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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 6), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Muk
Beitrag 07.04.2005, 15:40
Beitrag #471


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ich würde den Studend entmündigen und unter Fachärtztliche (Verkehrsfachsimpel) aufsicht stellen.24 h nonstop.
Denn so Leute haben auf unseren Strasen nichts zu suchen.(tickende Zeitbomben)
Der Mann ist eine Gefahr für sich und andere.
Dann würde ich auf dem Oktoberfest einmal anfangen über 1.6 %0 fähige Konsumenten zu regestrieren und anschliesend nach § 14 ein ärtztliches Gutachten anordnen.(Konsumform klären bei Zweifel).
Gleiches Recht für alle.
Aber auch die Italiener und Engländer nicht vergessen und regestrieren.Da viele ja mit dem eigenen KFZ in D sind.
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RA XDiver
Beitrag 07.04.2005, 15:58
Beitrag #472


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Zitat
Eine Bestrafung ist nur möglich bei einer erneuten Alkoholfahrt mit dem Fahrrad.


Das stimmt so nur bedingt. Geht man vom Begriff "Strafe" aus, so magst Du recht haben.

Allerdings ist, wie von PL bereits gesagt, ein Verwarngeld von 25 EUR drin.

Fruchtet das nichts, gibt es die Möglichkeit, ein Zwangsgeld anzudrohen (das liegt dann deutlich über 25 EUR) und es gegebenenfalls auch beizutreiben.


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Perplex
Beitrag 07.04.2005, 16:05
Beitrag #473


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Ach so, eine Ordnungswidrigkeit!


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Gast_Gast_natas_*
Beitrag 07.04.2005, 16:39
Beitrag #474





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tja jetzt fahre ich seit august mit einer tschechischen pappe und hatt evor 3 wochen eine kontrolle auf der autobahn....letzte woche kam ein brie der führerscheistelle crailsheim....*wir möchten sie zu einem gespräch bitten*
da war ich heute...der nette herr dort stellte mir eine mpu in aussicht ,sollte ich da nicht hingehen und meinen führerschein nicht freiwillig abgeben....razzia der örtlichen polizei.
Warscheinlich sind wir wieder so weit...werde dr. säftel einschalten und mal abwarten...da leider noch keine rechtssicherheit da ist werden die führerscheinstellen scheinbar immer dreister....mir wurde sogar mündlich angedroht,falls ich meinen wohnsitz ins ausland verlagern würde,mir eine NU zukommen zu lassen....adios armes deutschland
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Gast_Guest_*
Beitrag 07.04.2005, 16:41
Beitrag #475





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sorry...meine tasta hat nen knall
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Gast_Guest_*
Beitrag 07.04.2005, 16:57
Beitrag #476





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Zitat (XDiver @ 07.04.2005, 15:32)
Angesichts des Erstwohnsitzes in D wohl mit mäßigem Erfolg..... whistling.gif

nene, der tatsächliche lebensmittelpunkt zählt, NICHZ der erstwohnsitz!
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Peter Lustig
Beitrag 07.04.2005, 17:24
Beitrag #477


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Zitat (Thommy Bumm @ 07.04.2005, 16:27)
Fahren mit Fahrrad kann zwar von der Fahrerlaubnisbehörde untersagt, aber nicht bestraft werden. Wie denn? Etwa “Fahren ohne Fahrerlaubnis“ bei einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug.
Eine Bestrafung ist nur möglich bei einer erneuten Alkoholfahrt mit dem Fahrrad.

Thommy, lesen bildet: hier und hier und hier, TB-Nr. 203000. tongue.gif
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Gast_Dreist_*
Beitrag 07.04.2005, 17:27
Beitrag #478





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@Medusa

Mhh,

ja sicher, aber Anerkannt werden müssen sie, WENN man aber
den Wohnsitz in Deutschland hat, ist man vor einer NU NICHT geschützt!
D.h. die deutsche VG ist für einen deutschen lebend im Ausland nicht
zuständig!

