Seitenscheiben getönt / Rechtlich möglich?, Hab einen Vectra C gesehen mit Folie |
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Seitenscheiben getönt / Rechtlich möglich?, Hab einen Vectra C gesehen mit Folie |
16.04.2009, 11:01
Beitrag
#51
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2066 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 71 |
ich schaue morgen noch einmal ins gutachten und melde mich nochmal. Edit: Das hat nichts mit "Mitragen/Tollerieren" zu tun. Wenn ein amtliches Gutachten vorliegt, welches noch schriftlich bestätigt wird, dann gibts rechtlich keine Grundlage zur Verweigung der Eintragung! Ist das gleiche wie bei einem MPU-Gutachten! Nicht immer was eingetragen ist muß auch richtig sein und wenn der PI bei der HU einen Verstoß gegen geltendes Recht feststellt, muß er es beanstanden. -------------------- ...sing mei Sachse sing....
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16.04.2009, 11:11
Beitrag
#52
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1059 Beigetreten: 23.05.2007 Mitglieds-Nr.: 32041 |
ich bin aber kein PI!
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17.09.2009, 07:39
Beitrag
#53
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 08.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27177 |
Ich hab jetzt auch ein Problem mit getönten vorderen Seitenscheiben.
Vor drei Jahren habe ich über einen deutschen Vermittler einen Toyota Avensis Kombi Executive von einem niederländischem Händler gekauft. Nun musste der Wagen das erstemal zum TÜV. Die DERKRA hat die Abnahme verweigert, da sich ihrer Meinung nach vorne eine unzulässige Tönungsfolie auf den Scheiben befindet. (Anm. von mir: Grad der Lichtdurchlässigkeit unbekannt) Auf Nachfrage wurde mir von dem Vermittler und den Niederländern mitgeteilt, das niemand nach Auslieferung vom Werk etwas an dem Auto verändert hat. Laut niederländischem Verkaufsprospekt hat der Wagen "Privacy Glas". Ein Mitarbeiter von der ortsansässigen DEKRA-Niederlassung will sich jetzt schlaumachen, da ihm so etwas auch noch nicht untergekommen ist. Toyota Deutschland stellt sich leider quer und empfiehlt mir das nächstemal einen Toyota in Deutschland zukaufen. Dann hätte ich auch keinen Ärger. Hat irgend jemand hier im Forum ähnliche Erfahrungen gemacht? |
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17.09.2009, 07:46
Beitrag
#54
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3048 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 |
Mit Toyota JA!
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17.09.2009, 20:55
Beitrag
#55
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 08.01.2007 Mitglieds-Nr.: 27177 |
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04.03.2011, 16:56
Beitrag
#56
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 04.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58205 |
graben wir das alte Ding hier nochmal raus und fragen:
wie ist das bei Mopped-Helmen mit schwarzem Visier? |
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04.03.2011, 17:47
Beitrag
#57
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 547 Beigetreten: 10.02.2008 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 40055 |
"Mopped-Helme" müssen nicht mehr (war sowieso ständig ausgesetzt) "amtlich genehmigter Bauart" entsprechen - sie müssen nur noch "geeignet" sein:
Klick ! Wenn eine Sache nur geeignet sein muss, können kaum konkrete Forderungen an die Beschaffenheit gestellt werden - das gilt auch für das Visier. |
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24.07.2013, 23:00
Beitrag
#58
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 71 Beigetreten: 14.11.2011 Mitglieds-Nr.: 62202 |
Graben wir den Thread mal wieder aus, mittlerweile wurden neue Folien entwickelt
Hat jemand den genauen Paragraphen der das "tönen" der vorderen Seitenscheiben verbietet? |
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25.07.2013, 10:21
Beitrag
#59
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 |
Habe vor kurzem eine Überprüfungsfahrt innerhalb unserer Mehrphasenausbildung mit einem auch an vorderen seitenscheiben folierten BMW gehabt. Zu Eurer Information: Unsere Fahranfänger müssen nach bestandener Prüfung 2 sogenante Feedbackfahrten und ein Fahrsicherheitstrining absolvieren.
