EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 6), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
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EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 6), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
19.04.2005, 23:39
Beitrag
#901
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
@Karlos
Ich bin kein Hellseher und kann dir daher wirklich nicht sagen, was mit den sybillinischen Worten gemeint ist. Ich weiß auch nicht, was der Generalstaatsanwalt mit dem Ausdruck "Tests" im Auge hatte. Das sind doch alles verschwommene, nichtssagende Begriffe. Du willst mir doch nicht im Ernst sagen, daß damit die MPU gemeint war, weil darin als relativ bedeutungsloser Teil ein Reaktions"test" vorkommt? Ich gehe da anders ran: ich frage mich, ob es Hinweise gibt, die nahelegen, daß die MPU damit nicht gemeint sein könnte. Und diesen Hinweis sehe ich in der penetrant wiederholten Wortwahl "für immer", "auf Dauer" "dauerhaft" "zeitlich unbegrenzt" usw. Mit anderen Worten: nicht dauerhaft und nicht auf Dauer und nicht für immer - also zeitlich begrenzt - darf D auch nach Meinung des EuGH einer EU-FE die Anerkennung sehr wohl versagen. Und genau das das ist hinsichtlich der MPU der Fall. Die Versagung der Anerkennung dauert nur solange, bis eine positive MPU absolviert ist. Es liegt nicht an D, sondern es liegt allein in der Hand des EU-FE-Inhabers, wie lange er will, daß dieser Zeitraum dauert. -------------------- |
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20.04.2005, 00:58
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#902
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 148 Beigetreten: 29.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5254 |
ok also, vor dem EuGH-Urteil und der Unanwendbarkeitserklärung des § 28 musstest man um in D fahren zu dürfen einen Antrag bei der FEB stellen, wenn die Voraussetzungen des Abs. 4 vorgelegen haben. was sind die Voraussetzungen des Abs. 4?
D.h. soviel wie, damit der FS anerkennt wurde musste ein Antrag bei der FE gestellt werden. Aber wiso heißt es dann im Urteil das der § 28 FeV 1999, gerade darauf abzielt, die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorbehält." ??? Denn deiner Meinung nach, muss der EU-FS prinzipiell von Anfang an von der FE-Behörge annerkannt werden, das sei die Inhaltliche Aussage von diesem Abschnitt gewesen. Aber wiso wird im Urteil von "auf unbestimmte Zeit" gesprochen ? Die Stellung eines Antrages ist doch nicht zeitlich unbegrenzt, sondern auf den Zeitpunkt der Antragsstellung begrenzt, bzw oder die Anerkennung erfolgt nach Vorlage eine positiven MPU. Was ist denn eine begrenzte Verweigerung, könnt Ihr mir das bitte mal erklären ? "...wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern " Zitat Vor dem EuGH-Urteil und der Unanwendbarkeitserklärung des § 28 musstest Du um in D fahren zu dürfen einen Antrag bei der FEB stellen, wenn die Voraussetzungen des Abs. 4 vorgelegen haben. Das dies der gegenseitigen Anerkennung widerspricht, dürfte klar sein. Ein, von einem anderen Staat ausgestelltes Dokument bedurfte der Verifizierung einer dt. Behörde. Hier geht es doch ganz klar nicht einfach nur um einen Antrag zur Anerkennung der ausländische FS bzw. um eine in diesem Zusammenhang stehende Verifizierung, sondern eindeutig darum das die zeitliche Wirkung einer Maßnahme des Entzuges oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis nicht auf unbestimmte Zeit verlängert wird. Findest du nicht es ist unverkennbar das diese Formulierung nicht auf einen Antrag zur Anerkennung eines EU-FS hinausläuft sondern auf eine MPU? insbesondere § 28 FeV 1999, gerade darauf abzielen, die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern und den deutschen Behörden die Zuständigkeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vorzubehalten. Vielleicht kann ich auf Grund des Wissensdefizit was "die Voraussetzungen des Abs. 4" bei § 28 betrifft deiner Argumentation nicht zustimmen?! Denn wenn sich Punkt 77 auf mehr als nur die blose Anerkennung/Verifizierung des EU-FS bezieht, was meiner Meinung nach auf Grund der Worte "die zeitlichen Wirkungen einer Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer früheren Fahrerlaubnis auf unbestimmte Zeit zu verlängern" definitiv der Fall ist, dann ist es doch auch klar das im Urteil somit eine Stellungnahme zur MPU erfolgt ist. @lexus wo erfolgte denn dann bitte die unbegrenzte Nichtanerkennung, etwa bei § 28 FeV 1999? Wäre der EU-FS etwa auch nicht anerkannt worden, wenn eine positive MPU absolviert worden wäre, und wo wäre somit die deiner Meinung nach die zeitlich unbegrenzte Anerkennung, von der hier im Urteil gesprochen wird ? Macht Spaß mit euch zu diskutiern und ist echt anstrengend.... Ich versuch Schritt für Schritt eure juristischen Argumentationen nach zu vollziehen, danke das Ihr euch die Zeit nehmt... -------------------- Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
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20.04.2005, 01:14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Macht Spaß mit euch zu diskutiern und ist echt anstrengend.... Echt anstrengend ist die inflationaere Flut von Fehlern ... - orthographisch wie grammatikalisch ... Ausserdem, lieber Karlos, wuerde es die Lesbarkeit Deiner Beitraege erhoehen, wenn Du gegebenenfalls quoten wuerdest oder Dich beim Hervorheben von Worten oder Textpassagen auf das Unterstreichen beschraenken koenntest. Und - last but not least - waere es hilfreich, wenn Du die Moeglichkeiten des Forums, wie z.B. die umfangreiche Gesetzessammlung, bemuehen koenntest, um bestimmte Passagen zu verstehen oder einfach nur nachzulesen - wie den §28 Abs.4 FeV z.B.. Dann macht es allen Spass, hier zu diskutieren ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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20.04.2005, 01:36
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 148 Beigetreten: 29.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5254 |
Ich werde mir deinen Rat zu Herzen nehmen Doc
Zitat Echt anstrengend ist die inflationaere Flut von Fehlern ... - orthographisch wie grammatikalisch ... Kann ja nicht jeder so ein Genie sein wie du Auch wenn ich jetzt weiß was §28 Abs.4 FeV ist, ändert das nichts an meinem Standpunkt, ganz im Gegenteil! -------------------- Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
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20.04.2005, 01:57
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 148 Beigetreten: 29.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5254 |
Zitat Ausserdem, lieber Karlos, wuerde es die Lesbarkeit Deiner Beitraege erhoehen, wenn Du gegebenenfalls quoten wuerdest oder Dich beim Hervorheben von Worten oder Textpassagen auf das Unterstreichen beschraenken koenntest Ich möchte aber gerne die meiner Ansicht nach relevanten Passagen farblich hervorheben lieber Doc. Zitat Dann macht es allen Spass, hier zu diskutieren ... Ich hoffe ich habe dir Aufrgund meiner orthographisch wie grammatikalisch Fehlern und durch das farbliche hervorheben gewisser Textpassagen nicht all zu sehr den Spaß an der Diskussion verdorben und zudem würde ich mich auch freuen wenn du einen inhaltlichen Beitrag zu meinen Argumentationen leisten würdest -------------------- Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
