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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 6), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Gast_Guest_*
Beitrag 30.03.2005, 23:43
Beitrag #251





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Lexus schrieb :
Zitat
Hierzu behaupten wieder die Verkehrspsychologen, daß das normentreue Verhalten nicht auf Grund einer persönlichen Wandlung passiert, sondern unter dem Druck, nicht aufzufallen (auch RA Hettebach läßt das ja als durchaus möglich anklingen). Die Beiträge hier, in denen es ja auffällig oft darum geht, wie man nun eigentlich fahren muß, um nicht aufzufallen, beweisen in gewisser Weise die Richtigkeit dieser These. Insofern ähnelt das Verhalten eher dem eines Eiderdiebes, der auch vorsichtig zu Werk geht, um nicht erwischt zu werden. Ist dies aber eine dauerhafte Grundlage künftiger Eignung?


Dazu habe ich eine ganz klare Meinung:
ES IST SCH**SSEGAL, WARUM JEMAND DIE GESETZE EINHAELT - HAUPTSACHE,ER TUT ES.
Und je laenger er es tut, desto eher wird er kapieren, warum das so ist.

Hat schonmal jemand die Frage gestellt, ob es Sinn macht, Leute aus dem Verkehr rauszureissen, ihnen jegliche Verantwortung zu nehmen und sie in eine soziale Schieflage zu zwingen ? Wahrscheinlich nicht. Erwartet irgendjemand eine positive Entwicklung von jemandem, der jahrelang arbeitslos ist, weil er seinen Schein nicht wieder bekommt und der regelmaessig gleich die erste Frage der MPU versaut, weil er einfach antwortet "Ich bin bei der MPU, weil ich meinen Fuehrerschein dringend brauche!".

Warum ist es eigentlich so interessant, was irgendwelche Verkehrspsychologen sagen ? Schonmal welche kennengelernt, ich meine ausserhalb von Amt, Wuerden oder einer "verantwortungsvollen Taetigkeit" ?

Ich ja. Ich habe mit denen studiert. Immer wenn ich Vorlesungen hatte, waren die zum Fruehstueck verabredet únd haben die naechste transzendente Erfahrung geplant - "wer holt den Stoff aus NL ?""Ach Du, lass uns lieber gleich nach Vaals, in Holland gibt es auch Bier". Naja - und wenn wir gelernt haben, haben die Psychos gefeiert. Ich habe da keine uebermaessig guten Erinnerung an die Leute ... Kiffer, Schwaetzer, Abgedrehte, Ökos - halt die anderen. Wir hatten in den Ferien Pruefungen, die sind mit dem Womo in die Wueste ...

Wahrscheinlich sind sie jetzt so mies zu mir, weil ich nie dabei sein konnte ... wink.gif ... mir fehlen einfach die "tollen Erfahrungen, weisst Du!"

Also ganz im Ernst: Diese "Psychoratsche" MPU ist doch nichts anderes als die Uebertragung einer unangenehmen Entscheidung auf Leute, die man nicht - wie man es bei Beamten koennte - zur Verantwortung ziehen kann. Und natuerlich behaupten Verkehrspsychologen, dass der Himmel gruen ist. Denn dann koennen sie alle therapieren, die dabei bleiben, dass er etwas weniger gelb als gruen, naemlich blau ist ... Und selbst aus dieser Assoziation macht ein guter Verkehrspsycho dann noch einen Alkoholabusus ...

Ist es da nicht besser, man faehrt einfach nur normkonform, angepasst, regelkorrekt, ruecksichtsvoll, umsichtig und vor allem unauffaellig? Im doppelten Tarnmodus, gleich gar! Von mir aus nenn´mich doch Eierdieb ...

... mit dem Unterschied, dass ich keine - auch noch so kleine - Straftat begehe, wenn ich mit meiner PL-Karte unterwegs bin (da sind wir uns inzwischen einig, oder?!).

Edit Moderator:

Beitrag verfasst von Strichachtdochtor, versehentlich nicht eingeloggt.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 31.03.2005, 08:12
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Roland
Beitrag 30.03.2005, 23:50
Beitrag #252


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Hi all,

da es ja im Moment wenig neues zu geben scheint - naja gut was auch - möchte ich euch wenigstens folgendes nicht vorenthalten:

Hab heut abend mit nem Bekannten aus Saarbrücken telefoniert der mit mir in CZ damals den Schein gemacht hatte. Der sagte mir er wäre schon 2 mal kontrolliert worden und es war NIX . Gute Fahrt Herr xxxx. wavey.gif Komisch oder.
Ist das mit den MPU-Anordnungen und den NU vielleicht doch ein stark bayrisch orientiertes Problem?? Naja gut Thommy Bumm - Berlin - aber sonst VG München; VG Bayreuth - Bavaria lässt grüssen.
Was er mir noch erzählte, dass er von seinem Vermittler JETZT nach 6 Monaten eine Mahnung bekam dass leider die 2. Rate seiner Vermittlungsprovision noch nicht beglichen sei. Quittungen hierüber wurden ja sehr sehr spärlich ausgestellt. Ausserdem würd mich interessieren auf welcher Vertragsgrundlage diese Mahnug begründet ist. Sollte dass vielleicht eine zweite Abzocke von Vermittlern im nachhinein sein think.gif


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Medusa
Beitrag 31.03.2005, 02:00
Beitrag #253


