EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 6), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
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EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 6), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
27.03.2005, 18:25
Beitrag
#201
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 101 Beigetreten: 16.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7294 |
Hab ich gefunden in der Jurathek.
http://www.jurathek.de/showdocument.php?se...46&referrer=493 Wahnsinn. Der Tüv macht sich seine Kunden in zusamenarbeit mit der FE-Behörde. Er erarbeitet Leitlinien,wie § 14 auszulegen sei,und die Fe-Behörde richtet sich danach. Aber alles nach geltendem Recht und Gesetz,sagen die Pro-Mpufraktion. Nur deshalb ist es noch lange nicht Richtig. Ich zitiere Hettenbach: Aus verschiedenen Gründen halte ich die Ausarbeitung für rechtlich höchst bedenklich und mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für nicht vereinbar. |
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Gast_Eu-Führerschein Verbrecher_* |
27.03.2005, 22:15
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#202
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Hallo,
ich lese jetzt seit Monaten diesen Thread und habe mal eine Frage. Ich habe auch einen Eu-Führerschein in der Tschechei gemacht. Nur hatte ich nie einen deutschen Führerschein. Einziges Problem: Ich war in meiner Jugend ein bisschen wild und habe deshalb einen BTMG Eintrag. Vor 2 Jahren wollte ich meinen Führerschein machen und habe Ihn beantragt. Daraufin hat man mich in die Führersch. Stelle geladen zu einem Gespräch. Dort hat man mich ein bisschen ausgefragt und ich habe dummerweise Wahrheitsgemäss geantwortet (das ich eine wilde Jugend hatte, die aber seit Jahren vorbei ist und ich mittlerweile selbstständig bin...) Folgende Aussage kam damals vom Hernn der Führerscheinstelle: - Ich soll MPU machen, es ist bei mir zwar ein Grenzfall, aber ohne MPU kein Führerschein. - Er unterstützt mich bei der MPU und ich werde die MPU dann schon schaffen.. Leider hatte ich nicht mehr genug Geld um Führerschein + MPU zu machen, daher habe ich nichts unternommen und irgendwann dann eben in der Tschechei meinen Führerschein gemacht. Nichtsdestotrotz habe ich seit damals (2 Jahre) freiwillig Drogentests gemacht, um meine Abzinenz nachzuweisen. Vor einem Monat war ich in einer Polizeikontrolle, wo anschließend mein Führerschein kopiert wurde und an die Führerscheinstelle geschickt wurde. Was denkt Ihr darüber? Habe ich mehr Chancen keine NU zui bekommen, da ich noch nie einen Führerschein hatte? Vielen Dank für sinnvolle Antworten! |
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27.03.2005, 22:38
Beitrag
#203
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 |
Einige Beiträge mussten mal wieder entsorgt werden, da nicht mehr über das eigentliche Thema, sondern nur noch über virtuelle Unzulänglichkeiten gepostet wurde.
Ich möchte alle hier Anwesenden dringend dazu anhalten, sachlich zu diskutieren und grundsätzlich beim Thema zu bleiben. Gruß Uwe -------------------- |
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27.03.2005, 23:22
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#204
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 |
Zitat (Eu-Führerschein Verbrecher @ 27.03.2005, 23:15) - Ich soll MPU machen, es ist bei mir zwar ein Grenzfall, aber ohne MPU kein Führerschein. - Er unterstützt mich bei der MPU und ich werde die MPU dann schon schaffen.. Was denkt Ihr darüber? Habe ich mehr Chancen keine NU zu bekommen, da ich noch nie einen Führerschein hatte? Wieso sollte da gerade in so 'nem Fall im Moment ne Ausnahme gemacht werden. Die MPU steht ja bei dir genauso im Raum auch wenn du vorher noch nie nen FS hattest. Und was bei dir evtl. noch hinzukommt ist der Umstand dass ein in D Neuerteilter FS ja ne Probezeit von ich glaube 2 Jahren hat. Sicher CZ kennt diese Probezeit nicht aber du fährst ja mit diesem neuerteilten CZ-FS jetzt auch auf Deutschlands Strassen herum und höchstwahrscheinlich mit nem deutschen Wohnsitz. Ich glaub ich hab mal irgendwo was gelesen dass diese Führerscheine innerhalb von 6 Monaten gemeldet werden müssen bei den deutschen FEB's. bin aber nicht ganz sicher wie genau damit verfahren wwerden soll. Aber um auf die NU zurückzukommen halte ich es für verdammtes Riesenglück wenn gerade du keine bekommen solltest so wie das die deutschen Behörden hier im Moment handhaben. -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Gast_luky_luke_* |
27.03.2005, 23:23
Beitrag
#205
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Sorry Uwe! Eine Verletzung der Netiquette war und ist von mir nicht gewollt! Wenn das so rüber gekommen ist, bitte ich um Entschuldigung!
Wenn ich dieses Forum verlassen möchte, entscheide ich schon zur gegebenen Zeit! Ich bin ja nicht hier, um mir meine Zeit um die Ohren zu hauen, sondern um zu diskutieren und Lösungsansätze zu gewinnen. |
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27.03.2005, 23:29
Beitrag
#206
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (strichachtdoktor @ 27.03.2005, 15:45) Fuer mich persoenlich kann ich nur sagen, dass ich nie regelkonformer und vorsichtiger unterwegs war, als mit meiner Polenkarte. Denn anders als vorher - wo alles egal war, solange ich dass Bussgeld bezahlen konnte - moechte ich erst gar nicht auffallen. Weder mit ausgefallenem Design, noch Fahrzeug, Fahrstil oder kreativem Parkmanagement ... - einfach so unauffaellig wie moeglich die EU-Karte so lange als moeglich nutzen. Eine voellig neue Erfahrung ... Kann Dir nur zustimmen! Alleine heute bin ich an 3 Radarkontrollen vorbeigefahren - lachend. Früher wäre das teuer geworden |
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27.03.2005, 23:29
Beitrag
#207
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 |
@luky_luke
Schön wäre es, wenn Du Dich registrieren würdest. Dann könnte ich Dir ne PN schicken... Gruß Uwe -------------------- |
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28.03.2005, 02:00
Beitrag
#208
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
@Verbrecher (lass Dich registrieren, dann kann ich Dich auch beim Vornamen nennen!)
