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09.01.2006, 18:32
Beitrag
#51
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 341 Beigetreten: 22.09.2003 Mitglieds-Nr.: 143 |
Zitat (MickyMaus @ 09.01.2006, 15:43) Die erste Tiefbordreihe an der Einmündung wird konsequent auf Straßenniveau gehalten, die zweite existiert nur in der Einmündung, aber auch dort konsequent auf Straßenniveau. Moin ! Deinen Ausführungen möchte ich in ganzer Linie zustimmen. Hinsichtlich der Vorfahrtregelung ist eine solche "Tiefbordreihe" über eine längere Strecke unbefriedigend, da sie einen "abgesenkten Bordstein" lt. StVO vortäuscht. Die Verordnungsmacher haben eine solche Bauweise gewiß nicht bedacht und wollten diese Vorfahrtregelung nur auf lokal begrenzte Absenkungen angewandt wissen. Auch das Parken wäre dann auf der ganzen Straße verboten, wenn man es anders sähe: Zitat Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) I. Allgemeine Verkehrsregeln §12 Halten und Parken (3) Das Parken ist unzulässig... 9. vor Bordsteinabsenkungen. Gruß W.Böhmann -------------------- "In Eurem Kopf liegt Wissenschaft und Irrtum, geknetet, innig, wie ein Teig zusammen !"
Heinrich von Kleist (1777 - 1811) |
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09.01.2006, 19:15
Beitrag
#52
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Zitat (Hannes @ 09.01.2006, 18:08) Jaja, was willst du eigentlich? Was ich sagen wollte, steht doch schon weiter oben, nämlich dass du nicht ein Bestandteil der Fahrbahndecke, nämlich diesen Bordstein, mit dem eine Einmündung an die durchgehende Straße angeschlossen wird, zu einer straßenverkehrsrechtlichen Bedeutung erheben kannst ("abgesenkter Bordstein"), nur weil das verwendete Bauelement im Bereich des Straßenbaues auch Bordstein heißt. Also: Um es im vorliegenden Fall zu konkretisieren: Der Grünstreifen, der auf der rechten Seite zu sehen ist (auf dem auch im weiteren Verlauf die Bushaltestelle liegt), ist öffentlicher Grund und trägt im Untergrund Versorgungsleitungen. Wird von offizieller Seite als "Sommerweg" bezeichnet und von dort einem Gehweg gleichgesetzt. Um bei defekten Versorgungsleitungen nicht immer das Pflaster aufzureißen, hat man sich hierbei dafür entschieden, den Weg nicht zu pflastern. Demnach ist es, wie der gegenüberliegende Gehweg, eine Nebenanlage der Straße. Diese (ungepflasterte) Nebenanlage wird, wie der gegenüberliegende Gehweg, von der Straße mit einem Bordstein getrennt. Da es in diesem Fall reichlich blöd wäre, einen Hochbordstein zu verbauen, wurde ein Tiefbordstein verbaut. Es hat also die gleiche Funktion wie der Hochbord gegenüber. Zitat Da machst du mich dann gleich an, ich hätte die Weisheit mit Löffeln gefressen, hallo? Ja, weil du meine Überlegungen als Unsinn bezeichnest, aber keine Lösung parat hast. Zitat Und dazu dann noch diese Verwirrung im Hinblick auf den Ausdruck "abgesenkt". Sicher kann nur abgesenkt sein, was vorher hoch war, aber es ist doch absurd, anzunehmen, das gelte auch für diese Vorfahrtsregel. Was mit diesem "abgesenkten Bordstein" in der StVO gemeint ist, versuche ich hier zu ergründen. Bislang hat mir noch keiner eine sinnvolle Erklärung geliefert. Zitat Es ist ja völlig unzumutbar für den Autofahrer, irgendwie zu überprüfen, ob der abgesenkte Bordstein vielleicht vorher mal irgendwo höher lag. Eben genau das ist es was ich hier rausfinden will: Eine klare Definition des abgesenkten Bordsteins. Zitat Im Grunde ist es doch nur so, dass der Bordstein die Trennung zw. fahrbah nund Gehweg bildet, hat Hane ja auch