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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 6), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Roland
Beitrag 20.04.2005, 17:43
Beitrag #951


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Zitat (Medusa @ 20.04.2005, 18:02)
Zitat (Lexus @ 20.04.2005, 17:49)
Aber es besteht eben auch die Gefahr, daß unter Alkeinfluß die Trennung nicht mehr beherrscht wird.

Dann überlaßt die Zwangstrennung doch der Technik..

@Medusa

Die von dir geschilderte Methode einer elektr. Wegfahrsperre die mit einem Alkomaten an die Bordelektrik des KFZ's gekoppelt ist mag ja durchaus erstmal praktikabel erscheinen. Wird m. W. in den USA auch durchaus verwendet. Aber isses wirklich ein Garant dafür das auch NUR der Fahrer nix getrunken hat ???

Da lass ich als alter Trickser doch meine Freundin oder den Beifahrer oder irgend 'nen Passanten schnell mal in den Alkomat meiner Karre pusten und ab gehts . tongue.gif

Ne war jetzt nur mal so'n Gedankenausflug von mir aber eine 100 % Garantie ist doch auch diese Methode nicht wirklich oder. ??


--------------------
Eherner Fleiß wirkt nachgerade abstossend, wenn die schwerelose Anmut des Müßiggangs die Alternative ist
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 20.04.2005, 17:44
Beitrag #952





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Schauen wir doch mal bei Dr. Himmelreich nach was den Psychologen so alles einfällt, ihr Aufgabengebiet auszudehnen und ihre Einnahmen zu mehren:

Auszug:
Zitat
An dieser eindeutigen Rechtsauffassung ändert auch die Meinung vieler Psychologen nichts, die – bisher rechtlich nicht gedeckt – Folgendes postulieren:

Eine soziale Verantwortungslosigkeit sei ein Charaktermangel. Ein fehlerhafter Charakter sei nicht teilbar. Es sei keine Privatsache, wenn Personen mit großer Verantwortung noch um Mitternacht BAK-Werte von 1,6 %o und mehr aufweisen, wenn nicht auszuschließen ist, dass diese Personen am darauffolgenden Vormittag üblicherweise ein Kfz benutzen, ohne über den Restalkohol nachzudenken.

Gerade im Hinblick auf die 0,5 %o-Grenze liege nämlich bei solchen Personen die Gefahr nahe, dass sie das Trinken und Fahren in solchen Situationen nicht ausreichend trennen können, was durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung gerade geprüft werden müsse.


Es fehlt dann nur noch ein Psychologen-Blockwart für die Volksgemeinschaft, damit ihnen nichts entgeht, was denn zu begutachten sich lohne.

Das ist schön bei uns Deutschen: Keiner ist so verrückt, daß er nicht einen noch Verrückteren fände, der ihn versteht

Heine, Reisebilder, I, Die Harzreise
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Medusa
Beitrag 20.04.2005, 19:40
Beitrag #953


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Zitat (Lexus @ 20.04.2005, 18:20)
Jeder Gastwirt hat eine genügende Anzahl von Fußfesseln vorzuhalten ... ?

Ich dachte mehr an sowas cool.gif . FE nur gültig in derart ausgestatteten Fahrzeugen!

Zitat
Funktionsweise
Dräger Interlock ist ein Atemalkohol-Messgerät mit Wegfahrsperre. Es wird mit dem Anlasserrelais des Fahrzeugs verbunden und gibt den Start des Motors erst frei, wenn der Fahrer eine Atemprobe abgegeben hat und der Atemalkoholgehalt unterhalb des eingestellten Grenzwertes liegt.
....
Vorreiter USA
In den USA werden heute bereits viele tausend Interlocks eingesetzt. Hier hat man in den meisten Bundesstaaten die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, alkoholauffälligen Autofahrern ein Interlock nach einem Führerscheinentzug oder als Alternative zu einer Gefängnisstrafe zu verordnen. Entsprechende Regelungen werden zur Zeit auch bei der Europäischen Union, in verschiede-nen europäischen Ländern und in Australien diskutiert.
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Lexus
Beitrag 20.04.2005, 19:45
Beitrag #954


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Eigentlich ein nettes Geburtstagsgeschenkt für so manchen Bekannten ... aber wird wohl sehr teuer sein.


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Medusa
Beitrag 20.04.2005, 19:50
Beitrag #955


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Zitat (Roland @ 20.04.2005, 18:43)
Aber isses wirklich ein Garant dafür das auch NUR der Fahrer nix getrunken hat ???

Da lass ich als alter Trickser doch meine Freundin oder den Beifahrer oder irgend 'nen Passanten schnell mal in den Alkomat meiner Karre pusten und ab gehts . tongue.gif

Klar, zum Fahren brauch ich aber auch keinen Führerschein .. Illegales handeln kannst Du nie verhindern - aber entsprechend sanktionieren ..
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Medusa
Beitrag 20.04.2005, 19:52
Beitrag #956


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Zitat (Lexus @ 20.04.2005, 20:45)
Eigentlich ein nettes Geburtstagsgeschenkt für so manchen Bekannten ... aber wird wohl sehr teuer sein.

