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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 6), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
mirko1
Beitrag 28.03.2005, 12:23
Beitrag #221


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@Medusa

hehe schon verückt die ganze geschichte, kaum zu glauben was einem in seinem Leben so alles wiederfährt.
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Uwe
Beitrag 28.03.2005, 12:26
Beitrag #222


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Mit knapp 60 Km/h nach Tacho wirst Du nicht fotografiert. Die Tachos gehen üblicherweise ganz schön vor bei diesem Tempo und es werden 3 Km/h abgezogen. Es wird auch so gut wie nie ab 1 Km/h geblitzt.

Wenn Du im normalen Verkehrsfluss bis 60 Km/h mitschwimmst, hast Du gute Chancen, nicht aufzufallen.

Gruß Uwe


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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strichachtdoktor
Beitrag 28.03.2005, 12:38
Beitrag #223


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Als besonders sinnvolles Hilfsmittel hat sich da der "Limiter" von Mercedes-Benz erwiesen. "60" einloggen - heisst, es kann ganz normal bis zu einer Geschwindigkeit von 59km/h gefahren und beschleunigt werden. Darueber wird abgeregelt. Der Vorteil ist klar: Man kann nicht mehr "versehentlich" zu schnell fahren und bleibt selbst am Gas, kann trotzdem mitschwimmen und faellt nicht durch "Tempomatverhalten" mit Strich 50 auf ... tongue.gif


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Medusa
Beitrag 28.03.2005, 12:42
Beitrag #224


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@Uwe

Danke für den Tipp rolleyes.gif
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Gast_Eu-Führerschein Verbrecher_*
Beitrag 28.03.2005, 16:07
Beitrag #225





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Hallo Thommy,

Erstmal Danke für Deine Hilfe.
Leider hatte mir damals keiner gesagt, das ich den Antrag zurücknehmen kann.

Ist das jetzt noch möglich (nach 2 Jahren und EU-Schein) das ich den Antrag zurücknehme? Und bis jetzt hatte ich nur von Fällen gelesen, wo schon mal ein Führerschein und viel Alkohol im Spiel war. Ist das wirklich nur Zufall?

Zitat
Gründe die für Dich sprechen könnten:
1. War es nur ein Vorfall?

Ja!
Zitat
2. Bist Du über Dein Recht aufgeklärt worden, das Du die Aussage verweigern darfst?


Kann ich leider so nicht mehr behaupten.
Zitat
3. Ist die Aussage noch verwertbar?

??
Zitat
4. Gab es keine Verurteilung?

Es gab keine Verurteilung! Das Verfahren wurde gegen Geldstrafe eingestellt!
Zitat
5. War es überhaupt eine offizielle Aussage?

Nein, ich denke nicht.
Zitat
6.  cop.gif Gab es eine Datenschutzverletzung?

???
Zitat
7. War es ein Missverständnis mit den Drogen & Du meintest bei Deiner Aussage legale Drogen, Koffein, Guarana, Alkohol, Tabak oder verschriebene Medikamente?

Gute Idee!
Zitat
Du darfst von Deinem Recht Gebrauch machen Deine Akte zu lesen & zu kopieren.
Du kannst die Presse einschalten.

Vielen Dank,

Stephan-------------------------------------

**** Anmerkung Moderator:

Ich hab mir mal erlaubt, die Zitate mit dem "Quote" Befehl hervorzuheben, da sonst der Beitrag wegen fehlender Struktur zu Mißverständnissen führen kann.

Der Einwand von Thommy Bumm im nächsten Beitrag bezieht sich natürlich auf die vorherige Version, sollte aber Beachtung finden.

Registrierte User können ihre beiträge in Nachhinein nochmal ändern.

Die Email Adresse dient ausschließlich der Registrierung und wird nicht weitergegeben.



Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 28.03.2005, 19:11
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Perplex
Beitrag 28.03.2005, 18:13
Beitrag #226


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@Stephan!

Eine mögl. Quote-Anweisung: Gehe oben rechts auf Zitat, bearbeite den unteren Text, lösche was Du nicht brauchst & gehe auf Beitragsvorschau!
Wenn Du Dich anonym registrierst (Stephan ist leider schon weg) geht vieles sehr viel einfacher (e-mail Adresse unter falschen Namen möglich).

OK, zum Thema:
Ich wollte hier nur mal aufzeigen wie bescheuert die deutschen Behörden sein können.

Die Regel ist ganz einfach: Je harmloser der Vorfall desto schwerer die MPU. Es reich eben nicht aus zu sagen man hat einmal gegen Regeln verstoßen & tut es Heute nicht mehr. Die Psychos können nur schwarz & weiß denken. Wer sein Leben extrem geändert hat, der kann auch viel mehr erzählen. Eine MPU mit Screening & Schulung kann 2000,-€ kosten. Es gibt auch Beispiele wo nur Abstinenznachweise reichen. Hier geht es um eine Gerichtlich erlangte Fahreignung nach negativer MPU wegen nachgewiesener Abstinenz über 1 Jahr. Es scheint doch noch Gerechtigkeit zu geben.

Zitat (Eu-Führerschein Verbrecher @ 28.03.2005, 17:07)
Leider hatte mir damals keiner gesagt, das ich den Antrag zurücknehmen kann.

Ist das jetzt noch möglich (nach 2 Jahren und EU-Schein) das ich den Antrag zurücknehme?

Wahrscheinlich wurde er schon abgelehnt.

Zitat
Und bis jetzt hatte ich nur von Fällen gelesen, wo schon mal ein Führerschein und viel Alkohol im Spiel war. Ist das wirklich nur Zufall?

Nein, nur Geldschneiderei!
Wer wirklich so drauf ist, wie die Psychos es von einem denken, hat sowieso kein Geld für MPU & EU-Führerschein.