Kurzum, der junge Mann hatte bei seinem FZ bis auf die Windschutzscheibe alles foliert, hat den Wagen auch so gekauft. Eine Beschreibung der Folie hatte er im Handschuhfach, mit eindeutigem Hinweis: Nicht für vordere Seitenscheiben. Die Folierung erfolgte offenbar vom Vorgänger und wurde in einem Autohaus in Tschechien auf Wunsch auch vorne gemacht. Es geht dabei ja nicht um die reine Optik, sondern darum, daß sich das Auge permanent umstellen muß zwischen verschiedenen Lichtverhältnissen vorne und seitlich, was bei der erforderlichen schnellen Blickbewegung schon rein physiologisch nicht gehen kann, weil bei schnellem Blick die Zeit für die Anpassung des Auges fehlt. Dazu kommt noch, daß man quasi wie mit Scheuklappen fährt, je heller, umso schlimmer. Die Perifere Wahrnehmung schwindet massiv. Daher: Seitenscheiben folieren: NO GO und ich denke die Versicherungen werden da im Schadenfall kräftig regressieren. Wieder so ein Spielchen Thema "Individualisierung der Egoprothese Auto zur Selbstinszenierung". @spartsman: Was interessieren mich Paragrafen ... bei solch blöden Spielchen, die vor allem genau jene Gruppe im Strassenverkehr anspricht, die die größten probleme hat, weil sie sich mit der "Schüssel" identifiziert. Mal sinds die Folien, vor ein paar Jahren waren es die "Kuchenblechspoiler" aus fast & furious, dann sind es wieder ienmal die Lichtspielchen, dann wieder einmal Unterbodenbeleuchtug, dann der Tönungslack für Heckleuchten, Abdeckkappen im Brembo-Look aus Kunsstoff für die Radbremszylinder, Bremszylinderlack, Pedalauflagen im Rallylook .. etc. Mal nachdenken, wieviel Geld da mit solcher billiger meist Fernost "Quengelware" umgesetzt wird, wenn man das Auto mehr mit "tieferen" Bauchregionen betrachtet, als mit dem Hirn. Wer mit sowas rumgurkt, fliegt bei mir prophylaktisch schon einmal aus Selbstschutzgründen aus dem Vertrauensgrundsatz ... -------------------- Meine Webseite
Ihre Bank zahlt unter 3% Zinsen ? 5-20% Zinsen auf "Tankeinlagen" sofort durch mein Spritspartraining, amortisiert nach etwa 10 Tankfüllungen! Mehr gerne per PN! |
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25.07.2013, 10:33
Beitrag
#60
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 576 Beigetreten: 22.05.2006 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 19632 |
Wenn ich bedenke, wie viel Mühe sich manche Autofahrer geben, um sicherzustellen, dass sie andere, schwächere Verkehrsteilnehmer nicht wahrnehmen, werde ich richtig aggressiv.
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25.07.2013, 10:38
Beitrag
#61
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Hat jemand den genauen Paragraphen der das "tönen" der vorderen Seitenscheiben verbietet? Gem. § 22a StVZO brauchen Scheiben eine Bauartgenehmigung, nachträglich getönte Scheiben würde daher eine geänderte Bauartgenehmigung benötigen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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25.07.2013, 10:46
Beitrag
#62
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
mittlerweile wurden neue Folien entwickelt Das ändert ja nichts, solange die Gesetze dieselben bleiben Hat jemand den genauen Paragraphen der das "tönen" der vorderen Seitenscheiben verbietet? §40 StVZO schreibt vor, dass Scheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind "klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei" sein müssen. Außerdem schreibt §22a StVZO vor, dass Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas bauartgenehmigt sein müssen. Eine Folie aus dem Bastelbedarf wird wohl keine solche Bauartgenehmigung haben, und eine bauartgenehmigte Folie aus dem Autozubehör wird möglicherweise Einbauvorschriften mit sich bringen. Jede andere "Umfärbung" der Scheibe würde, so vermute ich jetzt einfach mal, die Genehmigung der Scheibe selbst erstmal erlöschen lassen und eine neue Abnahme erforderlich machen. -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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25.07.2013, 11:06
Beitrag
#63
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30593 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
@spartsman: Was interessieren mich Paragrafen ... Dich vielleicht nicht. Aber da das Verkehrsportal ein Rechtsforum ist, empfinde zumindest ich die Frage nach Rechtsvorschriften und -grundlagen als normal und dem Sinn des Forums entsprechend. -------------------- |
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25.07.2013, 11:21
Beitrag
#64
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 |
Magst ja prinzipiell Recht haben Jens ... aber mit §§§ alleine kommt man ja noch nicht durch..
