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> rechts vor links???
Gast_Gast_Peter_*
Beitrag 12.04.2005, 10:54
Beitrag #1





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Im Wohngebiet, 30er Zone, überall rechts vor links, sind jetzt Fahrbahnmarkierungen (unterbrochener weisser Balken direkt an der Kreuzung) angebracht worden. An einer Einmündung über abgesenkten Bordstein prangt nun auf der meiner Meinung nach vorfahrtberechtigten Strasse auch so eine Strassenmalerei. Seither halten fast alle Verkehsteilnehmer an der Fahrbahnmarkierung an, da die Einmündung nur einzusehen ist, wenn man sich bereits im Bereich der Einmündung befindet. Andererseits kommen aber auch manche ungebremst aus der Einmündung. Wie sieht es mit der Schuldfrage aus, wenn es mal kracht?
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steveluke
Beitrag 12.04.2005, 11:02
Beitrag #2


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Mich würde ein Foto der Örtlichkeit interessieren; ist das machbar?

Grundsätzlich gilt bei abgesenkten Bordsteinen der Grundsatz, dass hier die Pflicht besteht, Vorrang zu gewähren.

Inwieweit jetzt tatsächlich eine "Rechts-Vor-Links-"Kreuzung vorliegt (wie von dir beschrieben), ist mir daher im Moment nicht so klar.

Die aufgebrachten unterbrochenen Haltlinien sind meines Erachtens als optischer Hinweis auf eine unübersichtliche und daher gefährliche Kreuzung zu verstehen; sie haben IMHO einen hinweisenden und keinen vorschreibenden Charakter.


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 12.04.2005, 11:41
Beitrag #3





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Zitat (steveluke @ 12.04.2005, 12:02)
Die aufgebrachten unterbrochenen Haltlinien...

... heissen nicht Haltlinien, sondern Wartelinien (Zeichen 341).
Sie kann angebracht sein, wo das Zeichen 205 anordnet: "Vorfahrt gewähren!". Sie kann ferner dort angebracht sein, wo abbiegende Fahrzeuge Gegenverkehr durchfahren lassen müssen. Sie empfiehlt dem, der warten muß, hier zu warten. wavey.gif
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steveluke
Beitrag 12.04.2005, 11:43
Beitrag #4


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Zitat (nypdcollector @ 12.04.2005, 12:41)
... heissen nicht Haltlinien, sondern Wartelinien.
Sie empfehlen dem VT dort zu warten.  wavey.gif

Ich bewegte mich absichtlich in der Terminologie des "gewöhnlichen Verkehrsteilnehmers", um keine unnötige begriffliche Verwirrung zu stiften. rolleyes.gif whistling.gif


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 12.04.2005, 11:44
Beitrag #5





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Ausreden, Ausreden.....


>>>duckundganzschnellweg<<<
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Phocon
Beitrag 12.04.2005, 11:50
Beitrag #6


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Und wie kann ich ein Foto senden????
War Peter
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steveluke
Beitrag 12.04.2005, 11:52
Beitrag #7


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Zitat (Phocon @ 12.04.2005, 12:50)
Und wie kann ich ein Foto senden????
War Peter

Schön, dass du dich registriert hast.

Wenn du ein Bild einstellen willst, was auf deiner lokalen Festplatte liegt, kannst du es per Mail an jeden der Moderatoren hier schicken.

z.B. an mich: steveluke[at]verkehrsportal.de

("[at]" = @ )

Ich stelle es dann umgehend ein.


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steveluke
Beitrag 12.04.2005, 12:03
Beitrag #8


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Hier das Bild:

Nach meiner Auffassung eindeutig kein "rechts vor links", da ein abgesenkter Bordstein vorhanden ist und somit eine Vorfahrtregelung nach § 8 StVO ausgeschlossen ist.
Vielmehr hat der Verkehr, der über den abgesenkten Bordstein in den abgebildeten Bereich einfahren will, nach den Vorschriften des § 10 StVO Vorrang zu gewähren.

Andere Meinungen?


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steveluke
Beitrag 12.04.2005, 12:08
Beitrag #9


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Und um die Schuldfrage aus dem Eingangsposting zu beantworten: Kommt es zu einem Unfall, sehe ich die Schuld ausschließlich bei demjenigen, der über den abgesenkten Bordstein einfährt - trotz der Straßenmalerei.


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Hornblower
Beitrag 12.04.2005, 12:30
Beitrag #10


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Hallo Steveluke, sehe ich genau so, bin aber doch auch verunsichert.