Du hast keine Rechtsmittel gegen die MPU-Anordnung. Ein begründeter Verdacht der Führerscheinstelle reicht vollkommen aus. Der Verdacht muss nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben. Folgende Gründe können ausreichend sein: 1. Nachgewiesene Volltrunkenheit als Fußgänger oder auch zu Hause 2. Nachgewiesener Handel mit BTM 3. Nachgewiesene Einnahme von BTM 4. Nachgewiesener Besitz von BTM für den Eigenbedarf 5. Ein Nachbar oder Bekannter behauptet, Du wärst volltrunken oder unter erheblichem Einfluss von BTM Auto gefahren. 6. Wenn Du selber bei einer offiziellen Behörde zugegeben hast Drogen genommen zu haben & die Führerscheinbehörde eine Notiz in Deiner Akte hat. 7. Nachgewiesene allgemeine Straftat 8. Gewalttaten 9. Kapitalverbrechen 10. Alles was sonst noch Deine charakterliche Eignung in Frage stellt 11. Wenn Du behindert oder krank bist & die Fahrerlaubnisbehörde deswegen Deine Eignung anzweifelt. 12. Im deutschen Bürokratismus wäre es sogar möglich Deine Eignung anzuzweifeln, wenn in Deiner Akte steht Du hättest nur ein Arm, selbst wenn Du persönlich hin gehst & beide Arme zeigst. 13. Wenn Du die Mitarbeiter bei der Führerscheinbehörde beleidigst, bedrohst, angreifst oder versuchst zu bestechen oder es jemand für Dich tut. Wenn Du die MPU aus Geldmangel vorsätzlich verweigerst, dann bist Du in Deutschland nicht geeignet zum Lenken von Kraftfahrzeugen, auch wenn Du offensichtlich geeignet bist. Eine MPU ist kaum zu schaffen, wenn Du keine oder wenig Schuld hattest. Der Psychologe muss es Dir nicht glauben & hat alle Macht der Welt Dich durchfallen zu lassen. Dort hast Du auch keine Rechtsmittel. Hast Du einen offiziellen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis in Deutschland gestellt? Wurde er versagt oder hast Du ihn zurück genommen? In beiden Fällen bist Du kein Antragsteller oder Bewerber mehr für die Fahrerlaubnis in Deutschland. Du hast eine überall gültige Fahrerlaubnis. Gegen eine Nutzungsuntersagung musst Du sofort Rechtsmittel einlegen! Deine Chancen sind recht gut. Nimm Dir einen Anwalt! Die Rechtslage ist sehr umstritten. Gründe die für Dich sprechen könnten: 1. War es nur ein Vorfall? 2. Bist Du über Dein Recht aufgeklärt worden, das Du die Aussage verweigern darfst? 3. Ist die Aussage noch verwertbar? 4. Gab es keine Verurteilung? 5. War es überhaupt eine offizielle Aussage? 6. Gab es eine Datenschutzverletzung? 7. War es ein Missverständnis mit den Drogen & Du meintest bei Deiner Aussage legale Drogen, Koffein, Guarana, Alkohol, Tabak oder verschriebene Medikamente? Du darfst von Deinem Recht Gebrauch machen Deine Akte zu lesen & zu kopieren. Du kannst die Presse einschalten. In manchen Bundesstaaten in den USA ist es sogar strafbar, wenn Deine Beifahrer trinkend angetroffen werden & Du als Fahrer nüchtern bist. MfG Thommy -------------------- (\_/)
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28.03.2005, 02:04
Beitrag
#209
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat (Lexus @ 27.03.2005, 16:00) Bei allem, was ich schreibe, muss ja auch immer im Hintergrund mitgelesen werden, daß ich kein ausgesprochener MPU-Freund bin. Wenn man sich kritisch mit den Inhalten so mancher Gutachten der MPI auseinandersetzen muss und das mit der Realitaet zu vergleichen hat - so wie es Anwalt gelegentlich tun muss, dann werden einem manche Zweifel kommen ... Nachvollziehbar. Zitat Aber man kann die MPU auch als nicht der Weisheit letzten Schluß ansehen und das Urteil des EuGH trotzdem falsch und die Eilentscheidungen der deutschen Verwaltungsgerichte richtig finden. Die MPU in der jetzigen Form ist sicher nicht der Weisheit letzter Schluss. Obwohl ich eher grundsaetzlicher Gegner der MPU als ihr Freund bin, so muss man doch feststellen, dass die Idee nicht die schlechteste ist bzw. war. Jedenfalls nicht immer ... Also, so ein paar Kandidaten wuerden mir da spontan einfallen, wenn ich so an Polen denke, was ich selbst erlebt habe oder an die CZ, wobei ich mich da aufs Hoerensagen verlassen muss. Und natuerlich gehoerte ich in diesen Personenkreis nicht hinein ... Das Problem ist die Art und Weise der Verknuepfung von FeV, Tuev bzw. PIMA, dem Staat und seiner Organe usw. Siehe auch den Beitrag von Muk(http://www.jurathek.de/showdocument.php?se...46&referrer=493) - das sind so Texte, da werde ich regelmaessig boese ... Die Deutschen schaffen es einfach nicht, wenigstens den Eindruck zu erwecken, sie wuerden es gut meinen. Die Polen haben so was aehnliches wie die MPU uebrigens auch, nach dem dritten Entzug. Und die dortigen Fahrlehrer finden das System auch gut - kein boeses Wort darueber. Vielleicht (noch) nicht so streng wie bei uns und angeblich auch wohl-funktionierend. Die Franzosen, Italiener und Spanier koennen nach mehreren Entzuegen die Kandidaten zur medizinischen Untersuchung schicken - eine Drogenabhaengigkeit oder Hinweise fuer einen Alkoholabusus finden die Aerzte da natuerlich auch. Ausserdem sind in den meisten Laendern die Pruefer angewiesen, bei der kleinsten Auffaelligkeit eine Meldung zu erstatten bzw. den Probanden durchfallen zu lassen und den Grund im Pruefungsprotokoll zu vermerken. Ich koennte mir vorstellen, dass sowas durchaus ausreichend ist. Die gerne von mir als "Glaskugelprognostik" bezeichnete psychologische Evaluation eines 20-Minuten-Gespraeches, was im besten Fall ein Frage-Antwort-Theater ist, in dem es auf primitive Reaktionen ("12-Sekunden-Regel" etc.) ankommt und auf eine Abfolge "richtiger" Antworten, bleibt hingegen den Betroffenen in anderen Laendern - wie ich meine: zu Recht! - erspart. Vergleicht man das Zustandekommen der Daten einer MPU mal mit dem Zustandekommen eines gerichtlichen