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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 6), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Medusa
Beitrag 14.04.2005, 15:18
Beitrag #751


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Zitat (Johnnie Walker @ 14.04.2005, 14:34)
Also sieht die Kommission noch kein Grund ein Vertragsverletzungsverfahren wegen fehlerhafter Umsetzung der FS Richtlinie gegen Deutschland einzuleiten.

Hat denn schon jemand angefragt? Vielleicht würde sie tätig bei einer begründeten Anfrage ob es ein Verfahren gibt, hilfsweise mit der bitte die Einleitung eines Verfahrens zu überprüfen.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 14.04.2005, 16:09
Beitrag #752





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Zitat
Erklär mal, wieso ein Hauptsacheurteil EU-Recht tangiert, ein Beschluß nach § 80 VwGO aber nicht!



Imho steht nach § 80 nur die Anordnung des sofortigen Vollzugs, nicht deren Rechtmäßigkeit zur Dispoisition.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 14.04.2005, 16:20
Beitrag #753





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Zitat (Medusa @ 14.04.2005, 16:18)
Zitat (Johnnie Walker @ 14.04.2005, 14:34)
Also  sieht die Kommission noch kein Grund ein Vertragsverletzungsverfahren wegen fehlerhafter Umsetzung der FS Richtlinie gegen Deutschland einzuleiten.

Hat denn schon jemand angefragt? Vielleicht würde sie tätig bei einer begründeten Anfrage ob es ein Verfahren gibt, hilfsweise mit der bitte die Einleitung eines Verfahrens zu überprüfen.

Zitat
michaelp100 postete am 9.04.05:


Hallo, das war meine Frage, dann folgt die Antwort!
(EU-Komission Brüssel, zuständiger Sachbearbeiter für Führerscheinangelegenheiten)

Sehr geehrter Herr ,

wir haben im Dezember per mail Kontakt gehabt. Bei meinen damaligen Anfragen ging es um den EU-Führerschein unter Bezig auf das Urteil vom EUGH am 29.04.2004. Sie gaben mir damals Auskunft, dass deutsche Behörden daran gehindert wären, eine neuerliche MPU anzuordnen.
Inzwischen haben zwei verschiedene deutsche Verwaltungsgerichte eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen, da doch eine MPU-Anordnung erfolgte.

Ich bitte Sie um Auskunft, ob diese Entscheidungen mit dem Gerichtsurteil vom 29.04.2004 und Ihrer, natürlich völlig unverbindlichen, Auskunft vereinbar sind.
Bitte teilen Sie mir auch nocht mit, ob und was die Betroffenen dagegen unternehmen (könnten).

Mit Freundlichen Grüßen
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Medusa
Beitrag 14.04.2005, 16:29
Beitrag #754


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[quote=Johnnie Walker,14.04.2005, 17:20] [QUOTE]michaelp100 postete am 9.04.05:


Hallo, das war meine Frage, dann folgt die Antwort!
(EU-Komission Brüssel, zuständiger Sachbearbeiter für Führerscheinangelegenheiten)

Sehr geehrter Herr ,

wir haben im Dezember per mail Kontakt gehabt. Bei meinen damaligen Anfragen ging es um den EU-Führerschein unter Bezig auf das Urteil vom EUGH am 29.04.2004. Sie gaben mir damals Auskunft, dass deutsche Behörden daran gehindert wären, eine neuerliche MPU anzuordnen.
Inzwischen haben zwei verschiedene deutsche Verwaltungsgerichte eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen, da doch eine MPU-Anordnung erfolgte.
.... [/quote]
Mit Hr. R.P. cool.gif hatte ich auch 'mal sehr positiven Kontakt. Ich habe aber nicht gezielt nach der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gefragt und weiß auch nicht ob er zum Generalsekretariat der EU Kommission gehört.
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Gast_Etienne_*
Beitrag 14.04.2005, 16:34
Beitrag #755





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Genau genommen, wurde da ja auch nur die Frage gestellt, ob das mit seiner vorherigen Aussage vereinbar is, und was man dagegen tun könnte (-> sich an die Kommission wenden)

Vielleicht sollten wir mal DIREKT an die Kommission eine Bitte/Frage zwecks Überprüfung/Stellungnahme stellen!

(vorrausgesetzt dort läufts auch so bürokratisch wie bei uns, dass Bein A nicht weiß, was Bein B macht)
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Medusa
Beitrag 14.04.2005, 16:36
Beitrag #756


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Zitat (Etienne @ 14.04.2005, 17:34)
Vielleicht sollten wir mal DIREKT an die Kommission eine Bitte/Frage zwecks Überprüfung/Stellungnahme stellen!