Nachlesbar im VG München und auf der HP der EU (Link oben)
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RA XDiver
Beitrag 07.04.2005, 17:29
Beitrag #479


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Zitat
Nachlesbar im VG München


Das VG hat dazu nichts wirklich aussagekräftiges festgestellt.


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Gast_Stomp_*
Beitrag 07.04.2005, 17:33
Beitrag #480





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******gelöscht, da sinnlos******

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 07.04.2005, 18:18
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Gast_Dreist_*
Beitrag 07.04.2005, 17:36
Beitrag #481





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Sehe ich ein bisschen anders:

2. Im nicht harmonisierten Bereich behalten die Mitgliedstaaten daher die Kompetenz, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Betroffene trotz der in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen EU-Fahrerlaubnis nach den kraft nationalen Regeln bestehenden Kriterien nicht die Eignungsvoraussetzungen für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr erfüllt. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber seinen ordentlichen Wohnsitz gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland hat.

GEGENWÄRTIG in der BRD!!!

Wie wäre es denn aber wenn man wirklich in das Ausland zieht, in deutschland Sperre!

Dort macht man legal den FS, dann müsste der Schein nach Ablauf der Sperrzeit
in D gültig sein, denn keine D Verwaltung wäre zuständig!
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Muk
Beitrag 07.04.2005, 17:41
Beitrag #482


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Zitat
Nachlesbar im VG München 

Das VG hat dazu nichts wirklich aussagekräftiges festgestellt.


Konnte es auch schlecht.D wird diese Fallkonstelation nicht vor den EUGH bringen.
Einem im Ausland wohnenden Deutschen die FA entziehen oder eine NU auszusprechen.
Aufgrund getilgter Masnahmen.
Da wäre ja kein Europäer mehr sicher.
Ich bleib bei meiner Meinung.
Im Ausland bin ich sicher.
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Peter Lustig
Beitrag 07.04.2005, 17:42
Beitrag #483


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Zitat (Dreist @ 07.04.2005, 18:27)
D.h. die deutsche VG ist für einen deutschen lebend im Ausland nicht zuständig!

Oh doch! Klick mich.

Warum nur beißt sich die Katze immer den Schwanz? sad.gif

Edit:
Zitat
Ich bleib bei meiner Meinung.
Im Ausland bin ich sicher.
Nein, siehe den vorstehenden Link.


Der Beitrag wurde von Peter Lustig bearbeitet: 07.04.2005, 17:44
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Perplex
Beitrag 07.04.2005, 17:50
Beitrag #484


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Zitat (Dreist @ 07.04.2005, 18:36)
Wie wäre es denn aber wenn man wirklich in das Ausland zieht, in Deutschland Sperre!

Dort macht man legal den FS, dann müsste der Schein nach Ablauf der Sperrzeit
in D gültig sein, denn keine D Verwaltung wäre zuständig!

Du kannst dann eine Nutzungserlaubnis in Deutschland beantragen.


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Gast_Dreist_*
Beitrag 07.04.2005, 17:54
Beitrag #485





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@Peter Lustig

Du hast recht, bei erreichen von 18 points ist die FE weg auch bei ausl.!
Wie bekommt man sie dann wieder?!?

Neuerteilung auf FE
MPU Aufforderung
evtl. FS Neu machen (2 Jahresfrist)

Bei aktuellen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten!
Aber nicht über den Verwaltungsapparat den FS im Ausland eine NU auszusprechen!
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Perplex
Beitrag 07.04.2005, 18:13
Beitrag #486


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@ Peter Lustig,

Gibt es eine gesetzliche Pflicht von der Fahrerlaubnisbehörde einem eine MPU zu ermöglichen?


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Gast_Dreist_*
Beitrag 07.04.2005, 18:17
Beitrag #487





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Wie wäre es dann wenn man in Österreich als Deutscher z.b. 2 Promille hinterm
Steuer erwischt wird?!?