Zitat
Gründe die für Dich sprechen könnten:
1. War es nur ein Vorfall?
Ja!
2. Bist Du über Dein Recht aufgeklärt worden, das Du die Aussage verweigern darfst?
Kann ich leider so nicht mehr behaupten.
3. Ist die Aussage noch verwertbar?
??
4. Gab es keine Verurteilung?
Es gab keine Verurteilung! Das Verfahren wurde gegen Geldstrafe eingestellt!
5. War es überhaupt eine offizielle Aussage?
Nein, ich denke nicht.
6.  cop.gif Gab es eine Datenschutzverletzung?
???
7. War es ein Missverständnis mit den Drogen & Du meintest bei Deiner Aussage legale Drogen, Koffein, Guarana, Alkohol, Tabak oder verschriebene Medikamente?
Gute Idee!

Nimm Dir einen Anwalt & lies Deine Akte!

MfG Thommy


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mirko1
Beitrag 29.03.2005, 08:26
Beitrag #227


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Hab das gefunden:

Rasern droht die MPU 2005

Die dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften liefert das Handwerkszeug, um gegen die Teilnehmer illegaler Straßenrennen vorzugehen.

Wer an illegalen Auto- und Motorradrennen teilnimmt, kann nach einer Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung leichter als bisher zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verpflichtet werden. Auf Initiative Bayerns kann nun eine MPU nicht nur nach begangenen Straftaten, sondern bereits bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften angeordnet werden.

Nur mal so am Rande..
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Gast_luky_luke_*
Beitrag 29.03.2005, 08:49
Beitrag #228





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Da würde ich doch die MPU bevorzugen... think.gif

EU-FS "Käufer" leben gefährlich
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Perplex
Beitrag 29.03.2005, 09:02
Beitrag #229


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Zitat (mirko1 @ 29.03.2005, 09:26)
Auf Initiative Bayerns kann nun eine MPU nicht nur nach begangenen Straftaten, sondern bereits bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften angeordnet werden.

Hab ich's doch gewußt!


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Gast_worscht_*
Beitrag 29.03.2005, 15:36
Beitrag #230





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>>>... warnte angesichts des Falls eindringlich vor sogenannten Vermittlern, die ohne ordnungsgemäße Schulung den Erwerb eines tschechischen Führerscheins auf die Schnelle anbieten. Oft gehe es hier nicht um die Vermittlung, sondern nur um Abzocke. Häufig handelt es sich um Fälschungen.<<<

Ist doch immer die alte Leier. Prüfungen machen und nicht kaufen. 5000.- ist sowieso völlig überteuert.

>>>Wer mit tschechischem Führerschein legal in Deutschland fahren will, muss laut Expertenauskunft mindestens sechs Monate in Tschechien wohnen oder arbeiten.<<<

Auf diese sog. Expertenmeinung kann man getrost verzichten, weil Unsinn. Das Teil ist gültig, wenn echt.
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Gast_Guest_*
Beitrag 29.03.2005, 16:01
Beitrag #231





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Zitat (Thommy Bumm @ 28.03.2005, 03:00)
Folgende Gründe können ausreichend sein:

5. Ein Nachbar oder Bekannter behauptet, Du wärst volltrunken oder unter erheblichem Einfluss von BTM Auto gefahren.

reicht eine einfache behauptung wirklich schon aus ?
oder muss im endefekt noch ein beweis dieser behauptung gestellt werden ?
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Medusa
Beitrag 29.03.2005, 16:16
Beitrag #232


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Fahrlehrer sollen Drogenkonsum erkennen

(Etwas OT, aber vielleicht trotzdem Interessant)
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 29.03.2005, 16:30
Beitrag #233





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Zitat
Nach Auffassung des erkennenden Gerichts wird diesem Grundsatz, dass einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis die Anerkennung nicht auf unbestimmte Zeit versagt werden darf, durch die nationale Vorschrift des § 28 Abs. 5 FeV Rechnung getragen (so auch VGH Mannheim, a. a. O.).


Die obige Auslegung der Leitsaetze des Generalanwalts und des Gerichts ist eine nicht zu ueberbietende Chuzpe des VG Neustadt.

Es ist nicht nachvollziehbar und es stellt sich die Frage nach dem warum.

Hoffenlich stehen hier nicht die Interessen, der den Laendern nahestehenden TUEV Organisationen im Vordergrund.
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Perplex
Beitrag 29.03.2005, 16:44
Beitrag #234


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Zitat (Guest @ 29.03.2005, 17:01)
Reicht eine einfache Behauptung wirklich schon aus,
oder muss im Endeffekt noch ein Beweis dieser Behauptung gestellt werden?

Eine Zeugenaussage mit genauer Zeit & Ortsangabe! Was im Polizeibericht steht ist für die Führerscheinbehörde ein begründeter Verdacht.

Solch ein Verdacht würde sogar ausreichen um jemand in anderem Zusammenhang für Monate in U-Haft zu stecken.


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Perplex
Beitrag 29.03.2005, 16:49
Beitrag #235


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Zitat (Johnnie Walker @ 29.03.2005, 17:30)
Die obige Auslegung der Leitsaetze des Generalanwalts und des Gerichts ist eine nicht zu ueberbietende Chuzpe des VG Neustadt.

Was ist Chuzpe?


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RA XDiver
Beitrag 29.03.2005, 16:51
Beitrag #236


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Guckst Du hier. wink.gif


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michael_mk
Beitrag 29.03.2005, 16:51
Beitrag #237


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Zitat (Thommy Bumm @ 29.03.2005, 17:44)
Zitat (Guest @ 29.03.2005, 17:01)
Reicht eine einfache Behauptung wirklich schon aus,
oder muss im Endeffekt noch ein Beweis dieser Behauptung gestellt werden?

Eine Zeugenaussage mit genauer Zeit & Ortsangabe! Was im Polizeibericht steht ist für die Führerscheinbehörde ein begründeter Verdacht.