An welche Behörde müsste man sich wenden, um so etwas zu klären?

Viele Grüße,

H.H.


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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 12.04.2005, 12:34
Beitrag #11





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Zitat (steveluke @ 12.04.2005, 13:03)
Nach meiner Auffassung eindeutig kein "rechts vor links", da ein abgesenkter Bordstein vorhanden ist und somit eine Vorfahrtregelung nach § 8 StVO ausgeschlossen ist.
Vielmehr hat der Verkehr, der über den abgesenkten Bordstein in den abgebildeten Bereich einfahren will, nach den Vorschriften des § 10 StVO Vorrang zu gewähren.

Volle Zustimmung steveluke.

An der Regelung durch den abgesenkten Bordstein führt auch die Wartelinie und das Strassenschild nicht vorbei.
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Gast_durban_*
Beitrag 12.04.2005, 13:07
Beitrag #12





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Mir scheint diese Wartelinie dort sehr ungünstig...

Sie erweckt den Anschein, als gebe es dort eine rechts-vor-links- Situation.
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Lexus
Beitrag 12.04.2005, 13:37
Beitrag #13


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Na ja, die Pflastermaler werden sich geirrt und die Straßen verwechselt haben :-)


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HeLi
Beitrag 13.04.2005, 00:06
Beitrag #14


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Ich würde mich in diesem Fall auch an die Stelle wenden, die die "Straßenmalerei" in dieser Weise angeordnet hat. Sie stiftet nämlich in der Tat Verwirrung.
Ohne diese Wartelinie wäre alles klar - kein rvl wg. abgesenktem Bordstein.

(Obwohl [Nebenschauplatz]: Der Schnee ist ja nun seit einigen Wochen geschmolzen. Aber wenn da durchgehend Schnee - auch auf dem abgesenkten Bordstein - liegt und auch die Straße noch nicht geräumt ist, dann ist's vorbei mit der Erkennbarkeit eines möglicherweise vorhandenen abgesenkten Bordsteins. Und dann ist es eine rvl-Vorfahrtsituation! Die aufgemalte Wartelinie ist bei Schnee auch kaum erkennbar. [/Nebenschauplatz])

Diese Wartelinie suggeriert ein rvl, das aufgrund abgesenkten Bordsteins nicht sein kann. Was soll also diese Wartelinie da, außer zur Verwirrung beitragen?

Ich gehe davon aus, dass sehr viele VT diese Situation nicht sofort eindeutig erkennen können. Die Wartelinie fällt ja ins Auge, vielleicht mehr noch als dass der Bordstein abgesenkt ist. Wer weiß denn schon, dass die Wartelinie hier vollkommen unbeachtlich ist?

Wer die Wartelinie hier beachtet, erzeugt irrtümlich eine vermeintliche rvl-Situation: er hält an. Derjenige, der von rechts über die aBk fahren will, fährt -korrekterweise- auch nicht weiter. Ich höre schon: "Das Auto vor mir hat gebremst, um den von rechts einfahren zu lassen, obwohl der doch wartepflichtig ist. Jetzt bin ich meinem Vordermann hinten rein gefahren. Wer ist schuld? Ich doch nicht!"

Mir drängt sich der Verdacht auf, dass die zuständige Behörde gar nicht gewusst hat, was sie da anordnet.


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Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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Phocon
Beitrag 13.04.2005, 09:18
Beitrag #15


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Zitat (HeLi @ 13.04.2005, 01:06)
(Obwohl [Nebenschauplatz]: Der Schnee ist ja nun seit einigen Wochen geschmolzen. Aber wenn da durchgehend Schnee - auch auf dem abgesenkten Bordstein - liegt und auch die Straße noch nicht geräumt ist, dann ist's vorbei mit der Erkennbarkeit eines möglicherweise vorhandenen abgesenkten Bordsteins. Und dann ist es eine rvl-Vorfahrtsituation! Die aufgemalte Wartelinie ist bei Schnee auch kaum erkennbar. [/Nebenschauplatz])

Die Strassenmalerei befindet sich in Worms, und da schneits nicht. An den 2 Tagen in den letzten 10 Jahren, an dem eine Schneeflocke gesichtet wurde, brach der Verkehr sofort zusammen. shutup.gif

Welche Behörde ist denn für Fahrbahnmarkierungen zuständig?
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abtl
Beitrag 13.04.2005, 12:26
Beitrag #16


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@phocon

Straßenverkehrsbehörde der kreisfreien Stadt Worms (Stadtverwaltung).
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Eichbaum
Beitrag 23.12.2005, 23:22
Beitrag #17


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Zitat (Phocon @ 13.04.2005, 09:18)
Die Strassenmalerei befindet sich in Worms,...