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20.04.2005, 02:14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Auch wenn ich jetzt weiß was §28 Abs.4 FeV ist, ändert das nichts an meinem Standpunkt, ganz im Gegenteil! Das sind Saetze, wie wir sie lieben ... Verkehrsportal.de behilflich bei der Suche nach gewonnenen Einsichten ... Sehr interessant auch §28 Abs.5 FeV; gleich darunter und gleich mit vom EuGH kassiert ... @ Lexus Zitat Ich bin kein Hellseher und kann dir daher wirklich nicht sagen, was mit den sybillinischen Worten gemeint ist. Ich weiß auch nicht, was der Generalstaatsanwalt mit dem Ausdruck "Tests" im Auge hatte. Das sind doch alles verschwommene, nichtssagende Begriffe. Du willst mir doch nicht im Ernst sagen, daß damit die MPU gemeint war, weil darin als relativ bedeutungsloser Teil ein Reaktions"test" vorkommt? Das ganze deutsche Verwaltungsrecht lebt von verschwommenen, nichtssagenden Begriffen. Insofern hat sich der Generalanwalt doch gut eingelesen und auch eng gruppenbezogen auszudruecken versucht ... Warum sollte ich Dir jetzt sagen wollen, was der gute Philippe Lèger damit gemeint hat ? Aber: Was soll er sonst damit gemeint haben ? Eine augenaerztliche Untersuchung vielleicht ?! Lass´uns doch mal eine Weile denken, der Generalanwalt wuesste, wovon er spricht. Dann waere das Urteil ploetzlich nicht mehr mit den Worten "Pah, alles bloss Strafrecht!" zur Seite zu ruecken ... Um mich zu wiederholen: Ich meine, die Deutschen machen es sich zu einfach. Denn die EuGH-Richtlinie verpflichtet jeden Staat, sich bezueglich der Eignung zu vergewissern. Dass es viele Staaten nicht tun, steht auf einem anderen Blatt. Aber durch diese Verpflichtung wird die Eignung zu einer Erteilungsvoraussetzung. Und Erteilungsvoraussetzungen sind durch den Aufnahmemitgliedstaat nicht zu pruefen, hier koennte dann nur wieder ein Verfahren nach Art. 227 EG helfen, um den Gerichtshof einen Verstoss gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 91/439 EWG feststellen zu lassen ... Etwas anderes sind Faelle von Nichteignung, die nach einer Erteilung der FE durch einen EU-Staat bekannt werden - die wuerden dann unter den §46 FeV fallen ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Gast_guest_sn_* |
20.04.2005, 08:11
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#907
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Zitat (Mr.T @ 19.04.2005, 18:22) Guckst du hier. Hallo, den thread lese ich schon seit Teil 2 mit. Mir ist noch ein Absatz in dem Urteil aufgefallen zu "...... auf unbegrenzte Zeit verlängern.." Im vorletzten Absatz heißt es: Ein weiterer Gesichtspunkt, der im vorliegenden Fall die fehlende Umgehungsgefahr dokumentiert, besteht schließlich darin, dass der Verzicht auf die deutsche Fahrerlaubnis bereits mehr als sechs Jahre zurückliegt. Sind danach Behörden der Bundesrepublik Deutschland wegen der aus der Richtlinie 91/439/EWG folgenden und durch § 28 Abs. 1 Satz 1 FeV grundsätzlich in deutsches Recht umgesetzten Verpflichtung zur Anerkennung des gültigen italienischen Führerscheins nicht berechtigt, unmittelbar gegenüber dem Kläger die Unrechtmäßigkeit der Erteilung dieses Führerscheins im Hinblick auf das Wohnsitzerfordernis geltend zu machen, sowie nicht berechtigt, ihm wegen der früheren Entziehung seiner Fahrerlaubnis bzw. seines früheren Verzichts auf die Fahrerlaubnis zeitlich unbegrenzt die Anerkennung eines in Italien erworbenen Führerscheins zu verweigern, ist der Kläger seinerseits befugt, im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik im Rahmen der Berechtigung seines italienischen Führerscheins Kraftfahrzeuge zu führen. Vieleicht sind doch die 5 Jahre nach Ablauf der Sperrfrist (bzw. letzte Eintragung) das Mass ob nach einer -Kontrolle die NU kommt oder nicht. Gruß sn evtl. lasse ich mich doch noch regestrieren. |
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Gast_Johnnie Walker_* |
20.04.2005, 10:54
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#908
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@ Lexus @ Xdiver
Das Kapper Urteil betrifft das Sachgebiet "Niederlassungsfreiheit" nicht "Verkehr". Der gesamte EuGH Rechtssprechungs Tenor in diesem Sachgebiet (incl. Steuerrecht) lautet: Was zwischen Amsterdam und Rotterdam, Paris und Lille oder Berlin und München rechtmäßig ist, ist in allen EU-Mitglied rechtmäßig. Das ist die Kernaussage des Kapper-Urteils RN 77 vom 29.04.2004 Az. C-476/01 Es ist die logische Folge der Zustimmung Deutschlands, die nationale Rechts-Souveränität auf die Gemeinschaft zu übertragen. Nationale Gesetzte können dem nicht im Wege stehen, da EU-Recht im Widerspruch zu nationalen Gesetzen und Verordnungen vorrangig ist. Alle VG Urteile mit Lösungsansätzen nach Geiger, diesen Tenor negierend, können daher keinen Bestand haben. |
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20.04.2005, 11:25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (strichachtdoktor @ 20.04.2005, 03:14) Lass´uns doch mal eine Weile denken, der Generalanwalt wuesste, wovon er spricht. Dann waere das Urteil ploetzlich nicht mehr mit den Worten "Pah, alles bloss Strafrecht!" zur Seite zu ruecken ... Und Erteilungsvoraussetzungen sind durch den Aufnahmemitgliedstaat nicht zu pruefen, hier koennte dann nur wieder ein Verfahren nach Art. 227 EG helfen, um den Gerichtshof einen Verstoss gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 91/439 EWG feststellen zu lassen ... Dass es sich bloß um Strafrecht handelt, hab ich nie behauptet; dies traf aber auf das vorlegende AG Frankenthal zu. Das EuGH-Urteil hat selbstverständlich tiefgreifende verwaltungsrechtliche Bedeutung, sieht man ja an den Folgen. Aber zunächst beschränkt es sich meiner Meinung nach auf die Frage des Wohnsitzerfordernisses. Und insoweit hat sich D nach dem Urteil auch sofort uneingeschränkt europakonform verhalten. Aber D will nicht einsehen, dass mit dem Urteil auch gleich ans wirklich Eingemachte gegangen worden sein soll. Insoweit ist natürlich zwischen dem Urteil und der Stellungnahme des GenStA zu unterscheiden. Seine Auffassung in einem Punkt (nämlich der Verweigerung der Anerkennung auf Dauer) wiederzugeben bedeutet noch nicht, seine gesamte Stellungnahme im Verfahren damit auch zum Inhalt der tragenden Gründe des Urteils zu machen (was ich mal aus der Stellungnahme der Kommission zitiert habe - die ja die deutschen Maßnahmen explizit als gerechtfertigt angesehen hat - ist ja auch nicht in das Urteil eingeflossen, sondern nur wiedergegeben worden. (Anm.: je länger ich nachdenke und mir die Passagen, um die es hier geht, vor Augen führe, deste nachdenklicher werde ich allerdings doch in Bezug auf meine Ansicht, dass vom GenStA an die MPU überhaupt nicht gedacht worden ist; jedenfalls wenn er sozusasgen pauschal den ganzen Wust der komplizierten deutschen Erteilungs- und Wiedererteilungsregeln im Auge hatte, dann war die MPU eben mit dabei. Ich mache aber