Österreich darf man nicht mehr fahren ohne pos. VPU
Deutschland darf man nicht mehr fahren ohne pos. MPU

Wie seht ihr das?
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Medusa
Beitrag 07.04.2005, 18:21
Beitrag #488


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Zitat (Dreist @ 07.04.2005, 18:27)
@Medusa

n Wohnsitz in Deutschland hat, ist man ....

@Dreist

Verwechslung?
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Gast_Stomp_*
Beitrag 07.04.2005, 19:02
Beitrag #489





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der Wohnsitz ins Ausland und FREIE FAHRT !!!!! wavey.gif wavey.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 07.04.2005, 20:50
Beitrag #490





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Zitat (Peter Lustig @ 07.04.2005, 18:42)
Zitat (Dreist @ 07.04.2005, 18:27)
D.h. die deutsche VG ist für einen deutschen lebend im Ausland nicht zuständig!

Oh doch! Klick mich.

Warum nur beißt sich die Katze immer den Schwanz? sad.gif

Edit:
Zitat
Ich bleib bei meiner Meinung.
Im Ausland bin ich sicher.
Nein, siehe den vorstehenden Link.

nein peter, es gibt (angeblich) schon nu bei deutschen mit eu-fs.
es gibt aber keine nu für einen in europa lebendem deutschen.
da bin ich wirklich mal gespannt, wann und ob ein urteil kommt.

so wie es jetzt aussieht, ist ausland das einzige mittel, das wirklich hilft.
jaa, wir hatten es schon mal, aber , ohne lösung UND ohne gerichtsurteil
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Gast_Dreist_*
Beitrag 07.04.2005, 21:28
Beitrag #491





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Was ich in meinem obigen Beitrag mitteilen wollte ist, das es ein Paradoxum
wäre für ein Vergehen 2x bestraft, entschuldigung 2x die Chance hätte seine
Fahreignung wieder herzustellen!

Soviel zu meiner Auffassung zu diesem!

Somit schließe ich mich Stomp seiner Meinung an, "Wohnsitz ins Ausland und FREIE FAHRT"!

Denn einen Wohnortwechsel in das Ausland, wird sicher nicht als "FS-Tourismus"
angesehen und schwerlich verfolgt da zu großer Aufwand bestünde!

Wieso wird denn bei Ausländer ein Bußgeld SOFORT fällig?!? wavey.gif

Einzig offen ist, wie es bei der Konstellation verhält:

Offene Sperrzeit
MPU Auflage
Polnischer Führerschein
UND EINZIGER Wohnsitz in zB. Österreich (Wohnort in BRD aufgelöst)

Ob und wie es NACH der Sperrzeit bei einer VK in Deutschland gehandhabt wird
wenn der FS während der Sperre in D gemacht würde!
Aber kein D Wohnsitz existiert!
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michael_mk
Beitrag 07.04.2005, 21:29
Beitrag #492


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@thommy bumm,wie lange ist dein entzug von deiner deutschen fahrerlaubniss her?länger als 5jahre?mich würde mal interessieren wie lange die FE weg ist von denen die eine NU bekommen haben,unter oder über 5jahre? think.gif
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Perplex
Beitrag 08.04.2005, 06:32
Beitrag #493


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Zitat (michael_mk @ 07.04.2005, 22:29)
@Thommy Bumm, wie lange ist dein Entzug von deiner deutschen Fahrerlaubnis her?

Feb.2001


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strichachtdoktor
Beitrag 08.04.2005, 07:57
Beitrag #494


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Zitat
der Wohnsitz ins Ausland und FREIE FAHRT !!!!!


Ob das fuer Deutschland auch gilt, DAS darf immer noch bezweifelt werden.

Waehrend einer in Deutschland bestehenden Sperrfrist darf in der gesamten EU nicht erteilt werden. Wird doch erteilt und das wird in Deutschland bekannt, wird der FS an die ausstellende Stelle zurueckgeschickt. Interessant werden - sofern da nachgeforscht wird, wovon zumindest bei einer neuen Verkehrsstraftat ausgegangen werden kann - die Angaben des FS-Inhabers bei der ausl. Behoerde sein. Denn wenn falsche Angaben gemacht wurden, dann koennte z.B. auch ein Betrug vorliegen bzw. irgend eine andere Straftat im Ausland. In einer solchen Konstellation ist auch eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis denkbar wenn nicht gar sicher (ich bin kein Anwalt, aber waere fuer mich logisch). Und genau genommen, darf der Betroffene in keinem Land der EU Autofahren - jedenfalls ist das so vorgesehen ...