Kleines Beispiel: In unserer Ösitanischen StVO gibt es die Vorschrift, daß jemand, der über 14 Jahre ist, nicht vom Fahrer eines Wagens auf seine Gurtenpflicht aufmerksam gemacht werden muß. Schnallt er sich nicht an, zahlt der über 14 Jährige Beifahrer selbst bei einer Verkehrskontrolle. Das Mitführen von über 14 Jährigen, die sich nicht angegurteten wollen, ist also für den Lenker rechtens ... Gleiches Gewicht ungesichert auf der Ladefläche gibt Strafe zum Thema Ladungssicherheit.... Was jedoch bringt dieser § dem Lenker bei einem Crash, wenn er einen nicht angegurteten über 14 Jährigen in seinem Wagen duldet, wenn derjenige ihn dann von hinten erschlägt? Soviel zu meinem Rechtsverständnis ... man muß nicht immer alles tun, nur weil es gerade vieleicht ein § zuläßt ..., BTW: Meine Erläuterungen zum Thema Folien dürften erklären, warum es §§ dazu gibt und warum [b]mich persönlich[/b] diverse §§ dazu nicht interessieren, weile seinem der Hausverstand und Alltagserfahrung sollte, ob Folien auf vorderen Seitenscheiben in Ordnung gehen. Habe ja auch nicht verallgemeniernd geschrieben: "Wen interessieren schon §§" ... und Jens, glaub mir, alle, die mit sowas rumfahren wissen ziemlich genau, daß sie gegen §§ verstoßen, bei Verkehrskontrollen haben die dann keine Ahnung ... -------------------- Meine Webseite
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25.07.2013, 11:39
Beitrag
#65
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30593 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Soviel zu meinem Rechtsverständnis ... Nur liest sich dein voriger Beitrag weniger nach einer Erklärung deines Rechtsverständnisses als vielmehr nach einer Ausbreitung deiner persönlichen Vorurteile und Abneigungen, und das noch dazu recht herablassend. -------------------- |
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25.07.2013, 11:57
Beitrag
#66
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 |
That´s Life Jens ... denn der Verkauf und das Marketing all dieses Zubehörs erfolgt genau nach den Muster, die Du vielleicht als Vorurteile meinerseits betrachtest.
Vorurteile (im Sinne von intuitive Erstbeurteilungen) sind durchaus überlebenswichtig in unserer Stammesgeschichte. Konrad Lorenz prägte zwei Sprüche: "Jeder Überholunfall ist ein Jagdunfall" und "Wenn einer unserer Vorfahren, von einem gelben, katzenartigen Wesen mit Mähne nicht das Vorurteil "Löwe" gehabt hätte, wäre er nicht unser Vorfahre!" Verspiegelung/Verdeckung des Blickes, egal ob am Autofenster mit Sonnenbrille etc. hat immer etwas mit "Macht/Verstecken/Kontrolle etc. zu tun". Beim Begrüßen nimmt man ja auch nicht umsonst die Sonnenbrille ab und das ziehen des Hutes und sogar das Salutieren hatte einmal etwas mit dem öffenn des Visieres zum Blickkontakt zu tun. Deswegen hat eben solches Fahrzeugstyling entsprechende Wirkung. -------------------- Meine Webseite
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25.07.2013, 12:11
Beitrag
#67
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1404 Beigetreten: 28.11.2009 Wohnort: Molschd Mitglieds-Nr.: 51663 |
Irgendwie stoße ich mich an der Wichtigkeit der Heck und hinteren Seitenscheiben. Meine sind von Werk her stark getönt, bauartbedingt eh schon sehr klein und insbesondere Nachts, ist das mit dem Rückspiegel so eine Sache. Seitenspiegel erfassen auch nicht alles und der Schulterblick endet zwangsläufig so gut wie an den vorderen Seitenscheiben, was dahinter ist, sehe ich nur eher dunkel.