Mehr wie 2-3 Versuche beim Kristallkugel Psycho wirds wohl auch nicht kosten .. Ich wage die Prognose, daß viele MPU Betroffene hier im Forum gerne diese Ausgabe tätigen würden ..
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Medusa
Beitrag 20.04.2005, 19:54
Beitrag #957


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Zitat (Johnnie Walker @ 20.04.2005, 18:44)
[i]Das ist schön bei uns Deutschen: Keiner ist so verrückt, daß er nicht  einen noch Verrückteren fände, der ihn versteht

Untersucht ? rofl1.gif
(Sorry, konnte ich mir einfach nicht verkneifen)
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Medusa
Beitrag 20.04.2005, 20:12
Beitrag #958


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Wegfahrsperre

Das OT-Posting von Tommy Bumm befindet sich nun hier

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 21.04.2005, 06:34
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michaelp100
Beitrag 21.04.2005, 10:56
Beitrag #959


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kennt sich denn einer mit der rechtslage aus?
der erwerb eines eu-fs für einen eu-ausländer, der im eu-ausland wohnt, ist tscheche oder niederländer, z.b. in pl, u.s.w. erwerb des eu-fs
passiert mit dem das gleiche wie mit deutschen, die einen eu-fs haben?

ansonsten verstösst d viell. gegen den gleichheitsgrundsatz?
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michaelp100
Beitrag 21.04.2005, 11:11
Beitrag #960


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ihr merkt ja alle, aufgrund fehlender neuer infos drehen wir uns ein bischen im kreis.
ich möchte jetzt, zusammen mit den experten, einverständnis vorausgesetzt, eine art bestandsaufnahme durchführen.

1 jahr nach dem urteil, was ist jetziger stand der dinge, in bezug auf tatsächlich ausgesprochene nutzungsuntersagungen, bzw. angeordnete mpu, bzw. urteile.
da es nur einige gibt, denke, ich, können wir auf diesem weg noch einmal alles zusammenfassen.

danke
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 21.04.2005, 11:34
Beitrag #961





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Zitat (michaelp100 @ 21.04.2005, 12:11)
ihr merkt ja alle, aufgrund fehlender neuer infos drehen wir uns ein bischen im kreis.
ich möchte jetzt, zusammen mit den experten, einverständnis vorausgesetzt, eine art bestandsaufnahme durchführen.

1 jahr nach dem urteil, was ist jetziger stand der dinge, in bezug auf tatsächlich ausgesprochene nutzungsuntersagungen, bzw. angeordnete mpu, bzw. urteile.
da es nur einige gibt, denke, ich, können wir auf diesem weg noch einmal alles zusammenfassen.

danke

Bitte, hast Du die Zeit undLust Dich mit der Kanzlei des Gerichtshofs in Verbindung zu setzen.
Vieleicht erhälst Du, ähnlich wie von der EU-Kommission, eine Antwort auf die Frage, ob nach Ansicht des Gerichtshof Urteil C-476/01
die Anordnung einer MPU mit anschließender Nurtzungsuntersagung des EU-Führerscheins für Deutschland ausschließt.

Wir würden uns freuen Deinen Schriftwechsel hier veröffentlicht zu sehen.




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Der Gerichtshof > Einreichung von Verfahrensunterlagen


Kanzlei des Gerichtshofes
Bd Konrad Adenauer
L-2925 Luxembourg

Tél.: (352) 4303-1
fax: (352) 43 37 66


Die Verfahrensunterlagen und der gesamte Schriftverkehr in den beim Gerichtshof anhängigen Rechtssachen sind an die Kanzlei des Gerichtshofes zu richten, entweder durch Übersendung an die oben genannte Postanschrift oder durch unmittelbare Übergabe des Schriftstücks oder des Schreibens an die Kanzlei am Sitz des Gerichtshofes (Boulevard Konrad Adenauer, Luxemburg-Kirchberg) oder, außerhalb der Öffnungszeiten der Kanzlei, an den Empfang des Gerichtshofes. Die vorherige Übermittlung von Verfahrensunterlagen per Fax oder E-mail wird hinsichtlich der Verfahrensfristen berücksichtigt, sofern die Übermittlung und die anschließende Einreichung des Schriftstücks den Anforderungen der Verfahrensordnung entsprechen. Die Übermittlung muss zwingend an die oben genannte Faxnummer oder E-mail-Adresse gerichtet werden.


Mitteilungen per E-mail dürfen nicht mehr als 4 MB (entsprechend etwa 30 gescannten Seiten) umfassen. Mitteilungen, die einen größeren Umfang haben, gehen automatisch an den Absender zurück und können nicht berücksichtigt werden.

