... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

20 Seiten V  « < 5 6 7 8 9 > »   
Closed TopicStart new topic
> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 6), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Gast_Gast_Gerry_*
Beitrag 01.04.2005, 02:09
Beitrag #271





Guests






Nun ist er hier. /8 hat vollkommen Recht, wir werden schon seit zig Jahren von den gewissen regiert die noch nicht mal wissen, das ein Würfel keine Null hat. Nur die versuchen es dem Fussvolk zu erklären dass es so sein könnte. Aber hat ja mit der Thematik nichts zu tun. Es geht bergauf, was die Sache betrifft. Wird kein halbes Jahr mehr dauern. Sorry was macht unser Andreas, oder unser RA Lexus. Die werden sich wundern, auch ohne Kugel. Ein kleines hoch auf die EU. Servus
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 01.04.2005, 08:53
Beitrag #272


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Nutzungsuntersagung von der Fahrerlaubnisbehörde ist keine Strafe, sondern nur eine notwendige Maßnahme zur Sicherung der öffentlichen Ordnung. Weil es keine Strafe ist, deswegen gibt es gegen eine MPU-Anordnung auch keine Rechtsmittel.

In dubio pro reo (lat. 'im Zweifel für den Angeklagten'), gibt es nur im Strafrecht & nicht im Verwaltungsrecht.
Deswegen reicht ein Verdacht für Zwangsmaßnahmen vollkommen aus.

Nach der auch nicht vorsätzlichen Einnahme bestimmter zulässener Lebensmittel ist die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Nutzungsuntersagung nach deutschem Verwaltungsrecht sogar zwingend vorgeschrieben.

Beispiel: Wer Mohnkuchen ist, ist nach Verwaltungsrecht wie ein Heroin-Süchtiger zu behandeln.
Hierzu der Bericht eines Betroffenen.

Oder soll ich etwa meinen Bäcker an der Ecke auf Schadenersatz verklagen?

Hinzuweisen wäre da auch auf einen Mohnkuchenselbstversuch.

Außerdem darf auch keiner eine Fahrerlaubnis behalten, wer zugelassene Lebensmittel & Kosmetikprodukte auf Hanfbasis verwendet.
Siehe hierzu auch: Drogen im Straßenverkehr.

Das war übrigens mit ein Grund dafür weswegen ich meinen Führerschein in Tschechien gemach hatte, weil ich bestimmte zugelassene Lebensmittel nicht mehr essen dürfte.

Ich wollte mir nicht inoffiziell vorschreiben lassen was ich essen oder trinken darf. Als ich folgende Bedingungen gelesen hatte, war für mich klar, dass ich mich einem Drogenscreening nicht unterziehen wollte.
Wer zuviel trinkt oder bestimmte Schmerzmittel nimmt kann ein Drogenscreening nicht bestehen.
Wo steht bitteschön im Gesetz, das ich diese Bedingungen akzeptieren muss?
Ich bin der Meinung: Entweder etwas ist erlaubt oder verboten.

Das ist einer der genannten Gründe warum ich das deutsche Verwaltungsrecht & die MPU ablehne.
Deswegen konnte ich die Fahrerlaubnis nur im Ausland machen.

MfG Thommy


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Uwe
Beitrag 01.04.2005, 09:06
Beitrag #273


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 6580
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
Mitglieds-Nr.: 15



Ich glaube, diese Diskussion dürfte mit dieser Meldung eine völlig neue Richtung bekommen.

Im Laufe des späten Nachmittags werde ich den EuGH-Urteil-Thread hoffentlich für immer schließen.

Aufgrund der nun geänderten und sehr schnell umgesetzten Voraussetzungen könnte zwar theoretisch ein ähnlich ausgestalteter Forenraum entstehen, der jedoch kaum noch Anlass zur Diskussion zum Inhalt haben wird. Aus diesem Grunde sollte die Diskussion gar nicht mehr aufleben. Belassen wir es einfach mit den rund 8000 Beiträgen, die nun eigentlich hinfällig sind. Neue Threaderöffnungen zum alten Thema sind unerwünscht.

Daher bitte ich darum, Eure Statements zu der Meldung noch im Laufe dieses Tages hier in die aktuelle Diskussion abzugeben und Euch auf eine Ende dieser Diskussion einzustellen. Ab morgen geht es dann hier ohne die Eu-Führerscheindiskussion weiter.

Vielen Dank an dieser Stelle an alle Mitwirkenden. Diese Threads werden im Sommer in Buchform erscheinen. Wer nicht nur mit sinem Nick, sondern auch entanonymisiert als Subautor genannt werden möchte, den bitte ich, mir seine sämtlichen personendaten wie auch die Bankverbindung für eventuelle Honorarzahlungen per PN mitzuteilen.

Ansonsten wird lediglich der im Forum verwendete Nick erscheinen.

Näheres dazu folgt in Kürze.

Liebe Grüße, Uwe


--------------------
Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mirko1
Beitrag 01.04.2005, 09:56
Beitrag #274


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 785
Beigetreten: 25.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4482



APril April hehe
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas 214
Beitrag 01.04.2005, 10:19
Beitrag #275


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 307
Beigetreten: 01.09.2004
Wohnort: RV
Mitglieds-Nr.: 5316



Hallo Uwe,

werde Dir in Kürze alle meine pers. Daten senden.

Wenn Du noch eine Bankvollmacht von mir benötigst oder den Pin meiner
Creditkarten sage mir bitte Bescheid. rofl1.gif

Schade um den thread laugh.gif

happy day


--------------------
....................................................
Gruß aus Ravensburg
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 01.04.2005, 10:28
Beitrag #276


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Bankverbindung:
Thommy Bumm
Bank für Gemeinewirtschaft Berlin
Kto.-Nr.: 47110815
BLZ: 110 100 44
Geheim-Nr.: 0104


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Lexus
Beitrag 01.04.2005, 12:03
Beitrag #277


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5998
Beigetreten: 06.10.2004
Wohnort: Assen (Niederlande)
Mitglieds-Nr.: 5924



Hier haben sich mal einige Sorgen gemacht, ob ein CZ-Führerschein aus der Zeit vor dem EU-Beitritt der Tschechei in strafrechtlicher Hinsicht "gültig" sind oder nicht.

