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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 6), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
mirko1
Beitrag 24.03.2005, 10:46
Beitrag #121


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Zitat (tponearth @ 24.03.2005, 10:00)
wie stehen denn die chancen die nu anzufechten? gibt es da schon urteile?

lies den Teil 3, 4 und 5 da findest du die Urteile.

Ein Österreichischer Fall, der eine Österreichische MPU gemacht hatte und anschließend einen AUT-FS erworben hat, wollte diesen in einen Deutschen FS umschreiben lassen, auch er bekam trotzt der AUT-MPU die NU.

Dieser Fall wurde vom Gericht in München verhandelt und zur Vorlage dem EUGH
( Europäischen Gerichtshof ) in Luxemburg vorgelegt, auf diese Entscheidung setzten wir alle Hoffnung, sollte der zu Ungunsten von Deutschland entschieden werden, so sind wir die EU-FS Besitzer die Gewinner.

Doch das kann noch dauern, leider.

Bis dahin gilt so Unauffällig wie möglich bleiben.
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Karlos
Beitrag 24.03.2005, 11:37
Beitrag #122


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Zitat
Zitat
Der EU FS Besitzer wollte den einfachen Weg gehen, keine MPU, wollte nicht an sich arbeiten um wieder charakterlich geeignet zu sein.




Dürfte bei einem Großteil der Kandidaten tatsächlich zutreffen.



Das stimmt nicht ! Ich mache meinen FS in der CZ, weil ich nicht einsehe so eine Scheise wie die MPU noch weiter zu unterstützen. Das ist eine Lachnummer, wie bereits gesagt, die sollten Würfeln, dann wäre mehr Gerechtigkeit im Spiel. Ich habe selbst ein absolut realitätsfremdes Gutacheten ausgestellt bekommen, und jetzt soll mir keiner sagen, vielleicht habe ich noch nicht alle Zusammenhänge der Problematiken und Aussagen aus dem Gutachten erkannt und durchschaut. usw...


--------------------
Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
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caleb
Beitrag 24.03.2005, 12:25
Beitrag #123


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Obs nun stimmt oder nicht ist auf gut deutsch gesagt sche...egal.. Hier muss sich keiner rechtfertigen, was im übrigen auch nichts zur Sache bringt. Tatsache ist nunmal im Falle einer MPU wird euch diese Frage gestellt:

Warum haben Sie, trotz Ihres Wissens das Sie ungeeignet sind zum Führen von KFZ, einen EU FS erworben und versucht sich einer Begutachtung zu entziehen.

Was es bringt sich beim Psycho über die MPU zu negativieren --> Durchfallen.


--------------------
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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Gast_Floh_*
Beitrag 24.03.2005, 12:50
Beitrag #124





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Zitat (caleb @ 24.03.2005, 12:25)
Warum haben Sie, trotz Ihres Wissens das Sie ungeeignet sind zum Führen von KFZ, einen EU FS erworben und versucht sich einer Begutachtung zu entziehen.

So ähnlich wird die Frage wohl lauten, und ich sage es ja ungern, aber egal was da als Antwort kommt, der Psycho wird sie zerreißen, auf jedes Argument gibt es ein Gegenargument, und er sitzt nunmal am längeren Hebel.

Auslandsaufenthalt oder das man garnicht wussste ungeeignet zu sein, da hier nie eine MPU absolviert, das wird dem Glaskugel-Fetischisten nicht reichen.

Ehrlich gesagt bezweifel ich das die überhaupt jemand beim 1. mal bestehen wird von den EU-FÜhrerschein-Prüflingen. Argumente hat man mal keine die auch nur annähernd ausreichen könnten.

Die einzige Chance die ich zur Zeit sehe ist, sich am besten nicht erwischen zu lassen, je länger man schon gefahren ist, umso besser die Chance die MPU zu bestehen oder evtl. keine MPU-Verpflichtung zu bekommen.


Wie sieht es denn bei Gerri und Säftels Klage aus ?
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Muk
Beitrag 24.03.2005, 13:05
Beitrag #125


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Ich hab nicht nur die 185 T eingehalten laugh.gif
sondern auch die 15 Jahre blink.gif
Ich hab gut lache.

Ps. gestern hab ich ne PN aus Berlin gekriegt, ...ich sollte es gefälligst unterlassen Bentley 212 zu beleidigen,sonst würde ich einem Moderaror gemeldet.

Ich hab so gelacht. wavey.gif

-------------------------------------------
***** Anmerkung Moderator:


Es braucht keine Meldung irgendeines Users, bis ein Moderator aktiv wird und Maßnahmen ergreift. Wir lesen hier ab und zu mit und verfolgen das Geschehen.

Deine Beiträge sind provokativ formuliert und wenig inhaltsreich. Wenn Du hier mitdiskutieren willst, halte Dich bitte an die Nettiquette und unterlasse es, andere Diskussionsteilnehmer persönlich anzugreifen. Sachbeiträge sind jederzeit willkommen.



Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 24.03.2005, 14:03
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Muk
Beitrag 24.03.2005, 13:21
Beitrag #126


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@ Bentley 222
Zitat
Hallo MUK,

ich habe drei MPU's in D-Land "absolviert". Erst nach der zweiten kam meine Einsicht, das ICH was falsch gemacht habe....
Meine dritte MPU habe ich ohne Ar....kriechen oder sonstiges positiv "geschafft".


