaft und hatten keinen Raum im EuGH-Urteil-Thread und wurden daher mitentsorgt.

@Thommy Bumm

Bitte die PN beachten und Deine Beiträge nach Thematik trennen. Deine mpu Beiträge sind im Verkehrsportal gerne willkommen, aber bitte an der richtigen Stelle.

Gruß Uwe


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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kadi666
Beitrag 25.03.2005, 02:47
Beitrag #139


Neuling


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Hallo @ll
ich verfolge das forum schon über mehrere monate. Die Beiträge von /8 finde ich ungemein hilfreich, aber auch die "Gegner" Antworten haben einiges für sich. und ich teile /8 meinung man sollte mit der EU-FE vorsichtig umgehen. ich selbst habe eine CZ-FE ohne 185 tage regelung und fahre nur in ausnahme Fällen, da ich der rechtssprechung nicht so ganz vertraue. wenn cop.gif muss ich sehen was passiert.


DRIVE SLOW AND BE CLEAN


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[QUOTE] Drive Slow and be Clean
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Perplex
Beitrag 25.03.2005, 04:25
Beitrag #140


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Wohnort: Berlin
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Zitat:
Das deutsche Recht unterscheidet grundsätzlich zwischen der Fahrerlaubnis, damit ist das Recht verbunden entsprechende Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen und dem Führerschein als Ausweisdokument, durch das ausschließlich die Berechtigung nachgewiesen werden kann. Diese Differenzierung findet sich nicht in der Richtlinie.

Im Strafrecht ist der Betroffene nicht mehr zwangsläufig als ungeeignet anzusehen,
im Verwaltungsrecht dagegen sehr wohl, solange er seine Eignung noch nicht
nachgewiesen hat.

In diesem Zusammenhang gibt es unterschiedliche Meinungen, von denen sich keine bis heute durchgesetzt hat. Auf der einen Seite wird die Meinung vertreten, dass durch die Erteilung einer Fahrerlaubnis die Verwertung von Eintragungen im nationalen Register „aufgebraucht“ sind und somit nicht zu einer Eignungsüberprüfung herangezogen werden können. Erst bei neuen Erkenntnissen, die Eignungszweifel begründen, könne eine Überprüfung der Eignung eingeleitet werden.
Diese Auffassung basiert auf Zugrundelegung aktueller deutscher Rechtsprechung.

Alternativ wird die Meinung vertreten, dass im Regelfall bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedsstaat eben diese Eintragungen gar nicht berücksichtigt sein können, da dort im Regelfall keine Kenntnisse über die Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegen können und somit kein „Verwertungsverbrauch“ vorliegt. Eben diesen Umstand machen sich die Betroffenen unter Umgehung der territorialen Regelungen des Wohnsitzstaates zunutze.
In den aufgeführten Fällen war der Erteilungsbehörde entweder der eignungsausschließende Sachverhalt (negative med.-psy. Begutachtung) vor Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis bekannt oder sie wäre durch Abwarten des Eingangs aller Informationen (Registerauskünfte) in der Lage gewesen, die Eignungsbedenken vor der Erteilung auszuräumen.


Das bedeutet doch wenn dem ausstellendem Ausland die deutschen Eignungsbedenken bekannt sind, dann kann es diese nach eigenem ermessen vor der Erteilung ausräumen.

Auf Länderebene werden zur Zeit sehr unterschiedliche Ideen diskutiert, da es von Seiten des Bundesverkehrsministeriums zur Zeit weder Hilfestellungen gibt noch Informationen veröffentlicht werden, welche Bestrebungen zur Klärung dieses Problems in die Wege geleitet wurden, bzw. werden.
Die Ideenvielfalt beginnt bei einer vorbeugenden Aberkennung des Rechts von einer zukünftigen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen über intensives Einspannen der Polizei bei Kontrollen verstärkt bestimmte Konstellationen zu beachten bzw. der Polizei alle Entzüge mitzuteilen bis hin zur generellen Aberkennung aller nach einer verwaltungsrechtlichen Entziehung der dt. Fahrerlaubnis erworbenen EU/EWR-Fahrerlaubnis.
Mittlerweilen bekommen Verwaltungsbehörden Mitteilungen von der Polizei, in denen mitgeeilt wird, dass die Betroffenen mal schnell nach Polen fahren um dort Ihre Fahrerlaubnis zu erwerben, alle Medien berichten von Firmen und Fahrschulen, die sich mittlerweile darauf spezialisiert haben, Führerscheine in anderen Ländern zu erwerben, vor Begutachtungsstellen stehen Schlepper mit Flayern und Infobroschüren „ was willst Du bei der MPU, es geht auch anders“.
Beratungsgespräche und Termine bei Verkehrsmedizinern werden abgesagt etc.