EU- bzw. EWR-Fahrelaubnis - keine Strafbarkeit bei FE-Erwerb unter Verstoß gegen Wohnsitzprinzip vor Beitritt zur EU oder EWR

Das AG Lüdinghausen NZV 2005, 112 (Urt. v. 12. 11. 2004 – 9 Ds 26 Js 1599/03) hat entschieden, daß es für die Anerkennung der EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis und somit für die Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis allein auf jetzige Mitgliedschaft des Ausstellerstaates ankommt; der Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrerlaubnis sowie des Beitritts des entsprechenden Staates sei unbeachtlich.

Am 01.07.2003 war der Angeklagte in Lettland eingetroffen und hat einen Fahrschulvertrag unterschrieben. Am 02.07.2003 hatte er schon den lettischen Füherschein!

Hier ist der Urteilstext

Ich nehme an, daß der Erteilung des FS eine äußerst gründliche Schulung und Überprüfung seiner Eignung vorausgegangen sind. Offenbar haben die lettischen Behörden die Angelegenheit sogar noch einmal überschlafen - was will man mehr?


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 01.04.2005, 12:13
Beitrag #278


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Zitat
Offenbar haben die lettischen Behörden die Angelegenheit sogar noch einmal überschlafen - was will man mehr?


***groehl***

Ist das Urteil schon rechtskraeftig ?


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Lexus
Beitrag 01.04.2005, 12:25
Beitrag #279


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5998
Beigetreten: 06.10.2004
Wohnort: Assen (Niederlande)
Mitglieds-Nr.: 5924



nein, noch nicht rechtskräftig


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 01.04.2005, 16:12
Beitrag #280





Guests






Zitat (Lexus @ 01.04.2005, 13:03)
Ich nehme an, daß der Erteilung des FS eine äußerst gründliche Schulung und Überprüfung seiner Eignung vorausgegangen sind. Offenbar haben die lettischen Behörden die Angelegenheit sogar noch einmal überschlafen - was will man mehr?

Warum brauchte er eine Schulung, da er doch seine technischen Faehigkeiten ein KFZ zu fuehren bereits erlent hatte, nachgewiesen durch die entzogene Fahrerlaubnis in Deutschland. Eine Pruefung genuegt doch.

Warum sollen die Letten eine Eignungspruefungen (welcher Art ? deutsche MPU?) vornehmen, wenn ihre FE-Erteilungsvorschriften Grundlage der Pruefung sind

Warum soll eine FE-Pruefung nicht innerhalb 24 Stunden erfolgen koennen, wenn ein Staat nicht unter Buerokratismus bis zur Erstarrung leidet.

Als Beispiel fuer deutsche Regulierungswurt:
In Hong Konk wurde innerhalb von 4 Jahren ein komplett neuer Flughafen incl. einer Metro zum Zentrum erbaut.
Die 4. Landebahn in Frankfurt wird seit 10 Jahren geplant und die Fertigstellung ist nicht abzusehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Filli
Beitrag 01.04.2005, 16:39
Beitrag #281


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 57
Beigetreten: 03.08.2004
Mitglieds-Nr.: 4705



Zitat (Medusa @ 31.03.2005, 03:00)
Nachdem anscheinend nicht alle in eine Verkehrskontrolle geratenen EU-FE Inhaber eine MPU Aufforderung erhalten wüßte ich gerne ob es da irgendeinen Zusammenhang mit der bisher seit Entzug der dt. FE vergangenen Zeit gibt. Vielleicht existiert eine Art Dienstanweisung in der Richtung nur in den ersten 5 Jahren nach Entzug eine MPU Aufforderung zu schicken? Könnte mir vorstellen das D. da ein wenig zurückschreckt wg. dem Hinweis des EuGHs, daß eine unbegrenzte Verweigerung nicht zulässig ist. Vielleicht könnten bereits kontrollierte EU-FE Inhaber mal posten ob sie eine Aufforderung bekommen haben, wielange die Kontrolle her ist und wielange der Entzug der dt. FE her ist.

Hallo Medusa die Frage wollte ich auch schon stellen, also bei mir liegt der Entzug
7 Jahre zurück. Vor vier Wochen wurde ich kontrolliert und bisher kam nichts.

Könnte mir jemand von den Leuten die ne Aufforderung zur Mpu bekommen haben sagen, wie lange es gedauert hat bis Post kam? cop.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_güwi_*
Beitrag 01.04.2005, 17:03
Beitrag #282





Guests






wavey.gif

Hallo,

wenn Du in eine Kontrolle gekommen bist und dort wurde Deine Fahrerlaubnis nicht beanstandet,dann hörst Du auch nichts mehr von der Verwaltungsbehörde,weil diese keine Meldung von der Polizei bekam.

Grund sätzlich sollen die Eu-Führerscheine bei Kontrollen den Verwaltungsbehörden aber gemeldet werden,so jeden falls sieht es eine Richtlinie
des Verkehrsministerium vor.

Ist vielleicht noch nicht überall bekannt.

Mach Dir deshalb allso keine Gedanken,wenn Du keine Sperre und kein Fahrverbot hattest ,ist alles rechtlich in Ordnung,allso kein Grund zur Besorgnis.

Gruß

güWi

police.gif police.gif police.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Roland
Beitrag 01.04.2005, 17:16
Beitrag #283


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 350
Beigetreten: 04.02.2005
Wohnort: Bavaria
Mitglieds-Nr.: 8210



Zitat (Filli @ 01.04.2005, 17:39)
Hallo Medusa die Frage wollte ich auch schon stellen, also bei mir liegt der Entzug
7 Jahre zurück. Vor vier Wochen wurde ich kontrolliert und bisher kam nichts.

Das ganze erscheint mir auch immer kontroverser. Bei manchen flattert die MPU-Anordnung und NU ins Haus, bei manch anderen passiert NIX.

Anscheinend ist es auch nicht vom Bundesland abhängig. Obwohl Bayern ja für so vieles Alleingänge durchzieht und Ihr eigenes Süppchen kocht. Der Bekannte aus Saarbrücken der mir davon erzählte dass er schon 2 mal kontrolliert wurde und nix kam von Seiten der FEB sagte mir auch dass sein letzter "Vorfall" schon 10 Jahre zurückliegt.

Auch bei mir liegt mein letzter Entzug mittlerweile 8 Jahre zurück. Allerdings wurde ich bis heute noch nicht kontrolliert cool.gif

Hats vielleicht doch was zu tun mit den Verwertungszeiten und Tilgungshemmungen ???