Solch ein Verdacht würde sogar ausreichen um jemand in anderem Zusammenhang für Monate in U-Haft zu stecken.

meiner meinung nach völliger quatsch!ich behaupte z.b. das mein nachbar gerade mit einem polnischen eu-führerschein losgefahren ist,melde dies der führerscheinstelle!und du glaubst im ernst das diese dann nachprüfen ob derjenige nicht eine mpu hätte machen müssen?so ein quatsch........!beweise müssen schon sein,unter anderem eine polizeikontrolle,wo deine daten genauestens überprüft und gegebenfalls bei der behörde gemeldet werden!wo kommen wir denn dahin wenn jeder x-beliebige irgendeinen unfug behaupten kann?
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Medusa
Beitrag 29.03.2005, 17:14
Beitrag #238


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Statt das unwidersprochen hinzunehmen wäre wohl ggfls. eine Strafanzeige gegen den Beschuldigenden angebracht.
(Natürlich nur wenn er einen sicher nicht gesehen haben kann). Das dürfte, zumindest vorläufig, auch der FS Behörde den Wind aus den Segeln nehmen.
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strichachtdoktor
Beitrag 29.03.2005, 22:25
Beitrag #239


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Zitat (XDiver @ 29.03.2005, 17:51)
Guckst Du hier. wink.gif

Danke. Sehr aufschlussreich ! rofl1.gif

... und nebenbei auch ein Volltreffer fuer Johnny Walker. wink.gif


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 30.03.2005, 10:41
Beitrag #240





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Zitat (Lexus @ 27.03.2005, 14:00)
Und ich glaube auch ganz ernsthaft, daß heute schon kein EuGH-Richter mehr ruhig schlafen kann, wenn er an die Folgen seines Urteils denken muß: unschuldige von Alkoholikern totgefahrene Kinder usw.


Ich wiederhole, was ich schon öfter hier gesagt habe: Diese ganze Europaseligkeit der MPU-Flüchtlinge ist einfach nur eine einzige Heuchelei.

Ra Hettenbach beurteilt das Risiko von Kraftfahrern ohne positive MPU fuer den Verkehr in nachstehendem Komentar:

Zitat
Dazu passt eine Geschichte aus der schwäbischen Provinz:

Ein selbsternannter MPU-Vorbereiter hatte über einige Jahre hinweg Hunderte von negativen Gutachten nachträglich in positive verfälscht, ohne dass die ursprünglich negativ begutachteten Probanden erneut im Straßenverkehr auffällig geworden wären. Ich verkenne nicht, dass die Angst, der Betrug könne auffliegen, bei den Betroffenen ein zusätzliches Motiv gewesen sein kann, sich im Straßenverkehr unauffällig zu verhalten. Die geringe Wiederauffallenswahrscheinlichkeit gibt aber doch zu erheblichen Bedenken Anlass.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 30.03.2005, 15:25
Beitrag #241





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Zitat
Es ist daher an dem Antragsteller, kurzfristig ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen, aus dem sich seine Fahreignung ergibt. Sollte die Antragsgegnerin gleichwohl nicht bereit sein, eine positive Zuerteilungsentscheidung nach § 28 Abs. 5 Satz 1 FeV zu treffen, so steht es dem Antragsteller frei, umgehend einen Antrag nach § 123 Abs.1 VwGO zu stellen.


Was beantragt man nach 123.1 ?
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strichachtdoktor
Beitrag 30.03.2005, 15:30
Beitrag #242


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Zitat (Johnnie Walker @ 30.03.2005, 11:41)
Ra Hettenbach beurteilt das Risiko von Kraftfahrern ohne positive MPU fuer den Verkehr in nachstehendem Komentar:

Zitat
Die geringe Wiederauffallenswahrscheinlichkeit gibt aber doch zu erheblichen Bedenken Anlass.

Es ist - obwohl es von den Hardlinern immer ausgeschlossen wird - vielleicht doch richtig, dass es sich die Mehrheit der verkehrsauffaelligen Kraftfahrer eine Lehre sein laesst, mit einer mehrjaehrigen Verkehrsabstinenz bestraft worden zu sein ...

Das Problem bei der MPU ist doch u.a., dass es augenscheinlich gar nicht in das Konzept von Psychologen passt, dass der Mensch (also auch ein Mehrfachauffaelliger) auch ohne eine tiefgreifende Bewusstseinsaenderung als Folge einer teuren Psychotherapie und trotz einer personenimmanenten Normabweichungstendenz in der Lage zu sein scheint, sich allein durch oberflaechliche, kognitive Prozesse von Straftaten fernzuhalten - indem er naemlich einfach fuer sich entscheidet, es in Zukunft zu unterlassen, angetrunken, zugekifft oder gefaehrlich unterwegs zu sein.

Uebrig bleibt noch ein eher kleiner Prozentsatz von "wirklich" Kranken, also tatsaechlichen Alkoholikern, Drogenabhaengigen oder psychisch auffaelligen Straftaetern - die tatsaechlich nichts im Strassenverkehr zu suchen haben.

Meine Theorie ... whistling.gif


Ansonsten stelle ich fest, dass sich das Thema langsam totgeschrieben zu haben scheint ... nach nunmehr 11 Monaten. Schade eigentlich - wird mir was fehlen ...
wavey.gif


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mirko1
Beitrag 30.03.2005, 15:56
Beitrag #243


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Zitat (strichachtdoktor @ 30.03.2005, 16:30)
Ansonsten stelle ich fest, dass sich das Thema langsam totgeschrieben zu haben scheint ... nach nunmehr 11 Monaten. Schade eigentlich - wird mir was fehlen ...
wavey.gif

Ohne neue Nahrung-News bleibt nur das verharren und warten auf Entscheidungen, die hoffentlich mal wieder Anlass für positives geben.

