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Beitrag
#921
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Mein Standpunkt ist ja genügend bekannt. Kurz zusammengefaß lautet er: Das EuGH-Urteil ist kein MPU-Ersatz. Aber die MPU in ihrer jetzigen Form ist auch nicht das Gelbe vom Ei.
Also, liebe Leute, gehen wir die Sache doch mal konstruktiv an und streiten uns nicht länger über die seit langem kontrovers ausgekochte Sach- und Rechtslage. Lasst uns auch nicht über die Mängel der MPU diskutieren. Sondern: Macht Vorschläge, wie eine Ausstellerbehöre, in welchem Ausstellerland auch immer, überhaupt 1. zuverlässig über die Biographie eines Führerscheinbewerbers informiert wird; 2. was sachlich und zumutbar für den Betroffenen mindestens geprüft werden muß, um die Fahreignung für ganz Europa zu rechtfertigen. zu 1) europäisches Zentralregister. zu 2): da bin ich mal neugierig. Reiner Zeitablauf verbunden mit der Hoffnung auf die tiefgreifende Wirkung eines manchmal nicht mal einjährigen Führerscheinentzugs kann es doch noch nicht sein. Es gibt hier ja auch Threads, in denen Betroffene sich helfen lassen, z. B. von cornieliusrufus. Die dort Diskutierenden verlangen doch eine wirklich tiefgreifende Persönlichkeitsanalyse und -veränderung in Bezug auf Suchtmittel und Trennung, die oft in tiefste Regionen der Psyche eindringen müssen, um auf Dauer wirksam zu sein. Meine Frage lautet also: Wie kann ein Schreibtischhengst im Führerscheinbüro wissen, ob jemand, der mit z. B. 1,80 Promille erwischt worden ist, ein einmalig versagender Nichttrinker war oder ein Alkoholmißbraucher oder ein Alkoholkranker? Wie kann er wissen, was mit diesem Menschen auf Grund der Bestrafung und der Sperre psychisch passiert ist? Wie kann er wissen, ob vielleicht weitere Auswirkungen der Maßnahmen (Ehe kaputt, Arbeitslos geworden usw.) auch noch tiefgreifende Einflüsse (negativ oder positiv?) auf seine Fahreignung gehabt haben? Bei solchen Fragestellungen ist es doch völlig egal, ob sie in München, Prag, Warschau oder Amsterdam auftauchen. Macht mal Vorschläge, wie ein Angestellter einer FE-Behörde sich Gewißheit darüber verschaffen kann, ob die Bestrafung und deren Folgen einen Effekt hatten? Ich bin hier völlig unvoreingenommen. Am besten wäre es auch, wenn diejenigen, die so heftig auf ihr Recht nach dem EuGH-Urteil pochen, mal ganz offen und sachlich den MPU-Verteidigern berichten würden, wie sich ihre individuelle Entwicklung nach der Bestrafung darstellt und weshalb sie trotzdem nicht daran glauben, mit dem gleichen Aufwand wie dem Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis auch die in D beteiligten Behörden von ihrer Fahreignung zu überzeugen. Hier sehe ich zur Zeit noch ein großes Ausweichen (mit erheblichen Ausnahmen selbstverständlich, die ich nicht nicht ausdrücklich namentlich ansprechen will, wer mitliest, weiß auch so, wen ich meine). Solange sich "die MPU-Gegner und EuGH-Fanatiker" lediglich auf diese Entscheidung berufen und immer wiederholen: "Deutschland darf nicht, Deutschland darf nicht ..." bin ich nich so leicht zu überzeugen, daß man jegliche Maßnahme, die über eine Strafe plus Sperre hinausgeht, einfach mit der Europaflinte abschießen muß. -------------------- |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#922
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Zitat (strichachtdoktor @ 20.04.2005, 14:09) Wenn das im Grossen schon nicht wirklich geklappt hat, dann sollten wir hier im Kleinen vielleicht versuchen, es besser zu machen ... Einverstanden, aber wie denn? Die gegensätzlichen Standpunkte sind doch keine Maximalforderungen, die mit den üblichen Kompromissen zu einer Einigung führen könnten. Ein bißchen MPU gibt es ebensowenig wie ein bißchen schwanger. |
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Gast_INT_* |
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#923
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Ist es denn überhaupt noch möglich einen EU FS in bsp. Tschechien
zu erwerben (bezugnehmend auf RESPER) |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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Beitrag
#924
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Zitat (Lexus @ 20.04.2005, 14:11) Mein Standpunkt ist ja genügend bekannt. Kurz zusammengefaß lautet er: Das EuGH-Urteil ist kein MPU-Ersatz. Aber die MPU in ihrer jetzigen Form ist auch nicht das Gelbe vom Ei. Also, liebe Leute, gehen wir die Sache doch mal konstruktiv an und streiten uns nicht länger über die seit langem kontrovers ausgekochte Sach- und Rechtslage. Imho übernimmt die EU die deutsche MPU oder Deutschland verzichtet auf die MPU. In jedem Fall muß Rechtssicherheit hergestellt werden. Der Weg über drastisch verlängerte, gerichtlich verhängte Sperrzeiten könnten ein gangbarer Weg sein. Die MPU Lotterie gehört auf jeden Fall in den Orkus. |
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#925
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Zitat (Johnnie Walker @ 20.04.2005, 14:41) Der Weg über drastisch verlängerte, gerichtlich verhängte Sperrzeiten könnten ein gangbarer Weg sein. Die MPU Lotterie gehört auf jeden Fall in den Orkus. Dann muß aber auch begründet werden können, daß zwischen einer strafrechtlichen Sanktion und dem künftigen Pesönlichkeitsverhalten ein Wirkungszusammenhang besteht. Kriminologen und Psychologen bestreiten dies. Außerdem wirft das wieder ein innerstaatliches Problem auf; das Bundesverfassungsgericht hat ja entschieden, daß Europarecht deutsche Grundrechte nicht beeinträchtigen darf. Es hat aber auch entschieden, daß die Strafzumessung nicht gegen das Übermaßverbot verstoßen darf. Da könnte man in ein ziemliches Dilemma kommen, wenn verfassungsrechtlich nicht mehr zulässige Strafen verhängt würden, weil sie nicht mehr schuldangemessen sind. Eine Strafe hat ja nicht die Funktion, die fehlende Fahreignung eines Angeklagten wieder herzustellen. So langsam werden die komplizierten Strukturen einer Rechtsordnung sichtbar. Wenn wir so weiter machen, dann landen wir am Ende unausweichlich wieder bei einer Art von MPU *g* Schließlich hat alles auch mal so angefangen. Erst kommt die Einsicht, daß sich die Beurteilung der Fahreignung den Juristen entzieht. Dann kommen notgedrungen andere Fachleute für "Inneres" ins Spiel, also die Psychologen. Dann stellt man, damit keine Willkür herrscht, zuerst Berufsregeln auf, wie solche Untersuchungen ablaufen sollen. Dann gründet man ein Institut, daß die MPU-Einrichtungen kontrolliert, dann fasst man das ganze wieder in juristische Paragraphen (das ist dann die neue FeV) und zum Schluß sind wir wieder da, wo wir doch eigentlich weg wollten. -------------------- |
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Gast_INT_* |
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#926
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Weiss denn jemand ob es noch möglich ist im Ausland den FS zu machen?