Würde mich auch mal interessieren wie lange der letzte "Vorfall" bei den Leuten zurückliegt die eine NU bekamen.

Thommy Bumm; Gerry postet doch mal wie das bei euch war


--------------------
Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 01.04.2005, 17:51
Beitrag #284


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Zitat (Lexus @ 01.04.2005, 13:03)
Das AG Lüdinghausen NZV 2005, 112 (Urt. v. 12. 11. 2004 – 9 Ds 26 Js 1599/03) hat entschieden, daß es für die Anerkennung der EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis und somit für die Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis allein auf jetzige Mitgliedschaft des Ausstellerstaates ankommt; der Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrerlaubnis sowie des Beitritts des entsprechenden Staates sei unbeachtlich.

Nur zur Erinnerung - Rumänien wird am 01.01.2007 EU Mitglied wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 01.04.2005, 18:04
Beitrag #285


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



-- MPU Aufforderung an EU-FE Inhaber / vergangene Zeit seit "Vorfall"--

Lt. der mir vorliegenden Kopie einer MPU Aufforderung vergingen 4 Jahre und 1 Monat seit dem Entzug der dt. FE in diesem Fall.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Floh_*
Beitrag 02.04.2005, 01:07
Beitrag #286





Guests






Zitat (strichachtdoktor @ 30.03.2005, 16:30)
Zitat (Johnnie Walker @ 30.03.2005, 11:41)
Ra Hettenbach beurteilt das Risiko von Kraftfahrern ohne positive MPU fuer den Verkehr in nachstehendem Komentar:

Zitat
Die geringe Wiederauffallenswahrscheinlichkeit gibt aber doch zu erheblichen Bedenken Anlass.


Sollte selbst Hettenbach lernfähig sein whistling.gif


Was meint Dein unser Andylein dazu??? think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 02.04.2005, 07:32
Beitrag #287


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Das mit dem Entzug der Fahrerlaubnis wegen Verzehr von Mohnkuchen war kein April-Scherz!!!


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 02.04.2005, 08:46
Beitrag #288


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Es ist mir wirklich unangenehm, aber ich moechte doch mal darauf hinweisen, dass der Genuss von anderen als erlaubten Genuss- und Suchtmitteln bzw. legalen Drogen nunmal illegal ist. Wenn also jemand mit "ein paar Gramm" Haschisch oder Marihuana in der Tasche - ob als Fahrer oder Beifahrer - erwischt wird, oder gar haertere Drogen oder unerlaubte Tabletten gefunden werden, so ist das in Deutschland entweder sowieso strafbar oder es ist den zustaendigen Behoerden zumindest erlaubt, bestimmte Schluesse daraus zu ziehen. Die Betroffenen haben also irgendwann einmal in ihrer Karriere die Wahl, ob sie sich voellig regelkonform verhalten moechten oder ob sie das Risiko von mordsgrossem Aerger eingehen moechten.

Oder anders: Stress wegen der unterstellten Nutzung unerlaubter Drogen kann man mit einfachen Mitteln aus dem Weg gehen.

Daher habe ich wenig Mitleid mit Leuten, die einen Aerger in der von Thommy Bumm zitierten Art und Weise haben. Auch finde ich die Ueberschrift reisserisch - denn es waere absolut gar nichts passiert, wenn der Betroffene nicht schon vorher mit "weichen" - aber dennoch illegalen - Drogen erwischt worden waere bzw. wenn er nichts in der Tasche gehabt haette. Auch sollte man solche Geschichten immer ein bisschen mit Vorsicht geniessen und nicht so plakativ von Forum zu Forum schleusen ...


Damit ist von mir gar nichts zu den genutzten Nachweismethoden in Deutschland gesagt. Und ich befuerworte damit auch nicht die Vorgehensweise von Behoerden oder gar die Sturheit bestimmter Mitarbeiter solcher Stellen.


Das Thema hier in diesem Forum ist jedoch gar nicht die Drogenpolitik in der BRD sondern immer noch das EuGH-Urteil vom 29.04.05.


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mirko1
Beitrag 02.04.2005, 09:12
Beitrag #289


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 785
Beigetreten: 25.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4482



Kann mir Bitte jemand einen Link für das Original aussehen eines PL-FS und CZ-FS nennen. Danke
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 02.04.2005, 13:22
Beitrag #290


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Zitat (mirko1 @ 02.04.2005, 10:12)
Kann mir Bitte jemand einen Link für das Original aussehen eines PL-FS und CZ-FS nennen. Danke

4. Reihe Nr. 2:

EU-FE Bilder
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 02.04.2005, 14:03
Beitrag #291


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Zitat (mirko1 @ 02.04.2005, 10:12)
Kann mir Bitte jemand einen Link für das Original aussehen eines PL-FS und CZ-FS nennen. Danke




--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 02.04.2005, 14:26
Beitrag #292


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



@ Medusa
Meinst Du :
Vierte Reihe
???

Sind noch andere interessante Infos auf der Seite.


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Medusa
Beitrag 02.04.2005, 15:33
Beitrag #293


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3178
Beigetreten: 26.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6935



Zitat (strichachtdoktor @ 02.04.2005, 15:26)
@ Medusa
Meinst Du :
Vierte Reihe
???

Sind noch andere interessante Infos auf der Seite.

Ja, 4. Reihe Nr.2. Ist genau das obige Bild von Thommy Bumms Posting.

Warum? think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 02.04.2005, 17:29
Beitrag #294


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



... weil Dein Link nicht in die richtige Richtung ging habe ich mir erlaubt, dass nochmal neu zu verlinken - sonst alles gut !
cool.gif cool.gif cool.gif cool.gif
Geiles Wetter heute ... ein bisschen den alten Strichachter ausfuehren ... Scheiben runter, Deckel auf ... Mucke an ...

Sorry fuer offtopic.gif , aber das musste ich einfach mal loswerden ...


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Roland
Beitrag 02.04.2005, 17:46
Beitrag #295


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 350
Beigetreten: 04.02.2005
Wohnort: Bavaria
Mitglieds-Nr.: 8210



Zitat (strichachtdoktor @ 02.04.2005, 18:29)
Geiles Wetter heute ... ein bisschen den alten Strichachter ausfuehren ... Scheiben runter, Deckel auf ... Mucke an ...