trotzdem auch weiterhin einen Unterschied zwischen dem, was die einzelnen Verfahrensbeteiligten im Laufe des Verfahrens geäußert haben und dem, was letztlich in die sachliche Entscheidung des Gerichts Aufnahme gefunden hat) Zitat Etwas anderes sind Faelle von Nichteignung, die nach einer Erteilung der FE durch einen EU-Staat bekannt werden - die wuerden dann unter den §46 FeV fallen ... Aber was ist nun ein Fall nachträglichen Bekanntwerdens? Die MPU-Gegner (ich pauschaliere hier einmal) stellen darauf ab, daß die Verurteilung und der Ablauf der Sperrfrist ja vor der Erteilung lagen, und D da eben nicht mehr zwischenkommen kann, weil der Ausstellerstaat schon alles getan hat, um die Eignung des Kandidaten zu überprüfen; und wenn er es nicht getan hat, sei es auch gut, denn das gehe D nichts an bzw. soll D doch aussichtslose Verfahren gegen das Ausstellerland anfangen. Richtig? (wieder eine Anmerkung: Ich bin sehr sicher, dass die selben Leute, die jetzt lautstark auf Europa pochen, nationalistisch aufschreien würden, wenn D z. B. die Niederlande deshalb verklagen würde, weil diese statt die Eignung zu prüfen, einfach den Führerschein austeilen wie ein Werbegeschenk. Die Vorwürfe würden lauten: Wie kann sich D eine solche Frechheit erlauben, einen souveränen Akt eines befreundeten europäischen und zivilisierten Staates anzuzweifeln; diese ewige Besserwisserei und Überheblichkeit der Deutschen ist doch echt durch nichts mehr zu überbieten usw. usw.) Ich meine daher: Ein nachträgliches Bekanntwerden liegt auch dann vor, wenn bekannt wird, daß der Ausstellerstaat die Eignung eben nicht geprüft hat. Deshalb fragt die Führerscheinbehörde vor der Nutzungsuntersagung ja dort auch an, ob die strafrechtliche Verurteilung bekannt war und ob eine adäquate Eignungsprüfung stattgefunden hat. Und was passiert? Die anderen Länder antworten entweder wahrheitsgemäß, daß das nicht bekannt war oder sie antworten gar nicht, weshalb D dann unterstellt, daß das auch nicht der Fall war (es steht ja auch dem EU-FE-Inhaber frei, der Führerscheinstelle das Gegenteil zu beweisen; das tut er aber nicht, sondern er verweist auf das Wohnsitzurteil des EuGH). Somit wird nachträglich bekannt, daß entgegen allen Erwartungen an die Vertragstreue der europäischen Mitgliedsstaaten (die aber die Füherscheinrichtlinie der EU schlicht im Interesse ihrer Fahrschulen ignorieren) die Nichteignung des FS-Inhabers trotz Aussstellung eines an sich anzuerkennenden Führerscheins fortdauert. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man begreift diese nachträgliche Kenntniserlangung der deutschen Behörden von der Nichtprüfung der Eingung als eine nachträglich bekanntgewordene Tatsache, oder man kommt zu dem Ergebnis, daß in diesem Fall D sich europarechtlich in einer Art übergesetzlichem Notstand befindet. Denn es kann und muß nicht dulden, daß nur im Hinblick auf ein formales Urteil des EuGH plötzlich in seinen Staatsgrenzen deutsche Mitbürger, die ihre Eignung noch nicht wieder nachgewiesen haben, andere deutsche Mitbürger - und nicht nur diese, sondern auch den Herrn Leger, wenn er hier zu Besuch ist - an Leib und Leben gefährden. Der wirklich schlimme Kardinalirrtum der Anti-MPU-Fraktion ist, daß das EuGH-Urteil für sie den Charakter, die Auswirkungen und die Bedeutung einer positiven MPU haben soll. Es stellt soszusagen wie bei einem Süchtigen das Substitutionsmittel dar, mit dem sie die sich aus der Vortat ergebende fehlende Eignungsvermutung kompensieren. Ich bin sicher, daß das die Richter nicht gewollt haben, und daß sie darüber auch noch mal gründlich nachdenken werden. -------------------- |
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20.04.2005, 11:38
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#910
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (Johnnie Walker @ 20.04.2005, 11:54) @ Lexus @ Xdiver Es ist die logische Folge der Zustimmung Deutschlands, die nationale Rechts-Souveränität auf die Gemeinschaft zu übertragen. Nationale Gesetzte können dem nicht im Wege stehen, da EU-Recht im Widerspruch zu nationalen Gesetzen und Verordnungen vorrangig ist. Ich stimme dem zu. Aber es darf nicht einseitig nur zu Lasten Deutschlands so gehandhabt werden. Die anderen Mitgliedsstaaten müssen sich dann auch an die Führerscheinrichtlinie halten. Das tun sie aber nicht!!! Sie lassen einfach ungeprüft ungeeignete Kandidaten zu! Sie erteilen auch Führerscheine an Leute, die keinen 185-Tage-Wohnsitz oder nur einen Schein-(=Melde-)Wohnsitz im Ausstellerland haben. Da setzt dann mein Gedanke eines übergesetzlichen Notstandes ein. Wie soll man sich gegen die Ignoranz der anderen Mitgliedsstaaten wehren? Warum weigern sich die Niederlande, die offziellen Anfragen Deutschlands zu beantworten? Warum antworten PL und CZ überhaupt nicht auf die Anfragen der Führerscheinbehörden? Europa kann doch keine Einbahnstraße zu Lasten Deutschlands sein; es genügt doch, daß wir schon einen völlig überproportionalen finanziellen Beitrag leisten. -------------------- |
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20.04.2005, 11:48
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#911
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 54 Beigetreten: 12.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9259 |
Johnnie bringt es immer wieder auf den Punkt!
hervorragend! -------------------- "Alles ist die Sekte"
BMW Syndikat Germany |
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Gast_Johnnie Walker_* |
20.04.2005, 12:06
Beitrag
#912
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@ Lexus
Zitat Ich stimme dem zu. Aber es darf nicht einseitig nur zu Lasten Deutschlands so gehandhabt werden. Einseitig? Das Urteil vereinheitlicht doch die Auslegung der Richtlinie für alle Mitgliedstaaten gleichermaßen. Zitat Da setzt dann mein Gedanke eines übergesetzlichen Notstandes ein. Wie soll man sich gegen die Ignoranz der anderen Mitgliedsstaaten wehren? Urteil RN 48 ... ein Verfahren nach Art. 227 EG einleiten um den Gerichtshof einen Verstoß gegen die Verpflichtung aus der Richtlinie 91/439 festellen zu lassen! Zitat Europa kann doch keine Einbahnstraße zu Lasten Deutschlands sein; es genügt doch, daß wir schon einen völlig überproportionalen finanziellen Beitrag leisten. Warum nicht? Die EU bedeutet für Deutschland Versailles ohne Friedensvertrag |
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20.04.2005, 12:19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (Johnnie Walker @ 20.04.2005, 13:06) Urteil RN 48 ... ein Verfahren nach Art. 227 EG einleiten um den Gerichtshof einen Verstoß gegen die Verpflichtung aus der Richtlinie 91/439 festellen zu lassen! Um in zehn Jahren ein Urteil zu bekommen? Bei einem eindeutig gefährlichen Notstand? Nein! -------------------- |
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Gast_Etienne_* |
20.04.2005, 12:25
Beitrag
#914
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Ich hab nen CZ-FS, bin potentieller MPU-Kandidat und gehöre damit gezwungenermaßen auf die Seite der "Anti-MPU-Fraktion".. und irgendwie kann ich hier alle Seiten verstehn. Kann nixx falsches an der Aussage von Lexus sehen..