Gutachtens zu Frage der Schuldfaehigkeit und/oder taeterspezifischen Einschaetzung (Gefaehrlichkeitsprognose) bei schweren Gewaltstraftaten, dann muessen MPU-Gutachten einfach schlecht wegkommen, wenn nicht ablehnendes Kopfschuetteln hervorrufen. Insbesondere dauerhaft kritikwuerdig ist das Fehlen von standardisierten Tests zur Ueberpruefung der "Spontan-Meinung" der Gutachter. Soetwas findet mit grosser Mehrheit nicht statt - hoechstens in Obergutachten, die dann auch oft ganz andere Ergebnisse liefern... Die MPU in der in Deutschland exerzierten ist sicher unkorrekt - war das vielleicht ein Beweggrund der EuGH-Richter, so und nicht anders zu entscheiden ? Und worin liegt denn der wissenschaftliche Wert einer "Reihenuntersuchung" an ca. 100.000 Deutschen pro Jahr, die mit Angst (... jeder normale Mensch weiss, dass Angst ein schlechter Ratgeber ist) dort hingehen, denn ueberhaupt ??? Ist das Urteil des EuGH also wirklich falsch ? Ich meine nicht. Zum einen haelt es sich an geltendes Recht. Und zum anderen definiert es Auslegungsgrenzen. Drittens zeigt es - wie Hr.VGP Geiger sich ja auch gelegentlich produziert - eine Moeglichkeit der Problemloesung auf. In diesem Zusammenhang vermag ich "falsch" und "richtig" nicht recht zu verstehen. Wie auch Lexus zu bedenken gibt, ist auch dass, was EuGH-Richter von sich geben nur eine Meinung zu geltendem Recht - kann also schwerlich "falsch" sein. Der Umkehrschluss waere demnach, dass das, was deutsche Verwaltungsgerichte gerade so beschliessen, auch nicht "richtig" ist. Es ist eine - von der EuGH-Meinung abweichende Problemloesung. Dazu noch eine, die sich herzlich wenig um die andere Meinung (des EuGH) kuemmert ... Weil EU-Recht aber gelegentlich vorgeht, koennte es sein, dass genau dieser Umstand den Deutschen Schwierigkeiten machen wird. Ich kann jedenfalls nirgendwo - in keinem der bisher bekannten Beschluesse - entdecken, dass die deutschen VGe sich mit dem Urteil wirklich auseinandergesetzt haetten. Keine Spur von Reflexion - eher gemuetliches Wiederkaeuen hergebrachter deutscher Positionen ... Die Problemloesung des EuGH mit der Bemerkung zur Seite zu schieben "die haben deutsches Verwaltungsrecht nicht beachtet, denn es ging um eine Strafsache" ist imho grosser Unsinn. Denn genau die deutschen Verwaltungsrechtparagraphen wurden ja geruegt, die jetzt ohne den Hauch eines Zweifels weiterhin verwendet werden sollen. Mal von diesen Ueberlegungen abgesehen, die fuer mich eher die "Sandkastenspiele" gebildeter, aelterer Maenner sind, sollte Recht doch eigentlich nachvollziehbar und verstaendlich sein. Muss es doch auch, wenn Einsicht die Einhaltung sicherstellen soll. Und genau da liegt fuer mich das Problem. Denn wenn ich als Buerger einerseits zur Kenntnis nehme, dass ein EU-Fuehrerschein lt. EuGH zum Fuehren der dort erlaubten Fahrzeuge in ganz Europa berechtigt - deshalb heisst das Ding ja u.a. "EU-Fuehrerschein" , dann verwirrt mich die "Nebeninfo", dass das in Deutschland aber nicht gilt, wenn hier schonmal "was war" - auch wenn das schon lange her ist und die Strafe laengst verbuesst ... .. und das sowieso, wenn ich im klar EuGH-Urteil lese, dass die deutschen Einwaende nicht gelten koennen, wenn die im Urteil genannte Strafe und/oder Massregel bereits verbuesst ist. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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28.03.2005, 02:17
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#210
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
Zitat (loadrunner @ 27.03.2005, 07:47) @Jack Daniels Persönlich bewundere ich R. Bossi schon seit meiner Jugendzeit. Muß mir sein Buch jetzt doch mal besorgen. Ja, er hat Recht! Zumindest im menschlichen Sinne. Als Vielfahrer ist es normal, daß die STVO nicht immer gelten kann wo sie gelten müßte. Es gibt viel zu viel Bürokratieunsinn. Er spricht zurecht von einem Vielfahrerbonus den er beansprucht. Wenn er es in Zukunft genauso macht wie ich, dann sind wir ja schon 2, oder gibt es da noch mehr??? Die STVO gilt für (fast) alle,wo wollte man auch eine Grenze ziehen.Die Personen die Ausgenommen sind sind genau definiert und mit Sicherheit sind mediengeile Anwälte nicht darunter.Was Anderes ist Bossi in meinen Augen nicht.Da es Vielfahrer gibt die es schaffen 100000km und mehr im Jahr runterzureissen ohne das sie den Führerschein verlieren beweisst das es möglich ist halbwegs gesetzestreu zu fahren.Ein Bekannter hat knapp 7 Jahre als Gebietsvertreter gearbeitet,in Jahr rund 80000km.Er hat in den ganzen Jahren nicht einen Punkt bekommen.Sein Vorgänger hatte zu oft ein Fahrverbot und deshalb den Job verloren.Obwohl der ein erheblich kleineres Gebiet hatte brachte er es auf rechnerische 100000km/Jahr.Verursacht durch schlechte Planung.Mein Bekannter hat als erstes seine Touren so umgeplant das er selten mehr als 100km zwischen den Kunden hatte und ansonsten hat er Handy und E-Mail sinnvoll genutzt. Nicht jede Firma mag es wenn der Vertreter ständig auf der Matte steht. Ich finde es gut das Bossi keine Promibonus bekommen hat. Vielleicht kannst du ihn ja mal nach einem guten Anwalt fragen wenn du mal einen brauchst. |
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28.03.2005, 02:24
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#211
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
@Joe! (/8Doc)
Ich liebe Deine Beiträge! Die sind immer so ausführlich, spannend & aufschlussreich! MfG Thommy -------------------- (\_/)
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28.03.2005, 02:46
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#212
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
... vor allem ausfuehrlich ...