Bei mir hättest du auch die dritte MPU nicht geschaft.
Charakterlich ungeeignet,wäre meine Begründung.Wer erst nach der zweiten mpu EINSICHTIG WIRD,tut mir leid,aber die Gefahr eines Rückfalls wäre mir als Gutachter bei dir zu groß.
Und statistisch gesehen hast du gute Chancen auf die vierte MPU.
Schon deshalb hätest du bei mir die drite nicht geschaft.


-------------------------------------------
***** Anmerkung Moderator:


Siehe obigen Kommentar!


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 24.03.2005, 14:05
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strichachtdoktor
Beitrag 24.03.2005, 15:39
Beitrag #127


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Zitat
Alle egal, hauptsache an der Minderheit der alkoholauffälligen wird die Sicherheit der Straßen festgelegt.


Obwohl ich Deinen Einwand nachvollziehen kann, Floh, ist Dein Schlusssatz dennoch Bloedsinn. Denn selbstverstaendlich haben alle Straftaeter Schwierigkeiten, ihren Fuehrerschein zu behalten bzw. wiederzubekommen. Voraussetzung ist, dass das Strassenverkehrsamt davon erfaehrt. Das geschieht jedoch nicht automatisch. Will aber z.B. ein totschlaeger nach dem Absitzen der Strafe seinen Fuehrerschein erweitern und legt dazu ein Fuehrungszeugnis vor, so ist es durchaus moeglich, die Fahreignung ueberpruefen zu lassen. Das sind jeweils Ermessensentscheidungen im Einzelfall. Dergleichen auch bei vielen "kleinen" Straftaten. Wer z.B. Schwiergkeiten mit den taeglichen Regeln und der oeffentlichen Ordnung durch 10 Eintraege wegen Scharzfahrens in der U-Bahn und Erregung oeffentlichen Aergernisses usw. in seinem Fuehrungszeugnis nachweist, wobei das mit dem Strassenverkehr erstmal nicht viel zu tun zu haben scheint, der wird auch probleme bekommen, wenn er einen Fuehrerschein beantragt.
Das Recht ist in diesem Fall nicht selektiv und Alkoholstraftaeter werden nicht gesondert behandelt. Vielmehr wird bei entsprechenden Erkenntnissen immer gehandelt.

Genau das fuehrt ja oft zu Unverstaendnis. Nicht nur, dass die Einsicht fehlt, es fehlt auch das Verstaendnis fuer die Zusammenhaenge innerhalb unserer immer komplexer werdenden Gesellschaft ...


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Gast_Traveler_*
Beitrag 24.03.2005, 16:05
Beitrag #128





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Hallo,

seit Monaten lese ich im Netz alles was im Zusammenhang zum EU-FS steht.

Laut dem EUGH ist fahren mit EU-FS erlaubt.

Deutsche Behörden stellten dann eine NU aus, die von diversen VG befürwortet
wurden.

NUR bzw. ABER

Wäre es doch sehr interessant, wie dann aber die Situation aussieht, wenn man
gar KEINEN deutschen Wohnsitz mehr hat?!?!

Wozu ist die MPU gut (ausser zum entzweifeln smile.gif um die FE zu erreichen???

1. Als in deutschland lebender Autofahrer (Wohnort)?

2. Als deutscher Autofahrer (Staatsangehöriger)?

3. Oder generell für das Gebiet Deutschland ein Auto bewegen zu dürfen?


In dem Urteil des VG München vom 13.01.05 heißt es:

2. Im nicht harmonisierten Bereich behalten die Mitgliedstaaten daher die Kompetenz, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Betroffene trotz der in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen EU-Fahrerlaubnis nach den kraft nationalen Regeln bestehenden Kriterien nicht die Eignungsvoraussetzungen für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr erfüllt. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber seinen ordentlichen WOHNSITZ gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Also denke ich, dass es an dem ersten Kriterium von oben geknüpft ist, sprich
als in deutschland lebender Autofahrer!

Wie seht denn ihr das???

dry.gif
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Gast_Floh_*
Beitrag 24.03.2005, 16:13
Beitrag #129





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Zitat (strichachtdoktor @ 24.03.2005, 15:39)
Denn selbstverstaendlich haben alle Straftaeter Schwierigkeiten, ihren Fuehrerschein zu behalten bzw. wiederzubekommen. Voraussetzung ist, dass das Strassenverkehrsamt davon erfaehrt. Das geschieht jedoch nicht automatisch.

Zitat (strichachtdoktor @ 24.03.2005, 15:39)
Genau das fuehrt ja oft zu Unverstaendnis. Nicht nur, dass die Einsicht fehlt, es fehlt auch das Verstaendnis fuer die Zusammenhaenge innerhalb unserer immer komplexer werdenden Gesellschaft ...



Damit hast Du sicherlich den Nagel auf den Kopf getroffen Joe.