Paragraphen mal dahingestellt, es macht einfach hinten und vorne keinen Sinn, so wie es jetzt ist. Alles ist irgendwo Grauzone, nichts sicher. Eigentlich kann man ja schon fast sagen, jeder macht was er will.. MPU-Kandidaten machen Führerscheine in andren Ländern.. und da das an sich schon eine Grauzone ist, bewegt sich die verwaltungsrechtliche Seite auch irgendwie in einer Grauzone. Und ich hab das Gefühl als würden die das ganz gut wissen.. und sich der ganzen Situation anpassen. Den derzeitigen Zustand an sich finde ich einfach unhaltbar. Ob jetzt die Seite oder die Seite Recht bekommt. Total egal. Nur wenn nur mal eine endgültige Entscheidung gefällt würde !! *drängl* Hoffentlich kommt sowas bald mal, Zeit wäre es schon lang! Diskutieren hat doch so keinen Sinn.. jeder legt die Urteile, Richtlinien und Gesetze anders aus, weil sie eben auch anders auslegbar sind So vereinfache ich jetzt den ganzen thread von teil 1-6 für mich, und ich finde, es macht keinen Sinn mehr drüber zu palavern, solange keinen neuen Urteile gefällt wurden. Meine persönliche Meinung Die Fronten sind verhärtet, zumindest hier im Forum |
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Gast_Johnnie Walker_* |
20.04.2005, 12:25
Beitrag
#915
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@ Lexus
Zitat Der wirklich schlimme Kardinalirrtum der Anti-MPU-Fraktion ist, daß das EuGH-Urteil für sie den Charakter, die Auswirkungen und die Bedeutung einer positiven MPU haben soll. Ich bin sicher, daß das die Richter nicht gewollt haben, und daß sie darüber auch noch mal gründlich nachdenken werden. Der " das kann doch alles nicht wahr sein" Irrtum der MPU-Aficionados liegt in der Erkenntnis-Verdrängung, daß der EuGH vor einem Jahr, die positiven MPU als Voraussetzung für eine bis zum Tod gültige Fahrerlaubnis für Deutschland ersatzlos abgeschaft hat (EU-Fahrerlaubnis, Sperrfrist abgelaufen, keine neuen Gesetzwidrigkeiten). |
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20.04.2005, 12:34
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#916
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Die anderen Mitgliedsstaaten müssen sich dann auch an die Führerscheinrichtlinie halten. Das tun sie aber nicht!!! Sie lassen einfach ungeprüft ungeeignete Kandidaten zu! Ich meine ja, dass die Fuehrerscheinrichtlinie national interpretiert werden darf. Um solch eine Interpretation handelt es sich zweifelsfrei auch bei der deutschen FeV. Es ist ja nun bekannt, dass gerade die Deutschen besonders restriktiv sind. Demzufolge ist es nur logisch, dass in Deutschland auch die hoechsten Anforderungen an die Eignung gestellt werden. Was wiederum bedingt, dass die Deutschen jedes andere Regelwerk innerhalb der EU als zu "lasch" ansehen. Allerdings - und das sollte man an dieser Stelle vielleicht auch beruecksichtigen - funktionieren andere Gesellschaften, die aufgrund "liberalerer" Auslegungungen "gelenkt" werden, ja auch. Und es duerfte wohl so sein, dass es sich dabei um die Mehrheit der EU-Laender handelt. Waehrend man z.B. in Deutschland schon nach dem ersten Delikt auf der Strasse zur MPU geschickt werden kann, muss man in Polen dreimal wegen Alkohol aufgefallen sein um zu einer medizinischen und psychologischen Pruefung geschickt werden zu koennen. Das bedeutet jedoch nicht, dass in Polen mehr Leute besoffen unterwegs sind. Zumal es so ist, dass die eigentlichen Strafen, Geld- und Freiheitsstrafen, hoeher sind und eben auf diesem Wege reguliert wird. So wird der unterschiedlichen Kultur und Mentalitaet Rechnung getragen. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Gast_Johnnie Walker_* |
20.04.2005, 12:35
Beitrag
#917
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Zitat (Lexus @ 20.04.2005, 13:19) Zitat (Johnnie Walker @ 20.04.2005, 13:06) Urteil RN 48 ... ein Verfahren nach Art. 227 EG einleiten um den Gerichtshof einen Verstoß gegen die Verpflichtung aus der Richtlinie 91/439 festellen zu lassen! Um in zehn Jahren ein Urteil zu bekommen? Bei einem eindeutig gefährlichen Notstand? Nein! Um in 10 Jahren, ohne FE für Deutschland, vor dem EuGH Recht zu bekommen? Der Weg durch die Instanzen dauert halt seine Zeit. Das wurde hier auch schon für den Fall einer Klage gegen die NU (klammheimlich) als Vorteil angesehen. |
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20.04.2005, 12:38
Beitrag
#918
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Der " das kann doch alles nicht wahr sein" Irrtum der MPU-Aficionados liegt in der Erkenntnis-Verdrängung, daß der EuGH vor einem Jahr, die positiven MPU als Voraussetzung für eine bis zum Tod gültige Fahrerlaubnis für Deutschland ersatzlos abgeschaft hat (EU-Fahrerlaubnis, Sperrfrist abgelaufen, keine neuen Gesetzwidrigkeiten). Das ist Deine Ansicht. Ich halte es da allerdings mit der zutreffenden Aussage von Etienne. Wir haben über viele viele Postings versucht, unseren Standpunkt darzustellen. So langsam habe auch ich keine Lust mehr, immer wieder die gleichen Ausführungen zu machen und dann von Dir mit irgenwelchen (offenbar unverstandenen) Zitaten konfrontiert zu werden. In diesem Sinne, warten wir es ab. Und wunder dich nicht, wenn der EuGH die Sache vielleicht doch nicht so glasklar sieht, wie Du es gerne hättest. -------------------- |
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Gast_Johnnie Walker_* |
20.04.2005, 12:52
Beitrag
#919
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Zitat (XDiver @ 20.04.2005, 13:38) Zitat Der " das kann doch alles nicht wahr sein" Irrtum der MPU-Aficionados liegt in der Erkenntnis-Verdrängung, daß der EuGH vor einem Jahr, die positiven MPU als Voraussetzung für eine bis zum Tod gültige Fahrerlaubnis für Deutschland ersatzlos abgeschaft hat (EU-Fahrerlaubnis, Sperrfrist abgelaufen, keine neuen Gesetzwidrigkeiten). Das ist Deine Ansicht. Nicht nur meine Ansicht, auch die der EU-Kommission: Zitat . Ein direkter Entzug durch deutsche Behörden oder Weiterbestehen auf Erfüllung der MPU ist aber durch Punkt 77 des Urteils in der Rechtssache Kapper gehindert, da dies einer unbegrenzten Verweigerung der Anerkennung eines ausländischen Führerscheins gleichkommen würde.