Umso mehr dies tun umso besser ist es wink.gif
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 14.04.2005, 16:45
Beitrag #757





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@ Medusa



Zitat
 
michaelp100 Geschrieben am: 09.04.2005, 11:23 


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Commission Européenne
Direction Générale de l'Energie et des Transports
B - 1049 Bruxelles

das ist zum. die postalische adresse.

irgendwo (ich weiss nicht mehr wo, www.eu.int ist die Adresse des herrn zu finden.
http://www.eu.int/comm/transport/index_de.html
dort dann kontakt oben rechts (ich hoffe, das ist die richtige adresse).
ich habe die mail und den namen des herrn, aber datenschutz... 
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Medusa
Beitrag 14.04.2005, 16:49
Beitrag #758


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Ich warte bis zum WE mit meiner Mail. - Formulierung, Links zusammensuchen. wink.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 14.04.2005, 19:46
Beitrag #759





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Gilt mein cz- führerschein, der auf zehn jahre befristet ist, jetzt auch unbegrenzt da ich ja wieder in deutschland bin. Jetzt mal abgesehen von der Mpu.
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Andreas
Beitrag 14.04.2005, 19:49
Beitrag #760


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Zitat (Guest @ 14.04.2005, 20:46)
Gilt mein cz- führerschein, der auf zehn jahre befristet ist, jetzt auch unbegrenzt da ich ja wieder in deutschland bin.

Nein, wenn auf dem CZ-FS ein Ablaufdatum vermerkt ist, dann gilt er nur bis zu diesem Datum.


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Roland
Beitrag 14.04.2005, 21:07
Beitrag #761


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Wieso gelten dann zum Beispiel für LKW-Fahrer plötzlich deutsche ärztliche Kontrolluntersuchungen wenn Sie Ihren Wohnsitz wieder in D haben???


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Medusa
Beitrag 14.04.2005, 21:22
Beitrag #762


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Das D-Schema ist doch einfach - alles Positive soll für uns nicht gelten, alles Negative schon ..
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Roland
Beitrag 14.04.2005, 21:45
Beitrag #763


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Zitat (Medusa @ 14.04.2005, 22:22)
Das D-Schema ist doch einfach - alles Positive soll für uns nicht gelten, alles Negative schon ..

Genau der Verdacht drängt sich auch mir auf yes.gif


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Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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strichachtdoktor
Beitrag 14.04.2005, 23:26
Beitrag #764


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Es gab ja heute ein neues EU-Urteil, weiss nicht mehr wozu genau. Aber sinngemaess hat der EuGH gesagt, dass man sich nicht auf (relativ allgemein formulierte und daher evtl. "laxe") EU-Richtlinien berufen koenne, wenn es wesentlich strengeres nationales Recht gaebe.

Passt doch genau ...
Zitat
alles Positive soll für uns nicht gelten, alles Negative schon


Denn wo, ausser in Deutschland gibt es strengeres nationales Recht, welches auch wirklich voll umgesetzt wird. Nur die Germans hauen immer voll rein ...


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Gast_MPU & EU-Führerschein Verwal_*
Beitrag 15.04.2005, 00:03
Beitrag #765





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Anbei ein paar Fragen (meist verwaltungsrechtl.) auf die ich bisher noch keine befriedigende Antwort bekommen habe:

(1) MPU/Neuerteilung FE:
wie ist eigentlich der Ablauf u. welche Optionsmöglichkeiten hat man, nach Ende der Sperrfrist ?

Insbes.:
a. was genau passiert bei Nichthandeln, also es wird kein Antrag auf Neuerteilung gestellt? Wird dann die FE auf unbefr. Zeit entzogen bzw. nach welchem Zeitraum muss eine neue Fahrprüfung abgelegt werden (2J.?)
b. wie ist der Fall wenn ein Antrag gestellt wird und e. MPU angeordnet wird, daraufhin aber nicht reagiert wird?

(2) MPU/Wohnsitz:
- Kann die dt. FS-Stelle eine MPU anordnen bzw. Fahrbeschränkungen für Dtl. erteilen, wenn man seinen ständigen Wohnsitz im Ausland hat, seinen 2.Wohnsitz aber in Dtl.?

- Ist es strafrechtlich bzw. verwaltungsrechtlich relevant, wenn nach 185-Tage-Hauptwohnsitz im Ausland u. dortigem FS-Erwerb der Hauptwohnsitz zurück nach Dtl. verlegt wird und dort trotz Vorliegen einer MPU-Anordnung (1.b.) bzw. im Fall 1.a. mit e. PKW gefahren wird?