Zitat (strichachtdoktor @ 24.03.2005, 15:39)
Denn selbstverstaendlich haben alle Straftaeter Schwierigkeiten, ihren Fuehrerschein zu behalten bzw. wiederzubekommen. Voraussetzung ist, dass das Strassenverkehrsamt davon erfaehrt. Das geschieht jedoch nicht automatisch.



Und das ist genau das Problem. Dann bitte alle Delikte die Einfluss auf die Sicherheit haben könnten automatisch an die Fahrbehörde melden, ansonsten
entsteht ein nicht zu aktzeptierendes Ungleichgewicht der Verhältnismäßigkeit.


Das führt natürlich auch dazu, das die Einsicht wie von Dir bereits erwähnt, i.d.R. nicht sehr groß ist, denn letztendlich hat die Mehrzahl der alkoholauffälligen Kraftfahrer keinen Schaden an Leib und Leben angerichtet, viele von uns nicht einmal einen Sachschaden verursacht, woher soll also die Einsicht kommen, wenn
mit zweierlei Maß gemessen wird.


Dazu kommt noch, das die Folgen in der Regel garnicht bis ins Detail bekannt sind,
so wird es noch oft als Kavaliersdelikt in der Gesellschaft angesehen.

Hier muss dann auch bitteschön eine präventive Aufklärung erfolgen, und eine
Verhältnismäßigkeit der Strafen im Bezug auf die verübten Delikte.
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Perplex
Beitrag 24.03.2005, 16:35
Beitrag #130


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Zitat (Thommy Bumm @ 23.03.2005, 19:56)
Beim Vorbereitungsgespräch der MPU gab es gestern nur 2 Fragen:

1. Warum bin ich 5 mal ohne Fahrerlaubnis gefahren?

2. Warum habe ich versucht die MPU zu umgehen, indem ich einen Führerschein in Tschechien gemacht habe?

Ich weis jetzt was ich darauf antworte: Ich habe den Führerschein in Tschechien gemacht, weil ich ihn dort ohne deutsche MPU bekomme, ganz einfach! Das ist die einzig logische Antwort.

Ich habe keine Gesetzeslücke ausgenutzt, sondern von meinem Recht als EU-Bürger Gebrauch gemacht. Ich lasse mir deswegen von Niemand mehr ein schlechtes Gewissen einreden. Ich lasse mich von Deutschland nicht kriminalisieren. Das wird den Psychologen aber nicht gefallen. Deswegen würde ich durchfallen. Wenn ich sowieso durchfalle, warum soll ich mich jetzt noch ändern?

Ich habe gedacht ich muss die Fehler alle bei mir suchen, aber mir ist klar geworden, dass das System Fehler hat.

MfG Thommy


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Gast_Floh_*
Beitrag 24.03.2005, 16:46
Beitrag #131





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Zitat (Thommy Bumm @ 24.03.2005, 16:35)
Ich weis jetzt was ich darauf antworte: Ich habe den Führerschein in Tschechien gemacht, weil ich ihn dort ohne deutsche MPU bekomme, ganz einfach! Das ist die einzig logische Antwort.

Mal ganz im Ernst Thommy die Antwort solltest Du wirklich so sagen, denn es ist die einzig richtige Antwort auf diese Frage , alles andere würde er Dir sowieso nicht glauben.

Damit könnte es sogar funktionieren. Denn danach wird er Dich fragen warum Du ihn ohne MPU bekommen wolltest. Darauf musst Du es schaffen ihm plausibel zu machen, das Du zwar Dein Leben geändert hast, aber einfach nicht daran glauben wolltest das es Dir jemand glauben würde.

Möglich ist das, gehört aber ganz große Schauspielkunst dazu.
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Natrix20
Beitrag 24.03.2005, 16:48
Beitrag #132


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Hallo,
ich denke das kein Psychologe wegen eines EU Führerscheins von vorneherein ein negatives Urteil erstellt, sondern sich explizit auf die Vorfälle in der Vergangenheit konzentriert. Wieso soll der Psychologe negativ urteilen, wenn es nachvollziehbar und legal ist einen EU FS zu erwerben. Würde er dies so formulieren wäre es ja quasi wieder eine Nichtanerkennung einer ausländischen EU FE und somit gegen das Urteil vom 29.04.04. Also kann und darf der Psychologe auch nur die Fragen stellen, die ihm die FEB aufträgt, in den meisten Fällen steht dann da Auffälligkeit mit Alk oder Drogen im Strassenverkehr, ist zu erwarten das XY wieder ......
Das übliche Standartsprüchlein eben, das manchmal so schwer auszuräumen ist.
Psychologen wollen logisch überzeugt werden, alles irrationale und nicht erklärbare fällt gnadenlos durch, deshalb bestätige ich auch den meisten Postern hier, das man bei der MPU sehr sehr gut lügen muss.Das ist Fakt.
Diejenigen die noch keine MPU gemacht haben, sollten mal zur Einsicht für ne Stunde zum Verkehrspsychologen der auf die MPU vorbereitet gehen.Da lernt man nicht nur für die MPU sondern auch fürs weitere Leben.
Gruss und schöne Ostern
Natrix
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Perplex
Beitrag 24.03.2005, 17:22
Beitrag #133


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Zitat (Floh @ 24.03.2005, 16:46)
Damit könnte es sogar funktionieren. Denn danach wird er Dich fragen warum Du ihn ohne MPU bekommen wolltest. Darauf musst Du es schaffen ihm plausibel zu machen, das Du zwar Dein Leben geändert hast, aber einfach nicht daran glauben wolltest das es Dir jemand glauben würde.

