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Gast_Gast_Peter_* |
12.04.2005, 10:54
Beitrag
#1
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12.04.2005, 11:02
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Mich würde ein Foto der Örtlichkeit interessieren; ist das machbar?
Grundsätzlich gilt bei abgesenkten Bordsteinen der Grundsatz, dass hier die Pflicht besteht, Vorrang zu gewähren. Inwieweit jetzt tatsächlich eine "Rechts-Vor-Links-"Kreuzung vorliegt (wie von dir beschrieben), ist mir daher im Moment nicht so klar. Die aufgebrachten unterbrochenen Haltlinien sind meines Erachtens als optischer Hinweis auf eine unübersichtliche und daher gefährliche Kreuzung zu verstehen; sie haben IMHO einen hinweisenden und keinen vorschreibenden Charakter. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Gast_nypdcollector_* |
12.04.2005, 11:41
Beitrag
#3
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Zitat (steveluke @ 12.04.2005, 12:02) Die aufgebrachten unterbrochenen Haltlinien... ... heissen nicht Haltlinien, sondern Wartelinien (Zeichen 341). Sie kann angebracht sein, wo das Zeichen 205 anordnet: "Vorfahrt gewähren!". Sie kann ferner dort angebracht sein, wo abbiegende Fahrzeuge Gegenverkehr durchfahren lassen müssen. Sie empfiehlt dem, der warten muß, hier zu warten. |
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12.04.2005, 11:43
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Zitat (nypdcollector @ 12.04.2005, 12:41) ... heissen nicht Haltlinien, sondern Wartelinien. Sie empfehlen dem VT dort zu warten. Ich bewegte mich absichtlich in der Terminologie des "gewöhnlichen Verkehrsteilnehmers", um keine unnötige begriffliche Verwirrung zu stiften. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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Gast_nypdcollector_* |
12.04.2005, 11:44
Beitrag
#5
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Ausreden, Ausreden.....
>>>duckundganzschnellweg<<< |
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12.04.2005, 11:50
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#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 12.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9263 |
Und wie kann ich ein Foto senden????
War Peter |
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12.04.2005, 11:52
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Zitat (Phocon @ 12.04.2005, 12:50) Und wie kann ich ein Foto senden???? War Peter Schön, dass du dich registriert hast. Wenn du ein Bild einstellen willst, was auf deiner lokalen Festplatte liegt, kannst du es per Mail an jeden der Moderatoren hier schicken. z.B. an mich: steveluke[at]verkehrsportal.de ("[at]" = @ ) Ich stelle es dann umgehend ein. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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12.04.2005, 12:03
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Hier das Bild:
Nach meiner Auffassung eindeutig kein "rechts vor links", da ein abgesenkter Bordstein vorhanden ist und somit eine Vorfahrtregelung nach § 8 StVO ausgeschlossen ist. Vielmehr hat der Verkehr, der über den abgesenkten Bordstein in den abgebildeten Bereich einfahren will, nach den Vorschriften des § 10 StVO Vorrang zu gewähren. Andere Meinungen? -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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12.04.2005, 12:08
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Und um die Schuldfrage aus dem Eingangsposting zu beantworten: Kommt es zu einem Unfall, sehe ich die Schuld ausschließlich bei demjenigen, der über den abgesenkten Bordstein einfährt - trotz der Straßenmalerei.
-------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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12.04.2005, 12:30
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13732 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Hallo Steveluke, sehe ich genau so, bin aber doch auch verunsichert.
An welche Behörde müsste man sich wenden, um so etwas zu klären? Viele Grüße, H.H. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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Gast_nypdcollector_* |
12.04.2005, 12:34
Beitrag
#11
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Zitat (steveluke @ 12.04.2005, 13:03) Nach meiner Auffassung eindeutig kein "rechts vor links", da ein abgesenkter Bordstein vorhanden ist und somit eine Vorfahrtregelung nach § 8 StVO ausgeschlossen ist. Vielmehr hat der Verkehr, der über den abgesenkten Bordstein in den abgebildeten Bereich einfahren will, nach den Vorschriften des § 10 StVO Vorrang zu gewähren. Volle Zustimmung steveluke. An der Regelung durch den abgesenkten Bordstein führt auch die Wartelinie und das Strassenschild nicht vorbei. |
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Gast_durban_* |
12.04.2005, 13:07
Beitrag
#12
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Mir scheint diese Wartelinie dort sehr ungünstig...