- wie ist der Fall, wenn man sich freiwillig bei der FS-Stelle mit dem neuen EU-FS meldet? (Wann) kann man ihn legal überschreiben lassen? Verjährt die MPU-Auflage (§ 13 FeV) irgendwann bzw. wie lange werden diese Daten archiviert bzw. wie lange dürfen diese bei der Klärung der Fahreignung berücksichtigt werden?

- Wenn in Dtl. mit dem neuen EU-FS eine Owi begangen wird, werden die Punkte dann in Flensburg od. im Ausland eingetragen? Ist dies abh. vom jetzigen Hauptwohnsitz?

Danke+Grüße

Martin
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Karlos
Beitrag 15.04.2005, 00:08
Beitrag #766


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Zitat
Es gab ja heute ein neues EU-Urteil, weiss nicht mehr wozu genau. Aber sinngemaess hat der EuGH gesagt, dass man sich nicht auf (relativ allgemein formulierte und daher evtl. "laxe") EU-Richtlinien berufen koenne, wenn es wesentlich strengeres nationales Recht gaebe.
Bitte was ?

Mal im Ernst, wen interessieren den die Eu-Richtlinien. Deutschland bestimmt nicht. Denn D, ist Schlusslicht bei der Umsetzung der Richtlinien und kümmert sich anscheinend einen feuchten Dreck um die Umsetzung. 86 % werden nicht umgesetzt http://shortnews.stern.de/shownews.cfm?id=525581 wink.gif


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Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
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RA XDiver
Beitrag 15.04.2005, 00:12
Beitrag #767


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Zitat
wie ist eigentlich der Ablauf u. welche Optionsmöglichkeiten hat man, nach Ende der Sperrfrist ?


Du beantragst die neue FE. Die FEB fordert eine MPU. Wenn Du ein positives Gutachten bringst, gibt´s den neuen Schein.

Zitat
was genau passiert bei Nichthandeln, also es wird kein Antrag auf Neuerteilung gestellt? Wird dann die FE auf unbefr. Zeit entzogen bzw. nach welchem Zeitraum muss eine neue Fahrprüfung abgelegt werden (2J.?)


Die FE ist ja entzogen. Stellst Du keinen neuen Antrag, gibt´s auch keine neue (eigentlich logisch). Ab 2 Jahre nach dem Entzug sind neue Prüfungen fällig.

Zitat
wie ist der Fall wenn ein Antrag gestellt wird und e. MPU angeordnet wird, daraufhin aber nicht reagiert wird?


Dann wird der Antrag negativ beschieden. Dies wird im VZR eingetragen. Deshalb ist in Fällen des neg. Gutachtens die Antragsrücknahme zu empfehlen.

Zitat
Kann die dt. FS-Stelle eine MPU anordnen bzw. Fahrbeschränkungen für Dtl. erteilen, wenn man seinen ständigen Wohnsitz im Ausland hat, seinen 2.Wohnsitz aber in Dtl.?


Wenn Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in D hast (also mind. 185 Tage im Jahr hier bist), dann ja (§ 7 Abs. 1 FeV).

Zitat
Ist es strafrechtlich bzw. verwaltungsrechtlich relevant, wenn nach 185-Tage-Hauptwohnsitz im Ausland u. dortigem FS-Erwerb der Hauptwohnsitz zurück nach Dtl. verlegt wird und dort trotz Vorliegen einer MPU-Anordnung (1.b.) bzw. im Fall 1.a. mit e. PKW gefahren wird?


Strafrechtlich nicht. Verwaltungsrechtlich ja. Wenn Du Pech hast, kommt es zu einer MPU-Aufforderung und bei Nichtablegung zu einer Nutzungsuntersagung der ausl. FE in D.

Zitat
wie ist der Fall, wenn man sich freiwillig bei der FS-Stelle mit dem neuen EU-FS meldet?


Wenn was entsprechendes in der Akte steht, kann eine MPU-Aufforderung folgen.

Zitat
Verjährt die MPU-Auflage (§ 13 FeV) irgendwann bzw. wie lange werden diese Daten archiviert bzw. wie lange dürfen diese bei der Klärung der Fahreignung berücksichtigt werden?


Die relevanten Einträge dürfen spätestens nach 15 Jahren (solange nichts tilgungshemmendes wie etwa eine Versagung eingetreten ist) nicht mehr verwendet werden.

Zitat
Wenn in Dtl. mit dem neuen EU-FS eine Owi begangen wird, werden die Punkte dann in Flensburg od. im Ausland eingetragen? Ist dies abh. vom jetzigen Hauptwohnsitz?


Nein. Jederman der in D Punkte kassiert (egal ob Ausländer oder Deutscher) bekommt seinen Eintrag in FL.