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Nachdem anscheinend nicht alle in eine Verkehrskontrolle geratenen EU-FE Inhaber eine MPU Aufforderung erhalten wüßte ich gerne ob es da irgendeinen Zusammenhang mit der bisher seit Entzug der dt. FE vergangenen Zeit gibt. Vielleicht existiert eine Art Dienstanweisung in der Richtung nur in den ersten 5 Jahren nach Entzug eine MPU Aufforderung zu schicken? Könnte mir vorstellen das D. da ein wenig zurückschreckt wg. dem Hinweis des EuGHs, daß eine unbegrenzte Verweigerung nicht zulässig ist. Vielleicht könnten bereits kontrollierte EU-FE Inhaber mal posten ob sie eine Aufforderung bekommen haben, wielange die Kontrolle her ist und wielange der Entzug der dt. FE her ist.
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mirko1
Beitrag 31.03.2005, 06:06
Beitrag #254


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Zitat (Medusa @ 31.03.2005, 03:00)
Nachdem anscheinend nicht alle in eine Verkehrskontrolle geratenen EU-FE Inhaber eine MPU Aufforderung erhalten wüßte ich gerne ob es da irgendeinen Zusammenhang mit der bisher seit Entzug der dt. FE vergangenen Zeit gibt.

Na das wäre doch mal ein Ansatz,
Zitat
Vielleicht existiert eine Art Dienstanweisung in der Richtung nur in den ersten 5 Jahren nach Entzug eine MPU Aufforderung zu schicken?


wäre wirklich gut das genauer zu wissen.

evtl. sind hier ja Pro-MPU-Fraktion Vertreter die das wissen oder wissen könnten und es nicht niederschreiben? cool.gif
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mirko1
Beitrag 31.03.2005, 06:28
Beitrag #255


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Zitat (Lexus @ 30.03.2005, 17:33)
Hierzu behaupten wieder die Verkehrspsychologen, daß das normentreue Verhalten nicht auf Grund einer persönlichen Wandlung passiert, sondern unter dem Druck, nicht aufzufallen (auch RA Hettebach läßt das ja als durchaus möglich anklingen). Die Beiträge hier, in denen es ja auffällig oft darum geht, wie man nun eigentlich fahren muß, um nicht aufzufallen, beweisen in gewisser Weise die Richtigkeit dieser These. Insofern ähnelt das Verhalten eher dem eines Eiderdiebes, der auch vorsichtig zu Werk geht, um nicht erwischt zu werden. Ist dies aber eine dauerhafte Grundlage künftiger Eignung?

und wie lang soll die These aufrecht gehalten werden? 1 Jahr 5 Jahre 10 Jahre?

Für mich klingt das eher nach "was nicht sein kann, darf auch nicht sein" würde ja das Gelaber von den Psychos völlig auf den Kopf stellen.

Ein EU-FS Besitzer der in DE MPU machen muss, fuhr ungeeignet unter Druck 10 Jahre unauffällig. Wie kann das sein? kaum zu glauben aber der Druck eines Eierdiebes lies Ihn trotzt nicht Eignung auf Deutschen Straßen unsichtbar werden whistling.gif

Genau da liegt doch das MPU Problem, unlogisch, menschlich nicht nachvollziehbar, klingt alles so Hochgestochen, auf angeblichem hohem Niveau, Beamten Deutsch blabla und soll vom normalen Menschen nicht verstanden werden. Hauptsache deren MPU bleibt unangetastet und die Geldmaschine läuft weiter. ranting.gif
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Gast_Dark Ranger_*
Beitrag 31.03.2005, 08:23
Beitrag #256





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Zitat (mirko1 @ 31.03.2005, 07:06)
Vielleicht existiert eine Art Dienstanweisung in der Richtung nur in den ersten 5 Jahren nach Entzug eine MPU Aufforderung zu schicken?

Wäre schön,glaube ich aber nicht.
Die versuchen bestimmt schon bis
zum letzten Tag der Verwertbarkeit
eine MPU zu fordern.Und wenns geht
auch noch länger.
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Gast_Dark Ranger_*
Beitrag 31.03.2005, 08:34
Beitrag #257





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Zitat (Guest @ 31.03.2005, 00:43)
"Ich bin bei der MPU, weil ich meinen Fuehrerschein dringend brauche!".

Ich schätze mal das 99% der Leute wegen des Führerscheins bei der MPU sind
um ihn näturlich wieder zu bekommen.Das man das dort nicht sagen sollte ist
doch total scheinheilig.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 31.03.2005, 09:49
Beitrag #258





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Zitat (Guest @ 31.03.2005, 00:43)
Dazu habe ich eine ganz klare Meinung:
ES IST SCH**SSEGAL, WARUM JEMAND DIE GESETZE EINHAELT - HAUPTSACHE,ER TUT ES.

@ strichachtdoktor

Glueckwunsch zu diesem pointierten und treffenden Beitrag.
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mirko1
Beitrag 31.03.2005, 10:09
Beitrag #259


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Zitat (Johnnie Walker @ 31.03.2005, 10:49)
Zitat (Guest @ 31.03.2005, 00:43)


Dazu habe ich eine ganz klare Meinung:
ES IST SCH**SSEGAL, WARUM JEMAND DIE GESETZE EINHAELT - HAUPTSACHE,ER TUT ES.

@ strichachtdoktor

Glueckwunsch zu diesem pointierten und treffenden Beitrag.

hehe jo hat mir wie immer auch gut gefallen.
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Lexus
Beitrag 31.03.2005, 12:54
Beitrag #260


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Zitat (mirko1 @ 31.03.2005, 07:28)
und wie lang soll die These aufrecht gehalten werden? 1 Jahr 5 Jahre 10 Jahre?

Die 5 Jahre scheinen mir eine gewisse Bedeutung zu haben: es handelt sich ja um das Hinausschieben der Ablaufhemmung um längstens 5 Jahre bzw. längstens bis zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Der gesetzgeberische Grund für diese 5 Jahre war ja, daß der FE-Kandidat wegen fehlender Fahrerlaubnis keine Gelegenheit hatte, sich im Straßenverkehr zu "bewähren". Wenn jetzt die EU-FE anerkannt werden muß und es nicht mehr strafbar ist, diese auch zu benutzen (tja bis ... die NU kommt), dann bleibt doch bestehen, daß eine gewisse "Bewährung" erfolgt ist.