Sie erweckt den Anschein, als gebe es dort eine rechts-vor-links- Situation. |
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12.04.2005, 13:37
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Na ja, die Pflastermaler werden sich geirrt und die Straßen verwechselt haben :-)
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13.04.2005, 00:06
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4177 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 38 |
Ich würde mich in diesem Fall auch an die Stelle wenden, die die "Straßenmalerei" in dieser Weise angeordnet hat. Sie stiftet nämlich in der Tat Verwirrung.
Ohne diese Wartelinie wäre alles klar - kein rvl wg. abgesenktem Bordstein. (Obwohl [Nebenschauplatz]: Der Schnee ist ja nun seit einigen Wochen geschmolzen. Aber wenn da durchgehend Schnee - auch auf dem abgesenkten Bordstein - liegt und auch die Straße noch nicht geräumt ist, dann ist's vorbei mit der Erkennbarkeit eines möglicherweise vorhandenen abgesenkten Bordsteins. Und dann ist es eine rvl-Vorfahrtsituation! Die aufgemalte Wartelinie ist bei Schnee auch kaum erkennbar. [/Nebenschauplatz]) Diese Wartelinie suggeriert ein rvl, das aufgrund abgesenkten Bordsteins nicht sein kann. Was soll also diese Wartelinie da, außer zur Verwirrung beitragen? Ich gehe davon aus, dass sehr viele VT diese Situation nicht sofort eindeutig erkennen können. Die Wartelinie fällt ja ins Auge, vielleicht mehr noch als dass der Bordstein abgesenkt ist. Wer weiß denn schon, dass die Wartelinie hier vollkommen unbeachtlich ist? Wer die Wartelinie hier beachtet, erzeugt irrtümlich eine vermeintliche rvl-Situation: er hält an. Derjenige, der von rechts über die aBk fahren will, fährt -korrekterweise- auch nicht weiter. Ich höre schon: "Das Auto vor mir hat gebremst, um den von rechts einfahren zu lassen, obwohl der doch wartepflichtig ist. Jetzt bin ich meinem Vordermann hinten rein gefahren. Wer ist schuld? Ich doch nicht!" Mir drängt sich der Verdacht auf, dass die zuständige Behörde gar nicht gewusst hat, was sie da anordnet. -------------------- Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten. |
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13.04.2005, 09:18
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#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 12.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9263 |
Zitat (HeLi @ 13.04.2005, 01:06) (Obwohl [Nebenschauplatz]: Der Schnee ist ja nun seit einigen Wochen geschmolzen. Aber wenn da durchgehend Schnee - auch auf dem abgesenkten Bordstein - liegt und auch die Straße noch nicht geräumt ist, dann ist's vorbei mit der Erkennbarkeit eines möglicherweise vorhandenen abgesenkten Bordsteins. Und dann ist es eine rvl-Vorfahrtsituation! Die aufgemalte Wartelinie ist bei Schnee auch kaum erkennbar. [/Nebenschauplatz]) Die Strassenmalerei befindet sich in Worms, und da schneits nicht. An den 2 Tagen in den letzten 10 Jahren, an dem eine Schneeflocke gesichtet wurde, brach der Verkehr sofort zusammen. Welche Behörde ist denn für Fahrbahnmarkierungen zuständig? |
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13.04.2005, 12:26
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 22.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7385 |
@phocon
Straßenverkehrsbehörde der kreisfreien Stadt Worms (Stadtverwaltung). |
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23.12.2005, 23:22
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12064 |
