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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil 6), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Gast_Gästle_*
Beitrag 22.04.2005, 03:23
Beitrag #971





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@ /acht. Ich hatte z.B. einen gelben /8 Sechser. Geiles Ding, 130 PS . Tut aber nichts zur Sache. Ich kann Dir nur eins sagen, hatte heute dienstfrei, und habe mir mal dieses Kasperle-Theater reingezogen. Also wer das noch glaubt, und noch meint es ginge hier um Gerechtigkeit, der muss daran glauben. Der Herr Dr. Vollmer und Konsorten glauben noch das sie im Recht sind. Was ist nur aus den Steinewerfern geworden, die uns im Aussland vertreten. Es ist mir zu hoch, was hier in diesem Land abgeht. Also Kapital, obwohl das von denen bekämpft worden ist, sind Sie jetzt an der Macht. Das gibt mir zu denken, und dann noch bürgernah. Ich meine die Grünen sollten sich mal wirklich Gedanken machen, was deren Prinzip mal war. Und ausserdem werde ich dagegen ankämpfen, so einen S.............. mit zu machen. Der Dr. Vollmer hätte sein Titel ohne Beziehungen nie bekommen. Zwei Jahre im Verwaltungsrecht usw. Es Reicht, Servus.
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Gast_Floh_*
Beitrag 22.04.2005, 07:35
Beitrag #972





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Zitat (strichachtdoktor @ 22.04.2005, 00:44)
Ich bin immer noch fuer die bedingungslose Anerkennung des EU-Fuehrerscheines. Und gleichzeitig fuer eine Reform der MPU. Allerdings nicht mehr fuer ihre ersatzlose Abschaffung. Denn das wuerde fuer Tausende, die sich eine EU-Karte aus mannigfaltigen Gruenden nicht leisten koennen, das berufliche und soziale Aus bedeuten.

Verstehe ich nicht Doc, warum soll die Abschaffung der MPU das berufliche und soziale Aus für diejenigen bedeuten, die sich keinen EU-Führerschein leisten können think.gif

Sitz ich auf der Leitung?
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Gast_A.N._*
Beitrag 22.04.2005, 08:23
Beitrag #973





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@ /8

"Wenn die Deutschen wollen, dass sich bezueglich einer Eignungsueberpruefung in Europa etwas !bewegt! "

Stimmt, nur leider ist so etwas durchzusetzen, ziemlich schwer um nicht
gleich zu sagen unmöglich, da unzählig viele MPU Stellen und auch letztenendes
auch wieder Arbeitsplätze davon abhängen und einen Verlust von X.XX Millonen euro bedeuten würde!

Abgesehen von dem obigen, ist auch noch DIE Frage WIE so etwas durchzusetzen
wäre! Z.B. Unterschriftenaktion, Demonstration o.ä. ist meiner Ansicht nach
der Tropfen auf dem heißen Stein und sich in anderen Bereichen dieses auch nicht bewährt hat,
frage ich mich dennoch wie so etwas anzustellen ist!

Meiner Auffassung nach, ist und bleibt der einzige Weg über den EUGH, aber
"viele Wege führen nach Rom". whistling.gif denn im nicht harmonen Bereich brauchen wir klare Richtlinien,
die in den gesamten EU-Staaten GLEICH sind und auch GLEICH gelten (§46 FeV)!

Zudem wäre sehr gut vorstellbar, dass sich eine MPU - "Kompromisslösung" durchsetzen könnte!

Nebenbei, ist zu erwähnen, dass ich deine Meinung gegenüber MPU jetziger
(kristalligen)Form teile, denn Psy. hat, wie du angeführt hast, wenig oder gar keinen wissenschaftlichen Aspekt
und die Beurteilung hängt u.a. auch zudem von diversen anderen Einflüssen ab!


... die Zukunft, das unendeckte Land! huh.gif
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 22.04.2005, 11:07
Beitrag #974





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@ Strichachtdoktor

Die deutsche MPU, diese Lizenz zum Geld drucken, wird uns bis ins letzte Glied erhalten bleiben. Der Gewinn ist einfach mit ca. 250 Mio Euro zu groß!