schon geschrieben, und da ist dieser Bordstein dann normalerweise eben um die 15 cm hoch. Wie oben bereits geschrieben, ist laut offizieller Beschreibung der Grünstreifen eine Art abgewandelter Gehweg. Wenn du also der Meinung bist, dass der Tiefbordstein keine Vorfahrtgewähr begründet, warum tut es dann der Tiefbordstein im folgenden Bild? Zitat Aber was weiß ich, wo das steht, da muss man schon näher damit zu tun haben. "Wenn man keine Ahnung hat... Einfach mal Fresse halten." Zitat (Winfried Böhmann) Die Verordnungsmacher haben eine solche Bauweise gewiß nicht bedacht und wollten diese Vorfahrtregelung nur auf lokal begrenzte Absenkungen angewandt wissen. Genau das vermute ich auch. Aber dann würde im obigen Bild Rechts-vor-Links gelten. Und eben diese Unsicherheit in den Verordnungen darf bei solch wichtigen Dingen wie der Vorfahrtgewähr nicht sein, bin ich der Meinung. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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09.01.2006, 19:19
Beitrag
#53
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13732 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Heeeerrvoooraaaaagend, Mickey! Mit Deinen Photos sprichst Du genau das an, was mich schon länger irgendwo beschäftigt. Sehr gut!
Hannes, ich muß hier mal Mickey zur Seite springen: Du bist zuerst persönlich geworden. Lassen wir doch die Animositäten nun außen vor und konzentrieren wir uns wieder ausschließlich auf die Sachfrage. So, die Mahnung schicke ich jetzt erstmal los, lese dann Mickey und melde mich gleich wieder. H.H. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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09.01.2006, 19:25
Beitrag
#54
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13732 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
Ja, da gibt es jetzt für mich eigentlich nix mehr zu fragen, denn Mickey hat schon alles gefragt! Was meinen denn unsere rechtweisenden Rechtsweisen dazu?
Kann ein abgesenkter Bordstein auf Fahrbahn-Niveau liegen? Ist er nur dann abgesenkt im Sinne einer Vorfahrtsregelung, wenn er UNMITTELBAR abgesenkt wurde? Was ist, wenn eine Einfahrt ohne Bordstein an eine Straße mündet? Wie sieht es aus? Viele Grüße, H.H. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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09.01.2006, 19:40
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#55
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Danke, Hornblower. Das zeigt mir, dass meine Überlegungen nicht ganz dumm sind.
Aber eine Frage schiebe ich noch hinterher (Foto kommt evtl. morgen nach): In der folgenden Situation laufen vier gepflasterte Straßen in einer T30-Zone zusammen (rotbraunes Pflaster). Die Kreuzungsfläche ist grau gepflastert, um einen Kontrast herzustellen. Um die Pflasterflächen gegeneinander abzustützen, sind an den hellgrünen Linien Tiefbordsteine verbaut. Wenn diese i.S. der StVO als abgesenkte Bordsteine gelten, welche Vorfahrtregelung gilt dann? -------------------- Viele Grüße,
MM |
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09.01.2006, 20:10
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#56
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
So, ich habe lange hin und her überlegt. Zuerst hatte ich bei Mickys Bilder die Idee, daß an der Einmündung Rechts vor Links gilt, da ich einfach keinen trennenden Charakter der Bordsteine erkennen konnte und es für einen Abschluß gehalten habe. Ich konnte in dem Grünstreifen einfach nur einen unbefestigten Seitenstreifen erkennen.