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Gast_Guest_*
Beitrag 15.04.2005, 00:37
Beitrag #768





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hallo xdiver,
danke für die schnelle antwort(en)!
bzgl. verwaltungsbehörden und FE-Untersagung (vermerk auf FS, wiederanordnung der mpu etc.) aufgrund vergangener mpu-auflage:

ist die rechtslage hier überhaupt eindeutig geklärt? herr säftel ist ja anderer meinung... gibt es hier eigentlich schon aktuelle urteile von verwaltungsgerichten?

mfg
m.
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RA XDiver
Beitrag 15.04.2005, 00:44
Beitrag #769


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Zitat
herr säftel ist ja anderer meinung...


...und wurde zuletzt vom VG Münster eines Besseren belehrt. wink.gif

Zitat
ist die rechtslage hier überhaupt eindeutig geklärt?


Nicht höchstrichterlich. Es sind bislang wohl "nur" ablehnende Vorabentscheidungen aus dem Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes ergangen.

Die kannst Du in unseren FAQ einsehen. wavey.gif


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Roland
Beitrag 15.04.2005, 00:48
Beitrag #770


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Zitat (Guest @ 15.04.2005, 01:37)
gibt es hier eigentlich schon aktuelle urteile von verwaltungsgerichten?

mfg
m.

Wenn du dir die Mühe machst dich in diesem Mega-Thread hier etwas einzulesen wirst du einige Postings finden in denen erste Urteile von Verwaltungsgerichten bereits rechtskräftig sind. Sprich Klagen von EU-FS Besitzern gegen die Nutzungsuntersagung abgeschmettert wurden.


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RA XDiver
Beitrag 15.04.2005, 00:49
Beitrag #771


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Zitat
wirst du einige Postings finden in denen erste Urteile von Verwaltungsgerichten bereits rechtskräftig sind


Nur der guten Ordnung halber: Eine Entscheidung in der Hauptsache ist m.W. noch nicht dabei. Bislang sind´s alles Beschlüsse aus den Eilverfahren.


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Lexus
Beitrag 15.04.2005, 00:50
Beitrag #772


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Also ohne den Thread noch mal von vorne durchzulesen: solche Urteile auf Klagen, noch dazu rechtskräftige, gibt es nicht. Es gibt lediglich sog. Eilverfahrensentscheidungen.


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Lexus
Beitrag 15.04.2005, 00:51
Beitrag #773


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Hm ja, hätte ich mir ja denken können; immer schön gucken, wer grad anwesend ist :-)


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Roland
Beitrag 15.04.2005, 00:54
Beitrag #774


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Zitat (XDiver @ 15.04.2005, 01:49)
Zitat
wirst du einige Postings finden in denen erste Urteile von Verwaltungsgerichten bereits rechtskräftig sind


Nur der guten Ordnung halber: Eine Entscheidung in der Hauptsache ist m.W. noch nicht dabei. Bislang sind´s alles Beschlüsse aus den Eilverfahren.

Danke für die Richtigstellung Xdiver
Aber das meinte ich ja damit


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 15.04.2005, 08:31
Beitrag #775





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Zitat (XDiver @ 15.04.2005, 01:44)
Zitat
herr säftel ist ja anderer meinung...


...und wurde zuletzt vom VG Münster eines Besseren belehrt. wink.gif

Zitat
ist die rechtslage hier überhaupt eindeutig geklärt?


Nicht höchstrichterlich. Es sind bislang wohl "nur" ablehnende Vorabentscheidungen aus dem Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes ergangen.

Die kannst Du in unseren FAQ einsehen. wavey.gif

Erstaunlich emotional, sich in einem Posting selbst zu widersprechen.
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RA XDiver
Beitrag 15.04.2005, 08:34
Beitrag #776


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Ich liebe Deine sachlich inhaltsleeren Kommentare. Wo ist denn da bitte ein Widerspruch? Wie ich schonmal sagte, scheinbar verstehst Du nur, was Du verstehen willst.


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mirko1
Beitrag 15.04.2005, 09:08
Beitrag #777


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Zitat
Nicht höchstrichterlich. Es sind bislang wohl "nur" ablehnende Vorabentscheidungen aus dem Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes ergangen.


Kann ja nicht mehr allzulange dauern bis die ersten Hauptverhandlungen kommen werden. Gespannt bin ich allemal was dabei rauskommen wird.
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RA XDiver
Beitrag 15.04.2005, 09:11
Beitrag #778


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Zitat
Kann ja nicht mehr allzulange dauern bis die ersten Hauptverhandlungen kommen werden.