Vielleicht muß man - wiederum in analoger Anwendung des § 29 Abs. 5 StVG - sagen, daß die Tilgungsfrist jedenfalls auch mit der Erteilung einer EU-FE beginnt.

Sicher werden nun die Register-Spezialisten wieder über mich herfallen, wie ich auf solch eine Schnapsidee kommen kann. Mal sehen :-)


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 31.03.2005, 15:04
Beitrag #261





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Zitat (Lexus @ 30.03.2005, 18:06)
Kannst du das irgendwie belegen???

Ja ich denke nachstehend mit Hettenbach, wogegen unter dem Stichwort MPU immer wieder die "Mehrfachtaeter" Erwaehnung finden.

Zitat
Ein selbsternannter MPU-Vorbereiter hatte über einige Jahre hinweg Hunderte von negativen Gutachten nachträglich in positive verfälscht, ohne dass die ursprünglich negativ begutachteten Probanden erneut im Straßenverkehr auffällig geworden wären. .
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 31.03.2005, 16:00
Beitrag #262





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Zitat (Lexus @ 31.03.2005, 13:54)
Vielleicht muß man - wiederum in analoger Anwendung des § 29 Abs. 5 StVG - sagen, daß die Tilgungsfrist jedenfalls auch mit der Erteilung einer EU-FE beginnt.

Werde wach, Du lebst im ueberregulierten Deutschland: Die Tilgungshemmung endet mit dem positiven Bescheid auf den Antrag nach 28.5, wenn der, aus welchen Gruenden auch immer, zukuenftig Bestand haben sollte oder nach 5 Jahren.
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Lexus
Beitrag 31.03.2005, 17:01
Beitrag #263


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Zitat (Johnnie Walker @ 31.03.2005, 16:04)
Zitat (Lexus @ 30.03.2005, 18:06)

Kannst du das irgendwie belegen???

Ja ich denke nachstehend mit Hettenbach, wogegen unter dem Stichwort MPU immer wieder die "Mehrfachtaeter" Erwaehnung finden.

Zitat
Ein selbsternannter MPU-Vorbereiter hatte über einige Jahre hinweg Hunderte von negativen Gutachten nachträglich in positive verfälscht, ohne dass die ursprünglich negativ begutachteten Probanden erneut im Straßenverkehr auffällig geworden wären. .

Und damit willst du belegen, daß positive MPU-Absolventen statistisch häufiger auffällig werden als negativ beurteilte???


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strichachtdoktor
Beitrag 31.03.2005, 17:44
Beitrag #264


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Aber Lexus, wer wird denn so kleinlich sein ? wink.gif

Mal davon abgesehen, dass man mit einer gut gefaelschten Statistik so gut wie alles beweisen kann, ist doch eigentlich nur interessant, wieviele falsch-positive und falsch-negative MPUs es wirklich gibt. Ich habe keine Zahlen dazu gefunden.

Es wird aber gemunkelt, dass die Anzahl der falsch-positiven MPUs enorm hoch sei - anders ist es ja nicht zu erklaeren, dass viele Probanden trotz positiver MPU innerhalb von 5 Jahren wieder auffaellig werden.

Geht man von einem systembedingten Problem aus, so waere es wahrscheinlich, dass der Anteil falsch-positiver und falsch-negativer MPUs gleich hoch ist.


Negativ beurteilte MPUler koennen ja eigentlich nur durch "Fahren ohne FE" entweder mit oder ohne zusaetzliche neue Straftat, bzw. seit letzten Jahres mit EU-FE mit oder ohne neuer Straftat in Erscheinung treten. Da bis vor kurzem die Negativ-MPUler allesamt verurteilt wurden, wird schwierig herauszufinden sein, ob sie wirklich wieder auffaellig geworden sind oder nur aufgefallen sind - im Rahmen einer Kontrolle z.B. ...
Bei den falsch-positiv Beurteilten ist das sicher einfacher zu belegen.

Wie gesagt: Zahlen fehlen mir. Wer sie hat, darf sie mir schicken ... cool.gif


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Roland
Beitrag 31.03.2005, 18:23
Beitrag #265


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Zitat (strichachtdoktor @ 31.03.2005, 18:44)
Es wird aber gemunkelt, dass die Anzahl der falsch-positiven MPUs enorm hoch sei

Mal ne blöde Frage blink.gif

Kann bitte mal jemand den Begriff falsch-positive MPU näher definieren und erklären wie sowas zustande kommt ???

Abgesehen davon ist es m. E auch durchaus im Bereich des möglichen, dass jemand mit einer richtig-positiven MPU wieder auffällig werden kann.


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Perplex
Beitrag 31.03.2005, 19:36
Beitrag #266


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Zitat (Roland @ 31.03.2005, 19:23)
Mal ne blöde Frage  blink.gif
Kann mir mal bitte jemand erklären wie überhaupt eine falsch-positive MPU zustande kommt ???