Siehe auch: - Verfahrensordnung des Gerichtshofes
- Hinweise für die Prozessvertreter
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strichachtdoktor
Beitrag 21.04.2005, 13:40
Beitrag #962


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@ Lexus
Die MPU-Philosophie basiert auf einer sehr mechanischen Vorstellung von Psychologie und dem psychologischen Tun, naemlich auf der Annahme, Psychologie sei eine Wissenschaft. Sie kann es aber gar nicht sein, denn bei einer (Natur-)Wissenschaft gibt es nur Fakten. In der Psychologie wird mehr von dem gesprochen, was sein soll bzw. nicht sein soll. Bei allen Entscheidungs-oder Beurteilungsprozessen, sowohl bei den Betroffenen als auch den Psychologen, spielen subjektive Wertungen eine grosse Rolle. Das ist mein wesentlichster Kritikpunkt bei der Sache.

Fuer den Entzug einer Fahrerlaubnis sollten imho nur wissenschaftlich fundierte Massstaebe Anwendung finden. Da es in der Medizin eine recht klare Trennung zwischen Krankheit und Gesundheit gibt, sehe ich keinen Grund, darauf nicht zurueckzugreifen. In der Folge bedeutet das eine staerkere Betonung der medizinischen Komponente. Anhand medizinischer Eckdaten laesst sich ein regelmaessiger Alkohol- oder Drogenabusus klar nachweisen. Ebenso klar lassen sich Angaben der Betroffenen anhand von Blutwerten und Urinprobenauswertungen verifizieren.

Im Bereich der psychologischen Beurteilung der Probanden sollte staerker auf testpsychologische Zusatzbegutachtungen abgestellt werden - dieses wohlgemerkt nur bei Ueberschreitungen medizinischer Grenzbereiche, nachrangig zur medizinischen Untersuchung.

Diese Ueberlegungen gelten nur fuer Alkohol- und Drogen"kunden". Fuer Betroffene, denen im Rahmen eines Strafverfahrens ihre FE entzogen wurde, ist notwendigerweise der psychologische Teil wichtiger. Die bisherige Praxis halte ich allerdings fuer zweifelhaft. So sind Gerichtsgutachten bei schweren Gewaltstraftaten gem.§21StGB nicht unueblich. Im Rahmen einer solchen Begutachtung festgestellte psychologische Erkrankungen sollten imho ausgeschlossen werden fuer den Bereich der Fahreignung.

Sollte sich die Straftat nur auf den Bereich des Verkehrs beschraenkt haben, halte ich einen Entzug ueber die Sperrfrist hinaus nur fuer rechtlich einwandfrei, wenn zum Zeitpunkt der Tat eine psychologische Auffaelligkeit mit Krankheitswert nachgewiesen ist. Anderernfalls ist ein Vergleich "vorher/nachher" ja gar nicht moeglich. Das erfordert in allen anderen Faellen als Alkohol- und Drogenmissbrauch ein erstes Gutachten vor Verurteilung als Grundlage fuer eine herzustellende Behandlungssituation waehrend einer Sperrfrist. Die klassische MPU im Nachhinein soll dann, und kann es auch erst dann, Behandlungserfolge verifizieren.


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xxxSCHLUMPFxxx
Beitrag 21.04.2005, 21:00
Beitrag #963


Neuling
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Das ist jemand der unseren /8Doc schlecht machen will da er sich Strichachtdoktore nennt...

Aber eben nur ein kleiner verzweifelter *******ist biggrin.gif


Aber die Mods werden die IP schon raus bekommen und ihn sperren!

Sorry für OFF TOPIC rolleyes.gif


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Der der den Adrenalinstoß braucht....
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RA XDiver
Beitrag 21.04.2005, 21:15
Beitrag #964


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Zitat
Aber die Mods werden die IP schon raus bekommen und ihn sperren!


Jau....und Gast Peter gleich mit....... whistling.gif


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steveluke
Beitrag 21.04.2005, 21:25
Beitrag #965


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Anmerkung Moderator:

Störerbeiträge entfernt.


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strichachtdoktor
Beitrag 21.04.2005, 23:38
Beitrag #966


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Gast_Der Andi_*
Beitrag 21.04.2005, 23:41
Beitrag #967





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Hallo alle miteinander!

Mich betrifft dieses leidige Thema Führerschein, ohne den ja auch einfach nichts mehr geht, leider auch:
Mir ist der FS wegen (angeblicher) Nichtteilnahme an einer Aufklärungsmaßnahme meiner Fahreignung (Abstinenznachweis durch Drogenscreening/gelegentlicher Cannabiskonsum) entzogen worden. Widerspruch läuft noch und bleibt abzuwarten.
Da mir aber schon dämmert, dass ich wohl ein MPU-Anwärter werden werde, mache ich mich jetzt schon mal über mögliche Alternativen schlau. Polen scheint günstig und machbar. Klar bleibt das Risiko der MPU, wenn bekannt wird, dass ich mit FS aus Polen unterwegs bin.

