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#421
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Zitat (Roland @ 06.04.2005, 21:29) 1. Wieso nicht ?? Wenn alle nötigen Vorraussetzungen erfüllt sind. ............... 2. Angenommen ich fahre jetzt mit meinem CZ-FS bis zum Verfallsdatum, was in meinem Fall 2014 ist hier in D damit herum ohnen irgendwie aufzufallen und mir somit evtl. ne MPU-Anforderung und ne NU einhole. 2014 müsste Ihn dann ja verlängern lassen. Da sich aber mittlerweile mein Wohnsitz in D befindet ists doch naheliegend diesen CZ-FS in nen deutschen "umzutauschen" In 2014 ist vom KBA sowieso nichts mehr verwertbar - was spricht dagegen mir dann meinen CZ in nen D-FS umzuschreiben ??? Zu 1. Solange ein MPU-Erfordernis in der FS-Akte drinsteht, sind die "nötigen Voraussetzungen" eben nicht gegeben. Zu 2. Der Gedanke hat etwas für sich. Könnte durchaus funktionieren, da spätestens nach 15 Jahren die Spuren früherer Verfehlungen aus der FS-Akte gelöscht sind, so dass dann kein MPU-Erfordernis mehr besteht. |
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#422
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat da spätestens nach 15 Jahren die Spuren früherer Verfehlungen aus der FS-Akte gelöscht sind Nach meiner Erfahrung: FALSCH ! Geloescht wird gar nichts. Es kann nicht mehr dezidiert gegen den Antragsteller verwendet werden. Das ist aber auch alles. Es sei denn, man laesst mit Hilfe eines Anwaltes und/oder eines Gerichtes die Hauptakte loeschen. Da muss man aber quasi persoenlich die Seiten entfernen und vernichten, um sicher zu sein ... In meiner Verkehrsakte wurde z.B. mein 1980 erteilter und 1983 entzogener Klasse 4/5-FS aufgefunden, graues Format - im Jahre 2003. Und natuerlich saemtlicher Papierkram dazu ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#423
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 ![]() |
das würde also bedeuten, wenn einer zur fs-stelle geht, und möchte seinen eu-fs umgeschrieben haben. die fs.-stelle sagt nein, machen wir nicht, erst möchten wir eine mpu bekommen. richtig so? oder wie läuft das?
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Gast_Floh_* |
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#424
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Zitat (strichachtdoktor @ 07.04.2005, 08:13) FALSCH ! Geloescht wird gar nichts. Das stimmt, man muss wie der Doc schon sagte sich um die Löschung selber kümmern, von alleine passiert wenig oder sagen wir garnichts. Wenn der EU-FS abgelaufen ist und bis dato die Verwertungsfrist auch abgelaufen ist, kann ich ihn natürlich umschreiben lassen, das kann ich ja jetzt auch schon, wenn keine verwertbaren Einträge mehr vorliegen. Allerdings erscheint mir das etwas utopisch, zu glauben das man in 10 Jahren noch einen Führerschein besitzt, von dem D nicht weiss das man ihn hat. Die 3. Führerscheinrichtlinie macht nur Sinn, wenn sie auch umgesetzt werden kann, und zur Bekämpfung des Führerscheintourismus ist ein einheitliches EU-Verkehrszentralregister unabdingbar. |
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Gast_Floh_* |
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#425
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Zitat (michaelp100 @ 07.04.2005, 09:46) das würde also bedeuten, wenn einer zur fs-stelle geht, und möchte seinen eu-fs umgeschrieben haben. die fs.-stelle sagt nein, machen wir nicht, erst möchten wir eine mpu bekommen. richtig so? oder wie läuft das? ja so wird es laufen. |
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#426
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Zitat (Floh @ 07.04.2005, 09:52) Die 3. Führerscheinrichtlinie macht nur Sinn, wenn sie auch umgesetzt werden kann, und zur Bekämpfung des Führerscheintourismus ist ein einheitliches EU-Verkehrszentralregister unabdingbar. Das zentrale europäische Fahrerlaubnisregister wird auch nach meiner Überzeugung über kurz oder lang kommen. Kein Problem wird es dabei darstellen, alle neuerteilten Fahrerlaubnisse dort zu registrieren. Weiterhin wird man auch alle Führerschein registrieren können, wenn der Inhaber z.B. im Rahmen eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens auffällig geworden ist und seine Führerscheindaten wieder einmal erfasst bzw. überprüft worden sind. Beides gilt aber auch wiederum nur mit der Einschränkung, dass die Fahrerlaubnis- und Bußgeldbehörden in allen EU-Ländern ihren diesbezüglichen Meldeverpflichtungen auch tatsächlich nachkommen. Große Problem sehe ich jedoch bei der retrograden Erfassung. Wie sollen denn alle Altführerscheine umfassend und möglichst vollständig erfasst werden? Da führt kaum ein Weg hin, da auch die nationalen Fahrerlaubnisregister hier schon große Lücken aufweisen. Selbst die biologische Lösung funktioniert nur unvollständig, da die Fahrerlaubnisbehörden vom Tod eines Führerscheininhabers in den seltensten Fällen erfahren. |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#427