Dann kam mir in den Sinn, daß es sich ja auch um einen anderen Straßenteil handelt und der Bordstein ein wirklicher niveaugleicher Bordstein handeln könnte, da er die Fahrbahn vom Seitenstreifen trennt. Deswegen würde ich hier gegen Rechts vor Links plädieren, auch wegen der Ähnlichkeit zu den wirklichen Ausfahrten, aber gleichzeitig zur größten Vorsicht raten, da es eben nicht eindeutig ist. Ich stütze meine Entscheidung ja auch auf Wissen und Einsichten, das und die ich erst hier im Forum gewonnen habe. Bei Ottonormalautofahrer ist es nicht unbedingt vorhanden. Aber im ersten Bild, handelt es sich eindeutig um einen Fußweg, über den die Seitenstraße geführt wird, nicht um eine Fahrbahn. Deshalb bin ich mir da sicher, daß Recht vor Links nicht gilt. Auf Mickies letzter Skizze kann ich in den Bordsteinen nur eine städtebauliche Maßnahme (Farbgestaltung) erkennen, die keine vorfahrttechnische Bedeutung haben. -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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09.01.2006, 20:30
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#57
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Zitat (Hane @ 09.01.2006, 20:10) Deswegen würde ich hier gegen Rechts vor Links plädieren, auch wegen der Ähnlichkeit zu den wirklichen Ausfahrten, aber gleichzeitig zur größten Vorsicht raten, da es eben nicht eindeutig ist. Hier wird schon länger um rechts-vor-links oder auch nicht gestritten, wobei Meinungen von offizieller Seite ausnahmslos FÜR rechts-vor-links vorhanden sind. Zitat Aber im ersten Bild, handelt es sich eindeutig um einen Fußweg, über den die Seitenstraße geführt wird, nicht um eine Fahrbahn. Deshalb bin ich mir da sicher, daß Recht vor Links nicht gilt. Jepp, da stimm ich dir zu. Das ist eindeutig. Zitat Auf Mickies letzter Skizze kann ich in den Bordsteinen nur eine städtebauliche Maßnahme (Farbgestaltung) erkennen, die keine vorfahrttechnische Bedeutung haben. Die Farbgestaltung ist klar. Aber die virtuellen grünen Linien sind ebenso Tiefbordsteine wie in den Bildern darüber. Wie will man so ein Wirrwarr verstehen? Noch dazu als Ottonormalfahrer? -------------------- Viele Grüße,
MM |
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09.01.2006, 21:16
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#58
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6545 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
Zitat (MickyMaus @ 09.01.2006, 20:30) Zitat Aber im ersten Bild, handelt es sich eindeutig um einen Fußweg, über den die Seitenstraße geführt wird, nicht um eine Fahrbahn. Deshalb bin ich mir da sicher, daß Recht vor Links nicht gilt. Jepp, da stimm ich dir zu. Das ist eindeutig. Da muß ich mich (oder besser uns) selber korrigieren, es handelt sich selbstredend um eine Fahrbahn, die nur wie ein Fußweg aussieht und deshalb wie eine Ausfahrt (die über Fußwege führen) behandelt wird. Wo kämen wir da auch hin, wenn der Kraftverkahr auch über Fußwege geleitet wird -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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09.01.2006, 21:33
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#59
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Zitat (Hane @ 09.01.2006, 21:16) Da muß ich mich (oder besser uns) selber korrigieren, es handelt sich selbstredend um eine Fahrbahn, die nur wie ein Fußweg aussieht und deshalb wie eine Ausfahrt (die über Fußwege führen) behandelt wird. Korrektur zur Korrektur: Es handelt sich um eine Seitenstraße (unbefestigt). Die Fahrzeuge, die dort hinein und wieder heraus wollen, müssen über den Gehweg auf die durchgängige Fahrbahn einfahren. Aber die Regelung mit dem abgesenkten Bordstein ist eindeutig. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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10.01.2006, 01:30
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#60