GN8 - Gruss, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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28.03.2005, 02:59
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#213
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Richtlinien zum Cannabisurteil des BVerfG:
Vorbemerkung zu den Leitlinien -------------------- (\_/)
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28.03.2005, 03:28
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#214
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28.03.2005, 08:05
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#215
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Eu-Führerschein Verbrecher @ 27.03.2005, 23:15) - Ich soll MPU machen, es ist bei mir zwar ein Grenzfall, aber ohne MPU kein Führerschein. - Er unterstützt mich bei der MPU und ich werde die MPU dann schon schaffen... Wie denn, in dem er Dir die Daumen drückt? Ich sage nur Wolf im Schafspelz oder Guterbulle/Böserbulle. Zumindest hast Du Dich nicht verarschen lassen & Deine Pappe in CZ gemacht! Alle Achtung! MfG Thommy -------------------- (\_/)
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28.03.2005, 10:34
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#216
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Zitat (Lexus @ 27.03.2005, 14:00) Das EuGH-Urteil ist so gründlich mißbraucht worden, daß an diesen Fahrerlaubnissen nicht mal mehr der Schein der Rechtmäßigkeit klebt. Und ich glaube auch ganz ernsthaft, daß heute schon kein EuGH-Richter mehr ruhig schlafen kann, wenn er an die Folgen seines Urteils denken muß: unschuldige von Alkoholikern totgefahrene Kinder usw. Das, was in der Realität aus dem EuGH-Urteil geworden ist, hat jedenfalls mit der Gesinnung, aus der heraus das Urteil gefällt wurde, nichts mehr zu tun: Diese Gesinnung war die naive Annahme der Richter, daß sich die Mitgliedsstaaten bei der Erteilung von Fahrerlaubnissen an Recht und Gesetz halten würden. Daß sie dies nicht tun, ist eine späte Erkenntnis, die sicher zu einer Abänderung der Rechtsprechung führen wird bzw. zur Beschleunigung des Erlasses der 3. FS-Richtlinie, die dann auch den EuGH für die Zukunft bindet. Ich wiederhole, was ich schon öfter hier gesagt habe: Diese ganze Europaseligkeit der MPU-Flüchtlinge ist einfach nur eine einzige Heuchelei. @Lexus /8Doc hat in seinen letzten Beiträgen eigentlich alles zu Deinem Kommentar gesagt. Ich kann mir nicht Vorstellen das die EUGH Richter nicht gewusst haben was Ihr Urteil für Auswirkungen haben wird. Deutschland muss erkennen das ein Gemeinsames Europa, nicht heißen kann ein EU-FS ist in 24 Ländern gültig, nur in Deutschland nicht. Glaubst du wirklich die 185 Tage machen einen Unterschied? manche haben Ihren FS Jahre weg, 6 Monate sich in einem EU-Nachbarland anmelden und dann den EU-FS machen, glaubst du wirklich das dies ein Problem darstellt und deswegen der EU-FS ein anderer (legalerer) ist? wenn das EU-Verkehrszentralregister Installiert ist, wird es In Zukunft keine 185 Tage regel mehr geben. Doch die Möglichkeit einen EU-FS in einem anderen EU-Land zu erwerben wird es immer geben und evtl. kann man sogar dann seine MPU in einem anderen EU-Land machen, die Deutschland dann anerkennen muss. Beispiel: Der Tscheche Säuft sich in seinem Land Regelmäßig die Hucke voll und wird öfters in seinem Land Verurteilt und müsste nach Deutschem dafürhalten zur MPU, dieser fährt in Deutschland solange er will ohne MPU und mit einem gültigen EU-FS. Nur der Deutsche darf eben nicht fahren alle anderen schon, so wird das niemals funktionieren, es sei denn das EU-Verkehrszentralregister ist installiert und die Deutschen werden alle Europäer die in Ihrem Land nach Deutschen maß Stäben zur MPU müssen, zur MPU laden. Stellt euch vor de Portugiese erhält von Deutschland folgenden Brief: Laut EU-Verkehrszentralregister wurden sie in Ihrem Land mit 1,8 Promil angehalten, sollten sie jemals nach Deutschland reisen oder sich sogar hier Niederlassen, so machen wir sie darauf aufmerksam, das sie in Deutschland zuerst zur MPU gehen müssen, kommen sie dem nicht nach, so wird ihnen die Nutzung ihres EU-FS in Deutschland Untersagt. hehe super nicht. Gerecht wäre es ja doch eher klingt es nach Science-Fiction. |
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28.03.2005, 10:45
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#217
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Zitat (Thommy Bumm @ 28.03.2005, 03:24) @Joe! (/8Doc) Ich liebe Deine Beiträge! Die sind immer so ausführlich, spannend & aufschlussreich! MfG Thommy dem kann ich mich nur anschliesen |
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28.03.2005, 11:21
Beitrag
#218
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Zitat (Medusa @ 28.03.2005, 00:29) Zitat (strichachtdoktor @ 27.03.2005, 15:45) Fuer mich persoenlich kann ich nur sagen, dass ich nie regelkonformer und vorsichtiger unterwegs war, als mit meiner Polenkarte. Denn anders als vorher - wo alles egal war, solange ich dass Bussgeld bezahlen konnte - moechte ich erst gar nicht auffallen. Weder mit ausgefallenem Design, noch Fahrzeug, Fahrstil oder kreativem Parkmanagement ... - einfach so unauffaellig wie moeglich die EU-Karte so lange als moeglich nutzen. Eine voellig neue Erfahrung ... Kann Dir nur zustimmen! Alleine heute bin ich an 3 Radarkontrollen vorbeigefahren - lachend. Früher wäre das teuer geworden So geht’s mir mit meiner CZ-Karte auch, fahre schon so Unauffällig das es wieder auffällig ist. |
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28.03.2005, 11:24
Beitrag
#219
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 05.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8226 |
Ich habe jetzt 3 Kontrollen hinter mir... Die 1. liegt jetzt genau 5 Wochen zurück! Mal sehen wann ich Post bekommen. Mein D-Schein ist übrigens schon seit 3 Jahren entzogen. Naja-ich habe noch hoffnung daß ich nicht zur MPU muß-aber mal abwarten-wenns so sein sollte kann ich es ja eh nicht ändern-zumindest bereite ich mich grad drauf vor und lasse mir alle 4 wochen die leberwerte messen!
-------------------- Der der den Adrenalinstoß braucht....