Ich weis nicht ob das hier die richtige Stelle für meine Fragen ist; falls nicht, so möge es mir verziehen werden.
1) Wie ist das mit dem Aufenthalt in Polen?? Reicht es, wenn ich da einen Zweitwohnsitz habe, oder muss ich mich in Deutschland abmelden?? Bin Student, da könnte das mit dem Abmelden sowieso schwierig werden, oder??
2) Wenn ich das richtig verstanden habe, bekommt man seit dem 1.1.05 Aufenthaltsgenemigungen. Man sollte in Polen mindestens 185 Tage gemeldet sein. Aber wieso geht man nicht auf Nummer sicher und meldet sich da für ein Jahr, da können die einem mit etwaigen Zweifeln am Lebensmitelpunkt doch am Hobel blasen?
3) Kann mir jemand aus eigener Erfahrung eine bestimmte Fahrschule empfehlen??
Bei einem jetztigen Favoriten aus Stettin kostet der ganze Spass all in all 750 Euro zzgl. Anreise und Unterkunft. Scheint ein recht seriöser Laden zu sein.
Bin für weitere Anregungen und Tips sehr dankbar!!!!! E-Mail: *********
Ich streife mittlerweile seit ca. 4,5 Stunden (seit 19:30 Uhr) durch die Posts auf dieser Seite und komm' hier einfach nicht weg, verdammt! Ihr scheint aus dem Thema ja einen richtigen Fetisch zu entwickeln!

@Strichachtdoktor: Hut ab vor mehr als 1500 rausgehauenen Beiträgen! Als ausgewiesener Polenspezi, würde mich Deine Empfehlung
besonders interessieren!! (Ruhig auch per E-Mail)
Wie stehts eigentlich mal mit einem 126er Low-Rider, oder gibt es sowas schon??

Danke im Vorraus für Eure Antworten!!

Recht freundlicher Gruß,
Andi

Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 21.04.2005, 23:53
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strichachtdoktor
Beitrag 21.04.2005, 23:44
Beitrag #968


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Habe ich irgendwas Falsches geschrieben ? wink.gif Ist so ruhig geworden ...

Ich bin immer noch fuer die bedingungslose Anerkennung des EU-Fuehrerscheines. Und gleichzeitig fuer eine Reform der MPU. Allerdings nicht mehr fuer ihre ersatzlose Abschaffung. Denn das wuerde fuer Tausende, die sich eine EU-Karte aus mannigfaltigen Gruenden nicht leisten koennen, das berufliche und soziale Aus bedeuten. Vorhandene EU-Scheine sollte man dagegen anerkennen, meinetwegen auch in einem Akt der Amnestie - die wenigsten der gemachten Fehler wurden von den Betroffenen selbst verursacht, der Grossteil wurde durch die Politik gemacht ...

Und die Reform der MPU erlaube ich mir mit dem Hinweis zu begruenden, dass es eine letztendliche Sicherheit nicht geben kann. Doch "in dubio pro reo" sollte auch fuer den Fall nach der Sperrfrist gelten: So soll nicht - bei drogen- oder alkoholbedingten Delikten - der Psychologe mit einer Kristallkugelprognostik das letzte Wort haben, sondern der Labormediziner mit seinen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Dieser wird anhand immer genauerer Mess- und Nachweismethoden wissenschaftlich exakt die Aussagen des Betroffenen bestaetigen - bzw. manchmal auch nicht. Wurde der behauptete Abstinenzzeitraum durch die Werte bestaetigt, dann soll es imho auch gut sein ...

Bei Straftaetern ohne Alkohol- und Drogenbezug sollten zu besseren Nachvollziehbarkeit und Transparenz zwei Gutachten in notwendigerweise verschiedenen Zeit- und Entwicklungsebenen durchgefuehrt werden; das Zweite nur, wenn das Erste einen Krankheitswert der Auffaelligkeit feststellt. Da gibt es sehr differenzierende testpsychologische Moeglichkeiten. Aufgrund der hohen Bedeutung des Fuehrerscheins fuer Arbeit und sozialen Status sollten in der Sperrfrist psychologische Massnahmen zur Rehabilitation staatlich gefoerdert und gefordert werden, damit einer positiven zweiten MPU nichts im Wege steht.

Das entspricht im Wesentlichen den Rufen nach einer Lockerung fuer die Betroffenen einerseits und eine Erhoehung der Anforderungen an die Begutachtung andererseits. Einziger erkennbarer Nachteil sind die hoeheren (Gerichts-oder Labor-)Kosten fuer die Betroffenen.

Kann mir vorstellen, dass das nur Wenigen passen wird ... huh.gif
Aber das ist meine Meinung.
wavey.gif


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Gast_A.N._*
Beitrag 22.04.2005, 00:46
Beitrag #969





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@/8

"Ich bin immer noch fuer die bedingungslose Anerkennung des EU-Fuehrerscheines. Und gleichzeitig fuer eine Reform der MPU. Allerdings nicht mehr fuer ihre ersatzlose Abschaffung. Denn das wuerde fuer Tausende, die sich eine EU-Karte aus mannigfaltigen Gruenden nicht leisten koennen, das berufliche und soziale Aus bedeuten."



Genau, du hast recht, es ist deine Meinung, die mit ziemlicher Sicherheit
nicht nur, von den meisten Usern dieses Boards hier, sondern auch vielen anderen
befürwortet werden würde, ABER leider ist das nur die "Meinung" von wenigen und so wird sich in Zukunft kaum etwas verändern, im Gegenteil die MPU bzw. die Anordnungen werden vielfältiger!