Weil eine Kartenlegerin eine genauere Zukunftsprognose stellen kann!
Weil kein Mensch auf dieser Welt wirklich in die Zukunft sehen kann!
Weil eine negative MPU nicht anfechtbar ist!
Weil du zu einer MPU keinen Rechtsbeistand mitnehmen darfst!
Weil es nicht auf deine Änderung im Straßenverkehr ankommt, sondern auf deinen Geldbeutel & deine psychologische Ausbildung!
Weil die Medizinisch Psychologischen Institute in Deutschland eine vom Staat garantierte Monopolstellung haben!
Weil es für die Allgemeinheit sicherer ist 99% geeignete Fahrer durchfallen zu lassen, als 1% ungeeignete Fahrer bestehen zu lassen!
Weil der Psychologe dir bei der MPU niemals sagt wie du beim nächsten mal bestehen kannst, sondern dich nur prüft!
Weil der MPU-Prüfer mehr Vorteile hat, wenn du durchfällst!
Weil der betroffene MPU-Kandidat irgendwann einmal gegen Gesetze verstoßen hat!
Weil bei einer Abschaffung der MPU Arbeitsplätze verloren gehen!
Weil Alkohol & Tabak nicht in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen & diese Drogen von der Bevölkerung deswegen nicht als solche gefährlichen Stoffe wahrgenommen werden!
Weil Menschen mit Existenzängsten sich eher mit sich auseinander setzten, als andere!
Weil dieser Staat so verlogen ist!
Weil die wenigsten Leute wissen wie schnell es sie selber treffen kann!

MfG Thommy


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Beitrag 31.03.2005, 21:17
Beitrag #267





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Mal ne Frage was ist den aus Gerry geworden?
Da hat man schon lange nichts mehr gehöhrt.
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Roland
Beitrag 31.03.2005, 21:33
Beitrag #268


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Wenn du dich registrieren würdest "Gast seit 5 Monaten" dann könntest du Gerry ne PM schicken. tongue.gif


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Jack Daniels
Beitrag 01.04.2005, 00:40
Beitrag #269


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Eine "falsch positive"MPU könnte auch deshalb zustande kommen weil die Psychologen doch noch daran glauben das sich ein Mensch ändern kann.

Kenne einige die ihr erstes Durchfallen auf die Abzocke MPU schoben,beim zweiten Mal durchgekommen und kein Jahr später fährt man wieder angesoffen.Könnte da nicht sein das der erste Psychodoc schlicht die bessere Einschätzung des Rückfallrisikos hatte?
Meiner Meinung nach könnte man die MPU schon etwas einfacher machen,allerdings dann kurzfristige Tests auf Alkohol- oder Drogenkonsum machen.So manchen würde es dan gewaltig anpissen wenn er nicht ein halbes Jahr Vorlauf hätte um seine Werte wieder in den grünen Bereich zu bringen.
Bei chronischen Punktesammlern könnte man dann Alternativ die Schwelle zum nächsten Entzug etwas tiefer hängen,zb bei 12 Punkten statt 18.
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strichachtdoktor
Beitrag 01.04.2005, 00:51
Beitrag #270


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Es ist uninteressant, ob die Mehrheit der MPUs falsch positiv oder falsch negativ ausfaellt. Wichtig ist nur, dass trotz gut geputzter Glaskugel mancher Psychologe eine Brille braucht ...

... Wuerfeln waere sicher praeziser. 1-3 verliert, 4-6 gewinnt.

Wie geagt: Alles nur Theorie.

Denn in diesem Land, welches quasi von Zahlen (Null ist auch eine Zahl ?!) regiert wird, gibt es keine objektive, offizielle Statistik zu dem Thema.


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Gast_Gast_Gerry_*
Beitrag 01.04.2005, 02:09
Beitrag #271





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Nun ist er hier. /8 hat vollkommen Recht, wir werden schon seit zig Jahren von den gewissen regiert die noch nicht mal wissen, das ein Würfel keine Null hat. Nur die versuchen es dem Fussvolk zu erklären dass es so sein könnte. Aber hat ja mit der Thematik nichts zu tun. Es geht bergauf, was die Sache betrifft. Wird kein halbes Jahr mehr dauern. Sorry was macht unser Andreas, oder unser RA Lexus. Die werden sich wundern, auch ohne Kugel. Ein kleines hoch auf die EU. Servus
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Perplex
Beitrag 01.04.2005, 08:53
Beitrag #272


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Die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Nutzungsuntersagung von der Fahrerlaubnisbehörde ist keine Strafe, sondern nur eine notwendige Maßnahme zur Sicherung der öffentlichen Ordnung. Weil es keine Strafe ist, deswegen gibt es gegen eine MPU-Anordnung auch keine Rechtsmittel.

In dubio pro reo (lat. 'im Zweifel für den Angeklagten'), gibt es nur im Strafrecht & nicht im Verwaltungsrecht.
Deswegen reicht ein Verdacht für Zwangsmaßnahmen vollkommen aus.

Nach der auch nicht vorsätzlichen Einnahme bestimmter zulässener Lebensmittel ist die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Nutzungsuntersagung nach deutschem Verwaltungsrecht sogar zwingend vorgeschrieben.

Beispiel: Wer Mohnkuchen ist, ist nach Verwaltungsrecht wie ein Heroin-Süchtiger zu behandeln.
Hierzu der Bericht eines Betroffenen.

Oder soll ich etwa meinen Bäcker an der Ecke auf Schadenersatz verklagen?

Hinzuweisen wäre da auch auf einen Mohnkuchenselbstversuch.

Außerdem darf auch keiner eine Fahrerlaubnis behalten, wer zugelassene Lebensmittel & Kosmetikprodukte auf Hanfbasis verwendet.
Siehe hierzu auch: Drogen im Straßenverkehr.

Das war übrigens mit ein Grund dafür weswegen ich meinen Führerschein in Tschechien gemach hatte, weil ich bestimmte zugelassene Lebensmittel nicht mehr essen dürfte.