Enjoy and have Fun thumbup.gif


--------------------
Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mirko1
Beitrag 02.04.2005, 19:06
Beitrag #296


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 785
Beigetreten: 25.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4482



@Tommy Medusa /8doc

danke für die links..
.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 03.04.2005, 06:11
Beitrag #297


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Hier hat einer ein Drogenscreening verweigert & dürfte seinen Führerschein behalten.
Karlsruhe: Kein Führerscheinentzug wegen Cannabisbesitz

Für mich gehört das trotzdem zum Thema, weil ich letztes Jahr wegen des angeordneten Drogenscreenings & der für mich nicht akzeptablen Bedingungen, meinen Führerschein in Tschechien machen musste, obwohl die MPU wahrscheinlich billiger geworden wäre.

MfG Thommy


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 03.04.2005, 08:08
Beitrag #298


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Danke, Thommy fuer den Beitrag.

Auch der, den das Thema nicht so interessiert, wird angesichts der Zeiten in dem Beschluss zum Nachdenken angeregt: Der Vorfall war 1994. Im Jahr 2002 hat das VerfG fuer den einen Beschwerdefuehrer entschieden. Also 8 Jahre spaeter ... Die der Bf wahrscheinlich nicht am Strassenverkehr teilgenommen hat.

Mal ganz im Ernst: Lohnt es sich angesichts solcher Fristen noch, Rechtsmittel einzulegen ?

Waere wahrscheinlich alles kein Problem - evtl. auch fuer den Beschwerdefuehrer in der Sache s.o. nicht - wenn die MPU den Ruf haette, eine faire und gerechte Sache zu sein.

Zu "gerecht und fair" wuerde es imho z.B. auch gehoeren, dass betroffene Personen bereits im Gerichtssaal auf die - aller Erfahrung nach - drohende MPU hingewiesen werden, sodass z.B. langwierige Screening-Massnahmen schon in der Sperrzeit absolviert werden koennten, oder ein Alkoholentzug, oder eine wie auch immer geartete Therapie. Tatsaechlich aber ist es immer noch so, dass viele Verurteilte nach Ablauf der Sperrfrist aus allen Wolken fallen, weil sie dann eine MPU machen sollen über die vorher niemand ausfuehrlich und verstaendlich mit ihnen geredet hat.

Diese Verdoppelung oder Verdreifachung (und mehr) der gerichtlich angeordneten Sperrfrist auf "kaltem Wege" fuehrt oft erst zu Frust und Aerger - waehrend im Moment der Strafentgegennahme - also z.B. im Gericht - die Bereitschaft zu sofortigem Handeln, damit man auch tatsaechlich innerhalb der Sperrfrist Zweifel auszuraeumen und somit ´puenktlich´ eine MPU abzuliefern - gross sein duerfte. Zumindest der Einsichtige nimmt die Sperrfrist inkl. MPU demutsvoll entgegen, wenn man ihm eine Hoffnung fuer die Zukunft laesst ...

Im Moment haben wir es bei einer gerichtlichen einjaehrigen Sperrfrist zur Wiedererteilung mit bis zu 10, 12 oder 15-jaehrigen tatsaechlichen Sperrzeiten zu tun - je nachdem, ob man auf sein Recht pocht - was, wie Thommy Bumm angefuehrt hat ja auch manchmal eintritt - oder aus welchen Gruenden auch immer ...

Das schafft Frust. Und foerdert auch sicher nicht die Einsicht. Und ich wage die These, dass dieses unuebersichtliche Handeln seitens der Gerichte und Behoerden mit dazu beitraegt, dass Betroffene irgendwann ihr Heil im europaeischen Ausland gesucht haben, suchen und suchen werden. Leider sehe ich keine Bereitschaft von Irgendjemandem, daran etwas aendern zu wollen ...


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 03.04.2005, 08:19
Beitrag #299


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Ich habe uebrigens gestern mit Gerri telefoniert.

Gerri hatte vor ca. zwei Jahren einen NL-FS gemacht und wurde vor ein paar Monaten wegen einer Geschwindigkeitsuebertretung angehalten, wobei der NL-Schein publik wurde. Die zustaendige Behoerde wollte erst den NL-Schein entziehen. Das wurde nach Intervention von RA S. wieder zurueckgestellt. Dann folgte die Anordnung zur MPU. Das hat Gerri nicht gemacht. Daraufhin kam das Schreiben mit der Nutzungsuntersagung mit sofortigem Vollzug.

Hiergegen hat Gerri Rechtsmittel eingelegt. Das VG Muenster hat den Antrag gem. §80 VwGG abgelehnt. Gerri darf also auch in Zukunft bzw. weiterhin nicht mehr fahren.

Mir wurde der Beschluss vorgelesen. Interessant ist sicherlich der genaue Inhalt, weshalb ich hier auch gar nicht weiter drauf eingehen will, weil ich den so genau nicht wiedergeben kann. Schien mir nur, dass das eine klare und einfache Sache fuer den Richter gewesen ist - in anderthalb Seiten kurz abgewiesen.

Vielleicht ist Gerri so nett und schreibt uns den Beschluss nochmal anonymisiert ins Forum.

In Nordrhein-Westfalen bezieht man sich jedenfalls auch auf das VG Muenchen. Was auf die schon angedrohte bundesweit einheitliche Verfahrensweise in den Faellen der NU einer EU-FE hindeutet.


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mirko1
Beitrag 03.04.2005, 12:20
Beitrag #300


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 785
Beigetreten: 25.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4482



@/8doc
das ist ja die miesere, keiner weis was auf ihn zukommt. MPU da denkt doch jeder normale Mensch „das geht mich nichts an, den ich fühle mich doch nicht als Psychopathen, ich fahre ja schon seit 10 Jahren ohne Probleme nun soll ich zur MPU?“ Trotz EU-Führerschein, Trotz Geldstraffe, Bewährung, Sperrfrist.

Zitat
In Nordrhein-Westfalen bezieht man sich jedenfalls auch auf das VG Muenchen. Was auf die schon angedrohte bundesweit einheitliche Verfahrensweise in den Faellen der NU einer EU-FE hindeutet.


Von Bayern schlau eingefädelt und der Rest der Bundesländer lehnt sich an das VG Muenchen an.