Zitat (Phocon @ 13.04.2005, 09:18) Die Strassenmalerei befindet sich in Worms,... An welcher Straße befindet sich denn diese "Kunstmalerei"? Zitat ...und da schneits nicht. Doch, bleibt meist nur nich liegen, außer 1996/97 mal 4 Wochen so 15 - 20 cm, was für uns aber schon ungeheure Schneemassen sind. Zitat An den 2 Tagen in den letzten 10 Jahren, an dem eine Schneeflocke gesichtet wurde, brach der Verkehr sofort zusammen. Kein Wunder bei so vielen Sommerreiflern hier - aber im Ernst: kaum fällt ne Schneeflocke schon fangen Sie an, im Schritttempo zu kriechen! Klar, dass dann der Verkehr zusammenbricht. Aber rvl gilt an der Einmündung definitiv nicht! Kurios übrigens die Situation in Pfeddersheim am neuen Bahnübergang mit integrierter Kreuzungs-LSA: dort musste bei Rot sogar die Einmündung (mit abgesenketem Bordstein) blockieren, sonst warteste bis zum jüngsten Tag auf grün (Haltelinie, Induktionsschleife unmittelbar vor dem Andreaskreuz, unter selbigem hängt "Bis Haltelinie vorfahren. Allerdings ist die Seitenstraße (Bahnweg) auch mit Zeichen 250 nebst versehen. -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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24.12.2005, 01:00
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 71 Beigetreten: 14.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15371 |
Zitat (Gast_Peter @ 12.04.2005, 10:54) Andererseits kommen aber auch manche ungebremst aus der Einmündung. Das dürfte aber ja eigentlich auch nicht sein, da man sich ja nach seiner Str. richten muss und nicht nach den Markierungen einer anderen Str.. Vielleicht wird ja dort demnächst durch Schilder eine Rechts vor Links Situation draus weil es überall dort so ist und man nicht eine Ausnahme haben möchte. Aber so geht es definitiv nicht. Könnte dran liegen dass es extra Firmen für Straßenmarkierungen gibt und die Schilder von jemand anders kommen; meist der Stadt. |
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24.12.2005, 01:25
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#19
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 391 Beigetreten: 07.09.2005 Wohnort: am Harzrand Mitglieds-Nr.: 12764 |
Das sieht aus wie ein Neubaugebiet...
Auf den ersten Blick würd ich auch sagen, daß die Straßenmalerei Schwachsinn ist, aber diese "Einmündung" hat einen Straßennamen -> also doch Gleichrangig? Vielleicht haben die Architekten beim Bau S****** gebaut...wie immer. Nur die Stadt hat das jetzt festgestellt und versucht Gefahr abzuwenden. -------------------- Torsten
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24.12.2005, 11:25
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#20
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19578 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
wer hat denn den Thread wieder ausgegraben?
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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24.12.2005, 12:31
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#21
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 09.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4832 |
Zitat (borstel @ 24.12.2005, 01:25) ...aber diese "Einmündung" hat einen Straßennamen -> also doch Gleichrangig? Ob Straßenname oder nicht, dass spielt keine Rolle. Sie führt über einen abgesenkten Bordstein und ist somit wartepflichtig. |
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24.12.2005, 14:55
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#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3300 Beigetreten: 20.09.2004 Wohnort: Rheingau Mitglieds-Nr.: 5649 |
Zitat (durban @ 24.12.2005, 11:25) wer hat denn den Thread wieder ausgegraben? @Eichbaums Lieblingsbeschäftigung -------------------- Gruß Enrico
Bildung ist Bundessache! |
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25.12.2005, 01:58
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 109 Beigetreten: 23.10.2005 Wohnort: Hessen Mitglieds-Nr.: 14002 |
Im Zweifel immer § 1 Abs 2 Stvo anwenden !!