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 891 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2267 |
Zitat (MickyMaus @ 09.01.2006, 19:15) Wenn du also der Meinung bist, dass der Tiefbordstein keine Vorfahrtgewähr begründet, warum tut es dann der Tiefbordstein im folgenden Bild? Weil dieser Tiefbordstein so eingebaut ist, dass er eine abgrenzende Wirkung erzielt. Und zwar durch diese sagen wir mal 3-5 cm, die der Gehweg höher liegt als die durchgehende Fahrbahn. In deinem 3. Foto, der Detailansicht, kann ich das nicht so wirklich erkennen, aber auf dem 2. Bild von weiter weg finde ich, dass es einen deutlichen Unterschied gibt zwischen der Höhe des abgesenkten Bordsteins auf der linke Straßenseite (Einfahrt) und den Bordsteinen, die auf der rechten Seite die trapezförmige Pflasterfläche einfassen, die sind nämlich praktisch auf Fahrbahnniveau. Zitat In der folgenden Situation laufen vier gepflasterte Straßen in einer T30-Zone zusammen (rotbraunes Pflaster). Die Kreuzungsfläche ist grau gepflastert, um einen Kontrast herzustellen. Um die Pflasterflächen gegeneinander abzustützen, sind an den hellgrünen Linien Tiefbordsteine verbaut. Und da ist es wieder: das Bauelement Tiefbordstein contra den rechtlich bedeutsamen Tiefbordstein. Wird mir nicht klar: sind hier alle Fahrbahnteile (inkl. Mittelstück) und die Bordsteine auf gleichem Niveau? Oder gibt es, wie im obigen Bild, Höhenunterschiede? Diese 3-5 cm Kante? Sprich, macht es beim drüberfahren "klackklack"? Wenn nämlich nicht, wovon ich ausgehe, dann ist es doch echt müßig, sich darüber den Kopf zu zerbrechen, dann müsste man ja während der Fahrt ständig die Fahrbahn auf verbaute Bordsteine scannen. Wenn doch, würde ich dir Recht geben, wäre es auf jeden Fall grenzwertig. Und den Dieter Nuhr haste jetzt oft genug zitiert... |
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10.01.2006, 10:29
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#61
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Zitat (Hannes @ 10.01.2006, 01:30) Weil dieser Tiefbordstein so eingebaut ist, dass er eine abgrenzende Wirkung erzielt. Und zwar durch diese sagen wir mal 3-5 cm, die der Gehweg höher liegt als die durchgehende Fahrbahn. In deinem 3. Foto, der Detailansicht, kann ich das nicht so wirklich erkennen, aber auf dem 2. Bild von weiter weg finde ich, dass es einen deutlichen Unterschied gibt zwischen der Höhe des abgesenkten Bordsteins auf der linke Straßenseite (Einfahrt) und den Bordsteinen, die auf der rechten Seite die trapezförmige Pflasterfläche einfassen, die sind nämlich praktisch auf Fahrbahnniveau. Danke, dass du dich sachlich am Thema beteiligst. Zum Bild: Es besteht kein Höhenunterschied zwischen der von rechts kommenden Straße und der durchgehenden Asphaltfläche. Das was augenscheinlich an Höhenunterschied vorhanden ist, ist die Entwässerungsrinne, die wie folgt verbaut ist: Der optische Eindruck des Höhenunterschieds wird durch das nach rechts ansteigende Niveau (Steigung) des "Gehwegs" weiter verstärkt. In der von mir fotografierten Situation existiert am rechten Fahrbahnrand keine Entwässerung, da die gesamte Pflasterfahrbahn eine leichte Linksneigung aufweist und am linken Fahrbahnrand (erstes Foto) entwässert wird. Deshalb ist (leider) ein direkter Vergleich zwischen den beiden Situationen nicht möglich. Der verbaute Bordstein ist aber in beiden Fällen identisch (so viele verschiedene Typen Bordsteine gibt es nicht). Zitat Zitat In der folgenden Situation laufen vier gepflasterte Straßen in einer T30-Zone zusammen (rotbraunes Pflaster). Die Kreuzungsfläche ist grau gepflastert, um einen Kontrast herzustellen. Um die Pflasterflächen gegeneinander abzustützen, sind an den hellgrünen Linien Tiefbordsteine verbaut. Und da ist es wieder: das Bauelement Tiefbordstein contra den rechtlich bedeutsamen Tiefbordstein. Wird mir nicht klar: sind hier alle Fahrbahnteile (inkl. Mittelstück) und die Bordsteine auf gleichem Niveau? Oder gibt es, wie