Ich wage zu behaupten, hätte ein anderes Bundesland als erstes entschieden, wären die Chancen auf ein anderes Urteil wie das vom VG Muenchen realistischer gewesen.

Ich weis schon dass es natürlich darauf ankommt in welchem Bundesland der Fall gewesen ist und wird dann logischerweise da auch verhandelt, doch dumm ist es allemal gelaufen das Bayern den Vorreiter spielen durfte.

@OFFTOPIC
In Bayerns Gefängnissen müssen Insassen die mit Drogenfällen zu tun hatten, mit ihrem besuch an hand eines Telefons-Getrennte Glasscheibe mit einander reden.
Das wurde schon vor etlichen Jahren in allen anderen 15 Bundesländern abgeschafft, nur Bayern ist da noch in der Steinzeit, so wie bei vielen anderen dingen leider auch.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 03.04.2005, 12:35
Beitrag #301





Guests






Zitat (strichachtdoktor @ 03.04.2005, 09:19)
Ich habe uebrigens gestern mit Gerri telefoniert.

@ strichachtdoktor
@ Gerri

Wie kommentiert Dr. S diese Entscheidungen? Wie will er vorgehen, wenn auch das VG auch in der Hauptsache den Praesidenten Geiger aus dem Zylinder zieht.


Koennen wir hierzu eine Auskunft erhalten?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 03.04.2005, 17:05
Beitrag #302


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Ich habe keine Ahnung, wie Dr.S. das sieht. Gerri ueberlegt sich wohl - nachvollziehbar - evtl. dem begehren der Behoerde nachzukommen und eine MPU zu machen.

Im Augenblick hat man nur die Wahl, entweder NU und MPU und bei positiver MPU das Geld fuer den EU-Schein gerettet oder ewige Fussmaersche bis ans Ende einer langen und durstigen VG/EuGH-Strecke. Beide Aussichten sind nicht rosig.

Wir haben es mit einer typisch deutschen Situation zu tun: Fuege Dich dem Begehren des Staates oder werfe zigtausende Euro den Anwaelten hinterher, damit sie EuGH-Roulette mit einer bestenfalls 50:50-Chance spielen koennen.


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
michaelp100
Beitrag 03.04.2005, 20:18
Beitrag #303


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 668
Beigetreten: 20.03.2005
Wohnort: 26721 Emden
Mitglieds-Nr.: 8892



was ich dazu nur sagen kann, !bitte !beachten!

es gibt eben nicht nur eine kleiche chanche, es gibt eine grosse, und zwar...
LEBENSMITTELPUNKT INS AUSLAND VERLAGERN - dann ändert sich alles!

Und das ist für jeden sehr leicht!!!!
Also, die einzige chance, meiner meinung nach, bsteht darin!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 03.04.2005, 20:59
Beitrag #304


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
Und das ist für jeden sehr leicht!!!!


Dann verrate uns doch mal, was daran so leicht sein soll. Nicht jeder wohnt in Grenznähe.... whistling.gif


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Dreist_*
Beitrag 04.04.2005, 00:16
Beitrag #305





Guests






Hallo,

der Ansicht von MichaelP100 schließe ich mich an, denn:

1. Absolute Sicherheit vor deutschen Behörden
2. Steuerliche Vorteile
3. Autoversicherung ist 100 pro günstiger

Denke das das eine sehr sichere Methode ist, um der MPU zu entgehen, da ein VG eine NU befürworted hat, da sich der Betroffene sich DERZEIT im Inland (BRD) befand!



P.s. Dreistigkeit, steh mir bei rofl1.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 04.04.2005, 00:46
Beitrag #306


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
Denke das das eine sehr sichere Methode ist, um der MPU zu entgehen, da ein VG eine NU befürworted hat, da sich der Betroffene sich DERZEIT im Inland (BRD) befand!


Die Formulierung im Beschluss war "zumindest solange der Betroffene seinen Wohnsitz im Inland hat". Das heisst nicht automatisch, dass mit einem Umzug ins Ausland (der zumindest bei einem Arbeitnehmer regelmäßig nicht ganz so leicht sein dürfte) kein Mensch mehr zuständig wäre. Das Gericht hat die Prüfung dieser Variante jedoch außer Acht gelassen, weil entscheidungsunerheblich.

Ich will jetzt keine erneute Debatte über die Frage des "geht" oder "geht nicht" auslösen. Vielmehr möchte ich an die gewissen Schwierigkeiten erinnern, die ein Umzug mit sich bringen könnte.

Die steuerlichen Vorteile halten sich übrigens auch arg in Grenzen. Der Sprit ist in den angrenzenden Ländern auch nur bedingt günstiger, die MwSt teilweise sogar höher.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Jack Daniels
Beitrag 04.04.2005, 01:57
Beitrag #307


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4282
Beigetreten: 15.09.2003
Mitglieds-Nr.: 50



Zitat (michaelp100 @ 03.04.2005, 21:18)
was ich dazu nur sagen kann, !bitte !beachten!

es gibt eben nicht nur eine kleiche chanche, es gibt eine grosse, und zwar...
LEBENSMITTELPUNKT INS AUSLAND VERLAGERN - dann ändert sich alles!

Und das ist für jeden sehr leicht!!!!
Also, die einzige chance, meiner meinung nach, bsteht darin!

whistling.gif Ausserdem muß das nicht bedeuten das du NU für Deutschland aufgehoben ist und im Rest der Welt darf der Schein eh benutzt werden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 04.04.2005, 02:30
Beitrag #308


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



Zitat (XDiver @ 04.04.2005, 01:46)
Die steuerlichen Vorteile halten sich übrigens auch arg in Grenzen.

Wo zahlt man eigentlich Steuern wenn man im Ausland wohnt & im Inland arbeitet & wo ist dann der Lebensmittelpunkt?

Zitat
Der Sprit ist in den angrenzenden Ländern auch nur bedingt günstiger, die MwSt teilweise sogar höher.

Besser eine höhere Mehrwertsteuer als keinen gültigen Führerschein!
Was interessiert mich der Spritpreis wenn ich keine Fahrerlaubnis habe?

Auf alle Fälle braucht man bei einem Umzug ins Ausland, um der Nutzungsuntersagung zu entgehen, die 185 Tage-Regelung nicht mehr einzuhalten.