Nach einer Sperrfrist, die von einer deutschen Behoerde ausgesprochen wurde, darf laut zugrundeliegendem Strafurteil, zugrundeliegendem deutschem Recht und unter Beruecksichtigung des Urteils des EuGH vom 29.04.04 theoretisch jede Behoerde sofort erteilen, welche nach dem Wohnsitzprinzip zustaendig ist. Dabei haben sich deutsche Behoerden natuerlich nach deutschem Recht und an die FeV zu halten, was in bestimmten Faellen eine MPU vorsieht. Auslaendische Behoerden erteilen natuerlich nach anderen Voraussetzungen. Da oftmals nicht alle Sachverhalte - insbesondere aus der Zeit vor der Erteilung - im Ausland bekannt sind, wird die Zukunft zeigen, zu welchen Verfahrensweisen man sich innerhalb Europas verabredet.

Laut EuGH sind nach der Sperrfrist erteilte FSe EU-weit gueltig. Auch in Deutschland - denn Kapper weicht vom Regelfall nicht ab: In Deutschland erteilter FS per Strafbefehl mit Sperrfrist eingezogen, nach Sperrfrist in NL erteilt - und er darf fahren. (Jedenfalls nach dem EuGH-Entscheid - ob da noch was Neues - eine NU z.B. - nachgekommen ist, das weiss hier wohl keiner so genau. Bekanntgeworden ist jedenfalls nichts.)

Bei einer Umschreibung nach deutscher Wohnsitznahme waere es fuer mich nachvollziehbar, wenn deutsche Behoerden auch von einem Herrn Kapper eine MPU fordern wuerde. Da aber nicht umgeschrieben werden muss, sondern die auslaendische FE so anerkannt werden soll, wie sie erteilt wurde, ist das nicht nur nicht notwendig, sondern auch (imho!) gar nicht vorgesehen. Jedenfalls nicht nach EU-Recht.

Deshalb sollte die Wohnsitznahme in Deutschland fuer den Betroffenen keinerlei Nachteile bringen - imho ist es ueberfluessig, dauerhaft im Ausland gemeldet zu bleiben / zu leben, sofern man die Mindesterteilungsvoraussetzung, naemlich die 185-Tage-Regelung, erfuellt hat.

Einzig und allein der §46 FeV koennte - sofern der EuGH ihn als Einschraenkung im Sinne einer nationalen Regelung anerkennt - eine Moeglichkeit fuer die Deutschen sein, einzugreifen. Wobei ich es fuer ziemlich ausgeschlossen halte, dass die Ungeeignetheit allein auf vor der Erteilung der FE im Ausland stattgefundene, abgeurteilte und verbuesste Straftaten oder Auffaelligkeiten begruendet werden kann. Aber: Der §46 FeV ist auf alle FE-Inhaber anwendbar, auch Auslaender oder im Ausland lebende Deutsche, und der vorlaeufige Entzug/ die vorlaeufige NU waere bis zur MPU befristet (genuegt also EuGH-Anforderungen). Eine bei einer deutschen MPU festgestellte Ungeeignetheit sollte dann aber - konsequenterweise - in der ganzen EU anerkannt werden und daher besonderen Anforderungen genuegen, die auch vom EuGH kontrollierbar sind und im europaeischen Recht verankert sein muessen.