An welcher Straße befindet sich denn diese "Kunstmalerei"? unsure.gif

Zitat
...und da schneits nicht.
Doch, bleibt meist nur nich liegen, außer 1996/97 mal 4 Wochen so 15 - 20 cm, was für uns aber schon ungeheure Schneemassen sind. tongue.gif
Zitat
An den 2 Tagen in den letzten 10 Jahren, an dem eine Schneeflocke gesichtet wurde, brach der Verkehr sofort zusammen. shutup.gif
Kein Wunder bei so vielen Sommerreiflern hier laugh.gif - aber im Ernst: kaum fällt ne Schneeflocke schon fangen Sie an, im Schritttempo zu kriechen! Klar, dass dann der Verkehr zusammenbricht. rofl1.gif

Aber rvl gilt an der Einmündung definitiv nicht!

Kurios übrigens die Situation in Pfeddersheim am neuen Bahnübergang mit integrierter Kreuzungs-LSA: dort musste bei Rot sogar die Einmündung (mit abgesenketem Bordstein) blockieren, sonst warteste bis zum jüngsten Tag auf grün (Haltelinie, Induktionsschleife unmittelbar vor dem Andreaskreuz, unter selbigem hängt "Bis Haltelinie vorfahren. Allerdings ist die Seitenstraße (Bahnweg) auch mit Zeichen 250 nebst versehen.


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Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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Dolmette
Beitrag 24.12.2005, 01:00
Beitrag #18


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Zitat (Gast_Peter @ 12.04.2005, 10:54)
Andererseits kommen aber auch manche ungebremst aus der Einmündung.

Das dürfte aber ja eigentlich auch nicht sein, da man sich ja nach seiner Str. richten muss und nicht nach den Markierungen einer anderen Str..
Vielleicht wird ja dort demnächst durch Schilder eine Rechts vor Links Situation draus weil es überall dort so ist und man nicht eine Ausnahme haben möchte. Aber so geht es definitiv nicht. Könnte dran liegen dass es extra Firmen für Straßenmarkierungen gibt und die Schilder von jemand anders kommen; meist der Stadt.
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borstel
Beitrag 24.12.2005, 01:25
Beitrag #19


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Das sieht aus wie ein Neubaugebiet...
Auf den ersten Blick würd ich auch sagen, daß die Straßenmalerei Schwachsinn ist, aber diese "Einmündung" hat einen Straßennamen -> also doch Gleichrangig?

Vielleicht haben die Architekten beim Bau S****** gebaut...wie immer. Nur die Stadt hat das jetzt festgestellt und versucht Gefahr abzuwenden.


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Torsten

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durban
Beitrag 24.12.2005, 11:25
Beitrag #20


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wer hat denn den Thread wieder ausgegraben? blink.gif


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hansehans
Beitrag 24.12.2005, 12:31
Beitrag #21


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Zitat (borstel @ 24.12.2005, 01:25)
...aber diese "Einmündung" hat einen Straßennamen -> also doch Gleichrangig?

Ob Straßenname oder nicht, dass spielt keine Rolle.
Sie führt über einen abgesenkten Bordstein und ist somit wartepflichtig.
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Enrico
Beitrag 24.12.2005, 14:55
Beitrag #22


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Zitat (durban @ 24.12.2005, 11:25)
wer hat denn den Thread wieder ausgegraben? blink.gif

@Eichbaums Lieblingsbeschäftigung wink.gif


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Gruß Enrico


Bildung ist Bundessache!

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Ory
Beitrag 25.12.2005, 01:58
Beitrag #23


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Im Zweifel immer § 1 Abs 2 Stvo anwenden !!

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Hane
Beitrag 25.12.2005, 16:23
Beitrag #24


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Zitat (Dolmette @ 24.12.2005, 01:00)
Vielleicht wird ja dort demnächst durch Schilder eine Rechts vor Links Situation draus weil es überall dort so ist und man nicht eine Ausnahme haben möchte.

Wie soll das gehen? Zeichen 102 ist eine Gefahrenzeichen und weist nur auf eine solche Kreuzung hin. Es regelt nicht die Vorfahrt.