Zitat aus: http://www.fahrerlaubnisrecht.de/EU-GH-Int...ation%20neu.htm


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mirko1
Beitrag 25.03.2005, 12:20
Beitrag #141


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Zitat (kadi666 @ 25.03.2005, 02:47)
ich selbst habe eine CZ-FE ohne 185 tage regelung und fahre nur in ausnahme Fällen, da ich der rechtssprechung nicht so ganz vertraue. wenn cop.gif muss ich sehen was passiert.

Genau das ist momentan die beste Vorgehensweise, für die 185 tage kannst du nichts, die CZ hat bewusst ohne die 185 tage ausgestellt.

Wir müssen die Füße still halten bis der Eugh entscheidet, bei Negativem Ausgang vor dem Eugh, führt sowiso kein weg an der MPU vorbei.

Mann sollte den Eugh dazu bringen das EU-FS Problem vorrangig zu bearbeiten, nur wie?think.gif
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Muk
Beitrag 25.03.2005, 12:33
Beitrag #142


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Nach dem Erteilungsrecht des Auszustelendem Staates,war so manch einer geeignet.
Die haben kein 15 Jähriges Verwertungsgebot.
kapper hat ja nicht gegen die Nichtanerkennung,seines FÜ geklagt,Denn anerkannt wurde erschon immer.(sagt die Pro MPU Fraktion.)
Er hat geklagt,ihn benutzen zu dürfen.
Und da hat der EUGH gesagt,er ist gültig ohne wenn und ohne Formalität und ohne Zusatz,Nachprüfung.
Dem Aufnahmestaat ist es verwehrt,den FÜ nicht anzuerkennen,wenn die Sperrfrist,Masnahmen der Sicherung ,Aufhebung nicht mehr gültig sind,sagt der EUGH.
Jetzt kommen die Deutschen und sagen,ja wir erkennen an,aber die Eignung,die Eignung.
Ich bin in ganz Europa geeignet,ohne Zusatzformalität,auser hier.
Die zweite EUGH Entscheidung wird dann eben etwas deutlicher Ausfallen.
Oder hat der EUGH gesagt,dein FÜ wird anerkannt,aber du must zusätzlich noch deine Eignung nachweisen ?Zumindest in Deutschland .Also ich hab nichts gelesen.
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RA XDiver
Beitrag 25.03.2005, 12:46
Beitrag #143


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Zitat
Mann sollte den Eugh dazu bringen das EU-FS Problem vorrangig zu bearbeiten, nur wie?


Kurz gesagt: Gar nicht.

Schau Dir mal die Seite des EuGH an. Da stehen deutlich wichtigere Themen zur Verhandlung an. Bloß weil sich hierzulande ein paar Personen benachteiligt fühlen, wird es keine Extrabehandlung geben.


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Karlos
Beitrag 25.03.2005, 12:56
Beitrag #144


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Zitat
Oder hat der EUGH gesagt,dein FÜ wird anerkannt,aber du must zusätzlich noch deine Eignung nachweisen ?Zumindest in Deutschland .Also ich hab nichts gelesen.


Das letzte was der Richter des EUGH nach der Urteilsverkündung gesagt hatten war: "Allseits gute fahrt"


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Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
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strichachtdoktor
Beitrag 25.03.2005, 13:00
Beitrag #145


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Zitat
Bloß weil sich hierzulande ein paar Personen benachteiligt fühlen, wird es keine Extrabehandlung geben.