RESPER (EU weites Sündenregister) soll im Frühling dieses Jahres kommen, wisst ihr näheres?!?! Für Infos wäre ich euch sehr dankbar |
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Gast_Etienne_* |
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#927
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Ich finde, dass nicht nur ein europäisches Zentralregister gebraucht wird, sondern ebenso müsste, um wirklich alle Konflikte aus dem Weg zu räumen, die gesamte Rechtssprechung im Bezug auf Verkehrsangelegenheiten europaweit harmonisiert und auf einen Nenner gebracht werden. Nicht auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, sondern EINEN Nenner. Dazu gehören Bussgelder, Definition von Ordnungswidrigkeiten genauso wie Eignungsprüfungen von auffälligen Alkohol- oder Drogenkunden. Ganz allgemein ist erst dann eine gegenseitige Anerkennung überhaupt möglich, ohne dass sich irgendjemand benachteiligt fühlt.
Natürlich will das kein Land mit sich machen lassen. Obwohl das Ergebnis es wert wäre wie ich finde. Aber wie verlässlich und gerecht die Eignung eines Delinquenten geprüft werden kann.. bah. Schwere Frage. Wenn dies ü b e r h a u p t verlässlich möglich ist. Ich kann nur für mich sprechen: Mit meinem EU-FS will ich nich auffallen und verhalte mich deswegen auch entsprechend. Lasse die Finger von Alk und Drogen und bemühe mich um eine anständige Fahrweise. Vor allem weil eine weitere Auffälligkeit in Drogensachen in Verbindung mit einem bereits vorhanden CZ-FS ganz sicher den Behörden dicke Hälse bereitet.. und das will ich tunlichst vermeiden. Verständlich oder? Irgendwo in dem Thread hat mal wer geschrieben, dass es egal ist, ob sich jemand wirklich geändert hat, oder er nur die Finger von Alk/Drogen lässt, weil er Angst hat, NOCH mehr stress dadurch zu bekommen. Das Ergebnis bleibt das selbe. Aber wie so etwas zu prüfen ist, weiß ich auch nich wirklich... |
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#928
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Zitat (Etienne @ 20.04.2005, 15:00) Irgendwo in dem Thread hat mal wer geschrieben, dass es egal ist, ob sich jemand wirklich geändert hat, oder er nur die Finger von Alk/Drogen lässt, weil er Angst hat, NOCH mehr stress dadurch zu bekommen. Das Ergebnis bleibt das selbe. Aber wie so etwas zu prüfen ist, weiß ich auch nich wirklich... klingt nach /8doc. Da ist sogar was dran. Bloß: wo ist denn der Druck, wenn wir ihn wegnehmen? Lass den EuGH unsere MPU in den Orkus schiessen, dann ist es doch von einem Tag auf den anderen mit der Extremvorsicht vorbei; alle EU-FE-Inhaber werden wieder "normale" Kraftfahrer; die Rückfallquoten werden endlich wieder so, wie die Statistiker sie mal zusammengestellt haben. -------------------- |
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Gast_Mike_* |
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#929
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Also...passt auf:
Fs Verlust wg. Alk...2Jahre sperre...Selbsthilfe bzw. Vorbereitungskurs gemacht, ein jährige Abstinenz ( Nachweislich ) ,,,,dann MPU Thermin ! ![]() Leider Durchgefallen, da Abstinenz zwar Nachgewiesen (durch regelmäßige Blutuntersuchungen(12St. a 45€) die Du selber Zahlst + Praxisgebühr) und ein Kurs vorausgegangen ist wurde Selbstüberschätzung und fehlende festigkeit Attestiert, die den Psychologen zu dem Schluss kommen lässt, das davon ausgegangen werden kann, das Herr Mike in Zukunft ein Kfz unter Alk führt ![]() Tipp von MPU Stelle: Psycholog. Einzelgespräch ( bei denen STd. 90€) ev. Selbsthilfegruppe ( nach 1 1/2 jahren Abstinenz!! ). Bemerkung: Sag nie die Wahrheit wie ich, sondern lass Dich schulen was die hören wollen!! Mir fiel die krasse Umstellung auf Abstinenz nicht schwer.... das ist aber lt. psych. nicht glaubhaft, da blabla wissentschaftl..usw. durchschnitt erwiesen usw. Ok, dann halt nen EU Schein denk ich, da TÜV-Gruppe (Gmbh mit nachweislich Milliardenumsatz) ein Monopolist ist bzgl. MPU - Gutachten. Fs-Stelle Akzeptiert kein freies privates psych. Gutachten... man hat zwar die Auswahl mehrer Unternehmen, die Schreibt dir aber die FS-Stelle vor und bei genauer Betrachtung ist das eine Firma mit "Tochtergesellschaft", also ne Unternehmensgruppe. EU-Führerschein lässt sich zwar "legal..es gibt mittel und wege " erwerben, besonders ist die 185 Tage Regelung zu beachten und ein stichhaltiger Nachweis einer berufl. Bindung zu dem Ausstellerland ist auch von Vorteil. Es gibt Anbieter, die dir das "Organisieren" . Ein Komplettangebot ist für ca. 2000-3000€ zu haben incl. Hotel/_Transfer usw. Dieser FS ist erstmal Gültig (legal 100%) aber ab der ersten Verkehrskontrolle (oder es fährt Dir einer rein) schaut es schlecht aus. Beamte stellt fest, das du nen EU-nicht Germanischen