@Floh
Ha ha, die Antwort gefällt mir richtig gut! Danke für Deinen Beitrag!


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Gast_Guest_*
Beitrag 24.03.2005, 22:07
Beitrag #134





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wie ist das eigendlich wenn man eine NU ausgesprochen bekommen hat.
kann man diese durch ein nachträgliche positives mpu gutachten wieder aufheben ?
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Perplex
Beitrag 24.03.2005, 22:24
Beitrag #135


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Zitat (Guest @ 24.03.2005, 22:07)
Wie ist das eigendlich wenn man eine NU ausgesprochen bekommen hat?
Kann man diese durch ein nachträgliche positives MPU Gutachten wieder aufheben?

Ja!


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strichachtdoktor
Beitrag 24.03.2005, 23:32
Beitrag #136


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... und wo sind die anderen Beitraege geblieben, die hier vor ein paar Stunden noch waren ? Hat da wieder einer aufgeraeumt ? think.gif


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Perplex
Beitrag 24.03.2005, 23:40
Beitrag #137


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Zitat (strichachtdoktor @ 24.03.2005, 23:32)
... und wo sind die anderen Beitraege geblieben, die hier vor ein paar Stunden noch waren ? Hat da wieder einer aufgeraeumt ?   think.gif

Drück mal oben die Taste mit den beiden grünen Pfeilen, dann sind die Beiträge alle wieder da!


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Uwe
Beitrag 24.03.2005, 23:54
Beitrag #138


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Falsch.

Einen Beitrag von Thommy Bumm habe ich in seinen Thread ins mpu-Forum verschoben, die anderen in die Schrottpresse, wo sie besser aufgehoben sind.

Wer den Sinn dieses Forums in Frage stellt und gerne die Betreiber zwecks Quertreiberei kennen lernen möchte, kann sich selber ein Forum stricken.

Die Folgebeiträge zum Beitrag von Berliner waren ebenfalls nicht besonders nahrhaft und hatten keinen Raum im EuGH-Urteil-Thread und wurden daher mitentsorgt.

@Thommy Bumm

Bitte die PN beachten und Deine Beiträge nach Thematik trennen. Deine mpu Beiträge sind im Verkehrsportal gerne willkommen, aber bitte an der richtigen Stelle.

Gruß Uwe


--------------------
Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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kadi666
Beitrag 25.03.2005, 02:47
Beitrag #139


Neuling


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Hallo @ll
ich verfolge das forum schon über mehrere monate. Die Beiträge von /8 finde ich ungemein hilfreich, aber auch die "Gegner" Antworten haben einiges für sich. und ich teile /8 meinung man sollte mit der EU-FE vorsichtig umgehen. ich selbst habe eine CZ-FE ohne 185 tage regelung und fahre nur in ausnahme Fällen, da ich der rechtssprechung nicht so ganz vertraue. wenn cop.gif muss ich sehen was passiert.


DRIVE SLOW AND BE CLEAN


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[QUOTE] Drive Slow and be Clean
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Perplex
Beitrag 25.03.2005, 04:25
Beitrag #140


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Zitat:
Das deutsche Recht unterscheidet grundsätzlich zwischen der Fahrerlaubnis, damit ist das Recht verbunden entsprechende Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen und dem Führerschein als Ausweisdokument, durch das ausschließlich die Berechtigung nachgewiesen werden kann. Diese Differenzierung findet sich nicht in der Richtlinie.

Im Strafrecht ist der Betroffene nicht mehr zwangsläufig als ungeeignet anzusehen,
im Verwaltungsrecht dagegen sehr wohl, solange er seine Eignung noch nicht
nachgewiesen hat.

In diesem Zusammenhang gibt es unterschiedliche Meinungen, von denen sich keine bis heute durchgesetzt hat. Auf der einen Seite wird die Meinung vertreten, dass durch die Erteilung einer Fahrerlaubnis die Verwertung von Eintragungen im nationalen Register „aufgebraucht“ sind und somit nicht zu einer Eignungsüberprüfung herangezogen werden können. Erst bei neuen Erkenntnissen, die Eignungszweifel begründen, könne eine Überprüfung der Eignung eingeleitet werden.
Diese Auffassung basiert auf Zugrundelegung aktueller deutscher Rechtsprechung.

Alternativ wird die Meinung vertreten, dass im Regelfall bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedsstaat eben diese Eintragungen gar nicht berücksichtigt sein können, da dort im Regelfall keine Kenntnisse über die Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegen können und somit kein „Verwertungsverbrauch“ vorliegt. Eben diesen Umstand machen sich die Betroffenen unter Umgehung der territorialen Regelungen des Wohnsitzstaates zunutze.
In den aufgeführten Fällen war der Erteilungsbehörde entweder der eignungsausschließende Sachverhalt (negative med.-psy. Begutachtung) vor Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis bekannt oder sie wäre durch Abwarten des Eingangs aller Informationen (Registerauskünfte) in der Lage gewesen, die Eignungsbedenken vor der Erteilung auszuräumen.