Wenn man Klarheit schaffen möchte, dann durch ein 205er (206er) für die Nebenstraße.


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Dolmette
Beitrag 25.12.2005, 17:10
Beitrag #25


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Zitat (Hane @ 25.12.2005, 16:23)
Zitat (Dolmette @ 24.12.2005, 01:00)
Vielleicht wird ja dort demnächst durch Schilder eine Rechts vor Links Situation draus weil es überall dort so ist und man nicht eine Ausnahme haben möchte.

Wie soll das gehen? Zeichen 102 ist eine Gefahrenzeichen und weist nur auf eine solche Kreuzung hin. Es regelt nicht die Vorfahrt.

Wenn man Klarheit schaffen möchte, dann durch ein 205er (206er) für die Nebenstraße.

Ja, seh' ich ein dass mit Zeichen 102 für die ''Hauptstr.'' der aus der Seitenstr. wieder nicht weiß was los ist. Wär so sinnlos wie die weiße Farbe. Aber mit 205 (206) für die Seitenstr. wird doch auch kein Rechts vor Links draus. Also mit Schildern bekommt man das nicht in den Griff (um Rechts vor Links draus zu machen) obwohl wir doch so viele haben cool.gif . Dann muß wohl der Bagger anrücken wenn man auf Rechts vor Links besteht weil es überall so ist.
Wenn man aber bei abgesenktem Bordstein bleibt ist ein wenig schwarze Farbe günstiger als 205 (206) weil dann der auf der ''Hauptstr.'' nicht mehr stehen bleibt und den anderen verleitet zu fahren.
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Hane
Beitrag 25.12.2005, 19:58
Beitrag #26


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Ich meinte nicht, daß mit einem 205er Rechts vor Links gelten würde.

Rechts vor Links kann man nicht mit Schildern vorschreiben. Es ist ja die Regelung, falls keine Schilder vorhanden sind. (Bei ein paar Nebenbedingungen)

Mit dem 205er soll dem Verkehr aus der Nebenstraße klar gemacht werden, daß sie warten müssen. Es dient der Sicherheit, weil sie durch die Wartelinie vielleicht auf den falschen Gedanken kommen könnten, hier gelte Rechts vor Links.

EDIT: Am einfachsten wäre es immer noch, die Linie zu entfernen.


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Eichbaum
Beitrag 25.12.2005, 23:26
Beitrag #27


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@Enrico
Möönsch, nu lass mich doch auch mal buddeln. wink.gif

Nö, interessiert mich halt, weils in meiner Gegend ist. tongue.gif


@borstel
Zitat
Auf den ersten Blick würd ich auch sagen, daß die Straßenmalerei Schwachsinn ist, aber diese "Einmündung" hat einen Straßennamen -> also doch Gleichrangig?
Nein! der abgesenkte Bordstein ist entscheidend, nicht das Straßenschild. Straßennamensschilder entscheiden nie über Vorfahrt oder nicht!


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MickyMaus
Beitrag 26.12.2005, 21:35
Beitrag #28


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Zitat (Eichbaum @ 25.12.2005, 23:26)
Nein! der abgesenkte Bordstein ist entscheidend, nicht das Straßenschild. Straßennamensschilder entscheiden nie über Vorfahrt oder nicht!

Ich wage mal, klar zu widersprechen. Nein, nicht dass Straßennamensschilder plötzlich Vorfahrt regeln, sondern eher bzgl. des abgesenkten Bordsteins.

Im geschilderten Fall ist ein Tiefbordstein verbaut, der konsequent auf Straßenniveau geführt wird. Er wird also zu keinem Zeitpunkt abgesenkt. Insofern sehe ich hier eine normale rechts-vor-links-Situation.


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Achim
Beitrag 26.12.2005, 21:55
Beitrag #29


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Nur steht die Frage, wie hoch denn nach Deiner Meinung ein abgesenkter Bordstein sein darf think.gif Dazu steht nirgens etwas. Also ist auch ein Tiefbord, solange er vorhanden ist, ein abgesenkter Bordstein. In unserem Fall ist er zweifellos vorhanden und hat daher auch eine Bedeutung gemäß § 10 StVO. Also nix mit rechts vor links.


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MickyMaus
Beitrag 26.12.2005, 22:10
Beitrag #30


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Die Begrifflichkeit "abgesenkter Bordstein" impliziert doch, dass der Bordstein vorher (nebenan) höher ist und eben nur an einer Stelle abgesenkt ist. Ein Tiefbord, der an keiner Stelle abgesenkt wird, ist kein abgesenkter Bordstein. Von wo aus wurde er denn abgesenkt?