Noch ist es aber nicht so weit. Daher gilt fuer alle mit der EU-Karte: Vorsicht!
wink.gif


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michaelp100
Beitrag 08.04.2005, 09:40
Beitrag #495


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du bist ja sehr sicher, was "ausländer" und nu, bzw. mpu betrifft.
laut urteil des vg beziehen sich die nu nur auf in d lebende menschen.
wenn ein eu-ausländer hier auffällig wird, nun, n niederländer dürfen hier z.b. mit thc am steuer fahren, sofern der konsum 12 std. zurückliegt, ohne strafe!

wie das bei anderen ländern ist, weiss ich nicht. Aber: ohne eine straftat!, ist meine meinung, kann d nichts gegen die fahrer unternehmen, zumindest was mpu und nu betrifft.
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Angel
Beitrag 08.04.2005, 12:49
Beitrag #496


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Ich habe hier schon öfters die Frage gelesen ob der Führerschein vor mehr oder weniger als fünf Jahren entzogen wurde. Hat das eine besondere Bedeutung?
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RA XDiver
Beitrag 08.04.2005, 12:51
Beitrag #497


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Zitat
Ich habe hier schon öfters die Frage gelesen ob der Führerschein vor mehr oder weniger als fünf Jahren entzogen wurde. Hat das eine besondere Bedeutung?


Eigentlich nicht, da die Tilgungsfristen deutlich länger sind (nämlich 10 bzw. 15 Jahre). Es wurde allerdings (primär in einem anderen Forum) die These vertreten, nur Personen, denen noch keine 5 Jahre die FE entzogen war, bekämen eine NU. Dies ist m.E. nicht haltbar.


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strichachtdoktor
Beitrag 08.04.2005, 12:52
Beitrag #498


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Zitat
niederländer dürfen hier z.b. mit thc am steuer fahren


Das waere mir neu.


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Peter Lustig
Beitrag 08.04.2005, 12:56
Beitrag #499


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Zitat (XDiver @ 08.04.2005, 13:51)
Zitat
Ich habe hier schon öfters die Frage gelesen ob der Führerschein vor mehr oder weniger als fünf Jahren entzogen wurde. Hat das eine besondere Bedeutung?


Eigentlich nicht, da die Tilgungsfristen deutlich länger sind (nämlich 10 bzw. 15 Jahre). Es wurde allerdings (primär in einem anderen Forum) die These vertreten, nur Personen, denen noch keine 5 Jahre die FE entzogen war, bekämen eine NU. Dies ist m.E. nicht haltbar.

Weder § 46 Abs. 5 FeV selbst noch der einschlägige Kommentar von Bouska/Laeverenz, 3. Auflage, geben dazu etwas her.
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strichachtdoktor
Beitrag 08.04.2005, 13:01
Beitrag #500


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Ich meine, dass man die 5-Jahres-Idee komplett entsorgen kann. Die Informationen des KBA sind bis zum Ablauf der Tilgungsfrist abrufbar und werden sicher auch solange verwertet.


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Peter Lustig
Beitrag 08.04.2005, 13:02
Beitrag #501


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Zitat (Thommy Bumm @ 07.04.2005, 19:13)
Gibt es eine gesetzliche Pflicht von der Fahrerlaubnisbehörde einem eine MPU zu ermöglichen?

Zäumen wir den Gaul anders auf: wenn Du eine positive MPU absolviert hast, hast Du einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis.

Es ist doch in der Praxis so, dass Du zunächst einen Antrag auf Erteilung einer FE stellst. Dabei hast Du ein Recht darauf, dass Dein Antrag auch bearbeitet wird. Die FE-Behörde stellt dann im Rahmen ihrer Eignungsüberprüfung fest, dass Du vorher aufgrund eines früheren, noch nicht getilgten und noch verwertbaren Eintrags eine MPU machen musst und wird diese von Dir fordern.
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Peter Lustig
Beitrag 08.04.2005, 13:11
Beitrag #502


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Zitat (Dreist @ 07.04.2005, 18:54)
@Peter Lustig

Du hast recht, bei erreichen von 18 points ist die FE weg auch bei ausl.!
Wie bekommt man sie dann wieder?!?

Neuerteilung auf FE
MPU Aufforderung
evtl. FS Neu machen (2 Jahresfrist)

Bei aktuellen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten!
Aber nicht über den Verwaltungsapparat den FS im Ausland eine NU auszusprechen!