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Absurdistan
Gericht verbietet Student das Radfahren Neustadt/Weinstrasse (Welt.de 6.4.2005) Er war mit 2,02 Promille gestürzt und später durch den "Idiotentest" gefallen Neustadt/Weinstraße - Radfahrern kann wegen Trunkenheit im Verkehr nicht nur der Führerschein entzogen, sondern auch das Radfahren verboten werden. Mit diesem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß wies das Verwaltungsgericht Neustadt den Eilantrag eines Studenten gegen eine entsprechende Entscheidung einer Straßenverkehrsbehörde. Der Student war mit einem Blutalkoholgehalt von 2,02 Promille auf dem Universitätsgelände mit dem Rad gestürzt und hatte sich dabei verletzt. Die Behörde forderte den Mann auf, in einem medizinisch-psychologischen Gutachten - im Volksmund Idiotentest - nachzuweisen, daß er zur Benutzung von Fahrzeugen geeignet ist. Als das beim TÜV eingeholte Gutachten das Gegenteil ergab, entzog die Behörde dem Mann den Führerschein und verbot ihm auch das Radfahren im öffentlichen Verkehr. Der Mann erhob Widerspruch und beantragte bei Gericht vorläufigen Rechtsschutz. Das Gericht billigte jedoch die Maßnahme. Ein Gutachten könne verlangt werden, wenn jemand im Straßenverkehr mit 1,6 Promille oder mehr ein Fahrzeug führe. Dazu gehörten nicht nur Autos, sondern auch Fahrräder. Da die Gutachter der Ansicht seien, daß der Mann sich weder zum Autofahren noch zur Verwendung anderer Fahrzeuge eigne, sei das Radfahrverbot rechtmäßig. Gegen den Beschluß kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden. Az.: 3 L 372/05.NW Welt.de Welt.de Artikel erschienen am Mi, 6. April 2005 |
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#428
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...und was hat das jetzt mit dem EuGH-Urteil zu tun???
![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#429
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Nix ...
... loeschen ? Das wird bestimmt als Zensur aufgefasst ... ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#430
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Zitat (Andreas @ 07.04.2005, 10:44) ...und was hat das jetzt mit dem EuGH-Urteil zu tun??? ![]() Weil sich die Frage stellt: Darf er mit einem EU Fueherschein auch wieder Radfahren? |
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#431
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Zitat (Johnnie Walker @ 07.04.2005, 11:00) Weil sich die Frage stellt: Darf er mit einem EU Fueherschein auch wieder Radfahren? Na, da hast Du ja elegant die Kurve gekriegt. ![]() Nein! Die Fahrerlaubnisbehörde hat dem Studenten wegen mangelnder Eignung das Fahrradfahren untersagt. Da man dafür keine Fahrerlaubnis benötigt, würde ihm auch eine im EU-Ausland erteilte FE nichts nutzen. Auch das Recht zum Fahren fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge muss per Verwaltungsakt wieder zuerkannt werden, wenn es vorher per Verwaltungsakt aberkannt wurde. |
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#432
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Der Vermittler xxxxxxx (bitte nicht löschen, weil keine Werbung mehr) hat seine Dienstleistung im Bereich EU-Führerschein vorläufig eingestellt weil eine rechtlich ordentliche Durchführung nicht mehr möglich ist.
Er betreibt jetzt aber dort ein Forum, was offensichtlich seriös zu sein scheint. Die lassen sogar Kritik in ihrem Forum zu. MfG Thommy Werbung gelöscht. Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 07.04.2005, 10:46 -------------------- (\_/)
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#433
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Zitat (Peter Lustig @ 07.04.2005, 11:08) Auch das Recht zum Fahren fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge muss per Verwaltungsakt wieder zuerkannt werden, wenn es vorher per Verwaltungsakt aberkannt wurde. Verstehe ich richtig? Ein Eu FS, den er soforterhalten koennte, da ihn keine Sperrfrist hindert, wuerde ihm zunaechst das Fuehren eines KFZ erlauben bis ihn eine neue MPU -Aufforderung mit der Androhung einer NU erreicht. Die EU-KFZ-FE schliesst anscheinend nicht das erlaubnisfreie Fuehren eines Fahrrads ein. Sollte in der Zukunft die EU-Richtline in der Auslegung des Kapper-Urteils in deutsche Recht umgesetzt werden, wuerde unser Student legal und unbedroht durch eine MPU, ein KFZ fuehren duerfen. Zuim Fahradfahren ist und bleibt jedoch eine positiven MPU Vorrausetzung? Sehr nachdenkenswert auch unter dem Gesichtspunkt den anderen 24 EU-Mitliedstaaten das komplette, deutsche Verkehrs-Richterrecht ueberzustuelpen. Viel Erfolg |
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#434
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Damit wir uns richtig richtig verstehen: hier geht es um den rein formaljuristischen Ablauf, den Du wohl wissen wolltest. Dass die Realität anders aussieht, wissen wir beide auch.