Ich wollte mir nicht inoffiziell vorschreiben lassen was ich essen oder trinken darf. Als ich folgende Bedingungen gelesen hatte, war für mich klar, dass ich mich einem Drogenscreening nicht unterziehen wollte.
Wer zuviel trinkt oder bestimmte Schmerzmittel nimmt kann ein Drogenscreening nicht bestehen.
Wo steht bitteschön im Gesetz, das ich diese Bedingungen akzeptieren muss?
Ich bin der Meinung: Entweder etwas ist erlaubt oder verboten.

Das ist einer der genannten Gründe warum ich das deutsche Verwaltungsrecht & die MPU ablehne.
Deswegen konnte ich die Fahrerlaubnis nur im Ausland machen.

MfG Thommy


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Uwe
Beitrag 01.04.2005, 09:06
Beitrag #273


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Ich glaube, diese Diskussion dürfte mit dieser Meldung eine völlig neue Richtung bekommen.

Im Laufe des späten Nachmittags werde ich den EuGH-Urteil-Thread hoffentlich für immer schließen.

Aufgrund der nun geänderten und sehr schnell umgesetzten Voraussetzungen könnte zwar theoretisch ein ähnlich ausgestalteter Forenraum entstehen, der jedoch kaum noch Anlass zur Diskussion zum Inhalt haben wird. Aus diesem Grunde sollte die Diskussion gar nicht mehr aufleben. Belassen wir es einfach mit den rund 8000 Beiträgen, die nun eigentlich hinfällig sind. Neue Threaderöffnungen zum alten Thema sind unerwünscht.

Daher bitte ich darum, Eure Statements zu der Meldung noch im Laufe dieses Tages hier in die aktuelle Diskussion abzugeben und Euch auf eine Ende dieser Diskussion einzustellen. Ab morgen geht es dann hier ohne die Eu-Führerscheindiskussion weiter.

Vielen Dank an dieser Stelle an alle Mitwirkenden. Diese Threads werden im Sommer in Buchform erscheinen. Wer nicht nur mit sinem Nick, sondern auch entanonymisiert als Subautor genannt werden möchte, den bitte ich, mir seine sämtlichen personendaten wie auch die Bankverbindung für eventuelle Honorarzahlungen per PN mitzuteilen.

Ansonsten wird lediglich der im Forum verwendete Nick erscheinen.

Näheres dazu folgt in Kürze.

Liebe Grüße, Uwe


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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mirko1
Beitrag 01.04.2005, 09:56
Beitrag #274


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APril April hehe
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Andreas 214
Beitrag 01.04.2005, 10:19
Beitrag #275


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Hallo Uwe,

werde Dir in Kürze alle meine pers. Daten senden.

Wenn Du noch eine Bankvollmacht von mir benötigst oder den Pin meiner
Creditkarten sage mir bitte Bescheid. rofl1.gif

Schade um den thread laugh.gif

happy day


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....................................................
Gruß aus Ravensburg
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Perplex
Beitrag 01.04.2005, 10:28
Beitrag #276


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Bankverbindung:
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Kto.-Nr.: 47110815
BLZ: 110 100 44
Geheim-Nr.: 0104


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Lexus
Beitrag 01.04.2005, 12:03
Beitrag #277


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Hier haben sich mal einige Sorgen gemacht, ob ein CZ-Führerschein aus der Zeit vor dem EU-Beitritt der Tschechei in strafrechtlicher Hinsicht "gültig" sind oder nicht.

EU- bzw. EWR-Fahrelaubnis - keine Strafbarkeit bei FE-Erwerb unter Verstoß gegen Wohnsitzprinzip vor Beitritt zur EU oder EWR

Das AG Lüdinghausen NZV 2005, 112 (Urt. v. 12. 11. 2004 – 9 Ds 26 Js 1599/03) hat entschieden, daß es für die Anerkennung der EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis und somit für die Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis allein auf jetzige Mitgliedschaft des Ausstellerstaates ankommt; der Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrerlaubnis sowie des Beitritts des entsprechenden Staates sei unbeachtlich.

Am 01.07.2003 war der Angeklagte in Lettland eingetroffen und hat einen Fahrschulvertrag unterschrieben. Am 02.07.2003 hatte er schon den lettischen Füherschein!

Hier ist der Urteilstext

Ich nehme an, daß der Erteilung des FS eine äußerst gründliche Schulung und Überprüfung seiner Eignung vorausgegangen sind. Offenbar haben die lettischen Behörden die Angelegenheit sogar noch einmal überschlafen - was will man mehr?


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strichachtdoktor
Beitrag 01.04.2005, 12:13
Beitrag #278


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Zitat
Offenbar haben die lettischen Behörden die Angelegenheit sogar noch einmal überschlafen - was will man mehr?


***groehl***

Ist das Urteil schon rechtskraeftig ?


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Lexus
Beitrag 01.04.2005, 12:25
Beitrag #279


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nein, noch nicht rechtskräftig


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 01.04.2005, 16:12
Beitrag #280





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Zitat (Lexus @ 01.04.2005, 13:03)
Ich nehme an, daß der Erteilung des FS eine äußerst gründliche Schulung und Überprüfung seiner Eignung vorausgegangen sind. Offenbar haben die lettischen Behörden die Angelegenheit sogar noch einmal überschlafen - was will man mehr?

Warum brauchte er eine Schulung, da er doch seine technischen Faehigkeiten ein KFZ zu fuehren bereits erlent hatte, nachgewiesen durch die entzogene Fahrerlaubnis in Deutschland. Eine Pruefung genuegt doch.

Warum sollen die Letten eine Eignungspruefungen (welcher Art ? deutsche MPU?) vornehmen, wenn ihre FE-Erteilungsvorschriften Grundlage der Pruefung sind

Warum soll eine FE-Pruefung nicht innerhalb 24 Stunden erfolgen koennen, wenn ein Staat nicht unter Buerokratismus bis zur Erstarrung leidet.