Grundsatz der doppelten Sicherung |
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25.12.2005, 16:23
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
Zitat (Dolmette @ 24.12.2005, 01:00) Vielleicht wird ja dort demnächst durch Schilder eine Rechts vor Links Situation draus weil es überall dort so ist und man nicht eine Ausnahme haben möchte. Wie soll das gehen? Zeichen 102 ist eine Gefahrenzeichen und weist nur auf eine solche Kreuzung hin. Es regelt nicht die Vorfahrt. Wenn man Klarheit schaffen möchte, dann durch ein 205er (206er) für die Nebenstraße. -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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25.12.2005, 17:10
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#25
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 71 Beigetreten: 14.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15371 |
Zitat (Hane @ 25.12.2005, 16:23) Zitat (Dolmette @ 24.12.2005, 01:00) Vielleicht wird ja dort demnächst durch Schilder eine Rechts vor Links Situation draus weil es überall dort so ist und man nicht eine Ausnahme haben möchte. Wie soll das gehen? Zeichen 102 ist eine Gefahrenzeichen und weist nur auf eine solche Kreuzung hin. Es regelt nicht die Vorfahrt. Wenn man Klarheit schaffen möchte, dann durch ein 205er (206er) für die Nebenstraße. Ja, seh' ich ein dass mit Zeichen 102 für die ''Hauptstr.'' der aus der Seitenstr. wieder nicht weiß was los ist. Wär so sinnlos wie die weiße Farbe. Aber mit 205 (206) für die Seitenstr. wird doch auch kein Rechts vor Links draus. Also mit Schildern bekommt man das nicht in den Griff (um Rechts vor Links draus zu machen) obwohl wir doch so viele haben . Dann muß wohl der Bagger anrücken wenn man auf Rechts vor Links besteht weil es überall so ist. Wenn man aber bei abgesenktem Bordstein bleibt ist ein wenig schwarze Farbe günstiger als 205 (206) weil dann der auf der ''Hauptstr.'' nicht mehr stehen bleibt und den anderen verleitet zu fahren. |
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25.12.2005, 19:58
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
Ich meinte nicht, daß mit einem 205er Rechts vor Links gelten würde.
Rechts vor Links kann man nicht mit Schildern vorschreiben. Es ist ja die Regelung, falls keine Schilder vorhanden sind. (Bei ein paar Nebenbedingungen) Mit dem 205er soll dem Verkehr aus der Nebenstraße klar gemacht werden, daß sie warten müssen. Es dient der Sicherheit, weil sie durch die Wartelinie vielleicht auf den falschen Gedanken kommen könnten, hier gelte Rechts vor Links. EDIT: Am einfachsten wäre es immer noch, die Linie zu entfernen. -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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25.12.2005, 23:26
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12064 |
@Enrico
Möönsch, nu lass mich doch auch mal buddeln. Nö, interessiert mich halt, weils in meiner Gegend ist. @borstel Zitat Auf den ersten Blick würd ich auch sagen, daß die Straßenmalerei Schwachsinn ist, aber diese "Einmündung" hat einen Straßennamen -> also doch Gleichrangig? Nein! der abgesenkte Bordstein ist entscheidend, nicht das Straßenschild. Straßennamensschilder entscheiden nie über Vorfahrt oder nicht!
-------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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26.12.2005, 21:35
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Zitat (Eichbaum @ 25.12.2005, 23:26) Nein! der abgesenkte Bordstein ist entscheidend, nicht das Straßenschild. Straßennamensschilder entscheiden nie über Vorfahrt oder nicht! Ich wage mal, klar zu widersprechen. Nein, nicht dass Straßennamensschilder plötzlich Vorfahrt regeln, sondern eher bzgl. des abgesenkten Bordsteins. Im geschilderten Fall ist ein Tiefbordstein verbaut, der konsequent auf Straßenniveau geführt wird. Er wird also zu keinem Zeitpunkt abgesenkt. Insofern sehe ich hier eine normale rechts-vor-links-Situation. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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26.12.2005, 21:55
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#29
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Nur steht die Frage, wie hoch denn nach Deiner Meinung ein abgesenkter Bordstein sein darf Dazu steht nirgens etwas. Also ist auch ein Tiefbord, solange er vorhanden ist, ein abgesenkter Bordstein. In unserem Fall ist er zweifellos vorhanden und hat daher auch eine Bedeutung gemäß § 10 StVO. Also nix mit rechts vor links.
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26.12.2005, 22:10
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Die Begrifflichkeit "abgesenkter Bordstein" impliziert doch, dass der Bordstein vorher (nebenan) höher ist und eben nur an einer Stelle abgesenkt ist. Ein Tiefbord, der an keiner Stelle abgesenkt wird, ist kein abgesenkter Bordstein. Von wo aus wurde er denn abgesenkt?