![]() Ein Verstoß gegen die o.a. Anordnung ist im Übrigen mit einem Verwarnungsgeld von 25 € bedroht. |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#435
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Zitat (Peter Lustig @ 07.04.2005, 11:51) Damit wir uns richtig richtig verstehen: hier geht es um den rein formaljuristischen Ablauf, den Du wohl wissen wolltest. Dass die Realität anders aussieht, wissen wir beide auch. ![]() Ein Verstoß gegen die o.a. Anordnung ist im Übrigen mit einem Verwarnungsgeld von 25 € bedroht. Wie will man die Einahltung eines Verbots, dessen Einhaltung bedingt durch nicht existente Berechtigungsnachweise unkontrollierbar, ist ueberpruefen. Die edlen Recken des VG Neustadt als Gralshueter von Absurdistan? |
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#436
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Ein zarter Hinweis an die örtliche Polizeidienststelle reicht da u.U. schon aus. Gelegentlich läuft bzw. fährt man sich da schon einmal über den Weg.
![]() Einen Überwachungsschwerpunkt wird die Polizei jedoch bei einer solchen Sache mit ziemlicher Sicherheit nicht daraus machen. |
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Gast_Floh_* |
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#437
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Zitat (Peter Lustig @ 07.04.2005, 11:51) Ein Verstoß gegen die o.a. Anordnung ist im Übrigen mit einem Verwarnungsgeld von 25 € bedroht. und würde die Verwertbarkeit der Eignungszweifel von vorne beginnen lassen, oder? |
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#438
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Wenn Du auch in anderen Foren lesen würdest, müsstest Du wissen, dass Verwarnungen nicht registriert werden.
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#439
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Zitat (Peter Lustig @ 07.04.2005, 12:07) Ein zarter Hinweis an die örtliche Polizeidienststelle reicht da u.U. schon aus. Gelegentlich läuft bzw. fährt man sich da schon einmal über den Weg. ![]() in Prien; aber in Berlin? |
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Gast_Floh_* |
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#440
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Zitat (Peter Lustig @ 07.04.2005, 12:13) Wenn Du auch in anderen Foren lesen würdest, müsstest Du wissen, dass Verwarnungen nicht registriert werden. ![]() Ich wollte Dich nur prüfen, trotzdem Danke ![]() |
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#441
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Ich habe in einem anderen Forum folgendes Posting gefunden:
Zitat (Martin281160 @ 06.04.2005, 13:05) Habe den FS am 31.10.04 in CZ erworben, bei einem Unfall (Blitzeis) wurde der FS 3 Tage einbehalten & dann wieder freigegeben. Dann Auforderung zur MPU. RA Säftel eingeschaltet. LRA schreiben bekommen: FS ist binnen einer Woche nach Zustellung abzugeben ansonsten wird der von der Polizei geholt. Ra Säftel hat Einspruch eingelegt, darf den FS nicht benutzen. Noch keine Entscheidung vom Verwaltungsgericht. Zitat (Martin281160 @ 06.04.2005, 13:23) Habe soeben mit RA Säftel gesprochen: Muss den FS abgeben, sei rechtlich nicht OK aber solange das Verwaltungsgericht nicht entschieden hat bleib Sofortentzug. Ausicht auf Erfolg beim Verwaltungsgericht sei "im Moment wie Münzenwerfen". Herzlichen Dank Herr Jauch!! Zitat (Thommy Bumm @ 06.04.2005, 15:49) @Martin! Was ist der Grund für den Entzug? Hast Du etwa die MPU verweigert? Warum gab es keine Nutzungsuntersagung? Hast Du eine Sperre bekommen? Was hat Herr Jauch damit zu tun (hab die Sendung nicht gesehen)? MfG Thommy Bumm Zitat (Martin281160 @ 07.04.2005, 7:38) Frage 1: Bin der Aufforderung eine MPU zu machen oder alternativ die eingereichten Unterlagen für den EU-Führerschein dem LRA vorzulegen auf anraten von RA Säftel nicht nachgekommen. Frage2: Warum es keine Nutungsuntersagung gab weiß ich nicht, der "Beschluss" verlangt die Abgabe des FS. Frage3: Habe keine Sperre bekommen. Frage4: Laut RA hat der SternTV Bericht den Auslöser für die Aktionen gegeben: Zitat RA "Das Imperium schlägt zurück" Was ich will, ist die Anerkennung des Führerscheins gemäß den EU-Richtlinien. Wieder jemand mit einem rechtswidrigen Entzug einer gültigen EU-Fahrerlaubnis! MfG Thommy -------------------- (\_/)
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#442
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Hallo Leute!