Das bedeutet doch wenn dem ausstellendem Ausland die deutschen Eignungsbedenken bekannt sind, dann kann es diese nach eigenem ermessen vor der Erteilung ausräumen.

Auf Länderebene werden zur Zeit sehr unterschiedliche Ideen diskutiert, da es von Seiten des Bundesverkehrsministeriums zur Zeit weder Hilfestellungen gibt noch Informationen veröffentlicht werden, welche Bestrebungen zur Klärung dieses Problems in die Wege geleitet wurden, bzw. werden.
Die Ideenvielfalt beginnt bei einer vorbeugenden Aberkennung des Rechts von einer zukünftigen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen über intensives Einspannen der Polizei bei Kontrollen verstärkt bestimmte Konstellationen zu beachten bzw. der Polizei alle Entzüge mitzuteilen bis hin zur generellen Aberkennung aller nach einer verwaltungsrechtlichen Entziehung der dt. Fahrerlaubnis erworbenen EU/EWR-Fahrerlaubnis.
Mittlerweilen bekommen Verwaltungsbehörden Mitteilungen von der Polizei, in denen mitgeeilt wird, dass die Betroffenen mal schnell nach Polen fahren um dort Ihre Fahrerlaubnis zu erwerben, alle Medien berichten von Firmen und Fahrschulen, die sich mittlerweile darauf spezialisiert haben, Führerscheine in anderen Ländern zu erwerben, vor Begutachtungsstellen stehen Schlepper mit Flayern und Infobroschüren „ was willst Du bei der MPU, es geht auch anders“.
Beratungsgespräche und Termine bei Verkehrsmedizinern werden abgesagt etc.


Zitat aus: http://www.fahrerlaubnisrecht.de/EU-GH-Int...ation%20neu.htm


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mirko1
Beitrag 25.03.2005, 12:20
Beitrag #141


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Zitat (kadi666 @ 25.03.2005, 02:47)
ich selbst habe eine CZ-FE ohne 185 tage regelung und fahre nur in ausnahme Fällen, da ich der rechtssprechung nicht so ganz vertraue. wenn cop.gif muss ich sehen was passiert.

Genau das ist momentan die beste Vorgehensweise, für die 185 tage kannst du nichts, die CZ hat bewusst ohne die 185 tage ausgestellt.

Wir müssen die Füße still halten bis der Eugh entscheidet, bei Negativem Ausgang vor dem Eugh, führt sowiso kein weg an der MPU vorbei.

Mann sollte den Eugh dazu bringen das EU-FS Problem vorrangig zu bearbeiten, nur wie?think.gif
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Muk
Beitrag 25.03.2005, 12:33
Beitrag #142


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Nach dem Erteilungsrecht des Auszustelendem Staates,war so manch einer geeignet.
Die haben kein 15 Jähriges Verwertungsgebot.
kapper hat ja nicht gegen die Nichtanerkennung,seines FÜ geklagt,Denn anerkannt wurde erschon immer.(sagt die Pro MPU Fraktion.)
Er hat geklagt,ihn benutzen zu dürfen.
Und da hat der EUGH gesagt,er ist gültig ohne wenn und ohne Formalität und ohne Zusatz,Nachprüfung.
Dem Aufnahmestaat ist es verwehrt,den FÜ nicht anzuerkennen,wenn die Sperrfrist,Masnahmen der Sicherung ,Aufhebung nicht mehr gültig sind,sagt der EUGH.
Jetzt kommen die Deutschen und sagen,ja wir erkennen an,aber die Eignung,die Eignung.
Ich bin in ganz Europa geeignet,ohne Zusatzformalität,auser hier.
Die zweite EUGH Entscheidung wird dann eben etwas deutlicher Ausfallen.
Oder hat der EUGH gesagt,dein FÜ wird anerkannt,aber du must zusätzlich noch deine Eignung nachweisen ?Zumindest in Deutschland .Also ich hab nichts gelesen.
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RA XDiver
Beitrag 25.03.2005, 12:46
Beitrag #143


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Zitat
Mann sollte den Eugh dazu bringen das EU-FS Problem vorrangig zu bearbeiten, nur wie?


Kurz gesagt: Gar nicht.

Schau Dir mal die Seite des EuGH an. Da stehen deutlich wichtigere Themen zur Verhandlung an. Bloß weil sich hierzulande ein paar Personen benachteiligt fühlen, wird es keine Extrabehandlung geben.


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Karlos
Beitrag 25.03.2005, 12:56
Beitrag #144


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Zitat
Oder hat der EUGH gesagt,dein FÜ wird anerkannt,aber du must zusätzlich noch deine Eignung nachweisen ?Zumindest in Deutschland .Also ich hab nichts gelesen.


Das letzte was der Richter des EUGH nach der Urteilsverkündung gesagt hatten war: "Allseits gute fahrt"


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strichachtdoktor
Beitrag 25.03.2005, 13:00
Beitrag #145


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Zitat
Bloß weil sich hierzulande ein paar Personen benachteiligt fühlen, wird es keine Extrabehandlung geben.