Hallo XDiver, ich widerspreche Dir ja ungerne, aber das halte ich fuer eine unzulaessige Bagatellisierung des Problems:

Deutschland missachtet EU-Recht und widersetzt sich EuGH-Entscheidungen. Und zwar ganz hartnaeckig. Es geht nicht um ein paar Leute, sondern es geht ums Prinzip. Insofern ist dieses "deutsche Problem" genauso wichtig oder unwichtig, wie alle anderen "EU-Land"-Probleme ...

Es geht aber auch nicht um eine Extra-Behandlung. Es geht genau gesagt um die Konkretisierung der Entscheidung vom 29.04., die die Deutschen nicht verstehen wollen, weil ihrer Meinung nach dem verwaltungsrechtlichen Sonderweg der Deutschen nicht genuegend Aufmerksamkeit entgegengebracht wurde. Vielleicht waere ein ergaenzender Kommentar des EuGH zu der Entscheidung ja bereits hilfreich.


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strichachtdoktor
Beitrag 25.03.2005, 13:04
Beitrag #146


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Zitat
Das letzte was der Richter des EUGH nach der Urteilsverkündung gesagt hatten war: "Allseits gute fahrt"

Das war kein EuGH-Richter, sondern ein deutscher Richter, der das gesagt haben soll und es wurde in irgendeiner Pressemitteilung erwaehnt.


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Andreas
Beitrag 25.03.2005, 13:04
Beitrag #147


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Zitat (strichachtdoktor @ 25.03.2005, 13:00)
Deutschland missachtet EU-Recht und widersetzt sich EuGH-Entscheidungen. Und zwar ganz hartnaeckig.

Das ist deine Meinung, die aber offensichtlich viele Richter und Juristen in D nicht mit dir teilen. cool.gif


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Muk
Beitrag 25.03.2005, 13:12
Beitrag #148


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@ Andreas
Zitat
QUOTE (strichachtdoktor @ 25.03.2005, 13:00)
Deutschland missachtet EU-Recht und widersetzt sich EuGH-Entscheidungen. Und zwar ganz hartnaeckig. 


Das ist deine Meinung, die aber offensichtlich viele Richter und Juristen in D nicht mit dir teilen. 


Das war schon vor dem 29.4.04 der Fall.
Da solls aber auch Richter und Juristen,sogar Laien geben,die sehn das genau andersherum.
Einige sprechen sogar recht,siehe EUGH Urteil vom 29.4.04
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strichachtdoktor
Beitrag 25.03.2005, 13:15
Beitrag #149


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Zitat (Andreas @ 25.03.2005, 13:04)
Zitat (strichachtdoktor @ 25.03.2005, 13:00)
Deutschland missachtet EU-Recht und widersetzt sich EuGH-Entscheidungen. Und zwar ganz hartnaeckig.

Das ist deine Meinung, die aber offensichtlich viele Richter und Juristen in D nicht mit dir teilen. cool.gif

Exakt.
Das ist meine Meinung und die Meinung von ein paar Leuten, die sich genausogut mit dem Recht auskennen, wie z.B. Deine Quellen.

Ist ja beileibe nicht so, dass die "Créme" der deutschen Juristerei da eine einheitliche Meinung vertreten wuerde, habe schon ein paar einflussreiche Stimmen dazu gehoert, die das ganz anders gesehen haben als die hier gerne zitierten Personen.

Es ist in der Tat so, dass verkehrsauffaellige Personen keine Lobby haben - die Menge der kritischen Stimmen zu "meiner" (also der anderen) Meinung also zwangslaeufig ueberwiegt - was wiederum ueber die Qualitaet der Kritik nicht viel aussagt ...


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Karlos
Beitrag 25.03.2005, 13:16
Beitrag #150


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Zitat
Das war kein EuGH-Richter, sondern ein deutscher Richter, der das gesagt haben soll und es wurde in irgendeiner Pressemitteilung erwaehnt.


Hallo Doc,

wie so denn ein deutscher Richter, ich denke die haben alle zu unguunsten von Herrn Kapper gesprochen?


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Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
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