Das EU-Urteil vom 29.04.2004 war wegen der Gültigkeit der EU-Führerscheine doch eindeutig: Zitat 77 Gegen diese Schlussfolgerung lässt sich nicht einwenden, dass die anwendbaren nationalen Vorschriften, insbesondere § 28 FeV 1999, gerade darauf abzielen, die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten. Wie der Generalanwalt in Nummer 75 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, wäre es die Negation des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine selbst, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439 eingeführten Systems darstellt, wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern. Was ist denn an der Formulierung “die anwendbaren nationalen Vorschriften, insbesondere…“ nicht zu verstehen? Ich sage nur Plural!!! Darin versteckt sich eindeutig auch der § 46 FeV, wenn es sich um Fälle vor Erteilung der Fahrerlaubnis handelt. Schließlich wurden ja auch alle Punkte in Flensburg, durch Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis, gelöscht. Deutschland hat sich gefälligst an EU-Recht zu halten! Deutschland hält sich gegen geltendes Recht immer noch für berechtigt, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern. Deutschland will systematisch alle Rechtmäßig erworbenen EU-Führerscheine durch eine unbegrenzte Nutzungsuntersagung, wegen nicht erbrachter MPU, ungültig machen. Wer die Nutzungsuntersagung mit Sofortvollzug nicht beachtet, wird von Deutschland kriminalisiert. Wer allerdings die MPU machen will, kann sie nicht bestehen, weil er ja offensichtlich versucht hat die MPU, durch einen ausländischen EU-Führerschein, zu umgehen. Keiner kann gegen diese Einschätzung des Psychogottes bei der MPU etwas tun. Es gibt keine Rechtsmittel. Es gibt allerdings auch überhaupt nicht den Straftatbestand der Umgehung der MPU. OK, es gibt vorläufige VG-Beschlüsse gegen gültige EU-Führerscheine, aber der Feind ist ganz klar Deutschland mit seiner entwürdigenden MPU-Regelung in jetziger Form. MfG Thommy -------------------- (\_/)
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Gast_Dreist_* |
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#443
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Das ist doch der HAMMER,
Fahrradfahren zu unterbinden da Eignungszweifel bestehen! Muss er jetzt einen EU-Fahrradführerschein machen um wieder FAHRRAD fahren zu dürfen ![]() Hallo aufwachen, leben wir denn jetzt schon in einem Polizeistaat? Mit mehr als 2 Promille auf dem Fahrrad kann ich eher verstehen, dass eine KFZ -FE etzogen wird aber Fahrradfahren zu unterbinden, nicht! Zum EU-FS Der Entzug des Führerscheins Die Mitgliedstaaten können aus Gründen der Sicherheit und des Straßenverkehrs ihre innerstaatlichen Vorschriften über Entzug, Aussetzung und Aufhebung der Fahrerlaubnis auf den Führerscheininhaber, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat, anwenden. Die innerstaatlichen Regeln finden also Anwendung, wobei es nicht von Bedeutung ist, daß der Führerschein in einem anderen Staat ausgestellt worden ist. http://europa.eu.int/comm/transport/home/d...ples/005_de.htm Dreistigkeit, steh mir bei |
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#444
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 101 Beigetreten: 16.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7294 ![]() |
Zitat HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN: Artikel 1 (1) Die Mitgliedstaaten stellen den einzelstaatlichen Führerschein gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie nach dem EG-Muster in Anhang I aus. (2) Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt. Artikel 8: (2) Vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen Territorialitätsprinzips kann der Mitgliedstaat des ordentlichen Wohnsitzes auf den Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins seine innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis anwenden und zu diesem Zweck den betreffenden Führerschein erforderlichenfalls umtauschen. (4) Ein Mitgliedstaat kann es ablehnen, die Gültigkeit eines Führerscheins anzuerkennen, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in Absatz 2 genannten Maßnahmen angewendet wurde. Wenn ich besoffen Fahre darf natürlich mir die Polizei den FÜ einziehen,und mir die Teilnahme am Strasenverkehr untersagen. Das ist Polizeirecht. Danach kommt das Strafrecht,Sperre für so und so lange. Das hat der EUGH am 29.4.04 ausdrüklich bestätigt,ist zulässig. Hat aber auch gesagt das die FÜ´s gegenseitig anerkannt werden müssen. Und Verwaltungsrecht,gestützt auf Verfehlungen,13 Years ago,fällt nicht unter die ausdrücklich erlaubte Polizei oder Strafrechtliche Entziehung der Fahrerlaubnis. EUGH : ist nähmlich die Masnahme ....... abgelaufen.....hat der aufnehmende Staat keine Möglichkeit mehr ........der FÜ ist anzuerkennen. |