Wann ist der beste Zeitpunkt um sich im Ausland anzumelden?
Vor der Nutzungsuntersagung von der Führerscheinstelle oder vor der Nutzungsuntersagung vor Gericht?

Wenn die Nutzungsuntersagung vom Gericht ausgesprochen wurde, dann kann sie nur in Deutschland auf Antrag aufgehoben werden!

Gibt es eine gesetzliche Pflicht einem eine MPU zu ermöglichen?

Was ist jetzt aber wenn die Nutzungsuntersagung vor Gericht nicht ausgesprochen werden konnte weil der EU-Führerscheinbesitzer nicht im Inland wohnt, dann bekommt man doch einen gültigen Beschluss? Der gilt auch dann noch, wenn man danach wieder im Inland wohnt. Der Richter weis ganz genau, dass man nur wegen dem Führerschein im Ausland wohnt, aber er kann das nicht beweisen.

Oder gibt es eine Möglichkeit einem EU-Bürger, der im Ausland wohnt, zu einer Nutzungsuntersagung auf Lebenszeit ohne MPU-Auflage, zu verurteilen?

--- Riesenbild entfernt. ---

Danach wohnt man wieder im Inland & das Spiel geht wieder von Vorne los.

MfG Thommy

Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 04.04.2005, 06:42


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 04.04.2005, 08:13
Beitrag #309


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Diese Debatte ist doch unsinnig.

Zunaechst einmal sollte man einen EU-Schein nur bekommen, wenn man im entsprechenden EU-Land lebt - also unter Beachtung der 185-Tage-Regelung. Wurde das eingehalten, dann ist dieser EU-Schein in jedem EU-Land gueltig; muss nicht registriert und muss nicht umgeschrieben geschrieben werden.

Allein diese Umstaende sind eindeutige Indizien dafuer, dass die erneute Ueberpruefung der Erteilungsvoraussetzungen des Ausstellerlandes durch die Behoerden des Aufnahmelandes bei einem Umzug nicht in Betracht kommen.

Daher ist es nicht strafbar, mit einem EU-Fuehrerschein im deutschen Strassenverkehr teilzunehmen; egal, wo man seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat.


Fraglich ist allein, ob es den deutschen Behoerden erlaubt ist (bzw. jeder europaeischen Behoerde, in deren Geltungsbereich der jeweilige Fuehrerscheininhaber faehrt), bei einer Person, die rechtmaessig im Ausland einen EU-Fuehrerschein erworben hat, die Eignung unter besonderer Beruecksichtigung der in Deutschland bekannten Straftaten/Auffaelligkeiten erneut zu ueberpruefen, wenn den deutschen Behoerden der EU-Fuehrerschein bekannt wird (D.h. wenn der EU-FS kontrolliert wird und die Daten an die zustaendige Behoerde weitergegeben werden).


Das ist in der Theorie voellig unabhaengig vom Wohnort.
- In der Praxis wird es darauf hinauslaufen, dass die Polizei bei z.B. einem Griechen, der keinen deutschen Wohnsitz innehat, gar nicht auf die Idee kommen wird, die Daten seines hollaendischen Fuehrerscheines an eine deutsche Behoerde zwecks Ueberpruefung zu schicken - womit ein ehemaliger deutscher Entzug wohl unentdeckt bzw. unberuecksichtigt bleiben wird.
- Der Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland wird mutmasslich aehnlich behandelt werden, wenn er seinen Wohnsitz im Ausland nachweist und die Umstaende (Fahrzeug auf seinem Namen im Ausland zugelassen, auslaendischer Personalausweis etc.) darauf hindeuten, dass er nur auf der Durchreise ist.
- Voellig anders wird dagegen bei dem Deutschen verfahren werden, der zwar einen auslaendischen EU-Fuehrerschein vorzeigt, aber in Deutschland gemeldet ist und mit einem deutschen Fahrzeug hier unterwegs ist. Da werden dann alle Daten abgeglichen und bei Unstimmigkeiten ("Entzug" als letzter KBA-Eintrag etc.) an die kraft deutschen Wohnsitzes zustaendige deutsche FEB geschickt, welche somit alarmiert ist.


Und jetzt erst ist es fraglich, ob es den deutschen Behoerden erlaubt ist, diesen auslaendischen Fuehrerschein zu "sperren" bis auch deutsche Eignungsregeln wieder erfuellt sind.

Auch hier muss man notwendigerweise unterscheiden zwischen den Faellen, in denen die Anhaltspunkte fuer Eignungszweifel ALT und in denen diese Zweifel NEU sind.
Ueber die neuen Anhaltspunkte - also z.B. nachgewiesener Alkoholgenuss und Fahren mit dem EU-FS - brauchen wir uns nicht lange unterhalten, denn da ist es ganz eindeutig, dass der Schein weg ist und die Nutzung untersagt bleibt, durch die Polizei, das Gericht oder eine Behoerde.

Liegen die Anhaltspunkte aber in der Vergangenheit, dann ist es sehr wohl immer noch fraglich, ob ueberhaupt ein neues Entzugsverfahren aufgrund alter Vorfaelle eingeleitet werden darf.

1. Wenn die Anordnungen einer europaeischen Behoerde die gleichen Folgen haben muessen, wie eine vergleichbare Anordnung einer deutschen Behoerde, dann bewirkt die Erteilung des EU-Scheines den gleichen Verfall der Punkte bzw. den gleichen Verfall frueherer Eintragungen. Das bedeutet, dass diese Eintragungen solange nicht mehr gegen einen verwendet werden koennen, wie nichts Neues mehr vorfaellt.
2. Ist die Strafe verbuesst und die Massnahme der Sperrfrist abgelaufen, dann darf jede europaeische Behoerde einen EU-FS NEU erteilen. DAS sagt der EuGH. Und so ist es schliesslich der Fall, wenn man alles in D hinter sich hat und die Deutschen nur noch eine positive MPU sehen wollen, bevor sie erteilen.