Interressant wäre auch, wieviele von NU betroffen sind!
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strichachtdoktor
Beitrag 22.04.2005, 01:18
Beitrag #970


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Wenn die Deutschen wollen, dass sich bezueglich einer Eignungsueberpruefung in Europa etwas bewegt, dann werden sie sich bewegen muessen. Es ist kaum vorstellbar, dass das deutsche System en bloc uebernommen werden koennte - also sind Reformen notwendig, die auch von anderen Staaten befuerwortet werden koennen. Zusammen mit den Oesterreichern - die eine "abgespeckte" Version der MPU bereits eingefuehrt haben, die meinem Loesungsmodell aehnlich ist - koennte man sicher mehr erreichen. Dann haette man vielleicht noch die Spanier auf der gleichen Seite ...
... eh alles Zukunftsmusik ...


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Gast_Gästle_*
Beitrag 22.04.2005, 03:23
Beitrag #971





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@ /acht. Ich hatte z.B. einen gelben /8 Sechser. Geiles Ding, 130 PS . Tut aber nichts zur Sache. Ich kann Dir nur eins sagen, hatte heute dienstfrei, und habe mir mal dieses Kasperle-Theater reingezogen. Also wer das noch glaubt, und noch meint es ginge hier um Gerechtigkeit, der muss daran glauben. Der Herr Dr. Vollmer und Konsorten glauben noch das sie im Recht sind. Was ist nur aus den Steinewerfern geworden, die uns im Aussland vertreten. Es ist mir zu hoch, was hier in diesem Land abgeht. Also Kapital, obwohl das von denen bekämpft worden ist, sind Sie jetzt an der Macht. Das gibt mir zu denken, und dann noch bürgernah. Ich meine die Grünen sollten sich mal wirklich Gedanken machen, was deren Prinzip mal war. Und ausserdem werde ich dagegen ankämpfen, so einen S.............. mit zu machen. Der Dr. Vollmer hätte sein Titel ohne Beziehungen nie bekommen. Zwei Jahre im Verwaltungsrecht usw. Es Reicht, Servus.
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Gast_Floh_*
Beitrag 22.04.2005, 07:35
Beitrag #972





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Zitat (strichachtdoktor @ 22.04.2005, 00:44)
Ich bin immer noch fuer die bedingungslose Anerkennung des EU-Fuehrerscheines. Und gleichzeitig fuer eine Reform der MPU. Allerdings nicht mehr fuer ihre ersatzlose Abschaffung. Denn das wuerde fuer Tausende, die sich eine EU-Karte aus mannigfaltigen Gruenden nicht leisten koennen, das berufliche und soziale Aus bedeuten.

Verstehe ich nicht Doc, warum soll die Abschaffung der MPU das berufliche und soziale Aus für diejenigen bedeuten, die sich keinen EU-Führerschein leisten können think.gif

Sitz ich auf der Leitung?
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Gast_A.N._*
Beitrag 22.04.2005, 08:23
Beitrag #973





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@ /8

"Wenn die Deutschen wollen, dass sich bezueglich einer Eignungsueberpruefung in Europa etwas !bewegt! "

Stimmt, nur leider ist so etwas durchzusetzen, ziemlich schwer um nicht
gleich zu sagen unmöglich, da unzählig viele MPU Stellen und auch letztenendes
auch wieder Arbeitsplätze davon abhängen und einen Verlust von X.XX Millonen euro bedeuten würde!

Abgesehen von dem obigen, ist auch noch DIE Frage WIE so etwas durchzusetzen
wäre! Z.B. Unterschriftenaktion, Demonstration o.ä. ist meiner Ansicht nach
der Tropfen auf dem heißen Stein und sich in anderen Bereichen dieses auch nicht bewährt hat,
frage ich mich dennoch wie so etwas anzustellen ist!

Meiner Auffassung nach, ist und bleibt der einzige Weg über den EUGH, aber
"viele Wege führen nach Rom". whistling.gif denn im nicht harmonen Bereich brauchen wir klare Richtlinien,
die in den gesamten EU-Staaten GLEICH sind und auch GLEICH gelten (§46 FeV)!

Zudem wäre sehr gut vorstellbar, dass sich eine MPU - "Kompromisslösung" durchsetzen könnte!

Nebenbei, ist zu erwähnen, dass ich deine Meinung gegenüber MPU jetziger
(kristalligen)Form teile, denn Psy. hat, wie du angeführt hast, wenig oder gar keinen wissenschaftlichen Aspekt
und die Beurteilung hängt u.a. auch zudem von diversen anderen Einflüssen ab!


... die Zukunft, das unendeckte Land! huh.gif
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 22.04.2005, 11:07
Beitrag #974





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@ Strichachtdoktor

Die deutsche MPU, diese Lizenz zum Geld drucken, wird uns bis ins letzte Glied erhalten bleiben. Der Gewinn ist einfach mit ca. 250 Mio Euro zu groß!

Nachstehend die relevanten Änderungs-Anträge in der beabsichtigten "3. Führerscheinrichtlinie" auf denen im Sommer 2004 die ganzen Hoffnungen von Dr. Christian Weibrecht, Regierungsdirektor im Bundesverkehrsministerium, Bonn ruhten nachdem er bereits im Sommer 2004 die Anwendung § 46 als umstritten bezeichnete.