Als Beispiel fuer deutsche Regulierungswurt:
In Hong Konk wurde innerhalb von 4 Jahren ein komplett neuer Flughafen incl. einer Metro zum Zentrum erbaut.
Die 4. Landebahn in Frankfurt wird seit 10 Jahren geplant und die Fertigstellung ist nicht abzusehen.
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Filli
Beitrag 01.04.2005, 16:39
Beitrag #281


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Zitat (Medusa @ 31.03.2005, 03:00)
Nachdem anscheinend nicht alle in eine Verkehrskontrolle geratenen EU-FE Inhaber eine MPU Aufforderung erhalten wüßte ich gerne ob es da irgendeinen Zusammenhang mit der bisher seit Entzug der dt. FE vergangenen Zeit gibt. Vielleicht existiert eine Art Dienstanweisung in der Richtung nur in den ersten 5 Jahren nach Entzug eine MPU Aufforderung zu schicken? Könnte mir vorstellen das D. da ein wenig zurückschreckt wg. dem Hinweis des EuGHs, daß eine unbegrenzte Verweigerung nicht zulässig ist. Vielleicht könnten bereits kontrollierte EU-FE Inhaber mal posten ob sie eine Aufforderung bekommen haben, wielange die Kontrolle her ist und wielange der Entzug der dt. FE her ist.

Hallo Medusa die Frage wollte ich auch schon stellen, also bei mir liegt der Entzug
7 Jahre zurück. Vor vier Wochen wurde ich kontrolliert und bisher kam nichts.

Könnte mir jemand von den Leuten die ne Aufforderung zur Mpu bekommen haben sagen, wie lange es gedauert hat bis Post kam? cop.gif
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Gast_güwi_*
Beitrag 01.04.2005, 17:03
Beitrag #282





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wavey.gif

Hallo,

wenn Du in eine Kontrolle gekommen bist und dort wurde Deine Fahrerlaubnis nicht beanstandet,dann hörst Du auch nichts mehr von der Verwaltungsbehörde,weil diese keine Meldung von der Polizei bekam.

Grund sätzlich sollen die Eu-Führerscheine bei Kontrollen den Verwaltungsbehörden aber gemeldet werden,so jeden falls sieht es eine Richtlinie
des Verkehrsministerium vor.

Ist vielleicht noch nicht überall bekannt.

Mach Dir deshalb allso keine Gedanken,wenn Du keine Sperre und kein Fahrverbot hattest ,ist alles rechtlich in Ordnung,allso kein Grund zur Besorgnis.

Gruß

güWi

police.gif police.gif police.gif
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Roland
Beitrag 01.04.2005, 17:16
Beitrag #283


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Zitat (Filli @ 01.04.2005, 17:39)
Hallo Medusa die Frage wollte ich auch schon stellen, also bei mir liegt der Entzug
7 Jahre zurück. Vor vier Wochen wurde ich kontrolliert und bisher kam nichts.

Das ganze erscheint mir auch immer kontroverser. Bei manchen flattert die MPU-Anordnung und NU ins Haus, bei manch anderen passiert NIX.

Anscheinend ist es auch nicht vom Bundesland abhängig. Obwohl Bayern ja für so vieles Alleingänge durchzieht und Ihr eigenes Süppchen kocht. Der Bekannte aus Saarbrücken der mir davon erzählte dass er schon 2 mal kontrolliert wurde und nix kam von Seiten der FEB sagte mir auch dass sein letzter "Vorfall" schon 10 Jahre zurückliegt.

Auch bei mir liegt mein letzter Entzug mittlerweile 8 Jahre zurück. Allerdings wurde ich bis heute noch nicht kontrolliert cool.gif

Hats vielleicht doch was zu tun mit den Verwertungszeiten und Tilgungshemmungen ???

Würde mich auch mal interessieren wie lange der letzte "Vorfall" bei den Leuten zurückliegt die eine NU bekamen.

Thommy Bumm; Gerry postet doch mal wie das bei euch war


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Medusa
Beitrag 01.04.2005, 17:51
Beitrag #284


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Zitat (Lexus @ 01.04.2005, 13:03)
Das AG Lüdinghausen NZV 2005, 112 (Urt. v. 12. 11. 2004 – 9 Ds 26 Js 1599/03) hat entschieden, daß es für die Anerkennung der EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis und somit für die Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis allein auf jetzige Mitgliedschaft des Ausstellerstaates ankommt; der Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrerlaubnis sowie des Beitritts des entsprechenden Staates sei unbeachtlich.

Nur zur Erinnerung - Rumänien wird am 01.01.2007 EU Mitglied wavey.gif
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Medusa
Beitrag 01.04.2005, 18:04
Beitrag #285


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-- MPU Aufforderung an EU-FE Inhaber / vergangene Zeit seit "Vorfall"--

Lt. der mir vorliegenden Kopie einer MPU Aufforderung vergingen 4 Jahre und 1 Monat seit dem Entzug der dt. FE in diesem Fall.
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Gast_Floh_*
Beitrag 02.04.2005, 01:07
Beitrag #286





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Zitat (strichachtdoktor @ 30.03.2005, 16:30)
Zitat (Johnnie Walker @ 30.03.2005, 11:41)
Ra Hettenbach beurteilt das Risiko von Kraftfahrern ohne positive MPU fuer den Verkehr in nachstehendem Komentar:

Zitat
Die geringe Wiederauffallenswahrscheinlichkeit gibt aber doch zu erheblichen Bedenken Anlass.


Sollte selbst Hettenbach lernfähig sein whistling.gif


Was meint Dein unser Andylein dazu??? think.gif
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Perplex
Beitrag 02.04.2005, 07:32
Beitrag #287


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Das mit dem Entzug der Fahrerlaubnis wegen Verzehr von Mohnkuchen war kein April-Scherz!!!