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Eichbaum
Beitrag 26.12.2005, 22:14
Beitrag #31


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@ mickey.gif
du entäuscht mich crybaby.gif
Abgesenkter Borstein heißt es wohl auch deshalb, weil ein Auto dort besser rausfahren kann, eben wie bei Einfahrten! Von einem 20 cm hohen Borstein runterzufahren freut den Unterboden, evtl. sogar die Ölwanne...

Dein Tiefbord IST ein abgesenkter Borstein!

Und ob der Borstein vorher höher war, bzw. auf gleichem Niveau, spielt da keine Rolle! Sonst wäre, deiner Meinung nach, ja an jeder Einfahrt rechts vor links. thumbdown.gif


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MickyMaus
Beitrag 26.12.2005, 22:34
Beitrag #32


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Also: Ein Tiefbordstein wird u.a. gesetzt, um Pflasterspannungen größerer Flächen abzufangen.
So wird in T30-Zonen oder verkehrsberuhigten Bereichen, allgemein in Mischverkehrsflächen, in Kreuzungen (oder Einmündungen) eine Straße "durchgehend" gepflastert, während die zulaufenden Straßen "stumpf" gegen ein Tiefbord laufen.
Oder es wird in Kreuzungen die fortgesetzten Straßenkanten mit Tiefbord gezogen (also quasi ein Quadrat von Tiefbordsteinen gesetzt), und alle zulaufenden Straßen laufen stumpf gegen den Kreuzungsbereich, jede abgetrennt durch Tiefbordsteine.

Eurer Meinung gelten an erstgenannten Kreuzungen/Einmündungen kein Rechts vor Links, sondern quasi eine Vorfahrtstraße?!?!?
Und was ist an zweitgenannten Kreuzungen? Was gilt dort?!?!?


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Viele Grüße,
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Eichbaum
Beitrag 28.12.2005, 23:18
Beitrag #33


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@mickey.gif Haste diesbezüglich mal nen paar Fotos? Nicht das wir evtl. aneinander vorbeireden. Ich denke zwar zu wissen, was du meinst, bin mir aber nicht sicher. whistling.gif


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MickyMaus
Beitrag 29.12.2005, 21:32
Beitrag #34


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Jepp, mach in den kommenden paar Tagen mal ein paar Fotos. Leider ist momentan auf Grund von Schnee nicht viel zu erkennen.

Aber ein bisschen textliche Beschreibung nebenbei: Einen unbefestigten Weg kann man an einen gepflasterten Bereich nur anbinden, wenn man das Pflaster mit Tiefbordsteinen begrenzt. Das würde bedeuten, dass solche Wege (gibts auch innerorts) IMMER untergeordnet wären?!?


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steffiaue
Beitrag 29.12.2005, 21:49
Beitrag #35


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Tiefbordstein, abgesenkter Bordstein, 20 cm.......
Mann,Mann !
Ich glaube ich muß in Zukunft einen Meter im Auto mitführen?! think.gif
steffiaue
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borstel
Beitrag 29.12.2005, 23:32
Beitrag #36


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Zitat (MickyMaus @ 26.12.2005, 21:35)
Zitat (Eichbaum @ 25.12.2005, 23:26)
Nein! der abgesenkte Bordstein ist entscheidend, nicht das Straßenschild. Straßennamensschilder entscheiden nie über Vorfahrt oder nicht!

Ich wage mal, klar zu widersprechen. Nein, nicht dass Straßennamensschilder plötzlich Vorfahrt regeln, sondern eher bzgl. des abgesenkten Bordsteins.

Im geschilderten Fall ist ein Tiefbordstein verbaut, der konsequent auf Straßenniveau geführt wird. Er wird also zu keinem Zeitpunkt abgesenkt. Insofern sehe ich hier eine normale rechts-vor-links-Situation.

Genau so sehe ich das auch.
Viele VT kennen doch gar keinen abgesetzten Bordstein. Die sind der Meinung: "rechts vor links". Zumindest in solch einem Fall.
Für mich sieht das aber leider auch aus wie eine normale Straße.