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20.04.2005, 13:09
Beitrag
#920
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Es ist doch fraglich, ob stetes Wiederkaeuen von allseits bekannten und gegensaetzlichen Standpunkten wirklich etwas bringt. Wichtig waere - auch gedanklich, aber natuerlich nicht nur - ein Aufeinanderzugehen.
Eigentlich ist die Debatte um die EU-Fuehrerscheine ja die Folge einer Politik des "kleinsten gemeinsamen Nenners", die wiederum eine Folge des Beharrens auf gegensaetzliche Positionen trotz "Vereinigungswillen" darstellt. Wenn das im Grossen schon nicht wirklich geklappt hat, dann sollten wir hier im Kleinen vielleicht versuchen, es besser zu machen ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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20.04.2005, 13:11
Beitrag
#921
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Mein Standpunkt ist ja genügend bekannt. Kurz zusammengefaß lautet er: Das EuGH-Urteil ist kein MPU-Ersatz. Aber die MPU in ihrer jetzigen Form ist auch nicht das Gelbe vom Ei.
Also, liebe Leute, gehen wir die Sache doch mal konstruktiv an und streiten uns nicht länger über die seit langem kontrovers ausgekochte Sach- und Rechtslage. Lasst uns auch nicht über die Mängel der MPU diskutieren. Sondern: Macht Vorschläge, wie eine Ausstellerbehöre, in welchem Ausstellerland auch immer, überhaupt 1. zuverlässig über die Biographie eines Führerscheinbewerbers informiert wird; 2. was sachlich und zumutbar für den Betroffenen mindestens geprüft werden muß, um die Fahreignung für ganz Europa zu rechtfertigen. zu 1) europäisches Zentralregister. zu 2): da bin ich mal neugierig. Reiner Zeitablauf verbunden mit der Hoffnung auf die tiefgreifende Wirkung eines manchmal nicht mal einjährigen Führerscheinentzugs kann es doch noch nicht sein. Es gibt hier ja auch Threads, in denen Betroffene sich helfen lassen, z. B. von cornieliusrufus. Die dort Diskutierenden verlangen doch eine wirklich tiefgreifende Persönlichkeitsanalyse und -veränderung in Bezug auf Suchtmittel und Trennung, die oft in tiefste Regionen der Psyche eindringen müssen, um auf Dauer wirksam zu sein. Meine Frage lautet also: Wie kann ein Schreibtischhengst im Führerscheinbüro wissen, ob jemand, der mit z. B. 1,80 Promille erwischt worden ist, ein einmalig versagender Nichttrinker war oder ein Alkoholmißbraucher oder ein Alkoholkranker? Wie kann er wissen, was mit diesem Menschen auf Grund der Bestrafung und der Sperre psychisch passiert ist? Wie kann er wissen, ob vielleicht weitere Auswirkungen der Maßnahmen (Ehe kaputt, Arbeitslos geworden usw.) auch noch tiefgreifende Einflüsse (negativ oder positiv?) auf seine Fahreignung gehabt haben? Bei solchen Fragestellungen ist es doch völlig egal, ob sie in München, Prag, Warschau oder Amsterdam auftauchen. Macht mal Vorschläge, wie ein Angestellter einer FE-Behörde sich Gewißheit darüber verschaffen kann, ob die Bestrafung und deren Folgen einen Effekt hatten? Ich bin hier völlig unvoreingenommen. Am besten wäre es auch, wenn diejenigen, die so heftig auf ihr Recht nach dem EuGH-Urteil pochen, mal ganz offen und sachlich den MPU-Verteidigern berichten würden, wie sich ihre individuelle Entwicklung nach der Bestrafung darstellt und weshalb sie trotzdem nicht daran glauben, mit dem gleichen Aufwand wie dem Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis auch die in D beteiligten Behörden von ihrer Fahreignung zu überzeugen. Hier sehe ich zur Zeit noch ein großes Ausweichen (mit erheblichen Ausnahmen selbstverständlich, die ich nicht nicht ausdrücklich namentlich ansprechen will, wer mitliest, weiß auch so, wen ich meine). Solange sich "die MPU-Gegner und EuGH-Fanatiker" lediglich auf diese Entscheidung berufen und immer wiederholen: "Deutschland darf nicht, Deutschland darf nicht ..." bin ich nich so leicht zu überzeugen, daß man jegliche Maßnahme, die über eine Strafe plus Sperre hinausgeht, einfach mit der Europaflinte abschießen muß. -------------------- |
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Gast_Johnnie Walker_* |
20.04.2005, 13:22
Beitrag
#922
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Zitat (strichachtdoktor @ 20.04.2005, 14:09) Wenn das im Grossen schon nicht wirklich geklappt hat, dann sollten wir hier im Kleinen vielleicht versuchen, es besser zu machen ... Einverstanden, aber wie denn? Die gegensätzlichen Standpunkte sind doch keine Maximalforderungen, die mit den üblichen Kompromissen zu einer Einigung führen könnten. Ein bißchen MPU gibt es ebensowenig wie ein bißchen schwanger. |
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Gast_INT_* |
20.04.2005, 13:32
Beitrag
#923
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Ist es denn überhaupt noch möglich einen EU FS in bsp. Tschechien
zu erwerben (bezugnehmend auf RESPER) |
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Gast_Johnnie Walker_* |
20.04.2005, 13:41
Beitrag
#924
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Zitat (Lexus @ 20.04.2005, 14:11) Mein Standpunkt ist ja genügend bekannt. Kurz zusammengefaß lautet er: Das EuGH-Urteil ist kein MPU-Ersatz. Aber die MPU in ihrer jetzigen Form ist auch nicht das Gelbe vom Ei. Also, liebe Leute, gehen wir die Sache doch mal konstruktiv an und streiten uns nicht länger über die seit langem kontrovers ausgekochte Sach- und Rechtslage. Imho übernimmt die EU die deutsche MPU oder Deutschland verzichtet auf die MPU. In jedem Fall muß Rechtssicherheit hergestellt werden. Der Weg über drastisch verlängerte, gerichtlich verhängte Sperrzeiten könnten ein gangbarer Weg sein. Die MPU Lotterie gehört auf jeden Fall in den Orkus. |
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20.04.2005, 13:52
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#925
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (Johnnie Walker @ 20.04.2005, 14:41) Der Weg über drastisch verlängerte, gerichtlich verhängte Sperrzeiten könnten ein gangbarer Weg sein. Die MPU Lotterie gehört auf jeden Fall in den Orkus. Dann muß aber auch begründet werden können, daß zwischen einer strafrechtlichen Sanktion und dem künftigen Pesönlichkeitsverhalten ein Wirkungszusammenhang besteht. Kriminologen und Psychologen bestreiten dies. Außerdem wirft das wieder ein innerstaatliches Problem auf; das Bundesverfassungsgericht hat ja entschieden, daß Europarecht deutsche Grundrechte nicht beeinträchtigen darf. Es hat aber auch entschieden, daß die Strafzumessung nicht gegen das Übermaßverbot verstoßen darf. Da könnte man in ein ziemliches Dilemma kommen, wenn verfassungsrechtlich nicht mehr zulässige Strafen verhängt würden, weil sie nicht mehr schuldangemessen sind. Eine Strafe hat ja nicht die Funktion, die fehlende Fahreignung eines Angeklagten wieder herzustellen. So langsam werden die komplizierten Strukturen einer Rechtsordnung sichtbar. Wenn wir so weiter machen, dann landen wir am Ende unausweichlich wieder bei einer Art von MPU *g* Schließlich hat alles auch mal so angefangen. Erst kommt die Einsicht, daß sich die Beurteilung der Fahreignung den Juristen entzieht. Dann kommen notgedrungen andere Fachleute für "Inneres" ins Spiel, also die Psychologen. Dann stellt man, damit keine Willkür herrscht, zuerst Berufsregeln auf, wie solche Untersuchungen ablaufen sollen. Dann gründet man ein Institut, daß die MPU-Einrichtungen kontrolliert, dann fasst man das ganze wieder in juristische Paragraphen (das ist dann die neue FeV) und zum Schluß sind wir wieder da, wo wir doch eigentlich weg wollten. -------------------- |
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Gast_INT_* |
20.04.2005, 13:54
Beitrag
#926
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Weiss denn jemand ob es noch möglich ist im Ausland den FS zu machen?