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strichachtdoktor
Beitrag 02.04.2005, 08:46
Beitrag #288


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Es ist mir wirklich unangenehm, aber ich moechte doch mal darauf hinweisen, dass der Genuss von anderen als erlaubten Genuss- und Suchtmitteln bzw. legalen Drogen nunmal illegal ist. Wenn also jemand mit "ein paar Gramm" Haschisch oder Marihuana in der Tasche - ob als Fahrer oder Beifahrer - erwischt wird, oder gar haertere Drogen oder unerlaubte Tabletten gefunden werden, so ist das in Deutschland entweder sowieso strafbar oder es ist den zustaendigen Behoerden zumindest erlaubt, bestimmte Schluesse daraus zu ziehen. Die Betroffenen haben also irgendwann einmal in ihrer Karriere die Wahl, ob sie sich voellig regelkonform verhalten moechten oder ob sie das Risiko von mordsgrossem Aerger eingehen moechten.

Oder anders: Stress wegen der unterstellten Nutzung unerlaubter Drogen kann man mit einfachen Mitteln aus dem Weg gehen.

Daher habe ich wenig Mitleid mit Leuten, die einen Aerger in der von Thommy Bumm zitierten Art und Weise haben. Auch finde ich die Ueberschrift reisserisch - denn es waere absolut gar nichts passiert, wenn der Betroffene nicht schon vorher mit "weichen" - aber dennoch illegalen - Drogen erwischt worden waere bzw. wenn er nichts in der Tasche gehabt haette. Auch sollte man solche Geschichten immer ein bisschen mit Vorsicht geniessen und nicht so plakativ von Forum zu Forum schleusen ...


Damit ist von mir gar nichts zu den genutzten Nachweismethoden in Deutschland gesagt. Und ich befuerworte damit auch nicht die Vorgehensweise von Behoerden oder gar die Sturheit bestimmter Mitarbeiter solcher Stellen.


Das Thema hier in diesem Forum ist jedoch gar nicht die Drogenpolitik in der BRD sondern immer noch das EuGH-Urteil vom 29.04.05.


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mirko1
Beitrag 02.04.2005, 09:12
Beitrag #289


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Kann mir Bitte jemand einen Link für das Original aussehen eines PL-FS und CZ-FS nennen. Danke
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Medusa
Beitrag 02.04.2005, 13:22
Beitrag #290


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Zitat (mirko1 @ 02.04.2005, 10:12)
Kann mir Bitte jemand einen Link für das Original aussehen eines PL-FS und CZ-FS nennen. Danke

4. Reihe Nr. 2:

EU-FE Bilder
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Perplex
Beitrag 02.04.2005, 14:03
Beitrag #291


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Zitat (mirko1 @ 02.04.2005, 10:12)
Kann mir Bitte jemand einen Link für das Original aussehen eines PL-FS und CZ-FS nennen. Danke




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strichachtdoktor
Beitrag 02.04.2005, 14:26
Beitrag #292


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@ Medusa
Meinst Du :
Vierte Reihe
???

Sind noch andere interessante Infos auf der Seite.


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Medusa
Beitrag 02.04.2005, 15:33
Beitrag #293


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Zitat (strichachtdoktor @ 02.04.2005, 15:26)
@ Medusa
Meinst Du :
Vierte Reihe
???

Sind noch andere interessante Infos auf der Seite.

Ja, 4. Reihe Nr.2. Ist genau das obige Bild von Thommy Bumms Posting.

Warum? think.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 02.04.2005, 17:29
Beitrag #294


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... weil Dein Link nicht in die richtige Richtung ging habe ich mir erlaubt, dass nochmal neu zu verlinken - sonst alles gut !
cool.gif cool.gif cool.gif cool.gif
Geiles Wetter heute ... ein bisschen den alten Strichachter ausfuehren ... Scheiben runter, Deckel auf ... Mucke an ...

Sorry fuer offtopic.gif , aber das musste ich einfach mal loswerden ...


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Roland
Beitrag 02.04.2005, 17:46
Beitrag #295


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Zitat (strichachtdoktor @ 02.04.2005, 18:29)
Geiles Wetter heute ... ein bisschen den alten Strichachter ausfuehren ... Scheiben runter, Deckel auf ... Mucke an ...

Enjoy and have Fun thumbup.gif


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mirko1
Beitrag 02.04.2005, 19:06
Beitrag #296


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@Tommy Medusa /8doc

danke für die links..
.
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Perplex
Beitrag 03.04.2005, 06:11
Beitrag #297


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Hier hat einer ein Drogenscreening verweigert & dürfte seinen Führerschein behalten.
Karlsruhe: Kein Führerscheinentzug wegen Cannabisbesitz

Für mich gehört das trotzdem zum Thema, weil ich letztes Jahr wegen des angeordneten Drogenscreenings & der für mich nicht akzeptablen Bedingungen, meinen Führerschein in Tschechien machen musste, obwohl die MPU wahrscheinlich billiger geworden wäre.

MfG Thommy


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strichachtdoktor
Beitrag 03.04.2005, 08:08
Beitrag #298


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Danke, Thommy fuer den Beitrag.

Auch der, den das Thema nicht so interessiert, wird angesichts der Zeiten in dem Beschluss zum Nachdenken angeregt: Der Vorfall war 1994. Im Jahr 2002 hat das VerfG fuer den einen Beschwerdefuehrer entschieden. Also 8 Jahre spaeter ... Die der Bf wahrscheinlich nicht am Strassenverkehr teilgenommen hat.

Mal ganz im Ernst: Lohnt es sich angesichts solcher Fristen noch, Rechtsmittel einzulegen ?