Nachstehend die relevanten Änderungs-Anträge in der beabsichtigten "3. Führerscheinrichtlinie" auf denen im Sommer 2004 die ganzen Hoffnungen von Dr. Christian Weibrecht, Regierungsdirektor im Bundesverkehrsministerium, Bonn ruhten nachdem er bereits im Sommer 2004 die Anwendung § 46 als umstritten bezeichnete.

Mit der "Dritten" wird jeder mit seiner Fahrerlaubnisbehörde, die im den 1. Führerschein aushändigte, lebenslang verbunden sein.

Wie in einer guten Ehe: bis das der Tod euch scheidet.

Die einfache Änderung ist: Dir wird nicht mehr die Fahrerlaubnis gerichtlich aberkannt sondern deren Nutzung wird untersagt, EU-weit. Nach Ablauf einer Sperrfrist kannst du sie wider mit MPU beantragen. Ein ausweichen auf eine zweite EU-FE ist nicht mehr möglich, da jeder EU-Bürger nur eune Fahrerlaubnis haben kann; auch eine FE mit untersagter Nurzung ist eine.

Genial oder was?


Zitat
Entwuef eines Berichts über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein.

4.November 2004


Auszug:  (Fett  = Änderungen und Ergänzungen in Folge des Kapper-Urteils)


Änderungsantrag 6
Erwägung 13


Außerdem sollten aus Gründen der
Verkehrssicherheit und des  Straßenverkehrs die Mitgliedstaaten die
Möglichkeit haben, ihre innerstaatlichen
Bestimmungen über den Entzug, die
Aussetzung und die Aufhebung einer
Fahrerlaubnis auf jeden
Führerscheininhaber anzuwenden, der
seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem
Hoheitsgebiet begründet hat.
Straßenverkehrs die Mitgliedstaaten soweit
wie möglich dazu verpflichtet werden,
ihre
innerstaatlichen Bestimmungen über den
Entzug, die Aussetzung, die
Einschränkung
und die Aufhebung einer
Fahrerlaubnis auf jeden
Führerscheininhaber anzuwenden, der
seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem
Hoheitsgebiet begründet hat.

Änderungsantrag 47
Artikel 8 Absatz 5


5. Jede Person kann nur Inhaber eines
einzigen Führerscheins sein. Die
Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen
Maßnahmen um sicherzustellen, dass ein
Antragsteller für die Ausstellung, Ersetzung
oder Erneuerung eines Führerscheins nicht
bereits Inhaber eines von einem anderen
Mitgliedstaat ausgestellten entweder
gültigen oder vorläufig entzogenen
Führerscheins ist; hierzu nehmen sie eine
Abfrage über das EU-Führerscheinnetz
vor, sobald dieses Netz einsatzbereit ist
. Sie
vergewissern sich ferner, ob die Behörden
eines anderen Mitgliedstaats nicht bereits die
Ausstellung eines Führerscheins für den
Bewerber untersagt haben.




Begründung

Die Bekämpfung des Führerscheintourismus ist ein wesentlicher Bestandteil der Richtlinie;
die Mitgliedstaaten müssen hier verstärkt kontrollieren, um Missbräuche zu verhindern und
zu beheben. Das europäische Führerscheinnetzwerk ist von unersetzlicher Wichtigkeit für die
Verhinderung des Führerscheintourismus. Die Mitgliedstaaten müssen diesen Dienst, sobald
er einsatzfähig ist, auch nutzen.



Änderungsantrag 49
Artikel 12 Absatz 4



Ein Mitgliedstaat kann es ablehnen, die
Gültigkeit eines Führerscheins
anzuerkennen, der von einem anderen
Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde,
auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in
Absatz 2 genannten Maßnahmen
angewendet wurde.
4. Ein Mitgliedstaat lehnt es ab, die
Gültigkeit eines Führerscheins
anzuerkennen, der von einem anderen
Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde,
auf die in seinem Hoheitsgebiet eine der in
Absatz 2 genannten Maßnahmen
angewendet wurde.