-------------------- Viele Grüße,
MM |
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26.12.2005, 22:14
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12064 |
@
du entäuscht mich Abgesenkter Borstein heißt es wohl auch deshalb, weil ein Auto dort besser rausfahren kann, eben wie bei Einfahrten! Von einem 20 cm hohen Borstein runterzufahren freut den Unterboden, evtl. sogar die Ölwanne... Dein Tiefbord IST ein abgesenkter Borstein! Und ob der Borstein vorher höher war, bzw. auf gleichem Niveau, spielt da keine Rolle! Sonst wäre, deiner Meinung nach, ja an jeder Einfahrt rechts vor links. -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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26.12.2005, 22:34
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Also: Ein Tiefbordstein wird u.a. gesetzt, um Pflasterspannungen größerer Flächen abzufangen.
So wird in T30-Zonen oder verkehrsberuhigten Bereichen, allgemein in Mischverkehrsflächen, in Kreuzungen (oder Einmündungen) eine Straße "durchgehend" gepflastert, während die zulaufenden Straßen "stumpf" gegen ein Tiefbord laufen. Oder es wird in Kreuzungen die fortgesetzten Straßenkanten mit Tiefbord gezogen (also quasi ein Quadrat von Tiefbordsteinen gesetzt), und alle zulaufenden Straßen laufen stumpf gegen den Kreuzungsbereich, jede abgetrennt durch Tiefbordsteine. Eurer Meinung gelten an erstgenannten Kreuzungen/Einmündungen kein Rechts vor Links, sondern quasi eine Vorfahrtstraße?!?!? Und was ist an zweitgenannten Kreuzungen? Was gilt dort?!?!? -------------------- Viele Grüße,
MM |
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28.12.2005, 23:18
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12064 |
@ Haste diesbezüglich mal nen paar Fotos? Nicht das wir evtl. aneinander vorbeireden. Ich denke zwar zu wissen, was du meinst, bin mir aber nicht sicher.
-------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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29.12.2005, 21:32
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Jepp, mach in den kommenden paar Tagen mal ein paar Fotos. Leider ist momentan auf Grund von Schnee nicht viel zu erkennen.
Aber ein bisschen textliche Beschreibung nebenbei: Einen unbefestigten Weg kann man an einen gepflasterten Bereich nur anbinden, wenn man das Pflaster mit Tiefbordsteinen begrenzt. Das würde bedeuten, dass solche Wege (gibts auch innerorts) IMMER untergeordnet wären?!? -------------------- Viele Grüße,
MM |
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29.12.2005, 21:49
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 10.11.2005 Wohnort: Badisch Sibirien Mitglieds-Nr.: 14483 |
Tiefbordstein, abgesenkter Bordstein, 20 cm.......
Mann,Mann ! Ich glaube ich muß in Zukunft einen Meter im Auto mitführen?! steffiaue |
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29.12.2005, 23:32
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 391 Beigetreten: 07.09.2005 Wohnort: am Harzrand Mitglieds-Nr.: 12764 |
Zitat (MickyMaus @ 26.12.2005, 21:35) Zitat (Eichbaum @ 25.12.2005, 23:26) Nein! der abgesenkte Bordstein ist entscheidend, nicht das Straßenschild. Straßennamensschilder entscheiden nie über Vorfahrt oder nicht! Ich wage mal, klar zu widersprechen. Nein, nicht dass Straßennamensschilder plötzlich Vorfahrt regeln, sondern eher bzgl. des abgesenkten Bordsteins. Im geschilderten Fall ist ein Tiefbordstein verbaut, der konsequent auf Straßenniveau geführt wird. Er wird also zu keinem Zeitpunkt abgesenkt. Insofern sehe ich hier eine normale rechts-vor-links-Situation. Genau so sehe ich das auch. Viele VT kennen doch gar keinen abgesetzten Bordstein. Die sind der Meinung: "rechts vor links". Zumindest in solch einem Fall. Für mich sieht das aber leider auch aus wie eine normale Straße. -------------------- Torsten
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30.12.2005, 02:07
Beitrag
#37
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12064 |
Zitat Viele VT kennen doch gar keinen abgesetzten Bordstein. Das ist ja das Problem, warum es immer wieder zu Unfällen kommt. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Oder sie hätten in der Fahrschule besser aufpassen sollen. Wurde m. E. in den 80ern eingeführt, da vorher die Verkehrslage dort unklar war und solche Einmündungen oft mit Einfahrten verwechselt wurden (nu sind sie ja auch mit Einfahrten gleichgesetzt ). War eigentlich auch ziemlich groß in der Presse zu lesen.Hier mal 2 Links dazu: Klick 1 Klick 2 Ansonsten halt noch einmal §10 der StVO: Einfahren und Anfahren Zitat Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen. Übrigens: ein unbefestigter Weg ist, denke ich, mit einem Feldweg gleichzusetzen. Demnach greift § 8 StVO, Abs. 1; 2 Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 31.12.2005, 07:25 -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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30.12.2005, 18:51
Beitrag
#38
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Zitat (Eichbaum @ 30.12.2005, 02:07) Übrigens: ein unbefestigter Weg ist, denke ich, mit einem Feldweg gleichzusetzen. Demnach greift § 8 StVO, Abs. 1; 2 Da denkst du falsch. Es ist ein normaler Erschließungsweg, nur eben mit Schotter bedeckt. Eben deswegen auch der Hinweis Innerorts. Fotos folgt wie bei den anderen Dingen. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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30.12.2005, 22:52
Beitrag
#39
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12064 |
Hm, also das mit dem Schotterweg innerorts würde mich auch mal genauer interessieren.