FS hat und meldet das der FS-STelle, die das überprüft. Die zweifelt dann (Hoheitsrecht in BRD) deine Fahreignung wg. vorausgeganerer Delikte an und will ne MPU von Dir. Wenn Du die nicht bringen willst, kommt es zu nem Verfahren in dem Du dann verlierst (Streitwert ca.2500€) !! Anschließend bekommst du nen Eintrag (Vermerk) in deinen FS (Nutzungsuntersagung für BRD). Fazit: Den EU Schein behältst Du zwar aber in D kannst Ihn nicht nutzen, ausser du bringst ne positive MPU. Aber ist es die Mühe und Kosten wert, wenn man bedenkt das ne allgem. Verkehrskontrolle nach 5min. passieren kann und man den FS dann nur noch im Ausland nutzen kann?? Denke nein !! ![]() Urteil gibt es mehrere Aktuelle hier eins: VG Neustadt v.11.03.2005 Aktenzeichen: 4L 389/05 schönen Tag noch an alle und überlegt gut ob ein EU Schein das wirkl. Wert ist, weil die lieben Anbieter sich dumm und dämlich verdienen. Ein FS Kostet in der Cz privat ohne Anbieter ca. 400 - 500€. ![]() |
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Gast_Mike_* |
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#930
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übrigend... ich bin der festen überzeugung, das
D und Österreich alles daran setzen wird auch in zukunft die MPU aufrechtzuerhalten. Welcher Bauer verkauft denn schon die beste Kuh im Stall ???? in diesem Sinne....schönen Tag Euch allen ![]() |
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Gast_Guest_* |
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#931
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Zitat Lass den EuGH unsere MPU in den Orkus schiessen, dann ist es doch von einem Tag auf den anderen mit der Extremvorsicht vorbei Das verhält sich natürlich von Fall zu Fall anders, für mich würde das keinen Unterschied machen. Ausser dass das dumme Gefühl wenn ich Polizeistreifen sehe, weg wäre, klar. Allerdings: Bei erneuten Auffälligkeiten mit Alk/Drogen wäre der CZ-FS den ich gerade habe, genauso schnell wieder weg wie der deutsche FS es auch war, oder? Und genau das würde mich weiterhin verlässlich dazu bewegen, die Finger davon zu lassen ![]() Und das sage ich nicht nur so. Ich bin bereits vor nem halben Jahr in eine Polizeistrafe geraten, und ich hab das Glück, bis jetzt noch nichts in Richtung NU gehört zu haben.. Und ich hoffe doch, der Großteil der ausländischen EU-FS-Absolventen denkt so, jedenfalls war das der einhellige Tenor der Kunden der CZ-Fahrschule.. klar, ein paar Ausreisser gibts immer. Und die gilt es zu finden! |
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Gast_Etienne_* |
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#932
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Das Posting da oben was me
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#933
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Zitat (Lexus @ 20.04.2005, 14:52) Schließlich hat alles auch mal so angefangen. Erst kommt die Einsicht, daß sich die Beurteilung der Fahreignung den Juristen entzieht. Dann kommen notgedrungen andere Fachleute für "Inneres" ins Spiel, also die Psychologen. Dann stellt man, damit keine Willkür herrscht, zuerst Berufsregeln auf, wie solche Untersuchungen ablaufen sollen. Dann gründet man ein Institut, daß die MPU-Einrichtungen kontrolliert, dann fasst man das ganze wieder in juristische Paragraphen (das ist dann die neue FeV) und zum Schluß sind wir wieder da, wo wir doch eigentlich weg wollten. Imho ist nur ein europa-weiter, gemeinsamer "ja oder nein" MPU-Prgamatismus möglich. Wie soll eine Einzelfall-Gerechtigkeit, die im deutschen Rechtsverständnis einen hohen Stellenwert hat, auf die Gemeinschaft mit 25 und mehr Mitgliedern und teilweise anderen Suchtpräferenzen in eine Rechtsnorm zu packen sein. Falls sich die Euro-MPU Lösung durchsetzt, werden wir dann einen MPU Tourismus haben weils hier oder dort ein bißchen einfacher (Bakschisch) ist? Nein, stelle europaweit auf die Mündigkeit des Bürgers ab, verlängere die Sperrzeit: 1. 5 Jahre 2. 10 Jahre mit der Auflage der regelmäßigen Teilnahme an Treffen der Suchtselbsthilfe-Gruppen. Ein deutscher Sonderweg wird nur mit dem Austritt aus der Gemeinschaft erreichbar sein. |
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#934
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Mach doch gleich 15 Jahre, die haben wir ja jetzt auch schon *g*
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Gast_Mike_* |
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#935
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klar... würde sofort den EU schein machen ( hatte bis auf den Ausrutscher auch keine Punkte etc) allerdings wenn auf dumm bei ner normalen Kontrolle ne Meldung an FS-Stelle rausgeht und die ne MPU wollen war doch alles umsonst quasi.