Naja, bei den VG herren bekanntermaßen die längsten Bearbeitungszeiten. Da kann ein Verfahren schonmal 9-12 Monate dauern. Ich denke, ein halbes Jährchen werden wir uns noch gedulden müssen.

Allerdíngs würde ich keine Überraschungen erwarten. Im Großteil der Fälle bestätigen die Gerichte ihre Eilentscheidung.


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mirko1
Beitrag 15.04.2005, 09:20
Beitrag #779


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Zitat
ein halbes Jährchen werden wir uns noch gedulden müssen.

Allerdíngs würde ich keine Überraschungen erwarten. Im Großteil der Fälle bestätigen die Gerichte ihre Eilentscheidung.


Mit deiner zeitlichen Einschätzung liegst du sicherlich richtig, interessant wird’s auf jedenfall werden, was die Herren letztlich entscheiden wird wohl den Eilentscheidungen entsprechen, doch die Hoffnung stirbt bekanntermaßen zu letzt. Für meine Fraktion-MPU-Gegner Daumen drücken und im doppelten Tarnmodus hoffentlich unerkannt bleiben.
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Lexus
Beitrag 15.04.2005, 09:28
Beitrag #780


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Beim VG Berlin dauern die Verfahren oft drei bis vier Jahre!


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mirko1
Beitrag 15.04.2005, 09:40
Beitrag #781


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Zitat
Beim VG Berlin dauern die Verfahren oft drei bis vier Jahre!


Na das wollen wir doch nicht hoffen.

Bis dahin hat der Eugh bestimmt schon entschieden ( z.b VG München AUT-FS Fall ) ist zur vorlage beim Eugh.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 15.04.2005, 09:51
Beitrag #782





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Zitat (XDiver @ 15.04.2005, 10:11)
Zitat
Kann ja nicht mehr allzulange dauern bis die ersten Hauptverhandlungen kommen werden.


Naja, bei den VG herren bekanntermaßen die längsten Bearbeitungszeiten. Da kann ein Verfahren schonmal 9-12 Monate dauern. Ich denke, ein halbes Jährchen werden wir uns noch gedulden müssen.

Allerdíngs würde ich keine Überraschungen erwarten. Im Großteil der Fälle bestätigen die Gerichte ihre Eilentscheidung.



Gilt diese, Deine Erfahrung auch, wenn sich die Behördern-Anordnung im Widerspruch zu vorangigem EU-Rechtbefindet; zumal einige VG's der FS-Richtlinie in der Auslegung des EuGH unmittelbare Wirkung bescheinigt haben, die von allen staatlichen Stellen, also auch Gemeinden (FE-Behörden) zu beachten ist, sodaß sich der einzelne EU-Bürger vor den innerstaatlichen Behörden und Gerichten direkt auf die Richtlinie berufen kann?
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Lexus
Beitrag 15.04.2005, 09:56
Beitrag #783


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Also, ich bin zwar nicht direkt angesprochen: Aber bisher haben die Gerichte doch schon gesagt, daß sich die Behördenanordnungen gerade nicht im Widerspruch zum EG-Recht befinden.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 15.04.2005, 10:08
Beitrag #784





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Zitat (Lexus @ 15.04.2005, 10:56)
Also, ich bin zwar nicht direkt angesprochen: Aber bisher haben die Gerichte doch schon gesagt, daß sich die Behördenanordnungen gerade nicht im Widerspruch zum EG-Recht befinden.

Sie haben doch "nur" über die rechtmäßige Anordung des sofortigen Vollzugs entschieden und können in diesem Verfahren nicht dem Gericht der Hauptsache die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Anordnung vorwegnehmen oder auch nur präjudizieren.

Ich denke diese Frage diskutierten wir schon?
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RA XDiver
Beitrag 15.04.2005, 10:11
Beitrag #785


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Zitat
Sie haben doch "nur" über die rechtmäßige Anordung des sofortigen Vollzugs entschieden und können in diesem Verfahren nicht dem Gericht der Hauptsache die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Anordnung vorwegnehmen oder auch nur präjudizieren.


Auch wenn´s gerade erst erklärt wurde: Das Gericht in der HS ist das gleiche wie das der Eilentscheidung (sogar die gleiche Kammer). Zwar findet bei der Eilentscheidung keine Vorwegnahme der HS sondern nur eine summarische Prüfung statt. Dennoch kann man im Regelfall davon ausgehen, dass die Kammer ihre Meinung im Termin beibehält, wenn nicht neue, gewichtige Argumente vorgetragen werden, die den Sachverhalt anders darstellen als zuvor.