Aberkennung des Rechts, im Inland ein Kfz führen zu dürfen, oder Nutzungsuntersagung: das ist doch ein und dasselbe.

Auch die Entziehung der FE bzw. Aberkennnung der Fahrberechtigung bei einem Wohnsitz-Ausländer bei Erreichen von 18 Punkten ist eine Verwaltungsanordnung, die die Fahrerlaubnisbehörde trifft. Die Nutzungsuntersagung bei einem Deutschen, der in D eine MPU absolvieren müsste und der deshalb im EU-Ausland einen Führerschein erwirbt, basiert auf derselben Rechtsgrundlage, nämlich § 46 FeV. Lediglich der Anlass ist ein anderer. Und dass dies auch bei einem Wohnsitz im Ausland möglich ist, habe ich weiter oben ja schon dargestellt.

Dass es möglicherweise bisher noch nicht zu einem solchen Fall gekommen ist, liegt nicht an der Unmöglichkeit, sondern an der vermutlich außerordentlich geringen Häufigkeit solcher Fälle. Unmöglich ist sie aber nicht.
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Medusa
Beitrag 08.04.2005, 14:24
Beitrag #503


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Zitat (strichachtdoktor @ 08.04.2005, 14:01)
Ich meine, dass man die 5-Jahres-Idee komplett entsorgen kann. Die Informationen des KBA sind bis zum Ablauf der Tilgungsfrist abrufbar und werden sicher auch solange verwertet.

Hast natürlich Recht /8doc, 15 Jahre max. bis Tilgung der Einträge. Bisher kenne ich aber noch keinen Fall einer MPU Aufforderung über 5 Jahre nach Entzug der D-FE. Vielleicht taucht ja bald so ein Fall auf.
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Medusa
Beitrag 08.04.2005, 14:29
Beitrag #504


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Zitat (Peter Lustig @ 08.04.2005, 14:11)
Aberkennung des Rechts, im Inland ein Kfz führen zu dürfen, oder Nutzungsuntersagung: das ist doch ein und dasselbe.

Dem ist nichts hinzuzufügen. cool.gif
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michael_mk
Beitrag 08.04.2005, 17:28
Beitrag #505


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Zitat (strichachtdoktor @ 08.04.2005, 14:01)
Ich meine, dass man die 5-Jahres-Idee komplett entsorgen kann. Die Informationen des KBA sind bis zum Ablauf der Tilgungsfrist abrufbar und werden sicher auch solange verwertet.

nur komisch das alle bekannten fälle unter den 5jahren liegt think.gif
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Gast_armin/sachse_*
Beitrag 08.04.2005, 19:07
Beitrag #506





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lese hier schon paar tage mit.mein schein ist 5jahre und zwe monate in händen der FeB.und musste zur mpu."die sin sehr angetan von eu-schein inhabern" ranting.gif habe mich in die hölle getraut um zu sehen wie die reagieren.(kohle spielt in meinem fall kene rolle,hab zum glück ne tonne davo).nun warte ick ma was da endscheiden.die lassen sich so ca.14tage feiern. cool.gif
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Peter Lustig
Beitrag 08.04.2005, 19:10
Beitrag #507


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Zitat (armin/sachse @ 08.04.2005, 20:07)
kohle spielt in meinem fall kene rolle,hab zum glück ne tonne davo).

Na, da kannste den armen darbenden Leidensgenossen hier im Forum, denen es nicht so gut geht wie Dir, doch ein paar Kilo davon abgeben. wink.gif
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Medusa
Beitrag 08.04.2005, 19:40
Beitrag #508


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Zitat (armin/sachse @ 08.04.2005, 20:07)
lese hier schon paar tage mit.mein schein ist 5jahre und zwe monate in händen der FeB.und musste zur mpu.