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#936
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Zitat (Lexus @ 20.04.2005, 15:27) Mach doch gleich 15 Jahre, die haben wir ja jetzt auch schon *g* Was denn nun. MPU mit stetigen Umsätzen, da die Psycholegen Ihr Einkommen über die Positiv-Quote selbst regulieren oder Sicherheit auf den Straße, zumindest während der Sperrzeit, die doch argumentativ immer wie eine Monstranz vorweg getragen wird? |
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Gast_Mike_* |
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#937
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Sicherheit auf den Strassen hat höchste Priorität.
Ich bin der Meinung, das nach saftiger Geldstrafe und Sperrfrist die Teilnahme am Straßenverkehr durch Auflage ermögl. wird wie zb. über mehrere Jahre auf unverhoffter Aufforderung ( Überaschungseffekt für Täter ) nen Bluttest zu bringen. Der med. Langzeitwert bei Alk-Sündern ist 100% ig und unwiderruflich. Damit ist dauerhafte Abstinenz und Sicherheit hergestellt. |
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Gast_Guest_* |
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#938
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lieber Johnny Walker.... die Sicherheit während der Sperrfrist ist gegeben,
da ein EU-Schein der wärend einer Sperrfrist erworben wurde nicht rechtens ist ( siehe Europäischer Gerichtshof/Gesetz zum Erwerb(Anerkennung eis EU-FS) |
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Gast_Guest_* |
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#939
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Zitat (Mike @ 20.04.2005, 15:31) klar... würde sofort den EU schein machen ( hatte bis auf den Ausrutscher auch keine Punkte etc) allerdings wenn auf dumm bei ner normalen Kontrolle ne Meldung an FS-Stelle rausgeht und die ne MPU wollen war doch alles umsonst quasi. Nach einer gründlichen Verarbeitung deines "Ausrutschers" sieht das aber nicht aus. Trunkenheits.- Drogenfahrten sind keine AUSRUTSCHER. Basta. ![]() |
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Gast_Mike_* |
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#940
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#941
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 04.02.2005 Wohnort: Bavaria Mitglieds-Nr.: 8210 ![]() |
Zitat (Mike @ 20.04.2005, 15:39) Ich bin der Meinung, das nach saftiger Geldstrafe und Sperrfrist die Teilnahme am Straßenverkehr durch Auflage ermögl. wird wie zb. über mehrere Jahre auf unverhoffter Aufforderung ( Überaschungseffekt für Täter ) nen Bluttest zu bringen. Der med. Langzeitwert bei Alk-Sündern ist 100% ig und unwiderruflich. Damit ist dauerhafte Abstinenz und Sicherheit hergestellt. Eigentlich wehre ich mich immer ein klein wenig gegen diese Auffassung dass nur eine vollumfängliche Abstinenz wieder eine Teilnahme am Strassenverkehr ermöglichen könnte. Sicher hättens die Psychodocs bei der MPU gerne so und in vielen Fällen reicht Ihnen ja das nicht mal wie Gast Mike geschildert hat. Ich vertrete jedoch die Auffassung , dass es durchaus Menschen gibt die an Ihrer Einstellung bezüglich Trinkverhalten tiefgreifend gearbeitet haben und es Ihnen möglich ist Trinken und Teilnahme Am Strassenverkehr strikt zu trennen. Ich muss deswegen nicht vollumfänglich abstinent werden. Meine Meinung ![]() -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Gast_Etienne_* |
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#942
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Zitat Trunkenheits.- Drogenfahrten sind keine AUSRUTSCHER. Ich vergaß, Leute die sowas sagen, machen ja nie Fehler. Ach jetz, Leutz... Langsam verlier ich die Lust hier mitzuposten. Hört mal mit der Selbstbeweihräucherung und dem endlosen Rumgestreite auf ![]() Tatsache ist, Deutschland sieht nich gerne Deutsche mit ausländischen Führerscheinen im Inland rumfahrn, obwohl diese schon als nicht-geeignet abgestempelt wurden. Das is so verständlich wie es in manchen Fällen auch ungerecht ist. Dass die MPU relativ unzuverlässlich ist, ist hinlänglich bekannt. Ebenso wurden NU's ausgesprochen und vorerst bestätigt. Ob das rechtens ist, wird noch zu entscheiden sein, auf nen Punkt ist hier vorher nicht zu kommen! Wie wärs mal mit ner ernsthaften Diskussion, statt dem ewigen Rumgeeiere hier? Jeder hat seinen Standpunkt vertreten und begründet, keiner will davon abweichen. Ne Diskussion hat keinen Sinn, wenn keiner überzeugt werden will und kann ![]() |
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#943
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Zitat (Lexus @ 20.04.2005, 14:11) Meine Frage lautet also: Wie kann ein Schreibtischhengst im Führerscheinbüro wissen, ob jemand, der mit z. B. 1,80 Promille erwischt worden ist, ein einmalig versagender Nichttrinker war oder ein Alkoholmißbraucher oder ein Alkoholkranker? Wie kann er wissen, was mit diesem Menschen auf Grund der Bestrafung und der Sperre psychisch passiert ist? Wie kann er wissen, ob vielleicht weitere Auswirkungen der Maßnahmen (Ehe kaputt, Arbeitslos geworden usw.) auch noch tiefgreifende Einflüsse (negativ oder positiv?) auf seine Fahreignung gehabt haben? Warum nicht mittels Technik kontrollieren? FE nur gültig für Fahrzeuge mit eingebautem Alkoholtester / Motorsperre. (Gibts glaub ich in USA irgendwo schon als Auflage). Zusätzlich, gerne auf Kosten des FE Inhabers, unangekündige Aufforderungen zur kurzfristigen Blutabgabe - Langzeitwerte .. |