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Lexus
Beitrag 15.04.2005, 10:11
Beitrag #786


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Ja, aber im gegenteiligen Sinn: Es sind doch dieselben Richter, die auch in der Hauptsache entscheiden (wenn einer davon nicht grad auf Urlaub oder krank ist). Wieso sollten die sich nicht selbst präjudizieren dürfen? Wieso sollten sie sich plöztlich in der Hautpsache ans Haupt schlagen und gemeinsam ausrufen:"Mein Gott, was haben wir doch damals in der Eilentscheidung für einen Kram zusammengeschrieben? Wir müssen betrunken gewesen sein!"


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Lexus
Beitrag 15.04.2005, 10:12
Beitrag #787


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Verdammt

ranting.gif


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 15.04.2005, 10:26
Beitrag #788





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Aber warum gibt es zwei getrennte Verfahren? Wenn doch der gleiche Richter entscheidet, sollte doch die Möglichkeit bestehen, die Hauptsache direkt zu entscheiden?

Warumvorab noch eine Entscheidung nach § 80 ???

Eure beiden Postings von heute vormittag wiesen auch auf diesen punkt hin: noch keine Entscheidung in der Hauptsache?

Ich denke ein Rechtssystem sollte jeder Bürger, auch ohne fachlichen Rat verstehen.
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RA XDiver
Beitrag 15.04.2005, 10:32
Beitrag #789


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Zitat
Ich denke ein Rechtssystem sollte jeder Bürger, auch ohne fachlichen Rat verstehen.


Das ist nicht wirklich Sinn des Systems. Dafür gibt es ja berufene Personen und Informationsmöglichkeiten.

Zitat
Aber warum gibt es zwei getrennte Verfahren? Wenn doch der gleiche Richter entscheidet, sollte doch die Möglichkeit bestehen, die Hauptsache direkt zu entscheiden?


Da es sich bei 80 (5)er Verfahren um Eilentscheidungen handeln, die eine gewisse Dringlichkeit erfordern, kann der Sachverhalt nicht abschließend geklärt werden. Hierzu sind ggf. weitere Nachforschungen, Gutachten, Zeugenbefragungen usw. erforderlich. Da dies alles im Rahmen eines Eilverfahrens nicht dargestellt werden kann, gibt es die Trennung zwischen einstweiligem Rechtsschutz und derm Verfahren in der HS.

Wäre es Dir lieber, auf eine Eilentscheidung Monate zu warten? Da Verfahren nach Eingang verhandelt werden, würde das Verfahren hinten in der Schlange stehen, mit den entsprechenden Zeitfolgen. Der schnelle Rechtsschutz wäre verloren.

Eine Bevorzugung solcher Verfahren wäre ungerecht den anderen Klägern gegenüber.


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Gast_Etienne_*
Beitrag 15.04.2005, 10:35
Beitrag #790





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Mal aus unparagraphischer Sicht betrachtet: Damit schnell die Fakten überschlagen werden können, und etwas so gerichtet wird, wie's am schluss unter berücksichtigung aller zusätzlichen (aber relativ ungewichtigen, kleinen) Fakten so oder so kommen wird. Also so versteh ich das jetz mal. Lieg ich da richtig?

Das würde heissen: In der Hauptsache wird zu 98% genauso entschieden wie jetz in den Eilverfahren auch schon, oder? Das heisst weiter, NUen wären "rechtens"? Ich glaub ich fön. ranting.gif
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Andreas
Beitrag 15.04.2005, 10:37
Beitrag #791


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Zitat (Etienne @ 15.04.2005, 11:35)
Das würde heissen: In der Hauptsache wird zu 98% genauso entschieden wie jetz in den Eilverfahren auch schon, oder?

Das dürfte hinkommmen. wink.gif


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RA XDiver
Beitrag 15.04.2005, 10:38
Beitrag #792


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Zitat
Also so versteh ich das jetz mal. Lieg ich da richtig?


Grob gesagt, ja. Es kann natürlich sein, dass in einem Termin gravierende Neuerungen vorgetragen werden, die den Sachverhalt in einem anderen Licht darstehen lassen. Dann ergeht auch schonmal eine entgegengesetzte Entscheidung. Allerdings hast du recht, dass im Regelfall die Hauptsacheentscheidung ähnlich aussieht.

Zitat
Das heisst weiter, NUen wären "rechtens"?


So wie es momentan aussieht, ja.


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Gast_Etienne_*
Beitrag 15.04.2005, 10:48
Beitrag #793





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Okay...

Ich weiß, ist jetz offtopic blushing.gif nur kurz: Wie lang is im Regelfall/Durchschnitt der Zeitraum zwischen einer "Publikmachung" eines EU-FS (Polizeikontrolle o.ä.) und einer ausgesprochenen NU?
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Medusa
Beitrag 15.04.2005, 11:41
Beitrag #794


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Zitat (Etienne @ 15.04.2005, 11:35)
Das heisst weiter, NUen wären "rechtens"?