Mit der "Dritten" wird jeder mit seiner Fahrerlaubnisbehörde, die im den 1. Führerschein aushändigte, lebenslang verbunden sein.

Wie in einer guten Ehe: bis das der Tod euch scheidet.

Die einfache Änderung ist: Dir wird nicht mehr die Fahrerlaubnis gerichtlich aberkannt sondern deren Nutzung wird untersagt, EU-weit. Nach Ablauf einer Sperrfrist kannst du sie wider mit MPU beantragen. Ein ausweichen auf eine zweite EU-FE ist nicht mehr möglich, da jeder EU-Bürger nur eune Fahrerlaubnis haben kann; auch eine FE mit untersagter Nurzung ist eine.

Genial oder was?


Zitat
Entwuef eines Berichts über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein.

4.November 2004


Auszug:  (Fett  = Änderungen und Ergänzungen in Folge des Kapper-Urteils)


Änderungsantrag 6
Erwägung 13


Außerdem sollten aus Gründen der
Verkehrssicherheit und des  Straßenverkehrs die Mitgliedstaaten die
Möglichkeit haben, ihre innerstaatlichen
Bestimmungen über den Entzug, die
Aussetzung und die Aufhebung einer
Fahrerlaubnis auf jeden
Führerscheininhaber anzuwenden, der
seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem
Hoheitsgebiet begründet hat.
Straßenverkehrs die Mitgliedstaaten soweit
wie möglich dazu verpflichtet werden,
ihre
innerstaatlichen Bestimmungen über den
Entzug, die Aussetzung, die
Einschränkung
und die Aufhebung einer
Fahrerlaubnis auf jeden
Führerscheininhaber anzuwenden, der
seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem
Hoheitsgebiet begründet hat.

Änderungsantrag 47
Artikel 8 Absatz 5


5. Jede Person kann nur Inhaber eines
einzigen Führerscheins sein. Die
Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen
Maßnahmen um sicherzustellen, dass ein
Antragsteller für die Ausstellung, Ersetzung
oder Erneuerung eines Führerscheins nicht
bereits Inhaber eines von einem anderen
Mitgliedstaat ausgestellten entweder
gültigen oder vorläufig entzogenen
Führerscheins ist; hierzu nehmen sie eine
Abfrage über das EU-Führerscheinnetz
vor, sobald dieses Netz einsatzbereit ist
. Sie
vergewissern sich ferner, ob die Behörden
eines anderen Mitgliedstaats nicht bereits die
Ausstellung eines Führerscheins für den
Bewerber untersagt haben.




Begründung

Die Bekämpfung des Führerscheintourismus ist ein wesentlicher Bestandteil der Richtlinie;
die Mitgliedstaaten müssen hier verstärkt kontrollieren, um Missbräuche zu verhindern und
zu beheben. Das europäische Führerscheinnetzwerk ist von unersetzlicher Wichtigkeit für die
Verhinderung des Führerscheintourismus. Die Mitgliedstaaten müssen diesen Dienst, sobald
er einsatzfähig ist, auch nutzen.



Änderungsantrag 49
Artikel 12 Absatz 4



Ein Mitgliedstaat kann es ablehnen, die
Gültigkeit eines Führerscheins
anzuerkennen, der von einem anderen
Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde,
auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in
Absatz 2 genannten Maßnahmen
angewendet wurde.
4. Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, die
Gültigkeit eines Führerscheins
anzuerkennen, der von einem anderen
Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde,
auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in
Absatz 2 genannten Maßnahmen
angewendet wurde.

Ein Mitgliedstaat kann es außerdem
ablehnen, einem Bewerber, auf den eine
solche Maßnahme in einem anderen
Mitgliedstaat angewendet wurde, einen
Führerschein auszustellen.

Ein Mitgliedstaat kann es außerdem
ablehnen, einem Bewerber, auf den eine
Aufhebung in einem anderen Mitgliedstaat
angewendet wurde, einen Führerschein
auszustellen.


Begründung


Der Führerscheintourismus soll wie weit wie möglich unterbunden werden. Wird einer
Person in einem Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis eingeschränkt, entzogen, ausgesetzt oder
aufgehoben, so darf der Mitgliedstaat einen Führerschein, der dieser Person von einem
anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde, nicht anerkennen.
Die Mitgliedstaaten dürfen darüber hinaus keine Führerscheine an Personen ausstellen,
deren Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen
ist (jede Person darf nur Inhaber eines einzigen Führerscheins sein, Artikel 8, Absatz 5). Wird
der Führerschein in einem Mitgliedstaat aufgehoben, so kann ein anderer Mitgliedstaat die
Ausstellung eines Führerscheins verweigern.
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Lexus
Beitrag 22.04.2005, 11:10
Beitrag #975


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Also man teilt die gesamten Wissenschaften wohl in zwei Kategorien ein: in die Naturwissenschaften und die Geisteswissenschaften. Psychologie, Jura, Sprachen, Geschichte usw. usw. sind Geisteswissensschaften. Das macht sie aber noch nicht zu Unwissenschaften!