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28.03.2005, 12:07
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#220
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (mirko1 @ 28.03.2005, 12:21) So geht’s mir mit meiner CZ-Karte auch, fahre schon so Unauffällig das es wieder auffällig ist. Ganz schön verzwickt .. Tempo 50, Innenstadt. Alle anderen fahren so 60 - 70 km/h. Was nun .. - 50 km/h = könnte verdächtig vorkommen - 55 km/h = wieviel Toleranz haben Radarkontrollen? .. Am liebsten ist es mir, wenn mich ein "Halbirrer" überholt - der zieht dann wenigstens die Aufmerksamkeit evtl. auf sich. |
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28.03.2005, 12:23
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#221
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
@Medusa
hehe schon verückt die ganze geschichte, kaum zu glauben was einem in seinem Leben so alles wiederfährt. |
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28.03.2005, 12:26
Beitrag
#222
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 |
Mit knapp 60 Km/h nach Tacho wirst Du nicht fotografiert. Die Tachos gehen üblicherweise ganz schön vor bei diesem Tempo und es werden 3 Km/h abgezogen. Es wird auch so gut wie nie ab 1 Km/h geblitzt.
Wenn Du im normalen Verkehrsfluss bis 60 Km/h mitschwimmst, hast Du gute Chancen, nicht aufzufallen. Gruß Uwe -------------------- |
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28.03.2005, 12:38
Beitrag
#223
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Als besonders sinnvolles Hilfsmittel hat sich da der "Limiter" von Mercedes-Benz erwiesen. "60" einloggen - heisst, es kann ganz normal bis zu einer Geschwindigkeit von 59km/h gefahren und beschleunigt werden. Darueber wird abgeregelt. Der Vorteil ist klar: Man kann nicht mehr "versehentlich" zu schnell fahren und bleibt selbst am Gas, kann trotzdem mitschwimmen und faellt nicht durch "Tempomatverhalten" mit Strich 50 auf ...
-------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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28.03.2005, 12:42
Beitrag
#224
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
@Uwe
Danke für den Tipp |
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Gast_Eu-Führerschein Verbrecher_* |
28.03.2005, 16:07
Beitrag
#225
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Hallo Thommy,
Erstmal Danke für Deine Hilfe. Leider hatte mir damals keiner gesagt, das ich den Antrag zurücknehmen kann. Ist das jetzt noch möglich (nach 2 Jahren und EU-Schein) das ich den Antrag zurücknehme? Und bis jetzt hatte ich nur von Fällen gelesen, wo schon mal ein Führerschein und viel Alkohol im Spiel war. Ist das wirklich nur Zufall? Zitat Gründe die für Dich sprechen könnten: 1. War es nur ein Vorfall? Ja! Zitat 2. Bist Du über Dein Recht aufgeklärt worden, das Du die Aussage verweigern darfst? Kann ich leider so nicht mehr behaupten. Zitat 3. Ist die Aussage noch verwertbar? ?? Zitat 4. Gab es keine Verurteilung? Es gab keine Verurteilung! Das Verfahren wurde gegen Geldstrafe eingestellt! Zitat 5. War es überhaupt eine offizielle Aussage? Nein, ich denke nicht. Zitat 6. Gab es eine Datenschutzverletzung? ??? Zitat 7. War es ein Missverständnis mit den Drogen & Du meintest bei Deiner Aussage legale Drogen, Koffein, Guarana, Alkohol, Tabak oder verschriebene Medikamente? Gute Idee! Zitat Du darfst von Deinem Recht Gebrauch machen Deine Akte zu lesen & zu kopieren. Du kannst die Presse einschalten. Vielen Dank, Stephan------------------------------------- **** Anmerkung Moderator: Ich hab mir mal erlaubt, die Zitate mit dem "Quote" Befehl hervorzuheben, da sonst der Beitrag wegen fehlender Struktur zu Mißverständnissen führen kann. Der Einwand von Thommy Bumm im nächsten Beitrag bezieht sich natürlich auf die vorherige Version, sollte aber Beachtung finden. Registrierte User können ihre beiträge in Nachhinein nochmal ändern. Die Email Adresse dient ausschließlich der Registrierung und wird nicht weitergegeben. Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 28.03.2005, 19:11 |
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28.03.2005, 18:13
Beitrag
#226
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
@Stephan!
Eine mögl. Quote-Anweisung: Gehe oben rechts auf Zitat, bearbeite den unteren Text, lösche was Du nicht brauchst & gehe auf Beitragsvorschau! Wenn Du Dich anonym registrierst (Stephan ist leider schon weg) geht vieles sehr viel einfacher (e-mail Adresse unter falschen Namen möglich). OK, zum Thema: Ich wollte hier nur mal aufzeigen wie bescheuert die deutschen Behörden sein können. Die Regel ist ganz einfach: Je harmloser der Vorfall desto schwerer die MPU. Es reich eben nicht aus zu sagen man hat einmal gegen Regeln verstoßen & tut es Heute nicht mehr. Die Psychos können nur schwarz & weiß denken. Wer sein Leben extrem geändert hat, der kann auch viel mehr erzählen. Eine MPU mit Screening & Schulung kann 2000,-€ kosten. Es gibt auch Beispiele wo nur Abstinenznachweise reichen. Hier geht es um eine Gerichtlich erlangte Fahreignung nach negativer MPU wegen nachgewiesener Abstinenz über 1 Jahr. Es scheint doch noch Gerechtigkeit zu geben. Zitat (Eu-Führerschein Verbrecher @ 28.03.2005, 17:07) Leider hatte mir damals keiner gesagt, das ich den Antrag zurücknehmen kann. Ist das jetzt noch möglich (nach 2 Jahren und EU-Schein) das ich den Antrag zurücknehme? Wahrscheinlich wurde er schon abgelehnt. Zitat Und bis jetzt hatte ich nur von Fällen gelesen, wo schon mal ein Führerschein und viel Alkohol im Spiel war. Ist das wirklich nur Zufall? Nein, nur Geldschneiderei! Wer wirklich so drauf ist, wie die Psychos es von einem denken, hat sowieso kein Geld für MPU & EU-Führerschein. Zitat Gründe die für Dich sprechen könnten: 1. War es nur ein Vorfall? Ja! 2. Bist Du über Dein Recht aufgeklärt worden, das Du die Aussage verweigern darfst? Kann ich leider so nicht mehr behaupten. 3. Ist die Aussage noch verwertbar? ?? 4. Gab es keine Verurteilung? Es gab keine Verurteilung! Das Verfahren wurde gegen Geldstrafe eingestellt! 5. War es überhaupt eine offizielle Aussage? Nein, ich denke nicht. 6. Gab es eine Datenschutzverletzung? ??? 7. War es ein Missverständnis mit den Drogen & Du meintest bei Deiner Aussage legale Drogen, Koffein, Guarana, Alkohol, Tabak oder verschriebene Medikamente? Gute Idee! Nimm Dir einen Anwalt & lies Deine Akte! MfG Thommy -------------------- (\_/)