Was meinen unsere Fachleute dazu? -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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05.01.2006, 12:58
Beitrag
#40
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 182 Beigetreten: 14.07.2005 Mitglieds-Nr.: 11282 |
Zitat (Hane @ 25.12.2005, 16:23) Wie soll das gehen? Zeichen 102 ist eine Gefahrenzeichen und weist nur auf eine solche Kreuzung hin. Es regelt nicht die Vorfahrt. Wenn man Klarheit schaffen möchte, dann durch ein 205er (206er) für die Nebenstraße. Also hier im Verkehrsprtal in der StVo unter Gefahrenzeichen das Zeichen 102 abgebildet (X), dabei steht aber: Zeichen 102 - Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts Also scheint es doch ein Rechts-vor-Links anzuordnen.... man beachte bitte: Einmündung ... |
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05.01.2006, 13:56
Beitrag
#41
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
Das Zeichen 102 ist ein Gefahrenzeichen, es kündigt eine solche Kreuzung oder Einmündung an, generiert sie aber nicht. Die KReuzung wäre dann auch eine Rechts-vor-Links-Kreuzung, wen es das Schild nicht gäbe.
-------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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05.01.2006, 14:10
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#42
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13732 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Zitat (nypdcollector @ 12.04.2005, 11:41) Sie kann angebracht sein, wo das Zeichen 205 anordnet: "Vorfahrt gewähren!". Sie kann ferner dort angebracht sein, wo abbiegende Fahrzeuge Gegenverkehr durchfahren lassen müssen. Sie empfiehlt dem, der warten muß, hier zu warten. Auch im Falle eines Nicht-RvL könnte demnach die Linie einen Sinn haben: Hier sollte der - wenngleich - vorfahrtberechtigte Rechtsabbiegenwollende warten, bis der Gegenverkehr weg ist; die Einmündung ist relativ schmal, und wenn dort ein Panzer herauskommt, ist für den Rechtsabbiegenwollenden nicht genug platz, und er muß den entgegenkommenden Panzer erstmal vorbeilassen. Sofern hätte die Linie einen Sinn. Ob dies sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Auch wenn Mickey anscheinend mal wieder eine Mindermeinung vertritt, sollten wir dies mal intensiv ausdiskutieren: Wie eigentlich ist "abgesenkter Bordstein" definiert? Hat er Recht mit der Meinung, ein konstant tiefer gelegter Randstein sei nicht abgesenkter Bordstein im eigentlichen Sinne? Gruß, H.H. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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05.01.2006, 14:25
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#43
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
Naja, Mickies Bordsteinbeispiele würde ich nicht als Bordstein bezeichnen. Auch wenn es sich um die Gleichen Steine handelt. Ein Bordstein stellt ja primär eine bauliche Trennung dar, keine Abschlußkante.