Also kann man der Psychologie nicht die Wissenschaftlichkeit absprechen, sondern man kann nur sagen, daß sie eben keine naturwissenschaftlichen Ergebnisse liefert. Das macht sie aber nicht von vornherein ungeeignet, um sichere Aussagen über die Fahreignung zu treffen. Denn das Beurteilen der Fahreignung geschieht durch ein Werten und nicht durch ein Messen. Man kann Fahreignung nicht messen. Man kann sie nur beurteilen.

Mit den Auswüchsen der jetzigen MPU-Handhabung gleich die Psychologie als solche über Bord zu werfen, wäre wohl eine völlig unangemessene Überreaktion.


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Gast_alptraum_*
Beitrag 22.04.2005, 11:21
Beitrag #976





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Hi leute etz hab ich ein riesen Problem meine Freundin ist mit meinem auto geblitzt worden als se allein unterwegs war . Ich habe einen Tschechischen Schein was kommt jetzt auf mich zu kommen die zu mir oder schreiben die mich an wegen der Blitzsache ? Da ich ja nicht gefahren bin sondern nur des Auto auf mich zugelassen is werden die da irgendwas spitzkriegen ? Normal ist doch auf dem Bild zu sehen das ich nicht der Fahrer war oder ?
Hat hier jemand ähnliche erfahrungen gemacht ?
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Gast_Guest_*
Beitrag 22.04.2005, 11:51
Beitrag #977





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Ich glaube in diesem Zusammenhang mal gelesen zu haben das jetzt immer der Halter zur Kasse gebeten wird.
Es gab wohl in der Vergangenheit immer wieder reiberreien deswegen. Man konnte einfach sagen man ist nicht gefahren und sagte auch nicht wer gefahren ist.

Da haben die es sich jetzt ganz einfach gemacht.
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Medusa
Beitrag 22.04.2005, 12:52
Beitrag #978


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Zitat (Johnnie Walker @ 22.04.2005, 12:07)
Änderungsantrag 6
Erwägung 13


Außerdem sollten aus Gründen der
Verkehrssicherheit und des  Straßenverkehrs die Mitgliedstaaten die
Möglichkeit haben, ihre innerstaatlichen
Bestimmungen über den Entzug, die
Aussetzung und die Aufhebung einer
Fahrerlaubnis auf jeden
Führerscheininhaber anzuwenden, der
seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem
Hoheitsgebiet begründet hat.
Straßenverkehrs die Mitgliedstaaten soweit
wie möglich dazu verpflichtet werden,
ihre
innerstaatlichen Bestimmungen über den
Entzug, die Aussetzung, die
Einschränkung
und die Aufhebung einer
Fahrerlaubnis auf jeden
Führerscheininhaber anzuwenden, der
seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem
Hoheitsgebiet begründet hat.

Interessant .. So wie sich D. in Bezug auf die MPU verhält müßte D. die Rechte - Aussetzung der Fahrerlaubnis - doch schon haben ?? Wozu dann dieser Änderungsantrag .. ??
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 22.04.2005, 15:10
Beitrag #979





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Zitat (Medusa @ 22.04.2005, 13:52)
Interessant ..  So wie sich D. in Bezug auf die MPU verhält müßte D. die Rechte - Aussetzung der Fahrerlaubnis - doch schon haben ?? Wozu dann dieser Änderungsantrag .. ??



Zunäcjhst habe ich alt & neu deutlicher getrennt:

Zitat
Hier der erste Entwurf

Außerdem sollten aus Gründen der
Verkehrssicherheit und des  Straßenverkehrs die Mitgliedstaaten die
Möglichkeit haben
, ihre innerstaatlichen
Bestimmungen über den Entzug, die
Aussetzung und die Aufhebung einer
Fahrerlaubnis auf jeden
Führerscheininhaber anzuwenden, der
seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem
Hoheitsgebiet begründet hat.

Nunmehr der geänderte Text.  Veränderungen fett:

Ausßerdem sollte aus Gründen der Verkehrssicherheit und des
Straßenverkehrs die Mitgliedstaaten soweit
wie möglich dazu verpflichtet werden,
ihre
innerstaatlichen Bestimmungen über den
Entzug, die Aussetzung, die
Einschränkung
und die Aufhebung einer
Fahrerlaubnis auf jeden
Führerscheininhaber anzuwenden, der
seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem
Hoheitsgebiet begründet hat.


Imho ist die neu eingefügte Einschränkung der entscheidende Zusatz. Die Einschränkung von einem EU-Führerschein, wann auch immer ausgestellt, in Deutschland Gebrauch zu machen, soll wohl kompatibeler zum Kapper Urteil sein als die jetzt in Frage stehende Nutzungsuntersagung.

Vertragsdeutsch der Juristen ist deutungsfähig, sonst wären Gesetze so einfach wie die 10 Gebote zu begreifen.