Ein Mitgliedstaat kann es außerdem
ablehnen, einem Bewerber, auf den eine
solche Maßnahme in einem anderen
Mitgliedstaat angewendet wurde, einen
Führerschein auszustellen.

Ein Mitgliedstaat kann es außerdem
ablehnen, einem Bewerber, auf den eine
Aufhebung in einem anderen Mitgliedstaat
angewendet wurde, einen Führerschein
auszustellen.


Begründung


Der Führerscheintourismus soll wie weit wie möglich unterbunden werden. Wird einer
Person in einem Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis eingeschränkt, entzogen, ausgesetzt oder
aufgehoben, so darf der Mitgliedstaat einen Führerschein, der dieser Person von einem
anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde, nicht anerkennen.
Die Mitgliedstaaten dürfen darüber hinaus keine Führerscheine an Personen ausstellen,
deren Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen
ist (jede Person darf nur Inhaber eines einzigen Führerscheins sein, Artikel 8, Absatz 5). Wird
der Führerschein in einem Mitgliedstaat aufgehoben, so kann ein anderer Mitgliedstaat die
Ausstellung eines Führerscheins verweigern.
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Lexus
Beitrag 22.04.2005, 11:10
Beitrag #975


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Also man teilt die gesamten Wissenschaften wohl in zwei Kategorien ein: in die Naturwissenschaften und die Geisteswissenschaften. Psychologie, Jura, Sprachen, Geschichte usw. usw. sind Geisteswissensschaften. Das macht sie aber noch nicht zu Unwissenschaften!

Also kann man der Psychologie nicht die Wissenschaftlichkeit absprechen, sondern man kann nur sagen, daß sie eben keine naturwissenschaftlichen Ergebnisse liefert. Das macht sie aber nicht von vornherein ungeeignet, um sichere Aussagen über die Fahreignung zu treffen. Denn das Beurteilen der Fahreignung geschieht durch ein Werten und nicht durch ein Messen. Man kann Fahreignung nicht messen. Man kann sie nur beurteilen.

Mit den Auswüchsen der jetzigen MPU-Handhabung gleich die Psychologie als solche über Bord zu werfen, wäre wohl eine völlig unangemessene Überreaktion.


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Gast_alptraum_*
Beitrag 22.04.2005, 11:21
Beitrag #976





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Hi leute etz hab ich ein riesen Problem meine Freundin ist mit meinem auto geblitzt worden als se allein unterwegs war . Ich habe einen Tschechischen Schein was kommt jetzt auf mich zu kommen die zu mir oder schreiben die mich an wegen der Blitzsache ? Da ich ja nicht gefahren bin sondern nur des Auto auf mich zugelassen is werden die da irgendwas spitzkriegen ? Normal ist doch auf dem Bild zu sehen das ich nicht der Fahrer war oder ?
Hat hier jemand ähnliche erfahrungen gemacht ?
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Gast_Guest_*
Beitrag 22.04.2005, 11:51
Beitrag #977





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Ich glaube in diesem Zusammenhang mal gelesen zu haben das jetzt immer der Halter zur Kasse gebeten wird.
Es gab wohl in der Vergangenheit immer wieder reiberreien deswegen. Man konnte einfach sagen man ist nicht gefahren und sagte auch nicht wer gefahren ist.

Da haben die es sich jetzt ganz einfach gemacht.
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Medusa
Beitrag 22.04.2005, 12:52
Beitrag #978


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Zitat (Johnnie Walker @ 22.04.2005, 12:07)
Änderungsantrag 6
Erwägung 13


Außerdem sollten aus Gründen der
Verkehrssicherheit und des  Straßenverkehrs die Mitgliedstaaten die
Möglichkeit haben, ihre innerstaatlichen
Bestimmungen über den Entzug, die
Aussetzung und die Aufhebung einer
Fahrerlaubnis auf jeden
Führerscheininhaber anzuwenden, der
seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem
Hoheitsgebiet begründet hat.
Straßenverkehrs die Mitgliedstaaten soweit
wie möglich dazu verpflichtet werden,
ihre
innerstaatlichen Bestimmungen über den
Entzug, die Aussetzung, die
Einschränkung
und die Aufhebung einer
Fahrerlaubnis auf jeden
Führerscheininhaber anzuwenden, der
seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem
Hoheitsgebiet begründet hat.