Einen Endgültigen strich unter das Thema wird der EUGH bringen. Das kann noch dauern, würde mich nicht wundern wenn wir noch 1 - 2 Jahre hier unsere Hiobsbotschaften nieder schreiben.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 30.03.2005, 16:18
Beitrag #244





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Zitat (strichachtdoktor @ 30.03.2005, 16:30)
Ansonsten stelle ich fest, dass sich das Thema langsam totgeschrieben zu haben scheint ... nach nunmehr 11 Monaten. Schade eigentlich - wird mir was fehlen ...
wavey.gif

Aber jetzt wird es doch mit den VG-Entscheidungen zur Sache und der Vorlagepflicht der letztentscheidenden nationalen Gericht erst interessant.

Alle bisherigen VG Entscheidungen haben sich u.a. auch auf nachstehendes Urteil gestuetzt, aber die Begruendung der Zulassung zur Revision wohlweislich nicht erwaehnt:


Zitat
VGH Baden-Württemberg 2004-10-12 Einschränkung der Tragweite des EUGH-Urteils
   
  Aus der Kategorie Sonstiges Führerscheinrecht
   
  VGH Baden-Württemberg Urteil vom 12.10.2004 AZ.: 10 S 1346/04

Auszug:
Die Prüfung, ob der Kläger ein berechtigtes Interesse an der Verpflichtung des Beklagten zur Aufhebung des untersagenden Teils der Verfügungen der Stadt Pforzheim vom 06.05.1991 und 02.02.1999 in Bezug auf andere Fahrerlaubnisklassen als die Klassen A und B für den Zeitraum ab der Berufungsverhandlung hat (III 2), wirft im Hinblick auf die Auslegung des § 28 Abs. 4 und 5 FeV bzw. § 4 Abs. 3 und 4 IntKfzV und deren Vereinbarkeit mit vorrangigem Gemeinschaftsrecht Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), so dass insoweit die Revision zuzulassen ist. Im Übrigen ist die Revision nicht zuzulassen, weil keiner der Gründe des § 132 Abs. 2 VwGO vorliegt
.
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Lexus
Beitrag 30.03.2005, 16:33
Beitrag #245


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Zitat (strichachtdoktor @ 30.03.2005, 16:30)
Zitat (Johnnie Walker @ 30.03.2005, 11:41)
Ra Hettenbach beurteilt das Risiko von Kraftfahrern ohne positive MPU fuer den Verkehr in nachstehendem Komentar:

Zitat
Die geringe Wiederauffallenswahrscheinlichkeit gibt aber doch zu erheblichen Bedenken Anlass.

Es ist - obwohl es von den Hardlinern immer ausgeschlossen wird - vielleicht doch richtig, dass es sich die Mehrheit der verkehrsauffaelligen Kraftfahrer eine Lehre sein laesst, mit einer mehrjaehrigen Verkehrsabstinenz bestraft worden zu sein ...

Hierzu behaupten wieder die Verkehrspsychologen, daß das normentreue Verhalten nicht auf Grund einer persönlichen Wandlung passiert, sondern unter dem Druck, nicht aufzufallen (auch RA Hettebach läßt das ja als durchaus möglich anklingen). Die Beiträge hier, in denen es ja auffällig oft darum geht, wie man nun eigentlich fahren muß, um nicht aufzufallen, beweisen in gewisser Weise die Richtigkeit dieser These. Insofern ähnelt das Verhalten eher dem eines Eiderdiebes, der auch vorsichtig zu Werk geht, um nicht erwischt zu werden. Ist dies aber eine dauerhafte Grundlage künftiger Eignung?

Das ist eine Frage, nicht eine Behauptung; sonst fallen wieder alle über mich her, daß ich sämtliche Threadteilnehmer zu Alkos stemple, was einfach nicht der Fall ist.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 30.03.2005, 16:57
Beitrag #246





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Zitat (Lexus @ 30.03.2005, 17:33)
Zitat (strichachtdoktor @ 30.03.2005, 16:30)
Zitat (Johnnie Walker @ 30.03.2005, 11:41)
Ra Hettenbach beurteilt das Risiko von Kraftfahrern ohne positive MPU fuer den Verkehr in nachstehendem Komentar:

Zitat
Die geringe Wiederauffallenswahrscheinlichkeit gibt aber doch zu erheblichen Bedenken Anlass.

Es ist - obwohl es von den Hardlinern immer ausgeschlossen wird - vielleicht doch richtig, dass es sich die Mehrheit der verkehrsauffaelligen Kraftfahrer eine Lehre sein laesst, mit einer mehrjaehrigen Verkehrsabstinenz bestraft worden zu sein ...

Hierzu behaupten wieder die Verkehrspsychologen, daß das normentreue Verhalten nicht auf Grund einer persönlichen Wandlung passiert, sondern unter dem Druck, nicht aufzufallen (auch RA Hettebach läßt das ja als durchaus möglich anklingen). Die Beiträge hier, in denen es ja auffällig oft darum geht, wie man nun eigentlich fahren muß, um nicht aufzufallen, beweisen in gewisser Weise die Richtigkeit dieser These. Insofern ähnelt das Verhalten eher dem eines Eiderdiebes, der auch vorsichtig zu Werk geht, um nicht erwischt zu werden. Ist dies aber eine dauerhafte Grundlage künftiger Eignung?

Das ist eine Frage, nicht eine Behauptung; sonst fallen wieder alle über mich her, daß ich sämtliche Threadteilnehmer zu Alkos stemple, was einfach nicht der Fall ist.

Ja natuerlich bedingt diese andauernde "Eierdieb-Wachsamkeit", die von den Psychologen geforderte Nachhaltigkeit in der Verhaltensaenderung.