Wenn also die Funktion als bauliche Trennung (zwischen Fahrbahn und Bürgersteig) zu erkennen ist, dann ist es ein Bordstein, der in der Regel halt hoch ist. Deswegen würde ich auch einen über lange Strecken abgesenkte Bordstein als eben solche durchgehen lassen, weil sie dann eben zum Normalmaß abgesenkt sind, nicht zum naheliegen Abschnitt. Semantisch hat Micky allerdings Recht, nur was schon mal hoch war, kann auch abgesenkt werden. Das hat aber nicht unbedingt eine Verkehrsrechtliche Bedeutung. -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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05.01.2006, 16:23
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#44
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Nja, ich kaue nur bewusst auf dem Begriff "Bordstein" herum. Im Straßenbau gibt es nämlich nicht "den" Bordstein, sondern "Rundbordsteine", "Rampenbordsteine", "Hochbordsteine", "Tiefbordsteine", "Kasseler Sonderbordsteine".
Der Begriff "Bordstein" ist eben nicht nur die Trennung von Fahrbahn und Bürgersteig. Morgen kommen Bilder von den von mir beschriebenen Situationen. Wenn man diese Betrachtungsweise konsequent betrachtet, handelt man sich an vielen Ecken "abgesenkte Bordsteine", also eine Vorfahrtgewähr der entsprechenden Straße, ein. Das kann nicht im Sinn des Erfinders sein. Aber: Wenn man die Tiefbordsteine mal aus der Betrachtung rausnimmt und wie Hane sie als "Abschlusskante" einordnet, bliebe noch die Frage: Bedeutet ein dauerhaft abgesenkter Bordstein ebenso Vorfahrtgewähr, wie ein punktuell abgesenkter Bordstein? Wie wir uns drehen oder wenden: Ich fürchte, es ist wieder ein Gummiparagraph der StVO. Leider ist es in diesem Fall ziemlich schwierig, denn wenn wir hier die genaue Definition nicht genau erfassen können, wie soll es der normale Verkehrsteilnehmer vor Ort genau erfassen? -------------------- Viele Grüße,
MM |
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08.01.2006, 02:52
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#45
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 891 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2267 |
Zitat (MickyMaus @ 05.01.2006, 16:23) Nja, ich kaue nur bewusst auf dem Begriff "Bordstein" herum. Im Straßenbau gibt es nämlich nicht Schön, und dazu so unnötig. Du kannst doch nicht verkehrsrechtliche Begriffe mit bautechnischen durcheinanderwerfen. Wenn mal eine solche Einmündung mit 6 cm Bordsteinen abgefangen wird, dann kann ich doch nicht da rauspreschen und beim Unfall sagen "Ich hatte Vorfahrt, denn ich bin nicht über einen abgesenkten Bordstein, sondern über einen Kantenstein in die andere Straße eingefahren". Alles unter 8 cm ist nämlich für mich Landschaftsgärtner Kanten- und kein Bordstein. Leider juckts das die StVO herzlich wenig. Und wenn ich dann die 6er von Berding bestelle, heißen sie auch wieder Bordstein. Wenn das mal nicht zum ist... Und wenn ich mal deinen Unsinn konsequent weiterdenke, dann führt das dahin, dass jeder normale Hochbord nach 15 m Buskapsteinen tiefer liegt, also abgesenkt ist oder was? Klar... |
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08.01.2006, 03:27
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#46
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Zitat (Hannes @ 08.01.2006, 02:52) Zitat (MickyMaus @ 05.01.2006, 16:23) Nja, ich kaue nur bewusst auf dem Begriff "Bordstein" herum. Im Straßenbau gibt es nämlich nicht Schön, und dazu so unnötig. Du kannst doch nicht verkehrsrechtliche Begriffe mit bautechnischen durcheinanderwerfen. Wenn mal eine solche Einmündung mit 6 cm Bordsteinen abgefangen wird, dann kann ich doch nicht da rauspreschen und beim Unfall sagen "Ich hatte Vorfahrt, denn ich bin nicht über einen abgesenkten Bordstein, sondern über einen Kantenstein in die andere Straße eingefahren". Alles unter 8 cm ist nämlich für mich Landschaftsgärtner Kanten- und kein Bordstein. Leider juckts das die StVO herzlich wenig. Und wenn ich dann die 6er von Berding bestelle, heißen sie auch wieder Bordstein. Wenn das mal nicht zum ist... Und wenn ich mal deinen Unsinn konsequent weiterdenke, dann führt das dahin, dass jeder normale Hochbord nach 15 m Buskapsteinen tiefer liegt, also abgesenkt ist oder was? Klar... Naja, wenn du meinst.... Wenn du die Weisheit mit Löffeln gefressen hast, dann definiere bitte mal den verkehrsrechtlichen Begriff "abgesenkter Bordstein". -------------------- Viele Grüße,