Interessant .. So wie sich D. in Bezug auf die MPU verhält müßte D. die Rechte - Aussetzung der Fahrerlaubnis - doch schon haben ?? Wozu dann dieser Änderungsantrag .. ??
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 22.04.2005, 15:10
Beitrag #979





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Zitat (Medusa @ 22.04.2005, 13:52)
Interessant ..  So wie sich D. in Bezug auf die MPU verhält müßte D. die Rechte - Aussetzung der Fahrerlaubnis - doch schon haben ?? Wozu dann dieser Änderungsantrag .. ??



Zunäcjhst habe ich alt & neu deutlicher getrennt:

Zitat
Hier der erste Entwurf

Außerdem sollten aus Gründen der
Verkehrssicherheit und des  Straßenverkehrs die Mitgliedstaaten die
Möglichkeit haben
, ihre innerstaatlichen
Bestimmungen über den Entzug, die
Aussetzung und die Aufhebung einer
Fahrerlaubnis auf jeden
Führerscheininhaber anzuwenden, der
seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem
Hoheitsgebiet begründet hat.

Nunmehr der geänderte Text.  Veränderungen fett:

Ausßerdem sollte aus Gründen der Verkehrssicherheit und des
Straßenverkehrs die Mitgliedstaaten soweit
wie möglich dazu verpflichtet werden,
ihre
innerstaatlichen Bestimmungen über den
Entzug, die Aussetzung, die
Einschränkung
und die Aufhebung einer
Fahrerlaubnis auf jeden
Führerscheininhaber anzuwenden, der
seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem
Hoheitsgebiet begründet hat.


Imho ist die neu eingefügte Einschränkung der entscheidende Zusatz. Die Einschränkung von einem EU-Führerschein, wann auch immer ausgestellt, in Deutschland Gebrauch zu machen, soll wohl kompatibeler zum Kapper Urteil sein als die jetzt in Frage stehende Nutzungsuntersagung.

Vertragsdeutsch der Juristen ist deutungsfähig, sonst wären Gesetze so einfach wie die 10 Gebote zu begreifen.

Vieleicht erhalten wir eine Experten-Deutung was "die Einschränkung" bewirken soll.
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Gast_Gast_Natrix20_*
Beitrag 22.04.2005, 16:14
Beitrag #980





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Hallo,

also wegen der Blitzgeschichte brauchst du keine Angst zu haben, jeder kann einen Fahrzeug auf sich anmelden ohne eine FE zu besitzen und da du eh nicht auf dem Bild zu sehen bist kommt zwar ein Strafzettel ins Haus geflattert aber mehr nicht.Selbst bei Punkten musst du nur die Person angeben die gefahren ist, also keine Bange da kommt nichts dabei raus.
Gruss
Natrix
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strichachtdoktor
Beitrag 22.04.2005, 17:25
Beitrag #981


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Zitat (Lexus @ 22.04.2005, 12:10)
Also kann man der Psychologie nicht die Wissenschaftlichkeit absprechen, sondern man kann nur sagen, daß sie eben keine naturwissenschaftlichen Ergebnisse liefert.

Die Wissenschaftlichkeit der Psychologie ist umstritten. Sieh Dir doch mal an, anhand welcher Daten die Normierungen der meisten psychologischen Testverfahren "geeicht" werden - ist zum Haareraufen, ehrlich. Aber darauf wollte ich auch gar nicht hinaus.