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Gast_Mike_* |
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#944
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Hi Roland,
du hast schon recht mit deiner Meinung, aber Garantie gibt es keine... ausser Bluttest. Wenn man Eigenverantwortlich sein Trinkverhalten ändert ist das klasse, aber dem Gesetzgeber zu wenig anscheinend. Wer sagt denn, das nach positiv Beurteilung irgendeiner so weitermacht wie vorher...nicht vorhersehbar. Anderer Seits alle Täter zu Bluttest`s zu zwingen für die Teilname am Verkehr ist auch nicht so in Ordnung (es gibt solche und solche ). ![]() Fakt ist: Wer Sicherheit will muss Freiheiten aufgeben. |
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Gast_Guest_* |
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#945
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Zitat (Etienne @ 20.04.2005, 16:07) Zitat Trunkenheits.- Drogenfahrten sind keine AUSRUTSCHER. Ich vergaß, Leute die sowas sagen, machen ja nie Fehler. Ach jetz, Leutz... Bitte nicht aus dem o.g. Zusammenhang reisen. Es ging um vermeindliche Aufarbeitung seines Fehlgriffes. Nach einer Aufarbeitung kann man es nicht als Ausrutscher sehen. Das das passieren kann will ich mal glauben, genau so wie erst kürzlich ein Polizist der einen Wehrlosen Mitbürger von hinten erschossen hatte. Begründung von der Kommision und haltet euch fest: "Kurzzeitige Kontraktion des Zeigefingers" Da fehlen mir doch gltatt die Worte. ![]() ![]() ![]() |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#946
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Zitat (Guest @ 20.04.2005, 15:47) lieber Johnny Walker.... die Sicherheit während der Sperrfrist ist gegeben, da ein EU-Schein der wärend einer Sperrfrist erworben wurde nicht rechtens ist ( siehe Europäischer Gerichtshof/Gesetz zum Erwerb(Anerkennung eis EU-FS) Eine während der nationalen Sperrzeit ausgestellte EU-FE/FS ist in Deutschland bis Ende der Sperrzeit ungültig; danach ist diese jedoch anzuerkennen. |
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Gast_Etienne_* |
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#947
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Zitat Bitte nicht aus dem o.g. Zusammenhang reisen. Es ging um vermeindliche Aufarbeitung seines Fehlgriffes. Nach einer Aufarbeitung kann man es nicht als Ausrutscher sehen. Ouh.. falsch verstanden.. fehler meinerseits ![]() Ich nehm alles zurück und behaupte das Gegenteil ![]() |
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#948
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Zitat (Roland @ 20.04.2005, 16:05) Ich vertrete jedoch die Auffassung , dass es durchaus Menschen gibt die an Ihrer Einstellung bezüglich Trinkverhalten tiefgreifend gearbeitet haben und es Ihnen möglich ist Trinken und Teilnahme Am Strassenverkehr strikt zu trennen. Ich muss deswegen nicht vollumfänglich abstinent werden. Meine Meinung ![]() Zustimmung. Diese Auffassung vertrete ich auch. Daher war meine Frage viel enger gefaßt: Wie können die Mitarbeiter der Führersheinstelle bei der Wiedererteilung die einen von den anderen trennen. Und ich erzähle mal eine Geschichte aus meiner beruflichen Anfangszeit: Mein Mandant war Kellner in einem Nobelrestaurant, "ehemaliger" Alkhoholiker (gibts nicht sagen die Blaukreuzler, einmal alkoholkrank - immer alkoholkrank); er war seit acht Jahren absolut trocken. An einem Abend wird er von einem führenden Politiker damals noch Westberlins zu einem einzigen Drink "genötigt". Nun ja, mit diesem einen einzigen Drink war es passiert. Er hat dann nach Dienstschluß ca. 250 m hinter dem Restaurant acht geparkte Fahrzeuge ineinander gefahren. Eine MPU hat er nie absolviert, weil es der Zufall wollte, daß er bei seiner Ersttat "nur" 1,50 Promille hatte. Ich sage nicht, daß man dem Mann seinerzeit die Fahrerlaubnis nicht hätte geben dürfen, aber die Geschichte zeigt, auf welchem Grad sich ein trockener Abstinenzler unter Umständen bewegen kann. Deshalb ist an sich strikte Trennung von Alk und Fahren besser. Aber es besteht eben auch die Gefahr, daß unter Alkeinfluß die Trennung nicht mehr beherrscht wird. -------------------- |
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#949
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Zitat (Lexus @ 20.04.2005, 17:49) Aber es besteht eben auch die Gefahr, daß unter Alkeinfluß die Trennung nicht mehr beherrscht wird. Dann überlaßt die Zwangstrennung doch der Technik.. |
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#950
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Jeder Gastwirt hat eine genügende Anzahl von Fußfesseln vorzuhalten ... ?