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29.03.2005, 08:26
Beitrag
#227
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Hab das gefunden:
Rasern droht die MPU 2005 Die dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften liefert das Handwerkszeug, um gegen die Teilnehmer illegaler Straßenrennen vorzugehen. Wer an illegalen Auto- und Motorradrennen teilnimmt, kann nach einer Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung leichter als bisher zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verpflichtet werden. Auf Initiative Bayerns kann nun eine MPU nicht nur nach begangenen Straftaten, sondern bereits bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften angeordnet werden. Nur mal so am Rande.. |
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Gast_luky_luke_* |
29.03.2005, 08:49
Beitrag
#228
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29.03.2005, 09:02
Beitrag
#229
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (mirko1 @ 29.03.2005, 09:26) Auf Initiative Bayerns kann nun eine MPU nicht nur nach begangenen Straftaten, sondern bereits bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften angeordnet werden. Hab ich's doch gewußt! -------------------- (\_/)
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Gast_worscht_* |
29.03.2005, 15:36
Beitrag
#230
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>>>... warnte angesichts des Falls eindringlich vor sogenannten Vermittlern, die ohne ordnungsgemäße Schulung den Erwerb eines tschechischen Führerscheins auf die Schnelle anbieten. Oft gehe es hier nicht um die Vermittlung, sondern nur um Abzocke. Häufig handelt es sich um Fälschungen.<<<
Ist doch immer die alte Leier. Prüfungen machen und nicht kaufen. 5000.- ist sowieso völlig überteuert. >>>Wer mit tschechischem Führerschein legal in Deutschland fahren will, muss laut Expertenauskunft mindestens sechs Monate in Tschechien wohnen oder arbeiten.<<< Auf diese sog. Expertenmeinung kann man getrost verzichten, weil Unsinn. Das Teil ist gültig, wenn echt. |
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Gast_Guest_* |
29.03.2005, 16:01
Beitrag
#231
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Zitat (Thommy Bumm @ 28.03.2005, 03:00) Folgende Gründe können ausreichend sein: 5. Ein Nachbar oder Bekannter behauptet, Du wärst volltrunken oder unter erheblichem Einfluss von BTM Auto gefahren. reicht eine einfache behauptung wirklich schon aus ? oder muss im endefekt noch ein beweis dieser behauptung gestellt werden ? |
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29.03.2005, 16:16
Beitrag
#232
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
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Gast_Johnnie Walker_* |
29.03.2005, 16:30
Beitrag
#233
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Zitat Nach Auffassung des erkennenden Gerichts wird diesem Grundsatz, dass einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis die Anerkennung nicht auf unbestimmte Zeit versagt werden darf, durch die nationale Vorschrift des § 28 Abs. 5 FeV Rechnung getragen (so auch VGH Mannheim, a. a. O.). Die obige Auslegung der Leitsaetze des Generalanwalts und des Gerichts ist eine nicht zu ueberbietende Chuzpe des VG Neustadt. Es ist nicht nachvollziehbar und es stellt sich die Frage nach dem warum. Hoffenlich stehen hier nicht die Interessen, der den Laendern nahestehenden TUEV Organisationen im Vordergrund. |
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29.03.2005, 16:44
Beitrag
#234
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Guest @ 29.03.2005, 17:01) Reicht eine einfache Behauptung wirklich schon aus, oder muss im Endeffekt noch ein Beweis dieser Behauptung gestellt werden? Eine Zeugenaussage mit genauer Zeit & Ortsangabe! Was im Polizeibericht steht ist für die Führerscheinbehörde ein begründeter Verdacht. Solch ein Verdacht würde sogar ausreichen um jemand in anderem Zusammenhang für Monate in U-Haft zu stecken. -------------------- (\_/)
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29.03.2005, 16:49
Beitrag
#235
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Zitat (Johnnie Walker @ 29.03.2005, 17:30) Die obige Auslegung der Leitsaetze des Generalanwalts und des Gerichts ist eine nicht zu ueberbietende Chuzpe des VG Neustadt. Was ist Chuzpe? -------------------- (\_/)
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29.03.2005, 16:51
Beitrag
#236
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Guckst Du hier.
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29.03.2005, 16:51
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#237
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 |
Zitat (Thommy Bumm @ 29.03.2005, 17:44) Zitat (Guest @ 29.03.2005, 17:01) Reicht eine einfache Behauptung wirklich schon aus, oder muss im Endeffekt noch ein Beweis dieser Behauptung gestellt werden? Eine Zeugenaussage mit genauer Zeit & Ortsangabe! Was im Polizeibericht steht ist für die Führerscheinbehörde ein begründeter Verdacht. Solch ein Verdacht würde sogar ausreichen um jemand in anderem Zusammenhang für Monate in U-Haft zu stecken. meiner meinung nach völliger quatsch!ich behaupte z.b. das mein nachbar gerade mit einem polnischen eu-führerschein losgefahren ist,melde dies der führerscheinstelle!und du glaubst im ernst das diese dann nachprüfen ob derjenige nicht eine mpu hätte machen müssen?so ein quatsch........!beweise müssen schon sein,unter anderem eine polizeikontrolle,wo deine daten genauestens überprüft und gegebenfalls bei der behörde gemeldet werden!wo kommen wir denn dahin wenn jeder x-beliebige irgendeinen unfug behaupten kann? |
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29.03.2005, 17:14
Beitrag
#238
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Statt das unwidersprochen hinzunehmen wäre wohl ggfls. eine Strafanzeige gegen den Beschuldigenden angebracht.