Hallo XDiver, ich widerspreche Dir ja ungerne, aber das halte ich fuer eine unzulaessige Bagatellisierung des Problems:

Deutschland missachtet EU-Recht und widersetzt sich EuGH-Entscheidungen. Und zwar ganz hartnaeckig. Es geht nicht um ein paar Leute, sondern es geht ums Prinzip. Insofern ist dieses "deutsche Problem" genauso wichtig oder unwichtig, wie alle anderen "EU-Land"-Probleme ...

Es geht aber auch nicht um eine Extra-Behandlung. Es geht genau gesagt um die Konkretisierung der Entscheidung vom 29.04., die die Deutschen nicht verstehen wollen, weil ihrer Meinung nach dem verwaltungsrechtlichen Sonderweg der Deutschen nicht genuegend Aufmerksamkeit entgegengebracht wurde. Vielleicht waere ein ergaenzender Kommentar des EuGH zu der Entscheidung ja bereits hilfreich.


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strichachtdoktor
Beitrag 25.03.2005, 13:04
Beitrag #146


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Zitat
Das letzte was der Richter des EUGH nach der Urteilsverkündung gesagt hatten war: "Allseits gute fahrt"

Das war kein EuGH-Richter, sondern ein deutscher Richter, der das gesagt haben soll und es wurde in irgendeiner Pressemitteilung erwaehnt.


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Andreas
Beitrag 25.03.2005, 13:04
Beitrag #147


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Zitat (strichachtdoktor @ 25.03.2005, 13:00)
Deutschland missachtet EU-Recht und widersetzt sich EuGH-Entscheidungen. Und zwar ganz hartnaeckig.

Das ist deine Meinung, die aber offensichtlich viele Richter und Juristen in D nicht mit dir teilen. cool.gif


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Muk
Beitrag 25.03.2005, 13:12
Beitrag #148


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@ Andreas
Zitat
QUOTE (strichachtdoktor @ 25.03.2005, 13:00)
Deutschland missachtet EU-Recht und widersetzt sich EuGH-Entscheidungen. Und zwar ganz hartnaeckig. 


Das ist deine Meinung, die aber offensichtlich viele Richter und Juristen in D nicht mit dir teilen. 


Das war schon vor dem 29.4.04 der Fall.
Da solls aber auch Richter und Juristen,sogar Laien geben,die sehn das genau andersherum.
Einige sprechen sogar recht,siehe EUGH Urteil vom 29.4.04
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strichachtdoktor
Beitrag 25.03.2005, 13:15
Beitrag #149


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Zitat (Andreas @ 25.03.2005, 13:04)
Zitat (strichachtdoktor @ 25.03.2005, 13:00)
Deutschland missachtet EU-Recht und widersetzt sich EuGH-Entscheidungen. Und zwar ganz hartnaeckig.

Das ist deine Meinung, die aber offensichtlich viele Richter und Juristen in D nicht mit dir teilen. cool.gif

Exakt.
Das ist meine Meinung und die Meinung von ein paar Leuten, die sich genausogut mit dem Recht auskennen, wie z.B. Deine Quellen.

Ist ja beileibe nicht so, dass die "Créme" der deutschen Juristerei da eine einheitliche Meinung vertreten wuerde, habe schon ein paar einflussreiche Stimmen dazu gehoert, die das ganz anders gesehen haben als die hier gerne zitierten Personen.

Es ist in der Tat so, dass verkehrsauffaellige Personen keine Lobby haben - die Menge der kritischen Stimmen zu "meiner" (also der anderen) Meinung also zwangslaeufig ueberwiegt - was wiederum ueber die Qualitaet der Kritik nicht viel aussagt ...


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Karlos
Beitrag 25.03.2005, 13:16
Beitrag #150


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Zitat
Das war kein EuGH-Richter, sondern ein deutscher Richter, der das gesagt haben soll und es wurde in irgendeiner Pressemitteilung erwaehnt.


Hallo Doc,

wie so denn ein deutscher Richter, ich denke die haben alle zu unguunsten von Herrn Kapper gesprochen?


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RA XDiver
Beitrag 25.03.2005, 13:19
Beitrag #151


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Ich meine mich zu erinnern, dass es da auch um eine Strafsache vor dem Strafrichter beim AG ging.

Solche Aussagen kämen einem Richter eines Obergerichtes nicht über die Lippen.


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strichachtdoktor
Beitrag 25.03.2005, 13:27
Beitrag #152


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Das Zitat betrifft einen anderen Fall und nicht Kapper, wenn ich mich recht erinnere. Kannst Du ja vielleicht nochmal nachlesen, irgendwo im ersten bis dritten Teil des EuGH-Threads und nochmal irgendwo anders dazwischen.

Im uebrigen ist der hier gerne erweckte Eindruck falsch, alle deutschen Juristen haetten die gleiche Meinung zu dem Problem. Saeftel hatte eine ganz andere Meinung und hat sich durchgesetzt - zumindest einmal jetzt vor dem EuGH. Was ihm niemand der Hardliner-Fraktion zugetraut haette oder gar goennen wuerde ... Es gibt mit Sicherheit auch ein paar Richter, die sich dem anschliessen werden - man muss nur Geduld haben.