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#951
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Zitat (Medusa @ 20.04.2005, 18:02) Zitat (Lexus @ 20.04.2005, 17:49) Aber es besteht eben auch die Gefahr, daß unter Alkeinfluß die Trennung nicht mehr beherrscht wird. Dann überlaßt die Zwangstrennung doch der Technik.. @Medusa Die von dir geschilderte Methode einer elektr. Wegfahrsperre die mit einem Alkomaten an die Bordelektrik des KFZ's gekoppelt ist mag ja durchaus erstmal praktikabel erscheinen. Wird m. W. in den USA auch durchaus verwendet. Aber isses wirklich ein Garant dafür das auch NUR der Fahrer nix getrunken hat ??? Da lass ich als alter Trickser doch meine Freundin oder den Beifahrer oder irgend 'nen Passanten schnell mal in den Alkomat meiner Karre pusten und ab gehts . ![]() Ne war jetzt nur mal so'n Gedankenausflug von mir aber eine 100 % Garantie ist doch auch diese Methode nicht wirklich oder. ?? -------------------- Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Gast_Johnnie Walker_* |
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#952
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Schauen wir doch mal bei Dr. Himmelreich nach was den Psychologen so alles einfällt, ihr Aufgabengebiet auszudehnen und ihre Einnahmen zu mehren:
Auszug: Zitat An dieser eindeutigen Rechtsauffassung ändert auch die Meinung vieler Psychologen nichts, die – bisher rechtlich nicht gedeckt – Folgendes postulieren: Eine soziale Verantwortungslosigkeit sei ein Charaktermangel. Ein fehlerhafter Charakter sei nicht teilbar. Es sei keine Privatsache, wenn Personen mit großer Verantwortung noch um Mitternacht BAK-Werte von 1,6 %o und mehr aufweisen, wenn nicht auszuschließen ist, dass diese Personen am darauffolgenden Vormittag üblicherweise ein Kfz benutzen, ohne über den Restalkohol nachzudenken. Gerade im Hinblick auf die 0,5 %o-Grenze liege nämlich bei solchen Personen die Gefahr nahe, dass sie das Trinken und Fahren in solchen Situationen nicht ausreichend trennen können, was durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung gerade geprüft werden müsse. Es fehlt dann nur noch ein Psychologen-Blockwart für die Volksgemeinschaft, damit ihnen nichts entgeht, was denn zu begutachten sich lohne. Das ist schön bei uns Deutschen: Keiner ist so verrückt, daß er nicht einen noch Verrückteren fände, der ihn versteht Heine, Reisebilder, I, Die Harzreise |
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#953
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Zitat (Lexus @ 20.04.2005, 18:20) Jeder Gastwirt hat eine genügende Anzahl von Fußfesseln vorzuhalten ... ? Ich dachte mehr an sowas ![]() Zitat Funktionsweise
Dräger Interlock ist ein Atemalkohol-Messgerät mit Wegfahrsperre. Es wird mit dem Anlasserrelais des Fahrzeugs verbunden und gibt den Start des Motors erst frei, wenn der Fahrer eine Atemprobe abgegeben hat und der Atemalkoholgehalt unterhalb des eingestellten Grenzwertes liegt. .... Vorreiter USA In den USA werden heute bereits viele tausend Interlocks eingesetzt. Hier hat man in den meisten Bundesstaaten die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, alkoholauffälligen Autofahrern ein Interlock nach einem Führerscheinentzug oder als Alternative zu einer Gefängnisstrafe zu verordnen. Entsprechende Regelungen werden zur Zeit auch bei der Europäischen Union, in verschiede-nen europäischen Ländern und in Australien diskutiert. |
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#954
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 ![]() |
Eigentlich ein nettes Geburtstagsgeschenkt für so manchen Bekannten ... aber wird wohl sehr teuer sein.
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#955
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Zitat (Roland @ 20.04.2005, 18:43) Aber isses wirklich ein Garant dafür das auch NUR der Fahrer nix getrunken hat ??? Da lass ich als alter Trickser doch meine Freundin oder den Beifahrer oder irgend 'nen Passanten schnell mal in den Alkomat meiner Karre pusten und ab gehts . ![]() Klar, zum Fahren brauch ich aber auch keinen Führerschein .. Illegales handeln kannst Du nie verhindern - aber entsprechend sanktionieren .. |
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#956
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Zitat (Lexus @ 20.04.2005, 20:45) Eigentlich ein nettes Geburtstagsgeschenkt für so manchen Bekannten ... aber wird wohl sehr teuer sein. Mehr wie 2-3 Versuche beim Kristallkugel Psycho wirds wohl auch nicht kosten .. Ich wage die Prognose, daß viele MPU Betroffene hier im Forum gerne diese Ausgabe tätigen würden .. |
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#957
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Zitat (Johnnie Walker @ 20.04.2005, 18:44) [i]Das ist schön bei uns Deutschen: Keiner ist so verrückt, daß er nicht einen noch Verrückteren fände, der ihn versteht Untersucht ? ![]() (Sorry, konnte ich mir einfach nicht verkneifen) |
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#958
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Wegfahrsperre
Das OT-Posting von Tommy Bumm befindet sich nun hier Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 21.04.2005, 06:34 |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 ![]() |
kennt sich denn einer mit der rechtslage aus?
der erwerb eines eu-fs für einen eu-ausländer, der im eu-ausland wohnt, ist tscheche oder niederländer, z.b. in pl, u.s.w. erwerb des eu-fs passiert mit dem das gleiche wie mit deutschen, die einen eu-fs haben? ansonsten verstösst d viell. gegen den gleichheitsgrundsatz? |
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#960
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 668 Beigetreten: 20.03.2005 Wohnort: 26721 Emden Mitglieds-Nr.: 8892 ![]() |
ihr merkt ja alle, aufgrund fehlender neuer infos drehen wir uns ein bischen im kreis.