Es ist trotz aller VG-Entscheidungen daher immer noch unsinnig und unlogisch anzunehmen, dass ein EU-Fuehrerschein in Deutschland keine Gueltigkeit hat, wenn dem Inhaber frueher einmal ein deutscher Fuehrerschein entzogen wurde, das Verfahren jedoch abgeschlossen, die Strafe verbuesst und die Massnahme erledigt ist. Dass dazu auch nicht der Artikel 8 der EU-Fuehrerscheinrichtlinie berechtigt, liegt eigentlich auf der Hand, wenn man das EuGH-Urteil vom 29.04. richtig liest. Denn eine Interpretation des Art.8 im deutschen Sinne waere eine sehr weite Auslegung der dortigen Vorschrift. Dieses hat der EuGH jedoch untersagt - er schreibt eine enge Auslegung vor !

Im Uebrigen bleibt 3. immer noch festzustellen, dass die "Aberkennung des Rechtes, von einer auslaendischen Fahrerlaubnis auf deutschem Boden Gebrauch zu machen" - und nichts anderes ist eine Nutzungsuntersagung !!! - gegen die Fuehrerscheinrichtlinie der EU - hier Art.1 - VERSTOESST. Denn EE-Fuehrerscheine sind von den deutschen Behoerden anzuerkennen.
Ohne Wenn und Aber.


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 04.04.2005, 08:16
Beitrag #310


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (strichachtdoktor @ 04.04.2005, 09:13)
Im Uebrigen bleibt 3. immer noch festzustellen, dass die "Aberkennung des Rechtes, von einer auslaendischen Fahrerlaubnis auf deutschem Boden Gebrauch zu machen" - und nichts anderes ist eine Nutzungsuntersagung !!! - gegen die Fuehrerscheinrichtlinie der EU - hier Art.1 - VERSTOESST. Denn EE-Fuehrerscheine sind von den deutschen Behoerden anzuerkennen.
Ohne Wenn und Aber.

Das sehen aber diverse Verwaltungsgerichte in Deutschland etwas anders als der Herr /8Doktor. whistling.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
tponearth
Beitrag 04.04.2005, 08:53
Beitrag #311


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 24.03.2005
Mitglieds-Nr.: 8956



hallo,

wie ist das eigentlich wenn ich mich bei einem freund der in spanien lebt anmelde?
muss ich den hauptwohnsitz dort anmelden
oder reicht ein zweitwohnsitz um der nu zu entkommen?
wie ist das mit meiner firma, muss ich die dann auch in spanien anmelden oder kann ich die in deutschland weiterlaufen lassen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Perplex
Beitrag 04.04.2005, 09:22
Beitrag #312


Mitglied
*******

Gruppe: Banned
Beiträge: 4753
Beigetreten: 20.02.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 8466



@tponearth,
meines Erachtens besser in Deutschland polizeilich abmelden!


--------------------
(\_/)
(O.o)
(> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 04.04.2005, 09:31
Beitrag #313


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Das reine Abmelden in D wird nicht reichen. Du müsstest schon Deinen gesamten Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen.

Wenn Du Dich nur abmeldest, aber hier weiter wohnst und arbeitest, kommt, wenn du Pech hast, zusätzlich noch ein Verstoß gegen die Einwohnermeldevorschriften hinzu.

Zur Vermutung des Wohnsitzes in D ist ein Blick in § 7 FeV hilfreich.

Kleine Anmerkung: Grundsätzlich halte ich es sogar für nicht ausgeschlossen, dass die Umzugsgeschichte bei noch nicht erfolgter NU und tatsächlicher Wohnsitzverlegung ins Ausland funktioniert. Diese halbgare Lösung mit "einmal kurz ummelden und mehr nicht" klappt allerdings m.E. nicht.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 04.04.2005, 09:43
Beitrag #314


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Zitat (tponearth @ 04.04.2005, 09:53)
muss ich den hauptwohnsitz dort anmelden
oder reicht ein zweitwohnsitz um der nu zu entkommen?
wie ist das mit meiner firma, muss ich die dann auch in spanien anmelden oder kann ich die in deutschland weiterlaufen lassen?

@ tponearth
Es gibt bei der Betrachtung unterschiedlicher europaeischer Laender keine Differenzierung zwischen Haupt und Nebenwohnsitz. Du hast also nur die Moeglichkeit zwei Hauptwohnsitze einzurichten oder Dich aus einem Land ganz abzumelden.

Einer Nutzungsuntersagung wirst Du wahrscheinlich nur entkommen, wenn Du nicht in Deutschland kontrolliert wirst oder wenn Du mit einem spanischen Fahrzeug und mit spanischen Papieren in Deutschland unterwegs bist - dann auch nur vielleicht unter der Voraussetzung, dass die Polizei eine Meldung an eine deutsche Behoerde nicht fuer notwendig erachtet. Laeuft das Verfahren zur Nutzungsuntersagung bereits, gibt es imho keine Chance mehr, dem zu entgehen - zumindest nicht, solange der EuGH da keinen Riegel vorschiebt.

Unter dem Aspekt des Steuerrechtes ergeben sich enorme Vorteile fuer jemanden, der eine Firma in Spanien unterhaelt und in Deutschland nur eine Zweigstelle. Das solltest Du einmal mit einem Steuerberater abklaeren. Ansonsten kommt es auf die Art der Firma an. Wenn Du einen Gewerbeschein benoetigst, dann brauchst Du auch einen deutschen Wohnsitz oder einen Geschaeftsfuehrer mit deutschem Wohnsitz. Ich denke, dass es sich fuer Dich auf jeden Fall lohnen wuerde, wenn Du Dich mal zum Thema "spanische GmbH" informieren wuerdest...

@Andreas
Danke fuer den Hinweis. Der an dieser Stelle immer wieder von Dir kommt ...
Es ist natuerlich richtig, dass alle mir/uns bisher bekannten Beschluesse in die andere Richtung gehen.
Es ist aber auch wichtig, zu wissen, dass man es durchaus anders sehen kann - eine Meinung, mit der ich nicht, wie gerne von Dir behauptet wird, alleine dastehe.
Wir sind uns grundsaetzlich einig, dass der EuGH diese Angelegenheit erneut wird klaeren muessen. Und bleibt er auf dem eingeschlagenen Weg, dann sieht es nicht sehr gut fuer Dich und die Vertreter der "deutschen Variante" aus ...
Kann aber genausogut alles ganz anders kommen.
Solange das so ist, nehme ich mir die Freiheit, meine Sicht weiter zu veroeffentlichen. Danach sehen wir weiter ...