5 Jahre 2 Monate zum Zeitpunkt der Kontrolle?
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Gast_armin/sachse_*
Beitrag 08.04.2005, 19:56
Beitrag #509





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hab vorhin von nem kollege mit nem cs.-schein ne sims bekom und der hat seine mpu schon positiv in der tasche : unsure.gif .da fällt mir nichts mehr ein!gibts in dem forum leute die oh ne mpu.geschichte haben?nur intresse halber.
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Gast_Dreist_*
Beitrag 08.04.2005, 19:57
Beitrag #510





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@Peter Lustig

Wieso, welche FEB ist zuständig, etwa Prag, London oder Thessaloniki?!? laugh2.gif

Mit der Ausländischen Fahrerlaubnis, ist der Lappen in ganz EU gültig!
Das ist inzwischen doch jedem klar, ODER?!



VG München:!!!
Das gilt jedenfalls dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber seinen ordentlichen Wohnsitz gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Wie gesagt, würde es auf keinemfall eine NU, MPU Aufforderung oder
sonstiges, bei einem Wohnsitz im EU-Ausland geben! (KEIN Wohnsitz in D existiert)


Wenn jemand 5 Wohnsitze hätte, würden dann auch 5 nationale Rechte gelten, bzw, einhalten müssen?!

Hab vor längerer Zeit gelesen, dass ein glaub 35 jähriger mit einer 9 j verheiratet
war, von der Heimat nach Griechenland zog (Heirat wurde anerkannt), danach Wohnsitz in D, Heirat wurde für nichtig erklärt, da nat. Recht gilt!



UND TSCHÜSS wavey.gif
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RA XDiver
Beitrag 08.04.2005, 20:01
Beitrag #511


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Zitat
gibts in dem forum leute die oh ne mpu.geschichte haben?


Einen gibt bzw. gab es. Der hat seinen CZ-Schein aus Kostengründen gemacht und ihn mittlerweile umgeschrieben bekommen.

Zitat
Wieso, welche FEB ist zuständig, etwa Prag, London oder Thessaloniki?!?


Schau mal in § 73 Abs. 3 FeV:

Zitat
(3) Hat der Betroffene keinen Wohn- oder Aufenthaltsort im Inland, ist für Maßnahmen, die das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen betreffen, jede untere Verwaltungsbehörde (Absatz 1) zuständig.


Zitat
Wie gesagt, würde es auf keinemfall eine NU, MPU Aufforderung oder


Das heisst es nicht. Der Ausspruch des VG münchen bedeutet lediglich, dass es in diesen Fällen jedenfalls so ist. Eine weitergehende Prüfung war für den Beschluss nicht erforderlich. Das wurde durch die, von Dir fehlinterpretierte, Formulierung gemeint.


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Peter Lustig
Beitrag 08.04.2005, 20:09
Beitrag #512


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Er kann oder will es offensichtlich nicht begreifen. no.gif no.gif

Für das Autofahren in Deutschland ist einzig und allein die deutsche Verwaltungsbehörde zuständig. Nur die kann jemandem untersagen, in D zu fahren. Da ist es völlig gleichgültig wo jemand wohnt. Mann, es geht doch hier nicht um das Recht des jeweiligen Wohnsitzlandes, sondern um deutsches Recht.

Ich möchte mich im Übrigen nicht schon wieder wiederholen. Wenn Dreist sich die Mühe machen würde, so die letzten 300 Posts durchzulesen, sollte eigentlich (hoffentlich?) die notwendige Erleuchtung kommen. wink.gif
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Perplex
Beitrag 08.04.2005, 20:18
Beitrag #513


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@Armin/Sachse!
Versuche es mal in Hochdeutsch & ausführlicher!


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frankenstein
Beitrag 08.04.2005, 20:52
Beitrag #514


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Zitat (Thommy Bumm @ 08.04.2005, 21:18)
@Armin/Sachse!
Versuche es mal in Hochdeutsch & ausführlicher!