Vieleicht erhalten wir eine Experten-Deutung was "die Einschränkung" bewirken soll.
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Gast_Gast_Natrix20_*
Beitrag 22.04.2005, 16:14
Beitrag #980





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Hallo,

also wegen der Blitzgeschichte brauchst du keine Angst zu haben, jeder kann einen Fahrzeug auf sich anmelden ohne eine FE zu besitzen und da du eh nicht auf dem Bild zu sehen bist kommt zwar ein Strafzettel ins Haus geflattert aber mehr nicht.Selbst bei Punkten musst du nur die Person angeben die gefahren ist, also keine Bange da kommt nichts dabei raus.
Gruss
Natrix
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strichachtdoktor
Beitrag 22.04.2005, 17:25
Beitrag #981


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Zitat (Lexus @ 22.04.2005, 12:10)
Also kann man der Psychologie nicht die Wissenschaftlichkeit absprechen, sondern man kann nur sagen, daß sie eben keine naturwissenschaftlichen Ergebnisse liefert.

Die Wissenschaftlichkeit der Psychologie ist umstritten. Sieh Dir doch mal an, anhand welcher Daten die Normierungen der meisten psychologischen Testverfahren "geeicht" werden - ist zum Haareraufen, ehrlich. Aber darauf wollte ich auch gar nicht hinaus.

Es geht mir nur darum, die Wertungen - zumindest fuer Alkohol- und Drogenfaelle, wo ja naturwissenschaftliche Daten vorhanden sind - zu verschieben. Es ist einfach untragbar, bei jemandem, der anhand eines Drogenscreenings zweifelsfrei nachweist, dass er seit Jahren keinerlei Drogen zu sich nimmt, weitere Screenings zu fordern, weil der Psychologe Zweifel in der Beurteilung des Rueckfallrisikos sieht. Bzw. es ist missbraeuchlich, wenn trotz nachweisbarer Alkoholabstinenz und hervorragenden Leberwerten durch den Psychologen ein Alkoholproblem diagnostiziert wird.

Das damit die Frage nicht tangiert wird, ob der Klient in Zukunft Alkohol und Autofahren sicher wird trennen koennen, das ist mir auch klar. Aber ich meine, dass ein gewisses Mass an Unklarheit darueber wird bleiben muessen - schon der Verhaeltnismaessigkeit wegen.

Zitat
Das macht sie aber nicht von vornherein ungeeignet, um sichere Aussagen über die Fahreignung zu treffen.Denn das Beurteilen der Fahreignung geschieht durch ein Werten und nicht durch ein Messen. Man kann Fahreignung nicht messen. Man kann sie nur beurteilen.


Habe ich ja auch nicht behauptet. Aber gerade das Beurteilen macht die Sache so schwierig. Wir alle wissen, wie schwer es ist, gewisse Sachverhalte wertneutral und objektiv zu beurteilen. Anhand eines 1/2-stuendigen Gespraeches einen Menschen wirklich einschaetzen ... - traust Du Dir das zu ? Ich nicht. Und ich denke, die Zeit reicht einfach nur fuer ein Schubladenkategorisieren ...

Zitat
Mit den Auswüchsen der jetzigen MPU-Handhabung gleich die Psychologie als solche über Bord zu werfen, wäre wohl eine völlig unangemessene Überreaktion.


Klar - das waere es. Deshalb huete ich mich auch davor. Nochmal: Die Aussagekraft medizinischer Werte staerker beruecksichtigen und den psychologischen Teil der Beurteilung da schwaechen, wo es sinnvoll ist, naemlich bei Drogen und Alkohol. Bei Straftaetern bleibt fuer die Psychologie alles so wie es ist, mit der Einschraenkung, dass testpsychologische Zusatzverfahren zur Kontrolle der muendlichen Auskultation Pflicht werden und zum Vergleich des Ergebnisses NACH Ablauf der Sperrfrist, die gleichzeitig Zeit fuer Therapien ist, ein Vorgutachten in Verbindung mit dem Gerichtstermin - was auch die Bewertung der Schuld und Angemessenheit der Dauer der Sperrfrist positiv beeinflussen wird - vorgeschrieben wird.

Ziel ist, der Willkuer einiger Gutachter Herr zu werden und geschaeftspolitische Einfluesse auf Gutachten einzuschraenken - nicht die Psychologie zu verbannen.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 22.04.2005, 17:43
Beitrag #982





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Zitat
Wissenschaftlich fundierte Leitlinien für die Gutachter

Warum befasst sich ein Universitätsklinikum mit Untersuchungen, die sonst von TÜV, DEKRA und anderen privaten Anbietern vorgenommen werden? "Wir brauchen wissenschaftlich fundierte Leitlinien, an denen sich die Gutachter orientieren. Sonst kann es passieren, dass verschiedene Stellen bei der Begutachtung desselben Falles zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen", erklärt Professor Dr. Rainer Mattern, derzeit auch Präsident der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin.


Scheint ein richtiger Ansatz, wenn es den überhaupt einen gibt, zur MPU zu sein:

Mehr zum Thema: http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/96185/
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Uwe
Beitrag 22.04.2005, 17:49
Beitrag #983


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Aus technischen Gründen muss mal wieder ein neuer Thread gestartet werden.

Hier gehts weiter.

Grüße, Uwe


--------------------
Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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