Wenns blöd läuft bis zur letzten deutschen Instanz. cool.gif
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Gast_M. Pu_*
Beitrag 15.04.2005, 12:06
Beitrag #795





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Zu den (bisher abgewiesenen) Verwaltungsgerichtsklagen gegen Nutzungsuntersagung aufgrund vorliegender MPU-Auflagen:

Ich denke, dass sich die Behörden langfristig nicht mit einer MPU-Sonderregelung europarechtlich durchsetzen können - spätestens wenn die europäische FS-Stelle geschaffen ist.

Die arrogant-dreisitige und sture Vorgehensweise von Polizei / Verwaltungsbehörden und Ministerien, die u.a. zum Ziel hat, leere öffentl. Kassen aufzufüllen, ist mit einem freien Europa nicht vereinbar. Und nicht nur die Behörden verdienen dran: nach dem Durchfallen bei der 1. MPU werden teilweise von Gutachtern Tipps und Visitenkarten von "netten und kompetenten Kollegen" verteilt, die eine kostengünstige Therapie durchführen können....Kickback garantiert! Ausserdem gibt es Hierzulande noch ein typisch deutsches Problem, nämlich die mangelnde Handlungsfreiheit von Beamten, gekoppelt mit Sturheit und Intoleranz: Bsp. USA: jemand wurde von den Cops angehalten, da er Schlangenlinie auf e. verlassenen Nebenstr. e. Vorortes fuhr - Nachdem sich der Cop die Papier angesehen hat und sich anhauchen liess, bestellte er ein Taxi und forderte den Fahrer auf einzusteigen und sein Auto erst morgen hier wieder abzuholen. Bsp. Dtl.: gleicher Ausgangsfall. Bulle ruft per Funk Kollegen. 10 Min. später kamen 3 Bullenkutschen (insges. jetzt 8 Beamte) an, eine davon hatte ein Alkoholmessgerät dabei. Lt. Vorschriften muss ab 1.1 (?) Promille in Handschellen abgeführt werden. Arzt wurde um 03.00 morgens geweckt um Bluttest abzunehmen. Danach auf die Wache u. üblicher Papierkram. Das erinnert mich schwer an düstere Zeiten deutscher Vergangenheit, nur das die Damen u. Herren hier keine grauen Anzüge hatten. Ich könnte mir vorstellen, dass wenn in der Dienstvorschrift steht: "Steigen sie dem Fahrzeughalter ab 1.1. Promille aufs Dach ", dies möglicherweise auch wörtlich genommen wird.

Wie auch immer. Wenn ich die ganzen Fälle in den Foren lese kann ich nur jeden ermuntern seinen Lappen für 300€ in Polen zu machen, dort Hauptwohnsitz + Aufenthaltsgenehmig. beantragen u. nach 185 Tage wieder in Dtl. ständigen Wohnsitz anmelden. Alles was passieren kann sind penetrante Beamte, die einem einen "Stempel in den Pass" machen wollen - und vermutlich bis jetzt noch können. Strafrechtlich ist so etwas nicht relevant. Also d.h.: Vorsichtig fahren bis eine Lösung auf EU-Ebene geschaffen ist.

Im übrigen sind diese MPU-Schikanen erwiesenermaßen nicht erfolgsversprechend sondern schüren nur Agressionen und die Suche nach Alternativen oder Tricks um durchzukommen. Eine ernsthafte Beseitigung des Problems "Alkoholfahrten" kann hier nicht Sinn und Zweck sein. Eine vernünftige Lösung wäre m.E. längere Sperrfristen vom Gericht zu verhängen, mit der Möglichkeit diese durch Nachweis therapeutischer Maßnahmen/MPU zu verkürzen.

M. Pu
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Lexus
Beitrag 15.04.2005, 14:04
Beitrag #796


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Wie weit muß eine Gesellschaft gesunken sein, daß die FE wichtiger ist als die Sicherheit von Menschenleben! Und wie kann man nur so borniert sein, Polizeikontrollen und MPU-Maßnahmen mit dem Dritten Reich zu vergleichen?

Wer den Rechtsstaat so gründlich diffamiert und mißversteht, er ist sowieso charakterlich ungeeignet, auch nur am Straßenverkehr teilzunehmen. Da hilft auch keine MPU mehr.

Ich habe jahrelang in den Niederlanen gelebt; dort wäre es undenkbar, daß der eigene Heimatstaat so mit Dreck beworfen wird, wie das hier in diesem Thread der Fall ist.