Es geht mir nur darum, die Wertungen - zumindest fuer Alkohol- und Drogenfaelle, wo ja naturwissenschaftliche Daten vorhanden sind - zu verschieben. Es ist einfach untragbar, bei jemandem, der anhand eines Drogenscreenings zweifelsfrei nachweist, dass er seit Jahren keinerlei Drogen zu sich nimmt, weitere Screenings zu fordern, weil der Psychologe Zweifel in der Beurteilung des Rueckfallrisikos sieht. Bzw. es ist missbraeuchlich, wenn trotz nachweisbarer Alkoholabstinenz und hervorragenden Leberwerten durch den Psychologen ein Alkoholproblem diagnostiziert wird.

Das damit die Frage nicht tangiert wird, ob der Klient in Zukunft Alkohol und Autofahren sicher wird trennen koennen, das ist mir auch klar. Aber ich meine, dass ein gewisses Mass an Unklarheit darueber wird bleiben muessen - schon der Verhaeltnismaessigkeit wegen.

Zitat
Das macht sie aber nicht von vornherein ungeeignet, um sichere Aussagen über die Fahreignung zu treffen.Denn das Beurteilen der Fahreignung geschieht durch ein Werten und nicht durch ein Messen. Man kann Fahreignung nicht messen. Man kann sie nur beurteilen.


Habe ich ja auch nicht behauptet. Aber gerade das Beurteilen macht die Sache so schwierig. Wir alle wissen, wie schwer es ist, gewisse Sachverhalte wertneutral und objektiv zu beurteilen. Anhand eines 1/2-stuendigen Gespraeches einen Menschen wirklich einschaetzen ... - traust Du Dir das zu ? Ich nicht. Und ich denke, die Zeit reicht einfach nur fuer ein Schubladenkategorisieren ...

Zitat
Mit den Auswüchsen der jetzigen MPU-Handhabung gleich die Psychologie als solche über Bord zu werfen, wäre wohl eine völlig unangemessene Überreaktion.


Klar - das waere es. Deshalb huete ich mich auch davor. Nochmal: Die Aussagekraft medizinischer Werte staerker beruecksichtigen und den psychologischen Teil der Beurteilung da schwaechen, wo es sinnvoll ist, naemlich bei Drogen und Alkohol. Bei Straftaetern bleibt fuer die Psychologie alles so wie es ist, mit der Einschraenkung, dass testpsychologische Zusatzverfahren zur Kontrolle der muendlichen Auskultation Pflicht werden und zum Vergleich des Ergebnisses NACH Ablauf der Sperrfrist, die gleichzeitig Zeit fuer Therapien ist, ein Vorgutachten in Verbindung mit dem Gerichtstermin - was auch die Bewertung der Schuld und Angemessenheit der Dauer der Sperrfrist positiv beeinflussen wird - vorgeschrieben wird.

Ziel ist, der Willkuer einiger Gutachter Herr zu werden und geschaeftspolitische Einfluesse auf Gutachten einzuschraenken - nicht die Psychologie zu verbannen.


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 22.04.2005, 17:43
Beitrag #982





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Zitat
Wissenschaftlich fundierte Leitlinien für die Gutachter

Warum befasst sich ein Universitätsklinikum mit Untersuchungen, die sonst von TÜV, DEKRA und anderen privaten Anbietern vorgenommen werden? "Wir brauchen wissenschaftlich fundierte Leitlinien, an denen sich die Gutachter orientieren. Sonst kann es passieren, dass verschiedene Stellen bei der Begutachtung desselben Falles zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen", erklärt Professor Dr. Rainer Mattern, derzeit auch Präsident der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin.


Scheint ein richtiger Ansatz, wenn es den überhaupt einen gibt, zur MPU zu sein:

Mehr zum Thema: http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/96185/
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Uwe
Beitrag 22.04.2005, 17:49
Beitrag #983


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Beigetreten: 13.09.2003
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Aus technischen Gründen muss mal wieder ein neuer Thread gestartet werden.

Hier gehts weiter.

Grüße, Uwe


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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