Im Gegensatz hierzu steht, der positive MPU Absolvent, der in gekauften Vorbereitungskursen die von ihm erwarteteten Antworten fuer ein 20 Minuten-Gespraech auswendig lernte und somit eine nachhaltig Verhaltenaenderung nur vortaeuschen konnte.

Aufgrund dieser fehlenden Verhaltensaenderung gibt es ja in der "positiven MPU Gruppe" deutlich mehr Wiederholungs-Anwaerter.

Der "Eierdieb" hat keinen Freischuss mehr, die "Positive MPU" noch mehrere.

Fehlen darf nicht der Hinweis, dass die "MPU-Positiven" im Resultant zwar schlechter abschneiden, jedoch durch ihre TUEV Beitraege besser ins System passen.
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Lexus
Beitrag 30.03.2005, 17:06
Beitrag #247


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Zitat (Johnnie Walker @ 30.03.2005, 17:57)
Aufgrund dieser fehlenden Verhaltensaenderung gibt es ja in der "positiven MPU Gruppe" deutlich mehr Wiederholungs-Anwaerter.

Kannst du das irgendwie belegen???


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Beitrag 30.03.2005, 17:51
Beitrag #248


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Als Jugendlicher hatte ich schon mal mit Alkohol zu tun. Ich bin 1mal besoffen Fahrrad gefahren. Hätte ich vor über 20 Jahren eine MPU-Auflage bekommen, dann wäre mein Leben aus Geldmangel mit Sicherheit ganz anders verlaufen.
Hier ist meine kurze Geschichte.
Ein Lernprozess hatte bei mir erst in der Fahrschule stattgefunden.

MfG Thommy


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Medusa
Beitrag 30.03.2005, 19:04
Beitrag #249


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Zitat (Lexus @ 30.03.2005, 17:33)
Hierzu behaupten wieder die Verkehrspsychologen, daß das normentreue Verhalten nicht auf Grund einer persönlichen Wandlung passiert, sondern unter dem Druck, nicht aufzufallen

Druck ist doch die Grundlage der zivilisierten Gesellschaft. Wozu dienen sonst Strafgesetze.

Ich wage 'mal die Behauptung, das ein großteil aller Verkehrsteilnehmer, die früher die 0,8 Promille Grenze einhielten, sich nicht "gewandelt" haben, sondern aus Angst vor dem FS Verlust jetzt die 0,5 Promille Grenze einhalten .... Alles MPU Kandidaten?
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michaelp100
Beitrag 30.03.2005, 19:53
Beitrag #250


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Zitat (Thommy Bumm @ 30.03.2005, 19:51)
Als Jugendlicher hatte ich schon mal mit Alkohol zu tun. Ich bin 1mal besoffen Fahrrad gefahren. Hätte ich vor über 20 Jahren eine MPU-Auflage bekommen, dann wäre mein Leben aus Geldmangel mit Sicherheit ganz anders verlaufen.
Hier ist meine kurze Geschichte.
Ein Lernprozess hatte bei mir erst in der Fahrschule stattgefunden.

MfG Thommy

GIB NICHT AUF ( UND DICH AUCH NICHT)!!!!
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Gast_Guest_*
Beitrag 30.03.2005, 23:43
Beitrag #251





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Lexus schrieb :
Zitat
Hierzu behaupten wieder die Verkehrspsychologen, daß das normentreue Verhalten nicht auf Grund einer persönlichen Wandlung passiert, sondern unter dem Druck, nicht aufzufallen (auch RA Hettebach läßt das ja als durchaus möglich anklingen). Die Beiträge hier, in denen es ja auffällig oft darum geht, wie man nun eigentlich fahren muß, um nicht aufzufallen, beweisen in gewisser Weise die Richtigkeit dieser These. Insofern ähnelt das Verhalten eher dem eines Eiderdiebes, der auch vorsichtig zu Werk geht, um nicht erwischt zu werden. Ist dies aber eine dauerhafte Grundlage künftiger Eignung?


Dazu habe ich eine ganz klare Meinung:
ES IST SCH**SSEGAL, WARUM JEMAND DIE GESETZE EINHAELT - HAUPTSACHE,ER TUT ES.
Und je laenger er es tut, desto eher wird er kapieren, warum das so ist.

Hat schonmal jemand die Frage gestellt, ob es Sinn macht, Leute aus dem Verkehr rauszureissen, ihnen jegliche Verantwortung zu nehmen und sie in eine soziale Schieflage zu zwingen ? Wahrscheinlich nicht. Erwartet irgendjemand eine positive Entwicklung von jemandem, der jahrelang arbeitslos ist, weil er seinen Schein nicht wieder bekommt und der regelmaessig gleich die erste Frage der MPU versaut, weil er einfach antwortet "Ich bin bei der MPU, weil ich meinen Fuehrerschein dringend brauche!".

Warum ist es eigentlich so interessant, was irgendwelche Verkehrspsychologen sagen ? Schonmal welche kennengelernt, ich meine ausserhalb von Amt, Wuerden oder einer "verantwortungsvollen Taetigkeit" ?

Ich ja. Ich habe mit denen studiert. Immer wenn ich Vorlesungen hatte, waren die zum Fruehstueck verabredet únd haben die naechste transzendente Erfahrung geplant - "wer holt den Stoff aus NL ?""Ach Du, lass uns lieber gleich nach Vaals, in Holland gibt es auch Bier". Naja - und wenn wir gelernt haben, haben die Psychos gefeiert. Ich habe da keine uebermaessig guten Erinnerung an die Leute ... Kiffer, Schwaetzer, Abgedrehte, Ökos - halt die anderen. Wir hatten in den Ferien Pruefungen, die sind mit dem Womo in die Wueste ...

Wahrscheinlich sind sie jetzt so mies zu mir, weil ich nie dabei sein konnte ... wink.gif ... mir fehlen einfach die "tollen Erfahrungen, weisst Du!"