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Jack Daniels
Beitrag 15.04.2005, 15:42
Beitrag #797


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rofl1.gif Der Herr M.Pu hat offensichtlich eine solche nötig.
Das Betrunkene Autofahrer in Handschellen abgeführt werden liegt mit Sicherheit in erster Linie an ihrem verhalten gegenüber der Polizei.Wüsste einige die schon mit über 2 Promille erwischt wurden,die müssten dann ja auch noch Fußfesseln bekommen.Komischerweise hatte von denen noch keiner Handschellen aus der Nähe gesehen,geschweige denn angelegt bekommen.

Auch in Deutschland kann es passieren das es heisst man solle das Auto stehen lassen und schauen das m,an heimkommt.Es dürfte aber in Deutschland nicht vorkommen das der Alk-Sünder ein Wochenende im bau sitzt weil der Richter ein paar Tage Angelurlaub macht,in den USA kann dir dieses schon mal passieren.

PS:Wenn die USA so schön sind,Tschüss
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Gast_Guest_*
Beitrag 15.04.2005, 15:49
Beitrag #798





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Zitat (M. Pu @ 15.04.2005, 13:06)
Bsp. USA: jemand wurde von den Cops angehalten, da er Schlangenlinie auf e. verlassenen Nebenstr. e. Vorortes fuhr - Nachdem sich der Cop die Papier angesehen hat und sich anhauchen liess, bestellte er ein Taxi und forderte den Fahrer auf einzusteigen und sein Auto erst morgen hier wieder abzuholen.

äääääähm, das glaubst du doch wohl selbst nicht?
Du würdest dich wahrscheinlich wundern wie schnell du DA im Kittchen wieder aufwachst, vielleicht sogar mit etlichen Läduren die du vorher nicht hattest.


@ Lexus.
Gibs auf, ich denke das wir hier gerade den Beweis dafür sehen das die verwöhnten Wohlstandsbengel mit Freiheit nicht umzugehen wissen, man hat vermutlich versäumt ihnen rechtzeitig ihre Grenzen aufzuzeigen.
Und jetzt wird eben, wenn auch ihn fortgeschrittenen Alter, gequengelt was das Zeug hält wenns mal nicht nach ihrem Kopf geht.
Das dabei aber geflissentlich übersehen wird ist das an der Situation in der jeder einzelne JETZT steckt diese Person ausschließlich selbst die Schuld trägt.
Aber nein, die wurden gezwungen betrunken zu Fahren, natürlich mit vorgehaltener Waffe.
Und selbstverständlich kifft niemand freiwillig, nein, irgendein böser Bube hat das ins Cola geschüttet oder in die Ziggis geschmuggelt.
Und klar doch, alle anderen sind böse, nur man selbst nicht.
Da kommt man doch aus dem Kopfschütteln gar nicht mehr heraus bei all der Boshaftigkeit des Lebens rofl1.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 15.04.2005, 15:56
Beitrag #799





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Auf jeden Fall ist es nicht in Ordnung, was hier läuft, es ist weder logisch, noch konform mit den EU-Entscheidungen und -Wünschen wie es den sein sollte.. aber das posting von m.pu. war klar übertrieben und Fehl am Platz.

Tatsache ist, dass hier einiges nicht zusammenpasst, vorläufige Gerichtsentscheidung hin oder her, an den Gesetzen selbst muss was geändert werden. Ob von nationaler oder europäischer Seite aus, hauptsache, es macht wieder Sinn und passt zusammen. Erst dann kann ich eine NU oder sonstiges akzeptieren, wenn denn eine kommen sollte wink.gif Wenn das eben von allen seiten als "richtig" gesehen wird..
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Gast_Etienne_*
Beitrag 15.04.2005, 16:02
Beitrag #800





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Das vorige Posting war von mir.

Zitat
Das dabei aber geflissentlich übersehen wird ist das an der Situation in der jeder einzelne JETZT steckt diese Person ausschließlich selbst die Schuld trägt.
Aber nein, die wurden gezwungen betrunken zu Fahren, natürlich mit vorgehaltener Waffe.
Und selbstverständlich kifft niemand freiwillig, nein, irgendein böser Bube hat das ins Cola geschüttet oder in die Ziggis geschmuggelt.


Sowas kann ich aber auch nicht hören, weil das genau die Sicht ist, die auf behördlicher Seite herrscht. "Der hats genau gewusst, wollts nicht sehn, wirds nie wissen und nie erkennen. Der is unbelehrbar und sein Leben ist von vornherein versaut." So ein Quatsch! Es gibt auch (und ich sag, eiskalt wie ich bin, mal 90%) Menschen, die aus ihren Fehlern zu lernen bereit sind.
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