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#445
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Zitat Vorbehaltlich der Einhaltung des straf- und polizeirechtlichen Territorialitätsprinzips... Du darfst hier den Begriff Polizeirecht nicht wörtlich interpretieren. Damit ist die Gesamtheit der sicherheitsrechtlichen Vorschriften gemeint, die nicht unter das Strafprozessrecht (= Strafrecht) fallen. Für diesen Bereich zuständige Sicherheitsbehörden sind in D neben der Polizei, der in zahlreichen Fällen abhängig vom jeweiligen Bundesland sogar nur eine Art "Feuerwehr-" oder Ersatzfunktion zukommt, die Behörden der allgemeinen inneren Verwaltung wie z.B. Ausländeramt, Jagdbehörde, Meldebehörde, Umwelt- und Naturschutzbehörde oder eben auch die Straßenverkehrsbehörde mit angeschlossener Fahrerlaubnisbehörde. Und noch eine kleine Korrektur: wenn Du besoffen Auto fährst und die Polizei Deinen Führerschein sicherstellt oder beschlagnahmt, geschieht das im Rahmen des Strafprozessrechts. Diese Maßnahme hat ihre Grundlage nicht im Verwaltungs- oder Polizeirecht. Wenn man schon Äußerungen zu dieser zugegeben nicht ganz leichten Thematik macht, sollte man sich vorher kundig machen. ![]() |
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#446
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Nu wegen fehlender MPU wurden zwar ausgesprochen wurden,sind aber letztinstanzlich noch nicht Rechtskräftig.
Wobei noch gar nicht feststeht,ob EU-FÜ Inhaber (im Ausland ereteilt) überhaupt zur MPU Müssen. Für eine solche Masnahme müste D erst die Zustimmung der Komision einholen. Das wurde versäumt. Denn aufgrund fehlender Eignung könnte D jedem FÜ Inhaber,ohne akuten Vorfall die FA entziehen und hier eine NU aussprechen. Und die 3 FÜ Richtlinie wird noch lange nicht kommen. Da 24 Köche (mit D als Oberkoch) sich nicht über die Rezeptur einigen können. |
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@Peter Lustig
Der EUGH hat das Urteil nicht speziell auf D zugeschniten,sondern bewust für ganz Europa. Und wenn andere Länder,ohne MPU anerkennen müssen,wird D keine Ausnahme machen können. Und dann gehts bei der MPU gar nicht so sehr um die Verkehrssicherheit. Dem TÜV und co gehts ums Geld. Dem Gesetzgeber darum,sagen zu können wer fahren darf und wer nicht. |
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Auch wenn der Eine oder Andere gegen das gegen ihn vorliegende Verwaltungsgerichtsurteil (Verwaltungsgerichtsbeschluss) Rechtsmittel eingelegt hat und somit der Ausgang noch offen ist, haben die Urteile bzw. Beschlüsse dennoch bereits Auswirkungen, da regelmäßig auch ein Sofortvollzug angeordnet worden ist.
Edit: Zitat Der EUGH hat das Urteil nicht speziell auf D zugeschniten,sondern bewust für ganz Europa. Und wenn andere Länder,ohne MPU anerkennen müssen,wird D keine Ausnahme machen können. Auslöser des Urteils war aber ein Fall in Deutschland. ![]() Im 2. Satz äußerst Du eine Annahme bzw. eine Wunschvorstellung. Hier geht es doch genau um den Bereich des Fahrerlaubnisrechts, bei dem der EuGH den einzelnen Staaten ausdrücklich noch eine Regelungsbefugnis zuspricht. Die MPU in Deutschland wird im Übrigen noch lange nicht fallen. Davon bin ich fest überzeugt. |
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@Peter Lustig
Zitat Du darfst hier den Begriff Polizeirecht nicht wörtlich interpretieren. Damit ist die Gesamtheit der sicherheitsrechtlichen Vorschriften gemeint, die nicht unter das Strafprozessrecht (= Strafrecht) fallen. Ob das der EUGH auch so interpretiert ? Dann hätte er doch zu Kapper gesagt,dein FÜ wird anerkannt,nach absolvieren einer positiven MPU,bzw. nach MPU darfst du den NL-FÜ erwerben. Der EUGH spruch ging aber in die andere Richtung. Der EUGH wuste schon,aus den Schriftverkehr mit D,das D eine MPU fordert. Das hat den EUGH aber nicht sonderlich interesiert.In einer EU Harmonisierung gibt es keine Extrawürste. Ohne wenn und aber,so hies es. Oder soll der EUGH 24 mal urteilen? für jedes Mitglied ein eigenes Urteil ? |
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#450
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@ Peter
Zitat Edit: QUOTE Der EUGH hat das Urteil nicht speziell auf D zugeschniten,sondern bewust für ganz Europa. Und wenn andere Länder,ohne MPU anerkennen müssen,wird D keine Ausnahme machen können. Auslöser des Urteils war aber ein Fall in Deutschland. Der Auslöser war in D,da andere Länder den FÜ aus anderen Ländern anerkennen. Aber anzuwenden ist das Urteil auf alle Mitglieder der EU. |
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#451
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soo, ich habe meinen plan wahrgemacht und wohne und lebe jetzt, weit einiger zeit, in nl.