im obigen Bild, Höhenunterschiede? Diese 3-5 cm Kante? Sprich, macht es beim drüberfahren "klackklack"? Tja, wenn es so einfach wäre... die Kreuzungsfläche ist gegenüber den Fahrbahnen erhöht, die Bordsteine in diesem nach außen hin abfallenden Niveau integriert. Zitat Wenn nämlich nicht, wovon ich ausgehe, dann ist es doch echt müßig, sich darüber den Kopf zu zerbrechen, dann müsste man ja während der Fahrt ständig die Fahrbahn auf verbaute Bordsteine scannen. Du machst also den abgesenkten Bordstein von einer taktilen Eigenschaft des Bordsteins ("Sprich, macht es beim drüberfahren "klackklack"?") abhängig? Dann müsste man beim Thema Vorfahrt aber schon drüber gefahren sein, damit man weiß, ob man hätte warten müssen Zitat Und den Dieter Nuhr haste jetzt oft genug zitiert... Jo, jetzt lass ichs auch sein. Nur wenn du selbst schreibst "Aber was weiß ich, wo das steht,...", dann klingt das so wie "Ich hab keine Ahnung, aber..." und da musste ichs einfach nochmal schreiben... Was anderes: Mir ist aufgefallen, dass die StVO einmal (§10) von einem "abgesenkten Bordstein" und einmal (§12 Abs. 3 Nr. 9) von "Bordsteinabsenkungen" spricht. Sollte hier das gleiche gemeint sein? Wenn ja, wird es noch konfuser, wenn nein, müssten beide Bedeutungen klar und deutlich voneinander getrennt werden. -------------------- Viele Grüße,
MM |
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10.01.2006, 13:05
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#62
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Hier wurde ja schon angesprochen, dass es zwei Bordsteinabsenkungen in der StVO gibt, die in § 10 mit vorfahrtregelndem Charaker und die in § 12 mit parkverbotregelndem Charakter.
Nach herrschender Meinung sollen die Begriffe abgesenkter Bordstein und Bordsteinabsenkung inhaltsgleich sein. Wenn das so wäre - ich zweifle ein bisschen daran - dann wäre eine Wartepflicht nicht gegeben, wenn sich an der Einmündung überhaupt kein Höhenunterschied zum Verlauf des Gehwegs davor und dahinter ergäbe. Man muss deshalb wohl auf jeden Fall erst mal vom Begriff des Bordsteins als Baumaterial wegkommen, um nicht durch Anschlußpflasterungen verwirrt zu werden. Lt. Wahrig, Deutsches Wörterbuch, ist ein Bordstein eine Bordsteinkante. Und schlägt man dann unter Bordsteinkante nach, handelt es sich um den Rand des erhöhten Fußwegs zur Fahrstraße, eine Bordschwelle. Ist also nach deutschem Sprachgebrauch ein Bordstein der Rand eines erhöhten Fußwegs zur Fahrstraße, dann ist ein abgesenkter Bordstein ein nicht erhöhter Rand des Fußwegs zur Fahrstraße. Dies sollte einfach als Definition ausreichen. Ob der Gehweg davor nun höher war oder nicht, spielt dann keine Rolle mehr. Man muss also als Kfz-Führer darauf achten, ob der Gehweg durchgezogen ist oder ob etwa die Gehwege um die Ecke in die einmündende Straße verlaufen. Im ersterne Fall liegt ein "abgesenkter Bordstein" vor, im letztern Fall nicht. Letztlich sollte entscheidend sein, ob die Einmündung den Charakter einer Grundstückszufahrt hat, also "über" den Gehweg verläuft; denn den Zufahrten ist die Bordsteinabsenkung ja rechtlich gleichgestellt. Letzlich können - wenn man nur auf die Art der Pflasterung abstellen würde - auch Grundstückausfahrten plötzlich zu Zweifeln führen. -------------------- |
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10.01.2006, 13:16
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#63
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Mit der Definition kann ich mich anfreunden, nur was ist mit dem Bild hier:
Hier haben wir keinen Unterschied zwischen Fahrbahnniveau und Gehwegniveau, sondern "nur" eine Entwässerungsrinne zwischen beidem: Lösung? -------------------- Viele Grüße,
MM |
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10.01.2006, 13:22
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#64
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Der Gehweg geht durch, also § 10 StVO.