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Torsten

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Eichbaum
Beitrag 30.12.2005, 02:07
Beitrag #37


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Zitat
Viele VT kennen doch gar keinen abgesetzten Bordstein.
Das ist ja das Problem, warum es immer wieder zu Unfällen kommt. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Oder sie hätten in der Fahrschule besser aufpassen sollen. wink.gif Wurde m. E. in den 80ern eingeführt, da vorher die Verkehrslage dort unklar war und solche Einmündungen oft mit Einfahrten verwechselt wurden (nu sind sie ja auch mit Einfahrten gleichgesetzt smile.gif ). War eigentlich auch ziemlich groß in der Presse zu lesen.

Hier mal 2 Links dazu:
Klick 1
Klick 2

Ansonsten halt noch einmal §10 der StVO: Einfahren und Anfahren
Zitat
Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.



Übrigens: ein unbefestigter Weg ist, denke ich, mit einem Feldweg gleichzusetzen. Demnach greift § 8 StVO, Abs. 1; 2 wavey.gif

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 31.12.2005, 07:25


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MickyMaus
Beitrag 30.12.2005, 18:51
Beitrag #38


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Zitat (Eichbaum @ 30.12.2005, 02:07)
Übrigens: ein unbefestigter Weg ist, denke ich, mit einem Feldweg gleichzusetzen. Demnach greift § 8 StVO, Abs. 1; 2 wavey.gif

Da denkst du falsch. Es ist ein normaler Erschließungsweg, nur eben mit Schotter bedeckt. Eben deswegen auch der Hinweis Innerorts.
Fotos folgt wie bei den anderen Dingen.


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Eichbaum
Beitrag 30.12.2005, 22:52
Beitrag #39


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Hm, also das mit dem Schotterweg innerorts würde mich auch mal genauer interessieren.

Was meinen unsere Fachleute dazu?


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Ford Prefect
Beitrag 05.01.2006, 12:58
Beitrag #40


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Zitat (Hane @ 25.12.2005, 16:23)
Wie soll das gehen? Zeichen 102 ist eine Gefahrenzeichen und weist nur auf eine solche Kreuzung hin. Es regelt nicht die Vorfahrt.

Wenn man Klarheit schaffen möchte, dann durch ein 205er (206er) für die Nebenstraße.

Also hier im Verkehrsprtal in der StVo unter Gefahrenzeichen das Zeichen 102 abgebildet (X), dabei steht aber:
Zeichen 102 - Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts

Also scheint es doch ein Rechts-vor-Links anzuordnen....
man beachte bitte: Einmündung ...
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Hane
Beitrag 05.01.2006, 13:56
Beitrag #41


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Das Zeichen 102 ist ein Gefahrenzeichen, es kündigt eine solche Kreuzung oder Einmündung an, generiert sie aber nicht. Die KReuzung wäre dann auch eine Rechts-vor-Links-Kreuzung, wen es das Schild nicht gäbe.


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Beitrag 05.01.2006, 14:10
Beitrag #42


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Zitat (nypdcollector @ 12.04.2005, 11:41)
Sie kann angebracht sein, wo das Zeichen 205 anordnet: "Vorfahrt gewähren!". Sie kann ferner dort angebracht sein, wo abbiegende Fahrzeuge Gegenverkehr durchfahren lassen müssen. Sie empfiehlt dem, der warten muß, hier zu warten. wavey.gif

Auch im Falle eines Nicht-RvL könnte demnach die Linie einen Sinn haben: Hier sollte der - wenngleich - vorfahrtberechtigte Rechtsabbiegenwollende warten, bis der Gegenverkehr weg ist; die Einmündung ist relativ schmal, und wenn dort ein Panzer herauskommt, ist für den Rechtsabbiegenwollenden nicht genug platz, und er muß den entgegenkommenden Panzer erstmal vorbeilassen.

Sofern hätte die Linie einen Sinn. Ob dies sinnvoll ist, ist eine andere Frage. think.gif

Auch wenn Mickey anscheinend mal wieder eine Mindermeinung vertritt, sollten wir dies mal intensiv ausdiskutieren: Wie eigentlich ist "abgesenkter Bordstein" definiert? Hat er Recht mit der Meinung, ein konstant tiefer gelegter Randstein sei nicht abgesenkter Bordstein im eigentlichen Sinne?

Gruß,

H.H.


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Hane
Beitrag 05.01.2006, 14:25
Beitrag #43


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Naja, Mickies Bordsteinbeispiele würde ich nicht als Bordstein bezeichnen. Auch wenn es sich um die Gleichen Steine handelt. Ein Bordstein stellt ja primär eine bauliche Trennung dar, keine Abschlußkante.