Waere wahrscheinlich alles kein Problem - evtl. auch fuer den Beschwerdefuehrer in der Sache s.o. nicht - wenn die MPU den Ruf haette, eine faire und gerechte Sache zu sein.

Zu "gerecht und fair" wuerde es imho z.B. auch gehoeren, dass betroffene Personen bereits im Gerichtssaal auf die - aller Erfahrung nach - drohende MPU hingewiesen werden, sodass z.B. langwierige Screening-Massnahmen schon in der Sperrzeit absolviert werden koennten, oder ein Alkoholentzug, oder eine wie auch immer geartete Therapie. Tatsaechlich aber ist es immer noch so, dass viele Verurteilte nach Ablauf der Sperrfrist aus allen Wolken fallen, weil sie dann eine MPU machen sollen über die vorher niemand ausfuehrlich und verstaendlich mit ihnen geredet hat.

Diese Verdoppelung oder Verdreifachung (und mehr) der gerichtlich angeordneten Sperrfrist auf "kaltem Wege" fuehrt oft erst zu Frust und Aerger - waehrend im Moment der Strafentgegennahme - also z.B. im Gericht - die Bereitschaft zu sofortigem Handeln, damit man auch tatsaechlich innerhalb der Sperrfrist Zweifel auszuraeumen und somit ´puenktlich´ eine MPU abzuliefern - gross sein duerfte. Zumindest der Einsichtige nimmt die Sperrfrist inkl. MPU demutsvoll entgegen, wenn man ihm eine Hoffnung fuer die Zukunft laesst ...

Im Moment haben wir es bei einer gerichtlichen einjaehrigen Sperrfrist zur Wiedererteilung mit bis zu 10, 12 oder 15-jaehrigen tatsaechlichen Sperrzeiten zu tun - je nachdem, ob man auf sein Recht pocht - was, wie Thommy Bumm angefuehrt hat ja auch manchmal eintritt - oder aus welchen Gruenden auch immer ...

Das schafft Frust. Und foerdert auch sicher nicht die Einsicht. Und ich wage die These, dass dieses unuebersichtliche Handeln seitens der Gerichte und Behoerden mit dazu beitraegt, dass Betroffene irgendwann ihr Heil im europaeischen Ausland gesucht haben, suchen und suchen werden. Leider sehe ich keine Bereitschaft von Irgendjemandem, daran etwas aendern zu wollen ...


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strichachtdoktor
Beitrag 03.04.2005, 08:19
Beitrag #299


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Ich habe uebrigens gestern mit Gerri telefoniert.

Gerri hatte vor ca. zwei Jahren einen NL-FS gemacht und wurde vor ein paar Monaten wegen einer Geschwindigkeitsuebertretung angehalten, wobei der NL-Schein publik wurde. Die zustaendige Behoerde wollte erst den NL-Schein entziehen. Das wurde nach Intervention von RA S. wieder zurueckgestellt. Dann folgte die Anordnung zur MPU. Das hat Gerri nicht gemacht. Daraufhin kam das Schreiben mit der Nutzungsuntersagung mit sofortigem Vollzug.

Hiergegen hat Gerri Rechtsmittel eingelegt. Das VG Muenster hat den Antrag gem. §80 VwGG abgelehnt. Gerri darf also auch in Zukunft bzw. weiterhin nicht mehr fahren.

Mir wurde der Beschluss vorgelesen. Interessant ist sicherlich der genaue Inhalt, weshalb ich hier auch gar nicht weiter drauf eingehen will, weil ich den so genau nicht wiedergeben kann. Schien mir nur, dass das eine klare und einfache Sache fuer den Richter gewesen ist - in anderthalb Seiten kurz abgewiesen.

Vielleicht ist Gerri so nett und schreibt uns den Beschluss nochmal anonymisiert ins Forum.

In Nordrhein-Westfalen bezieht man sich jedenfalls auch auf das VG Muenchen. Was auf die schon angedrohte bundesweit einheitliche Verfahrensweise in den Faellen der NU einer EU-FE hindeutet.


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mirko1
Beitrag 03.04.2005, 12:20
Beitrag #300


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@/8doc
das ist ja die miesere, keiner weis was auf ihn zukommt. MPU da denkt doch jeder normale Mensch „das geht mich nichts an, den ich fühle mich doch nicht als Psychopathen, ich fahre ja schon seit 10 Jahren ohne Probleme nun soll ich zur MPU?“ Trotz EU-Führerschein, Trotz Geldstraffe, Bewährung, Sperrfrist.

Zitat
In Nordrhein-Westfalen bezieht man sich jedenfalls auch auf das VG Muenchen. Was auf die schon angedrohte bundesweit einheitliche Verfahrensweise in den Faellen der NU einer EU-FE hindeutet.


Von Bayern schlau eingefädelt und der Rest der Bundesländer lehnt sich an das VG Muenchen an.

Ich wage zu behaupten, hätte ein anderes Bundesland als erstes entschieden, wären die Chancen auf ein anderes Urteil wie das vom VG Muenchen realistischer gewesen.

Ich weis schon dass es natürlich darauf ankommt in welchem Bundesland der Fall gewesen ist und wird dann logischerweise da auch verhandelt, doch dumm ist es allemal gelaufen das Bayern den Vorreiter spielen durfte.

@OFFTOPIC
In Bayerns Gefängnissen müssen Insassen die mit Drogenfällen zu tun hatten, mit ihrem besuch an hand eines Telefons-Getrennte Glasscheibe mit einander reden.
Das wurde schon vor etlichen Jahren in allen anderen 15 Bundesländern abgeschafft, nur Bayern ist da noch in der Steinzeit, so wie bei vielen anderen dingen leider auch.
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