RESPER (EU weites Sündenregister) soll im Frühling dieses Jahres kommen, wisst ihr näheres?!?! Für Infos wäre ich euch sehr dankbar |
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Gast_Etienne_* |
20.04.2005, 14:00
Beitrag
#927
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Ich finde, dass nicht nur ein europäisches Zentralregister gebraucht wird, sondern ebenso müsste, um wirklich alle Konflikte aus dem Weg zu räumen, die gesamte Rechtssprechung im Bezug auf Verkehrsangelegenheiten europaweit harmonisiert und auf einen Nenner gebracht werden. Nicht auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, sondern EINEN Nenner. Dazu gehören Bussgelder, Definition von Ordnungswidrigkeiten genauso wie Eignungsprüfungen von auffälligen Alkohol- oder Drogenkunden. Ganz allgemein ist erst dann eine gegenseitige Anerkennung überhaupt möglich, ohne dass sich irgendjemand benachteiligt fühlt.
Natürlich will das kein Land mit sich machen lassen. Obwohl das Ergebnis es wert wäre wie ich finde. Aber wie verlässlich und gerecht die Eignung eines Delinquenten geprüft werden kann.. bah. Schwere Frage. Wenn dies ü b e r h a u p t verlässlich möglich ist. Ich kann nur für mich sprechen: Mit meinem EU-FS will ich nich auffallen und verhalte mich deswegen auch entsprechend. Lasse die Finger von Alk und Drogen und bemühe mich um eine anständige Fahrweise. Vor allem weil eine weitere Auffälligkeit in Drogensachen in Verbindung mit einem bereits vorhanden CZ-FS ganz sicher den Behörden dicke Hälse bereitet.. und das will ich tunlichst vermeiden. Verständlich oder? Irgendwo in dem Thread hat mal wer geschrieben, dass es egal ist, ob sich jemand wirklich geändert hat, oder er nur die Finger von Alk/Drogen lässt, weil er Angst hat, NOCH mehr stress dadurch zu bekommen. Das Ergebnis bleibt das selbe. Aber wie so etwas zu prüfen ist, weiß ich auch nich wirklich... |
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20.04.2005, 14:05
Beitrag
#928
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (Etienne @ 20.04.2005, 15:00) Irgendwo in dem Thread hat mal wer geschrieben, dass es egal ist, ob sich jemand wirklich geändert hat, oder er nur die Finger von Alk/Drogen lässt, weil er Angst hat, NOCH mehr stress dadurch zu bekommen. Das Ergebnis bleibt das selbe. Aber wie so etwas zu prüfen ist, weiß ich auch nich wirklich... klingt nach /8doc. Da ist sogar was dran. Bloß: wo ist denn der Druck, wenn wir ihn wegnehmen? Lass den EuGH unsere MPU in den Orkus schiessen, dann ist es doch von einem Tag auf den anderen mit der Extremvorsicht vorbei; alle EU-FE-Inhaber werden wieder "normale" Kraftfahrer; die Rückfallquoten werden endlich wieder so, wie die Statistiker sie mal zusammengestellt haben. -------------------- |
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Gast_Mike_* |
20.04.2005, 14:14
Beitrag
#929
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Also...passt auf:
Fs Verlust wg. Alk...2Jahre sperre...Selbsthilfe bzw. Vorbereitungskurs gemacht, ein jährige Abstinenz ( Nachweislich ) ,,,,dann MPU Thermin ! Leider Durchgefallen, da Abstinenz zwar Nachgewiesen (durch regelmäßige Blutuntersuchungen(12St. a 45€) die Du selber Zahlst + Praxisgebühr) und ein Kurs vorausgegangen ist wurde Selbstüberschätzung und fehlende festigkeit Attestiert, die den Psychologen zu dem Schluss kommen lässt, das davon ausgegangen werden kann, das Herr Mike in Zukunft ein Kfz unter Alk führt Tipp von MPU Stelle: Psycholog. Einzelgespräch ( bei denen STd. 90€) ev. Selbsthilfegruppe ( nach 1 1/2 jahren Abstinenz!! ). Bemerkung: Sag nie die Wahrheit wie ich, sondern lass Dich schulen was die hören wollen!! Mir fiel die krasse Umstellung auf Abstinenz nicht schwer.... das ist aber lt. psych. nicht glaubhaft, da blabla wissentschaftl..usw. durchschnitt erwiesen usw. Ok, dann halt nen EU Schein denk ich, da TÜV-Gruppe (Gmbh mit nachweislich Milliardenumsatz) ein Monopolist ist bzgl. MPU - Gutachten. Fs-Stelle Akzeptiert kein freies privates psych. Gutachten... man hat zwar die Auswahl mehrer Unternehmen, die Schreibt dir aber die FS-Stelle vor und bei genauer Betrachtung ist das eine Firma mit "Tochtergesellschaft", also ne Unternehmensgruppe. EU-Führerschein lässt sich zwar "legal..es gibt mittel und wege " erwerben, besonders ist die 185 Tage Regelung zu beachten und ein stichhaltiger Nachweis einer berufl. Bindung zu dem Ausstellerland ist auch von Vorteil. Es gibt Anbieter, die dir das "Organisieren" . Ein Komplettangebot ist für ca. 2000-3000€ zu haben incl. Hotel/_Transfer usw. Dieser FS ist erstmal Gültig (legal 100%) aber ab der ersten Verkehrskontrolle (oder es fährt Dir einer rein) schaut es schlecht aus. Beamte stellt fest, das du nen EU-nicht Germanischen FS hat und meldet das der FS-STelle, die das überprüft. Die zweifelt dann (Hoheitsrecht in BRD) deine Fahreignung wg. vorausgeganerer Delikte an und will ne MPU von Dir. Wenn Du die nicht bringen willst, kommt es zu nem Verfahren in dem Du dann verlierst (Streitwert ca.2500€) !! Anschließend bekommst du nen Eintrag (Vermerk) in deinen FS (Nutzungsuntersagung für BRD). Fazit: Den EU Schein behältst Du zwar aber in D kannst Ihn nicht nutzen, ausser du bringst ne positive MPU. Aber ist es die Mühe und Kosten wert, wenn man bedenkt das ne allgem. Verkehrskontrolle nach 5min. passieren kann und man den FS dann nur noch im Ausland nutzen kann?? Denke nein !! Urteil gibt es mehrere Aktuelle hier eins: VG Neustadt v.11.03.2005 Aktenzeichen: 4L 389/05 schönen Tag noch an alle und überlegt gut ob ein EU Schein das wirkl. Wert ist, weil die lieben Anbieter sich dumm und dämlich verdienen. Ein FS Kostet in der Cz privat ohne Anbieter ca. 400 - 500€. |
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Gast_Mike_* |
20.04.2005, 14:17
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#930
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übrigend... ich bin der festen überzeugung, das
D und Österreich alles daran setzen wird auch in zukunft die MPU aufrechtzuerhalten. Welcher Bauer verkauft denn schon die beste Kuh im Stall ???? in diesem Sinne....schönen Tag Euch allen |
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Gast_Guest_* |
20.04.2005, 14:19
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#931