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10.01.2006, 13:28
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#65
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Zitat (Lexus @ 10.01.2006, 13:22) Der Gehweg geht durch, also § 10 StVO. Im §10 steht aber nur: "oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren". Daher ist es egal ob der Gehweg durchgeht, oder nicht. Die Frage ist, ob der Bordstein abgesenkt ist... Wie bereits angedeutet ist der Grünstreifen/gepflasterte Bereich beim Bild ebenfalls eine Art Gehweg, nur ohne Pflaster... -------------------- Viele Grüße,
MM |
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10.01.2006, 13:50
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#66
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Das ist Wortklauberei. Ich wollte mit den Auszügen aus dem Wahrig klar machen, dass - übrigens in vielen Gegenden Deutschlands ganz alltäglich - Bordstein = Gehweg ist. Es hätte in der StVO auch "abgesenkter Gehweg" stehen können. Der Gesetzgeber hat das nicht für Tiefbauingenieure geschrieben, sondern für ganz normale Kraftfahrer, die schon wissen, was ein Bordstein ist, nämlich eine Gehwegkante und nicht eine Anschlusspflasterung.
Die Frage ist übrigens keineswegs, ob der Bordstein abgesenkt ist oder nicht. Wenn er sogar nicht mal abgesenkt ist, dann gibt es erst recht kein rechts vor links. Das ist vielfach entschieden worden. Das ist auch logisch. Wer würde denn annehmen, dass jemand von rechs Vorfahrt hat, der über einen 20 cm hohen Bordstein angefahren kommt. Das "abgesenkt" ist eher überflüssig. -------------------- |
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10.01.2006, 13:54
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#67
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Ok, jetzt hab ich verstanden, wie du es meinst... Also immer, wenn ein Gehweg da ist und eine Straße über diesen angebunden ist...
Ist es auch egal, wie breit der Gehweg ist? Denn im gezeigten Bild ist er verdammt schmal... Wenn er überhaupt als Gehweg gedacht ist... -------------------- Viele Grüße,
MM |
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10.01.2006, 13:56
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#68
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5998 Beigetreten: 06.10.2004 Wohnort: Assen (Niederlande) Mitglieds-Nr.: 5924 |
Wenn er baulich dein Eindruck eines Gehweges macht, dann ist es für den Kfz-Führer wohl einer, hauptsache man kann drauf gehen.
In der Praxis geb ich übrigens zu, dass es schon jede Menge Stellen gibt, bei denen man Zweifel haben kann. Das liegt daran, dass heutzutage viel zu viel mit Farben, Formen und Steinen beim Pflastern gespielt wird. -------------------- |
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10.01.2006, 18:28
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#69
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 891 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2267 |
Zitat (MickyMaus @ 10.01.2006, 10:29) Du machst also den abgesenkten Bordstein von einer taktilen Eigenschaft des Bordsteins ("Sprich, macht es beim drüberfahren "klackklack"?") abhängig? Dann müsste man beim Thema Vorfahrt aber schon drüber gefahren sein, damit man weiß, ob man hätte warten müssen Na, das ist jetzt aber eine gewagte Unterstellung... Nein, es soll nicht wirklich ums "klackklack" gehen, ich wollte das mit der Kante nur zweifelsfrei geklärt haben. Dieses komplett angehobene Quadrat macht die Verwirrung natürlich komplett, da kann man in Bezug auf §10 ja rein gar nichts mehr mit anfangen. Man fährt ja erst den abgesenkten Bordstein hinauf, dann hinab. Und §10 sagt nur "über einen abgesenkten B. hinweg"... also, da darf man gar nicht zu lange drüber nachdenken, ob denn jetzt das auch hinauf oder nur das hinab dem "über" entspricht usw... Ein Fass ohne Boden... Aufgrund der Tatsache, dass sich allen ankommenden Straßen das gleiche Bild bietet, kann man eigentlich nur von rechts vor links ausgehen. Zum Foto, von dem eigentlich klar zu sein schien, dass nicht RvL gilt: meinst du echt, dass hier links und rechts von den Basamentsteinen die gleiche Höhe ist? Ich kann mir das fast nicht vorstellen.... |
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10.01.2006, 19:29
Beitrag
#70
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Zitat (Hannes @ 10.01.2006, 18:28) also, da darf man gar nicht zu lange drüber nachdenken, ob denn jetzt das auch hinauf oder nur das hinab dem "über" entspricht usw... Das hab ich auch schon gemerkt: Im Straßenverkehr darf man echt nicht allzulange nachdenken. Zitat Zum Foto, von dem eigentlich klar zu sein schien, dass nicht RvL gilt: meinst du echt, dass hier links und rechts von den Basamentsteinen die gleiche Höhe ist? Ich kann mir das fast nicht vorstellen.... Du darfst nicht alles 100%ig ernst nehmen, was ich schreibe. Einiges schreibe ich nur, damit mal etwas nachgedacht wird. -------------------- Viele Grüße,
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11.01.2006, 23:38
Beitrag
#71
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12064 |
Welch eine Diskussion. Nuja, nachdenken schadet ja nicht - sollten mehr beim Auto fahren machen...