mit mietvertrag, habe einen aufkleber in den perso bekommen, erstwohnsitz ist aber immer noch d. |
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Gast_Floh_* |
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Beitrag
#452
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Zitat (Muk @ 07.04.2005, 14:34) Oder soll der EUGH 24 mal urteilen? für jedes Mitglied ein eigenes Urteil ? Denke das der EUGH das nicht so wollte, als er das Kapper Urteil fällte. Womit er aber nicht rechnen konnte, das D einfach vorgibt das Urteil nicht verstanden zu haben und gegen geltendes EU-Recht weiter maßregelt. D weiss doch ganz genau, das man hier mit illegalen Machenschaften gegen den EU-Füherschein vorgeht, aber das ist denen zur Zeit so ziemlich egal, die daraus evtl. resultierenden Geldbußen seitens der EU werden einkalkuliert, hier wird ganz klar die Priorität auf die Bekämpfung der EU-Führerscheine gelegt, koste es was es wolle. Wohl wissend das der Bürger sein Recht frühestens in ein paar Jahren vor dem EUGH zugesprochen bekommt. Dem RA Säftel hätte ich persönlich auch etwas mehr zugetraut, zumindest das die ersten Fälle mal so langsam vor dem EUGH auftauchen, an einer Lösung Anno 2035 bin ich persönlich momentan weniger interessiert. Hoffe nur das D dann von der EU die volle Härte an möglichen Sanktionen zugesprochen bekommt, so wie man hier zur Zeit die EU-Urteile einfach arrogant und selbstherrlich ignoriert. |
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#453
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Und zu dem Radfahrer;
wer mit 2 %0 vom Rad fällt,der hat unter beweis gestellt,das er Alkohol nicht gewöhnt ist,sonst wäre er nicht gestürzt. Und dann wäre es im Interesse der Sicherheit im Verkehr (Charakterliche Eignung) geboten,jeden Volksfestbesucher der mehr als 1,7 %0 hat,der FA-Behörde zu melden.Egal ob zu Fus oder mit Fahrad. Da ein sogenanter nicht Alkoholgewöhnter Mensch niemals ohne das Bewustsein zu verlieren so viel Trinken kann. Und wer mehr als dreimal geschieden ist mus auch zur MPU,da er sich ofensichtlich nicht in soziale Gefüge einbinden kann,bzw. sich sozial normgebunden verhält. |
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#454
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Möglicherweise hat hier die Presse wieder einmal mehr nicht den gesamten Sachverhalt mitgeteilt. Wegen eines einmaligen Verstoßes noch dazu in dieser Größenordnung gleich auch noch das Radfahren zu untersagen, erscheint mir schon sehr ungewöhnlich und weitgehend. Ich kann mir daher gut vorstellen, dass unser Student nicht zum ersten Mal auffällig geworden ist.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 101 Beigetreten: 16.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7294 ![]() |
@ Michaelp 100
Zitat soo, ich habe meinen plan wahrgemacht und wohne und lebe jetzt, weit einiger zeit, in nl. mit mietvertrag, habe einen aufkleber in den perso bekommen, erstwohnsitz ist aber immer noch d. gut so,weitere werden deinem Beispiel Folgen, ich wohne in absehbarer Zeit auch im Elsas,hab ja jetzt nen Lappen (schluss mit Hausarest),und kann wohnen wo ich will. Ich bin endlich Frei,und wohne ich im Ausland,werd ich auch Frei bleiben. @ Floh Zitat Womit er aber nicht rechnen konnte, das D einfach vorgibt das Urteil nicht verstanden zu haben und gegen geltendes EU-Recht weiter maßregelt. damit haben nur die betrofenen gerechnet |
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#456
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Angesichts des Erstwohnsitzes in D wohl mit mäßigem Erfolg.....