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Zitat Lass den EuGH unsere MPU in den Orkus schiessen, dann ist es doch von einem Tag auf den anderen mit der Extremvorsicht vorbei Das verhält sich natürlich von Fall zu Fall anders, für mich würde das keinen Unterschied machen. Ausser dass das dumme Gefühl wenn ich Polizeistreifen sehe, weg wäre, klar. Allerdings: Bei erneuten Auffälligkeiten mit Alk/Drogen wäre der CZ-FS den ich gerade habe, genauso schnell wieder weg wie der deutsche FS es auch war, oder? Und genau das würde mich weiterhin verlässlich dazu bewegen, die Finger davon zu lassen Und das sage ich nicht nur so. Ich bin bereits vor nem halben Jahr in eine Polizeistrafe geraten, und ich hab das Glück, bis jetzt noch nichts in Richtung NU gehört zu haben.. Und ich hoffe doch, der Großteil der ausländischen EU-FS-Absolventen denkt so, jedenfalls war das der einhellige Tenor der Kunden der CZ-Fahrschule.. klar, ein paar Ausreisser gibts immer. Und die gilt es zu finden! |
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Gast_Etienne_* |
20.04.2005, 14:20
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#932
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Das Posting da oben was me
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Gast_Johnnie Walker_* |
20.04.2005, 14:22
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#933
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Zitat (Lexus @ 20.04.2005, 14:52) Schließlich hat alles auch mal so angefangen. Erst kommt die Einsicht, daß sich die Beurteilung der Fahreignung den Juristen entzieht. Dann kommen notgedrungen andere Fachleute für "Inneres" ins Spiel, also die Psychologen. Dann stellt man, damit keine Willkür herrscht, zuerst Berufsregeln auf, wie solche Untersuchungen ablaufen sollen. Dann gründet man ein Institut, daß die MPU-Einrichtungen kontrolliert, dann fasst man das ganze wieder in juristische Paragraphen (das ist dann die neue FeV) und zum Schluß sind wir wieder da, wo wir doch eigentlich weg wollten. Imho ist nur ein europa-weiter, gemeinsamer "ja oder nein" MPU-Prgamatismus möglich. Wie soll eine Einzelfall-Gerechtigkeit, die im deutschen Rechtsverständnis einen hohen Stellenwert hat, auf die Gemeinschaft mit 25 und mehr Mitgliedern und teilweise anderen Suchtpräferenzen in eine Rechtsnorm zu packen sein. Falls sich die Euro-MPU Lösung durchsetzt, werden wir dann einen MPU Tourismus haben weils hier oder dort ein bißchen einfacher (Bakschisch) ist? Nein, stelle europaweit auf die Mündigkeit des Bürgers ab, verlängere die Sperrzeit: 1. 5 Jahre 2. 10 Jahre mit der Auflage der regelmäßigen Teilnahme an Treffen der Suchtselbsthilfe-Gruppen. Ein deutscher Sonderweg wird nur mit dem Austritt aus der Gemeinschaft erreichbar sein. |
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20.04.2005, 14:27
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#934
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Mach doch gleich 15 Jahre, die haben wir ja jetzt auch schon *g*
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Gast_Mike_* |
20.04.2005, 14:31
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#935
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klar... würde sofort den EU schein machen ( hatte bis auf den Ausrutscher auch keine Punkte etc) allerdings wenn auf dumm bei ner normalen Kontrolle ne Meldung an FS-Stelle rausgeht und die ne MPU wollen war doch alles umsonst quasi.
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Gast_Johnnie Walker_* |
20.04.2005, 14:34
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#936
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Zitat (Lexus @ 20.04.2005, 15:27) Mach doch gleich 15 Jahre, die haben wir ja jetzt auch schon *g* Was denn nun. MPU mit stetigen Umsätzen, da die Psycholegen Ihr Einkommen über die Positiv-Quote selbst regulieren oder Sicherheit auf den Straße, zumindest während der Sperrzeit, die doch argumentativ immer wie eine Monstranz vorweg getragen wird? |
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Gast_Mike_* |
20.04.2005, 14:39
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#937
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Sicherheit auf den Strassen hat höchste Priorität.
Ich bin der Meinung, das nach saftiger Geldstrafe und Sperrfrist die Teilnahme am Straßenverkehr durch Auflage ermögl. wird wie zb. über mehrere Jahre auf unverhoffter Aufforderung ( Überaschungseffekt für Täter ) nen Bluttest zu bringen. Der med. Langzeitwert bei Alk-Sündern ist 100% ig und unwiderruflich. Damit ist dauerhafte Abstinenz und Sicherheit hergestellt. |
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Gast_Guest_* |
20.04.2005, 14:47
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#938
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lieber Johnny Walker.... die Sicherheit während der Sperrfrist ist gegeben,
da ein EU-Schein der wärend einer Sperrfrist erworben wurde nicht rechtens ist ( siehe Europäischer Gerichtshof/Gesetz zum Erwerb(Anerkennung eis EU-FS) |
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Gast_Guest_* |
20.04.2005, 14:50
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#939
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Zitat (Mike @ 20.04.2005, 15:31) klar... würde sofort den EU schein machen ( hatte bis auf den Ausrutscher auch keine Punkte etc) allerdings wenn auf dumm bei ner normalen Kontrolle ne Meldung an FS-Stelle rausgeht und die ne MPU wollen war doch alles umsonst quasi. Nach einer gründlichen Verarbeitung deines "Ausrutschers" sieht das aber nicht aus. Trunkenheits.- Drogenfahrten sind keine AUSRUTSCHER. Basta. |
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Gast_Mike_* |
20.04.2005, 14:51
Beitrag
#940
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richtig... STraftat !!! sorry für die falsche Formulierung
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20.04.2005, 15:05
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#941
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 |
Zitat (Mike @ 20.04.2005, 15:39) Ich bin der Meinung, das nach saftiger Geldstrafe und Sperrfrist die Teilnahme am Straßenverkehr durch Auflage ermögl. wird wie zb. über mehrere Jahre auf unverhoffter Aufforderung ( Überaschungseffekt für Täter ) nen Bluttest zu bringen. Der med. Langzeitwert bei Alk-Sündern ist 100% ig und unwiderruflich. Damit ist dauerhafte Abstinenz und Sicherheit hergestellt. Eigentlich wehre ich mich immer ein klein wenig gegen diese Auffassung dass nur eine vollumfängliche Abstinenz wieder eine Teilnahme am Strassenverkehr ermöglichen könnte. Sicher hättens die Psychodocs bei der MPU gerne so und in vielen Fällen reicht Ihnen ja das nicht mal wie Gast Mike geschildert hat. Ich vertrete jedoch die Auffassung , dass es durchaus Menschen gibt die an Ihrer Einstellung bezüglich Trinkverhalten tiefgreifend gearbeitet haben und es Ihnen möglich ist Trinken und Teilnahme Am Strassenverkehr strikt zu trennen. Ich muss deswegen nicht vollumfänglich abstinent werden. Meine Meinung -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Gast_Etienne_* |
20.04.2005, 15:07
Beitrag
#942