Aber unter dem "abgesenkt" hat sich der Gesetzgeber auch was gedacht: Eben das ein "überfahrbarer" Bordstein (also abgesenkt ) grundsätzlich Wartepflicht bedeutet. Da spielt es auch keine Rolle, ob da ein durchgehender Gehweg vorhanden ist oder nicht! Wow, wenns wirklich so wäre, der Asphalt so hoch wie der Bordstein - mörderisch für alle Zweiradfahrer... -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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12.01.2006, 09:21
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#72
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2197 Beigetreten: 30.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13386 |
Pho, welch wilde Diskussion!
Also, ich bin für die Mallorcinische Lösung: Kreuzung, innerorts, STOP-Zeichen an allen vier Einmündungen, da geht nichts schief! Gruß dete |
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12.01.2006, 09:43
Beitrag
#73
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Zitat (dete @ 12.01.2006, 09:21) Mallorcinische Lösung: (...) STOP-Zeichen an allen vier Einmündungen Gibt's auch in D: Auf vielen US-Stützpunkten! lg c.s. |
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12.01.2006, 11:28
Beitrag
#74
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11599 Beigetreten: 02.08.2005 Wohnort: Region Braunschweig Mitglieds-Nr.: 11795 |
Zitat (Eichbaum @ 11.01.2006, 23:38) Aber unter dem "abgesenkt" hat sich der Gesetzgeber auch was gedacht: Eben das ein "überfahrbarer" Bordstein (also abgesenkt ) grundsätzlich Wartepflicht bedeutet. Da spielt es auch keine Rolle, ob da ein durchgehender Gehweg vorhanden ist oder nicht! Also auch hier: ? -------------------- Viele Grüße,
MM |
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12.01.2006, 12:38
Beitrag
#75
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 12.01.2006 Mitglieds-Nr.: 15926 |
Hallo, über die "Abgesenkte Bordsteinkante" hat sich Buska ausgiebeig ausgelassen. (DAR 10/98)
In den Fällen, in denen für den durchschnittliche Kraftfahrer Zweifel entstehen können, eine Beschilderung gewählt werden soll. Eine Beschilderung, die zur Anwendung der Vorfahrtsregel §8 oder §10 satz 3 vo in Verbindung mit den Zeichen 205, 206, 301, 306. Das wäre nach Bouska die Lösung. Gruß an alle!! Mike |
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13.01.2006, 23:19
Beitrag
#76
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 934 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12064 |
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Wenn der Bordstein erhöht wäre auf jeden Fall! In diesem Fall wohl auch, da diese Einmündung mit einer Einfahrt verwechselt werden könnte. Es heißt "abgesenkter" Bordstein - von einer nötigen Höhe ist da keine Rede. Aber etwas unglücklich ist dies Bauart schon, daher wären hier Schilder leider angebracht (Schilderwald läßt grüßen... ) Aber Straßenplaner scheinen in D nicht immer viel Hirn zu haben... Im Falle eines Falles würde ich dort jedenfalls erst mal warten, egal woher ich käme. Vorausgesetzt ich erkenne die Seitenstraße -------------------- Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 09:01 |