Wenn also die Funktion als bauliche Trennung (zwischen Fahrbahn und Bürgersteig) zu erkennen ist, dann ist es ein Bordstein, der in der Regel halt hoch ist. Deswegen würde ich auch einen über lange Strecken abgesenkte Bordstein als eben solche durchgehen lassen, weil sie dann eben zum Normalmaß abgesenkt sind, nicht zum naheliegen Abschnitt.

Semantisch hat Micky allerdings Recht, nur was schon mal hoch war, kann auch abgesenkt werden. Das hat aber nicht unbedingt eine Verkehrsrechtliche Bedeutung.


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MickyMaus
Beitrag 05.01.2006, 16:23
Beitrag #44


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Nja, ich kaue nur bewusst auf dem Begriff "Bordstein" herum. Im Straßenbau gibt es nämlich nicht "den" Bordstein, sondern "Rundbordsteine", "Rampenbordsteine", "Hochbordsteine", "Tiefbordsteine", "Kasseler Sonderbordsteine".
Der Begriff "Bordstein" ist eben nicht nur die Trennung von Fahrbahn und Bürgersteig.

Morgen kommen Bilder von den von mir beschriebenen Situationen.

Wenn man diese Betrachtungsweise konsequent betrachtet, handelt man sich an vielen Ecken "abgesenkte Bordsteine", also eine Vorfahrtgewähr der entsprechenden Straße, ein. Das kann nicht im Sinn des Erfinders sein.

Aber: Wenn man die Tiefbordsteine mal aus der Betrachtung rausnimmt und wie Hane sie als "Abschlusskante" einordnet, bliebe noch die Frage: Bedeutet ein dauerhaft abgesenkter Bordstein ebenso Vorfahrtgewähr, wie ein punktuell abgesenkter Bordstein?

Wie wir uns drehen oder wenden: Ich fürchte, es ist wieder ein Gummiparagraph der StVO. Leider ist es in diesem Fall ziemlich schwierig, denn wenn wir hier die genaue Definition nicht genau erfassen können, wie soll es der normale Verkehrsteilnehmer vor Ort genau erfassen?


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Hannes
Beitrag 08.01.2006, 02:52
Beitrag #45


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Zitat (MickyMaus @ 05.01.2006, 16:23)
Nja, ich kaue nur bewusst auf dem Begriff "Bordstein" herum. Im Straßenbau gibt es nämlich nicht

Schön, und dazu so unnötig. Du kannst doch nicht verkehrsrechtliche Begriffe mit bautechnischen durcheinanderwerfen. Wenn mal eine solche Einmündung mit 6 cm Bordsteinen abgefangen wird, dann kann ich doch nicht da rauspreschen und beim Unfall sagen "Ich hatte Vorfahrt, denn ich bin nicht über einen abgesenkten Bordstein, sondern über einen Kantenstein in die andere Straße eingefahren". Alles unter 8 cm ist nämlich für mich Landschaftsgärtner Kanten- und kein Bordstein. Leider juckts das die StVO herzlich wenig. Und wenn ich dann die 6er von Berding bestelle, heißen sie auch wieder Bordstein. Wenn das mal nicht zum crybaby.gif ist...


Und wenn ich mal deinen Unsinn konsequent weiterdenke, dann führt das dahin, dass jeder normale Hochbord nach 15 m Buskapsteinen tiefer liegt, also abgesenkt ist oder was? Klar...
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MickyMaus
Beitrag 08.01.2006, 03:27
Beitrag #46


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Zitat (Hannes @ 08.01.2006, 02:52)
Zitat (MickyMaus @ 05.01.2006, 16:23)
Nja, ich kaue nur bewusst auf dem Begriff "Bordstein" herum. Im Straßenbau gibt es nämlich nicht

Schön, und dazu so unnötig. Du kannst doch nicht verkehrsrechtliche Begriffe mit bautechnischen durcheinanderwerfen. Wenn mal eine solche Einmündung mit 6 cm Bordsteinen abgefangen wird, dann kann ich doch nicht da rauspreschen und beim Unfall sagen "Ich hatte Vorfahrt, denn ich bin nicht über einen abgesenkten Bordstein, sondern über einen Kantenstein in die andere Straße eingefahren". Alles unter 8 cm ist nämlich für mich Landschaftsgärtner Kanten- und kein Bordstein. Leider juckts das die StVO herzlich wenig. Und wenn ich dann die 6er von Berding bestelle, heißen sie auch wieder Bordstein. Wenn das mal nicht zum crybaby.gif ist...