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Zitat Trunkenheits.- Drogenfahrten sind keine AUSRUTSCHER. Ich vergaß, Leute die sowas sagen, machen ja nie Fehler. Ach jetz, Leutz... Langsam verlier ich die Lust hier mitzuposten. Hört mal mit der Selbstbeweihräucherung und dem endlosen Rumgestreite auf Tatsache ist, Deutschland sieht nich gerne Deutsche mit ausländischen Führerscheinen im Inland rumfahrn, obwohl diese schon als nicht-geeignet abgestempelt wurden. Das is so verständlich wie es in manchen Fällen auch ungerecht ist. Dass die MPU relativ unzuverlässlich ist, ist hinlänglich bekannt. Ebenso wurden NU's ausgesprochen und vorerst bestätigt. Ob das rechtens ist, wird noch zu entscheiden sein, auf nen Punkt ist hier vorher nicht zu kommen! Wie wärs mal mit ner ernsthaften Diskussion, statt dem ewigen Rumgeeiere hier? Jeder hat seinen Standpunkt vertreten und begründet, keiner will davon abweichen. Ne Diskussion hat keinen Sinn, wenn keiner überzeugt werden will und kann |
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20.04.2005, 15:08
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#943
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (Lexus @ 20.04.2005, 14:11) Meine Frage lautet also: Wie kann ein Schreibtischhengst im Führerscheinbüro wissen, ob jemand, der mit z. B. 1,80 Promille erwischt worden ist, ein einmalig versagender Nichttrinker war oder ein Alkoholmißbraucher oder ein Alkoholkranker? Wie kann er wissen, was mit diesem Menschen auf Grund der Bestrafung und der Sperre psychisch passiert ist? Wie kann er wissen, ob vielleicht weitere Auswirkungen der Maßnahmen (Ehe kaputt, Arbeitslos geworden usw.) auch noch tiefgreifende Einflüsse (negativ oder positiv?) auf seine Fahreignung gehabt haben? Warum nicht mittels Technik kontrollieren? FE nur gültig für Fahrzeuge mit eingebautem Alkoholtester / Motorsperre. (Gibts glaub ich in USA irgendwo schon als Auflage). Zusätzlich, gerne auf Kosten des FE Inhabers, unangekündige Aufforderungen zur kurzfristigen Blutabgabe - Langzeitwerte .. |
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Gast_Mike_* |
20.04.2005, 15:12
Beitrag
#944
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Hi Roland,
du hast schon recht mit deiner Meinung, aber Garantie gibt es keine... ausser Bluttest. Wenn man Eigenverantwortlich sein Trinkverhalten ändert ist das klasse, aber dem Gesetzgeber zu wenig anscheinend. Wer sagt denn, das nach positiv Beurteilung irgendeiner so weitermacht wie vorher...nicht vorhersehbar. Anderer Seits alle Täter zu Bluttest`s zu zwingen für die Teilname am Verkehr ist auch nicht so in Ordnung (es gibt solche und solche ). Fakt ist: Wer Sicherheit will muss Freiheiten aufgeben. |
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Gast_Guest_* |
20.04.2005, 15:39
Beitrag
#945
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Zitat (Etienne @ 20.04.2005, 16:07) Zitat Trunkenheits.- Drogenfahrten sind keine AUSRUTSCHER. Ich vergaß, Leute die sowas sagen, machen ja nie Fehler. Ach jetz, Leutz... Bitte nicht aus dem o.g. Zusammenhang reisen. Es ging um vermeindliche Aufarbeitung seines Fehlgriffes. Nach einer Aufarbeitung kann man es nicht als Ausrutscher sehen. Das das passieren kann will ich mal glauben, genau so wie erst kürzlich ein Polizist der einen Wehrlosen Mitbürger von hinten erschossen hatte. Begründung von der Kommision und haltet euch fest: "Kurzzeitige Kontraktion des Zeigefingers" Da fehlen mir doch gltatt die Worte. |
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Gast_Johnnie Walker_* |
20.04.2005, 15:54
Beitrag
#946
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Zitat (Guest @ 20.04.2005, 15:47) lieber Johnny Walker.... die Sicherheit während der Sperrfrist ist gegeben, da ein EU-Schein der wärend einer Sperrfrist erworben wurde nicht rechtens ist ( siehe Europäischer Gerichtshof/Gesetz zum Erwerb(Anerkennung eis EU-FS) Eine während der nationalen Sperrzeit ausgestellte EU-FE/FS ist in Deutschland bis Ende der Sperrzeit ungültig; danach ist diese jedoch anzuerkennen. |
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Gast_Etienne_* |
20.04.2005, 15:54
Beitrag
#947
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Zitat Bitte nicht aus dem o.g. Zusammenhang reisen. Es ging um vermeindliche Aufarbeitung seines Fehlgriffes. Nach einer Aufarbeitung kann man es nicht als Ausrutscher sehen. Ouh.. falsch verstanden.. fehler meinerseits Ich nehm alles zurück und behaupte das Gegenteil |
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20.04.2005, 16:49
Beitrag
#948
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Zitat (Roland @ 20.04.2005, 16:05) Ich vertrete jedoch die Auffassung , dass es durchaus Menschen gibt die an Ihrer Einstellung bezüglich Trinkverhalten tiefgreifend gearbeitet haben und es Ihnen möglich ist Trinken und Teilnahme Am Strassenverkehr strikt zu trennen. Ich muss deswegen nicht vollumfänglich abstinent werden. Meine Meinung Zustimmung. Diese Auffassung vertrete ich auch. Daher war meine Frage viel enger gefaßt: Wie können die Mitarbeiter der Führersheinstelle bei der Wiedererteilung die einen von den anderen trennen. Und ich erzähle mal eine Geschichte aus meiner beruflichen Anfangszeit: Mein Mandant war Kellner in einem Nobelrestaurant, "ehemaliger" Alkhoholiker (gibts nicht sagen die Blaukreuzler, einmal alkoholkrank - immer alkoholkrank); er war seit acht Jahren absolut trocken. An einem Abend wird er von einem führenden Politiker damals noch Westberlins zu einem einzigen Drink "genötigt". Nun ja, mit diesem einen einzigen Drink war es passiert. Er hat dann nach Dienstschluß ca. 250 m hinter dem Restaurant acht geparkte Fahrzeuge ineinander gefahren. Eine MPU hat er nie absolviert, weil es der Zufall wollte, daß er bei seiner Ersttat "nur" 1,50 Promille hatte. Ich sage nicht, daß man dem Mann seinerzeit die Fahrerlaubnis nicht hätte geben dürfen, aber die Geschichte zeigt, auf welchem Grad sich ein trockener Abstinenzler unter Umständen bewegen kann. Deshalb ist an sich strikte Trennung von Alk und Fahren besser. Aber es besteht eben auch die Gefahr, daß unter Alkeinfluß die Trennung nicht mehr beherrscht wird. -------------------- |
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20.04.2005, 17:02
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#949
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat (Lexus @ 20.04.2005, 17:49) Aber es besteht eben auch die Gefahr, daß unter Alkeinfluß die Trennung nicht mehr beherrscht wird. Dann überlaßt die Zwangstrennung doch der Technik.. |
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20.04.2005, 17:20
Beitrag
#950
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Jeder Gastwirt hat eine genügende Anzahl von Fußfesseln vorzuhalten ... ?
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 06:47 |