Versuch Du es mal mit weniger, oder leserlichen Signaturen! wink.gif whistling.gif blink.gif


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Locker bleiben, gaaaaaanz locker !
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Peter Lustig
Beitrag 08.04.2005, 20:55
Beitrag #515


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Zitat (frankenstein @ 08.04.2005, 21:52)
Versuch Du es mal mit weniger, oder leserlichen Signaturen! wink.gif whistling.gif blink.gif

Vielleicht auch mit weniger sinnentleerten Signaturen? think.gif
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 08.04.2005, 20:55
Beitrag #516





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*** Anmerkung Moderator:

Ich bitte die Anwesenden zur Einstellung ihrer Auseinandersetzung und zur eigentlichen Thematik zurück zu kommen. Weitere Sachbeiträge sind unter Einhaltung der Netiquette stets und ausdrücklich willkommen... wink.gif
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Perplex
Beitrag 08.04.2005, 21:10
Beitrag #517


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Ich habe gerade etwas sehr interessantes in einem anderen Forum gefunden. Hier geht es um eine Nachfrage bei der Deutschen Botschaft in Prag zum Thema Führerschein im Ausland vom letzten Jahr:
Zitat
Susanne Migliorini
Rechts- und Konsularreferat
Botschaft Prag

Fahrschule für Ausländer

Auskunft vom Verkehrsministerium

Ein Ausländer ohne Wohnsitz in der Tschechischen Republik kann hier eine Fahrschule besuchen und den Führerschein erwerben, wenn er die gesetzlichen Bedingungen dafür erfüllt:
1. Er muss seine gesundheitliche Befähigung nachweisen, bzw. sich hier eine ärztliche Bescheinigung einholen, wobei dem Arzt der gesamte Gesundheitszustand bekannt sein muss
2. Er muss das vorgeschriebene Alter erreicht haben
3. Wenn der Führerschein z.B. um die Gruppe C erweitert werden soll, so muss der Kandidat die niedrigere Stufe B besitzen
4. Bei der Prüfung muss ein beim Kreisgericht eingetragener Dolmetscher anwesend sein (beim Unterricht gilt der Lehrer der Fahrschule, der eine Fremdsprache spricht, als Dolmetscher, bei der Prüfung muss aber ein offizieller Dolmetscher anwesend sein).

In den Fahrschulen gelten Marktpreise, der Preis entspricht meistens der Qualität des Unterrichts, es sei nicht empfehlenswert, eine besonders billige Fahrschule zu wählen.


1.7.2004

Jetzt kommt seit 17.01.2005 nur noch die 185 Tage-Regelung dazu.


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Peter Lustig
Beitrag 08.04.2005, 21:14
Beitrag #518


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Und die 185-Tage-Regelung ist meist der Pferdefuß oder Fallstrick, weil sich die wenigsten MPU-Flüchtlinge einen solch langen Urlaub in CZ leisten können. wink.gif
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Perplex
Beitrag 08.04.2005, 21:28
Beitrag #519


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Zitat (Peter Lustig @ 08.04.2005, 22:14)
Und die 185-Tage-Regelung ist meist der Pferdefuß oder Fallstrick, weil sich die wenigsten MPU-Flüchtlinge einen solch langen Urlaub in CZ leisten können. wink.gif

Egal wie viele Jahre jemand in Tschechien wohnt, innerhalb von 10 - 15 Jahren gibt es in Deutschland eine MPU-Auflage & danach eine Nutzungsuntersagung.


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Bentley222
Beitrag 08.04.2005, 21:29
Beitrag #520


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Mehr noch !

Zitat
1. Er muss seine gesundheitliche Befähigung nachweisen, bzw. sich hier eine ärztliche Bescheinigung einholen, wobei dem Arzt der gesamte Gesundheitszustand bekannt sein muss


Ich glaube kaum, das pro "Kunden" eine komplette Anamnese gemacht bzw. mitgebracht worden ist.

Insofern dürften die allermeisten CZ-FE unter "extrem ungünstigen" Bedingungen erlangt worden sein.

Leider ist der Verwaltungsakt der Erteilung als solches anzuerkennnen.

Nur denke ich, das sich mehr als 90 % aller EU-FE von "Jetzt-wieder-in-D-lebenden" EU-Bürgern sich bei genauerer Prüfung durch Behörden in Luft auflösen werden....

Bentley
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