Also ganz im Ernst: Diese "Psychoratsche" MPU ist doch nichts anderes als die Uebertragung einer unangenehmen Entscheidung auf Leute, die man nicht - wie man es bei Beamten koennte - zur Verantwortung ziehen kann. Und natuerlich behaupten Verkehrspsychologen, dass der Himmel gruen ist. Denn dann koennen sie alle therapieren, die dabei bleiben, dass er etwas weniger gelb als gruen, naemlich blau ist ... Und selbst aus dieser Assoziation macht ein guter Verkehrspsycho dann noch einen Alkoholabusus ...

Ist es da nicht besser, man faehrt einfach nur normkonform, angepasst, regelkorrekt, ruecksichtsvoll, umsichtig und vor allem unauffaellig? Im doppelten Tarnmodus, gleich gar! Von mir aus nenn´mich doch Eierdieb ...

... mit dem Unterschied, dass ich keine - auch noch so kleine - Straftat begehe, wenn ich mit meiner PL-Karte unterwegs bin (da sind wir uns inzwischen einig, oder?!).

Edit Moderator:

Beitrag verfasst von Strichachtdochtor, versehentlich nicht eingeloggt.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 31.03.2005, 08:12
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Roland
Beitrag 30.03.2005, 23:50
Beitrag #252


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Hi all,

da es ja im Moment wenig neues zu geben scheint - naja gut was auch - möchte ich euch wenigstens folgendes nicht vorenthalten:

Hab heut abend mit nem Bekannten aus Saarbrücken telefoniert der mit mir in CZ damals den Schein gemacht hatte. Der sagte mir er wäre schon 2 mal kontrolliert worden und es war NIX . Gute Fahrt Herr xxxx. wavey.gif Komisch oder.
Ist das mit den MPU-Anordnungen und den NU vielleicht doch ein stark bayrisch orientiertes Problem?? Naja gut Thommy Bumm - Berlin - aber sonst VG München; VG Bayreuth - Bavaria lässt grüssen.
Was er mir noch erzählte, dass er von seinem Vermittler JETZT nach 6 Monaten eine Mahnung bekam dass leider die 2. Rate seiner Vermittlungsprovision noch nicht beglichen sei. Quittungen hierüber wurden ja sehr sehr spärlich ausgestellt. Ausserdem würd mich interessieren auf welcher Vertragsgrundlage diese Mahnug begründet ist. Sollte dass vielleicht eine zweite Abzocke von Vermittlern im nachhinein sein think.gif


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Medusa
Beitrag 31.03.2005, 02:00
Beitrag #253


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Nachdem anscheinend nicht alle in eine Verkehrskontrolle geratenen EU-FE Inhaber eine MPU Aufforderung erhalten wüßte ich gerne ob es da irgendeinen Zusammenhang mit der bisher seit Entzug der dt. FE vergangenen Zeit gibt. Vielleicht existiert eine Art Dienstanweisung in der Richtung nur in den ersten 5 Jahren nach Entzug eine MPU Aufforderung zu schicken? Könnte mir vorstellen das D. da ein wenig zurückschreckt wg. dem Hinweis des EuGHs, daß eine unbegrenzte Verweigerung nicht zulässig ist. Vielleicht könnten bereits kontrollierte EU-FE Inhaber mal posten ob sie eine Aufforderung bekommen haben, wielange die Kontrolle her ist und wielange der Entzug der dt. FE her ist.
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mirko1
Beitrag 31.03.2005, 06:06
Beitrag #254


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Zitat (Medusa @ 31.03.2005, 03:00)
Nachdem anscheinend nicht alle in eine Verkehrskontrolle geratenen EU-FE Inhaber eine MPU Aufforderung erhalten wüßte ich gerne ob es da irgendeinen Zusammenhang mit der bisher seit Entzug der dt. FE vergangenen Zeit gibt.

Na das wäre doch mal ein Ansatz,
Zitat
Vielleicht existiert eine Art Dienstanweisung in der Richtung nur in den ersten 5 Jahren nach Entzug eine MPU Aufforderung zu schicken?


wäre wirklich gut das genauer zu wissen.

evtl. sind hier ja Pro-MPU-Fraktion Vertreter die das wissen oder wissen könnten und es nicht niederschreiben? cool.gif
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mirko1
Beitrag 31.03.2005, 06:28
Beitrag #255


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Zitat (Lexus @ 30.03.2005, 17:33)
Hierzu behaupten wieder die Verkehrspsychologen, daß das normentreue Verhalten nicht auf Grund einer persönlichen Wandlung passiert, sondern unter dem Druck, nicht aufzufallen (auch RA Hettebach läßt das ja als durchaus möglich anklingen). Die Beiträge hier, in denen es ja auffällig oft darum geht, wie man nun eigentlich fahren muß, um nicht aufzufallen, beweisen in gewisser Weise die Richtigkeit dieser These. Insofern ähnelt das Verhalten eher dem eines Eiderdiebes, der auch vorsichtig zu Werk geht, um nicht erwischt zu werden. Ist dies aber eine dauerhafte Grundlage künftiger Eignung?

und wie lang soll die These aufrecht gehalten werden? 1 Jahr 5 Jahre 10 Jahre?

Für mich klingt das eher nach "was nicht sein kann, darf auch nicht sein" würde ja das Gelaber von den Psychos völlig auf den Kopf stellen.