MM |
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09.01.2006, 02:00
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#47
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 891 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2267 |
Kann ich nicht, muss ich aber auch nicht
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09.01.2006, 09:53
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#48
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Zitat (Hannes @ 09.01.2006, 02:00) Kann ich nicht, muss ich aber auch nicht Wenn man so hier auf die Kacke haut und von Unsinn anderer spricht, sollte man wissen wovon man redet. Ansonsten sollte man sich nach Dieter Nuhr richten: Wenn man keine Ahnung hat... Einfach mal Fresse halten. Es geht hier genau darum, diese Frage (die du nicht beantworten kannst und willst), genauer zu definieren. Und um da weiter zu kommen, muss man eben alles ausloten, um am Ende eine klare Antwort zu bekommen. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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09.01.2006, 15:43
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#49
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
So, nun ein paar Bilder:
Zuerst ein (meiner Meinung nach) unstrittiger abgesenkter Bordstein: Nun eine Situation (genau gegenüber): Hier eine Detailaufnahme der Einmündung. Zwei Tiefbordreihen stützen einerseits den Einfahrkeil von der durchgehenden Pflasterfläche und dann noch einmal das Pflaster zum unbefestigten Weg. In der Gegenrichtung sieht es wie folgt aus: Die erste Tiefbordreihe an der Einmündung wird konsequent auf Straßenniveau gehalten, die zweite existiert nur in der Einmündung, aber auch dort konsequent auf Straßenniveau. Ein paar Meter weiter gibt es eine Bushaltestelle, für den Zweck der Tiefbord hochgezogen und nach der Bushaltestelle wieder auf Straßenniveau abgesenkt wird. Eure Meinung dazu: abgesenkter Bordstein, ja oder nein? Bitte mit Begründung. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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09.01.2006, 18:08
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#50
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 891 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2267 |
Jaja, was willst du eigentlich? Was ich sagen wollte, steht doch schon weiter oben, nämlich dass du nicht ein Bestandteil der Fahrbahndecke, nämlich diesen Bordstein, mit dem eine Einmündung an die durchgehende Straße angeschlossen wird, zu einer straßenverkehrsrechtlichen Bedeutung erheben kannst ("abgesenkter Bordstein"), nur weil das verwendete Bauelement im Bereich des Straßenbaues auch Bordstein heißt.
Da machst du mich dann gleich an, ich hätte die Weisheit mit Löffeln gefressen, hallo? Und dazu dann noch diese Verwirrung im Hinblick auf den Ausdruck "abgesenkt". Sicher kann nur abgesenkt sein, was vorher hoch war, aber es ist doch absurd, anzunehmen, das gelte auch für diese Vorfahrtsregel. Es ist ja völlig unzumutbar für den Autofahrer, irgendwie zu überprüfen, ob der abgesenkte Bordstein vielleicht vorher mal irgendwo höher lag. Im Grunde ist es doch nur so, dass der Bordstein die Trennung zw. fahrbah nund Gehweg bildet, hat Hane ja auch schon geschrieben, und da ist dieser Bordstein dann normalerweise eben um die 15 cm hoch. Das wird ja wohl irgendwo vorgegeben sein, in welchem Bereich das liegen darf, ich erinnere mich da auch an ein Urteil, in dem Gemeinden zur Übernahme des Schadens an einem Kfz verurteilt wurde, nachdem der Fahrer beim vorwärts einparken sich die Schürze am Bordstein angeknackst hatte. Mit derart hohen Bordsteinen müsse man nicht rechnen, habe ich noch so im Ohr. Und dann wird es da wohl irgendwas geben, wo man das nachlesen kann, und dda findet sich dann ja vielleicht die Grenze zwischen normalen und abgesenkten Bordsteinen. Aber was weiß ich, wo das steht, da muss man schon näher damit zu tun haben. |
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