Dann gibt es ja allerdings auch Autos, die hinten generell "dicht" sind. Also nur die vorderen Fenster und die seitlichen Spiegel übrig sind. Ist das nicht schon kalkuliertes Risiko? Also ich weiß jetzt schon, das dass nächste Auto bessere Rundumsicht haben wird. |
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25.07.2013, 12:12
Beitrag
#68
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30593 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Verspiegelung/Verdeckung des Blickes, egal ob am Autofenster mit Sonnenbrille etc. hat immer etwas mit "Macht/Verstecken/Kontrolle etc. zu tun". Auf die Idee, dass es Menschen gibt, die Sonnenbrillen tragen, um ihre Augen vor dem Sonnenlicht zu schützen, kommst du wohl gar nicht? Und auch wenn dich das jetzt schockieren mag: Konrad Lorenz war ein Zoologe. Das qualifiziert ihn nicht grad zum Verkehrspsychologen. Dass du nicht müde wirst ihn zu zitieren, um damit deine teils kruden Ansichten zu untermauern, ändert daran nichts. Aber vielleicht ist das ja deine Egoprothese. -------------------- |
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25.07.2013, 12:18
Beitrag
#69
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Nicht immer hat eine Folierung was mit "verstecken" zu tun
Bei meinem T4 sind die hinteren Scheiben foliert - natürlich mit ECE-Nummer und ABE - damit es im FZ nicht so warm wird. Ich nutze den T4 auch für Kurzurlaub zum drin schlafen (Multivan-Schlaf-Sitzbank) Im vorderen Bereich halte ich das aber auch für unsicher und übertrieben, vor allem sind doch die vorderen Scheiben bereits meistens getönt (Wämreschutzverglasung). -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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25.07.2013, 12:26
Beitrag
#70
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10340 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 |
Ich finde es interessant, dass andere Länder folierte vordere Seitenscheiben für kein großes Problem halten und es erlauben.
Mir gefällt die deutsche Regelung aber deutlich besser, ich bin schon in solchen Ländern gefahren und als Fußgänger unterwegs gewesen und es ist grausig, wenn man keine Chance hat, zu erkennen, in welche Richtung z.B. ein Abbieger schaut. Da merkt man erst, wie oft man das normalerweise nutzt. Es gibt übrigens noch einen weiteren Grund für (dann meist farblose) Folierungen: Es gibt in manchen Ländern Sicherheitsfolie, die gegen einen "Smash & Grab"-Überfall (sprich Seitenscheibe einschlagen, Tasche vom Beifahrersitz greifen) schützen soll... Ob sowas in Deutschland für vorne zulassungsfähig wäre? |
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25.07.2013, 13:06
Beitrag
#71
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 |
Auf die Idee, dass es Menschen gibt, die Sonnenbrillen tragen, um ihre Augen vor dem Sonnenlicht zu schützen, kommst du wohl gar nicht? .. klar, aber selbst die sollten aus Höflichkeit beim Grüßen, und wo Blickkontakt herrschen sollte, zumindest nach Knigge, die Brille dazu abnehmen, Sonnenbrillen behindern Kommunikation. Rundum verspiegeltes Fahrzeug, dann geht das halt nicht ... Und ad Lorenz: Der war Mitbegründer der Ethologie, der vergleichenden Verhaltensforschung und einer der Ersten die sich mit "Evolutionärer Erkenntnistheorie" auseinandergsetzt haben, es mag Dich schockieren, aber über deses Thema habe ich einmal eines meiner Rigorosa abgelegt. ... aber für den Connex Ethologie/Fahrzeug empfehle ich Dir einmal dieses Buch. Bernd Spiegel: Die Obere Hälfte des Motorrades. Spiegel kommt auch aus der Ecke der Verhaltensforschung ... Kann auch Iräneus Eibl-Ebelsfeld zitieren, der von einer "Schmuckfeder Auto" spricht ... Auto ist also manchmal sowas ähnliches, wie die "Laube" eines Laubenvogels, die Männchen individualisieren sich dort auch, indem sie ihre Laube mit sinnlosem Zeug dekorieren, um Weibchen anzulocken und anderen Männchen zu imponieren ... .... -------------------- Meine Webseite