(Natürlich nur wenn er einen sicher nicht gesehen haben kann). Das dürfte, zumindest vorläufig, auch der FS Behörde den Wind aus den Segeln nehmen. |
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29.03.2005, 22:25
Beitrag
#239
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat (XDiver @ 29.03.2005, 17:51) Guckst Du hier. Danke. Sehr aufschlussreich ! ... und nebenbei auch ein Volltreffer fuer Johnny Walker. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Gast_Johnnie Walker_* |
30.03.2005, 10:41
Beitrag
#240
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Zitat (Lexus @ 27.03.2005, 14:00) Und ich glaube auch ganz ernsthaft, daß heute schon kein EuGH-Richter mehr ruhig schlafen kann, wenn er an die Folgen seines Urteils denken muß: unschuldige von Alkoholikern totgefahrene Kinder usw. Ich wiederhole, was ich schon öfter hier gesagt habe: Diese ganze Europaseligkeit der MPU-Flüchtlinge ist einfach nur eine einzige Heuchelei. Ra Hettenbach beurteilt das Risiko von Kraftfahrern ohne positive MPU fuer den Verkehr in nachstehendem Komentar: Zitat Dazu passt eine Geschichte aus der schwäbischen Provinz:
Ein selbsternannter MPU-Vorbereiter hatte über einige Jahre hinweg Hunderte von negativen Gutachten nachträglich in positive verfälscht, ohne dass die ursprünglich negativ begutachteten Probanden erneut im Straßenverkehr auffällig geworden wären. Ich verkenne nicht, dass die Angst, der Betrug könne auffliegen, bei den Betroffenen ein zusätzliches Motiv gewesen sein kann, sich im Straßenverkehr unauffällig zu verhalten. Die geringe Wiederauffallenswahrscheinlichkeit gibt aber doch zu erheblichen Bedenken Anlass. |
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Gast_Johnnie Walker_* |
30.03.2005, 15:25
Beitrag
#241
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Zitat Es ist daher an dem Antragsteller, kurzfristig ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen, aus dem sich seine Fahreignung ergibt. Sollte die Antragsgegnerin gleichwohl nicht bereit sein, eine positive Zuerteilungsentscheidung nach § 28 Abs. 5 Satz 1 FeV zu treffen, so steht es dem Antragsteller frei, umgehend einen Antrag nach § 123 Abs.1 VwGO zu stellen. Was beantragt man nach 123.1 ? |
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30.03.2005, 15:30
Beitrag
#242
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat (Johnnie Walker @ 30.03.2005, 11:41) Ra Hettenbach beurteilt das Risiko von Kraftfahrern ohne positive MPU fuer den Verkehr in nachstehendem Komentar: Zitat Die geringe Wiederauffallenswahrscheinlichkeit gibt aber doch zu erheblichen Bedenken Anlass. Es ist - obwohl es von den Hardlinern immer ausgeschlossen wird - vielleicht doch richtig, dass es sich die Mehrheit der verkehrsauffaelligen Kraftfahrer eine Lehre sein laesst, mit einer mehrjaehrigen Verkehrsabstinenz bestraft worden zu sein ... Das Problem bei der MPU ist doch u.a., dass es augenscheinlich gar nicht in das Konzept von Psychologen passt, dass der Mensch (also auch ein Mehrfachauffaelliger) auch ohne eine tiefgreifende Bewusstseinsaenderung als Folge einer teuren Psychotherapie und trotz einer personenimmanenten Normabweichungstendenz in der Lage zu sein scheint, sich allein durch oberflaechliche, kognitive Prozesse von Straftaten fernzuhalten - indem er naemlich einfach fuer sich entscheidet, es in Zukunft zu unterlassen, angetrunken, zugekifft oder gefaehrlich unterwegs zu sein. Uebrig bleibt noch ein eher kleiner Prozentsatz von "wirklich" Kranken, also tatsaechlichen Alkoholikern, Drogenabhaengigen oder psychisch auffaelligen Straftaetern - die tatsaechlich nichts im Strassenverkehr zu suchen haben. Meine Theorie ... Ansonsten stelle ich fest, dass sich das Thema langsam totgeschrieben zu haben scheint ... nach nunmehr 11 Monaten. Schade eigentlich - wird mir was fehlen ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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30.03.2005, 15:56
Beitrag
#243
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
Zitat (strichachtdoktor @ 30.03.2005, 16:30) Ansonsten stelle ich fest, dass sich das Thema langsam totgeschrieben zu haben scheint ... nach nunmehr 11 Monaten. Schade eigentlich - wird mir was fehlen ... Ohne neue Nahrung-News bleibt nur das verharren und warten auf Entscheidungen, die hoffentlich mal wieder Anlass für positives geben. Einen Endgültigen strich unter das Thema wird der EUGH bringen. Das kann noch dauern, würde mich nicht wundern wenn wir noch 1 - 2 Jahre hier unsere Hiobsbotschaften nieder schreiben. |
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Gast_Johnnie Walker_* |
30.03.2005, 16:18
Beitrag
#244
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Zitat (strichachtdoktor @ 30.03.2005, 16:30) Ansonsten stelle ich fest, dass sich das Thema langsam totgeschrieben zu haben scheint ... nach nunmehr 11 Monaten. Schade eigentlich - wird mir was fehlen ... Aber jetzt wird es doch mit den VG-Entscheidungen zur Sache und der Vorlagepflicht der letztentscheidenden nationalen Gericht erst interessant. Alle bisherigen VG Entscheidungen haben sich u.a. auch auf nachstehendes Urteil gestuetzt, aber die Begruendung der Zulassung zur Revision wohlweislich nicht erwaehnt: Zitat VGH Baden-Württemberg 2004-10-12 Einschränkung der Tragweite des EUGH-Urteils .