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#457
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Zitat (Peter Lustig @ 07.04.2005, 11:08) Auch das Recht zum Fahren fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge muss per Verwaltungsakt wieder zuerkannt werden, wenn es vorher per Verwaltungsakt aberkannt wurde. Wenn etwas ohne Erlaubnis gefahren werden darf braucht man eine Erlaubnis .. Paradox. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 101 Beigetreten: 16.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7294 ![]() |
@ X Diver
Zitat Angesichts des Erstwohnsitzes in D wohl mit mäßigem Erfolg..... Zur Erinerung,auf den Lebensmitelpunkt kommt es an,nicht nur auf den wohnsitz. Und michaelp 100 hat sich in D schneller abgemeldet als ei VG NU sagen kann. ![]() |
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#459
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Zitat (Peter Lustig @ 07.04.2005, 15:00) Möglicherweise hat hier die Presse wieder einmal mehr nicht den gesamten Sachverhalt mitgeteilt. Wegen eines einmaligen Verstoßes noch dazu in dieser Größenordnung gleich auch noch das Radfahren zu untersagen, erscheint mir schon sehr ungewöhnlich und weitgehend. Ich kann mir daher gut vorstellen, dass unser Student nicht zum ersten Mal auffällig geworden ist. Hallo Peter, dieses hier hatte ich bereits am Erscheinenstag an anderer Stelle im Forum gepostet: Zitat Siehe hierzu auch: Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 16. März 2005 - 3 L 372/05.NW - (Quelle:Pressemitteilung Nr. 11/2005) Betrunkener Radfahrer verliert Führerschein und darf nicht mehr Rad fahren Die Straßenverkehrsbehörde darf einem Radfahrer, der betrunken am Verkehr teilgenommen hat, nicht nur die Fahrerlaubnis entziehen, sie kann ihm auch das Führen von Fahrrädern untersagen. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor. Im zugrunde liegenden Fall war ein Student auf dem Universitätsgelände mit seinem Fahrrad zu Fall gekommen und hatte sich verletzt. Ein von der herbeigerufenen Polizei veranlasster Alkoholtest ergab einen Wert von 2,02 Promille. Die Straßenverkehrsbehörde forderte den Mann daraufhin auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Frage seiner Eignung zum Führen von Fahrzeugen - auch von Kraftfahrzeugen - vorzulegen. Dieses beim TÜV eingeholte Gutachten kam zu dem Ergebnis der Ungeeignetheit des Studenten. Die Behörde entzog ihm deshalb den Führerschein und untersagte ihm zugleich das Führen von Fahrrädern. Der Mann erhob hiergegen Widerspruch und beantragte wegen des angeordneten Sofortvollzugs beim Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz. Das Gericht hat jetzt im Eilverfahren entschieden, dass die Maßnahmen der Behörde nicht zu beanstanden sind. Führe jemand im Straßenverkehr ein Fahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr, so könne von ihm ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangt werden; zu den Fahrzeugen in diesem Sinne gehörten nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern auch Fahrräder. Da die Gutachter des TÜV zu dem Ergebnis gekommen seien, dass der Student weder zum Führen von Kraftfahrzeugen noch zum Führen von sonstigen Fahrzeugen geeignet sei, seien die getroffenen Entscheidungen des Entzugs der Fahrerlaubnis und des Radfahrverbots rechtmäßig. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Reinland-Pfalz eingelegt werden. Quelle ist die Pressestelle des VG Neustadt - wurde danach offensichtlich auch durch die Presse weiterveroeffentlicht. DAS da oben ist jedenfalls die Originalmitteilung - mit AZ, wie es sich gehoert ... ![]() ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Zitat (Medusa @ 07.04.2005, 15:33) Zitat (Peter Lustig @ 07.04.2005, 11:08) Auch das Recht zum Fahren fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge muss per Verwaltungsakt wieder zuerkannt werden, wenn es vorher per Verwaltungsakt aberkannt wurde. Wenn etwas ohne Erlaubnis gefahren werden darf braucht man eine Erlaubnis .. Paradox. Auch wenn Du es nicht glauben willst. Hier ist in Absatz 1 die Rechtsgrundlage. Da dort von Fahrzeugen die Rede ist, sind Fahrräder inbegriffen. |
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Zitat (Dreist @ 07.04.2005, 13:23) Die Mitgliedstaaten können aus Gründen der Sicherheit und des Straßenverkehrs ihre innerstaatlichen Vorschriften über Entzug, Aussetzung und Aufhebung der Fahrerlaubnis auf den Führerscheininhaber, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat, anwenden. Die innerstaatlichen Regeln finden also Anwendung, wobei es nicht von Bedeutung ist, daß der Führerschein in einem anderen Staat ausgestellt worden ist. Wobei es nicht von Bedeutung ist, daß der Führerschein in einem anderen Staat ausgestellt worden ist. Er ist also so zu behandeln als wäre er hier ausgestellt worden. Bekommt man nach Erteilung einer dt. EU-FE auch automatisch ohne Anlaß eine MPU Aufforderung .. ? |
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#462
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Das Verbot ein Fahrrad zu fuehren ist schon ein bisschen laecherlich - aber eben konsequent. Wenn es im Gesetz so vorgesehen ist, dann geht es auch ...