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Guest_*
Beitrag 04.04.2005, 09:51
Beitrag #315





Guests






(3) Bewerber, die bislang ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum hatten und die sich ausschließlich wegen des Besuchs einer Hochschule oder Schule im Inland aufhalten, begründen keinen ordentlichen Wohnsitz im Inland. Ihnen wird die Fahrerlaubnis erteilt, wenn die Dauer des Aufenthaltes mindestens sechs Monate beträgt.

bedeutet dies, dass, wenn ich mcih z.b. in spanien anmelde, begründe dort meinen wohnsitz. nun komme ich nach einigen tagen nach d und studiere dort.
dann habe ich keinen wohnistz in d. was nun?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
michaelp100
Beitrag 04.04.2005, 09:56
Beitrag #316


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 668
Beigetreten: 20.03.2005
Wohnort: 26721 Emden
Mitglieds-Nr.: 8892



oh, beitrag war von mir

oder greift da der tatsächliche lebensmittelpunkt?
aber wie nachweisen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 04.04.2005, 10:07
Beitrag #317


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Wir sollten nicht ausser Acht lassen, dass es diese Geschichte mit dem EU-Fuehrerschein nur gibt, um das Fuehren von Fahrzeugen ueber die Landesgrenzen hinweg zu erleichern und eine Umschreibung nicht erforderlich zu machen. Einschraenkungen sieht das EU-Recht nur fuer die Faelle vor, in denen ein Entzug in einem Land akut laeuft (u.ae.) ...

Ist also ein EU-FS rechtmaessig erteilt, spielt der Wohnsitz (eigentlich !!!) keine Rolle mehr.

Man kann damit nach Deutschland reisen (Wohnsitz im Ausland) und man darf den Fuehrerschein einfach weiterbenutzen (Umzug nach Deutschland) - so sagt es die EU-RiLi und der EuGH jetzt schon in einigen Urteilen.

Nur die Deutschen haben sich mit dem System nie anfreunden koennen, weil es diese Fuehrerscheine der deutschen Oberhoheit des "(Aus-)Gebens und (Ab-)Nehmens" entzieht ...


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Guest_*
Beitrag 04.04.2005, 11:47
Beitrag #318





Guests






Zitat (mirko1 @ 03.04.2005, 13:20)
@OFFTOPIC
In Bayerns Gefängnissen müssen Insassen die mit Drogenfällen zu tun hatten, mit ihrem besuch an hand eines Telefons-Getrennte Glasscheibe mit einander reden.
Das wurde schon vor etlichen Jahren in allen anderen 15 Bundesländern abgeschafft, nur Bayern ist da noch in der Steinzeit, so wie bei vielen anderen dingen leider auch.

Leider ist das in Thüringen genau so.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 04.04.2005, 11:48
Beitrag #319





Guests






Zitat (Andreas @ 04.04.2005, 09:16)
Zitat (strichachtdoktor @ 04.04.2005, 09:13)
Im Uebrigen bleibt 3. immer noch festzustellen, dass die "Aberkennung des Rechtes, von einer auslaendischen Fahrerlaubnis auf deutschem Boden Gebrauch zu machen" - und nichts anderes ist eine Nutzungsuntersagung !!! - gegen die Fuehrerscheinrichtlinie der EU - hier Art.1 - VERSTOESST. Denn EE-Fuehrerscheine sind von den deutschen Behoerden anzuerkennen.
Ohne Wenn und Aber.

Das sehen aber diverse Verwaltungsgerichte in Deutschland etwas anders als der Herr /8Doktor. whistling.gif

Einige Urteile, mit denen vom Vorwurf des Fahrens ohne gueltige FE freigesprochen wurde sind nicht ueberraschend, da die Kapper EuGH Entscheidung eine praejudizierende Wirkung fuer aehnliche Verfahren hat und einige deutsche VG die unmittelbare Wirkung der Richtlinie und ihre Auslegung durch den EuGH fuer Recht erkannten.

Im Verwaltungs-Recht wird nunmehr die Geiger-Auslegung im Widerspruch zu EU-Recht als die vorangige rechtschoepfende Quelle anerkannt. Eine durchaus interessante Variante im europaeischen Rechtssystem.

Falls Kapper eine NU nach nicht beigebrachter MPU mitgeteilt werden sollte, ergibt sich dann folgendes:?

Das AG in F. hat Kapper aufgrund seiner NL (EU) Berechtigung und der Entscheidungs-Bindung des EuGH Urteils vom Vorwurf des Fahrens ohne FE freigesprochen.

Kapper erhaelt von der FE-Behoerde F. Eine NU wegen nicht Beibringung einer positiven MPU.

Kapper faehrt trotzdem, da ihm ja der EuGH als die hoechsstrichterliche Instanz die Gueltigkeit seiner EU-FE, die zum Fuehren eines KFZ in D. berechtigt, bescheinigte.

In Geigerscher Konsequenz erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Fahrens ohne gueltigen Fueherschein.

Folgt das AG in Frankenthal jetzt Geiger oder dem EuGH oder nimmt es die Klage nicht an, da der Fall bereits entschieden wurde.

Gerne hoere ich die Meinung der Forum-Experten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 04.04.2005, 12:05
Beitrag #320


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
Gerne hoere ich die Meinung der Forum-Experten.


Auch wenn wir das schon mehrfach geschrieben haben.

Die Voraussetzungen stehen unter anderen Vorzeichen als der erste "§ 21-Prozess".

Gesetzt den Fall, K. erhält eine NU wegen nicht beigebrachter MPU. Dann ist diese Nutzungsuntersagung ausreichend, um eine Strafbarkeit nach § 21 StVG zu begründen.

Nochmals: Eine NU ist gültig, selbst wenn sie rechtswidrig sein sollte. Fährt er trotzdem, liegt eine Straftat vor. Davor kann ihn auch kein EuGH oder sonstwer bewahren.

Diese Thematik interessiert den EuGH übrigens überhaupt nicht, da hier alleine innerstaatliches Verwaltungsrecht ohne Bezug zu europarechtlichen Belangen zur Anwendung kommt.

Zwar kann der EuGH (was sich noch zeigen wird) im Ergebnis die NU-Praxis in D für unzulässig erklären. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Fahrten, die bis dahin während einer (bis zum EuGH-Urteil gültigen NU) unternommen wurden, ohne gültige FE stattfanden.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post

20 Seiten V  « < 5 6 7 8 9 > » 
Closed TopicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 15:51