Aus der Kategorie Sonstiges Führerscheinrecht VGH Baden-Württemberg Urteil vom 12.10.2004 AZ.: 10 S 1346/04 Auszug: Die Prüfung, ob der Kläger ein berechtigtes Interesse an der Verpflichtung des Beklagten zur Aufhebung des untersagenden Teils der Verfügungen der Stadt Pforzheim vom 06.05.1991 und 02.02.1999 in Bezug auf andere Fahrerlaubnisklassen als die Klassen A und B für den Zeitraum ab der Berufungsverhandlung hat (III 2), wirft im Hinblick auf die Auslegung des § 28 Abs. 4 und 5 FeV bzw. § 4 Abs. 3 und 4 IntKfzV und deren Vereinbarkeit mit vorrangigem Gemeinschaftsrecht Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), so dass insoweit die Revision zuzulassen ist. Im Übrigen ist die Revision nicht zuzulassen, weil keiner der Gründe des § 132 Abs. 2 VwGO vorliegt |
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30.03.2005, 16:33
Beitrag
#245
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (strichachtdoktor @ 30.03.2005, 16:30) Zitat (Johnnie Walker @ 30.03.2005, 11:41) Ra Hettenbach beurteilt das Risiko von Kraftfahrern ohne positive MPU fuer den Verkehr in nachstehendem Komentar: Zitat Die geringe Wiederauffallenswahrscheinlichkeit gibt aber doch zu erheblichen Bedenken Anlass. Es ist - obwohl es von den Hardlinern immer ausgeschlossen wird - vielleicht doch richtig, dass es sich die Mehrheit der verkehrsauffaelligen Kraftfahrer eine Lehre sein laesst, mit einer mehrjaehrigen Verkehrsabstinenz bestraft worden zu sein ... Hierzu behaupten wieder die Verkehrspsychologen, daß das normentreue Verhalten nicht auf Grund einer persönlichen Wandlung passiert, sondern unter dem Druck, nicht aufzufallen (auch RA Hettebach läßt das ja als durchaus möglich anklingen). Die Beiträge hier, in denen es ja auffällig oft darum geht, wie man nun eigentlich fahren muß, um nicht aufzufallen, beweisen in gewisser Weise die Richtigkeit dieser These. Insofern ähnelt das Verhalten eher dem eines Eiderdiebes, der auch vorsichtig zu Werk geht, um nicht erwischt zu werden. Ist dies aber eine dauerhafte Grundlage künftiger Eignung? Das ist eine Frage, nicht eine Behauptung; sonst fallen wieder alle über mich her, daß ich sämtliche Threadteilnehmer zu Alkos stemple, was einfach nicht der Fall ist. -------------------- |
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Gast_Johnnie Walker_* |
30.03.2005, 16:57
Beitrag
#246
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Zitat (Lexus @ 30.03.2005, 17:33) Zitat (strichachtdoktor @ 30.03.2005, 16:30) Zitat (Johnnie Walker @ 30.03.2005, 11:41) Ra Hettenbach beurteilt das Risiko von Kraftfahrern ohne positive MPU fuer den Verkehr in nachstehendem Komentar: Zitat Die geringe Wiederauffallenswahrscheinlichkeit gibt aber doch zu erheblichen Bedenken Anlass. Es ist - obwohl es von den Hardlinern immer ausgeschlossen wird - vielleicht doch richtig, dass es sich die Mehrheit der verkehrsauffaelligen Kraftfahrer eine Lehre sein laesst, mit einer mehrjaehrigen Verkehrsabstinenz bestraft worden zu sein ... Hierzu behaupten wieder die Verkehrspsychologen, daß das normentreue Verhalten nicht auf Grund einer persönlichen Wandlung passiert, sondern unter dem Druck, nicht aufzufallen (auch RA Hettebach läßt das ja als durchaus möglich anklingen). Die Beiträge hier, in denen es ja auffällig oft darum geht, wie man nun eigentlich fahren muß, um nicht aufzufallen, beweisen in gewisser Weise die Richtigkeit dieser These. Insofern ähnelt das Verhalten eher dem eines Eiderdiebes, der auch vorsichtig zu Werk geht, um nicht erwischt zu werden. Ist dies aber eine dauerhafte Grundlage künftiger Eignung? Das ist eine Frage, nicht eine Behauptung; sonst fallen wieder alle über mich her, daß ich sämtliche Threadteilnehmer zu Alkos stemple, was einfach nicht der Fall ist. Ja natuerlich bedingt diese andauernde "Eierdieb-Wachsamkeit", die von den Psychologen geforderte Nachhaltigkeit in der Verhaltensaenderung. Im Gegensatz hierzu steht, der positive MPU Absolvent, der in gekauften Vorbereitungskursen die von ihm erwarteteten Antworten fuer ein 20 Minuten-Gespraech auswendig lernte und somit eine nachhaltig Verhaltenaenderung nur vortaeuschen konnte. Aufgrund dieser fehlenden Verhaltensaenderung gibt es ja in der "positiven MPU Gruppe" deutlich mehr Wiederholungs-Anwaerter. Der "Eierdieb" hat keinen Freischuss mehr, die "Positive MPU" noch mehrere. Fehlen darf nicht der Hinweis, dass die "MPU-Positiven" im Resultant zwar schlechter abschneiden, jedoch durch ihre TUEV Beitraege besser ins System passen. |
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30.03.2005, 17:06
Beitrag
#247
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (Johnnie Walker @ 30.03.2005, 17:57) Aufgrund dieser fehlenden Verhaltensaenderung gibt es ja in der "positiven MPU Gruppe" deutlich mehr Wiederholungs-Anwaerter. Kannst du das irgendwie belegen??? -------------------- |
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30.03.2005, 17:51
Beitrag
#248
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 |
Als Jugendlicher hatte ich schon mal mit Alkohol zu tun. Ich bin 1mal besoffen Fahrrad gefahren. Hätte ich vor über 20 Jahren eine MPU-Auflage bekommen, dann wäre mein Leben aus Geldmangel mit Sicherheit ganz anders verlaufen.
Hier ist meine kurze Geschichte. Ein Lernprozess hatte bei mir erst in der Fahrschule stattgefunden. MfG Thommy -------------------- (\_/)
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30.03.2005, 19:04
Beitrag
#249
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (Lexus @ 30.03.2005, 17:33) Hierzu behaupten wieder die Verkehrspsychologen, daß das normentreue Verhalten nicht auf Grund einer persönlichen Wandlung passiert, sondern unter dem Druck, nicht aufzufallen Druck ist doch die Grundlage der zivilisierten Gesellschaft. Wozu dienen sonst Strafgesetze. Ich wage 'mal die Behauptung, das ein großteil aller Verkehrsteilnehmer, die früher die 0,8 Promille Grenze einhielten, sich nicht "gewandelt" haben, sondern aus Angst vor dem FS Verlust jetzt die 0,5 Promille Grenze einhalten .... Alles MPU Kandidaten? |
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30.03.2005, 19:53
Beitrag
#250
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 |
Zitat (Thommy Bumm @ 30.03.2005, 19:51) Als Jugendlicher hatte ich schon mal mit Alkohol zu tun. Ich bin 1mal besoffen Fahrrad gefahren. Hätte ich vor über 20 Jahren eine MPU-Auflage bekommen, dann wäre mein Leben aus Geldmangel mit Sicherheit ganz anders verlaufen. Hier ist meine kurze Geschichte. Ein Lernprozess hatte bei mir erst in der Fahrschule stattgefunden. MfG Thommy GIB NICHT AUF ( UND DICH AUCH NICHT)!!!! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 06:27 |