Allerdings wird das erst wieder eine Konsequenz haben, wenn der besagte Student erneut besoffen oder bei einer anderen Straftat mit dem Rad erwischt wird. Beim ersten Mal vielleicht nur 25 € - aber sicher mehr, wenn er in Zukunft weiterfaehrt und regelmaessig erwischt wird. Auch der Einzug des Rades ist denkbar ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Zitat Bekommt man nach Erteilung einer dt. EU-FE auch automatisch ohne Anlaß eine MPU Aufforderung .. ? Wenn bekannt wird, dass Du z.B. weitersaeufst oder rueckfaellig geworden bist ... warum nicht ? Moeglich ist das sicher. Aber ohne den geringsten Hinweis eher unwahrscheinlich. Ein Problem scheint mir demgegenueber zu sein, dass die auslaendischen Behoerden meist gar nichts von den ehemaligen Delikten wussten - daher auch nicht haetten pruefen koennen, wenn sie gewollt haetten. Wer unter "fruehere Fuehrerscheine" - angenommen es stuende da und er haette es verstanden - einen ehemaligen deutschen Schein genannt hat, der hat sicher Fragen gestellt bekommen. Oder nicht - das ist dann aber Sache der anderen Behoerde. Steht da nur ein Strich ... - gibt es ein Problem ... Das sollte man ehrlicherweise nicht ganz aus dem Kopf verlieren ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Zitat (strichachtdoktor @ 07.04.2005, 15:47) DAS da oben ist jedenfalls die Originalmitteilung - mit AZ, wie es sich gehoert ... ![]() ![]() Da kann man aus Eurem Blickwinkel nur dazu sagen: der Fluch der MPU. Nachdem der Gutachter zu seinem negativen Gutachten gekommen war, blieb der FS-Stelle offensichtlich gar nichts Anderes übrig. Wäre sie bei der Verhängung des Fahrverbots auch für Fahrräder über das Ziel hinausgeschossen, hätte dies das VG nicht bestätigen dürfen und wohl auch nicht bestätigt. ![]() |
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Zitat (strichachtdoktor @ 07.04.2005, 15:59) Ein Problem scheint mir demgegenueber zu sein, dass die auslaendischen Behoerden meist gar nichts von den ehemaligen Delikten wussten - daher auch nicht haetten pruefen koennen, wenn sie gewollt haetten. Ein Problem welches lt. EU Richtlinie aber nicht berücksichtigt wird. Nach EuGH interessieren sowieso nur richterliche Sperrfristen. |
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Zitat hätte dies das VG nicht bestätigen dürfen und wohl auch nicht bestätigt. Fuer die Korrektur so mancher "Genialitaet" in erster Instanz, gibt es ja noch das OVG RLP ... ![]() Schaun mer ma, was die dazu sagen. 2,02 %o ist allerdings schon reichlich - auch (bzw. gerade!!!) auf dem Rad. Und die negative MPU vorzulegen ist auch reichlich daemlich ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Das Ganze ist einfach nur lächerlich. Wenn man das in aller Konsequenz durchspielt, gehört jedem der in der Öffentlichkeit ab 1,6 Promille auffällt der Führerschein entzogen., bzw. eine MPU-Aufforderung zugeschickt.
So bleibt es eine perverse Ungleichbehandlung, je nachdem wieviel Interesse daran besteht Sauftouren der Fahrbehörde zu melden oder nicht. |
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Zitat Nach EuGH interessieren sowieso nur richterliche Sperrfristen. Danke, Medusa. Finde ich auch richtig. Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder Verwaltungsseppel mit mittlerer Reife Beschluesse solcher Tragweite bar jeder psychologischer Ausbildung und Kenntnis abfassen duerfte ... ... wobei sich das in D offensichtlich noch nicht herumgesprochen hat, dass es Dinge gibt, die nicht gehen ... ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 101 Beigetreten: 16.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7294 ![]() |
Wer weiß,vieleicht studiert der Junge Jura.Wird später einmal FA Behördenleiter.
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#470
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 4753 Beigetreten: 20.02.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 8466 ![]() |
Fahren mit Fahrrad kann zwar von der Fahrerlaubnisbehörde untersagt, aber nicht bestraft werden. Wie denn? Etwa “Fahren ohne Fahrerlaubnis“ bei einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug.
Eine Bestrafung ist nur möglich bei einer erneuten Alkoholfahrt mit dem Fahrrad. Was kommt als nächstes? Entzug des Lebensberechtigungsscheins! -------------------- (\_/)
(O.o) (> <) This is Bunny. Copy Bunny into your signature to help him on his way to world domination ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 09:05 |