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25.07.2013, 13:19
Beitrag
#72
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
Verspiegelung/Verdeckung des Blickes, egal ob am Autofenster mit Sonnenbrille etc. hat immer etwas mit "Macht/Verstecken/Kontrolle etc. zu tun". Oder mit "ich mach was alle machen", Coolsein,... Würde ich persönlich im Tuningsektor als Hauptgrund ansehen. Beim Begrüßen nimmt man ja auch nicht umsonst die Sonnenbrille ab Macht "man" das noch? Oder unterliegen auch altherbebrachte "Höflichkeitsregeln" einem Wandel im Kontext der Zeit? Ich persönlich lasse die Sonnenbrille in der Regel auf. Nicht um mich zu verstecken, sondern weil ich ohne Brille schlecht sehe, die "normale" Brille aber nicht immer zur Hand habe, wenn ich mit Sonnenbrille unterwegs bin. Nur der Höflichkeit wegen schlecht sehen können halte ich einfach nur für blödsinnig. -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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25.07.2013, 13:25
Beitrag
#73
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 |
... doch, sollte man, vor allem bei Vorstellung und Erstkontakt, auch bei optischen Brillen, wenn sie die Augen komplett verdecken, zumindest für die Zeit des Händeschüttels, auch im puren Sonnenlicht ... aber natürlich Anlaß und Umfeld bezogen mit Gespür ...
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25.07.2013, 13:59
Beitrag
#74
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 71 Beigetreten: 14.11.2011 Mitglieds-Nr.: 62202 |
Gem. § 22a StVZO brauchen Scheiben eine Bauartgenehmigung, nachträglich getönte Scheiben würde daher eine geänderte Bauartgenehmigung benötigen. §40 StVZO schreibt vor, dass Scheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind "klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei" sein müssen. Außerdem schreibt §22a StVZO vor, dass Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas bauartgenehmigt sein müssen. Eine Folie aus dem Bastelbedarf wird wohl keine solche Bauartgenehmigung haben, und eine bauartgenehmigte Folie aus dem Autozubehör wird möglicherweise Einbauvorschriften mit sich bringen. Jede andere "Umfärbung" der Scheibe würde, so vermute ich jetzt einfach mal, die Genehmigung der Scheibe selbst erstmal erlöschen lassen und eine neue Abnahme erforderlich machen. Naja, die Gesetzeslage erscheint mir ziemlich wage, wie wird eine Folie definiert? Da Sonnenblenden nicht fest, sondern beweglich eingebaut sind, bedürfen sie keiner ABE, wie ist dass nun mit "transparenten Sonnenblenden" auf den seitlchen Seitenscheiben. An die Kritiker sollcher Tönungen, beim abbiegen hat das Auge bei getönten Seitenscheiben mehr Zeit! sich an die Lichtverhältnisse zu adaptieren, Beispiel: getönte Seitenscheiben, das Auge adaptiert sich an die dunkleren Verhältnise beim Wechsel des Blickes von Front auf Seitenscheibe, bei ungetönte Scheiben blicke ich in den Seitenspiegel und werde vom Fahrzeug hinter mir geblenden, nun soll ich beim abbiegen ms danach einen Fussgänger erkennen? Ich finde hier bieten LEICHT getönte vordere Seiten Scheiben sogar einen Sicherheitsvorteil ! Tagsüber sind wir uns denke ich einig, dass getönte Seitenscheiben vor tief hängender blendender Sonne schützen. |
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25.07.2013, 14:41
Beitrag
#75
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 |
Rundum gleiche Tönung, dagegen ist ja nichts einzuwenden, die Umstellung des Auges von "Vorne volles Licht" zu "Durch Seitenscheibe dedämpftes Licht" macht die Probleme ...