Ein EU-FS Besitzer der in DE MPU machen muss, fuhr ungeeignet unter Druck 10 Jahre unauffällig. Wie kann das sein? kaum zu glauben aber der Druck eines Eierdiebes lies Ihn trotzt nicht Eignung auf Deutschen Straßen unsichtbar werden whistling.gif

Genau da liegt doch das MPU Problem, unlogisch, menschlich nicht nachvollziehbar, klingt alles so Hochgestochen, auf angeblichem hohem Niveau, Beamten Deutsch blabla und soll vom normalen Menschen nicht verstanden werden. Hauptsache deren MPU bleibt unangetastet und die Geldmaschine läuft weiter. ranting.gif
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Gast_Dark Ranger_*
Beitrag 31.03.2005, 08:23
Beitrag #256





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Zitat (mirko1 @ 31.03.2005, 07:06)
Vielleicht existiert eine Art Dienstanweisung in der Richtung nur in den ersten 5 Jahren nach Entzug eine MPU Aufforderung zu schicken?

Wäre schön,glaube ich aber nicht.
Die versuchen bestimmt schon bis
zum letzten Tag der Verwertbarkeit
eine MPU zu fordern.Und wenns geht
auch noch länger.
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Gast_Dark Ranger_*
Beitrag 31.03.2005, 08:34
Beitrag #257





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Zitat (Guest @ 31.03.2005, 00:43)
"Ich bin bei der MPU, weil ich meinen Fuehrerschein dringend brauche!".

Ich schätze mal das 99% der Leute wegen des Führerscheins bei der MPU sind
um ihn näturlich wieder zu bekommen.Das man das dort nicht sagen sollte ist
doch total scheinheilig.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 31.03.2005, 09:49
Beitrag #258





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Zitat (Guest @ 31.03.2005, 00:43)
Dazu habe ich eine ganz klare Meinung:
ES IST SCH**SSEGAL, WARUM JEMAND DIE GESETZE EINHAELT - HAUPTSACHE,ER TUT ES.

@ strichachtdoktor

Glueckwunsch zu diesem pointierten und treffenden Beitrag.
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mirko1
Beitrag 31.03.2005, 10:09
Beitrag #259


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Zitat (Johnnie Walker @ 31.03.2005, 10:49)
Zitat (Guest @ 31.03.2005, 00:43)


Dazu habe ich eine ganz klare Meinung:
ES IST SCH**SSEGAL, WARUM JEMAND DIE GESETZE EINHAELT - HAUPTSACHE,ER TUT ES.

@ strichachtdoktor

Glueckwunsch zu diesem pointierten und treffenden Beitrag.

hehe jo hat mir wie immer auch gut gefallen.
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Lexus
Beitrag 31.03.2005, 12:54
Beitrag #260


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Zitat (mirko1 @ 31.03.2005, 07:28)
und wie lang soll die These aufrecht gehalten werden? 1 Jahr 5 Jahre 10 Jahre?

Die 5 Jahre scheinen mir eine gewisse Bedeutung zu haben: es handelt sich ja um das Hinausschieben der Ablaufhemmung um längstens 5 Jahre bzw. längstens bis zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Der gesetzgeberische Grund für diese 5 Jahre war ja, daß der FE-Kandidat wegen fehlender Fahrerlaubnis keine Gelegenheit hatte, sich im Straßenverkehr zu "bewähren". Wenn jetzt die EU-FE anerkannt werden muß und es nicht mehr strafbar ist, diese auch zu benutzen (tja bis ... die NU kommt), dann bleibt doch bestehen, daß eine gewisse "Bewährung" erfolgt ist.

Vielleicht muß man - wiederum in analoger Anwendung des § 29 Abs. 5 StVG - sagen, daß die Tilgungsfrist jedenfalls auch mit der Erteilung einer EU-FE beginnt.

Sicher werden nun die Register-Spezialisten wieder über mich herfallen, wie ich auf solch eine Schnapsidee kommen kann. Mal sehen :-)


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 31.03.2005, 15:04
Beitrag #261





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Zitat (Lexus @ 30.03.2005, 18:06)
Kannst du das irgendwie belegen???

Ja ich denke nachstehend mit Hettenbach, wogegen unter dem Stichwort MPU immer wieder die "Mehrfachtaeter" Erwaehnung finden.

Zitat
Ein selbsternannter MPU-Vorbereiter hatte über einige Jahre hinweg Hunderte von negativen Gutachten nachträglich in positive verfälscht, ohne dass die ursprünglich negativ begutachteten Probanden erneut im Straßenverkehr auffällig geworden wären. .
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 31.03.2005, 16:00
Beitrag #262





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Zitat (Lexus @ 31.03.2005, 13:54)
Vielleicht muß man - wiederum in analoger Anwendung des § 29 Abs. 5 StVG - sagen, daß die Tilgungsfrist jedenfalls auch mit der Erteilung einer EU-FE beginnt.

Werde wach, Du lebst im ueberregulierten Deutschland: Die Tilgungshemmung endet mit dem positiven Bescheid auf den Antrag nach 28.5, wenn der, aus welchen Gruenden auch immer, zukuenftig Bestand haben sollte oder nach 5 Jahren.
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Lexus
Beitrag 31.03.2005, 17:01
Beitrag #263


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Zitat (Johnnie Walker @ 31.03.2005, 16:04)
Zitat (Lexus @ 30.03.2005, 18:06)

Kannst du das irgendwie belegen???

Ja ich denke nachstehend mit Hettenbach, wogegen unter dem Stichwort MPU immer wieder die "Mehrfachtaeter" Erwaehnung finden.

Zitat
Ein selbsternannter MPU-Vorbereiter hatte über einige Jahre hinweg Hunderte von negativen Gutachten nachträglich in positive verfälscht, ohne dass die ursprünglich negativ begutachteten Probanden erneut im Straßenverkehr auffällig geworden wären. .

Und damit willst du belegen, daß positive MPU-Absolventen statistisch häufiger auffällig werden als negativ beurteilte???


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strichachtdoktor
Beitrag 31.03.2005, 17:44
Beitrag #264


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Aber Lexus, wer wird denn so kleinlich sein ? wink.gif

Mal davon abgesehen, dass man mit einer gut gefaelschten Statistik so gut wie alles beweisen kann, ist doch eigentlich nur interessant, wieviele falsch-positive und falsch-negative MPUs es wirklich gibt. Ich habe keine Zahlen dazu gefunden.