Ausserdem sind bislang nur ein paar Beschluesse gem. §80 VwGO ergangen - da sah es schon immer schlecht mit aus und das nicht nur bezueglich der EU-Fuehrerscheine. Hauptsacheverfahren sind noch nicht zu Ungunsten der EU-FE-Inhaber entschieden worden ...


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RA XDiver
Beitrag 25.03.2005, 13:31
Beitrag #153


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Zitat
Im uebrigen ist der hier gerne erweckte Eindruck falsch, alle deutschen Juristen haetten die gleiche Meinung zu dem Problem.


Das stimmt einfach nicht. Es ist diesseits durchaus bekannt und wird auch nicht negiert, dass es durchaus auch andere Stimmen unter deutschen Juristen gibt.

Du musst allerdings zugeben, dass vom Grundsatz her, zumindest die Rechtsprechung wohl der unsererseits vertretenen Ansicht ist.

Zitat
Es gibt mit Sicherheit auch ein paar Richter, die sich dem anschliessen werden - man muss nur Geduld haben.


Da würde ich nicht drauf wetten.


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Andreas
Beitrag 25.03.2005, 13:34
Beitrag #154


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Zitat (strichachtdoktor @ 25.03.2005, 13:27)
Hauptsacheverfahren sind noch nicht zu Ungunsten der EU-FE-Inhaber entschieden worden ...

Dies ist aus zeitlichen Gründen auch noch gar nicht möglich gewesen. Bis es zu einer Entscheidung in der Hauptsache kommt, vergehen sicher noch einige Monate.

Wenigstens ein kleiner Strohhalm, an den sich die EU-FS-Fraktion noch klammern kann. smile.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 25.03.2005, 13:44
Beitrag #155


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Sorry, aber mir geht Eure gelegentliche Ueberheblichkeit etwas auf den Nerv.

Wie gesagt, gibt es fuer EU-FE-Besitzer nicht unbedingt eine Lobby, waehrend die Gesetzesverschaerfer traditionell "laut" sind ...

Vor dem 29.04.04 haette auch niemand geglaubt, dass der EuGH so gegen die Deutschen entscheiden koennte, wie es dann geschehen ist ...

Wo ist also das Problem, dass die Betroffenen die Hoffnung nicht ganz aufgeben, dass Deutschland sich wird umstellen muessen ?

Oder glaubt jemand, dass sich erst 24 EU-Laender bewegen, bevor Deutschland das muss ?


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Muk
Beitrag 25.03.2005, 13:49
Beitrag #156


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@ X Diver
Zitat
Ich meine mich zu erinnern, dass es da auch um eine Strafsache vor dem Strafrichter beim AG ging.

Solche Aussagen kämen einem Richter eines Obergerichtes nicht über die Lippen.


Stimmt,Geiger hat es anders formuliert. laugh.gif
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Karlos
Beitrag 25.03.2005, 13:52
Beitrag #157


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@ muk

wer ist Geiger ?


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Gast_Traveler_*
Beitrag 25.03.2005, 13:52
Beitrag #158





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Hallo,

anscheinend weiß über die von mir oben beschriebenen Konstellation keiner
bescheid oder ist eine solche Lösung inakzeptabel, mit der auflösung des
deutschen Wohnsitzes und so der MPU zu entgehen.

Wie schon anders aufgeführt denke ich, da ja bei einem z.b. Umzug von
Berlin nach Hamburg nichtmehr die Zuständigkeit der FEB Berlin untersteht sondern die Verwaltung Hamburgs.

Nur bei einem Umzug ins Ausland ist doch die deutsche Behörde nicht mehr
zuständig und die ausländische Behörde kennt keine Eignungszweifel.

Selbst vor einer Nutzungsuntersagung (NU) wäre man in diesem Fall
100%ig sicher.

Arbeiten und leben kann man doch in der ganzen EU denn die Freizügigkeit
macht dahingehend keine Einschränkungen.

Oder wie seht ihr das ganze?
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Mr.T
Beitrag 25.03.2005, 13:55
Beitrag #159


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Siehe § 73 Abs. 3 FeV.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Muk
Beitrag 25.03.2005, 14:04
Beitrag #160


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Geiger ist VGH Richter.
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Karlos
Beitrag 25.03.2005, 15:37
Beitrag #161


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huh.gif kannst du mir bitte wenn möglich in einem Satz sagen was der gesagt hat huh.gif


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Uwe
Beitrag 25.03.2005, 19:32
Beitrag #162


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Die fehlenden Beiträge sind in im Endlager und Schrottpresse zu finden und von jedermann einsehbar.

Gruß Uwe



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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Muk
Beitrag 25.03.2005, 19:33
Beitrag #163


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Er sagte ; frei übersetzt nach Muk .
Der EUGH solls Maul halten,in Sachen die ihn nichts angehen.Da er sowiso falsch Urteilt.
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Karlos
Beitrag 25.03.2005, 19:45
Beitrag #164


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Zitat
Der EUGH solls Maul halten,in Sachen die ihn nichts angehen.Da er sowiso falsch Urteilt.
huh.gif

ich mag den Geiger net, ne ne... mad.gif


--------------------
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Gast_Floh_*
Beitrag 25.03.2005, 21:12
Beitrag #165





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Zitat (Uwe @ 25.03.2005, 19:32)
Die fehlenden Beiträge sind in im Endlager und Schrottpresse zu finden und von jedermann einsehbar.