Stellen sich die Augen auf helle Verhältnisse vorne ein, ist das Auge (Pupille) zu weit zu und die perifere Wahrnehmung leidet darunter, Auge kann nicht gleichzeitig auf zwei Lichtstärken im Raum angepaßt werden, ist leider so, die Abstimmung erfolgt über jene Teile im Auge, die für das Scharfsehen verantwortlich sind. Dazu kommt noch die chromatische Anpassung (Farbsehen), alles Dinge, die zu Problemen führen können. Folge: Tunnelblick und Scheuklappeneffekt. Periferes sehen erkennt vor allem Bewegungen schnell. Das ist das Problem mit den vorderen Scheiben. Meine Erfahrung aus der o.g. Fahrt: Selbst bei stehendem Fahrzeug massive Einschränkung und Verzögerungen merkbar. Ist kein angenehmes Fahren, gilt u.a. auch für eine Nachrüstung der Windschutzscheibe. Hat wenig Sinn eine getönte Scheibe , z.B. bei einem Tausch einzubauen, wenn alle übrigen Scheiben ungetönt sind. Auch lästig auf Dauer ... .. und ggf. Sonnebrille für "vorne" und für die Seite getönt?: Noch verrückter, dann dunkelt man sich die Seiten doppelt ab. Auch wenn Jens jetzt wieder lacht: Für derartige Lichtverhältnisse wurden wir in der Savanne nicht konstruiert! -------------------- Meine Webseite
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25.07.2013, 16:49
Beitrag
#76
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Wenn man diesem Hersteller glauben mag, sollte eine Tönung der vorderen Scheiben mittels Folie nicht immer unmöglich sein.
-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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25.07.2013, 17:04
Beitrag
#77
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 |
Zur Not kann man sich ja diese Lösung noch vorstellen ... SCNR den passenden Heckaufkleber gibt es schon ...
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25.07.2013, 18:20
Beitrag
#78
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
Wenn man diesem Hersteller glauben mag, sollte eine Tönung der vorderen Scheiben mittels Folie nicht immer unmöglich sein. Von Tönung kann wohl nicht die Rede sein... Zitat Zulässig, wenn eine Überprüfung ergibt, dass eine Lichtdurchlässigkeit von mind. 70% (Fahrzeugscheibe incl. AutoglasFolie) nicht unterschritten wird. Eine Einzelüberprüfung für jedes Fahrzeug ist erforderlich (techn. Abnahme nach §21 STVZO) -vorausgesetzt, dass die techn. anerkannte Prüfstelle, zertifizierte Lichttransmissionsmessgeräte hat. Zur Information: KFZ-serienmäßige Wärmeschutz-(Grün) verglasungen weisen bereits eine Lichtdurchlässigkeit (ohne AutoglasFolie) von 72-78% auf. D.h. eine Verwendung von getönte Folien ist dann generell auszuschliessen. Es sind ausschliesslich klare, farblose Folien (z.B. FOLIATEC® SECURLUX® SicherheitsFolien >> Info hier) in Verbindung mit Klarglas (ungetöntes, farbloses Glas) anwendbar. Im Rückschluß sind offensichtlich selbst die klaren Folien bei ab Werk getönten Scheiben schon problematisch. Davon abgesehen das dann bei jeder Scheibe eine Kontrolle der Lichtdurchlässigkeit durchzuführen ist, wird wohl kein preiswertes Vergnügen. |
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25.07.2013, 18:31
Beitrag
#79
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... Von Tönung kann wohl nicht die Rede sein... Doch, denn wenn die Verglasung 100% durchlässig ist, darf man ja. Ich schrieb ja nur, daß nachträglich getönte Scheiben wohl nicht unmöglich sind. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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26.07.2013, 17:53
Beitrag
#80
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 |
Farblose klare Folie nur in Verbindung mit klaren ungetönten Scheiben schliesst eine Tönung in meinen Augen aus. Bei getönten Scheiben gehen ja nicht mal mehr die klaren Folien.