ich möchte jetzt, zusammen mit den experten, einverständnis vorausgesetzt, eine art bestandsaufnahme durchführen. 1 jahr nach dem urteil, was ist jetziger stand der dinge, in bezug auf tatsächlich ausgesprochene nutzungsuntersagungen, bzw. angeordnete mpu, bzw. urteile. da es nur einige gibt, denke, ich, können wir auf diesem weg noch einmal alles zusammenfassen. danke |
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Gast_Johnnie Walker_* |
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Zitat (michaelp100 @ 21.04.2005, 12:11) ihr merkt ja alle, aufgrund fehlender neuer infos drehen wir uns ein bischen im kreis. ich möchte jetzt, zusammen mit den experten, einverständnis vorausgesetzt, eine art bestandsaufnahme durchführen. 1 jahr nach dem urteil, was ist jetziger stand der dinge, in bezug auf tatsächlich ausgesprochene nutzungsuntersagungen, bzw. angeordnete mpu, bzw. urteile. da es nur einige gibt, denke, ich, können wir auf diesem weg noch einmal alles zusammenfassen. danke Bitte, hast Du die Zeit undLust Dich mit der Kanzlei des Gerichtshofs in Verbindung zu setzen. Vieleicht erhälst Du, ähnlich wie von der EU-Kommission, eine Antwort auf die Frage, ob nach Ansicht des Gerichtshof Urteil C-476/01 die Anordnung einer MPU mit anschließender Nurtzungsuntersagung des EU-Führerscheins für Deutschland ausschließt. Wir würden uns freuen Deinen Schriftwechsel hier veröffentlicht zu sehen. Startseite Druckversion Der Gerichtshof > Einreichung von Verfahrensunterlagen Kanzlei des Gerichtshofes Bd Konrad Adenauer L-2925 Luxembourg Tél.: (352) 4303-1 fax: (352) 43 37 66 Die Verfahrensunterlagen und der gesamte Schriftverkehr in den beim Gerichtshof anhängigen Rechtssachen sind an die Kanzlei des Gerichtshofes zu richten, entweder durch Übersendung an die oben genannte Postanschrift oder durch unmittelbare Übergabe des Schriftstücks oder des Schreibens an die Kanzlei am Sitz des Gerichtshofes (Boulevard Konrad Adenauer, Luxemburg-Kirchberg) oder, außerhalb der Öffnungszeiten der Kanzlei, an den Empfang des Gerichtshofes. Die vorherige Übermittlung von Verfahrensunterlagen per Fax oder E-mail wird hinsichtlich der Verfahrensfristen berücksichtigt, sofern die Übermittlung und die anschließende Einreichung des Schriftstücks den Anforderungen der Verfahrensordnung entsprechen. Die Übermittlung muss zwingend an die oben genannte Faxnummer oder E-mail-Adresse gerichtet werden. Mitteilungen per E-mail dürfen nicht mehr als 4 MB (entsprechend etwa 30 gescannten Seiten) umfassen. Mitteilungen, die einen größeren Umfang haben, gehen automatisch an den Absender zurück und können nicht berücksichtigt werden. Siehe auch: - Verfahrensordnung des Gerichtshofes - Hinweise für die Prozessvertreter |
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@ Lexus
Die MPU-Philosophie basiert auf einer sehr mechanischen Vorstellung von Psychologie und dem psychologischen Tun, naemlich auf der Annahme, Psychologie sei eine Wissenschaft. Sie kann es aber gar nicht sein, denn bei einer (Natur-)Wissenschaft gibt es nur Fakten. In der Psychologie wird mehr von dem gesprochen, was sein soll bzw. nicht sein soll. Bei allen Entscheidungs-oder Beurteilungsprozessen, sowohl bei den Betroffenen als auch den Psychologen, spielen subjektive Wertungen eine grosse Rolle. Das ist mein wesentlichster Kritikpunkt bei der Sache. Fuer den Entzug einer Fahrerlaubnis sollten imho nur wissenschaftlich fundierte Massstaebe Anwendung finden. Da es in der Medizin eine recht klare Trennung zwischen Krankheit und Gesundheit gibt, sehe ich keinen Grund, darauf nicht zurueckzugreifen. In der Folge bedeutet das eine staerkere Betonung der medizinischen Komponente. Anhand medizinischer Eckdaten laesst sich ein regelmaessiger Alkohol- oder Drogenabusus klar nachweisen. Ebenso klar lassen sich Angaben der Betroffenen anhand von Blutwerten und Urinprobenauswertungen verifizieren. Im Bereich der psychologischen Beurteilung der Probanden sollte staerker auf testpsychologische Zusatzbegutachtungen abgestellt werden - dieses wohlgemerkt nur bei Ueberschreitungen medizinischer Grenzbereiche, nachrangig zur medizinischen Untersuchung. Diese Ueberlegungen gelten nur fuer Alkohol- und Drogen"kunden". Fuer Betroffene, denen im Rahmen eines Strafverfahrens ihre FE entzogen wurde, ist notwendigerweise der psychologische Teil wichtiger. Die bisherige Praxis halte ich allerdings fuer zweifelhaft. So sind Gerichtsgutachten bei schweren Gewaltstraftaten gem.§21StGB nicht unueblich. Im Rahmen einer solchen Begutachtung festgestellte psychologische Erkrankungen sollten imho ausgeschlossen werden fuer den Bereich der Fahreignung. Sollte sich die Straftat nur auf den Bereich des Verkehrs beschraenkt haben, halte ich einen Entzug ueber die Sperrfrist hinaus nur fuer rechtlich einwandfrei, wenn zum Zeitpunkt der Tat eine psychologische Auffaelligkeit mit Krankheitswert nachgewiesen ist. Anderernfalls ist ein Vergleich "vorher/nachher" ja gar nicht moeglich. Das erfordert in allen anderen Faellen als Alkohol- und Drogenmissbrauch ein erstes Gutachten vor Verurteilung als Grundlage fuer eine herzustellende Behandlungssituation waehrend einer Sperrfrist. Die klassische MPU im Nachhinein soll dann, und kann es auch erst dann, Behandlungserfolge verifizieren. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 41 Beigetreten: 05.02.2005 Mitglieds-Nr.: 8226 ![]() |
Das ist jemand der unseren /8Doc schlecht machen will da er sich Strichachtdoktore nennt...
Aber eben nur ein kleiner verzweifelter *******ist ![]() Aber die Mods werden die IP schon raus bekommen und ihn sperren! Sorry für OFF TOPIC ![]() -------------------- Der der den Adrenalinstoß braucht....
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 ![]() |
Zitat Aber die Mods werden die IP schon raus bekommen und ihn sperren! Jau....und Gast Peter gleich mit....... ![]() -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Anmerkung Moderator:
Störerbeiträge entfernt. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
...
-------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Gast_Der Andi_* |
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Hallo alle miteinander!