Und wenn ich mal deinen Unsinn konsequent weiterdenke, dann führt das dahin, dass jeder normale Hochbord nach 15 m Buskapsteinen tiefer liegt, also abgesenkt ist oder was? Klar...

Naja, wenn du meinst.... Wenn du die Weisheit mit Löffeln gefressen hast, dann definiere bitte mal den verkehrsrechtlichen Begriff "abgesenkter Bordstein".


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Hannes
Beitrag 09.01.2006, 02:00
Beitrag #47


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Kann ich nicht, muss ich aber auch nicht tongue.gif
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MickyMaus
Beitrag 09.01.2006, 09:53
Beitrag #48


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Zitat (Hannes @ 09.01.2006, 02:00)
Kann ich nicht, muss ich aber auch nicht tongue.gif

Wenn man so hier auf die Kacke haut und von Unsinn anderer spricht, sollte man wissen wovon man redet. Ansonsten sollte man sich nach Dieter Nuhr richten:
Wenn man keine Ahnung hat... Einfach mal Fresse halten.

Es geht hier genau darum, diese Frage (die du nicht beantworten kannst und willst), genauer zu definieren. Und um da weiter zu kommen, muss man eben alles ausloten, um am Ende eine klare Antwort zu bekommen.


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MickyMaus
Beitrag 09.01.2006, 15:43
Beitrag #49


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So, nun ein paar Bilder:

Zuerst ein (meiner Meinung nach) unstrittiger abgesenkter Bordstein:


Nun eine Situation (genau gegenüber):


Hier eine Detailaufnahme der Einmündung. Zwei Tiefbordreihen stützen einerseits den Einfahrkeil von der durchgehenden Pflasterfläche und dann noch einmal das Pflaster zum unbefestigten Weg.


In der Gegenrichtung sieht es wie folgt aus:


Die erste Tiefbordreihe an der Einmündung wird konsequent auf Straßenniveau gehalten, die zweite existiert nur in der Einmündung, aber auch dort konsequent auf Straßenniveau.

Ein paar Meter weiter gibt es eine Bushaltestelle, für den Zweck der Tiefbord hochgezogen und nach der Bushaltestelle wieder auf Straßenniveau abgesenkt wird.

Eure Meinung dazu: abgesenkter Bordstein, ja oder nein? Bitte mit Begründung.


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Hannes
Beitrag 09.01.2006, 18:08
Beitrag #50


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Jaja, was willst du eigentlich? Was ich sagen wollte, steht doch schon weiter oben, nämlich dass du nicht ein Bestandteil der Fahrbahndecke, nämlich diesen Bordstein, mit dem eine Einmündung an die durchgehende Straße angeschlossen wird, zu einer straßenverkehrsrechtlichen Bedeutung erheben kannst ("abgesenkter Bordstein"), nur weil das verwendete Bauelement im Bereich des Straßenbaues auch Bordstein heißt.

Da machst du mich dann gleich an, ich hätte die Weisheit mit Löffeln gefressen, hallo?

Und dazu dann noch diese Verwirrung im Hinblick auf den Ausdruck "abgesenkt". Sicher kann nur abgesenkt sein, was vorher hoch war, aber es ist doch absurd, anzunehmen, das gelte auch für diese Vorfahrtsregel. Es ist ja völlig unzumutbar für den Autofahrer, irgendwie zu überprüfen, ob der abgesenkte Bordstein vielleicht vorher mal irgendwo höher lag.
Im Grunde ist es doch nur so, dass der Bordstein die Trennung zw. fahrbah nund Gehweg bildet, hat Hane ja auch schon geschrieben, und da ist dieser Bordstein dann normalerweise eben um die 15 cm hoch. Das wird ja wohl irgendwo vorgegeben sein, in welchem Bereich das liegen darf, ich erinnere mich da auch an ein Urteil, in dem Gemeinden zur Übernahme des Schadens an einem Kfz verurteilt wurde, nachdem der Fahrer beim vorwärts einparken sich die Schürze am Bordstein angeknackst hatte. Mit derart hohen Bordsteinen müsse man nicht rechnen, habe ich noch so im Ohr. Und dann wird es da wohl irgendwas geben, wo man das nachlesen kann, und dda findet sich dann ja vielleicht die Grenze zwischen normalen und abgesenkten Bordsteinen. Aber was weiß ich, wo das steht, da muss man schon näher damit zu tun haben.
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