Aber im Grunde nicht mein Bier, mein Auto hat rundum ab Werk getönte Scheiben und im hinteren Bereich sogar sehr stark getönt. Um zu schauen was im Auto ist muß man da schon recht Nahe ans Auto |
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29.07.2013, 22:14
Beitrag
#81
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 71 Beigetreten: 14.11.2011 Mitglieds-Nr.: 62202 |
Naja, die Gesetzeslage erscheint mir ziemlich wage, wie wird eine Folie definiert? Da Sonnenblenden nicht fest, sondern beweglich eingebaut sind, bedürfen sie keiner ABE, wie ist dass nun mit "transparenten abnehmbaren Sonnenblenden"(=Folien) auf den seitlchen Seitenscheiben. Ich meinte natürlich VORDERE Seitenscheiben. |
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28.09.2014, 09:40
Beitrag
#82
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 28.09.2014 Mitglieds-Nr.: 74014 |
Hallo hab mal ne wichtige frage die ähnlich ist! Ich möchte eventuell meine vorderen seitenscheiben etwas dunkler machen wegen sonneneinstrahlung bei der fahrt im winter da sie tief steht die sonne. Folie oder fluten ist nicht mein ding und auch kein bedarf daran! Nun die frage hierzu: es gibt windabweiser die man anbringen kann an vorderen seitenscheiben, in unterschiedlichen tönungsgraden, welche mit abe und welche ohne abe, aber sind die den erlaubt in stvo? Frage lieber zur sicherheit hier mal nach bevor ich mir sowas zulege! danke im vorraus schon mal für antworten :-)
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28.09.2014, 12:11
Beitrag
#83
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7484 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
die mit ABE sind erlaubt, wenn Verwendungsbereich und Auflagen eingehalten werden
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28.09.2014, 16:48
Beitrag
#84
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 162 Beigetreten: 03.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49841 |
Einzige mir bekannte rechtlich einigermassen fundierte Möglichkeit für getönte Seitenscheiben ist ein Import (US) eines Fahrzeugs das nachweislich bereits im Serientrimm getönt war (installiert ab Werk), und zwar durchgetöntes Glas, keine entfernbare Folie. Dann gibt es mit Glück für geringe Tönungsgrade eine Ausnahmegenehmigung wenn die Umrüstung fnanziell unzumutbar ist.
Dann hat man ein Fahrzeug das trotzdem jeder Dorfsheriff spontan anhalten und auf den Kopf stellen wird. Ob man damit unterwegs sein will ist halt die andere Frage. Die Alternative ist leichte Tönungsfolie aufbringen, bei Sichtkontakt mit der Polizei immer sofort beide Fenster runterrollen und hoffen das man Glück hat, wenn nicht halt den Ärger auf sich nehmen den das nach sich zieht. Beides sind sehr umständliche und / oder riskante Methoden die leider den Komfortgewinn durch die Tönung letztlich zunichte machen. Ist eigentlich in ganz Europa so ein striktes Verbot der Tönung angesagt? Vielleicht kommt ja im Zuge der EU-Harmonisierung auch mal eine positive Gesetzesänderung auf uns zu... -------------------- Every gun that is made,
every warship launched, every rocket fired signifies, in the final sense, a theft from those who hunger and are not fed, those who are cold and are not clothed. [Dwight D. Eisenhower, 1953] |
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28.09.2014, 20:09
Beitrag
#85
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7484 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Die Anforderungen an Scheiben und an das Fahrersichtfeld sind schon seit vielen Jahren nicht mehr national sondern über europäische Vorschriften geregelt...
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.12.2024 - 19:25 |