Mich betrifft dieses leidige Thema Führerschein, ohne den ja auch einfach nichts mehr geht, leider auch: Mir ist der FS wegen (angeblicher) Nichtteilnahme an einer Aufklärungsmaßnahme meiner Fahreignung (Abstinenznachweis durch Drogenscreening/gelegentlicher Cannabiskonsum) entzogen worden. Widerspruch läuft noch und bleibt abzuwarten. Da mir aber schon dämmert, dass ich wohl ein MPU-Anwärter werden werde, mache ich mich jetzt schon mal über mögliche Alternativen schlau. Polen scheint günstig und machbar. Klar bleibt das Risiko der MPU, wenn bekannt wird, dass ich mit FS aus Polen unterwegs bin. Ich weis nicht ob das hier die richtige Stelle für meine Fragen ist; falls nicht, so möge es mir verziehen werden. 1) Wie ist das mit dem Aufenthalt in Polen?? Reicht es, wenn ich da einen Zweitwohnsitz habe, oder muss ich mich in Deutschland abmelden?? Bin Student, da könnte das mit dem Abmelden sowieso schwierig werden, oder?? 2) Wenn ich das richtig verstanden habe, bekommt man seit dem 1.1.05 Aufenthaltsgenemigungen. Man sollte in Polen mindestens 185 Tage gemeldet sein. Aber wieso geht man nicht auf Nummer sicher und meldet sich da für ein Jahr, da können die einem mit etwaigen Zweifeln am Lebensmitelpunkt doch am Hobel blasen? 3) Kann mir jemand aus eigener Erfahrung eine bestimmte Fahrschule empfehlen?? Bei einem jetztigen Favoriten aus Stettin kostet der ganze Spass all in all 750 Euro zzgl. Anreise und Unterkunft. Scheint ein recht seriöser Laden zu sein. Bin für weitere Anregungen und Tips sehr dankbar!!!!! E-Mail: ********* Ich streife mittlerweile seit ca. 4,5 Stunden (seit 19:30 Uhr) durch die Posts auf dieser Seite und komm' hier einfach nicht weg, verdammt! Ihr scheint aus dem Thema ja einen richtigen Fetisch zu entwickeln! @Strichachtdoktor: Hut ab vor mehr als 1500 rausgehauenen Beiträgen! Als ausgewiesener Polenspezi, würde mich Deine Empfehlung besonders interessieren!! (Ruhig auch per E-Mail) Wie stehts eigentlich mal mit einem 126er Low-Rider, oder gibt es sowas schon?? Danke im Vorraus für Eure Antworten!! Recht freundlicher Gruß, Andi Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 21.04.2005, 23:53 |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Habe ich irgendwas Falsches geschrieben ?
![]() Ich bin immer noch fuer die bedingungslose Anerkennung des EU-Fuehrerscheines. Und gleichzeitig fuer eine Reform der MPU. Allerdings nicht mehr fuer ihre ersatzlose Abschaffung. Denn das wuerde fuer Tausende, die sich eine EU-Karte aus mannigfaltigen Gruenden nicht leisten koennen, das berufliche und soziale Aus bedeuten. Vorhandene EU-Scheine sollte man dagegen anerkennen, meinetwegen auch in einem Akt der Amnestie - die wenigsten der gemachten Fehler wurden von den Betroffenen selbst verursacht, der Grossteil wurde durch die Politik gemacht ... Und die Reform der MPU erlaube ich mir mit dem Hinweis zu begruenden, dass es eine letztendliche Sicherheit nicht geben kann. Doch "in dubio pro reo" sollte auch fuer den Fall nach der Sperrfrist gelten: So soll nicht - bei drogen- oder alkoholbedingten Delikten - der Psychologe mit einer Kristallkugelprognostik das letzte Wort haben, sondern der Labormediziner mit seinen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Dieser wird anhand immer genauerer Mess- und Nachweismethoden wissenschaftlich exakt die Aussagen des Betroffenen bestaetigen - bzw. manchmal auch nicht. Wurde der behauptete Abstinenzzeitraum durch die Werte bestaetigt, dann soll es imho auch gut sein ... Bei Straftaetern ohne Alkohol- und Drogenbezug sollten zu besseren Nachvollziehbarkeit und Transparenz zwei Gutachten in notwendigerweise verschiedenen Zeit- und Entwicklungsebenen durchgefuehrt werden; das Zweite nur, wenn das Erste einen Krankheitswert der Auffaelligkeit feststellt. Da gibt es sehr differenzierende testpsychologische Moeglichkeiten. Aufgrund der hohen Bedeutung des Fuehrerscheins fuer Arbeit und sozialen Status sollten in der Sperrfrist psychologische Massnahmen zur Rehabilitation staatlich gefoerdert und gefordert werden, damit einer positiven zweiten MPU nichts im Wege steht. Das entspricht im Wesentlichen den Rufen nach einer Lockerung fuer die Betroffenen einerseits und eine Erhoehung der Anforderungen an die Begutachtung andererseits. Einziger erkennbarer Nachteil sind die hoeheren (Gerichts-oder Labor-)Kosten fuer die Betroffenen. Kann mir vorstellen, dass das nur Wenigen passen wird ... ![]() Aber das ist meine Meinung. ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Gast_A.N._* |
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Beitrag
#969
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@/8
"Ich bin immer noch fuer die bedingungslose Anerkennung des EU-Fuehrerscheines. Und gleichzeitig fuer eine Reform der MPU. Allerdings nicht mehr fuer ihre ersatzlose Abschaffung. Denn das wuerde fuer Tausende, die sich eine EU-Karte aus mannigfaltigen Gruenden nicht leisten koennen, das berufliche und soziale Aus bedeuten." Genau, du hast recht, es ist deine Meinung, die mit ziemlicher Sicherheit nicht nur, von den meisten Usern dieses Boards hier, sondern auch vielen anderen befürwortet werden würde, ABER leider ist das nur die "Meinung" von wenigen und so wird sich in Zukunft kaum etwas verändern, im Gegenteil die MPU bzw. die Anordnungen werden vielfältiger! Interressant wäre auch, wieviele von NU betroffen sind! |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Wenn die Deutschen wollen, dass sich bezueglich einer Eignungsueberpruefung in Europa etwas bewegt, dann werden sie sich bewegen muessen. Es ist kaum vorstellbar, dass das deutsche System en bloc uebernommen werden koennte - also sind Reformen notwendig, die auch von anderen Staaten befuerwortet werden koennen. Zusammen mit den Oesterreichern - die eine "abgespeckte" Version der MPU bereits eingefuehrt haben, die meinem Loesungsmodell aehnlich ist - koennte man sicher mehr erreichen. Dann haette man vielleicht noch die Spanier auf der gleichen Seite ...
... eh alles Zukunftsmusik ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 19:12 |