Gruß Uwe


Genau Uwe, Ordnung muss sein rofl1.gif

Immer schön den Leuten den Mund verbieten, correct.


Desweiteren möchte ich mich dafür entschludigen, den Guest gestern mit "Kapsel" angesprochen zu haben, natürlich darf er mich "Floh de Toilette" nennen, aber ich ihn halt nicht "Kapsel".


Wie konnte ich es auch nur wagen diesen Stumpfbolzen mit "Kapsel" zu titulieren.

Diese Entgleisung ist leider nicht zu entschuldigen, werde es demnächst bei der "Bahnschranke" belassen, in diesem Sinne ein Frohes Osterfest un Dicke Eier.


Ab in die Presse damit *g* wavey.gif
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Andreas
Beitrag 25.03.2005, 21:22
Beitrag #166


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Zitat (Floh @ 25.03.2005, 21:12)
Desweiteren möchte ich mich dafür entschludigen, den Guest gestern mit "Kapsel" angesprochen zu haben, natürlich darf er mich "Floh de Toilette" nennen, aber ich ihn halt nicht "Kapsel".

Offensichtlich ist es dir entgangen, aber es wurden gestern sowohl deine als auch die Beleidigungen von @Guest editiert (im übrigen von mir und nicht von Uwe).

In diesem Forum werden Beleidigungen jeder Art editiert, ganz gleich von wem sie kommen. Falls du damit Probleme hast, kannst du dir gerne ein anderes Forum mit laxeren Nutzungsregeln suchen. So lange du aber im Verkehrsportal unterwegs bist, hast du dich auch an die Netiquette zu halten.

Eigentlich ganz einfach, aber offensichtlich von einigen schwer zu verstehen.
blink.gif


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RA XDiver
Beitrag 25.03.2005, 22:52
Beitrag #167


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Zitat
Was haltet ihr denn davon, gegen all diese Rechtsbeuger vorzugehen, evtl. gemeinsam, bei Aufforderung zur MPU sofort Strafantrag wegen Nötigung stellen,
(und nicht gegen die Behörde sondern personenbezogen), bei NU Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung, wenn ein Polizist eine EU-Fe beschlagnahmt, Dienstnummer geben lassen Strafantrag stellen, er handelt ganz klar gegen EU-Recht.
Was glaubt ihr wie schnell sich etwas bewegt, wenn die Behördenfuzzies eine Anzeige nach der anderen bekommen.
Warten auf ein EuGH Urteil bringt doch überhaupt nichts, denn wir haben schon ein ganz klares Urteil.
Wenn Kapper II auch ein Urteil zu seinen Gunsten erhält, wird sich D wieder nicht anders verhalten als jetzt, wenn niemand dagegen vorgeht.


Um mal zu zeigen, dass Berliner trotz seiner "höflichen" Art auch Antworten bekommt:

Die Idee ist, mit Verlaub gesagt, ziemlich unsinnig.

Fangen wir mal mit dem sezieren an:

-Anzeige wegen Nötigung.

Geht in die Hose, weil tatbestandlich bereits nicht gegeben. Verwerflichkeit oder Nötigungsvorsatz fehlen.

-Rechtsbeugung

Liegt tatbestandlich nicht vor. Der BGH hat die Voraussetzungen in ständiger Rechtsprechung sehr eng gefasst, so liegt eine Rechtsbeugung nur vor, wenn der Täter sich "bewusst und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt".

NU werden auf Grundlage geltender Rechtsnormen erlassen, ergo: keine Strafbarkeit.

-Strafantrag gegen Polizisten

Wenn man mal von offensichtlich zu viel gesehenen schlechten Krimis absieht (Dienstnr. gibt es in D nicht), fällt mir da beim besten Willen keine Straftat ein. Da ginge höchstens eine Dienstaufsichtsbeschwerde (die mit den drei "F") tongue.gif ).

Auch eine Häufung an Strafanzeigen würde null Effekt mit sich bringen, da sie, verteilt auf das Bundesgebiet, nicht weiter auffallen würden und sowieso im Sand verlaufen würden. Vielmehr müssten die Anzeigeerstatter eher mit Gegenmaßnahmen in Form einer Anzeige wegen § 164 StGB rechnen, die eher Erfolg hätten, als o.g. Vorschläge.

Im Übrigen ist bislang nicht abschließend festgestellt, ob die NU überhaupt rechtsverletzend sind. Deswegen scheiden o.g. Vorschläge ebenfalls aus.

Merke: Radikalisierung führt selten zum Ziel. wink.gif


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Karlos
Beitrag 25.03.2005, 23:00
Beitrag #168


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Gemäß: Art. 19 Abs. 4 GG wavey.gif


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RA XDiver
Beitrag 25.03.2005, 23:08
Beitrag #169


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Was ist mit 19 IV GG?


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Karlos
Beitrag 25.03.2005, 23:18
Beitrag #170


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