Es wird aber gemunkelt, dass die Anzahl der falsch-positiven MPUs enorm hoch sei - anders ist es ja nicht zu erklaeren, dass viele Probanden trotz positiver MPU innerhalb von 5 Jahren wieder auffaellig werden.

Geht man von einem systembedingten Problem aus, so waere es wahrscheinlich, dass der Anteil falsch-positiver und falsch-negativer MPUs gleich hoch ist.


Negativ beurteilte MPUler koennen ja eigentlich nur durch "Fahren ohne FE" entweder mit oder ohne zusaetzliche neue Straftat, bzw. seit letzten Jahres mit EU-FE mit oder ohne neuer Straftat in Erscheinung treten. Da bis vor kurzem die Negativ-MPUler allesamt verurteilt wurden, wird schwierig herauszufinden sein, ob sie wirklich wieder auffaellig geworden sind oder nur aufgefallen sind - im Rahmen einer Kontrolle z.B. ...
Bei den falsch-positiv Beurteilten ist das sicher einfacher zu belegen.

Wie gesagt: Zahlen fehlen mir. Wer sie hat, darf sie mir schicken ... cool.gif


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Roland
Beitrag 31.03.2005, 18:23
Beitrag #265


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Zitat (strichachtdoktor @ 31.03.2005, 18:44)
Es wird aber gemunkelt, dass die Anzahl der falsch-positiven MPUs enorm hoch sei

Mal ne blöde Frage blink.gif

Kann bitte mal jemand den Begriff falsch-positive MPU näher definieren und erklären wie sowas zustande kommt ???

Abgesehen davon ist es m. E auch durchaus im Bereich des möglichen, dass jemand mit einer richtig-positiven MPU wieder auffällig werden kann.


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Perplex
Beitrag 31.03.2005, 19:36
Beitrag #266


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Zitat (Roland @ 31.03.2005, 19:23)
Mal ne blöde Frage  blink.gif
Kann mir mal bitte jemand erklären wie überhaupt eine falsch-positive MPU zustande kommt ???

Weil eine Kartenlegerin eine genauere Zukunftsprognose stellen kann!
Weil kein Mensch auf dieser Welt wirklich in die Zukunft sehen kann!
Weil eine negative MPU nicht anfechtbar ist!
Weil du zu einer MPU keinen Rechtsbeistand mitnehmen darfst!
Weil es nicht auf deine Änderung im Straßenverkehr ankommt, sondern auf deinen Geldbeutel & deine psychologische Ausbildung!
Weil die Medizinisch Psychologischen Institute in Deutschland eine vom Staat garantierte Monopolstellung haben!
Weil es für die Allgemeinheit sicherer ist 99% geeignete Fahrer durchfallen zu lassen, als 1% ungeeignete Fahrer bestehen zu lassen!
Weil der Psychologe dir bei der MPU niemals sagt wie du beim nächsten mal bestehen kannst, sondern dich nur prüft!
Weil der MPU-Prüfer mehr Vorteile hat, wenn du durchfällst!
Weil der betroffene MPU-Kandidat irgendwann einmal gegen Gesetze verstoßen hat!
Weil bei einer Abschaffung der MPU Arbeitsplätze verloren gehen!
Weil Alkohol & Tabak nicht in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen & diese Drogen von der Bevölkerung deswegen nicht als solche gefährlichen Stoffe wahrgenommen werden!
Weil Menschen mit Existenzängsten sich eher mit sich auseinander setzten, als andere!
Weil dieser Staat so verlogen ist!
Weil die wenigsten Leute wissen wie schnell es sie selber treffen kann!

MfG Thommy


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Beitrag 31.03.2005, 21:17
Beitrag #267





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Mal ne Frage was ist den aus Gerry geworden?
Da hat man schon lange nichts mehr gehöhrt.
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Roland
Beitrag 31.03.2005, 21:33
Beitrag #268


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Wenn du dich registrieren würdest "Gast seit 5 Monaten" dann könntest du Gerry ne PM schicken. tongue.gif


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Jack Daniels
Beitrag 01.04.2005, 00:40
Beitrag #269


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Eine "falsch positive"MPU könnte auch deshalb zustande kommen weil die Psychologen doch noch daran glauben das sich ein Mensch ändern kann.

Kenne einige die ihr erstes Durchfallen auf die Abzocke MPU schoben,beim zweiten Mal durchgekommen und kein Jahr später fährt man wieder angesoffen.Könnte da nicht sein das der erste Psychodoc schlicht die bessere Einschätzung des Rückfallrisikos hatte?
Meiner Meinung nach könnte man die MPU schon etwas einfacher machen,allerdings dann kurzfristige Tests auf Alkohol- oder Drogenkonsum machen.So manchen würde es dan gewaltig anpissen wenn er nicht ein halbes Jahr Vorlauf hätte um seine Werte wieder in den grünen Bereich zu bringen.
Bei chronischen Punktesammlern könnte man dann Alternativ die Schwelle zum nächsten Entzug etwas tiefer hängen,zb bei 12 Punkten statt 18.
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strichachtdoktor
Beitrag 01.04.2005, 00:51
Beitrag #270


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Es ist uninteressant, ob die Mehrheit der MPUs falsch positiv oder falsch negativ ausfaellt. Wichtig ist nur, dass trotz gut geputzter Glaskugel mancher Psychologe eine Brille braucht ...

... Wuerfeln waere sicher praeziser. 1-3 verliert, 4-6 gewinnt.

Wie geagt: Alles nur Theorie.

Denn in diesem Land, welches quasi von Zahlen (Null ist auch eine Zahl ?!) regiert wird, gibt es keine objektive, offizielle Statistik zu dem Thema.


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